vLvondonderry,
brachte Vill wegen Abschaffung der Todesstrafe fuͤr die Verbre⸗
chen der Entehrung,
wurde zum zweiten Male verlesen. Zu Anfang der Sitzung er⸗
¹ Anfr Marquis von lärte Lord Melbourne auf eine Anfrage des Marq Arte Lord Madrid beauf, und März mit,
daß der Britische Gesandte in
tragt sev, bei der Spanischen Regierung darauf zu dringen, daß
je bekanntlich bereits anerkannten und geordneten Soldanspruͤche
der Offiziere der ehemaligen Britischen Huͤlfs Legion endlich be⸗
ruͤcksichtigt wuͤrden.
Unterhaus. Sitzung vom 11. Juni. Eine ziemlich lange Diskussion fand uͤber den Antrag des Herrn Ward statt, daß der General⸗Prokurator beauftragt werde, gegen William Swan und Samuel Long einzuschreiten, weil dieselben bei der zten Parlaments⸗Wahl in Cambridge sich als Agenten des Torv⸗Kandidaten, Herrn Manners Sutton, Bestechungen der Waͤhler erlaubt haͤtten. Die Motion war eigentlich nur eine Erwiederung auf den wenige Tage vorher durchgegangenen An⸗ trag, einen gewissen D'r. Webster wegen seiner Bestechungen zu Gunsten des ministeriellen Kandidaten
der Stempelfaͤlschung und einiger anderen
bei der Wahl von St.
Albans in Anklagestand zu versetzen, und wurde daher auch na⸗ I
tuͤrlich von den Tories lebhaft bestritten, indeß endlich mit gegen 46 Stimmen genehmigt.
London, I1. Juni. (B. H:) Es laßt sich noch nicht mit Bestimmtheit melden, an welchem Tage die Prorogation des Parlamentes erfolgen wird, doch scheint keine Wahrschein⸗ lichkeit vorhanden, daß die Geschafte vor dem 2lsten beendigt seyn koͤnnen. Der „Standard“ behauptet heute Abend, daß die Prorogation in der naͤchsten Woche stattfinden werde, doch be⸗ ruht diese Vermuthung auf falschen Gruͤnden. Die zweite Nach⸗ richt des „Standard“ ist aber ganz richtig, naͤmlich, More O Ferrall zum Secretair der Schatzkammer ernannt wor⸗ den ist. An die Stelle von More O' Ferrall wird Herr J. Pal mer, Mitglied fuͤr Sheffield, Secretair der Admiralttäͤt werden. Dieses Arrangement hat zum Beweggrund die bevorstehenden Wahlen, bei denen More O Ferrall teressen der Regierung in Irrland vertreten soll. In Be⸗ ug auf den Ausgang der Wahlen stellen sich die Aus sichten der Whigs uͤbrigens jetzt weniger guͤnstig, als es vor eini⸗ gen Wochen der Fall war. Herr William Holmes, der beruͤhmte Herbeitreiber (Whipper-in) der Tories, behauptete noch heute, daß seine Partei im naͤchsten Parlament einer Majoritaͤt von 30 bis 35 Stimmen gewiß sey; dies ist nun freilich uͤbertrieben, aber
daß Herr
selbst die eifrigsten Anhaͤnger der Regierung geben jetzt zu, daß
die Whigs in den Grafschaften mehr verlieren werden, als sie in den Staͤdten gewinnen koͤnnen. Dies stimmt freilich nicht mit meiner ersten Vermuthung uͤberein, aber es laͤßt sich nicht leugnen, daß die Stellung der Whigs im Lande sich erst seit vierzehn Tagen verschlimmert hat. Peel wird uübrigens die Macht nicht lange behalten, und fuͤr die Popularitaͤt der Whias ware eine kurze Entfernung vom Amte vielleicht nicht ohne Nutzen.
London, 12. Juni. Die Koͤnigin und Prinz Albrecht sind gestern von Windsor hierher zuruͤckgekehrt, nachdem sie den Pferderennen bei Ascott beigewohnt hatten. Es heißt jetzt wie⸗ der, daß Ihre Majestaͤt das Parlament nicht in Person prorogi⸗ ren werde. Ueber den Tag der Prorogation und Aufloͤsung ist man noch immer in Ungewißheit. Einige nennen den l5ten, Andere den 25sten d. M. als den dazu bestimmten Tag. Wich⸗ tige Geschäfte sind nicht mehr im Ruͤckstande, und die Sitzungen werden daher von Tag zu Tag leerer.
Alle Aufmerksamkeit konzentrirt sich jetzt auf die Wahl⸗ Bezirke und die einzelnen Waͤhler. Die beiden großen Klubs, der Carlton⸗Klub fuͤr die Tories und der Reform⸗Klub fuͤr die Whigs, haben jeder seinen Ausschuß und seine Agenten, welche in allen Theilen des Landes ihre Verbindungen unterhalten und 5 gegenseitigen Parteien aller Orten mit Rath und That und
eld beistehen. - zuruͤck oder suchen sich an anderen Orten waͤhlen zu lassen. Es ist also ein Haupt⸗Geschaͤft, fuͤr dieselben andere Kandidaten zu finden. Solche neue Kandidaten haben den Vortheil, daß se persoͤnlich auftreten koͤnnen, waͤhrend die, welche jetzt Mitglieder sind, noch immer im Parlament zuruͤckgehalten werden. Fuͤr diese arbeiten, so viel wie moͤglich, ihre Comité's an Ort und Stelle. Unter Anderen tritt auch O'Connell's vierter Sohn, gleich ihm Daniel benannt, bei dieser Wahl zum erstenmal als Kandi⸗ dat auf. Ein Hauptgeschaͤft der Tories ist, wo dies nur irgend
Viele Mitglieder des jetzigen Unterhauses treten
die In⸗
Polizei⸗Wesens, einer Verst
angeht, entweder die Chartisten fuͤr sich zu gewinnen, oder einen
Ultra⸗Radikalen dem gemaͤßigten Liberalen entgegenzustellen, um aus
solcher Theilung fuͤr den Kandidaten der eigenen Partei Vortheilzuzie⸗
V
hen. Die großen Summen, welche durch die Wahl in Umlauf gesetzt
werden, muͤssen spaͤter dem Binnenhandel und den Gewerben zu gut kommen, fuͤr den Augenblick aber, wo die Fonds durch Bei⸗ träge der eifrigeren Politiker und von den Kandidaten meistentheils durch Anleihen herbeigeschafft werden muͤssen, zeigt sich in allen Handelszweigen eine druͤckende Stockung, welche die Noth unter den Fabrikanten um ein Großes vermehrt und in so weit dem
Ministerium vortheilhaft ist, andererseits aber auch den Ausfall
in den Staats⸗Einkuͤnften vergroͤßert.
Als Lord Brougham neulich im Oberhause die Petition des Londoner Gemeinderaths zu Gunsten des von dem Ministerium vorgeschlagenen Geitaide⸗Volls vorlegte, bemerkte er dabei, daß die Meinung des Publikums aus den dem Oberhause vorgeleg⸗
en Petitionen deutlich hervorgehe; die Zahl der Unterschriften zu 8 Gunsten einer gänzlichen Aufhebung der Korn⸗Gesetze sey 65,000, die Zahl s. Gunsten eines bestimmten Zolls nur 17,000, waͤh⸗
rend 30,000 Personen gegen denselben und 40,000 gegen alle und jede Veraͤnderung petittonirt hatten. ; diesen Petitionen keinen allzu großen Werth beigelegt wis⸗ sen, vorzuͤglich, da neulich eine von 1,300,000 Personen gezeichnete Petition eingegangen sey, welche darauf an⸗ trüͤge, daß Leute, die sich gegen den Frieden des Landes vergaungen haͤtten, aus den Gefaͤngnissen entlassen werden möchten. In einer spaͤteren Oberhaus⸗Sitzung uͤbergab Lord Ashburton Bittschriften gegen den Plan zur Verminderung der Bauholzzoͤlle und eiferte bei dieser Gelegenheit gegen die beab⸗ sichtigten Zoll⸗Erleichterungen uͤberhaupt, welche den Konsumen⸗ ten wenig Vortheil bringen wuͤrden. Er wunderte sich, daß Lord Brougham so lange Zeit verstreichen lasse, ohne seinen Un⸗ willen gegen die Befoͤrderung der Sklaveret auszusprechen, und erinnerte ihn an seine fruͤheren Aeußerungen uͤber die Korngesetze im Jahre 1817. Lord Brougham vertheidigte sich gegen den Vorwurf der Inkonsequenz. Seit 1817 sey der Grundwerth be⸗ deutend gestiegen, und das neue Armen⸗Gesetz habe dessen Lasten wesentlich erleichtert. Im Ganzen versprach er sich von der beab⸗ sichtigten Zoll⸗Herabsetzungen große Vortheile, glaubte auch, daß man gegen die Consumtion von Produkten der Sklaven⸗Ar⸗ eit nichts einwenden koͤnne,
Lord Ashburton aber wollte
nur muͤsse man solche Staaten aus⸗
722 schließen, die wirklich noch Sklavenhandel trieben, wie Cuba und Brasilien.
Die gestrige Hof⸗Zeitung theilt nun offiziell die bereirs bekannten Depeschen des Sir G. Gordon Bremer vom Februar welche die Details uͤber die neuesten Operatio⸗ nen in China enthalten. Außerdem meldet dieses Blatt, daß der Major Pratt vom 26sten Infanterie⸗Regiment, der sich durch seine Dienste in China ausgezeichnet, zum Oberst⸗Lieutenant be⸗ foͤrdert worden sey.
In Kanada werden Bittschriften gegen die Herabsetzung der Bauholzzoͤlle unterzeichnet. Der dortige General⸗Gouverneur Lord Sydenham ist fortwährend krank. Der Handel war in Kanada sehr lebhaft; am 18ten v. M. lag der Hafen von Quebek ganz voll Schiffen, und noch gegen 100 waren im Begriff dort einzulaufen. Man nimmt an, daß noch 108,000 Pfd. erforder⸗ lich seyn werden, um die durch die letzte Insurrection in Kanada veranlaßten Kosten zu decken.
Belgien.
Bruͤssel, 12. Juni. Dem Observateur zufolge, will der Minister van Volxvem das Amt eines Buͤrgermeisters von Bruͤssel, das er jetzt interimistisch fuͤr sich durch einen Anderen verwalten laͤßt, definitiv niederlegen.
Bei dem (gestern erwaͤhnten) großen Brande des Gefaͤng⸗ nisses in Lille war zufaͤllig auch Herr Thiers anwesend, der sich auf einer Reise nach den Rhein⸗Gegenden befindet. Das Feuer
fangs darstellte. Das Haupt⸗Gebaͤude soll stehen geblieben und auch kein Gefangener entwichen seyn.
Painemnwk. Kopenhagen, 10. Juni. Unterm 7ten d. M. haben Se.
Majestäͤt der Köoͤnig Allergnaͤdigst genehmigt, daß die gelehrte
V
Schule zu Bessestad auf Island nach Reikiavig verlegt und dort nach einem erweiterten Plan, ral⸗Seminar, eingerichtet werde. Diese Einrichtung duͤrfte in wissenschaftlicher Hinsicht fuͤr Island von sehr großer Wichtigkeit werden, da diese Insel bisher nur eine Lateinische Schule hatte, deren Schuͤler nach vollendetem Cursus und bestandener Pruͤfung sofort schon zu einem geistlichen Amt auf der Insel fuͤr qualifizirt erachtet werden mußten, weil es an einer hoͤheren wissenschaft⸗
lichen Lehr-⸗Anstalt fehlte. 8 Deutsche Bundesstaaten. X Leipzig, 14. Juni.
hoͤrde, welche dessen Stelle zehn Jahre lang eingenommen hatte. Zwar ist bei diesem Tausch Nichts geaͤndert worden, als der Name;
dennoch erregte die bezuͤgliche Maßregel, noch vor ihrer wirklichen
Ausfuͤhrung, ziemlich lebhafte Sensation und vielseitige Anfech⸗ tung. Um den Grund hiervon einzusehen, muß man sich der Umstände erinnern, unter denen, und der Ursachen, um deren⸗ willen jene erste Namensumwandlung stattgefunden hatte. unruhigen Auftritte, welche im Jahre 1830 hier vorfielen, wa⸗
herbeigefuͤhrt worden und auch zunächst nur gegen diese gerichtet. Nicht zufrieden, das damalige Polizei⸗Personal zu entfernen, glaubte man selbst den Namen Polizei, an welchen sich so aufregende Erinnerungen knuͤpften, beseitigen zu muͤssen und setzte an seine Stelle die Benennung Sicherhents⸗Behoͤrde, welche besser die ge⸗ setzlichen und natuͤrlichen Grenzen dieser Gewalt, die Ruͤcksichten auf die Sicherheit der Buͤrger, zu bezeichnen schiene. Daher ist es wohl erklaͤrlich, wie bei vielen Aengstlicheren die Befuͤrchtung Platz greifen konnte, es moͤchten mit dem alten Namen auch die alten Unbilden wiederkehren, oder es sey wohl gar diese Maßre⸗ gel nur der erste Schritt zu einer Umgestaltung des gesammten
Feeunig der Macht der Polizei⸗Behoͤrde Verschaͤrfung der polizeilichen Kontrolle. Daß diese Besorgnisse ungegruͤndet sind, kann wohl mit Bestimmtheit be— hauptet werden, um so mehr, da der erste Impuls zu der er⸗ waͤhnten Maßregel nicht von dem Stadtrathe selbst, sondern von den Stadtverordneten ausging, welche auf den Vorschlag eines ihrer Mitglieder, mit großer Stimmen⸗Mehrheit einen dahin be⸗ zuͤglichen Antrag an den Stadtrath beschlossen. Als Grund des Antrages ward uͤbrigens angefuͤhrt, daß der Name Sicherheits⸗ Behoͤrde im Auslande haͤufig nicht verstanden und deshalb Legi⸗ timationen, Paͤssen u. dergl. mit der Unterschrift dieser Behoͤrde die Anerkennung versagt worden sey. Wie dem auch sey, so scheint das Votum der Stadtverordneten ein guͤnstiges Zeugniß fuͤr den Geist der hiesigen Buͤrgerschaft, so wie fuͤr die Festigkeit unserer oͤffentlichen Institutionen abzulegen, denn nur in dem sicheren Bewußtseyn von der Unmoͤglichkeit einer Reaction im Sinne der alten polizeilichen Willkuͤr⸗Herrschaft und im festen Bertrauen auf die vernuͤnftige Einsicht der Buͤrger, durften die Vertreter dieser es wagen, einen in mancher Hinsicht bedenk⸗ lichen Antrag zu stellen. Von dieser Seite sehen wenigstens alle Besonneneren jenes Votum an, als eine Erklaͤrung der Stadt⸗ verordneten, daß man des Geistes der neuen Gestaltung der Dinge sicher genug sey, um die Form als etwas Gleichguͤltiges zu be⸗ handeln.
Prof. Wachsmuth ist von seiner Reise nach Paris und Lon⸗ don zuruͤckgekehrt, sehr zufrieden sowohl mit der Ausbeute seiner wissenschaftlichen Forschungen an ersterem Orte, als auch mit den übrigen Beobachtungen und Bekanntschaften, welche zu machen er Gelegenheit gehabt hat. Er ist von dem Koͤnig Ludwig Phi⸗ lipp, welchem er den ersten Theil seines Werks uͤber die Franzoͤsische Revolution uͤberreicht hat, mit dem Kreuz der Ehrenlegion belohnt
worden. Heut Mittag 11 ½ Uhr starb
und einer
hier der Prinz Emil von Hol⸗ stein⸗Sonderburg Augustenburg, Koͤnigl. Danischer General der Infanterie, Ritter des Elephanten⸗Ordens, in einem Alter von fast 75 Jahren, an der Wassersucht. Von der Anwartschaft auf den Daͤnischen Thron, dem er durch Verwandtschaft nahe stand, in Folge einer nicht ebenbuͤrtigen Ehe und einer dadurch veranlaßten Verzichtleistung, ausgeschlossen, lebte er seit einer lan⸗ gen Reihe von Jahren hier als Privatmann, in einfacher, prunk⸗ loser, fast buͤrgerlicher Sitte; fruͤher als Mittelpunkt eines lebhaften und angenehmen geselligen Kreises, seit dem Tode seiner Gattin aber in stiller Zuruͤckgezogenheit, nur durch Lektuͤre und durch den Um⸗ gang mit wenigen Befreundeten, meistens Gelehrten, an dem öͤffent⸗ lichen und wissenschaftlichen Leben Theil nehmend. Für diese all— gemeinen Interessen behielt er auch bis zu seinem Tode die leb⸗ hafteste Erregbarkeit und zeigte sich in ragen der Wissenschaft wie der Politik eben so bewandert als freisinnig. In Anerken⸗ nung dieser Gesinnungen wurde er auch von der hiesigen philo⸗ sophischen Fakultäͤt im Jahre 1835 zum Ehren⸗Doktor ernannt. Mit dem Daͤnischen Hofe stand er sortwaͤhrend im besten Ver⸗ nehmen, und empfing noch vor nicht zu langer Zeit einen Besuch
von dem hier durchreisenden Kronprinzen, welcher ihm persoͤnlich seine Verlobung meldete.
· 3 Puversichtlich, daß soll uüͤbrigens nicht so bedeutend gewesen seyn, als man es an- sichtlich,
tere Schwierigkeit annehmen werde; daß er in
in Verbindung mit einem Pasto⸗
8 Seit dem 1. Juni besitzen wir wieder ein Polizei⸗Amt anstatt der bisherigen Sicherheits⸗Be⸗
Die nun ausgemacht, daß Graf ren zum Theil mit durch Mißgriffe und einige Haͤrten der Polizei aasgemacht, daß
Nuͤrnberg), Wolfgang Menzel,
Goͤttingen, 6. Juni. Nach der jetzt vollendeten amtlichen Zaͤhlung betraͤgt die Zahl der hier gegenwärtig Studirenden 703, nämlich 492 Landeskinder und 211 aelandee Gegen das Win⸗ ter⸗Semester hat sich die Zahl der Landeskinder um 19 vermehrt, die der Ausländer um 20 verringert, die Gesammtzahl um 1 vermindert.
Oesterreich.
Triest, 6. Juni. (A. Z.) Nach Berichten aus Athen scheint die Bevoͤlkerung von Thessalien und dem suͤdlichen Mace⸗ donien dem Beispiele der Kreter folgen zu wollen. Der Berg Athos wird als der Centralpunkt des Vereins der Mißvergnuͤg⸗ ten bezeichnet, wo sich auch viele Palikaren aus Griechenland ein⸗ finden. Die Insurgenten sollen bereits ein provisorisches Gou⸗ vernement bestellt und kuͤrzlich eine Expedition nach der Insel Lemnos entsendet haben, um sich mit Waffen und Munition zu versehen. Als Chefs des Aufstandes nennt man die Bruͤder Karatassos, wovon der eine Oberst im Dienste des Pascha's von Aegypten, der Andere fruͤher Major in Koͤnigl. Griechischen Dien⸗ sten war, aber in seinem bisherigen Wohnsitze Nauplia unter polizeilicher Aufsicht stand. Die bewaffneten Maͤnner sollen regelmäßigen Sold erhalten, der auf 30. Drachmen monatlich angegeben wird, und zu welchem Ende auch in Griechenland im Geheimen Beiträge gesammelt werden. — Berichten aus Alexandrien zufolge, glaubt man dort Mehmed Ali die durch die Zeitungen voraus verkuͤndeten neuen Modalitäten des Investiturfermans ohne wei⸗ um so mehr faͤllt es auf, Ruͤstungen zu Wasser und Land fortfaͤhrt.
seinen 8 Mißtrauen gegen die
Mehmed Ali und Ibrahim zeigen sehr viel
ersten Militair⸗Chefs in der Aegyptischen Armee, deren in letzterer Zeit mehrere verhaftet wurden. lich Ahmed Menikli Pascha, Kriegs⸗Minister, der, man weiß nicht mit
Darunter befindet sich nament⸗
it welchem Grunde in dem Verdacht stand, daß er die Aegyptische Kavallerie, die er nach Arisch fuͤhren sollte, habe den
Tuͤrken uͤberliefern wollen.
* — Wien, 12. Juni. Das Geschaͤft der Berichterstat⸗ tung in den geschaͤftsstillen Sommer⸗Monaten beschraͤnkt sich auf die Verzeichnung der wenigen markirenden Personen, welche un⸗
sere Stadt jetzt besuchen, oder — in noch groͤßerer Anzahl —
verlassen. Zur ersten gehoͤrt die Fuͤrstin Talleyrand (Herzogin
von Dino), und der Fuͤrst und die Fuͤrstin de Ligne, zu letzteren
der Englische Botschafter und der Preußische Gesandte. Lord Beauvale begab sich in Begleitung seiner Gemahlin nach den Boͤhmischen Baͤdern, Graf Maltzan nach seinen Guͤtern in Schle⸗ sien. Baron Bockelberg hat mittlerweile die Leitung der Gesandt⸗ schaft als Geschaͤftstraͤger uͤbernommen. Gestern verließ auch der Papstliche Nuntius Wien, um sich mit Urlaub nach Rom zu be⸗ geben, er gedenkt, im Monat September zuruͤckzukehren. Leider wird jedoch der Aufenthalt Msar. Altieri's am hiesigen Hofe nur mehr von kurzer Dauer seyn, indem dieser ausgezeichnete junge Praͤlat bald mit dem Purpur bekleidet werden duͤrste. Es ist St. Aulaire nicht mehr nach Wien zuruͤckkehren wird. Der Hausstand des Botschafters wird bereits aufgeloͤst. Ueber die Wahl seines Paris noch zu keinem Entschlusse welchen mehrere Journale nannten, duͤrfte wohl schwerlich diese Bestimmung erhalten. Mit groͤßerer Wahrscheinlichkeit wird der Herzog Montebello als muthmaßlicher Botschafter am hiesigen Hofe bezeichnet. — Bischof Lonovicz, dessen Aufenthalt in Rom den Zeitungen manchen Stoff geliefert, ist hier eingetroffen; des⸗ gleichen auch der Staatsrath bei der Geheimen Staats⸗Kanzlei, Freiherr von Ottenfels. — Die Frohnleichnams⸗Prozession fand vorgestern bei guͤnstigem Wetter und großem Zudrange von Nahe und Fern statt. Durch die Abwesenheit der Kaiserin und ihrer Pallastdamen verlor jedoch der Zug seine schoͤnste Zierde. Die neugebildete Lombardisch⸗Venezianische Leibgarde erschien bei die⸗ sem Anlasse zum ersten Male oͤffentlich. Sie ist aus schoͤnen, wohlgebildeten Juͤnglingen zusammengesetzt, die Uniformen sind praͤchtig und geschmackvoll, die Pferde sehr schoͤn, die ganze Er⸗ scheinung imposant, wenn ihr gleich der alt⸗historische Typus der und der nationale Anstrich der Ungarischen Garde abgehr
Schweiz.
Aarau, Juni. (A. Z.) Gestern verschied in Folge eines Gehirn⸗Nervenschlages in seinem Vaterstaͤdtchen Rheinfelden, wo er sich auf Besuch befand, Geh. Hofrath Dr. Ernst Muünch. Um sich vom Schmerz uͤber den Verlust seiner Gattin zu erho⸗ len, kam er von Stuttgart in die immer geliebte Schweiz zu theuren Freunden, deren fortwaͤhrend ihm noch viele blieben un⸗ geachtet schneidender Verschiedenheit politischer Ansichten. So sa⸗ hen auch wir ihn noch kaum vor einer Woche hier in Aarau, dem Orte seines ersten oͤffentlichen Wirkens. Von Herbst 1819 bis Herbst 1821 war er an der hiesigen Kanton⸗Schule als oͤffentlicher Lehrer der Deutschen Sprache und Literatur. Hier lebte er im en⸗ gen Freundschafts⸗Verhaͤltniß mit Vater Heinrich Ischokke, Goͤrres, D)r. Tanner (dem Dichter der Heimathbilder), Monich (nun in
von dem ihn spaͤter bitterer Zwie⸗ Von hier aus wendete er sich
“““ 10.
spalt trennte, und Anderen mehr. 1 im Jahre 1821 nach Freiburg in Breisgau, wo er späͤter an der dortigen Hochschule Professor der Geschichte wurde. Bekannt ist, wie er spaͤter nach dem Haag, dann nach Stuttgart berufen ward. Bei seinem letzten Hierseyn vor acht Tagen klagte er uͤber Gicht am rechten Fuße. Auf Anrathen seines aͤrztlichen Freundes, des Regierungsraths Herrn Dr. Wieland, verließ er Aarau, um in einem befreundeten Hause zu Rheinfelden bessere Pflege zu erhalten. Allein auf dem kurzen Wege von hier nach seinem Heimathort (derselbe betraͤgt nur sieben Stunden) verschlim⸗ merte sich Fie Füftgnt so, daß er bei seiner Ankunft in Rheinfel⸗ den aus dem Wagen ins Bett getragen werden mußte. Auch dort von besorgten, treuen Freunden umgeben, starb er gestern
fruͤh 6 Uhr. T EE11I
Konstantinopel, 26. Mai. (L. A. Z.). Der ganz uner⸗ wartet abgesetzte Griechische Patriarch ist derselbe, der vor zwei Jahren seinen Vorgänger auf Lord Ponsonby's Einschreiten, weil derselbe sich gegen die gemischten Ehen auf den Jonischen Inseln erklaͤrte, ersetzte. Seine Verbindungen mit mehreren verdaͤchtigen Geistlichen auf dem Berg Athos haben ihm das Vertrauen der Pfortenminister entzogen, noch mehr aber die neuesten Ereignisse auf Kandien und in den Provinzen, wo sich die Griechen immer stuͤrmischer zeigen. Mit ihm wurde der durch seine Intriguen bekannte Fanariot Aristachi aus dem Patriarchat entfernt. Der jetzige Patriarch, Antimos, hat das Versprechen geleistet, alle Secgeh sen Rajas in der Treue und dem Gehorsam gegen den Sultan zu erhalten. Dieses Ereigniß ist unter den jetzigen
Nachfolgers scheint man in gelangt zu seyn. Graf Flahaut,
nach Rom gehen, handeln.
Umstaͤnden bedeutungsvoll; die Griechen sind nicht
stuͤrzt daruͤber.
Aegyepten.
Alexandrien, 20. Mai. (A. Z.) Es ist in Kahira vor einigen Tagen eine sonderbare Deputation von Ubi, Koͤnig von Tigré in Abyssinien, angekommen. Sie besteht aus dem ersten Minister von Ubi und einem Gefolge von etwa 60 Personen, theils Geistlichen, theils Laien. Sie sollen vom Koptischen Pa⸗ triarchen einen Abuna (das Haupt der Aethiopischen Kirche) ver⸗ langen. So weit ist nichts Auffallendes daran, denn die Abyssi⸗ nier haben ihren Abuna immer aus Aegypten erhalten. Allein das Eigene ist, daß die Deputation von dem apostolischen Vikar in Aethiopien, Herrn von Jacobi, begleitet ist, welcher auf ausdruͤckliches Verlangen von Ubi, bei dem er sehr in Gna⸗ den zu stehen scheint, mitgegangen ist, aber die Bedingung zu haben scheint, erstens, daß er die Erlaubniß eine katholische Kirche in Abyssinien zu bauen, daß der neue Abuna und seine Priester mit ihm um uͤber die kirchlichen Dinge zu unter⸗ Der Erfolg wird zeigen, was an diesem Geruͤcht ist, das ich uͤbrigens aus bester Hand habe. — Nachrichten aus dem Rothen Meere besagen, daß der Tuͤrkische Commissair Osman Pascha sich noch immer in Medina befindet, wo er auf die An⸗ kunft der Truppen wartet, die ihm der Pascha von Damaskus schicken soll, und welche die Besatzung der heiligen Staͤdte bilden sollen; aber der Pascha von Damaskus scheint selbst mehr zu thun zu haben, als er vermag, und wenig im Stande zu seyn, Trup⸗ pen abzugeben. Inzwischen bleibt der Großscherif Ibn al Aun einziger Herr, und er scheint sich so sicher zu fuͤhlen, daß er den Plan hat, Truppen nach Mocca zu schicken, um den Scherif Hu⸗ sein von dort zu vertreiben. A. d'Abbadie ist in Berberah angekommen, von wo er nach Ankober in Schoa gehen will.
zweitens,
Aber inzwischen hat die Regierung von Bombay den Capitain
Harris, den beruͤhmten Jäger und Nimrod, nach Aden geschickt, mit dem Auftrag nach Abyssinten zu gehen, um dort das Eng⸗ lische Interesse zu wahren.
Franzosen, und der Engliche Kommandant von Aden scheint ei⸗ nen Franzoͤsischen Reisenden, Namens Lombard, sehr hart behan⸗ delt, zuerst aus Aden vertrieben, und dann auf der Arabischen Kuͤste, obgleich außerhalb des Englischen Gebiets, arretirt zu ha⸗ ben. Garten von Paris nach Abyssinien geschickt hat, ist dort am Fieber gestorben.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.
New⸗York, 20. Mai. In dem Prozeß des Herrn Mac Leod begruͤndete der Staats⸗Anwalt, Herr Hall, seinen Einspruch gegen den von dem Anwalte des Herrn Mac Leod gestellten An⸗ trag auf unverzuͤgliche Freilassung seines Klienten hauptsaͤchlich darauf: daß eingestandenermaßen bei der Wegnahme der „Ca⸗ roline“, bei welcher Mac Leod als mitbetheiligt betrachtet wird, ein Mord stattgefunden hat, daß auf den angeblichen Befehl der Britischen Regierung zur Wegnahme der „Caroline“ spruch gegruͤndet werden koͤnne, da nach Vattel, wenn auch in diesem Falle die Sache selbst einer diplomatischen Unterhandlung zwischen den betreffenden beiden Regierungen anheimfalle, doch die aus derselben entsprungenen Privat⸗Verbrechen an denen, welche sie veruͤbt haͤtten, geahndet werden duͤrften; daß selbst ein Sklave, wenn er auf Befehl seines Herren ein Verbrechen begehe, nicht von der Bestrafung befreit werde; daß endlich England selbst in fruͤheren aͤhnlichen Faͤllen, ohne Beruͤcksichtigung des Einspruchs der Regierung der Vereinigten Staaten, gegen Amerikaner ge⸗ richtlich verfahren sey und sogar Todesstrafe verfuͤgt habe gegen die, welche sich Vergehen auf Englischem Grund und Boden oder auch nur auf bestrittenem Graͤnzgebiete schuldig gemacht. Der Anwalt des Herrn Mac Leod, Herr Spencer, der aus⸗ druͤcklich erklaͤrte, daß er nur in dieser Eigenschaft und nicht als Distrikts⸗Fiskal der Vereinigten Staaten, welches er seinem Amte nach ist, auftrete, hob besonders hervor, wie noͤthig es sey, daß der Gerichtshof von seiner discretionairen Gewalt Gebrauch mache, um die Wiederholung solcher Ereignisse, wie die Verhaftung Mac Leod, zu verhindern, welche so leicht zum Kriege mit England fuͤhren koͤnnten. Als der Gerichtshof ihn darauf fragte, ob die Freigebung Mac Leod's auf den Grund der obschwebenden Unterhandlungen mit England gewuͤnscht werde, erklaͤrte er nochmals, daß er nicht au⸗ torisirt sey, Namens der Bundes⸗Regierung zu sprechen, daß er jene Ansicht nur als Anwalt ausgesprochen habe und es dem Ge⸗ richte anheimgeben muͤsse, dieselbe als solche zu wuͤrdigen. Unter den Dokumenten, welche er dem Gerichtshofe vorlegte, befindet sich auch eine vom 12. März d. J. datirte Note des Herrn For an Herrn Webster, durch welche jener die Freigebung Mac Leod's fordert; sie lautet folgendermaßen:
„Die Regierung Förer Majestät ist über die Verhaftung und Ge⸗ fangensetzung Alexander Mac Leod's, wegen angeblichen Verbrechens der Brandstiftung und des Mordes, in Berathung getreten, und ich bin beauftragt worden, der Regierung der Vereinigten Staaten anzu⸗ zeigen, daß die Britische Regierung das, was er gethan hat, vollkom⸗ men billigt. Ich bin beauftragt, in aller Form Rechtens und im Na⸗ men der Britischen Regierung die unverzügliche Freigebung Alexander Mac Leod's zu verlangen, auf den Grund hin, daß die betreffende Handlung einen öffentlichen Charakter hatte, daß sie von Personen unternommen und ausgeführt wurde, welche die Kolonial⸗Regierung gehörig dazu autorisirt hatte, die Maßregeln zu treffen, welche nöthig
seyn möchten, um das Eigenthum und Leben der Uinterthanen Ihrer Majestät zu schützen, und daß, da die Handlung demnach in der Aus⸗ übung ihrer Amtspflicht geschehen ist, sie dafür nicht als den Gesetzen
und Tribunalen eines fremden Landes, welches es auch sey, verant⸗
wortlich betrachtet werden können.“
EId Die nachstehenden Notizen gewaͤhren
erlin, 16. Juni.
eine Uebersicht des Wasser ⸗Verkehrs der Stadt Berlin
im Jahre 1840.
Im gedachten Jahre sind mit Ladung eingegangen 22,267,
ausgegangen 3141, durchgegangen 2,684, zusammen 28,092
chiffsgefaße; dagegen ohne Ladung eingegangen 22,975, ausge⸗ J durchgegangen 646, zusammen 20,262 Schiffs⸗ gefaͤße. Es haben mithin im Jahre 1840 auf der Spree und
gangen 18,904,
den mit derselben zusammenhaͤngenden Kanaͤlen innerhalb der 82-N.Sn v-” 18,354 Schiffsgefäͤße verkehrt. — gegangen sind bei der 9 en. iejeni Schiffe anaesehen, ei der vorstehenden Angabe diejenigen unter nach Beiladung anderer Gee⸗ — G genstände und nach Vertau⸗ sung 8b Fn der Ladung gegen andere Waaren, durch erlin durchgefuͤhrt haben, oder leer eingegangen und in dersel⸗ ben Richtung wieder leer ausgegangen sind. Als mit Ladung eingegangen sind diejenigen Gefaͤße aufge⸗ fuͤhrt, welche ihre ganze Ladung hierselbst geloͤscht haben, sey es
Ueberhaupt herrscht im untern Theile des Rothen Meeres viel Bitterkeit zwischen den Englaͤndern und
Der Franzöͤsische Botaniker Dillon, welchen der botanische Holzborke und Holzkohlen, Fuder
Torf
kein An⸗
welche ihre Ladung ganz oder zum Theil, mit⸗
723
durch Ueberladung auf andere Gefaͤße oder in sonstiger Weise. — st dasselbe Schiff im Jahre 1840 ohne in dem so eben angege⸗ enen Sinne bloß durchzugehen, eingegangen und demnaͤchst wie⸗ der ausgegangen oder umgekehrt ausgegangen und sodann wie⸗ der eingegangen, so 1. es beim jedesmaligen Aus, und Eingange als ein besonderes Gefaͤß in Ansatz gebracht, so daß dasselbe Schiff in der angegebenen Zahl der ein⸗ und ausgegangenen
Schiffe mehrmals enthalten seyn kann. 88 Es gehoͤrten von den gedachten 18,354 Schiffen und zwar
von den einge⸗ von den ausge⸗ von den durchge⸗ gangenen, gangenen, gangenen,
22,488 21,856 3278 Feic 2 * 2 2 25 — Boͤhmischen 100 2 Mecklenburg. 28 8 Saͤchsischen 10 Daͤnischen 1 Hanndverschen 1 1 Hamburgschen 5 4 — Anhaltischen An Floßhoͤlzern sind im Jahre 1840 in Berlin eingegan⸗ gen 72,335, ausgegangen 50, durchgegangen 9694, zusammen 52,079 Stuͤck; 10 beladene Floͤße verblieben in der Stadt und 3 beladene passirten dieselbe. — Das ausgegangene Floßholz be⸗ stand in einem Theile der laͤngere oder kuͤrzere Zeit vor dem Ausgange eingegangenen Floͤße, welche hier nicht ganz auseinan⸗ der genommen wurden. An Waaren sind durch die erwaͤhnten Schiffe und belade⸗ nen Floͤsse:
Unterthanen.
zum Verbleib durch die
daselbst nach Stadt ausgeführt.
“ b Berlin befördert. geführt. Kaufmannsguͤter..Centner ... 1,ͤ702,761 558,065 643,976 Muͤhlenfabrikate.Centner 230,355 52,091 1,550 Getraide und Huͤl⸗ senfruͤchte .. . .. Wispel.. 10,736 I“ 6,096 Tonnen ... 7 6 Centner . .. 5,910 I“ 13,176 Stroh, Schock 7,407 10 Heu, Centner 132,682 6,133
108ꝙ“ 1,100 587 “ 20,833 169 “ 52 9
8,745 508 179,115 653 60,777½ 1,56] 701,430 51,910 8 3,768 1,964
Rauhe Fourage. Stabholz Nutzholz
C““ 483-“ A“ Steinkohlen u. Coaks Scheffel.. Gyps und Kalk. Tonnen S Gyps und Kalksteine Prahm Chamot⸗, Back⸗ und
Ziegelsteine.. . Stück.. Granitplatten und Stuͤck .... Pflastersteine . . Ruthen .. Sandsteine, Werk⸗
stuͤcke und andere
behauene Steine . Stuͤck .... 2,074 44 101
Die als ausgegangen verzeichneten Gegenstaͤnde sind theils aus hiesigen Niederlagen entnommen, theils als Speditions⸗Gut versendet, theils aus eingegangenen Schiffen in ausgehende uͤber⸗ geladen. Eine solche Ueberladung findet haͤufig beim Getraide, Obst und bei den Muͤhlen⸗Fabrikaten, auch bei manchen Kauf⸗ mannsguͤtern und beim Nutzholze statt.
Durch die innerhalb der Stadt Berlin befindliche Schleuse sind in dem oftgenannten Jahre uͤberhaupt 14,719; und zwar 8916 beladene und 5803 unbeladene Schiffsgefaͤße, 6 beladene Holzfloͤße und 31,508 Stuͤck Floßhoͤlzer gegangen. Von den be⸗ frachteten 8916 Schiffen hatten 812 Salz und Stabholz 4957. Brenn⸗Materialien, rauhe Fourage, Ziegeln, Bau⸗ und Pflaster⸗ steine, und 3147 Gefaͤße, andere, als die ebengenannten Gegen⸗ staͤnde geladen.
107,918 1,004 62
439,200 645
Stettin, 14. Juni. Unser Wollmarkt, der kalender⸗ maͤßig erst am 16ten d. M. beginnen soll, hat schon jetzt seinen Anfang genommen. Vom Ilten bis 13ten d. gingen 12,95]! Ctr. 39 Pfd. (3359 Ctr. 36 Pfd. feine, 9482 Ctr. 53 ⁄½ Pfd. mittel und 119 Ctr. 59 ½ Pfd. ordinaire) ein und wurden wie immer auf den mit den noͤthigen Lagerhoͤlzern versehenen Paradevplaͤtzen aufgestapelt. Bei den wenigen gestern und heute vorgekommenen Abschluͤssen wurden Preise bewilligt, welche zu denen des Jahres 1840 ganz in dem Verhaͤltnisse standen, wie solche in Breslau und auf den uͤbrigen, dem hiesigen vorangegangenen Maͤrkten ge⸗ zahlt sind. Fuͤr gute Mittelwollen fand naͤmlich beinahe durch⸗ gaͤngig ein Mehrgebot von 10 pCt. gegen 1840 statt. Uebrigens haben in hiesiger Provinz eben so wie in Schlesien die Schaͤferei⸗ Besitzer allgemein 10 bis 12 ½ „Ct. Wolle weniger geschoren, als im Vorjahre. 1
Koblenz, 14. Juni. Die Rhein⸗ und Mosel⸗Ztg. schreibt aus Zeltingen: „Verwichenes Jahr wurden zwischen hier und Lieser, an dem ehemaligen Bette des pyserflusses, der jetzt soge nannten Thalsenkung von Mahr, Spuren Roͤmischen Gemaͤuers entdeckt und von dem Herrn Buͤrgermeister Fier mit Bewilligung und Unterstuͤtzung einer hohen Koͤnigl. Regierung weiter unter⸗ sucht, wobei sich dann ergab, daß auf genannter Stelle wirklich Roͤmische Niederlassungen stattgefunden. Ein Wohnhaus mit
Hanf, Stahl,
eel!
Baͤdern ist bereits bloß gelegt, eine Wasserleitung durch Mauer⸗
truͤmmer zu verfolgen aber sind noch mehrere Mauerstrecken zu ¹ — ten Länder sind, und die gesetzlich von dem vereinigten Köntgreiche
untersuchen.“
Der Deutsch⸗Englische Handels⸗Vertrag und seine Gegner.
(Eingesandt.)
Die Augsburger „Allgemeine Zeitung“ Nr. 153 vom 2. Juni d. J. theilt das „Urtheil eines Englischen National⸗Oekonomen uͤber den Englisch⸗Deutschen Handelsvertrag“ mit, welches im
Allgemeinen guͤnstig ausfaͤllt, jedoch in selbigem „offenbare Merk⸗
male der Uebereilung“ und „einer auffallenden Unkenntniß der
fruͤheren Handels⸗Bestimmungen Englands“ findet, die durch den
ges nicht außer Kraft gesetzt seyen. Es wird naͤmlich, in⸗ dem uͤbrigens diese Uebereilung und Unkenntniß durchaus nur „den Englischen Unterhaͤndlern” zur Last gelegt wird, behauptet, der Englische Minister habe nicht die Befugniß gehabt, in einem Traktate foͤrmlich zu stipuliren, daß Zollvereins⸗Schiffe Hollaͤn⸗ dische oder sogar nur Hannoͤverische Produkte in England und seine Besitzungen einfuͤhren duͤrften; auch sey vor einem solchen Versuche, wenigstens bis das Parlament die nothwendige Modi⸗ fication der Navigations⸗Akte zugegeben, sehr zu warnen, indem die Zollbeamten in zwei Faällen, welche Oesterreichische Schiffe
wenn gleich auch der Londoner .
die entscheidende ist, da der Englische Text das
betrafen, eine bessere Kenntniß der Geographie, als das Foreign Office, verrathen haͤtten. Zu dieser Warnung macht die Redac« tion der „Allgemeinen Zeitung“ eine Anmerkung, worin sie erstlich die Richtigkeit der von ihrem Berichterstatter angenommenen Vertrags⸗Auslegung, daß naͤmlich, dem Art. 1 zufolge, Zollvereins⸗ schiffe auch Hollaͤndische, Belgische, Hannoͤverische, Bremische Waaren in England einfuͤhren duͤrfen, in Zweifel zieht, obgleich sie selbst versichert, daß dessen Stimme in England als Handels⸗ Autoritaͤt gelte, und zweitens die Richtigkeit angenommen, die demnach von dem Englischen Ministerium gemachte Konzes⸗ sion fuͤr „eben so illusorisch“ haͤlt, „wie die vor zwei Jahren in dem Oesterreichischen Traktate in ähnlicher vager Weise gemachte Konzession, aus den Donauhaͤfen Galacz, Braila ꝛc. Wallachisches Getraide, Talg ꝛc. in England einzufuͤhren.“ Was den ersteren Punkt betrifft, so ist die fragliche Auslegung vollkommen begruͤn⸗ det, und sollte unseres Erachtens deren Richtigkeit denen am we⸗ nigsten bedenklich erscheinen, welche keinen Anstand finden, es fuͤr richtig anzunehmen, daß der Oesterreichisch⸗Englische Vertrag die aͤhnliche Konzession wirklich enthalte, da man doch nach gerade daruͤber einig zu werden scheint, daß einer der Hauptzwecke des von Preußen fuͤr sich und in Vertretung der uͤbrigen Staaten des Zollvereins mit England abgeschlossenen Vertrags darin be⸗ standen hat, dieselbe Konzession hinsichtlich der fremden Haͤfen an den Muͤndungen der das Zollvereins⸗Gebiet durchfließenden Stroͤme zu erwerben, welche Oesterreich in Betreff der nicht Oesterreichischen Donauhaͤfen von England zugestanden worden ist.
Das Englische Navigations⸗Gesetz vom 28. August 1833 (Akte 3 und 4. Wilh. 1V. c. 56) gestattet, bei der Einfuhr sol⸗ cher Europäischer Erzeugnisse nach England, welche der Regel nach nur unter Englischer Flagge dort zum Verbrauche eingefuͤhrt wer⸗ den duͤrfen — naͤmlich Maste, Bauholz, Bretter, Theer, Talg, Korinthen, Rosinen, Feigen, Zwetschgen, Olivenoͤl, Getraide, Wein, Branntwein, Taback, Wolle, Schmack, Krapp, Krappwurzeln, Soda, Bimstein, Eichenrinde, Kork, Orangen, Citronen, Leinsaat, Raps, Kleesaat — mit der Englischen Flagge in dieser Einfuhr zu konkurriren: 1) Den Schiffen des Landes, dessen Erzeugnisse die vorgedachten Gegenstaͤnde sind; 2) den Schiffen des Landes, aus welchem die Einfuhr stattfindet. In Folge dieser gesetzlichen Bestimmung, und gemaͤß den Stipula⸗ tionen des Reciprozitaͤts⸗Vertrages zwischen Preußen und Eng⸗ land vom 2. April 1824, Art. 3, welcher von der gegenseitigen direkten Einfuhr nicht eigener Erzeugnisse spricht*), und Art. 4, welcher auf die indirekte Einfuhr Anwendung findet), durften bisher schon aus Preußischen Haͤfen alle enumerirte Artikel, und zwar nicht bloß Preußischen Ursprungs, sondern z. B. auch Pol⸗ nischer Weizen, Russisches Holz, Flachs, Leinsaat, Oesterreichische Wolle; aus fremden Haͤfen aber die enumerirten Artikel Preu⸗ ßischen Ursprungs, z. B. aus Hamburg Preußische Wolle, aus Rotterdam Preußische Eichenrinde auf Preußischen Schiffen nach England eingefuͤhrt werden. 1 8 Wenn nun der neue Vertrag vom 2. Maͤrz d. J. im Arti⸗ besagt**), daß „Preußische Schiffe und die Schiffe der uͤbri - zu dem vorgedachten Zollvereine gehoͤrigen Staaten nebst ihren Ladungen, sofern dieselben aus solchen Guͤtern bestehen, die gesetzlich von diesen Schiffen in das vereinigte Koͤnigreich und die auswaͤrtigen Britischen Besitzungen aus den Haͤfen derjeni gen Laͤnder eingefuͤhrt werden duͤrfen, welchen dieselben angehoͤren, kuͤnftig, wenn solche Schiffe aus den Muͤndungen der Maas, der
Ems, der Weser und der Elbe, oder aus den Muͤndungen irgend eines schiffbaren, zwischen der Elbe und der Maas liegenden Flusses kommen, welcher einen Verbindungsweg zwischen dem Meere uud dem Gebiete irgend eines der Deutschen Staaten bildet, die an diesem Vertrage Theil nehmen, in die Haͤfen des vereinigten Koͤnigreiches und der auswaͤrtigen Britischen Besitzun⸗ gen in eben so vollstaͤndiger Weise sollen zugelassen werden, als wenn die Haͤfen, aus denen diese Schiffe vorgedach⸗ termaßen kommen, sich innerhalb des Gebietes von Preußen oder eines anderen der mehrgenannten Staaten befaͤnden, auch diesen Schiffen gestattet seyn soll, die oben erwaͤhn⸗ ten Guͤter unter denselben Bedingungen einzufuͤh⸗ ren, wie dergleichen Guͤter aus den eigenen Haͤfen solcher Schiffe eingefuͤhrt werden duͤrfen“, so gehoͤrt allerdings zum Verstaͤndnisse dieser Stipulation die Beantwortung der Frage: welche Guͤter gesetzlich auf vereinslaͤndischen Schiffen aus den eigenen Haͤfen der resp. Laͤnder, denen diese Schiffe angehoͤren, nach England eingefuͤhrt werden duͤrfen? Diese Frage beantwor⸗ tet sich nach Obigem dahin, daß alle, auch die enumerirten Guͤ⸗ ter, und zwar letztere auch, wenn sie nicht eigene Erzeugnisse sind, aus den eigenen Haͤfen unter der eigenen Flagge dorthin eingefuͤhrt werden duͤrfen. Wendet man dies auf die neue Vertrags⸗ Be⸗ stimmung an, so kann man mit Konsequenz auf keine andere Auslegung derselben kommen, als daß den Schiffen Preußens und der uͤbrigen Zoll⸗Vereins⸗Staaten das Recht eingeraͤumt wor⸗ den ist, aus den Haͤfen zwischen den Muͤndungen der Maas und der Elbe, beide Stroͤme eingeschlossen, nicht bloß eigene Erzeug⸗ nisse und fremde nicht enumerirte Erzeugnisse, wozu sie bisher schon berechtigt waren, sondern auch fremde enumerirte Erzeug⸗ nisse nach England einzufuͤhren, weil sie diese Erzeugnisse aus ihren eigenen Haͤfen dorthin einzufuͤhren berechtigt sind⸗
Den zweiten Punkt anlangend, so muͤssen wir uns aller⸗ dings auch gegen den Englischen Korrespondenten selbst wenden, welcher nach weiterer Erwaͤgung, wozu in Folgendem Gelegenheit gegeben wird, wohl geneigt seyn duͤrfte, den Ungrund des dem englischen Minister gemachten Vorwurfs der Unkenntniß der
gen
*) Art. 3. Alle Gegenstände, welche nicht Erzeugnisse des Bodens oder des Kunstfleißes der von Ihrer Großbritanischen Majestät beherrsch⸗
Großbritanien und Irland nur auf Englischen Schiffen in een Häfen eingeführt werden dürfen, sollen nur mit denjenigen Abgaben belegt werden, welche für diese Gegenstände bei deren Einfuhr auf Preußischen Schiffen entrichtet werden. Auf ganz gleiche Weise sollen
in den Häfen des vereinigten Königreichs alle Gegenstände behandelt
werden, welche nicht Erzeugnisse des Bodens oder des Kunstfleißes der unter der Botmäßigkeit Sr. Preußischen Majestät stehenden Länder sind, und welche gesetzlich auf Preußischen Schiffen in die Häfen des vereinigten Königreichs eingeführt werden können.
*°) Art. 4. Alle Güter, Waaren und Gegenstände des Handels, deren Einbringung in die Häfen des einen oder des anderen Staates erlaubt ist (which can legally be imported), sollen gleichen Abgaben unterworfen seyn, jene Güter, Waaren und Gegenstände des Handels mögen auf Schiffen des anderen Staates oder auf inländischen ausge⸗ führt werden ꝛc.
„*ο) Wir können nicht umhin, hier den Deutschen Te⸗ 12é9
. Korrespondent der Augsb. „Allg. Mat (A. A. Z. Nr. 149) in
Ztg.“ in seinem Schreiben vom 21. „Nehmen wir
der gewohnten Sicherheit seiner Behauptungen sagt: die Uebersetzung der Fhreußischen Staats⸗Zeitung“, obwohl dtese nicht
deh für die Kontra⸗ henten bildet.’“ Diese Behauptung ist völlig unrichtig. Der Vertrag ist in Deutscher und Englischer Sprache abgeschlossen und unterzeichnet worden, die Fassung in Deutscher Sprache gilt also für den Loll⸗Verein
als das Original. 9 8Achg ve u n .ie Ir T 1 %