1841 / 95 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Guhrau ist die Erhebung

8 d 1 den unter dem des Wege⸗ und, 25 * regulirt, nach 14. Maͤrz 1838 Allerhoͤchst veg bogerzogchums ezuͤglich auf welchem die F nVrzgen gleich gestellt worden die Einrichnung dn⸗ vs Militsch hat die angestellte Untersuchung sind. In Begseheheande ruͤcksichtlich der von Einwohnern des die Angabe, dan, zu erlegenden hoͤhern Mauth nicht bestaͤtigt.

Sr Die im Tarife vom 16. 0 der

1 .. 21. S ts⸗Ordre vom 21. Oktober 1826 enthaltenen aur hichgen,Kanner d10 Far das Befahren des Bromberger Ka⸗

nals zu entrichtende Abgabe sind unter Beruͤcksichtigung der in der Petition vom 17. Maͤrz 1837 vorgetragenen Wuͤnsche einer Reviston unterworfen. Der neue Tarif vom 16. Januar 1841 ist bereits durch die Gesetzsammlung publizirt. b . 22. Die wegen Fortschaffung des Fischwehrs bei Schwe⸗ rin angeknuͤpften Verhandlungen haben zu einem guͤnstigen Re⸗ fultate gefuͤhrt, in Folge deren das Fischwehr vom Fiskus erwor⸗ ben und bereits kassirt worden ist. 8 . 25. Die Einfuͤhrung des Instituts der Schiedsmaͤnner zur Schließung streitiger Angelegenheiten im Großherzogthum Posen ist durch Entwerfung einer den besonderen Verhaͤltnissen Propent angepaßten Verordnung bereits so weit vorbereitet,

daß diese Verordnung in kurzer Zeit durch die Amtsblaͤtter zur öffentlichen Kenntniß gebracht und mit der Einfuͤhrung vorge⸗ schritten werden wird.

Berlin, den 17. Februar 1841. v1““ Das Staats Ministerium.

werden koͤnnen. In der Stadt

1 Provinz Sachsen.. Merseburg, 24. Maͤrz. Die Berathung uͤber mehrere eingereichte Petitionen ward in der heutigen neunten Plenar⸗ Versammlung wieder aufgenommen, und zwar: 1) beantragten mehrere Orts⸗Vorsteher des Eichsfeldes die Verwendung fuͤr den rlaß eines Gesetzes, daß a) den Doͤrfern dieses Landestheils die bloͤsung ihrer Domanial⸗Grund⸗Praͤstationen mit einer nach dem öfachen Betrage, statt des gesetzlichen 25 fachen, festzustellenden Rate nachgegeben und die Entrichtung der außerdem geforderten Lehnsrente, welche oft das Abloͤsungs⸗Kapital selbst uͤbersteige, llassen, und b) eine öͤffentliche Leihanstalt errichtet werden moͤge, aus welcher die Grundbesitzer die zur Abloͤsung jener Praͤstatio⸗ nen erforderlichen Geldmittel gegen hypothekarische Sicherheit zu pCt., wie dies in mehreren Nachbarstaaten der Fall sey, ent⸗ naehmen koͤnnten. ad a) entschied man sich, in Erwaͤgung, daß eeinm dergleichen Gesetze bereits bei dem vorigen Landtage angebracht, ber von diesem, als die Rechte des Fiskus und anderer Zins⸗ erren verletzend, zuruͤckgewiesen worden, den Antrag auch jetzt wieder, da er durch neue Gruͤnde nicht unterstuͤtzt werde, unbe— ruͤcksichtigt zu lassen. Dagegen mußte die Versammlung sich ad b. uͤberzeugt halten, daß es nicht allein fuͤr den namhaft gemach⸗ ten Landestheil, sondern fuͤr alle Theile der Provinz, in denen bedeutende Zinsen, Praͤstationen und andere Realabgaben die baͤuerlichen Grundstuͤcke belasten, ersprießlich erscheine, eine Huͤlfs⸗ und Tilgungs⸗Kasse in der Art ins Leben zu rufen, daß der

Staat deren Garantie und Verwaltung uͤbernehme, sie durch Staatsfonds begruͤnde und ihr Sportel’, Stempel⸗ und Porto⸗ freiheit bewillige. Namentlich im Koͤnigreiche Sachsen hat ein Institut der Art, wie bekannt geworden, sich sehr wohlthaͤtig bewiesen, und die Kenntnißnahme von einer aͤhnlichen Einrichtung in der Provinz Westphalen, welche im Jahre 1834 eingeleitet und im Jahre 1836 desinitiv rregulirt ist, berechtiget zu dem Wunsche, auch unserer vaterlaͤndi⸗ schen Provinz die Vorzuͤge eines solchen Instituts angedeihen zu lassen, daher vereinigte sich die Versammlung: des Koͤnigs Ma⸗ jestaͤt unterthaͤnigst zu bitten, dem naͤchsten Landtage einen Gesetz⸗ Entwurf uͤber die Errichtung einer Huͤlfs⸗ und Tilgungs⸗Kasse zur Erleichterung der Abloͤsung von Real⸗Lasten unter den ange⸗ deuteten Beguͤnstigungen huldreichst vorlegen zu lassen, und dabei auch die Abloͤsbarkeit der Leistungen, zu welchen der Fiskus be⸗ rechtigt ist, und welche dem Eichsfelde besonders laͤstig find, Aller⸗ anaͤdigst auszusprechen. 2) Ward beantragt, eine Allerhoͤchste Verordnung zu erwirken: um alle diejenigen Beeintraͤchtigungen des Eigenthums, welche nicht mit höhern Strafen bereits ver⸗ poͤnt sind, und ruͤcksichtlich deren eine Pfaͤndung zulaͤssig ist, bei einer Strafe von etwa 10 Sgr. bis 1 Rthlr. zu verbieten. Durch die bei dieser Veranlassung dargestellten großen Nachtheile, wel⸗ chen die Grundeigenthuͤmer fast taͤglich ausgesetzt waͤren, ohne daß dagegen ein richterlicher Schutz moͤglich sey, und in Bezug⸗ nahme auf das in dieser Hinsicht bezeichnete Ministerial⸗Re⸗ skrivt vom 30. September 1840 (Ministerial⸗Blatt fuͤr die innere Verwaltung pro 1840. S. 403), welches die polizei⸗ liche Huͤlfe und Bestrafung fuͤr einen dieser Nachtheile, naͤmlich das unerlaubte Betreten von Privatwegen verstattet, ward zwar der Meinung das Wort geredet, die weitere Ausdehnung der Zulassigkeit von Strafen auf mehrere derartige Vergehen zu wuͤnschen, konnte aber die erhobenen Bedenklichkeiten gegen eine beantragte allgemeine Anordnung von Polizei⸗Strafen um so

Brandschaͤden der benannten Art, oder um eine gesetzliche Be⸗

Fuͤr eine sofortige Abaͤnderung der Bestimmungen des Feuer⸗

weniger beseitigen, als die Versammlung der Ueberzeugung war, daß Maßregeln gegen die geschilderten Uebel sich ganz besonders zur Aufnahme in Orts⸗Statute und oͤrtliche Feld⸗Polizei⸗Ver⸗ ordnungen eigneten, deren mehrere bereits mit bestem Erfolge be⸗ stehen. Man meinte daher auch, in den Antrag nicht weiter eingehen zu koͤnnen, als hoͤchsten Orts zu bitten: es moͤge die Aufstellung von Feld⸗Polizei⸗Ordnungen mit angemessenen Straf⸗ androhungen zur Sicherheit des Eigenthums, Seitens der Do⸗ minien und Gemeinen, unter Leitung der Orts Obrigkeiten und Bestaͤtigung der Koͤnigl. Regierungen, moͤglichst beguͤnstigt, und um dies zu bewirken, geeignete Anordnung erlassen werden⸗

Am Schlusse der Sitzung ward noch ein besonderer Vortrag über die allgemeinen und besondern Landtags⸗Kosten gehalten, wo⸗ bei es sich in Frage stellte, wie in einzeinen Fallen die Kosten, ob nach der Stimmberechtigung beim Landtage, oder nach der

Demnaͤchst setzte die Versammlung die Berathung uͤber die vorhandenen Petitionen fort. 1) Ward das Gesuch gevpruͤft, welches dahin gerichtet war: es moͤge des Koͤnigs Mafestaͤt eine namhafte Summe Behufs der Vervollkommnung und Aufmun⸗ terung der Landwirthschaft, insbesondere zu Bewilligungen von Präͤmien aus Staatskassen herzugeben geruhen, welche nach Maß⸗ gabe der Bevoͤlkerung auf die Pecbvinzen, Regierungs⸗Bezirke und Kreise zu vertheilen seyn wuͤrden. In Erwaͤgung, daß in andern Staaten, namentlich in Hannover und Baden durch Praͤmien⸗ Ertheilungen, die vielmals gar nicht sehr hoch zu seyn brauchen, und durch Unterstuͤtzung landwirthschaftlicher Unternehmungen fuͤr den Flor der Landwirthschaft Großes gewirkt sey, daß bei den mehrfachen Mitteln, welche zu diesem Zwecke im Vaterlande be⸗ reits verwendet worden, noch immer ein fester Praͤmien⸗Fonds fehle, und daß die Bildung von landwirthschaftlichen Vereinen wuͤnschenswerth sey, deren Bestreben dahin gerichtet seyn muͤsse, im Volke von den unteren Stufen nach oben einzuwirken und durch Geld⸗Unterstuͤtzungen zu landwirthschaftlichen Verbesserungen aufzufordern oder fuͤr Aufwand gemachter Versuche zu entschaͤdigen, beschloß die Versammlung, das Gesuch in der Art hoͤhern Orts zu beantragen: es moͤge eine angemes⸗ sene Geldsumme zu diesem Zwecke verwilligt werden, uͤber welche von den Koͤnigl. Ober⸗Praͤsidenten der Provinzen auf Vorschlag der zu bildenden Vereine verfuͤgt werden koͤnne. 2) Das Petitum um Erlaß der Weinsteuer schilderte mit lebhaften Farben die große Noth der Weinbauer in dem Mansfelder Seekreise und den Saalgegenden und betheuerte, daß der Nothstand derselben sich seit dem letzten Landtage, auf welchem er bereits zur Sprache gekom⸗ men, keinesweges verringert, vielmehr vermehrt habe, so daß jetzt der kleine Weinbauer, der zur Bearbeitung seines Berges selbst Hand anlege, nicht mehr im Stande sey, demselben einen nur einigermaßen lohnenden Ertrag abzugewinnen, der groͤßere Weinbergsbesitzer aber, der fuͤr Geldlohn arbeiten lasse, baaren Scha⸗ den dabei habe. Es sey jetzt, und besonders seit dem Abschlusse des Zollvereins mit den Suͤddeutschen Staaten, dahin gekommen, daß die Weine ganz Unverkaͤuflich sind und die Weinbergs⸗Grund⸗ stuͤcke in den bezeichneten Gegenden um mehr als die Haͤlfte unter ihrem fruͤhern Werthe stehen. Die Versammlung glaubt daher sich verpflichtet, diese hoͤchst traurigen Verhaͤltnisse der Weinbauer von neuem unter die Augen Sr. Majestaͤt der Koͤ⸗ nigs zu bringen und als Mittel zu deren Abhuͤlfe: a) den huld⸗ reichen Erlaß eines Remissions⸗Reglements bei der Weinmost⸗ steuer, und b) die moͤglichste Ruͤcksichtnahme auf die traurige Lage der Weinbauer in der Provinz bei der Verlaͤngerung der Zoll⸗Convention mit den Suͤddeutschen Staaten ehrerbietigst in Vorschlag bringen zu muͤssen. 3) Kam eine Beschwerde der Städte Osterwieck, Hornburg und Darresheim zum Vortrage, wonach beim Landtage beantragt wird, sich: um Erhoͤhung der Entschaͤdigung fuͤr Einquartierung und Verpflegung der die dortigen Militair⸗Etappen passirenden vaterlaͤndischen Truppen entweder a) aus Staats⸗Kassen oder ) mittelst Zuschuͤssen der von der Bequartierung frei bleibenden nahen Ortschaften zu verwen⸗ den. Vielfache Gruͤnde wurden geltend gemacht, um dem Gesuche Unterstuͤtzung zu verschaffen, indeß uͤberwiegende Gruͤnde bestimmten die Versammlung, den Antrag von der Hand zu weisen. 4) Ganz besonders nahm ein Gesuch der Stadt Wittenberg wegen Verguͤtigung der Kriegs⸗Feuer⸗ Schaͤden die Aufmerksamkeit der Versammlung in Anspruch. Das staͤdtische Feuer⸗Societaͤts⸗Reglement fuͤr die Provinz Sachsen nimmt in den §§. 50. bis 52. dergleichen Schaͤden ausdruͤcklich von aller Entschäͤdigung aus und laͤßt daher den Verungluͤckten huͤlflos. Wittenberg macht besonders auf die Nachtheile aufmerksam, die sich dadurch herausstellen, namentlich fuͤr Festungen und die in deren Naͤhe liegenden Ortschaften und bittet: entweder um Abeͤnderung der Dispositionen des angezogenen Staͤdte⸗Feuer⸗ Societaͤts⸗Reglements zu Gunsten der Kriegs⸗Feuer⸗Schaͤden, oder um Errichtung einer besonderen Versicherungs⸗Gesellschaft fuͤr

stimmung, diese Brandschäden aus Staatsmitteln zu verguͤtigen.

Societaͤts⸗Reglements konnte man sich durchaus nicht geneigt zeigen, da man die Folgen nicht uͤbersehen zu koͤnnen glaube, die hierdurch hervorgerufen werden koͤnnten und es uͤbereilt erscheinen muͤßte, ein bis jetzt so wohlthaͤtig sich bewiesenes Institut in ir⸗ gend eine Gefahr zu bringen, um so mehr, da die Zeit nicht so draͤngt, um nicht die in ungefaͤhr 3 Jahren stattfindende gesetz⸗ lich vorbehaltene Revision des Reglements abzuwarten und sich die bis dahin noch gemachten Erfahrungen zu einem Leitfaden bei der naͤheren Pruͤfung des Antrags dienen zu lassen. Auf die Er⸗ richtung einer eigenen Association fuͤr die Kriegs⸗Feuer⸗Schaͤden ist schon bei einem anderen aͤhnlichen Gesuche angetragen worden. Es bleibt daher fuͤr jetzt der Versammlung nur uͤbrig, bei des Koͤnigs Majestaͤt um eine Bestimmung: in welcher Weise, in welchem Maaße und unter welchen Bedingungen der Staat die Kriegs⸗Feuer⸗Schaͤden aus seinen Kassen zu ersetzen haben werde,

unterthaͤnigst zu bitten.

Zeitungs⸗Nachrichten. ANI W. 1

Rußland und Polen. St. Petersburg, 27. Maͤrz. Se. Majestaͤt der Kaiser

haben fuͤr die Dauer der Schifffahrt des Jahres 1841 die zoll⸗ freie Einfuhr der Erbsen in den Haͤfen der Ostsee ganz in der⸗ selben Weise gestattet, wie bereits mehrere Getraide⸗Arten zuge⸗ lassen werden. Frankreich. Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 29. Mäaͤrz. Der Graf von Argout, der heute zu Gunsten des Fortifications⸗Entwurfes

Seelenzahl in den Kreisen der Provinz, besonders in Hinsicht des allgemeinen Kostenaufwandes, aufzubringen seyn wuͤrden. Viele Anwesende erklarten sich fuͤr den ersten Modus, mehrere andere dagegen fuͤr den letzteren. Einigung fand nicht statt, man schritt daher zur Abstimmung und Majora entschieden; daß es in Anse⸗

hung der aufzubringenden Landtagskosten, sowohl der allgemeinen als der besondern, bei den Bestimmungen des Allerhoͤchsten Land⸗ tags⸗Abschiedes vom 17. Mai 1827 verbleiben solle, sedoch in ten Sie sich einzelnen Faͤllen Ausnahmen nach vorgaͤngigem Landtags⸗Beschlusse

gemacht werden koͤnnen. Merseburg, 25. Maͤrz.

tion vom 13. d. M. ialrechte des Herzogthums Magdeburg und der Graff

8

gutachtlichen Aeußerung zugefertigt worden.

mittelst welcher dem Landtage die Provin⸗ b z v Mans⸗ ee zeld, Altpreupischen Antheils, und des Herzogthums Sachsen zur udirt; fecg nan 9„ 1 . (Nr. 86. d. St. Ztg.)

auftrat, beklagte sich im Eingange seiner Rede daruͤber, daß die Kommission mit den ihr von dem Ministerium mitgetheilten Do⸗ umenten auf eine seltsame Weise verfahren sey. Waͤhrend der ersten 3 Tage haͤtte man den Mitgliedern der Kammer die Ein⸗

sicht in dieselben erlaubt, dann aber waͤren dieselben unter Ver⸗

schluß genommen worden, und bloß den Mitgliedern der Kom⸗

mission zugaͤngig gewesen. Der Graf Molé: „Warum wand⸗ S nicht an den Praͤsidenten der Kommission?“ Graf Argout: „Ich bin uͤberzeugt, daß der Praͤsident der Kom⸗ mission zur Ertheilung eines

Die Eroͤffnung der 11ten Plenar⸗ sen seyn, die Berechnungen der Kommission mit den in den Do⸗ Sitzung begann mit dem Vortrage einer Allerhoͤchsten Proposi- kumenten enthaltenen Angaben zu vergleichen, wenn ich nicht ge⸗ wußt haͤtte, daß sich anderswo authentische Kopieen derselben vor⸗ fanden. Ich habe sie mit aller nur moͤglichen Aufmerksamkeit mich

und mein Erstaunen war groß, als ich

olchen Befehls gute und gerechte Gruͤnde gehabt hat, aber doch wuͤrde ich nicht im Stande gewe⸗

geirrt hat.“ Der Redner suchte hierauf mit Zahlen darzuthun,

unrichtig waͤren.

um die Unternehmer zu entschaͤdigen. er auf 12 bis 15 Millionen. Die rechnet, daß die von ihr beantragte wuͤrde.

stehen wuͤrde, eine Mauer, die

gen koͤnne. solche Arbeit zu unternehmen.

ner, „den Plan der Regierung an, denn ich glaube aufrichtig, daß waͤhlen koͤnnen.

verweigern zu koͤnnen glauben, da

m. H., wird, wie ich hoffe, in ihre

suchen sollte, so moͤchte ich keinerlei Busen tragen; ich moͤchte es mir

ren koͤnnen, mich aufgerichteten Haupt zeigen. (Murren und Unterbrechung.

Herr von Argout suchte am Sch thun, daß die Finanzen Frankreichs

Frieden nicht gestoͤrt werde und Frankreich hereinbraͤche, so koͤnne m

Thatsache. auf die ihr mitgetheilten Dokument jenen Dokumenten sich alle Akten Kommission befunden haͤtten,

genommen, dieselben ohne

rung allen Mitgliedern der chen. bei ihm gemachte Anfrage

beson

ten sey oder nicht. mission nicht umhin gekonnt, die Der Marschall Soult bestaͤtigte d

mission die Aktenstuͤcke uͤberliefert, welchen Gebrauch meinte, es sey dies ein unvorsichtig gierung koͤnnte es leicht

Akrenstuͤcke nach eigenem d Ministeriums der Kammer mitzut der General Tirlet gegen, und de

richterstatter die Debatte resumiren.

Deputirten⸗Kammer. Si der Fortsetzung der Debatte uͤber d heute derjenige Artikel des Gesetz⸗

urspruͤnglichen Entwurfe ward Recht von 30 Jahren gesichert.

des Staates publizirtes Werk wird Wenn indeß der 1 legers publiziren laͤßt, so kann es

„Die dramatischen Werke lebender nem Theater ohne Genehmigung jen den. der Verfasser gesichert.

Gesetzes ebenfalls Anwendung.“

gehoben werden.

Paris, 30. Maͤrz. heute alle Geruͤchte von einer bevo

uͤber alle große Fragen mit den K

uͤbereingekommen sey. in Friedenszeiten.

meinschaftlich Alles zu reguliren, Christen in Syrien, auf die politif und auf die Passage der La beziehe. Englands so nahe, daß es Arrangement zu zweifeln, welche unterwerfen wuͤrde, von Snen sie gesucht hat. Das Wichtigste bei d Traktate waͤre der Zutritt Frankr ohne Vortheil⸗ die uns fuͤr das 9

der Doktrin der

„(Art, eine Isolirung aufzugeben,

den nicht geeignet seyn, das Mini

uͤberzeugte, daß der Berichterstatter üͤber

alle Punkte

nisteriums auf Alles gefaßt seyn.“

den, daß man bei eventueller Annahme großen Theil des bis jetzt ausgegebenen Geldes fuͤr weggeworfen betrachten, und sogar noch mehr ausgeben muͤßte, um die bis jetzt gemachten Arbeiten zu demoliren oder umzugestalten, und

und Gluͤckliches fuͤr Frankreich bergen; Erwarten irgend eine große Katastrophe

Kammer Der Conseils⸗Praͤsident hatte indeß auf die dieserhalb keine Antwort muͤndlich erklaͤrt, daß die Regierung der Kommission auf ihr Gesuch die Aktenstuͤcke mitgetheilt haͤtte, ihr aber nicht vorschrei ben koͤnne und wolle, ob allen Mitgliedern die Einsicht zu gestat⸗ Nach einer solchen Erklaͤrung habe die Kom

sie davon machen solle.

Gesetz⸗Entwurf ausgesprochen hatten, gehren die allgemeine Debatte geschlossen.

worden ist, bezieht sich nur auf die Schließu⸗ 8 Ein Journal behauptet indeß⸗ 8 Maͤchte diese Gelegenheit benutzen wuͤrden, um jetzt gleich ge⸗

Dieser letztere Punkt beruͤhrt die en ʒ 8 auf Weiteres, erlaubt ist, an einem

vollbrachten Thatsachen darbraͤchten.

daß die von der Kommission aufgestellten Kosten⸗Anschlaͤge uͤberall Er hob zwei Hauptpunkte hervor.

Erstlich des Amendements einen

Die Summe dafuͤr schaͤtzte Kommission hatte ferner be⸗ Mauer 22 Millionen kosten

Mit 22 Millionen, meinte Herr von Argout, koͤnne man der Mauer um Paris nur eine Dicke von 50 Centimetres geben, so daß sie also der jetzigen Zollmauer an Festigkeit nach⸗

man mit Gartenleitern er⸗

klettern und mit einem Paar Pfund Pulver in die Luft spren⸗ Kein Ministerium der Welt koͤnne es wagen, eine „Ich nehme,“ sagte der Red⸗

in seinem ganzen Umfange

es der beste ist, den wir

Aber wenn ich auch nicht die Ueberzeugung haͤtte, wenn ich auch an der vollstaͤndigen Wirksamkeit jenes Pla⸗ nes zweifeln sollte, wenn mir einige Theile desselben mangelhaft erschienen, so wuͤrde ich doch der Regierung mein Votum nicht

sie dasselbe im Namen einer

neuen Dynastie verlangt, die wir auf dem Thron erhoben haben, und die wir daselbst zur Aufrechthaltung der National-Unabhaͤn⸗ gigkeit und unserer Institutionen schuͤtzen wollen.

Die Zukunft, m Schooße nur Gedeihliches aber wenn gegen alles mein Vaterland heim⸗ Art von Gewissensbissen im nicht vorwerfen muͤssen, daß

ich den Plan der Regierung zuruͤckgewiesen haͤtte; ich moͤchte fortfah⸗

es unter meinen Mitbuͤrgern zu Graf Molé: „Ihre Gegner

werden auch nicht gebuͤckten Hauptes einherzugehen brauchen.))

lusse seiner Rede noch darzu⸗ sich nicht in einem so schlim⸗

men Zustande befaͤnden, wie einige aͤngstliche Personen fuͤrchteten. Es sey allerdings jetzt ein Desizit vorhanden. über kein besonderes Ungluͤck uͤber

Wenn aber der

an mit Bestimmtheit voraus⸗

sehen, daß schon im Jahre 1848 das Gleichgewicht zwischen den Ausgaben und den Einnahmen wiederhergestellt seyn wuͤrde. Der Graf Mol verlangte zunaͤchst das Wort wegen einer persoͤnlichen Er suchte das Benehmen der Kommission in Bezug

e zu rechtfertigen. Da unter der General⸗Vertheidigungs⸗

so habe die Kommission Anstand

Erlaubniß der Regie⸗ zugaͤnglich zu ma⸗

dere

ertheilt, sondern

Aktenstuͤcke zu sekretiren. ie Angaben des vorigen Red⸗

ners und behauptete, die Regierung haͤtte, nachdem sie der Kom⸗

ihr nicht vorschreiben koͤnnen Der Graf Mol es Zugestaͤndniß, und die Re⸗

spaͤter einmal bedauern, daß sie eine Kommission das Recht zugestanden habe, die ihr mitgetheilten Gutduͤnken und ohne Erlaubniß de

heilen. Nachdem sich noch r General Cubieres fuͤr de ward auf vielseitiges Be Morgen wird der Be

tzung vom 29. Maͤrz. Be as literarische Eigenthum kam Entwurfes zur Sprache, we

cher uͤber die vom Staate publizirten Werke handelt. In den dem Staate ein ausschließliche Durch Amendements der Herren von Beaumont und von Salvandy ward aber dieser Artikel in folgender Weise abgeaͤndert: „Ein auf Befehl und auf Koste

sogleich oͤffentliches Eigenthum.

taat das Werk durch Vermittelung eines Ve

diesem ein Privilegium von

hoͤchstens 20 Jahren zusichern. Der Artikel zur Sicherste lung der dramatischen Schriftsteller

lautet kurz folgendermaßen Schriftsteller koͤnnen auf ke er Schriftsteller aufgefuͤhrt wer⸗

Ihren Erben wird dieses Recht 30 Jahre nach dem Tode Was den Druck der dramatischen Werk betrifft, so finden darauf die Bestimmungen des 1. Artikels diese

Um 4 Uhr war die Kamme

schon nicht mehr vollstaͤndig und mußte deshalb die Sitzung auf⸗

Das ministerielle Abendblatt erklaͤr

rstehenden Aufloͤsung der D

putirten⸗Kammer fuͤr voͤllig ungegruͤndet, da das Ministeriu

ammern einverstanden sey.

Im Temps liest man: „Alle Englischen Journale sprechen von dem neuen Traktat, uͤber dessen Grundlagen man in ondon Dieser Traktat, der noch nicht ratifizirt

ließung der Dardanellen daß die fuͤnf

was sich auf die Rechte der 8

sche Verwaltung jener Provinz, ndenge von Suez fuͤr alle Nationen

e egoistischen Interessen

s jene Macht Anordnungen

sich bis jetzt immer zu befreien

ieser Nachricht von dem neuen eichs ohne Bedingungen und

pfer entschaͤdigen, welches wir 8

Diese welche ihre Wuͤrde und ihre

Vortheile hat, um sich, als ob nichts geschehen waͤre, den Maͤch⸗ ten anzuschließen, die uns so geringschaͤtzig behandelt haben, wuͤr⸗

sterium vom 29. Oktober po⸗

pulair zu machen. Uebrigens muß man von Seiten dieses Mi⸗

waren.

Herr Fielden, wieder 6 1

Derr Fi . auf eine dem Ausschu 1

Instruction antrug, durch welche derselbe 2. I.vna b 27

Der Justiz⸗Minister soll im Begriff steh Staats⸗

rathe einen Gesetz⸗Entwurf uͤber Veraͤnderungen in der Organi⸗ sation des Notariats zur Ausarbeitung vorzulegen. Die Haupt⸗ estimm n di 1) daß kein Notar bei Strafe der Absetzung, mehr Wechsel unterschreiben darf; die In⸗ haber solcher Wechsel sollen nicht darauf klagen koͤnnen; 2) daß un⸗

Bestimmungen dieses Gesetzes wuͤrden seyn

ter derselben Strafe kein Notar mehr Geld und Effekten als Depot

annehmen kann, wenn dieselben nicht mit dem Siegel des Deponen⸗

ten versehen sind; 3) daß kein Notar anders als gegen baar Geld Staatspapiere kaufen darf; 4) daß kein Natar bei einem in⸗ dustriellen Unternehmen auf irgend eine Art betheiligt seyn darf; 5) daß die Gerichte jeden Augenblick sich von dem Vorhanden⸗ seyn der bei den Notaren niedergelegten Depots uͤberzeugen koͤn⸗ nen. Dieser Gesetz⸗Vorschlag soll eine große Aufregung unter den Notaren hervorgebracht haben. Einige derselben wuͤnschen zwar diese oder aͤhnliche Bestimmungen; aber die meisten derselben bie⸗ ten all' ihren Einfluß bei dem Justiz⸗Minister auf, um die Vor⸗ legung eines solchen Gesetzes zu verhindern. In der Notredame⸗Kirche werden bereits Vorkehrungen zu der religioͤsen Feierlichkeit getroffen, welche bei Gelegenheit der Taufe des Grafen von Paris stattsinden soll. Uebermorgen findet das erste diesjaͤhrige Jagdrennen (stee- ple chase) des Jockey⸗Klubbs statt. Das Programm enthaͤlt die seltsame Bedingung, daß kein Zuschauer den Reitern oder den Pferden, was ihnen auch geschehen moͤge, Beistand oder Huͤlfe leisten duͤrfe. Die Grausamkeit dieser Bedingung wird dadurch in etwas gemildert, daß nicht Jockey's, sondern die Be⸗ sitzer der Pferde selbst ihre Gliedmaßen zu Markte tragen. Es eht indeß doch zu hoffen, daß, wenn einer oder andere jener Herren mit zerbrochener Rippe in einem Graben liegen sollte er sich die Uebertretung des Reglements gefallen lassen wird.

Die Direktion des Théatre francçais hat, wie das Journal des Débats meldet, jetzt einen Kontrakt auf 5 Jahre mit Dlle. Rachel abgeschlossen, der folgende Bedingungen enthaͤlt: Sie er⸗ haͤlt jaͤhrlich von der Subvention 30,000 Fr., von der Direction 30,000 Fr., wovon 18,000 Fr. zuruͤckbehalten werden, um ein Kapital zu bilden, aus welchem ihr nach 5 Jahren eine lebens⸗ laͤngliche Rente von 5000 Fr. gezahlt werden sollen, ferner ein Benefiz, welches ihr mit 15,000 Fr. garantirt werden soll, und einen Zmonatlichen Urlaub. Letzterer wird auf 45,000 Fr. ange⸗ schlagen, so daß sie im Ganzen auf eine jaͤhrliche Einnahme von 120,000 Fr. rechnen kann.

Die hiesige Sparkasse erhielt in der abgelaufenen Woche an neuen Zuschuͤssen die Summe von 618,431 Fr. Die Ruͤck⸗ zahlungen beliefen sich auf 653,000 Fr. Man bemerkt mit

Erstaunen, daß seit 14 Tagen die Ruͤckzahlungen die Einlagen uͤbersteigen, waͤhrend sonst gewoͤhnlich zu dieser Zeit, wo alle Ar⸗ hasen hinreichende Beschaͤftigung haͤben, das Gegentheil statt⸗

Boͤrse vom 30. Maͤrz. Bei gaͤnzlichem Mangel an Neuigkeiten war das Geschaͤft heute sehr still. Die Rente war anfaͤnglich etwas schwaͤcher, schloß aber zuletzt in den gestrigen Coursen. Die Franzoͤsischen Bank⸗Actien stiegen auf 3145.

*Paris, 30. Maͤrz. In Spanien neigt sich das Engli⸗ sche Kabinet keinesweges zur Alleinregentschaft Espartero's, im Gegentheil scheinen die Anhaͤnger einer dreifachen Regentschaft viel Hoffnungen zu hegen. Herr Mendizabal, welcher stets in genauer Verbindung mit den Englischen Interessen stand, unter⸗ stuͤtzt mit allen Kraͤften die Ernennung von drei Regenten. Die Ruͤckkehr der Koͤnigin Christine nach Frankreich wird auch mit den jetzigen Spanischen Zustaͤnden in Verbindung gesetzt, jedoch wuͤnscht die Franzoͤsische Regierung keinesweges den Aufenthalt dieser Fuͤrstin in Paris. Ob sie in Lyon oder in der Schweiz verweilen wird, ist noch nicht entschieden. So viel aber kann ich aus der lautersten Auelle versichern, daß alle Geruͤchte, als ob die Koͤnigin Christine offiziell ihren Rechten an die Regent⸗ schaft entsagt habe, gaͤnzlich ungegruͤndet sind. Im Ge⸗ gentheil sollen sich die Hoffnungen der Koͤnigin TChristine in letzter Zeit wieder gesteigert haben und diese Hoffnun⸗ gen koͤnnten selbst in gewissen Faͤllen von Franzoͤsischer Seite ge⸗ naͤhrt werden. Die Reise des hiesigen Spanischen Gesandten nach Madrid ist ebenfalls nicht ohne Zusammenhang mit der Re⸗ gentschafts⸗Angelegenheit und Herr Olozaga kennt in diesem Punkre sehr die Absichten der Tuilerieen.

Die Journale von Marseille geben nur sehr unvollkom— menen Aufschluß uͤber die letzten republikanischen Umtriebe und Verhaftungen. Die fehlgeschlagene Marseiller Bewe⸗ gung war das Werk einer geheimen Gesellschaft, die mit

en hiesigen Kommunisten gleiche Grundsätze theilt, denen aber fast der intelligentere Theil der Nadikalen gaͤnzlich entgegen ist, und die auch in den Massen der Bevoͤlkerung wenig Anklang finden. Erben oder Ausstaffirer der Baboevschen Ge— sinnungen (1795) haben sie unter der Marseiller ganz jungen arbei⸗ tenden Klasse und unter den reizbaren Koͤpfen des Suͤdens eini⸗ gen Anhang gewonnen. Hierzu muß man auch einige Refu⸗ gies, namentlich Italiaͤnische, zaͤhlen. In genauem Zusammen⸗ hange mit diesem Marseiller Versuchsteht die gegen den Herrn Du⸗ rand kuͤrzlich stattgehabte Drohung um Geld von ihm zu erpressen. Die Suͤd⸗Franzoͤsischen geheimen Gesellschaften beabsichtigten eine ge— isse Geldsumme herbeizuschaffen, um dann energischer und ein⸗ flußreicher handeln zu koͤnnen. Die Faͤden dieser Verschwoͤrung sollen schon langst in den Haͤnden der Regierung gewesen seyn; denn, wie bereits der ehemalige Polizei⸗Praͤfekt Gisquet in seinen lesenswerthen Memoiren offenbart, fast immer ist es der Fran⸗ zoͤsischen Polizei leicht geworden, ihre Agenten in den exaltirten .“ F zu fühase oder dort einzuschwaͤrzen. b er Prozeß uͤber diese Marseiller Angele Assisen aͤbergeben werden. 1“ Prinz Friedrich von Wuͤrttemberg, Wuͤrttembergischer Gene⸗ ral⸗Major, so wie Prinz August von Wuͤrttemberg, Oberst und ommandeur des Preußischen Garde⸗Cuirassier⸗Regiments, beide hoͤhne des hier lebenden Prinzen Paul von Wuͤrttemberg, sind zum Besuche bei ihrem einige Zeit gefaͤhrlich kranken Vater hier angelangt, welcher auf dem Vendome⸗Platze hierselbst ein Hotel Füehpt⸗ Die verwittwete Herzogin Pauline von Nassau, welche ache⸗ 8 s 8“ Vater zu besuchen, wird Morgen, ag, das Hotel d 3 Deutscg 1ans I e Londres verlassen und nach

Großbritanien und EEE

vom chr aments Verhandlungen. Unterhaus. Sitzung Veahandtun a in diesem Abend wurde mit den Ausschuß⸗ EE“ über die Bill zur Verbesserung des neuen Ar⸗

z vehef. die von keinem allgemeinen Interesse aree. 12 ist nur, daß, ehe das Haus sich in den 9) erwandelte, einer der Hauptgegner dieser Maßregel,

Theile des Amerikanischen Volks keineswegs als durch die Um⸗

gen 9 Stimmen abgelehnt wurde. Im Ausschusse selbst

die meisten Klauseln ohne alle Theil⸗ nahme des Hauses an diesen Diskussionen scheint uͤberhaupt be⸗ reits zu erlahmen, denn die Mitglieder entfernten sich allmäaͤlig so daß am Ende nicht mehr 40 versammelt waren und das Haus sich vertagen mußte, weil mindestens 40 Mitglieder anwesend ’89. 11 . wenn eine Parlaments⸗Verhandlung guͤltig eyn soll. 1

London, 30. Maͤrz. Der Pariser Korrespondent der Morni Post schreibt unterm 28 Näͤrz, daß die Berathungen wegen 2nvenn⸗ Traktats uͤber die orientalischen Angelegenheiten im Franzoͤsischen Ka⸗ binet jetzt geschlossen seyen, und daß, wenn nicht etwas ganz Un⸗ gewoͤhnliches dazwischen komme, der Traktat nebst der Ratifica⸗ tion in 24 Stunden in London seyn werde. Der ministerielle Observer findet sich in Bezug auf diesen Traktat neuerdings zu folgender Erklaͤrung veranlaßt: „Es ist schon bekannt, daß die Repraͤsentanten der Europaͤischen Großmaͤchte, unter denen wir mit Freuden auch den Franzoͤsischen Gesandten finden, uͤber einen Traktat in Betreff der Levante einig geworden sind. Der Pariser Korrespondent der „Times“ vom letzten Freitage wollte uns glauben lassen, daß dieser Trakrat folgende vier Punkte umfasse: 1) die Integritat des Ottomanischen Reichs unter der jetzigen Dynastie; 2) Fragen uͤber die Schlie⸗ ßung des Bosporus; 3) Syrien, naͤmlich Fragen uͤber den der dortigen christlichen Bevoͤlkerung zu gewaͤhrenden Schutz; 4) Re⸗ gulirungen hinsichtlich der Befoͤrderung von Reisenden und Waa⸗ ren uͤber die Landenge von Suez und hinsichtlich der Schifffahrt auf dem Rothen Meere. Ohne daß wir nun unsere Leser mit Muthmaßungen uͤber das belaͤstigen wollen, was der Gegenstand kuͤnftiger Berathungen seyn duͤrfte oder nicht, koͤnnen wir, auf die hoͤchste Autoritaͤt gestuͤtzt, und auch nach Berichten aus Pa⸗ ris, erklären, daß der so eben beschlossene Traktat nur eine ein⸗ zige Bestimmung enthaͤlt. Er verpflichtet alle Großmaͤchte, mit Einschluß Frankreichs, die alte Gewohnheit und Regel des Otto⸗ manischen Reichs zu respektiren, wonach keinem fremden Kriegs⸗ sh hen durch die Dardanellen oder den Bosporus bepalee ist, wenn nicht die hohe Pforte selbst sich im Kriege

Aus den Vereinigten Staaten hat man noch keine neuere Berichte; weder der „Praͤsident“ noch die „Britannia“ sind an⸗ gekommen, und das Geruͤcht, daß mit dem erstgenannten Schiffe die Nachricht von der Freigebung Mac Leod's in Liverpool ein— gegangen sey, erweist sich demnach als unbegruͤndet. Uebrigens scheinen die Besorgnisse vor einer Gefaͤhrung des Friedens jetzt ziemlich beschwichtigt, und die Times meldet unter Anderem, daß der Plan, den „Great Western“ in Halifax anlaufen zu lassen, bevor er nach New⸗York gehe, wieder aufgeben worden sey. Nichtsdestoweniger beharrt die Regierung bei ihrer Absicht, den Truppen in den Nord⸗Amerikanischen Kolonieen Ver⸗ staͤrkungen zugehen zu lassen, und es ist bei Lloyds die Anzeige gemacht, daß Transportschiffe fuͤr 4000 Mann nach Kanada in Miethe genommen werden sollen. Die Anerbie⸗ tungen sind heute einzureichen. Diese Anzeige hat indeß weni⸗ ger Sensation gemacht, als man haͤtte erwarten koͤnnen, weil es schon seit einigen Tagen bekannt war, daß die Regierung sich bedeutend anstrenge, die Truppenmacht im Britischen Nord⸗Ame⸗ rika zu verstaͤrken. An der Boͤrse hat die Maßregel allgemeinen Beifall gefunden, und die Consols haben sich fest auf ihren Prei⸗ sen behauptet. Der Globe schreibt das laͤngere Ausbleiben des Dampsschiffs „Praͤsident“ dem Umstande zu, daß es aufgehalten worden sey, um Depeschen von Herrn For mitzunehmen, die das Verfahren angeben wuͤrden, welches die Vereinigten Staa⸗ ten hinsichtlich Herrn Mac Leod's beobachten wollten, dessen Freilassung Herr Fox zu verlangen instruirt sey. Das genannte ministerielle Blatt fuͤgt uͤbrigens doch hinzu, daß Herr Foy wenn sein Verlangen nicht zugestanden werde, den Besehl habe, seine Paͤsse zu fordern und das Gebiet der Vereinigten Staaten zu verlassen. Indeß hofft der „Globe“, daß der Fuiede werde erhalten werden, da die Inaugural⸗Rede des neuen Praͤsidenten gar keine kriegerische Tendenz habe, auch im Kongreß eingeraͤumt wor⸗ den sey, daß die Amerikanische Armee und Flotte nicht hinreichend stark seyen, um einen Krieg mit England bestehen zu koͤnnen, und weil es ziemlich erwiesen sey, daß die Gaskonaden in dem Pickens⸗ schen Bericht nur die Frucht des Aergers der vom Staatsruder verdraͤngten Partei seyen, die ihren Nachfolgern gern Verlegen⸗ heiten bereiten wolle. „Die naͤchsten Nachrichten“, faͤhrt dieses Blatt in seinen Bemerkungen fort, „werden gewiß in dieser Sache beruhigende Kunde bringen, wenn wir auch nicht gerade erwarten duͤrfen, daß sie schon die Beilegung der ganzen Angelegenheit mel⸗ den werden. Die neue Verwaltung, so geneigt sie auch seyn mag, freundliche Verhaͤltnisse mit England aufrecht zu erhalten, ist doch durch die Behoͤrden von New⸗York in eine sehr pein⸗ liche Lage versetzt, indem diese hartnaͤckig die ausschließliche Ge⸗ richtsbarkeit uͤber Herrn Mac Leod in Anspruch nehmen. Diese aus der eigenthuͤmlichen Regierungs⸗Verfassung Amerika's ent⸗ springende Schwierigkeit wird noch durch die heftige, wenngleich nicht allgemeine Eifersucht vermehrt, die in Amerika gegen die Britische Nation herrscht, und die durch die Anhaͤnger van Buren's zum Haß gesteigert wurde, weil sie die Zerstoͤrung des Dampfboots „Caroline“ als einen National⸗Schimpf darstellten Vermuthlich wird daher der wesentliche Inhalt der naͤchsten Depeschen fuͤrs erste nur der seyn, daß die Forderung Lord Palmer⸗ston's mit gebuͤhrender Achtung aufgenommen worden; daß die Ame⸗ rikanische Regierung wiederholentlich den entschiedenen Wunsch ausgesprochen habe, den Frieden zwischen beiden Laͤndern erhal⸗ ten zu sehen; daß die neue Verwaltung, die bis jetzt noch keine Zeit gehabt, sich mit der Sache zu beschaͤftigen, ohne Verzug und ohne Parteilichkeit dieselbe untersuchen werde; daß unterdessen Herrn Mac Leod's persoͤnliche Sicherheit garantirt sey und er vielleicht gegen Buͤrgschaft werde freigelassen werden, und daß die Amerikanische Regierung eine freundschaftliche Beilegung des Streits auf eine der Ehre und den Gefuͤhlen beider Laͤnder ent⸗ sprechende Weise zuversichtlich hoffe. Wenn auch die zu erwar⸗ tenden Mittheilungen nichts Entscheidenderes bringen, so wuͤrde schon dies befriedigend seyn, als ein Beweis von den friedlichen Gesinnungen der neuen Regierung. Auch koͤnnen wir anzeigen daß ein in London befindlicher Amerikanischer Kaufmann einen Brief von Herrn Webster, einem der bedeutendsten Mitglieder der neuen Verwaltung empfangen hat, in welchem dieser seinem Freunde die staͤrksten Versicherungen giebt, daß in den freund⸗ schaftlichen Verhaͤltnissen zwischen den beiden Laͤndern keine Un⸗ terbrechung stattfinden werde, mit dem Hinzufuͤgen, daß der be⸗ kannte Ausschuß⸗Bericht an den Kongreß von dem denkenden

staͤnde gerechtfertigt, sondern nur als der Ausfluß eines boͤswilli⸗ gen Parteigeistes angesehen und im hoͤchsten Gr v.

werde.“ geseh hoͤchsten Grade gemißbilligt Gestern ist in einer Versammlung der Portugiesischen Fonds⸗

das jetzige Armengesetz ganz aufzuheben, was jedoch mit 155 ge⸗

chlag wegen g der ruͤckstaͤndigen Dividenden einzu⸗ gehen, der nicht auf billigen Bedingungen beruhe. Dieser Be⸗ schluß hat die Fonds wieder gedruͤckt, die am Tage zuvor in Folge des Geruͤchts, daß die Portugiesische Regierung die halbe jetzt faͤllige Dividende, bei Einreichung der Coupons in Porto oder Lissabon, zum laufenden Course bezahlen wolle, nicht unbe⸗ deutend gestiegen waren.

Aus Branquilla in Neu⸗Granada wird vom 3. Februar gemeldet, daß am 8. Januar zwischen einem 1300 Mann starken Insurgenten⸗Corps unter Gonzalez und 900 Mann Regierungs⸗ Truppen unter General Mosquera ein Gefecht vorgefallen sey, in welchem die Jusurgenten eine vollstaͤndige Niederlage erlitten haͤtten; Gonzalez soll mit nur 16 Mann entkommen seyn.

Berichten aus Pernambuco vom 8. Januar zufolge, hat sich eine der Hauptstaͤdte im Innern von Brasilien, Paratyba, gegen den Praͤsidenten der Provinzial⸗Regierung empoͤrt; auch aus Ceara waren beunruhigende Nachrichten eingegangen.

Den Blaͤttern aus Rio⸗Janeiro vom 23. Januar zufolge, hatte man dort Nachrichten aus Montevideo bis zum 31. De⸗ zember, wo aber noch dieselbe Ungewißheit, wie bisher, uͤber die Fortschritte des Krieges zwischen Lavalle und Rosas herrschte, indem beide Parteien sich den Sieg zuschrieben.

Man ersieht aus dem Hobart Town Courier vom 17. November, daß einer der drei deportirten Newporter Char⸗ tisten, Zephaniah Williams, aus dem Straf⸗Orte, Tasmans Is⸗ land, entflohen ist.

Es wird jetzt als eine abgemachte Sache angesehen, daß die vor anderthalb Jahren ausgestellten Schuldscheine der Vereinig⸗ ten Staaten⸗Bank, gegen Sicherheit von Staaten⸗Obligationen, welche bei den Herren Denison und Compagnie deponirt und von welchen 100,000 Pfd. St. am 15. April faͤllig sind, nicht bei Verfall bezahlt werden, sondern daß den Inhabern der Vorschlag gemacht werden wird, mit der Zahlung ein Jahr zu warten, wo⸗ fuͤr die Bank ihnen 10 pCt. Zinsen bewilligen will. Diese Schuldscheine mit 3 pCt. Zinsen sind jetzt 90 zu pCt. nur mit Muͤhe anzubringen.

Man hat jetzt entdeckt, daß der von einem Bedienten in Schloß Windsor begangene Diebstahl groͤßer ist, als man anfaͤng⸗ lich glaubte, und sich wohl auf mehrere hundert Pfund belaͤuft.

haben.

Der Globe meldet, daß Graf von Saint Aulaire, als Nach⸗ folger des Herrn Guizot in dem Franzoͤsischen Botschafterposten 8n Hofe zu Ende näͤchsten Monats hier erwartet Der Koͤnigl. Preußische Gesandte, Freiherr von Buͤlow, ist F von seiner Unpaͤßlichkeit vollkommen genesen; er hat bereits am degg Gaee verlassen koͤnnen und wird wahrscheinlich eute oder morgen seine diplomatischen Functionen wi r, h nehmen. 8 s schen, F uͤber⸗

8 Beigiien.

Bruͤssel, 20. Maͤrz. Es ist hier nichts Neues vorgefallen. Der status quo waͤhrt fort. Die ministerielle Krisis ist ihrer, von dem Publikum mit Aengstlichkeit erwarteten Loͤsung und kei⸗ nen Schritt naͤher gekommen. Der Beschluß, welcher in Bezug auf die vorgeschlagene Aufloͤsung des Senats gefaßt werden wird,

hen des Senats und des Ministeriums unmoͤglich gewor 1b 1 glich geworden. Die Nichtaufloͤsung des Senats wird unvermeidlich bc Aufloͤsung des Kabinets nach sich ziehen. So steht die Frage jetzt. 8 1 G II“

Deutsche Bundesstaaten.

Wuͤrzburg, 31. Maͤr Der Fraͤnkisch rie

8 g, 31 he Courier ent⸗

haͤlt folgende Mittheilung: Es gereicht uns zur besonderen Freude, das nachstehende hochwichtige Ausschreiben an die hochwuͤrdigsten

Inhaber in London der Beschluß gefaßt worden, auf keinen Vor⸗

Herren Erzbischoͤfe und Bischoͤfe in er w 8 Fesgatze jbaschof schoͤfe in Bayern unseren Lesern mit⸗ „Seé. Majestät der König haben die Art, wie die Bestimmung 1 XII. I des Konkordates nach dem Segeinden s eansedhan 3 usschreiben vom 18. April 1830 bisher zum Vollzuge gekommen ist Allerhöchst in Erwägung genommen, und in Anbetracht, daß durch eben erwähnte in dem Kontordate gegebene verfassungsmäßige Norm die äl⸗ teren Verordnungen insbesondere die vom 27. Februar und 26 No⸗ vember 1804, Dispensgesuche am Päpstlichen Stuhle betreffend, als gänzlich derogirt zu betrachten sind, zu beschließen geruht, es sey das auf die gedachten Verordnungen sich stützende Ministerial⸗Ausschreiben 89n 18. April 1830 außer Wirksamkeit zu setzen und der Verkehr des dae t 8 P es ven h s FFeiger Seeghe (welcher den des Kle 1 es v e mit in sich begreift) geistli Dingen und kirchlichen Angelegenhelten ebne Tieltaattne da9 swer Eher v und Kontrolle der Königl. Gesandtschaft zu Rom und der ertgin weltlichen Behörden völlig frei zu geben, wie solches der klare ortlaut des Konkordats vorschreibt, wobei jedoch die Befugniß der Herren Erzbischöfe und Bischöfe zur ferneren Beibehaltung des bishe⸗ kigen Communicationsweges in den ihnen hierfür allenfalls geeignet sche penpen F von selbst versteht, und die Königl. Stellen und deehhn n sg. Ff alles zur schleunigsten, Vermittelung nach wie vor 5 96 1 nd. e. Majestät der König geben sich hierbei dem vol⸗ 8 Bentns en hin, daß von den Herren Erzbischöfen und Bischöfen 1 58 8 §. 58. der II. Verfassungs⸗Beilage in genaue Er⸗ deraticten Eelasse eeche e Placet, bezüglich jener . G 8 obenerwähnten verf äßi enmmangen Vatalicgeg⸗ in der bisherigen 1n nelc dunce masgiaen Meiunc 2 1841. Auf Sr. Königl. Majestät Allerhöchsten Oesterreich. 2 2 8 8 Wäen, 30. Maͤrz. Am 27. Maͤrz fand die erste Fahrt mit 8 raft auf der Bahnstrecke der Kaiser Ferdinands⸗Nordbahn vhr undenburg bis Ungarisch Hradisch (in Maͤhren) mittelst 8 okomotive „New⸗York“ mit dem erfreulichsten Erfolge statt. er aus einem Personen⸗ und zwei beladenen Lastwagen bestan⸗ 1epe,s ceng General⸗Inspektor der Nordbahn, von dem Ingenieure des erbaues und von dem Abtheilungs⸗Ingenieur gefuͤhrte Zug setzte sich um 11 ¼ Uhr Vormittags zu Lundenburg in Be⸗ Peaunng und hatte um 11 Uhr 35 Minuten den Stationsplatz 1 S- um 12 Uhr 20 Minuten den Stationsplatz in Goͤding, . 1. 868 88 vr die Station bei 7 9 9* 1 nuten erreicht.

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*) Die betreffende Stelle des Art. XII. lautet: n Leitung der Diöc sen sind die Erzbischöfe und Bischöfe befugt, alles 185na ausgüben, was ihnen vermöge ihres Hirtenamtes kraft der Erklärung oder Auordnung der kanonischen Satzungen nach der gegenwärtigen und vom heiligen Stuhle bestätigten Kirchen⸗Disziplin zusteht und insbesondere: (folgen zuerst a. b. c. d.) e) nach Erforderniß des geistlichen Hirtenamtes sich dem Klerus und dem Volke der Diöcese mitzutheilen und ihren Unter⸗ richt und ihre Anordnungen in kirchlichen Gegenständen. frei kund zu machen; übrigens bleibt die Communication der Bischöfe, des Klerus und des Volks mit dem heiligen Stuble in geistlichen Dingen und kirchlichen Angelegenheiten pöllig frei.“

Der Thaͤter soll sich mit seiner Beute aus dem Lande entfernt 8

entscheidet uͤber das Bleiben oder das Ausscheiden des Kabi 8 Nach dem Votum vom 17. Maͤrz ist das gleichzeitige Fortbeste⸗