98 i ionen und In⸗ 8 ufer/estenten gerhssat 9 vüutieer den bde⸗ dehs den Alluvionen in der Regel den Eigenthuͤmern lichen Flasse e⸗ an den Fluß stoßenden Grundstuͤcke gehoͤren, fest⸗ der unmitten agen so auch ihnen das Recht, sich die enistehenden gehalten 8 Verlandungen durch Besitznehmung zuzueignen, nur be- Beschraͤnkungen im oͤffentlichen Interesse, zugestanden ist. mit einigen Bo stellt die Verpflichtung des lifer⸗Besitzers zur e Ufers fest, deren Erfuͤllung, nach §. -- in S19 Dicgunge fordern ist, wo der Abbruch der Ufer, nach den In⸗ heil der Landes Polizei⸗Behoͤrde, in irgend einem oͤffentlichen n ee nachtheilig wird. In keinem Fall aber ist, nach §. 61, der Ufer Bewohner verbunden, zur Deckung der durch 1— gen entstehen Kosten mehr als die Haͤlfte des jaͤhrlichen Reiner⸗ trags des verpflichteten Grundstuͤcks beizutragen. Der §. 64 lautet folgendermaßen: “ Erstreckt sich der Bau uͤber die Ufer mehrerer angrenzender Grundstuͤcke, so sind die Kosten desselben, insofern sie das §. 61 bestimmte Maaß nicht uͤberschreiten, von den Besitzern nach dem Verhaͤltnisse der zu deckenden Uferlaͤngen zu tragen. . Die §§. 65 — 73 handeln von den Faͤllen, wo an die Stelle des Uferbesitzers andere Verpflichtete treten, als: Deichverbaͤnde — indem es bei den Bestimmungen der vorhandenen Deich⸗Ord⸗ nungen, so weit sie sich auf die Verbindlichkeit zur Deckung der Ufer, Erwerbung der Alluvionen, Inseln u. s. w. beziehen, bis u einer mit Allerhoͤchster Genehmigung erfolgenden Abaͤnderung sein Bewenden behaͤlt —; Ufer⸗Verbaͤnde, innerhalb dessenigen Bereichs, der bei dem hoͤchsten bekannten Wasserstande des Flusses der Ueberschwemmung ausgesetzt ist; und die subsidiaͤre Verpflich⸗ tung der Niederungsgenossen, und (nach §. 74) der Staatskasse, welche die das im §. 61 bestimmte Maß uͤberschreitenden Kosten zu tragen hat, wenn das zu bauende Ufer nicht in einer ausge⸗ dehnten Niederung liegt, wo die subsidiaͤre Verpflichtung der Niederungs Genossen hintritt.
Die §§. 75 — 79 handeln von der Berechtigung zur Haltung von Faͤhren und Prahmen, welche nach §. 75 jeder Anwohner eines oͤffentlichen Flusses zum eigenen Gebrauche halten kann. Das naͤmliche gilt von den anwohnenden Gemeinden, wogegen
das Recht, Andere mit Faͤhren oder Prahmen fuͤr Geld uͤberzu⸗
setzen (nach §. 77) in der Regel zu den niederen Regalien gehoͤrt. Die Schluß⸗Paragraphen 83 — 87 enthalten allgemeine Be⸗ stimmungen.
1
eitungs-Nachrichten. E18
II11“
Paris, 30. April. Der Messager enthaͤlt heute Folgen⸗ des: „Es bedurfte keines Beweises, um die Unaͤchtheit der dem Koͤnige zugeschriebenen Briefe darzuthun. Aber es ist eine neue Thatsache aufgefunden worden, welche selbst den unglaͤubigsten Gemuͤthern auf das unbestreitbarste zeigt, wie jene Briefe fabri⸗ zirt worden sind. In dem Werke des Herrn Sarrans d. J.: Ludwig Philipp und die Contra⸗Revolution von 1830, Theil I. S. 88., zweiter Absatz, findet man, unter der Form einer angeblichen muͤndlichen Antwort des Koͤnigs an
532
Frau wurde nicht einmal gerichtlich verfolgt, obgleich das öffentliche Ministerium die Briefe für beleidigende Schmähschriften erklärte. Man gelangte später zu der Ueberzeugung, daß es die Absicht jener angeb⸗ lichen Prinzessin gewesen war, ihr Stillschweigen von der Königlichen Familie erkaufen zu lassen. Verachtung war die einzige Antwort, welche ste erhielt. Die Handschrift des Königs und der Königlichen Prinzen war übrigens täuschend nachgeahmt worden. Wenn Fälle dieser Art in England vorkommen, so kann der Kläger den Libellisten als Verleum⸗ der belangen. Wenn der letztere keine hinlänglichen Beweise für seine Behaup⸗ tungen vorbringen kann, so wird er zu Gefängniß und Geldstrafe verurtheilt. Die Instruction des Prozesses ist sehr einfach. Die Klage wird vor vier Richter gebracht, und der Kläger beschwört, daß die in der Schmäh⸗ schrift angeführten Thatsachen falsch sind. Nach einer aufmerksamen Prüfung der vorgelegten Aktenstücke erlauben ihm jene Richter, seine Klagen vor die „Kings bench“ oder vor die „Common pleas“ zu brin⸗ gen. Das Englische Gesetz läßt keine Facstmile’'s oder Lithographteen als authentische Dokumente zu. Man sieht, daß diejenige Person, welche eine Klage wegen Verleumdung anbringen will, vor allen Din⸗ gen einen Eid leisten muß. Herr Berryer wird daraus die Unmöglich⸗ keit erkennen, in der sich der König befände, den Verfasser der Briese, welche man ihm zuschreibt, in England gerichtlich zu verfolgen, selbst wenn er gesonnen wäre, seiner Würde so viel zu vergeben. Der Kö⸗ nig selbst müßte sich nach London begeben, um die Klage anzubringen; er könnte sich weder von seinem Botschafter, noch von sonst einem Be⸗ vollmächtigten vertreten lassen.“
Ueber die Marokkanische Angelegenheit sagt heute das Jour⸗ nal des Débats: „Eine kurze Anzeige im „Moniteur Alge⸗ rien” hatte schon fruͤher die gluͤckliche Loͤsung unserer Zwistigkeit mit dem Marokkanischen Hofe gemeldet. Der Form nach hat die Unterhandlung mit einem ziemlich unwichtigen Vergleich ge⸗ endet: die beiden Regierungen haben sich gegenseitige Zugestaͤnd⸗ nisse gemacht, die eine, indem sie den Gouverneur von Mogador absetzte, die andere, indem sie den Konsul, Herrn von Laporte ab⸗ berief, und vorlaͤufig durch den Kanzler des General⸗Konsulates von Tanger ersetzte. Man weiß, daß dieser neue Agent in Mo⸗ gador auf eine sehr glaͤnzende Weise empfangen worden ist. Dem Wesen nach aber ist ein Resultat erlangt worden, auf welches die aufgeklaͤrten Freunde unserer Afrikanischen Kolonie den hoͤchsten Werth legen werden. Der Sultan von Marokko erkennt naͤmlich seden Einwohner von Algier, moͤge er Jude oder Muselmann seyn, als Franzoͤsischen Unterthan an, und raͤumt ihnen in Ma⸗ rokko dieselben Vorzuͤge ein, wie den geborenen Franzosen. Wenn man bedenkt, daß der Kaiser von Marokko seit der Einnahme von Algier gleichsam der Hohepriester fuͤr alle Muselmaͤnner des westlichen Theiles von Algier geworden ist, daß das Gebet in seinem Namen verrichtet wird, daß Abdel⸗-Kader und alle uns
kennen, so muß man eingestehen, daß die Erklaͤrung des Kaisers von Marokko ein politischer Erfolg ist, zu dem man der Regie⸗ rung Gluͤck wuͤnschen kann.“ Im Constitutionnel liest man: „Mehrere Journale publiciren ein Verzeichniß von Personen, welche bei Gelegenheit der Taufe des Grafen von Paris die Pairswuͤrde erhalten wuͤr⸗ den. Wir glauben, daß sie schlecht unterrichtet sind, und daß die große Pairs⸗Kreirung bis zum Schluß der jetzigen Session und vielleicht sogar bis zum Schluß der kuͤnftigen Session ver⸗ schoben ist. Es werden hoͤchstens einzelne Ernennungen stattfin⸗ den, von denen die Deputirten ausgeschlossen bleiben. Es sollen uͤber 60 Deputirte um die Pairswuͤrde nachgesucht haben, und die Wahl, welche man zwischen so vielen Praͤtendenten treffen muͤßte, wuͤrde eine Unzufriedenheit erregen, deren trauriges Re⸗ sultat sich bei der ersten geheimen Abstimmung kund geben koͤnnte.“ 1
den Englischen Botschafter, Lord Stuart, Wort fuͤr Wort den Inhalt eines der drei von der „France“ publizirten Briefe. Die Contemporaine hat sich darauf beschraͤnkt, diese abzuschreiben, indem sie sich ihres Talentes, Hand schriften nachzuahmen, bediente, um einen angeblichen Brief des Koͤnigs daraus zu machen.“ Der Messager stellt hierauf die Stelle aus dem Werke des Herrn Sarrans dem Briefe der „France“ gegenuͤber, und sie lauten in der That so uͤberein⸗ stimmend, daß in dem ganzen etwa 50 Zeilen langen Briefe nur ein einziges Wort von der angezogenen Buchstelle abweicht. „Wir brauchen nicht zu sagen“, fuͤgt der „Messager“ hinzu, „daß die von Herrn Serrans angefuͤhrte Unterredung eben so unwahr ist, als der Brief der „Comtemporaine.“ Das Publikum wird die Sittlichkeit einer Faction wuͤrdigen koͤnnen, die vor dem Ge⸗ brauche solcher Mittel nicht zuruͤckbebt.“
Das Journal des Debats, welches ebenfalls den Teyt des Werkes des Herrn Sarrans dem Text des Briefes der „France“ gegenuͤberstellt, bemerkt, daß ein Deputirter der aͤußer⸗ sten Linken zuerst diese Entdeckung gemacht und sie seinen Kolle⸗ gen mitgetheilt habe; sie haͤtte große Sensation in der Kammer gemacht, und wuͤrde gewiß nicht verfehlen, denselben Eindruck auf das Publikum hervorzubringen.
Die Gazette de France fand sich heut vor dem Assisen⸗ hof der Seine nicht ein, um sich gegen die Anklage wegen unge⸗ treuer Berichterstattung uͤber den neulichen Prozeß der „France“” zu vertheidigen. Sie ward in contumaciam zu 5000 Fr. Geld⸗ buße verurtheilt.
Der Constitutionnel enthaͤlt nachstehendes, mit der Unter⸗ schrift: Ein Englischer Rechtsgelehrter versehenes Schreiben:
„Der Wunsch, mich selbst von der Art des Verfahrens und von der Französischen Jurisprudenz in Diffamations⸗Sachen zu überzeugen, führte mich am vergangenen Sonnabend in die Assisen⸗Sitzung. Ich
estehe, daß die Beweisführung und die oratorischen Mittel des Herrn. General⸗Advokaten mir gegen einen so gewandten Gegner, wie Herr “ zu schwach schienen. Dies ist mir um so mehr aufgefallen, a, Seees der General⸗Advokat einige Kenntniß von unseren Gesetzen Lehabech tte, er gewisse irrige Behauptungen, die dem Herrn Berrver entschlüpft sind, hätte widerlegen können. Dieser gelehrte Jurist sagte: „ In werden die Fälscher gehängt.““ Herr Berrver weiß ohne Zweifel nicht, daß dieser Theil unserer Kriminal⸗Gesetz⸗ gebung seit vier Jahren verändert worden ist, und daß man in Eng⸗ T13 Fälschung bängt. Uebrigens würden auch
ie Poeumente, vön. Henist hn dem ezeß die Rede ist, von einem Englischen Gerichtshofe nicht als Ie ee
3 s8 Grundlage einer Fälschungs⸗
Anklage zugelassen werden. Bei uns wird die Fälsch ö“ Iu“ ö1““ vird die Fälschung und also auch der Fälscher dadurch konstituirt, daß die förmliche Absicht betrü einen materiellen Schaden zu verursachen, vorhanden ist wie ö falschen Wechseln, falschen Vollmachten und falschen Testamente . g Briefe, welche in dem Prozesse der „France“ figurirt 8 Sie in London unter denselben Umständen nicht die geringste Senfation ber⸗ vorgebracht haben. Dergleichen Publicationen werden durch . Gesetze in die Kategorie der Schmähschriften gereiht. Hier ein Vee V spiel davon. Vor ungefähr 30 Jahren gab sich die Frau eines Malers, Hdamens Serres, für die Tochter des Herzogs von Cumberland, Bru⸗ der Georg's III., aus. Sie behauptete, daß ihre Mutter mit dem Her⸗
von Cumberland vermählt gewesen sey, und wollte dies durch
jefe des Königs Georg, der Herzoge von York und von Kent be⸗ issen, welche, wie sie sagte, in ihrem Besitze wären. Der merkwür⸗ digste jener Briefe war derjenige des Königs Georg. Er er⸗ klürte in demselben, daß es seine Absicht sey, der Tochter seines Bruders eine Summe von 500,000 Pfd. St. zu hinterlassen, und daß sie als⸗ aun den Titel einer Prinzessin Olivia von Cumberland annehmen Mehrere jener Briefe wurden in London in den Journalen
und hatten nicht ei den Erfolg des Skandals. Jene
Stelle
Der Messager zeigt an, daß der Koͤnig bei Gelegenheit seines Namensfestes und der Taufe des Grafen von Paris auf den Bericht des Großstegelbewahrers und Justiz⸗Ministers seine Gnade 187 Individuen, die von den gewoͤhnlichen Gerichten verurtheilt worden, hat zu Theil werden lassen. 156 erhielten Erlaß des Ueberrestes ihrer Strafe, 28 Umwandelungen oder Milderung ihrer Strafen, 3 Erlaß der accessorischen Strafe der Ausstellung am Pranger.
Unter den von dem Messager und dem Moniteur an⸗ gezeigten Strafumwandlungen befindet sich nicht eine einzige fuͤr einen politischen Gefangenen.
Der Kardinal, Bischof von Aecres, ist in Paris angekommen.
Der Herzog von Orleans hat seit seiner Ruͤckkehr von St. Omer haͤufige Zusammenkuͤnfte mit Herrn Thiers. Dieser brachte gestern wieder einen Theil des Abends bei dem Herzoge zu.
Das dritte Linien⸗Infanterie⸗Regiment, welches in dem La⸗ ger von Jory liegt, hat in diesem Augenblicke beinahe den vier⸗ ten Theil seines Effektiv⸗Bestandes im Hospital. Alle übrigen in Paris garnisonirenden Regimenter und besonders diejenigen, welche in den Baracken kampiren, haben ebenfalls eine betraͤchtli⸗ che Anzahl von Kranken.
Die Nachricht, daß es am Abend des 28sten in der Rue Transnonain in Folge eines wegen oͤffentlicher Dirnen entstande⸗ nen Skandals zu Thaͤtlichkeiten zwischen den Tumultuanten und Munizipal⸗Gardisten gekommen sey, daß diese Feuer auf die jun— gen Leute gegeben haͤtten, daß auf die bewaffnete Macht ein Pistolenschuß abgefeuert waͤre, ist erdichtet und von einem Blatte falsch aufgefaßt worden. Es hatte zwar in jener Straße ein sol⸗ cher Skandal wegen Dirnen statt; allein der ganze Schaden be⸗ schraͤnkt sich auf einige zerbrochene Fensterscheiben und Niemand opponirte sich gegen den Polizei⸗Beamten, welcher die Tumul⸗ tuanten aufforderte, sich zu zerstreuen.
Herr von Lamartine hat Paris verlassen, und sich nach sei— nem Landsitze bei Macon begeben, wo er bis zur Eroͤffnung der naͤchsten Session verweilen, und ein begonnenes episches Gedicht vollenden wird.
Boͤrse vom 30. April. Da bei Annaͤherung der Liqui⸗ dation die Spekulanten a la baisse auf ihre Deckung bedacht seyn mußten, und demzufolge bedeutende Laufordres ertheilten, so war die Rente heute waͤhrend der ganzen Boͤrse sehr gesucht. Die zproc. schloß zu 79. 30 und die 5proc. zu 113. 80.
Großbritanien und Irland.
London, 30. April. Nachdem in der vorgestrigen Sitzung des Unterhauses lange Erklaͤrungen zwischen Lord Howick, Lord J. Russell und den Tories uͤber die Irlaͤndische Waͤhler⸗Registri⸗ rungs⸗Bill stattgefunden hatten, aus denen sich ergab, daß der Erstgenannte auf seinen weiteren Amendements zu der Maßregel nicht bestehen wollte, weil er eingesehen, daß er es doch zu kei⸗ nem Vergleich zwischen den beiden Parteien bringen werde, und nach⸗ dem ein von Herrn Hume vorgeschlagenes Amendement, wel⸗ ches die fuͤr die Wahl-Befaͤhigung in der ministeriellen Bill als erforderlich vorgeschlagene Zeit eines Pachtbesitzes von 14. auf 1 Jahr herabsetzen sollte, von Seiten der Minister und der
ories bekaäͤmpft und mit 513 gegen 47, also mit einer Majori⸗
taͤt von 466 Stimmen verworfen worden war, LE. endlich zur Abstimmung uͤber
denjenigen Punkt der Maßregel, 1 welchen die Minister zur neuen Grundlage derselben gemacht hat⸗ ten, naͤmlich zu der Besti daß die Abschaͤtzung des jaͤhr⸗
feindlichen Staͤmme im Allgemeinen seine Oberherrschaft aner⸗
lichen Brutto⸗Ertrags einer Pacht, um danach den zur Armen
steuer zu entrichtenden Beitrag zu bestimmen, auf 8 8
Waͤhler qualifiziren soll. 2 Stanley .K * dieser Bestimmung, und die Klausel wurde mit 300 gegen 289, also mit einer Majoritaͤt von 11 Stimmen verworfen. Lord J. Russell erklaͤrte darauf, daß das Ministerium unter diesen Umstaͤnden seine Maßregel ganz aufgeben muͤsse. Man glaubt aber, daß Lord Stanley eben so wenig im Stande seyn wird, die seinige durchzubringen, und die
ministeriellen Blaͤtter versprechen sich von diesem Parteienkampf
wenigstens den Erfolg, daß nun keine Bill uͤber die Waͤhler⸗Re⸗ gistrirung ohne eine genauere Bestimmung des Wahl⸗Census werde durchgehen koͤnnen. Von einer Absicht des Ministeriums, in Folge jener Niederlage seine Entlassung zu nehmen, ist aus den ministeriellen Blaͤtttern nichts zu ersehen; auch scheint man an der Boͤrse, wo die Consols sich auf 90 ¼ hielten, an keinen Mi⸗ nister⸗Wechsel zu denken. Lord Melbourne hatte heute fruͤh ein lange Andienz bei der Koͤnigin, auch wurde im Laufe des Tages ein Kabinets⸗Rath gehalten, und es wird in demselben vermuth⸗ lich beschlossen worden seyn, was die Minister in Folge der ge⸗ strigen Abstimmung im Unterhause thun werden, da es wenigstens noͤthig scheint, mit irgend einer bedeutenden Maßregel hervorzu⸗ treten, durch welche sie nach dieser Niederlage von Neuem in der oͤffentlichen Meinung sich befestigen koͤnnen, wenn sie dabei die Majoritaͤt erhalten. Zunaͤchst duͤrfte auch viel davon abhaͤn⸗ gen, wie ihr Finanz⸗Budget vom Unterhause aufgenommen wird. Der Kanzler der Schatzkammer wird dasselbe heute vorlegen, und wie verlautet, werden darin bedeutende Zoll⸗Neductionen vorge⸗ schlagen werden, die eine voͤllige Umwandlung des bisherigen Han⸗ dels⸗Systems in sich schließen duͤrften; namentlich spricht man von erheblicher Herabsetzung der Zoͤlle von fremdem Zucker, Wein, Holz und selbst Getraide. Die Debatten der Unterhaus⸗Sitzun⸗ gen von vorgestern und gestern koͤnnen uͤbrigens das Ausland, wo man die grundherrlichen und baͤuerlichen Verhaͤltnisse Irlands zu wenig kennt, in ihren Details nicht interessiren. Der Zweck des ersten Howickschen Amendements, welches vom Uuterhause angenommen wurde, war der, an das Wahlrecht die Bedingung eines wirklichen reinen Gewinns von einer Pacht zu knuͤpfen. Nach dem ministeriellen Vorschlage wuͤrde, wie Lord Howick be⸗ merklich machte, ein Paͤchter, der 14 Jahre lang eine Zeitpacht
innehaͤtte und einen Pachtszins von 8 Pfd. zahlte, zur Wahl be⸗ rechtigt seyn, wenn auch die Pacht, stattihm einen Gewinn zu bringen,
nur eine Last fuͤr ihn waͤre. Deshalb schlug er vor, daß ein Zeitpaͤchter nur dann das Wahlrecht erhalten solle, wenn bei der Abschaͤtzung fuͤr die Armensteuer der Werth seiner Pachtung noch 5 Pfd. uͤber den Pachtzins und andere mit der Pacht verknuͤpfte Lasten taxirt werde. Um den Ausfall in der Waͤhlerschaft zu decken, der durch dieses Amendement verursacht werden moͤchte, wollte er auch den Paͤchtern, denen von Jahr zu Jahr gekuͤndigt werden kann, das Wahlrecht verleihen und zwar bei niedrigeren Pachtzins, als in England; er schien statt der hier geltenden 50 Pfd. dort nur 20 Pfd. annehmen zu wollen. Lord Morpeth hatte sich bekanntlich dem ersten Amendement widersetzt, dem letzteren Vorschlag aber war er nicht abgeneigt. In der vorgestrigen Sitzung indeß erklaͤrte Lord John Russell, das Ministerium wolle sich durch jenes Amen⸗ dement nicht hindern lassen, mit der Bill fortzufahren, da es sich uͤberzeugt habe, daß die Absicht Lord Howick's in der That da⸗ hin gegangen sey, das Wahlrecht durch seine Amendements noch auszudehnen, nicht zu beschraͤnken; es wuͤrden sich daher die Vorschlaͤge desselben mit der ministeriellen Bill wohl vereinigen lassen. Lord Howick wollte nun aber seine anderen Amendements nicht beantragen, weil er seinerseits sich uͤberzeugt erklaͤrte, daß eine Einigung der beiden Parteien uͤber das Irlaͤndische Wahl⸗ recht im Lauf dieser Session doch nicht moͤglich seyn wuͤrde, da weder das Ministerium von seiner Art, den Wahlcen⸗ sus zu bestimmen, abgehen, noch Lord Stanley mit der Verbesserung des Reagistrirungs⸗Wesens zugleich die doch durchaus nothwendige genauere Bestimmung des Census vereini⸗ gen wolle. Bei der zweiten Klausel schlug dann Herr Hume das Amendement auf Heruntersetzung der fuͤr die Ausuͤbung des Wahlrechts zu erfordernden Dauer einer Zeitpacht von 14 auf 1 Jahr vor, welches mit 513 gegen 47, also mit einer Majori⸗ taͤt von 466 Stimmen, verworfen wurde, da es nur bei den Ir⸗ laͤndischen liberalen Mitgliedern Unterstuͤtzung fand. Ein zweites Amendement des Herrn Hume, welches statt des Wahl⸗Census von 8 Pfd. den fruͤher von dem Ministerium vorgeschlagenen nie⸗ drigeren Satz von 5 Pfd. herstellen sollte, fiel mit 434 gegen 126 Stimmen durch; bei diesem stimmte auch eine Anzahl Englischer Mitglieder, die bei der zweiten Lesung der Bill fuͤr den Census von 5 Pfd. gestimmt hatten, den das Ministerium damals vor⸗ schlug, mit Herrn Hume. Schon an diesem Abend erklaͤrte Lord J. Russell, der das Haus noch zur Abstimmung uͤber dasz Haupt⸗Prinzip der ministeriellen Maßregel, die Beibehal⸗ tung des Census von 8 Pfd. nach der Taxirung der Pacht fuͤr die Armensteuer, veranlassen wollte, das Ministerium werde die Bill aufgeben, wenn diese Klausel verworfen wuͤrde, und so wurde auch anfangs ein Antrag auf Fortsetzung der Diskussion mit 428 gegen 98 Stimmen durchgebracht, aber man schien von Seiten der Opposition eine Ueberrumpelung zu besorgen, und so wurde die Abstimmung uͤber die Hauptfrage bis gestern Abend verscho⸗ ben, wo dann das Ministerium, wie schon erwaͤhnt, in einer Minoritaͤt von 11 Stimmen blieb. Lord J. Nnssell nahm dar⸗ auf die ministerielle Bill zuruͤck und sprach schließlich nur noch die Hoffnung aus, daß man sich uͤberzeugt haben moͤchte, wie ohne eine Bestimmung der Waͤhler⸗Qualification die Streit⸗ frage uͤber das System der Irlaͤndischen Waͤhler⸗Registrirung nicht erledigt werden koͤnne. Lord Howick nahm dann noch ein⸗ mal das Wort, um beide Parteien zur Versoͤhnlichkeit zu ermah⸗ nen und ihnen die Wohlfahrt Irlands ans Herz zu legen.
Die „British Queen“, welche vorgestern fruͤh mit Nachrich⸗ ten aus New⸗York vom IIlten in Liverpool eingetroffen ist, bringt von dem Dampfschiff „Praͤsident“ keine Nachricht; die Stuͤrme, welche im Maͤrz und April an der Kuͤste der Vereinigten Staa⸗ ten gewuͤthet haben, waren wiederholt mit erneuter Wuth wieder⸗ gekehrt; das Dampfschiff „Acadien“ unter anderen war durch dieselben auf seiner Fahrt von Liverpool nach Boston achtzehn und einen halben Tag aufgehalten worden. Am 7. April war in New⸗York das Schiff „Lady Chapman“ von Bermuda in acht Tagen angekommen; bis dahin, den 30. Maͤrz, hatte man in Bermuda noch nichts von dem „Präͤsident“ erfahren oder ge⸗ sehen, und dies war 20 Tage nach der Abfahrt dieses Dampf⸗ schiffs von New⸗York. Herr Mac Leod befand sich bei Abgang der „British Queen“ noch im Gefaͤngniß; an dem Beweise sei⸗ nes Alibi scheint jetzt kein Zweifel mehr zu herrschen. Das Be⸗ merkenswertheste, was die „British Queen“ uͤberbringt, ist eine vom 9. April datirte Adresse des neuen Praͤsidenten Tyler an das Volk der Vereinigten Staaten, in welcher er sich indeß mehr nur im Allgemeinen uͤber die von ihm zu befolgende Politik aus⸗ spricht. In Betreff der Verhaͤltnisse zum Auslande erklaͤrte er, daß Gerechtigkeit gegen alle fremden Nationen und Abwehr jeder von ihnen ausgehenden Ungerechtigkeit der Grundzug seiner Re⸗
gierung seyn werde; auf das Kriegswesen soll deshalb die groͤßt⸗ moͤgliche Sorgfalt verwendet werden. Unter den inneren Ange⸗ legenheiten behandelt die Adresse die finanzielle Frage wegen der Verfuͤgung der Exekutiv⸗Gewalt uͤber die oͤffentlichen Gelder be⸗ sonders ausfuͤhrlich und spricht sich in dieser Hinsicht ganz im Geiste der Botschaft des verstorbenenen Praͤsidenten aus. Das Leichenbegaͤngniß des Letzteren hatte zu Washington mit großem Pomp stattgefunden. 1 — p gieht in der Ankuͤndigung, daß Commodore Napier nicht nach dem Mittellaͤndischen Meere zuruͤckkehren, sondern in wenigen Wochen, die er auf seinem Landsitze zubringen will, als Nachfolger des Contre⸗Admirals Roß das Kommando uͤber die Britische Station im Stillen Meere uͤbernehmen werde, ein neues Friedenszeichen, obgleich er allerdings von dort aus noͤthigenfalls gegen China verwendet werden koͤnnte. In Portsmouth will man den Commodore naͤchstens auch zu einem Festmahle einladen. Der Compagnie der großen westlichen Eisenbahn zu Bristol sind in ihren Vorrathshaͤusern am Donnerstag für den Werth von 15 — 20,000 Pfd. an Vorraͤthen verschiedener Art verbrannt, die indessen versichert waren Das Feuer war in einem großen
In diesem Augenblicke stehen Hunderte von Arbeitern Mann an
Behaͤlter von Kohlentheer ausgekommen.
General Alava, der Spanische Gesandte, nerstag seine Abschieds⸗Audienz bei der Koͤnigin.
Der Globe meint, der Tod des Generals Harrison werde wahrscheinlich keine Veraͤnderung in den politischen Angelegenhei⸗ ten zu Wege bringen, da die Whig⸗Partei, zu der er gehoͤrt habe, uͤber eine hinlaͤngliche Majoritaͤt in der Legislatur gebiete, um die Ausfuͤhrung ihrer fruͤher organisirten Plaͤne zu sichern.
Der General⸗-Major Sir George Arthur soll, wie ministe⸗ rielle Blaͤtter anzeigen, in Anerkennung der von ihm als Gou⸗ verneur von Ober⸗Kanada geleisteten ausgezeichneten Dienste zum Baronet erhoben werden. „Seine Ruͤckkehr nach England“, sagt der Globe, „war die unvermeidliche Folge des Aktes, wel⸗ cher die Kanadischen Provinzen vereinigte und daher seine be⸗ sonderen Civil⸗ und Militair⸗Functionen ein Ende machte.“
Die unguͤnstige Reaction, welche seit 14 Tagen oder 3 Wochen in den fremden Coursen eingetreten ist, wird vornehmlich dem Umstande Schuld gegeben, daß ein Pariser Banquierhaus 120 bis 150,000 Pfd. St., angeblich als Ratenzahlungen oder Vor⸗ schuͤsse auf Actien der Eisenbahn von Paris nach Rouen, aus London bezogen habe.
London, 1. Mai. (B. H.) Lord John Russell hat in der gestrigen Sitzung angezeigt, er werde am 31. Mai darauf antragen, daß sich das Haus in einen Ausschuß verwandle, um uͤber die jetzt bestehenden Getraide⸗Gesetze in Berathung zu tre⸗ ten. Die Anzeige erregte im Hause bedeutende Sensation. Der Kanzler der Schatzkammer legte das Budget vor und zeigte dabei an, daß er mehrere Ermaͤßigungen der bis jetzt bestehenden Zoͤlle beantragen werde.
hatte am Don⸗
III1m
Luͤttich, 30. April. Die Explosion des Gases in der Koh⸗ lengrube zu Ougrée hat noch schrecklichere Resultate gehabt, als man anfangs glaubte. 27 Arbeiter sind Opfer derselben geworden, darunter 14 Deutsche, aber nur 4 Familienvaͤter. Man hat die ganze Nacht, theilweise mit großer Lebensgefahr gearbeitet, um dies traurige Resultat zu erfahren. Fast alle hohen Beamten der Provinz waren an Ort und Stelle. Ueber die Ursache herrscht noch immer Ungewißheit. Der Luftzug war, wie die Arbeiten in der Grube, in vollkommenster Ordnung, und man kann das Ungluͤck nur der Explosion einer Mine oder der Unvorsichtigkeit eines Arbeiters zuschreiben. An der Grube selbst ist kaum fuͤr einige 1000 Frs. Schaden geschehen.
Schweden und Norwegen.
Stockholm, 28. April. (Schwed. Bl.) Die Unterhand⸗ lungen wegen des Sundzolles dauern fort, und folgende Punkte sollen schon abgemacht seyn: 1) Die Abgaben provisorisch herunter⸗ zusetzen auf a) Twist von 36 auf 20 Stuͤver pr. 100 Pfd., b) Cacao von 24 auf 6 Stuͤver pr. 100 Pfd., c) Kaffee von 24 auf 8 Stuͤver pr. 100 Pfd., 4) Blau⸗ und Campecheholz von 30 auf 15 Stuͤver pr. 1000 Pfd., c) Fustic⸗ und Stockfischholz, von 30 auf 15 Stuͤver pr. 800 Pfd., f) Brasilienholz von 39 auf 15 Stuͤver pr. 1000 Pfd.; die Artikel Baumwolle und Pfeffer werden auch heruntergesetzt, aber der Belauf ist noch nicht bekannt. 2) Diese Herabsetzung wuͤrde von Eroͤffnung der diesjaͤhrigen Schifffahrt an berechnet, und was waͤhrend dieser Zeit von Schiffen mehr bezahlt seyn sollte, restituirt. 3) Die definitive Reviston des Zolltarifs wird von Kommissarien aller betheiligten Maͤchte in Helsingoͤr vorgenommen. 4) Diese Kom⸗ missarien erhalten den Auftrag, den Werth der Waaren zu be⸗ stimmen, die Beschaffenheit der Schiffs⸗Dokumente, die Expedi⸗ tionsgebuͤhren und alle uͤbrigen Regulationen so wie die Zeit des Bestandes des Traktats festzusetzen. 5) Als allgemeine Basis des neuen Tarifs ist 1 pCt. vom Werthe der Waaren bestimmt.
Danemaäan.
Kopenhagen, 30. April. Die General⸗Post⸗Direction hat heute bekannt gemacht, daß das Porto fuͤr Briefe, die von einem Daͤnischen Hafen nach dem anderen versandt werden, auf die Haͤlfte reduzirt worden ist.
*ꝙEin Mann von einer Art herostratischen Beruͤhmtheit ward vor ungefaͤhr 14 Tagen durch die Gnade des Königs auf freien Fuß gesetzt. Es ist dieses der Goldschmidt Heydenreich, der vor beinahe 39 Jahren die Oldenburgischen Hoͤrner stahl, sie ein⸗ schmolz und ausmuͤnzte. Er hat nun 38 Jahr im Gefaͤngniß gesessen und ist 82 Jahr alt. Wegen seines hohen Alters hat er einen Platz unter den Armen⸗Mitgliedern des allgemeinen Hos⸗ pitals erhalten.
Deutsche Bundesstaaten.
Muͤnchen, 30. April. Der seit zehn Tagen erwartete Ar⸗ meebefehl ist gestern Abend erschienen. Der Oberst Heinrich von der Mark vom Chevauxlegers⸗Regiment Herzog Max ist zum General⸗Major und Brigadier der 4ten Armee⸗Division er⸗
annt, dagegen der General⸗Major und Brigadier dieser Divi⸗ lon, Prinz Eduard von Sachsen⸗Altenaurg, zum Brigadier der j1sten Armee⸗Division (nach Muͤnchen) versetzt. Die Oberst⸗Lieu⸗ tenants Bedall, Valentin Hartmann, Oertel und Schmauß sind zu Obersten, 4 Majors zu Oberst⸗Lieutenants, 4 Hauptleute zu Majors, 22 Hauptleute 2ter Klasse zu Hauptleuten ister Klasse, 2 Kavallerie⸗Ober⸗Lieutenants zu Rittmeistern, 27 Ober⸗Lieute⸗ nants zu Hauptleuten und 39 Unter⸗Lieutenants zu Ober⸗Lieute⸗ nants befoͤrdert, endlich wurden 56 Unter⸗Lieutenants und 50 Junker Ferner enthaͤlt der Armeebefehl viele Ordens⸗Ver⸗ BI Charakterisirungen, Versetzungen, Pensionirungen, ntlassungen, so wie das Verzeichniß der seit dem letzten Armee⸗ befehl gestorbenen Officiere und Militair Beamten.
graͤnzenden Straßen steht Gruppe an Gruppe, und hier werden
333
Stuttgart, 29. April. (Bad. Z.) Die große Mehrheit der hiesigen Buchhaͤndler beabsichtigt eine Eingabe an das Mi⸗ nisterium des Innern gegen die angeordnete Nachcensur der fuͤnf Bayerischen Blaͤtter und zwar nicht der vorliegenden Sache, son⸗ dern des Vorgangs und Praͤjudizes wegen. Sie stuͤtzen sich auf das bisher bestandene Recht, daß Zeitschriften, die in anderen Bundesstaaten censirt sind, ohne Recensur und Stempel in Wuͤrt⸗ temberg eingehen duͤrfen.
= Bieberich, 30. April Fuͤr uns Biebericher hat die Rheindamm⸗Angelegenheit ploͤtzlich eine sehr gluͤckliche Wen⸗ dung genommen und es steht zu hoffen, daß nun binnen Mo⸗ natsfrist saͤmmtliche Steine verschwunden seyn und wir die Wohlthat freier Rheinschifffahrt wieder genießen werden.
Mann bis zum Ufer der Ingelheimer Aue, die ernsig beschaͤftigt sind, den Steindamm fortzuschaffen. Ein Preußischer Ingenieur⸗ Offizier leidet die Arbeiten.
X Leipzig, 3. Mai. Eben komme ich von der Boͤrse, in deren Parterre Lokal die Actien⸗Zeichnung fuͤr die Saͤchsisch⸗ Bayerische Eisenbahn stattfindet. Wie man erwartet hatte, ist der egehr nach Actien ungeheuer; vor dem Eingange des Lokales draͤngt sich schon seit dem fruͤhen Morgen eine zahlreiche Masse, zum groͤßten Theile aus Markthelfern bestehend, welche, mit vollen Geldsaͤcken versehen, ihren Herren, den reichen Banquiers und Kaufleuten, eine bedeutende Anzahl Actien und dadurch die Alussicht eines betraͤchtlichen, auf die leichteste und schnellste Weise zu verdienenden Gewinnes, erkaͤmpfen sollen. Auf den an⸗
schon Angebote und Kaͤufe auf die eben eroberten oder auch erst gehofften Actien gemacht, welche schon zu 2— 2 ½ pCt. Agio gesucht sind. So hat sich denn die Speku— lationswuth auch dieses Unternehmens bemaͤchtigt und alle die truͤben Erfaͤhrungen, welche man fruͤher bei den Leipziger, Dresd⸗ ner und Chemnitzer Actienzeichnungen gemacht hat, sind rein vergessen. Freilich finden diesmal noch andere Umstaͤnde Statt. Die Garantie der Regierung macht die Kapitalisten sicher, daß ste weder ihr Kapital noch selbst die Zinsen davon verlie⸗ ken koͤnnen, und man hoͤrt allgemein die Aeußerung, daß diese Aktien besser seyen als Staatspapiere. Dazu kommt endlich noch der Andrang fremder Kaufleute, welche shren Meßerloͤs hier gleich wieder vortheilhaft anzulegen glauben. So darf es nicht Wunder nehmen, wenn die zur Zeichnung in Leipzig bestimmten 36,000 Stuͤck Actien in wenigen Stunden vergriffen worden sind. Die 9000 Stuͤck, welche in Altenburg ur Zeichnung kamen, sollen, dem Vernehmen nach, eben so schnell aufgekauft worden seyn. Es waͤre sehr zu bedauern, wenn
sehr wuͤnschenswerth, wenn nun noch zur Vollendung
auch diese Actien wieder Gegenstand einer so ungemessenen Agio⸗ tage und Schwindelei wuͤrden, wie die Leipzig⸗Dresdner es ihrer Zeit waren; und doch muß man eine solche Befuͤrchtung hegen, wenn man von den ungeheuren Summen hoͤrt, welche einzelne
andere Bestimmung haben koͤnnen, als der des Boͤrsenspiels zu dienen. Was wird die Folge von dem Allen seyn? Große Ver⸗ luste auf Seiten derer, welche in ihren Spekulationen ungluͤck⸗ lich sind, — vielleicht gar Falliments, wie wir dies schon an mehreren traurigen Beispielen erlebt haben, Entwerthung der Anfangs unsinnig in die Hoͤhe getriebenen Actien; Ver⸗ zagtheit und Mißtrauen in dieses Unternehmen und in alle andern; endlich als unausbleibliche Ruͤckwirkung ge⸗ gen derartige Schwindeleien, Beschraͤnkungen des Actienver⸗ kehrs von Seiten der Regierungen, eine Maßregel, welche freilich durch solche Vorgaͤnge hervorgerufen wird, welche aber doch der freien Entwickelung der Industrie niemals foͤrderlich seyn kann. Aus allen diesen Gruͤnden kann man nur beklagen, daß es nicht moͤglich gewesen ist, die Actien⸗Zeichnungen so einzu⸗
sondern auch diejenigen, welche die gezeichneten Actien auch fortzu⸗ steuern gesonnen sind, daß ganz besonders auch die Bewohner der kleineren Ortschaften an der Bahnlinie, welche an dem Zustande— kommen des Unternehmens das naͤchste und reelste Interesse haben, guͤnstige Gelegenheit gehabt haͤtten, sich dabei mit ihren Kapita⸗ lien zu betheiligen. Auf diese Weise waͤre wenigstens ein großer Theil der Actien gleich anfangs in feste Haͤnde gekommen und der Speculationswuth weniger Nahrung gegeben worden.
So groß uͤbrigens in diesem Momente bei unseren Kapitalisten das Vertrauen zu dem Unternehmen zu seyn scheint, so erheben sich doch auch schon dazwischen Stimmen, welche von der Rentabilitaͤt desselben wieder ausschweifende Hoff⸗ nungen hegen und selbst die Garantie der Regierung fuͤr eine unvollstaͤndige Sicherheit gegen moͤglichen Verlust er⸗ klaͤren. Allerdings bleibt, nach Abzug der 1 ½ Millio⸗ nen, welche die beiden Regierungen zeichnen, noch immer eine Summe von 4 ½ Millionen als zu verzinsendes Anlage⸗ Kapital zuruͤck, und wenn dasselbe, wie wohl kaum zu bezweifeln steht, im Fortgange des Baus sich erhoͤhen sollte, so wuͤrde dies zu 4 pCt. Zinsen einen Netto⸗Ertrag von mehr als 200,000 Rthlr. erfordern — eine Summe, welche in den ersten Jahren, bevor sich der Guͤter-Transport in seiner ganzen Aus⸗ dehnung organisirt hat, vielleicht schwer erreicht werden duͤrfte, da im Verhaͤltniß zu der Laͤnge und Schwierigkeit der Bahn nur wenige groͤßere Staͤdte ihren Personen⸗Verkehr in dieselbe ergie⸗ ßen, und die Gegenden, durch die sie fuͤhrt, zwar stark bevoͤlkert, aber auch zum großen Theil arm sind. Damit soll keinesweges gesagt seyn, daß das Unternehmen nicht gut zu werden verspreche; im Gegentheil bin ich, wie wohl alle patriotisch denkenden Sach⸗ sen, von der Wichtigkeit und sogar von der Rentabilitaͤt der Bahn vollkommen uͤberzeugt; allein ich glaube nur, daß dieselbe erst ge⸗ raume Zeit beduͤrfen werde, um ihre ganzen segensreichen Folgen zu entfalten, und daß man deshalb auch nichtgleich anfangs auf ein vollkom⸗ men befriedigendes Resultat zu rechnen habe; trotz der von den beiden Regierungen mit so weiser Fuͤrsorge gebotenen Unterstuͤtzung. Ich wuͤnschte, daß meine Befuͤrchtung vergeblich waͤre, aber ich glaube vielfache Enttaͤuschungen und Verwickelungen vorauszu⸗ sehen, wenn mit der Beendigung des Baues die von den Regie⸗ rungen garantirte Zinsenzahlung aufhoͤrt, oder wenn vielleicht gar eine Erhoͤhung des ganzen Actien⸗Kapitals nothwendig werden sollte, ein Fall, fuͤr welchen in den Statuten und der Erklaͤrung der Regierungen keine Voranordnung getroffen, und welcher gleich⸗ wohl mehr als wahrscheinlich ist.
Ganz abgesehen indessen von den finanziellen Folgen der Bahn fuͤr die Actionaire muß man sich im Interesse des Saͤchsischen Handels und der Saͤchsischen Industrie freuen, daß dieselbe uͤberhaugt zu Stande kommt und daß wir der Befuͤrchtung uͤberhoben sind, durch andere Bahnen, in derselben Richtung, außerhalb unserer Graͤnzen uͤberfluͤgelt und vom großen Deutschen Handelsverkehr abgeschnitten zu wer⸗ den. Von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet muͤßten auch die Klagen, welche von dem Erzgebirge und besonders von Chemnitz
I
große Kapitalisten gezeichnet haben sollen und welche nicht wohl eine
richten, daß nicht bloß die großen Kapitalisten und die Spekulanten,
uͤber die Beeintraͤchtigung ihrer Interessen durch die Anlegung der Saͤchsisch⸗Bayerischen Bahn erhoben werden, als unzeitig und der Begruͤndung ermangelnd erscheinen. Allerdings ver⸗ liert das Erzgebirge im Augenblicke dadurch, daß sich der Ver⸗ kehr, welcher fruͤher von Boͤhmen und Bavern her nach dem Norden durch dasselbe mitten hindurch fuͤhrte, jetzt immer mehr den beiden Bahnen zuwendet, welche an dessen Graͤnzen hinlau⸗ fen. Allein zunaͤchst ist wohl zu bedenken, daß die Verkehrstraße uͤber Altenburg und durchs Voigtland keine neugeschaffene, son⸗ dern eine uralte ist, und daß, wenn Sachsen mit der Anlegung einer Bahn in dieser Richtung zoͤgerte, der Verkehr sich eine solche auf einem anderen, dem Erzgebirge noch ferneren und folglichnoch unguͤnstige⸗ rem Wege gebrochen haben wuͤrde. Ferner ist es eine bekannte Erfah⸗ rung, daß Eisenbahnen, wenn sie auch den Verkehr der angrenzenden, Gegenden veraͤndern, doch auch viele neue Auellen desselben er⸗ oöͤffnen, und so ist anzunehmen, daß auch dem Gebirge mancher Vortheil und manche Erleichterung durch die an seinen Graͤnzen hinziehende Eisenbahn zu Theil werden wird. Freilich 56 84 Unsere
Saͤchsischen Eisenbahnsystems eine Linie quer durch das Gebirge uͤber Chemnitz gefuͤhrt wuͤrde, welche die beiden Haupt⸗ bahnen, die Leipzig⸗Dresdner und die Leipzig⸗Hofer, quer durchschnitte; aber die Ausfuͤhrung dieser Bahn, welche durch die Anlegung der Saͤchsisch⸗ Bayerischen keinesweges unnoͤthig oder unmoͤglich gemacht, sondern im Gegentheil beguͤnstigt wuͤrde, ist durch Verhaͤltnisse bedingt, welche nicht von unserer Regierung allein abhaͤngen. Die naͤchste guͤn⸗ stige Einwirkung auf den Stand des Chemnitzer Eisenbahn⸗ Unternehmens ist wohl von der Vollendung der Stettin⸗Berliner Bahn zu erwarten, welche sich dann gewiß bald ihre natuͤrliche Fortsetzung in gerader Linie auf Dresden hinschaffen wird, zumal wenn indessen auch zu der Verbindung Dresdens mit Prag An⸗ stalten getroffen sind, wodurch diese Linie eine große und wichtige Verkehrstraße wird. Ist es einmal dahin gekommen, und hat man gleichzeitig auch die Verbindung Dresdens mit Breslau eingeleitet, so wird die erzgebirgische Bahn von selbst eine Nothwendigkeit. Im gegenwaͤrtigen Momente zwei solche große Bahnen auf einmal bauen, waͤre ein offenbares Wagstuͤck, und daß die Regierung, in diese Alternative gestellt, sich fuͤr die Saͤchsisch-Bayerische entschied, bei welcher die hoͤchste Gefahr im Verzuge war, und welche vielleicht schon im naͤchsten Jahre nur mit großem Schaden gebaut werden konnte, waͤhrend
fuͤr die gebirgische die rechte Zeit des Angriffs erst noch kommen muß, das wird ihr Jeder Dank wissen, der unsere Saͤchsischen Verhaͤltnisse mit klarem und unbefangenem Blicke betrachtet.
In Ems ist fuͤr die Koͤnigin von Griechenland, welche in er bevorstehenden Brunnen⸗Saison daselbst erwartet wird, ein aus gemiethet worden.
Hesterreeh
Wien, 26. April. Ihre Koͤnigl. Hoheiten, Amalie und Amalie Auguste, Prinzessinen von Sachsen, sind hier eingetroffen. Berichten aus Graͤfenberg zufolge, ist daselbst die Gemahlin des Fuͤrsten Karl Liechtenstein, geborne Graͤfin Gruͤnne, ploͤtzlich am Schlagfluß gestorben. Der Fuͤrst verweilt an diesem bekann⸗ ten Heilort, um fuͤr die in dem Treffen bei Rimini durch einen
1 Schuß in das Knie erhaltene Verletzung Linderung zu suchen. Der Kaiserl. Russische Feldmarschall, Fuͤrst von Wittgenstein
ist hier angekommen. — Nach Berichten aus Bucharest ist der bekannte Wallachische Oberst Campiniano vor kurzem auf Verwendung des russischen
Hofes in Freiheit gesetzt werdon.“
Prag, 28. April. Der hiesige Buͤrgermeister, Herr Appel⸗ lationsrath Joseph Muͤller, begruͤndet hier ein großes Waisenhaus, das ausdruͤcklich zur Aufnahme von Waisen aller Einwohner⸗ Klassen ohne Unterschied der Religion bestimmt ist. Bei dem Comité zur Errichtung des neuen Waisenhauses befindet sich auch der gelehrte Ober-Rabbiner von Prag, Herr Rapopert. — Die kuͤrzlich in mehreren Deutschen Blaͤttern erwaͤhnte Beschraͤnkung hiesiger juͤdischer Einwohner, den Sommer⸗Aufenthalt auf dem Lande in dem nahen Bubentsch nur gegen eine hohe Abgabe ge⸗ nießen zu duͤrfen, ist von dem Oberst⸗Burggrafen, Grafen von Chotek, sobald derselbe davon Kenntniß erhalten, aufgehoben worden. P
“
Madrid, 23. April. Die Kommission, welche der Senat ernannt hat, um sich mit der Kommission der Deputirten⸗Kam⸗ mer uͤber den bei der Regentschafts⸗Wahl zu befolgenden Gang zu verstaͤndigen, besteht merkwuͤrdigerweise aus denselben Mitglie⸗ dern, welche vor kurzem den neuen Wahl⸗Modus in Vorschlag brachten.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗York, 11. April. Am 6ten d. M. wurde der neue
Praͤsident, Herr Tyler, der in aller Eil nach Washington zuruͤck⸗ gekehrt war, in Eid genommen und installirt. Unterm 9ten d. erließ er eine Proclamation an das Volk der Vereinigten Staa⸗ ten, die indeß uͤber seine politischen Grundsaͤtze wenig Licht ver⸗ breitet. Die Amerikanischen Blaͤtter ziehen, je nach ihrer Partei⸗ farbe, verschiedene Schluͤsse daraus. Der hiesige Morning Herald versichert, so weit es die allgemeinen Interessen betreffe, koͤnne man sich auf Herrn Tyler mit voller Zuversicht verlassen, der ein Mann von großem Talent und vieler Erfahrung als Staatsmann sey. Er werde die Regierung in Uebereinstimmung mit den wahren Interessen des Volks und der Aufrechthaltung der Institutionen verwalten, ohne sich an die Wuͤnsche und Entwuͤrfe irgend einer Faction zu kehren. „Herr Tyler“, sagt dieses Blatt ferner,
11“
„gehoͤrt der rationellen und praktischen Gattung Virginischer Staats⸗ maͤnner an. Ohne dem Ultraradikalismus zu huldigen, wodurch Herr Jefferson sich auszeichnete, und zugleich die lockere Ausle⸗ gung vermeidend, die Herr Monroe der Verfassung gab, stimmt Herr Tyler im Allgemeinen mit den Ansichten und Grundsaͤtzen des Herrn Madison uͤberein. Die Einwohner seines Geburts⸗ staats haben ihm immer große Achtung gezollt, und in dem Rathe der Nation hat er eine bedeutende Stellung eingenommen. Nach⸗ dem er Gouverneur von Virginien gewesen, ward er im Jahre 1828 in den Senat der Vereinigten Staaten gewaͤhlt. Er war damals ein Anhaͤnger Jackson's und unterstuͤtzte im Allgemeinen die Maßregeln der Regierung bis zur Entfernung der Depositen. Er widersetzte sich im Jahre 1832 der Erneuerung des S Privilegiums und stimmte mit der Mehrzahl der Irene 2
General Jackson dagegen. Waͤhrend der Session . An⸗
ward er zum Vorsitzer der Kommission ernannt, ll. 88 88”
gelegenheiten der Banken untersuchen sollte; seine Se
ren die Herren Mangum, Webster und Lpfrgir e, atcere
chung war muͤhsam und der Bericht, den Seroer eöür zun⸗
tuͤchtig ausgearbeitet. Im Jahre 1835 ward bas