1841 / 127 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

6 sgr. 3 pf. auf jeden derse 15. Mai bis incl. 1. —8 und Festtage, in unsere

Morgens von 9 bis 12

e Zablung von 10 8 wir 11 28 4— einen der Direktoren oder Stellver⸗

v 5 unseren Rendanten Thimm bescheinigt, weshalb die Actionaire ersucht werden: 4 2 die Quittungsbogen unter Beifügung doppelter,

nach den Nummern geordneter, mit der Namens- Unterschrift versehener Verzeichnisse in den genann⸗ ten Tagen in unserem Büreau mit der Zahlung ureichen, sofort das eine Verzeichniß, mit der Unter⸗ schrift des oben genannten Rendanten Thimm und unserem Stempel versehen, zurückgegeben wird und dem Einzahler als Interimsbescheinigung dient. Bei Zurückgabe dieses bescheinigten Verzeichnisses, welches von dem Inhaber zu quittiren ist, sind die Suittungs⸗ bogen gehörig vollzogen nach acht Tagen zurück zu nehmen. 8 Die Actionaire werden auf die in den Quittungs bogen abgedruckten §§. 6, 9, 10 und 16 des gerichtlich vollzogenen Gesellschaftsstatuts aufmerksam gemacht, wo es namentlich §. 9 heißt: Zahlt ein Actionair einen eingeforderten Einschuß nicht spätestens an dem letzten Zahlungstage, so verfällt er für jeden Quittungsbogen, bei welchem der Verzug eintritt, in eine Conventionalstrafe von 5 Thlr., welche die Gesellschaft außer der rückständigen Rate und den gesetzlichen Verzugs⸗ zinsen von ihm einzuziehen befugt ist. Es steht ihr aber auch frei, den Actionair ohne prozessuali⸗

Uhr zu leisten.

sches Verfahren seines Rechts aus dem Quittungs⸗ s

bogen für verlustig zu erklären, letzteren von ihm zurück zu fordern und nach erfolgter Ablieferung zu kassiren u. s. w.

Berlin, den 24. April 1841.

Die Direction der Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn⸗

Gesellschaft.

lben, in den Tagen vom eh mit Ausnahme der Sonn⸗ gen, da dieselbe zur rechten Zeit angemeldet worden.

Büreau, Oberwallstraße Nr. 3,

wird auf den Quittungs⸗

Einer Bepfandbriefung steht kein Hinderniß entge⸗

Die Regulirung der bäuerlichen und gutshberrlichen Verhältnisse, so wie die Separation, ist definitiv been⸗ digt, und sind keine bäuerlichen Dienste. Für die zu leistenden Handdienste reichen die herrschaftlichen Ko⸗

morniks fast aus. Die baaren Geldzinsen betragen cirea 500 Thlr. Auf dem Gute Retschfe befindet sich eine Brauerei nebst einigen Utensilien. II. SUu Wolenie ““

resp. 1240 Morgen Ackerland, öö1 . Gartenland, v““ 8 Wald, . außer einem Hütungsraum von 40 50 Morgen drei nicht bedeutende Teiche.

Die Separation gleichwie die Regulirung der guts⸗ berrlichen und bäuerlichen Verhältnisse ist beendet; die herrschaftlichen Komorniks reichen für die zu leisten⸗ den Handdienste aus. Die baaren Grundzinsen be⸗ tragen 95 Thlr.

Der Licitations⸗Termin ist auf den 17. Juni d. J. Nachmittags 3 Uhr zu Krotoschin, im Saale des Kaufmann Gröger, anberaumt, und werden zu demselben besitzfähige Kauflustige eingeladen.

Die resp. bisherigen Pächter von Retschke und Wulke sind angewiesen, den Kauflustigen die Besich⸗ tigung der Güter zu gestatten. 1t

Die die Güter betreffenden Dokumente, Register

gehören:

8 b I1I1“ 8 des E111111618 von HSHCunns. 3 gr. 8. geh. 1 ½ Thlr. . Den J dieser anziehenden Schrift bilden fol⸗ gende Kapitel: 1. 3. Der Pöbel. men. 6. Der Mittelstand. 7. Gesetzgebung. Leipzig, im März 1841.

Der Staat. 8. Di

F. A. Brockhaus.

Deutsches Nationalwer k.

Es ist nunmehr vollständig wiederum zu haben (in Berlin bei Alexander Duncker, Französ. St. 21): EE““

von Blanc's Handbuch des Wissenswürdigsten aus der Natur und Geschichte der Erde und ihrer Bewoh⸗ ner. 2 Theile. gr. 9. 3 Thlr. 25 sgr. Atlas dazu in 25 Blättern. gr. quer 4. 2 Thlr. Supplementheft zur dritten Auflage des Hand⸗ buchs, enthaltend die Verbesserungen und Zusätze der vierten Auflage. gr. 8. 5 sgr. Halle, im März 1841. C. A. Schwetschke und Sohn.

und die Kaufbedingungen können jederzeit bei dem damit beauftragten Herrn Kanzlei⸗Juspektor Rump zu Krotoschin eingesehen werden, und sollen von die⸗ em auch an Auswärtige auf in portofreien Briefen ausgesprochenes Verlangen die möglichst vollständigen schriftlichen Nachrichten gegen Erstattung der gewöhn⸗ lichen Kopialien ertheilt werden.. 1 V. v. Trzebinski u. die v. Dembinskischen Erben.

Verschiedene größere und kleinere Ritter⸗ und Erb⸗

pachtsgüter, wie auch bäuerliche Besitzungen, sind mir

Kölnische Feuer-Versicherungs- Gesellschaft, genechmigt durch Allerhöchste Kabinets-Ordre Sr. Ma- jestät des Königs vom 5. März 1839. Garantie-Kapital Drei Millionen Thaler Preufs. Courant.

Indem wir auf die Bekanntmachung der Kölnischen Feuer-Versicherungs-Gesellschaft vom 25. März .J. worin uns die General-Agentur für die Provinz Bran- denburg übertragen worden ist, Bezug nehmen, beehren wir uns hiermit den am 19. April d. J. der

Iu mäßigen Preisen zu verkaufen übertragen. Ich biete diese Kauflustigen mit dem Bemerken an, daß gegenwärtig in hiesiger Provinz (Westpreußen) die Güter im Verhältniß ibrer Qualität zu bedeutend ge⸗ ringeren Preisen zu erstehen sind, wie in den meisten anderen des Preußischen Staates. In frankirten Brie⸗ fen mir zukommende Aufträge und Anfragen werde ich jederzeit auf das gewissenhafteste und schleunigste be⸗ sorgen und beantworten. Danzig, den 28. April 1841. Der Commissionair E. Brandt.

General-Versammlung vorgelegten ersten Abschluss

zur öffentlichen Kenntniss zu bringen.

Bis Ende 1840 waren gezeichnet: versicherungs-Kapital à7 Mill. 959697 Thlr., die eingenommenen Prämien

betrugen 1 0 u. diebezahlten Brändschäãden 33886

Das Resultat dieses Abschlusses zeuget durch die rasche Geschäfts-Zunahme von dem allgemeinen Vertraunen und dem öffentlichen Wohlwollen, wes- halb wir uns erlauben, diese Anstalt der ferneren Gunst des Pubhkums zu empfeblen.

Die Gesellschaft hat uns durch ausgedehnte Voll- macht in den Stand gesetzt, durch die Bewilligung

billiger fester Prämien und bequemer Bedingungen jeden billigen Wunsch zu entsprechen.

Da wir authorisirt sind, die Policen selbst zu zeichnen, so können wir die uns direkt oder durch Jie Agenten unseres Bezirks zuzuwendenden Anträge auf das Prompteste erledigen, so wie wir uns stets bemühen werden, den Versicherungs-Suchenden alle möglchen Erleichterungen zu gewähren.

Berlin, den 4. Mai 1841.

Die General-Agenten für die Provinz Brandenburg. Poppe & Comp., Neue Friedrichsstrafse No. 37.

Ritheinische Eisenbahn. Zehnte und letzte Einzahlung von 10 Prozent.

Die Herren Actionäre der Rheinischen Eisenbahn werden, mit Bezug auf die §§. 14., 15 und 16. der Statuten, hiermit aufgefordert, die zehnte und letzte Einzahlung von 108 oder 25 Thlr. per Actie bis zum

s ststre8

bei uns selbst oder bei den Herren

J. D. Herstatt

.Oppenheim jr. et Comp. Abr. Schaaffhausen .H. Stein

Oeder et Comp.

N. X“ in Aachen,

Mendelssohn et Comp. in Berlin zu leisten und die ‚uittungsscheine über die geleistete neunte Einzahlung mit einzuliefern, indem die voll⸗ ständigen Actien⸗Dokumente nur gegen Aushändigung der am 2. November v. J. von uns ertheilten Quit⸗ tungen verabfolgt werden. „Die vorgenan:men Bankhäuser werden wie bisher über die empfangenen Einzahlungen Interims⸗Quit⸗

in Köln,

tungen ertheilen, welche demnächst gegen die Actien⸗ Dokumente bei denselben Häusern umzutauschen sind.

Köln, den 28. April 18 ¼1.

Die Direction der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Hirte, Spez.⸗Dir.⸗Subst.

Güter⸗Verkauf. Die 8 etschke (Polnisch: Dreczk und Wulke (Polnisch: Wolikeonn) nebst den Vorwerken Kopanina und Kowale im Regierungs⸗Bezirk Posen, Kreis Fraustadt, ur das Rittergut Wolenice

Regierungs⸗Bezirk Posen, Kreis Krotoschin, werd von deren Hand der Licitation zu verkaufen beabsichtigt. 1I. zu Retschke und Wulke; resp. 2000 Morgen urbares Ackerland, 138 Gartenland, 500 8 Wiesen, 88 8 1000 . Wald, worunter

700 Morgen mit Birken bestanden und

;4 300 Erlenbruch,

außerdem einiger Hütungsraum und neben einem See

230 Morgen noch mehrere kleinere.

Die Stelle eines Lehrers im Zeichnen bei dem hie⸗ sigen Gymnasium und der Cäcilien⸗Schule (höheren

tigt zu werden wünschen, aufgefordert, bei dem un⸗ terzeichneten Konsistorium spätestens gegen den 15. Juli d. J. ihre Gesuche einzureichen. Diesen Gesuchen müssen glaubhafte Atteste angelegt werden: 1) in Ansehung der gründlichen Ausbildung der sich Meldenden für ihr Fach; 2) darüber, daß sie bereits einige Zeit entweder an einer öffentlichen Anstalt oder doch an einer be⸗ deutenden Privat⸗Anstalt Unterricht im Zeichnen zur Zufriedenheit ihrer Vorgesetzten ertheilt haben. Sollte etwa ein sich Meldender es vorziehen, die Stelle vorläufig nur provisorisch auf ein Jahr zu über⸗ nehmen, so hat er dies in seinem Gesuche ausdrück⸗ lich anzuführen. Das Einkommen des Zeichnen⸗Lehrers besteht in einem jährlichen Gehalte von zweihundert Thalern in Golde und in dem Honorar, welches die an dem Zeichnen⸗Unterricht theilnehmenden Schüler des Gym⸗ nasiums an den Lehrer entrichten. Dieses hat bisher jährlich ungefähr hundertundzwanzig Thaler in Golde .“ 1 Der Lehrer ist verpflichtet, wöchentlich sechs Stun⸗ den beim Gymnastum und vier Stunden bei der Cä⸗ cilien⸗Schule zu geben; es bleibt ihm also hinlänglich Zeit, außerdem noch Privat⸗Unterricht zu ertheilen, wenn er dies wünscht. Die Gesuche müssen portofrei eingesandt werden. Oldenburg, den 24. April 1841. Großherzoglich Oldenburgisches Konsistorinm des Herzogthums Oldenburg. Römer.

Literarische Anzeigen.

Bei E. S. Mittler (Stechbahn 3) ist zu haben Die Engbruͤstigkeit und das Asthma sind heilbar. Eine Darstellung dieser Krankheiten in ihren Grund⸗ formen, ihren verschiedenen Arten und Verwickelungen, mit organischen Verletzungen des Herzens, Katarrh, Verdauungsschwäche u. s. w. Oder praktische und theo⸗ retische Untersuchungen über das kranthafte Athmen, nebst Bemerkungen über das bei jeder Abart dieser Krankheiten besonders anwendbare Heilverfahren. Von Professor Francis Hopkins Ramadge, M. Dr.) Mitgliede der Königlichen medizinischen Fakultät zu London, Oberarzte an dem Hospitale für Asthma, Auszehrung und sonstige Brustkrankheiten ꝛc. ö89I

v In Oehmigke's Buchhandlung (Julius Bülo w), Buͤrgstraße 8, an der langen Brucke, ist erschtenen: Ueber die Stelle in Paulus Gerhardt's Lied: „Ist Gott für mich so trete ꝛc.“ Kein Zorn des gro⸗ ßen Fürsten. Vorlesung am fünfundzwanzigsten Stiftungsfeste der Deutschen Gesellschaft in Ber⸗

nd und Prediger zu St. Nicolai.

Eine Anmtwort auf die Schrift: Paul Gerhardt und

8 4 en der große Kurfürst v 8 1 Besitzern aus freier Hand und im Wege große Kurfürst von O. Schulz. Geh. Pr. 2 ½ sgr. 1r

Nicolaifirche bestimmt.

seligen Ph. Sp

Geh. ner’s und des seligen A. H. Franke

. er Pr. 2 ½ sar.

So eben erscheint in mein 8 ist i allen Buchhandlungen zu C111“ Potsdam durch die Stührsche:

1 8

Töchter⸗Schule) ist erledigt, und werden diejenigen, der Werkzeuge. welche bei der Wiederbesetzung dieser Stelle berücksich⸗ Volkscharakter.

vell's vermieden

lin von F. A. Pischon, Königl. Consist. Assessor

Der Ertrag ist Bilde * He 1“ Es gehören in der Str2s st zu einem Bilde Paulus Gerhardt'’s

Eine Stimme wider die Theaterlust, nebst den Zeug⸗ : 8 2 g⸗ nissen der theuern Männer Gottes dagegen des

erhalten, in Berlin und

Bei L. Weifs in Stetrin ist erschienen und in

allen Buchhandlungen zu haben (in Berlin bei Wm.

Besser, Behrenstr. 44):

palmié, E. A. R., Der Nothstand der evangel. Kirche. Vier Predigten über den Zweck der Kirche und ihrer Anstalten.

In Unterzeichnetem sind so eben erschienen und

durch alle Buchhandlungen zu beziehen:

Anfzeichnungen eines n a ch g or n en aus der

achgelassenen Französischen Handschrift übersetzt

8 1

gr. 8. in Umschl. brosch. 1 Thlr. 25 Inhalt: 1. Die regierenden Familien. 2. Antritt der Regierung. 3. Die Liebe des Volks. 4. Die öf⸗ fentliche Meinung. 5. Humanität. 6. Die Tagblätter. 7. Die Freiheit. 8. Die Werkzeuge der Herrschaft.

11

9. Aeußeres Erscheinen der Regierung. 10. Die Kunst, sich durch Wohlthun beliebt zu machen. für das Wohlergehen des Voilks. 12.

Erneuern. 13. Nachahmung und Originalität. 14. Wahl

11. Sorge Erhalten und

15. Einfluß der Wohnung auf den 16. Die Statistik. 17. Die Zeit. Vertrauen auf die Zukunft. 19. Erziehung und Un⸗ terricht. 20. Realismus und Formalismus. 21. Kräf⸗ tigung des Volks. 22. Beförderung der Geistesbildung. 23. Pflege der schönen Künste. 24. Beförderung des Kunstfleißes. 25. Geheime Gesellschaften. 26. Von den Religionen überhaupt. 27. Die evangelischen Kir⸗ chen. 28. Die römisch⸗katholische Kirche. 29. Nachbar⸗ lichkeit. 30. Die Gränzen. 31. Kolonicen. 32. Die Gemeinden. 33. Geschichtliche Grundlagen. 34. Ver⸗ bindungsmittel. 35. Der Adel. 36. Ritterorden. 37. Der Hof. 38. Unbeschränkte Herrschaft. 39. Verfas⸗ sungsmäßige Herrschaft. 40. Die Völker. 41. Die be⸗ wasfnete Macht. 42. Auswärtige Angelegenheiten. à3. Rechtspflege. 44. Gesetzgebung. 45. Finanzen. 46. Handel und Verfehr. 47. Austausch der Gedan⸗ ken. 48. Fortleitung der Ideen. 49. Die Ehe. 50. Klöster. 51. Sittlichkeit. 52. Schnell erworbener Reich⸗ thum. 53. Ist eine Nationaltracht möglich? 54. Von etwas, was Überall fehlt. 55. Vorherfagungen.

Die Erfahrungen und Ergebnisse eines langen und sehr bewegten Lebens sind in dieser Schrift in der Weise zwangloser Besprechung niedergelegt. Sie um⸗ fassen, wie die Inhaltsanzeige ausweist, die wichtigsten Gegenstände des öffentlichen Lebens, und wenn die Herausgeber den Titel: Das Buch vom Fürsten des loten Jahrhunderts, nicht wählten, so geschah es ledig⸗ lich, weil hier die dogmatische Behandlung Macchia⸗ wurde und über die durchgeführte Richtung dieser Schrift Vermittlung des Bestehen⸗ den mit den Bedürfnissen der Zeit leicht Mißver- ständnisse hätten entstehen können.

Stuttgart und Tübingen, März 1841.

J. G. Cottascher Verlag.

In Berlin vorräthig bei Ferd. Dümmler, Lin den Nr. 19.

18.

Bei W. Thome in Berlin ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: 1153“ Brunnen⸗ und Badebuch. 1 Von Dor. Au gunst Vetter. gr. 8. geh. Preis 2 Thlr.

Der durch sein groͤßeres Werk über Heilquellen be⸗ reits rühmlichst bekannte Verfasser hat gegenwärtiges zu nächst für Kurgäste bestimmt. Es handelt von den wichtigsten Krankyeiten, denen der Gebrauch von Mineralwassern entspricht, giebt eine Uebersicht der vorzüglichsten Heilquellen Europa's und ihrer Heilwirkungen, enthält die Regeln zur Diät des Kurgastes und würdigt die Struveschen Nachbil⸗ dungen, die Seebäder, die Kaltwasserkuren

Rathgeber derjenigen zu werden, die um ihrer Gesund⸗ heit willen Wasserbäder oder Brunner gebrauchen wollen.

Deutscher Klassiker.

Anzeige für Freunde

K st n exs

1 gesammelte .

Poetiische und Prosaische

Schoͤnwissenschaftliche Werke. ir, Velinpapier, broschirt,

1 1 1 des Verfassers.

Subscriptionspreis (ohne Vorausbezahlung) für all

erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben: 2 Gotth.

Im Herbst des laufenden Jahres werden alle A Theil in den Händen der Käufer seyn.

Die Erkenntniß. 2. Die Sitte. 4. Die Verfeinerung. 5. Die Vorneh⸗

und die gewohnlichen Wasser⸗ und D ampfbäder. Es ist dazu bestimmt, ein zuverlässiger und nützlicher

irgend einer Art

So eben ist bei Th. Chr. Fr. Enslin in Berlin

mit dem Bildniß

1 Theile nebst der Biographie des Verfassers 2 Thlr.

.

1E1

Bei Carl Heymann in Berlin, Heil. Geiststr. 7,

ist so eben erschienen und durch alle gute Buchhand⸗ lungen Deutschlands zu beziehen: Geometrie für Künstler und Handwerker, insbesondere für Architekten, Galanterie⸗ Arbeiter, Klempner, Kupferschmiede, Maurer, Mechaniker, Schlosser, Silber⸗ Arbeiter, Tischler, Zeugschmiede, Zim⸗ I merleute. Ein Lehrbuch zum Selbstunterricht von Theodor Rätz, praktischem Zeichnenlehrer. Mit 344 Figuren auf 19 lithographirten Tafeln. broschirt. gr. 8. 1 Thlr. 10 sgr.

Das Polvtechnische Archiv sagt hierüber: „Es „ist ein erfreulicher Beweis für die Fortschrirte und „innere Ausbildung der Technologie, daß kundige Män⸗ „ner neuerer Zeit anfangen, die Hülfswissenschaften der „letzteren, z. B. Chemie, Phosik, Geometrie u. s. w., „nicht nur, wie es früher geschah, von rein wissenschaft⸗ „lichem, sondern auch von technischem Standpunkte „aus zu bearbeiten. Der Hr. Verfasser hat mit kluger „Umsicht nur das ausgewählt, was dem Techniker zu „wissen nöthig ist und in der Praxis zur Anwendung „kommt. Dabei ist Alles in einer kürzen, verständlichen „Sprache vorgetragen ꝛc.“

In der Chr. Fr. Müllerschen Hofbuchhandlun⸗ in Karlsruhe erschien so eben und ist durch alle Buch⸗ handlungen zu erhalten, in Berlin durch E. S. Mitt⸗ ler) Stechbahn 3): b8 ö““ 8 Deutsches Strasverfahren. Herausgegeben von Dr. Ludwig von Jagemann, Großherz. Bad. Amtmann zu Heidelberg, und v1“ Großh. Hess. Kriminalrichter zu Gießen. Drittes Heft. gr. 8vo. Preis geh. 15 sgr.

Durch alle Buchhandlungen ist gratis zu erhal-. ten, in Berlin bei E. H. Schroeder, u. d. Linden No. 23 im Jagorschen Hause: Verzeichnifs einer Auswahl von Romauen, Erzählungen, Schauspie- sen, Gedichten, Briefen, Biographieen, Denkwürdig- Keiten, Reisen, historischen und andern werthvollen Schriften aus dem Verlage von F. 6 BIS9hHos in ee pzig, welche sich zur Errichtung und Ergänzung von Privat- und Leihbibliotheken eignen und zu

bedeutend ermäfsigten Preiasen unter vortheilhaften Bedingungen erlassen werden.

(2 Bog.) Die Bedingungen sind aus dem Verzeichnifs selbst zu ersehen; sie gelten nur auf 1 Jahr, bis Ende März 1842 Dieses Verzeichnifs, welches auch die neueren und vorzüglichsten Werke enthält, Kann allen Freunden der Literatur, besonders aber den Besitzern gröfserer Privatsammlungen so wie Leihbibliotheken, mit Recht empfohlen werden.

In A. Wohlgemuth’s Buchhandlung, Scharrn⸗

straße Nr. 11, ist so eben erschienen:

Der echte Pietismus

als

q11 unserer Zeit.

Seinen Feinden und falschen Freunden. geh. 5 sgr.

Diese Schrift hat den Zweck, sowohl auf dem sittlich

religiösen als auf dem wissenschaftlichen Gebiet die al⸗

leinige Beziehung des Menschen, seines ganzen Den⸗

kens und Thuns auf das Göttliche von aller Vermi⸗

schung mit dem Weltlichen auf das strengste abzu⸗

schneiden.

d i e

Von den

Annalen der Physik und Chemie. Herausgegebe zu Berlin von J. C. Poggendorff,

sind so eben das 1. u. 2. Heft des 52sten Bandes, oder Jahrgang 1841 No. 1. u. 2., erschienen und an alle Buchhandlungen versandt worden. Der Preis tes Jahrgangs von 3 Bänden oder 12 Heften ist wie bisher 9 Thfr. 10 sgr. Neu eintretenden Abonnenten erlasse ich die frühneren Jabrgänge zu ermöfsigten Preisen. Joh. Ambr. Barth in Leipzig. (In Berlin zu haben bei L. Hold, Königssteafse No. 62 neben der Post.)

Geneigter Beachtung bei dem Beginn des neuen Schul-Semesters.

Bei J. Jackowitz in Leipzig ist erschienen und

durch jede Buchhandlung zu beziehen, in Berlin durch

die Plahnsche (L. Nitze), Jägerstr. 37:

TN6 SbeI e NM., confirmirter Lebrer an der Realschule zu Leipzig, FRANZOSISCHES LESEBUCH für Bürger- und Realschulen, so Wie für die unteren Klassen der Gymnasien,

nach einem neuen Plane bearbeitet. gr. S. 19 Bog. 25 sgr.

Dieses Lesebuch, welches nicht allein in der Bürger⸗ und Realschule in Leipzig, sondern auch bereits in mehreren anderen Schulen Sachsens und des Auslan⸗ des eingeführt ist, kann mit Recht allen solchen Unter⸗ richtsanstalten empfohlen werden, in welchen man sich es zur Aufgabe macht, den Zöglingen die Erlernung der Französischen Sprache zu erleichtern und dieselben auf einem praktischen und angenehmen Wege recht bald zum Ziele, d. h. zur Erlangung der Geläuftgkeit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck zu führen.

Bei Partiebestellungen wird der Preis noch ermäßigt. h“

Bei Th. Bade in Berlin, unter den Linden 67, ist so eben in einer zweiten Auflage erschienen: Das kuͤnstliche Gebiß

in seiner Bedeutsamkeit für Körper u. Geist e dargestellt von 8 J. F. C. Kneisel, Leibzahnarzt.

Mit Kupfertafeln. Preis 1 Thlr.

e

fuͤr den Zeitraum von sechs Jahren, von jenem

Staats⸗Z

Berlin,

Sonnabend den 8ien Mai

Landtags⸗Angelegenheiten. Preußen. (Nachträgliches.) Anträge in Bezug auf einige von früheren Landtagen begutachtete Gesetz⸗Ent⸗ würfe. Uebersicht der Petitionen, welche bevorwortet, und derjeni⸗ gen, denen keine Folge gegeben wurde. Sachsen. Ober⸗Appel⸗ ationsgerichte. Anträge der Städte Magdeburg und Halle auf

Abänderungen in der Wahl⸗Ordnung. Schließung des Landtages. Westphalen. Schiffbarmachung der Ems. Chaussee v. Mün⸗ ster nach Holland. Eisenbahnen.

Nußland u. Polen. St. Petersburg. Kaiserl. Manifest bei der Vermählung des Großfürsten Thronfolgers. Erleichterung d. Adels⸗ Anleihen. Gnadenbezeigungen und Straferlasse. Graf Tschernp⸗ schew in den Fürstenstand erhoben. Beförderungen bei der Armes.

Frankreich. Paris. Der Namenstag des Königs und die Taufe des Grafen von Paris. Die Eisenbahn von Valenciennes. Nachrichten aus Algier. Prozeß Laffarge. Vermischtes.

Großbrit. u. Irland. London. Abberufung des Griechischen Ge⸗ sandten Maurocordato. Betrachtungen der „Times“ über die Lage der Türkei. Die „Times“ gegen Graf Cardigan. Passagiere des „Präsident“. 8

Belgien. Brüssel. Privatschreiben. (Zur Charakteristik der jüng⸗ sten Ereignisse und des neuen Kabinets. Das Wahlgesetz in Bezug auf die zu Ministern ernannten Deputirten.)

Dentsche Bundesst. Karlsruhe. Adresse der zweiten Kammer.

Oesterreich. Brief aus Wien. (Die Miss. des Bisch. Lonowies nach Rom.)

Spauien. Madrid. Regentschaftsfrage.

Inland. Rativor. Unterstützung verwaister Kinder von Justiz⸗Beamten. Trier. Auswanderung nach Amerika. Aachen. Erderschütterung.

Wiss., K. u. Lit. Königsstädtisches Theater.

AmthAn eihh 1111““

Des Koͤnigs Majestaͤt haben die Kaufleute Belisarius

Paulides in Nauplia und M. F. Salvago in Syra einen jeden zum Konsul an seinem Wohnorte zu ernennen geruht.

Die Koͤnigl. Akademie der Kuͤnste hat den Bildhauer Karl

Moͤller hierselbst, in Anerkennung seiner kuͤnstlerischen Leistungen, zu ihrem akademischen Kuͤnstler ernannt, und das Patent fuͤr denselben unter heutigem Datum ausfertigen lassen. Berlin, den 24. April 1841. Dirrektorium und Senat der Koͤnigl. Akademie der Kuͤnste. Dr. G. Schadow.

Die Koͤnigliche Akademie der Kuͤnste hat den Holz⸗Blase⸗

Instrumentenmacher Andreas Friedrich August Knochen⸗

hauer hierselbst, in Betracht der Vorzuͤglichkeit der von ihm

gearbeiteten und zum Theil verbesserten Klarinetten und Floͤten,

zu ihrem akademischen Kuͤnstler ernannt und das Patent fuͤr den⸗ selben unter heutigem Datum ausfertigen lassen. Berlin, den 8. Mai 1841. Direktorium und Senat der Koͤnigl. Akademie der Kuͤnste. Dr. G. Schadow. 8 Kupferstecher und Lithographen G. W. Lehmann hierselbst ist unter dem 3. Mai 1841 ein Einfuͤhrungs⸗Patent auf eine Maschine zur Fabrication von Papier ohne Ende in der durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ gewiesenen Zusammensetzung, ohne die Benutzung be⸗ kannter hierbei in Anwendung gebrachter Theile zu be⸗ schräͤnken, imgleichen

auf einen mit dieser Paviermaschine in Verbindung ge⸗ brachten Trocknen⸗Apparat in der durch Zeichnung und

Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung fuͤr den Zeitraum von Acht Jahren, von jenem Tage an gerech⸗ net und fuͤr den Umfang der Monarchie, ertheilt worden. Dem Kupferstecher und Lithographen G. W. Lehmann hieselbst ist unter dem 3. Mai 1841 ein Einfuͤhrungs⸗Patent

auf eine Nagelschneide⸗Maschine in der durch Zeichnung

und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung Tage an gerechnet und fuͤr den Umfang der Monarchie, ertheilt worden.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fuͤrst Adolph zu Hohenlohe⸗Ingelfingen, von Breslau.

Der Kaiserl. Russische Vice⸗Praͤsident der Kommission zur allgemeinen Volks⸗Aufklaͤrung, Fuͤrst Georg Wolkonski, von Warschau.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Provinnz Preußen.

Danzig, 12. April. Zur Vervollstaͤndigung der fruͤheren Mittheilungen uͤber den am 10ten d. M. geschlossenen 7ten Pro⸗ vinzial⸗Landtag des Koͤnigreichs Preußen ist zunachst ruͤcksichtlich derjenigen Gegenstaͤnde, welche mittelst besonderer Denkschriften zur Allerhoͤchsten Entscheidung gebracht sind, noch zu erwaͤhnen, daß der Landtag geglaubt hatte, um die beschleunigte Emanirung nachse, benannter von fruͤheren Landtagen bereits begutach⸗ FKer esetze, namentlich 1) des Armen⸗ und Heimathgesetzes, 2) des Gewerbe⸗Polizei⸗Gesetzes, 3) eines Gesetzes uͤber Benuz⸗ zung der Gewaͤsser, 4) der Wege⸗Ordnung, bitten und deshalb

eine eng ht an des Koͤnigs Majestaͤt richten zu duͤrfen. Bezuͤglich ferner der eingegangenen Petitionen, so ist zu bemerken, daß deren Anzahl nicht, wie es in Nr. 123 d. St. Ztg. heißt, 151, sondern 217 betragen hat. Außer den bereits fruͤher erwaͤhnten waren es nachstehende. Wenngleich vielen keine Folge gegeben werden konnte, weil sie entweder mit dem Geist der bestehenden Gesetzgebung nicht vereinbar schienen, oder einen esellschaftlichen Entwickelungs voraussebs) . Zei gesellschaftlichen ngszustand voraussetzten, der zur Zeit noch nicht erreicht oder bereits uͤberschritten ist, so wurden in

denselben doch ohne Ausnahme die Wahrzeichen einer lebendigen Theilnahme fuͤr die allgemeinen Interessen des Vaterlandes er⸗ kannt, und ihnen, abgesehen von ihrem Inhalt, schon darum gleich sorgsame Beachtung gewidmet. 1) Eine dem Landtag zur Beachtung des Inhalts eingereichte Schrift: „Die Land⸗Ge⸗ meinde in Preußen, Koͤnigsberg 1841“„ erregte des wichtigen Gegenstandes und seiner universellen Auffassung wegen Interesse. der in der Uebergangsperiode sung zu einer selbstständigen Stellung begriffene Bau⸗ ernstand zu kaͤmpfen hat, die Gefahren, welche demsel⸗ ben durch die Konkurrenz mit den groͤßern Guͤtern bei fortschrei⸗ tender Verschuldung durch Erbregulirung, bei mangelnden Kre⸗ dit⸗Instituten, und bei verhaͤltnißmaͤßig geringerer Kulturstufe drohen; endlich aber die Ergaͤnzungs⸗Institutionen der Preuß. Agrargesetzgebung bezeichnet, welche dem Verfasser nothwendig scheinen, um den Bauernstand in seiner Existenz zu sichern, und in seiner Bildung fortschreitend zu heben.

aus der fruͤhern Verfas⸗

jedoch in Uebereinstimmung mit dem Verfasser der Ansicht, daß, wenn dieselbe auch wesentlich das Ziel bezeichnet, dem nachgestrebt werden muͤsse, dieses Streben doch nur ein allmaͤliges, den Kul⸗ turfortschritten entsprechendes seyn duͤrfe. Ein Theil der in Vor⸗ schlag gebrachten Institutionen, die Bitte um Emanirung einer Gemeindeordnung ꝛc., hat bei Begutachtung der Allerhoͤchsten Pro⸗ positionen in Betreff der baͤuerlichen Erbfolge und der Dismem⸗ brationen Erledigung gefunden. Antraäͤge auf Bankfreiheit, Kon⸗ tingentirung der Klassensteuer sind dem kuͤnftigen Landtag zur Pruͤfung und Erledigung vorbehalten, da man wauͤnschte, sich

Zeit, noch zu viel Schwierigkeiten entgegenzustehen, und man glaubte, sich, wie schon fruͤher erwaͤhnt, auf Antraͤge auf Aus⸗ dehnung der Wirksamkeit der Schiedsmaͤnner muͤssen. Die auch durch diese Schrift angeregten Maͤngel des Elementar⸗Schulwesens sind in der bereits fruͤher erwaͤhnten be⸗ zuͤglichen Denkschrift behandelt. 2) Der Antrag mehrerer Abgeordneten aus Litthauen auf Nachweis, wie das im Jahre 1815 dem dortigen Departement aus dem Verkauf der Demo⸗ bilmachungs⸗Pferde zu gut gekommene Kapital verwendet wor⸗ den? War dem fuͤr Litthauen erwahlten Mitglied der staͤndischen

beschlossen, daß die Reisekosten eines außerhalb des Wahlkreises

und vor einer erneuten Ausschreibung verwendet werden sollen,

Veranlassung empfohlen nachstehende Petitionen, da dieselben sich im Wesentlichen auf Verwaltungs⸗GBegenstaͤnde bezogen und ihre

1) Auf Verbesserung des Viehsalzes. 2) Verfahren in Betreff der Verwendung der von den Landraͤthen verhaͤngten Ordnungsstrafen, welches in den einzelnen Regie⸗ rungs⸗Bezirken noch vermißt wird. Feuer⸗Sozietaͤts⸗Reglements fuͤr die Westpreußischen Staͤdte.

April 1838 fuͤr die Staͤdte in Litthauen. 5) Um Aus⸗ kunft uͤber die nachtraͤglich erhobenen Beitraͤge zu der mittelst Al⸗

Sozietät. Baumfrevel.

6) Auf geeignete Anwendung von Mitteln gegen

Es werden in derselben die Schwierigkeiten dargestellt, mit denen

ing Der Landtag ver⸗ kannte nicht das in der Schrift enthaltene reiche Material, war

Erledigung durch die Staats⸗Behoͤrden erwartet werden duͤrfte: Auf ein gleichmaͤßiges

4) Um Revision des Feuer⸗Sozietaͤts⸗Reglements vom 29.

9

1 1 8 8

b

uͤber diese Gegenstaͤnde eine grundlichere Ansicht zu verschaffen. Der Einfuͤhrung des Instituts der Friedensrichter schienen zur

beschränken zu

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Land⸗Armenkommission unter Erlaß einer Instruction, wie es in Zukunft mit der Verwendung dieses Fonds gehalten werden solle, zur Erledigung uͤberwiesen. 3) Auf den Antrag der Staͤnde des Neustaͤdter Kreises, welcher sich auf die Reisekosten der außerhalb des Wahlkreises wohnenden Landtags⸗Abgeordneten bezog, wurde

wohnenden Abgeordneten nur von der Wahlkreisstadt ab liquidirt werden duͤrfen, wogegen eine Petition derselben Staͤnde, daß die Ueberschuͤsse der aufgebrachten Landtagskosten jederzeit zunaͤchst

in der fuͤr diesen Fonds bestehenden und auch stets befolgten Verwaltungs⸗Instruction ihre Erledigung fand. 4) Dem Hrn. Landtags⸗Kommissarius wurden zur Vermittelung und weiteren

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3) Auf Emanirung eines

lerhoͤchster Verordnung vom 29. April 1838 aufgeloͤsten Feuer⸗

Man war der Meinung, daß die Strafen an sich

strenge genug, nur die Entdeckung der Frevler schwierig sey. Eine

wirksame Abhuͤlfe staͤnde nur durch sittliche Erziehung der Kinder und durch ein Seitens der Lehrer erwecktes Interesse fuͤr die

Baumzucht zu erwarten. 7) Um Berichtigung des mitunter vor⸗

kommenden irrthuͤmlichen Verfahrens bei Erhebung der Landtags⸗

kosten in den Landgemeinden. 8) Daß der Betrieb buͤrgerlicher Gewerbe einem Koͤnigl. Beamten nur dann gestattet werden moͤge, wenn er zuvor guͤltig erklaͤrt, alle persoͤnsichen Leistungen, die ihn als Buͤrger treffen, uͤbernehmnen, also von den ihm gesetzlich zuste⸗ henden Entschuldigungsursachen zur Uebernahme von Stadraͤmtern, insofern solche aus seinem Amte hervorgehen, keinen Gebrauch machen zu wollen. 9) Auf Abstellung der durch Erhebung des Krumpfmaaßes und Gutgewichts beim Verkauf laͤndlicher Erzeugnisse auf oͤffentlichen Maͤrkten entstandenen Mißbraͤuche.

mindern Steuersatz unterliegenden Brennereien, und Gleich⸗ stellung mit groͤßern Brennereien ruͤcksichtlich des Steuer⸗Kre⸗ dits. 12) Darauf, daß die Pruͤfung der Klassen⸗Steuer⸗Recla⸗ mation stets durch die Regierungs⸗Kollegien in pleno, wie das Gesetz dies besagt, erfolge, nicht aber durch einzelne Decernenten. 13) Daß den Holz⸗Kaͤufern, welche sich zur Ausfuhr keines Ge⸗ spannes bedienen, in den Koͤniglichen Forsten das Strauch⸗ und Knuͤppelholz nach der Ferst⸗Taxe verabfolgt werde. Es ward all⸗ gemein bestaͤtigt, daß das neuerdings eingefuͤhrte Lizitations⸗Verfahren beim Holz⸗Verkauf fuͤr die aͤrmern Domainen⸗Einsassen uͤberaus druͤk⸗ kend sey, doch vorausgesetzt, daß es nur der Anregung dieses Gegenstan⸗ des beduͤrfe, um denselben Erleichterung zu schaffen. 14) Daß der am rechten Weichselufer unterhalb Marienwerder belegenen Nie⸗ derung eine wirksame Huͤlfe gegen die Gefahr der Ueberschwem⸗ mung zu Theil werden moͤge. Ueberfahrgeldes im Memelthal bei Ueberschwemmungen. 16) We⸗ gen der aus Staatsfonds zu bewirkenden Einrichtung der ehe⸗ maligen reformirten Kirchengebaͤude in Pillkallen zu Schulloka⸗ len. Ein Promemoria uͤber die Steuer⸗Verhaͤltnisse der Stadt

10) Auf Beschraͤnkung des Hausirhandels Polnischer Juden. 11) Auf Verlaͤngerung der Brennfristen fuͤr die kleinern, dem

15) Wegen Herabsetzung des

Dan ig schien ein reiches Material füͤr kuͤnftige Landtage zu ent⸗

und wurde deshalb als Beilage dem Plenar⸗Protokoll zugefuͤgt.

Den nachstehend benannten Petitionen glaubte der Landtag eine weitere Folge aus den dabei angefuͤhrten Gruͤnden nicht ge⸗ ben zu duͤrfen:

1) Abschaffung der Tranksteuer, weil dieselbe, von früheren Land⸗ tagen wiederholt beantragt, doch Allerhöchsten Orts stets zurückgewie en ist. 2) Ermäßigung der Klassen⸗ und Gewerbesteuer und Stempelsteuer, in⸗ dem Se. Majestät der König um anderweite Steuererlasse angegangen worden. 3) Ermäßigung der Salzabgabe, weil dieser Antrag durch die Denkschrift in Betreff der Verwendung des Allerhöchsten preponirten Steuererlasses seine Erledigung gefunden. 4) Aufhebung des Chaussec⸗ geldes. Fand keine Unterstützung. 5) Ermäßigung der Serrissteucr. Die Erledigung Seitens der Staatsbehörden steht zu erwarten. ˙6) Entschädigung der Städte für das denselben entzogene Recht, an Markttagen Brücken⸗ und Thorgeld zu erbeben. Die §§. 3— 8. der Verordnung vom 16 Juni 1838 enthalten die Vorschriften wegen Geltendmachung derartiger Ansprüche. 7) Daß der Stadt Ragnit die Erhebung eines Pflastergeldes von eingehendem Vieh und Pferden an den daselbst stattfindenden vier Jahrmarktstagen wiederum gestattet werde. Die Einführung lästiger und den Verkehr bemmender Lokal⸗ abgaben wolle man nicht bevorworten. 8) Gewährung von Bau⸗ hülfsgeldern aus Staatsfonds. Der Landtag hält sich nur in den allerdringendsten Fällen für befugt, Anträge auf Gnaden⸗Bewilligun⸗ gen Allerhöchsten Orts zu unterstützen. 9) Uebernahme der aus den Jahren 1806 und 1807 sich herschreibenden Schulden, womit noch diele kleine Städte belastet sind, auf Staats⸗Fonds. Die Antragsteller hatten versäumt, die Rechtsverhältnisse darzulegen, worauf der Anspruch sich gründet. 10) Beseitigung der Mißverhältnisse, welche aus der Dismembration städtischer Grundstücke hervorgehen, so wie 11) der Hin⸗ dernisse, welche der Domainen⸗Fiskus der Dismembration ehemaliger Bauern⸗Grundstücke entgegenstellt. Sind durch die Allerhöchste Pro⸗ position vom 23. Februar c. ad 16 erledigt. 12) Sicherung der Exi⸗ stenz des Bauernstandes. Das zunächst erforderliche ist durch die vor⸗ allegirte Allerhöchste Proposition, so wie durch die darin begutachtete Erbtaxe und erweiterte Verschuldungs⸗Fähigkeit der Bauergüter gesche⸗ hen. 13) Kräftigere Ausübung des Jagdschutzes und Verhü⸗ tung der Jagd⸗Contraventionen. Ist durch die Allerhöchst propo⸗ nirte Jagd⸗Polizei⸗Ordnung erledigt; desgleichen 14) der Nach⸗ weis ÜAber den Erwerb des auf Gehöften vorgefundenen Holzes, so wie strenge Anweisung der Polizei⸗Behörden, auf die Forst⸗ Atteste zu achten. Ebenso 15) Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen unvereideter Forstbeamten bei Holz⸗ und Jagd⸗Contraventionen. 16) Erlaß einer Instruction für die Privat⸗Forstbeamten, welche auf Lebenszeit angestellt sind, und Gewährung von Pensions⸗Ansprüchen an diese. Beide Gegenstände schienen lediglich Sache der Privat⸗Ueber⸗ einkunft zu seyn. 17) Getraide⸗Ankauf, für Rechnung des Staats zum Schutze des Ackerbaues und um dem übermäßigen Sinken der Getrai⸗ depreise vorzubeugen. Die Erfahrung lehrt, daß dergleichen Maßregeln zur Sicherung des Getraide⸗Absatzes nicht den gewünschten Erfolg haben. 18) Ausdehnung des niederen Maischsteuer⸗Satzes bis auf einen Breun⸗ betrieb von 12 000 ASuart. Die angeführten Motive für die Normi⸗ rung des ermäßigten Steuersatzes schienen nicht genügend, um eine durchgreifende Veränderung der Maischsteuer beantragen zu können. 19) Errichtung von Spinnschulen zur Beförderung der Garn⸗ und Lein⸗ wand⸗Fabrication. Verbesserte Methoden in der so einfachen Kunst des Spinnens glaubte man dem Privatwege überlassen zu müssen. 20/ Er⸗ satz der Schiffe Seitens der Englischen Regierung, welche diese in Folge der Besetzung von G im Jahre 1807 hat mit Embargo belegen und verkaufen lassen. Der Gegenstand ist theils Privatsache und bedarf anderentheils näherer Aufklärung, da hier jedenfalls Trak⸗ tate mit England entscheidend seyn werden, unterliegt daher nicht der Cognition des Landtages. 21) Einführung des Zunftzwanges und Er⸗ laß eines Gewerbe⸗Polizei⸗Gesetzes. Die Emanirung des vom sechsten Provinzial⸗Landtage begutachteten, indeß jedem Zunftzwange fremden Gewerbe⸗Polizei⸗Gesetzes ist aufs neue erbeten worden. 22) Abschaffung der Gränzsperre Seitens des Russischen Staates. Es ist notorisch, daß die Staatsbehörden diesen wichtigen Gegenstand fortwährend im Auge behalten. 23) Auf Vermehrung der Gendarmen; diese wird, wie man erfahren hat, bereits von den Staatsbehörden beabsichtigt. 24) Daß sr Transport von Lasten, beschlagene Schlitten nicht benntzt werden ollen; wurde nicht unterstützt. 25) Entschädigung der Müllerkor⸗ poration zu Gumbinnen wegen der in Felge des Gesetzes vom 29. März 1808 erlittenen Verluste durch Aufhebung des Mühlenzwanges. Die Entschädigung ist bereits erfolgt. 26) Steuerfreie Einführung des Gvpses als Ballast. Da die Ermäßigung der Einfuhr⸗Abgabe nur 2 Pf. pro Centner betragen würde, wenn der zum Verkauf kommende Gyps als Ballast eingeführt werden dürfte, so erscheint dieser Gegenstand unerheblich. 27) Zollfreie Einfuhr der Steinkohlen. Der Steuersatz von diesem Ariikel ist gleichfalls nnerheblich. 28) Daß bei Subhastation kleiner Rustikal⸗Grundstücke der Zuschlag nicht unter der Taxe er⸗ theilt werde. Durch fortgesetzte Scquestration mindert sich der Regel nach der Werth der Landgüter, und es ist Sache der Hvpothe⸗ kengläubiger ihre Interessen bei der Licttation wahrzunehmen. 29) Uebernahme der Kriminalkosten auf den Königl. Malefice⸗ fonds. In dem Landtags⸗Abschied vom 28. Oktober 1838 ist die Allerböchste Erwägung dieses Gegenstandes zugesagt worden. 30) Verlegung des bisher in Tilsit verwalteten Gerichts⸗Amts Winge auf das Land. Ist eine Administrations⸗Maßregel und vor die vorgesetzten Justiz⸗Behörden gehörig. 31) Entrichtung der Landemien Seitens derjenigen, welche sich in Erbpachtsgüter einheirathen und die köllmische Hälfte genießen. Unterliegt der richterlichen Entscheidung. 32) Wegen der den Gerichten in vielen Fällen entzogenen Streitsachen und ihrer Ueberweisung an die Verwaltungs⸗Behörden. Es sind 41 derartige Fälle angeführt, dic jedoch zum Theil nur ungenügende An⸗ deutungen enthielten. Dem Landtag schien eine näbere Begründung nothwendig, bevor der Gegenstand aufgenommen werden könne. 33 Die der Eidesleistung beizulegenden größeren Feierlichkeiten und Be⸗ schränkung derselben überhaͤupt. Jene ist den Gerichts⸗Behörden ganz besonders zur Pflicht gemacht, eine Beschränkung der Eide kann aber nur in Folge der Revision der Landesgesetze eintreten. 34) We⸗ gen der bei Ausstellung ärztlicher Atieste über Erwerbs⸗Un⸗ fähigkeit zu beobachtenden größeren Vorsicht und 35) der Verpflichtung der Kollateralen zur Ernährung eines Verwandten. Die Erledigung beider Beschwerden ist durch das bereits zugesicherte Armen⸗ gesetz, um dessen baldige Emanirung mittelst Denkschrift gebeten wor⸗ den, zu erwarten. 36) Wegen der den Branntweinschänkern aufzuer⸗ legenden Kosten der Armenpflege. Erschien unausführbar, weil mit hochsteigender Belastung die Zahl der Schänken sich mindern würde. 37) Auf Errichtung von Hülfs⸗ und Arbeitshäusern zur Unterstützung und Beschäftigung von Armen und Unbeschäftigten; muß 8 Gemein⸗ geist und den Gemeinden überlassen bleiben, und bedarf der Unter⸗ stützung des Landtages nicht, da, sobald die Fonds vorhanden, auch die landespolizeiliche Genehmigung mit Sicherhett zu erwarten ist. 38) Auf Errichtung von Kreislazarethen. Obwohl, überaus wünschens werth, kann etwas Wirksames doch erst nach Emanation der zu erwartenden