1841 / 197 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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zwei Auflagen haben darauf der Memoiren unterhalten, groͤße⸗

jen. Heute thut man es nicht mehr; * Man wird sich stets bei Lesung n unte bee Sie selbst so lange Zeit ergoͤtzten. Aber man wird sie mit rem Nutzen und grbßerer Sicherheit lesen,

s inde gegeben. onet Cnesers e aährere Zweifel aufgeklaͤrt, mehrere Thatsachen be⸗

igt, mehrere Urtheile zurechtgewiesen haben, und Sie erkennen, . Wahrheit der Geschichte nichts schadet. Obgleich indeß Ihre Urtheile im Allgemeinen sehr billig sind, wuͤrde es mir erlaubt seyn, von einigen derselben abzuweichen?

Sind Sie z.B. nicht gegen den Kardinal Richelieu, ungeach⸗ tet seines Genies, ein wenig zu streng, und gegen den Kardinal von Retz, wegen seines Geistes, ein wenig zu nachsichtig?;⸗ 8

Und dennoch ist es der Kardinal Richelieu, der die glorreiche Regierung Ludwig's XIV. vorbereitete, und es hat nicht von jenem Brausekopf des Coadjutors von Retz abgehangen, daß diese Regie⸗ rung niemals ins Leben getreten waͤre.

8 Richelieu hat nie eines anerkannt.

Dank der Fackel, die Sie Weltleute, wie Gelehrte, wissen Ihnen Dank

hat sich zu oft uͤber die Gesetze hinweggesetzt; Retz

Richelieu bewies wenigstens der Tugend eine Art erbietung, indem er gewisse

sich darin, Allem lustig und wuͤnschte sich Gluͤck zu seinen Lastern; ein Beweis hiervon ist die Antwort, die er eines Tages dem Guy Joly, Rath im Cha⸗ telet, gab, der ihm sein zuͤgelloses Leben vorwarf: Freund, Du verlierst Deine Zeit damit, mir zu predigen.

wohl, daß ich nur

Trotz will ich es seyn, weil ich mehr Vergnuͤgen dabei habe u. s. w.“ Aber am Tage der Entscheidung, als der Koͤnig die Huldigung vieler Fuͤrsten und Herren empfing, die am Tage zuvor noch der Fronde angehoͤrt hatten, da hatte Ihr dieser Schutz gilt so viel wie ein anderer) ling, der Coadjutor Retz, der was von seinem Geiste zu verlieren, der Coadjutor, sage ich, hatte die Ruͤckkehr des Koͤnigs nicht abgewartet, um das erste Zeichen der

Reue zu geben,

Allgemeiner Anzeiger

19ten d. M, beschlossen, eine General⸗Versammlung gen als Erben,

Bekanntmachungen.

Alle diejenigen Personen, welche

1) An das im Hypotheken⸗Buch des Grundstuͤcks zu Kriefkohl Nr. 9 zum Rechte der ersten Ver⸗ esserung ann Christian Leopold und Wilhelmine Re⸗

kowoski eingetragene Kapital von 600 Fl. Danz. Geldes oder 150 Thlr.

der Actionaire z

26. August 2)

Pfennigzins⸗Kapital von 1400 Fl. Danz. Geldes als Eigenthuͤmer, Cessionarien, Pfand⸗ Briefs⸗Inhaber Anspruͤche zu machen haben, nament⸗ und 12 Uhr un

82⁷

lich aber die Geschwister Florentine, Johann Christian in dem Geschaͤftszi

Leopold und Wilhelmine Rekowski, so wie die Erben des abzufordern. Apotheker⸗Gesellen Johann Michael Felski, nament⸗ Zulaͤssige Voll lich die Johanna Wilhelmine Felski, verehelichte Be⸗ werden, wenn diente Ferdinand Heinke, werden hiermit aufgefordert, solche binnen 3 Monaten, spaͤtestens aber in dem auf

den 24. (vier und zwanzigsten) September Minden, den

oder sonstige beiden vorhergehenden To 7. d Nachmittags zwischen 3 un

u berufen.

Mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt, bei Vermeidung der Ausschließung und unter der laden wir die Actionaire des Rhein⸗Weser⸗Eisenbahn⸗Verwarnung, sj 1 Nr. 9 zum Re b Unternehmens zu einer fuͤr die 3 Geschwister Florentine, Fo⸗ General⸗Versammlung im großen Saale der den vorigen Stand, Ressource⸗Gesellschaft hier auf Donnerstag den 1

c. Morgens 9 Uhr,

hierdurch ergebenst ein, mit dem Bemerken, daß in die⸗ An das im Hypotheken⸗Buch des Grundstuͤcks hier⸗ ser General⸗Versammlung die statutmaͤßige Erneuerung/ gs zu 8 selbst in der Gerbergasse Nr. 9 fuͤr den Apothe⸗ des Verwaltungsraths um ein Stadtgerichtsstelle in der ker⸗Gesellen Johann Michael Felski eingetragene glieder stattfinden wird. Die Einlaßkarten und

8

machten koͤnnen nur darin die Namen

Actionairs und die Nummern der betreffenden ganz deutlich angegeben sind.

24. Juni 1841.

Geistlichkeit in Compisgne zu stellen. b foucauld, ein anderer Fuͤhrer der Frondeurs, der noch nicht die strenge

Fuͤnftheil seiner

Stimmkarten sind Tagen, Vormittags zwis

mmer der unterzeichneten D.

dann beruͤcksichtigt V 9. G der zu vertretenden richt zu leistende Quittung in Empfang nehmen,

von Ehr⸗ Schicklichkeiten beobachtete; Retz gefiel u trotzen, er machte sich uͤber die Tugend einem so guten

„Mein armer Ich weiß

Sevigné, so vi Aber aller Welt zum

ein Schurke (Coquin) bin.

reich geschieht A Ja, in Frar selten geschieht,

Schuͤtzling, mein Herr, (und wickelten Mensch

Ihr verfuͤhrerischer Schuͤtz⸗ zur Vernunft gekommen war, ohne et⸗ Gefuͤhl der Kra C erste ferenz ist, eine und sich am 9. September mit seiner ganzen geschmuͤckt und Der Herzog von La Roche⸗

für die

Preußische

Glaͤubiger oder aus irgend einem andern Rechtsgrunde Anspruͤche zu haben glauben, daß sie widrigenfalls ihrer Anspruͤche, so wie der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in so weit sie Einem oder dem Anderen zusteht, fuͤr verlustig zu achten, hierdurch

anderweit geladen, daß sie 1 den 16. Dezember 1841, Vormittags zu gewoͤhnlicher Gerichtszeit, an hiesiger Section fuͤr Vormund⸗ schaftssachen in Person oder durch gehdrig legitimirte an den Bevollmäͤchtigte, welche von Auswaͤrtigen bei 5 Thlr. ischen 8 Strafe an hiesigem Orte zu bestellen und mit ge⸗ d87 Uhr, richtlicher Vollmacht zu versehen sind, auch, so weit Direction noͤthig, gehoͤrig bevormundet und mit ihren ehelichen Kuratoren erscheinen, die genannten Abwesenden ihr Vermoͤgen gegen die ihrem Kurator und dem Ge⸗

Mit⸗

Aktien im Falle ihres Ausbleibens aber, daß sie fuͤr todt erklärt und ihr Vermoͤgen den sich meldenden und gehoͤrig sich legitimirenden Erben und uͤbrigen Praͤ⸗

Feder der Moralisten ergriffen die Saturnalien der Fronde stuͤrzte, der Herzog von La Rochefoucauld, anfangs von der Amnestie ausgenommen, zoͤgerte wenigstens nicht,

Vorgaͤngers eingenommen hat.“

d. J., Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Land⸗ und Stadt⸗Gerichts⸗Rath Els⸗ ner auf dem Stadt⸗Gerichtshause hierselbst anberaum⸗ ten Termin anzumelden und zu begruͤnden, widri⸗ genfalls sie mit ihren etwanigen Anspruͤchen werden praͤkludirt und gedachte Dokumente werden fuͤr un guͤltig erklaͤrt werden. Danzig, den 21. Mai 1841. Fentgi. Preuß. Land⸗ und Stadt⸗Gericht.

Da uͤber das Vermoͤgen des Kaufmanns Lhwenstein hierselbst der Konkurs erͤffnet worden, so

laden wir dessen Glaͤubiger hierdurch vor, am 10. No⸗g

vember cr., Vormittags 10 Uhr, auf dem Land⸗ und Stadtgericht vor dem Direktor Knauff persoͤnlich oder durch einen mit Vollmacht und Information versehenen Stellvertreter zu erscheinen, um ihre For⸗ derungen an Kapital und Zinsen vollstaͤndig zu liqui⸗ diren und die zur Feststellung derselben dienenden Be⸗ weismittel anzuzeigen, widrigenfalls die Ausbleiben⸗ den mit ihren Anspruͤchen an die Masse praͤkludirt und ihnen gegen die uͤbrigen Glaͤubiger ein ewiges

Die Direction der

von Spreckelsen.

Dronning Maria, nerstag Mittag 12 Uhr von Montag Mittag 12 Uhr von Kopenhagen expedirt wer⸗ den. Die Preise und uͤbrigen Bedingungen bleiben Adolph vna dee in fruͤheren Jahren bekannten, und die Befoͤr⸗

Vorlaͤnder. W. Tappen.

Waͤhrend des Monats Juli wird das Dampfschiff Capt. Saag, an jedem Don⸗ Stettin, und an jedem

erungen zwischen Stettin und Swinemuͤnde geschehen ganzunter denselben Verhaͤltnissen als mit dem Dampf schif Kronprinzessin, Capt. Blahm, welches an jedem Dienstag Mittags 12 Uhr, an jedem Donnerstag Morgens 8 Uhr und an jedem Sonnabend Morgens 5 Uhr von Stettin abgefertigt wird, und am Montag Mit⸗ tags nach 1 G Js Ruͤgen, aber ittwoch und! Bö“ . Freitag, Morgens 8 Uhr, 8 von Swinemuͤnde abgeht. Die Reise an den Sonn⸗

Stillschweigen auferlegt werden wird. Zugleich wird ihnen der Herr Justiz⸗Kommissarius von Eichmann als Bevollmaͤchtigter in Vorschlag gebracht. Stolp, den 30. April 18414. Köͤnigl. Land⸗ und Stadtgericht.

Berlin⸗Frankfurter⸗Eisenbahn.

Die Aetionaͤre der Berlin⸗Frankfurter⸗Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft werden hierdurch aufgefordert, die vierte Einzahlung von zehn Procent auf den Betrag der ausgegebenen Auittungsbogen, nach Abrechnung der Zinsen à 5 pCt. vom 1. Juni bis 15. August 1841 auf die schon geleisteten drei Einzahlungen mit 9 Sgr. 4 Pf. auf jeden dersel⸗ ben, in den Tagen vom 1. bis incl. 15. August c., mit Ausnahme der Sonntage, in unserem Buͤreau, Oberwallstraße Nr. 3, Morgens von 9 bis 12 Uhr, zu leisten.

Diese Zahlung von 10 pCt. wird auf den Quit⸗ tungsbogen selbst durch einen der Direktoren oder Stellvertreter und unsern Rendanten Thimm be⸗ scheinigt, weshalb die Actionaͤre ersucht werden,

die Quittungsbogen unter Beifuͤgung dop⸗

pelter, nach den Nummern geordne⸗ ter, mit der Namensunterschrift ver⸗ sehener Verzeichnisse, in den genannten

STagen in unserem Buͤreau mit der Zahlung

eeinzureichen, wogegen sofort das eine Verzeichniß mit der Unter⸗ schrift des oben genannten Rendanten Thimm und unserem Stempel versehen zuruͤckgegeben wird und dem Einzahler als Interimsbescheinigung dient. Bei Zuruͤckgabe dieses bescheinigten Verzeichnisses, wel⸗ ches von dem Inhavbver zu quittiren ist, sind die

Quittungsbogen gehoͤrig vollzogen nach acht Tagen

zuruͤckzunehmen.

Die Actionare werden auf die in den Quittungs⸗ bogen abgedruckten §§. 6. 9. 10. u. 16. des gericht⸗ lich vollzogenen und von Seiner Majestaͤt dem Koͤ⸗ vigesmstrect Rfctigungsuckunde vom 15. Mai c. G ellschafts s auf e; vanem 86 9 Rsaguts aufmerksam gemacht,

„Zahlt ein Actionaͤr einen eingeforder in⸗ „schuß nicht spaͤtestens an dem feleee thnte en⸗ „„tage, so verfaͤllt er fuͤr jeden Quittungsbo⸗ 2 Fon bei welchem der Verzug eintritt, in eine „Conventionalstrafe von 5 Thlr., welche

„Gesellschaft außer der ruͤckständigen

Rate und

iehen befugt ist. Es steht ihr aber „ben Acttdng 9 uch

„verlustig zu erklaͤren, letztern von ihm zuruͤck⸗ „zufordern und nach erfolgter Ablieferung zu kas⸗

„siren u. s. w.% Berlin den 3. Juli 1841.

Die Direction der Berlin⸗Frankfurter⸗Eisenbahn⸗

Gesellschaft. General⸗Versammlung er Rhein⸗Weser⸗Eisenbahn⸗Actien⸗ Gesellschaft.

Der Verwaltungs⸗Rath der Rhein⸗West er⸗Eisenbahn Actlen⸗Gesellschaft hat in seiner Plenar⸗Sitzung vom

abenden erstreckt sich bis Putbus, wohin das Schiff⸗ nach einem kurzen Verweilen in Swinemuͤnde, am Abend gelangt, am Sonntage daselbst liegen bleibt und am Montag Morgen 4 ½ Uhr wieder abgeht, um, nach einem geringen Verweilen in Swinemuͤnde, Stettin am Abend zu erreichen. Die Passage und Fracht⸗Ver⸗ haͤltnisse bleiben auch bei diesem Schiffe dieselben als im vorigen Jahre. Frachtguͤter werden bis 2 Stunden vor dem Abgange, Gepaͤck eine Stunde vor demselben, fuͤr die Ruͤgener Reisen jedoch Beides am Abend vor⸗

Postfrankatur bis S winemuͤnde mitgenommen werden. Stettin, den 24. Juni 1841.

Eu .

Riitterguts⸗Verkauf. der schoͤnsten Gegend, zwischen Halle und Zeitz gelegenes Rittergut, mit herrschaftlichen Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebaͤuden, 6 Hufen Feld, durch⸗ gaͤngig Raps⸗ und Weizenboden, hinlaͤngl. Wiese⸗ wachs, Gaͤrten, Holz und vollstaͤndigem Inventa⸗ rium, wie es steht und liegt, soll um den billigen Preis von 18,000 Thlr. mit 6000 Thlr. Anzahlung sofort verkauft werden.

Alles Weitere durch den Oekonom Fr. Herrman

gr. Ulrichsstraße Nr. 57 in Halle ga. d. S.

Ein in

Ritterguts⸗Verkauf.

Ein in Thuͤringen, in der Naͤhe einer großen Stadt gelegenes Ritterqut, mit vorzuͤglich schoͤnen Gebaͤu⸗ den, 588 Acker Feld, bester Raps⸗ und Weizenboden, bedeutendem Wiesewachs, 15 Acker Gaͤrten, 30 Acker Holz, Jagdgerechtigkeit, mehreren Gefaͤllen und saäͤmmtlichem Inventarium, inclusive 1200 Stuͤck Schaafe, soll fuͤr 70,000 Thlr. mit der Haͤlfte An⸗ zahlung verkauft werden. in Allem 183 Thlr., und der 97500 Thlr. Alles Weitere durch den Oekonom Fr. Herrmann, große Ulrichsstraße 57 in Halle.

ͥ Ein Landgut in Thuͤringen (goldenen 7 Hufen Feld, bester Raps⸗

ue)

Naͤheres durch den Oekonom Fr Herrmann, gr. Ulrichsstr. Nr. 57 in Halle.

Rhein⸗Weser⸗Eisenbahn⸗Actien⸗ tendenten werde verabfolgt werden, gewaͤrtigen; die Gesellschaft. Erben und Glaͤubiger dagegen ihre Anspruͤche, un⸗

ter Beibringung der erforderlichen Bescheinigung, insbesondere unter Production der bezuͤglichen Ur⸗ kunden, auch nach Befinden unter Eroͤrterung der

ritaͤt halber unter sich von 6 zu 6 Tagen bis zur

her erbeten. Frachtstuͤcke unter 40 Pfd. koͤnnen nur 88 2

Abgaben hat das Gut reine Tarwerth ist

und Weizenboden, die 12 Morgen Wiesen, mehreren Gemeinde⸗Nutzungen etzli zuagii an Holz und einem kompletten Inventarium den gesetzlichen Verzugszinsen von ihm einzu⸗ soll Fürs 10,000 Thlr. mit 4000 Thlr. Anzahlung

4½4ꝙ9 1 frei, ver x r ohne prozessualisches Verfahren verkauft werden.

„seines Rechts aus dem Quittungsbogen fuͤr

Prioritaͤt binnen 6 Tagen, vom Tage des Termins an gerechnet, liquidiren, mit dem bestellten Kontra⸗ diktor, welcher binnen der naͤchstfolgenden 6 Tage auf das Vorbringen unter der Verwarnung, daß er desselben fuͤr gestaͤndig und uͤberfuͤhrt zu achten, sich einzulassen, auch die produzirten Urkunden bei Vermeiduna, daß solche fuͤr anerkannt geachtet wer⸗ den, anzuerkennen hat, sowohl, da noͤthig, der Prio⸗

Quadruplik verfahren, dann beschließen und

den 1. Februar 1 842 der Inrotulation der Akten zu Abfassung eines Er⸗ kenntnisses, so wie

den 15. März 1842 der Bekanntmachung desselben, womit bei ihrem Aus⸗ bleiben gedachten Tages, Mittags um 12 Uhr, in contumaciam verfahren werden wird, gewaͤrtig seyn sollen.

Leipzig, den 6. Juli 1841. Das Stadtgericht zu Leipzig. Webet, Stadtgerichtsrath. nv.

117166 3 Stand und Ge⸗ h burtsort

et t der Entfernung

5 Abwesenden. Abwesenden.

August Seit dem Jahre 1812, wo er aus dem Feldhospi tal entlassen u. nach Warschau geschickt worden ist.

Seit dem Jahre 1797, wo er von

Vermoͤgen der Abwesenden.

4 Thl. 20 Ngr.

1. FJohann 7 Pf.

Becker, Korporal im vormaligen Koͤnigl. Saͤchs. Husaren⸗Re⸗ giment, aus Leipzig.

““

Karl Adolph Bal⸗ 189 Thl. 5 Pf. damus, Gemeiner 8

des vormaligen Kur⸗seinem Urlaube fuͤrstl. Saͤchs. Infan⸗ nach Leipzig au⸗ terie⸗Reg. v. Nostiz, ßengeblieben ist. ebendaher. Johann Reichel, Einwohner und Uhrmacher in Leipzig. Heinrich Heintze, Schuhmachergeselle aus Leipzig.

119 Thl.

Gottlob Seit dem Jahre 22 Ngr. 6 Pf.

1817.

1809, wo er auf die Wan⸗ derschaft gegan⸗ gen ist. Johann David Mindestens seit 240 Thl. Zschache, Buchbin⸗ dem Jahre 1805, 29 Ngr. 5 Pf. dergesell, ebendaher. wo er sich nach 8 Dorpat oderPe⸗ tersburg bege⸗ ben haben soll. Johann Wilhelm Seit dem Jahre Ein Haus, ei⸗ Hoͤsel, Buͤrger und 1819. nige Effekten Glasermstr. zu Leip⸗ u. ausstehende Wi Forderungen. 161 Thl. 4 Ngr. 6 Pf.

4 Pf.

ig. gohann Heinrich Seit dem Jahre

Gdricke aus Leipzig, 1809.

Schuͤtze im ersten

leichten Kgl. Saͤchs.

Infanterie⸗Regim.

V⏑—Bꝛ—:--

BE

Den gesammten tember 1765 zu Kotzen, bei Rgt dischen Kreise, geborenen Kandidaten

Die unterm 27. Vorladung der in dem unter zeichnisse aufgefuͤhrten und Aufenthalte seit

einer nnewashigen geworden und daher auf anderweite rechtskraͤftig erkannt worden. 9 nachbenannten Verschollenen sich nicht mehr am Leben befinden

S

Juli 1840 erlassene oͤffentliche A. beigefuͤgten Ver⸗ Fessapene Fiar- g 9 20 und mehr Jahren keine Nachricht erlangt worden, ist durch 18 Versehen Zeitungs⸗Expedition wirkungslos ber Vorladung Es werden daher die f⸗ Fevhhar dieselben 9 ollten, alle die⸗ jenigen, welche an deren hier befindliches .

Ludwig Christian Friedrich Picht, wird

Domanial⸗Amts Plau,

Hanzlin zu Ganzlin, Nachlaß,

storben ist und daß dessen fuͤgigkeit desselben und

laͤngeren Aufbewahrung, kauft und der Erlds, nach Abzug

binnen 6 Wochen l ig 3 Kanzlei unter gehdriger Legitimation melden werden

Dabei wird

Seit dem Jahre 66 Thl. 8 Ngr. 8

Intestat⸗Erben des am 22. Sep⸗ bei Rathenow im Havellaͤn⸗ der Theologie, hierdurch eröffnet: daß der Letztere am 14. Mai dieses Jahres ab intestato ver⸗ bei der Gering⸗ bei der Unthunlichkeit der öffentlich meistbietend ver⸗ der erwachsenen Kosten, ad depositum judiciale gebracht werden wird, alls die Intestat⸗Erben des Verstorbenen sich nicht

bei hiesiger Großherzogl. Justiz⸗

und sich als junger Mann blind in

Beispiele zu folgen. Er stieg sogar, wie die Ge⸗

schichte sagt, ohne sich lange bitten zu lassen, mit dem Herzog von Bouillon und jenem Lenet, der, nach dem Urtheile der Frau von

el Geist wie Zwoͤlf hatte“, in den Wagen des Kardi⸗

nals Mazarin, und als Lenet ihm sein Erstaunen uͤber eine so wun⸗ derliche Vereinigung zu erkennen gab,

erwiderte er ruhig: „In Frank⸗ lles.“

akreich geschieht Alles; aber was selbst in Frankreich ist, unter den in buͤrgerliche Streitigkeiten ver⸗

hen diese Maͤßigung des Charakters, der Meinungen und der Sprache zu finden, diese Maͤßigung, die weit mehr das

ft, als das Zeichen der Schwaͤche oder der Indif⸗ Tugend, die ohne Prunk Ihr Leben, mein Herr, einen so hohen Rang unter den Tugenden Ihres

8 eeen,

bene in einer von ihm im Jahre 1816 aufgesetzten Notiz die Kinder seines zu Rehlsdorff in der Lausitz verstorbenen Bruders, des Paͤchters Picht, und die seiner verstorbenen Schwester, der verehelicht gewe⸗ senen Paͤchterin Guthke in Goͤrne bei Frisack, als seine Intestat⸗Erben bezeichnet hat. Gegeben Guͤstrow, den 18. Juni 1841. Großherzogl. Mecklenb.⸗Schwerinsche Justiz⸗Kanzlei. (L. S.) G. Brandt.

.

Ediktal⸗Ladung.

Da der Richter August Piderit in Blomberg von dem Oberlieutenant von Westphalen zu Altmuͤhl in Pommern verschiedene vor der Stadt Blomberg be⸗ legene Grundstuͤcke, welche fruͤher lehnruͤhrig waren, aber allodifizirt worden sind, angekauft und eine dazu gehoͤrige, hinter der Ziegelei an der Chaussee nach Borkhausen belegene große Wiese anderweit an die Fuͤrstlich Schaumburg⸗Lippische Rentkammer zu Buͤckeburg verkauft hat, so werden auf desfallsiges Nachsuchen Alle, welche an jene vormals von West⸗ phalenschen Grundstuͤcke, insbesondere an die vorge⸗ dachte Wiese, Anspruͤche zu haben glauben, hiermit bei Meidung der Praͤkluston aufgefordert, dieselben in dem dazu anf den 13. September, Mor⸗ gens 11 Uhr, auf der hiesigen Hofgerichtsstube angesetzten Termine anzumelden und zu begruͤnden.

etmold, den 23. Juni 1841. 1 Fuͤrstlich Lippisches Hofgericht.

Literarische Anzeigen. Im Verlage der Unterzeichneten ist so eben er⸗ schienen und in der Stuhrschen Buchhandlung, Berlin, Schloßplatz Nr. 2, Potseam, Hohenwegstr. Nr. 4, zu haben: K

Ia hr bhach e 1 8 fuͤr historische und dogmatische Bearbei⸗ tung des Roͤmischen Rechts. Herausgegeben von

Dr. Karl Sell und Dr. Wilhelm Sell, ordentlichen Professoren der Rechtswissenschaft an den Universitaͤten in Bonn und Zuͤrich. Erster Band. gr. 8. Velinpap. geh. Preis 2 Thlr. Von diesem fuͤr die Rechtswissenschaft so bedeut⸗ samen Journale erscheint jaͤhrlich, unter Mitwirkung ausgezeichneter Gelehrten, Ein Band von 3 Heften. Ueber Plan und Tendenz der Jahrbuͤcher bitten wir den durch alle Buchhandlungen gratis zu beziehen⸗ den Prospektus einsehen zu wollen. Braunschweig 1841.

Friedrich Vieweg und Sohn.

In meinem Verlage ist so eben erschienen und in Berlin bei Alexander Duncker, Koͤnigl. Hofbuchhaͤndler, Franz. Str. 21, zu haben: der evangelischen Geschichte b dc 6 von 8 Bruno Bauer. b Band. Velinp. gr. 8. Das Wesen des 8 Christenthums Ludwig Feuerbach. Velinpapier. gr. 8. Broschirt 2 Thlr. Vues ReorrOo SpGgt9 Sur La Question D'Orient ü et sur 1 Le Ministère Français Du 1ier Mar⸗“, Dar Spiridion Castelli. gr. 8. geh. ½ Thlr. Leipzig, den 1. Juli 1841. Otto Wiga nd

Erster

8 n

Oberdeutsche Zeitung. Mit dem 1. Juli beginnt das Abonnement auf ein neues Semester der Oberdeutschen Zeitung. Die durchgefuͤhrte Tendenz dieses neuen Blattes hat ihm in der kurzen Zeit seines Bestehens einen Ruf ge⸗ wonnen, welcher, bei den Schwierigkeiten eines solchen Unternehmens in Deutschland, die gehegten Erwartungen uͤbertraf, und wir glauben uns daher weiterer Auseinandersetzungen um so eher enthalten zu duͤrfen, als es fuͤr die Freunde der Gesinnung eines Blattes ein selbstredendes Interesse ist, zu weiterer Verbreitung desselben in ihren Kreisen mit⸗ zuwirken. Man abonnirt bei der naͤchstgelegenen Post⸗Behoͤrde; fuůͤr Frankreich bei Hrn. Alexandre, Brandgasse Nr. 28 in Straßburg. Der Abonne⸗ mentspreis fuͤr das Semester stellt sich in Karlsruhe auf 3 Fl., durch die Post bezogen im Umfang des Großherzogthums Baden auf 4 Fl. 15 Kr., an ent⸗ fernteren Punkten verhaͤltnißmaͤßig hoͤher nach Maß⸗ gabe der wachsenden Postgebuͤhr.

Karlsruhe, im Juni 1841. Die Erxpedition der Oberdeutschen Zeitung.

b

.

zugleich angefuͤgt: daß der Verstor⸗ mass ni. i monirauszaa

Amtl. Nachr.

broschirt 2 Thlr.

wenigstens

Allgemein

rußische Staͤats-

citung.

Inhal

Rhein⸗Provinz. Forst⸗ und

Landtags⸗Angelegenheiten. Jagd⸗Polizei. Berichtigung. 8—

Fraukreich. Paris. Minister⸗Krisis jenseits des Kanals. Nach⸗ richten aus Algier; Zug nach Maskarg. Das „Journal des Déebats“ uͤber die Haltung der Oppositions⸗Presse zu Bezug auf die den christlichen Unterthanen der Pforte zu gewaͤhrende Unter⸗ stuͤtzung. Die Tonlouser Haͤndel. Brief aus Paris. (Der Arhe Genoude und der Erzbischof von Paris.)

Gresbrit. u. Irl. London. Ueber die Abreise der Belg. Maie⸗ Iaten und des Prinzen Albrecht. Anzeichen einer nochmaligen Parlaments⸗Aufloͤsung. Wahl zu Dublin. Lord Morpeth uͤber die Handels⸗Reform. Schreiben Napier's an Mehmed Ali. Schluß der Deutschen Oper. Vermischtes.

Belgien. Bruͤssel. Ruͤckkehr des Koͤnigs und der Koͤnigin. Die Freimaurer im Kirchenbann. Schreiben aus B W116 Blicke auf die Verhandlungen der Provinzial⸗Staͤnde. Straßen. Leinewand⸗Industrie in Flandern und Handels⸗Verbindung mit Frankreich und Deutschland.)

Deutsche Bundesstaaten. Dresden. Fremden Kontrolle. Tharand. Forst⸗ und landwirthschaftliche Akademie. Han⸗ over. Verein zur Beaufsicht. entlassener Strafgefangenen. Bevoͤlkerungs⸗Statistik des Koͤnigreichs.

Schweiz. Bern. Tagsatzungs⸗Beschluß in der Aargauischen Klo⸗ stersache. Tessin. Hinrichtung des Advokat Nessi.

Italien. Mailand. Die Tochter Beccaria's u. Mutter Manzoni'’s.

Inland. Halle. Feierliche Uebergabe des Prorektorates. Bit⸗ terfeld. Selbstentzuͤndung eines Woll⸗Wagens. Wirkungen des Blitzstrahls. Koblen z. Anwesenheit hoher Personen.

Welches ist gegenwaͤrtig der wahre Stand der legitimistischen Partei?

Amtliche Uachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Polizei⸗Sergeanten Nollmann zu Kolberg die Rettungs⸗Medaille mit dem Bande Allergnaͤdigst zu verleihen geruht.

Ihre Durchlaucht die Frau Fuͤrstin von Liegnitz ist aus Schlesien hier eingetroffen.

Angekommen: Der Kammerherr, außerordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Minister am Koͤnigl. Bayerischen Hofe, Graf von Doͤnhoff, von Muͤnchen.

Abgereist: Der General⸗Major und Direktor der Ober⸗ Militair⸗Erxaminations⸗Kommission, von Selasinski, nach Ma⸗ rienbad.

Landtags-Angelegenheiten.

Rhein⸗Provinz.

Düsseldorf, 7. Juli. Das Referat des 2ten Ausschusses auͤber die 3te Allerhoͤchste Proposition, die Jagd⸗Polizei betref⸗ fend (s. Verhandlung vom 25sten v. M.), theilt das Schicksal aller diesen Gegenstand betreffenden Gesetz⸗Entwuͤrfe, bei denen es sich sowohl von Beschraͤnkung als von Ersatz des primitiven Nutzungs⸗Rechts des Grund⸗Eigenthums handelt, wie dies theils durch den Schutz der oͤffentlichen Sicherheit, theils durch die Er⸗ haltung des Wildbestandes, theils durch die Schonung der Acker⸗ und Forst⸗Kultur, theils wieder durch die Schadlosstellung des einzelnen Beeintraͤchtigten geboten wird. Daher ist die Meinung zu erklaͤren, welche gleich der Annahme des ganzen Gesetzes ent— gegentrat und es vor eine Kommission verwiesen zu sehen wuͤnschte, welche es mit der aͤlteren Gesetzgebung und deren Grundsaͤtzen vergleichen, seine Strenge zu mildern suchen und es demnach zur Beschlußnahme fuͤr einen spaͤteren Landtag vorberei— ten moͤchte. Es wuͤrde sich dann ergeben, daß die Jagd⸗Gesetze fruͤherhin mehr als bloße Polizei⸗Maßregeln behandelt und das Er⸗ legen des, streng genommen, doch herrenlos herumlaufenden Wildes nicht als eigentlicher Diebstahl behandelt; daß darin der Jagd⸗ frevel aus Bosheit, Gewinnsucht oder Vergnuͤgen strenger geschie⸗ den, nicht aber, wie vorliegend, strafbar erklaͤrt worden sey. Man werde doch auf die barbari⸗ schen Gesetze einiger dunkeln Regionen des Mittelalters nicht zuruͤckkommen wollen, welche dem Schutz des Unterthans den des Wildes vorgezogen. Dagegen wird bemerkt, das neue Gesetz gehe in keiner Weise weiter als das vom 17. April 1830, welches auf dem Landtage berathen und angenommen worden sey, und welches hier nur in einzelnen Theilen naͤher bestimmt werde. Auch darin sey schon die freie Ausuͤbung des Jagdrechts auf jedem kleinsten Grundeigenthum und die Verpachtung vorgeschrieben wor⸗ den, waͤhrend auf dem rechten Rheinufer die aͤlteren Gesetze noch in Rechtskraft bestehen. Auch in dem vorliegenden seyen alle Ver⸗ haͤltnisse genau erwogen, wie sich aus der Pruͤfung der einzelnen §§. ergeben werde. Von Aufhebung des Gesetzes von 1830 sey nirgend die Rede, und es stehe nichts entgegen, den Vor⸗ behalt der Beibehaltung desselben noch ausdruͤcklicher auszuspre⸗ chen. Dann aber sey uͤberhaupt hier nur von der Jagdpolizei die Rede, nicht von gesetzlichen Berechtigungen, welche irgend ver⸗ letzt werden koͤnnten. Wolle man aber, wie hier vorgeschlagen worden, vorab alle denkbaren Theorieen uͤber Gerechtsame, wie sie in zahllosen Kompendien aufgestellt sind, pruͤfen lassen, so wuͤrde eine permanente Kommission damit bis zum naͤchsten Landtage nicht fertig werden. Allein auch schon deshalb sey ein solcher An⸗ trag nicht zulaͤssig, weil der Koͤnig nicht einer Kommission die Pruüͤfung des Gesetzes aufgetragen, sondern den versammelten Staͤnden. Ueberdies sey nicht zu zweifeln, daß der gerechte Ko⸗ nig alle Rechtsgruͤnde durch rechtskundige Maͤnner habe pruͤfen lassen, bevor Er den Entwurf dem Landtage vorgelegt; dies sey der regelmaͤßige Gang, ehe ein Gesetz in den Staats⸗

1 8 3

—“ 1.““

zu fuͤhren b

Strafe von 5 bis 25

selbst der bloße Besitz schon fuͤr

Berlin, Sonntag den 18ten Juli

Gegenseits wird es hinwieder in Zweifel gezo⸗ gen, daß das Gesetz Rheinischen Juristen vorgelegen haben moͤchte, und auch in andern Provinzen haben sich Bedenken dagegen erhoben. Die Civilisation verlange mildere Gesetze, nicht mittel⸗ alterliche Strenge. Es wird noch bemerklich gemacht, daß schon

Rath gelange.

in den Motiven ausgesprochen, daß alle fruͤheren Gesetze beruͤck⸗

sichtigt worden, daß durch zwei Rheinische Juristen an der Bera⸗ thung im Ausschuß Theil genommen, deren einer wiederholt er⸗ klaͤrt, da es sich hier nicht von einem neuen Gesetze uͤber die Ausuͤbung der Jagd, woruͤber je nach den verschiedenen Theilen

der Provinz, die aͤlteren Provinzial⸗Rechte, die Franzoͤsischen Ge⸗

setze, die General-Gouvernements⸗-Verordnung von 1814 und das Gesetz von 1830 noch gelten, sondern von den Beschraͤnkun⸗ gen und dem Schutz des Jagdrechts handele, so stehe in keiner Weise der Berathung etwas entgegen, die uͤberdies durch die Proposition geboten sey. Da indessen noch mehrere Ansichten sich fuͤr den Antrag, es moͤge der Berathung des Gesetzes Anstand gegeben und geboten werden, dasselbe vorlaͤufig an eine beson— dere Kommission zu verweisen, laut werden, so wird darauf die Frage gestellt, dieser Antrag aber von 50 gegen 17 Stimmen verworfen. Demnach beginnt die Berathung, und schon uͤber den Begriff des jagdbaren Wildes (§. 121 des Entwurfs der Forst- und Jagd⸗Polizei⸗Ordnung) erhebt sich neue Meinungs⸗ Verschiedenheit. Doch wird durch 50 gegen 21 Stimmen fuͤr die Annahme des F. entschieden, welcher zu den jagdbaren Thieren alle vierfuͤßigen wilden Thiere und alles wilde Gefluͤgel zaͤhlt, in— sofern beide zur Speise gebraucht zu werden pflegen oder durch ihre Haͤute oder Federn nutzbar sind. Diese Definition findet sich auch durch die Motive des Gesetzes hinreichend begruͤndet. Ge— gen den folgenden §. (122) welcher die Personen bestimmt, denen die Ausuͤbung des Jagdrechts untersagt ist, namentlich die wegen Wilddiebstahls, Mißbrauch des Feuergewehrs verurtheilten, unter polizeilicher Aufsicht stehenden, durch Urtheil des Rechts Waffen erklaͤrten, welche also, insoweit sie Jagdbe— echt durch andere quali fizirte Personen, unter Thaler bei jeder Uebertretung, ausuͤben zu lassen haben, findet sich nichts zu erinnern.

Bei dem folgenden §. (123) des Jagd⸗Polizeigesetzes, welcher von der Benutzung der Kommunal-⸗Jagden handelt, hat der Aus⸗ schuß das Amendement vorgeschlagen, nur solche Personen als Paͤchter zuzulassen, welche wenigstens 30 Thlr. an direkten Steuern entrichten, oder Staats⸗Beamte, welche nicht weniger als 500 Thlr. firen Gehalt beziehen. Ein anderes Amendement wird dahin gestellt, daß das Unterpachten der Gemeinde⸗Jagden uͤberall verboten werde moͤge. Auch gegen diese Beschraͤnkungen, wo⸗ von namentlich selbst das Gesetz von 1830 nichts enthalte, erhebt sich großer Widerspruch; es scheine eine Art von Bevormundung beabsichtigt zu werden, woraus sich kein Rheinischer Geist erken⸗ nen lasse. Daß Niemand eine Jagdflinte zur Hand nehmen solle, ohne sein Steuerbuch in der Tasche zu fuͤhren, sey eine zu große Bedruͤckung der unteren Staͤnde. Auch wuͤrde der Fall eintre— ten, daß sehr wohlhabende Leute z. B. in Staͤdten, wo Schlacht— und Mahlsteuer erhoben werde, als Jagdpaͤchter nicht zugelas— sen werden koͤnnen, weil sie weder den vorgeschlagenen Steuer— satz entrichten, noch Besoldung beziehen; uͤberdies, daß un— ter solchen Beschraͤnkungen in aͤrmeren Gegenden die Gemeinde— Jagden ganz pachtlos blieben. Andererseits wird dagegen auch

rechtigte sind, ihr

auf den großen Nachtheil zu großer Konkurrenz bei den Jagd—

Verpachtungen aufmerksam gemacht, wie der unbemittelte Buͤrger oder Ackersmann durch die Jagd sehr haͤufig seinem Geschaͤfte entzogen und am Ende den Gemeinden, neben dem Ruin der Jagd, durch Zahlungs⸗Unfaͤhigkeit der Paͤchter der gehoffte hoͤhere Pacht⸗Ertrag entgehe und die Bewohner durch Vernachlaͤssigung ihres Hauswesens in Armuth gerathen. Schon in aͤlteren Ver⸗ ordnungen sey daher Jedem, welcher um Lohn arbeite oder den Pflug selbst fuͤhre, die Jagd untersagt gewesen. Selbst fuͤr ver— ursachte Entschaͤdigungen leiste oft der mittellose Anpaͤchter nicht einmal einige Sicherheit; das Institut der Jagdvorstaͤnde aber, worauf oft Bezug genommen, sey mitunter nicht in der Art kon— stituirt, daß es das Interesse der Gemeinde und des einzelnen Grundbesitzers in rechter Weise zu vertreten wisse. Nach diesen vielseitigen Eroͤrterungen wird das Amendement des Ausschusses zur Abstimmung gebracht, und es sprechen sich 47 Stimmen fuͤr, 26 aber gegen dasselbe aus. §. (124) hat die Schonung der Saaten, des reifenden Ge⸗ traides, der Zaͤune ꝛc. zum Gegenstande und wird, nur un— ter der, außer dem Schaden-Ersatz, von 10, auf 1 bis 30 Tha⸗ ler zu arbitrirenden Strafe, von dem Ausschuß zur Annahme vorgeschlagen. Auch hier werden das Interesse des Grundeigen— thuͤmers auf der einen und die Anspruͤche des Jaͤgers, auf jede zulaͤssige Freiheit bei Ausuͤbung seines Rechtes, auf der anderen Seite, je nach dem verschiedenen Standpunkte der Redner, ver⸗ theidigt, jedoch schließlich der F. nach dem Antrage des Ausschus⸗ ses mit 55 gegen 13 Stimmen angenommen. Der folgende §. des Entwurfs (123) macht den Jagdberechtigten fuͤr allen durch das in ungewoͤhnlicher Menge gehegte Wild auf den frem⸗ den Grundstuͤcken seines Jagdreviers angerichteten Schaden nach Maßgabe der bestehenden Gesetze verantwortlich. Die Frage, ob nach dem Sinne des Entwurfs der Jagdberechtigte fuͤr allen auf den fremden Grundstuͤcken durch das Wild verursachten Scha⸗ den, nach Maßgabe der bestehenden Gesetze, zu haften haben solle, wird, mancherlei dagegen erhobenen Bedenkens ungeachtet, mit 38 gegen 30 Stimmen besaht.

Berichtigung. In der Mittheilung der Verhandlungen des Rheinischen Landtages vom 3. Juli (Nr. 191 der St. Ztg.) ist gemeldet, der Landtag sey dem Antrage beigetreten, daß die dem Bergischen Schul-⸗Fonds uͤberwiesenen Guͤter des ehemaligen Jesuiten⸗Ordens als eine Stiftung fuͤr die Provinz zu betrachten seyen ꝛc.; dies wird jedoch jetzt von der Duͤsseldorfer Zei⸗ tung berichtigt, indem der Landtag dem Antrage nicht beige⸗ treten,

Der folgende

Zeitungs-Uachrichten. Ausland.

Frankreich.

Paris, 12. Juli. Eine Depesche des Herrn von Bour⸗ queney, Französischen Geschaͤftstraͤgers in London, traf gestern bei Herrn Duchäaͤtel ein, der waͤhrend der kurzen Abwesenheit Herrn Guizot's die Leitung der auswaͤrtigen Angelegenheiten uͤbernom⸗ men zu haben scheint. Dem Vernehmen nach, uͤberbringt sie dem Franzöͤsischen Ministerium die Nachricht, daß die Toryistische Ver⸗ waltung, aller Wahrscheinlichkeit nach, in wenigen Tagen organi⸗ sirt seyn werde. Das Whig⸗Ministerium, heißt es, warte, um von den Geschaͤften abzutreten, nur auf den Augenblick, der eine V wirkliche Majoritaͤt zu Gunsten seiner Gegner ergeben werde. Schon soll Sir Robert Peel mit seinen politischen Freun⸗

den üuͤber die Bildung eines neuen Kabinets in Unter⸗ handlungen getreten seyn. Mehrere der bedeutendsten Par⸗ tei⸗Fuͤhrer sollen indeß von dieser Combination ausgeschlossen bleiben; so Lord Wellington und Lord Lyndhurst, die wegen ihres vorgeruͤckten Alters nicht in die neue Verwaltung eintreten wol⸗ len. Sir William Follet, heißt es, werde zum Lord⸗Kanzler, Sir J. Graham zum Gouverneur von Indien, Lord Aberdeen zum Mi⸗ nister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Lord Wharncliffe zum Lord⸗Lieutenant von Irland ernannt werden und Lord Granville in Paris durch Lord Stuart de Rothsay (2) ersetzt werden. Ei⸗ nige Verwunderung erregt es hier, daß das Franzoͤsische Mi⸗

nisterium von dieser Aenderung, welche nichts weniger als die Freunde Frankreichs ans Ruder bringen wuͤrde, so guͤnstige Er⸗ wartungen zu hegen scheint. Die Regierung veroͤffentlicht folgende telegraphische Depesche: Der General⸗Gouverneur der Franzoͤsischen Besiz⸗ zungen in Nord⸗Afrika an den Kriegsminister. Mostaganem, 3. Juli. Die Division von Oran, welche am 7. Juni von Mostaganem nach Maskara aufbrach, ist am 27. Juni hier⸗ her zuruͤckgekommen, und zwar, wenn man ihre Maͤrsche und Anstrengungen beruͤcksichtigt, in befriedigendem Gesundheits⸗Zu⸗ stand. Die Zahl der in Maskara zuruͤckgelassenen oder nach Mo⸗ staganem transportirten Kranken uͤbersteigt nicht vierhundert. Die Division ist nicht nach Saida gezogen, weil man vernommen hatte daß dieses Fort geraͤumt und zum Theil zerstoͤrt waͤre. Fuͤr nuͤtzlicher wurde gehalten, den volkreichen Stamm der Haschem zu verfolgen, aus welchem Abdel⸗Kader entsprossen ist, und der ihm die Macht gegeben hat. Dieser Stamm hatte bisher nichts von dem Krieg zu leiden gehabt; auch war er es, der sich am eifrigsten bemuͤhte, Friedensbruͤche herbeizufuͤh⸗ ren. Waͤhrend mehrerer Tage gedraͤngt, fluͤchteten die Haschem nach dem Rande der Wuͤste; ihre Reiter, etwa 3000 an der Zahl wollten den Ruͤckzug decken, was ihnen nicht ohne Verlust gelun⸗ gen ist. Die Armee brachte sodann in der Ebene von Eghres 8 Aerndte ein, um Maskara mit Korn und Stroh zu versehen Zu gleicher Zeit wurde an den Niederlassungen zu Maskara geurbole tet. Man sammelte Mahlsteine in der Umgegend; dald S 58. wir Muͤhlen in hinlaͤnglicher Anzahl haben, um Mehl Heer⸗Abtheilung von 8000 Mann zu liefern. Unsere An 6 heiten stehen gut; aber keiner von den Staͤmmen unterwieft sich. Die Division ist gestern wieder mit einem großen Wagenzu nach Maskara aufgebrochen. Sie wird 14 Tage Korn sch . diesen Ort zu verproviantiren. Das Journal des Döbats kommt noch einmal auf die christlichen Insurrectionen in der Tuͤrkei und auf das vom Mie nisterium dabei zu beobachtende Verfahren zuruͤck. Es spricht sich darin mit seiner gewoͤhnlichen Besonnenheit und Umsicht aus Auch ist nicht zu verkennen, daß es gegen die Oppositions⸗Bläͤt⸗ ter Recht hat, wenn es ihnen den Vorwurf macht, sie wi⸗ 88 nicht, was sie wollten, da dieselben, namentlich der Cpiurehes français“, die Regierung zur Unterstuͤtzung der christlichen Insur⸗ rectionen aufforderten, ohne doch die sich daraus ergebende V 8. antwortlichkeit uͤbernehmen oder es zum offenen Bruch 52 Fr Pforte bringen zu wollen. „Was will die Opposition 2 1899 8 „Will sie, daß Frankreich die Initiative einer Zerstuͤckelung der Lärke; uͤbernehme? Daß wir unseren Stolz darein setzen, denletzten Streich 8 gen das Osmanische Reich zu fuͤhren und schon morgen eine Trened6. frage hervorzurufen? Nein; wenigstens sagt man es nicht Will man, daß das Ministerium die absolute Theorie proklamire: d 6 auf welchem Punkte des Erdballs die Fahne der Empoͤrung Se gepflanzt wird, Frankreich interveniren muͤsse, um de. Nationalitaͤten ins Daseyn zu rufen und Charten zu vertheil g Oder will man, nach einem andern Gesichtspunkte daß die Re. gierung die Insurgenten ihrem Schicksale uͤberlasse? Eben so ves nig. Was will also die Revolution? Sie will, daß die Re 84 rung jetzt in dem Streite neutral bleibe. Allem Anschein veens ist das auch unsere Meinung. Indeß findet auch ein Unterschied statt; die Neutralitaͤt der Opposition wuͤrde unredlich, laͤcherlich und un⸗ ausfuͤhrbar seyn. Sie wuͤrde z. B. darin bestehen, die lebhaftesten Sr 88 V pathieen fuͤr die Insurgenten an den Tag zulegen, ihnen Waffen Muni⸗ tion, Anfuͤhrer zu geben, waͤhrend man ernstlich, besonders 8 geheim, sich bei der Tuͤrkischen Regierung um die ausgedehntesten Zugestaͤndnisse fuͤr die Insurgenten verwenden wollte, etwa wie man von einem bewaͤhrten Freunde eine Gefaͤlligkeit fordert Welch arger Macchiavellismus! Neutral bleiben heißt im Woͤr⸗ terbuch der Opposition fuͤr Fen Partei nehmen, in Kandien Grieche seyn und Tuͤrke in Konstantinopel. Man sieht, daß dies ein sicheres Mittel ist, uͤberall sichere Freunde zu bewahren.“ Weiterhin weist das genannte Blatt auf das Beispiel der Ver⸗ einigten Staaten hin, um zu der Nutzanwendung zu gelangen, daß die Nationalitaͤten eben so wenig wie die Constitutionen improvistirt werden koͤnnen, und daß die Voͤlker wie die Individuen alle Guͤter nur nach dem Maße der Anstrengungen schaͤtzen, die sie ihnen gekostet haben. „Im Jahre 1775 , sagt es, „beim ersten Zusammentreffen auf dem Schlachtfelde, waren die Amerikaner Insurgenten. Fuͤnf Jahre spaͤter hatten sie durch ihre Energie

das Buͤrgerrecht unter den Nationen erlangt. Die Stunde der