1841 / 120 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

G b en worden seyn, Hieruͤber eine Erklarung abzugeben, war die dem Landtage dieselbe keinesweges 88 Fücha⸗ etwa dem Aus⸗ vorliegende Aufgabe, und deselbe glaubte sich daher zunaͤchst uͤber zur Ausrichtung besondern ltungs⸗Angelegenheiten nicht in noth⸗ die Frage verstaͤndigen zu muͤssen: schusse 2——8 stehen, Spezial⸗Kommissionen oder einzelne 1) ob nicht etwa ahle Provinzialgesetze ungesammelt zu lassen wendiger e du beauftragen. Diejenigen Schwierig⸗ seven und auf deren voͤllige Beseitgung anzutragen wäre? Man stindische 4— getreuen Staͤnde bei einer solchen Einrich⸗ konnte sich nicht verhehlen, daß diese Idee ungemein viel Anspre⸗

behen. 2& wermeinen, duͤrften sich bei näherer Pruͤfung chendes habe, daß ihrer Verwirklichung auch keine unuüͤbersteigli⸗ tung zu Wir wollen ihnen daher, obgleich sie nach der ab⸗ chen Hindernisse entgegenstehen, da das Provinzialrecht mit dem nicht erge Ertlarung von der eingeraͤumten Befugniß Gebrauch Allg. Landrecht auf gleicher Basis, dem Roͤmischen Rechte be⸗ 8 8ee nicht beabsichtigen, solche fuͤr den Fall, daß sie dies ruhe; indessen enthaͤlt jenes dennoch einige werthvolle Ueber⸗ 8 zünftig in ihrem Interesse finden moͤchten, nicht entziehen und bleibsel des alten Kulmischen Rechtes, welches seit sechs Jahr⸗

werden die desfallsige Bestimmung im Wesentlichen in derselben hunderten im Volksleben eingebuͤrgert ist, und deren Abschaf⸗ Art wie sie der Entwurf enthaͤlt, in die zu erlassende Verordnung fung keinesweges wuͤnschenswerth erschien. Wenn dem Land⸗ aufnehmen. Wir behalten Uns demnach vor, auf etwanige wei⸗ tage auch ein im ganzen Staate allein geltendes Gesetzbuch tere Antraͤge Unserer getreuen Staͤnde hieruͤber das Naͤhere zu als endliches Ziel vor Augen schwebte, so sprach sich doch all⸗ bestimmen, da ohnehin ihre Beschluͤsse uͤber die dem Ausschusse gemein die Ansicht aus, daß dieser Uebergang nur allmaͤhlig zu uͤberweisenden Geschaͤfte, uͤber deren Behandlung, so wie uͤber und mit moͤglichster Schonung der herkoͤmmlichen Rechte zie Errichtung eines engeren Ausschusses und dessen Zusammen⸗ stattsinden duͤrfe. Gleichzeitig aber hielt man die Ueberzeu⸗ setzung, Unserer Bestaͤtigung beduͤrfen wuͤrden. In Beziehung gung fest, daß das Provinzialrecht keine andere Abweichungen auf die in der Denkschrift vom 17. Maͤrz enthaltenen weiteren von dem Allg. Gesetzbuche vorschreiben duͤrfe, als solche, de⸗ Aeußerungen machen Wir indeß darauf ausmerksam, daß die zur ren Nothwendigkeit oder vorzuͤgliche Nutzlichkeit durch die Ausrichtung besonderer Auftraͤge ernannten Spezial⸗Kommissionen bisherigen Erfahrungen dargethan waren, wogegen die Abschaf⸗ und einzelnen staͤndischen Kommissarien nur dann mit dem fung aller vor dieser Pruͤfung nicht bestehenden Bestimmungen Ausschusse in Verbindung stehen koͤnnten, wenn sie ihre Auftraͤge Allerhoͤchsten Orts zu beantragen seyn wuͤrde. Wenn aber jenes

von ihm erhalten haͤtten, oder deren Ausfuͤhrung unter seine Auf: Ziel eines einigen Gesetzbuches fuͤr den ganzen Staat noch nicht

sicht gestellt waͤre, wohingegen aus dem bloß zufaͤlligen Um⸗ zu erreichen ist, so trat der Wunsch, daß mindestens in der Pro⸗ stande, daß die Breausftraaten etwa zugleich Mitalieder des Aus⸗ vinz Preußen kuͤnftig nur ein Provinzial⸗Gesetzbuch maßgebend schusses sind, eine Uebertragung der fraglichen Geschäfte auf den sey, um so lebendiger hervor. In dieser Bezichung schienen die Ausschuß nicht zu folgern seyn wuͤrde. Schwierigkeiten um so weniger erheblich zu seyn, als auch dem Der vorgeschlagenen Abaͤnderung der Fassung des §. 6 des Ostpreußischen Provinzialrechte das Landrecht von 1721 zum Entwurfs dahin, daß die Kosten der Ausschuͤsse in derselben Art Grunde liegt und in erheblichen Rechtsmaterien die Provinzial⸗ wie die Landtagekosten aufzubringen seyen, steht kein Bedenken Gesetzgebung beider Landestheile in der That voͤllig konform entgegen. ist. Indessen wollte man auch hier alles Gewaltsame Wir werden die Verordnung, wegen Einrichtung eines Aus⸗ vermeiden, deshalb eine sofortige Verschmelzung um so weniger schusses der Staͤnde der Provinz Westphalen, ehestens den vorste⸗ beantragen, als nach Emanation des zu erwartenden Allgemeinen henden Grundzuͤgen gemaͤß erlassen; fuͤr jetzt aber ergeht an Un⸗ Gesetzbuches auch dem Ostpreußischen Provinzialrechte Aenderun⸗ sere getreuen Staͤnde Unsere gnaͤdigste Aufforderung, nunmehr gen bevorstehen. Doch war die Versammlung uͤber den Grundsatz nach den obigen Bestimmungen die noͤthigen Wahlen unverzuͤg⸗ durchaus einverstanden, daß jene Verschmelzung uͤberall den lei⸗ lich vorzunehmen und Uns das Resultat zur Bestaͤtigung vor⸗ tenden Hauptgesichtspunkt bilden solle. Auch verkannte man nicht zulegen. die sich darbietende Gelegenheit, wenigstens das Danziger Parti⸗ Wir bleib’en Unseren getreuen Staͤnden in Gnaden gewogen. kular⸗ mit dem Westpreußischen Provinzialrechte in ein Provin⸗ Gegeben Berlin, den 26. April 1841. zialgesetzbuch zu bringen. Es koͤnnten in dieser Beziehung sich Friedrich Wilhelm. wenig Schwierigkeiten herausstellen, sobald die durch dies Parti⸗ Prinz von Preußen. kularrecht bedingten, die Stadt Danzig betreffenden Abweichun⸗ v. Boyen. v. Kamptz. Muͤhler. v. Rochow. v. Nagler. gen bei den bezuͤglichen Gesetzstellen des Provinzialrechts ange⸗ v. Ladenbera. Rother. Gr. v. Alvensleben. fuͤhrt werden. Diese Vereinigung ward in der angedeuteten Frhr. v. Werther. Eichhorn. v. Thile. Weise beschlossen, mit der Maßgabe, daß die fuͤr Danzig beizu⸗ gh 8 W-. behaltenden partikularrechtlichen Bestimmungen in dem zu redigi⸗ An rehthes Gesetzentwurf in Parenthese mit „Danzig“ bezeichnet

g f Prop 1a 1% 8 werden. die der Provinz Westphalen versam⸗ Demnaͤchst schritt man zur Berathung daruͤber: 2) auf welche Grundlagen man bei der Untersuchung sich stuͤtzen wolle? e“ Es lagen dem Landtage h verschiedene seggsentt cese gge⸗ 2) AFr der revidirte Entwurf Westpreuß. Provinzial⸗ und Danziger Provinz Preußen. Partikularrechts von 971 Paraagraphen; 1 ein Enncbarf; des Danzig, 10. April. (Fortsetzung des in Nr. 117 abge⸗ Koͤnigl. Oberlandesgerichts zu Marienwerder von 63 Paragra⸗

brochenen Artikels.) Zunaͤchst hatte der Landtag es fuͤr Pflicht phen; c) ein Entwurf des Oberlandesgerichtsraths Leman von 46

gehalten, zu seiner Information und um mit voller Ueberzeu⸗ Paragraphen, und ) ein vom Königl. Tribunal zu Koͤnigsberg gung uͤber das Beduͤrfniß und den Umfang eines Provinzial⸗ abgefaßtes Gutachten. Das letztere schien mit unverkennbarer Gesetzbuches und in wie weit die vorliegenden Entwuͤrfe dem⸗ Sorgfalt und Sachkenntniß abgefaßt und sprach sich dahin aus, selben entsprechen, ein Urtheil fäͤllen zu koͤnnen, sich den gegen⸗ daß von dem Entwurfe ad a. uͤberhaupt nur die Beibehaltung wertigen Rechtszustand Westpreußens klar vor Augen zu von etwa 295 Paragraphen durch das Beduͤrfniß gerechtfertigt stellen. Die bex ülichen Eröoͤrterungen ergaben, daß das Haupt⸗ sey. Der Landtag stimmte diesem Gutachten im Wesentlichen bei rechts⸗Material fuͤr Westpreußen in dem Landrecht von 1721 ent⸗ und beschloß, dasselbe seinen Berathungen zum Grunde zu legen. halten sey. Dasselbe ist indessen keinesweges aus dem Volke Auch die hier bevorworteten provinzialrechtlichen Bestimmun⸗ und aus den Beduͤrfnissen desselben hervorgegangen, vielmehr gen erlitten indessen noch eine wesentliche Einschrankung durch Be groͤßtentheils nur eine Zusammenhaͤufung von Truͤmmern ver⸗ jahung der denmaͤchst zur Eroͤrterung gelangenden Frage: ⁴) ob schiedener Rechtsnormen, die darin eine Verarbeitung gefunden die ausschließlich auf den Lauenburg⸗Buͤtowschen Kreis sich be⸗ haben. Nur von einigen, neben dem Landrechte von 1721 als ziehenden Gesetzstellen aus dem Provinzialrecht fuͤr Westpreußen Landesgesetze bestehenden Rechtsnormen darf angenommen wer⸗ ganz fortzunehmen seyen? 156 der durch das Tribunal bevor⸗ den, daß sie aus dem Volksleben hervorgegangen sind, wohin worteten Paragraphe gelten in dem bezeichneten Landes⸗ mehrere in die Regierungs⸗Justruction von 1773 übergegan⸗ theile nicht, von den uͤbrigen 139 Paragraphen finden gene Lestimmungen das jus terrestre nobilitatis pruüssiae, mehrere ihrem Gegenstande nach auf den Lauenburg⸗Buͤ⸗ die Danziger Willkuͤr⸗ und Wechsel⸗Ordnung zu rechnen towschen Kreis keine Anwendung, und es bleiben außer sind, wogegen alle anderen vor 1773 bestandenen Partikular Rechte dem Kirchenrechte nur noch wenige Punkte uͤbrig, in welchen aufgehoben worden. Dies hat aber wiederum zahlreiche Luͤcken das Provinzialrecht des Lauenburg⸗Buͤtowichen Kreises mit dem in der Gesetz⸗Gebung erzeugt, und ist neben dessen innerer Un⸗ Westpreußischen uͤbereinstimmt Bei dieser Lage der Sachen vollkommenheit ein neuer Grund gewesen, weshalb alle Sachver⸗ hielt der Landtag es um so mehr fuͤr zweckmaͤßig, daß jene Lan⸗

ündigen wieder i die 3 hier d ile auch in rechtlicher Beziehung von Preußen gaͤnzlich stuͤndigen wiederholt und dringend die Aufhebung des hiernach destheile ch in rechtlich eziehung von Preußen gaͤnz starker Maloritaͤt Fur Tagesordnung uͤbergegangen wurde.

gaͤnzlich ungenuͤgenden Landrechts von 1721 erfordert haben. Die getrennt werden, wie sie es in staͤndischer und administrativer in der Provinz bestehende Rechts⸗Verfassungs wird aber dadurch sind, als sie von den Preußischen Provinzial⸗Stäͤnden nicht ver⸗ noch besonders verwickelt, daß jede durch politische Ereignisse oder treten werden. Dasselbe gilt von den an Posen und an die durch Administrativ⸗Maßregein seit 1773 herbeigefuͤhrte Veraͤnde“ Neumark uͤbergegangenen Distrikten. Auch in Betreff der rung in den Graͤnzen der Provinz zugleich eine entsprechende fuͤnf Kreise des Kulmner und Michelauer Landes, mit Ausnahme Aenderung der Rechts⸗Verfassung zur Folge gehabt hat. Eine der Stadt und Veste Füctdon ge un ihres Rayons, darf die solche trat bereits zehn Jahre nach Einfuͤhrung des provinziellen Ausnahme provinzialrechtlicher

ein, welches den damaligen Marienwerderschen landraͤthlichen Landrecht lediglich und allein Geltung hat. Diese Vorbestim⸗ Kreis zu Westpreußen schlug. Im Jahre 1793 kamen die mungen setzten den Landtag in den Stand, zur Pruͤfung derjeni⸗ Starte Thorn und Danzig, mit ihren resp. Gebieten hinzu, gen provinzialrechtlichen Bestimmungen uͤberzugehen, deren Beibe⸗ denen durch das Patent vom 2. Juni 1793 die Beibehaltung. haltung wuͤnschenswerth erschien. Der Ausschuß hatte sich der Ar⸗ ihrer statutarischen Rechte zugesichert ward. Im Jahre 1802 beit unterzogen, nach dem Gutachten des Tribunals und mit Be⸗ wurde das Provinzialrecht fuͤr Ostpreußen emanirt, dessen Ge⸗ zugnahme auf die Verhandlungen der vom fuͤnften Provinzial⸗ setzeskraft auch in dem ehemaligen Marienwerderschen landraͤth⸗ Landtage ernannten staͤndischen Deputirten eine Zusammenstellung lichen Kreis Geltung fand. Mit dem Tilsiter Frieden ward aus jener Rechts⸗Bestimmungen zu bewirken, und es ward zur Be⸗ Danzig mit seinem Gebiete und einem Theile des Palatinats rathung uͤber dieselbe geschritten, nachdem sie durch den Druck Pommerellen ein Freistaat gebildet; der groͤßte Theil des Pala⸗ vervielfaͤltigt und den einzelnen Landtags⸗Mitgliedern zur Pruͤ⸗ tinats Kulm nebst Thorn und seinem Gebiete welcher jetzt fung mitgetheilt worden war. Man unterwarf die proponirten fuͤnf landraͤthliche Kreise bildet an das Herzogthum Warschau Zusauͤtze einer sorgfaͤltigen und anscheinend erschoöͤpfenden Eroͤrte⸗ abgetreten, und daselbst die Rechtsverfassung vei ihrer Wieder⸗ rung, hob die fuͤr und wider die Beibehaltung sprechenden Mo⸗ einverleibung mit Westpreußen dergestait bestimmt, daß in Stelle tive hervor, und einigte sich einstimmig uͤber Beibehaltung einer

des inzwischen sedoch unter Beivehaltung der statutarischen Anzahl von Bestimmungen, welche in Form von 88 Zusätzen zum Rechte fuͤr Danzig als Hauptgesetz eingeführten Code Na-] Allgemeinen Landrecht das Westpreußische Provinzial⸗Recht bil⸗.

polcon, mit einigen provinzialrechtlichen Abweichungen das den sollen. Aügememme Lundrecht von 1201 eat. Hiernach zerfäͤllt der Be⸗ Es wurde hiernach beschlossen, mittels Denkschrift die Aller⸗ zirk des Ober⸗Landesgerichts zu Marienwerder in acht provinzial⸗ hoͤchste Bestätigung des Entwurfs eines Provinzial⸗Gesetzbuches

ren vorherrschender Charakter ist, daß sie auf fremdem Gebiete zum Allgemeinen Landrecht, so wie eines gleichzeitig vorzulegen⸗ ent prossen, durch aͤußere Ereignisse eingefuͤhrt, im Volksleben den, darauf bezuͤglichen „Publikations⸗Patents“ nachzusuchen.

nirgend Wurzel geschlagen hat. Es gab sich demnach in der Nach Beendigung dieser umfassenden und wichtigen, von den Plenarversammlung der dringende Wunsch einstimmig zu erken⸗ b .

nen, daß diesen abnormen, zu zahllosen Verwickelungen und

Behorden und Staͤnden seit Jahren vorbereiteten FS 1 2 82 sich die Versammlung ein Gefuͤhl der Befriedigung uͤber die Be⸗ Streitigkeiten, ja zu Rechtsunsicherheit Anlaß gebenden, Zustän⸗ endigung des hochwichtigen Werkes um so weniger versagen, 888

den durch Sichtung, Sammlung und Feststellung der beizubehal⸗ man sich der zuversichtlichen Hoffnung hingab, des Koͤnigs Ma⸗ tenden provinztalgesetzlichen Bestimmunzen AA3“ zu festaͤt werde düͤrch Phan üngg des entworfenen Ge⸗ Theil werden moͤge. In der That hat auch des Selet ebung setzbuches den zur Zeit bestehenden abnormen Rechtszustand be⸗ diese Mißverhaͤltnisse nicht uͤbersehen, und seit Einfuͤhrung des dadurch zugleich die Annaͤherung zu einer Allgemeinen Allg. Landrechts hat man sich mit der Frage beschaͤftigt: „ob Rechtsverfassung wesentlich soͤrdern.

und welche Bestimmungen der Provinzialgesetzgebung sernerhin die Begutachtung der Entwuͤrfe der Ost⸗ und beizubehalten oder der Vergessenheit zu uͤbergeben seien Zestpreußischen Provinzialrechte erledigt war, wurden in der

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estimmungen nicht statthaben, Landrechts, durch das Justiz⸗Reglement vom 3. Dezember 1781 da hier nach dem Patente vom 9. November 1816 das Allg.

Plenar⸗Sitzung vom 8ten d. die von dem 6ten Provinzial⸗Land⸗ tage gepflogenen Verhandlungen uͤber ein Gesetz, betreffend die Erbfolge in Ritterguͤter, berathen. Dieselben waren auf den Antrag des 6ten Provinzial⸗Landtages bei Gelegenheit der Revision der Provinzial⸗Gesetze Allerhoͤchsten Orts wiederum vorge⸗ legt, um zu moͤglichster Beseitigung der in einzelnen Landestheilen von dem Allgemeinen Landrecht und Ostpreußischen Provinzialrecht abweichenden Erbfolgerechte benutzt werden zu koͤnnen. Da in denjenigen, namentlich Westpreußischen Landestheilen, in welchen die in Reode stehenden Abweichungen stattfinden, nach dem bei Begutachtung des Westpreußischen Provinzialrechts gestellten Ar⸗ trage kuͤnftig allein das Erbfolgerecht des Allgemeinen Landrechts gelten, in Ostpreußen aber die Bestimmung des Ostpreußischen Provinzialrechts bestehen bleiben soll, so uͤberzeugte sich der Land⸗ tag, daß die erneute Mittheilung jener Verhandlung ihren Zvweck erfuͤllt und die weitere Berathung uͤber dieselbe erledigt sey. Es wurde beschlossen, dies mitteist einer Denkschrift anzuzeigen, und man glaubte, mit aroßer Befriedigung in derselben erwaͤhnen zu koͤnnen, daß man Geleaenheit gefunden habe, der in dem Aller⸗ hoͤchsten Propositions⸗Dekret vom 13. Maͤrz ausdruͤcklich enthal⸗ tenen Anordnung gemaͤß, den Bestimmungen der §§. 1— 7. des Publications⸗Patents zum Allgemeinen Landrecht so vollstaͤndig als moͤglich zu entsprechen. B

In der Sitzung vom 9. d. M. kam zunächst ein Antrag zur Sprache, nach welchem um Abaͤnderung der bestehenden Vor⸗ schriften uͤber die Verpflichtung, die Chausseen vom Schnee zu raͤumen, welche den Adjacenten derselben in einem gewissen Um⸗ fange unentgeltlich obliegt, nachgesucht wurde. Man beschloß, die bei der Eroͤrterung daruͤber sich herausstellenden wesentlichen Uebelstaͤnde durch Vermittelung des Herrn Landtags⸗Kommissa⸗ rius zur Kenntniß der betreffenden Behoͤrden, Behufs geeigneter Abstellung, gelangen zu lassen. Ebenso wurde ein Gesuch saͤmmt⸗ licher Einsassen evangelischer Konfession im Marienburger Land⸗ raths⸗Kreise um Gleichstellung mit den Einsassen katholischen

Glaubensbekenntnisses desselben Kreises bei Entrichtung der Ab⸗

gaben und Leistungen an Kirchen, Pfarrer und Kirchendiener, dem Herrn Landtags⸗Kommissarius zur gecigneten Veranlassung uͤberwiesen. Berichtigung. vͥb In der Zusammenstellung der gutachtlichen Erklaͤrungen

eghst I ꝛc. in der gestrigen Nr. der St. Ztg. is

.505, Sp. 3, Z. 24 statt: „sie“, zu lesen: ihn; ferner S. 506, Sp. 1, Z. 44, statt: „Beweis“, zu lesen: Beruf.

Zeitungs⸗Nachrichte II

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 24. April. Die hiesigen Zeitungen enthalten das Programm der Feierlichkeiten bei der am 28sten d. M. stattfindenden Vermaͤhlung des Großfuͤrsten Thronfolgers mit der Prinzessen Marie von Hessen. Bei dem großen Zuge aus den inneren Gemaͤchern des Kaiserl. Palastes in die Hof⸗ kirche werden die hoͤchen Personen zum Theil paarweise in fol⸗ gender Ordnung erscheinen: 1) Ihre Majestaͤten der Kaiser und die Kaiserin, 2) der Großfuͤrst Thronfolger und seine hohe Braut 3) die Großfuͤrsten Konstantin, Nikolaus und Michael Nikolaje⸗ witsch, 4) der Prinz von Preußen und die Frau Großfuͤrstin Helene, 5) der Großfuͤrst Michael Paulowitsch und die Groß⸗ fuͤrstin Olga Nikolajewna, 6) die Großfuͤrstinnen Alexandra Ni⸗ kolajewna und Maria Michailowna, 7) die Großfuͤrstinnen Cli⸗ sabeth und Katharina Michailowna, 8) die Erbgroßherzoge von Hessen und von⸗Sachsen⸗Weimar; 9) die Prinzen Emil und Alexander von Hessen, 10) der Prinz und die Pr von Oldenburg. 8

Frankreich.

Paris, 25. April. Der Erzbischof von Paris hatte heute eine lange Audienz beim Koͤnige, die sich, wie man vermuthet, auf die Vorbereitungen zur Taufe des Grafen von Paris bezog.

In der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer fuͤhrte

die D batte uͤber die Bittschrift der in Buenos⸗Ayres wohnenden

Franzosen zu dem Resultate, daß die Verweisung an den Mini⸗ ster der auswaͤrtigen Angelegenheiten nicht genehmigt und mit

Eine zahlreiche Menge draͤngte sich, heute nach der Kirche St. Mary, um der Beatification der heiligen Marie de 1- Incar⸗ nation beizuwohnen. Die Statue der Heiligen stand, umgeben von Blumen und Kerzen, auf dem Hauptaltar. Der Erzbi chof, umringt von mehreren Bischoͤfen, dem Patriarchen von Jerusalem und von mehr als der Haͤlfte des Klerus von Paris, hie't das Hochamt. Saͤmmtliche Offiziale, uͤber funfzig an der Zahl, trugen reiche Priestergewaͤnder aus Goldstoss. Das Fest dauert mor gen und uͤbermorgen fort.

Sitzung der Assisen. Projeßdes Journals la France“. Seit dem Jahre 1830 hat kein Preßprozeß ein ähnliches Aufsehen ge⸗ macht. Schon um 9 Uhr Morgens waren alle Zugänge zum Assisen⸗ hofe mit Schaaren von Neugierigen besetzt, und gleich nach Oeffnung der Thüren war der Sitzungssaal bis auf den letzten Platz angefüllt. Die Journalisten, die später kamen, erhielten nur mit Mühe und auf besonderen Befehl des Präsidenten noch den uothigen Raum zum Ste⸗ nographiren. Unter den legitimistischen Notabilitäten, die der Sitzung beiwohnten, bemerkte man den Grafen Kergorlav, den Herzog ven Fit. James, den Marquis von Laroche Jacquelin, den Herzog von Lorge u. s w. sm 11 Uhr ward die Sitzung eröffnet. Der Generas⸗Advokat Pasto⸗ rieu⸗Lafosse nahm den Sitz des öffentlichen Ministeriums ein. Die Herren Berryer und Anägust Johannet saßen auf der Bank der Vertheidiger. Der Präsident ermahnte das Publikum zur größten Ruhe, und erklärte, daß jedes Zeichen des Mißfallens oder des Bei⸗ falls die Räumung des Saales zur Folge haben würde. Der An⸗ geflagte erwiederte auf die an ihn gerichteten Fragen, daß er Ernst von Monteour heiße und verantwortlicher Herausgeber des Journals „la

b qri 7 6. France“ sev. Di 1 ⸗Akte, wel ierauf v vurde . rechtliche Distrikte, mit sehr abweichender Rechtsverfasung, der fuͤr den westlichen Theil der Provinz Preußen in 88 Zusaͤtzen Felt de oo11121512“1““

hielt den am 24. Januar d. J. von der „France“ publizirten und in diesem Prozesse infriminirten Artikel. Derselbe lautet solgendermaßen:

Die persönliche Politik Ludwigs Philipp's, durch ihn selbst erläutert.

„Ludwig Philixp hat ein politisches Spstem, auf dessen Reali runa er, unbekümmert um alle Ministerial⸗Verändcrungen, hinarbeitet. Er hat bei Ausübung seines constitutionellen Rechtes beständig gesucht, ein Kabinet zu hilden, welches seine parlamentarische und gesetzliche Ver⸗ antwortlichkeit für die Ausführung seines intimen und persönlichen Gedankens einsetzte. Hat er ein solches in dem Ministerium vem 29. Oktober gefunden? Ist nicht Herr Thiers selbst in jenes Svstem eingegangen, als er die Befestigung von Paris durch Ordonnanzen be⸗ gann und sie vor der Kammer vertheidigte. Es sind dies ernste und wichtige Fragen, und die Dokumente, welche wir Frankreich vorlegen, werden vieler Ungewißheit in dieser Beziehung ein Ende machen. Wir

zessin Peter

sind immer der Meinung gewesen, daß die Politik des persönlichen und nicht verantwortlichen Systems zum Zwecke hätte, Europa Bürg⸗ schaften zu geben, und den Krieg zu vermeiden, und daß jene Bürgschaften in einem Plane zur Unterdrückung der Revolu⸗ tion im Innern beständen. Es liegt uns eine Korrespondenz vor Augen, welche bestimmt war, auf die Europäischen Höfe zu wirken. Die Enthüllung derselben ist wahrscheinlich den anti⸗ diplomatischen Indiscretionen zu verdanfen, von denen die Mini⸗ ster der Juli⸗Regierung auf der Rednerbühne schon so viele Bei⸗ spiele gegeben haben. Wir theilen einige Bruchstücke daraus mit, welche in den ersten Jahren nach der Juli⸗Revelution geschrieben wurden, und die zeigen, daß schon zu jener Zeit Verpflichtungen in Bezug auf folaende Punkte eingegangen waren: Die Traftate von 1815 für un⸗ verletzlich zu erklären; Paris zu befestigen, als ein Mittel, die Haupt⸗ stadt im Zaume zu balten; Algier aufzugeben, um Enaland zufrieden zu stellen und die Allianz mit jenem Lande zu sichern; Polen auf keine Weise zu unterstützen. Die nachfolgenden Auszüge werden Vielen nichts Neues lehren; aber sie werden dazu dienen, mauchen Irrthum zu be⸗ richtigen, und die ersten Jahre nach der Juli⸗Rerolution, deren Ge⸗ schichte noch zu schreiben ist, in ihrem wahren Lichte zu zeigen.“ Auszüge aus Briefen Ludwig Philipp's.

Da ist sie denn, die famöse Epistel! Sie, der Tie die Nothwendiagkeit kennen, welche dieselbe eingegeben hat, Sie allein wer⸗ den sich nicht über den wahren Sinn, den sie für uns haben muß, täuschen, und obgleich ich ste eigenhändig für Sie abschreibe, so werde ich⸗ mich doch hüten, Ihnen zu sagen, daß Sie sie buchstäblich befolgen sollen. Im allgemeinen ist es mein aufrichtiger und fester Entschluß, alle die Verträge unverletzt aufrecht zu erbalten, welche seit 15 Jahren zwischen den Europäischen Mächten und Frankreich abgeschlossen wor⸗ den sind. Was die Besetzung von Algier betrifft, so habe ich noch be⸗ sondere und wichtigere Gründe, um diejenigen Verpflichtungen getreu

u erfüllen, welche meine Familie gegen Großbritamen eingegangen ist.

Lene Gründe sind der lebhaste Wunsch, den ich empfinde, Sr. Groß⸗ britanischen Majestät angenehm zu sepn, und meine innige Ueberzeu⸗ gung, daß ein festes Bündniß zwischen den beiden Ländern nicht allein für die gegenseitigen Interessen, sondern auch für die Frei⸗ heit und die Civilisation Europa’s nothwendig ist. Sie können daber, Herr Betschafter, Ihrer Regierung versichern, daß die meinige pünktlich alle diejenigen Verpflichtungen einhalten wird, welche Se. Ma⸗ jestät Karl X. in Bezug auf Algier übernommen hat. Aber ich bitte Sie, die Aufmerksamkeit des Britischen Kabinets auf den gegenwärti⸗ gen Zustand der Gemüther in Frantreich zu lenken, denselben bemerk⸗ lich zu machen, daß die angenblickliche Raͤumung Algiers das Zeichen zu den heftigsten Recriminationen gegen meine Regierung geben würde, daß sie verderbliche Resultate herbeiführen könnte, und daß es für den Frieden Europa's von Wichtigteit ist, eine neue Regierung die an ihrer Befestigung arbeitet, nicht zu depepularisiren. Se. Britische Majestät muß daher, beruhigt über unsere Absichten und von unserem festen Weillen, das Versprechen der Restauration zu erfüllen, überzengt, uns die Wahl der Zeit und der Mittel überlassen.

.. . . Es scheint, daß es Ihnen noch nicht gelungen ist, weder in Wien noch in St. Petersburg begreiflich zu machen, daß ohne die Nichteinmischung Europa erschüttert seyn und Oesterreich eben so gut Italien verloren haben würde, wie man den Holländern Belgien ge⸗ nommen hat Hat man vergessen können oder dürfen, daß während der Regierung Cjartoriskv's ganz Polen unter dem revolutionairen Ein⸗ flusse sich erhoben und sich durch unsern weisen und heilsamen Einfluß mit Frankreich vereinigt haben würde, um Rußland zurückzutreiben und trotz seiner kolossalen Streitkräfte zu zerschmettern; denn es ist ewig wahr, daß, wenn ein Volk, ein wirkliches Volk sich für seine Frei⸗ heit erhebt, keine absolnte Gewalt im Stande ist, es zu unterdrücken. Ich hatte etwas Besseres gehofft von den Aufschlüssen, die Sie über die Unermeßlichkeit des Dienstes gegeben haben müssen, den wir Ruß⸗ land, Oesterreich und Preußen geleistet baben, ein Dienst, der aus der Thatsache selbst hervorgeht; denn Polen ist unterlegen, und nicht ohne einige Gefahr für uns. Man denke etwas mehr daran, um uns nicht in die Nothwendigkeit zu versetzen, beständig daran erinnern zu müssen. Haben Sie nicht die beiden Briefe Lafapette’s, welche die Vorwürfe an unseren Minister enthalten, daß er durch seine Rathschläge und Versprechungen die Vertheidigungsmittel Polens ge⸗ lähmt habe? Bedarf es für die Kabinette von Wien und St. Peters⸗ burg mehr? und kann man die Gefahr verkennen, die für Rußland in den Plänen und in dem Vertheidigungs⸗Sosteme lag, welches die Polen unter dem Prinzen Adam angenommen hatten? Will man vergessen, was man uns, als den einzigen und mächtigen Urhebern der Maß⸗ regeln, schuldig ist, die jenes System gelähmt und die prophetischen Worte Sebastiam's verwirklicht haben. Aber brechen wir davon ab; Polen ist nicht mehr, und uns weit mehr als dem Sieger von Warschau muß es das Russische Kabinet danken, daß jener Heerd der beständigen Rebellion vernichtet ist Machen Sie, daß man sich dessen etwas mehr in Wien und besonders in St. Petersburg erinnere.

.... Es sind in politischen Krisen schrecklichen Folgen zu befürch⸗ ten, wenn ein weiser und voraussehender Wille sich in unvermeidlicher Berührung besindet, mit der Halsstarrigkeit eines Eifers, der schlimmer ist als döser Wille. Wenn man, statt den bürgerlichen Alrrilleristen rücksichtses cin Ende zu machen, meinen Rath befolgt, ihnen geschmeichelt, schön mit ihnen gethan, und ihnen zu verstehen gegeben hätte, daß, wenn man an Errichtung von Forts dächte, dies nur geschähe, um ihnen die Bewachung derselden anzuver⸗ trauen; wenn man sie überredet hätte, daß im Falle einer Invasion Paris nur solchen Vertheidigern sein Heil verdanken könnte; wenn man endlich statt einer brüsken Auflösung jene Bürger bei der Eitel⸗ keit gefaßt hätte, so würden Arago und die Seinigen mit dem Beweise gescheitert seyn, daß die Forts, weit davon ent⸗ fernt, zu einer Vertheidigung gegen das Ausland bestimmt zu seyn, ein Mittel werden sollten, um die sehr unruhige Bevölkerung von Pa⸗ ris und seine liebenswürdigen Vorstädte im Zaum zu halten. Man mußte Zeit gewinnen, und statt die Gemüther zu erbittern, den aufgeschreckten Civismus einschläfern, um ihn auf den heilsamen Augen⸗ blick vorzubereiten, wo man jedem Widerspänstigen durch eine Ordon⸗ nanz antworten fonnte. Uebrigens wird mich nichts dahin bringen, auf einen Plan zu verzichten, der so weise erdacht ist, und an dessen Ausführung ich bei dem gegenwärtigen Zustande der Dinge gewisser⸗ maßen die Dauer meiner Donastie knüpfe. Man möge fest überzeugt seyn, daß ich allein mich der revolutionairen Hoder entgegenstellen, sie lenken und besiegen konnte. Man wisse uns etwas mehr Dank dafür. Man rechnet uns unsere unerhörten Anstrengungen nicht an, man weiß nicht, mit welchem Volke wir es zu thun haben, und daß seit 40 Jahren Paris wie Fraukreich betrachtet werden muß. Man versichere daher, daß ich weder auf jenen Plan, noch auf den, die Presse, unsere gefährlichste Feindin, zu zügeln, verzichte. Man hat einen großen Theil der Schriflsteller gewonnen; die anderen werden solgen, und nach den boshaften und täglichen Aufreizungen wird Ruhe eintreten. Man denke an das, was der Juli 1830 über Europa hätte

vringen können. Man überlege, was unser einziger und fester Wille dn üincgf te foe sete sie Driginalbriefe nicht vorzeigen könne, so setze sie sich der Todesstrafe die Mittel auffinden, um die Kammern zu veranlassen, einem aus, welche in England auf ein Verbrechen der Fölschung stehe. Unter SSe 8 t 9 S - diesen Umständen sey es leicht einzusehen, ün sie sich um keinen Preis neuen regierenden Koͤrper das Leben einzuhauchen. Die Urheber von den Original⸗Dokumenten trennen wolle. Herr Berrver zeigte 8 1 8 4 * übrigens andere Originalbriefe des Königs vor, die derselbe 8 8 nicht die Moͤglichkeit vorausgesehen, daß die Zuͤgel der Regent⸗ Der Präsident zu dem Angeklagten: Bevor ich dem öffentlichen Jahren 1808 und 1809 geschrieben hatte, und die die höchste Aehnlich⸗ schaft den Haͤnden der Koͤnigin Christine, noch ehe deren feit mit den Facsimile's der inkriminirten Briefe darboten. Tochter zur Muͤndigkeit gelangen wuͤrde, entfallen koͤnn⸗

aus jener surchtbaren Volksgährung gemacht hat. Man nehme dar⸗ aus ab, was wir noch thun werden, und besonders möge feine der Mächte vergessen, daß wir allein Frankreich und Europa retten konn⸗ ten, und daß wir es gethan haben. Wien, St. Petersburg und Ber⸗ lin mögen sich dessen stets erinnern.

I das Wort gebe, muß ich Sie fragen, ob Sie Papiere in Bra 8g haben, die Sie im Lause der Debatten vorzulegen gedenken? 69n sedezne Sewegung der Aufmerksamkeit). Bevor der General⸗Ad⸗ vokat das Vort nimmt, muß er wissen, auf welchem Terrain die De⸗ batte geführt wird. Was haben Sie zu erwiedern? Mi he von Montour: Mein Vertheidiger wird dem öffentlichen inisterium antworten und die Publizirung der Briefe rechtfertigen. Vorher habe ich mich über nichts zu erklären. Der General⸗Advokat: Wird Ihr Vertheidiger sich veranlaßt 8 in etg18 Papiere vorzulegen? Herr Berryer: Das Journal „la France“ ist vor die Jurv ge⸗ stellt worden. unter der Anksage, daß es sich Paglalenn haüce Briefe der Beleidigung gegen den König schuldig gemacht habe. Wir

in Händen, aber Sie sind nicht mein Richter und ich werde Ihnen

kurzer Frist gab sie, wie schon erwähnt, ihr Urtheil dahin ab, daß der waͤhnten Constitution und in dem dieselbe ergaͤnzenden Ges

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werden die Entwickelung der Anflage abwarten, um das System der dem sie“, sagt dieses Blatt, „eine Bill nach der anderen einge⸗ Vertheidigung den Mitteln der Auflage anzupassen. bracht hatten, die sie niemals durchzusetzen beabsichtigten, um Der Ceneral⸗Advokat hegann bierauf sein Reauisitorium in Mißbraͤuchen abzuhelfen, welche viel zu eintraͤglich sind, als daß folgender Weise: Die Verleumdung ist eine Kunst, die Fortschritte man sie gern abstellen sollte, verschrieen sie ohne Bedenken ihren macht. Man hat lange Zeit gealaubt, daß es, um die Person eines eigenen Vorschlag, so wie sich Lord Stanley desselben ernstlich Königs zu beleidigen, genügen könne, schmähliche Anklagen gegen ihn ls bees Versuch der Tories den Irlaͤndern zu erheben, ihm Thatsachen anzudichten, die, wenn sie wahr wären, annahm a et Da si diesen Kunstariff aber ihn in der öffentlichen Meinung herabsetzen würden. Aber auf ein ihre Wahlrechte zu erlauben. Da sie * eeen, so solches Angriffs⸗Svstem giebt es eine Vertheidigung, welche die Par⸗ zu plump fanden, als daß er haͤtte gelit gen 2 hase teien leicht voraussehen können: man wiederlegt die Behauptungen brachten sie eine andere Maßregel von ihrer Fabrik ein, scheinbar durch entgegengesetzte Behauptungen. Scit einigen Jahren aber hat zu gleichem Zweck, aber mit einer Klausel belastet, welche durch man eine Anglisssart ausgesonnen, die gefäbrlicher und bei weitem ge⸗ eine graͤnzenlose Ausdehnung des Wahlrechts die Wirkung der bässiger von Seiten Derer ist, die sich derselben bedienen. Man hat angeblichen Reform neutralistren sollte. Um nun eine Masoritaͤt die E. egn 8. 8** 6s MB“ bei der zweiten Lesung zu erhalten, setzten sie den Wahl⸗Census det. In welche Lage wir er König dadurch versetzt. So 8 B 8„1; veevise sten i . er, wie in einer Newehnltchen Fälschungssache persönlich die ihm zuge⸗ zuerst auf 5 Pfd. fest, natuͤrlich nicht in. 221VV schriebenen Briefe ableugnen? Soll er vor Gericht cigenhändig etwas Meinung oder mit dem Wunsche, daß 18 8n. urch ber landi⸗ niederschreiben, um die Erperten in den Stand zu setzen, einen Ver⸗ ten, sondern nur, um sich unter den Englischen und Ir 8 gleich mit den verfälschten Papieren vorzunehmen? Würde man in schen Demokraten auf einen Augenblick etwas populairer zu einem solchen Falle an die völlige Ulnabbängigkeit der Experten glauben? machen. Als sie diesen Zweck erreicht, und sie durch kurze Nein, das gewöhnliche Vertheidigungs⸗System ist in einem selchen Falle Beobachtung der oͤffentlichen Stimmung im Lande sich uͤberzeugt nicht anwendbar und das hat die „France, gewußt, als sie jeuen ge⸗ hatten, daß im Ausschusse des Hauses die Verwersung ihres ur⸗ ngegen Se Henseet n EEEEe spruͤnzlichen Vorschlages unvermeidlich sey, gaben sie augenblicklich eidiaun egen die erson des Konigs 1 10 alt, 1 9 A 8 hevegs v esnh 8 Zwei el Anse rfen. Er stellt den im Jahre 1830 erwählten König als den und mit der groͤßten Bereitwilligkeit ihre Stellung 84* und küe Feind aller nationalen Interessen dar, der sich ohne Rücksicht auf die Morpeth laͤßt sich durch die von ihm waͤhrend der Osterferie Mittel nur mit der Idee beschäftige, seiner Dynastie Dauer zu verschaffen. Buͤreau der Armen Kommissarien gemachten Nachforschungen zu Wenn der König so wäre, wie man ihn zu schildern sucht, so müßte man in der Einsicht bringen, daß § Pfd., nicht 5, der genaue Belauf des ihm enun, Feüden erblicken, der nur 6 82 ien 1 shlägs, Wahl⸗Census sey, durch den man eine achtbare und . 8 man müßte ihn unter jene Fürsten reihen, die ihre Herrschaft nicht auf ꝛZz blerschaftin r verde. uskunfts⸗ die Wahrheit sondern auf die Lüge gründen. Ja, es ist dies Schmä⸗ cerce Hacherschafeia Ie1a-1e.—., ,,882888cagal—. hung, es ist Beleidigung; darüber kann kein Streit seyn. Das inkri⸗ mittelfeh schlagen, sog 9 tman allg ; M ister li⸗ ber annehmen minirte Journal zicht den König in den Kampfplatz herab, es zeigt ihn neue Modification in hetto habe, welche die Minister lieber ündis mit den Briefen in der Hand, und weihet ihn dem Hasse, der Rache wollen, als daß sie in der Minoritaͤt bleiben, naͤmlich die Irlaͤndischen 4 H * b d 2 8 ; 24 F b 2 und dem Unwillen des Volkes. Mit den Briefen in der Hand! Ist Paͤchter, die von Jahr zu Jahr auf 20 Pfund Einnahme abge⸗ dem so? Hatte man sie wirklich? Dazu wäre vor allen Dingen noth⸗ schaͤtzt sind, den auf 50 Pfd. Einnahme abgeschaͤtzten Paͤchtern wendig, daß jene Briefe richtig wären; es ist dies unmöglich und in Englands gleichzustellen, das heißt ihnen das Wahlrecht zu ver⸗ se Pegshh n habfsgzesnen Zarer Prtans. den Frh Hä⸗ 8 c leihen. Wenn eines von diesen Auskunftsmitteln, ihnen im Aus⸗ reulos un istig schildert, sollte es sich nicht vor allen Dingen zu 8 ; e. gis 2 r - rhinderung Grundsatze gemacht haben, dergleichen gefährliche Dinge der Feder nicht vees, e chchch anzuxvertrauen? Er sollte nicht wissen, daß es Dinge giebt, die man sagt, 8 85 . BVill 6 ) fuͤr di 1 S ssion vereitelt: aus aber nie niederschreibt? An wem hätte denn der König jene Briefe gerich: Lord Stanley s ill ist dann fuͤr diese Sess 4 8 sel he 8 tet? Aus den publizirten Bruchstücken geht es nicht hervor. Ein Wortinden⸗ ihrer eigenen Bill wird im Oberhause die Wahlcensus⸗Kausel her selben, das Wort Botschafter, könnte veranlassen zu glauben, daß ausgeworfen werden, und damit haben sie erlangt, was sie wollen, sie an Herrn von Tallevrand gerichtet worden wären, also an den ge. einen anstaͤndigen Vorwand, die Maßregel ganz und gar fallen wandtesten Mann in der Kunst der Diplomatie, und ein solcher Mann zu lassen.“ sollte solche Briefe behalten haben, statt sie zu verbrennenk Nein, sie Unter den die orientalische Frage betreffenden officiellen Ak⸗ gen 1 ell. ‚bent 9 1 1 124 1 . . ini j 1 manne handelte, dem man einen Brief zuschrieb, der seine Ehre an⸗ auch e fruͤher von h G anzestschen griffe, so würde ihm Niemand das Recht bestreiten, den Angreifer auf⸗ stellte Remonstration Lord Palmerston 89 b 5 zusuchen und ihm zu sagen: Sie haben mir einen Brief angedichtet, Ruͤstungen, die vom 5. Mai v. J. datirt ist. 8 jeigen Sie mir denselben. Wohlan, m. H., obwohl der Fall nicht gleich Vor dem Polizei⸗Amt der Londoner Town⸗Hall erschien ist, obwohl es sich hier um das Staats⸗Oberhaupt, also um die gehei⸗ dieser Tage ein junger Neger, Namens Dixon, der ein Gesuch jigtsten Interessen handelt, so ist doch dasselbe geschehhen. Man hat um Unterstuͤtzung, damit er nach Amerika zuruͤckkehren koͤnne, zu dem verautwortlichen Herausgeber der „France“ gesagt: Wenn durch die Angabe motivirte, daß er, als Aufwaͤrter in einem Ss ES . deeseen osn, deas pe heac. Wirthshause zu Buffalo am Miagara, den 5. 8 18¼ 34 9 2 1 Sely —19 ; 8 Bi 74. * 8 sc 9* j rz ic e für die Echtheit. Wissen Sie, welche Antwort man dim Ieens. env- je Brief ch agte ich ie Origi üf 6 31. ; richter ertheilte? Die Briefe sind echt, sagte man, ich habe die Originale fuͤhren koͤnnen. Auch seine Aussage spricht dafuͤr, daß Herr

dieselben nicht übergeben? Ich behalte mir vor, sie der Jury zu zeigen. Mac Leod bei jener Handlung nicht zugegen gewesen. So stehen die Sachen noch jetzt, und Sie haben gehört, m. H. wie man Die meisten Blaͤtter besprechen die vom Commodore Napier

Spanien. O Madrid, 16. April. Vier Wochen sind seit Eroͤffnung der Cortes verstrichen, und die Loͤsung der großen Frage, welche uͤber die naͤchste Zukunft dieses Landes entscheiden soll, die Ernen⸗

noch so eben auf die Frage, ob man Papiere vorlegen wollte, eine aus⸗ zu Liverpool gehaltene Rede und beloben die Maͤßigung, welche jedes Original⸗Dokument, und bis man uns auf diese Weise die Echt⸗ eneres Blu⸗ i in der Levante beobachtet habe, und wodurch ein ferneres Blut⸗ t 34 88 v 8 8 . 8 8 1 2 8 8 beit jener Briefe nachweist, sind wir berechtigt, sie als das Werk von vergießen, ja vielleicht ein Krieg mit Frankreich verhindert wor der Fälschung verdächtig, verhaftet worden waren, wegen mangelnden Be⸗ den sey. 2 r weises freilassen mußte, welchen Gebrauch machten sie von ihrer Freiheit! Pomp bewirthet. Gestern ist derselbe, von Manchester kommend, sicht, seine Vercheidigung zu verabreden, und mit wem! Ach, m. H. hier Der Morning Herald versichert, die Angabe, daß der stoßen wir zum erstenmal auf einen Namen, den wir niemals den Muth Koͤnig von Hannover seine Zimmer im St. James⸗Palaste raͤu⸗ uns nicht dazu gezwungen hätte. In der ersten Zeit ward der Name ꝗuFg 3 8 8 Prinzes 8 jener Frau (der Contemporaine) von den Herren Lubis und Montour Z“ Prinzessin Auguste ihr verabredet zu haben, so würden sie eine solche Behauptung als eine Frau selbst gesprochen, sie hat im Interesse dieses Prozesses eine Erklä⸗ V Bruͤssel, 25. April. Major Allard, Adjutant des Gene⸗ rung publizirt, welche beweist, zu welchem jämmerlichsten Aeußersten die ral⸗Lieutenants Goblet, ist zum Gouverneur des Kronprinzen er⸗ klärung der Madame St. Edme, die dieselbe in dem Engli⸗ Nach offizi 2 es im Jahre 1840 i 1 b W 9„. 1 ziellen Listen gab es im Jahre 1840 in Belgien schen Journale „Sun“ hatte erscheinen lassen. Es geht daraus 1218 Doktoren der Medicin, 949 Wundaͤrzte, 504 Geburtshelfer, ihr kommen, und sich angeblich die Originale in ihrem Besitze be⸗ 3 finden. Sie fordert darin die Französische Regierung auf, ihr den Hebammen, 43 Zahnaͤrzte. der Briefe auf das Unwiderleglichste beweisen würde. Dieses Zeug⸗ von Wolle und wollenen Waaren in Belgien seit dem niß, fuhr der General⸗Adpokat fort, soll uns statt der Original⸗Doku⸗ Jahre 1834: 8 Wolle. 1 der Jurvy vorzulegen, und jetzt flüchtet er sich hinter eine Fran, 8 b für die uns die Bezeichnung fehlt. Er stellt keine andere Bürgen, als 14,309, 160 Fr. 5,096,987 Fr. ben, und die längst alles verkauft hat, was eine Franu verkaufen kann. 14,989,065 » 9,479,443 Und vor einer solchen Autorität soll sich die Jury beugen? Das ist v 92 17,445,720 » 1,038,737 gründet die Anklage der Beleidigung besser als die Quelle, aus der 12,533,940 » 1,324,050 man seine Schmähungen geschöpft hat. Wir brauchen nichts weiter Einfuhren. Ausfuhren. appellirt zu haben. 8 6 1 1,619,994 Fr 3,810 9 Fr Herr Berrver hob in seiner Vertheidigung besonders hervor, daß 261“ 8 775 1 6 don gedruckt und dem dortigen Botschafter vorgelegt worden wären, 1,512,076 ü8 6,613,280 88 ohne daß dieser für aut gefunden hätte, eine gerichtliche Verfolgung ein⸗ 1,445,980 » 6,196,824 » Echtheit der Briefe schon gerechtfertigt. Aber dies sey noch nicht Alles. Herr Heinrich von Laroche⸗Jacquelin, ein Mann, der selbst von und sie für vollkommen echt erkannt, sich aber dabei nicht beruhigt, sondern sie einem Manne gezeigt, der der jetzigen Regieruug von gan⸗

weichende Antwort ertheilte. Bisjetzt fehlt also in dieser Sache noch er bei der Ausfuͤhrung seiner Befehle als General und Admiral Fälschung zu betrachten. Als man die Herren Luͤbis und von Montour, die Henn b 59 9 8 Lüpis F;.S Auch die Stadt Manchester hat den Commodore mit Herr Lubis begab sich am 20. März nach London, ohne Zweifel in der Ab⸗ hier eingetroffen. gehabt haben würden, in diesen Prozeß zu mischen wenn die „Frauce“ men lasse, beruhe auf einem Irrthum, indem dieser Monarch nicht genannt; wenn man ihnen damals vorgeworfen hätte, sich mit Verleumdung haben zurückweisen können. Jetzt aber, m. H., hat diese 1I11“ „France“ gezwungen ist. Der General⸗Advokat verlas hierauf eine Er⸗ nannt worden. hervor, daß sämmtliche dem Könige zugeschriebenen Briese vo 8 8 11. 149 1 5 8

8* 9 önige, zugeschriebenen Briefe von 139 Gesundheitsbeamte, 784 Pharmaceuten, 38 Droguisten, 863 Prozeß vor den Englischen Gerichten zu machen, wo sie die Echtheit Folgendes ist eine Zusammenstellung der Ein⸗ und Aussuhren mente dienen. Der Angeklagte hatte versprochen, die Original⸗Schrei

Einfuhren. Ausfuhre eine abgedankte Dirne, die die Schande aus ihrem Vaterlande vertrie⸗ 22,133,099 » 5,768,607 keine Vertheidigung, das ist ein Hohn gegen die Jurv. Nichts be⸗ 1 n. den nicht Wollene Waaren: hinzuzufügen, wir glanben, nicht vergebens an die Justiz des Landes 9. 2 2 212 2 2 9 3 17 4 2 5

ganz ähnliche Briefe Ludwig Philipp's schon im Jahre 1839 in Lon⸗ 1,261,094 » 8,754,246 zuleiten. Dadurch allein würde der gute Glanbe der „France“ an die 1,016,595 » 5,343,020 » seinen Geagnern für die Ehre selbst gehalten werde, habe die Briefe gesehen zem Herzen ergeben sev. Dieser, von der Echtheit ebenfalls überzeugt,

habe sich der Thränen nicht erwehren können, als er sich mit dem Inhalte nung der neuen Regentschaft, ist, wenigstens der Form

derselben bekannt gemacht hätte. Die Original⸗Beiefe köunten nicht vorgelegt nach, noch in ungewisser Ferne. Die dermalige provisori⸗

werden, weil die Person, vonder sieherrührten, noch immerfürchten müsse, in sche Regentschaft erklaͤrt sich selbst, den Cortes gegenuͤber, fuͤr

London wegen Fälschung verklagt zu werden. Wenn sie alsdann die einen im Todeskampfe begriffenen Kranken, und kann doch nicht

der Constitution von 1839 hatten bei deren Abfassung offenbar

Nachdem der General⸗Advokat noch kurz replizirt, und Herr: ten. Sonst wuͤüͤrden sie die Art und Weise, wie die

Verrver hierauf geantwortet hatte, resumirte der Präsident die neue Regentschaft zu ernennen sey, in einer bestimmteren

Debatte, und die Jurv zog sich in ihr Berathungszimmer zurück. Nach und vollstaͤndigeren Form festgesetzt haben, als dieses in der er⸗

2 1 sich etze vom mgeflate E seyv. Die Versammlung sich 19. Juli 1037 geschehen ist. Das Schwankende dieser Bestim⸗ mungen hat zur Folge gehabt, daß beide Kammern, anstatt sich Großbritanien und Irland. uͤber die Prozedur der Ernennung im Einverstaͤndniß zu seben, seit gestern vielmehr in offenem Widerspruch gegen einander gera« London, 24. April. Das Verfahren der Minister in Be⸗ then sind. 3 1 zug auf die Irlaͤndische Waͤhler⸗Registrirungs⸗Bill wird von der Der Senat, wie der Kongreß, hatten zwar beide als Grund⸗ Times heute einer sehr bitteren Kritik unterworfen. „Nach⸗] lage der ferner vorzunehmenden Schritte, den Satz anerkannt, daß,

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