1841 / 225 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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7 Bekanntma ch ungen. marschirt seyn soll und von dem seit 4822 keine Nach⸗ Saͤle. Die stark gewoͤlbten großen Keller sind ausge⸗ jeder fruͤheren, zu allen Nachdrucken und Nachbil⸗ 1 g. -n FFrI 9 fichies zu Taüigen. Frane 88. so * vere g. koͤnnen ein bedeutendes Weinlager auf⸗ dungen desselben; es ist nicht nur ein Werk zum I 8 9 . he 2 39 , g 8 9 9 3 N. ESIN 2 2. 8 8 4 8 ist mehrerer Bekruͤgereien dringend verdaͤchtig gewor⸗ Raedsch, einer Schwester des Abwesenden, hierdurch Stall zu nennen, welcher uͤber 100 Pferbe saßt ö esebuch uͤber Alles, was den, hat sich aber der Untersuchung durch die Flucht vor eladen, sich innerhalb 9 Monaten, spaͤtestens aber dem finden auf dem ganzen Etablissement noch üͤber achte v des Conversation-Lexik entzogen. Derselbe ist im Besitz eines unterm in dem vor dem Deputirten, Herrn Land⸗ und Stadt⸗ 100 Pferde Raum. an das sich das Conversations⸗Le ikon der Gege 30. * ai d. J. hier fuͤr ihn ausgestellten Passes zur gerichts Assessor Merl, auf V Dem Wohnhause gegenuͤber liegt ein sehr geschmack- wart zunaͤchst ansehliegt, behaupter wabrend uß. Reise uͤber Dresden nach Prag und Wien gewesen. den 16. Maͤrz 1842, Vo rmitt. um 11 Uhr, volles, mit sechs Saͤulen verziertes Gartenhaus, dessen ter allen aͤhnlichen Werken den ersten Rang. Ein Alle Polizei⸗Behoͤrden des In⸗ und Auslandes wer⸗ angesetzten Termine, entweder persoͤnlich oder schriftlich oberer Theil dem Billard zum Lokale dient. In den vollstaͤndiges Exemplar kostet auf Druckv. 16 Thlr den hierdurch ersucht, auf den von Raedern zu in unserem Parteienzimmer zu melden und weitere Gaͤrten befindet sich auch eine Kegelbahn und ein Schreibp. 24 Thlr Velinp 36 Thlr und ein achten, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und ge⸗ Anweisung zu erwarten, widrigenfalls derselbe fuͤr todt vorzuͤglicher Eiskeller. 8 jeden Besitzer unentbehrliches 24 h gen Erstattung der Kosten an uns abzuliefern. erklaͤrt und sein zuruͤckgelassenes Vermoͤgen den sich Ein klar fließender Bach begraͤnzt die eine Seite des Universal-Register Berlin, den 10. August 1841. eg meldenden und gehoͤrig legitimirenden Erben zugespro⸗ umfaͤnglichen Etablissements, welches im Ganzen einen auf Druckp. ³ Thlr., Schreibp. 1 Thlr., Velinv g Koͤnigl. Preuß. Kammergerichts⸗Inquisitortat. chen werden wird. I“ Flaͤchenraum von circa 1320 IRuthen einnimmt. Thlr. Von dem Thlr., 270 1. Sai gn al EIHn. 6 Srau in der Niederlausitz, den 24. Maͤrz 1841. Bei der jaͤhrlich in Guͤstrow stattfindenden Thierschau Conversations-Lexikon der neuesten Zeit und A ter: 38 Jahre; Religion: katholisch; 8 roͤße: Das Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. und dem Wettrennen, so wie auch waͤhrend des bedeu Literatur, 5 Fuß 5 Zoll; Haare: Feh. ; frei; Fe. tenden Wollmarktes, ist der Gasthof auf dem Walle das in den Jahren 1832—34 in 4 Baͤnden erschien S. 8 1 2 ““ mit seinen Umgebungen der Mittelpunkt des Verkehrs, und zunaͤchst einen Supplementband zur 7. Auflage Bart: dunkelblond; Stirn und Gesicht: oval; Ge⸗ EE161“ a chun g. und ist derselbe besonders dazu eingerichtet. des Conversations⸗Lexikon bildet, sind noch einige sichtsfarbe: gesund. Besondere Kennzeichen: fehlen. Der Schneider Christian ütke aäus Glambeck, wel⸗ Auch zur Begruͤndung eines im hiesigen Lande laͤngst Exvemplare vorraͤthig, die auf Druckp. 8 Thlr. . 4 sich Eeae ent gewuͤnschten landwirthschaftlichen Instituts eignet sich Schreibv. 12 Thlr., Velinp. 18 Thlr. kosten. E; L e. . vwen e Lttee te Erb das Lokal. giebt, wie das Conversations⸗Lexikon der Gegenwar b f Erbnehmer, werden aufgefordert, sich in termino uͤr die letzten Jahr uͤr die denkwuͤrdige Ze⸗ unrd weitere krimin algerichtliche Be-⸗ den 6. Januar 1842, von 1830 34 an T“ kanntmachung. oder vor demselben, bei dem unterzeichneten Gerichte 87 t 8 vr An1 ch A ö1“ Durch alle Buchhandlungen . Berlin durch Der von uns unterm 3ten d. M. steckbrieflich ver⸗ zu melden, widrigenfalls der Christian Utke fuͤr todt Literan is he Anzeigen. E. S. Mittler (Stechbah e kann Obiges von folgte Hausknecht Christian Friedrich Putt⸗erklaͤrt und die Erbfolge in sein Vermoͤgen eroͤffnet Bei E. S. Mittler (Stechbahn 3) ist zu haben: mir bezogen werden; solche Person 8 die wuͤnsch en litz, welcher eigentlich JFohann Karl Vof heißt, werden wird, die etwanigen unbekannten Erben aber Steh' fröb auf!t! sollten, sich diese Werke nach und nach anzuschasfen ist bereits ergriffen, der desfallsige Steckbrief daher mit ihren Anspruͤchen praͤkludirt werden sollen und, Ueber den Nutzen des koͤnnen ganz nach ihrer Konvenienz und in beliebi⸗ evbledigt. Dagegen sind folgende zum gestohlenen wenn sie sich spaͤter melden, gehalten „L IIT9e;hh Zeitraͤumen dieselben in einzelnen Baͤnden, Lie⸗ eaef Zees⸗ Sachen noch nicht wieder herbeizu choft Win der Lage anzugebnien, in welcher g sgh 5 fuͤr die Gesundheit und die Geschaͤfte. Rebst Mit⸗ ferungen oder b Hbse Preiserhoͤbung beziechen. b . VWV16e 1t indet, und saͤmmtliche Dis teln, sich das fruͤhe Aufstehen anzugewoͤhnen. Von eipzig, im Juli 1841. F. A. Brockhaus. 1) eine große, lange gruͤnseidene Ziehboͤrse ohne gitimirten Erben anzuerkennen. EE8I11“ g. ö. 8 8 . 1 Karl Ritter. Dritte, vermehrte Auflage. 8. geh. Ringe; Reetz, den 8. Februar 1841. Quedlinburg, bei G. Basse. Preis 10 Sgr. 2) eine dergleichen mit 2 goldenen Ringen; Koͤnigl. Land⸗ und Stadtgericht. gre 2. 8 se. Preis gr. 3) mehrere silberne Schaustuͤcke und Medaillen, 1 18 .“ darunter: a) eine auf die Huldigung der Koͤnige G“ 3 1. Friedrichs II., Friedrich Wilhelms II., Frie Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn. drich Wilhelms III., so wie b) eine auf die Die Actionaͤre der Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn Schlacht von Hohen⸗Friedberg, mit der In⸗ Gesellschaft werden hierdurch aufgefordert, die schrift: „Hier floß viel fremdes Blut, es lebe fuͤnfte Einzahlung von zehn Prozent auf der Preußen Muth!“ den Betrag der ausgegebenen Quittungsbogen, nach

Preußtischen Staaten.

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n, Sonntag August

Mit Wohlgefallen geben Wir Unsern getreuen Staͤnden zu erkennen, daß die von Ihnen auf diesem ersten Schlesischen Land⸗ tage nach Unserer Thronbesteigung an den Tag gelegten Gesinnun⸗ gen treuer Anhaͤnglichkeit an Uns und Unser Koͤnigliches Haus, der bewiesene Eifer fuͤr das Beste des Vaterlandes, die richtige Beurtheilung der Verhaͤltnisse und der wahren Interessen der Provinz, so wie das Vertrauen zu Unsern landesbaͤterlichen Ab⸗ sichten, welche sich in ihren Verhandlungen ausgesprochen haben, Unsern Erwartungen vollkommen entsprochen und Unser landes⸗ vaͤterliches Herz mit Genugthuung erfuͤllt haben.

Befugnisse der Kreisstaͤnde. 123) Aus der gutachtlichen Erklaͤrung uͤber den Entwurf einer Verordnung, betreffend die Befugnisse der Kreisstaͤnde, Ausgaben zu beschließen und die Kreis-Eingesessenen dadurch zu verpflichten, haben Wir gern ersehen, daß Unsere getreuen Staͤnde die Wich⸗ tigkeit des kreisstaͤndischen Instituts und die Nothwendigkeit, des⸗ sen Wirksamkeit zu sichern, richtig gewuͤrdigt haben; Wir werden daher diese Verordnung baldigst erlassen. Provinzial⸗Rechte.

14) Wir genehmigen, dem Antrage gemaͤß, daß die Bera⸗ thung uͤber das Provinzial⸗Recht Unseres Herzogthums Schlesien und der Grafschaft Glatz von dem ernannten staͤndischen Aus⸗ schusse, welchem Wir hierdurch Unsere Bestaͤtigung ertheilen, fort⸗ gesetzt und zu Ende gefuͤhrt werde, bestimmen jedoch, daß das Re⸗ sultat der Verhandlungen des Ausschusses dem naͤchsten Provin⸗ zial⸗Landtage zur definitiven Erklaͤrung vorgelegt werde. 11u“.“ ferneren Antrag, daß besondere Abgeordnete aus dem Stande der Fuͤrsten und Standesherren und aus der Stadt Bres⸗ lau von dem staͤndischen Ausschusse zugezogen werden möͤgen, wollen Wir insofern genehmigen, als die Fuͤrsten und Standes⸗ herren und die Stadt Breslau annoch die Ernennung besonderer Abgeordneten außer den bereits aus ihrer Mitte gewaͤhlten Mit⸗ gliedern des Ausschusses in ihrem Interesse halten.

In Ansehung der Lokal⸗Rechte haben Wir angeordnet, daß

Inhalt.

Amtliche Nachrichten. Landtags⸗Angelegenheiten.

86. eis. Nachrichten von der Flotte. Vermischtes. Fraukreich. cpis. eanfzigere Aussichten fuͤr die Anleihe; die Se des Belgischen Kabinets im Verhaͤltniß zu dem Fran⸗ ModhfeZelgischen Handels Verein; gesetzlicher Charakter der Volks . zaäͤhlung: die Franzosen auf Madagaskar.) 1 8 Grosbritanien und Irlaud. London. Muthmaßlicher Aufschub der Parlaments⸗Eroͤffnung. Peel und die Agrikulturisten. Ge⸗ . , 1 such aus der City um Maßregeln fuͤr die Wohlfahrt des Handels Auf die Uns vorgelegten Gutachten und Antraͤge ertheilen und Gewerbfleißes. Lord Morpeth und O'Connell. Irlands Wir Unseren getreuen Staͤnden nachstehenden gnaͤdigen Bescheid. Bevoͤlkerung. Schnellste Fahrt von Amerika nach England. V Bäͤrserkeicg und Friedens- Unterhandlungen in Columbien und I. Auf die gutachtlichen Erklaͤrungen uͤber die dem 8 dexiko. . 8 . 9 aelo 5 . 8 Belgien. Bruͤssel. Eiserne Haͤuser. Luͤttich. Landtage vorgelegten Propositionen. schen Etablissements. 8 Deutsche Bundesstaaten. Schreiben aus Hamburg. Dampfschiff⸗Verbindung mit Berlin.)

Provinz Schlesien. Landtags⸗ V

Die Cockerill

(Die Landtags⸗Verhandlungen, Berufung der Landtage alle zwei Jahre, 9 m staͤndischer Ausschuß. Oesterreich. Wien. Ferdinands⸗Nordbahn. F„⸗el 8 8 1“ Italien. Neapel. Ankunft der Prinzen Karl und Albrecht von ¹) Aus der Erklaͤrung Unserer getreuen Staͤnde auf die Preußen. . b erste Proposition Unseres Dekrets vom 23. Februar d. J. haben Inland. Berlin. Ankunft des Herrn Thiers. Naumburg. Wir Hagelwetter. 8 8 zu A. gern ersehen, daß dieselben in den Bestimmungen we⸗ Beilage. Frankreich. P. aris. Der Herzog von Aumale und gen Vorbereitung der dem Landtage vorzulegenden Propositionen das 17te leichte Infanterie-Regiment. Grostbritanien und durch desfalls einzuberufende Ausschuͤsse ein wesentliches Mittel

Bei A. Förstner in Berlin ist so eben erschie- nen und in allen Buchhandlungen zu haben, in Mag-

Bei J. R. Rohland in Sangerhausen ist so eben deburs bei E. Fabricius, Breslau bei F. Hirt, erschienen und in allen Buchhandlungen, in Ber⸗ Stettin bei L. Saunier, Königsberg bei Gebr. Borno- lin und Potsdam in der Stuhrschen, zu haben: träßer etc. etc.: Rohland, Jul. Ad., Apologie der evan⸗ Handbuch

gelischen Symbole und des Symbol⸗ 8 Asr

eides gegen die neueste Schrift des praktischen Arzneimittellehre.

Vorbereitende Berathung der Propositionen, Veroͤffentlichung der V

Jedermann wird vor dem Ankauf oder sonstiger

Annahme dieses gestohlenen Gutes gewarnt, die In⸗ haber desselben aber werden aufgefordert, solches vorbehaltlich ihrer Rechte unverzuͤglich zu unserem Gefaͤngniß⸗Depositorio einzuliefern und zur kosten⸗ freien Vernehmung uͤber deren Erwerb in dem auf den 17ten um 11 Uhr vor dem Herrn Kam mergerichts⸗Assessor Schroͤder, im Kriminalgericht, Molkenmarkt Nr. 3, anberaumten Termine sich zu gestellen. 8

Wer diese Warnung und Aufforderung nicht beach tet, der setzt sich der Gefahr aus, wegen Diebesheh. lerei zur Untersüuchung und Strafe gezogen zu wer⸗ den. Uebrigens hat sich der Bestohlene zum Ersatz des Erwerbspreises fuͤr die an unser Depositorium zu liefernden Gegenstaͤnde ausdruͤcklich erboten. Beerlin, den 7. August 1841. Keoͤnigliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. ½ 1 Bonseri. E 11 ““ W1 8

Gdiktal Citatton.

Abrechnung der Zinsen à 5 pCt. vom 16. Aug. bis 15. Sept. 1841 auf die schon geleisteten vier Ein⸗ zahlungen mit 5 Sgr. auf jeden derselben, in den Tagen vom 1sten bis inecl. den 15. Seyt. c., mit Ausnahme der Sonntage, in unserem Buͤreau, Oberwallstraße Nr. 3, Morgens von 9 bis 12 Uhr zu leisten.

Diese Zahlung von 10 Ct. wird auf dem Quit⸗ tungsbogen selbst durch einen der Direktoren oder Skellvertreter und unsern Rendanten Thimm be⸗ scheinigt, weshalb die Aectionaͤre ersucht werden,

die Quittungsbogen unter Beifuͤgung dop⸗

pelter, nach den Nummern geordneter, mit der Namensunterschrift versehener Verzeichnisse, in den genannten Tagen in uunserem Buͤreau mit der Zahlung einzureichen, wogegen sofort das eine Verzeichniß, mit der Unter⸗ schrift des oben genannten Rendanten Thimm und unserem Stempel versehen, zuruͤckgegeben wird und dem Einzahler als Interimsbescheinigung dient. Bei der Zuruͤckgabe dieses bescheinigten Verzeichnis⸗

Herrn Dr. Bretschneider uͤber die Unzu⸗ laͤssigkeit des Symbolzwangs. Gr. 8. geh. 22 ½ Sgr.

Neu erscheint bei mir und ist durch alle Buch⸗ bandlungen, in Berlin durch Ferd. Duͤmmler, u. d. Linden 19, zu beziehen:

Die Korngesetze Englands von Friedrich von Raumer.

“] 12. Geh. Thlr. 1“

Leipzig, im Juli 1841. F. A. Brockhaus.

Im Verlage von Ferdinand Hirt in Breslau ist erschienen und vorräthig in jeder namhaften Buch- handlung (Berlin bei Wilh. Besser):

von ööö“;

Preussischen und Oesterreichischen Antheils

Für angehende, praktische und Physikats-Aerzte, so wie als Leitfaden für den akademischen Unterricht. IIIIEIIö1

1A114“*“ Gestützt auf die neuesten Erfahrungen im Gebiete der Ent

wicklungsgeschichte, der Physio-Pathologie und organischen Chemie. Von Dr. J. Fr. Sobernheim. Er. 4. br. 4 Mlr. Desselben Werkes: Zweiter oder speziell eir Theil. Vierte, darchgängig revidirte und ver- mehrte Auflage. Liet. 1 240 S. gr. 92. 2 ½ Thlr. Die zweite (Schlufs-) Lieferung er Johann Peter 1 spezielle Pathologie und T herapie.

Frank's

Nach der Lateinischen Urschrift

Irland. Schreiben aus London. (Stellung und Thaͤtigkeit der Geistlichkeit in gegenwaͤrtiger Krisis.) Deutsche Bundesstaa⸗ ten. Karlsruhe. Erste Kammer. Gefaͤngnißwesen. Altona.

Saͤhngerfest. Oesterreich. Agram. Gemischte Ehen in Sie⸗

benbuͤrgen. Witterungs Erscheinungen. Schweiz. Luzern. Wiedereinsetzung des Pfarrers Huber in Uffikon.

Prozeß Laffarge. (Fortsetzung.)

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Amtliche Uachrichten.

Kronik des Tages. Majestaͤt der Koͤnig haben den Kammergerichts-Rath Behei

Taddel zur geruht.

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en Justizrath Allergnaͤdigst zu ernennen

in den Staͤdten die Stadtverordneten⸗Versammlungen und Ma gistraͤte, auf dem platten Lande aber die Gerichtsherren und in Vertretung der Gemeinden die Dorfgerichte, denen die Zuziehung noch anderer, des Gegenstandes kundiger Gemeinde⸗Mitglieder ge⸗ stattet wird, durch die betreffenden Gerichts⸗Behoͤrden gutachtlich vernommen werden, ob sie die Beibehaltung oder Abschaffung der Lokalrechte verlangen. Die abzugebende nigen Lokal⸗Rechte, welche privatrechtlicher Natur, nicht auf solche, welche dem öͤffentlichen Rechte angehören und Gegenstaͤnde des inneren Staatsrechtes sind.

zur Foͤrderung einer gruͤndlichen Bearbeitung der vorliegenden Sachen erkennen. Unsere Absicht geht uͤbrigens, wie in der Denkschrift vom 12. Maͤrz d. J. richtig vorausgesetzt wird, da⸗ hin, nicht alle, sondern nur diejenigen Propositionen, welche einer umfassenden Vorarbeit beduͤrfen, den gedachten Ausschuͤssen zu uͤberweisen. Dem Antrage, daß die Propositionen den Mitglie⸗ dern des Landtags vor ihrer Einberufung zugefertigt werden moͤch- ten, wollen Wir insoweit entsprechen, als dieses in Ansehung der einzelnen Gegenstaͤnde zweckmaͤßig und thunlich ist.

Zu B. halten Wir zwar dafuͤr, daß die Mittheilung eines Exemplars der gedruckten Landtags⸗Protokolle an jedes Landtags⸗ Mitglied hinreichen wird, um dessen Kommittenten von dem Gange der Verhandlungen Kenntniß zu geben, wollen Uns jedoch fuͤr den Fall, daß die spaͤtere Erfahrung das Beduͤrfniß einer Abaͤnderung der diesfaͤlligen Anordnung ergeben sollte, die weitere Bestimmung vorbehalten. 1

Zu C. Haben Wir aus der Erklürung Unserer getreuen Staͤnde gern ersehen, wie dieselben in der Proposition wegen Ein⸗ berufung der Landtage nach kuͤrzeren Zwischenraͤumen Unsere lan⸗

meinden unter der Verwarnung vorzuladen, daß bei ihrem Aus behaltung oder Abschaffung der Lokal⸗Rechte keine besondere An

traͤge zu machen, sondern unterwuͤrfen sich dem, was im Weg der Gesetzgebung fuͤr angemessen werde erachtet werden.

Gemeinden den Kreis⸗Justiz⸗Raͤthen und den Landraͤthen zu uͤber⸗

Erklaͤrung bezieht sich jedoch nur auf dieje⸗

Zu dieser Vernehmung sind die Gerichtsherren und die Ge⸗

bleiben angenommen werden solle, sie haͤtten hinsichtlich der Bei-⸗ 4

Die aufgenommenen Verhandlungen sind in Betreff der

8 Bekanntmachu

5, helc 9 6 QꝘ‿ - 3 li 4903 * 8 sin . 5 —— 8 5 4 . 22 .† 22 g,& 5b1 E] oder von Von der unterzeichneten Immediat⸗Kommission sind nach⸗ desvaͤterliche Absicht, die staͤndische Wirksamkeit zu beleben und

ꝓr

Fpolgende Personen, welche seit laͤngerer Zeit von LETEETT111“ Ag⸗ EE Aufenthalte vftt E113 Quittungsbogen gehoͤrig vollzogen nach acht Ta⸗ haben, als: 1 8 gen zuruͤck zu nehmen.

vom oberem Oder- und Weichsel-Quellen-Gebiet. UI J.

Er Snbarnhemn Nach natürliehen Familien, 1

Dritte Auflage.

1) George Urbanek aus Ober⸗Goldmannsdorf, gebo⸗ ren den 26. Maͤrz 1789, welcher sich im Jahre 1806 oder 1807 in die Oesterreichischen Staaten begeben hat;

Mathias Urbaneck aus Ober⸗Goldmannsdorf, ge boren den 23. Februar 1797, welcher sich im Jahre 1812 oder 1813 in die Oesterreichischen Staaten entfernt hat;

Apollonia Adler, verehelichte Einlieger Sahler, aus Alt⸗Grottkau, welche mit ihrem Ehemanne bereits im vorigen Jahrhunderte nach Bruͤnn gezogen ist; Anton Molinari, welcher als vor laͤn⸗ ger als 20 Jahren nach Rußland sich begeben hat; Thomas Sobotta, geboren am 20. Dezember 1788 zu Wilkau, welcher zum Militair eingezogen wor⸗ den und im Jahre 1819 als Gefreiter zu Saar⸗ louis gestanden hat;

der Tuchmacher Peter Sanneg, geboren zu Trop⸗ pau am 22. Juni 1773, welcher sich seit dem Jahre 1799 in Ratibor aufgehalten und im Jahre 1827 seine Frau und Kinder verlassen hat;

) Louis Wustmann, am 2. Mai 1804 geboren, wel⸗ cher im Jahre 1828 nach Russisch⸗Polen gewan⸗ dert und aus Kalisch die letzte Nachricht von sich gegeben hat; 8

) Joseph Fitzek, welcher sich aus Pohlsdorf, wo er Einlieger war, vor laͤnger als 30 Jahren ent⸗ fernt hat;

) Antonia Lukoscheck, den 4. Juni 1787 zu Deutsch⸗ Zernitz geboren, welche auf der Eisengießerei bei Gleiwitz gedient hat und von dort ungefaͤhr im Jahre 1815 nach dem Koͤnigreich Ungarn gezo⸗ 1 ist, woselbst sie sich verheirathet haben soll;

alentin Korus, zu Deutsch⸗Zernitz im Jahre 14780 geboren, welcher zum Militair ausgehoben wworden und im Jahre 1812 mit dem Preußischen

8 Hülfs. Cotys nach Rußland marschirt seyn soll;

manuel Dolezich, geboren am 25. Maͤrz 1790 zu Stanitz, von wo er sich im Jahre 1810 entfernt hat, und deren etwa zuruͤckgelgssene Erben oder Erbneh mer werden hiermit dffentlich vorgeladen, sich binnen neun Monaten, spaͤtestens aber in dem auf den 17. Februar 1842, Vormitt. 10 Uhr, vor dem Ober⸗Landesger. Refer. Schmidicke angesetz ten Termine schriftlich oder personlich im hiesigen Ober⸗Landesgerichtshause zu melden und die weiteren Anweisungen zu gewaͤrtigen. Dieienigen Verscholle⸗ nen, welche weder erscheinen, noch sich schriftlich mel den, werden fuͤr todt erklaͤrt, demnaͤchst aber wird ihr Vermoͤgen den alsdann bekannten Erben derselben oder, in Ermangelung solcher, der dazu berechtigten oͤffentlichen Behoͤrde cher und zur freien Ver⸗ fuͤgung verabfolgt werden. Ratibor, den 17. April 1841. (L. S.) Koͤnigliches Ober⸗Landesgericht.

UEdiktal⸗Citgston.

Ostpreußischen Pfandbriefs⸗Zins⸗Coupons geschieht

Die Actionaͤre werden auf die in den Quittungs⸗ bogen abgedruckten §§. 6. 9. 10. und 16. des ge⸗ richtlich vollzogenen und von Sr. Majestaͤt dem Koͤ⸗ nige mittelst Bestaͤtigungsurkunde vom 15. Mai c. genehmigten Gesellschaftstatuts aufmerksam gemacht, wo es namentlich §. 9. heißt:

„Zahlt ein Actionaͤr einen eingeforderten Ein⸗ „schuß nicht spaͤtestens an dem letzten Zahlungs⸗ „tage, so verfaͤllt er fuͤr jeden Quittungsbogen, „bei welchem der Verzug eintritt, in eine Con⸗ „ventional⸗Strafe von 5 Thlr., welche die Gesell⸗ „schaft außer der ruͤckstaͤndigen Rate und den ge⸗ „setzlichen Verzugszinsen von ihm einzuziehen be⸗ „fugt ist. Es steht ihr aber auch frei, den Actio⸗ „naͤr ohne prozessualisches Verfahren seines Rechts „aus dem Quittungsbogen fuͤr verlustig zu erklaͤ⸗ „ren, letzteren von ihm zuruͤck zu fordern und nach „erfolgter Ablieferung zu kassiren u. s. w.“

Berlin, den 10. August 1841.

Die Direction der Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn Gesellschaft.

Die Einloͤsung der bis Johannis 1841 fäͤlligen

vom 19. August bis 4. September, Vormittags von 9 12 Uhr, in der neuen Schoͤnhauserstraße Nr. 9, gegen nach den Kapitals-Betraͤgen zu ordnende Verzeichnisse. Berlin, den 4. Auqust 1841. Der Ostpreußische General⸗Landschafts⸗Agent, Kommerzienrath F. W. Behrendt.

Der unten naͤher beschriebene, zum Nachlaß des weiland Gastwirths Hagemeister gehdrige große Gast hof auf dem hiesigen Walle kommt am SITeZ Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Großher⸗ zoglichen Amtsgerichte zum oͤffentlichen Aufgebot. Die Verkaufs⸗Bedingungen liegen vom 1. Juli d. J. an in der Registratur des Gerichts, so wie auch im Comtoir des Gasthofes auf dem Walle, zur Einsicht

bereit und werden auch gegen die Gebuͤhr in Abschrift

verabfolgt. Beim Zuschlage sind als Conventionalpoͤn 1000 Thlr. N. ½⅞ baar zu zahlen oder sichere Papiere zu diesem Betrage zu deponiren. Die Tradition der Grundstuͤcke, deren Besichtigung zu jeder Zeit stattfin den kann, erfolgt in den letzten Tagen des Septembers dieses Jahres. Guͤstrow, den 28. Mai 1841.

Großherzogl. Mecklenburgsches Amtsgericht. C. F. Bollbruͤgge. F. W. Manecke. Ungefaͤhre Beschreibung

er

Hagemeisterschen Grundstuͤcke. eFesegeigg seinen Rebengebaͤuden und großen strow, wahthant Fegal Theile des Walles von Guͤ quets und Prospekte gnstisch durch die Anlggen, Bos

2 spekte. Das Etablissement ist großartig

Der am 19. Oktober 1794 hierselbst geborne Karl durch die Lokalitaͤten und zweckmäßig eingerichtet füͤr August Erselius, ein Sohn des emare en hiesigen den Betrieb der Gastwirthschaffüsig eingerichtet fuͤr

Senators und Organisten Erselius, welcher im Jahre

Das Wohnhaus ist massiv erbaut, zweckmaͤßig und

1815 in Kaiserl. Russische Kriegsdienste getreten Neben den gewoͤhnlichen Raͤumen ent⸗

mit einem Russischen Jaͤger⸗Regimente von hier fort⸗

““ 1X1“

aͤlt es 25 mehrentheils große Zimmer und 2 große

8

mit Hinweisung auf das Linnéische System. Von Friedrich Wimmer, Professor Nebst phytogeographischen Angaben und einer Pro- filkarte des Schlesischen Gebirgszuges. Kl. 8. Geh. 2 Thlr. Elegant carton. 2 ¾˖ Thlr. Unmittelbar nach dem Erscheinen dieser neuen Flora haben die vollgültigen Urtheile der Herren Nees von Esenbeck und Göppert in Breslau, Beilschmied in Ohlau und Czerwiakowski in Krakau die wissenschastliche Bedeutung und die praktischen Vorzüge des Buches in ehrender Weise öffentlich anerkannt.

Bekanntmachung. Zwar durch unvorhergesehene Hindernisse verspaͤ⸗ tet, aber im Vertrauen auf die gute Sache und den wohlthaͤtigen Zweck kuͤndige auch ich hiermit noch

in Opus XI.

I. Das Lied „vom freien, Deutschen Rhein“ von N. Becker.

II. „Der Rhein“ von J. ***

Zwei Gesaͤnge fuͤr 4 Maͤnnerstimmen (mit oder ohne Begleitung des Pianoforte und eines zweiten Maͤnnerchors fuͤr Nr. 1. ad libitum) von mir durch⸗ komponirt und „zum Besten des Vereins zur Besserung entlassener Strafgefangener und sittlich verwahrloster Unmuͤndiger“

herausgegeben, an.

Der feste Preis der Partitur (42 Seiten in Quart) ist X Thlr. Fuͤr gleichen Preis sind auch die 4 Ge sangstimmen (128 Seiten in Oktav) bei Hrn. F. Whistling in Leipzig, T. Trautwein in Ber⸗ lin, Breite Str. Nr. 8, in allen soliden Musikalien⸗ handlungen Deutschlands und bei Unterzeichnetem zu haben. Außerdem wird die Partitur einer

Begleitung dieser Lieder mit Blech⸗Instrumenten nebst Timpani fuͤr ½ Thlr. besonders ausgegeben,

so wie solche, nächstens, auch noch fuͤr eine Bari

tonstimme, vom Chor und Pianoforte begleitet, er scheinen.

Moͤge ein geehrtes musikliebendes Publikum, na mentlich auch die Saͤngerchoͤre der Deutschen Heere, diesem Versuche, den kernigen Texten obiger Lieder verwandte Toͤne fuͤr die kraͤftige Deutsche Brust un⸗ terzulegen, zu Nutz und Frommen des angefuͤhrten Zweckes, eine guͤtige Beachtung schenken. Naumburg a. S., den 1. Juni 1841.

Carl Overweg.

V Ich habe diese Composition mit Pianoforte⸗Be⸗

gleitung gehoͤrt und wirksam gefunden. 8— Leipzig, den 8. Juni 1841. Dr. G. W. Fink.

Vollstaͤndig ist jetzt erschienen:

1 Baͤnde in 5 Abtheilungen oder 36 Heften. Gr. 8. 364 Bogen. 1838 41. Druckp. 12 Thlr., Schreibp. 18 Thlr., Velinp. 27 Thlr. Das Werk ist ein fuͤr sich bestehendes und in sich abgeschlossenes, bildet aber zugleich ein Supplement zur 8. Auflage des Conversations⸗Lexikons, so wie zu

11816“

straße Nr. 37, erschien so eben:

4 2 b 8 8 221 2H 2 2 2 8b . Conversations-Lexikon der gegenwart. in die

gr. Lexikon-8vo. 2 Bände. kartonnirt. der angewandten ö1A1“ In zwei Bänden von Fran z

6 Thlr

C h 588 1 6.

I Simon. 1“ 1 Kupfertafel. 3 Thlr. Physiologische und pathologische gr. 8 Feft I 1 ½ Thlr. (Das zweite Hest, Schluss des ganzen Werkes, er- scheint im Oktober d. J.)

Bd. II.

Chemie

8 ““

In unserem Verlage ist vollständig erschienen und durch alle Buchhandlungen des In- und Auslandes zu beziehen:

Bressler, Dr. H., Die Knankheiten des Kopfes und der Sinnesorgane. Nach den neuesten und bewäührtesten Forschungen Deutscher, Französischer und Englischer Aerzte systematisch bearbeitet. 3 Bände gr. 8. bro- chirt 6 Thlr.

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Gehirns und der äulseren Kopfbedeckun- gen; Band II. Die Krankheiten des Seh- und

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So eben ist bei Unterzeichnetem erschtenen und versandt:

Busch, Geh. Rath, Prof. Dr. D. W. H., Atlas geburtshülflicher Abbildu ngen mit Be- zugnahme auf das Lehrbuch der Geburtskunde.

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August Hirschwald, Burgstr. 25.

In der Plahnschen Buchh. (L. Nitze), Jaͤger⸗

Ein Blich 21 9 inneren Zustaͤnde des Preuß. Staates, einer Analyse der „Vier Fragen“ Ostpreußen und kurzen Kritik ͤAA“ 8eer h. ARlets g6. 5 Saunzgennn *

nebst eines

Medizinisch-analytische Chemie. gr. 8. Mit

benannte, von der Koͤniglichen der Staats⸗ Se en ihr uͤberwiesene S 8⸗Papiere: b ihr uͤberwiesene Staats⸗Pap Rihte. Sgr. Pf 9 Stuͤck extraordinair abgelöste Schlesische Domainen⸗Pfandbriefe uͤber 19,135 Stuͤck Kurmaͤrkischer Coupons und Zins⸗ Scheine aus der Zeit vor dem 1. Mai 8 (incl. 1990 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf. Gold.) 44 Stuͤck Neumaͤrkischer Kriegs⸗Schulden⸗ Interims⸗Scheine uͤber . mit 339 Stuͤck Coupons. Stuͤck Neumaͤrkischer Coupons und Zins⸗ Scheine aus dem Zeitraume vor dem 1. Juli 1818 uͤber. Stuͤck in Kassen⸗Anweisungen umge⸗ schriebene Seehandlungs⸗Kassen⸗Scheine L“ 8 . 1,000 5 Stuͤck in Kassen⸗Anweisungen umge⸗ schriebene Pommersche Bankscheine uͤber Stuͤck Kurmaͤrkischer Kriegs⸗Schulden⸗ Obligationen uͤber.. (incl. 100 Rthlr. Gold.) mit 598 Coupons. 2Lieferungs⸗Scheine uͤber... 6 Tresorscheine uͤber.. 421 Stuͤck Kassen⸗Anweisungen de 1824 über 1,370 am heutigen Tage, nachdem zuvor von der Richtigkeit der Stuͤck⸗ ahl und der Geldbetraͤge, die Ueberzeugung gewonnen war, im zerbrennungs⸗Lokal der Koͤniglichen Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗ Schulden durch Feuer vernichtet worden, welches hierdurch zur offentlichen Kenntniß gebracht wird. Berlin, am 12. August 1841. 8 Konigliche Immediat⸗Kommission zur Vernichtung der bestimmten Staats⸗Papiere. Bendemann sen. von Bredow.

4,610

4 652, 300

19,700

79,709

8“

70

29,565

31

090)

dazu

Natan.

1 Angekommen: Se. Excellenz der Koͤnigl. Wuͤrttembergi⸗

sche Minister der auswaͤrtigen Angelegenheite Graf v Be⸗

roldingen, von Hamburg.

die Zwecke derselben zu foͤrdern, dankbar annehmen, und beabsich- tigen Wir demgemaͤß, den Landtag kuͤnftig, sofern hinreichende

senden. Den Kreis⸗Justiz⸗ und Landraͤthen soll die naͤchste Pruͤ⸗ fung der Verhaͤndlungen zustehen und dieselben befugt seyn, naͤhere

,2 68 8 2 8 Staͤdte unmittelbar den Ober⸗Landesgerichten, in Betreff der Land⸗

Veranlassung dazu vorhanden seyn wird, alle zwei Jahre zu ver⸗

Aufklaͤrungen und nachtraͤgliche Vernehmungen zu veranlassen. Es

sammeln. haben dieselben demnaͤchst saͤmmtliche Verhandlungen, mit ihrem

Zu D. hat die abgegebene gutachtliche Erklaͤrung bereits durch Unsern gnaͤdigsten Bescheid vom 20. April d. J. ihre Erledigung gefunden. Die demnaͤchst erfolgten, Uns unterm 26. ej. angezeig— ten Wahlen bestaͤtigen Wir hierdurch gern, und soll die in Ge⸗ maͤßheit Unseres vorgedachten Bescheides zu erlassende Verord⸗ nung zu seiner Zeit publizirt werden.

abzusenden, von denen sie, nach vorgaͤngiger Pruͤfung, dem Ober⸗ Praͤsidenten der Provinz und durch diesen dem staͤndischen Aus⸗ schusse zugehen sollen.

Strom⸗ und Ufer⸗Polizei und Deichwesen.

Ober⸗Appellations⸗Gerichte.

2) Die Bemerkungen Unserer getreuen Staͤnde uͤber die Frage wegen Errichtung von Ober⸗Appellations⸗Gerichten werden bei den weiteren Berathungen uͤber diesen wichtigen einer mehr⸗ seitigen Pruͤfung besonders beduͤrfenden Gegenstand in Erwaͤgung genommen werden.

und uͤber die Strom- und Ufer⸗Polizei der öͤffentlichen Fluͤsse be⸗ treffend, sollen bei der weiteren Berathung in Erwaͤgung genom⸗ men werden. 8 12. September 1763 sein Bewenden behalten. Wir wiederholen theilte Zusicherung, daß dies Provinzial⸗Gesetz bis dahin von den 3 7. 2 C.⁄ e. Le. 7

Verwaltungs⸗Behoͤrden mit schonender Ruͤcksicht angewendet wer⸗ den soll.

Steuer⸗Erlaß.

3) Eben so sollen die Vorschlaͤge uͤber die zur Erleichterung der Steuerpflichtigen vom Jahre 1843 ab zu ergreifenden Maß⸗ regeln und die von ihnen abgegebenen Gutachten uͤber die vorge⸗ legten Entwuͤrfe:

Regierungen, wegen Regulirung der Schifffahrt und des Ufer⸗

Wahl⸗Reglement.

4) eines Reglements fuͤr die Wahlen der neten und deren Stellvertreter;

L 2* „ord⸗ Eseca eisceo reits insoweit entsprochen, als dergleichen Verhandlungen mit der b ““ Kaiserl. Koͤnigl. Oesterreichischen Regierung seit laͤngerer Zeit Holz⸗Diebstahl. schweben und einen baldigen guͤnstigen Erfolg erwarten lassen. 5) eines Gesetzes wegen Bestrafung des Diebstahls an Holz und anderen Wald⸗Produkten; Jagd⸗Vergehen.

6) eines Gesetzes uͤber die Jagd⸗Vergehen;

Bergrecht. 16) Wir wollen nach dem Antrage genehmigen, daß uͤber den Entwurf eines allgemeinen Bergrechts und einer Instruction zur

Bemerkungen des aus Mitgliedern des Landtages und der Ge⸗

fuͤr die zum diesjaͤhrigen Provinzial⸗Landtage versammelt ge⸗ wesenen Staͤnde des Herzogthums Schlesien, der Grafschaft Glatz und des Markgrafthums Ober-Lausitz.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von Preußen ꝛc. ꝛc. Entbieten Unsern zum diesjaͤhrigen Provinzial⸗Landtage versam⸗ melt gewesenen getreuen Staͤnden des Herzogthums Schlesien, der Grafschaft Glatz und des Markgrafthums Ober⸗Lausitz Un⸗ sern gnaͤdigen Gruß

Jagd⸗ und Forst⸗Polizei⸗Ordnung. 7) einer allgemeinen Forst⸗ und Jagd⸗Polizei⸗Ordnung und einer transitorischen Verordnung wegen Ausuͤbung der Waldstreu⸗ Berechtigung;

Laudemialpflichtigkeit.

8) eines Gesetzes wegen Abrechnung des fuͤr Abloͤsung von Diensten, Grundgerechtigkeiten und anderen Lasten gezahlten Ka⸗ pitals von dem Kaufpreise des Grundstuͤcks bei Berechnung des Laudemiums;

Legitimations-Atteste beim Pferdehandel.

9) einer Verordnung wegen Einfuͤhrung von Legitimations⸗ Attesten beim Pferdehandel;

Pensions⸗Reglement fuͤr den Lehrstand. g 61 .

10) eines Pensions⸗Reglements fuͤr die Beamten und Lehrer der hoͤheren Lehr⸗Anstalten;

Abloͤsbarkeit der Erbpachts⸗Rechte.

11) eines Gesetzes wegen Beschraͤnkung der Abloͤsbarkeit der Erbpachts⸗, Erbzins⸗ und Zinsgerechtsame;

Boden⸗Zerstuͤckelung und baͤuerliche Erbfolge.

12) der Gesetze wegen theilweiser Veraͤußerung von Grund⸗ stuͤcken und wegen der bei Erbtheilungen anzuwendenden gemaͤßig⸗ ten Taxen laͤndlicher Nahrungen,“

bei der ferneren Bearbeitung dieser Gegenstaͤnde weiter erwogen und nach Moͤglichkeit beruͤcksich

werkschaften bestehenden Ausschusses, dessen Wahl Wir hierdurch bestaͤtigen, eingeholt werden, und bleiben demgemaͤß die definiti ven Berathungen dem naͤchsten Provinzial⸗Landtage vorbehalten.

Feuer⸗Sozietaͤts⸗Wesen. 8 . e . ρ 2 17) Da die uͤber die Umformung des Feuer⸗Sozietaͤts⸗Wer

Landtage vorgelegten Proposition entspricht, so bestimmen Wir,

1841 und die damit eingereichten Reglements⸗Entwuͤrfe, daß, mit

in der Provinz vorhandenen, auf gegenseitige Immobiliar⸗Ver⸗ sicherung gegen Feuersgefahr gerichteten Feuer⸗Sozietaͤten aufge loͤst und dagegen neue Sozietaͤten, 1) fuͤr das gesammte platte Land der Provinz, und 2) füͤr saͤmmtliche in dem Ober⸗Praͤsidial⸗Bezirke belegenen Provinzial⸗Staͤdte Schlesiens gebildet werden sollen. 88 Wegen der Reglements fuͤr diese beiden neuen Feuer⸗Sojie⸗ taͤten und wegen der dazu gehoͤrigen Auflösungs⸗ und Ausfuͤh⸗ rungs⸗Verordnungen behalten Wir Uns die weitere Bestimmung noch vor. 1. . Abhaltung der Dreidinge. See 8 18) Aus der gutachtlichen Erklaͤrung uͤber die Proposition, wegen Abhaltung der Dreidinge, geht zunaͤchst hervor, daß der Sinn derselben mißverstanden ist, indem angenommen worden,

gemeinschaftlichen Gutachten begleitet, an die Ober⸗Landesgerichte

15) Die Gutachten, die Gesetz⸗Entwuͤrfe uͤber das Deichwesen Bis das letztere Gesetz erscheint, muß es bei den Bestimmungen der Ufer⸗-, Ward- und Hegungs⸗Ordnung vont

aber die in dem Landtags⸗Abschiede vom 20. November 1838 er⸗

Wenn die Einleitung von Verhandlungen mit auswaͤrtigen

Schutzes auf den beiden schiffbaren Graͤnzfluͤssen Schlesiens, der Weichsel und Przemsa, in Antrag gebracht wird, so ist dem be⸗

Verwaltung des Bergwerks⸗Regales zuvoͤrderst die gutachtlichen

sens in der Provinz Schlesien abgegebene Erklaͤrung der dem mit Ruͤcksicht auf die Denkschriften vom 30. April und 1. Mai

Ausnahme der in ihrer gegenwaͤrtigen Verfassung verbleibenden Feuer⸗Sozietaͤt der Stadt Breslau, die saͤmmtlichen uͤbrigen, jetzt

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