1841 / 170 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Von den 1449 Frauen waren 302 wegen Verbrechen gegen die Person und 1087 wegen Verbrechen gegen das Eigenthum angeklagt worden. Unter den Ersteren waren 156 des Kinder⸗ mordes, 24 der Vergiftung, 10 des Avortements; von den Letzte⸗ ren 472 des häuslichen Diebstahls angeklagt. 8

In Betreff des Alters waren von den Angeklagten: 78 we⸗ niger als 16 Jahre alt; 1227 von 16—21 Jahren; 1360 von 27 25 Jahren; 1443 von 25 30 Jahren; 1070 von 30— 35 Jahren; 880 von 35 40 Jahren; 1074 von 40 bis 50 Jah⸗ ren; 484 von 50 60 Jahren; 198 von 60—70 Jahren; 40 von 70 80 und 3 von 80 Jahren. 1

Der Grad der Bildung kann auf die Handlungen einen Einfluß ausuͤben, den nachzuweisen von Nutzen ist. 4397 Ange⸗ klagte konnten weder lesen noch schreiben; 2549 konnten Beides nur unvollkommen; 705 lasen und schrieben mit Leichtigkeit und 307 hatten einen hoͤheren Unterricht empfangen.

Was die Beschäͤftigung der Angeklagten betrifft, sor lebten von den im Jahre 1839 vor Gericht gestellten 1110 im Muͤßig⸗ gange; 4523 arbeiteten fuͤr Rechnung Anderer, und 2225 arbei⸗ teten fuͤr eigene Rechnung als Vorsteher einer Werkstatt oder eines Etablissements, oder sie lebten von ihren Einkuͤnften.

Wir wollen nunmehr den Angeklagten vor die Jury folgen und das Resultat der Anklagen mittheilen.

Von den 7858 im Jahre 1839 vor die Assisen gebrachten Angeklagten wurden verurtheilt: 39 zum Tode; 197 zu lebens⸗ launglicher Zwangsarbeit, 852 zu Zwangsarbeit auf gewisse Zeit; zei zum Zuchthause; 2 zum Gefaͤngniß; 1 zur Verbannung; 3081 zu Corrections⸗Strafen; 30 Kinder unter 16 Jahren wur⸗ den, als nicht zurechnungsfaͤhig, freigesprochen und zur Erziehung in Besserungs⸗Anstalten gebracht.

Die Zahl der Angeklagten, zu deren Gunsten die Jury mil⸗ dernde Umstäͤnde geltend gemacht hat, hat nicht merklich zu⸗ genommen: im Jahre 1838 fand dies bei 2775, im Jahre 1839 bei 2862 Angeklagten statt. Die Assisen haben von dem ihnen verliehenen Rechte der Milderung fast innerhalb derselben Graͤn⸗ zen Gebrauch gemacht: im Jahre 1837 haben sie zu Gunsten von 889 Angeklagten die Strafe um zwei Grade gemildert; im Jaher 1838 wurde diese doppelte Milderung auf 935 und im Jahre 1839 auf 1026 Angeklagte angewendet.

39 Angeklagte sind zum Pode verurtheilt worden, also 5 weniger als im Jahre 1838. Von diesen 39 Verurtheilten wur⸗ den 21 des Mordes, 3 der Vergiftung, 2 des Vatermordes, 6 des Raubmordes, 3 des Kindermordes, 1 der Brandstiftung in einem bewohnten Hause, 2 gewaltsamer und anhaltender Seque⸗ stration untergebener Personen und zwar in Verbindung mit Martern fuͤr schuldig erklaͤrt.

Bei 13 dieser 39 Verurtheilten wurde die Todesstrase in schenslängliche Zwangsarbeit verwandelt; 3 entzogen sich der Hin⸗ rchtung durch Selbstmord; 1 stard vor der Vollziehung des Ur⸗ theils

Polizei. Diese Tribunale haben im Jahre 1839 üᷓber 143,054 Sachen und 190,642 Angeklagte abgeurtheilt. Es ergiebt sich hier⸗ nach gegen das Jahr 1838 eine Verminderung von 763 Sachen und 1612 Angeklagten.

Theilt man aber diese Sachen in gewoͤhnliche Vergehen und in fiskalische Contraventionen, so findet man, daß im Jahre 1839 die Zahl dieser letzteren sich um 3404 vermindert, die der gewoͤhnli⸗ chen Vergehen um 2641 zugenommen hat. Diese entgegengesetzte gleichzeitige Bewegung ließ sich bereits im Jahre 1838 wahr⸗ nehmen.

Die gewoͤhnlichen Vergehen umfassen 95 Arten von Verletzun⸗ gen des Gesetzes. In diese Kategorie gehoͤren zuerst die einsachen Diebstaͤhle, 17,972; Schläge und Wunden 10,244; Jaadvergehen und Tragen von Waffen 7950; Beschimpfungen und Gewaltthaͤ⸗ tigkeiten gegen Magistrats⸗Personen, Beamte, Agenten der oͤffent⸗ lichen Gewalt, 3966; Vagabundirungen 3310; Austritt aus dem polizeilich angewiesenen Aufenthaltsorte 2920; Betteleien 2180; Diffamationen und Injurien 2481. Diese &8 Arten von Verge⸗ hen bilden (§!1 pCt.) der Gesammtzahl. Die oben angegebene Vermehrung bezieht sich hauptsächlich auf die Diebstaͤhle.

Die Klasse der fiskalischen Contraventionen umfaßt neun Arten von Uebertretungen der Gesetze. Am zahlreichsten sind die Contraventionen gegen die Gesetze üͤber Gewaͤsser und Waͤlder; 73,311 sind gerichtlich verfolgt worden, also 81 pCt. von der To⸗ tal⸗Summe aller Contraventionen, 3408 weniger, als im Jahre 1838. Dann kommen die Contraventionen gegen die Gesetze uͤber die indirekten Steuern und uͤber die Zoͤlle; erstere haben zu 2487, letztere zu 2305 gerichtlichen Verfolgungen Anlaß gegeben. Die Angeklagten sind nach ihrem Alter und Geschlechte klas⸗ sifizirt worden. Bei den 63,275 gewoͤhnlichen Vergehen waren 83,884 Individuen, nämlich 69,585 Mañͤnner und 14,299 Frauen, betheiligt. Die wegen fiskalischer Contraventionen gerichtlich be⸗ langten 106,758 Individuen bestanden aus 83,887 Maͤnnern und 22,871 Frauen.

Was das Alter der wegen gewoͤhnlicher Vergehen Angeklag⸗ ten betrifft, so waren von denjenigen, deren Alter sich genau nach⸗ weisen ließ, 3534 unter 16 Jahren, 9421 von 16 bis 21 Jahren, 65,940 Jber 21 Jahre. Das Alter von 4989 Angeklagten konnte nicht bestimmt werden.

Die Zahl der durch die Corrections⸗Tribunale Freigesproche⸗ nen betraͤgt 23,862, d. h 12 ½ pCt. Dies Verhaͤltniß fand auch im Jahre 1838 statt; in den Jahren 1834 bis 1837 war es da⸗ gegen 15 und 14 pCt.

Von 166,780 Angeklagten wurden 120,719 zu Geldstrafen und 45,289 zum Gefaͤngniß verurtheilt. 724 Kinder wurden in die Correctionshaͤuser gebracht; 29 junge Vagabunden wurden unter polizeiliche Aufsicht gestellt, und 19, welche sich gegen die Forst⸗Gesetze vergangen, wurden nur verurtheilt, das gestohlene Holz zuruͤckzugeben oder die in der Naͤhe der Forsten errichteten Gebäude wieder abzubrechen.

Die Zahl der Freigesprochenen beträgt 2795, also 35 pEt. von Laͤmmtlichen Angeklagten. Im Jahre 1838 wurden 36 pECt.

Die Dauer der Gefaͤngniß⸗Strafe oder die Einsperrung in

und in Jahre 1837 37 pCt. freigesprochen.

32 Angeklagte sind nur mit der durch das Gesetz vom 9. September 1835 bestimmten einfachen Majoritaͤt von sieben Stim⸗ men unter zwoͤlf fuͤr nicht schuldig erklaͤrt und die Assisen 1 von dem ihnen durch jenes Gesetz verliehenen Rechte, die Sache auf eine andere Session zu verschieben, nur in 7 Fäͤllen Gebrauch gemacht. Von diesen 7 Angeklagten wurden wie das erstemal von der Jury freigesprochen, 3 Andere, die von der ersten Jury fuͤr schuldig erklärt worden, von der zweiten fuͤr nicht schuldig erkannt.

Die groͤßere Zahl von Freisprechungen haben die Anklagen pegen Empoͤrung zur Folge gehabt, wobeit auf 100 Angeklagte 75 Freigesprochene kommen; bei dem Verbrechen wegen Betruges bei der Rekrutirung betrugen die Freisprechungen 68 Ct.; wegen betruͤgerischen Bankerottes 65 pCt.; wegen Brandstiftung in bewohnten Gebaͤuden 59 „Ct.; wegen falschen Zeugnisses 57 pCt., endlich wegen Schlaͤgen und Wunden ohne die Absicht zu tödten, die aber dennoch den Tod zur Folge hat⸗ ten, 54 pCt. Diese Resultate duͤrften nuͤtzliche Winke fuͤr den Gesetzgeber enthalten. Die Jury hat dagegen bei⸗ anderen Anklagen mehr Festigkeit gezeigt, und die Freisprechun⸗ gen bei den des Mordes Angeklagten betrugen nur 21 pCt; we⸗ gen Diebstahl nur 28 pCt., wegen Meuchelmord nur 29 und wegen versuchter Ausfuͤhrung dieses Verbrechens nur 30 pCt.; wegen Nachahmung von Privatschriften nur 30 pCt.; wegen Ver⸗ saͤlschung von Handels⸗Dokumenten nur 32 pCt

Von 100 angeklagten Frauen sind 40, von 100 Maͤnnern nur 35 freigesprochen worden.

Die Unterdruͤckung der 1n; (répression) ist sicherer, je zünger die Angeklagten sind. Die Assisen haben von den Ange⸗ klagten unter 25 Jahren 34 pCt. freigesprochen; von denen von 25— 40 Jahren 35 pCt.; von denen von 40 60 Jahren 38 „Ct.; von denen uͤber 60 Jahre 40 pCt.

Der Einfluß der Bildung der Angeklagten auf die Freispre⸗ chung lͤßt sich gleichfalls verfolgen. Von den Angeklagten, die weder lesen noch schreiben konnten, wurden 32 freigesprochen; von 100, die Beides unvollkommen verstanden, 38; von 100, die so viele andere Kenntniße besaßen, daß sie ihnen nuͤtzlich seyn konn⸗ ten, A1; von 100, die einen hoͤheren Unterricht erhalten hatten, 54.

Außerdem haben die Assisen uͤber 530 Angeklagte in contu⸗ mariam Verdammte entschieden, die bei 470 Anklagen betheiligt waren; von diesen wurden nur 12 freigesprochen, 27 zum Tode verurtheilt; 32 zu lebenslaͤnglicher Zwangs⸗Arbeit; 278 zu Zwangs⸗ Arbeit auf bestimmte Zeit; 170 zum Zuchthause und 11 zu Cor⸗ rections⸗Strafen.

Die vor die Assisen gebrachten 3199 Anklagen wegen Dieb⸗ stahls umfassen 5286 gewoͤhnliche Diebstaͤhle (39 weniger als im Jahre 1838). Von diesen 5280 Diebstählen sind 396 versuchte und 4890 ausgefuͤhrte Diebstaͤhle. In Bezug auf 317 dieser Verbrechen ist es nicht moͤglich gewesen, auch nur annaͤhernd den Werth der entwendeten Sachen festzustellen. Die uͤbrigen 4573 repraͤsentiren einen Total⸗Werth von 1,737,393 Fr. dies giebt im Mittel 380 Fr. fuͤr jeden Diedstahl. Jedes in die Anklagen die⸗ ser Art verwickelte Individuum hat einen mittleren Gewinn von 502 Fr. gehabt. Der Gewinn sedes Diebstahls im Jahre 1836 petrug nur 341 Fr.; im Jahre 1837 nur 208 Fr. und im Jahre 1838 nur 250 Fr. e 8 Die Assisen haben uͤber 23 Vergehen der periodischen, 18 der nicht periodischen Presse, und uͤber 21 politische Vergehen zu ent⸗ scheiden gehabt. Diese 62 Sachen betrafen 103 Angeklagte, von denen 73 freigesprochen, 27 zum Gefaͤngniß, und 3 nur zu einer Geldstrafe verurtheilt worden sind. Die Assisen der Seine haben ein Deittel dieser Anklagen, naͤmlich 18 Preß⸗Vergehen und 3 politische Vergehen, abgeurtheilt; zwei Drittel der Angeklagten sind freigesprochen worden.

Der zweite Theil des Berichts uͤber die Verwaltung der Kri⸗ minal⸗Justiz enthält die Arbeiten der Tribunale der Corrections⸗

ein Correctionshaus betrug bei 5784 Verurtheilten weniger als 6 Tage; bei 13,525 von 6 Tagen bis zu einem Monat; bei 15,105 von einem Monat bis 6 Monate; bei 3907 von 6 Mo⸗ naten bis zu einem Jahr; bei 867 mehr als 2 und weniger als 5 Jahre; bei 646 5 Jahre; dei 200 mehr als 5 und weniger als 10 Jahre, und endlich bei 45 Angeklagten 10 Jahre.

Die Appellationen haben die in der ersten Instanz ausge⸗ sprochenen Urtheile nur wenig modifizirt, und nur 765 Angeklagte sind durch die Appellationsgerichte von dem in der ersten Instan gegen sie gefaͤllten Urtheilen freigesprochen worden. Die angegrif⸗ fenen Urtheile beliefen sich auf 6883.

8 Der dritte Theil des Berichtes bezieht sich auf die Ruͤck⸗ lle.

Von den 7858 Angeklagten, uͤber welche die Assisen im Jahre 1839 zu entscheiden hatten, befanden sich 1749 im Ruͤckfall; d. i. 14 weniger, als im Jahre 18387. Das Verhaͤltniß der Ruͤckfaͤlle zu der Gesammtzahl der Angeklagten betrug im Jahre 1838 22 pCt., im Jahre 1839 etwas mehr als 22 Ct.

Unter diesen, wegen Ruͤckfalls Angeklagten waren 1036 fruͤ⸗ her nur einmal und zwar 916 zu Corrections⸗ und 120 zu in⸗ famirenden Strafen verurtheilt worden. 396 waren zweimal; 166 dreimal; 69 viermal; 39 fuͤnfmal; 43 sechs⸗ bis zehnmal ver⸗ urtheilt worden; 188 waren fruͤher zu Zwangsarbeiten, 101 zum Zuchthaus; 557 zu mehr als einjaͤhrigem Gefaͤngniß; 903 zu ein⸗ jaͤhrigem oder weniger als einjaͤhrigem Gefaͤngniß oder nur zu einer Geldstrafe verurtheilt worden.

Von den 1749 wegen Ruͤckfalls Angeklagten sind 268 frei⸗ gesprochen und 1481 verurtheilt worden. 10 wurden zum Tode, 58 zu lebensläͤnglicher Zwangsarbeit, 467 zu Zwangsarbeit auf bestimmte Zeit, 333 zum Zuchthaus, 1 zur Verbannung, 1 zum Gefaͤngniß, 588 zu mehr als einjaͤhriger und 53 zu weniger als zinjaͤhriger Einsperrung verurtheilt.

Die wegen wiederholten Verbrechens gegen die Person An⸗ geklagten betragen 17 pCt., die zum erstenmal wegen dieses Ver⸗ brechens vor Gericht Gestellten 32 pCt. Von den wegen Ruͤck⸗ falls Angeklagten sind 60 des Mordes wegen, 26 wegen Todt⸗ schlags und 1300 wegen Diebstahls gerichtlich verfolgt worden. Die des wiederholten Diebstahls Angeklagten werden mit jedem Jahre zahlreicher als die, welche dieses Verbrechens halber noch keine Bestrafung erlitten haben.

Die Zahl der im Jahre 1839 vor das Zuchtpolizei⸗Ge⸗ richt gebrachten Anklagen wegen Ruͤckfalls betrug 10,661; im Jahre 1838 nur 10,258. Von diesen sind im Laufe des Jahres 1560 zwei⸗, drei⸗ bis zehnmal, theils durch denselben, theils durch einen anderen Gerichtshof gerichtet worden. Diese wiederholten gerichtlichen Verfolgungen gegen dieselben Individuen haben oft den Austritt aus dem den unter polizeilicher Aufsicht Stehenden an⸗ gewiesenen Gebiete zum Gegenstande. Es ist von Wichtigkeit zu bemerken, daß diese Angeklagten so oft in die statistischen Tabellen eingetragen werden mußten, als ein Urtheil uͤber sie gefaͤllt wor den ist; es folat daraus, daß die Zahl der ruͤckfaͤlligen Verbrecher scheinbar 12,508, in der Wirklichkeit aber nur 10,661 betraͤgt.

6148 wegen Ruͤckfalls Angeklagte waren vorher erst einmal verurtheilt worden, 2630 zweimal, 1419 dreimal, 866 viermal, 515 fñnfmal, 990 sechs⸗ bis zehnmal. 698 waren fruͤher zu Zwangs⸗Arbeiten, 584 zum Zuchthaus, 3156 zu mehr als einjaͤh⸗ rigem Gefaͤngniß und 8130 zu geringeren Strafen verurtheilt worden. 8

Die erste Verurtheilung war gegen 6016 des einfachen oder

schweren (qualisié) Diebstahls Angeklagte ausgesprochen worden; gegen 2917 wegen Vagabundirens und Bettelei; gegen 1147 we⸗ gen Schlaͤgerei und vorsaͤtzlicher Verwundung; gegen 579 wegen Empoͤrung und Beschimpfung der Beamten und Agenten der öͤffentlichen Gewalt; gegen 444 wegen Betruͤgerei und Mißbrauch des Vertrauens. Die letzteren Vorladungen waren bei 2935 durch den Austritt aus dem ihnen polizeilich angewiesenen Gebiete, bei 4286 durch Diebstahl, bei 1985 durch Vagabundiren oder Bet⸗ teln, bei 72 durch absichtlich beigebrachte Verletzungen oder Ver⸗

wundungen, endlich bei 763 durch Widersetzlichkeit oder Be⸗ schimpfung gegen Beamte oder Agenten der oͤffentlichen Gewalt veranlaßt worden.

Das Verhaͤltniß der Zahl der Ruͤckfaͤlle zu der Gesammt⸗ zahl der auf Verlangen des oͤffentlichen Ministeriums durch die Corrections⸗Tribunale abgeurtheilten Angeklagten, der einzigen, deren fruͤheres Leben genau nachgewiesen worden, betrug 17 pCt. wie im Jahre 1838.

Die Dokumente, welche vor uns liegen, enthalten noch eine

4 1 d . 2„ Menge merkwuͤrdiger Thatsachen uͤber die Kriminal⸗Justiz Frank⸗

reichs. Allein der Platz fehlt uns, sie, wenn auch nur uͤbersicht⸗ lich, mitzutheilen. Wir beschraͤnken uns daher auf die gegebenen Notizen, welche schon an sich fuͤr Staatsmaͤnner, Rechtsgelehrte und Statistiker nicht ohne Interesse seyn duͤrften. Wir werden in einer unserer naͤchsten Nummern eine aͤhnliche statistische Ueber⸗ sicht von der Civii-Justiz Frankreichs waͤhrend desselben Zeitrau⸗ mes geben.

IPI“ Den 19, luni 1841. E ’. Cour. 8 Four. Brief. Gela. Gela. Se. SeSld Sch. 4 104 3 2 Pr. Rugl. O1n. 20., 4 1017 1 1013⁄1 125

Pram. Sch. der Sechandlung. 821 Mgd. Lpz. Eisenb. 110

do. do. Prior. Act 19 1/2

1013G2 [Berl. Anh. Eisentb.— 105

103 do. do. Prior. Act.

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do. do. Prior. Act.

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Kurm. u. Neum.] Secbuldversehr. 22 1021 hG¼ Berl. Stadt-Obl. 4 1031 2 Elbinger do. 2 100 Dauz. do. in Th. 48 101

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Amsterdam 250 Fl. Kurz do 220 Fl. 2 Mt. Ilamburg 8 Mb. Kurz do0 Mk. 2 Mt. London LSt. Mt. Paris 00 Fr. hlt. Wien in 20 Xr 50 Fl. Alt. Angebar:e.:.·. 1350 Fl. Mt. Ureslau 100 Phlr. Me. Leipzig in Courant im 14 Thl. Fusz 100 Thlr. Tage 100 Frankfurt a. M. WW.. 100 NI. 2 Mt. 101 ¼ Petershurg 1 SRHbl. Woch. 1 2

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Amsterdam, 15. Juni. Niederl. wirkl. Schuld 51 1½2. 5 % do. 997/. 5 %, Spau. 213/⁄16. Passive- Ausg. —. Zinsl. Sch. 149. Pol. —. Oesterr. —.

Kanz-Bill. 24 ½¼2. Preuas. Prüm.

Antwerpen, 14. Juni.

Zinsl. 5 ¼2. Neue Anl. 21 1⅛ G.

Hamburg, 17. Juni. Bank-Actien —. Engl. Russ. 107 ⁄%&.

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8 London, 12. Juni. Cons. 3 % 89. Belg. —. Neuc Aunl. 22 ½¼. Passivo 5. Au- Sch. 1089/ 21’72% HOll. 52/ 85 % 99 ¼. 5 % Port. 33. 19 ¾. Engl. Russ. —. Hras. 671 ½. Columb. 21. Mex. 27. C“ Paris, 14. Juni. 5 % Rente fin cour. 115. 20. 3 % Rente fin cour. 77 15. 5 %

Neapl. au compt. 102. 5 % Span. Rente 23 ¾. Passive 5 3 . 3 %

Wien, 14. Juni. 82 0⁷1 8 2 4 0 97 2. 3 % 75¹1⁄1,6½ 21, . 1 %

0 Met. 106 ¾4. 2 Bank-Actien 1654. Anl. de 1834 133 ½. de 1839 108.

C8Z EEI16 Sonntag, 20. Junt. Im Opernhause: Der Feensee, große Oper in 5 Abth., Musik von Auber. Ballets von Hoquet. Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc. Im Schauspielhause: Maria Stuart. (Hr. Hoͤfler, vom Hoftheater zu Braunschweig: Mortimer, als Gastrolle.) Montag, 21. Juni. Im Schauspielhause: Zum erstenmale wiederholt: Patkul, politisches Trauerspiel in 5 Aufzuͤgen von C. Gutzkow.

Konigsstädtisches Theaten DSonntag, 20. Juni. Der Talisman. Posse mit Gesang in 3 Akten, von J. Nestroy. Musik von A. Muͤller.

Montag, 21. Juni. (Dreiundzwanzigste Italiaͤnische Opern⸗ Vorstellung.) II barbiere di Seviglia. Opera buffa in 2 Atti. Musica del Maestro Rossini.

Preise der Plaͤtze: Ein Platz in der Orchester⸗Loge 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. ꝛc.

An die Leser.

Die vierteljährliche Pränumeration der Staats⸗Zeitung beträgt 2 Rthlr. Preuß. Cour. für das Inland. Bestellungen für Berlin werden in der Expedition selbst (Friedrichs⸗Straße Nr. 72) gemacht und jeder innerhalb der Ring⸗ mauer der Stadt wohnende Pränumerant erhält das Blatt durch die Stadtpost, schon den Abend vor dem angegebenen Datum, frei ins Haus gesandt. Auswärtige, des In⸗ oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen rechtzeitig bei den resp. Post Aemtern; wer dies versäumt, kann nicht mit Gewißheit die Nummern erwarten, die vor der hier eingegange⸗ nen Anmeldung erschienen sind.

Für einzelne Nummern des Blattes ist der Preis 2 ½ Sgr.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt bei A. W. Hapn.

nnba1 1. Amtl. Nachr.

Frankreich. Paris. AE Die Geistlichkeit und der Finanz⸗Minifter. Nachrichten aus Algier. Näheres über die Erpedition von Tekedempt. Schweizer⸗Kolonie bei Vona. Ver⸗ mischtes. Briefe aus Paris. (Der Didier'sche Prozeß kommt nicht vor den Pairshof. Stellung der Geistlichkeit zur Juli⸗Monar⸗ chie. Zur allgemeinen Charakteristik der gegenwärtigen Lage der Dinge. Blicke auf den Orient.) 8 8

Großbrit. u. Irl. Oberh. Bill zur Beschränkung der Todesstrafe. Unterh. Bill über die Entscheid. streitiger Wahlen. London. Ueber die Parlaments⸗Auflösung und die Wahlen. Korngesetz⸗ Frage. Lord J. Russell und Lord Palmerston als Parlaments⸗Kan⸗ didaten. Graf Granville's Urlaub. Aufschub des Urtheilspruchs in Mac Leod's Prozeß und Erklärung des Präsidenten der Vereinigt. Staaten. Ertrag des Sutherlandschen Konzerts zum Besten der Polen. Vermischtes. Rettung von Passagieren eines gescheiter⸗ en Schiffs in Neu⸗Fundland. Fortdauernde Kriegs⸗Rüstungen der La Plata⸗Staaten.

Niederl. Haag. Rückkehr des Prinzen und der Prinzessin von Ora⸗ nien. Freudiger Empfang des Königs im Niederländ. Limburg. Belgien. Brüssel. Baron Stassart reicht seine Dimission als Groß⸗

meister der Freimaurer ein.

Deutsche Bundesst. Schreiben aus Dresden. (Friedrich Gi⸗ Farbet

Italien. Rom. Der Herzog von Anhalt⸗Deßau nach Neapel abge⸗ reist. Prof. Wagner nach München berufen.

Spanien. Brief aus Madrid. (Antrag im Kongreß über die Vor⸗ fälle in Cartagena, und im Senat über den Gesundheits⸗Zustand der Königin. Vormundschafts⸗Frage. Don Francisco de Paula. Presse.)

Türkei. Konstant. Näheres über den Aufstand in Mesopotamien. Absendung des Fermans an Mehmed Ali.

Inland. Berlin. Allerhochste Bestätigungs⸗Urkunde des Statuts für die Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn⸗Gesellschaft. Magdeb. Rückkehr Sr. Majestät und der Königl. Prinzen von Sommerschenburg. Notiz über Sommerschenburg. Königsberg. Aufruf, das Stand⸗ dilo Sr. Maj. des Hochseligen Königs betr. Stettin. Schluß⸗ Bericht über den Wollmarkt. 8

Verein für Pferdezucht und Pferdedressur. Wettrennen

Beilage. Syrien. Beirut. Rachrichten aus dem „Journ. de Smprne.“ Inland. Stettin. Wollmarkt. Wiss. K. u. Lit. Königl. Theater. Leben und Lieder von Paulus Ger⸗ hardt von Langbecker.

ööö“

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben Allergnaͤdigst geruht:

Dem Ersten Architekten Sr. Majestaͤt des Koͤnigs der Fran⸗ zosen, Nitter Fontaine, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern; dem K. K. Oesterreichischen Wirklichen Hof⸗ rath und Geheimen Staats⸗Offizial von Lebzeltern den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse; dem K. K. Oesterreichischen Legations⸗Secretair von Wallenburg in Athen, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; so wie dem bei der Regierungs⸗Haupt⸗ Kasse zu Koͤln angestellten Kassendiener Bahr das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen, ferner

Den Geheimen Bergrath von Dechen zum Berghaupt⸗ mann und Direktor des Ober⸗Berg⸗Amts fuͤr die Nieder⸗Rheini⸗ schen Provinzen in Bonn;

Den Ober⸗Bergrath von Oeyenhausen zum Geheimen Bergrath und vortragenden Rath im Finanz⸗Ministerium, und

Den Ober⸗Bergrath Fulda zu B zum Gehei Berg⸗ rath zu ernennen.

Heute wird das 9te Stuͤck der Gesetz⸗Sammlung ausgege⸗ en; dasselbe enthaͤlt: unter Nr. 2167. die Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre vom 24. April d. Sh⸗ betreffend die Bewilligung der Stempelfreiheit fuͤr die Gesuche und Verhandlungen wegen Befreiung von den Landwehr⸗Uebungen;

2168. das Statut der Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft mit der Allerhoͤchsten Bestaͤtigungs⸗Urkunde vom 15. Mai d. J. und der darin allegirten Aller⸗ hoͤchsten Kabinets⸗Ordre vom 28. Maͤrz 1840; das Allerhoͤchst vollzogene Privilegium vom 17. Mai d. J. zur Ausgabe von Aproc. auf den Inhaber lautenden Obligationen im Gesammt⸗Betrage von 100,000 Rthlr. fuͤr die Stadt Thorn; und den Allerhoͤchsten Kabinets⸗Befehl vom 30. Mai d. J. uͤber die Rechtsbestaͤndigkeit der von Stadt⸗- und Land⸗Gemeinen im Herzogthum Westphalen bis zum Schlusse des Jahres 1839 durch die Vertreter der⸗

selben abgeschlossenen Rechtsgeschaͤfte. Berlin, den 21. Juni 1841. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

Angekommen: Se. Durchl. der General⸗Lieutenant und

Gouverneur von Luxemburg, Prinz Friedrich zu Hessen,

von Neu⸗Strelitz.

d Se. Seehh der General⸗Major und Comman⸗ eur der 6ten Landwehr⸗Brigade, Fuͤrst Wilhelm Radziwil nach Havelberg. Ho““ b d z l,

Zeitungs⸗Nachrichten Enmn d.

Frankreich. G

Paris, 15. Juni. In der gestri eAes 1 gen Sitzung der Pairs⸗Kammer begann die Diskussion eines von der Deputirten⸗Kammer adoptirten

Kader

Gesetz⸗Entwurfes, betreffend das Verbot, neue Waorenauf dem Wege der Versteigerung zu verkaufen. Der Siegelbewahrer vertheidigte den Entwurf gegen mehrere von der Pruͤfungs⸗Kommission bean⸗ tragte Amendements desselben. Der Conseils⸗Präͤsident, Marschall Soult, war in dieser Sitzung anwesend. Der Graf Daru, Berichterstatter der von der Pairs⸗Kammer mit der Pruͤfung des Gesetz⸗Entwurfs uͤber die außerordentlichen Arbeiten beauftragten Pruͤfungs⸗Kommission, wird heute oder morgen seinen Bericht vorlegen. Die Minoritaͤt der Kommission war der Ansicht, daß der Entwurf mehrere Modisicationen erfahren muͤsse. Die Ma⸗ jorität aber theilte diese Meinung nicht, deren Annahme der Re⸗ gierung die groͤßten Verlegenheiten bereiten koͤnnte. Der Kom⸗ missions⸗Bericht erklaͤrt sich demzufolge zu Gunsten des Gesetz⸗ Entwurfs. Doch sind in jenem die Einwuͤrfe der Minoritaͤt foͤrmlich aufgefuͤhrt.

Die Geistlichkeit und die Vertreter ihrer Interessen rufen Wehe uͤber Herrn Humann, weil er die Kloͤster zur Zahlung der Grund⸗, Moͤbel⸗ und Fenster⸗Steuer herbeiziehen will, von der sie sich bisher groͤßtentheils faktisch frei zu halten gewußt haben. Es ist zu erwarten, daß sich der Finanz⸗Minister durch jenes Zetergeschrei nicht wird abhalten lassen, die fragliche Maßregel durchzusetzen. Wenn in der moralischen und gesellschaftlichen Verfassung Frankreichs Gruͤnde liegen, die Kloͤster zu dulden, so haben diese doch nichtsweniger als einen Anspruch auf Privile⸗ gien, welche ihre oͤkonomische Existenz zum Nachtheile der Masse der Steuerpflichtigen erleichtern und ihre Vermehrung beguͤn⸗ stigen.

Das Dampfboot „le Grégeois“ hat einige Nachrichten uͤber die Expedition nach Tekedempt mitgebracht. Sie melden unge⸗ faäͤhr Folgendes: „Die Expeditions⸗Kolonne, welche am 18ten von Mostaganem aufbrach, durchzog ein von Ebenen und Ber⸗ gen begränztes herrliches Land und traf auf einer furchtbar schlech⸗ ten Straße, die den Marsch sehr verzoͤgerte, am 2ästen in Teke⸗ dempt ein. Es wurde nicht eine einzige Razzia gemacht, die Be⸗ vöͤlkerungen flohen bei unserer Ankunft, und die Kavallerie, welche ihre Pferde mit Lebensmitteln beladen hatte, war nicht im Stande, sie zu verfolgen. Die Proclamationen des General Bugeaud ha⸗ ben nicht den geringsten Eindruck hervorgebracht; er mußte alles unterwegs niederbrennen, weil er keine Unterwerfung fand. Nach den Befehlen des Emir sollte der Gouverneur von Tekedempt die Stadt raͤumen; er ließ bei Annäaͤherung der Franzoͤsischen Trup⸗ pen Feuer in dieselbe werfen; die Kolonne zerstoͤrte das Fort, und was das Feuer noch nicht verwuͤstet hatte. Abdel⸗ Kader, der seine Truppen im Gehoͤlze von Makta konzentrirt hatte spielte eine ganz passive Rolle; er blieb, ob er gleich beinahe 20,000 Mann hatte, weit vom Schlachtfelde entfernt. Auch der Marsch nach Mascara wurde nur durch die natuͤrlichen Hinder⸗ nisse muͤhsam, denn der Emir hielt sich stets entfernt genug. Mascara wurden 2000 Mann gelassen, die sogleich Anstalten zur Vertheidigung des Ortes, so wie zur Errichtung von Kasernen, Hospitaͤlern und Magazinen trafen; sie sind auf 2 Monate mit Lebensmitteln versehen, und es scheint, daß der General⸗Gouver⸗ neur die dauernde Besetzung dieses Platzes definitiv beschlossen hat; in diesem Falle wuͤrde Mostaganem das Entrepot von Mas⸗ cara, wie Philippeville das von Konstantine, werden. Auf dem Ruͤckwege von Mascara nach Mostaganem vertiefte sich die Ko⸗ lonne in die Gebirge, die den Sigg von Habrah trennen. Abdel⸗ hatte alle Vorkehrungen getroffen, um sie auf die— sem Punkte anzugreifen, und der General Bugeaud be⸗ ging den Fehler, der sich in Algier so oft wiederholt, daß er die Arriere⸗Garde zu sehr schwaͤchte. Wenn eine Kolonne zuruͤckmar⸗ schirt, ist stets die Arriere-Garde dem Angriff ausgesetzt; ral Bugeaud hatte dem General Levasseur indeß nur 1500 Mann gelassen, die, von der Haupt-Kolonne getrennt, sich 3 Stunden lang gegen 8000 Mann vertheidigen mußten, von denen sie um⸗ zingelt waren; es bedurfte der ganzen Tapferkeit unserer Truppen, der Geschicklichkeit des Generals und des Beistandes der Artille⸗ rie, um einem Feinde zu widerstehen, dessen Zahl und Stellung der unsrigen so uͤberlegen war. Es sollen bei diesem Gefechte 100. der Unsrigen kampfunfaͤhig geworden seyn. Zwei Capitaine sind unter den Gefallenen. Das Gros der Truppen, welches am Ge, fechte nicht Theil nehmen konnte, zeichnete sich durch seine Ge⸗ duld und Ausdauer aus. Am 3ten Nachmittags kehrte die Ko⸗ lonne erst nach Mostaganem zuruͤck. Am Aten ging der Herzog von Nemours nach Algier ab; vielleicht erhalten wir auf diesem Wege genauere Berichte. Der General Bugeaud beschloß, am 10ten sich nach Mascara und Saida zu begeben.“

Der Toulonnais meint, der Zweck der Bugeaud'schen Expedition sey nicht erreicht worden. Die Araber heiße es haͤtten Mascara wieder nehmen wollen und den Franzosen einen ziemlich bedeutenden Verlust beigebracht, den man auf 8 Todte und 120 Verwundete schaͤtze. Zu Mascara ist eine Garnison ge⸗ lassen worden, die man bald wird verproviantiren muͤssen. Die Kabylen hatten aus dieser Stadt alle bewegliche Habe mit sich genommen. HauptResultat. Der Herzog von Nemours, der bereits in Algier eingetroffen ist, erwartet dort seinen Bruder, den Herzog von Aumale, um mit demselben nach Frankreich zuruͤckzukehren.

Als der General Bugeaud in Ued⸗Menesa eintraf, erhielt er die Antwort auf eine Proclamation, welche er einem freige⸗ lassenen Gefangenen uͤbergeben hatte. Diese Antwort lautete: „Die Unterwerfung der Araber wird durch ein Pferd ohne Schwanz dargestellt, dieses Pferd ist in unseren Bergen unbekannt, wir werden es Dir schicken, wenn unsere Stuten es geworfen haben.“

Fruͤher schon (vergl. einen ausfuͤhrlichen Art. daruͤber in der „Staats⸗Ztg.“ d. J. Nr. 83.) ist gemeldet worden, daß die Re⸗ gierung mit Herrn von Stockmar wegen eines Colonisations⸗ Versuches in groͤßerem Maßstabe in der Umgegend von Vona unterhandle. Der Constitutionnel versichert jetzt, daß diese Sache dem Abschlusse nahe sey, und daß der Traktat wegen An⸗ siedelung von mehreren Tausend Schweizern in Afrika naͤchstens die Koͤnigliche Sanction erhalten werde. Zur Ausfuͤhrung des Planes soll eine Anleihe von 400,000 Fr. jäͤhrlich auf sechs Jahre zugestanden worden. Dieses Geld soll zur Ausfuͤhrung laͤndlicher

Gene⸗ auf das Bestimmteste dahin geaͤußert haben, daß er den Pairs⸗

Die Hospitaͤler sollen uͤberfuͤllt seyn. Das sey das

Bauten verwendet und in Zeit von 25 Jahren zuruͤckgezahlt werden. Wenn die Kolonisten bei ihrer Ankunft gesunde und bequeme Wohnungen finden, werden sie vor den nachtheiligen Einfluͤssen des Klima's gesichert seyn, und unmittelbar an die Bearbeitung des Bodens gehen koͤnnen. Zuerst sollen nur Schweizer zu dieser Auswanderung zugelassen werden, später aber auch Deutsche und Elsasser.

Mit dem Herzog von Nemours wird auch der Herzog von Aumale aus Algerien nach Frankreich zuruͤckkehren.

Ein Journal bemerkt, es sey nicht moͤglich, daß der dama⸗ lige Herzog von Orleans mit Didier persoͤnlich in Verbindung gestanden haben koͤnne, da der Prinz damals gar nicht in Frank⸗ reich, sondern in Palermo war.

Der Englische Botschafter, Lord Granvillle, hatte gestern fruͤh mit dem Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten eine lange Konferenz. Wie man behauptet, waren die neuesten Er⸗ eignisse auf der Insel Creta dieser diplomatischen Besprechung nicht fremd, da sofort auf telegraphischem Wege Befehle nach Toulon abgeschickt worden sind, die Ausruͤstung der Flotte zu be⸗ schleunigen, welche unter dem Kommando des Admirals de la Susse nach den Gewaͤssern der Levante unter Segel gehen wird.

Der Baron Kisseleff, Russischer Geschaͤftstraͤger in Paris, schickte vorgestern mit einem Courier sehr dringende Depeschen an den Grafen Pahlen nach Karlsbad ab.

Wir lesen in Galignani's Messenger: „Aus einer ge⸗ schaͤtzten Quelle vernehmen wir, daß die Mission des Sohnes des Herzogs Decazes nach St. Petersburg (wohin er vor eint⸗ gen Tagen abgereist) keinen andern Zweck hat, als dem Franzoͤ⸗ sischen Botschafter Depeschen in Bezug auf die Frage zu uͤberbringen.“

Der Erzbischof von Paris hat dem Minister der oͤffentlichen Arbeiten Vorstellungen daruͤber gemacht, daß die Regierung die von ihr bezahlten Arbeiter auch an Sonntagen und Festta⸗ gen arbeiten lasse. Ohne Zweifel wurden in Folge der Verwen⸗ dung des Praͤlaten die Arbeiten an den Fortificationen am vo⸗ rigen Sonntag und am Frohnleichnamstage eingestellt. 8

Paris wird seit einigen Tagen von Soldaten aller Waffen⸗ gattungen durchzogen, die auf Urlaub hier sind. Man folgert daraus, daß die Regierung auch nicht die entferntesten Kriegs⸗ besorgnisse mehr hege.

Es ist sicher, daß der beruͤhmte Tenorist Rubini nicht mehr auf der Scene erscheinen wird; er hat alle Engagements⸗Anerbie⸗ tungen abgelehnt. Herr Dormois, Direktor der Italiaͤnischen Oper in Paris, ist nach Italien abgereist, um einen neuen Tenor

anzuwerben.

Boͤrse vom 15. Juni. Obschon man dem Geruͤcht von einer Vertagung der projektirten Anleihe auf das naͤchste Jahr allgemein keinen Glauben schenkte, so trug dieses Geruͤcht bei Er⸗ oͤffnung der Boͤrse doch dazu bei, die Preise der Franzoͤsischen Renten zu unterstuͤtzen. Allein von zwei Uhr an draͤngten sich neuerdings Anbietungen und bewirkten einen Ruͤckgang der Preise. Man schien nunmehr im Gegentheil zu glauben, daß das Anle⸗ hen in einigen Tagen negozirt werden Anzeige an einem der ersten Tage des naͤchsten Monats erlassen werden wuͤrde.

ft Paris, 15. Juni. Das Vorhaben, die in der Didier⸗ schen Sache kompromittirten Journale vor den Pairshof zu stel⸗ len, ist in dem vorgestern gehaltenen Kabinets⸗Rathe beseitigt worden. Die Mehrzahl der in dieser Angelegenheit vertraulich zu Rathe gezogenen Pairs hatte sich gegen die ministerielle An⸗ sicht erklaͤrt, und der Kanzler, Baron Pasquier, soll sich sogar

hof in dem fraglichen Prozesse fuͤr inkompetent halte, und daß er, falls die Regierung bei ihrem Vorsatze beharre, dieser Ueberzeu⸗ gung gemäß sprechen und handeln werde. Unter solchen Um⸗

staͤnden konnte die Regierung ihrem Plane keine Folge geben,

ohne sich beinahe mit Gewißheit der schwersten Niederlage auszu⸗

setzen, obgleich sie den Grafen Molé und die nicht unbedeutende

Zahl von Pairs, welche gewoͤhnlich seiner Autoritaͤt folgt, auf

ihrer Seite hatte. Der Pairs⸗Kammer dagegen haͤtte nichts po⸗

litisch vortheilhafter seyn koͤnnen, als die Gelegenheit, durch eine

Inkompetenz⸗Erklaͤrung ihre richterliche Gewissenhaftigkeit und

ihre moralische Selbststaͤndigkeit zu bewaͤhren.

Seitdem die passive und schweigende Opposition der Geist⸗

lichkeit gegen die neue Ordnung der Dinge in Frankreich mit

dem vorigen Erzbischof von Paris Herrn von Auelen ihren

unbeugsamen Chef verloren hat, machen sich nach und nach einige

Zeichen versoͤhnlicher Gesinnung in der Kirche bemerkbar. Ob

sich in diesen Symptomen, wie man vermuthet, ein direkter Ein⸗ fluß Roms aͤußert, mag dahin gestellt bleiben. Thatsache aber ist es, daß der, ultramontanischen Sympathieen zugethane Theil des Klerus sich vorzugsweise zur Annaͤherung an die Juli⸗Monarchie bereit zeigt, waͤhrend die Anhaͤnger des Gallicantsmus mehr in ihrer theils feindseligen, theils wenigstens zuruͤckhaltenden Stellung verharren. Das Hauptorgan der streng Roͤmischen Gesinnung, ('Univers, muß gerade zu den dynastischen Blaͤttern gezählt wer⸗ den, waͤhrend die wortgewandteste Verfechterin der Grundsaͤtze der gallicanischen Kirche, die Gazette de France, dem Hause Orleans und der gegenwaͤrtigen Staats⸗Verfassuna bekanntlich einen Krieg auf Leben und Tod macht. Es steht nicht zu bezweifeln, daß die Regierung einen großen Werth auf jenes Entgegenkom⸗ men legt, und daß es zumal dem Hofe nicht an gutem Willen fehlt, das Wohlwollen der Kirche in immer groͤßerem Maße auf sich zu lenken. In diesem Sinne ist freilich schon Manches ge⸗ schehen; allein es sind groͤßere Zugestaͤndisse als die bisherigen erforderlich, um die Kirche zu uͤberzeugen, daß sie bei einer

etwaigen dritten Restauration nicht viel gewinnen wuͤrde. Aber

die gesammte liberale Presse wacht mit Argusaugen uͤber jede

Bewegung, welche die Geistlichkeit wieder in den Besitz eines

Theils des seit 1830 verlorenen Bodens bringen koͤnnte, und es

ist schwer, es wuͤrde selbst gefaͤhrlich seyn, gegen ihre einmuͤthige Stimme die Wiedereinsetzung der Kirche in ihren vorigen tand

zu augenscheinlich zu betreiben. Die ganze heutige bage Frank⸗

orientalische 8

und die betreffende