1841 / 166 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Frankreich.

Paris, 11. Juni. Der Constitionnel meint, wenn man einen aufmerksamen Blick auf die Verhandlungen der Deputirten⸗Kammer n der letzten Session werfe, so koͤnne man sich eine Thatsache nicht ver⸗ hehlen, die von Tage zu Tage mit groͤßerer Deutlichkeit hervor⸗ getreten sey. Dies sey naäͤmlich die parlamentarische Wichtigkeit, welche die Fraction der ministeriellen Majoritaͤt erlangt habe, de⸗ ren Fuͤhrer und Redner die Herren Dufaure und Passy seyen. Diese Fraction habe die Maäjorität geleitet, oft das Ministertum eherrscht, und mehrmals die Regierung zu Widerspruͤchen und erlichen Widerrufen getrieben; durch die Herren Dufaure und Passy sey das Kabinet gestuͤtzt und geschwaͤcht, beschuͤtzt und in Verlegenheit gesetzt, erschuͤttert und erhalten worden. ie schie⸗ Zeit die Erben und die Vormuͤnder des Kabi⸗ nets zu seyn. Ihnen verdanke es die Verlaͤngerung seiner Exi⸗ stenz, von ihnen muͤsse es die Verkuͤrzung seiner Dauer fuͤrchten. Sie wäaͤren augenscheinlich in jedem Zlunenblicke der Session im Stande gewesen, die Majoritaͤt zu zerreißen und das Kabinet zu stuͤrzen. Sie haͤtten es nicht gewollt, aber sie koͤnnten es einst wollen.“ Es ist bereits darauf hingewiesen worden, daß die allgemeine Volkszählung, die der Finanz⸗Minister angeordnet, auf mehreren Punkten Opposition gefunden, weil man dieselben als den Vor⸗ ufer neuer fiskalischer Anordnungen betrachtete. Die Befuͤrch⸗ ungen, welche dieselben erregt hat, scheinen indessen so allgemein verbreitet zu seyn, daß der Finanz⸗Minister es fuͤr angemessen er⸗ achtet hat, in dem Messager dem halb offiziellen Organ des Kabinets, eine Apologie dieser Maßregel zu veroͤffentlichen. In ieser heiß es: „Die Volkszaͤhlung ist eine Maßregel der guten Po⸗ izei und der oͤffentlichen Ordnung, welche durchaus nicht als neu ngesehen werden kann. Sie wird durch das Gesetz vom 22. Juli 1791 vorgeschrieben. Seit dieser Zeit hat sie immer perio⸗ disch stattgefunden. Eine Koͤnigliche Ordonnanz vom 16. Ja⸗ nuar 1822 verordnet, daß diese Operation regelmaͤßig alle 5 Jahre angestellt werde. Die letzte Zaͤhlung hat im Jahre 1836 stattgefunden. Als demnach der Minister eine neue fuͤr dieses Jahr anordnete, kam er nur seiner Pflicht nach. Es ist dies, wir wiederholen es, eine regelmaͤßige und normale Administra⸗ tions⸗Maßregel, welche seit 1791 immer vorgenommen worden ist, und mit welcher kein Nebenumstand in Verbindung gebracht werden darf. Zu bemerken ist uͤberdies, daß die Zaͤhlung erst dann offiziell wird, und erst dann zu finanziellen Zwecken, oder Behufs der Wahlen benutzt werden darf, wenn eine Koͤnigl Ordonnanz die Zahl der Bevoͤlkerung festgesetzt hat. Bis dahin sind die Ope⸗ rationen nur eine vorbereitende Arbeit, gegen welche alle Inter⸗ essen Einspruch erheben koͤnnen, jedoch ohne den Anspruch ma⸗ chen zu duͤrfen, sie zu verhindern. Es solgt daraus, daß die Art und Weise der Zaͤhlung kein Urtheil uͤber das Endresultat gestattet. Ueberall mit Ausnahme von nur 3 Städten, haben ie staͤdtischen Behoͤrden die Mitwirkung der Steuer⸗Beamten n Anspruch genommen. Sollten die Maire's es vorziehen,

mit Mauern und einem Graben umgeben ist. Die Stadt, welche in der Naͤhe dieser Festungswerke erbaut ist, besteht aus ungefaͤhr 300 Huͤtten, welche mit Stroh gedeckt sind; nur 8 oder 10 Haͤuser haben steinerne Daͤcher und Terrassen. Die Bevoͤlkerung, welche einige hundert Familien zaͤhlt, besteht aus fruͤheren Einwohnern von Mostaganem, Medeah und Miliana, Tremezen und Mazuma. Obgleich die Stadt ziemlich hoch liegt, wird sie doch von den sie umgebenden Huͤgeln beherrscht. In dem voruͤberfließenden Bache sind Muͤhlen angelegt. Die mit großen Kosten errichtete Waffenfabrik hat kaum einige unvollkommene Gewehre geliefert. Das große Fort dient zum Depot und Ar⸗ senal; es befinden sich in demselben große Vorraͤthe von Kupfer, Schieß⸗Material und alle Maschinen, welche Mulud⸗Ben⸗Arrach in Frankreich fuͤr die Summe von 80,000 Fr. gekauft hat. Auch die Muͤnze befindet sich dort. Abdel⸗Kader hat darin, zum Be⸗ weise seiner Souverainetaͤt, Geldstuͤcke präͤgen lassen, auf deren einen Seite man liest: „Dies ist Gottes Werk, ich habe ihn zu

meinem Stellvertreter ernannt!“ Auf der anderen Seite liest man: „Gepraͤgt zu Tekedempt durch den Sultan Hadschi⸗Abdel⸗Kader.“ In Agier ging am I. Juni das Geruͤcht, der Emir habe an den General Bugeaud geschrieben, um ihm einen neuen Trak⸗ tat anzutragen, und der Gouverneur sey auch darauf eingegan⸗ gen. Ueber einige Franzoͤsische Gefangene, welche sich noch in Tremezen befinden, ist es zum Streit gekommen. Der Bischof hat geschworen, ihre Freiheit zu erlangen, aber der General Bar, welcher in Algier kommandirt, will die Araber nicht herausgeben, die in seiner Macht sind. Gestern wurden dem See⸗Praͤfekten von Toulon Depeschen zugeschickt, mit dem Befehl, die Einschiffung eines Bataillons Afrikanischer Tirailleure, deren Anwesenheit in Algier nothwendig zu seyn scheint, zu beschleunigen.— Nach einem Privatschreiben aus Toulon wuͤrde die Flotte, welche demnaͤchst unter dem Kommando des Admirals Hugon aus diesem Hafen unter Segel gehen soll, sich nicht, wie es an⸗ fangs geheißen, nach der Levante begeben, sondern dazu bestimmt seyn, sich in den Neapolitanischen Gewaͤssern zu zeigen. Herr Garnier de Cassagnac, bekanntlich ein Gegner der Skla⸗ ven⸗Emancipation und Vertheidiger der Rechte der Kolonisten, erhielt gleich nach seiner Ankunft in Port au Prince die Heraus⸗ forderung eines Negers, Namens Nathan. Ein großer Theil der farbigen Bevoͤlkerung brachte ihm ein Charivari. Herr Cassagnac hat die Herausforderung nicht angenommen und eine weit⸗ laͤuftige Erklaͤrung abgegeben, in der er behauptet, die „Revue de Paris“ habe seine Ansichten uͤber die Sklaverei verfaͤlscht. Un⸗ ter solchen Umständen blieb er nur 2 Tage in Port au Prince und schiffte sich dann wieder nach Frankreich ein. Die Kommunisten, welche vor einigen Tagen vor dem Cor⸗ rections⸗Gerichte erschienen, sind von der Hauptanklage, naͤmlich der, an ungesetzlichen Verbindungen Theil genommen zu haben, freigesprochen werden. Dagegen sind sie wegen gesetzwidrigen Besitzes von Kriegswaffen zu mehr oder weniger strengen Stra⸗

usschließlich die Arbeit und die Verantwortlichkeit zu uͤüber⸗ nehmen, so ist ihnen dies gestattet, jedoch muß der Verwaltung der indirekten Steuern ihr Recht vorbehalten bleiben, nämlich das, die Richtigkeit der Operation in Zweifel zu ziehen, und eine neue zu beantragen. Man sieht wohl ein, daß die fuͤnf⸗ jährige Zaählung, welche jetzt vorgenommen wird, keinen fiskali⸗ schen Zweck hat; sie ist durchaus nur eine Maßregel der oͤffent⸗ lichen Ordnung, vermoͤge welcher die Regierung Kenntniß von den jetzigen Kraͤften des Landes erlangen will. Alle Buͤrger, alle Steuerpflichtigen haben ein Interesse daran, daß die wahre

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Zahl der Bevoͤlkerung jeder Lokalitaͤt und des ganzen Reichs e

nau bekannt sey.“

Die Regierung publizirt nachstehende telegraphische De⸗ pesche aus Toulon vom 10. Juni: „Mosta⸗ganem, 4. Juni. Der General⸗Gouverneur der Franzoͤsi⸗ schen Besitzungen in Nord⸗Afrika an den Kriegs⸗

Minister. Nach einem achttaͤgigen muͤhsamen Marsche und nehreren kleinen Flanken- und Nachtrab⸗Gefechten, die alle fuͤr nsere Waffen gluͤcklich ausfielen, besetzte am 25. Mai die Ko⸗ nne in Folge eines fuͤr die Zuaven ehrenvollen Kampfes Teke⸗ empt, welches sie von den Einwohnern und saͤmmtlichen Sachen on Werth geraͤumt fand; sie sprengten das Fort in die Luft; die Stadt, welche wichtig zu werden anfing, wurde von uns ein⸗ geaͤschert und zerstoͤrt. Von Tekedempt bis Mascara, wo wir am 30. Mat anlangten, waren wir unablaͤssig von der Armee des Emirs umgeben; diese hielt sich aber in einer großen Entfernung und vermied ein Treffen. Bei Fortassa und vor Mascara trie⸗ ben wir sie in die Flucht. Am 1. Juni verließen wir Mascara; wir ließen dort drei Bataillone mit Vorraͤthen fuͤr funfzig Tage zuruͤck. In dem Defilé von Akbet⸗Kredda wurde unser Nach⸗ trab von 5 bis 6000 Arabern heftig angegriffen; die drei Ba-⸗ taillone, welche denselben unter den Befehlen des Generals Le⸗ vasseur bildeten, und die in der Naͤhe zu unterstuͤtzen wegen der Beschaffenheit des Terrains unmoͤglich war, benahmen sich mit großer Entschlossenheit; sie brachten dem Feind einen Verlust von drei bis vierhundert Mann bei und hatten zehn Todte und vier⸗ undfunfzig Verwundete. Nach diesem gluͤcklichen Feldzuge lanate die Kolonne am 3ten in Mostaganem wieder an; sie hatte 20 odte, 82 Verwundete und 116 Kranke. Ich habe der Aus⸗ auer und Entschlossenheit der Armee großes Lob zu ertheilen; ie Kavallerie trug waäͤhrend eines vierzehntaͤgigen Marsches Saͤcke, ie sie ablegte, wenn es zum Kampf ging. Der Herzog von Nemours befindet sich wohl. Wir organisiren unser Tonvoi und hoffen am 7ten oder 8ten abzumarschiren, um jenseits Maskara u agiren und vielleicht Saida zu nehmen, welches ein etwas 8 als Tekedempt ist.“

Tekedempt, welches die Franzoͤsischen Truppen e ig Berichten eingenommen haben, n eine 1 n dem Jahre 975 unserer Zeitrechnung von den Fatunliten zer⸗ stoͤrt wurde, deren Nachkomme Abdel⸗Kader zu seyn behauptet. Hierauf unter dem Einfluß eines maͤchtigen Marabut wieder

hergestellt, wurde es neuerdings waͤhrend der Herr Tuͤr

en wieder zerstoͤrt. Abdel⸗Kader hatte 11. Stadt den doppelten Zweck, sich einen Zufluchtsort gegen unsere jeberfaͤlle zu sichern, und die Phantasie der Araber dadurch zu ntflammen, daß er die Hauptstadt des Landes wieder herstellte

vo ihre Vorfahren herrschten. Im September 1836 wurden die Arbeiten begonnen; die Arbeiter wurden schlecht bezahlt, und der Emir versah selbst eine zeitlang den Posten eines Aufsehers, um die Arbeiter durch seine Gegenwart anzufeuern. Der Bo⸗ den war rings umher ohne eine Spur von Vegetation und mit Steinen bedeckt; man sah einige Mauerreste, die die Graͤnze einer Festung bezeichneten, und Spuren von neun alten Mauerthuͤrmen. Abdel⸗ Kader hat selbst alle Bauplane von Tekedempt angegeben. Seine Bauten bestehen aus einem großen Fort, einer befestigten Kaserne von 50 Metres Laͤnge und 20 Metres Breite, die mit einigen schlechten Kanonen besetzt ist; einem Blockhause, welches die

fen verurtheilt worden.

Das Franzoͤsische diplomatische Corps besteht gegenwaͤrtig

aus 10 Botschaftern, 3 bevollmaͤchtigten Ministern, 12 außeror⸗ deeütcen Gesandten, 5 Minister⸗Residenten und 4 Geschaͤfts⸗ rägern. 8 Die Pariser Presse hat in den 5 ersten Monaten d. J. 2705 Werke von einem oder mehreren Baͤnden in den verschie⸗ densten Sprachen gedruckt. Außerdem sind 625 Kupferstiche, Li⸗ thographieen, 78 Plkpỹne und Karten und 199 musikalische Piècen erschienen.

In einigen Tagen wird Herr Mulot die Roͤhre in den Ar⸗ tesischen Brunnen des Schlachthauses von Grenelle einsetzen.

Dieselbe ist von ungeheurer Groͤße, ganz von verzinntem Kupfer. Sie ist 547 Metres lang, also fuͤnfmal so hoch als der Thurm

des Invalidenhauses. Erst wenn die Roͤhre in den Brunnen hinabgesenkt ist, wird es moͤglich seyn, genau zu bestimmen, bis zu welcher Hoͤhe der Wasserstrahl sich uͤber den Boden erheben

kann. Herr Mulot glaubt, diese Erhebung auf ungefaͤhr 30 Me⸗ (tres veranschlagen zu koͤnnen. sehr reichlich; es hat eine Waͤrme von 30 Grad, aber es ist noch

Das Wasser stroͤmt noch immer

schwarz und sandhaltig. Seitdem der Brunnen sprudelt, ist schon mehr Wasser herausgeflossen, als Paris in einem Jahre verbraucht. .

Boͤrse vom 11. Juni. An der Boͤrse hatte heute nur geringer Umsatz statt. Die Renten fuhren anfangs zu sinken fort; um 3 Uhr aber trat in Folge einiger Käͤäufe wieder ein leichter Aufschwung ein.

* Paris, 11. Juni. Die Antwort der Londoner Konfe⸗ renz vom 10. Mai auf das Memorandum der Pforte vom 19. April, welche die „Augsburger Zeitung“ gestern hierhergebracht hat, veraͤndert nichts in dem Standpunkte der Londoner Unter⸗ handlungen, wie wir ihn vor einigen Tagen bezeichneten. Schon gegen den 19. Mai war es hier in wohlunterrichteten Krei⸗ sen bekannt, daß diese Antwort nach Konstantinopel unterwegs sey, und daß man jetzt einem neuen Investitur⸗Hattischerif ent⸗ gegensehen koͤnne. Man war mit dieser Antwort in jener Epoche u Stande gekommen, in der das Whig Kabinet sich von den

orys so bedraͤngt sah, daß Lord Palmerston befuͤrchten mußte,

er werde den Ruhm der vollstaͤndigen Beendigung einer Sache,

die er begonnen, Anderen abtreten muͤssen. Denn die Torys hatten zu wiederholten Malen zu verstehen gegeben, sie wuͤrden sich dieser verwickelten Sache entledigen, sobald sie nur zur Ge⸗ walt gekommen seyn wuͤrden. Es ist gewiß, daß das Franzoͤsische Kabinet jene Antwort der Konferenz nicht fuͤr das Final⸗Proto⸗ koll haͤlt, von welchem es die Unterzeichnung des Dardanellen⸗ Vertrages abhaͤngig macht, und in welchem namentlich die Auf⸗ loͤẽhung der Quadrupel⸗Konferenz erklaͤrt werden soll; denn die Zeit, welche seit der Ueberreichung jener Antwort an Schekif Effendi erfolglos verstrichen ist, beweist dies hinlaͤnglich.

In Bezug auf eine Bruͤsseler Korrespondenz in Ihren Bläͤt⸗ tern, welche uͤber den Eindruck berichtet, welchen der Abschluß des Franzoͤsisch⸗Hollaͤndischen Handels⸗Vertrags in Belgien ge⸗ macht hat, ist zu bemerken, daß man auch hier in diplomatischen Zirkeln vielfach davon gesprochen hat, wie die Belgische Regie⸗ rung ihre Bestrebungen nothwendig dahin richtet, auch fuͤr dieses Land die Handelsmaͤrkte zu erweitern. Man wollte wissen, daß deshalb zwischen der Belgischen und Franzoͤsischen Regierung schon Unterhandlungen aufgenommen seyen, und bezeichnete sogar die Ankunft eines besonderen Belgischen Bevollmaͤchtigten in Pa⸗ ris. Indeß diese Nachricht scheint voreilig zu seyn, und es sol⸗ len nur zwischen den Gesandten der genannten Regierungen im Allgemeinen Besprechungen stattfinden; ernstlich soll. nur an einem Uebereinkommen wegen der Unterdruͤckung des Nachdrucks gearbeitet werden.

Großbritanien und Irland.

Araber das kleine Fort nennen, einer zweiten kleineren Kaserne, die zur Werkstatt fuͤr die Arbeiter dient, und einer Redoute, die

Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Siz“ zung vom 10. Juni. Rachricht, daß das Schiff „Os⸗

prey“ auf seiner Fahrt von Waterford nach Bristol am §ten d. M. ein großes Dampfschiff ohne Hauptmast und Schornstein⸗ röhre im St. Georgs⸗Kanal zwischen Irland und Wales gesehen habe, und die von neuem gehegte Hoffnung, daß dies der „Praͤ⸗ sident“ gewesen seyn koͤnnte, wogegen Viele das gesehene Fahr⸗ zeug fuͤr ein neues, in Hamburg gebautes Dampfschiff halten, welches von Bremen nach Liverpool bestimmt war, wo es seine Dampfmaschinen einnehmen sollte, veranlaßte den Lord Strangford zu einer Frage an den ersten Lord der Admirali⸗ taͤt. Er wuͤnschte naͤmlich zu wissen, ob die Regierung ein Schiff ausgesandt habe, um das Schicksal des „Präͤsident“ auszufor⸗ schen und diesem Fahrzeuge, wo moͤglich, noch Huͤlfe zu bringen. So viel er wisse, fuͤgte er hinzu, sey die Portugiesische Regierung menschenfreundlich genug gewesen, dergleichen zu thun. Graf Minto erwiederte:

„Die Admiralität hat alle Gerüchte über den „Präsident“ mit dem

größten Interesse betrachtet und sich bemüht, so viel Aufschlüsse zu erhal⸗ ten, als in ihrer Macht stand. Alle möglichen Personen sind über die Mittel, wie wir das Schicksal des Schiffes erfahren oder ihm Beistand gewähren könnten, vernommen werden. Alle aber kamen auf die An⸗ sicht zurück, daß es unmöglich sey, in dieser Sache die Nachforschun⸗ gen auf solche Weise einzuleiten, daß sie auch nur die geringste Wahr⸗ scheinlichkeit darböten, Kunde von dem Schiffe zu erlangen oder ihm Hülfe zu leisten. Es ist heute ein neues Gerücht in den Zeitungen verbrei⸗ tet worden, aber, wie ich fürchte, nur in der Absicht, leere Hoffnungen u erregen. Das Gerücht besagt, es sey ein großes Dampfschiff in Noth im St. Georg's⸗Kanal gesehen worden. Allerdings ist eine solche Nachricht in London eingegangen, und ich habe in Folge dessen den Hafen⸗Admiral zu Plvmouth beauftragt, ein Dampfboot abzusenden, um zu ermitteln, ob das Gerücht gegründet jev; aber ich habe keine Ur⸗ sache, dies zu glauben, und fürchte vielmehr, daß es nur ein neuer ge⸗ bässiger und unbegreiflicher Versuch ist, auf dem Geldmarkt die durch solche Gerüchte erregten vorübergehenden Hoffnungen auszubeuten.“

Unterhaus. Sitzung vom 3. Juni. Im heutigen Subsidien⸗Ausschusse wurden die Veranschlagungen fuͤr die Mi⸗ liz, zum Belauf von 166,230 Pfd., ohne Weiteres genehmigt. Bei dem Antrage des Kanzlers der Schatzkammer, daß 6,200,000 Pfd. vom konsolidirten Fond bewilligt wuͤrden, wandte Sir George Clerk ein, daß, da schon 8,000,000 Pfd. von diesem Fond votirt seyen, jetzt nicht eine so große Summe uͤbrig bleibe, als der Kanzler beantrage. Als hierauf dieser sich bereit erklaͤrte, seine Forderung zu reduziren, erklärte Sir R. Peel, er wuͤnsche nicht, daß dies geschehe, denn er setze fortwaͤhrend Vertrauen in die Erklaͤrung Lord John Russell's hinsichtlich der Absichten der Minister. Hierauf wurden verschiedene andere Angelegenheiten verhandelt. Herr Hindley zeigte an, daß er naͤchsten Freitag, ehe das Haus wieder in den Subsiden⸗Ausschuß uͤberginge, einen Antrag stellen werde, der das Haus auf die Ungerechtigkeit aufmerksam machen solle, die den niederen und mittleren Klassen der Gesellschaft durch das bestehende Gesetzgebungs⸗System und besonders durch die Korn⸗Gesetze zugefuͤgt werde. Herr Ward will an demselben Tage, da ein Ausschuß des Hauses Herrn Henry Manners Sutton fuͤr schuldig erklaͤrt hat, bei der letzten Wahl zu Cam⸗ bridge die Waͤhler bestochen zu haben, darauf antragen, daß der General⸗Prokurator beauftragt werde, diesen Herrn und seine Agenten gerichtlich zu verfolgen. Herr Jackson erneuerte eine schon neulich von ihm gegen O'Connell vorgebrachte Be⸗ schuldigung, daß dieser im Jahre 1838 Pñchter auf seinen Guͤ⸗ tern habe auspfaͤnden lassen, bloß weil dieselben einen Monat mit dem Pachtzins im Ruͤckstand gewesen. O'Connell aber erklaͤrte diese Be⸗ hauptung fuͤr durchaus erdichtet und fuͤhrte an, daß der Gewaͤhrsmann des Sergeant Jackson, ein gewisser ehemaliger Friedensrichter Twiß, schon seit 25 Jahren in der ganzen Grafschaft Kerry un⸗ dem Namen „der Luͤgner Bob Twiß“ bekannt sey. Eine Bill, wonach der Gebrauch von Hunden zum Ziehen von Wa⸗ gen verboten werden soll, ging ohne weitere Diskussion mit 141 gegen 30 Stimmen durch den Ausschuß. Dann beantragte Herr Creßwell, daß das Haus sich in einen Ausschuß ver⸗ wandle, um Ihre Majestaͤt in einer Adresse um Beruͤcksichtigung der oft besprochenen sogenannten Daͤnischen Forderungen zu er⸗ suchen. Der General⸗Fiskal aber behauptete, daß kein trif⸗ tiger Anspruch auf eine solche Entschaͤdigung aus Staats⸗Fonds vorhanden sey.

„Die für den Verlust von Schiffen, welche von Dänemark weggenom⸗ men wurden, verlangte Summe“, sagte der Rechtsbeamte der Krone, „beträgt 270,000 Pfd., und diese Forderung wurde gemacht, als die für Schulden, welche Dänemark konfiszirt hatte, und für Waaren, die Briti⸗ schen Unterthanen gehörten, und an der Küste weggenommen wurden, an⸗ erkannt worden waren; aber gleich die erste Entscheidung des Unterhauses mit Hinsicht auf jene Forderung siel verneinend aus. Die Ereignisse, welche zu diesen verschtedenen⸗Forderungen führten, fielen fast vor vierzig Jahren vor, und das erste Gesuch dieserhalb wurde vor etwa dreißig Jahren angebracht. Die Sache ist dann öfter im Parlament zur Sprache gekommen; ich glaube aber, daß man die Forderungen für diese Ver⸗ luste von Forderungen für Verluste, die durch irgend einen Krieg unter den gewöhnlichsten Umständen verursacht werden, nicht unterscheiden darf. Man führt als einen Grund an, daß den Englischen Kaufleuten keine An⸗ zeige von den gegen Dänemark beabsichtigten Feindseligkeiten gemacht worden seyen, aber man muß bedenken, daß die Lage der Dinge von der Art war, daß die geringste vorherige Andeutung von den Absichten der Britischen Regierung die Zwecke der Expedition vereitelt haben würde. Der größte Theil der Verluste, für die jetzt Entschädigung ver⸗ langt wird, fiel in die Zeit nach der Wegnahme der Dänischen Flotte, ein Ereigniß, welches doch jeden Vernünftigen hinlänglich überzeugen mußte, daß es Zeit sey, alles etwa in Gefahr befindliche Eigenthum in Sicherheit zu bringen. Man hat bei früheren Gelegenheiten auch an⸗ geführt, daß England durch die Expedition nach Kopenhagen eine be⸗ deutende Summe gewonnen habe, aus der die Entschädigung gewährt werden könne, aber jene Summe ist entweder schon ganz oder doch beinah erschöpft. Auch bestreiten Alle, die über das Völkerrecht geschrieben haben, d Gerechtigkeit einer solchen Forderung wie diese, und wenn man auch Stelle aus ihren Schriften aufzeigen kann, die auf den ersten Anblick, für die Sache zu sprechen scheinen, so werden dieselben doch bei näherer Beleuchtung gerade das Entgegengesetzte ergeben. Die Sache reduzirt sich also auf die allgemeine Frage, ob Unterthanen dieses Landes für Verluste, die sie im Lauf eines gesetzmäßigen Krieges erlitten, auf Ent⸗ schädigung Anspruch haben. Hierüber aber kann kein Zweifel obwalten, und ich habe vergebens nach Umständen gesucht, die in Bezug auf den vorliegenden Fall eine Ausnahme begründen könnten; ich hoffe daher, daß das Haus den Irrthum, den es begangen, indem es diese Sache bis zum Ausschuß hat gelangen lassen, wieder gutmachen und nicht in den Ausschuß übergehen wird, was ich hiermit als Amendement bean⸗

trage.“

at, so darf es, wie mir es scheint, sein Votum nicht zurücknehmen, fäshea he ggs End⸗Ergebniß ganz von Ihrer Majestät abhängen muß. Ich habe früher gegen die Forderung gestimmt, aber ich finde doch so manchen eigenthümlichen Umstand bei dieser Sache und bei dem Dä⸗ nischen Kriege, daß ich den Antrag jetzt zu unterstützen bereit bin.“ Herr Hume: „Es thut mir leid, daß ich von Erschöpfung des be⸗ treffenden Fonds hören muß. Bekanntlich hat die Schatzkammer 1,200,000 Pfd. zur Liquidirung dieser Forderungen erhalten, und es sind davon nicht mehr als 600,000 Pfd. ausbezahlt worden.“ Der Kanzler der Schatzkammer: „Bei dieser Stimmung de Hauses will ich mich der Konstituirung desselben zum Ausschusse nicht widersetzen, aber ich werde das Haus bei der Einbringung des Aus schuß⸗Berichts noch einmal zur Diskussion der Sache veranlassen.“

Sir St. Canning: „Da das Haus einmal in die Sache gewil⸗

Der General⸗Fiskal nahm darauf sein Amendement zuruͤck, und die von Herrn Creßwell vorgeschlagene Resolution ging durch den Ausschuß. Als sodann verschiedene Angelegenheiten mit großer Eil abgemacht und andere auf die naͤchsten Tage anbe⸗ aumt wurden, erhob sich Oberst Sibthorp, um gegen dies Verfahren des Ministeriums, als eben so ungelegen fuͤr die Mit⸗ glieder wie nachtheilig fuͤr das Publikum, zu prolestiren. „Es scheint mir“, sagte er, „daß die Minister nach dem Spruͤchwort handeln: Wer zuletzt lacht, lacht am besten; aber es ist Zeit, daß diesem Gaukelsystem ein Ende gemacht wird. Nie haben eitlere und hinterlistigere Maͤnner das Vertrauen des Landes ge⸗ mißbraucht, und ich hoffe, sie werden bald von ihren Pluͤtzen verdraͤngt seyn.’“ Herr Fox Maule, der Unter⸗Staats⸗Secre⸗ tair des Innern, antwortete hierauf: „Diese Beschuldigung von Seiten des tapferen Obersten ist unter meiner Verach⸗ tung.“ Der Sprecher rief den Redner zur Ordnung, und eben so auch den Oberst Sibthorp, als dieser wieder antworten wollte; Letzterer fluͤsterte darauf Herrn Wynn eiwas ns Ohr und verließ dann das Haus. Herr Wynn erhob sich nun und beantragte, daß das tapfere Mitalied fuͤr Lincoln, wel⸗ ches sich entfernt habe, weil es durch die Aeußerung eines ande⸗ ren Mitgliedes beleidigt worden, zuruͤckgerufen werde, und auf

Befehl des Sprechers begab sich einer der Beamten des Hauses hinaus, um dies zu thun; der Sprecher wollte die Ver⸗ haftung des Oberst veranlassen, um einem Duell vorzubeugen, aber mehrere Mitglieder eilten sogleich in das Vorzimmer und kamen mit Oberst Sibthorp zuruͤck. Es erfolgten nun gegensei⸗ tige Erklaͤrungen. Herr Fox Maule nahnm seine beleidigenden Worte zuruͤck, der Oberst wollte sich anfangs mit der Erklaͤrung desselben nicht zufriedenstellen, aber Sir R. Peel legte sich ins Mittel, und die Sache wurde guͤtlich beigelegt.— Der General⸗Pro⸗ kurator beantragte dann, daß der Bericht des Ausschusses uͤber die ministerielle Bill zur Verbesserung der Rechtspflege einge⸗ bracht werden solle; aber Sir E. Sugden trat mit dem Amen⸗ dement hervor, eine Klausel in die Bill einzuschalten, wonach dieselbe vor dem Monat Oktober nicht in Kraft treten sollte. Er beantrage dies deshalb, sagte er, weil die Bill ein bedeutendes Patronat, namentlich zwei Ernennungen zu hohen richterlichen Aemtern, zur Verfuͤgung der Krone stelle und ein solches Patro⸗ nat von einem Ministerium, welches vom Unterhause seines verlustig erklaͤrt sey, nicht mehr ausgeuͤbt werden duͤrfe.

John Russell äußerte sich sehr verwundert über diese Art von Opposition. „Ich hatte gehofft“, sagte er, „der sehr ehrenwerthe Herr würde sich mit der Opposition begnügen, die er früher schon die⸗ ser Bill entgegenstellte. Eine Majorität von einer Stimme bei einer Partei⸗Abstimmung darf die Exekutive nicht ganz und gar lähmen.

Hier blieb das Schiff bis zum seine Fahrt in 11 che die

Wenn diese Klausel durchginge, so wäre sie eine Brandmarkung für den Lord⸗Kanzler. (Nein, nein! von Seiten der Tories, und laurer Beifall von der liberalen Seite.) Nach der Art aber, wie Lord Cot⸗

tenham dieses Amt verwaltet hat, verdient er wahrlich eine solche Be-⸗

handlung nicht.“ Sir R. Peel: „Es soll damit kein Tadel auf den Lord⸗Kanzler

geworfen werden, und wenn der edie Lord es vorzieht, die Bill ganz auszusetzen, bis das neue Parlament zusammenkömmt, so bin ich gern.

bereit, darein zu willigen.“

Die Minister ließen es aber zur Abstimmung kommen, und die von Sir E. Sugden beantragte Klausel wurde mit 101 gegen 83 Stimmen angenommen.

Lord J. Russell: „Nach dieser Entscheidung des Hauses, kann das Ministerium die Bill nicht weiter fördern.“

Sir de Lacy Evans und 8. entrüstet aus über das Verfahren der Opposition, die, bloß um des Patronats willen, die Verbesserung des Rechtswesens zu hindern suche.

Lord Stanley und Herr Pemberton vertheidigten ihre Partei gegen den Vorwurf, als habe sie hierbei durch factiöse Motive sich leiten lassen.

Herr Waklev: „Mir scheint, daß Lord John Russell am besten gethan hat, die Bill aufzugeben; aber man bedenke wohl, daß es nicht die radikale Partei gewesen ist, welche die Prävogativen der Krone angegriffen hat. Wenn man so zu handeln fortfährt, so muß die Krone in die drohendste Gefahr gerathen.“

Sir R. Peel: „Das kömmt nur von dem unerhörten Versuch der Minister, die vollziehende Gewalt noch auszuüben, ohne das Ver⸗ rrauen des Unterhauses zu besitzen. Nach der Erklärung von nenlich Abend hätte das Mimsterium entweder gleich resigniren oder gleich das Parlament auflösen müssen.“

Unterhaus. Sitzu 10. Juni. Als heute der Ausschuß⸗Bericht uͤber die Daͤnischen Forderungen erstattet wer⸗ den sollte, erklaͤrte der Kanzler der Schatzkammer, daß, wenn die Adresse an die Krone durchginge, das Haus etwas Ge⸗ setzwidriges von der Krone verlangen und keine andere Antwort erhalten wuͤrde, als das die Krone in das Gesuch nicht willi⸗ gen koͤnne. Aus der Civilliste diese Viertel⸗Million zu bezahlen, sey die Krone nicht im Stande, und der einzige andere Fonds, zu dem man seine Zuflucht nehmen koͤnnte, wäͤre der kleine, un⸗ zureichende Fonds fuͤr unvorhergesehene Faͤlle des Civildienstes. Aus den konsolidirten Fonds koͤnne weder die Krone, noch das Ministerium das Geld bezahlen, wenn das Votum nicht in einem regelmaͤßigen Subsidien⸗Ausschusse oder durch eine Par⸗ laments⸗Akte bewilligt wuͤrde. Dessenungeachtet wurde nach eini⸗ gen Debatten der auf die Motion des Herrn Creßwell gegruͤn⸗ dete Ausschuß⸗Bericht mit 75 gegen 64 Stimmen angenom⸗ men. Lord J. Russell aͤußerte dann seine Zweisel daruͤber, ob es wohl thunlich seyn duͤrfte, mit der Bill zur Verhinderung der Bestechungen bei den Wahlen noch in dieser Session vorzu⸗ schreiten; so wuͤnschenswerth dieselbe, zumal bei der Naͤhe einer allgemeinen Parlamentswahl, erscheine, so besorge er doch, daß das Haus unter den jetzigen Umständen dieser Maaßregel nicht mehr die noͤthige Aufmerksamkeit schenken werde. Da jedoch mehrere Mitglieder den Wunsch aus⸗ sprachen, daß wenigstens ein Theil der Maßregel moͤchte durch⸗ gebracht werden, so fuͤgte sich der Minister diesen Wuͤnschen, und die Bill ging durch den Ausschuß, nachdem man vorher die⸗ jenigen Klauseln, bei denen die meiste Opposition vorauszusetzen war, ausgemerzt hatte. Die von Herrn O'Brien beantragte Einschaltung einer Klausel, wonach kein Mitglied ins Parlament zugelassen werden sollte, ohne vorher die Erklaͤrung abgegeben zu haben, daß es sich weder unmittelbar, noch mittelbar der Be⸗ stechung schuldig gemacht, wurde als unwirksam, da man auf solche Lrgläͤrungen sich nicht wuͤrde verlassen koͤnnen, mit 51 ge⸗ gen 22 Stimmen verworfen.

London, 10. Juni. Wie der Mornin ralt 5 10. Juni. g Herald aus 8 wissen will, waͤre die Aufloͤsung des Parlaments erst zum . festgesetzt. Vorher werden die Minister aber nach den Niederlagen in den inneren Fragen auch noch ihre auswaͤr⸗ tige Politik gegen einen Angriff der Opposition zu vertheidigen ha⸗ ben. Sir Francis Burdett hat naͤmlich angezeigt, er werde am Montag die Aufmerksamkeit des Hauses auf den gegenwaͤrtigen Stand der auswaͤrtigen Verhaͤltnisse und die allgemeine Stel⸗ lung der Minister zu lenken suchen.

Herr Villiers sprachen sich sehr

Der Standard erklaͤrt, daß, wenn auch das Oberhaus auf eine Motion, ähnlich der von dem Unterhause angenommenen, in Betreff der Minister verzichte, man doch dahin uͤbereingekom⸗ men sey, es solle jener Ausspruch des Unterhauses durch die un⸗ umwundene und foͤrmliche, von einem oder mehreren konservati⸗ ven Chefs des Oberhauses abzugebende Erklaͤrung bestaͤtigt wer⸗ den, daß das Oberhaus das, was im Unterhause geschehen sey, vollkommen billige.

Das Dampfschiff „Britannia“, welches mehrere Tage uͤber die Zeit ausgeblieben war und auf das noch am 8ten bei Lloyds 30 pCt. Praͤmie bezahlt wurde, ist am 9ten Morgens wohlbehal⸗ ten in Liverpool angekommen. Die Ursache seiner verzoͤgerten

Ankunft war, daß es bei der Einfahrt in den Hafen von Hali⸗

far bei Chebucto Head auf den Grund gestoßen und dadurch ge⸗ noͤthigt worden war, vor der Ruͤckkehr nach England erst noch zu St. John's in Neu⸗ Braunschweig anzulaufen, um seine uͤbrigens unbedeutenden Schaͤden ausbessern zu lassen. 29sten und legte dann Tagen zuruͤck. Die Nachrichten, wel⸗ „Britannia“ aus New⸗York niitgebracht hat, reichen bis zum 20. Mai und melden nur, daß der Prozeß des Herrn Mac Leod verhandelt, das Urtheil aber noch nicht erfolgt war. Der Rechtsbeistand desselben hatte seine Argumente vorge⸗ tragen, doch glaubte man, die Entscheidung der Richter werde nicht vor dem letzten Tage des Termins bekannt werden Aus den Verhandlungen geht hervor, daß Herr Fox die Freilassung Mac Leod's foͤrmlich gefordert hat. Die Geschaͤfte in New⸗York gingen etwas besser, und das Vertrauen kehrte zuruͤck, doch war man noch ungewiß, ob die Juli⸗Dividenden auf Staais⸗Obligatio⸗ nen wuͤrden bezahlt werden. In einer Versammlung der Aktien⸗ Inhaber der Bank der Vereinigten Staaten zu Philadelphia wurde beschlossen, die Bestimmungen der Bill uͤber die Abwicke⸗ lung der Geschaͤfte dieses Instituts anzunehmen. Der Preis der V Aktien war im Steigen.

Die von beinahe allen Blaͤttern gegebene Nachricht, daß die V Versicherungen auf den „Praͤsident“ gestern ausgezahlt werden sollten, wird vom Courier fuͤr ungegruͤndet erklaͤrt.

Am IIten hat das Haus J. Cockburn und Compagnie in London, das hauptsaͤchlich im Handel nach Bombay und den Australischen Kolonieen betheiligt war, seine Zahlungen eingestellt, und zwar, wie es scheint, in Folge uͤbertriebener Geschaͤfte; in⸗ 8 sollen die Aktiva vollkommen zur Deckung der Passiva hin⸗ reichen

Segg

Bruͤssel, 11. Juni. Der Messager de Gent meldet aus Lille (in Frankreich) vom 9ten d. M., daß daselbst das große, in der Abtei Loos befindliche Gefaͤngniß, in welchem sich

an 1700 Straͤflinge befanden, von diesen selbst in Brand gesteckt 1 Die Gefangenen sollen hannis Klosters, Grafen von Reventlow, dem Grafen von Bau⸗

und voͤllig in Feuer aufgegangen sey. d in der letzten Zeit besonders streng und schlecht behandelt wor⸗

den seyn und dies hat wahrscheinlich ihre schaͤndliche That veran- laßt. Der Plan mißlang ihnen jedoch insofern, als die Truppen der Garnison und die Nationalgarde von Lille sogleich ein großes Viereck um die Abtei bildeten und Jeden niederschossen, der vom

Gebiete des Gefaͤngnisses diese Linien uͤberschreiten wollte. Es war ein furchtbares Schauspiel, auf der einen Seite die furcht⸗ bare Feuersbrunst und auf der anderen die mit dem Tode dro⸗ hende Zuruͤckweisung aller Fluͤchtlinge. Das Geschrei und die Verwirrung sind unbeschreiblich gewesen.

* Bruͤssel, 12. Juni. Das Resultat saͤmmtlicher Wahlen istjetzt bekannt. Das hiesige Haupt⸗Organ der katholischen Meinung, das „Journal de Bruxelles“ macht das Zugestaͤndniß, daß die Ent⸗ scheidung, materiell betrachtet, zu Gunsten der Liberalen ausgefal⸗ sjen sey, schreibt aber diesen Erfolg den unsittlichen Mitteln zu, welche diese Partei angewandt habe. Es wird dieser Gegenstand wahrscheinlich fuͤr das Journal das Thema zu weiteren Ausfuͤh⸗ Lungen werden. Sehen wir aber die Sache genauer an, so muͤs⸗ sen wir ein etwas verschiedenes Urtheil faͤllen. Die liberale Mei⸗ nung hat an der Zahl ihrer Deputirten weder gewonnen noch ver⸗ soren. Materiell genommen ist also gar keine Veraͤnderung ein⸗ getreten. Ein wichtiger und vielleicht fuͤr die Zukunft bedeuten⸗ der Umstand ist aber, daß die liberalen Deputirten fast uͤberall mit einer entschiedenen Majoritaͤt, die katholischen hingegen an den Hauptorten mit einer sehr geringen wiedererwaͤhlt worden sind. Unter den groͤßeren Staͤdten hatten sich Antwerpen (wo sich die Orange⸗Partei von der Politik entfernt hielt) und Namur bei fruͤheren Wahlen entschieden fuͤr die katholische Partei ausge⸗ sprochen. Diesmal sind die Kandidaten derselben sehr nahe der Gefahr ausgesetzt gewesen, bei der Wahl durchzufallen. Eine kleine Stadt, Nivelles, hatte bestaͤndig seit der Revolution den, einer so maͤchtigen Familie angehoͤrenden und politisch so bekann⸗ ten Grafen Merode zum Deputirten ernannt. Diesmal brauchte ihm nur eine einzige Stimme zu fehlen, um bei einer Ballo⸗ tirung der Gefahr einer Nichtwiedererwaͤhlung ausgesetzt zu seyn. An der Stelle eines anderen katholischen Deputirten ist an dem⸗ selben Orte ein neuer liberaler getreten, der auch dadurch wohl eine Bedeutung hat, daß derselbe Professor des oͤffentlichen Rechts an der hiesigen freien Universitaͤt ist. Die heftigen Angriffe der Geistlichkeit gegen diese Lehr⸗Anstalt scheinen also nicht gefruchtet zu haben, zumal da einer ihrer hauptsaͤchlichsten Admini⸗ stratoren, Herr Verhaegen in Bruͤssel, und zwar, wie man behauptet, gerade wegen seine Verdienste um die Gruͤndung und Erhaltung der Universitaͤt, wiedererwaͤhlt worden ist. Hier in Bruͤssel hat sich wieder das Resultat herausgestellt, was auch in anderen groͤßeren Staͤdten bemerkt worden ist, daß naͤmlich im Allgemeinen der Stadt⸗Einwohner fuͤr die Liberalen, hin⸗ gegen der Landleute fuͤr die katholischen Kandidaten stimmen. Die Staͤdte sind daher allgemein der liberalen Meinung zuge⸗ than, waͤhrend auf dem Lande aus leicht zu erkennenden Gruͤnden der Einfluß der Geistlichkeit vorwaltet.

Ueber die von den beiden Parteien bei den Wahlen ange⸗ wandten Mittel haben wir uns schon fruͤher ausgesprochen. Der gerechte Tadel muß die eine wie die andere treffen. Wenn die Liberalen mit dem Gespenst des Zehnten hin und wieder auf die Phan⸗ tasie der Landleute gewirkt haben, so haben dagegen die Geistlichen an vielen Orten Religion und Kanzel gemißbraucht, um das Volk gegen die liberalen Deputirten einzunehmen; die heftigsten Reden sind in den Kirchen gehalten, alle kirchlichen Drohungen sind an⸗ gewandt worden, um die Glaͤubigen zu bestimmen, allein fuͤr die ihnen von den Geistlichen gegebenen Kandidaten⸗Listen zu stimmen. Die Geistlichkeit kann bei solchem Einmischen in die politischen Angelegenheiten, wo sie selbst als Partei handelt, am Ende nur an Zutrauen und Achtung verlieren. Ihr oͤffentliches Auftreten und Wirken bei den Wahlen macht immer einen unangenehmen Eindruck und wird in dem Parteikampfe in Schrift und Rede ein Gegenstand ungeziemenden Spottes, dem dieselbe denn auch

stattgefunden. 8 1 putation der Schleswig⸗Holsteinischen Ritterschaft, bestehend aus

den politischen Parteien stehen, die Leidenschaften besaͤnftigen, nicht aber aufregen.

Die Hauptquelle vieler Mißbraͤuche, die hier gemeiniglich bei den Wahlen stattfinden, liegt in der Unwissenheit eines großen Theils der Waͤhler vom Lande. Da das Wahlgesetz nicht einmal die Bedingung stellt, daß der Waͤhler lesen und schreiben kann, so

werden ihm haͤufig Wahlzettel in die Hand gespielt, welche gerade

die seiner Meinung entgegengesetzten Kandidaten enthalten. Da⸗ her kommt es denn, daß die Geistlichen, um der Landleute sicher zu bleiben, dieselben hbis zum Wahlorte begleiten und sie nie aus den Augen verlieren moͤgen. Natuͤrlich ist eine solche Aufgabe immer sehr schwierig und bei etwas lebhaften

Wahlen findet die Gegenpartei immer Mittel, und macht sich kein

Gewissen daraus, die Landleute, welche sie wie bloße Wahlma⸗ schinen ansteht, durch Umtauschung der Zettel, in ihrem Sinne abstimmen zu lassen.

Seit fuͤnf Jahren bildet daher die Wahlreform den Haupt⸗ artikel in dem liberalen Programme; man verlangt, daß der Wahlcensus der Stäͤdte mit dem des Landes gleich gesetzt und daß Lesen und Schreiben eine Bedingung der Ausuͤbung des Wahlrechts werde. Die Absicht der Liberalen ist, den Staͤdten dadurch eine groͤßere Anzahl Waͤhler zu verschaffen und auf diese Weise den Einfluß der Landgemeinden zu contrebalanciren. In Bezug auf diese Frage macht ein Journal, welches im Allgemei⸗ nen die Regierungsprinzipien vertheidigt, die scheinbar richtige Bemerkung, daß eine Wahlreform nicht noͤthig sey, da die letz⸗ ten Wahlen den Beweis lieferten, daß die liberale Partei eine hinreichende Macht besitze, um sich einen angemessenen Einfluß in der Kammer zu sichern. Allein uns scheint eine Aenderung mehr eine Frage der Sittlichkeit als der Politik zu seyn. Ob man den Census in der Stadt erniedrige, oder auf dem Lande erhoͤhe, oder ob man gar keine Veraͤnderung in dieser Hinsicht vornehme, scheint uns eine untergeordnete Frage zu seyn. Die Hauptsache ist, daß man von der intellektuellen Seite der Waͤh⸗ ler diejenige geringe Buͤrgschaft verlangt, die bei der Ausuͤbung eines so wichtigen politischen Rechts die erste Bedingung sein sollte. Die Annahme dieses zweiten Standes der Wahlreform

wouͤrde leicht zu bewerkstelligen und im wohlverstandenen Interesse

jeder Partei seyn. Es wuͤrden dadurch Mißbraͤuche verschwinden, woruͤber sich die eine so wie die andere beklagt. Wir werden in unserem naͤchsten Berichte das Resultat der Wahlen in Bezug

auf das Ministerium etwas naͤher ins Auge fassen.

Daͤnemark. ““ Kopenhagen, 11. Juni. (Alt. M.) Auf Veranlassung der Vermaͤhlung Sr. Koͤniglichen Hoheit des Kronprinzen ha⸗ ben hier gestern eine Menge Ordens⸗ und anderer Promotionen Gestern, um 10 Uhr Vormittags, hatte eine De⸗

dam Kammerherrn, Hofjaͤgermeister und Propsten des St. Jo⸗

dissin auf Sophienhof und dem Landrath von Rumohr uf Rundhof, Audienz bei Sr. Majestaͤt dem Koͤnige, um Aller⸗ hoͤchstdenselben in Veranlassung der Vermaͤhlung Sr. Koͤniglichen Hoheit des Kronprinzen Gluck zu wuͤnschen. Dieselbe Deputa⸗ tion hatte diesen Abend Begluͤckwuͤnschungs⸗Audienz bei Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin auf Sorgenfrei. Deutsche Bundesstaaten. M Dresden, 13. Juni. (Leipz. Ztg.) Seit einigen Tagen weilt der große Thorwaldsen auf seiner Reise von Kopenhagen nach Rom in unserer Stadt. Nachdem bereits Se. Majestaͤt

der Koͤnig ihn am Donnerstage nach Pillnitz und Se. K. Ho⸗ heit der Prinz Johann am Freitage in der Stadt zur Mittags⸗

hier wie anderwaͤrts nicht entgangen ist. Die Religion soll uͤber

tafel gezogen hatten, verstattete der Erstere, daß auf Ansuchen des akademischen Rathes und eines Comité der hiesigen Kuͤnst⸗ ler, an deren Spitze sein wackerer Landsmann, Professor Dahl, und der treffliche Bildhauer, Professor Rietschel, stand, im Koͤ⸗ niglichen neuen Schauspielhause ihm eine oͤffentliche Ehrenbezeu⸗ gung dargebracht werde. Alles mußte in groͤßter Eile jedoch ver⸗ anstaltet, und die auf gestern angesetzte Oper, Czar und Zim⸗ mermann, konnte bei Abwesenheit so vieler der ersten Mitglieder des Hoftheaters mit keiner anderen vertauscht werden. Thorwaldsen wurde, ohne Ahnung von der kleinen Feierlichkeit zu haben, nach des Koͤnigs gnaͤdigster Erlaubniß von dem Herrn Oberhofmar⸗ schall von Reitzenstein in Koͤniglichem Wagen aus seiner Woh⸗ nung abgeholt, im Corridor vor der Koͤniglichen Mittelloge von den Mitgliedern des akademischen Raths empfangen und in diese selbst eingefuͤhrt, wo der Herr Ober⸗Hofmarschall an seiner Seite Platz nahm. Mit vielem Vergnuͤgen sah er der sehr gelungenen Auffuͤhrung der gedachten Oper zu, am Schlusse derselben fiel jedoch der Vorhang nicht herab, sondern die Hofschauspielerin Dlle. Berg trat als Genins der Skulptur kostuͤmirt mit den pas⸗ senden Attributen und einem Lorbeerkranz in der Hand ein, und knuͤpfte den Schluß der Oper, wo Czar Peter I. sich einschifft, um nach Rußland zuruͤckzukehren, mit einer sinnreichen Wen⸗ dung an die darzubringende Huldigung an, die von dem tausend⸗ stimmigen Lebehoch der Versammlung begleitet war.

Leipzig, 14. Juni. (Leipz. Z.) Heute in der Mittags⸗ stunde verlor unsere Stadt durch den Tod nach mehrwoͤchentli⸗ chem Leiden ihren durch Rang ausgezeichnetsten Bewohner, Se. Durchlaucht den Prinzen Friedrich Karl Emil von Holstein⸗Son⸗ derburg⸗Augustenburg, Koͤnigl. Daͤnischen General der Infanterie, Ritter des Elephanten⸗Ordens, Dr. der Philosophie ꝛc. Der Ver⸗ ewigte war, geboren den 8. Maͤrz 1767, Oheim der regierenden Koͤnigin von Daͤnemark und Bruder des vor Bernadotte zum Kronprinzen von Schweden erwaͤhlten Prinzen Christian August.

Kassel, 11. Juni. (K. Z.) In der heute wieder zusam⸗ mengetretenen Staͤnde⸗Versammlung verlas der Land⸗Syndikus folgenden Bericht uͤber die Thaͤtigkeit des bleibenden Ausschusses waͤhrend der letzten Vertagung der Staͤnde:

„Nachdem die Zeit der Veriagung, für welche uns von der hohen Versammlung die Functionen des bleibenden landständischen Ausschuf⸗ ses aufgetragen wurden, verflossen ist und die Thätigkeit der Stände⸗ Versammlung wieder beginnt, verfehlen wir nicht, einige während dieser Zeit vorgekommene, das landständische Interesse berührende Gegenstände zur Kenntniß hoher Versammlung zu bringen. Die unter dem 10. April v. J. von der Stände⸗Versammlung wider den Staats⸗Minister, des Innern, Freiherrn von Hansteig, wegen Verletzung der Verfassung erho⸗ dene Anklage hat ein vom 2. April d. J. datirtes Erkenntniß des Ober⸗ Appellationsgerichts zur Folge gehabt, welches wir hiermit hoher Ver⸗ sammlung vorzulegen uns beehren. Von denjenigen Ausschuß⸗ Mit⸗ gliedern, welche mit der, Namens der Landstände zu bewirkenden Theil⸗ nahme an der Abhörung der Landes⸗Kredit⸗Kassen⸗Rechnung von uns beauftragt worden waren, ist über diesen Gegenstand ein Bericht er⸗ stattet worden, welcher über die dermalige Lage dieses Geschäftes Auf⸗ schluß ertheilt und hiermit ebenfalls vorgelegt wird. Der Abgeordnete Ober⸗Gerichts⸗Anwalt Nebelthau hat während der Zeit der Vertagung die hiesige Posthalterei übernommen. Wir geben es boher Versamm⸗

lung anheim, zu prüfen, ob dieses als eine Ernennung oder Beförd