“
nschließlich der Kosten fuͤr Anschaffung des
geogr. — ,Feats — einen Bedarf von 2,427,500 erforderlichen die Meile ungefaͤhr fuͤr 270,000 Rthlr. herzu⸗ Rthlr., so . Die hiernach annaͤherungsweise berechneten telen soße uͤbrige Strecke der Bahn CII geogr. Meilen) Kosten S. war nach den hoͤchsten Ansaͤtzen 3,554,000 Rthlr., betragen, ue 4 Herstellung der ganzen Bahn 5,981,500 Rählr. wonach allo Das Anlage⸗Kapitel ist daher in runder Summe
kosten a0gg6 Rthlr. angenommen worden. — Die Bedingun⸗ uU 2 1
je bei egierungen, die Koͤnigl. Saͤchsische Fe: velchen die begn Reurguche, dem Hee ihre und die Herteitzung zusagen, sind folgende: 1) Beide Regie⸗ nncheiligen sich bei dem Unternehmen gemeinschaftlich mit ven vierten Theile des erforderlichen Anlage⸗Kapitals. 2) Sie sichern uͤberdies den uͤbrigen Actien eine Verzinsung ihres Ka⸗ pitals zu 4 pCt., während des Baues und von der definitiven Konstituirung der Gesellschaft an, zu, und werden, in sofern die Ertrage von dem Betrieb der bis dahin dem Verkehre eroͤffne⸗ ten Bahnstrecken dazu nicht ausreichen, diese Zinsen aus Staats⸗Mitteln unverzinslich vorstrecken, dagegen den Ge⸗ sammt⸗ Betrag dieser Vorschuͤsse zu dem Actien⸗ Kapital inzuschlagen, so daß die Regierungen von da an ruͤck⸗ hünzuch der sich ergebenden Summen als Theilnehmer am Actien⸗ Unternehmen zu betrachten sind. 3) Sie werden auf den auf ihre Actien fallenden Dividenden⸗Antheil jedes feinzelnen Betriebs⸗ Jahres zu Gunsten der im freien Verkehr befindlichen Actien in⸗ soweit Verzicht leisten, als der gesammte Reinertrag nicht eine Rente von 4 pCt. fuͤr diese letzteren Actien deckt. Ist dies ge⸗ schehen, so faͤllt der uͤbrige Theil des nach dem Jahres⸗Abschlusse disponiblen Reinertrages, bis zum Belause von 4 pCt. des An⸗ theils der Regierungen am Actien⸗Kapital zuvoͤrderst der letzteren als Dividende zu, wogegen der auch dann noch sich etwa erge— bende weitere Ueberschuß, nach Abzug des statutenmaͤßigen Bei⸗ trages zum Reserve Fonds, unter saͤmmtliche Theilnehmer verhaͤlt⸗ nißmaͤßig zu vertheilen ist. 4) Vorstehende Erklaͤrung ist fuͤr den Zeitraum von 25 Jahren nach Eroͤffnung des Betriebes auf der ganzen Bahnlinie, Seitens der Regierungen als unbedingt bin⸗ dend zu betrachten, den Fall ausgenommen, wenn die Bahn waͤhrend fuͤnf, auf einander folgender, voller Betriebsjahre, auf das ganze Anlegekapital, mithin einschließlich des Antheils der Regierungen einen effektiven Reinertrag von mindestens 4 „Ct. im jaährlichen Durchschnitt gewaͤhrt haben sollte. 5) Die Regie⸗ rungen behalten sich das Recht vor, das Eigenthum der Eisen⸗ bahn nebst Zubehoͤr mittels Kaufes fuͤr ihre resp. Staaten u erwerben. Dieses Ankaufsrecht kann jedoch nicht vor blauf des 25sten Betriebsjahres nach Eroͤffnung der ganzen Bahnlinie, der Gesellschaft gegenuͤber geltend gemacht werden. Der Ankauf selbst geschieht, nach, Ermittelung des durchschnitt⸗ lichen Dividenden⸗Genusses der Actionaire waͤhrend der letzten 10 Jahre, in der Weise, daß, wenn jener Durchschnitts Ertrag 4 pTt. ist, der Nennwerth der Actien verguͤtet wird; wenn er
wo Alles, was rings um uns vorgeht, zu etwas Ganzem auffor⸗
soll etwas Großartiges seyn; sie soll unserer Gegenwart Selbst⸗ gefuͤhl und unserer Zukunft Sicherheit gewaäͤhren; sie soll, indem sie der Preußischen nachgebildet wird, die n die Staaten des achten Bundes⸗Armee⸗Corps eine Streitmacht von
Zwecke ausgeht, das wird einen verhaͤltnißmaͤßig geringen Unter⸗ schied gegen bisher ausmachen, und mit gleichfalls hohen Kosten seiner Aufgabe nicht gewachsen seyn.“
der Umfang und die Lage der Geschaͤfte bei dem Koͤnigl. Ober⸗
Kanzleien es gegenwaͤrtig nicht gestatten, einzelne Mitglieder der⸗ selben Behufs ihres Eintritts in die allgemeine Staͤnde⸗Versamm⸗ lung zu beurlauben, und dann, den Bestimmungen Sr. Koͤnigl. Majestaͤt gemaͤß, solcherhalb das Behufige den gedachten Justiz— Behoͤrden bereits eroͤffnet ist, so wird, daß solches geschehen, hier— dur 1 ech z
“ Kenntniß gebracht. — Hannover, den 26. April 1841. Koͤnigl. Hannoversches Justiz⸗ Ministerium.
und Kaffee aus allen 1 Fuͤlle nach den Europaͤischen Haͤfen; 1t sind Vorraͤthe aufgespeichert gewesen, als gegenwaͤrtig. Die Gesammt⸗ Uebersichten der sechs Haupt-Niederlagen von Europa weist ein Quantum von 1,792,000 Ctr. Zucker bis zum I. April auf, ge⸗ gen 1,245,900 Ctr. gleichzeitig 1840, 1,597,000 Ctr. im Jahr 1839 In Ham burg allein lagern 190,090 Ctr.; gegen 105,000 in 1840, 140,000 in 1839, 80,000 in 1838 und 145,000 Ctr. in 1837. Von Havana ist uͤberdies ungemein viel unterwegs, so daß einem einzigen Hause neun Ladungen angekuͤndigt sind. Werth dieses Artikels ist jetzt etwa ger als 1. April 1840, und 15 bis 25 pCt. billiger als im Fruͤhjahr 1839; deshalb ist es zu vermuthen, daß der Verbrauch sich meh⸗ ren und den Ueberfluß verringern wird.
dagegen mehr betraͤgt, ein angemessener Zuschlag stattfindet. Uebri⸗ gens kann ein solcher Ankauf der Bahn entweder auf einmal, oder durch successive Ausloosung der Actien bewirkt werden. 6) Der Bau der ganzen Bahn von Leipzig bis zur Bagyrischen Graͤnze bei Hof, einschließlich der Zweigbahn Werdau nach Zwik⸗ kau, muß in 6 Jahren vollendet seyn; auch hat derselbe auf den Straßen von Leipzig nach Altenburg, und von Altenburg nach Plauen, in der Richtung auf Crimmitzschau, gleichzeitig zu begin⸗ nen, und ist auf die 6 Baujahre dergestalt zu vertheilen, daß nach Verlauf von 2 Jahren mindestens der dritte Theil der gan⸗ en Bahnstrecke vollendet und dem Betriebe uͤbergeben seyn kann. 7) Die Regulirung der Entschaͤdigung fuͤr die betheiligten Post⸗ anstalten soll nach den moͤglichst billigen Grundsaͤtzen erfolgen. 8) Um sich den gebuͤhrenden Einfluß auf die Leitung und Aus⸗ fuͤhrung des Unternehmens zu sichern, setzen die beiden Regierun⸗ gen folgende in die Gesellschafts⸗Statuten aufzunehmende Bestim⸗ mungen fest: a) Die Leitung der Gesellschafts⸗Angelegenheiten wird einem aus5 Mitgliedern bestehenden Direktorium uͤbertragen. b) Die Koͤnigl. Saͤchsische und die Herzogl. Saͤchsische Regierung ernennen, unabhaͤngig von der Gesellschaft jede ein Mitalied des Direktoriums. Die uͤbrigen Mitglieder werden von dem Gesellschafts⸗Ausschusse atutenmäͤßig gewaͤhlt. c) Die Regierungs⸗Kommissaͤre haben, naͤchst ihrer statutenmaͤßigen Stellung, dem Gesellschafts⸗Ausschusse und der General⸗Versammlung gegenuͤber, insbesondere auf das Recht von den Verhandlungen des Direktoriums fortwaͤhrende Kenntniß zu nehmen, und die Ausfuͤhrung solcher Beschluͤsse, gegen die ihnen im Interesse der Staats⸗Regierungen, oder des Unterneh⸗ mens uͤberhaupt, erhebliche Bedenken beigehen, beziehentlich bis auf Einholung hoͤherer Entschließung, durch ihren Einspruch zu verhindern; d) die Regierungen behalten die Ernennung des, mit mit der Ausfuͤhrung und oberen technischen Leitung des Bahn⸗ baues zu beauftragenden Ober⸗Ingenieurs sich selbst vor, und wer⸗ den die demselben waährend der Dauer des Baues zu gewaͤhrende Remuneration auf die Staatskassen uͤbernehmen, wogegen die bei seinen Dienstleistungen erwachsenden baaren Verlaͤge und Aufldͤ⸗ sungen dem Gesellschafts⸗Fonds zur Last fallen. Der Ober⸗Inge⸗ neur empfangt seine Instruction von dem Direktorium; die An⸗ stellung der Abtheilungs⸗Ingenieure fuͤr die Baufuͤhrung erfolgt, auf Vorschlag des Ober⸗Ingenieurs und unter einzuholender Zu⸗ stimmung der Regierungs⸗Kommissaͤre durch das Direktorium, welchem auch die Ernennung des Bevollmaͤchtigten uͤberlassen bleibt. — Uebrigens steht den Regierungen, nach den vorlaͤufigen Statuten in den provisorischen General⸗Versammlungen und bis zu weiterer, definitiver Beschlußfassung hieruͤber, die Verechtigung zur Abgabe von 50 Stimmen zu. —
Karlsruhe, 25. April. Die Ober⸗Deutsche Zeitung sagt: „Die Ankuͤndigung eines Antrags auf allgemeine Land⸗ wehr⸗Verfassung in der Badischen Abgeordneten⸗Kammer ist keine vereinzelte Erscheinung; wir erhalten gleichzeitig auch aus Wuͤrttemberg und Hessen Nachrichten, wonach man da⸗ selbst ernstlich mit Entwuͤrfen zur Durchfuͤhrung desselben Ge⸗ dankens beschaͤftigt ist. Daß eine Landwehr suͤr diese Staaten ein Beduͤrfniß sey, daruͤber ist man einverstanden; uͤber die ei⸗ gentliche Bedeutung eines tuͤchtigen Landwehr⸗Systems aber scheint man noch nicht von allen Seiten einig zu seyn. Wir
hoͤren von Projekten,
schaft erzielt werden soll.
welchen der Marschall diesem
Soult in
rade in diesen letz Bevoͤlkerung beneidet wurde.
chanische Huͤlfsmittel, durch
baut eine in der Wirklichkeit breitere Grundlage der
haftigkeit auf, indem er
Kaffee am 1. April wurden in den sechs Haupt Niederlagen von
Pprofessor Dr.
vonach die Dienstzeit 1SSee und auf iese Weise die Verfuͤgbarkeit einer groͤßeren Anzahl von Mann⸗ ba2g Dies ist der Franzoͤsische Gedanke, s Augenblick jen⸗ its der Vogesen ins Leben zu fuͤhren versucht, aber es ist nicht b Geist 828 Preußischen Landwehr⸗Systems, um welches ge⸗ letzten Zeiten Preußen von der Ober⸗Deutschen Der Preußische Sene ist groß⸗ rtiger der Franzoͤsische: er beschraͤnkt sich nicht auf das me⸗ a see, 189 eine verlaͤngerte Dienstpflicht die
8 Strei schei vergroͤßern, sondern er verfuͤgbaren Streitkraͤfte anscheinend zu verg ßern, s Behr⸗
vielmehr umgekehrt mit Verkuͤrzung berg
der Dienstzeit so viel Mannschaft als moͤglich streitfaͤhig macht. Daß dabei Jeder ohne Unterschied in die Reihen ein⸗ tritt, welche die Waffenehre des Landes repraͤsentiren, ist nicht eine bloß beilaͤufige, sondern eine ganz wesentliche Eigen⸗ schaft des Preußischen Wehrsystems, und nur mit gleichen Mitteln kann man hoffen, ein gleich großes Resultat zu erzielen. Verlorene Versuche mit einzelnen Landwehr⸗Bataillonen sind auch fruͤher in Ober⸗Deutschen Landen gemacht worden, und die Einrich⸗ tung ist nach kurzer Dauer wieder schlafen gegangen, weil sie nicht die rechte war. Fallen wir nicht in einen Irrthum zuruͤck, der sich bereits in der Erfahrung als einen solchen ausgewiesen hat; treffen wir um keinen Preis eine halbe Maßregel in einer Zeit,
dert. Die Landwehr, nach welcher die Stimme des Volkes ruft,
Wirkung haben, daß
100,000 Mann ins Feld zu stellen vermoͤgen. Was auf kleinere
Die Hannov. Zta. enthaͤlt folgende Bekanntmachung: Da
Appellations Gerichte sowohl, wie bei den Koͤniglichen Justiz⸗
mit besonderer Ruͤcksicht auf die Wahlberechtigten, zur
Stralenheim.“
Hamburg, 18. April. (A. 3.) Die Zufuhren von Zucker Theilen der Welt fließen in unglaublicher zu keiner Zeit sind solche
1,140,000 Ctr. 1838, und 1,428,500 Ctr. im Jahr 1837.
Der 10 pCt. billiger als am
Die Vorraͤlihe von
Europa auf 1,021,000 Ctr. geschätzt, gegen 494,300 Cir. gleich⸗ zeitig 1840, 542,500 im Jahr 1839, 658,500 Ctr. 1838, und 567,000 Ctr. 1837. Der Werth dieses Artikels ist 10 pCt. niedriger als vergangenes Jahr. Obgleich es wahrscheinlich ist, daß der Zoll auf Kaffee in der diesjaͤhrigen Parlaments⸗Session betraͤchtlich herabgesetzt werden wird, so kann dies doch keinen merklichen Unterschied im Verbrauche Englands bewirken, weil durch die letzten Nachrichten von China der Preis von Thee abermals um 15 pCt. gewichen ist.
Spanien.
Madrid, 16. April. Der Beschluß des Senats uͤber den Gang, welcher fuͤr die Ernennung der Regentschaft eingehalten werden soll, ist der Deputirten-⸗Kammer heute kommunicirt wor⸗ den. Diese ernannte sofort eine Kommission zur Berichterstattung uͤber diesen Beschluß. Die Kommission ist aus eifrigen Trini⸗ tariern zusammengesetzt, naͤmlich aus den Herren Joaquin Maria Lopez (Praͤsident), Juan Batista Alonso, Miguel Ayllon, Euge⸗ nio Diez, Gil Sanz, Fuente Andres und Louis Gonzales Bravo. Man glaubt allgemein, daß sie ganz entgegengesetzte Grundlagen beantragen werde. Allem Anscheine nach wird dann eine ge⸗ mischte Kommission ernannt werden, und eine solche wird wahr⸗ scheinlich sich nicht leicht vereinbaren koͤnnen. 56
Man hat Nachrichten von Cuba bis zum 3. Maͤrz. Es herrschte die tiefste Ruhe auf dieser Insel. 1 ꝙꝑVarcelona, 16. April. Es heißt, der bekannte Charlisten⸗ Chef Tristany habe sich im Thale von Andorra wieder gezeigt. Aus Girona wird berichtet, daß einem Geruͤcht zufolge Cabrera Zorilla, Burjos und andere Karlisten⸗Chefs uͤber Campredon nach Katalonien zuruͤckgekehrt seyen. In Girona wollte man ferner wissen, zu Portvendre wuͤrden 10,000 Franzosen erwartet, um nach Algier eingeschifft zu werden; General Castasteda habe aber den Befehl erhalten, sie zu beobachten, bis sie in Algerien gelan⸗
seyn wuͤrden
1“
Berlin, 28. April. Gestern geruhten Se. Koͤnigl. Hoheit der Kronprinz von Wuͤrttemberg (Graf von Teck), bei persoͤnlichem Besuch des Universitoͤts⸗Gebaͤudes, in dem Sitzungs⸗Saal des Senats die Matrikel als akademischer Buͤrger entgegenzunehmen und Ihren Namen in das Album der Universitaͤt einzuzeichnen. Die Mitglieder der Immatriculations⸗Kommission, naͤmlich der zeitige Rektor, Professor Dr. Lichtenstein, der Universttaͤts⸗ Richter, Geheime Regierungs⸗Rath K rause, die Dekane der vier Fakultaͤten, Professor Dr. Twesten, Professor Dr. Heffter, Professor Dr. Osann, Professor Dr. Zumpt, nebst dem Univer⸗ sitaͤts⸗Secretair und Quäͤstor, Baron von Medem, so wie die, Se vof er versitaͤt, welche die Ehre haben wer⸗ jenigen Professoren der Universitaͤt, 111“ den; Sr. Koͤniglichen Hoheit im nächsten Semester Vorrro 8 “ for r. Encke, Professor Dr. Homeyer, halten, naͤmlich: Professor !)r. Encke, fe oE1 Ranke, Professor l)r. Rudorff, b or Dr. Dieterici, Professor Dr. Hotho und Professor Dr. Mag⸗ 3 84 S it bei dieser Gelegenheit nus, hatten die Ehre, Sr. Koͤnigl. Hoheit vei. 8 elegeehbe vorgestellt zu werden und die schmeichelhafte Erkl rung 8 wollens und Vertrauens, mit welchem Sie Sich der hiesige Universitaͤt anschließen, aus Ihrem Munde zu vernehmen.
8 „,6 Bereins für das Her⸗ In Verfolg der Aufforderung des hiesigen Vereins für mane⸗Benkinct vom 18. Juni 1838 in Nr. 172 der Staats⸗Zeitung vom gedachten Jahre zeige ich hierdurch an, daß zu diesem eenan⸗ an Beiträgen bei mir eingegangen und laut des von S 68 d 1 Verein zu Detmold als Beilage zu dem Lippischen Magazin 8 8 Druck bekannt gemachten Verzeichnisses an denselben abgeliefert sin lin 330 Rihlr. 20 Sgr. incl. 65 Rthlr. Gold, und zwar ne- 4 8 261 Rthlr. 15. Sgr. incl. 65 Rthlr. Gold., aus Posen 39 Rihlr., au Breslau 5 Rihlr., aus Düsseldorf 5 Rthlr., aus Uckermünde 13 Rthlr.
—
kommen und ebenfalls abgeliefert — 8 Rlhlr., und zwar aus Berlin 6 Rthlr. und aus Arnswalde 2 Rthlr. Das obenerwähnte, detaillirte, gedruckte Verzeichniß der Beiträge ist nebst einer, von dem Detmolder Verein publizirten weiteren Nachricht über das Hermanns⸗Denkmal im Stebelischen (Charlottenstr. 35) und im Jagorschen (unter den Linden 23) Lokal, so wie im Englischen Hause (Mohrenstr. 49) zur gefälligen Ein⸗ sicht offen gelegt *). Brunkow,
Berlin, den 256. April 1841. Geheimer Hofrath.
—
*) Auch auf der Expedition der Allgem. Preuß. Staats⸗Zeitung (Friedrichsstr. 72) ist ein solches Verzeichniß ꝛc. zur Einsicht für die⸗ jenigen, die sich für diese Angelegenheit interessiren, niedergelegt.
Dauer der Eisenbahn⸗Fahrten am 28. April.
Abgang Abgang Zeitdauer von von 1 vI11a1“ Potsdam. St. M.
Zeitdauer 1 St. M.
Um 8 Uhr Morgens.. V Um 6 Uhr Morgens..
— V 42 . I. sEeer 11.“ Vormitt. .. 22NI“ Nachmitt. . Abends. — 431⸗ 42 ““
Iöö“ 4* . „ 10 » 8 ¹ „ Abends..
Meteorologische Beobachtungen. Morgene Nachmitrtags V Abends
1841. 6 Uhr. Filtht 10 ilbr.
28 Avril. Beobachtun
Lufidruu. 340 61 „Par. 339 80“ Par. 330 24 “ “„Ppar. Quellwärme Lustwarme ..... + 10 90° R. + 20 3˙ R. +. 13.3 „N. Flußwarme 1 Thaupunkt.g.. + 8,0“° R. b 83 R. + 81“ R. Bodenwärme 12 09% X
11 88. 40 cEt. 66 eECr. Ausdünstung 6, 34 Rh. beiter. heiter. heiter. Niederschlag 0.
O O. O. Warmewechsel + ˖20 4 Wolkenzug .... — O. — + 8,9“q. Fageszmittel 330 92 dtr. 4. 141 80 †. 81 .ü 62 8O.
80 Ct.
Dunstsatttauag
JAI 1841.
8 IIII881I Den 29. April
“
Pr. Cour. 121 5 nericf. 1 78,9
SdHeict. 1C1.
Actlen. Brl. Pots. Eizenb.5 do. do. Prior. Act. Mgd. I.pz. Eisenb. —
St. Schuald-Sch.] 4 1 A 193 1/½ Pr. Eugl. 0b1. 20.] 4 1011 ⁄½ 101 Präm. Sch. der Seecbaudlung. 82 ⁄12 82 Kurm. Schuldv 12 101 12 do. do. Prior. Aet. Neum. Schuldv. 111““ Berl. Asb. Eisenb. RBerl. Stadt-Opbl. 103 ½ 103 —0. 4. Prior. Act. Elbinger do. 100 — Düss. Elb. Eis. Dauz. do. in Th. 48 — dio. do. Prior. Act. Westp. Pfandbr. 10112½2 — Grofsh. Pos. do 105³ 4 105 ¹¹ Ostpr. Pfandbr. **† 102 1011 . 103 ⁄h1 2 1027 1 1021 —
Gold al marco Friedrichsd'or 2 And. zen à 5 Th. — 8² 3
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Amsterdan/g .. 250 Fl. Kurz d0 S. .h. 1387 3 Ilamburg. . Mk. Kurz 129 ½ do Mhk. 2 Mt. 1487/8 London 1.St. Mt. 6 2) paris Fr. Mt. — 781'/ DX“ 50 Fl. Mt. — 101¾¼ Augsburg 50 Fl. Mt. — ’’. Rreslau Thlr. Mt. 995*12 99,½ Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss 100 Thlr. Tage — 99%¾ Frankfurt a. M. WZ. 100 Fl. Me 101 ½ — SRbI.] 82 Woch. 11 2 ⁄⅛6 1 2
“”“ Amsterüfam, 25. April. Niederl. wirkl. Schuld 52 ⁄16. 5 % do. —. Neue Aul. 20 ⁄.
14à8 ¾
N△ 2 72 12 12 2
12
Petersburg
Kanz-Bill. —.
Antwerpen, 24. April.
Zinsl. 6. Neue Anl. 20 ½ G.
Frankfurt a. M., 26. April. 8 5 % Met. 108 ⅛¼ G. 4 % 98 G. 2 ½ % 55 ⁄ G. 1 %, 24 ⅞ G. Bank-Act. 1994. 1992. Pastial- Obl. —. Loore zu 500) Fl. 135 ¾2. 135 ½. Loose zu 100 Fl. —. Preuss. Prum. Sch. 82 7/1 G. do. 4 % Anl. —. 101 ¼. Poln. Loose 71 ¾. 711,2. 5 Span. Anl. -5; 2 ½ % Holl “ 51 ¼
EIsenbahn-Actien. St. (Cermain 705 4. Versuulles rech- tes Uter 360 G. do. linkes 250 G. München-Aupsburg 86 ½ 1. Sirafs- burg-Basel 240 G. Leipzig-l)resden 90 ½ Br. Kölu-Aachen 98 ½ Br.
Oesterr.
221; . —— 8*
Hamburg, 27. Abril. Bauk-Actien 1665 Br. Eugl Kuss. 108 ⁄1.
PIII 8 5 % Kente fin cour. 113. 75. 3 %, Kente fin cour. 79. 20. 1.IJs. Neapl. au compt. 193. 90. 5 % Span. Keute 24 ⁄½. Passive 54,4. 30% Uort. 20¼ Petersburg, 20. April. Lond. 3 Met. 38 ⁄1. UHlamb. 3452⁄3. Paris 407 8900 ö 2111“ 200 Fl. —. Wien, 22. April. 6 5 %, Met. 10719¼. 4 % 98 5⁄1 3 % 77 ½¼. 2 ½ % 5 2 Banb- Léetien 1650. Anl. de 1834 1343 4. de 1839 1122,8 Schausp iele. Auf Befehl: Der Ballets
S u9 1 1 8 Opernhause Frei 30. April. m Oper 8 1 Fäenhtt; tsn in 50 Abth. Musik von Auber. 00 et. b . Plaͤtze: Ein Platz in den Logen des sten Ran⸗ ges: 1 Rihlr. 10 Sgr. ꝛc. 1 Im Schauspielhause: 1) Simbie histoire, vaudeville en l acte, par Scribé. 2) Boequet pére et fils, vaudeville nouveau en 2 actes. Sonnabend, 1. Mai. Im Schauspielhause: Voltaire’'s Ferien, Lustspiel in 2 Abth., von B. A. Herrmann. (Madame Peroni⸗Glaßbrenner:; Arouet als Gastrolle.) Hierauf: Der Hei⸗ rathsantrag auf Helgoland, lebendes Bild in 2 Abth., von L.
Schneider. (Dlle. H. Erck: Claͤre.) 18
Koͤniasstaͤdtisches Theater. Frreitag, 30. April. Der Talisman. Posse mit in 3 Akten, von J. Nestroy. Musik von A. Muͤller. Sonnabend, 1. Mai. (Erste Italiaͤnische Opern⸗ Vorstellung) Luecrezin Borgia. sica del Signor Donizetti.
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
Gesang
5 Sgr., aus Kotibus 2 Rtylr., aus Spandau 1 Riblr., aus Heidel⸗ 2 Rihlr. und aus Tübingen 2 Rihir. Später sind noch einge⸗
Gedruckt bei A. W. Hayn.
Nach einmaliger
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Opera in 3 Atti, del Signor Felice Romani. Mu-
zen ist zur Zeit diese Angelegenbeit erledigt.
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Amtl. Nachr. 8 G
Landtags⸗Angelegenheiten. Schluß der gutachtlichen Erklärun⸗ gen wegen der ständischen Ausschüsse und der Allerhöochsten Bescheide darauf. (Westphalen.) — Preußen. Westpreußische Provinzialge⸗ setze. Erbfolge in Rittergüter. — Verpflichtung, die Chausseen vom Schnee zu räumen.
Rußland u. Poleu. St. Petersb. des Großfürsten Thronfolgers erschienen.
Frankreich. Paris. Der Prozeß des Journals „La France“ we⸗ gen der dem Konige fälschlich zugeschriebenen Briefe. — Vermischtes.
G oSbeit. u. Irlund. London. Verfahren der Minister hinsicht⸗
Programm der Vermählung
lich der Irländischen Wähler⸗Registrirung. — Napier's Ankunft. —
Vermischte . Belgien. Brüssel. Medizinal⸗Personen in Belgien. — Ein⸗ u. Aus⸗ fuhren von Wolle und Wollenwaaren. 4 Spaunien. Madrid. Privatschreiben. (Die Regentschaftsfrage näher beleuchtet. — Spaltung des Senats und des Kongresses bei deren Lo⸗ sun 4. S. Berlin. Festeeier Cornelius zu Chren. — Düsseldorf.
lberfelder Eisenbabn.
Beilage. Großbritanien u. Irl. London. Marquis v. Ckan⸗ ricaroe. — Budget. — Vermischtes. — Niederl. Aus dem Haag. Reise des Konigz. — Ankeinft des Erbgroßherzogs von Mecklenburg⸗ Schwerin. — Deutsche Bundesstaaten,. München. Das Verbot der Pfecde⸗Anzsuhr auf 2 Monate verlängert. — Darmstaot. Kirch⸗ liche Conficmation der veiden altesten Sohne des Großherzogs. — Sig⸗ maringen Hobenzollernsches Militair. — Oesterreich, Schreiven auz Wien. (Abreise der Kaiserin.) — Wiss., K. n. Lit Leip⸗ zig. Noliz üder die dortigen vVA“
v Eoa
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Goldarbeiter Johann Demessieur das Praͤdikat: „Hof⸗Juwelter“ beizulegen geruht.
Se Koͤnigl. Hoheit der Prinz Albrecht ist von Kuͤstrin hier wieder eingetroffen. 8
Der Justiz-Kommissarius Schrottky beim Herzoglichen Fuͤrstenthumsgericht zu Oels ist zugleich zum Notarius im De⸗ partement des Koͤniglichen Ober⸗Landesgerichts zu Breslau bestellt worden.
Der bisherige Kammergerichts⸗Assessor Oesterreich ist zum Justiz⸗Kommissarius bei den Untergerichten des Juͤterbogk⸗Lucken⸗ waldeschen Kreises, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Lucken⸗ walde, bestellt worden.
Heute wird das ôéte Stuͤck der Gesetz⸗Sammlung ausgege— ben, welches enthaͤlt die Verordnungen uͤber die Befugnisse der Kreisstaͤnde, Ausgaben zu beschließen und die Kreis⸗Eingesessenen dadurch zu verpflichten, vom 25. März d. J. unter Nr. 2150. in der Kur⸗- und Neumark Brandenburg und dem
Markgrafthum Nieder⸗Lausitz, Him Herzogthum Pommern und Fu im Großherzogthum Posen, in der Provinz Sachsen, und in der Provinz Westphalehz ferneeernrnrn— das Gesetz zur Aufrechthaltung der Mannszucht auf
den Seeschiffen; vom 31sten desselben Monats, und die Ministerial⸗Erklaͤrung uͤber das mit der Groß⸗ herzogl. Hessischen Regierung getroffene Uebereinkom⸗ en, wegen gegenseitiger Verfolgung der Verbrecher der die Landes⸗Graͤnze hinaus. Vom 10ten v Berlin, den 1. Mai 1841. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.
Angekommen: Der Geheime Legations⸗Rath, außerordent⸗ liche Gesandte und bevollmaͤchtigte Minister bei der Schweizeri⸗ schen Eidgenossenschaft, r. Bunsen, von Bern.
Abgereist: Der Bischof der evangelischen Kirche und Ge— neral⸗Superintendent der Provinz Westphalen und der Rhein⸗ Provinz, Dr. Roß, nach der Rheingegend.
Der Kammerherr und Geschaͤftstraͤger am Paͤpstlichen Hofe, von Buch, nach Neu⸗Strelitz.
rstenthum Ruͤgen,
10 e e 12rs —— — — — egUeges Se —ö—
42 De S.
andtags⸗Angelegenheiten. Zusammenstellung der gutachtlichen Erklärungen der Provinzial⸗Landtage auf die Proposition we⸗ gen Einrichtung ständischer Ausschüsse und der darauf ertheilten Allerhöchsten Bescheide. (Schluß.*) VII. Provinz Westphalen. 1. Auszug aus dem Allerhoͤchsten Propositions⸗Dekret vom 23. Februar 1841. Der Abschnitt I. D. des Allerhoͤchsten Pro 2 N— 2 positions⸗Dekrets fuͤr e Westphaͤlischen Provinzial⸗Landtag — sonst gleichlautend vüt; 1 em in Nr. 117 der St. Ztg. mitgetheilten, entsprechenden 1e b Propositions⸗Dekrets fuͤr den Preußifchen und die üͤbrigen Provinzial⸗Landtage — enthaͤlt bei den Bestimmungen
uͤber die Zusammen etzung des Ausschusses noch Folgendes:
0 ₰ 21 * 8 —) Nur auf den Landtagen der bier aufgefübrten sieben Previn⸗
1 3 Fiegenms Der Landtag der Rhei Provinz trut erst im Laufe dieses Monais zusamm n. Ee
Sofern der Stand der Fuͤrsten und Herren in dem Ausschusse besonders vertreten zu werden wuͤnschen sollte, wollen Wir dem⸗ selben uͤberlassen, Zwei Ausschuß⸗Mitalieder aus seiner Mitte
V V
zu erwaͤhlen, die dann den uͤbrigen Zwoͤlf Mitgliedern hinzu⸗
treten.
2. Auszug aus der gutcachtlichen Erklaͤrung des Pro⸗ vinzial⸗Landtages de dato Muͤnster den 17. Maͤrz 1841.
Die Staͤnde fuͤhlen sich dur ie erste Propositi 8 2 hoͤchsten Propositions⸗Dekrets 22. 8 1g gefuͤhltesten Danke verpflichtet und erkennen darin mit inniger Freude die Absicht Sr. Majestaͤt, das staͤndische Institut, welches die Preußische Monarchie dem erhabenen Hochseli en Koͤnige verdankt, einer hoͤheren Entwickelung entgegen zu fuͤhren und die Verbesserungen eintreten zu lassen, welche die Ersahrung von Acht⸗ zehn Jahren in demselben als wuͤnschenswerth erscheinen ließ. landesvaͤterliche Fuͤrsorge, die, indem sie dem Ausschusse eine hohe Bestimmungag anweiset, gleichzeitig der bestehenden Befugnisse des Provinzial⸗Landtages schuͤtzend erwaͤhnt, und sprechen zuversichtlich die Ueberzeugung aus, daß der Ausschuß Sr. Majestaͤt uͤberall mit dem Rath und mit der Mitwirkung entgegenkommen werde, die Allerhoͤchstdieselben von ihm zu verlangen sich veranlaßt finden
moͤchten.
Zum Eingange und §. 1 sind besondere Bemerkungen nicht gemacht. Zum 5§ 2.
a) Die Staͤnde schlagen die Zusammensetzung des Ausschusses in der Art vor, daß von den Vier Ausschuß⸗Mitgliedern eines jeden Standes Drei nach den Regierunas⸗Bezirken, und das Vierte aus saͤmmtlichen Landtags⸗Abgeordneten des betreffenden Standes gewaͤhlt werde. Sie halten da⸗ fuͤr, daß hierdurch auf der einen Seite die Interessen der
inzelnen Landestheile beruͤcksichtigt, und auf der anderen noch ein groͤßerer Spielraum zur Beruͤcksichtigung vorzuͤg⸗ licher Qualification gelassen werde.
Nitglieder vom ersten und zweiten Stande erklaͤren sich in
einem Separat⸗Votum gegen diesen Vorschlag und beantra⸗ gen die Bildung zweier Wahl⸗Abtheilungen, auf Grund der alten Landes⸗Eintheilung, von denen die eine aus dem Fuͤrstenthum Minden, den Grafschaften Ravensberg und Mark und dein Fuͤrstenthum Paderborn mit Corvey; die andere aber aus dem Herzogthum Westphalen und Fuͤrsten⸗ thum Muͤnster mit Recktinghausen bestehen wuͤrde. Bei dieser Eintheilung, welche Landestheile vereinigen wuͤrde, die große Aehnlichkeit in ihrer fruͤheren Verfassung haben, wuͤrden dann in jeder Abtheilung Zehn Abgeordnete der Ritterschaft und Zehn Abgeordnete der Landgemeinden, je Zwei Ausschuß⸗Mitglieder ihres Standes, und dagegen in der ersten Wahl⸗Abtheilung Eilf und in der zweiten Neun Abgeordnete der Staͤdte ebenso je Zwei Ausschuß⸗Mitglie⸗ der zu waͤhlen haben. 1 b) Da die Staͤnde aus der Proposition J. D. ersehen, daß es die Allerhoͤchste Absicht sey, die Zwoͤlf Ausschuß⸗Mitalieder aus dem zweiten, dritten und vierten Stande waͤhlen zu lassen, dem ersten Stande aber zu gestatten, Zwei Mitglieder desselben zu ernennen, so halten sie dafuͤr, daß dem §. 2 eine andere Fassung zu geben seyn duͤrfte. Die Bestimmung, daß der Landtags⸗Marschall bis zur Er⸗ nennung des folgenden Landtags⸗Marschalls in seiner Func⸗ tion bleibe, steht nach der Ansicht des Landtages nicht mit der Vorschrift des §. 4, wonach die Amtswirksamkeit der Ausschuß⸗Mitglieder von einem Provinzial⸗Landtage bis zum anderen waͤhren soll, im Einklange. Es wird daher vorgeschlagen, auch das Amt des Landtags⸗Marschalls, als Vorsitzenden des Ausschusses, bis zur Eroͤffnung des naͤchsten Landtages fortdauern zu lassen. In einem Separat⸗Voto wird dagegen geaͤußert, daß die Function des Landtags⸗ Marschalls allerdings mit der Ernennung seines Nachfolgers erloͤschen muͤsse, weil sonst leicht der Fall eintreten koͤnne, daß waͤhrend einer geraumen Zeit zwei Landtags⸗Marschaͤlle existirten. 8 18 §§. 3 und 4 ist nichts bemerkt. um §. 5. Die Staäͤnde halten dafuͤr, daß die Uebertraqung von Ver⸗ waltungs⸗Geschaͤften auf den Ausschuß mit dessen wesentlichem
Sie verehren in dem Abschnitt D dieser Proposition dankbar die
b
Zwecke nicht vollkommen zu vereinigen sey. Denn bei der Wahl der mit der Besorgung von Verwaltungs⸗Geschäften zu beauftra- genden Staͤnde⸗Mitalieder habe bisher der Landtag auf genaue Kenntniß des Gegenstandes oder besondere Vorliebe fuͤr denselben, auch auf die Lage der Wohnorte der Beauftragten in der Naͤhe der zu beaufsichtigenden Institute gesehen; solche besondere Ruͤcksichten aber ließen sich bei der Wahl der Mitglieder fuͤr den hier in Rede stehenden Ausschuß, ohne Nachtheil fuͤr seinen Hauptzweck, nicht nehmen. Es wird daher darauf angetragen, zu gestatten, daß, wie bisher, fuͤr die staͤndischen Institute beson⸗ dere Ausschuͤsse gewaͤhlt werden duͤrften. Sofern aber diesem Antrage nicht entsprochen werden koͤnnte, wird bevorwortet, daß die fraglichen Geschaͤfte nicht dem ganzen Ausschusse; sondern nach den verschiedenen Gegenstaͤnden mehreren innerhalb desselben, even⸗ tuell mit Zuziehung der Stellvertreter, durch die Wahl des Land⸗ tages zu bezeichnenden engeren Ausschuͤssen, anvertraut werden moͤchten. Zum §. 6.
Wird eine Abaͤnderung dahin beantraat: daß die Kosten der Ausschuͤsse in derselben Art, wie die Landtaas⸗Kosten aufzubrin⸗ gen seyen, weil die letzteren nach der dortigen Einrichtung in solche zerfielen, welche die Provinz als Gesammtheit trage, und in solche, welche jeder Stand in sich aufbringe. 3
9. Allerhochster B66. Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von
Preußen ꝛc. 8
Ausschuß⸗Mitglied ersetzt. wenn in dem oben beruͤhrten Falle der Landtags⸗Marschall dem
Entbieten Unseren, zum Landtage der Provinz Westpha⸗ len versammelten getreuen Sräͤnden Unseren gnaͤdigen Gruß und ertheilen denselben auf ihre Erklaͤrung, uͤber den mittelst der Proposition I. D. Unseres Propositions⸗Dekrets vem 23. Fe⸗ bruar c. dem Landtage vorgelegten Entwurf einer Verordnung,
V wegen Einrichtung eines staͤndischen Ausschusses, nachstehenden gnaͤdigsten Bescheid.
Zur unzweifelhaften Feststellung Unserer bereits in dem Pro⸗ positions⸗Dekrete erklaͤrten Absicht, nenden Ausschusse anzuweisende Wirksamkeit die verfassungs maͤ ßigen Rechte der Provinzial⸗Staͤnde nicht beeintraͤchtigt werden sollen, haben Wir fuͤr angemessen erachtet, dies in der Verord⸗ nung ausdruͤcklich auszusprechen.
Danach verbleiben dem Wirkungskreise der Provinzial⸗Land⸗ tage die im Art. III. des Allgemeinen Gesetzes wegen Anordnung der Provinzial⸗Stoͤnde vom 5. Juni 1823 denselben uͤberwiesenen
Attributionen. Nur wenn die Ansichten der Provinzial⸗Landtage
der verschiedenen Provinzen uͤber die von ihnen berathenen Ge⸗ setz⸗Entwuͤrfe bedeutend von einander abweichen, oder andere im Laufe der weiteren Verhandlungen hervortretende Momente dies bedingen sollten, beabsichtigen Wir, eine Ausgleichung derselben durch die Ausschuͤsse der betreffenden Provinzen anzuordnen. Bei Gegenstaͤnden, welche bisher nicht als zur Kompetenz der Pprovinzial⸗Sraͤnde gehoͤrig betrachtet sind, dagegen, wollen Wir, sofern von Uns fuͤr noͤthig erachtet wird, den Rath erfahrener Maͤnner aus den Eingesessenen Unserer Provinzen einzuholen, die anzunehmenden Hauptarundsaͤtze einer Besprechung mit den Aus⸗ schuͤssen unterwerfen lassen.
Dem Antrage der Majoritaͤt Unserer getreuen Stände uͤber
und Herren auf ihren etwanigen Wunsch eine besondere Theil⸗ nahme an dem Ausschusse durch zwei dazu von ihnen zu waͤh⸗
Landtages in seiner Function bleiben soll. die Bestimmung sub l. A. Unseres Propositions⸗Dekrets v. 23 Februar d, J. angeordneten, vorbereitenden Bearbeitung der le gislativen Gegenstaͤnde, gehoͤrt indeß lediglich zum Wirkungskreise
Regierungs⸗Bezirke zusammenfallen.
und Paderbornschen Wahl⸗Bezirke, aus deren Mitte, ein Mit⸗ glied in gleicher Art von dessen Abgeordneten, aus dem Westphaͤ⸗ lischen und Maͤrkischen Wahl Bezirke, und ein Mitglied, ebenso
von dessen Abgeordneten aus den beiden Muͤnsterschen Wahl⸗Be⸗ zirken; das vierte von jedem der drei Staͤnde zu ernennende
Mitglied aber von saͤmmtlichen Landtaas⸗Abgeordneten derselben ohne Ruͤcksicht auf die obengedachte Eintheilung der Provinz gewaͤhlt werde.
Wenn Wir in Unserem Propositions⸗Dekrete vom 23. Fe⸗ bruar v. J. uns geneigt erklaͤrt haben, dem Stande der Fuͤrsten
lende Mitglieder einzuraͤumen, so ist solches nur auf die fruͤher reichsunmittelbaren Herren Fuͤrsten zu beziehen, wohingegen die⸗ jenigen Mitglieder des ersten Standes, deren Besitzungen erst spaͤter eine Stimme in demselben beigelegt ist, an den Wahlen der von der Ritterschaft zu bestellenden Ausschuß⸗Mitglieder Theil nehmen und dazu waͤhlbar seyn sollen. Die Herren Fuͤrsten koͤn⸗ nen indeß die vorgedachten beiden Ausschuß⸗Mitalieder nur aus ihrer Mitte waͤhlen und die Gewaͤhlten nur in Person an den Verhandlungen des Ausschusses Theil nehmen.
Da Wir die Theilnahme der Herren Fuͤrsten an dem Aus⸗ schusse von ihrem Wunsche abhaͤngig gemacht haben; eine desfall⸗ sige Erklaͤrung aber nicht vorliegt, so muͤssen Wir Uns vorbeha ten, kuͤnftig auf ihren Antrag das Weitere zu bestimmen. So fern von dem anerbotenen Zugestaͤndniß Gebrauch gemacht wird, soll indeß die Theilnahme der erwaͤhnten beiden Mitglieder an
die Zusammensetzung des Ausschusses wollen Wir im Wesentli⸗ chen entsprechen; finden jedoch angemessen, fuͤr die Wahl der Mitglieder des Ausschusses die Eintheilung in Wahl⸗Bezirke, wie sie im Art. II. der Verordnung vom 13. Juli 1827 festgesetzt ist, als Grundlage in der Art anzunehmen, daß je zwei Wahl⸗Be⸗ zirke ein Ausschuß⸗Mitglied fuͤr jeden Stand zu erwahlen haben; dabei aber die gemeinschaftlich waͤhlenden Bezirke so zusammen⸗ Achtzehn Landtags⸗ gelegt werden, daß ihre Graͤnzen mit denen der gegenwaͤrtigen Wir setzen demnach fest, daß zum Ausschusse vom zweiten, dritten und vierten Stande fuͤr jeden Stand ein Mitalted von dessen Landtags⸗Abgeordneten aus dem Minden⸗Ravensbergschen
daß durch die dem zu beng,
den Verhandlungen des Ausschusses nur dann stattfinden, wenn
derselbe fuͤr sich allein zusammentritt, wohingegen Wir fuͤr den Fall, daß Wir die Ausschuͤsse mehrerer Provinzen zu einer ge⸗ meinsamen Berathung berufen sollten, Uns, wegen der Konkur renz der ehemaligen Reichsunmittelbaren dabei, weitere Bestim⸗ mung vorbehalten. Wenn etwa die Theilnahme der Herren Fuͤrsten am Ausschusse in der erwaͤhnten Art nicht ins Leben treten moͤchte, Wir aber den Landtags⸗Marschall aus denselben ernennen sollten, so tritt dieser dem Ausschusse als dreizehnte
Mitglied hinzu; wohingegen er dann bei etwaniger Vereinigung
des Ausschusses mit den Ausschuͤssen anderer Provinzen ganz aus⸗ scheidet, und durch ein von Uns zum Vorsitzenden zu ernennendes
anderes Mitaglied ersetzt wird.
Die Bestimmung der Dauer des Amtes des Landtags⸗Mar⸗
schalls wollen Wir nach dem Antrage Unserer getreuen Staͤnde
dahin abaͤndern, daß derselbe bis zur Exoͤffnung des naͤchste Die Leitung der durch
des fuͤr einen bevorstehenden Landtag ernannten neuen Landtags⸗
Marschalls.
Fuͤr den Fall der Behinderung des Landtags⸗Marschalls
werden Wir zu seiner Vertretung im Vorsitze ein Mitglied des Ausschusses ernennen, und ist daher fuͤc denselben aus dem
Stande, beziehungsweise Landestheile, welchem er angehoͤrt, ein Stellvertreter zu waͤhlen, der ihn dann in seiner Eigenschaft als Diese letztere Vertretung faͤllt weg,
Ausschusse als dreizehntes Mitalied hinzugetreten ist. 1 Die Leitung der Wahlen finden Wir fuͤr angemessen, in al⸗
(len Staͤnden dem Landtags⸗Marschall zu uͤbertragen.
Was die Ueberweisung von Verwaltungs Geschaͤften an den
nach der Proposition I. 1). zu bestellenden Ausschuß betrifft, so ist es Unsere Absicht gewesen, dieselbe lediglich nahme Unserer getreuen Staͤnde zu uͤberlassen, auch wuͤrde durch
der freien Beschluß⸗
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