da eines dieser Wehre sogar in fortificatorischer Beziehung 6— duͤrfte, nicht fuͤr statthaft erachtet, jedoch mit ngenommen: daß das Gesuch zunaͤchst nur auf Befitze des Staats befindlichen, und fuͤr die Be⸗
unentbehrlich seyn der Modification a die bereits im Be nutzung der dad
gewäͤhrt:
tung nicht geeignet erschienen.
In den drei letzten Plenar⸗Sitzungen hat außerdem der Land⸗ tag sich mit Berathung des fuͤr die Provinzial⸗Feuer⸗Sozietaͤt des platten Landes enrworfenen Reglements beschaͤftigt, wovon das Resultat nach dem Schlusse dieser Angelegenheit mitgetheilt
werden soll.
Lauban.
Provinz Sachsen. Merseburg, 5. April.
Ordnung und zwar unter folgenden drei Kategorieen:
Th. 3. der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung.
die Rechts⸗Beistaͤnde. aufnehmen zu duͤrfen, und nur
Dispositionen,
und Emanirung einer revidirten Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung Sodann ging sie zur Pruͤfung der ein⸗ ad 1) Man pruͤfte den Gegenstand vielseitig, erwog die dafuͤr und dawider sprechen⸗ den Gruͤnde, und einigte sich zuletzt dahin, allerunterthaͤnigst an⸗ zutragen: a) daß das Legalisiren der Schriften der Justiz⸗Kom⸗ missarien durchweg und ohne irgend einen Bezirkszwang freigegeben werde; b) daß im Bezug auf die Vertretung der Parteien in jedem Obergerichts⸗ Bezirke kuͤnftig allen Rechts⸗Beistaͤnden die Betreibung der Prozesse bei dem Ober⸗ wie vor dem Untergerichte verstattet sey; 4) daß demgemäaͤß sodann aber auch die Verschieden⸗ heit der Aualification der Justiz⸗Kommissarien wegfallen moͤge, die auch jetzt schon bedenklich erscheine, da bei jedem Ober⸗ oder Un⸗ tergerichte gleich wichtige Rechtsgegenstaͤnde verhandelt wuͤrden; e) daß aber die Anweisung bestimmter Wohnorte fuͤr die Justiz⸗ Kommissarien beizubehalten seyn moͤchte; endlich t) daß den Justiz⸗Kommissarien der Untergerichte nachgegeben werde, die don ihnen anhaͤngig gemachten Sachen auch vor dem Oberge⸗ richte fortzufuͤhren; daß der Bezirkszwang hinsichtlich der An⸗ walde bei den Untergerichten aa und daß die noͤthigen transitorischen Verfuͤgungen Behufs der kuͤnftigen Durchfuͤhrung der “ erlassen werden moͤchten. ad 2) erklaͤrte sich Versammlung um Allerhoͤchste Anordnung der Revision der Sporteltaxe mit Beruͤcksichtigung der vorgeschlagenen Pausch⸗ n. Man vergegenwaͤrtige sich hierbei, daß, wenn eine dergleichen Bestimmung auch nicht allgemein moͤglich seyn sollte, doch darin, so weit sie zulaͤssig, gewiß ein vorzuͤgliches Mittel gefun⸗ den werden duͤrfte, um den Gang der Prozesse zu beschleunigen, die Parteien der oft qualvollen Ungewißheit uͤber den Kosten⸗Betrag eines Rechts⸗Streites zu entreißen, die Sportel⸗Erhebung bei den Gerichten zu erleichtern, der Ungleichheit in derselben nach den verschiedenen Abstufungen der Gerichts⸗Taxen 8 begegnen eschwerden Indeß blieb die Versammlung nicht allein bei diesen angetragenen Modalitaͤten stehen, sondern er⸗ laubte sich noch einen Schritt weiter zu gehen und wagte, hieran die unterthaͤnigste Bitte: um Aufhebung der Succumbenz⸗Gel⸗ Dieselbe fand den Grund dazu darin, daß die diesfälligen Vorschriften uͤberaus laͤstig fuͤr die Parteien waͤren und oftmals die Entrichtung dieser Succumbenz⸗Gelder nichts
beschleunigen zu lassen. 1 3 zelnen in Antrag gestellten Positionen uͤber.
die
quanta zu bitten.
und sowohl den Sportel⸗Excessen, als den haͤufigen uͤber dieselben vorzubeugen.
der zu knuͤpfen.
urch hervorgebrachten bewegenden Kraft zur Zeit nicht wichtigen Wehre bei Brieg, Dyhrnfurth und Luͤbchen zu richten, das weitere allmaͤlige Hinwegraͤumen der uͤbrigen, dem Schifffahrts⸗Verkehr und namentlich der Dampsschifffahrt beson⸗ ders hinderlichen Wehre und Anlagen aber, so weit solche uͤber⸗ haupt angaͤnglich, nur eventuell des Koͤnigs Gnade zu empfehlen. — Folgenden Petitions⸗Antraͤgen wurde sedoch keine Annahme t: 1) wegen Entschaͤdigung der Oder⸗Ufer⸗Besitzer fuͤr die ihnen nachtheiligen, zur Regulirung des Fahrwassers unternom⸗ menen Veraͤnderungen des Stromlaufs, da dieser Gegenstand theils durch den Entwurf zur Strom⸗ und Ufer⸗Polizei⸗Ordnung, theils
urch das daruͤber erstattete staͤndische Gutachten bereits seine voͤllige Erledigung gefunden; 2) daß fuͤr Subhastationen von Grundstuͤcken aller Art eine aͤhnliche Bestimmung wie in §. 48, Tit. 52 der Prozeß⸗Ordnung getroffen werden moͤge, dergestalt,
aß bei ermangelnder Einwilligung aller Interessenten der Zu⸗ chlag fuͤr ein unter zwei Drittheilen der Taxe abgegebenes Ge⸗
ot nicht erfolgen duͤrfe, da der Antragsteller hierbei die Festsetzun⸗ gen des §. 51 seg. Tit. 52, so wie des 50. Titels der Prozeß⸗ Ordnung, ingleichen die Verordnung uͤber den Subhastations⸗ und Kaufgelder⸗Liquidations⸗Prozeß vom 14. Maͤrz 1834 (wo⸗ durch die Rechte der Hypotheken⸗Glaͤubiger auch bei Subhasta⸗ tionen nichtadeliger Guͤter hinlaͤnglich gesichert sind) uͤbersehen zu aben scheint; 3) wegen vorbeuglicher Maßnahmen gegen die Vernichtung des Wildstandes auf kleinen Kommunal⸗Jagden und n deren Nachbarschaft, durch die bisherige Vorzeitpachtungs⸗ Form, da in dieser Hinsicht die ganz umfassenden und sachgemaͤ⸗ fßen Dispositionen der dem Landtage zur Begutachtung vorgele⸗ genen allgemeinen Forst⸗ und Jagd⸗Polizei⸗Ordnung nichts zu destderiren uͤbrig lassen, einige der gemachten Vorschlaͤge aber — als z. B. „daß kleinere Kommunen gehalten seyn sollen, ihre Jagden durch Kauf oder Erbpacht fuͤr immer an benachbarte Rittergutsbesitzer auszuthun“ und „daß jeder Nichtjagdberechtigte bei Ausuͤbung der Jagd, selbst als Gast, mit einem Gewerbe⸗ chein versehen seyn muͤsse“ — denn wohl zu irgend einer Beach⸗
Als neue Mitglieder sind in die Staͤnde⸗Versamm⸗ lung eingetreten: anstatt des mit Tode abgegangenen ritterschaft⸗ ichen Abgeordneten, Breslauer Wahlbezirks, Landraths Grafen von Hoverden, der Major a. D. von Roͤder auf Roth⸗Suͤrben, Breskauer Kreis; anstatt des durch anderweitige Geschaͤfte abge⸗ rufenen Herrn Fuͤrsten von Hatzfeld auf Trachenberg, als dessen Bevollmaͤchtigter der Landesaͤlteste von Frankenberg⸗Prosch⸗ litz auf Bogislawitz, Wartenberger Kreis; anstatt der durch Fa⸗ milten⸗Verhaͤltnisse an weiterer Theilnahme behinderten Abgeord⸗ neten des Ritterstandes, Ratiborer Wahlbezirks, Grafen von Strachwitz auf Polnisch Crawarn, und der Stadt Lauban, Kauf⸗ mann Weiner, der Landesaͤlteste von Wrochem auf Brzesnitz, Ratiborer Kreis, und der Kaufmann und Rathsherr Heinze aus
Der Gegenstand der Berathung in der heutigen 15ten Plenar⸗Sitzung war die Pruͤfung von Pe⸗ titionen und zwar: I. Ein Gesuch mehrerer Einwohner und Ge⸗ werbetreibenden der Stadt Naumburg wegen nothwendig erschei⸗ nender abaͤndernden Bestimmungen der Allgemeinen SSee- 2.1SI heit der Eingesessenen, sich zur Fuͤhrung ihrer Rechts⸗Angelegen⸗ heiten jedes Justiz⸗Kommissars eines Ober⸗ oder Unter⸗Gerichts bedienen zu duͤrfen, daher Aufhebung der §§. 5. 6. 7. Tit. 7. 2) Vereinfachung des Sportelwesens fuͤr Prozesse und Rechtsgeschͤfte aller Art, daher Einfuͤhrung von Pausch⸗ALuantis, sowohl fuͤr die Gerichte, als 3) Die den Notarien zu ertheilende Er⸗ laubniß, gleich den Gerichten jeden Akt der freiwilligen Gerichts⸗ diejenigen Sa⸗ chen ihnen zu entziehen, mit denen, wie bei testamentarischen eine Deposital⸗Verwaltung verknuͤpft ist. — Im Allgemeinen erklaͤrte die Versammlung sich demnaͤchst dahin: des Koͤnigs⸗Majestaͤt allerunterthaͤnigst zu bitten: die Bearbeitung
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als eine Strafe fuͤr Meinungs⸗Verschiedenheit der Richter uͤber Rechtsfragen sind, die hinwiederum ihren Grund in der Unbe⸗ stimmtheit der Gesetze und in der Verwirrung hinsichtlich der An⸗ wendbarkeit der provinzialrechtlichen Bestimmungen haben koͤnnen. ad 3) war man der Meinung, das Gesuch an des Koͤnigs Ma⸗ jestät nur dahin zu richten: daß Allerhoͤchstdieselben geruhen moͤch⸗ ten, die Regulirung der notariellen Praxis und die Beschleuni⸗ gung der Ausfertigung der Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei den Gerichten zu befehlen. Schließlich aber beantragte man noch im Allgemeinen: um huldreiche Erledigung der von 1 — 3 gestellten Anträͤge noch vor Emanation der allgemeinen Gerichts⸗ Ordnung, welche gewiß sehr zeitraubende Vorarbeiten erfordere, allerunterthaͤnigst zu bitten. — II. Uber den Antrag der Stadt Neuhaldensleben, daß die Gerichte angewiesen werden moͤchten, im Falle eines Konkurses spaͤtestens innerhalb 24 Stunden nach eingereichter Erklaͤrung der Zahlungs⸗Unfaͤhigkeit des Falliten die diesfallsige oͤffentliche Bekanntmachung zu erlassen, einigte man sich, und zwar in Erwaͤgung der mancherlei Uebelstaͤnde, welche durch Verspaͤtung der Verlautbarung des Fallissements fuͤr die Kreditoren erwachsen koͤnnen, sehr bald dahin, des Koͤnigs Ma⸗ jestaͤt devotest zu bitten: die Beruͤcksichtigung des geruͤgten Uebelstan⸗ des bei Revision der allgemeinen Gerichts⸗Orduung anbefehlen und wo moͤglich durch interimistische Verfuͤgung Abhuͤlfe gewaͤhren zu lassen. — III. Bei dem Gesuche von den Landgemeinden mehrerer Kreise um Verwendung des Landtags bei des Koͤnigs Majestaͤt fuͤr Er⸗ laß der von vielen Gemeinden auf Veranlassung des Thron⸗ wechsels zu entrichtende Sterbelehne wurde geltend gemacht, daß aͤhnliche Erlasse schon in den Jahren 1786 und 1797 be⸗ willigt worden und der Wunsch und die Bitte sich daher wohl rechtfertigen lasse, auch von der Milde des regierenden Koͤnigs Majestaͤt ein Gleiches erwarten zu duͤrfen. Indeß entging es der Versammlung nicht, daß die Gewaͤhrung dieses Gesuchs eine reine Gnadensache sey, in welche der Landtag nicht fuͤglich ein⸗ greifen koͤnne, auch bereits von mehreren Gemeinen, namentlich der ehemals Saͤchsischen Landestheile Immediat⸗Vorstellungen eingereicht worden und daher Allerhoͤchste Entschließung abzuwar⸗ ten sey; dennoch beschloß man, die nachgesuchte Verwendung Allerhoͤchsten Orts einzulegen und das Gnaden⸗Gesuch durch diesen Beweis der Theilnahme, so viel in den Kraͤften des Landtags liege, zu verstaͤrken. — IV. Der zum Vortrag kom⸗ mende Antrag: bei des Koͤnigs Majestaͤt moͤge der Landtag die Verstattung der Oeffentlichkeit bei seinen Verhandlungen nachsuchen, fand bei einigen Mitgliedern der Versammlung lebhafte Unter⸗ stuͤzung und ward besonders dadurch motivirt, daß die Waͤhler sich von den Leistungen ihrer Beauftragten auf diesem Wege am sichersten unterrichten und uͤberzeugen koͤnnten, inwiefern Erstere das geschenkte Vertrauen verdienten. Indeß die entgegengesetzte Ansicht fand auch ihre Vertheidiger, welche vermeinten, daß durch die huldreichst ertheilten Bestimmungen wegen Veroͤffentlichung der vollstaͤndigen Landtags⸗Verhandlungen der Publizitaͤt zureichend genuͤgt wuͤrde, um der Provinz die Ueberzeugung zu verschaffen von dem Bemuͤhen des Landtags fuͤr das Beste der durch ihn vertretenen Landestheile, von seinem groͤßern oder wenigern Eifer, die Bitten und Beschwerden vor die Augen des landesvaͤterlichen Monarchen zu bringen und von seinem Wirken in den Graͤnzen der ihm obliegenden Pflichten. Meinungs⸗Einigkeit konnte indeß nicht herbeigefuͤhrt werden, daher durch Abstimmung entschieden ward. Nach derselben waren 9 Stimmen fuͤr und 61 Stim⸗ men gegen den Antrag, der also abgelehnt werden mußte. —
V. Mehrere Antraͤge von der Grafschaft Henneberg, aus dem
Delitzschen Kreise und anderen Gegenden der ehemaligen Saͤchsi⸗ schen Landestheile betreffenden Beschwerden uͤber immer hoͤher gehende Holzpreise, das gaͤnzliche Unvermoͤgen der aͤrmeren Volks⸗ klasse, sich Brennmaterial zu verschaffen, und uͤber den Verlust der fruͤheren Beruͤcksichtigung bei Holzverkaͤufen aus Koͤniglichen Forsten; sie wurden der Beruͤcksichtigung werth gefunden, und man beschloß, auf den in der achten Plenar⸗Sitzung sub 6 ge⸗ faßten Beschluß insoweit zuruͤckzukommen, daß an des Koͤnigs Majestaͤt der allerunterthaͤnigste Antrag gestellt werde, huldreichst Anordnungen treffen zu lassen, daß der Bedarf an Brennholz, so weit es die nachhaltige Bewirthschaftung der Waldungen ver⸗ statte, uͤberall geschlagen und dadurch den Unterthanen die Moͤg⸗ lichkeit, solchen sich zu verschaffen, gewaͤhrt, auch derselbe da, wo es verfassungsmaͤßig oder herkoͤmmlich, an die Unterthanen nach 1 ichtig abzunehmenden Taxe uͤberlassen werde.
““
Zeitungs⸗Nachrichten. J “X“ Rußland und Polen.
St. Petersburg, 17. April. Durch Kaiserlichen Tages⸗ befehl vom 30. Marz (11. April) ist der Erbgroßherzog von Sach⸗ sen Weimar zum Chef des Ingermanlandschen Husaren⸗Regiments ernannt, welches von jetzt ab den Namen „Husaren⸗Regiment des Erb⸗Großherzogs von Sachsen⸗Weimar fuͤhren wird.
Durch Kaiserlichen Ukas vom 8ten (20sten) v. M. ist der Preis eines auf sechs Monate guͤltigen Reisepasses nach dem Auslande von 10 Rubel auf 25 Rubel Silber fuͤr jede darin er⸗ waͤhnte Person, gleichviel ob es Herrschaften oder Dienstleute seyen, erhoͤht worden.
Das Eis der Newa hat sich gestern in Bewegung gesetzt und die Isaaksbruͤcke ist abgebrochen.
. SFankreech.
Ppairs⸗Kammer. Sitzung vom 17. April. Die Kammer nahm heute das von der Deputirten⸗Kammer bereits genehmigte Gesetz uͤber die Verantwortlichkeit der Schiffs⸗Eigen⸗ thuͤmer mit 72 gegen 45 Stimmen an.
Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 16 Die Eroͤrterung uͤber das Rekrutirungs⸗Gesetz wird fortgesetzt und die ganze Sitzung mit einer Debatte uͤber die Frage ausge⸗ fuͤllt, ob die Revisions⸗Conseils in letzter Instanz uͤber alle bei der Rekrutirung zweifelhaften Faͤlle zu entscheiden haͤtten, oder ob noch eine Appellation an den Staatsrath zulaͤssig sey. Die Kammer gelangte nach langer Debatte zu keinem Resultate, son⸗ dern beschloß, den ganzen Artikel noch einmal der Kommission zu uͤberweisen.
Paris, 18. April. In einem hiesigen Blatte liest man: „Ueberall hoͤrt man jetzt von der Aufloͤsung der Kammern reden; die Widerlegungen dieser Nachricht in ministeriellen Blaͤttern haben die allgemeine Meinung, daß die Aufloͤsung der Kammern bevor⸗ stehe, nicht geaͤndert; die Deputirten selbst sind saͤmmtlich uͤberzeugt, daß sie sich dem Ende ihrer legislativen Befugniß naͤhern. Es heißt indeß, das Kabinet sey in Bezug auf diesen Punkt noch nicht völlig einig; mehrere Minister sollen sich der Aufloͤsungs⸗
Maßregel widersetzen; dem Einflusse dieser Minister schreibt ma
es zu, daß der „Moniteur parisien“ die Geruͤchte uͤber die Leee b Kan
stehende Aufloͤsung fortwaͤhrend fuͤr ungegruͤndet erklaͤrt. glaubt demnach, daß die Aufloͤsung der Kammer mit einer Um⸗
gestaltung des Ministeriums Hand in Hand gehen werde; es soll die Rede davon seyn, einen oder zwei Konservative, Freunde des
Herrn Molsé, in das Kabinet zu bringen. Man will eine auf⸗ fallende Kaͤlte zwischen den Herren Soult und Teste einerseits
und zwischen den Herren Guizot und Humann andererseits be⸗ Obschon der Marschall Soult in Betreff der Fortifica-
merken. tions⸗Frage nachgegeben, hat er doch nicht auf den Plan verzich⸗
tet, den Herren Passy und Dufaure zum Eintritt in das Kabi-—
net zu verhelfen. Demnach stuͤnde nach dem Schlusse der Ses⸗ sion die eine oder die andere dieser Modificationen zu erwarten. Entweder wird der Marschall Soult das Uebergewicht behal⸗ ten und die Herren Guizot und Humann werden sich zuruͤckzie⸗ hen, — oder die Allianz der Herren Guizot und Molé komnit zu Stande und bringt Herrn von Lamartine in das Conseil; dann werden die Herren Soult und Teste abtreten und die Auf⸗ loͤsung findet statt.“
Der Praͤsident Debelleyme wird sich als Abgeordneter des Tribunals am kuͤnftigen Montag mit den Experten und den Agenten der Verwaltung nach den Gemeinden von Batignolles, von Clichy und von Aubervilliers begeben, um die Abschaͤtzung des Terrains zu beginnen, welches fuͤr die Befestigung von Paris gebraucht wird. Diese Arbeit wird im Laufe dieses Monats nach und nach in allen anderen Gemeinden vorgenommen werden.
Großbritanien und Irland. London, 17. April. Der Herzog von Sussex ist von sei nem Unwohlseyn wieder ganz hergestellt und befindet sich, in Be gleitung seiner Gemahlin, der Herzogin von Inverneß, seit eini gen Tagen zum Besuch bei dem Herzoge von Somerset, au dessen Landsitz in Wimbledon⸗Park.
Die Ergebnisse der in diesem Winter gehaltenen General Versammlungen derjenigen Eisenbahn⸗Gesellschaften, deren Linien schon seit einiger Zeit im Betriebe sind, waren sehr ermuthigen fuͤr die Actionaire. Die Eisenbahn von Newcastle und North Shields erzielte eine Dividende von 6 pCt. fuͤr das Jahr; di noͤrdliche Verbindungs⸗Bahn von 6 ½ pCt.; die zwischen London und Birmingham von 8 pCt.; die von London nach Suͤdwesten gehende Bahn von 7 ½ pCt.; die zwischen Liverpool und Man chester von 10 pCt. (außer einem Bonus an die Inhaber vor Original⸗Actien) und die große Verbindungs⸗Bahn eine Divi dende von 14 pCt. Was die Schottischen Eisenbahnen betrifft so betrug die Dividende der Bahn zwischen Glasgow und Garn kirk 6 pCt., der Ballochney⸗Bahn 10 Ct., der Bahn zwische Wishaw und Caltneß 8 pCt., und der Kirkintilloch⸗Bahn 7 ½ pC Fuͤr 100 Actien der Ballochney⸗Bahn, welche den Eigenthuͤmer 2500 Pfd. Sterling gekostet haben, wurden in letzter Zeit scho
11,600 Pfd. geboten, weil man einem noch sehr gesteigerten Err:;
trage dieser seit 11 Jahren eroͤffneten Bahn entgegensieht.
Der Globe zeigt an, daß an der Boͤrse, außer zwei ande⸗ ren Bankerotten, auch das Fallissement eines Hauses, das seit lange in Thee Geschaͤfte macht, angekuͤndigt worden sey⸗ Den noch war der Theemarkt fester und die Preise etwas besser, weil die Thee⸗Spekulanten sich in Erwaͤgung der geraumen Frist, welche noch bis zu Ankunft der ersten Thee⸗Ladungen verlaufe muß, wenn auch, was noch zweifelhaft ist, Elliot's Uebereinkunft wird, von ihrem panischen Schrecken ziemlich erhol
aben.
Deutsche Bundesstaaten.
Dresden, 20. April. (Leipz. Z.) Sobald die Nachricht von der vorigen Sonnabend am 17ten erfolgten Ankunft des Direktors Ritter Peter von Cornelius durch Anschlag am Gebaͤude der Kunst⸗Akademie verbreitet war, rüͤsteten sich die akademischen Zoͤglinge, ihre Lehrer an der Spitze, zu einem Fackelzuge zu Ehren des großen Deutschen Meisters. Dieser setzte sich auch Abends nach 9 Uhr vom Akademiegebaͤude aus in Bewegung, die Terrassentreppe herab, uͤber den Neumarkt in die Wilsdruffer⸗ gasse, wo der Gefeierte im Hotel de France abgestiegen war. Mehr als 250 Personen bildeten ihn. Instrumentalmusik geleitete ihn. Vor der Wohnung bildete man einen Kreis, und nachdem von den Saͤngern der Begleitung ein kräftiges von Th. Hell ge⸗ dichtetes Lied, Kornelius zu Ehren, gesungen war, ward ihm ein Lebehoch ausgebracht. Er sesbst empfing die Deputation, die ihm das Gedicht uͤbergab, an der Thuͤre des Hauses und dankte mit herzlichen Worten, worauf der Zug in derselben Ordnung, wie er gekommen war, wieder zuruͤckkehrte. — Gestern Abend, nachdem Cornelius Tags zuvor von Sr. Majestaͤt dem Koͤnige empfangen worden und am anderen Vormittage die Fresken im Koͤnigl. Schlosse betrachtet sowie mehrere Ateliers besucht hatte, war ihm in dem dazu verstatteten großen Saale des Kaufmanns⸗Ver⸗ eins ein Festmahl von den hiesigen Kuͤnstlern bereitet worden. Durch die huldreich zu diesem Zwecke verstatteten beruͤhmten Tapeten nach Raphaelischen Zeichnungen war der Saal in eine echte und in ihrer Art einzige Kunsthalle verwandelt worden, in deren Hin⸗ tergrunde der Gips⸗Abguß der Victoria aus dem Berliner Museum, so wie in den Ecken die eines kolossalen Minerven⸗ und Jupiters⸗ Kopfes standen. Blumengewinde und Bluͤthengebuͤsche schmuͤckten uͤberdies das Ganze. An einer Tafel von 120 Couverts war Cornelius' Platz unmittelbar vor der Victoria. Unter einem von Mendelssohn⸗Bartholdy zu diesem Feste komponirten Marsche nahmen die Anwesenden ihre Plaͤtze ein und nach einiger Zeit ward von den Saͤngern des Koͤnigl. Hoftheaters im Quartett nach einer trefflichen Composition Reissigers ein von Mosen edel gedich⸗ tetes Lied gesungen, zwischen dessen vier Strophen der Festredner, Herr Meyer, jedesmal einen analogen Spruch auf den Meister Cornelius ausbrachte, der mit dem jubelndsten Lebehoch endete. Die Erwiederung des Dankes war eben so herzlich als wohlwol⸗ lend und erweckte neuen Enthusiasmus, der⸗ die anwesende akade⸗ mische Jugend dicht um den Gefeierten ““ ihm Wort und Haͤndedruck zusgg eagschan Unter Gesang und Rede,
Heiterkeit und kraͤftigem ufschwung dauerte so das Fest bis spaͤt nach Mitternacht. 1“
CIbII
Von der Tuͤrkischen Graͤnze, 10. April. (Wiener Kor⸗ resp. in Deutschen Blaͤttern.) Weiteren Nachrichten aus Konstan⸗ tinopel zufolge, hieß es daselbst, Reschid Pascha, dessen Entfernung von den Geschaͤften von der großen Mehrheit der Nation und auch der Mehrzahl der Diplomaten in der Tuͤrkischen Hauptstadt lebhaft bedauert wird und dessen Lob nun von Mund zu Mund geht, soll den Großherrlichen Gesandtschafts⸗Posten in London er⸗ halten. Namentlich wird es Reschid Pascha zu Lob und Ehren gerechnet, daß er arm vom seinen hohen Posten abgetreten ist. Er war es aber auch vorzugsweise, welcher der Bestechlichkeit der Staatsdiener Schranken icge, welchem Umwesen er mit aller Kraft und Anstrengung entgegenarbeitete. Seine viel
Verdienste und Vorzuͤge aufzuzaͤhlen, wuͤrde zu weit fuͤhren, waͤh⸗ vend er andererseits nicht frei ist von dem Vorwurf, denen, die er einmal in Schutz genommen, blindes Vertrauen geschenkt und deren Befoͤrderung vielleicht nicht mit gehoͤriger Ruͤcksicht betrieben zu haben. — Der Sultan gedenkt den Muhib Efendi vor der Hand nicht aus Aegypten zuruͤckzurufen; er soll noch einmal versuchen, Mehmed Ali zu gaͤnzlicher Ergebung in den Willen der Pforte zu stimmen und Alexandrien erst dann verlassen, wenn jede Hoff⸗
nung, zu diesem Ziele zu gelangen, verschwunden ist. Man hofft
in Konstantinopel noch immer, daß die von der Pforte vorge⸗ schlagenen Modalitaͤten zu dem Ferman vom 13. Februar die Billigung der Londoner Konferenz erlangen werden; indessen sieht
man deren Antwort doch namentlich insofern mit groͤßter Span⸗
nung entgegen, als einzelne dieser Modalitaͤten mit den Stipula⸗
tionen des Hattischerifs von Guͤlhane im Widerspruch stehen sol⸗ len, worauf die Konferenz in London von der Pforte besonders
aufmerksam gemacht worden ist. — Inzwischen sind die Ruͤstun⸗ gen in Konstantinopel mit neuem Eifer aufgenommen worden,
um die drohende Stellung, welche Mehmed Ali neuerdings ange⸗
nommen hat, zu paralysiren.
Funlklagnd.
Kooͤnigsberg, 20. April. Heute Nachmittag um 4 ½ Uhr traf Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz von Preußen in erwuͤnsch⸗ tem Wohlseyn hier ein und setzte nach einem halbstuͤndigen Auf⸗ nthalt die Reise nach St. Petersburg fort.
Die Befestigung von Paris nach dem von den Kammern angenommenen Gesetze. (Nebst einem Plan.)
Bei der Aufmerksamkeit, welche die langen und lebhaften Ver⸗ handlungen der Franzoͤsischen Kammern uͤber die Befestigung von Paris auch bei uns gefunden haben, glauben wir den Wuͤn⸗ schen eines bedeutenden Theiles unserer Leser entgegenzukommen, wenn wir dem heutigen Blatte der Staats⸗Zeitung einen Plan der projektirten Befestigung von Paris, wie solche von den Fran⸗ zoͤsischen Kammern genehmigt worden ist, begleitet von einer kur⸗
zen Beschreibung, beilegen. Der Plan sowohl als die Beschrei⸗
ung sind nach den, den gedachten Kammern von der Regierung und ihren eigenen Berichterstattern gemachten Vorlagen, so wie
nach den besten, sonst daruͤber zu Paris durch den Druck ver⸗
oͤffentlichten Huͤlfsmitteln entworfen worden.
Die projektirten Befestigungs⸗Anlagen um Paris bestehen aus zwei Theilen, welche sich zwar in ihren Wirkungen gegen⸗ seitig ergaͤnzen, ihrer Natur nach aber doch wesentlich von einander getrennt sind. Den ersten dieser Theile bildet eine terrassirte und bastionirte Ringmauer, welche Paris vorwaͤrts der jetzigen Octroi⸗ Mauer und in einer mittleren Entfernung von ungefaͤhr 1200 Me⸗ tres (den Metre zu 3 Fuß 2 Zoll 2 Linien Berliner Maaß) umfaͤngt. Dieselbe, wie es der Plan im Detail zeigt, umschließt saͤmmtliche unmittelbar an die Octroi⸗Mauer anstoßenden Vorstaͤdte und laͤuft auf dem Kamme oder dem von der Stadt abgewandten Abfalle der Hoͤhen, welche Paris auf beiden Seine⸗Ufern umge⸗ ben, dergestalt fort, daß sie die Hauptstadt vollstaͤndig gegen jede direkte Einsicht durch die vorwaͤrts des Walles zu erbauenden Angriffs⸗Batterieen deckt. Dieser Ringwall hat eine Mauerhoͤhe der Eskarpe von 10 Metres, wovon 6 Metres sich unterhalb des natuͤrlichen Niveaus des Bodens befinden; der uͤbrige Theil des Mauerwerks wird durch das Glacis gegen die Einsicht von der Feldseite gedeckt.
Der Graben hat nur 23 Metres Breite. Die Contrescarpe ist nicht bekleidet, sondern en banquette ausgestochen, um die Ausfaͤlle aus dem Graben zu erleichtern. Die mittlere Laͤnge der aͤußeren Seite jeder Fronte betraͤgt 355 Metres; die Flanken aber haben dabei nur 30 Metres Laͤnge. Bei den Ausgangs⸗ Punkten der fuͤnfunddreißig großen und siebenzehn kleinen Stra⸗ zen, die diesen Ringwall durchschneiden, werden vorlaͤufig keine eigentlichen Thore und Bruͤcken angebracht, sondern die Eskarpe wird, auf der Breite des Fahrweges, nur bis zur Hoͤhe des na⸗ tuͤrlichen Niveaus des Bodens aufgemauert, der Graben an dieser Stelle aber nicht weiter ausgehoben und das Mauer⸗ werk selbst wieder vollstaͤndig verschuͤttet. Es bleibt also im Walle eine Oeffnung von der ganzen Breite der Chaussee. Fuͤr den Kriegsfall und bei Annaͤherung der Gefahr, soll alsdann an die⸗ sen Stellen der Graben ausgehoben und mit einer Bruͤcke verse⸗ hen werden, waͤhrend die Oeffnung in der Mauer oberhalb des natuͤrlichen Niveaus des Bodens durch ein rasch bis zur Hoͤhe der uͤbrigen Bekleidung auszufuͤhrendes, 4 bis 5 Fuß dickes Mauer⸗ werk geschlossen wuͤrde, indem nur eine Thoroͤffnung von der ge⸗ woͤhnlichen Breite bliebe. Diese Thore wuͤrden dann durch vorwaͤrts gelegte und gleichzeitig aufzufuͤhrende Erdwerke gedeckt, fuͤr welche die Regierung den erforderlichen Grund und Boden schon im Voraus zu erwerben beabsichtigt. Das Ganze dieses Ringwalles umfaßt 94 Fronten oder 33,165 Metres (ungefaͤhr 4 ½ Deut⸗ sche Meile) in gerader Linie gerechnet, was in der bastionirten Entwickelung eine Gesammt⸗Ausdehnung von 38,686 Metres er⸗
iebt. Ein gepflasterter Verbindungsweg laͤuft, laͤngs der ganzen usdehnung, am Fuße des inneren Abfalles dieses Ringwalles hin. In den Graben einer gewissen Anzahl von Fronten kann, erforderlichen Falles, Wasser aus der Seine und den Kanaͤlen des Ourcq und von St. Denis geleitet werden. Ob das von Herrn Arago erwaͤhnte Prosekt, den Graben auf allen Fronten nach Belieben mit Wasser anzufuͤllen und trocken zu legen, aus⸗ fuͤhrbar ist und ausgefuͤhrt werden duͤrfte muß dahingestellt
bleiben, obgleich der ehemalige Kriegs⸗Minister, General Schnei⸗
der, dessen Ausfuͤhrbarkeit anzuerkennen schien.
Den anderen Theil des Gesammt⸗Befestigungs⸗Systems von V
Paris bildet ein verschanztes Lager, welches den Ring⸗Wall wie ein Guͤrtel in der Entfernung von 1500 bis 7000 Metres um⸗ giebt. Die Linie dieses verschanzten Lagers beginnt auf dem rech⸗ ten Ufer der oberen Seine beim Vereinigungs⸗Punkte dieses Stroms mit der Marne und folgt dann dem Laufe dieses letzte⸗ ren Stroms, quer uͤber den Isthmus der sogenannten Halbinsel von St. Maur, bis Nogent sur Marne. Von letztgenanntem
Orte ab folgt die Linie dem Kamme des letzten Abfalls des Hoͤ hen⸗Massivs, welches hier den Raum zwischen der Marne und
dem Ourcq⸗Kanale bei Pantin ausfuͤllt; dann dem Laufe dieses
Kanals bis zu dem Punkte, wo ihn der Ringwall, unweit La
Vilette, uͤberschreitet; und ferner dem Kanale von St. Denis
von dem Punkte ab, wo der Rine ich i — Ringwall sich ihm anschließt, bis ee unterhab St. Denis.“) Dann bildet der Lauf der Seine die Front⸗Linie des verschanzten Lagers bis unterhalb Isy, und von hier ab eine Reihe von Forts, welche die Sehne
*) Der Kanal von St. Denis hat eine Breite von 23 Metres und zwischen 2 und 2 ½ Metres Wassertiefe. Die daraus genommene Erde ist zu einer Art Damm auf der inneren Seite (im Sinne der
Befestigungs⸗Linie) aufgeschüttet worden
des flachen Bogens bezeichnen, den der Lauf der Seine auf deren linkem Ufer, zwischen Charenton und Meudon, bildet. Außerdem hat dieses verschanzte Lager, vermittelst des Forts von Alfort, des Platzes von St. Denis und des Forts auf dem Mont Va lerien gesicherte Debouché's auf dem Naum zwischen Seine und Marne, jenseits des Vereinigungs⸗Punktes des Kanals von St. Denis mit der Seine und in dem inneren Raum des Bogens, wel⸗ chen der Lauf der Seine von St. Cloud bis Croissy bildet. Die gesammte aͤußere Umfassungs⸗Linie dieses großen verschanzten La⸗ gers hat, wie es die Karte zeigt, eine Entwickelung von ungefaͤhr 20 Franzoͤsischen Stunden und ist bestimmt, durch eine Reihe so⸗ wohl permanenter Werke, als im Falle der Gefahr dazwischen⸗ zu errichtender Feld⸗Verschanzungen vertheidigt zu werden. Die eventuelle Lage der letzteren ist in den Mittheilungen der Fran⸗ zoͤsischen Regierung und in den Debatten der Kammern nicht naher bezeichnet worden; und aus einzelnen Aeußerungen des Marschalls Soult in der Deputirten⸗Kammer, so wie aus dem dieser Kammer, bei Gelegenheit der Berathung des Befestigungs⸗ Entwurfs von 1833, vorgelegten lithographirten Plane, scheint nur hervorzugehen, daß ein Werk auf dem Isthmus von St. Maur, eben dort ein Bruͤckenkopf auf dem linken Marne⸗Ufer, verschiedene Teten auf den Kanaͤlen von Ourcg und St. Denis, ein Bruͤckenkopf bei St. Denis auf dem linken Seine⸗Ufer und verschiedene Verschanzungen zum Zwecke der Vertheidigung des Laufs der Seine von der Bruͤcke von Sevres bis St. Denis, einen Theil dieser Feldwerke auszumachen bestimmt sind.
Wir beschraͤnken uns also hier auf die Beschreibung der per⸗ manenten Werke, wie solche aus dem der Deputirten⸗Kammer vorgelegten uͤbersichtlichen Kosten⸗Anschlage hervorgehen, obschon die Regierung in dieser Hinsicht sich etwaige Veraͤnderungen noch
vorbehalten zu haben scheint. Diese permanenten Anlagen bestehen
demnach aus folgenden 14 Forts oder großen Werken:
1) Ein fuͤnfeckiges Fort in dem Winkel des Zusammenflusses der Seine und Marne, zwischen Alfort und Massons.
2) 3) 4) Viereckige Forts bei Nogent sur Marne, Rosny und Noisy le See, mit vorgelegten Hornwerken auf den nach Osten gewendeten Angriffs⸗Fronten.
5) Ein bedeutendes Fort bei Romainville.
6) Das sogenannte Öst⸗Fort bei St. Denis. 1
7) Das noͤrdliche Kronen⸗Werk eben daselbst, mit welchem die sogenannte Luͤnette von Stains in Verbindung gesetzt ist, die zur Deckung der Daͤmme dient, welche hier die Ueberschwem⸗ ö zu spannen bestimmt sind.
) Das Werk von La Briche, westlich von St. Denis. (Die Werke unter 6) 7) und 8) machen mit den Ueber⸗ schwemmungen, womit man St. Denis zu umgeben gedenkt, aus dieser Stadt einen ausgedehnten und voͤllig selbststaͤndigen Platz.)
9) Ein fuͤnfeckiges Fort, das groͤßte von allen, auf dem Mont Valerien.
10) 1) 12) 13) 14) Funf Forts vorwaͤrts des Ringwalls
auf dem linken Seine⸗Ufer, und auf den dominirenden Punkten bei Issy, Vanvres, Montrouge, Bicétre und Ivry. Was die Bauart dieser Werke betrifft, so haben selbige durch⸗
gangig terrassirte und 10 Metres hoch revetirte Eskarpen (nur die
Eskarpen der Hornwerke sind bloß 6 Metres hoch revetirt), so wie revetirte Contrescarpen, gemauerte Waffenplaͤtze in bedecktem Wege, bombenfreie Pulver⸗Magazine und eben solche Kasernen, ein jedes Werk fuͤr 600 Mann, kurz Alles, was zu einer selbst⸗ staͤndigen Vertheidigung gegen einen regelmaͤßigen Angriff noth⸗ wendig ist. Eine gepflasterte sogenannte strategische Straße, mit welcher Nogent sur Seine bis zur Chaussée von Meauyx un⸗ weit Pantin laͤuft, verbindet die unter 2) bis 5) namhaft ge⸗ machten Forts mit einander. Eine aͤhnliche strategische Straße bildet die Verbindung des Forts von Mont Valerien mit dem rechten Seine⸗Ufer.
Obschon die Staars⸗Zeitung in dem Berichte, den Herr Thiers in der Deputirten⸗Kammer uͤber das Befestigungs⸗Gesetz von Paris abstattete (vergl. Staats⸗Ztg. Nr. 22 und Nr. 23.), ihren Lesern bereits verschiedene allgemeine Angaben hinsichtlich der veranschlagten Kosten dieser Befestigung, so wie uͤber die Approvisionirung der Stadt im Falle einer Einschließung durch eine Angriffs⸗Armee geliefert hat, so glauben wir doch hier, der besseren Uebersicht wegen, diesen Gegenstand noch einmal und ausfuͤhrlicher beruͤhren und die betreffenden Angaben, vermittelst weiterer Auszuͤge aus den nicht in die Tagesblaͤtter uͤbergegan⸗ genen Beilagen des Thiersschen Berichts, ergaͤnzen zu muͤssen. Es versteht sich ganz von selbst, daß die Genauigkeit dieser An⸗ gaben nur eine bedingte, keine verbuͤrgte ist und seyn kann. Denn es stehen uns dazu keine anderen Mittel zu Gebote, als eben die Berechnungen in jenen Beilagen, deren Richtigkeit man vorlaͤufig auf der Autoritaͤt des Herrn Thiers beruhen lassen muß.
Herr Thiers, der hier wahrscheinlich die Berechnungen des Befestigungs⸗Comités von Paris wiederholt, schlaͤgt die Gesammt⸗ kosten des Ringwalls auf 69,090,981 Fr. an, was in runden Zahlen 735,000 Fr. fuͤr die Fronte ergiebt. Diese Gesammt⸗ Summe . folgendermaßen:
) Fuͤr Ankauf des Bodens. 2) Erdarbeiten 3) Mauerarbeiten .. 4) Kuͤnette und Kanaͤle, um das wilde Wasser aus dem Graben abzuleiten 5) Der gepflasterte Verbin⸗ dungsweg hinter dem Walle 6) Pulver⸗Magazin
13,808,700 Fr. 9,079,187 » 43,103,094
270,000
1,920,000 910,000
Total 69,090,981 Fr. bost Die einzelnen Forts wuͤrden nach den detaillirten Anschlaͤgen osten: 1) Fort von Charenton .. . . 4,287,000 Fr. 2) Fort von Nogent 3,853,000 » ) Fort von Rosny. „ 4) Fort von Noisy 4,053,000 » 5) Fort von Romainville. 4,758,000 » Die bei St. Denis errichteten Werke, welche fuͤr sich gleich⸗ am ein abgeschlossenes Ganze bilden: . 6) Oestliches Fort 7) Noͤrdliches Kronenwerk, mit Einschluß der Daͤmme und der Luͤnette von Stains .2,330,000 „ Werk von La Briche . 2,164,000 » Zusammen fuͤr St. Denis 9,807,000 Fr. Fort des Mont Valerien 5,412,000 » Fort von Issy 4,276,000 Fort von Vanvres 3,912,000 Fort von Montrouge.. .3,924,000 Fort von Bicétre 4,238,000
5,313,000 Fr.
Die veranschlagten Gesammt⸗Kosten fuͤr die sämmtlichen 14 Forts, obgleich deren gesammte Entwickelung nur dem Werthe von 61 Fronten entspricht, belaufen sich demnach, einschlieplich 1,600,000 Fr. fuͤr die strategischen Straßen von Nogent bis zur Chaussée von Meaux unweit Pantin und von Suresne bis zum Mont Valerien, auf 58,596,281 Fr., welcher verhaͤltnißmaͤßig Mehrbetrag im Vergleiche mit den Kosten der Ringmauer sich durch die gemauerte Contrescarpe, Kasernen u. s. w. erklaͤrt. Die Gesammt⸗Rechnung stellt sich also: Fuͤr den Ringwall 69,090,981 Fr. Fuͤr die Forts .5,58,596,281 „ Allgemeine Kosten, Handwerkszeug, Barak⸗ kirung der bei den Arbeiten zu verwenden⸗ den 20,000 Soldaten u. s. ww. 5,300,000 »
Total in runder Summe 133,000,000 Fr.
wozu noch die Kosten der Servitute in dem fuͤr alle obigen Festungswerke bestimmten aͤußeren Rayon von 250. Metres kom⸗ men, indem der Staat alle in diesem Rayon bereits befindlichen Gebaͤude nach und nach zu erwerben und abzubrechen, fuͤr die Zu⸗ kunft aber dort die Auffuͤhrung dergleichen zu verbieten beabsichtigt. Die Kosten dieses Ankaufs sind auf 4,000,000 Fr. fuͤr den Rayon des Ringwalls und auf 2,500,000 Fr. fuͤr den Rayon der Forts veranschlagt worden, wozu noch 3,000,000 Fr. fuͤr den Ankauf des Bodens, in einer Entfernung bis zu 250 Metres und in einer Breite von 100 Metres auf jeder Seite der Straße, vorwaͤrt
jeder der zweiundfunfzig Thor⸗Oeffnungen des Ringwalls, kom⸗ men, zusammen 9,500,000 Fr., die, zu obigen 133,000,000 Fr
hinzugerechnet, ein schließliches Ganze von 142,500,000 Fr. ergeben.⸗
Hinsichtlich der Ausfuͤhrungs⸗Zeit dieser Befestigungs⸗Werk
raͤumt Herr Thiers ein, daß, wenn es auch nicht durchaus un moͤglich seyn duͤrfte, die erforderlichen Mittel zu vereinigen, um selbige in dem Zeitraum eines Jahres zu beendigen, doch selbst in dieser Voraussetzung, die dann erforderl'’che gleichzeitige Durch⸗ fuͤhrung der verschiedenen Arbeiten an und fuͤr sich unmoͤglich werden, oder wenigstens, unter solchen Umstaͤnden, kei qafte Arbeit zu erzielen seyn duͤrfte. Ausfuͤhrung, als mindeste Frist, zwei Jahre, und raͤumt ein, daß selbst nach Verlauf dieses Zeitraums einzelne Theile noch der Nachhuͤlfe beduͤrfen wuͤrden. Drei Jahre scheinen ihm also eigent⸗ lich zu einer vollstaͤndigen und soliden Beendigung aller Werke erforderlich. Seine sehr ausfuͤhrlichen Verechnungen in dieser Be⸗ ziehung ergeben als Resultat, daß, um selbige in zwei Jahren, je⸗ des Jahr zu 250 Arbeitstagen gerechnet, zu vollenden, er⸗ forderlich seyn wuͤrden: 6000 Maurer, 43,000 andere Arbeiter jeder Art und darunter die Fuͤhrer fuͤr 7000 Karren, ein jeder mit zwei Pferden bespannt. Bei einer dreijaͤhrigen Arbeits⸗Zeit verlangt er fuͤr jedes Jahr 4000 Maurer und 9500 Pferde, und fuͤr das erste Jahr 35,500 Arbeiter jeder Art, welche letztere Zahl sich um 5000 im zweiten, und um weitere 5000 im dritten Jahre verringern wuͤrde.
Hinsichtlich des Betrags der Armirungs⸗Kosten des projektirten Befestigungs⸗Systems von Paris entspann sich in der Deputirten⸗ Kammer, zwischen dem Berichterstatter derselben und dem Koͤnig⸗ lichen Commissair, eine lebhafte Kontroverse, nicht uͤber den Kosten⸗ Betrag der einzelnen Positionen, sondern daruͤber, welche dieser Positionen dem Armirungs⸗Fonds von Paris, oder vielmehr dem allgemeinen Militair⸗Fonds des Koͤnigreichs, zur Last zu schreiben waͤren? Ohne auf diesen Streit einzugehen, glauben wir, hier den unbestrittenen Kosten⸗Betrag derjenigen Positionen, die stets und uͤberall dem speziellen Armirungs⸗Fonds einer Festung zur 1“*“ zu werden pflegen, in der Kuͤrze wiederholen zu muͤssen.
Die sogenannte Sicherheits⸗Bewaffnung jeder Fronte ist auf 13 Geschuͤtze beantragt worden, oder 2015 Geschuͤtze fuͤr 155 Fron⸗ ten (04 des Ringwalles und 61 der Forts). Diese 2015 Geschuͤtze wuͤrden kosten 7,860,820 Fr. fuͤr die Roͤhre und 2,669,675 Fr. fuͤr die Laffeten, die dazu erforderlichen Fahrzeuge 840,000 Fr., Platformen, Seile, Maschinen, verschiedene Approvisionirungen, kurz Alles, was zum Mandveriren der Geschuͤtze erforderlich ist, 4,487,074 Fr. Ferner waͤre ein Reserve⸗Park von 300 Geschuͤtzen erforderlich, welche kosten wuͤrden 2,267,949 Fr. Der Magazin⸗ Raum fuͤr obiges Artillerie⸗Material ist veranschlagt auf 1,128,300 Fr., die erforderliche Artillerie⸗Werkstatt auf 2,800,000 Fr., sechs Feuerwerks⸗Saͤle auf 90,000 Fr., endlich schneidende Pionir⸗ Werkzeuge 58,940 Fr., was zusammen, in runden Zahlen, 20,200,000 Fr. betragen, und einigermaßen die Mitte zwischen den entgegengesetzten Anschlaͤgen des Herrn Thiers und des Re⸗ gierungs⸗Commissairs, Generals Tuͤgnot de Lanoye, halten wuͤrde.
In Bezug auf die Frage der Approvisionirung von Paris im Falle einer Einschließung hat die Kommission der Deputirten⸗ Kammer dieser letzteren nicht sowohl eine strenge und vollstaͤn⸗ dige Berechnung als vielmehr eine Reihe ziemlich umfassender statistischer Angaben vorgelegt, welche die Ueberzeugung hervorzu⸗ bringen bestimmt waren, daß es nicht unmoͤglich und auch nicht uͤbermaͤßig kostspielig sey, Paris mit einer angenommenen Bevoͤl⸗ kerung von 1,300,000 Seelen (die eingeschlossene Vertheidigungs⸗
Armee und die Bevoͤlkerung der Bannmeile mit einbegriffen) auf
sechzig Tage vollstaͤndig zu verproviantiren. Wir heben aus obi⸗ gen, von den kompetenten Behoͤrden eingezogenen Angaben das Wesentlichste heraus.
Der Mehl⸗Bedarf fuͤr Paris betraͤgt gegenwaͤrtig bei einer Bevoͤlkerung von 950,000 Seelen taͤglich 2200 Sñͤcke Mehl zu 159 Kilogrammen (das Kilogramm zu 2 Pfd. 4 Loth und 118/⁄19
Quentchen Preußisch) oder eben so viele Saͤcke Weizen zu 220 Kilogrammen; 1,300,000 Köͤpfe wuͤrden also fuͤr 60 Tage brauchen 180,840 Sañͤcke. Der ermittelte stets vorraͤthige eiserne Bestand betraͤgt 106,000 Sñͤcke. Es wuͤrden also 74,840 Saͤcke anzuschaffen seyn, die, zu 220 Kilogrammen den Sack, betruͤgen 164,648 metrische Centner Korn, oder den Centner zu 25 Franken gerech⸗ net, 4,125,000 Franken Ankaufs⸗Preis.
Im Durchschnitte verzehrt der Kopf zu Paris 20 Kilogramme Fleisch in 100 Tagen, was auch der Fleisch⸗Ration der Militairs in eingeschlossenen Plaͤtzen entspricht. Um 1,300,000 Köͤpfe mit Fleisch auf 60 Tage zu versehen, waͤren also 20,000 Ochsen, im gut gehaltenen aber nicht gemaͤsteten Zustande, den Ochsen aus⸗ geschlachtet zu 330 Kilogrammen gerechnet, ferner 150,000 Hammel zu 21 Kilogrammen ausgeschlachtet gerechnet, und 74,100 Schweine zu 80 Kilogrammen ausgeschlachtet gerechnet, erforderlich Dieser Fleisch⸗Bedarf wuͤrde noͤthigenfalls rasch herbeizuschaffen seyn, da die einzige ehemalige Provinz Isle de France (jetzige Departe⸗ ments Seine, Seine und Oise, Oise und ein Theil von Seine und Marne) jaͤhrlich und durchschnittlich 700 Ochsen, 15,000 Kuͤhe und 210,000 Hammel zur Schlachtbank von Paris ltefert, und nur die Beschaffung des noͤthigen Rindviehs duͤrfte daher einige laͤngere vorlaͤufige Vorkehrungen erheischen. Es wird angenommen,
II1n1“ gen er henee von Abfaͤllen genaͤhrt daß die Schweine, in so weit selbige nicht von „ ert ürd werden, sofort geschlachtet und eingesalzen und g.enE; wuͤrden. Es duͤrften daher nur die 20,000 Ochsen und 150,000 Hammel
einer Fuͤtterung beduͤrfen, und diese mit trockener Fourage zu be⸗