S=
002g
8
Praͤsidenten fuͤr eine
dieser Partei
In Betreff einer B
Er ist gegen a ten, daß
laͤnzende Der Absetzung
durchaus abgeneigt. Entlassung einreichen. doch scheint das Zar
denzbeispiel, gebieten. wenn sympathisiren.
fuͤr den Augenblick beibehalten un
Am 7ten fand das feierliche nen Praͤsidenten statt. Praͤsidenten⸗Hause
der jetzigen und sident Adams u
zogen, jedes terkleidung und
zen Guͤrtel befestigt war; bane mit schwarzem Flor. lag auf dem Sarge,
halten.
ryland eingeholt, 3 Uhr erreichte der Zug den Begraͤbnißplatz. Mitglieder und das diplomatische Corps begleiteten den Sarg bis Eine unermeßliche Volksmenge bedeckte den ganzen Huͤgel, auf welchem das Kapitol steht, und die Kanonenschuͤsse machten einen unbeschreiblichen Eindruck. Um 3 Uhr zeigte ein langes Musketenfeuer das Ende der Feier⸗
ans Grab.
lichkeit an.
In Philadelphia hat der Bericht, uͤber den Zustand der Vereinigten Staaten⸗Bank den versammel⸗ ten Actien⸗Inhabern am §. April erstatteten, große Aufregung zu Ein hiesiges Blatt bemerkt,
Wege gebracht.
die schmaͤhlichsten Vergehen gegen die nen haͤtten zu Schulden kommen lassen, genoͤssen und in der Gesellschaft einen ist Herr Biddle, der
des Senats⸗ waͤrtigen Umstaͤnden mi Wirkung ie Whiq⸗Partei die Whig⸗P. S 122 Tyler, ank ist seine I b lle Schutzzoͤlle, und man kann daher nicht erwar⸗ en Antrag in Betreff nstigen werde. d gegen uͤbermaͤßige Individuen wegen ihrer Das Kabinet wird indeß ohne Zweifel seine Dieses Verfahren tgefuͤhl einen solchen erforderlich, daß der Praͤsident Gelegenheit habe, er es wuͤnscht, sich mit Leuten zu umgeben, die mit ihm Wahrscheinlich wird d vielleicht auch fuͤr die Folge.“ Leichenbegängniß des verstorbe⸗ Morgens 10 Uhr gegenwaͤrtige Praͤsident, die Mitglieder meisten der vorigen Regierung, der Ex⸗Praͤ⸗ nd das diplomatische Corps. dem gedaͤmpfte Trommeln, 40 Geistliche, die Praͤsident Tyler vorangingen, wurde von 6 weißen Pferden ge⸗ Pferd begleitet von einem Bereiter in schwarzer Un⸗ in weißer Roͤmischer Toga, die mit einem schwar⸗ auf dem Kopfe hatten sie weiße Tur⸗ Eine schwere schwarze Sammetdecke das Leichentuch wurde von 26 Um 12 Uhr wurde der Zug von der Legislatur von Ma⸗ die sich sogleich demselben anschloß.
Lurusgegenstaͤnden begůů Regierung un
Es ist
der
von
der die
Am meisten dabei verwickelt
Banks⸗Praͤsident; aber auch mehr oder weniger betheiligt. um das fruͤhere Pluͤnderungs⸗System zu men, eine radikale Veraͤnderung in der Bank⸗Verwaltung einge⸗ Verschiedene alte Bank⸗Direktoren haben abgedankt und sind durch neue ersetzt worden; auch der Kassirer hat seinen Ab⸗ 4 genommen, und man wird einen neuen Praͤsidenten ernen⸗ Die Gehalte sind reduzirt worden. Kapital der Bank ist von 35 Millionen auf 14 Millionen Dol⸗ r Name der Bank in „Staaten⸗Bank von
haben nun, fuͤhrt. schied
nen.
lars reduzirt und de Poennsylvanien“ veraͤndert worden ser Veraͤnderungen in New⸗ wie es scheint, fuͤr die Anleihen ungeheure Summen von Herrn Biddle erhalten, der, ißt, die Vereinigten Staaten verlassen wird.
Jaudon hat,
wie es
Breslau, an welchem in Gegenwart der den Schlesiens die Grundsteinlegung lener Barriere gelegenen Bahnhofe der isenbahn⸗Gesellschaft erfolgte. die Gewerke der Maurer und Zim⸗ le und Fahnen nach dem Päaatze, glänzende Equipagen und Fußgaͤnger in Menge nicht mit Einlaßkarten in den Bahn⸗
lichr Morgen,
und Civil⸗Behoͤr unfern der Stre
Schlesischen
der siebenten Stunde zogen merleute mit klingendem Spie
nach welchem
eilten, letztere, auch wenn sie hof selbst versehen waren, um doch des fuͤr die Provinz und unserer
die
₰
ats gewaͤhlt. 1 t einiger Gewißheit vorauszusehen, was Regierungsantritt des ervorbringen wird. dem Vernehmen nach, entgegen. Meinung nicht definitiv bekannt.
uͤbrigen
York im Preise gestiegen.
III1b 2. Mai. (Schles. Ztg.) Heute war der fest⸗
534
beizuwohnen. Gegen 7 Uhr Präͤsident Dr. v. singung eines
Es ist schwer, unter gegen⸗ Herrn Tyler auf Den meisten Maßregeln
einer Zusatz⸗Abgabe von Auch ist er gegen eine Ausgaben aller Art. Meinungen ist er
Es sind heut 5 Jahre, daß (am Besitzer und Kaufleute sich
hat zwar kein Praͤze⸗ bauen. Schritt zu waͤhrend die weitere Fortsetzung lich empfahl der Redner das
er das gegenwaͤrtige Kabinet
versammelten sich im
Der Leichenwagen, 4
1 Aerzte und der
fehlte es desgleichen nicht).
Herr Regierungs Traͤgern ge⸗ Der Herr Ober⸗Praͤsident Um halb zu den Hammerschlaͤgen
Die Kabinets⸗ gesprochen, z. B. daß das
Luxus werden moͤge; daß Beweis fuͤr gung aller
nach der Melodie „Sey Lob
und das Laͤuten der Glocken
8
und Koͤnig ausbrachten, durch die Luͤfte ertoͤnte. Siegerkranz“
der Bericht zeige Moral, welche sich Perso⸗ die das groͤßte Vertrauen hohen Rang einnaͤhmen. fruͤhere Beamten der Bank sind Die Actien, Inhaber
hem⸗ Koͤln, Mai
Amtsblatt der hiesigen
Erzdioͤzese Koͤln betreffend:
„In Folge
Auch das Nominal⸗ Eööö dem Hochwuͤrdigen Metropolitan⸗
nung zugegangen war, Die Actien sind in Folge die⸗ 8 Herr Negoziirung verschiedener
Publikandum vom 15ten dess. lichen Communication mit dem Droste
Erzdioͤse Koͤln erwaͤhlt.
ten, welches hiermit zur
Koblenz, den hoͤchsten Militair⸗ auf dem Ober⸗ Schon in
8. b verewigte Minister von Altenstein von Ferne der Begruͤndung an 1000 wirkliche Mitglieder:
Stadt so wichtigen Werkes
Ober⸗Schlesien, und der Herr Ober⸗ ließ wurde
b u Vischering fortbestehen, Herrn Dom⸗Kapitularen Dr. Muͤller
halb an ihn ergangenen Bitte und nach Kabinetsordre vom A. März unlängst das Vereins für Nord⸗Deutschland übernommen,
Merckel und die Feier Begleitung nach der Me⸗
Liedes mit musikalischer Hierauf bestieg
lodie: „Wie schoͤn leuchtet der Morgenstern“ ꝛc. unser Ober⸗Buͤrgermeister, Geheimer schmuͤckt mit den Insignien seiner magistratualischen zu diesem Zwecke errichtete Tribuͤne, stande der Feierlichkeit entsprechende Rede, mentlich die Gruͤndungs⸗Geschichte
— 2 vereinigten, um eine Anschlusse an die Oesterreichische von n. Von daher schreibt sich das Projekt, die Herstellung einer Eisenbahn nach
des
sorge des Herren Ober⸗Praͤsidenten, der Gnade narchen und dem Schutze des allerhoͤchsten Gottes, der seine Sonne so guͤnstig und belebend auf den Anfang desselben herableuchten ließ. Hierauf wurde der Grundstein geschlossen, ei ger, sandsteinerner Kasten mit der Jahreszah nernen Deckel, der in seinem Innern eine gelbblechene mit den betreffenden Dokumenten enthaͤlt, wonaͤchst viele von den hohen Anwesenden nach Gebrauch die uͤblichen drei Schlaͤge mit dem silbernen Hammer thaten (an einer silbernen Mauerkelle Hierbei repraͤsentirten des Herrn llenz die Provinz, der Praͤsident Graf von Puͤckler aus Oppeln Buͤrgermeister unsere Stadt.
Ober⸗Praͤsidenten Dr. von Merckel Exce
die
manch Unternehmen Wohle unserer Mitbuͤrger gereichen, nie ein Gegenstand des die Begruͤndung die maͤchtige Thaͤtigkeit liefere, welche eine Vereini⸗ Staͤnde an den Tag zu legen vermoͤge ꝛc. und Ehr' dem hoͤchsten Gut ꝛc.“ beschloß diesen Theil der Ceremonie, worauf des Herrn Ober⸗ welchen die Inspektoren Praͤsidenten Excellenz alle Anwesenden sche Stimmung versetzten, indem Hoch unseren allgeliebten, mit uͤberlegenem welches tausendstimmig dreimal weithin Die Musik spielte sofort „Heil Dir im ging mit dankerfuͤllten Her⸗
und die Versammlung mit den besten Segens⸗
zen fuͤr unseren gnaͤdigen Monarchen, d besten Seg wuͤnschen fuͤr das Unternehmen und mit den freudigsten Hoffnun— gen fuͤr eine neue Steigerung des Gemeinwohls auseinander.
Bekanntmachung, die Wahl eines Kapitular⸗
des am 23sten d. M.
daß die am 20. 5 tretene Behinderung des Erzbischoͤflichen Stuhles und das ö M. angeordnete Verbot der amt⸗ Herrn Erzbischof Freiherrn von V hat das genannte Kapitel den als Kapitular⸗Verweser der
unserer
erschien Se. Excellenz der Ober⸗
begann sofor
Regierungsrath
und hielt eine dem Gegen⸗ deren letzter Theil na⸗
Eisenbahn beruͤhrte. 2. Mai 1836) Schlesische Guts⸗ Eisenbahn zum Wien nach Bochnia zu er⸗ 8 welches jetzt durch
Oppeln verwir Metall⸗Weges
kuͤnftigen Beschluͤssen der Gesellschaft vorbehalten bleibt. Unternehmen der vaͤterlichen Fuͤr⸗ unseres Mo⸗
Gesellschaft
inhaltschw zum nicht
desse
in die lebhafte
Geiste regieren
Ein heute erschienenes Extrablatt zum Koͤniglichen Regierung enthaͤlt folgende Verwesers fuͤr die
November
Diese Wahl hat heute die landesherrliche Bestaͤtigung erhal⸗
oͤffentlichen Kenntniß gebracht wird⸗ 29. April 1841. Der Ober⸗Pr von Bodelschwingh.“
Wissenschaft, Kunst und Literatur. Se. Excellenz der Herr Minister Elchhorn hat in Folge einer des⸗ Allerhöchster Genehmigung mittelst Protektorat des Apotheker⸗ welches früher auch der führte. Dieser Verein zählt jetzt nabe die wissenschaftliche Zeitschrift das Archiv der Pharmacie, welches regelmäßig in Monatsheften in der
aͤsident der Rhein⸗Provinz,
n laͤnglicher, vierecki⸗ 1 1841 auf dem stei⸗
dieselben ein Lebehoch auf
erfolgten Todes des Erz⸗ bischoͤflichen General⸗Vikars, Herrn Ur. Huͤsgen, und nachdem Dom⸗Kapitel zu Koͤln die Eroͤff⸗
t durch Ab⸗
ertheilt. D. Braunschweig stattfindenden
Lange, ge⸗ Wuͤrde, die
worden.
Hahnschen Hofbuchh zirfel, fördern fortdauern thätigkeits⸗Anstalten des wurden nament Die diesjähri gehalten Versammlung Deutscher Tag für die General⸗ Versammlung ist der 20. Die durch einen zwanzigjährigen Bestand bewährten Ein⸗ richtungen des Vereins lassen erwarten, daß derselbe eine fortdauernd wachsende Theilnahme fin
den werde.
Dauer der Eisenbahn⸗Fahrten am
4
andlung zu Hannover erscheint, und über 70 Lese-⸗ d die wissenschaftliche Bildung. Vereins sind in segensreicher Wirksamkeit; es lich im vorigen Jahre 28 invaliden Gehülfen Pensionen ge General⸗Versammlung des Vereins wird zu
werden und zwar gleichzeitig mit der daselbst Naturforscher und Aerzte. Als
September festgesetzt
4. Mai.
klicht wird, einstweilen
von Per !l
Abgang
Abgang
Zeitdauer — von
u. St. [M.
Potsdam.
Zeitdauer
—
St. M.
Schließ⸗
Buͤchse 8 Niederl.
äe.
Zinsl. 5 3 ¼1
leben und eres Wort wirklichen
Cons. 3 % Ausg. Sch. 20/ /
30 % 20 24. 29 ⁄⁄. Peru
l[ben einen
Ein Lied
ste patrioti- nden Herrn port. —
Buank-Actien KS
Freitag, 7 Oper in
Kreßner: Lisa,
1837 einge⸗
Signor Bidera.
Galimberti,
Um 8 Uhr Morgens.. 43 1 Vormitt.... J- 2 Nachmitt...
Abends ... 40
wirkl. Schuld 517. 5 % do. 99 ⁄1. 5 % Span. 211 5⁄16- —. Oesterr. —.
23³ 12 3 ⅜.
Engl. Russ. 112 ½.
5 % Kente fin cour. 113. 70.
Met. 1071/2.
Donnerstag, 6. Mai. Orleans, romantische Tragoͤdie in 5 A. Buͤrkner, vom Stadttheater zu Breslau: Mai. 3 Abth., Musik von Bellini. K. Hof⸗Operntheater zu Wien:
Im Schauspielhause: 2) Le mari à la ville et la femme
Koͤnigsstaͤdtisches Donnerstag, 3. Mai. (Dritte Italiaͤnische Ope Zum erstenmale:
zum erstenmale auftreten) lotti wird die Signora Forconi Preise der
Vormit 45 - 12 ½ 45 ”
—
+ —
—9—6N—
54
Abends 8—
Um 6 ½ Uhr Morgens..
Nachmitt. .
43
ö““
Amsterdam, 1. Mai
Paszive. —. Ausg. —. Ziusl. —
Antwerpen, 30. Aoril G. Neue Anl. 19 ⁄¶ Br.
Hamburg, 3. Mai
Bank-Actien 1655 Br. Engl Kuss. 1081⁄‧.
London. 30. April. 90 /¶. b 2 ½ % Holl. 52 ¶. Bras.
0⸗ 1⸗ 5 % 99 ½. 69. Colum
Chili —.
Paris, 30. April.
Wien, 30. April. 4 %. 995/⁄16. 8 5 2 5 Anl. de 1834 —. de 1839 278 ⁄.
2½0 L 89 8
nIgkiche , Im Opernhause: Die
Im Opernhause:
als Gastrollen.)
1) Trop heureuse,
Theat
Gemma di Vergy. Opera in 3
Belg. 103. Neue Anl. 23 ½¼.
Kanz-Bill.
Preuzs. Pram.
2
Passive 55 50 7.
8 *
GOrt.
b. 22 ½.
3 % Rente fin cous. 79. 25. Neapl. au compt 103. 75. 5 % Spau. Rente 24 ⁄2. Passive 55⁄1. 3 %
70
o1EEE16
5 %
0; 1 öö
Jungfrau von
vaudeville en aà la campagne, vaudeville en
e k.
Atti.
Musica del Maestco Gaetano Donizetti.
- des lsten Ranges: 1 Rthlr. ꝛc.
Abends an der
wird um 5 ½
des Vereins,
Freitag, 7. Mai.
in 3 Akten, von J. Nestroy.
Textbuͤcher, in Italiaͤnischer und Deutscher
Kasse à 5 Sgr. zu haben.
Uhr geoͤffnet.
Der Talisman. Posse
eum. 2 2 laer
bth., von Schiller. (Mad. Johanna als Gastrolle.)
Die Nachtwandlerin, (Dlle. Tuczek, vom K. Amine und Mad. Pohlmann⸗
1 acte.
en⸗Vorstellung.) Poesia del (Signora Signor Paltrinieri und Signor Vitali werden hierin (Wegen Heiserkeit der Signora Fer⸗ die Parthie der Gemma singen.) Plaͤtze: Ein Platz in den Logen und im Balkon
Sprache sind
Der Anfang dieser Vorstellung ist um 6 ½ Uhr. 1 mit Musik von A. Muͤller. Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt bei A. W..
Die Kase⸗
Gesang
ayn
1—11
Bekanntmachungen.
Oeffentliche Vorladung. Es werden Behufs Todeserklärung Carl Prang, welcher in einem Alter Jahren um Pfingsten 1812 sich ins Russische Lager vor Danzig begeben hat; im Jahre 1798 in Stolzenberg bei b Cylkowski
¹) der Böttcher von etwa 67
) der angeylich
Danzig geborene Jaco kowski — welcher sich im Jahre 1812 aus dem Dorf Kamerauofen in die Gegend von Danzig begeben hat;
4) der hier am 16. November 17 Georg Hennig, welcher schon vor dem Jahre 1817 als Väckergeselle von hier auf die Wanderschaft
gegangen;
2) der hier am 19. September 1789 geborene Tuch⸗ machergeselle Michael Konewke, welcher etwa in seinem 20sten Lebensjahre den hiesigen Ort ver⸗ lassen, um sich angeblich in Pr. Stargardt als
—
Husar einstellen zu lassen,
welche sͤmmtlich von ihrem Leben und 5 — id Aufenthalt feine Nachricht gegeben haben, event. deren b.”
Erben aufgefordert, bis
1e 1 2 1. Feornar 1842 bei dem unterzeichneten Gericht schriftlich oder persön⸗ u6““ S lich sich zu melden, widrigenfalls sie fün todt Hersin. v
und das Vermögen derselben den legitimirten nächsten
Erben ausgeantwortet wird.
Zugleich werde a) des hier im 8 benen, ange
bürtigten der am 1
bürtigen
etwa 20 Thlr. des am 23. August 183 mit Hinterlassung von Dienstknechts ch spätestens bis
storbenen aufgefordert, si
Ernst Ludwig
90 geborene Johann
i die unbekannten Erben: Jahre 1825 als Forstschreiber verstor⸗ blich aus Königsberg in Preußen ge⸗ n vig Raphael Debouchain, dessen Nachlaß aus 273 Thlr. 10 sgr. besteht; 1. November 1838 in dem Dorfe Ka⸗ merau verstorbenen, aus Boelk Anna Marie geb. E” verehe⸗ Sprache besitzen müßte, und welcher sich mit zwei an⸗ ewesenen und zighrnen Flelscher Eööö I; sprachlichen und historischen Un⸗ 9 6 - en bei ttler d nachgelassen hat; 8 iden oberen und mittleren Klassen 9 in dem 1 Szadrau 1 Thlr. 13 sgr. 9 pf. ver⸗[800 Thlr. dotirt; es kan Johann Stolinskt ann bei der Besetzung derselben
licht gewesenen Rektor M
2 . ₰ e Allgemeiner Anzeiger für bei dem C11“”“ schriflich oder per⸗
Vermögen dem landesherrlichen Fiskus zugesprochen worden ist.
Schöneck in Westpreußen, den 10. April 1841.
8 Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
— V-—
auch Ziel⸗
ur Liquidation rechtlicher Forderungen und An⸗ sprüche an den jüdischen Handelsmann Salomon oder Siegfried Moser hierselbst, über dessen Vermögen heute der förmliche Konkurs eröffnet worden, so wie zur De⸗ duction des Erstigkeitsrechts, stehen Termine auf den 19. April und 3. und 17. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, vor Rath in Curia, bei Strase des Ausschlus⸗ ses von der Masse, an. Auch sind die Gläubiger des⸗ selben vorgeladen, im letzten Termin sich über die mit der Masse und gegen den Gemeinschuldner vorzuneh⸗ menden Maßregeln zu erklären, bei dem Nachtheil, daß die Ausbleibenden als einwilligend in die Beschlüsse der Anwesenden werden angesehen werden. Die Stral⸗ sunder Zeitungen enthalten das betreffende Proclama⸗ in extenso.
Datum Grimmen, den
25. März 1841.
u 8. 8 Dr. Kirchhoff.
Bekanntmachung.
An der Realschule in Elberfeld wird Ende des lau⸗ fenden Sommer⸗Semesters eine Lehrerstelle für neuere Sprachen, Geschichte und Geographie erledigt, für welche ein erprobter tüchtiger Schulmann, welcher der Französischen und Englischen Sprache ganz mächtig
au bei Danzig ge⸗seyn und wo möglich auch Kenntniß der Italiänischen
der Anstalt zu theilen hä 8 hätte, gesucht wird. Diese Stelle ist mit einem Gehalt von 700 resp.
nur auf solche Lehrer Rücksicht genommen werden,
die Preußischen
Elb
allgemeine philologische dungen sind schleunigst, sönlich zu melden, widrigenfalls deren nachgebliebenes sämmtlicher Prüfungs⸗ und an den Unterzeichneten zu richten.
erfeld, den 27. April 1841.
Präses der städt. Schul⸗Kommission;
Der
Ober⸗Bürgermeister v. Carnap.
Bildung nachweisen. Anmel⸗ unter portofreier Einsendung! Qualistcations⸗Zeugnisse,
welche durch ihre Prüfungszeugnisse zugleich eine gute
Das Anfrage⸗und Adreß⸗Büreau in Glogau (In⸗ haber A. Keller) offe zum Verkauf 17 Rittergüter, 23 bedeutende Gasthäu⸗ ser, Brauereien und Lustschlösser, Posen, schläge o
Stegemann in F sie ihre hier in Fallersleben und mark belegenen Besitzungen: 1) Das sub No. asfec.
theils in der P
oder dieselben vertretende Beschreibungen sind gegen Erstattung der Kopialien unentgeltlich zu em⸗ pfangen.
rirt unter reellen Bedingungen.
theils in der Provinz
rovinz Schlesien gelegen. An⸗
Gerichtliche Vorladung. Demnach die Witwe Friederike Sturtevant allersleben zur Anzeige gebracht, daß
Fallersleben beleg
nen Witwe des weiland geschiedenen Ehet rig gewesene Bür
hinter dem Hause
Schaaf er . au vormals gehörig gewesene, Hauses in Fallersleben belegene,
das dem Schepp des Siemerschen jetzt aber abgebro Wohnhause sub
Garten dahinter; den dem weiland
frau des Christian gerhaus und den dazu gehörigen,
geb.
Stagaten.
in der hiesigen Feld⸗
115 an der Westerstraße in ene, früher der jetzt verstorbe⸗ Franz Siemer, nachmals Krohne, gehb⸗
belegenen Garten; . meister Christoph Dürkop aus
in der Nähe
Lchene und zur Zeit mit dem No. 1 vereinigte Freihaus mit
Bürger und ehemaligen Steuer⸗
diener Friedrich Wilhelm Grußendorf in Fallers⸗
leben gehörig gewesenen,
hinter dem jetzt Beutner⸗
schen Hause in Fallersleben liegenden Gartern; einen Garten, welcher früher dem weiland Bür⸗ ger und Schuhmachermeister Heinrich Ludewig
Hillenthal und de 2” Antoinette E
ssen gleichfalls verstorbenen Ehe⸗ lisabeth geb. Mümler in Fallers⸗
leben gehört habe und nach dem sogenannten, Wieden⸗Kampe und der Nachrichterei in Fallers⸗
leben zu belegen;
einen Garten, angekauft von den Erben des wei⸗ land Schmied Friderich Schrader zu Fallersleben der ebenfalls nach der Nachrichterei in Fallers⸗
leben zu belegen;
einen Garten, welcher früher des Majors Lude⸗
wig Behne und zwischen der Nachrichterei Kampe bei Fallersleben belegen;
in Fallersleben Eigenthum gewesen
eine Wiese am sogenannten Wephauser Stiege
bei Fallersleben,
früher zum Dürkopschen Frei⸗
hause daselbst und dem Schaafmeister Christoph
Dürkop in Scheppau gehörig gewesen;
ein Ackerstück, früher Jürgens Kamp genant, be⸗ legen im Rischfelde bei Fallersleben, an den soge⸗ nannten Haidgärten und Bürger Mesekens Lande
und früher dem Freihause
namentlich zugehbrig gewesen, dem Bürger und Oelschläger Heinrich lersleben verkauft und
des Schaafmeisterz Christoph Dürkop in Scheppan und viesem letztern Engel in Fal⸗
kauft zur Sicherstellung des Käufers auf das gewöhnliche Proclama angetragen, diesem An⸗
trage auch stattgegeben ist, so werden Alle, welche ding⸗
liche Rechte und Ansprüche irgend einer Art, sey es 8 aus einem Eigenthums⸗, Pfand⸗ und hvpothekarischen Rechte, als Servitut und Abfindung, aus Erb⸗ und oder aus welchem andern Grunde es wolle, an die oben beschriebenen Grundstücke, Gebäude
Näherrechte,
und Zubehörungen, auch Rechte und Gerechtigkeiten
zu haͤben vermeinen sollten, öffentlich hierdurch vorge:
laden, solche in dem auf
Freitag den 28 Mai dieses Jahres, Morgens 11 Uhr, auf hiesiger Amtsstübe angesetzten einzigen und peremtorischen. Termine anzumelden, bei
Strafe des Ausschlusses, und waiger Beweisstücke klar zu machen.
Uebrigens wird das demnächstige decretum praeclu-
unter Beibringung et⸗
sivum nur mittelst Anschlags vor der Amtsstube be⸗
kannt gemacht werden. Fallersleben, den 26. April 1841.
Königlich Hannoversches v.
von Drechsel.
Großbrit. u. Irland.
der fossilen Pflanzen.
8 Se. Majestaͤt der Koͤnig haben Allergnäaͤdigst
6 n sammlung genehmigte diesen Antrag und Thietjens satz nachstehenden Inhalts: „. Beziehung Privat⸗Personen zustehenden Rechte“ zu bitten. §. 10 war der Ausschuß der der Aufsichts⸗Beamten fuͤr die durch ihre Nachlaͤssigkeit entstehen⸗
vertraut ii
Ufergebiet auf 24 Fuß,
In 11 Amtl. Nachr. b
Landtage⸗Ungelegenheiten. Posen. (Nachträgliches.) Strom⸗ und Ufer⸗Polizei. — Forst⸗ und Jagd⸗Polizei. — Westphalen. Vorschläge zur Steuerung des unmäßigen Brantweintrinkens. — Schließung des Landtages.
Frantrlich. Paris. Verschiedenes in Bezug auf das Namensfest des Königs und die Taufe des Grafen von Paris. — Noch einiges über die falschen Briefe — Vermischtes.
Oberh. Verhältnisse zu China. — Han⸗
Verlauf der letzten Debatte über die Ir⸗ ländische Wähler⸗Registrirungs⸗Bill. — Debatte über die ministeriel⸗ len Vorschläge wegen der Korngesetze und wegen der Ermäßigung d. Bauholz⸗ und Zucker⸗Zölle. — London. Aufeuf der „Morn. Chron.“ an das Volk in Betreff der Korngesetze. — Budget u. Vorschläge des Kanzlers der Schatzkammer. 1
zelgien. Lüttich. Die Minen⸗Explosion.
Schweden u. Norwegen. Stockholm. auf die bürgerliche Stellung der Juden.
Deutsche Bundesst. Dresden. Privatschreiben. (Eisenbahn nach Prag. — Dampsschifffahrt nach der Sächsischen Schweiz.) — Leip⸗ zig. Verordnung wegen der von ausländischen Universitäten ertheil⸗ ten Doktorgrade.
Oesterreich. Briefe aus Wien. (Die Wirren in der Levante. — Der Aufstand in Bulgarien soll sich nicht ausgedehnt haben.)
Spanien. Madrid. Die Regentschaftsfrage und die zu ihrer Lösung ernannte Kommission.
Aegypt. Alexandr. Neue Bewaffnungen.
W ss., K. u. L. München. Notiz über Hohenschwangau.
Beilage. Wiss., K. u. Lit. Versammlung der Gesellschaft na⸗ turforschender Freunde vom 20. April. — Göppert. Die Gattungen
vW
dels⸗Zustand. — Unterh.
Der Adelstand in Bezug
geruht:
Dem evangelischen Pfarrer Schneider zu Wesel den Rothen Adler Orden dritter Klasse zu verleihen, und
Dem Geheimen Medizinal⸗Rath Dr. Dieffenbach zu ge⸗ statten, das von dem Koͤnige von Daͤnemark Majestaͤ liehene Ritterkreuz des Dannebrog⸗Ordens vierte K nehmen.
Der bisherige Kammergerichts⸗Assessor Valentin ist zum Justiz Kommissarius bei dem Ober⸗Landesgericht zu Koͤslin und
zum Notarius in dem dortigen Departement ernannt worden.
Angekommen: der Abtheilung im Finanz⸗Ministerium fuͤr Berg⸗, Huͤtten⸗ und Salinenwesen, Graf von Beust, aus der Rhein⸗Provinz.
Der Kammerherr, außerordentliche Gesandte und bevoll⸗ maͤchtigte
hausen, von Frankfurt a. M.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Provinz Posen.
Posen. Sitzung vom 2. April. Nachdem das Proto⸗ oll vom 27. Maͤrz vorgelesen, genehmigt und unterschrieben wor⸗ den war, wurde zur Berathung des Entwurfes einer Strom⸗ und Ufer⸗Polizei⸗Ordnung (Nr. 125 der St. Ztg.) ge⸗ schritten. Der Ausschuß erklaͤrte sich fuͤr die unbedingte Annahme der §§. 1 bis incl. 7; bei §. § bemerkte er jedoch, daß bei Fluͤs⸗ sen, welche erst schiffbar gemacht werden und dadurch in die Reihe der oͤffentlichen „luͤsse treten, das Privat⸗Personen zustehende Fischerei⸗Recht ausdruͤcklich vorbehalten werden muͤsse; die Ver⸗ und beschloß um einen Zu⸗ .. mit Vorbehalt aller in dieser Bei Ansicht: daß die Verantwortlichkeit den Schäden unzureichend sey, weil man sich an sie gewoͤhnlich nicht halten koͤnne. Auf den Antrag mehrerer Deputirten, daß, so wie ein jeder Familienvater fuͤr seine Familie, so muͤsse der Staat als Familienvater aller Einwohner fuͤr seine Beamten auf⸗
kommen, beschleßt die Versammlung in Folge obiger Antraͤge nachstehende Redaction des §. 19:
„Wenn durch ein, sey es auch das geringste Versehen derer, welchen die Aufsicht uͤber die Schiff⸗ barkeit des Flusses und deren Sicherung und Verbesserung an⸗ ist, ein Schaden entsteht, steht der Staat dafuͤr welchem indeß der Regreß an diejenigen vorbehalten bleibt, welche das Vergehen begangen haben.“ — Bei §. 40 wurde der Antrag gemacht: 1 bei kleineren aber auf 15 Fuß festge⸗ setzt werde. Nach unbedeutender Diskussion, wobei mehrere Mit⸗
glieder der Versammlung als Sachverstaͤndige erklaͤrten, daß die
S von 15 Fuß in allen Faͤllen hinreichend sey, wurde diese ite von der Versammlung genehmigt. Die §§. 54 — 64 gaben 1ae ZJ. Diskussion Veranlassung. Der Ausschuß suchte dem “ daß die hier angeordneten Verpflichtungen lediglich habe den muͤßten. Die Befestigung der Fluß⸗Ufer habe dishe⸗ 5 die Schifffahrt zu erleichtern, der Staat daher G Lasten der Befestigung getragen, und es wuͤrde sonen auf e.aasz. seyn, diese Verpflichtungen Privatper⸗
zubuͤrden. So wie die Anlage und Unterhaltung der
Chausseen den Staat treffe, so muͤsse ihm auch die Unterhaltung
Die Versammlu
*
der oͤffentlichen Fluͤsse obliege g tritt dieser
Berathung des Entwurfs zu einer allgemeinen Forst⸗ Jagd⸗Polizei⸗Ordnung (Nr. 78 der St. Ztg.) sfammlung hat das Beduͤrfniß eines, die bisherigen
die Schreibens⸗Unkundigen die Schullehrer
“ schlug vor: daß bei Feuersbruͤnsten immer nur stellen 1 Mann zu stellen sey und sich diese
soll in Der Ober-⸗Berghauptmann und Direktor werden. ’ g machte bei §. 116 den Antrag; daß die bei Vertilgung der Wald⸗
Minister am Koͤnigl. Schwedischen Hofe, von Brock⸗
an: und statt dessen zu bestimmen: V Ausdrucke Wild nach den Jagdprinzipien zu verstehen, lediglich
nach den bestehenden Vorschriften des Allgemeinen Landrechts beur⸗
eifrig
daß bei groͤßeren Fluͤssen das
Ansicht bei und beschließt: die Gruͤnde, welche hierbei leitend ge⸗ wesen sind, und welche sich besonders auf die Befoͤrderung des Handels⸗Verkehrs und des allgemeinen Wohls beziehen, ausfuͤhr⸗ lich zu eroͤrtern. — 5§. 66— 74 riefen dieselbe Diskussion wie bei 8§. 54 — 64 hervor. Der Ausschuß verlangt aus den dort angegebenen Gruͤnden die Ablehnung der in diesen Paragraphen enthaltenen Bestimmungen. Der Antrag wurde unterstuͤtzt, daß das in jenem Falle Privatpersonen zustehende Recht, auch hier auf die Gemeinden Bezug haben mäuͤsse, daß das Allgemeine Landrecht dergleichen Verpflichtungen ausdruͤcklich als Staatslasten bezeichne. Nach gehoͤriger Eroͤrterung erklaͤrte sich die Versamm⸗ lung fuͤr die Verwerfung der §§. 66— 74. — Die uͤbrigen Pa⸗
ragraphen des Gesetz Entwurfes wurden ohne Diskussion mit un
bedeutenden Aenderungen angenommen.
Sitzung vom 3. April. Al. der Tagesordnung ist die und — Die Ver⸗ Verhaͤltnisse ordnenden Gesetzes einstimmig anerkannt, so wie auch den An⸗ trag eines der Deputirten genehmigt, dem §. 1 den Zusatz hin— züzufuͤgen: das Gesetz soll zugleich den Zweck haben, wohlerwor⸗ bene Rechte und Einschraͤnkungen zu schuͤtzen. Das Gesetz, so weit es heute zur Berathung kam, wurde mit einigen unerheb⸗ lichen Zusaͤtzen und Abaͤnderungen angenommen.
Sitzung vom 5. April. Es wurde die in der letzten Sitzung unterbrochene Diskussion uͤber den Entwurf der Forst⸗ und Jagd⸗Polizei⸗QOrdnung fortgesetzt. Zu §. 88 wurde nach einer sehr lebhaften Diskussion folgender Zusatz beschlossen: 1) daß
in keinem Falle Confiscation eintreten solle, sondern nur Beschlag⸗ nahme und Verkauf des Holzes, der Erloͤs dagegen soll 8 Tage lang
asservirt, und demjenigen, der sich in dieser Zeit als Eigenthuͤmer ausweist,
verabfolgt, sonst aber der Armen⸗Kasse des Ortes, in welchem die Beschlagnahme ersolgte, uͤberwiesen werden. 2) Die Schulzen sollen befugt seyn, Atteste uͤber den ehrlichen Erwerb, oder üͤber das Eigenthum des Holzes auszustellen, wobei und Geistlichen zu⸗ Denunzianten⸗Antheile sollen nicht statt haben. Diskussion. Der Ausschuß
von zwei Feuer⸗ Verpflichtung nur Die Abgeordneten
ziehen duͤrfen. 3) 110, entstand eine lebhafte
auf einen Umkreis von einer Meile erstrecke.
der Staͤdte, erklaͤrten diese Verpflichtung in Ruͤcksicht auf die Gewerbetreibenden Stadtbewohner fuͤr zu druͤckend und fast un⸗
ausfuͤhrbar. Nach erfolgter Abstimmung waren fuͤr den Antrag
28 Stimmen, für den Gesetz⸗Entwurf aber 15 Stimmen. Nach⸗ dem
die Staͤdte auf Absonderung machten sie den Antrag: daß nur 1 Mann zur Rettung gestellt werde. der Denkschrift an Se. Majestaͤt — Die Hälfte der Mitglieder des
ihres Standes angetra⸗ von vier Feuer⸗ Dieser Antrag aufgenommen Ausschusses
gen, stellen
raupen durch die benachbarten Gemeinden geleistete Beihuͤlfe durch
den Wald⸗Eigenthuͤmer verguͤtigt werde, und 1b soll diese Ver⸗ 1
guͤtigung fuͤr einen Mann 5 Sgr,, fuͤr Kinder uͤber 14 Jahr 3Sgr. taͤglich betragen. Im Juli und August soll keine Beihuͤlfe ge⸗ fordert werden koͤnnen. Die zweite Haͤlfte des Ausschusses er⸗ klaͤrte sich fuͤr den Gesetz⸗Entwurf. Die Abgeordneten der Land⸗ gemeinden erklaͤrten sich gegen die Gewaͤhrung der Beihuͤlfe, in⸗ dem sie alle Nachtheile darstellten, welche daraus entstehen koͤnn— ten; diese Behauptung wurde durch die der entworfenen Bestim⸗ mung beigefuͤgten Motive widerlegt. Endlich schritt man zur Ab⸗
stimmung; 22 Stimmen waren fuͤr das Gesetz, 20 gegen dasselbe, d. h. fuͤr die durch den Ausschuß in Vorschlag gebrachte Verguͤ⸗ tung.
Die Abgeordneten der Landgemeinden forderten eine Son⸗ derung; ihr Antrag soll in der Denkschrift aufgenommen werden. — Bei §. I8 erklaͤrte sich die Versammlung fuͤr den Antrag des Ausschusses, naͤmlich: daß, wenn ohne Schuld des Wald⸗Eigen⸗ thuͤmers die Nothwendigkeit eintritt, seinen Wald niederzubren⸗ nen, er aus Staats⸗Kassen entschaͤdigt werden muͤsse.
Tagee⸗Ordnung war die Jagd⸗Polizei⸗Ordnung. des Standes
Sitzung vom 6. April. An der fernere Diskussion uͤber die Forst⸗ und Nach Verlesung des §. 121 suchte ein Deputirter
der Land⸗Gemeinden in einem ausfuͤhrlichen Vortrage die Bestim⸗
mung dieses Paragraphen zu widerlegen, indem er behauptete:
daß unter Wild nach den Grundsaͤtzen des Allgemeinen Landrechts
nur diejenigen Thiere und Gefluͤgel zu verstehen seyen, deren Fleisch den Menschen zur Nahrung dient, er traͤgt daher dahin den zweiten Satz des Paragraphen ganz zu streichen daß dasjenige, was unter dem
theilt werden muͤsse. — Dieser Antrag rief eine lebhafte Diskussion hervor. Alle Deputirten der Landgemeinden, der Stäͤdte, und einige aus dem Stande der Ritterschaft unterstuͤtzten denselben Sogar ein Virilstimmenfuͤhrer erklaͤrte sich fuͤr den An— trag dieses Deputirten. Endlich wurde zur Abstimmung uͤber nachstehende zwei Fragen geschritten: ob statt des zweiten Satzes des §. 1 lediglich auf die Vorschriften des Allgemeinen Landrechts Bezug genommen? oder, ob der Entwurf aufrecht erhalten wer⸗ den solle? Fuͤr Ersteres erklaͤrten sich 34 gegen 10 Stimmen. Diesem Beschlusse zufolge, machte ein Abgeordneter aus dem Ritterstande die Bemerkung: daß es nun darauf ankomme, zur Ver⸗ vollstaͤndigung der Vorschriften des Allgemeinen Landrechts das Wild⸗ pret namentlich aufzufuͤhren; er bezeichnet es daher folgendermaßen: Vierfuͤßiges Wild: Elenthiere, Hirsche, Dammhirsche, Rehe, Hasen, Fuͤchse, Baummarder, Fischottern, Dachse, Biber, wilde Schweine und wilde Kaninchen. Voͤgel: Schwaͤne, Auerhaͤhne, Birkhaͤhne, Trappen, wilde Gänse, wilde Enten, Schnepfen aller Art, Fasanen, Rebhuͤhner, Haselhuͤhner, Wachteln, Wachtel⸗Koͤ⸗ nige, Lerchen, Krammetsvoͤgel und Brachvoͤgel. Andere Thiere, z. B. Fuͤchse und wilde Schweine, soll es Jedermann freistehen,
V
fuͤr
auf seinem Grund und Boden, jedoch ohne Schießgewehr zu toͤd⸗ ten oder einzufangen, dabei aber gehalten seyn, das getödtete Wild gegen Gewaͤhrung einer dem Schußgelde gleichkommenden Ver⸗ guͤtigung an den Jagd⸗Berechtigten abzuliefern. Mehrere De⸗ putirte erklärten sich gegen den Antrag, indem ste behaupteten: daß die Vorschriften des Allgemeinen Landrechts ausreichend seyen, und daß die beantragte naͤhere Bezeichnung, was zum Wilde ge⸗ hoͤre, oder nicht? uͤberfluͤssig sey. Endlich schritt man zur Ab⸗ stimmung. — 29 Stimmen erklaͤrten sich gegen, 15 Stimmen die Zulaͤnglichkeit des Allgemeinen Landrechts, — da aber die erforderliche Majoritaͤr nicht vorhanden war, so sollen diese beiden Ansichten nebst den Motiven in der an Se. Majestaͤt zu richtenden Denkschrift entwickelt werden. — Bei §. 124 machte der Ausschuß folgende Antraͤge: a) daß aller durch Jagen auf den Aeckern verursachte Schaden verguͤtigt werde, b) daß auf den Wintersaaten nur bei Frostzeit, auf den Wiesen aber nach Abraͤumung des Heues und Grummets die Treibjagd statthaft sey. Diese Antraͤge riefen eine lebhafte Dis⸗ kussion hervor. Die Deputirten der Landgemeinden machten den
—
Antrag: daß das Jagen nur bei Frostzeit, sey es durch Treibjagd
oder auf eine andere Art, gestattet werde.
vom 20. Juni ab nicht zu gestatten
Ausschuß uneinig. nur da gestattet werde,
Jagd ein Mittel zur Hebung
Um eine Annäͤherung herbeizufuͤhren, schlug ein Deputirter vor, daß im Allgemeinen in dem Gesetze gesagt werde: das Jagen auf den Wintersaaten solle nur dann gestattet seyn, wenn der Boden nicht durchbruͤchig weich ist. Endlich schritt man zur Abstimmung uͤber nachstehende Fragen: 1) ob der vorhergehende Antrag zu genehmigen sey? oder 2) ob das Jagen nur bei gefrorener Erde stattfinden solle? Fuͤr Ersteres erklaͤrten sich 24, fuͤr Letzteres 16 Stimmen. Beide Ansichten sollen daher in der Sr. Majetzaͤt dem Koͤnige zu uͤberreichenden Denkschrift auseinandergesetzt werden, mit dem Zusatze: daß die saäͤmmtlichen Deputirten der Landgemeinden sich fuͤr die zweite An⸗ sicht erklaͤrten. Bei §. 127 stimmte die Versammlung den An⸗ traͤgen des Ausschusses bei, naͤmlich: daß der Anfang der fuͤr das Wild auf den 1. Februar sestgesetzten Schonungszeit erst auf den 15. Februar bestimmt werde; daß das Schießen junger Hasen sey. — Bei §. 130 war der Die Einen verlangten, daß die Parforce⸗Jagd wo sie bisher stattgefunden, die Anderen stimmten fuͤr den Gesetz⸗Entwurf; der ganze Ausschuß aber war der Ansicht, daß jeder in Folge dieser Jagd entstandene Schaden verguͤtigt werden muͤsse. Dieser §. gab zu einer energischen Diskussion Anlaß. Einer der Deputirten behauptete: daß die Parforce⸗ der Pferdezucht und der koͤrperli⸗ chen Kraͤfte der Jugend sey. Ein Anderer widerlegte diese An⸗ sicht, indem er behauptete: daß diese Jagdart mit dem Zeitgeiste des jetzigen Jahrhunderts unvertraͤglich, und immer eine Grau samkeit sey. Endlich beschloß man einen Unterschied zwischen dem sogenannten Parforce⸗Jagen und Hetzen zu machen. Fuͤr das Erstere waren 16, fuͤr den Antrag des Ausschusses dagegen 25 Stimmen. Fuͤr das Zweite waren 17 Stimmen, und 25 gegen dasselbe; beide Ansichten sollen in der an Se. Majestaͤt zu rich⸗ tenden Denkschrift dargestellt werden. Fuͤr die Beibehaltung des
Woͤlfen, wilden Schweinen und
§. 132 erklaͤrten sich 27, fuͤr dessen Verwerfung dagegen 15 Stim⸗ men. Bei §. 140 wurde beschlossen: daß, mit Ausnahme von Fuͤchsen, jedes sonstiges Wild, welches in die Fallgruben gerathen, in Freiheit gesetzt werden solle.
Provinz Westphalen.
Muͤnster, 30. April. Mit dem ehrfurchtsvollsten Danke hatten die Staͤnde aus dem Allerhoͤchsten Landtags⸗Abschiede vom Sten Juni 1839 ersehen, daß die vom V. Landtage vorgetragenen An⸗ sichten und Wuͤnsche wegen Anordnung von Maßregeln, wodurch dem uͤbermaͤßigen Genusse des Branntweins gesteuert wird, von des Koͤnigs Majestaͤt als Allerhoͤchstderselben landesvaͤterlichen Absichten entsprechend mit gnaͤdigem Wohlwollen aufgenommen worden sind. Nicht minder erkannten es die Staͤnde mit Dank an, wenn das Koͤnigl. Staats⸗Ministerium in der Uebersicht der Lage, in welcher sich die durch die fruͤheren Landtags⸗Abschiede nicht definitiv erledigten Gegenstaͤnde befinden, vom 23. Februar d. J. die Zusicherung ertheilt, daß die Maßregeln gegen das Branntweintrinken fortdauernd Gegenstand der sorgfaͤltigsten Aufmerksamkeit der Regierung bleiben. Wenn dagegen aus eben dieser Mittheilung des Staats ⸗Ministeriums uͤber die gegenwaͤrtige Lage der Sache sich ergiebt, daß so wenig als die Vorschlaͤge des fuͤnften Landtages zur Befoͤrderung eines wohlfeilen, den Genuß des Branntweins ver⸗ draͤngenden Bieres bei näͤherer Pruͤfung Seitens der Regierung eine guͤnstige Aufnahme gefunden haben, auch die letztere bisher keine Wege aufzufinden gewußt hat, auf welchen dem Uebel mit Nachdruck zu begegnen; so fanden die Staͤnde darin eine Auf⸗ forderung ihrerseits mit neuen Vorschlaͤgen hervorzutreten. Nach reiflicher Erwaͤgung des Gegenstandes, glaubten dieselben nachste⸗ hende Mittel als vor Allem zum Ziele fuͤhrend in Vorschlag brin⸗ gen zu muͤssen: 1) Das Hauptmittel zur Verdraͤngung des Branntweins bleibt augenscheinlich die Besoͤrderung der Konkur⸗ renz des Bieres. Erlaubt der Staats⸗Haushalt auch nicht, diese Konkurrenz durch Ermaͤßigung der Brau⸗Malz⸗Steuer, durch Aussetzung bedeutender Praͤmien zur Hebung der Bier⸗Fabrica⸗ tion oder durch Anlegung von Muster⸗Brauereien fuͤr Rechnung der Staats⸗Kasse zu befoͤrdern, so hielt die Staͤnde⸗Versammlung doch die Gesetzgebung dazu berufen, hier anderweit helfend ein⸗ zuschreiten. Mit Ruͤcksicht darauf, daß der beim Schenkwirthe eintretende Gast oft ein Glas guten Bieres dem Branntweine vorziehen wuͤrde, daß er jedoch vergebens darnach verlangt, da der Wirth beim Verkaufe des Branntweins einen rascheren und groͤßeren Vortheil macht, als beim Ausschanke von Bier, und deshalb dieses gar nicht fuͤhrt, beantraste die Versammlung eine Verschaͤrfung der Bestimmungen der Verordnung vom. 7. Februar 1835, die Beschraͤnkung der Schankanlagen und des Kleinhandels mit Getraͤnken auf dem platten Lande betreffend, zunaͤchst dahin:
„daß jeder koncessionirte Gast⸗ und Schankwirth die Verpffichtung swuͤrdiges Bier
überkommen soll, zu jeder Zeit ein gutes und prei
zur Verabreichung an seine Gaͤste bereit zu haben, bei Vermei⸗