tragen Der General von Rauch begab sich darauf zur Uebernahme dieser Stelle und zur Anordnung der zur Fortsetzung des Krieges er⸗ forderlichen Maßregeln nach Berlin und von da, zu Aufang des näͤch⸗
Jabres, über Basel wieder in das damals zu Chaumont befind⸗ sten 5,5 tquartier der verbündeten Monarchen. Als man dort bald liche — Vorschlägen zu einem Waffenstillstande Gehör gab, darau Rauch Preußischer Seits beauftragt, den⸗
ral von N.--. 4 een .“ mit den dazu ernannten Russischen, Desterrei⸗ bischen und Französischen Kommissarien abzuschließen; die deshalb
IUnterhandlungen wurden aber später abgebrochen.
.12 E— der großen Armee zurückgekehrt, nahm Ge⸗ von Rauch noch an den Schlachten bei La Fére Champenoise und Paris Theil, und wurde nach dem Frieden, unterm 3. Juni 1814, zum General⸗Inspecteur der Festungen ernannt, während er ganz aus dem Verhältniß ausschied, in welchem er bisher zu beiden Kriegs⸗De⸗ partements und zum Generalstabe der Armee gestanden hatte. Nach⸗ dem er vorher noch auf speziellen Befehl den König auf der Reise nach England begleitet hatte, kehrte er zur Uebernahme seines Postens nach Berlin zurück, um die Reorganisation des Ingenieur⸗Corps vorzubereiten.
Der Wiederausbruch des Krieges im Jahre 1815 störte indeß diese Arbeiten, indem der König ihm unterm 15. April schrieb: „Die Festungsbauten am Rhein sind in diesem Augenblick ein Gegen⸗ stand von so großer Wichtigkeit, daß ich die Leitung derselben nur Ihren eigenen Händen anvertrauen kann. Sie werden daher unge⸗ fäumt nach dem Rhein abgehen und diesem Geschäfte Ihre ganze Thätigkeit widmen. Ich verspreche Mir hierbei von Ihren Einsichten die wesentlichsten Dienste, und werde mit Vergnügen dem Zeitpunkte entgegensehen, wo Ich Ihre Bemühungen anzuerkennen im Stande bin.“ Und unterm 5. Mai in Bezug darauf hinzugefügt: „Es ist Mein Wille, daß Sie allein die Verantwortlichkeit für die Festungs⸗ bauten am Rhein tragen sollten.
General von Rauch ließ nun aufs schleunigste die Herstellung der estungen Köln, Wesel, Jülich, Koblenz und Erfurt beginnen, und eehrte, als die Erfolge des Feldzugs von 1815 die Sorge um diese Ver⸗ stärkung der Gränze weniger dringend erscheinen ließen, gegen Ende des Jahres nach Berlin zurück.“
Hier nahm der General von Rauch die bedeutungsvolle Wirksam⸗ eit als Chef des Ingenieur⸗Corps und General⸗Inspecteur der Fe⸗ stungen wieder auf, in welcher ihm vergönnt war, von da ab noch während eines Zeitraums von 22 Jahren dem Staate die wichtigsten Dienste zu leisten.
Nachdem im Frühjahr 1816 die Organisation des Ingenieur⸗Corps, emäß den bereits im Jahre 1800 festgestellten Grundsätzen, aber nach inem sehr erweiterten, den neuen Perbeltnisfen des Staats angemes⸗ enen Umfange, die Genehmigung Sr. Majestät erbalten hatte, mußte s seine erste Sorge seyn, das erforderliche Personal zu ermitteln.
Die Menschenkenntniß und die Sorgsamkeit, welche schon Scharn⸗ horst in dem General von Rauch erkannt hatte, erleichterten es ihm, aus einer großen Anzahl von Personen, welche zum Theil ganz un⸗ erfahren in ihrem Beruf waren, diejenigen auszuwählen, weiche sich am schnellsten in die Verhältnisse zu fügen verstanden. Während sein Beispiel das Ingenieur⸗Corps zu einer aufopfernden Thätigkeit anregte, elang es ihm, die verschiedenartigsten Elemente zu verschmelzen, und n seinen Untergebenen durch das Wohlwollen, welches er in alle Ver⸗ hältnisse übertrug, eine ungemeine Anhänglichkeit für den Dienst zu erzeugen. Durch die ihm eigene unbefangene Beobachtung erkannte er die Offiziere des ihm untergebenen Corps bis in die untersten Grade
hinab sehr genau Ein glückliches Gedächtniß ließ ihn deren Fähigkeiten und Verhältnisse festhalten, und während er einen jeden da verwendete, wo er am meisten leisten konnte, wußte er es zugleich so einzurichten, daß auch jeder gern den ihm angewiesenen Platz ausfüllte. Keine Notiz verschmähend, welche mit Bescheidenheit, selbst aus niederen Graden,
für einen Dienst beigebracht wurde, in welchem die genaueste Berück⸗ sichtigung der Oertlichkeit häufig nothwendig und bedingend ist, benutzte er dieselbe gleichzeitig zur Förderung der Sache und zur Ermuthigung
oder Belehrung der Person. Vertrauen und Verehrung des ihm lange
untergebenen Corps lohnten ihm dafür, und von allen ihm näher Ge⸗ standenen seiner Untergebenen giebt es keinen, der nicht durch ihn au⸗ gezogen, von dem er nicht verehrt oder wie ein väterlicher Freund ge⸗ liebt worden wäre.
Neben dieser Sorgsamkeit für das Personelle und die Ausbildung der mit dem Ingenieur⸗Corps vereinten Pioniere leitete und überwachte er mit gleicher Einsicht im ganzen Umfange des Staates die umfassen⸗ den Festungsarbeiten, welche durch Großartigkeit der Anlage und Ori⸗ ginalität der Idee einen Europäischen Ruf erworben haben. Nicht nur die bedeutenden Neuanlagen der Festungen Koblenz, Thorn und
vosen, die Herstellung und Erweiterung der Befestigungen von Köln,
rfurt, Minden und Torgau, sondern alle übrigen Plätze des Staates ind Zeugen seiner erfolgreichen Thätigkeit, und es giebt darin keinen auch noch so unbedeutenden Vertheidigungsraum, den nicht sein scharfes Auge vielfach geprüft, über den nicht seine Ordnungsliebe gewacht hätte.
Die Anerkennung, die sein Königlicher Herr ihm fortwährend in
seiner Wirksamkeit angedeihen ließ, indem er ihn nächst anderen Be⸗ weisen der Gnade und des Vertrauens unterm 4. April 1817 zum Ge⸗ neral⸗Lieutenant, unterm 30. März 1830 zum General der Infanterie, unterm 21. November 1831 zum Mitgliede des Staatsraths und nach⸗ dem er schon früher fast alle anderen Orden erhalten hatte, unter dem 18. Januar 1833 zum Ritter des Schwarzen Adler⸗Ordens ernannte, fand auch im Auslande Anklang. Auf den Wunsch des Kaisers Alexander genehmigte der König im Jahre 1822, daß der General von Rauch die Russischen Festungen besichtigen und seine Ansicht darüber abgeben könne. Der Kaiser Nikolaus, der als Großfürst und Chef des Russi⸗ chen Ingenieur⸗Corps früher mit dem General in mehrfacher Bezie⸗ 8 gestanden hatte, der seine kenntnißreiche Einsicht schätzte, und dem er im Jahre 1829, wo er als Gesandter seines Herrn der Krönung in Warschau beiwohnte, noch werther geworden war, ersuchte im Jahre 1835 ebenfalls den König, zu gestatten, daß der General ihn bei der Besichtigung der neuen Festungs⸗Anlagen in Polen begleiten dürfe. Beide Herrscher erkannten die Verdienste des Generals durch vielfache Beweise der Gnade und des Wohlwollens an.
In so anerkannter Thätigkeit wirkte General von Rauch bis in das Jahe 1837, wo der damalige Kriegs⸗Minister, General von Witz⸗ leben, zu Herstellung seiner Gesundheit auf längere Zeit von der Ver⸗ waltung des Kriegs⸗Ministeriums entbunden wurde, und der König dem General von Rauch unterm 19. März die interimistische Verwal⸗ rung desselben und zwar mit der Bestimmung übertrug: „daß er die⸗
neral
selbe ganz selbstständig und unter eigener Verantwortung mit der dem Könige wohlbekannten Gewissenhaftigkeit und Treue führen solle, welche sein ganzes Dienstleben bezeichnet habe.“ Als darauf im Juli der Ge⸗ neral von Witzleben starb, ernannte der König den General von Rauch unterm 30sten j. M. zum Wirklichen Geheimen Staats⸗ und Kriegs⸗ Minister. Dieselben Tugenden, welche der Geueral von Rauch sein ganzes Leben hindurch geübt, begleiteten ihn in seinen neuen höheren Beruf. Allein chronische Uebel, welche durch die angestrengte Thä⸗ tigkeit in einem theilweise neuen Wirkungskreise vermehrt wur⸗ den, ließen leider seit Ende 1838, wo eine schwere Krank⸗ heit seine Gesundheit erschüttert hatte, den bis dahin noch über sein Alter kräftigen Körper nicht wieder die gewohnte Frische gewinnen und unterbrachen wiederholentlich die Wirksamkeit des Ministers. Der un⸗ erschütterliche Wille, seinem geliebten Herrn — dem er von der frühesten Jugend nahe gestanden, mit dem er die Tage des Leidens und der Freude getheilt hatte, dessen Gesundheit ebenfalls zu wanken begann — einem solchen Herrn bis zum letzten Athemzuge zu dienen, bestimm⸗ ten den Minister von Rauch indeß, den letzten Rest seiner Kräfte diesem Dienste hinzugeben. Im Frühjahr 1840 warf eine lebensgefähr⸗ liche Krankheit ihn von neuem nieder, und er war von derselben noch nicht genesen, als er bei Gelegenheit seines Jubiläums den letzten Be⸗ weis der Gnade Friedrich Wilhelm's III. und darin zugleich eine neue Auffor⸗ derung zu ferneren Anstrengungen erhielt, indem der König ihm schrieb: „Sie haben in einer langen Reihe von Jahren und in den wichtigsten Stel⸗ lungen, so viel Beweise von treuer Anhänglichkeit und ausgezeichnetem Eifer für meinen Dienst gegeben, daß Ich nicht umhin kann, Ihnen Meine aufrichtige Theilnahme bei der Feier Ihres zurückgelegten funf⸗ zigsten Dienstjahres auszudrücken. Um Ihnen ein bleibendes Anden⸗ ken an diesen Tag zu verleihen, ernenne sie zum Chef des 1. Jnfante⸗ rie⸗Regiments, und bin überzeugt, daß Sie hierin den besten Beweis Meiner Anerkennung Ihrer überall mit tiefer Einsicht geleisteten Dienste und Ihrer treuen Ergebenheit an Mich und Mein Haus erblicken wer⸗ den. Ich wünsche, daß Ihre Gesundbeit Ihnen noch lange gestatten möge, in Meinem Dienste thätig zu seyn, damit Ich auch ferner Gele⸗ genheit erhalte, Ihnen Beweise Meiner Achtung und Meines Wohl⸗ wollens zu ertheilen.“
Kaum hatte der Minister von Rauch seine letzte Krankheit über⸗ wunden und war von einer Erholungsreise in sein Amt zurückgekehrt, als er den Schmerz erleben mußte, seinen Gebieter am 7. Juni hin⸗
scheiden zu sehen. Noch eine kurze Zeit erhielt seine Kraft ihn auf⸗ recht und fähig zur Verwaltung der Geschäfte, indeß schon im No⸗ vember desselben Jahres sah er sich genöthigt, Se. Majestät den König abermals um einen Urlaub zur Herstellung seiner Gesundheit, und im Februar d. J. um seine Entlassung aus dem Amte zu bitten, welche ihm unterm 28. Februar huldreichst gewährt ward. Nachdem er we⸗ nige Tage vorher noch die Männer, welche ihn in seinem letzten Wir⸗ kungskreise umgaben, um sich vereint hatte, um jedem ein freundliches Wort der Anerkennung und des Dankes für die ihm geleistete Unter⸗ stützung zu sagen, fühlte er, obgleich sein Gesundheits⸗Zustand keine Gefahr drohende Verschlimmerung erkennen ließ, dennoch schon an sei⸗ nem Geburtstage, dem 1. April, die Vorboten des herannahenden To⸗ des. Am folgenden Tage um 8 ½ Uhr Abends endete ein Nervenschlag sein rühmliches und wirkungsreiches Leben.
Redlichkeit des Willens, Klarheit des Verstandes und ein Wohl⸗ wollen, welches er auf Alle übertrug, mit denen er in Beziehung trat, bildeten die Grundlage des Wesens und des inneren Werthes dieses würdigen Mannes. Diese Liebe und Achtung gebietende Persönlichkeit war es, welche seinen Verlust nicht allein für eine weit verzweigte Fa⸗ milie, deren Haupt er war, und insbesondere für seine edle, würdige Gattin, eine geborne von Holtzendorf, und sechs Kinder, von denen
drei bereits als Offiziere im Heere dienen, unersetzlich erscheinen läßt. Auch über diesen Kreis hinaus fesselte er durch diesel⸗ ben Eigenschaften Alle, welche, sey es im häuslichen Kreise, sev es im öffentlichen Leben, zu ihm in nähere Beziehung traten, und sicherte unter allen Verhältnissen, in allen Ständen sich treue Freunde und Anhänger.
Wie hoch der edle Gebieter, dem er 43 Jahre gedient, ihn schätzte wie er ihn durch Beförderung in die höchsten Aemter seines Vertrau⸗ ens gewürdigt und durch Ertheilung der höchsten Orden geehrt, ist in obigen Umrissen angedeutet. Wie auch Se. Majestät der jetzt regie⸗ rende König den Menschen und den Staatsdiener in dem Abgeschtede⸗ nen erkannt, tritt aus einem eigenhändigen Schreiben hervor, welches der Monarch dem Kabinets⸗Befehl, worin der Minister v. Rauch die erbetene Entlassung erhielt, hinzufügte, und dessen Mittheilung der wür⸗ digste Schluß dieser Darstellung seyn wird:
„Mein lieber General!“
„Ich kann Mein offizielles Schreiben an Sie nicht abgehen lassen, ohne es zu versuchen, die allem Offiziellen mehr oder minder anklebende Kühle, so weit Ich's vermag, durch einige wenige eigene Zeilen zu er⸗ wärmen. Der edle Schritt, den Sie anfangs dieses Monats gethan, fordert Meine wärmste Anerkennung, so schmerzlich er Mir natürlich auch seyon mußte. Sie sind zu der Ueberzeu⸗ gung gelangt, daß Ihre leider! geschwächte Gesundheit Ihnen die Führung Ihres schweren Amtes nicht mehr mit dem Nachdruͤck gestat⸗ tet, welchen die ernste Gegenwart fordert. Sie wissen aus vielfachen Erfaͤhrungen nur zu gut, wie selten solche Selbsterkenntniß und wie noch seltener die Schritte sind, die solche Selbsterkenntniß gebietet. Es hat seine eigene Herrlichkeit, eine lange ehrenvolle Thätigkeit so zu beschließen. Die, welche Sie, Mein lieber Rauch, beschließen, gehört zu den denkwürdigen und ersprießlichen in unserem Heere, ja Steine und Felsen werden von ihr zur Nachwelt sprechen. Ich hoffe in der kurzen Zeit unseres Zusammenwirkens Ihnen bewie⸗ sen zu haben, daß ich der Erbe des Vertrauens unseres unver⸗ geßlichen Königlichen Herrn, Meines geliebten, verehrten Vaters gegen Sie gewesen bin. Möge Ihnen Mein Bildniß, welches diese Zeilen begleitet, ein Pfand Meiner alten Freundschaft und tief begründeten Hochachtung seyn, mit der Ich 1“ bleiben werde, Mein lieber General
ör Berlin, den 28. innig wohlgeneigter
Februar 1841. Friedrich Wilhelm.“
B ö rescen.
Amsterqduam, 22. April. derl. wirkl. Schuld 52 ⁄¼2. 5 % do. 99 7⁄⁄.
s Whrtige
5 % Span. 205/16. Passive. 5 5 ⅞. Ausg. Präm. Sch. 147. Pol. —. Oesterr. 105 %.
Antwerpen, 21. April. Zinsl. 5 ⁄⁄4. Neue Anl. 20 ½¼ G.
Frankfurt a. M., 23. April. 5 % Met. 108 ⅛ G. Bank-Act. 2000. 1988. Partial-Obl. —. 500 Fl. 136 ⅛1. 136. Loose zu 100 Fl. —. Preuss. Sch. 83 G. do. 4 % Anl. —. 1011 ⅛6. Poln. Loose 71 ¾. 5 % Span. Anl. 22 ⁄1. 22 . 2 ½ %, Holl. 515⁄1 6. 5: ¾¼
Eisenbahn-Actien. St. Germain 710 G. Veesaillles rech- tes Ufer 380 G. do. linkes 260 G. München-Augsburg 861 ½ G. Strafs. burg-Basel 240 G. Leipzig-Dresden 901 2 Br. Köln-A- hen 98 ½ G.
Oeste 1 % 24 ¼ G. Loose zu Präm.
71 ⅝.
1 Hamburg, 24A. April. Bank-Actien 1655 Br. Engl Kuss. 108.
Paris, 21. April. 5 % Rente fin cour. 113. 95. 3 % Kente fin cour. 79. 35. Neapl. au compt. 104.85. 5 % Span. Rente 24 ¾4. Passive 5 4.
Port. 20
Wien, 21. April.
“ 5 %, Met. 107 ⅛1. 4 981759, 72. 55 ⁄½.
Gank-Actien 1653. Aul. de 1834 1343 4. de 1839 1121½2
Berliner Börse DST Pr. Cour. Hr.
.“
Brief. CGeld. S Brief. 1035/12 Aecetilen.†
1005 ⁄1¶ Url. Potz. Eizenk.] 5 dc. do. Prior. Act. 1 Mgd. Lprz. Zizenb. do. do. Prior. Act. Berl. Anh. Eizenb. do. do. Prior. Act. Düss. Elb. Eis. do. do. Prior. Act.
8.b St. Schuld-Sch.] 4 10311/⁄12 Pr. Eugl. 0bl. 20. 4 1011⁄1 Präm. Sch. der Seebandluug. Schuldv.] Neum. Schaldv. ⸗ — Berl. Stadt-Obl. 103 ½ 103 Elbinger do. 100 — Danz. do. iun Th. 48 — Westp. Pfandbr. 1011½ — Grossh. Pos. do. — 105 ½ Ostpr. Pfandbr. 102 101 ½ Friedrichsd'or — 4 13 Pomm. do. 31 103 102 ⁄½ And. Goldmün- Kur- u. Neum. do. 1031/2 — ten à 5 Thb. — 8 ½ Schlezische do. 102 ½ V — Disconte 4
1271⁄½ 1 102 ₰ 114 8 8b 10878 96 2
102 102
82 1 101 ½
Kurm.
Gold al marco /4
Fahrten am 25. April. Abgang Zeitdauer
von 11“
St. M. St. M.
Potsdam. A1 [um 6 ½ Uhr Morgens.. 42 Vormitt. .. 40
Dauer der Eisenbahn⸗ Abgang von Berlin
Zeitdauer
Um 8 Uhr Morgens.. 11 Vormitt.... 40 22e e 42 Nachmitt.. 40 3 „ 6 40 . . 40 6beids 090 Abends... 52 „ „ ... 52 2 .„„ 54
Meteorologische Beobachtungen. Morgens Nachmittags Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung.
1841.
25. April.
Quellwärme 6,9 0 R. Flußwärme 9,9 ° R. Bodenwärme 8,90 R. Ausdünstung 0,029“ Rh
337,14“ Par.
+- 12,1 ° R.
+† 8,20 R. 66 Ct. heiter. SW.
336,51“ „Par. T11 180-
Luftdruck. 336,54““ Par. Luftwärme 7,90 R. Thaupunkt ..... + 5,42 RN. Dunstsättigun 71 v„Ct. 56 vCt. Wetter regnig. heiter. Wind. W. SW. Wärmewechsel †+. 18,3°
Wolkenzug — SW. — + 9,1 °. Tagesmittel: 336,73“ Par. ++ 12,70 R... +. 8,9 ° R. 64 pCt. SW.
EC1chh l16 Dienstag, 27. April. Im Opernhause: Ich irre mich nie! Lustspiel in I. Akt. Hierauf: Der Seeraͤuber, großes Ballet in 3 Abth., von P. Taglioni.
Im Schauspielhause: Spectacle demandé: Le verre d'eau, ou:
Les effets et les causos, comédie en 5 actes et en prose, par Seribe. Mittwoch, 28. April. Im Opernhause: Wilhelm Tell. Schauspiel in 5 Abth., von Schiller. (Hr. Wagner: Melchthal,
als Gastrolle.) Donnerstag, 29. April. Im Schauspielhause: Die Hoch⸗ zeit des Figaro, Oper in 2 Akten. Musik von Mozart. (Dlle.
Tuczek: Susanne als Gastrolle.)
Koͤnigsstaͤdtisches Theater.
Dienstag, 27. April. Die Juͤdin, Oper in 4 Akten. Musik von Halevy. (Dlle. Haͤhnel wird vor ihrer Urlaubsreise hierin zum letztenmale auftreten. — Herr Wild, K. K. Hof⸗Opern⸗ saäͤnger zu Wien: Eleasar, als letzte Gastrolle.)
Mittwoch, 28. April. Der Talisman. Posse mit Gesang in 3 Akten, von J. Nestroy. Musik von A. Muͤller.
Donnerstag, 29. April. Der Talisman.
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. EMC. egn Gedruckt bei A. W. Hayn.
Allgemeiner
benst anzeigen. Bekanntmachung.
Von Seiten des unterzeichneten Königl. Ober⸗Lan⸗ esgerichts wird hiermit bekannt gemacht, daß die Sub⸗ astation der Güter Groß⸗ und Wenig⸗Lessen, Läsgen,
Seedorf und Seiffersholz auf den Antrag mehrerer Gläubiger wiederum aufgehoben worden ist, wonach denn der auf den 29. Mai c. bereits anberaumte Bie⸗ tungs⸗Termin wegfällt.
Glogau, den 19. April 1841.
(1. S.) Königl. Ober⸗Landesgericht. Erster Senat.
von Magdebu. Sonntag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Sonnabend.
Nach den Beschlüssen der General⸗Versammlungen. der bisher konkurrirenden Elb⸗Dampfschifffahrts⸗Gesell⸗ in e di schaften zu Magdeburg und Hamburg haben sich beide Verlin gs 8 Compagnieen zu einem gemeinschaftlichen Institute ver⸗ Leipzig 199 einigt, und zwar mit Wegfall der früher bestandenen asse „⸗ Reggionen unter der Firma: “ Te'r. „Vereinigte Hamburg⸗Magdeburger Dampfschifffahrts⸗ Compagnie“,
welches wir dem betheiligten Publikum hiermit erge⸗
Magdeburg, den 2. Die Direction der vereinigten Hamburg⸗Magdeburger Dampfschifffahrts⸗Compagnie.
Dienst der vereinigten Hamburg⸗Magdeburger Dampf⸗ schifffahrts⸗Compagnie für den Monat April:
g Hr. Julius Kühne, alter Wandrahn 58, Agent Ferd. Sernau, Grimmaische
„ Dresden Hr. Procureur F. Hartmann, am Packhof.
Anzeiger fuͤr die
April 1841.
von Hamburg Sonntag, Dienstag, Mittwoch, ö “ Freitag, 4 onnabend. Auskunft ertheilen e Comtoire derGesellschaft, Holzhof 6 u. 8,
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Der Deutsche Rbein. Melodie nach dem! Armec-Marsch, dito mit Begl. d. Orch., dito mit Milit.-Musik. “ Kücken, Fr. Patriotisches I. ied. Reifsiger, C. G. Blücher am Rhein (dito f. Tenor). Schäffer, A. Der Deutsche Rhein von Nic. Becker. Schmidt, J. P. Königs- 0d. Preufsenlied. Wieprecht. Rheinweinlied in op. 23 und Hu-. . saren-Art. Nach dem Linden 34.
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2. indtags⸗Angelegenheiten.
Niederschlag 0,030"0% RCh.
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Berlin, Mittwoch den 28sten April
1 Amtl. Nachr. 1 L- Zusammenstellung der gutachtlichen sällärungen der Prov.⸗Landtage auf die Prop. wegen ö 8 nd. Ausschüsse und der darauf ertheilten Allerhöchsten Bescheide. — Preußen. Das Ostpreußische und das Westpreußische Provinzial⸗ . Recht in ihren Verhältnissen zum Allgemeinen Landrecht.“ RNaußland u. Polen. St. Petersburg. Die Schifffahrt wieder EEEb in Rußland. — Warschau ranz. Konsul in Warschau. — Dampsschifffah is W 1 pfschifffahrt zwischen Warschau Frankreich. Paris. Bericht des Generals Bugeaud über die Expe⸗ dition nach Medeah. — Marocco. — Der Prozeß Darmeèͤs. “ 8 Irland. Unterh. Minist. Konzess in der Irländ e istr. Bi 6 oz , e es 1 S „ „,7„ 8 . e Lond. Rückkehr des Hofes. — Gerücht über den Belgien. Brüssel. Minister Desmaisis 8 q 161 Mini Desmaisitres ausgezeichnet. — Wiedererwählung der Minister als Mit lieder de 97 . K 88 Deutiche Bählun Nin eitg r Repr. Kammer. er sche Bundesst. Würzburg. Strenge Beaufsichtigung einiger Bayerischen katholischen Blätter in Württemberg. Inland. Berlin. Allgemeiner Etat der Staats⸗Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 1841 — Allerhöchste Kabinets⸗Ordre, die Wahlfähigkeit für die Repräsentanten⸗Versammlungen der jüdischen
Corporationen im Großherzogthum Posen betreffend. — Köln. Ge⸗
4
neral⸗Vikar Dr. Hüsgen †.
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Majestaͤt der Koͤnig haben Allergnaͤdigst geruht: m8 em pensionirten Salarien⸗Kassen⸗Rendanten Hoffmeister zu Striegau das Allgemeine Ehrenzeichen, so wie dem Buͤrger
und Seifensieder⸗Meister Cohn zu Loͤwenberg die Rettungs⸗
Medaille mit dem Bande zu verleihen.
Angekommen: Se. Durchlaucht der General⸗Major und Commandeur der 6ten Landwehr-Brigade, Fuͤrst Wilhelm Radziwill, und Se. Durchlaucht der Fuͤrst Boguslaw Rad⸗ ziwill, von Posen.
Abgereist: Se. Excellenz der Koͤnigl. Hannoversche Ge⸗ heime Rath, Graf von der Schulenburg⸗Wolfsburg, nach Magdeburg.
Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath und Direk⸗ tor der 1sten Abtheilung im Ministerium des Koͤnigl. Hauses, von Tzschoppe, nach Prag. 1 1
Landtags⸗Angelegenheiten.
Zusammenstellung der gutachtlichen Erklärungen der Provinzial⸗Landtage auf die Proposition we⸗ gen Einrichtung ständischer Ausschüsse und der darauf ertheilten Allerhöchsten Bescheide.
I. Provinz Preußen.
1. Auszug aus dem Allerhoͤchsten Propositions⸗De⸗ kret vom 23. Februar 1841.*)
C. In Folge der unter A 1—4 enthaltenen Anordnungen werden sich kuͤnftig die versammelten Landtage vorzugsweise mit Plenar⸗Berathungen zu beschaͤftigen haben und wird dadurch die Dauer derselben bedeutend abgekuͤrzt werden. Hierdurch wird dann die Ausfuͤhrung Unserer gnaͤdigsten Absicht erleichtert, die Landtage in Zukunft alle zwei Jahre zu berufen, die wir Unseren getreuen Staͤnden hiermit zu erkennen geben, zuvor aber ihrer Erklaͤrung entgegensehen, in wie fern dies ihren Wuͤnschen entspricht.
D. Da aber dessenungeachtet Faͤlle eintreten koͤnnen, die es Uns wuͤnschenswerth machen, auch in der Zeit, wo Unsere ge⸗ treuen Staͤnde nicht versammelt sind, Maͤnner, welche sowohl Unser landesherrliches Vertrauen, als das ihrer Provinzen be⸗ sitzen, zu berufen, um Uns ihres Rathes zu bedienen und ihre Mitwirkung in wichtigen Landes⸗Angelegenheiten, insbesondere, wo es sich um die Interessen mehrerer (oder aller) Provinzen handelt, stattfinden zu lassen, so sinden wir Uns bewogen, Unse⸗ ren getreuen Staͤnden hierbei den Entwurf einer Verordnung wegen eines, aus ihrer Mitte zu bildenden Ausschusses vorlegen zu lassen. Derselbe hat, ohne daß dadurch dem verfassungmaͤßi⸗ gen Wirkungskreise der Provinzial⸗Landtage etwas entzogen wer⸗ en soll, die Bestimmung: theils, sowohl in allgemeinen, als das unteresse der Provinzen insbesondere betreffenden Angelegenheiten diejenigen Gutachten abzugeben, die Wir von ihm erfordern moͤch⸗ en, theils aber in Betreff der Gegenstaͤnde, welche der staͤndischen
Verwaltung uͤberwiesen sind, die außer dem Landtage vorkommen⸗
Ꝙ.
den Geschaͤfte wahrzunehmen. In letzterer Beziehung wollen
Wir jedoch Unseren getreuen Staͤnden uͤberlassen, in wie fern sie mit diesen Geschaͤften den gesammten Ausschuß, einen innerhalb desselben zu bestellenden engeren Ausschuß oder einzelne Mitglie⸗ der beauftragen wollen, und behalten Uns die dieserhalb erforder⸗ lichen naͤheren Bestimmungen bis nach dem Eingange ihrer des⸗ fallsigen Erklaͤrung vor.
Ferner uͤberlassen wir Unseren der Zusammensetzung des verschiedenen Staͤnde, wie sie der §. 2. des beiliegenden Entwurfs enthaͤlt, stehen bleiben oder Uns etwa Vorschlaͤge machen wollen, wonach neben dem, in allen Faͤllen aufrecht zu erhaltenden Verhaͤlt⸗ niß der verschiedenen Staͤnde, auch noch dasjenige der einzelnen andestheile Antet. einander zu beruͤcksichtigen seyn wuͤrde; daß on. Pandtags⸗Marschall jederzeit Mitglied des Ausschusses sey und
den Vorsitz fuͤhre, liegt in der Natur des Verhaͤltnisses,
89 *) Die Mittheilung des Aus u sitions⸗Dekret und des Entwurfß dere gen Provinzen nicht wiederholt werden, brem Ort zu erwähnenden)
getreuen Stäͤnden, ob sie bei
aus dem Allerhöchsten Propo⸗ e; bei den übri⸗ da beide Stücke mit einer (an Ausnahme für alle gleichlautend ed.
und werden Wir zu diesem Zwecke jenen kuͤnftig immer fuͤr die ganze Zwischenzeit von einem Landtage zum andern ernennen, so daß sein Amt sich erst bei Ernennung des Landtags⸗Marschalls fuͤr den naͤchsten Landtag endigt.
Es ergeht nunmehr an Unsere getreuen Staͤnde Unsere gnaͤ⸗ digste Aufforderung, sobald als moͤglich uͤber den beikommenden Entwurf einer Verordnung wegen Einrichtung eines ständischen Ausschusses fuͤr den Preußischen Provinzial⸗Verband ihr wohlerwogenes Gutachten abzugeben, und haben Wir, damit Unsere definitive Entschließung in dieser Angelegenheit ihnen je⸗ denfalls noch vor dem Schlusse des gegenwaͤrtigen Landtags er⸗ oͤffnet werden kann, Unseren Landtags⸗Kommissarius angewiesen, Uns die betreffende Erklaͤrung sofort nach dem Eingange ein⸗ zureichen. 1
2. Entwurf einer Verordnung we Einri r gen Einrichtung ⸗DFeeines Ausschusses der Staäͤnde des Koͤnigreichs
——— ———
indem bei der Zahl von 12 Ausschuß⸗Mitgliedern das Verhaͤltniß
von 47 Abgeordneten des Ritterstandes, 28 der Stäͤdte und 22
der Landgemeinden nicht aufrecht erhalten werden koͤnne, wohin⸗
gegen die vorgeschlagene Zahl dasselbe möoͤglichst genau wiedergebe. Die Staͤnde hoffen, Se. Majestaͤt werde hierbei das Ver⸗ haͤltniß der Anzahl der Landtags⸗Abgeordneten von Preußen zu der anderer Provinzen beruͤcksichtigen. Auf Vertretung der Lan⸗ destheile im Ausschusse wird verzichtet. Zum 5§. 3.
4) Von einer Majoritaͤt von 58 gegen 29 Stimmen wird beantragt, daß die Wahlen der Ausschuß⸗Mitglieder nicht von jedem Stande in sich; sondern von der ganzen Stände⸗ Versammlung erfolgen moͤchten.
Dieser Antrag wird dadurch motivirt, daß alle Landes⸗ heile der Provinz, besonders, wo es sich um hoͤhere In⸗ eressen handelt, als eine Einheit betrachtet werden muͤßten, daß eine Sonderung in Theile möglichst zu vermeiden sey,
Preußen.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von Preußen ꝛc.
Haben erwogen, daß Faͤlle eintreten koͤnnen, wo es Uns wuͤn⸗ schenswerth seyn wird, in der Zwischenzeit von einem Provin⸗ zial⸗Landtage zum andern, Mitglieder der Landtags⸗Versammlung zu berufen, um Uns ihres Rathes zu bedienen, und ihre Mit⸗ wirkung in wichtigen Landes⸗Angelegenheiten stattfinden zu lassen, und verordnen demzufolge nach Anhoͤrung des Gutachtens Un⸗ serer getreuen Staͤnde des Koͤnigreichs Preußen wegen eines von
Ausschusses nach dem Verhaͤltnisse der
dem dortigen Provinzial⸗Landtage dieserha 1 . 1“ 3 ge dieserhalb zu ernennenden Aus⸗
§. I. Es soll ein Ausschuß der Stände der Provinz Preu⸗ ßen gebildet werden, der sich auf Unsern Befehl auch außer dem Landtage zu versammeln hat.
6 Die Zahl der Mitglieder dieses Ausschusses setzen Wir auf zwoͤlf hierdurch fest. Seine Zusammensetzung geschieht in der Art, daß dazu von jedem Stande in dem Verhältnisse Mit⸗ glieder gewaͤhlt werden, wie durch das Gesetz vom 1. Juli 1823 und die Verordnung vom 17. Maͤrz 1828 die Zahl der Land⸗ tagsstimmen desselben normirt ist.
„Der Landtags⸗Marschall, dessen Function zu diesem Zweck kuͤnftig auch nach dem Schlusse des Landtags fortdauern soll, ist bis dahin, daß der Landtags⸗Marschall fuͤr den naͤchstfolgenden Provin⸗ zial⸗Landtag ernannt worden, Mitglied und Vorsitzender des Aus⸗ schusses. Derselbe wird in die Zahl der Ausschuß⸗Mitglieder des Standes, welchem er als Landtags⸗Mitglied angehoͤrt, in der Art mit eingerechnet, daß waͤhrend der Dauer seines Amtes fuͤr jenen ein Mitglied weniger zum Ausschusse gewaͤhlt wird. §. 3. Die zu diesem Behuf erforderlichen Wahlen erfolgen
und daß vom ganzen Landtage die Wahlen mit groͤßerer Unbefangenheit vollzogen wuͤrden. Die Minoritaͤt hat ein Separat⸗Votum eingereicht, das indeß nur von 14 Land⸗ tags⸗Mitgliedern unterzeichnet ist, worin sie diesem Antrage, weil dadurch der jetzige staͤndische Organismus erschuͤttert, das Prinzip verletzt und Rechte beeintraͤchtigt wuͤrden, wi⸗ derspricht. Ferner wird zu diesem §. vorgeschlagen, die Stellvertreter nicht fuͤr jeden einzelnen Abgeordneten, sondern in einer Reihefolge, nach Maaßgabe der Wahl⸗Stimmen, die jeder derselben erhalten, zu bestellen, so daß wenn eine Stellver⸗ tretung erforderlich wird, jedesmal zunaͤchst der bei der Wahl 3 mth den meisten Stimmen beruͤcksichtigte, einruͤckt.
um §. 5.
a) Bevorworten die Staͤnde, daß ihnen gestattet werde, mit Geschaͤften ständischer Verwaltung außer dem Ausschusse
beauftragen.
§. 5 erwaͤhnten Zweck und die Behandlung der Geschaͤfte, dem Ausschusse die unschaͤtzbare und
nigs Majestaͤt wenden zu duͤrfen.
4. Allerhoͤchster Bescheid.
Wir Friedrich Wilhelm, Preußen ꝛc. entbieten Unseren nigreichs Preußen versammelten getreuen
2 auf versammeltem Provinzial⸗Landtage von jedem Stande in sich
nach absoluter Stimmenmehrheit.
Fuͤr jedes Ausschuß⸗Mitglied wird ein Stellvertreter gewaͤhlt.
Die Wahlen beduͤrfen Unserer Bestaͤtigung.
8 §. 4. Die Amtswirksamkeit der Ausschuß⸗Mitglieder waͤhrt von einem Provinzial⸗Landtage bis zum anderen.
Ein in den Ausschuß gewaͤhlter Abgeordneter bleibt dessen Mitglied bis zur Eroͤffnung des naͤchsten Landtages, auch wenn die Wahlperiode, fuͤr welche er als Landtags⸗Abgeordneter gewaͤhlt ist, inzwischen ablaufen sollte.
§. 5. Den Staͤnden wird uͤberlassen, die Wahrnehmung der außer dem Landtage vorkommenden Geschaͤfte staͤndischer Verwal⸗ tung dem nach den vorstehenden Bestimmungen zu bildenden Ausschusse, auch nach dem Beduͤrfnisse einem age desselben zu bestellenden engeren Ausschusse, zu uͤbertragen.
Wegen des Zusammentritts des Ausschusses zu diesem Zweck und der Behandlung der derartigen Geschaͤfte werden weitere Bestimmungen vorbehalten.
§. 6. Die Kosten der Ausschuͤsse werden in derselben Art wie die allgemeinen Landtags⸗Kosten aufgebracht.
3. Auszug aus der gutachtlichen Erklaͤrung des Pro⸗ vinzial⸗Landtages dedato Danzig den 10. Marz 1841.
Zunaͤchst wird der ehrerbietigste Dank fuͤr den neuen Be⸗ weis des Vertrauens ausgedruͤckt, mit welchem Se. Majestaͤt Ihre getreuen Provinzial⸗Staͤnde ehren und darin zugleich ein Beweis des Beginnens einer lebendigern Zeit fuͤr das in den Gesetzen begruͤndete allgemeine landstaͤndische Leben erblickt.
Zum Eingange und 5. 1
Von dem Gesichtspunkte ausgehend, daß es Sr. Majestaͤt gnaͤdige Absicht sey, den in Rede stehenden Ausschuß nur zur Berathung uͤber wichtige und allgemeine Gegenstaͤnde, auch zu jeder Allerhoͤchstdenenselben gefaͤlligen Zeit, zu berufen, wird eine veränderte Fassung eines Theils der Einleitung des Entwurfs der Verordnung dahin vorgeschlagen, daß dieselbe, zum deutlicheren Verstaͤndniß, durch die darauf bezuͤglichen Worte des Allerhoͤchsten Propositions⸗Dekrets selbst vervollstaͤndigt; gleichzeitig aber staͤtt der eine Zeitbeschraͤnkung enthaltenden Worte:
zin der Zwischenzeit von einem Provinzial⸗Landtage zum an⸗ even, die demselben Sinne entsprechenden Worte des §. 1 „außer dem Landtage“ eingeruͤckt werden. Demnach wird die Fassung des Einganges in folgender Art bevorwortet: 1 5„ — — haben erwogen, daß Faͤlle eintreten koͤnnen, wo es Uns wuͤnschenswerth seyn wird, auch außer dem Provinzial⸗ Landtage, Mitglieder der Landtags⸗Versammlung zu berufen, um Uns ihres Rathes zu bedienen und ihre Mitwirkung in wichtigen Landes⸗Angelegenheiten, wo es sich um die Interessen mehrerer oder aller Provinzen handelt, in Vereinigung mit den betreffenden Landtags⸗Ausschuͤssen anderer Provinzen stattfinden zu lassen, und verordnen ꝛc.“
Zum §. 2. Es wird vorgeschlagen, 14 Ausschuß⸗Mitglieder zu bewilligen:
7 von der Ritterschaft, 4 von den Staͤdten und g von den Landgemeinden,
der Provinz Preußen
mittelst der Proposition I. D. Unseres Propositions⸗Dekrets vom 23. Februar d. J. dem Landtage vorgelegten Entwurf einer Ver⸗ ordnung, wegen Einrichtung eines staͤndischen Ausschusses, nach⸗ stehenden gnaͤdigen Bescheid.
Was zunaͤchst die von Unseren getreuen Staͤnden beantragte Abaͤnderung der Stelle des Eingangs des gedachten Entwurfs be⸗ trifft, wo die Zwischenzeit von einem Landtage zum anderen als die Periode der Berufung des Ausschusses bezeichnet wird, so Ceg⸗ zu “ ö1— Veranlassung nicht vor. Eben
enig koͤnnen wir Uns bewogen finde 1 1 gene Faslung; gen finden, die dahin vorgeschla⸗
„um Uns ihres Rathes zu bedienen und ihre Mitwirk wichtigen Landes⸗Angelegenheiten, wo es 78 um die dnh dh See handelt, in Vereinigung mit den
reffenden Landtags⸗Au en andere i
n ser 8 6g chuͤsse r Provinzen stattfinden dort aufnehmen zu lassen, indem von Unseren getreuen Staͤn hierbei uͤbersehen ist, daß eines Theils die Wirksamkeit “ hung auf die Interessen der Provinz dessen Haupt⸗Bestimmung ist, daß aber anderen Theils, wenn Wir in Aussicht nehmen Uns in Angelegenheiten von allgemeinerer Bedeutung des Rathes der Ausschuͤsse mehrerer oder aller Provinzen zu bedienen, die Beurtheilung des Beduͤrfnisses, wie der Art und Weise, diese Absicht 5 verfolgen, lediglich Uns vorbehalten bleiben muß, es mithin hieruͤber keiner Bestimungen bedarf. Zur unzweifelhaften Feststellung Unserer bereits in dem Propositions⸗Dekrete erklaͤrten 18 daß durch die dem zu ernennenden Ausschusse anzuwei⸗ sende irksamkeit die verfassungsmaͤßigen Rechte der Provinzial⸗ Staͤnde nicht beeintraͤchtigt werden sollen, haben Wir fuͤr angemessen erachtet, dies in der Verordnung ausdruͤcklich auszusprechen und die Gegenstaͤnde im Allgemeinen zu be⸗ zeichnen, welche jenem Ausschusse uͤberwiesen werden sollen. Danach verbleiben dem Provinzial⸗Landtage die Art. III. des allgemeinen Gesetzes wegen Anordnung der Provinzial⸗Staͤnde vom 5. Juni 1823 uͤberwiesene Attributionen. Nur wenn die Ansichten der Provinzial⸗Landtage der verschiedenen Provinzen uͤber die von ihnen berathenen Gesetz⸗Entwuͤrfe bedeutend von einander abweichen, oder andere im Laufe der weiteren Verhand⸗ lungen hervortretende Momente dies bedingen sollten, beab⸗ sichtigen Wir, eine Ausgleichung derselben durch die Ausschuͤsse der betreffenden Provinzen anzuordnen. Bei Gegenstaͤnden da⸗ gegen, welche bisher in der Regel an die Provinzial⸗Staͤnde nich gelangt sind, wollen Wir, um dabei den Rath erfahrener Maͤn 89 “ iene. eeee nicht zu entbehren,
ehmenden Haupt⸗Grundsaͤtze einer Best ig mit den
Ausschuͤssen unterwerfen lassen. sa 1“
Dem Antrage Unserer getreuen Staͤnde zum §. 2, ihnen die Wahl von 14 Ausschuß⸗Mitgliedern statt 12 zu gestatten, muͤssen Wir zu entsprechen Bedenken tragen, da von den Landtagen der uͤbrigen Provinzen derartige Antraͤge nicht gemacht worden und Wir eine Ungleichheit der Mitgliederzahl der Ausschuͤsse der verschie⸗ denen Provinzen nicht fuͤr angemessen halten. Auch wird das Verhaͤltniß der Zahl der Ausschuß⸗Mitglieder zu der Zahl der Abgeordneten der verschiedenen Stände, welches mit arithmetischer Senaushe aufrecht zu erhalten, uͤberhaupt schwierig und nicht erforderlich ist, hinlaͤnglich approxtmattv beruͤcksichtigt, wenn aus
(resp. engeren Ausschusse) auch einzelne Mitglieder zu
b) Es wird ferner gebeten, daß die vorbehaltenen Bestimmun⸗
gen uͤber den Zusammentritt des Ausschusses zu dem im derartigen . v nie einem Nachtheil unterliegende Befugniß ertheilen moͤchten, sich n vorkommenden wichtigen Faͤllen unmittelbar an des Koͤ⸗
von Gottes Gnaden, Koͤnig von zum des Koͤ⸗ taͤnden Unseren gnaͤ⸗ digen Gruß, und ertheilen denselben auf ihre Erklaͤrung uͤber den
ex