1841 / 185 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Potsdam mit Berlin 1,065,836 Frankfüurt.. 2709,800 In der Provinz Brandenburg. Stettin 492,357 Koͤslin 393,082 Stralsund 170,848 In der Provinz Pommern.. Breslau .1111“ Oppeln 906,010 Liegnitz 868,288 In der Provinz Schlesten.... Magdebuurg 628,695 Mersebulg 6583,700 Erfurt 324,826 In der Provinz Sachsen Muͤnster b] DI-665656 Arnsberg 530,212 In der Provinz Westphalen.. o11b— Duͤsseldorf..... 8009,951 Koblenz .. 478,501 1bö’ö’n]; Aachen In der Rhein⸗Provinz 2,591,72

2,591,72

In saͤmmtlichen acht Provinzen des Staats Die Zaͤhlung zu Ende des Jahres 1837 v Also wahrgenommene Vermehrung.. Diese betraͤgt auf 100,000 zu Ende des Jahres 1837 Lebende durchschnittlich 5739

der beinahe 5 ¼ pro Cent.

Insbesondere betrug der Ueberschuß der Geborenen uͤber die Gestorbenen in den Jahren 173,410 4839 1444,875 180 168,651

Also in diesen 3 Jahren zusammen Die Vermehrung hierdurch betrug auf 100,000 Lebende durchschnittlich 3454 oder nahe 320 pro Cent.

Außerdem muͤssen also noch hinzugekom⸗

men sein

Es ist bisher seit dem Jahre 1822 bei jeder dreijaͤhrigen Zaͤhlung eine Vermehrung der Einwohnerzahl wahrgenommen worden, welche groͤßer war, als der Ueberschuß der Gebornen üͤber die Gestorbenen innerhalb des Zeitraums, der seit der letzt

vorhergegangenen Zaͤhlung verfloß. Auch war dieses Mehr fort⸗

waͤhrend im Steigen. Es betrug naͤmlich nach dem am Ende der Jahre 829 28 —— 31 898 I 1nn 40 vollzogenen

Zaͤhlungen fuͤr die dreijaͤhrigen Zeitraäͤume—

8 N——16885688 77176763 1111I1I1“ AA131ö1“

1835 141,602 1838 322,030

und erscheint demnach fuͤr den letzten dieser Zeitraͤume bei weitem

Broͤßesten.

8 8 Erscheinung koͤnnen nur zwei Ursachen zum Grunde liegen, naͤmlich entweder ein Ueberschuß der Einwanderungen uͤber die Auswanderungen, oder eine vollstaͤndigere Aufnahme der im Staate lebenden Einwohner. Hoͤchst wahrscheinlich waren diese beiden Ursachen hier wirksam: es ist indessen nicht anzugeben, wie groß der Antheil ist, welchen jede von ihnen ins besondere daran

at. Laͤngst voruͤbergegangen sind allerdings die Zeiten, worin der Widerruf des Edicts von Nantes, und Bedruͤckungen wegen der Verschiedenheit religibser Ueberzeugungen, aus dem mittaͤg— lichen Frankreich, Savoyen, Salzburg und der Rheinpfalz dem Preußischen Staate zahlreiche Familien gewerblich- und sittlich— hoͤher ausgebildeter Ansiedler zufuͤhrte. Auch die spaͤteren, großen⸗ theils mißlungenen Versuche, Kolonisten aus Schwaben und Franken in die schwach bevoͤlkerten Provinzen des Preußischen Staats ostwaͤrts der Oder zu verpflanzen, leben nur noch in der Erbunerung aͤlterer Zeitgenossen. In frischem Andenken sind da⸗ gegen Auswanderungen von Mennoniten in das fuͤdliche Rußland, von Tuchmachern und selbst von laͤndlichen Tageloͤhnern nach

Polen, und in den neuesten Zeiten von Familien, deren bedauerns⸗ wercher Hang zur Absonderung in Glaubenssachen nur jenseits des Weltmeers Befriedigung erwartet. Waͤren Ein⸗ und Aus⸗ wanderungen dieser Art außer den Geburten und Todesfaͤllen das einzige Mittel, die Volkszahl zu mehren oder zu mindern; so wuͤrde nach diesen Thatsachen jetzt eher an ein Uebergewicht der Auswanderungen als an ein Uebergewicht der Einwanderungen

m Preußischen Staate zu glauben sein, Aber es bestehen Ver— vbvaͤltnisse zwischen benachbarten Staaten, welche kaum bemerkt in

ihrer geraͤuschlosen Wirksamkeit sehr betraͤchtliche, und mehren⸗

theils sehr wohlthaͤtige Veraͤnderungen in der Zahl und Beschaf⸗ senheit der Bevolkerung hervorbringen.

In der Bluͤthenzeit der Jugend, im sechszehnten oder acht⸗ zehnten Lebensjahre, erwacht sehr allgemein eine Neigung, sich selbstständig zu bewegen, welche selten genugthuend unter dem

Einflusse derer befriedigt wird, deren Leitung und Pflege die jugendliche Kraft entwickelte. Auch sehr verstaͤndigen Eltern wird

es schwer, die Selbstständigkeit anzuerkennen, wozu die Jugend sich schon herangereift fuͤhlt. Trennung auf einige Zeit scheint beiden Theilen wohlthaͤtig, um in einer durch die Fortschritte der Entwickelung so sehr veraͤnderten Stellung sich wieder zurechtzu⸗ finden. Der Juͤngling aus den gebildeten Staͤnden begiebt sich auf auswaͤrtige Lehranstalten oder auf Reisen; der Handwerker⸗ geselle wandert; der Sohn und die Tochter des Tagelöhners suchen auswaͤrts Gesindedienste. verhaͤltnissen erscheint dem jungen Manne Anstellung in fremden Laͤndern lockender,

22228505 1,835,702

1,056,287

2,858,820

1,637,221

11,907,091

14,098,125

808,900.

8

322,030

ö“ 1829 1832

Beschaͤftigung oder

äus der Ferne sehr oft beguͤnstigter, als der einheimische. Ein großer Theil derjenigen, welche diese Versuche, zur Seibststndig⸗ keit des reiferen Alters uͤberzugehen, dem gewohnten Famillen⸗ leben entzieht, kehrt nach einigen Jahten wieder an seinen Ge⸗ burtsort oder in dessen Naͤhe zuruͤck: aber Viele werden auch dadurch ihrer Heimath gaͤnzlich entfremdet; allmaͤhlig eingebuͤr⸗ ert im Auslande gruͤnden sie Niederlassungen daselbst, und durch Amt, Gewerbe, Heirath und Sitten ganz mit den Eingeborenen verschmolzen, bleibt es kaum noch im Andenken, daß sie dereinst Fremdlinge waren. Die Staaten geben und empfangen diesen

Fremden.

ee

wirthschaftlich 1. verlaͤss Aber das Anlegen und Fortfuͤhren solcher Verzeichnisse setzt einen

L

ßeren Europaͤischen Staaten mangelt es zuweilen selbst solcher Verzeichnisse nothwendigen Elementarkenntnisse besitzen; und oͤfter vielleicht noch sehlt die sittliche Zuperlaͤssigkeit, welche fuͤr richtige Fuͤhrung solcher Verzeichnisse buͤrgt. Ortsgemeinden werden bald zu zahlreich, um von einem Manne

Selbst in gluͤcklichen Familien⸗ Zweck untergelegt; so erscheint sehr leicht ein Mißverhaͤltniß zwi⸗

1 als das Anerbieten der Heimath,und auch im 18. der Jungfrauen erscheint der Freier

Zufluß einer kraͤftigen und thaͤtigen Bevoͤlkerung zwar gegenseitig aber nicht mit gleichem Vortheile. Die groͤßere Ausdehnung des Gebiets beut der Wanderlust schon ansehnlichen Raum innerhalb der eigenen Begrenzung. Der Schlesier wandert nach Ostpreußen, der Preuße vielleicht in die Mark Brandenburg. Beide verlassen

nur ihre Provinz, nicht den Preußischen Staat, waͤhrend der

Mecklenburger sich den heimathlichen Verhaͤltnissen nur dadurch genugthuend entziehen kann, daß er in einen andern Staat uͤber⸗ tritt. Der lebhaftere Verkehr, der weitere Umfang und die groͤßere Mannigfaltigkeit der Unternehmungen locken zum Anzie⸗ hen aus groͤßeren Entfernungen: in ansehnlichen Handelsplaͤtzen, und ver allem in den Hauptstaͤdten der groͤßeren Staaten besteht daher ein sehr großer Theil der Einwohner aus eingebuͤrgerten Der Preußische Staat in seiner langausgedehnten e von Memel bis Saarbruͤck, und in der betraͤchtlichen Anzahl seiner ansehnlichen Staͤdte, in Norden, Westen und theils auch Suͤden, umgeben und durchschnitten von vielen mindermaͤchtigen Staaten, erfreut sich besonders dieser Vortheile, und darf daher wohl darauf rechnen, daß er mehr Einwohner durch das Zuziehen der wanderlustigen Jugend von außen empfaͤngt, als er dahin abgiebt. Unberuͤhrt mag hier bleiben, wie auch der Geist der Verwaltung dazu beitragen duͤrfte, dem Preußischen Staate ein Uebergewicht der Einwanderungen dieser Art uͤber die Auswan— derungen zu verschaffen. Gewohnheit macht uͤberall den Einge— bornen und Eingebuͤrgerten die Verhaͤltnisse werth, worunter sie leben: vielleicht ist Niemand eines ganz unbefangenen Ulrtheils daruͤber sicher; und jedenfalls verletzen Eroͤrterungen uͤber die Vorzuͤge und Maͤngel derselben oͤfter, als sie belehren. Unzwei⸗ felhaft ist es Thatsache, daß ein betraͤchtlicher Theil der Einwoh— ner des Preußischen Staats nicht innerhalb desselben geboren

18

wurde; daß derselbe noch jaͤhrlich ein betraͤchtliches Maaß von geistigen und koͤrperlichen Kraͤften empfaͤngt, deren Entwickelung aus der Schwaͤche der Kindheit nicht auf seine Kosten geschah; und daß dieser mit wachsende Zufluß ihm ohne Geraͤusch mehr Menschen zufuͤhrt, als es Einwaͤnderungen ganzer Familien mit Kindern und Greisen jemals vermoöchten.

den Segnungen des Friedens fortdauernd und Aufsehen sehr viel

Es ist ein wesentliches, aber nur in aͤußerst seltenen Faͤllen

vollstaͤndig befriedigtes Beduͤrfniß der Ortsgemeinden, daß uͤber alle Mitglieder derselben Verzeichnisse 8 unter amtlicher Beglaubigung Jahr und Monatstag ihrer Geburt

gefuͤhrt werden, worin

nebst ihren Geschlechts-, Standes-, Gewerbs-, Ehe- und Reli⸗

gionsverhaͤltnissen eingetragen sind: summarische Auszuͤge hieraus, terminlich, beispielsweise am Schlusse jedes Kalenderjahres ange⸗

egt, koͤnnten dann die Zahl der Ortseinwohner mit allen staats⸗ wichtigen Unterabtheilungen zuverlaͤssig ergeben.

DOrganismus der im Staatsverbande lebenden Menschen voraus, velcher vollkommen durchgebildet, wenigstens in keinem der groͤ— besteht. In kleinen Gemeinden an Maͤnnern, welche die zur Fuͤhrung

Ansehnlichere

fuͤr diesen Zweck uͤbersehen zu werden: sie beduͤrfen raͤumlich be— grenzter Abtheilungen, uͤber deren jede besondere Verzeichnisse zu fuͤhren sind. Der Versuch, aus diesen Verzeichnissen der Ein⸗ wohner jedes Bezirks ein allgemeines namentliches Verzeichniß

der gesammten Ortseinwohner nach allen ihren vorstehend bezeich⸗ neten

Lebensverhaͤltnissen aufzustellen, fuͤhrt in Gemeinden von betraͤchtlichem Umfange fast unvermeidlich auf Arbeiten, die des⸗ halb unbrauchbar werden, weil bei solcher Ausdehnung ihre Zu⸗ verlaͤssigkeit nicht mehr verbuͤrgt werden kann. Solcher allge⸗ V meinen Verzeichnisse bedarf es aber auch nicht fuͤr den Zweck einer Volkszaͤhlung; es genuͤgt vielmehr in dieser Beziehung, daß

saͤmmtliche besondere Verzeichnisse fuͤr die Bezirke gleichzeitig ab⸗

geschlossen, und fuͤr den Zustand eines und desselben Tages sum⸗ marische Auszuͤge aus ihnen angefertigt werden, deren Zusammen⸗ stellung sodann die gesammte Einwohnerzahl auch der bedeutend⸗ sten Ortschaften in einer Uebersicht ergiebt, deren Richtigkeit, so weit sie auf bloßen Kalkulatur- und Kanzleiverrichtungen beruht, sowohl im Ganzen, als im Einzelnen durch veranstaltete Revistonen leicht zu pruͤfen ist. Die materielle Richtigkeit solcher Ueber⸗ sichten beruht auf der Zuverlaͤssigkeit der einzelnen Bezirksver⸗ zeichnisse, und diese wieder darauf, daß alle vorkommenden Aen⸗ derungen vollstaͤndig angemeldet und richtig eingetragen sind. Ob dieses geschehen sei, kann nur durch Nachfragen von Haus zu Haus ermittelt werden, welche so oft zu wiederholen sind, daß entschluͤpfte Fehler durch Erinnerungen, die noch in frischem An⸗ denken sind, leicht verbessert werden koͤnnen. Die Moͤglichkeit, solche Nachfragen oft genug zu wiederholen, beruht vornaͤmlich darauf, daß der Umfang der Bezirke sehr maͤßig, und zu solchen Nachfragen wenigstens periodisch hinreichende Muße vorhanden ist. Werden solche Verzeichnisse mit der erreichbaren Zuverlaͤssig⸗ keit gefuͤhrt; so koͤnnen amtlich bescheinigte Auszuͤge daraus die Stelle der jetzt uͤblichen Zeugnisse uͤber Geburte ⸗, Ehe⸗ und T odesver⸗ haͤltnisse vertreten, und haben den wesentlichen Borzug vor ihnen, daß sie nicht, wie jetzt, von der Aufzeichnung religibser Handlungen abhaͤngig sind, welche nach Verschiedenheit der Glaubensbekennt⸗ nisse in den Kirchengemeinden verrichtet werden. Ausgeschlossen ist durch diese Bemerkung keinesweges die Fuͤhrung von Kirchen⸗ büͤchern, deren Vergleichung mit den Verzeichnissen der Ortsge⸗ meinde- oder Polizeibehoͤrden vielmehr ein sehr zweckmaͤtiges Mittel bleibt, die zuvexlaͤßige Fuͤhrung derseiben zu sichern. Indem bei solcher Gestaltung die Verzeichnisse der Einwohner nach Ortschaftsgemeinden oder deren Bezirken zunaͤchst eine hohe Wichtigkeit fuͤr die Bescheinigung persoͤnlicher Verhaͤlt⸗ nisse zu Privat⸗ und oͤffentlichen Zwecken erhalten, bekommt jeder besonnene und rechtliche Mensch ein nahes Interesse an deren

vollstaͤndiger und richtiger Fuͤhrung: und auch dieses vermag die⸗ selbe sehr wesentlich und in dem Maaße mehr zu befsrdern⸗ worin die Bildung des Verstandes und der Sitten ihren Einfluß erwei⸗ tert. Jedes andere Interesse, welches zur Befoͤrderung richtiger Einwohnerzaͤhlungen aufgeboten wird, wirkt minder zuverlaͤsng. Wird den Einwohnerzählungen bloß ein staatswirthschaftlicher

schen dem Gebrauche solcher Zaͤhlungen, und den Mitteln sich ihrer Zuverlaͤssigkeit zu versichern. Unter uͤbrigens Umstaͤnden entscheidet allerdings die Zahl der Einwohner uͤber die Macht der Staaten. Aber diese Zahl ist nur eine einzelne der Vedingungen, worauf jene Macht beruht; nicht auf die Zahl der ö1 allein, sondern guch auf ihre persoͤnlichen Eigen⸗ schaften und auf den Umfang der aͤußern Guͤter, woruͤber sie zu verfuͤgen vermögen, kommt es hierbei wesentlich an. Auch ist die Maͤcht der Staaten bei gleichen Mitteln mehr oder minder wirk⸗ sam nach dem Geiste der Verfassung und Verwaltung, und nach der Freiheit, sich nach Außen hin zu entwickeln, welche die Be⸗ iehungen auf andere Staaten ihnen gestatten. Wenn ein Staat

storbenen im Lause eines Jahres die Zahl seiner Einwohner um ein Hunderttheil vermehrt; so duͤrfte doch schwerlich nachzuweisen sein, daß er dadurch am Ende des Jahres maͤch tiger geworden sei, als er am Anfange desselben war. Von dieser Ansicht aus erscheint eine Unsicherheit in den Angaben der Einwohnerzahl’ welche sich innerhalb der Grenzen eines Hunderttheils erhaͤlt, durchaus gleichguͤltig; gleichwohl ist das Hunderttheil der Beyöl⸗ kerung eines Staats von 15 Millionen eine Menschenmasse von anderthalb hundert tausenden, d. i. von sehr viel mehr, als die Einwohnerzahl sehr ansehnlicher Staͤdte, und selbst des groͤßern Theils der zum Deutschen Bunde gehoͤrenden Staaten betraͤgt. Wird ein Steuer-Interesse der besondere Beweggrund genauer

Einwohnerzaͤhlungen; so wird einerseits ein Bestreben nach Voll⸗ anderseits eine Neigung

staͤndigkeit unter den Steuerbeamten, und zu Verheimlichungen unter den Steuerpflichtigen hervorgerufen. Jenes kann Doppelzaͤhlungen in den mannigfaltigen Faͤllen erzeu⸗ gen, worin es zweifelhaft wird, welche Behoͤrde gewisse Personen in ihre Listen aufzunehmen hat; diese wird dagegen sehr leicht er⸗ sinderischer in den Vorwaͤnden, das Dasein von Personen zu verheimlichen, als die Behoͤrden in den Mitteln, dasselbe aufzu⸗ finden. In Frankreich bringt eben jetzt eine neue im Steuer— Interesse verordnete Volkszaͤhlung offenen Widerstand dogegen in den Ortsgemeinden hervor. Soll die Zahl der Einwohner zur Grundlaͤge der Vertheilnng von allgemeinen Verpflichtungen und Lasten dienen; so liegt auch die Versuchung, dieselbe niedriger, als sie, wirklich ist, anzugeben, in dem Maaße naͤher, worin die Ruͤcksichten auf das besondere Interesse der Ortsgemeinden die Theilnahme an dem Wohl und Wehe des Ganzen uͤberwiegen. Schon die sehr entfernte Besorgniß, daß dereinst von dem Fr⸗ gebnisse der Zaͤhlungen ein solcher Gebrauch gemacht werden koͤnne, reizt zu Verheimlichungen, oder laͤßt wenigstens gleichguͤltig gegen Aueslassungen, die bei groͤßerer Sorgfalt wohl vermeidbar bleiben. Darauf beruht es vermuthlich, daß sehr allgemein die polizeilichen Zaͤhlungen der Einwohner oͤfter durch Auslassungen unvollstaͤndig, als durch Doppelzaͤhlungen taͤuschend werden. Die Zahl der Per— sonen, welche sich aus unlauteren Absichten der Kenntniß der Sicherheitspolizeibehorden zu entziehen suchen, kann nur da be— traͤchtlich sein, wo die Sittlichkeit im Allgemeinen noch auf einer sehr niedrigen Stufe steht. Diese zu verbessern, hat aber jede Regierung sehr viel dringendere Beweggruͤnde, als die besondere Ruͤcksicht auf Vervollstaͤndigung der Einwohnerzaͤhlungen. Der niedere Zweck wird leicht nebenher erreicht, indem die Staatsge⸗ walt den hoͤheren foͤrdert; aber es bleibt mindestens sehr bedenklich, sich mit Schaͤrfung der polizeilichen Aufsicht auf einzelne Hand⸗ lungen zu behelsen, wo vollstaͤndige Besserung nur durch Loͤsung einer hoͤheren sittlichen Aufgabe erreichbar ist.

Die bedeutende Zunahme der Bevdlkerung des Preußischen Staats, welche die jetzt vollzogene Zaͤhlung nachweist, ist aller— dings nicht bloß aus dem Ueberschusse der Geborenen uͤber die Gestorbenen, und der Einwanderungen uͤber die Auswanderungen in dem vorhin erlaͤuterten Sinne, sondern auch aus einer Ver⸗ besserung des Verfahrens bei der Zaͤhlung hervorgegangen, welcher jetzt uͤberall namentliche Verzeichnisse der Einwohner zum Grunde gelegt werden muͤssen. Hierdurch wird es moͤglich, Revisionen der von den oͤrtlichen Behoͤrden vollzogenen Zaͤhlungen mit dem Erfolge anzustellen, daß sie bestimmt uͤberfuͤhrt werden koͤnnen, Personen ausgelassen zu haben, die sich zur Zeit der Aufnahme am Orte befanden, aber in den von ihnen eingehenden Registern nicht verzeichnet sind. Die Mböglichkeit einer solchen Kontrolle hat die Aufmerksamkeit geschaͤrft, und besonders sichtlich in den⸗ jenigen Landestheilen gewirkt, wo die Zaͤhlungen bei minder allge⸗ mein verbreiteter Bildung theils in Folge bloßer Unachtsamkeit, theils vielleicht auch in Folge eitler Besorgnisse der meisten Aus⸗ lassungen verdaͤchtig waren. Es ist dies ein bedeutender Fort⸗ schritt in der Verbesserung der Zaͤhlungen, wobei jedoch eben sowohl Auslassungen besonders nicht ansaͤßiger Personen, als auch Doppelzaͤhlungen aus irrthuͤmlichen Ausichten uͤber die Kompetenz der Behoͤrden noch immer möoͤglich bleiben. Von der ferneren Erweiterung des Reiches der Vernunft und der Sittlichkeit, ins⸗ besendere aber von der fortschreitenden Ausbildung der Verhaͤlt⸗ nisse der Ortsgemeinden zu der Regierung haͤngen auch fuͤr die Zukunft noch Verbesserungen der Einwohnerzaͤhluͤngen bis zu den⸗ jenigen Grenzen ihrer Richtigkeit ab, welche die Beschaffenheit eines in jeder Minute veraͤnderlichen Gegenstandes von selbst ergiebt. H.

0

Dauer der Eisenbahnkahrten am 3.

Abgang

ZJuli 1841.

Zeitdauer

40 40 42 44 40 46

Abgang

von 1E1m Um 8 Uhr I“

2

Nachmittags

Zeitdauer . 42 40 42 8 40 . 4 - Nachmittags 40 CCCCEE33“ 54

von

St. S9i deenn.

Morgens „„ Um 66 Uhr Morgens. ..

Vormittags.. Vormittags 8 2 Nachmittags 4 2 Nachmittags 6 v.J“ 10 8

Auswärtige Börsen.

20. Juli. Niederl. wirkl. Schald 51 ½. 59, do. Span. 21 Fr.

Oesterr. 103 ½.

Amsterdam, Kanz. Bill. 24 Ir. 59% Prüm. Sch. Pol.

A nt werpen, 29. Juni. Zinsl. 5 ½. Neue Anl. 21 . 8

IHIamburg, 2. Juli. Bank-Actien 1670 G. FEngl. 107 ¾.

I. 0 n do 11. Cons. 39 89 ½. Relg. 100 ½. An 9 Passive 5. Ausg. Sch. 10 f.. 2 ½ % IIoll. 52 zr. 5 9% Port. 33. 3 ½ 19 ¼. Uogl. Russ. 1133 Bras. 67 ½. Columb. 20 ⅞. Mex. 27. Peru 14 z. Chili 60 ½.

Panis, 29 .. 59 coue. 115. 35 Rente fln cour. 76. 80. 5⁵ Span. Rente 23 ½. 5 ½

100 ½.

. Zinsl. 5 %. Preuss.

Passive. —. Ausg.

Russ.

29. Juni. Neue

Rente

102.

5 sin 00 Neapl. au compt. Passive 5 ½.

8 890 15. 8 33 o“

Königliche Schaucpiele.

Montag, 5. Juli. Im Schauspielhause: Vor hundert Jah⸗ ren, Sittengemaͤlde in 4 Abth., von E. Raupach. Hierauf: Der Verstorbene. Posse in 1 Akt, von Tenelli.

8

Königsttädtilches Theater 1“ Montag, 5. Juli. (Siebenundzwanzigste Italiaͤnische Opern⸗ Vorstellung.) II Barbiere di Seviglia. Opera buffa in 2 Aiti. Musica del Maestro Rossini. Preise der Plaͤtze: Ein 1 Rählr. 10 Sgr. Ein Platz in ersten Ranges 1 Rthlr. u. s. w. Textbuͤcher, in Italiaͤnischer und Deutscher Sprache, sind im Billet⸗Verkauf⸗Buͤreau und Abends an der Kasse à 5 Sgr. zu haben. Der Anfang der Italiaͤnischen Opern⸗Vorstiellungen ist um halbb 7 Uhr. Die Kasse wird um halb 6 Uhr geöͤffnet.

Platz in der Orchester⸗Loge den Logen und im Balkon des

Verantwortlicher Redacteur Dr. EEEEEETPT111AX1AX“X 8

eispielsweise durch den Ueberschuß der Gebornen uͤber die Ge⸗

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Her Bericht

1841.

Amtl. Nachr. I

Landtags⸗Augelegenheiten. Rhein⸗Provinz. Sitzungen vom 25. und 20. Juni. Forst⸗ und Jagd⸗Polizei. Pensionen der Schullehrer. Verbot der Nachtweide. Pacht⸗ und Pfand⸗ schaften. Hebammen⸗Lehranstalt.

Frankreich. Paris. Admiral Lalande soll das Ober⸗Kommando uͤber die Franzoͤsische Flotte im Mittelmeer uͤbernehmen. Mini⸗ stecielle Erklaͤrung uͤber den Stand der Befestigungs⸗Arbeiten. Vermischtes. Toulon. Nachrichten aus Algier. Briefe aus Paris (Haltung Frankroichs der Englischen Krisis gegenuͤber. Wiederauflebende Opposition gegen die Befestigung von Pacis.

Grostbrit. u. Irl. London. Sir R. Peel's Wahlrede. Wah⸗

len. Freilassung Stoddart's in Buchara. Syriens Zustand. Vermischtes.

Deutsche Bundesstaaten. Muͤnchen. Großherzog und Groß⸗ herzogin von Oldenburg. Hannover. Koͤnigliche Verfuͤgung, die Aufloͤsung der Staͤnde-Versammlungen betreffend. Stutt gart. Reise der Koͤnigin uach Kissingen. Univ. Bibliothek. Schreiben aus Altenburg. (Saͤchsisch⸗Bayrische Eisenbahn.) Schreiben aus Leivzig. (Wiederholtes Guttenbergs⸗Fest.)

Freie Stadt Krakau. Großes Feuer im Konvikt.

Desterreich. Wien. Zur Statistik des Oesterr. Fabrikwesens. Aufklaͤrung uͤber den neulichen Vorfall mit dem Schiff „Giacomo Giorgio“. talien. Neapel. Duell.

J Spanien. Die Vokmundschaft wird von dem Senate und dem

Kongresse fuͤr erledigt erklaͤrt.

Türkei. Konstantlnopel. Neue Veraͤnderungen in der Ver⸗ waltung. Maßregeln der Regiecung zur Erleichterung der Chri⸗

sten. Pest und Maßregeln gegen dieselbe.

Nord⸗Amerika. Finanz⸗Bericht. Vermischtes. Der Beit. Gesandte in Mexiko glaubt seine National⸗ Flagge beschimpft. Verbot des Schleichhandels zwischen Meriko und Teras.

1— Kronik des Tages.

Se. Majestaͤt der. Koͤnig haben Allergnaͤdigst geruht, den Regierungs⸗Rath und Rittergütsbesitzer von Heyden zu Stettin zum Landrath des Demminer Kreises, im Regierungs⸗Bezirke Stettin, zu ernennen.

„Der Notar Peter Hamm zu Wermelskirchen ist zum Notar fuͤr den Friedensgerichts⸗Bezirk Lindlar, im Landgerichts⸗Bezirke Koͤln, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Lindlar und der No⸗ tar Johann Daniel Zimmermann zu Lindlar zum Notar fuͤr den Friedensgerichts⸗Bezirk Wermelskirchen, im Landgerichts⸗ Bezirke Elberfeld, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Wermels⸗ Firgsne. bestellt worden.

Angekommen: Der General⸗Major und General⸗Adju⸗ tant Sr. Majestaͤt des Koͤnigs, von Neumann, von Ludwigslust.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗Praͤsident der Provinz Sachsen, Flottwell, nach Magde⸗ burg.

Landtags-Angelegenheiten.

Rhein⸗Provinz.

Düsseldorf, 25. Juni. Bei dem Berichte uͤber das in der gestrigen und heutigen Sitzung zum Vortrag gekommene Re⸗ ferat des zweiten Ausschusses die dritte Koͤnigliche Proposition (Forst⸗ und⸗Jagdpolizei) betreffend, koͤnnen wir uns nur auf die unter dem 15. c. gemachten Bemerkungen beziehen, indem es auch bei diesem umfassenden Gesetz⸗Entwurf unmoͤglich ist, der Discussion uͤber die einzelnen §. zu folgen, sobald der Entwurf nicht selbst vorliegt. Schon der §. 2 gab zu einer interessan⸗ ten Eroͤrterung Veranlassung, in wie fern naͤmlich Militair⸗Per⸗ sonen zur Handhabung der Jagd⸗ und Forst⸗Polizei besugt und verpflichtet seyn sollen. Es wurde bemerkt, daß nach der hier geltenden Criminal⸗Prozeß⸗Ordnung die Personen, welchen die Handhabung der gerichtlichen, der Forst⸗ und Jagd⸗Polizei ob⸗ liege, genau bezeichnet, daß diese aber uͤberall nur solche sind, welche unter der Autoritaͤt des oͤffentlichen Ministeriums stehen und von diesem daher auch bei etwaiger Vernachlaͤssigung ihrer Pflicht oder Mißbrauchs ihrer Gewalt zur Verantwortung gezogen werden koͤnnen, was bei den Militair⸗Personen nicht der Fall sey. Da⸗ her wurde der Zusatz beliebt, daß Militair-Personen nur zur Unterstuͤtzung der gesetzlich bestellten Beamten bei Handhabung der Forst⸗ und Jagd⸗Polizei befugt und verpflichtet seyn sollen. So wurde auch bei manchen anderen Stellen des Gesetz⸗Ent⸗ wurfs moͤglichst auf die in der Provinz geltenden Gesetze Ruͤck⸗ sicht genommen, z. B. wo es sich davon handelt, ob und in wel⸗ cher Naͤhe die Errichtung neuer Wohnhaͤuser an Waldungen ge⸗ stattet werden duͤrfe. Wenn ferner bei eintretenden Waldbraͤnden die, nöthigenfalls zwangsweise zu fordernde Huͤlfe der Umwohnen⸗ den, so wie bei sonstigen Feuersbruͤnsten, und zwar ohne Vergel⸗ dench. Mcnsene enommen werden soll, so hielt man doch die brohender Jafe⸗ a, wo es sich von Vertilgung einen Wald be⸗ 8 Insekten handelt, fuͤr zu sireng, und war der Meinung daß den dabei Huͤlfeleistende en Wald⸗Ei 18EEE äöö ssenden von den Wald⸗Eigenthuͤmern ein

billiger Taglohn, wo aber wegen Gefahr allgemeiner Anst zu dem freilich wohl nur 88 sel e hczun Mittel des Abbrennens eines 8 eltensten Falle zu ergreifenden vürE Ie ves ganzen oder eines Theiles des Wal⸗

des wuͤrde geschritten werden 8 7 a un, muͤsse dem Eigenthuͤmer eine von

er Provinz zu leistende billige Entschaͤdi .

ber den Titel Iin 8 chädigung gewaͤhrt werden. hs bes Entwurfs (Jagd⸗Polizei)

ausgesetzt. g auf Schutz eines achtba⸗ ren Buͤrgers gegen unrechtmaͤßige Beschraͤnkung seines Gewerbes wurde zum 4. und ein anderer, die Errichtung eines besonderen Ministeriums fuͤr Handel und Gewerbe betreffe 9. Aus⸗ schuß verwiesen.

Düsseldorf, 26. Juni, Dem in der Provinz lange em⸗ pfundenen Beduͤrfniß eines Pensions⸗Reglements fuͤr die Beam⸗ ten hoͤherer Lehr-Anstalten wird durch die siebente Allerhoͤchste Proposition Abhuͤlfe dargeboten und es kam der desfallsige Be⸗ richt des 3. Ausschusses heute zur Berathung. Der Gesetz⸗Ent⸗ wurf, welcher sich fast durchgaͤngig dem fuͤr Staats⸗Beamten be⸗

stehenden allgemeinen Pensions⸗Reglement anschließt, wird mit geringen Modificationen nach dem Antrage des Ausschusses dank⸗ bar angenommen; nur die Abaͤnderung des §. 19 dahin vore 8 schlagen, daß in der Regel, und wo nicht qanz 11—“ pflichtungen specieller Stiftungen, Korporationen oder privat⸗ Personen bestehen, der Staat die Pension dieser Beamten über⸗ nehmen moͤge, da ja auch die Berufung dieser Beamten vom Staate ausgehe. 8 h8 Der Bericht des 7ten Ausschusses uͤber die 14te Allerhoͤchste Proposition, das Verbot der Nachtweide betreffend, sprach sich fast durchaus fuͤr die Annahme des ve rliegenden Gesetz⸗Ent. wurfs aus. Da indessen von einem Abgeordneten aus dem Iten Stande auf Erweiterung des Gesetzes, naͤmlich in Hinsicht des Einfangens des Aufsichtslos herumlaufendn Viehes und Absper⸗ rung desselben in Pfandstaͤllen angetragen wurde, so schien eine Zuruͤckverweisung des Gegenstaͤndes an den Ausschuß angemessen um sich nach Einsicht des Rural⸗- Gesetzes uͤber die Zulaͤssigkeit oder Nothwendigkeit solcher zusaͤtzlicher Bestimmungen zu aͤußern

Die 5te Allerhoͤchste Proposition die Rechts⸗Verhaͤltnisse der Besitzer von Pacht⸗ eund Pfandschaften betreffend wurde als einem schon auf fruͤherem Landtage oft zur Sprache 1 ebrach⸗ ten Beduͤrfnisse entsprechend, ganz dem Berichte des Aus⸗ schusses gemaͤß angenommen. Es laͤßt sich naͤmlich nicht verken— nen, daß die Rechts⸗Verhaͤltnisse solcher alten, zwar in der Ferin von Versatzkaͤufen oder Pfand⸗Vertraͤgen geschlossenen ihrer Na⸗ tur nach aber in der Regel wirkliche Verkaͤufe bezweckenden Kon⸗ trakte, endlich regulirt und unter Beruͤcksichtigung allenfallsiger Anspruͤche der urspruͤnglichen Pfandgeber, ein Termin bestimmt werden muͤsse, binnen welchem entweder die Bedingungen der Wiedereinloͤse erfuͤllt, oder die gegenwaͤrtigen Besitzer als volle Eigenthuͤmer des verpfaͤndeten Objektes anerkannt werden moͤgen Bei der Berathung wurde bemerkt, daß aͤhnliche Verhaͤltnisse auch noch in andern Theilen der Provinz als von denen der Ge⸗ setz⸗Entwurf rede, d. h. in solchen, welche außerhalb des Spren⸗

gels des Rheinischen Appellations⸗Gerichtshofes gelegen sind, ob⸗

walten und wurde beschlossen, Se. Majestaͤt in der Adresse un⸗ terthaͤnigst zu bitten, daß die Behandlung dieses Gegenstandes, wo auch immer in der Provinz sich die gleichen Verhaͤltnisse und das gleiche Beduͤrsniß herausstelle, nach den beantragten Grund⸗ saͤtzen gestattet werden moͤge. 8

Schließlich wurde das Referat des 10. Ausschusses uͤber die Hebammen⸗Leh r⸗Anstalt zu Koͤln vorgetragen Es wird dahin angetragen, dem Herrn Ober⸗Praͤsidenten fuͤr seine bisheri⸗ gen sehr verdienstlichen Bemuͤhungen fuͤr die Anstalt zu danken und beschlossen, denselben zu bitten, zur Ausfuͤhrung des Vorschla⸗ einiger kleinen Veraͤnderungen alsbald die noͤthigen Einleitun en ges treffen zu wollen. 8

rescaenaenea

Zeitungs⸗-

————

Uachrichten.

Ausland.

Frankreich.

Paris, 30. Juni. Der Moniteur parisien meldet, daß der Admiral Lalande das Ober⸗Kommando uͤber die Franzoͤsischen Ge⸗ schwader im Mittellaͤndischen Meere uͤbernehmen werde. Es wuͤrde diese Nachricht, wenn sie sich bestaͤtigen sollte, insofern von Bedeutung er die temporisirende Politik in den orientalischen Angelegenheiten durchaus mißbillige. An der Boͤrse machte diese Nachricht einige Sensation und bewirkte, daß sich die Anbietungen gegen Schluß des Parquets haͤuften. Der Temps glaubt indeß, daß die An⸗ gabe des „Moniteur parisien“ voreilig sey, und versichert, daß wenigstens noch kein offizieller Beschluß gefaßt sey Der „Temps“ enthaͤlt auch die Mittheilung, daß die See⸗ Praͤfektur von Touloͤn, ein unter den gegenwaͤrtigen Umstaͤnden wichtiger Posten, dem Admiral Baudin anvertraut werden wuͤrde, und daß die Ernennung desselben bereits dem Koͤnige zur Unterzeichnung vorliege. Dasselbe Blatt behauptet, die nach den Afrikanischen Kuͤsten beorderte Division Leray haͤtte den Auftrag, noͤthigenfalls die Regentschaft von Tunis in Schutz zu nehmen, da der Dey die Besorgniß hege, Tahir Pascha werde nach der Unterwersung der Kandioten seine Streitkräfte gegen ihn wenden. 1

Zur Widerlegung mehrerer in der letzten Zeit verbreiteter Geruͤchte bringt der Messager im Auftrage des Ministeriums folgende Erklaͤrung: „Mehrere Journale behaupten, die Breite des Grabens der fortlaufenden Ringmauer sey vermindert wor⸗ den, und die Bekleidung der Ringmauer sey nicht so breit ange⸗ legt, wie sie es nach dem Entwurse, der den Kammern vorgelegt worden, haͤtte seyn muͤssen; waͤhrend die Bekleidungsmauern der Forts eine weit groͤßere Dicke erhielten. Dieselben Jeurnale be⸗ haupten, daß man, anstatt gleichzeitig an der Ringmauer und an den Forts zu arbeiten, nur die letzteren beruͤcksichtige. Diese Behaup⸗ tungen entbehren durchaus allen Grundes und die uͤbelwollenden Fol⸗ gerungen, die man daraus gegen die Regierung zieht, sind ganz falsch. Die Breite der Graͤben der Ringmauer wirdnirgends beschraͤnkt, Ver⸗ muthlich sind die Journale dadurch zu ihren unrichtigen Aeußepungen veranlaßt worden, daß sie die Ausgrabungen, welche zur Grund⸗ legung der Bekleidungsmauern unternommen worden sind, fuͤr die Graͤben selbst gehalten haben, die erst nach Vollendung dieser

Mauerarbeiten in ihrer ganzen Breite ausgegraben werden sol⸗ len. Die Dicke der Bekleidungsmauern bei Festungswerken hat immer im Verhaͤltniß zur Beschaffenheit und zur Hoͤhe des Ter⸗ rains gestanden, das geschuͤtzt werden soll. Diese Dicke kann und darf also nicht uͤberall dieselbe sein. Bei der Ringmauer von Paris und den aͤußern Forts hat man ohne Uebelstand fuͤr die Vercheidigung und im Interesse des Schatzes die Dicke der Be⸗ kleidungsmauern verringern koͤnnen, wo sie sich an einen Felsen lehnen, wie dieß bei mehreren Fronten des Bois de Boulogne und der Ebene da Tombeau der Fall ist. Es ist dieß eine Frage der Kunst, weiter nichts. Was die Ausdehnung der Arbeiten betrifft, so sind die an der Ringmauer begonnenen, weit entfernt, von geringerer relativer Wichtigkeit zu seyn, als die an den Forts in der Ausfuͤhrung begriffenen, vielmehr von groͤßerer als sie seyn sollten, wenn man sich darauf beschraͤnken wollte, beide gleichzeitig und verhaͤltnißmaͤßig auszufuͤhren. Thatsache ist es, daß die fort⸗ laufende Ringmauer auf mehr als fuͤnf Reuntheilen ihres Um⸗ kreises begonnen ist, und zwar uͤberall, wo man bereits im Besitz

des noͤthigen Terrains ist, waͤhrend von den 14 Forts, die zu dem Vertheidigungs⸗Systeme von Paris gehoͤren, nur an 6 die Arbeiten haben begonnen werden koͤnnen; und die wichtigsten sind gerade die am Fort St. Denis, von denen man behauptet, Der Courier Frangais stimmt

daß sie vernachlaͤssigt wuͤrden.“

den hier ausgesprochenen Versicherungen bei, und sagt, nach den Erkundigungen, die er uͤber den Plan des Generals Dode de la Brunerie eingezogen, werde derselbe hinsichtlich der Ringmauer nicht die geringste Abweichung von den Entwuͤrfen des Ministe⸗ riums vom 1. Maͤrz gestatten. So werde die Ringmauer uͤberall eine Bekleidung von 3 Metres an der Basis und eine Hoͤhe von

10 Metres erhalten. 1 Trotz der vom Finanz⸗Minister in der Pairs⸗Kammer gege⸗ benen Erklaͤrungen, erhebt sich doch noch immer Widerstand gegen die Maaßregeln, um eine gleichmaͤßige Vertheilung der Abgaben zu bewerkstelligen. So hat der Municipal⸗Rath von Straßburg einen Beschluß gefaßt, der die Operationen, welche die Agenten der Steuerverwaltung zu diesem Behufe vornehmen, fuͤr unge⸗ setzlich erklaͤrt und bestimmt, daß kein Mitglied der staͤdtischen Behoͤrde daran Theil nehmen solle. 1 Der Finanz⸗ Minister Herr Humann empfing in den letzten Tagen mehrere General⸗Einnehmer der Departements, um sich mit ihnen uͤber die Huͤlfsmittel zu besprechen, welche er in den Departements finden koͤnnte, im Falle er sich entschließen wollte sich direkt an die Kapitalisten zu wenden. in Paris noch anwesende Minister verfuͤg

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Fast saͤmmtliche, ten sich gestern Abend nach Neuilly zu einem Kabinetsrathe, der

benheiten haben ja offenbar nur

bis 9 ½ Uhr waͤhrte. Es ist hier das Geruͤcht verbreitet, der Tuͤrkische in London habe den Antrag gemacht, die N. durch ihre Intervention die uͤber ches verbreiteten Insurrektionen terdruͤcken.

1 Botschafter großen Maͤchte moͤchten alle Punkte des Tuͤrkischen Rei⸗ der christlichen Unterthanen un⸗

Der Graf Bresson, Botschafter Frankreichs am Preußischen Hof, ist gestern von hier nach Berlin abgereist, um seine Funk⸗ tionen daselbst wieder zu uͤbernehmen. 1b

Die Gazette du Berry erwaͤhnt eines Besuchs, den der Prinz von Asturien, aͤltester Sohn des Don Karlos, neulich in der Kaserne des 10. Arrillerie-Regiments zu Bourges machte nachdem sein militaͤrischer Erzieher, General Montenegro, die Er⸗ laubniß dazu erwirkt hatte. Der Prinz wurde von dem I sten und dem Oberstlieutenant sehr verbindlich empfangen; dn Musik spielte bei seiner Ankunft mehrere Stuͤcke und das Re e ment fuͤhrte mehrere Manoͤvres aus. Nach Besichtigung des 8* nern der Kaͤserne wurde der Prinz von den erwaͤhnten Offtzie. ren bis zur Wohnung des Don Karlos begleitet. Seenas Das

Tonlon, 2.3. Juni. Das Linienschiff „Triton“ ist gestern von Algier hier eingetroffen. Bis zum 19., an welchem Tage es Algier verlassen, hatte sich niches Neues zugetragen. Unter⸗ den Arabern verbreitete sich mehr und mehr große Entmuthigun Bereits zeigt sich, wie man vernimmt, Abdeel⸗ Kader geneigt 85 Bedingungen, welche man ihm wuͤrde stellen wollen, anzunehmen. Allein wenn wir gut unterrichtet sind, so ist der General⸗Gou⸗ verneur durchaus nicht geseonnen, mit dem Emir zu unterhandeln; man wird nur die Unterwerfung der Haͤuptlinge der verschiedenen Staͤmme annehmen. Abd⸗el⸗Kader hat von seinem Ansehen bei seinen Glaubens⸗Genossen viel eingebuͤßt; er beabsichtigt, wie es 602. e die his jetzt noch gegen die Franzosen fochten, zu verlassen und sich in das Innere der Wuͤste zuruͤckzuziehen Toulon, 27. Juni. Die unter dem Kommando des Li⸗ nienschiffs⸗Capitains Leray stehende Division, bestehend aus den Linienschiffen „Neptune“ und „Montebello“ und der Fregatte „Andromedo“ ist heute von hier nach der afrikanischen B1“ ter Segel gegangen. Es ist diese Division nach Tunis bestimmt. Die Division de la Susse wird dem Vernehmen nach in den naͤchsten Tagen nnsern Hafen verlassen. sich in England gere. ch in Engla vorbereite chenkt ihnen doch das hiesige Publikum 8. eringe Beachtung. Wie kann man sich auch in Paris fuͤr inge interessiren, die im Auslande vorgehen. Die Weltbege⸗ insofern Bedeutunge sie i Linem unmitelbaren Verhaͤltnisse zu Froc .⸗h, hese . oder Tories in London regieren, ob die Englaͤnder ihr Brod wohl⸗ feil oder theuer kaufen, kann das nicht jedem sranzoͤsischen Patrio⸗ ten im hoͤchsten Grade gleichguͤltig seyn? Erst wenn man den Einfluß vor Augen sieht, den der allem Anscheine nach bevorffe⸗ hende Kabinets⸗Wechsel in London auf die Haltung der Engli schen Politik Frankreich gegenuͤber ausuͤben wird, erst wenn die Ruͤckwirkung der Englischen Zollagitation sich materiell in Frank⸗ reich fuͤhlbar macht, erst dann wird man sich die Muͤhe geben, von dem Segen des Tages in Frankreich seibst dann und wann

einen etwas laͤngeren Seitenblick auf den Zustand Engkands zu werfen längeren Seitenblick auf de 8 ee

t Paris, 30. Juni. Von so unermeßlicher üuch die Ereignisse sind, welche .