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Maͤnner, die ihn in den Stand gesetzt haben, Herrn Perrée seine Schuld von 480,000 Fr. abzutragen.
Paris, 14. Juli. Herr Humann ist in diesem Augen⸗ blicke mit der Pruͤfung eines Vorschlages in Bezug auf die beab⸗ sichtigte Anleihe beschaͤftigt, welche von dem als Schriftsteller uͤber Finanzwesen ruͤhmlich bekannten Baron Torvaja herruͤhrt, und der in seiner originellen Einfachheit der hoͤchsten Aufmerksamkeit werth scheint. Herr Corvaja schlaͤgt der Regierung vor, die neue Anleihe in der Gestalt eines verzinslichen Papiergeldes zu emittiren, und auf diese Weise die kostspielige Huͤlfe der Kapitali⸗ sten ganz zu umgehen. Sein Projekt geht dahin, daß man die Schuldscheine im Betrage von 25 bis 1000 Franken auf den Inhaber, und die zu hoͤherem Betrage zwar auf den Namen des Glaͤubigers ausstelle, aber durch einfache Indossirung uͤber⸗ tragbar mache. Die alle drei Monate faͤlligen vierprocentigen Zinsen wuͤrden in beiden Faͤllen dem Inhaber der Coupons gezahlt.
Die bedeutenden Vortheile, welche dieses System darbietet, sind augenfaͤllig. Dasselbe macht, wie schon erwaͤhnt, die Eia⸗ mischung der Bank in die ganze Operation uͤberfluͤssig, denn es wuͤrde ausreichen, die neuen Schuldscheine dem großen Publikum durch alle oͤffentlichen Kassen anbieten zu lassen. Ferner wuͤrde diese Rente, indem sie als Papiergeld umliefe, außerhalb des Be⸗ reichs der Agiotage bleiben, und uͤberdies sich dergestalt auf die
anze Masse der Bevoͤlkerung vertheilen, daß sie die Zahl derer, welche bei der Aufrechterhaltung der oͤffentlichen Ordnung materiell und unmittelbar betheiligt sind, um ein Bedeutendes vermehrt. Die Idee des Herr Corvaja, sollte sie sich auch nicht in ihrem Z Umsange als praktisch erweisen, stellt doch jedenfalls eine Verbesserung des Verhaͤltnisses des Staats zu seinen Glaͤubigern, und eine wohlthaͤtige Reform des oͤffentlichen Schuldenwesens als moͤglich in Aussicht.
Die hiesigen Blaͤtter wissen ihren Zorn uͤber die von Lord Palmerston zu Tiverton gehaltenen Rede nicht stark genug aus⸗ zudruͤcken. Sie finden zum Theil in derselben ein ausweichendes Argument gegen die, wie man glaubt, auf morgen, den Jahrestag des Quadrupel⸗Traktats bevorstehende Mitunterzeichnung des die Dardanellen⸗Schifffahrt betreffenden Vertrags der fuͤnf Maͤchte. Nun scheint es freilich, daß Lord Palmerston's ministerielle Stel⸗ lung ihm gewisse Ruͤcksichten in seinen Aeußerungen uͤber Frank⸗ reich auferlegte, vor welchen selbst die historische, die offiziell aner⸗ kannte Wahrheit haͤtte schweigen sollen; aber etwas Anderes als einen Verstoß gegen die politische Etikette kann man ihm wahrlich nicht mit Recht vorwerfen. „Schaͤndliche Beschuldigungen“, Ver⸗ laͤumdungen“, ‚gehaͤssige Luͤgen“ kann kein Mensch in der Rede des edlen Lords finden, so weit sie auf das Afrikanische Kriegs⸗ Svystem Frankreichs bezuͤglich ist, wenn er sie nur mit dem In⸗ halte der zwei oder drei letzten Operations⸗Berichte des Generals Bugeaud vergleicht.
Die von dem Courrier Belge veroͤffentlichte Gegenpro⸗ clamation der Kretenser gegen die Aufrufe der christlichen Kon⸗ sule wird hier allgemein fuͤr unäaͤcht gehalten. Wie es aber auch mit dem Ursprunge dieses Dokuments sey, man muß gestehen, daß das darin enthaltene Raisonnement einen gewissen Werth hat. Hier in Paris hat man wohl gute Wuͤnsche fuͤr die Sache der Kretenser, aber keinen Thateifer.
Die Ansicht, daß sich Frankreich fuͤr die noch schwebenden orientalischen Fragen, den Mittel⸗Europaͤischen Maͤchten anschließen muͤsse, um der etwaigen gemeinschaftlichen Politik Englands und Rußlands die Wage halten zu koͤnnen, gewinnt sichtlich Boden. Aus der eigentlich politischen Sphaͤre ist sie bereits in die Kolon⸗
nen des „Siecle“ und selbst des „National“ hinabgestiegen.
Großbritanien und Irland.
London, 14. Juli. werden im Laufe dieser und der naͤchsten Woche den Grafen Cowper, den Herzog von Bedford und den Marquis von West⸗ minster auf deren Landsitzen mit ihrem Besuche beehren. Der Herzog von Bedford, wo die Koͤnigin mehrere Tage verweilen wird, trifft bereits Anstalten zu glaͤnzenden Festen. 1
Gestern traf ein Stallmeister des Koͤnigs von Preußen mit einem Paar schoͤnen Rappen, einem Hengst und einer Stute, die Seine Majestaͤt dem Prinzen Albrecht als Geschenk uͤbersenden, in Schloß Windsor ein. Sie stammen aus dem Gestuͤt von Trakehnen her und sind von außerordentlich symmetrischen Bau und ausgezeichneter Schoͤnheit und Kraft. Der Prinz nahm
dieselben sogleich in Augenschein, aͤußerte sich sehr erfreut daruͤber
und ließ sie in den neuen Marstall zu Cumberland Lodge brin⸗ gen, wo sie mit der aufmerksamsten Pflege behandelt werden sol⸗ jen. Se. Koͤnigliche Hoheit ist naͤmlich seit einiger Zeit damit beschaͤftigt, die schoͤnsten Pferde von allen Racen fuͤr sein dortiges Gestuͤt zu gewinnen, und die hiesigen Blaͤtter erzaͤhlen, Se. Ma— jestaͤt der Koͤnig von Preußen habe auf die d fachricht, daß der Prinz zu diesem Zweck auch Auftraͤge zu Ankaͤufen in Preußi⸗ schen Gestuͤten ertheilt, sogleich zwei der edelsten Pferde auszusu⸗ — 244 . 4 e 2
chen und Sr. Koͤniglichen Hoheit zu uͤbersenden befohlen. Obgleich der Globe gleich den anderen ministeriellen Blaͤt⸗ tern eingestehen, daß das Resultat der allgemeinen Wahlen, die Minister im Unterhause noch viel schwaͤcher machen werde, als sie es vor der Auflösung waren, so will er doch nicht zugeben, daß die von ihnen vorgeschlagenen Maßregeln von der Nation uͤberhaupt, oder auch nur von denjenigen unter den Waͤhlern selbst gemißbilligt wuͤrden, welche als willenlose Werkzeuge gedient haͤtten, eine den Ministern feindliche Majoritaͤt ins Parlament zu bringen. „Die von der Tory⸗Partei, direkt und indirekt, zur Einwirkung auf die Ausuͤbung des Wahlrechts aufgebotenen Mit⸗ tel,“ sagt das genannt; Blatt, „waren zu gewaltig, als daß sie nicht unwiderstehlich fuͤr Leute haͤtten seyn muͤssen, welche nicht die Charakterfestigkeit besaßen, eine öffentliche Pflicht fuͤr das all⸗ gemeine Beste und auf Kosten ihrer Privat⸗Interessen zu erfuͤl⸗ len. Es ist wohlbekannt, daß die konservativen Kunden von Ge⸗ werbsleuten und Kraͤmern diese mit dem Verluste ihrer ein⸗ traͤglichen Kundschaft bedroht haben, falls sie fuͤr die Whigs stimmen wuͤrden; doch nur in sehr wenigen Faͤllen sind die aus
solchem Grunde eingeforderten Rechnungen auch wirklich bezahlt worden.“ Dasselbe Blatt veranschlagt auch die zu erwartende Majoritaͤt der Tories im Unterhause auf weniger als 40 Stim⸗ men, wovon zum mindesten noch 10 Stimmen den Liberalen, in Folge von Petitionen, wieder zufallen wuͤrden; die liberale Oppo⸗ sitionsphalans dagegen schaͤtzt der „Globe“ auf 300. An haͤufi⸗
Volkes zu Gunsten der von den Liberalen ver⸗
gen Petitionen des b theidigten Maßregeln, meint er, werde
dar, wie
es nicht fehlen, kurz der Mangel an Zusammenhang in dem neuen Kabinet, die Elemente von Uneinigkeit, die bekanntlich unter vielen seiner Anhaͤnger vor⸗ handen seyen, der ziemlich allgemein bekannte Vorzug, den die Koͤnigin den verdraͤngten Ministern einraͤume, Alles biete dem zu erwar⸗ tenden Ministerium eine Zusammenhaͤufung von Schwierigkeiten sie nie zuvor eine ins Amt tretende Partei vorgefunden
Die Koͤnigin und Prinz Albrecht
8 — habe, und bei denen es durchaus unmoͤglich sey, daß das zu bildende Ministerium sich lange werde halten koͤnnen.
Der Morning⸗Herald behauptet, die Koͤnigin sey uͤber den Gebrauch, den mehrere Hof⸗Beamten bei den Wahlen von ihrem Namen gemacht, hoͤchst aufgebracht und habe ausdraͤcklich erklaͤrt, solchen Handwerkern und Geschaͤftsleuten in Windsor, welche fuͤr die konservative Kandidaten gestimmt, ihre Kundschaft nicht ent⸗ ziehen zu wollen.
Bei der Wahl in Dublin ist es sehr unruhig hergegangen. Mehrere Personen, worunter ein geachteter Advokat, Namens Gorman, sind schwer verwundet worden. Einen Offizier auf hal⸗ ben Sold haben die Kohlentraͤger in seinem Bette gemißhandelt. Achtbare Leute wurden aus ihren Haͤusern, ja aus ihren Betten mit Gewalt abgeholt, damit sie stimmen sollten. In allen Stra⸗ ßen Dublins waren Plakate angeschlagen, worin es hieß, die schaͤndliche Orangisten⸗-Faction habe durch Bestechung ihr Werk durchgesetzt, das aber werde der Repealsache nur neuen Vorschub leisten; auch solle dafuͤr gesorgt werden, durch eine Petition die Vertilger der katholischen Religion aus dem Parlament zu ver⸗ treiben.
Zu Hammond's March hat ein furchtbarer Wahl⸗Tumult stattgehabt. Ein Haus wurde von den Volksmassen bis auf den Grund demolirt. Zahlreiche Truppen⸗Abtheilungen ruͤckten in die Stadt ein, um die Ordnung wiederherzustellen.
Die Toryblaͤtter sprechen in ihren Berichten aus Irland sehr entruͤstet uͤber den ungebuͤhrlichen Einsluß, welchen, nach ihrer Be⸗ hauptung, die katholischen Geistlichen auf die dortigen Wahlen ausuͤben. Der Globe erklaͤrt, diese unpassende Einmischung we⸗ der leugnen noch rechtfertigen zu wollen, bemerkt jedoch, daß die darauf begruͤndeten Vorwuͤrfe der protestantischen Geistlichkeit in Großbritanien und Irland aus gleichem Grunde und mit noch weit staͤrkerem Rechte gemacht werden koͤnnten.
Admiral Stopford ist bereits in London angekommen.
Nach einem auf Befehl des letzten Unterhauses gedruckten Berichte haben sich die Gesammtbetraͤge der als Unterstuͤtzungen verausgabten Gelder fuͤr die Spanischen Fluͤchtlinge vom Jahre 1827 bis 1840 auf 131,498, und fuͤr die Polnischen Fluͤchtlinge von 18341 bis 1840 auf 74,742 Pf. St. belaufen. b Zgwischen der Regierung von Texas und dem Franzoͤsischen Geschaͤftstraͤger Saligny soll es zu Reibungen gekommen seyn, in deren Folge Letzterer allen diplomatischen Verkehr eingestellt hat.
Die Nachrichten aus den Fabrikdistriken uͤber den Zustand des Handels lauten im Ganzen unguͤnstig, und allgemein wird uͤber den Mangel an Bestellung und Verdienst geklagt.
Das Britische Kriegsschiff „Vizard“ hat auf der Fahrt von Afrika nach Rio Janeiro wieder zwei Sklavenschiffe genommen.
Den letzten Nachrichten aus Lissabon zufolge, ist dort der Verkehr mit dem Paͤpstlichen Hofe wieder vollkommen hergestellt, und die Koͤnigin hatte deshalb ein Cirkular an die geistlichen Be⸗ hoͤrden erlassen.
Lord J. Russell befindet sich jetzt auf dem Landsitze seines kuͤnftigen Schwiegervaters, des Grafen Minto; seine Vermaͤhlung wird noch vor dem Zusammentritte des Parlaments stattfinden.
Man spricht neuerdings von der Abberufung Lord Ponson⸗ by's von seinem Botschafterposten in Konstantinopel. Als sein Nachfolger wird ein anderer gemaͤßigter Whig bezeichnet.
Kach dem Globe ist der Umsatz an der Boͤrse gegenwaͤrtig sehr gering; die Spekulanten wollen, bevor sie sich in neue Ope⸗ rationen einlassen, die Wiederkehr allgemeineren Vertrauens ab⸗ warten. Man hat die besorglichsten Geruͤchte uͤber die Lage meh⸗ rerer der angesehensten hiesigen Handelshaͤuser in Umlauf gebracht; das genannte Blatt versichert zwar, es wuͤrden diese Geruͤchte nur von solchen Personen verbreitet, die es darauf abgesehen haͤt⸗ ten, daß Mißtrauen und die Verwirrung, die durch die letzte Fal⸗ lissements veranlaßt worden, noch zu steigern; es ist jedoch dadurch ein allgemeiner Allarm an der Boͤrse und in der City entstanden.
Belgien.
Brüssel, 13. Juli. Der Koͤnig wird erst Donnerstag in Ostende erwartet. Dieser neue Aufschub ist durch die Unpaͤßlich⸗ keit des Herzogs von Brabant veranlaßt.
Vorgestern fand ein großes Wettfliegen zwischen den Tauben aller Liebhaber in und um Antwerpen statt. 219 Tauben wur⸗ den des Morgens zu Orleans in Frankreich abgesandt, und es waren die drei ersten derselben, der unguͤnstigen Witterung unge⸗ achtet, schon in einer Stunde 45 Minuten zuruͤc. 341 Preise
wurden ertheilt.
V V
Eine Belgische Goelette wird bin— Sie
Antwerpen, 11. Juli. b en wenigen Tagen nach Alexandrien, in Aegypten, abgehen.
at 12 Kanonen à la Paixhans, die zu Luͤttich gegossen wurden,
und 2000 Bomben geladen.
Schweden und Norwegen.
Stockholm, 13. Juli. Der Preußische Gesandte am hie⸗
sigen Hofe, Freiherr von Brockhausen, ist mit dem Dampfschiffe „Gauthiod“ hier wieder eingetroffen.
General Graf Tawast ist im 78sten Jahre seines Alters mit Tode abgegangen.
Die Stats⸗Tidning enthaͤlt eine Koͤnigliche Verordnung vom 10. v. M., wodurch in Uebereinstimmung mit einem Reichs⸗ tags⸗Beschluß die Stockpruͤgel als Strafe fuͤr Vergehungen abge⸗ schafft werden.
Dänemark. Kopenhagen, 14. Juli.
verletzung jetzt so weit gediehen ist, daß die Bulletins nur noch jeden Montag werden ausgegeben werden.
Se. Majestaͤt haben dem Herzoge Gustav von Mecklenburg⸗
Schwerin den Elephanten⸗Orden ertheilt. Deutsche Bundesstaaten.
27 8 , H ₰ 98 München, 14. Juli. (Nuͤrnb. Korr.)
das demnaͤchst in Schlesien stattsindende Preußische Uebungslageres
begeben. 1 Das Fest auf der Salzburg ist am 12. Juli nach der im Pro⸗ gramm angegebenen Weise begangen worden. Trotz des Regen⸗ wetters hatte sich eine große Zuschauermenge gesammelt. Se. Ma⸗ jestaäͤt der Koͤnig traf gegen 12 Uhr Mittags in Neustadt ein, begab sich mit dem feierlichen Zuge nach den Ruinen der Salzburg, und legte den Grundstein zur Erneuerung der Burg⸗Kapelle. Eine predigt des Herrn Bischofs von Fulda schloß das Fest. Das Hochamt wurde wegen der unguͤnstigen Witte⸗ rung auf den kommenden Tag verschoben. In dem Schlosse des Herrn Grafen von Haxthausen nahm S. Majestaͤt der Koͤnig das Mittagsmahl; waͤhrend der Tafel produzirte sich die studirende
— Mit Freuden ist zu berichten,“ daß es mit der Wiederherstellung des Koͤnigs von dessen Bein⸗
Jugend Wuͤrzburgs mit mehrere der Koͤnig gegen den Vorstand und mehrere Professoren seine hohe Zufriedenheit aussprach. Nach Besichtigung der Kirche zu Neustadt setzte Se. Majestaͤt die Reise nach Bruͤckenau fort.
München, 14. Juli. (Muͤnch. polit. Ztg.) Thorwaldsen ist gestern Nachmittags uͤber Augsburg, wo er die Gallerie und einige Kirchen besuchte, hier angekommen. Der gefeierte Kuͤnstler besichtigte sogleich das eherne Reiterbild des Kurfuͤrsten Mayimilian's auf dem Wittelsbacher Platze, eines der schoͤnsten Werke seiner Hand. Wie man vernimmt, gedenkt er nur wenige Tage hier zu verweilen, da er seine Ruͤckreise nach Rom möglichst beschleunigen will. Seine Ankunft hat in der hiesigen Kuͤnstler⸗ welt eine um so freudigere Sensation verursacht, da man schon glaubte, darauf verzichten zu muͤssen, den verehrten Meister hier zu sehen, und es fuͤr bestimmt hieß, er wende sich von Stuttgard aus unmittelbar durch die Schweiz Italien zu. Schon hoͤrt man von verschiedenen Huldigungen, die dem Meister die hohe Vereh⸗ rung bezeugen sollen, die man ihm, wie allenthalben, so auch hier in dem Mittelpunkte der Suͤd⸗Deutschen Kunstthaͤtigkeit, der ei⸗ nige der groͤßten Meisterwerke Thorwaldsen's aufzuweisen hat.
Karlsruhe, 15. Juli. (K. Z.) Nachstehendes ist der Gesetz⸗Entwurf in Betreff der jeweiligen theilweisen Erneuerung der Staͤnde⸗Versammlung in beiden Kammern, den der Praͤsi⸗ dent des Ministeriums des Innern, Freiherr von Ruͤdt, am 12ten d. M. der zweiten Kammer uͤbergeben hat:
„Leopold von Gottes Gnaden Großherzog von Baden, Her⸗ zog von Zaͤhringen. Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Staͤnde beschlossen und verordnen, wie folgt: §. 1. Das Gesetz vom 28. Dezember 1831, die jeweilige theilweise Erneuerung der Staͤnde⸗ Versammlung in beiden Kammern betreffend, wird aufgehoben, und durch nachstehende Bestimmungen ersetzt: §. 2. Der §. 31 der Ver⸗ fassungs⸗Urkunde, lautend: „Fede der beiden Landes⸗Universttaͤten waͤhlt ihren Abgeordneten auf 4 Jahre, aus der Mitte der Pro⸗ fessoren oder aus der Zahl der Gelehrten oder Staats⸗Diener des Landes, nach Willkuͤr. Nur die ordentlichen Professoren sind stimm⸗ faͤhig“; erhaͤlt den erlaͤuternden Zusatz: „Beide Abgeordneten der Uni⸗ versitaͤten, sie moͤgen die zunaͤchst Gewaͤhlten, oder wegen deren Austritts vor dem Zeitpunkt der regelmaͤßigen Erneuerung an deren Stelle gewaͤhlt worden seyn, treten mit der Haͤlfte der grundherrlichen Abgeordneten gleichzeitig aus.“ §. 3. Der §. 79 der Verfassungs⸗Urkunde, lautend: „Die Reihenfolge, wonach die Abgeordneten der Grundher⸗ ren und der Staͤdte und Aemter aus der Versammlung austreten, wird auf dem ersten Landtage fuͤr die einzelnen Wahlbezirke ein fuͤr allemal durch das Loos bestimmt. Die Haͤlfte der grundherrlichen Abgeordneten tritt im Jahre 1823 aus. Im Jahre 182t tritt ein Viertel der Abgeordneten der Staͤdte und Aemter, und dann alle zwei Jahre wieder ein Viertel aus,“ wird durch folgende Bestimmung er⸗ setzt: „Nach jeder Gesammt⸗-Erneuerung der Kammern im Fall des §. 43 der Verfassungs⸗Urkunde wird auf dem ersten Landtage die Rei⸗ henfolge des regelmaͤßigen Austritts der Abgeordneten der Grundher⸗ ren, Staͤdte und Aemter durch das Loos ein fuͤr allemal bis zu einer wieder eintretenden Gesammt⸗Erneucrung bestimmt. Von den Abge ordneten der Staͤdte und Aemter sollen erstmals nur funfzehn, und in den drei folgenden Perioden jedesmal sechszehn Mitglieder austreten. Die theilweise Erneuerung geschieht jeweils am 1. Juli des 2ten Jahres einer Budget⸗-Periode, und nach einer Gesammt⸗Erneuerung der Kammern der erste theilweise Austritt der grundherrlichen Abge⸗ ordneten am 1. Juli des vierten, der erste theilweise Austritt der Abgeordneten der Staͤdte und Aemter aber am 1. Juli des zweiten Jahres, uͤberall unter der Voraussetzung, daß an diesem Tage die Kammern weder zu einem ordentlichen noch zu einem außerordentli⸗ chen Landtage versammelt sind. Niemals jedoch darf ein solcher, noch der vorigen Periode angehoͤriger Landtag das Budget auch fuͤr die folgende votiren, sondern es muß hierzu der regelmaͤßig zu ein Viertel erneuerte berufen werden. Findet die Aufldsung einer Staͤnde⸗Versammlung vor Bewilligung des der laufenden Landtags⸗ Periode angehoͤrigen Budgets statt, so wird die Dauer ihrer Siz⸗ zung dem neu einzuberufenden Landtage eingerechnet, so, daß das erste Viertel der Deputicten zur zweiten Kammer (und beziehungs⸗ weise die erste Haͤlfte der grundherrlichen Abgeordneten) mit dem 30. Juni des naͤmlichen Jahres austritt, an welchem das betref⸗ fende Viertheil (oder die betreffende Haͤlfte) der Mitglieder der aufgeldsten Kammer haͤtte austreten muͤssen. Findet dagegen die Aufloͤsung erst nach Bewilligung des betreffenden Budgets statt, so wird die bis zur regelmäßigen naͤchsten Erneuerung noch verlaufende Zeit der neu einzuberufenden Staͤnde⸗Versammlung nicht eingerechnet, sondern es dauert die Vollmacht der Letzteren so lange fort, als waͤre sie erst im Zettpunkt jener regelmaͤßtgen (theilweisen) Erneue⸗ rung berufen worden.“ §, 4, Diejenigen Mitglieder der Stände⸗ Versammlung, welche nach dem §. 2 des Gesetzes uͤber die theil⸗ weise Erneuerung der Kammern am 31. Dezember 1842 auszutreten haͤtten, treten nun erst mit dem 30. Juni 1843 aus, sofort die, welche am 31. Dezember 1844, 1846 und 1848 auszutreten haäͤtten⸗ am 30. Juni 1845, 1847 und 1849. Gegeben zu Karlsruhe in Un⸗ serem Staats⸗Ministerium, den 11. Juli 1841, Zur Beglaubigung Buͤchler.“
“
ͤ Wien, 11. Juli. Ueber das neue Oesterreichische Anlehn giebt ein aus scheinbar sehr guter Quelle kommender Artikel der Augsburger Allgemeinen Zeitung folgende Notizen als Berichtigung fruͤherer Angaben einer anderen Zeitung: „Die An⸗ leihe ist nicht zu 103, sie ist nominell zu 104 kontrahirt, und 102 muͤssen baar eingezahlt werden; der Betrag derselben ist 40, und nicht 50 Millionen; von weiteren 30 Millionen ist nirgends ein Wort stipulirt; und endlich sind die an die Bank zu erstattenden Summen nicht im Jahre 1840, sondern im Jahre 1830 aufge⸗ nommen worden.“ Derselbe Artikel fuͤgt unterm 11. Juli (an welchem Tage
bekanntlich die großen Bankerotte in Wien bereits ausgebrochen
—
waren) Folgendes uͤber den gegenwaͤrtigen Finanz⸗Zustand dieses Platzes hinzu: Der baare Bank⸗Schatz, d. h. die Vorraͤthe an Gold und Silber, wurden in letzter Zeit durch die immer gestei⸗
gerteren Anspruͤche, die der Merkantil⸗Kredit an die Bank machte, in ein bedeutendes und taͤglich zunehmendes Mißverhaͤltniß zu den in ihr niedergelegten Papier⸗Effekten gebracht. Dieses Mißver⸗
heaͤltniß hielt die Regierung fuͤr gefaͤhrlich und sich verpflichtet, ihm entgegenzutreten. Wie man ver⸗ nimmt, wird Se. Koͤnigliche Hoheit Prinz Karl von Bayern in Begleitung des Kuͤrassier⸗Oberstlieutenants von Parseval und des Majors von der Mark vom General⸗Quartiermeisterstabe, sich inet
Sie that es, indem sie dem schrankenlosen Kredit Einhalt that. Die Ruͤckwirkung blieb nicht aus. Die spekulative Industrie, die ihrer Natur nach Verhaͤltnisse anticipirt, die noch nicht sind, muß nothwendigerweise wesentlich erschuͤttert werden, sobald ein auf fingirte Werthe basirter Kredit verloren geht. Man muß Zeuge von den Jobberien gewesen seyn, die auf dem hie⸗ sigen Platze mit sogenannten industriellen Papieren, namentlich mit den Eisenbahn⸗Actien, getrieben worden, um die gegenwaͤrtige eben so unmotivirte Angst zu begreifen. Natuͤrlich traf die Reae⸗ tion auch allmaͤlig die nproduktive Industrie, und nicht unbe⸗ deutende Verluste wurden erlitten. Diesen Wirkungen zu begeg⸗ nen, hat die Regierung im Einverstaͤndniß mit einigen ersten Han⸗ delshaͤusern reichliche Fonds bestimmt, um augenblickliche Stok⸗ kungen zu beseitigen, und die natuͤrlichen fuͤr den Moment zuruͤckgehaltenen Quellen wieder fließend zu machen. Diese Stagnation faͤngt bereits an zu schwinden und wird in kuͤrzester Zeit gaͤnzlich schwinden, die erreichte solide Stellung der Bank aber wird bleiben. In dem neu kreirten 5proc, Papier ist gleicher⸗
n musikalischen Piecen, woruͤber
regulirt.
““
weise ein solides Circulationsmittel erschaffen, das mehr als andere Papiere geeignet ist, in stabilen Haͤnden zu bleiben, und das we⸗ niger den Fluctuationen der Agiotage ausgesetzt seyn wird, als unsere 1, 2, 2 ½, 3 und 4proc. Effekten, die nur scheinbar bei ihrer Kreirung eine Zinsen⸗Ersparung in Aussicht stellten, da der Zins⸗
ausdruck, wie wir wissen, nicht den eigentlichen Zinsfuß ausmacht,
und dieser sich einzig nach den Baareinzahlungen des Kapitals Wir sind vollkommen uͤberzeugt, daß durch die genom⸗ menen Maßregeln dem Schwindel in Geschaͤften wirksam ge⸗ steuert worden, waͤhrend dem soliden Verkehr volle Bewegung gelassen ist, die Soliditaͤt des Staats⸗Kredits aber findet in
“
ihnen noch eine neue Verstaͤrkung und Kraͤftigung ihrer Grund⸗
lagen.“
Teplitz, 15. Juli. Am 3. August d. J. wird das Denk⸗ mal enthuͤllt werden, welches die Stadt Teplitz dem Hochseligen Koͤnige Friedrich Wilhelm III. von Preußen gesetzt hat, der hier so viele Jahre Staͤrkung und Erholung fand, aber auch ein Wohl⸗ thäͤter aller Leidenden und Beduͤrftigen stets war. In Bezug
auf jene Feierlichkeit ist nachstehendes Programm erschienen:
in dankbarer Erinnerung an den be⸗ Majestaͤt Friedrich Wilhelm III, Koͤni Preuße beinahe durch ein
Koͤnig von Preußen, beinahe durch ein M Thermen dieser Stadt wuͤrdigte — eingedenk der unzaͤhligen Wohl
„Die Badestadt Teplitz, gluͤckenden Besuch, dessen Se.
thaten, die Seine milde und großmuͤthige Hand uͤber die Stadt
und Umgegend mit wahrhaft Koͤniglicher Huld verbreitet bat — und
eingedenk des ungluͤcksschwangern Tages, als Ende August 1813 der
uͤbeermaͤchtige Feind fast vor den Thoren der Stadt Teplitz erschien, die persoͤnliche Gegenwart Hoͤchstseiner Majestaͤt aber auf den Sieg der hohen Verbuͤndeten maͤchtig einwirkte, und so ein Retter dieser Bade⸗ stadt geworden — hat es fuͤr den heiligsten Akt der Pietaͤt gehalten, dem Andenken dieses so allgemein verehrten, nunmehr in Gott ru⸗ henden, mit unserem Allerdurchlauchtigsten Kaiserhause so innig vereint gewesenen Monarchen und Koͤniglichen Kurgastes dieser Badestadt ein mit ihren Kraͤften vereinbarliches Monument zu errichten. Dasselbe wird am 3. August d. J. enthuͤllt und dabei folgende Feier stattfinden: 1) Bei anbrechendem Morgen werden von der Anhoͤhe des hiesi⸗ gen buͤrgerlichen Schießhauses 101 Kanonen⸗ und Böollerschuͤsse den Bewohnern der Stadt Teplitz und der Umgegend das Fest an⸗ kuͤndigen. 2) Vormittags zwischen 9 und 10 Uhr versammeln sich am Nathhause alle oͤffentliche Beamte und Honoratioren. — Um dieselbe Zeit versammelt sich vor dem Rathhause am Marktplatze die buͤrgerliche Schuͤtzen⸗Gesellschaft und die buͤrgerlichen Zuͤnfte mit ihren Fahnen. 3) Um 10 Uhr wied der eigends zur Feier dieses Tages in Teplitz anlangende Kaiserl. Koͤnigl. Gubernialrath und Leitmeritzer Kreishauptmann Joseph Klezansky, Ritter des Kai⸗ serl. Russischen St. Annen⸗Ordens 2ter Klasse, dann der hier anwe⸗ sende Kaiserl. Konigl. Kur⸗Inspections⸗Kommissar Ludwig Rich⸗ ter von Ilsenau, Ritter mehrerer Orden, von dem Magistrat auf das Rathhaus abgeholt. 4) Der festliche Zug beginnt vom Rathhause, durch die lange Gasse, uͤber den Schloßplatz, durch die Kiechengasse, länas dem Schießhause voruͤber. Denselben eroͤffnen die buͤrgerlichen Zuͤnfte, die buͤrgerliche Schuͤtzen⸗Gesellschaft, darauf 12 festlich ge⸗ kleidete Teplitzer Juͤnglinge und eben so viele Jungfrauen mit Blumenkraͤnzen. Der Magistrat, in seiner Mitte der Kaiserl. Koͤnigl. Gubernial⸗Rath und Kreis⸗Chef, der Kaiserl. Koͤnigl. Kur⸗Inspec⸗ tions⸗Kommissar und die hier anwesenden Kaiserl. Koͤnigl. Offiziere und die uͤbrigen Beamten und Honoratioren der Stadt schließen den Zug. 5) Mittlerweile hat das hier anwesende Kgiserl. Koͤnigl. Militair und die gleichfalls hier anwesende Militair⸗Mannschaft um das Monument ein Caeré gebildet. 6) An⸗ gelangt bei dem Mnnumente, wird dasselbe unter Abschießen der Boͤller und unter Musik feierlich enthuͤllt. 7) Der Buͤrgermeister der Stadt Teplitz wird darauf eine, die Wuͤrde und Bedeutung des Festes bezeichnende Rede halten. 8) Gleich nach derselben werden die festlich geschmuͤckten Juͤnglinge und Jungfrauen zum Akte der Einweihung im Namen der dankbaren Stadt am Monumente ihre Blumenkraͤnze niederlegen. Waͤhreng dieses Aktes wird, unter Begleitung des Orchesters, die ganze Versammlung die Preußische Volkshymne: „Heil Dir im Siegerkranz“ absingen. 9) Der Ruͤckzug geschieht in derselben Ordnung und auf demselben Wege. 10) Mittags große Tafel in dem hiesigen Fuͤrfllichen Gar⸗ tensaale, wobei die uͤblichen Toaste werden ausgebracht werden. 11) Die Koͤnigliche Preußische Militair⸗Mannschaft wird im Saale des hiesigen Schießhauses von der buͤrgerlichen Schuͤtzen Gesellschaft zur Tafel gebeten. 12) Nachmittag nach der Tafel großes Scheiben⸗ schießen mit entsprechenden dekorirten Scheiben, und Kegelschießen am buͤrgerlichen Schießhause. 13) Abends Theater, wobei vor Be⸗ inn der theatralischen Vorstellung eine von dem Kaiserl. Koͤnigl. Ralbe, Herrn Andreas Chrysogon Eichler, Ritter des Koͤnigl. Preu⸗ ßischen Rothen Adler⸗Ordens, gedichtete Kantate äabgesungen wird. 14) Nach dem Theater Illumination des Rathhauses, des buͤrgerli⸗ chen Schießhauses, der Schlackenburg, des Bergschloͤßchens und der Allee auf der Koͤnigs⸗Promenade. 13) Ein Feuerwerk von der An⸗ hoͤhe der Koͤnigs⸗Promenade beschließt die Feier eines fuͤr Teplitz ewig denkwuͤrdigen Tages.“ 2 Spanien.
O Madrid, 7. Juli. Der Senat hat in seiner Sitzung von vorgestern Abend die Diskussion uͤber die Frage, ob die Vor⸗ mundschaft uͤber die Koͤnigin Isabella und deren Infantin Schwester erledigt sey, fuͤr beendigt erklaͤrt. der Regierung zu, beide Kammern zur Abhaltung einer gemein⸗ schaftlichen Sitzung einzuladen, um in ihr jene Frage durch Ab⸗ stimmung zu entscheiden und, falls der Ausgang es erheischt, den neuen Vormund zu ernennen. Der Gang der Diskussionen im Kongresse war allerdings so verwirrt, daß man ziemlich allgemein
annahm der Kongreß haͤtte die Vormundschaft bereits fuͤr erledigt er⸗
Vierteljahrhundert, die
Koͤniglich Preußische
Es steht nunmehr
klaͤt; ein Irrthum, in den auch der hiesige Französische Geschaͤftstraͤger
gerathen war, wie sich aus dem Inhalte der von ihm nach Paris befoͤrderten telegraphischen Depesche ergiebt.
Angelegenheit wird vermuthlich noch im Laufe dieser Woche ent⸗ schieden werden, und Niemand zweifelt an dem endlichen Ergeb⸗ niß. Mit desto groͤßerer Spannung sieht man indeß den Schrit⸗ ten entgegen, welche die Koͤnigin Mutter in Folge des uͤber sie zu verhaͤngenden Urtheils zu thun geneigt seyn moͤchte.
Der Kongreß diskutirt jetzt die einzelnen Artikel des Bud⸗ gets, und beschaͤftigte sich gestern mit der dem Regenten ausge⸗ setzten jaͤhrlichen Dotation von 100,009 Piastern. Ein Antrag des Herrn Collantes, diese Summe auf 12,0090 Piaster zu beschraͤn⸗ ken, wurde von 123 Stimmen gegen 4 verworfen. Groͤßere Unter⸗ stuͤtzung fand der Antrag des Deputirten Garcia Uzal, dem Re⸗ genten eine Dotation von 25,000 Piastern auszusetzen. Allein der Minister⸗Praͤsident stellte vor, daß der Regent eine große Nation zu vertreten habe, und uͤberall Spuren seiner Freigebig⸗ keit. zu s . muͤsse. Auch nahm er Bezug darauf, daß der hiesige Englische Gesandte einen Gehalt von 40,000 Piastern be⸗ gaegs sc⸗ nees. Sehe was denn die Erwiederung veranlaßte, Uhcgis durch 98 Ehest e 19 ele te de ee von der Regierung verlan eehen 18 verworfen, und endlich Ie k118 Nhese eaeden äbe⸗ okation von 100,000 Piaster bewilligt. 1 gent schein den Plan, seine bisherige Wohnung mit dem Pa⸗ laste des Friedensfuͤrsten zu vertauschen, wieder aufgegeben zu ha⸗ ben. Auf der einen Seite scheut er die großen fg8 ie ö die Bewohnbarmachung desselben erheischen märhe äsboges 88 88 auf 50,000 Piaster schaͤtzt, und auf der V“ er aesig unpassend, die jetzt darin befindlichen Magazine, Archive und
Diese hochwichtige
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Range entsprechende Wohnung fuͤr ihn Iferersc⸗h ist, so soll er gesonnen seyn, den großen und schoͤnen am Prado belegenen Pa⸗ last des Herzogs von Villahermosa zu miethen. G
Außer den Budgets liegen dem Kongresse noch drei andere Gesetz⸗Entwuͤrfe vor, deren Ausfuͤhrung den Grund⸗Verhaͤltnissen dieses Landes eine neue Gestalt geben werden. Das uͤber Ma⸗ jorate und Fidei⸗Kommisse durch den das in der Epoche von 1820 bis 23 aufgestellte System wieder in Kraft treten soll; der uͤber die Einziehung und Veraͤußerung saͤmmtlicher Guͤter der Welt⸗Geistlichkeit, und endlich der uͤber die Dotirung des Klerus. Diesem letzteren gemaͤß soll eine besondere Kultus⸗Steuer einge⸗ fuͤhrt werden, zu der alle Steuerpflichtige nach Verhaͤltniß ihres Vermoͤgens beizutragen haben. Diese Steuer wird auf 138,932,017 Realen, die fuͤr den Kultus und die Unterhaltung der Geistlich⸗ keit erforderlichen Kosten dagegen auf 159,802,547 Realen veran⸗ schlagt, wobei der sich fuͤr letztere ergebende Ausfall durch den Ertrag der Guͤter der Geistlichkeit gedeckt werden soll. Die Vertheilung dieser Steuer uͤber die einzelnen Provinzen ist den Provinzial⸗Deputationen uͤberlassen. Der Entwurf des Gesetzes, kraft dessen alle Guͤter, Rechtsanspruͤche und ausstehende Forderungen fuͤr Nationalguͤter erklaͤrt werden, bestimmt zugleich, daß deren Veraͤußerung auf dieselbe Weise vor sich gehen soll, wie die der uͤbrigen National⸗ guͤter. Vom 1. Oktober an, steht der Regierung die Verwaltung dieser Guͤter zu, die zu diesem Behuf in jeder Provinz eine Kommission niedersetzen wird. Die Kaͤufer muͤssen die Zahlung zu gleichen Theilen in vier Terminen leisten, naͤmlich ein Viertel bei der Ausfertigung des Kauf⸗Kontraktes, ein anderes nach einem, ei⸗ nes nach zwei, und das letzte nach drei Jahren vom Datum desselben an zu rechnen. Von dem Kaufpreise sind 16 Prozent in klingender Muͤnze, 32 in konsolidirten 5 und 4 prozentigen Staatspapieren, 32 in faͤlligen Zinskupons eben dieser oder der kapitalisirten 3Z prozentigen Papiere, und 20 Prozent in unverzinslichen Staats⸗ papieren zu leisten. Den Ertrag dieser Veraͤußerungen kann die Regierung zur Deckung des Defizits verwenden, welcher sich, aus dem Budget der Kosten des Kultus und Klerus, und aus der Einnaͤhme und Ausgabe fuͤr die uͤbrigen Staatsbeduͤrfnisse ergiebt.
Die Legion von Oporto hat sich unterworfen und ihre Waffen ausgeliefert. Welchen Ausgang der Aufstand von Alhucemas ge⸗ nommen habe, wissen wir noch nicht.
Diesen Morgen trug ein Deputirter darauf an, daß die Guͤter des Infanten Don Francisco denselben Auflagen unter⸗ worfen werden sollten, wie die der Privatpersonen. Obgleich Herr Olozaga dagegen bemerkte, daß die Dotation der Koͤniglichen Familie zu Anfang der jedesmaligen Regierung ausgesetzt werden, und also keiner spaͤteren Diskussion unterworfen seyn koͤnne, so erklaͤrte doch der Minister⸗Praͤsident, er werde auch ohne die Ein⸗ mischung der Kortes Sorge dafuͤr tragen, daß die Guͤter des Infanten den konstitutionellen Auflagen unterworfen wuͤrden. Herr Pacheco bemerkte darauf, daß in dem Budget keine Rede von der Infantin Maria Luisa, Schwester J. M. der Koͤnigin Isabelle, sei, und sie doch auch wohl eine Dotation erhalten muͤsse. Herr Olozaga meinte, diese sey in der, der Koͤnigin Isabelle ausgesetzten einbegriffen; allein der mit Wahrnehmung der Interessen der Krone beauftragte Mi⸗ nister⸗Praäͤsident erklaͤrte, die Infantin duͤrfe keine Dotation er⸗ halten, weil in Spanien den Infantinnen nie eher etwas ausge⸗ setzt worden sey, als bis sis zu einem gewissen Alter gelangt waͤ⸗ ren. Der muthmaßliche kuͤnftige Vormund der Infantin, Herr Arguelles, bestaͤtigte diese Angabe des Ministers. Der Kongreß votirte darauf der Koͤnigin Mutter dasjenige, was ihr kraft ihres Heiraths⸗Kontraktes zustaͤnde. Endlich erklaͤörte der Minister⸗ Praͤsident, die Regierung werde in Bezug auf das Ereigniß von Cartagena die Wuͤrde der Nation aufrecht erhalten; wegen der Graͤnz⸗Streitigkeiten mit Frankreich schwebten Unterhandlungen
ob, und das Geruͤcht, als ob eine fremde Macht Absichten auf
die Balearischen Inseln habe, sei ungegruͤndet.
La⸗Plata⸗Staaten. Buenos⸗Ayres, 1. Mai. Don Manoel Sarratea, der zum Gesandten beim Franzoͤsischen Hofe ernannt ist, hat sich in einem Franzoͤsischen Kriegsschiffe eingeschifft. Der Handel bessert sich hier, und von Krieg gegen Monte⸗ video ist nicht mehr die Rede.
Montevideo, 21. April. Es ist hier eine Broschuͤre er⸗ schienen, deren Zweck eine Rechtfertigung des Mackauschen Trak⸗ tats ist; es heißt sogar, Franzoͤsische Behoͤrden haͤtten hierbei die Hand im Spiel, da sich in der Broschuͤre offizielle, an die Fran⸗ zoͤsische Gesandtschaft gerichtete Piecen abgedruckt finden. Gegen dieses Geruͤcht protestirt der Franzoͤsische General⸗Konsul bhierselbst, Herr Lefebvre de Bécourt, in einem hiesigen Blatte. Nebst einem Raisonnement uͤber dieselbe Angelegenheit, worin es Herrn Lefebve von jeder Theilnahme an dem zweiten Mackauschen Traktat fre⸗ spricht, bringt dasselbe Journal die Nachricht, daß mehrere Fran⸗ zosen zum Dienst auf den Kriegsschiffen des General Rosas ge⸗ preßt worden seyen, und daß Herr Lefebvre de Bécourt auch hier⸗ gegen energisch zu protestiren gedenke.
Inlaun d..
Köln, 16. Juli. Auch hier hat die Anwesenheit des Wirk⸗ lichen Geheimen Ober-Justizraths und Direktors im Justiz⸗Mi⸗ nisterium, Herrn Dr. Ruppenthal, eben so wie in Duͤsseldorf, El⸗ berfeld, Kleve, Krefeld und Aachen, die allgemeinste Theilnahme erweckt und zu einem solennen Festmahle Anlaß gegeben, woruͤber die „Koͤlnische Zeitung“ vom heutige Tage das Naͤhere enthaͤlt.
Der Pauperismus und die neuesten Systeme, ihm zu steuern. Der philanthropische und politische Gesichtspunkt. (Vergl. Staats⸗Ztg. No. 196.)
De Gérando de la bienfaisance publique 4 vol. Paris chez Renouard 1839.
Buret, de la misère des classes laborieuses en Angleterre et en France, 2 vol. Paris et Leipz., chez Renouard, 1841. I“
Kritische Darstellung der Sozial⸗Theorie Fourier's von A. L. Churoa. Herausgegeben durch Dr. Gustav Bacherer. Braunschweig b. Meyer 1840.
Die hoͤhergerichteten Bemuͤhungen zu Gunsten einer ver⸗ besserten Armenpflege, deren erste Spuren allerdings schon in die Anfaͤnge der neueren Zeit, in das 16te und 17te Jahrhundert, fallen, welche aber doch erst gegen die Mitte und zu Ende des vorigen Jahrhunderts zahlreicher und bedeutender zu werden be⸗
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Kunstsammlungen daraus zu entfernen. Da jedoch eine seinem ginnen, sind unter sich selbst wieder nach Geist und Zweck sehr
verschieden. . an
Der naͤchste Gesichtspunkt, welcher sich fuͤr die Löͤsung der Frage des Pauperismus darbot, war der philantropische. Das philantropische Prinzip liegt den vielen freien Vereinen fuͤr Ar⸗ men⸗ und Krankenpflege, fuͤr Erziehung armer oder verwaifter Kinder und fuͤr allgemeine Volksbildung, zu Grunde; dasselbe zeigt sich wirksam in den meisten der Bestrebungen, welche Ein⸗ zelne zur Linderung der oͤffentlichen Noth machten. Auf diesem Standpunkte geht man zwar auf das Wesen und die Ursachen des Pauperismus, sowie auf dessen Zusammenhang mit anderen Verhaͤltnissen des sozialen Lebens, besonders mit der bffentlichen Moral etwas tiefer ein; man pruͤft genauer die Mittel der Ab⸗ huͤlfe, und nicht zufrieden, das Uebel fuͤr den Augenblick und in dem bestimmten Falle zu heben, sucht man auch dessen Umsichgrei⸗ fen zu verhuͤten und es wo moͤglich mit der Wurzel auszurotten; allein die allgemeinen Gesetze des Besitzes und des Erwerbs, die allgemeinen Bedingungen des Verkehrs und der Guͤterverhaͤlt⸗ nisse nimmt man als gegebene und unabaͤnderliche an und sucht nur innerhalb der durch diese gezogenen Graͤnzen die einmal vor⸗ handenen Zustaͤnde moͤglichst zum Besten zu wenden. Wir koͤnnen diese philantropischen Bestrebungen, ihrem Zwecke oder Gegen⸗ stande nach, wieder in drei Klassen theilen. Die erste Klasse um⸗ faßt die direkten Huͤlfeleistungen bei vorhandener Noth, die Aus⸗ theilung von Nahrungsmitteln und anderen nothwendigen Lebens⸗ beduͤrfnissen an wirklich Huͤlflose, die Pflege der Kranken, die Versorgung verwaister Kinder u. s. w. Ein zweites Gebiet der Wirksamkeit erbffnet sich fuͤr diese menschenfreundlichen Bemuͤ⸗ hungen in der Sorge fuͤr Herbeischaffung von Mitteln zur Ent⸗ fernung des Nothstandes selbst, nicht bloß fuͤr den Augenblick, sondern auf die Dauer. Hierher gehoren die Veranstaltungen fuͤr Beschaͤftigung der Armen, fuͤr Darbietung von Gelegenheit und Mitteln zur Arbeit an solche, welche noch Eifer und Kraft ge⸗ nug zeigen, um sich bei einiger Unterstuͤtzung selbst wieder empor⸗ zuhelfen; ferner Sparkassen und aͤhnliche Einrichtungen, welche dem guten Willen der Einzelnen, durch den Ertrag der eigenen Kraft sich vor Noth zu sichern, entgegenkommen. Endlich drit⸗ tens laͤßt sich auch da, wo selbst dieser gute Wille mangelt, Vie⸗ les thun, um ihn zu wecken, um dieß Menschen uͤber ihren wah⸗ ren Vortheil aufzuklaͤren und sie zu einer ruͤstigen und nuͤtzlichen Thaͤtigkeit geschickt und willig zu machen. Dies ist die wichtige Aufgabe der Erziehung, der Volksbildung, welche ganz vorzuͤglich auch dafuͤr Sorge zu tragen hat, daß die junge Generation, deren Kindheit von den niederdruͤckenden und entsittlichenden Bildern der Armuth, der Traͤgheit, der Ordnungs⸗ und Zuchtlosigkeit um⸗ geben war, nicht unter der Macht dieser Einfluͤsse demselben Uebel verfallen, sondern zu einer besseren und edleren Existenz herangebildet und erhoben werde.
Nach allen diesen drei Richtungen hin ist das philantropische Prinzip der Wohlthaͤtigkeit theils selbststaͤndig wirksam gewesen, in den schon erwaͤhnten Vereinen, in andern Privat⸗Anstalten fuͤr gleiche Zwecke und in zahlreichen literarischen Arbeiten; theils hat dasselbe sich mit der polizeilichen Thaͤtigkeit der oͤffentlichen Gewalten verbuͤndet, diese geleitet, vergeistigt und unterstuͤtzt. Wir sehen in unseren Armen⸗Gesetzgebungen alle die drei aufgezaͤhlten Gesichtspunkte der Wohlthaͤtigkeit nebeneinander und in enger Verbindung mit einander bestehen, und muͤssen es als einen Fort⸗ schritt derselben bezeichnen, daß die neuesten Umgestaltungen des
Armenwesens in mehreren Staaten von dem Prinzipe ausgegan⸗
gen sind, an die Stelle direkter Unterstuͤtzung der Armuth im⸗ mer mehr die indirekte, die Verhuͤtung der Verarmung selhst zu, setzen.
Allein um diesen Zweck auch nur annaͤhernd zu erreichen, reicht der philantropisch⸗polizeiliche oder administrative Gesichts⸗ punkt nicht aus. Schon laͤngst hat man erkannt, daß das Uebel tiefer liegt, daß es in unseren gesammten politischen und sozialen Verhaͤltnissen begruͤndet ist, und daß selbst die kraͤftigsten und um⸗ sichtigsten Anstrengungen unvermoͤgend sind, die immer fuͤrchter⸗ licher wiedererstehende Hydra des Pauperismus zu ertoͤdten, so lange man nicht die Quellen zerstoͤrt, aus welchen derselben ihr graͤßliches Gift zufließt.
Deshalb haben auch die meisten neueren Schriftsteller, welche sich mit dem Armenwesen und dem Zustande der arbeitenden Klas⸗ sen beschaͤftigen, die Frage unter diesem hoͤheren Gesichtspunkte aufgefaßt, sie als eine nicht bloß polizeiliche, auch nicht bloß phi⸗ lanthropische, sondern als eine politische, national⸗dkonomische, so⸗ ziale betrachtet.
Auf diesem Standpunkte aber wird die Untersuchung schwie⸗ riger, verwickelter; denn hier gilt es, die Gesetze der menschlichen Natur, die Bedingungen und die Zwecke des gesellschaftlichen Zu⸗ sammenlebens der Menschen zu erforschen und nach dieser Er⸗ kenntniß eine feste Ansicht daruͤber zu gewinnen, welche Reformen in den gegenwaͤrtigen politischen und sozialen Verhaͤltnissen vor sich gehen muͤssen, damit fuͤr die naturgemaͤße Entwickelung der Menschheit und fuͤr das Wohlbefinden jedes Einzelnen darin Raum werde. Hier handelt es sich auch nicht, wie auf dem philanthro⸗ pischen oder administrativen Standpunkte, um die groͤßere oder geringere Zweckmaͤßigkeit einzelner Maßregeln und Einrichtungen, sondern um die Wahrheit oder Falschheit allgemeiner Prinzipien.
Die beiden Prinzipien, um welche hier der Streit gefuͤhrt wird, sind: das Prinzip des freien Fortschritts und das Prinzip der Begraͤnzung. Der Fortschritt ist ein Gesetz der menschlichen Natur, ein Faktum der Menschengeschichte. Durch das ihr in⸗ wohnende, treibende Prinzip des Fortschritts ist die Menschheit von den rohesten Anfaͤngen ihrer Existenz bis zu der Hoͤhe der Kultur gelangt, auf welcher wir gegenwaͤrtig stehen; ist sie von einer Stuͤfe der Industrie zur anderen uͤbergegangen, von der Jaͤ⸗ gerei und Fischerei zur Viehzucht und zum Ackerbau, vom Acker⸗ bau zu den Gewerben, erst zu den einfachsten, welche nur fuͤr das Nothwendige sorgen, dann zu denen, welche das gesteigerte Be⸗ duͤrfniß und der Luxus schuf; hat sie die Mittel und Wege der Production und des Austausches der Produkte ins Unendliche ver⸗ vielfaͤltigt. Aber mit diesen Fortschritten der menschlichen Gewerbs⸗ thaͤtigkeit — mit denen die wissenschaftliche und die politische Ent⸗ wickelung der Menschen Hand in Hand ging — haben sich frei⸗ lich auch eine Menge Uebelstaͤnde eingestellt, — eine zunehmende ingleichheit des Besitzstandes, der Bildung, des Wohlbefindens der Individuen; eine groͤßere Reizbarkeit des gesellschaftlichen Or⸗ ganismus fuͤr aͤußere Zufaͤlligkeiten und eine staͤrkere Rei⸗ bung seiner innern Theile, veranlaßt durch ihr engeres Zusammen⸗ ruͤcken und ihre beschleunigte Bewegung. Mit der Steigerung des Gewerbsfleißes und des Lebensgenusses ist die Beyoͤlkerung in einer uͤberraschenden Progression gewachsen, und eine im glei⸗ chen Verhaͤltnisse fortgesetzte Vermehrung derselben laͤßt einen all⸗ gemeinen Mangel an den nothwendigsten Lebensbeduͤrfnissen be⸗ fuͤrchten, einen Mangel, welcher partiell schon jetzt in manchen Gegenden der Erde eingetreten ist. Der sich immer mehr erweiternde fa⸗ birkmoͤßige Betrieb so vieler Gewerbe bringt haͤufi⸗ Nahrungelosigkeir bei ganzen Klassen von Gewerbtreibenden mit sic und wirkt zugleich in den meisten Faͤllen depravirend auf den körperlichen und sittli⸗