Abgeordneten aller Drei Staoͤnde der Oberlausitz
Le besonders) sind Separat, Vota gegen die orgeschlagene Vertheilung der Ausschuß⸗Mitglie⸗
der eingereicht. Sie stimmen darin uͤberein, daß die eigenthuͤm⸗ liche Verfassung der Oberlausitz fuͤr wesentlich gefaͤhrdet zu halten, wenn dieser Landestheil nicht im Ausschusse besonders repraͤsen⸗
g Der Landtag widerspricht diesem Antrage, theils weil dem⸗ elben nicht nachgegeben werden koͤnne, ohne entweder die Zahl der Ausschuß⸗Mitglieder zu vermehren, oder die uͤbrigen Theile er Provinz zu verletzen, theils weil die Functionen des Ausschus⸗ es sich immer nur auf allgemeine Interessen der Provinz bezie⸗ hen wuͤrden, wobei eine neFp der Spezial⸗I ssen der nicht ersorderlich sey. b hes t 7. §§. 3 und 4 ist nichts erinnert. Zum §. 5. b a) Wegen Uebertragung von Verwaltungs⸗Geschaͤften auf den Ausschuß wird bemerkt, daß bisher zu solchen besondere staͤn⸗ dische Kommissionen bestellt gewesen waͤren und bitten die Stände, es auch kuͤnftig hierbei zu belassen, ohne daß sie bei der Wahl der Kommissarien auf die Mitglieder des Ausschusses, oder selbst auf die Mitglieder der Staͤnde⸗Ver⸗ seammlung, beschränkt waͤren. b) In Ansehung der staͤndischen Verwaltungs⸗Angelegenheiten die sich bisher in der Hand des Ober⸗ Praͤsidenten befunden haben, als der Oberaufsicht uͤber die staͤndischen Institute und uüͤber die Kassenfuͤhrung der staͤndischen Fonds, geht die An⸗ sicht dahin, daß es auch ferner bei der bisherigen Einrichtung werde verbleiben muͤssen, da diese Verwaltungs⸗Geschaͤfte fort⸗ aufend wahrgenommen werden muͤßten; der Ausschuß aber sich nur auf besonderen Befehl Sr. Majestaͤt des Koͤnigs versammle. Sollten indeß Se. Majestaͤt der Koͤnig fuͤr das etwaige kuͤnftige Beduͤrfniß die Bildung eines engeren Ausschusses befehlen, so werden die vrrbehaltenen Bestimmungen uͤber den Zusammentritt dieses Ausschusses und die Behandlung der ihm zu uͤbertragenden Verwaltungs⸗Geschaͤfte erbeten und folgende Fragen aufgestellt: 1) aus wie viel Mitgliedern derselbe bestehen solle? — Die Staͤnde sind der Meinung: aus mindestens 4 und hoͤchstens 6; b 2) ob diese Zahl mit oder ohne Einschluß des Landtags⸗ Marschalls zu berechnen sey? — sofern uͤberhaupt des⸗ sen Beitritt zum engeren Ausschuß erfordert werde. — Dies wird der Allerhoͤchsten Entscheidung anheimgestellt; 3) ob der engere Ausschuß von den Ausschuß⸗Mitgliedern oder von den versammelten Staͤnden gewaͤhlt werden solle? 48 Landtags⸗Mitglieder stimmen fuͤr die erste, 36 fuͤr die zweite Alternative.
2. Allerhoͤchster Bescheid. Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von
Preußen ꝛc. b
entbieten Unsern zum Provinzial⸗Landtage des Herzogthums Schlesien, der Grafschaft Glatz und des Preußischen Markgraf⸗ thums Oberlausitz versammelten getreuen Staͤnden Unsern gnaͤdi⸗ gen Gruß und ertheilen denselben auf ihre Erklaͤrung, uͤber den mittelst der Proposition I. D. Unseres Propositions⸗Dekrets vom 23. Februar d. J. dem Landtage vorgelegten Entwurf einer Ver⸗ ordnung wegen Einrichtung eines staͤndischen Ausschusses, nachste⸗ henden gnaͤdigsten Bescheid. Wir haben bereits in dem Propositions⸗Dekrete zu erkennen gegeben, daß durch die dem zu ernennenden Ausschusse anzuwei⸗ sende Wirksamkeit die verfassungsmaͤßigen Rechte der Provinzial⸗ Staͤnde nicht beeintroͤchtigt werden sollen und zur unzweifelhaften Feststellung dieser Unserer Absicht fuͤr angemessen erachtet, solches in der Verordnung ausdruͤcklich auszusprechen.
Danach verbleiben dem Wirkungskreise der Provinzial⸗Land⸗ tage die nach Art. III. des Allgemeinen Gesetzes wegen Anordnung der Provinzial⸗Staͤnde vom 5. Juni 1823 denselben uͤberwiesenen Gegenstaͤnde. Nur wenn die Ansichten der Provinzial⸗Landtage der verschtedenen Provinzen uͤber die von ihnen berathenen Ge⸗ setz⸗Entwuͤrfe bedeutend von einander abweichen, oder andere im Laufe der weiteren Verhandlungen hervortretende Momente dies bedingen sollten, beabsichtigen Wir eine Ausgleichung derselben durch die Ausschuͤsse der betreffenden Provinzen herbeizufuͤhren. Bei Gegenstaͤnden dagegen, welche bisher in der Regel an die Provinzial⸗Staͤnde nicht gelangt sind, wollen Wir, sofern von Uns fuͤr noͤthig erachtet wird, den Rath erfahrener Maͤnner aus den Eingesessenen Unserer Provinzen einzuholen, die anzunehmen⸗ den Hauptgrundsaͤtze einer Besprechung mit den Ausschuͤssen un terwerfen lassen.
Den in dem stoͤndischen Gutachten vom 12. Maͤrz enthalte⸗ nen Antrag, daß die Mitglieder des Ausschusses lediglich nach Verhaͤltniß der Stimmrechte der verschiedenen Staͤnde gewaͤhlt werden moͤchten, genehmigen Wir; wollen jedoch zu Beseitigung der zwischen den Fuͤrsten und Standesherren einer⸗ und der Ritterschaft andererseits uͤber dieses Verhaͤltniß obwaltenden Diffe⸗ renz hierdurch bestimmen, daß alternirend auf dem einen Landtage von den Fuͤrsten und Standesherren 2 und der Ritterschaft 4 Mitglie⸗ der; auf dem folgenden aber von dem ersteren ein Mitglied und von der letzteren fuͤnf Mitglieder fuͤr den Ausschuß zu waͤhlen sind. Der Turnus soll auf dem gegenwaͤrtigen Landtage mit Erwaͤh⸗ lung von Zwei Mitagliedern Seitens der Fuͤrsten und Standes⸗ herren und Vier Mitgliedern Seitens der Ritterschaft beginnen. Die von dem Fuͤrsten und Standesherrn vorzunehmenden Wah⸗ len koͤnnen jedoch nur aus ihrer Mitte stattfinden und die Ge⸗ waͤhlten nur in Person (mit Vorbehalt der Vertretung durch den auf dem Landtage gewaͤhlten Stellvertreter) im Ausschusse fungiren.
Der Ausschuß wird hiernach zusammengesetzt aus
6 Mitgliedern von den Fuͤrsten und Standesherren und der
Ritterschaft in der oben erwaͤhnten Art, vom Stande der Städte, und vom Stande der Landgemeinden.
Auf den Antrag der Abgeordneten der Ober⸗Lausitz, von jedem Stande dieses Landestheils ein Mitglied zum Ausschusse waͤhlen zu lassen, koͤnnen Wir nicht eingehen, da es ohne gaͤnz⸗ liche Stoͤrung der Stimmen⸗Verhaͤltnisse nicht ausfuͤhrbar ist,
neben der vom Landtage beschlossenen und den Gesammt Verhaͤlt⸗
nissen der Provinz durchaus entsprechenden Zusammensetzung des Ausschusses nach Sraͤnden, fuͤr einen einzelnen zu derselben ge⸗
hoͤrigen Landestheil eine andere Grundlage der Wahlen in An⸗
wendung zu bringen.
Die Dauer der Function des Landtags⸗Marschalls haben
ir angemessen gefunden, dahin zu normiren, daß dieselbe bis Eroöoͤffnung des noͤchstfolgenden Landtags waͤhrt, wobei jedoch dem Wirkungskreise des ernannten neuen Landtags⸗Marschalls die ausschließliche Leitung der, nach I. A. Unseres Propositions⸗ Dekrets vom 23. Februar d. J. stattfindenden vorbereitenden
verausgabte Summe in
Bearbeitung der legislativen Propositionen fuͤr den bevorstehenden Landtag verbleibt.
Die Wahlen von so viel Stellvertretern, als der Ausschuß, einschließlich des Landtags⸗Marschalls, Mitglieder zaͤhlt, wollen Wir fuͤr diejenigen Provinzen, wo bei der Zusammensetzung jenes die einzelnen Landestheile außer Beruͤcksichtigung bleiben, dahin normiren, daß eine Reihefolge unter denselben festgestellt wird, noch welcher sie in vorkommenden Faͤllen zum Ausschusse einbe⸗ rufen werden. Sie sind daher in der Art zu waͤhlen, daß jeder einzelne Wahlakt ausdruͤcklich auf die Function des ersten, zwei⸗ ten u. s. w. Stellvertreters des betreffenden Standes gerichtet wird. Fuͤr den Fall der Behinderung des Landtags⸗Marschalls werden Wir zu seiner Vertretung im Vorsitze ein Mitglied des Ausschusses ernennen, und wird derselbe in seiner Eigenschaft als Ausschuß⸗Mitglied dann durch denjenigen Stellvertreter seines Standes ersetzt, an dem die Reihe ist. Die Leitung der Wah⸗ len zum Ausschusse in allen Staͤnden wollen Wir dem Landtags⸗ Marschall uͤbertragen.
Unsere getreuen Staͤnde haben sich in Ansehung der ihnen freigestellten Beauftragung des, den Bestimmungen sub I. D. Un⸗ seres Propositions⸗Dekrets vom 23. Februar d. J. gewaͤß, zu
bildenden Ausschusses mit Geschaͤften der staͤndischen Verwaltung
dahin erklaͤrt, daß zur Zeit derartige, demselben zweckmaͤßig zu uͤbertragende Geschaͤfte sich dort nicht faͤnden, da diejenigen, dem ganzen Provinzial⸗Verbande gemeinsamen Angelegenheiten, welche sich etwa dazu eigneten, fortwaͤhrend verwaltet werden muͤßten; sener Ausschuß aber nur auf Unseren Befehl zusammentrete. Sie wollen daher die Ueberweisung von Verwaltungs⸗Geschaͤften an den Ausschuß dem kuͤnftigen Beduͤrfniß vorbehalten und bitten, ihnen zu gestatten, fuͤr die in der Denkschrift erwaͤhnten
Angelegenheiten, wie bisher, Spezial⸗Kommissionen bestellen zu duͤrfen. Diesem Antrage steht uͤberall nichts entgegen, da Wir
die Ertheilung derartiger Auftraͤge an den Ausschuß, beziehungs⸗
weise einen aus demselben zu bestellenden engeren Ausschuß, le⸗
diglich der Beschlußnahme Unserer getreuen Staͤnde haben uͤber⸗ lassen wollen. Was jedoch die in Anregung gebrachten Bestim⸗ mungen betrifft, so wuͤrden Wir Uns erst dann solche zu treffen veranlaßt sehen, wenn von dem fraglichen Zugestaͤnd⸗ niß wirklich Gebrauch gemacht werden sollte, als woruͤber Wir etwanige kuͤnftige Antraͤge erwarten wollen. Daß der Aus⸗ schuß zur Erledigung der demselben von Uns zu uͤberweisenden Angelegenheiten sich nur auf Unsern Befehl zu versammeln hat, wuͤrde in dieser Beziehung kein Hinderniß abgeben koͤnnen, da, so weit er als Verwaltungs⸗Ausschuß fungiren wuͤrde, ihm selbst⸗ redend frei staͤnde, so oft, wie es die betreffenden Geschaͤfte er⸗ fordern, nach vorheriger Anzeige bei dem Ober⸗Praͤsidenten der
Provinz, mit Angabe der zu verhandelnden Gegenstaͤnde, zusam⸗ “ Jedenfalls werden Wir Unseren getreuen Staͤnden
die hier in Rede stehende Befugniß, ihrem Wunsche gemaͤß, fuͤr kuͤnftige Faͤlle um so mehr vorbehalten, als ihre Beschluͤsse uͤber die in dieser Hinsicht zu treffenden Einrichtungen Unserer Bestaͤ⸗ tigung beduͤrfen.
Wir werden die Verordnung, wegen Einrichtung eines Aus⸗ schusses der Staͤnde des Herzogthums Schlesten, der Grafschaft
Glatz und des Preußischen Markgrafthums Oberlausitz, ehestens den vorstehenden Grundzuͤgen gemaͤß erlassen; fuͤr jetzt aber ergeht an Unsere getreuen Staͤnde Unsere gnaͤdigste Aufforderung, nach den obigen Bestimmungen die noͤthigen Wahlen unverzuͤglich vor⸗
zunehmen und Uns zur Bestaͤtigung anzuzeigen.
Wir bleiben Unseren getreuen Staͤnden in Gnaden gewogen. Gegeben Berlin, den 20. April 1841. Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen.
v. Boyen. v. Kamptz. Muͤhler. v Rochow. v. Nagler. v. Ladenberg. Rother. Gr. v. Alvensleben. Frhr. v. Werther. Eichhorn. v. Thiele.
Gr. zu Stollberg.
61- die zum Provinzial⸗Landtage des Herzogthums Schlesien, der Brasschaft Glatz und des Preußischen Markgrafthums Ober⸗ lausitz versammelten Staͤnde. “ (Fortsetzung folgt.)
Provinz Posen.
Bemerkungen zu den in der Sitzung vom v.I
(Nr. 105 d. St. Ztg., Nr. 85 d. Posen. Ztg.) verhandel⸗ ten Feuer⸗Sozietaͤts⸗Angelegenheiten.
In der zu Nr. 85 der „Posener Zeitung“ abgedruckten Dar⸗ stellung der Verhandlung des fuͤnften Provinzial⸗Landtages, die Verwaltung der Provinzial⸗Feuer⸗Sozietat betreffend, sind meh⸗ rere Angaben enthalten, welche nothwendig einer amtlichen Be⸗ richtigung und Erlaͤuterung beduͤrfen, welche daher hiermit in
folgender Art gegeben wird.
1) Es ist behauptet worden: daß in der vergangenen Ver⸗ waltungs⸗Periode an Remunerationen fuͤr die Subaltern⸗Beam⸗ ten uͤber 10,000 Rthlr. gezahlt worden sind.
In der That zerfaͤllt aber die waͤhrend der vierjaͤhrigen Pe⸗ riode von 1837 — 1840 zur Bestreitung der Verwaltungs⸗Kosten
1ge-. Rubriken: Rthlr. Sgr. Pf.
a) zur Bestreitung saͤmmtlicher Buͤreau⸗
Kosten und der Diaeͤten fuͤr periodische Huͤlfs⸗ arbeiter 7418 14
b) an Remuneration fuͤr die Landraͤthe und Kreis⸗Rendanten fuͤr die ihnen aufgetragene, außerhalb ihres Wirkungskreises liegende Ab⸗ wickelung der Geschaͤfte der alten Feuer⸗So⸗ zietaͤts⸗Verwaltung CCEI16“
c) die dem vortragenden Rath der Pro— vinzial⸗Direction Allerhoͤchst bewilligte Remu⸗ neration von 400 Rthlr. jaͤhrlich thutbt 1600 —
die Gesammt⸗Summe der vierjaͤhrigen Verwal⸗
tungs⸗Kosten der Provinzial⸗Feuer⸗Societaͤt
betraͤgt demnach.. 11 und im Durchschnitt eines Jahres 2639 Rthlr. 24 Sgr., also 1 ⁄ pCt. der jaͤhrlichen Durchschnitts⸗Einnahme der Feuer⸗Socie⸗ taͤts⸗Beitraͤge von 142,400 Rthlr.
2) Ist angefuͤhrt worden, daß zu außerordentlichen Ausga⸗ ben in der naͤmlichen Periode uͤber 20,000 Rthir. verwendet wor⸗ den sind. bigend Ausgabe⸗Titel
S si bieder in folgende - 1 :
Diese Summe zerlegt sich wiede g Achic. Sgr. Pf.
a) fuͤr die Einrichtung der neuen Feuer⸗ Societät in Folge der Allerhoͤchsten Verordnung vom 5. Januar 1836 .. 888.
Unter dieser Summe sind jedoch mitbegriffen
1540 21
15,977
die Kosten fuͤr gedruckte Formulare mit 5288 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pf. *
enn diese Summe
thlichen Kreise, in welchen tung hat getroffen werden betragen die Kosten wobei noch Bromberg, in aͤfts⸗Einrichtung ge⸗ erechnung geblie⸗
auf die 26 landraͤ diese neue Einrich muͤssen, vertheil fuͤr jeden Kreis circa die beiden Staͤdte Posen und welchen eine aͤhnliche Gesch troffen worden ist, außer B
V Der groͤßte T richtungs⸗Kosten von den Mitglied den Zinsen eines aus der fr aufgesammelten Kapitals, welches noch gegen⸗ waͤrtig in seiner ganzen Integritäaͤt vorhanden ist, bestritten worden; b) ist verwendet als Beihuͤlfe zur Anfchaffung z Feuer⸗Spritzen, an welchen es in dieser vinz noch uͤberall man c) an Diaͤten Be sion der stattgefundenen versicherten Staͤdten der Provinz und endlich —d) an Druckkosten erstatteten welche im Debite eingezahl kosten und einigen bloß dur
t wird, so 203 Rthlr.,
heil der oben erwähnten Ein⸗ ist aber nicht durch ern der Societaͤt, sondern aus uͤheren Verwaltung
worden die Summe von weckmaͤßiger
hufs der Supper⸗Revi Abschaͤtzungen zu hoch
Gebaͤuden in mehreren kleinen
Beitraͤgen, t worden, chlaufenden Kosten in Summa 20,752
die ad a. verrechneten Einrich⸗ 7 Pf. in Abzug gebracht, so Verwaltungs⸗Ausgaben eriode 183791à und im
Werden von dieser Summe tungs⸗Kosten von 15, bleiben an eigentlichen extraordinairen nur 4775 Rthlr. 1 Sgr. 6 Pf. fuͤr die P Durchschnitt eines Jahres 1193 R 1 Wenn in Beziehung auf die Feuerspritzen bemerkt wird, daß bei ganz armen Gemeinden stattfi waͤhnen, daß die Provinzial⸗Feue des mehrerwaͤhnten Allerhoͤchste st, einzelnen Kommunen schaffung vorzuͤglicherer Feuerloͤschungs⸗ der Anschaffungs⸗Ko dieses Maximum in resse der Fe daß also auch fuͤ Maßgabe diene
977 Rthlr.
Beihuͤlfe zur Anschaffung vo diese Beihuͤlfe nu nden soll, so ist hierbei zu er⸗ r⸗Societaͤts⸗Direction durch den n Reglements ausdruͤcklich die dessen beduͤrfen Apparate, Beihuͤl⸗ sten nicht uͤberstei⸗ keinem Fall
von nun an
ermaͤchtigt worden i
fen, welche aber 40 pCt. gen duͤrfen, zu gew uͤberschritten, und daß taͤt selbst wahrgeno die Folge die bisher
aͤhren, daß dabei nur das Inte mmen worden befolgten Ruͤcksichten zur
3. Die Angabe, daß der Feuer⸗Societaͤts⸗ verwaltet worden, daht
1. Januar bis zum wegen des von die⸗ angs, von der⸗ Ministerien hat chteten Provinzial⸗In⸗ ssen. Die
Endlich ist noch er Regierungs⸗Haupt⸗Kasse daß dies Verhaͤltniß nur vom
1. Mai 1837 stattgefunden hat, ser Kasse unmoͤglich zu bestreiten elben mit Genehmigung der vor getrennt und der im Jahre stituten⸗ und Kommunal⸗ Kasse bezieht dafuͤr hrer Verwaltungs me von den Feuer⸗ mt⸗Verwaltungs⸗Kosten der Einschluß der gesetzlichen Remunerati taͤts⸗Directoren und betraͤgt hiernach noch nicht 4 e Darstellung wird h
Fonds bei d
sodann aber, den Geschaͤftsumf
1837 neu erri n werden muͤ schuß von 1750 Rthlr. zur kosten, mithin 1 pCt. der Durch⸗ Socitaͤts⸗Beitraͤgen. Feuer⸗Societaͤt mit Kreis⸗Feuer⸗Socie⸗ 26 Kreisen und 2 Städten —½ pCt. der Gesammt⸗Einnahme. inreichen, um die Bemerkungen der rovinzial⸗Staͤnde uͤber die Hoͤhe der Kosten der Verwaltung der jetaͤt gehoͤrig zu wuͤrdigen.
Kasse uͤbergebe
Deckung i schnitts Einnah
Rendanten von
Zeitungs⸗Nachrichten. C 11“ Rußland und Pol
Der Wirkliche Staatsrath, Grafen Rehbinder in⸗ Ministeriums fuͤr das
St. Petersburg, 22. April. nach dem Ableben des
Graf Armfeldt, ist Leitung des Staats⸗
terimistisch mit der Großfuͤrstenthum Finnland beauftr
Die Privilegien de derselben zuerst Jahre ablaufen wuͤrden, sin zum Jahre 186 In einem Privatschre „Das Aprilheft der „ ter einer Menge ungegruͤndeter sich von selbst widerlegen, ausgehoben zu werden verdien des Reichsraths, Kommission nach einen Organisationsplan fuͤr Grusien und schen Besitzungen im Kaukasus zu entw Ertikel behauptet wird, als Chef inzige Thatsache
ischen Compagnie, die n und mit diesem aͤt dem Kaiser bis
r Russisch⸗2 99 ertheilt wurde d von Sr. Majfest 2 verlängert worden
iben aus St. Petersburg w Revue des deuxr Mondes“ enthaͤlt un⸗ Nachrichten aus Rußland, die den Irrthum, der h Hahn, Mitglied an der Spitze einer nvollen Auftrage, a Theil der Russt⸗ fen, nicht aber, wie in einer Untersuchungs⸗ hebt alles auf, was in Fuͤrsten Dadian gesagt ist, der Baron Hahn gaͤnzlich
im Jahre 17
ird berich⸗
einen bedeuten Der Baron Jahre 1837 Tiflis geschickt, mit dem ehr
wurde im
Kommission; diese e m Artikel in Bezug auf den bei dessen Anklage und Verurtheilung
unbetheiligt geblieben ist.
Frankreich.
Die Deputirten⸗ itzung den Rekr Stimmen angenommen. dieses Entwurfs sind Das neue die Dienst as jaͤhrliche
Kammer hat in
etz⸗Entwurf mit 212 Saͤmmtliche Haupt⸗Bestim⸗ gen Veranderungen ge⸗ „und Reserve⸗System f8 Jahre ausgedehnt usgehoben wird, und
heutigen
ekrutirungs zeit jetzt au Eontingent ganz a kriven Dienst ein vierjaͤhriger ens allgemein der Ansicht, er sie der Beendigung der Gesetz nicht mit der noͤthig uͤndlichern Eroͤrterung dieses standes erst von der Pairs⸗Kammer zu erwar⸗
nehmigt worden. besteht darin, ist, daß stets d daß nach vierjäͤhrigs Dienst stattfindet die Kammer in Session entgegen gepruͤft habe,
sieht, das und daß man eine gr
es habe vorgestern in Versammlung der le⸗ 150 Personen, die tirte und ehemalige Deputirte, n gewesen. sey zusammen berufen Bordeaux zu n Brief des Freunde in Frankreich
Der Courrier fr der Wohnung des Herzogs vo gitimistischen Partei stattge Farbe, Depu und ehemalige Pairs, seyen dabei Villeèle habe praͤsidirt. worden, um eine Mittheilung Herr von Villeéle habe in der gelesen, worin er seine
angais erzaͤhlt, n Levis eine
litaͤten dieser
Die Gesellschaft des Herzogs von empfangen. That eine
sungen Prinzen vor
Rath fragt, dem zufolge er ein Manifest ver öͤffentlichen wolle, aͤhnlich der Erklaͤrung, die Herr von Dreux⸗ Brézé neulich in der Pairs⸗Kammer gemacht. Die Versamm⸗ lung sey der Ansicht gewesen, der Augenblick waͤre nicht guͤnstig fuͤr eine solche Veroͤffentlichung; sie habe aber zugleich beschlossen, es solle einer der Anwesenden nach Goͤrz reisen, um Zeugniß von dem Enthusiasmus abzulegen, den die Gefuͤhle des jungen Bourbon erregt haͤtten.
Dem Journal des Deébats wird aus Algier vom 13ten Avxril geschrieben: „Die Division, welche Medeah verproviantirt hat, wird nach kurzer Rast wieder ins Feld ruͤcken. Am kuͤnfti⸗ gen Sonntag, wenn das Wetter fortwaͤhrend gut bleibt, tritt die⸗ selbe wieder den Weg nach Blidah an; am 20sten wird sie in Muzaha eintreffen und von dort bis Miliana sind nur zwei Ta⸗
8 gemaͤrsche. Es handelt sich darum, auch diesen Platz zu verpro⸗
viantiren, oder vielmehr daselbst ein großes Entrepot von Vor⸗ raͤthen fuͤr die große Expedition zu bilden, welche sich in der westlichen Provinz vorbereitet und welche gemeinschaftlich von den Divisionen von Oran und von Algier ausgefuͤhrt werden wird. Es heißt, der Emir wolle nicht warten, bis wir diesen großen Streich ausfuͤhren. Er hat, wie man sagt, alle seine Streitkraͤfte um Miliana konzentrirt, und bereitet sich vor, nach seinen Kraͤften Widerstand zu leisten. Der Herzog von Aumale wird auch an dieser zweiten Expedition Theil nehmen. Man spricht davon, daß Abdel⸗Kader Vorschlaͤge wegen Austausch der Gefangenen gemacht habe. Dieses unerwartete Resultat soll hauptsaͤchlich den beharrlichen Bemuͤhungen des Bischofs von Algier zuzuschreiben seyn.“ 8
Die Majoritaͤt des Ministerrathes soll sich nach mehrmaligen Berathungen gegen den Vorschlag erklaͤrt haben, daß bei Gelegen⸗ heit der Taufe des Grafen von Paris eine Revue der National⸗ Garde abgehalten werde. Man will jede Gelegenheit vermeiden, wo Manifestationen gegen die Fortificationen von Paris stattfin⸗ den koͤnnten. —
Es heißt heute, die meisten Erzbischoͤfe und Bischoͤfe, welche man in der Hauptstadt zur Taufe des Grafen von Paris erwar⸗ tete, haͤtten sich entschuldigen lassen und wuͤrden der Taufe nicht beiwohnen, man rechne jetzt nur noch auf die Anwesenheit des Herrn von Bonald, Erzbischofs von Lyon.
Die Koͤnigin Christine, vormalige Regentin von Spanien, ist am l19ten Abends zu Lyon angokommen. Eine Einladung des Koͤnigs der Franzosen, der Taufe des Grafen von Paris beizu⸗ wohnen, bestimmte sie, ihren Plan, eine mehrmonatliche Reise durch die Schweiz zu machen, aufzugeben. Die Koͤnigin Chri⸗ stine wird in Folge dieser Einladung uͤbermorgen in Paris ein⸗ treffen. 1
Im Monat Februar d. J. war tin gewisser Blondeau wegen Mordes zum Tode verurtheilt, und derselbe sollte am vorigen Montag in Melun hingerichtet werden Tages zuvor kam der Koͤnig auf seiner Reise nach Fontainebleau durch Melun, und erfuhr, daß am naͤchsten Morgen eine Hinrichtung stattfinden solle. Se. Majestaͤt schrieb sogleich dem Großsiegelbewahrer, daß ein alter Gebrauch jedem Verbrecher das Leben sichere, wenn er bei dem Gange nach dem Hochgericht dem Cortege des Koͤnigs begegne, und daß er nicht einwilligen koͤnne, daß das Schaffot sobald nach seiner Durchreise errichtet werde. Der Koͤnig erließ sogleich einen Befehl zum Aufschub und befahl dem Justiz⸗Mi⸗ nister, eine Ordonnanz zu entwerfen, durch welche die Todesstrafe Blondeaus in lebenswieriges Gefaͤngniß verwandelt werde.
Der Moniteur parisien widerspricht heute der von meh⸗ reren Deutschen Blaͤttern gegebenen Nachricht, daß die Franzoͤsi⸗ sche Regierung einen Klubb von Deutschen in Paris aufgehob en, und unter Anderen einige junge Weimaraner verhaftet habe.
Die Doͤrfer in der Umgebung von Paris beginnen sich mit Truppen zu fuͤllen; in Charenton liegt in diesem Augenblicke Ka⸗ vallerie; Bercy ist mit Infanterie angefuͤllt. — Beinahe ein Ba⸗ taillon des in den Baracken des Schlosses von Bercy kasernirten 59. Regiments ist gegenwaͤrtig beschaͤftigt, einen breiten Graben um das Lager aufzuwerfen. Uebrigens sind die Baracken so schlecht gemacht, daß man schon an der Ausbesserung ihrer Daͤ⸗ cher arbeitet, durch welche das Wasser dringt. Die Krankheiten sind fortwaͤhrend zu Bercy und La⸗Villette sehr zahlreich.
Die Koͤnigin hat auf Ansuchen des Grafen Sercey, der be⸗ kanntlich untängst Gesandter in Persien war, eine Anzahl von Zierrathen und Kirchengefaͤßen fuͤr den Altar der katholischen Kirche in Ispahan geschenkt, welche durch zwei demnaͤchst dahin abrei⸗ sende Lazaristen⸗Missionaire uͤberbracht werden sollen.
Die Gemahlin des Marschalls Clouzel ist nach langer und schmerzhafter Krankheit am vorigen Sonnabend zu Autrive ver⸗ schieden. Boͤrse vom 23. April. Die Franzoͤsischen Renten waren an der heutigen Boͤrse sehr schwach und erlitten bei geringem Umsatze einen sedoch nicht bedeutenden Ruͤckgang. Es waren wieder Geruͤchte von Ministerial⸗Veraͤnderungen verbreitet.
Großbritanien und Irland.
London, 23. April. In ihrem heutigen Blatte spricht sich die mininisterielle Morning Chronicle noch etwas bestimmter als neulich uͤber die Ministerial⸗Veraͤnderungen in Konstantinopel aus. „Wir haben“, sagt dieses Blatt, „jetzt einige naͤhere Nach⸗ richten uüͤber den Sturz Redschid Pascha's erhalten. Der Kam⸗ merherr Riza Pascha, unterstuͤtzt von der Sultanin Mutter, fuͤhrte ihn herbei. Der zum Nachfolger Redschid's auserwaͤhlte Minister war Rifaat Bey, derselbe, welcher zuerst mit den Trak⸗ tats⸗Bedingungen an Mehmed Ali abgesandt wurde, und der sich kaum vierundzwanzig Stunden in Alexandrien befand, als Meh⸗ med ihn gewonnen und zu einer Verstaͤndigung uͤber den Gegen⸗ vorschlag gebracht hatte, welchen Mehmed machen wollte und fuͤr dessen Annahme zu Konstantinopel Rifaat sich verbuͤrgte. Ri⸗ faat hat nun Schutz und Beistand in den Armen des Oester⸗ reichischen Internuntius gesucht, der ihm seine Unterstuͤtzung gewaͤhrt. Insoweit es sich um den Frieden mit Aegypten handelt, haben wir nichts hiergegen einzuwenden. Als die Konferenz einmal beschlossen hatte, daß Mehmed, nach dem Aus⸗ druck des Herrn Thiers, so gut als wirklicher und vollkommener
Somperain von Aegypten bleiben solle, von dem Augenblick an wurde Redschid's Sturz unvermeidlich. Da seine Grundsätze
899 durchdrangen, so mußte er seine Entlassung nehmen und
hasnt ho Verantwortlichkeit fuͤr die Wiederherstellung der
“ uͤberlassen. Aus anderen Gruͤnden jedoch, aus er Ersprießlichkeit fernerer Tuͤrkischer Reformen und Tuͤr⸗
— sse eb nach den Vorschriften des Handels⸗ Traktats, sehen wir mit großem Bedauern die alte erz⸗
18S. Schule wieder ans Ruder gebracht. Tahir soll allerdings ein guter Seemann seyn, und Chosrew, wenn er wie⸗
der zuruͤckberufen wuͤrde, ist zum wenigsten ein unabhaͤngiger und
nergischer Charakter. Diese Maͤnner haͤtten einen Krieg mit
Kraft fuͤhren koͤnnen. Sonderbar aber ist es, sie, nachdem die
Gefahr voruͤber und der Friede gesichert ist, zur Macht gelangen
zu sehen. Ein bloßer Diplomat, Redschid, leitete mit großer Ge⸗
i Resultate fuͤhrte, und weil es as Neues vorzunehmen, vertagte welches heute im Umlauf war, empfangen habe, scheint ndung zu beruhen. stuͤndlich erwartet, Nachrichten uͤber
Verbrechern, die aber zu keiner dann zu spaͤt war,
schicklichkeit die militairischen Maßregeln, und nun sollen wir die barbarische Schule der Tahir's und Akiff's zur Leiterin der Werke des Friedens erhalten? Wenn die Tuͤrkei die fuͤr ihre Unabhaͤn⸗ gigkeit erforderliche Weisheit, Organisation und Macht erlangen soll, so kann dies nicht dadurch erreicht werden, daß man, was den einen Tag gethan worden, den anderen wieder ungeschehen
um noch etw Das Geruͤcht, Nachrichten vom „Praͤsiden leider auf sehr zweifelhafter Begruͤ kunft der „British Queen“ wird mit diesem Schiffe keine bestimmte sident“ eingehen, wird jede Hoffnung schwinden.
Deutsche Bundesstaaten.
Gestern starb hier im 65sten a suite, Withelm Freiherr von
i 17. April in Allo Bischof von Passau Weckbecker⸗ uzinern und in Prozession unter e begleitet,
erior einen schoͤner lichen Patres und Fratres e ehemalige Wirkungs⸗
und wenn wird uͤber den Tuͤrkischen Ministerwechsel 8 8 3 finden mit Vergnuͤgen, daß Ponsonby's in Konstantinopel durch eine n dem Tuͤrkischen Ministerium beseitigt sind kuͤnftigen Versuche vollkommen vergeblich ma⸗ den Russischen und influß diese hoͤchst wuͤnschenswerthe Umwand⸗ abinet bewirkt worden ist. Es erscheint Lord Palmerston nach den zahlreichen Lord Ponsonby's Entschluß erhalten, Laͤnge zu ziehen und wo
Im Standard i folgendermaßen geurt die Intriguen Lord solche Veraͤnderung i welche alle seine chen wird. Oesterreichischen E lung in dem Tuͤrkischen K hoͤchst merkwuͤrdig, daß Beweisen, welche er von die Wirren so weit als moͤglich in die einen Krieg herbeizufuͤhren, an welchem alle großen hmen muͤssen, bloß um seinen diesen Botschafter nicht schon Jetzt ist Lord Ponsonby's Abberufung un- wenn man nicht seine bevorstehende Ur⸗ laubs⸗Reise als Ansfang seines voͤlligen Abtretens ansehen will. b Man spricht von einer Abdankung Mehmed Alt's zu Gunsten seines Sohnes; wenn er aber sehen wird, daß die Sachen jetzt wahrscheinlich etwas besser gehen werden, als in der letzteren Zeit, fte er sich wohl veranlaßt finden, die Macht noch laͤnger Maͤnner von seinem Charakter pflegen selten freiwillig der Liebe zur Macht zu entsagen.“ Was die angebliche Ab⸗ berufung Lord Ponsonby's betrifft, so enthaͤlt die Morning Post, die sich dabei die Miene giebt, s Bezug hierauf Folgendes: „Die bevorstehende Abreise Lord Pon⸗ sonby's von Konstantinopel ist von fremden Blaͤttern und aus⸗ waͤrtigen Korrespondenten der Londoner Presse angezeigt worden, 1 1 gen und widersprechenden Ausdruͤcken, daß die Thatsaͤchlichkeit und die wahre poltilitische Erklaͤrung dieser Maßregel in der tiefsten Dunkelheit blieb. nicht in dem strengen unbedingten Sinne des Woris abberufen, daß schon eine wirkliche Erledigung des Botschafterpostens und die Nothwendigkeit, jetzt und ploͤtzlich ihm einen Nachfolger zu ge⸗ ben, eingetreten waͤre. Auch ist es nicht wahr, daß der edle Lord einen Urlaub auf Abwesenheit fuͤr einige Zeit erhalten hat, wenn man unter „einige Zeit“ irgend eine bestimmte oder — Zeit versteht oder durch „Urlaub⸗Erhalten“ ausdruͤcker dieser Urlaub von Sr. Herrlichkeit nachgesucht sey. lich geschehen ist, daß Lord Ponsonby eine hoͤfliche Andeutung er⸗ die von seiner Seite unerbeten und unerwartet war, chen Arbeiten zu ermuͤßigen
Muͤnchen, 23. April.
Se 8 4 Man versichert, daß durch “ Die Patres⸗Redemtoristen trafen ar Sie wurden nebst dem sie begleitenden von dem Koͤniglichen Commissair, Regierungsrath v. Sternfeld, den Beamten, der Geistlichkeit, der Schuljugend feierlich empfangen, und Glockengelaͤute nach der St. Michaelskirch Bischof die Messe las, dem Pater⸗Sup kelch uͤbergab, und ihm nebst den sämmt den Friedenskuß reichte. Von da gi Jesuitenkirche, welche den Redemtoristen zum neuen n ist, wo das Tedeum abgehalten wurde, ar und geistliche Rath Heuf Rede auf die Bedeutsamkeit der Einfuͤhrung des Ordens aufmerksam machte. 1 lichem Hochamte die Uebergabe des an die Patres⸗Redemtoristen mit einer Anrede d und des bischoͤflichen Commissairs vor sich. Nachdem der Koͤnigl. Regierungs⸗Praͤsident der Fuͤrst von Wrede, Durchlaucht, in der Absicht, sich uͤckzuziehen, sein Entlassung Stelle Allerhoͤchsten Orts eingereicht, — h Koͤnig dasselbe auf die anerkennendste und nehmigt, und zugleich den Bruder desselben, Appellations⸗Rath Fuͤrsten Eugen von Wrede, Praͤͤsidenten der Pfalz ernannt.
(L. A Z.) aierischen Eisenbahn haben die und des Herzogthums Baiern, zufolge diplomati beschlossen, welche von L Plauen nach der Nuͤrnberg uͤber fuͤhrt werden soll. d gleichzeitig der Graͤnze ickau bringt die Kohlen⸗ id setzt diese mit dem Das Anlage⸗Ka⸗ Thalerfuß in Actien zu Publikum Saͤchsischen Regierung uͤber⸗ stimmten Bauzeit inzahlungen mit 4 pCt. hen sie mit dem hieraus erwach menen Viertheil,
lage⸗Kapitals, den i bis diese 4 pCt. jahrlich er⸗ bedarf sonach nur einer Einnahme von 22 Gegen Anzahlung von 3. Mai dieses Jahres hier und Durch Unterlassung giebt man erlangte Rech tet die L. A. Z.: „Obwohl man sich Geschaͤfte nicht immer ver⸗ als sicher heraus,
Maͤchte Europas wuͤrden Theil ne Privatleidenschaften zu laͤngst abberufen hat. 8 G ves ug in di vermeidlich ng der Zug kreise angewiese Herr Dom⸗Kapitul Redemtoristen⸗ Am 19ten ging hierauf nach feier⸗ b Wallfahrts⸗Priester⸗ selbst zu behalten. alffahrts⸗Priest
Pfalz, Herr auf seine Be
sgesuch von ge aben Se. Majestaͤt de huldvollste Weise ge den bisherigen Ober zum Regierungs
r gut unterrichtet zu seyn, in sitzungen zur
aber in so zweideuti Lord Ponsonby ist Nach dem Prospekt de Staats⸗Regierunger
Sachsen⸗Alten scher Verhand
Leipzig, 26. April. Saͤchsisch⸗B des Koͤnigreichs Sachsen burg mit dem K. lungen, die Anlage einer Eisenbahn zig uͤber Altenburg, Crimmitzschau, Hof und andererseits vo aͤchsischen Graͤnze bei Hof ge derseitige Bahnen werden sectionswei Eine Zweigbahn nach Zw den Bereich der Hauptbahn ur Kreise in direkte Verbind 6 Millionen Thaler im 14⸗ wovon jedoch nur drei Viertheile dem erden und ein Viertheil von der Koͤnigl. Sachsen⸗Altenburgischen Staats Waͤhrend der auf Staaten die theilweisen E Nach Vollendung der Bahn ste den Vorschuß⸗Betrage und dem uͤbernomme beiläufig mit einem Drittheil des An Verkehr verbleibend halten haben. pCt. Kapital, 5 Rthlr. pro Actte werden den in Altenburg Interimsscheine ausgegeben. fernerer Einzahlungen Ueber die Messe berich
auf die Angaben uͤber den Gang der lassen kann, stellt sich doch so viel Messe keineswegs zu den schlechten zu z nachrichten zufolge, gehoͤrt sie seit vielen Jahren, mit Ausnahme der Allgemein wird uͤber gro
beschraͤnkte a will, daß Was wirk⸗
Baierischen Graͤnze dei nach der 8 halten hat, daß es ihm freistände, sich diplomatis⸗ und, wenn es ihm gefiele, sich vom Sitze seiner Mission zuruͤck⸗ erzgebirgischen pital betraͤgt 100 Rthlr., uͤberlassen w und Herzogl.
nommen ist.
der Klausel verzinsen beide
neuen Traktat in orning Chro⸗ noch nicht auf ein ganz freund⸗ uid dem Franzoͤsischen daß er durch
Ueber Frankreichs Betheiligung bei dem 1 — der Dardanellen⸗Schifffahrt enthaͤlt die M nicle solgende Bemerkungen, die liches Verhaͤltniß zwischen dem Englischen un
Kabinet schließen lassen: 6 Jahre be
„Herr Guizot giebt vor, Unterzeichnung eines geringfuͤgigen Vertrages, oder eines Vertrages, Europa ein gewaltiges Geschenk ber seiner leeren Uebertreibung diesen Vertrag Frankreichs
willige, und Herr Thiers nennt in sie Erniedrigung füngsten Anordnungen im Ortent. ein sehr behutsames Schweigen riens und schließt bloß in sich,
den Waffen zur Allerdings aber steckt
Der Vertrag beobachtet aber en Actien nach, hinsichtlich Aegyptens und Sy— daß Frankreich fuͤr jetzt nicht mit Stoͤrung jener Anordnung einschreiten wird. Frankreich durch den Vertrag seinen Finger noch einmal in die ortentalischen Angelegenheiten. sich mit Rußland, England an der Sendung ir durch die Dardanellen zu verhindern, und es England, Rußland von der den Bosporus abzuhalten. eines Vertrages oder mit England gegen Rußland, — selbstsuͤchtigen Franzoͤsischen Staatsmanne ausnehmend Wir hoffen, daß der Vertrag unterzeichnet werden wird, erstens, weil England niemals einen Angriff beabsichtigen kann, indem dittelmeere bloß die der Erhaltung und Ver⸗ weil man zweitens darin uͤbereinzustimmen einzigen Klausel mindestens nur werden muͤßte.
4 pCt zu decken.
Es verpflichtet gend einer Seemacht
verpflichtet sich mit r Seemacht durch
Sendung irgend eine daß unsere Herr Gutzot hat hier also den Beginn Buͤndnisses mit Rußlang gegen England, oder eine Stellung, welche einem behagen muß.
zu den schlechtesten Neujahrsmesse, in Leipzig ße Ueberfuͤlle an Waa⸗ uf, wenn auch nicht lebhaft seyn, In Mode⸗ und Seidenwaaren Geschaͤfte gemacht werden, ebenso in kel am meisten durch uͤber⸗ ete Griechische Ein⸗
vorgekommen.) ren geklagt, doch soll der Verka doch guten Fortgang haber sollen selbst sehr bedeutende Manufakturwaaren, obgleich dieser Arti Vorraͤthe gedruͤckt ist und mehrere erwart b von Bedeutung noch nicht angekommen sind, und sich wiahrscheinlich durch ihre in Folge der neuesten Orsterreichischen National⸗Ban in Wien veranlaßt sehen werden, In Tuchen sollen viele Geschäͤfte, gen Preisen, gemacht worden seyn, Verkaͤufe bis jetzt auch nicht in dem 1 zu den zu Markte gebrachten noch auf einen bedeutenden Ber so wichtigen Geschaͤftszweige. sollen viele Geschaͤfte gemacht worden seyn, sich keineswegs uͤber die erhaltenen Preise b fuͤr ein gutes Zeichen zu nehme chen unsers Meßverkehrs ist
seine Polttik im M theidigung ist, und scheint, daß die Verwerfung auch nur einer
durch Frankreich nothwendig als Anzeichen seiner mit Europa betrachtet
t macht aber in der That weder ein Geschenk, noch glichen Vertrag unterzeichnet, halb wir ihn auf Rechnung warum Herr Thiers ihn
Maßnahmen der
Versoͤhnung it⸗Verhältnisse
Herr Guizo ein Zugestaͤndniß, indem er den fra und wir sehen keinen Grund, wes dieses Vertrages loben sollten, oder deshalb tadeln sollte.“
Die United Service des Fuͤrsten von M
„Mein Herr Admiral! das vereinte Geschwader Ihrer Majestät nien und Sr. Majestät des Kaisers von fehle und der weisen Leitung Ew. Excellenz treitigkeit erledigt, welche so lan Da der Zweck unserer Verbindung beiden Flotten nicht
k entstandenen Kred diese Messe gar nicht zu be⸗ wenn auch zu niedri⸗ und wenn die stattgefundenen vuͤnschenswerthen Verhaͤltnisse so hofft man doch kehr in diesem fuͤr unsern Platz in den meisten Ledersorten und die Verkaͤufer eklagen, was wohl die sonstigen Bran⸗ noch nichts Zuverläͤssiges zu be⸗
Gazette theilt folgendes Schreiben Vorraͤthen stehen, Ketternich an den Admiral Stopford mit:
Durch den glänzenden Feldzug, welchen der Königin von Großbrita⸗ estereich unter dem Be⸗ an der Svrischen Küste
ge Zeit hindurch n ist. Ueber⸗
beendet hat, ist die S das Türkische Reich beunruhigte. Vereinigung der und Admiral erhalten, seine Friedens⸗Fl Ich habe von
Eine Deputation der te der Fuͤrst von Fuͤrstenberg sich erzog die Dank⸗Adresse ng des Landtags selben heißt es unter Ande⸗ Hoheit zu treffen fuͤr Großherzogthum unter allen Verhaͤlt⸗ seinen gegen den Deutschen echen, koͤnnen wir nur sollten wir ein Wohles des Staates
Was dafuͤr bereits ßerem Danke, als daß das Ansehen und Theil des gemeinsamen un Deutschlands Fuͤ Rath und That v a wir auch bei durch die angeordne⸗ ller Beruhigung Vertheidigungs⸗ re betressen wird. Zuversicht, mit des Friedens er⸗ zum Heile der BSott verhuͤten w
Karlsruhe, 23. April. ersten Kammer, an deren Spi befand, hatte heute die Ehre, dem Großh auf Hoͤchstdesselben Rede bei Eroͤffnu cher Audienz zu uͤberreichen. In der rem: „Die Anordnungen, noͤthig erachtet haben, damit das nissen bereit und im Stande sey, Bund eingegangenen Pflichten zu entspr mit wahrer Beruhigung betrachten, Opfer scheuen, wo es die Erhaltung des und seine Bekraͤftigung nach Außen gilt. erkennen wir mit um so groͤ ausgehen,
agge, wie früher, in der Levante wieder auf⸗ dem Kaiser, meinem Herrn, den Besehl er⸗ Augenblicke, in dem er die Englisch Se. Majestät über den Gebrauch, den Sie lches Se. Majestät unter Ihren Ober⸗Befehl öchste Befriedigung empfand. herzlich für den Ruhm, den Se. Majestät und für die freundlichen Verhältnisse, welche Sie ät Befehlshaber unterhalten haben. Excellenz diesen Befehl d
balten, in dem e Flotte verl Exrcellenz mitzutheilen, da von dem Geschwader, we stellte, gemacht haben, die h dankt Ihnen, Herr dadurch erlangt hat, stets mit Sr. Majest mich glücklich, Ew. und ergreife diese Gelegenheit, ner innigsten Hochachtung zu genehmigen.
Admiral, hecz 8 welche Ew. Koͤnigl.
die es Kaisers müzutheilen
Sie zu bitten, die Versicherungen mei⸗
Wien, 10. März 1841. Metternich.“
Der durch seine in Griechenland geleisteten Dienste bekannte
— 8 8 geschehen ist, General Gordon ist ploͤtzlich am 20sten d. M. in Cairneß ge⸗
wir von der Ueberzeugung Sicherheit fuͤr jeden einzelnen des nur dann verbuͤrgt bleiben, we Staaten in bruͤderlicher Einigkeit zu Aus diesem Gesichtspunkte werden Werke gehen, welche wurden, und sehen mit vo tgegen, was i s Baden insbe ʒ koͤnnen, a
4. April. (B. H.) Die Verhandlungen beider varen gestern fuͤr das Ausland von sehr geringem as Unterhaus beschaͤftigte sich bis kurz vor 12 Uhr mit welche die Umgestaltung des . richtung zweier neuer Ge⸗ Klausel der Bill wurde gegen die indem das Haus beschloß, einen Tory (Scar⸗ Stelle, zu welcher er seit Einbringung
fung der Ausgaben zu ten Maßregeln noͤthig der Eroͤffnung alles Dessen en System des Deutschen Bunde Nichts haͤtte uns fre welcher Ew. Koͤnigli waͤhnt haben. Fuͤrsten und Voͤlker!
der Bill uͤber die Rechtspflege, Schatzkammer⸗Gerichts 1 richtshoͤfe bezweckt.
Minister entschieden, lett) fuͤr den Verlust einer der Bill, in voriger Session, ernannt wurde, Hierauf entstand eine zufäͤllige Debatte uͤber die
und die Er
eudiger beruͤhren che Hoheit der er lange erh
entschaͤdigen. Doch sollte er,
portation von