Allgemeiner Anzeiger füͤ
Bekanntmachungen. Ediktal⸗Vorladung.
Ueber das Vermögen des Kaufmann Heinrich Hirsch⸗ Publikandum.
Die im Conitzer Kreise gelegenen freien Allodial⸗ Rittergüter Ziethen No. 201., Fifen No. 102. und b gwei Antheile an dem Gute Zawade No. 196. A. undB., ufolge der nebst dem neuesten Hypothekenscheine in hie⸗ iger Registratur einzusehenden Taxe landschaftlich auf 63,065 Thlr. 13 sgr. 4à pf. abgeschätzt, sollen in termino en 25. August c., 11 Uhr Vormittags, an hiesiger Gerichtsstelle öffentlich subhastirt werden. Zugleich werden die ihrem Aufenthalte nach unbe⸗ annten Real⸗Interessenten, namentlich die Geschwister Wittmütz, Bertha, Carl und Moritz, als hvpothekarische
ist durch die Verfügung vom 16. Februar a. c. Konkurs⸗Prozeß eröffnet worden. Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche an die
Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit
deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Still schweigen auferlegt werden. Lissa, am 17. Februar 1841.
Köoͤm ol Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
die Preußi
Zapozew Edyktalny.
. b 8 5 4ℳ Nad majatkiem kupza Heinricha Hirschfeldta 2 feld, als Chef der Handlung S. D. Hirschfelds Erben, Leszna jako Naczelnika Handlu sukcessorow S. D. der Hirschfeld. — Rozrzadzeniem z dnia 16. Lutego 1841
otworzono dzis process konkursowy.
Termin do podania wszystkich pretensyi do massy Konkurs⸗Masse steht am 17. Juui 1841, Vormit⸗ konkursowéy wyznaczony jest na dzien 17. Czerwca tags um 9 Uhr, vor dem Land und Stadtgerichts⸗Rath 1841 godzine 9 przedpofudniem w' izbie stron tutéy Hähnelt im Parteienzimmer des hiesigen Gerichts an. szego Sadu przed W. Hahnelt sedzia ziemsko-miéyskimn.
h inj — Kto sie w terminie tym niezglosi, zostanie 2 pre- seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm tensya swoja do massy wylaczony i wieczne mu w tEy mierze milezenie przeciwhko drugim wierzveielom
nakazaném zostanie. Leszno, dnia 17. Lutega 1841. Kroôl. Pruski Sad Zièmsko-miéyski.
Gläubiger, zu dem anstehenden Termine Behufs Wahr⸗ nehmung ihrer Gerechtsame bei Vermeidung der Prä⸗ klusion hierdurch vorgeladen. Marienwerder, den 16. Januar 1841. Civil⸗Senat des Königl. Ober⸗Landesgerichts.
Nothwendiger Verkauf. Das dem Brauherrn Johann Christoph Art und den Erben seiner Ehefrau zugehörige, in der Breitgasse hierselbst unter der Servisnummer 1234 und Johan⸗ nisgasse Nr. 1240 und 1239, Nr. 78 des Hvpotheken⸗ buchs gelegene Grundstück, abgeschätzt auf 11,890 Thlr., zufolge der nebst Hypothekenscheine und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Tarxe, soll den 19. (Neunzehnten) Oktober 1841, Vor⸗ mittags Zwölf Uhr,
in oder vor dem Artushofe verkauft werden.
Zugleich werden alle unbekannten Real⸗Prätenden⸗ ten zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsame zu dem auf den 19. Oktober c., Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Land⸗ und Stadtgerichtsrath v. Frautzius anstehenden Termine, bei Vermeidung der Präklusion, hierdurch auf das Stadtgerichtshaus vorgeladen.
Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Danzig. b
c*¹“ Es stehen für die Maria Theresia, geborne von Ar⸗ ciszewska, verwitwet gewesene Gräfin v. Przebendowska, jetzt verehelichte von Zabokrzycka, 30,000 Thlr. aus der erichtlichen Schenkungs⸗Urkunde vom 17. Mai 1796 in den Hvpothekenbüchern der im Stargardter Kreise gelegenen, von dem Kammerherrn Johann Nepomucen Grafen von Przebendowski nachgelassenen adlichen Güter KTillau No. 263 und Laboczin No. 143 sub Ab⸗ schnitt IV. No. 5, Kamlau No. 93 sub Rubr. III. No. 5, Ryben No. 215 Rubr. III. No. 16, “ Kolkau No. 116 Rubr. III. No. 16, 8 1 ex decreto vom 16. März 1802 eingetragen. Dieselbe hat für den Fall, wenn nach völliger Regulirung des Oeffentliche Vorladung Nachlasses ihres verstorbenen Ehegatten, des Haupt⸗ In Betreff des Vermögens des entwichenen hiesigen manns von Fbote a⸗ derselbe nicht völlig zureichen Kaufmanns und Stadtraths Johann August Fleck jun., sollte, ihrer Tochter Mathilde von Zabokrzycka, verehe⸗ welches hauptsächlich in einigen Häusern, in einer Ma⸗ lichten Landrath v. Kleist, dasjenige Kapital der 6000 terialhandlung und Tabacksfabrik und in ausstehenden Thlr. jährlich mit 5 Procent zu verzinsen, welches der Forderungen besteht, haben wir den Konkurs eröffnet Letzteren ihr verstorbener Vater, Hauptmann von Za⸗-⸗ und einen Termin zur Liquidation der Forderungen an bokrzycki, in seinem Testamente d. d. Neustadt den 16. No⸗ den Gemeinschuldner auf 1 vember 1815 prälegirt hat, sich in dem vor der Kreis⸗ den 28. Juni d. J., Vormittags 8 Uhr, Justiz⸗Kommission zu Neustadt unterm 10. April und vor unserem Deputirten, dem Land⸗ und Stadtgerichts⸗ 7. Juni 1819 aufgenommenen Verhandlungen gericht⸗ Rath Willing, im Gerichts⸗Lokale im Ratbhause all⸗ lich verpflichtet, das an diesen Zinsen Fehlende aus hier angesetzt. Wir machen dieses den sämmtlichen eigenem Vermögen zuzuschießen, diese Verpflichtung Gläubigern desselben bekaunt mit der Aufforderung, auch bis auf die Lebenszeit ihrer gedachten Tochter in diesem Termine entweder in Person oder durch ge⸗ Mathilde, verehelichten von Kleist, ausgedehnt und zur hörig legitimirte und informirte Stellvertreter, wozu Sicherung derselben die vorgedachten 30,000 Thlr. ver⸗ wir die hiesigen Justiz⸗Kommissarien Maximiltan und fändet. Es ist diese Caution demzufolge unterm 4. Clages in Vorschlag bringen, zu erscheinen und ihre September 1819 in die Hypothekenbücher von Kamlau, Ansprüche gebührend anzumelden und nachzuweisen, Tillau, Loboczyn, Ryben und Kolkau subinstribirt, auch widrigenfalls die Nichterscheinenden zu erwarten haben, darüber ein Dokument ausgefertigt, dasselbe jedoch bis daß sie mit allen ihren Forderungen an die Konkurs⸗ uf den Recognitionsschein verloren gegangen. Alle masse, unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens iejentgen, welche als Eigenthümer, Cessionarien, Er⸗ gegen die übrigen Gläubiger, präkludirt werden. en, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗Inhaber auf das ge⸗ Zu diesem Termine wird auch der Gemeinschuldner,
8* und, so weit bis jetzt ermittelt worden, ohne nahe Er⸗
ben verstorben.
ger Gerichtsstelle auf den 28. Januar 1842, Vorm. 10 Uhr,
Fiskus anheimfällt. 2 Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht zu Merseburg.
Gdiktal⸗ECitation. Nachbenannte Abwesende: 1) der Chirurg Johann Carl Herbst, geboren amn
mögen beträgt ungefähr 220 Thlr.); „ der Schlosser Johann Gotthelf Weingärtner, ge⸗
—₰—
schen Sta
Es werden sonach alle diejenigen, welche ein Erbrecht an diesen Nachlaß geltend machen wollen, aufgefordert, ihr Erbrecht vor oder in dem zu dem Zweck an hiesi⸗
angesetzten Termine anzuzeigen, widrigenfalls sie ihren Anspruch an den Nachlaß verlieren und dieser den sich ausweisenden Erben oder in deren Ermangelung dem
1
6. Oktober 1760 zu Tennstedt (er ist seit 1791, wo er aus Churfürstlich Sächsischen Militairdiensten entlassen worden, verschollen und sein hiesiges Ver⸗
boren zu Kindelbrück den 26. Oktober 1796 (er
hat im Jahre 1821 aus Batavia die letzte Nach
und sein Vermögen besteht ungefähr in 212 Thlr.);
richt von seinem Leben und Aufenthalt gegeben
der Nädler⸗ und Gürtlergeselle Christian Samuel Schenke zu Weißensee, geboren den 23. Februar
1807 (er ist im Jahre 1826 in die Fremde gegan⸗
780 Thlr.); werden auf den Antrag ihrer Verwandten und resp Abwesenheits⸗Kuratoren sammt ihren etwa lassenen unbekannten Erben und Erbnehmern
gen und hat seit dieser Zeit keine Nachricht von sich gegeben, sein Vermogen beträgt ungefähr
hierdurch
öffentlich vorgeladen, sich vor oder spätestens in dem auf
den 14. Februar 1842, Vorm. 10 Uhr, Assessor Volgt, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten
mächtigten, wozu die Herren Justiz⸗
vor dem Deputirten, Herrn Land⸗ und Staͤdtgerichts⸗
Termine persönlich oder durch “ Kommissarien Dr.
Gruber und v. Bünau hier und Justizrath Salzmann
achte Cautions⸗Instrument Ansprüche zu haben ver⸗ dessen jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, mit vorge⸗ meinen, werden hierdurch aufgefordert, ihre etwanigen laden, um die erforderlichen Nachrichten in Betreff der nsprüche binnen 3 Monaten und spätesteus in dem Masse mitzutheilen und über die Ansprüche der Gläu⸗ uf den 17. Juli c., Vorm. um 10 Uhr, vor dem De⸗ biger Auskunft zu geben. “ utirten, Hrn. Ober⸗Landesger.⸗Refer. Stiller, in un. Nordhausen, den 2. März 1841. 8 erem Kollegienhause angesetzten Termine gehörig an-: Königl. Preuß. Land⸗ und Staͤdtgericht. umelden und nachzuweisen, widrigenfalls sie mit ihren 8 twanigen Ansprüchen an das verlorene Dokument prä⸗ 1 ludirt, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auf⸗ Nothwendiger Verkauf. rlegt und das gedachte Dokument für amortisirt und Laund⸗ und Stadtgericht zu Nordhausen. icht weiter geltend erklärt werden wird. Persönlich Das zu Nordhausen in der Kranichstraße sub No. zu erscheinen behinderten Interessenten werden die Ju⸗ 447. belegene, dem Gastwirth Karl Heinrich Weber zu⸗ iz⸗Kommissarien John und Dechend und Justiz⸗Rath gehörige Wohn⸗, Brau⸗ und Gasthaus, abgeschätzt be⸗ Schmidt zum Vorschlag gebracht und haben sie dieselben sage der mit dem neuesten Hypothekenscheine in der mit Vollmacht und Information zu versehen. Registratur einzusehenden Taxationsverhandlungen zu Marienwerder, den 19. März 1841. 5183 Thlr., soll 8 Civil⸗Senat des Königl. Ober-Landesgerichts. den 16. August d. J., Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden.
Nothwendiger Verkaus. Ober⸗Landesgericht zu Cöslin. Das Allodial⸗Rittergut Groß⸗Sillkow in Hinter⸗ pommern, und zwar im Stolpschen Kreise belegen, den 31. März 1851. abgeschätzt auf 10,652 Thlr. 13 sgr. 7 pf., soll zufolge Folgende zum Nachlasse des hierselbst verstorbenen der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in ünserer Tuch⸗ und Flanellfabrikanten Karl Friedrich Wilhelm Registratur einzusehenden landschaftlichen Tare Heller gehörige Grundstücke: am 7. Juli 1841, Vormittags 10 Uhr, 1) die beiden in der Klosterstraße sub No. 30 neben n ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. einander belegenen Wohnhäuser nebst Zubehör und Cöslin, den 26. November 1840. das dahinter belegene Fabrikgebäude nebst Dampf⸗ Königl. Ober⸗Landesgericht. Civil⸗Senat. maschine, zu dem 1 Wolf, 2 Lockmaschinen, 3 Fell⸗ . 7 Spinnmaschinen gehören; die Dampfma⸗
Nothwendiger Verkauf. Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Strausberg,
und 7 schine hat bis 8 Pferde Krast; 2) Nie beiden vor dem Müncheberger Thore belege nen Scheunen; die beiden vor dem Wriezener Thore linker Hand belegenen Flanellrahmen nebst dabei befindlichem Stück Land; zur à) der vor dem Wriezener Thore rechter Hand bele⸗ gene Flanellrahm nebst Flanellhütte; die beiden vor dem Müncheberger Thore belegenen vormals Ackerbürger Christ. Krausesche und Hel⸗ lersche Gärten; der bei der Kuhbrücke zwischen dem Mühlenfließ und den Hufen im sogenannten Aufstall belegene Wiesengrund; der Antheil an dem vom Erblasser mit dem Acker⸗ bürger Krause gemeinschaftlich besessenen, hinter der Stadtmauer an der freien Wiese belegenen Garten und der daselbst belegenen und eben so be⸗ sessenen Wiese; die beiden in allen drei Feldern neben einander und im Dickmantelfelde belegenen Hufen Landes; 9) die im Postbruch belegenen Parzellen Nr. 42, 43, 177 und 178; abgeschätzt auf zusammen 11,446 Thlr. 7 sgr. 4 ¼ pf.,
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Daß die Nachlaßmasse des im Jahre 1838 zu Er⸗ urt verstorbenen Artillerie⸗Premier⸗Lieutenants Dohse ach vier Wochen unter die vorhandenen bekannten Glaäubiger vertheilt werden soll, wird in Gemäßheit es §. 7. Allgem. Ger. Ordn. I. 50. hierdurch ffentlichen Kenntniß gebracht.
Naumburg, den 31. März 1841. 1 Königl. Preuß. Ober⸗Landesgericht. Erster Senat.
(L. S.) Mahlmann.
Nothwendiger Verkauf.
Das dem Kaufmann Friedrich Wilhelm Rocholl und dessen Ehefrau Agatha Carolina geb. Speckmann zu⸗ gehörige, hierselbst auf dem Steindamm unter der Ser⸗ vis⸗Nummer 399 und Nr. 11 des Hypothekenbuchs ge⸗ legene Grundstück, abgeschätzt auf 8618 Thlr. 15 sgr. 1 der nebst Hvpothefenscheine und Bedingungen
n der Registratur einzusebenden Tare, soll
den vierzehnten September 1841 Vormittags um 12 Uhr, in oder vor dem Artushose
8)
übereignet werden wird. Weißensee, den 26. März 1841. Königl. Land⸗ und Stadtgericht. Wenzel.
8
Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 30. November 1840, Das in der Landwehrstraße Nr. 5 belegene Grund⸗ stück der Erben der Witwe Gärtner, gebornen Schmidt, tarirt zu 5363 Thlr. 22 sgr. 9 pf., soll am 6. August 1841, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 5. Dezember 1840. Das in der Gollnowsstraße Nr. 32 a belegene Weid⸗ nersche Grundstück, tarirt zu 9194 Thlr. S sgr. 9 pf., soll
am 6. August 1841, Vormittags 11 Uhr,
an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Der dem Aufenthalte nach unbekannte hpothekarische Gläubiger F. C. Krause, so wie die unbekannten Real⸗ Prätendenten, werden (und zwar letztere unter Verwar⸗ nung der Präklusion) hierdurch öffentlich vorgeladen.
Berlin-Frankfurter Eisenbahn. den gebraucht:
laug, 4 Zoll breit und vr bis 2 ¾ Zoll dick, von aradklobigem, gesunden Eichenholz. Zu den Ausweichungen 400 AGuerschwellen à 8 Fuß lang, 14 Zoll breit, 10 Zoll hoch, dergleichen 13 Fuß lang, 14 Zoll hoch, 00 dergleichen 18 Fuß lang, 16 8 Zoll hoch. 200 Langschwellen 3 20 Fuß breit und 10 Zoll hoch. Cirea 1000 Stück Auerschwellen à 7 ½ lang, 5 Zoll hoch und 9 bis 12 Zoll breit, sämmtlich von gesundem Eichenholz. Diese Hölzer sind in später zu bezeichnenden
00 Zoll breit, 10 Zoll breit, 10
Fuß
lang, 16
veund Cjad sollen Theilungs halber i; bniagl. Land⸗ und Stadtgert 3 el eilung albe König gericht zu Danzig. am 19. November d. J, Porm. 11 Uhr, Fsese es an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in unserer Registra⸗ du,ecäaggeben. Saalhausen, im Kalauer Kreise belegene, gericht⸗unde. 2eich werden alle unbekannten Realprätendenten, nch Sa haulsg Thlr. 11 sgr. 8 pf. abgeschätzte Ers. unter Berwarnung der Präklusion hierdurch ““ krug⸗, Erbrichter⸗ und Zweihufengut nebst Zubehör soll ordentlicher Ger steile subhastirt werden. Die e unvereheli Wieß 1 Fare und der neueste Hypothekenschein sind in der Re⸗ Tochter des Meisens Voanne Bereüher Peehamäslere gistratur des Gerichtes einzusehen. u Döllnitz in der Aue, und seiner Ehefrau Johanne Senftenberg den 14. Januar 1841. Dorothee gebornen Trenker, der später ö“ Königl. Land⸗ und Stadtgericht Gentzsch, ist, S13 Jahr alt, am 1. Juni 1840 im Dorfe Raßnitz bei Schkeuditz, mit Hinterlassung eines mehr als 2000 Thlr. betragenden Vermögens, ohne Testament
1I1 Das dem Oekonomen Julius Eduard Vogt gehörige,
Wießner, Pachtmüllers 3
Theillieferungen und Orten zwischen Berlin und Frankfurt in diesem Jahre und zwar vom 1. August 1841 an zu liefern. 8 b
Das Modell zu den Keilen ist zur Ansicht in unserem technischen Büreau, Krautsgasse Nr. 30, ausgelegt. Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift „Eichenholz⸗Lieferung“ bis zum 30. April 1841 in unserem Büreau, Oberwallstraße Nr. 3, abzugeben.
Berlin, den 5. April 1841. = Die Direction der Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn⸗
Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn.
Die für unsere Bahn nothwendigen Brückenbauten,
nämlich:
zu Sömmerda vorgeschlagen werden, zu melden, sonst aber zu gewärtigen, daß sie, die Abwesenden, für todt erklärt werden und das von ihnen zurückgelassene Ver⸗ mögen unter Ausschließung der unbekannten Erben oder Erbnehmer den sich legitimirenden Verwandten und in deren Ermangelung dem Königlichen Fiskus
Für die Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn wer⸗
1) 120,000 Stück gesägte Holzkeile, 15 Zoll
aten.
1) eine Brücke über die Wuhle bei Köpenick,
2) eine Pfahlstellung über das Alt⸗Landsberger Fließ und die daran gränzenden sumpfigen Wiesen; eine eine eine eine und die daran gränzenden Wiesen,
sollen an den Mindestfordernden in Entreprise gegebe
werden.
Die Zeichnungen, Modelle, Anschläge und Bedin gungen sind in unserem technischen Büreau, Krauts Gasse Nr. 30, zu ersehen, und werden versiegelte Of⸗ ferten mit der Ueberschrift
Brückenbau unter unserer Adresse, Oberwallstraße Nr. 3, bis zum 30sten d. M. entweder für das Ganze, mit Ausnahm der Brücke über den Flaaken bei Erkner, für welch jedeufalls ein besonderes Gebot zu machen ist, oder fü⸗ jede einzelne Ueberbrückung entgegen gesehen.
Berlin, den 10. April 1841.
Die Direction der Berlin⸗Franksurter Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
dergleichen über den Flaaken bei Erkner, Sumpf⸗lleberbrückung bei Erkner und
Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn. Die Erdarbeiten zur Anlegung der Berlin⸗Fran furter Eisenbahn und die Anfertigung des Oberbaues jedoch mit Ausschluß des Legens der Schienen, sollen an den Mindestfordernden in Verdung gegeben wer den. Die allgemeinen Kontrakts⸗Bedingungen nebst den Anschlägen und Zeichnungen sind in dem Büreaur unseres technischen Direktors Zimpel, Alexanderstraß Nr. 33 (vom 3. April ab Krautsgasse Nr. 30), einzu sehen. Submissionen auf das Ganze, oder einzeln
„Erdarbeiten und Oberbau“ bis zum 21. April c. ver siegelt erbeten. Berlin, den 26. März 1841. Die Direction der Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
—
Die Kaltwasser-Heilanstalt zu Elgersbur bei Ilmenau, welche seit ihrem nun beinahe fünfjährigen Bestehen
durch ihre romantische Lage am Fuße des Thüringer waldes, durch ihre innere Einrichtung, durch die sich weithin verbreitenden, mit den schönsten Quellen ver sehenen reizenden Spaziergänge, besonders aber durch ihren Ueberfluß an vorzüglichem, frischem, reinem und kaltem Wasser (die Quellen differiren von 5 bis Grad R.) von selbst empfiehlt, hat in diesem Jahr eine Umgestaltung erhalten. Se. Durchlaucht der gierende Herzog zu Sachsen⸗Koburg⸗Gotha hat, ir Berücksichtigung meiner mehrjährigen Erfahrungen in der Wasserheilkunst, die Gnade gehabt, mir das Direc torium der Anstalt zu übertragen, mir die Erlaubniß zur hydriatischen Praxis zu ertheilen und mir das schön gelegene, mit herrlicher Aussicht versehene Her jogliche Schloß, dessen ansehnliche Zimmerzahl in die⸗ sem Augenblicke noch um mehr als zwanzig vermehrt wird, zur Aufnahme von Kurgästen zu überlassen. Dem Herrn Doctor medicinae Piutti, welcher die Di rectorialgeschäfte zeither mitbesorgte, ist die medizinal⸗ polizeiliche Aussicht über die Anstalt übertragen und fungirt derselbe auch fernerhin als hydriatischer Arz an derselben, so daß es jedem Kranken freisteht, sich Einen von uns für seine Behandlung zu wählen. Herr Dr. Piutti ist durch seine Leistungen in der Hodriatrik und durch seine ausgezeichneten Kenntnisse als Arz und Operateur zu bekannt, als daß er einer besonde⸗ ren Empfehlung bedürfte. Ueber die Prinzipien, welche uns bei Wasserkuren leiten, geben einerseits der Was⸗ serfreund und andererseits mein Werk über Gräfen berg, von welchem in diesen Tagen die fünfte (wiede 3000 Exemplare starke) Auflage erscheint, den nöthige Aufschlüß. — Die Anstalt ist übrigens in neuerer Zei mit manchen zur Kur dienlichen Bequemlichkeiten einem schönen Conversations⸗ und Speisesaale, einem guten Pianoforte, einem trefflichen Billard, einer Ke⸗ gelbahn mit Kolonnade ꝛc. versehen worden, und wird in dieser Hinsicht noch manche Verbesserung erhalten so wie es zum Theil mit der Küche, den Douchen Wellen⸗, Voll⸗ und Regenbädern schon der Fall ge wesen ist.
Indem ich dem geehrten Publikum diese Verände rung hiermit pflichtmäßig bekannt mache, ersuche ich diejenigen Kranken, welche sich unserer Anstalt an⸗ vertrauen wollen, ihre Anmeldungen gefälligst an un terzeichnete Direction oder an Herrn Dr. med. Piutt gelangen zu lassen, dieselben aber stets mit einem mög. lichst ausführlichen Krankenberichte zu begleiten. Schloß Elgersburg, am 7. April 1841. edde
Director.
Uhren⸗Auction in Dresden. Dienstag den 20. April a. c. und folgend 3 Tage, Vormittags 10 Uhr, soll in der Kö niglichen Auctions⸗Expedition zu Dresden große Brkdergasse Nr. 27, das von dem ver orbenen Uhrmacher 8 1 si Herrn 16 Ss ol Gustav Walcker hinterlassene Tb““ — S 0 enen 6 „ J “ Spindel⸗ ⸗ silbernen und Spindel⸗Uhren, tombachnen Uhren, 25 Musik⸗Stücken und 8 110 verschiedenen Stutz⸗ Uhren, bffentlich versteigert werden durch 1 Far K. S. Amts⸗Auct. u. Taxator jur
10³ 2 4
Literarische Anzeigen.
Bei George Gropius in Berlin ist so eben er⸗ schienen und in allen Buchhandlungen zu haben: 8 Beitrag zur Astro-Meteorologie, betrifft die Berechnung, wie der Luftdruck und di Temperatur vom 28. März bis 27. April d. J. in
Berlin bei Sonnen⸗Auf⸗ und Niedergang seyn wird A. Schneider. 5 sgr.
Brücke über das Rahnsdorfer Mühlen⸗Fließ,
Brücke über das Briesener Mühlen⸗Fließ
Griechenl.
Sectionen, werden unter Adresse der unterzeichneten Direction, Oberwallstraße Nr. 3, mit der Aufschrift
die glücklichsten Resultate aufzuweisen hat und sich
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Berlin,
taats-Zeitun
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1 Zien
Donnerstag den
Amtl. Nachr. 1 48
Landtags⸗Angelegenheiten. Sachsen. Verjährungs⸗Fristen. Königl. Proposit. 1. — Steuer⸗Erlaß. Erledigung von Petitionen.
Frankreich. Paris. Die Supplementar⸗Kredite und die auswärtige Politik. — Vermischtes.
Großbrit. n. Irland. London. Wahl⸗Untersuch. — Adm. Stopford Gouverneur des Greenwich⸗Hospit. — Commodore Napier in Malta. Streitkräfte in Kanada. — Bauholz⸗Zolle. Orangen⸗Zoll. — Dampfschiff an der Westküste von Amerika. — Vermischtes.
Belgien. Brüssel. Es soll ein „tranfitorisches“ Ministerium bevor⸗ stehen. — Avancement bei der Armee.
Schweiz. Bern. Debatte über das Verfahren des Vororts. — Die außerordentliche Tagsatzung vertagt.
Athen. Bericht Griech. Blätter über die Vorgänge auf Kandien.
Türkei. Die Türk. Ztg. über die dem Minister der auswärtigen An⸗ gelegenheiten Reschid Pascha zu Theil gewordenen Auszeichnungen. — Note der Londoner Konferenz vom 13. März als Antwort auf die Türkischen Investitur⸗Fermane. — In Mesopotamien soll ein Aufstand ausgebrochen seyn. — Ferman des Sultans wegen der katholischen Klöster.
Aegypten. Alexand. Graf von Rohan⸗Chabot als franzoös. Konsul fungirend. — Die Pest macht Fortschritte.
Ostindien. Thronstreit im Pendschab. Zwistigkeiten zwischen dem Scherif von Mokka und dem Engl. Konsul. — Vermischtes.
China. Elliot's Proclamation. — Mißmuth ver Englischen Kaufleute über die Friedens⸗Bedingungen. — Tschusan.
Keronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Ober⸗Förster Fickert zu Plancken, Regierungs⸗Bezirk Magdeburg, den Rothen Adler⸗ Hrden vierter Klasse zu verleihen geruht. I1
Der Ober-Landesgerichts⸗Assessor Bergmann in Halberstadt ist zum Rath bei dem Ober ⸗Landesgerichte in Stettin ernannt worden. geanI die Auszahlung der zum I. Juli 1841 gekuͤndigten 955,000 Rthlr. Staats⸗Schuldscheine betreffend.
Die Einloͤsung der durch das Publikandum vom 1. Maͤrz d. J. zur baaren Auszahlung am 1. Juli c. gekuͤndigten, in der löten Verloosung gezogenen 955,000 Rthlr. Staats⸗Schuldscheine wird zugleich mit der Realisirung der zu ihnen gehoͤrigen, am 1. Juli d. J. faͤllig werdenden Zins⸗Coupons, schon vom 1. Juni c. ab bei der Staats⸗Schulden⸗Tilgungs⸗Kasse hier in Berlin (Tau⸗ benstraße Nr. 30) in den Vormittags⸗Stunden gegen die vorge⸗ schriebenen Quittungen erfolgen.
Es bleibt indessen den außerhalb Berlin wohnenden Inhabern der gekuͤndigten Staats⸗Schuldscheine auch uͤberlassen, solche schon vor dem 1. Juni d. J. an die ihnen zunaͤchst gelegene Regie⸗ rungs⸗Haupt⸗Kasse, unter Beifuͤgung doppelter Verzeichnisse, in welchen die Staats⸗Schuldscheine nach Nummern, Littern und Geldbetraͤgen aufgefuͤhrt sind, portofrei zur weiteren Befoͤrderung an die Staats⸗Schulden⸗Tilgungs⸗Kasse zu uͤbersenden, damit sie den baaren Geldbetrag bis zum 1. Juli c., als von welchem Tage ab die Verzinsung zum Besten des Tilgungs⸗Fonds auf⸗ hoͤrt, in Empfang nehmen koͤnnen.
Berlin, den 5. April 1841.
Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden. „ von Schuͤtze. Deetz. von Berger
8 ber⸗Regierungs⸗Rath
Abgereist: Der Wirkliche Geheime olizei
und Direktor im Ministerium des Innern und Meding, nach Tangermuͤnde.
Landtags⸗Angelegenh
Provinz Sachsen.
Merseburg, 26. Maͤrz. In der IIten Plenar⸗Sitzung (Nr. 95 der St. Ztg) ward mit Berathung uͤber den zur l6ten Allerhoͤchsten Proposition mitgetheilten Entwurf zur Verordnung im Betreff der Aufhebung der, dem Gesetze vom 31. Maͤrz 1848 wegen Einfuͤhrung kuͤrzerer Verjaͤhrungs⸗Fristen, so wie den 9§. 54 und 55 Theil 1 Titel 6 des Allgemeinen Landrechts und deren Declaration vom 31. Maͤrz 1838 entgegenstehenden provin⸗ ziellen und statutarischen Bestimmungen (Nr. 83 der St. Ztg.) begonnen. Der Zweck des neuen Gesetzes uͤber die Verjaͤhrungs⸗ Fristen ist augenfaͤllig der, festere Normen aufzustellen, nach denen die Verjährungszeit uͤberall eintreten solle. Diesem treten indeß so manche provinzielle und statutarische Bestimmungen entgegen, welche so verschiedene Rechts⸗Verhaͤltnisse bilden, daß deren Verein⸗ fachung und Regulirung in der Allgemeinheit nur wuͤnschenswerth seyn koͤnnen. Der vorliegende Gesetz⸗Entwurf bezweckt nun die Auf⸗ hebung der dem Gesetze vom 31. Maͤrz 1838 und den Bestimmun⸗ gen des Allgemeinen Landrechts entgegenstehenden besonderen Fest⸗ setzung in Ansehung der laͤngeren Fristen gegen die kuͤrzere Ver⸗ sͤhrungszeit von 2, 3 und 4 Jahren, welche im Gesetze ange⸗ nommen sind. ie Versammlung haͤlt die Aufhebung der dem Gesetze vom 31. Maͤrz 1838 zuwiderlaufenden provinziellen und statutarischen Bestimmungen fuͤr nothwendig und zweckmaͤßig, und ist selbst der 1S daß nicht bloß die laͤngeren, sondern auch die kuͤrzeren Verjaͤhrungsfristen, wo dergleichen noch bestehen, namentlich die fuͤr das Erfurter Gebiet geltende statutarische Be⸗ ss wonach die Klage des Erbzinsherrn auf Zinsreste bin⸗ nen 3 Jahren nach dem Verfalltage verjaͤhrt, durch das neue
Eroͤffnung
V
Gesetz abolirt werden moͤchten. Dagegen erklaͤrt sich aber ein Mitglied des Standes der Staͤdte in Bezug auf die Stadt Er⸗ furt und bezieht sich besonders auf die dem Entwurfe beigefuͤgten Motive, worin die Beibehaltung dieser kuͤrzeren Frist anerkannt wird.
tischen Verhaͤltnissen hoffen zu lassen.
lasses ist den Staͤnden eine Denkschrift zugetheilt, naͤherer Darstellung des Ertrages
Dennoch nimmt die Versammlung den Gesetz⸗Entwurf unter
gemein an und bittet um Erhebung des Entwurfs zum Gesetze, glaubt aber zur Entfernung jeder Rechtsunsicherheit, welche sich vielleicht hinsichtlich der bei Publication dieser Verordnung noch nicht vollenderen Verjaͤhrung ergeben moͤchte, eine dem §. 17. des Publications⸗Patents zum Allgem. Landrechte vom 5. Februar 1794 analoge transitorische Bestimmung in folgender Art vorschla⸗ ö. muͤssen: „In Ansehung derjenigen Forderungen aber, bei welchen Zeit der Publikation dieser Verordnung noch nicht abgelaufen ist, sollen die Vorschriften dieses Gesetzes überall Anwendung finden.“
Die Versammlung ging darauf zur Begutachtung der I.
Allerhoͤchsten Proposition uͤber, so weit sich solche A) auf die Vereinfachung der Geschaͤfte der versammelten Landtage, B) auf die nachgegebene Veoͤffentlichung der Landtags⸗Verhand⸗ lungen, und C) auf die kuͤnftig alle zwei Jahre angeordnete Zusammenbe⸗ rufung des Landtags bezieht.
Die Meinung der Versammlung trennte sich ad 4. darin, daß ein Theil derselben glaubte, es werde dem Zwecke: vor der des Landtags die Ausschuͤsse behufs vorberei⸗ tender Arbeiten “ wohl genuͤgen, wenn die Mittheilung der Gegenstande, mit denen man sich beschaͤftigen solle, nur den Direktoren und Referenten der zu ernennenden Ausschuͤsse gemacht wuͤrde: ein anderer Theil der Versammlung aber war der Meinung, daß die Absicht am vollstaͤndigsten erreicht wuͤrde, wenn saͤmmtlichen Mitgliedern des Landtags die Aller⸗ hoͤchsten Mittheilungen zugefertigt wuͤrden. Eine Vereinigung uͤber diese doppelte Ansicht konnte nicht erreicht werden, daher ab⸗ gestimmt werden mußte, und es entschieden 65 Stimmen gegen 5, an Se. Majestaͤt die unterthänige Bitte zu richten: saͤmmtlichen Landtags⸗Mitgliedern, und zwar moͤglichst zeitig vor der Zusam⸗ menberufung, die Allerhoͤchsten. Propositionen bekannt machen zu lassen. — Gegen die Allerhoͤchste Proposition ad B und C fand kein Einwand statt.
In der am darauf folgenden Tage anberaumten zwoͤlften Plenar⸗Sitzung ward der Versammlung ein eben eingegange⸗ nes Schreiben des Herrn Landtags⸗Kommissarius in Bezug auf die Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre vom 23sten d. M. wegen Be⸗ schleunigung der nach dem Schlusse der Provinzial⸗Landtage, so⸗ wohl der gegenwaͤrtigen, als der kuͤnftigen, zu ertheilenden Land⸗ tags⸗Abschiede, so wie wegen moͤglichst rascher Einreichung der staͤndischen Schriften, mitgetheilt.
Darauf ging man zur Pruͤfung folgender Petitionen uͤber: 1) wegen Sicherung der hypothekarischen Glaͤubiger bei Privat⸗ Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaften. Indeß bei den vielfachen Gruͤnden, welche fuͤr das Gesuch angefuͤhrt wurden, hielt man es doch fuͤr Gefahr bringend und benachtheiligend fuͤr das Beste der bereits eingerichteten Landes⸗Anstalten, und beschloß daher mit großer Stimmenmehrheit, den Antrag nicht zu beruͤcksichtigen. 2) Zur Sicherung der Eigenthuͤmer kleiner staͤdtischer Gebaͤude unter 25 Rthlr. an Werth, welche bei der Staͤdte⸗Feuer⸗Societaͤt der Provinz nach §. 17. des Reglements nicht aufgenommen wer⸗ den duͤrfen, ward beantragt: spezielle Bestimmungen treffen zu lassen, diesen Gebaͤuden entweder die Aufnahme in die Feuer⸗ Versicherungs⸗Anstalt zu gestatten, oder wenigstens eine Schaden⸗ Verguͤtigung zuzubilligen, falls deren Niederreißung zur Abwen⸗ dung einer weiter um sich greifenden Feuersbrunst nothwendig erachtet wuͤrde. Alle fuͤr den Gegenstand angefuͤhrten Gruͤnde fanden indeß ihre Gegengruͤnde bei dem dissentirenden Theile der Versammlung, welcher noch besonders hervorheben zu muͤssen glaubte, daß vor der zu erwartenden Revision des Feuer⸗Socie⸗ tats⸗Reglements durchaus kein Entschluß, welcher gegen die bisherigen Statuten laufe, gefaßt werden duͤrfe. Per majora einigte man sich zuletzt dahin, daß fuͤr jetzt dem Antrage keine Folge gegeben werden sollte, entschied sich aber, daß, um bei der in ungefaͤhr 3 Jahren bevorstehenden Re⸗ vision des Staͤdte⸗Feuer⸗Sozieraͤts⸗Reglements Alles zur Hand zu haben, was eine etwanige Beruͤcksichtigung und weitere Erwaͤgung verdienen sollte, alle auf das Staͤdte⸗Feuer⸗Sozietaͤts⸗Wesen Be⸗ ug habende Antraͤge mit den darauf sich beziehenden Protokoll W in besondere Akten gesammelt werden sollen und der Herr Landtags⸗Marschall daher ersucht wuͤrde, das dieserhalb Noͤ⸗ thige anzuordnen.
Merseburg, 3. April. In der I4ten Plenar⸗Sitzung kam der in der Allerhoͤchsten Proposition vom 23. Februar in Aussicht gestellte Steuer⸗Erlaß mit dem Anfange des Jahres 1843 von 15 — 1600,000 Rthlr., uͤber dessen zweckmaͤßige Ver⸗ wendung und Regulirung des Koͤnigs Majestaͤt die Vorschlaͤge Ihrer getreuen Staͤnde zu fordern geruht haben, zur Bera⸗ tchung. — Zuvoͤrderst glaubte die Versammlung, nur ei⸗ ner heiligen Pflicht zu genuͤgen, wenn sie den einstimmigen Be⸗ schluß faßte: „fuͤr die in der Allerhoͤchsten Verfuͤgung ausgespro⸗ chenen Worte hochehrenden Koͤniglichen Vertrauens und landes⸗ vaͤterlichen Wohlwollens den ehrfurchtsvollsten Dank der Provinz, so wie die unterthaͤnigste Bitte um die Fortdauer Allerhoͤchst Ihrer Koͤniglichen Milde an den erhabenen Thron ihres Monarchen gelangen zu lassen.“ Die offene und vertrauungsvolle Darlegung von der Lage des Staats⸗Haushaltes bekundet die weise Spar⸗ samkeit, womit die Geldkraͤfte des Staates benutzt sind und wo⸗ durch sein Finanz⸗Zustand bluͤhend geworden, ehrt die landesvaͤ⸗ terliche Fuͤrsorge des bei seinem Hintritte aufrichtig beweinten Koͤnigs fuͤr das Wohl der Provinzen seines Reiches und bezeugt den hochherzigen Willen des regierenden Koͤnigs Majestaͤt dem Lande schon jetzt eine allgemeine Steuer⸗Ermaͤßigung zuzusichern und eine fernere Erleichterung der Steuerlast bei guͤnstigen poli⸗
bisher eine kuͤrzere Verjaͤhrungsfrist stattfkand, die zur
Darlegung des von der Stadt Erfurt gemachten Einwandes, all⸗
Als Leitfaden zu den Be⸗ rathungen uͤber die zweckmaͤßigste Benutzung dieses Steuer⸗Er⸗ welche unter und der Verhaͤltnisse von den verschiedenen Steuern und Staats⸗Einnahmen die Andeutungen daruͤber enthaͤlt, bei welchen Steuern durch ihre Herabsetzung die Koͤnigl. Absicht: eine Erleichterung den aͤrmeren Steuerpflichtigen vorzugsweise zu gewaͤhren, am vollstaͤndigsten erreicht werden koͤnne. Diesen Zweck fest im Auge haltend und nach ernster Pruͤfung der sich herausstellenden Verhaͤltnisse entschied sich die Versammlung v des Koͤnigs Majestaͤt um die Ermaͤßigung der Salzsteuer aller⸗ unterthaͤnigst zu bitten. Die Gruͤnde, welche, auf einen Erlaß von dieser Steuer anzutragen, geltend gemacht wurden, rechtfer⸗ tigen sich gewiß damit: 1) daß die Salzsteuer eine ihrer Natur nach ganz allgemeine Abgabe ist, welche also zunaͤchst allen Unter⸗ thanen des Landes die Wohlthat der Steuer⸗Erleichterung ge⸗ waͤhrt; 2) daß diese Steuer, indem sie ein der aͤrmeren Volks⸗ klasse besonders nothwendiges Lebens⸗Beduͤrfniß trifft, durch Ver⸗ minderung derselben dem Koͤniglichen Willen vorzugsweise ent⸗ sprechen duͤrfte. Insofern nun hoͤchsten Orts dem Antrage der Staͤnde Folge gegeben werden sollte, erlaubten dieselben sich, zu befuͤrworten, daß bei dem Verkaufe des Salzes im Einzelnen die Berechnung von Bruch⸗Pfennigen kuͤnftig vermieden werden moͤge, da diese eine vorzugsweise den Armen treffende Last veranlassen; daß der Salzpreis bei dem Verkaufe nach Pfunden ganz eben so, wie bei dem Verkaufe in groͤßeren Quantitaͤten, gestellt wuͤrde damit der Aermere nicht theuereres Salz genieße, als der Wohlhabendere. Desfallsige geeignete Einrichtungen Seitens der Behoͤrden — glaubt man — werden sich treffen lassen. Endlich daß auch die vom Auslande enclavirten Kreise, in welchen zwar schon jetzt niedrigere Salzpreise stattfinden, zu einer angemessenen Theilnahme an der Wohlthat der Steuer⸗Ermaͤßigung beruͤcksichtiget werden. Daneben glaubt die Versammlung aber sich ganz be⸗ sonders verpflichtet, im Interesse der durch sie vertretenen Pro⸗ vinz den allgemein guͤltigen Grundsatz anfuͤhren zu muͤssen: daß NS Verhaͤltniß der Steuerlast, wie sie auf die verschiedenen Provinzen vertheilt sey, diese auch an der Wohlthat des Steuer⸗ Erlasses zu beantheiligen seyn wuͤrden. Da nun aber die Pro⸗ vinz Sachsen wohl diejenige von den Provinzen des Reichs seyn duͤrfte, welche, wenigstens so weit es die Grundsteuer be⸗ trifft, anerkannt am meisten belastet ist, so rechtfertigt sich gewiß der Antrag, und die Majoritaͤt der Versammlung erklaͤrte sich dafuͤr, des Koͤnigs Majestaͤt allerunterthaͤnigst zu bitten: „nach Verhaͤltniß der Klassen⸗’, Mahl⸗ und Schlachtsteuer⸗Quote, — welcher das Grundsteuer-Quantum noch beizufuͤgen seyn duͤrfte, — den einer jeden Provinz zustehenden Antheil an dem Steuer⸗Erlasse ausmitteln zu lassen und derjenigen Provinz, welche gegen die anderen Provinzen durch die Ermaͤßigung des Salz⸗ preises erweislich im Nachtheile stehe, aus dem Steuer⸗Erlasse vorweg eine Entschaͤdigung zuzubilligen, demnaͤchst aber nach dem verbleibenden Ueberschusse die Ermaͤßigung des Salzpreises erst zu bestimmen.“ — Das, was muthmaßlich fuͤr die Provinz Sachsen dadurch gewonnen werden duͤrfte, erbat man den Kreis⸗ staͤnden zu uͤberweisen, welche den Betrag gewiß sehr zweckmaͤßig zur Erleichterung der Abgabenlasten fuͤr die aͤrmere Volksklasse zu verwenden wissen wuͤrden.
Die Zeit erlaubte noch, zur Pruͤfung einiger eingegangene Petitionen uͤberzugehen. 1) kam der Antrag in Berathung, des Koͤnigs Majestaͤt ehrfurchtsvoll zu bitten: durch huldreichst an⸗ zuordnende Mittel die Zucht qguter starker Arbeits⸗Pferde zur Dienst fuͤr die Artillerie und schwere Kavallerie und zum Nutze des Ackerbaues und des Frachtfuhrwesens zu beguͤnstigen. Di Zweckmaͤßigkeit des Antrages ward anerkannt und daher auch denselben zu befuͤrworten beschlossen 2) Das Gesuch: weger Aufhebung der Lohnfuhr⸗ und Postgelder und des Vorrechts de Koͤnigl. Posten, wonach ein mit gedungener Lohnfuhre oder mit Extra⸗ post angekommener Reisender die Lohnfuhr⸗Gelegenheit nicht wechseln oder neu annehmen und erst nach 24 Stunden der Ankunft auf gleiche Weise weiter reisen duͤrfe, erfreute sich der allgemeinen Theilnahme und soll daher hoͤchsten Orts, in Ruͤcksicht der dafuͤr redenden Gruͤnde, unterstuͤtzt werden. 3) Die Fuͤrsprache fuͤr beschleunigte Pe.e gation des Eichsfelder, Halberstaͤdter und Hohensteiner Provin⸗ zial⸗Rechts ward aus dem Grunde verweigert, weil von Seiten des hohen Ministeriums das Moͤgliche geschehe, die Beendigung der Abfassung der Provinzial⸗Gesetze herbeizufuͤhren, daher solche abgewartet werden muͤsse. 4) Eine Petition: um Verwendung fuͤr die Gemeine Doͤbern, Torgauer Kreises, zur Uebernahme und Unterhaltung ihrer Elbdeiche Seitens des Fiskus gegen Lei⸗ stung eines offerirten jaͤhrlichen Geldbeitrages, fand keine Unter⸗ stuͤtzung, und obgleich die Versammlung die Bedraͤngnisse der fraglichen Gemeine keinesweges verkannte, so war der Gegenstand doch zu wenig vorbereitet und der vorgeschriebene Instanzenzug noch nicht beobachtet, um von hieraus ein motivirtes Gesuch stel⸗ len zu koͤnnen. 5) Ein Antrag: a) wegen Verbesserung der Be⸗ soldungen fuͤr die Lehrer an Gymnasien, b) auf baldige Emani⸗ rung des Armen⸗ und Heimaths⸗Gesetzes, von der Stadt Mag⸗ deburg angebracht, und c) wegen Abloͤsung der auf Familien⸗ Dienststellen haftenden Handdienste, ward zuruͤckgewiesen, und zwar: a) wegen Inkompetenz des Landtages, b) und c) aber, weil diese Gegenstaͤnde nach der von dem hohen Staats⸗Ministe⸗ rium unterm 23. Februar gewaͤhrten Uebersicht hoͤheren Orts bereits in der Berathung schweben. v“
Ausland.
EE11“ 1“ . b erden in de aris, 9. April. Am kuͤnftigen Montag Kre venüdcea e die Debatten uͤber die Suhsn dite fuͤr 1841 beginnen. Diese Gelegenheit wird die Opposition
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sicher nicht unbenutzt voruͤbergehen lassen, um die Regierung uͤber