1841 / 230 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

bei dem betreffenden Distriktualkonvent abgeschafft werden. Der Seelsorger zu (Ungarn) Teplitz, und zugleich der Gefangenen des Comitats, Ladislaus Jeßenßky, legte seinen Bericht vor, aus dem sich ergab, daß von Seiten der evangelischen Einwohner blos auf 3875 ein Straͤfling komme. Damit diese Resultate mit der Zeit e. 8 c. . 2

noch guͤnstiger ausfallen moͤgen, wurde die Verbesserung der Schulen vorzuͤglich empfohlen. Die gesellige Sprache der Schuͤ⸗ ler in den Slawischen und Deutschen Schulen soll im Allgemei⸗ nen die Ungarische seyn. Es sollen einige Ober⸗Lehrer aus der Mitte der Lehrer selbst ernannt werden, uͤber die haͤuslichen, con⸗ stitutionellen und Urbarial⸗Verhaͤltnisse, so lange diese bestehen, sowie uͤber den schaͤdlichen Einfluß des Branntweins Unterricht ertheilt, und demzufolge durch hierzu taugliche Maͤnner eine zweck⸗ maͤßige Schrift abgefaßt werden. Die Verhandlungen wurden beinahe alle in Ungarischer Sprache gepflogen.

Italien. Mailand, 10. Arg. Thorwaldsen ist am vorigen Mitt⸗ woch hier eingetroffen und von den hiesigen Kuͤnstlern freudig begruͤßt worden. Vorgestern hat derselbe seine Reise nach Rom

fortgesetzt. Spanien. Paris, 13. Aug. Die Regierung publizirt nachstehende te⸗

legraphische Depesche aus Bayonne vom 11ten d.: „Am 5ten haͤt der General⸗Capitain Palafor seine Entlassung als Ober⸗Be⸗ fehlshaber der Garde eingereicht; er wurde noch an demselben Tage durch den General Pedro

Jonische Inseln. b Corfu, 2. Aug. Unsere Zeitung bringt folgende Extrabei⸗

age: „Wir schaͤtzen uns gluͤcklich, dem Publikum anzeigen zu koͤn⸗ nen, daß der C 8

1 1 ontre⸗Admiral Sir J. A. Ommanney vorigen Donnerstag mittelst des Dampfboots „Vesuvius“, welches in 48 Stunden von Kandia hier eintraf, die amtliche Kunde erhalten hat, daß der Aufstand auf jener Insel voͤllig gedaͤmpft ist, das Volk sich der Tuͤrkischen Herrschaft unterworfen und somit jedem weitern Blutvergießen vorgebeugt ist. Es ist erfreulich, zu hoͤren, daß man dieses Ereigniß vornehmlich dem raschen und umsichtigen Einschreiten der kommandirenden Offiziere der dortigen Bri⸗ tischen und Franzoöͤsischen See⸗Division verdankt, naͤmlich dem Capitain Huston von Ihrer Britischen Majestaͤt Linienschiff Bembow und dem Capitain le Grandis. Durch ihr gemein⸗ schaftliches Wirken sind die Griechischen Einwanderer, welche ge⸗ meine Sache mit den Kretern gemacht hatten, so wie die Haupt⸗ raͤdelsfuͤhrer 200 an der Zahl am 23sten v. M. auf die Briti⸗ schen Kriegsschiffe „Tyne“ und „Hazard“ und unter sicherem Ge⸗ leit nach dem Piraͤus gebracht worden. Auf diese Weise sahen sich diese braven Marine⸗Ofsiziere von Großbritanien und Frank⸗ reich in den Stand gesetzt, das Gesetz der Menschlichkeit zu be⸗ obachten, ohne das Volkerrecht zu verletzen, und gewiß trug ihr Einfluß auf den Kapudan Pascha und Mustapha Pascha zur Rettung aller jener bei, welche an dem Aufstand Theil genommen haben, deren Lage nach der Unterwerfung hoͤchst verzweiflungs⸗ voll und bedauernswerth gewesen waͤre.“

Moldau und Wallachei.

Deer Oesterreichische Beobachter meldet: In der letzten Haͤlfte des verflossenen Juli⸗Monats ist Braila der Schauplatz unruhiger Auftritte gewesen, die von einigen hundert Landstrei⸗ chern, worunter viele Bulgaren, die sich allmaͤlig in dieser Stadt angehaͤuft hatten, angezettelt worden waren und anfangs nur Raub und Pluͤnderung 1Se. denen man aber spaͤterhin einen politischen Anstrich zu geben versuchte. Durch die von der Wallachischen Regierung ergriffenen Maßregeln ist es gelungen, diesen verbreche⸗ rischen Umtrieben ein Ziel zu setzen und die fuͤr den Augenblick gefaͤhrdete Ruhe in dieser Gegend vollkommen wiederherzustellen.

Das Wallachische Staats⸗Sekretariat hat uͤber diese Vor⸗ faͤlle unterm 28. Juli nachstehendes Cirkular⸗Schreiben an die in

Bukarest residirenden Agentien der Europaͤischen Maͤchte erlassen: „Nachdem die Polizei⸗Behoͤrde der Stadt Braila am 23sten

d. M. erfahren hatte, daß eine unerlaubte Versammlung mehrexrer Individuen in einem Hause stattgefunden hatte, verfuͤgte sie sich auf der Stelle dahin, und fand einen ehemaligen Serbischen Offi⸗ zier, Namens Tatisch, von ungefaͤhr vierzig bewaffneten Bulgarent umgeben. Ueber den Zweck ihrer Versammlung befragt, erwieder⸗ ten sie, daß sie hier ihre Kameraden, 4200 an der Zahl, erwarteten, und dann Willens seyen, uͤber die Donau nach der Tuͤrkei zu ge⸗ hen. Zu gleicher Zeit wurde eine Proclamation am Casino ange⸗ heftet, worin die Meuterer ihr Unternehmen ankuͤndigten und er⸗ klaͤrten, daß sie keine feindselige Absicht gegen die Wallachei hegen, daß aber, falls man Gewalt gegen sie gebrauchen wollte, großes Ungluͤck daraus entstehen koͤnnte. Nachdem dieses Haus auf der Stelle von der Garnison der Stadt Braila umzingelt worden war, bildete sich sogleich eine aͤhnliche Versammlung in einer anderen Woh⸗ nung, wo zwei rothe Fahnen aufgepflaͤnzt wurden. Am folgenden Tage beliek sich die Zahl dieser Individuen auf mehr als zweihundert. Auf die Anzeige/ welche die Regierung von diesem Vorfalle erhielt, wurden so⸗ glesch den Civil⸗ und Militair⸗Behoͤrden von Braila die gecigneten Be⸗ fehle ertheilt. Ueberdieß uͤbermachte der Fuͤrst unmittelbar an sei⸗ nen Adjutanten Odobesco, der nach Braila geschickt wurde, einen ostensebler Befehl an die Bulgaren, mit dem. Auftrage, ihnen den— selben vorzulesen, damit sie sich augenblicklich zerstreuen, um der schweren Strafe, die ihrer wartete, zu entgehen; falls sie sich aber weigern sollten, diesem Befehl Folge zu leisten, war dem Obersten aufgetragen, sie anzugreifen, und sich ihrer todt oder lebend zu be⸗ mächtigen. Die Behoͤrden von Braila, befuͤrchtend, daß sich die Bulgaren Handlungen gegen die Ruhe und Sicherheit der Ein⸗ wohner uͤverlassen moͤchten, ergriffen alle erforderlichen Maßregeln, um sie in Respekt zu erhalten. Wirklich verließen sie am 25. Abends das Haus, in dem sie sich bisher aufgehalten hatten und zo⸗ gen nach der Quarantaine. Sobald sie aber außerhalb der Stadt waren, fingen sie auf die Soldaten, so wie auf die Dorobantzen, wel⸗ che sie eskortirten, zu schießen an. Nun entspann sich der Kampf, welcher vier Stunden dauerte. Die wallachischen Truppen behielten die Oöberhand; den Bulgaren wurden fuͤnf Mann getbdtet, neun ver⸗ wundet und siebzehn zu Gefangenen gemacht; eine große Anzahl der selben ertrank in der Donau und am folgenden Morgen um 8 Uhr ergab sich ihr Chef mit den noch übrigen neunundzwanzig Indivi duen. Unserer Seits wurden nur ein Unteroffizier getoͤdtet und zwei Gemeine verwundet. Der Unterzeichnete beeilt sich, die verehrliche Agentie von Vorstehendem in Kenntniß zu setzen, mit dem Beifuͤgen, daß die von jenen Meuterern voruͤbergehend gestorte Ruhe in Braila vees nen 8e hergestellt ist, ohne daß man den mindesten Unfall u beklagen hat. 51 . v“ (Unterz.) C. Cantacuzeno. Alerxandrien, 16. Juli. (Oest. Lloyd.) Der Nil schwillt immer mehr an, ohne jedoch eine ungewoͤhnliche Ueberschwem⸗ mung und nachtheilige Folgen befuͤrchten zu lassen; der gegen⸗ waͤrtige Stand ist dem vorjaͤhrigen fast gleich. Das neue Ge⸗ traide wird bereits in die Speicher gebracht; bis jetzt sind aber von der Regierung keine Preise festgesetzt worden, wahrscheinlich will sie den Austritt des Nils abwarten, um nach ihm den Er⸗

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folg der naͤchsten Aerndte ermessen zu koͤnnen. Der Rest der letzten Baumwollen⸗Aerndte, bestehend in 40,000 Ballen, wurde von der Regierung an zwei hiesige Handlungshaͤuser à 13 Rthlr. pro Ctr. und der Gesammtertrag. der Leinsaamen⸗Aerndte, unge⸗

faͤhr 20,000 Ctr. à P. 100 pro Ardeb, so wie ihr Sesam à 130

pro Ardeb verkauft. Die Pest hat fast im ganzen Lande vollig aufgehoͤrt. Die Regierung will angemessene Maßregeln ergreifen, um dem Wiederausbruche der Seuche nach Kraͤften vorzubeugen, oder doch das Umsichgreifen derselben zu verhindern. Den hier und vornehmlich in der National⸗Garde befindlichen Landleuten wurde der Befehl ertheilt, nach Hause zuruͤck zu kehren und sich wie fruͤher mit dem Ackerbau zu beschaͤftigen. 8

Brasilien.

Nio Janeiro, 22. Juni. Im Senat ist der Gesetz⸗ Entwurf angenommen worden, durch welchen die Wittwe Dom Pedro's J., die Herzogin von Braganza, und deren Tochter, Amalia, als Brasilianische Prinzessinnen anerkannt werden; man zweifelt nicht daran, daß auch die Deputirten⸗Kammer das Gesetz annehmen werde.

Nach einem Briefe aus Pernambuco haben sich die dortigen Britischen Kaufleute unter einer Conventional⸗Strafe von 1 Conto da Reis verpflichtet, fortan Waaren nur gegen Wechsel mit be⸗ stimmten Kredit-⸗Fristen zu verkaufen.

Die Regierung hat dem Hause Samuel und Philipps in London 3600 Stüͤck 6proc. Obligationen Brasilianischer Schuld zu 74 pCt. uͤberlassen, eine Operation, deren Wiederholung bevor⸗ zustehen schien, da der Brasilianische Gesandte in London, Herr Montezuma, Wechsel zum Belaufe von 40,000 Pfd. auf die Re⸗ gierung gezogen hat, um sich fuͤr Vorschuͤsse zu decken, welche Lon—⸗ doner Kapitalisten durch seine Vermittelung der Regierung gemacht haben, um die im Juli faͤllig gewesene Dividende zu bezahlen.

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Düsseldorf, 15. Aug. (D. Z.) Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz August ist gestern auf seiner Inspections⸗Reise hier ange⸗ kommen und im Breidenbacher Hofe abgestiegen, wo er von der Generalitaͤt und dem gesammten Offizier⸗Corps empfangen wurde. Se. Koͤnigl. Hoheit wird sich von hier nach Wesel zur Inspection der dort verfammelten Artillerie begeben. Gestern Abend wurde Sr. Konigl. Hoheit ein großer Zapfenstreich gebracht.

Gestern sind auch die zwei zu Koͤln garnisonirenden Bataillone des 16ten Infanterie⸗Regiments hier eingeruͤckt, um in Gemein— schaft mit dem hiesigen 1sten Bataillon desselben Regiments zu exerziren.

Aussicht auf die Wasserleitung in Berlin.

Wie so mancher langjaͤhrige fromme Wunsch der Residenz⸗ Bewohner neuerlich beachtet und beruͤcksichtigt worden, so auch, vernehmen wir, wird ein recht allgemeiner, gewiß wohlbegruͤnde⸗ ter und deshalb so oft schon laut gewordener Wunsch, der Wunsch nach frischem Wasser inden Straßen und besonders in den Rinn⸗ steinen Berlins, bald nun auch in Erfuͤllung gehen. Je allgemei⸗ ner die Freude der Residenz⸗Bewohner daruͤber seyn muß, je lebhafter und inniger wird ihre Dankbarkeit seyn, fuͤr den, wie wir hoͤren, aus Alllerhoͤchsteigener Bewegung Seiner Majestaͤt des Koͤnigs hervorgegangenen Beschluß, der die Bearbeitung des Projekts einer besonderen Kommission unter dem Vorsitze des Gouverneurs und Praͤsidenten des Staats⸗Raths, Freiherrn von Muͤffling, uͤberwiesen hat. Große Unternehmungen er— fordern kraͤftige, energische Fuͤhrer, aber auch große bedeutende Mittel. Die meisten Vorschlaͤge, die bis jetzt ge— macht wurden, uns von den Qualen der Berliner⸗Rinnen zu er⸗ loͤsen, gingen, wenn sie nicht uͤberhaupt mehr dem Reiche der Phan⸗ tasie als der Wißlichkeit ang ehoͤrten, von dem Gesichtspunkte moͤg⸗ lichster Wohlfeilheit und Billigkeit aus. Allein billigen Kaufs wird man ein großes Uebel nicht los. Wo es sich nicht davon handelt, bloß den Augenblick zu befriedigen, das dauernde Beduͤrf⸗ niß durch ein Palliativ zu taͤuschen, sind große Aufwendungen nicht zu umgehen: Wir gestehen, allein in der großartigen Weise, in der das Projekt dem Vernehmzen nach aufgefaßt wird, sinden wir die sichere Buͤrgschaft seiner Ausfuͤhrung. Was Jahrhunderte lang beste— hen, von dem Ernst und der Kraft der Gegenwart Zeugniß geben und der Nachwelt nuͤtzen soll, kann nicht mit Leichtigkeit herge⸗ stellt, nicht mit kleinen Opfern geschaffen werden!

Die Rinnsteine Berlins sind ungefaͤhr 14 Meilen lang. Sie sind auf einem Terrain vertheilt, dessen hoͤchste Punkte auf dem rechten Ufer der Spree (in der Gegend des Koͤnigs⸗ und Lands⸗ berger Thores) ungefaͤhr 14 Fuß, auf dem linken Spree⸗Ufer (in der Gegend des Palais Sr. Köͤnigl. Hoheit des Prinzen Albrecht) ungefaͤhr 8 Fuß aͤber dem Spiegel der Spree liegen. Man braucht kein Sachverstaͤndiger zu seyn, um sich ein lebendiges Bild von den Schwierigkeiten zu machen, welche zu uͤberwinden seyn wer⸗ den, damit bei so geringem Gefaͤlle ein frisches, klares Wasser die Straßenlaͤnge von 14 Meilen durchriesele, schnell und kraͤftig genug, um den immer von neuem sich sammelnden Schmutz der Rinnsteine mit sich fortzufuͤhren, reichlich genug, um in den von den Flußufern entfern⸗ teren Straßen einer bedeutenden Menschenmenge den zu gewerb⸗ lichen und haͤuslichen Zwecken so wuͤnschenswerthen und in der That so sehr gewuͤnschten Gebrauch des weichen Flußwassers zu gewaͤhren. Die Schwierigkeiten aber, so groß sie auch seyn mo⸗ gen, sind nicht unuͤberwindlich. Sie fordern nur den Entschluß, die großen, aller Wahrscheinlichkeit nach sehr großen Aufwendun— gen nicht zu scheuen, die noͤthig sind, sie zu besiegen. Und selbst in dieser Beziehung darf man sich nicht durch den ersten Anschein taͤuschen lassen. Es handelt sich nicht von einem Unternehmen bloß zu Gunsten der allgemeinen Salubritaͤt, von einem Ge⸗ winne allein fuͤr die allgemeine Reinlichkeit der Straßen und Plaͤtze: wird das Projekt so ausgefuͤhrt, wie es ausgefuͤhrt wer⸗ den kann, so wird neben dem allgemeinen Nutzen noch so reich— lich an Vortheilen fuͤr den Einzelnen gewonnen werden, daß ge⸗ wiß mit großer Sicherheit darauf zu rechnen ist, die Verwerthung dieser Vortheile wird einen sehr bedeutenden Theil der Gesammt⸗ kosten uͤbertragen.

Berlin ist freilich nicht so aͤbel daran als Paris, das fast gar kein brauchbares Wasser besitzt und seine Beduͤrfnisse in dieser Hinsicht durch kostspielige Wasserleitungen und durch einen Was⸗ serhandel befriedigen muß, der in seiner Allgemeinheit und Aus⸗ dehnung gluͤcklicherweise hier noch unbekannt ist. Im kleineren Maßstabe jedoch wird der Wasserhandel auch hier schon bemerk⸗ bar. Die kleinen, von Menschen und Hunden gezogenen Wagen, die sonst zu haͤuslichen Beduͤrfnissen das Spreewasser zufuͤhrten, haben schoͤn seit laͤngerer Zeit angefangen, sich zu vergroͤßern. An vielen Stellen des Spree⸗Ufers sieht man fruͤh und spaͤt Ein⸗

1 8 8 spaͤnner stehen, auf denen große Faͤsser zum Verfahren in der Stadt gefuͤllt werden.

Dem Vernehmen nach wird die Sorge fuͤr diese? Bequem⸗ lichkeit ziemlich hoch im Preise gehalten. Findet sie dennoch Ab⸗ nehmer, so wird mit allem Recht daraus zu schließen seyn, groͤ⸗ ßere Wohlfeilheit werde die Zahl der Abnehmer bedeutend ver⸗ mehren, die groͤßte Abnehmer herbeifuͤhren, die jetzt gar nicht daran denken koͤnnen, zu vielerlei Gebrauch das schwierig herbei⸗ zuschaffende Flußwasser zu verwenden. Ist nun einmal die An⸗ lage da, die die gesammte Stadt mit frischem Wasser versorgen kann, so ist sie auch dauernd; sehr viele gewerblichen Beduͤrfnisse werden sich dann auf das Bestehen der Anlage und auf ihre Lei⸗ stungen verlassen koͤnnen. Ist einmal die Mboglichkeit vorhanden, reines Flußwasser fuͤr einen maͤßigen Preis in der Hauswirth⸗ schaft zu gebrauchen, so wird diese Moͤglichkeit gern und vielfach be⸗ nutzt werden, wenngleich man sich jetzt, wo sie nicht vorhanden in anderer Weise hilft oder hundert kleine Unbequemlichkeiten uͤber⸗ sieht, weil man sich nur mit groͤßeren Kosten davon befreien koͤnnte. So theilt sich der Nutzen, den eine Wasser⸗Leitung durch die Stadt haben wuͤrde, in den großen, allgemeinen, der von den un⸗ ertraͤglichen Ausduͤnstungen der Rinnsteine uns befreit und die Atmosphaͤre der Stadt gesunder und frischer macht, und in die unzaͤhligen kleinen Vortheile, die jeder, selbst der kleinsten Haus⸗ haltung daraus erwachsen koͤnnen: so werden sich gewiß auch die Kosten des Unternehmens theilen. Die Groͤße der letzteren wird daher nicht abschrecken duͤrfen. Haben sie doch weit aͤrmere Zei⸗ ten, als die unsrigen, in anderen Staͤdten nicht gescheut. Es sind nicht wenige Staͤdte, welche aus fruͤheren Jahrhuͤnderten Wasser— Leitungen aufzuweisen haben, die, im Verhaͤltniß zu der dringen⸗ den Rothwendigkeit, die sie hier fordert, wahrhaft Werke des Luxus scheinen. Fuͤr uns wuͤrde es fast ein Vorwurf, scheiterte die Ausfuͤhrung des Unternehmens an der Berechnung seiner Kosten, da doch die Vortheile, die es bietet, in der That unbe— rechenbar sind. Doppelten Dank daher der Weisheit und dem ernsten Beschlusse Sr. Majestaͤt des Koͤnigs, der das Nothwen⸗ dige zur Aufgabe stellt und die Zeit, die sich so gern in ihrer Großartigkeit bespiegelt und in ihren Kleinigkeiten gefaͤllt, zu dem wirklich Großen hintreibt, auf daß sie sich ein wuͤrdiges Denkmal setze und die Dankbarkeit der Nachkommen sichere!

Dauer der Eisenbahnkahrten am 17. August 1841.

Absaung Zeitdauer Abgans Zeitdauer

von von

111I11“ 8 S9k St. M.

6 ½ Uhe Morgens... 40 [Uamr 65 ½ Uhr Morgens. .. 42

40 1 Vormittags. 41 12 ½ - Nachmittags 40 2 Nachmittags 44 8 4 ½ - Nachamittags 40 8 Nachmittags 40 7 ½ Abends. 42 Abends... 40 8 8 Abends.. 52

Abends.. 53 10 8 Abends .

8 Morgens.. 44 - 9 ¾ - Vormittags.

Meteorologische Beobachtungen.

1841. Morgens Nachmittags Abends Nach einmaliger 17. August. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung.

Berlin, Freitag den

Inhalt. Amtliche Nachrichten. Landtags⸗Angelegenheiten. richte in den Rheinlanden. Paris. Das von Bordeaur ung Vermischtes.

genen Urtheile anzutragen, der Friedensrichter be⸗ andtags⸗Abschiede vom 26. fung dieser Antraͤge vor⸗ Gesetz⸗Entwurf

ten uͤber Mobilar⸗Execution ihrer ei und die Verbesserung d fuͤrwortet. In dem Maͤrz 1839 wurde

cuniairen Lage Allerhoͤchsten L eine naͤhere demnach gegenwaͤ Berathung f bezieht sich auf die denselben Ge nung vom 7. Juni 1821. Ueber Art. 1, der Summe, woruͤber die Friedensrichter mit Zulassung der Appell entscheiden, von herabgesetzt, hat sich in ausgesproch

Rhein⸗Provinz. Friedens⸗Ge⸗

Ministers. Herr Ledru⸗ gRilitatrisches.) Geburtstag der verwitt⸗ fuͤr die Spanischen Europaͤischen Staa⸗ Dr. Mac ht von Hobarttown und

neue Cirkular des Finanz d die Herzogin von Berry. Brief aus P

Frankreich. Der Herzog Rollin.

Großbritaunien und weten Koͤnigin. Angelegenheiten

Commo

at. Mathew.

Vermischtes.. Verhaftun

Der Konig auf der

Tilffer Prozesses.

Dresden. Wollmarkt. Kassel.

che Kirche in Holland. Befoͤrd

Overbeck.

sche Neuigkeiten.

Tarifs⸗Entwurf.

Brief aus Makassar.

des Defizit in der Staats⸗

Guinea von den Hol⸗

staͤndischen genstand bezweckende Verord⸗ welcher die Verminderung in blos persoͤnlichen und

g Philipp's Interesse Finanz⸗Verlegenheiten der dore Napier legt sein Komm Frost's Fluch

ando nieder. 5 Mobilarsachen

auf 100 Rthlr. Verschiedenheit dahin Kompetenz nur bis sehen wuͤnschten. Landgerichte in Uebereinstimmung ge noch folgende Gruͤnde zu sprechen:

andgerichte zu groß sey, weite Reisen in gewoͤhnlichen Streitig die Entfernung betrage oft uͤber 1 Verfahren an den Landgerichten fuͤr derlei Pro besonders in Faͤllen, wo Zeugen⸗Verhoͤre und Expertisen stattfinden likum sey mit der bisherigen Einrichtung, wo⸗ hlfeile Rechtshuͤlfe erzielt und durch die

Nachtheile Abaͤnderung; die gegenwaͤrtige hter als zweckmaͤßig erkannt, und sey

Hale gegen P Ruͤckkehr. Niederlan Belgien.

Ausschuß eine Meinungs⸗ en, daß mehrere Mitglieder die zur Summe von 250 Rthlr. vermindert zu se Kompetenz mit jener der scheinen dafuͤr

de. Haag. aͤlschern in Mastricht.

s Gewerbe⸗Ausstellung. Entscheidung des Deutsche Bundesstaaten. Hannover.

Hierdurch werde die bracht, und es 1) daß der Sprengel der um den Eingesessenen so keiten zumuthen zu koͤnnen; 2) sey das zesse zu kostspielig,

antische Gemeinde Eisenbahnen. den Nunziaturen. genwaͤrtigen L Montenegrini Nord⸗Amerika. ländisches Indien. e zu Mena

Neuer Zoll⸗ 5 bis 18 Stunden; (Kaffeebau do; fortdauern

und Goldwaͤsch d egshaͤndel im Innern; Neu⸗

Einnahme; Kri

laͤndern geraͤumt. Inland. Duͤsseldorf. Eisen⸗Industrie.

muͤssen; 3) das Pub durch eine schnelle und wo

Aerndte; Kohlen⸗Bergwerke; Stahl⸗ und Anwesenheit

gewoͤhnliche Verhandlungen ganz zufrieden Rheinische Kompetenz der Friedens⸗Rie kein Grund vorhanden, sich gegenwaͤrtig mit diesen und Wuͤnschen in Widerspruch zu setzen. einestheils auf die Veraͤnderungen, welche im esonders in seiner Stellung zu den L erlitten, anderntheils auf den Umstand bei demselben jetzt sehr h fungiren, welche Orten oft das Vermoͤgen entscheiden haben. petenz festhalten, Appell erh Grund vorliege.

1 Kandia unter der Herrschaft der Venetianer. III. Fort⸗ Dritte Colonisation. Vergeblicher Ver⸗ derhergestellten Griechischen Kaiserreiche Aufstaͤnde der Cortazzi und der der Verfall des Venetianischen Regiments.

dauernde Spannung. pandtag Kandia mit dem wie - zu vereinigen. gis. Zunehmen

Familie Kaler⸗ Dagegen wird aber Laufe der Zeit das andgerichten, aufmerksam gemacht, als Einzelrichter auf dem Lande und in kleinen e ausmachen, zu Betrag der Kom⸗

Beilage. Laudtags⸗Angelegenheiten. Provinz Sachsen. Denkschriften. Amtliche Uachricht

Kronik des Tages.

haben Allergnaͤdigst geruht: ichischen Hofrath

ganze Institut, b

aufig junge Maͤnner ber Betraͤge, die einer ganzen Famili llte man den bisherigen folgerecht die der Landgerichte bei der wozu indessen kein entsprechender

oht werden muͤssen, . richte der Rheinprovinz

Endlich seyen die Ge

Se. Majestaͤt der

Dem Kaiserl. Oesterre und Direktor

Luftqenck.... 337,1 VG Par. 337,90“ Par. 338,71 Par. Guellwärme 8,3° R. Luftwärme .. + 1223 HR. + 1 8,40 R. + 13,1 90 R. Flusswärme 15,4 Thaupunkt . .. + R. + 10,7 . a⸗ 11 09 R. Bodenwärme 16,1 n

Dunstsättigung 85 pCt. 56 pot. 85 pCt. Ausdünstung 0,039 Rb.

Wetter trübe. halbheiter. heiter. Niederschlag 0.

Wind NW. WNW. WNW. Wärmewechsel + 18,9⁰.

Wolkenzug. .. WNW. + 1188

Tagesmittel: 337,91 Par. + 14,60 n. + 10,6 ° R. 75 pot. Ww.

deren auf Erfah⸗ end seyn duͤrften. Der chlag kommen, und bei e Ansichten bewaͤhrter Maͤnner, welche diesen fruͤheren Landtage bearbeitet und die gegen⸗ ßt werden, duͤrfe doch nicht verkannt wer⸗ Justizwesen nunmehr in sicherer demselben vorwaltende System

uͤber den Entwurf zu Rathe gezogen 1 Insichten wohl maßgeb hierbei weniger in Ans

Ritter von Weißenberg, Klasse zu verleihen; und

Rath Wilhelm Beer zu Ber⸗ Daͤnemark Ma⸗ ebrog⸗Ordens zu

n Bundes⸗Kanzlei, r⸗Orden zweiter Geheimen K Anlegung des

ehenen Command

rung gegruͤndete 2 Kostenpunkt koͤnne aller Pietaͤt gegen di Gegenstand auf dem waͤrtig schme den, daß das Rheinische diger Hand ruhe, welche das in

ommerzien 1 ihm von des Koͤnigs von eur⸗Kreuzes des D

9643 ver i 8 , jestaͤt verl rzlich vermi

Se. Königl. Hoheit der Prinz Wilhelm Adalbert ist

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 14. Aug. Niederl. wirkl. Schuld 51½ Kanz. Bill. 25 25. 5 % Span. 18 ⅛. Passive. —. Auasg. —. Zinsl. —. Prenss,. Prüm. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 104½⅞. Frankfurt a. M., 15. Aug. Oesterr. 5 6 Met. 106 5 6. 4⁰ 2 ½ 1u““ Bank-Act. 1911. 1908. Partial-Obl. —. W“

2 6 zu 500 Fl. 133 ½. 133 ½. Loose zu 100 Fl. —. Preuss. Präm. Sch.

do. 42 Anl. —. Poln. Loose 73 ½¼ G. 5 ½ Span. Aul. 19 ½. 19 ½. 2 ½ Holl.

501⁄. 50 8. Hamburg, 16. Aug. Bank-Actien 1580 G. Rngl. Russ. 108. London, 13. Aug. Cons. 3 ½ 89 ⅞. Belg. 102 ½. Neue Anl. 19 ¼

Passive 4 ½. Ausg. Sch. 9 ½. 2 ½ IIoll. 51 ¾. 5 „% Port. 29 ¼. 3 2 1.

Engl. Russ. 114. Bras. 67. Columb. 19 Mex. 25 ½. Peru 15. Chili 63. Paris, 13. Aug. 5 ½ Reunte fin cour. 116. 45. 3 ½ Rente fin cour.

77. 55. 5 % Neapl. fin cour. 104. 25. 5 % Span. Rente 20 ½. Passive 4 ½¼.

3 ½ Port. —.

Petersbu 188 10. Aug. Lond. 3 Met. 39 ½. IIamb. I Paris 411.

Poln. à Par. 300 Fl. 68 ⁄. do. 500 PFl. 73 ½. do. 200 Pl.

Wen. 18. Ka. S Fist. 10 .89.

1 —. Bank-Actien 1575. Aul. de 1834 131 ¼. de 1839 106.

11

gegenfuͤhren werde.

ntwurfs, welcher die Kom— welcher mit Aufhebung 1821 die Ladung an die en Civil⸗Prozeß⸗Ord⸗

einer erfreulichen Entwickelung ent

Demnach werden: Art. 1. des E petenz auf 100 Rthlr. festsetzt; A des §. 2 der Verordnung vom 7. Juni Gerichte wieder nach der Rheinische 3., welcher bestimmt, daß, wenn bei den Friedens⸗Gerichten einlassen, die ih⸗ Kompetenz der Handels⸗Gerichte gehoͤre, ge— Erkenntniß eben die Rechtsmittel, wie gegen Friedens⸗Gerichte, stattfinden und die in wegfallen solle; Art. 4., wel⸗ ber poffessorische Kla— t; Art. 5., wonach Kompetenz unter den in Art. ien Beschraͤnkungen, auch welcher gegen die senen Erkenntnisses erurtheilten erhoben wird; Art. 6., von dritten Personen auf die bei

von Muͤhlberg an der Elbe hier eingetroffen.

. 5 % do. 101. g Simonson andgericht und gerichts bestellt worden. Ernst Julius Dickmann zu Departement des rnannt worden.

und Staͤdtgerichts⸗Assessor von Kar⸗ Kommissarius fuͤr den Anweisung sei⸗

Kammergerichts⸗Assessor Ludwi ssarius bei dem hiesigen partement des Kamn Kommissarius zum Notarius im arienwerder e

Der bisherige ist zum Just zum Nota 1

Der Justiz Deutsch Krone ist Ober⸗Landesgerichts

Der bisherige Land- czewski zu Ki Oborniker Kreis nes Wohnsitzes in Rogasen,

nung hergestellt; Art. sich uͤber eine Sache rer Natur nach zur das ergangene Erkenntnisse der., Handelssachen sonst zulaͤssi cher die Entscheidung der hne Ausnahme der jedensrichter, innerhalb ihrer 472. der Civil⸗Prozeß⸗ uͤber den Eins Grund eines von ihnen erla bilar⸗Execution von dem V. Anspruͤche, welche

ist zum Justiz⸗S herzogthums Posen, mit

bestellt worden. Friedensrichter

Appellation unterwirf ommen: Se. Excellenz der Koͤnigl. Franzoͤsische Ge⸗ neral⸗Lieutenant, Vicomte von

Der Geheime Legations⸗Rath, Kinister am Koͤnigl.

8 Hrdnung enthalten Rumigny von 1 I. ene⸗

erordentliche Gesandte und Sicilianischen Hofe, von

pruch erkennen sollen, eingeleitete Mo— bevollmaͤchtigte geleite

SH „sjo Kuͤster, aus Schlesien. eben so uͤber

Gegenstaͤnde erhoben werden;

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 19. Aug. Im Opernhause: Die Jungfrau von Orleans, romantische Tragoͤdie in 5 Abth., von Schiller.

Freitag, 20. Aug. Im Opernhause: Czaar und Zimmer⸗ mann, komische Oper in 3 Akten. Musik von Lortzing. (Hr. Krause, vom Koͤniglichen Hoftheater zu Muͤnchen: Czaar Peter, als letzte Gastrolle. Mlle. Gruͤnbaum: Marie.)

Sonnabend, 21. Aug. Im Schauspielhause: Sie schreibt an sich selbst, Lustspiel in 1 Akt, von C. von Holtei. Hierauf: Der Ball zu Ellerbrunn, Lustspiel in 3 Abth., von C. Blum.

Königsstädtisches Theater.

Donnerstag, 19. Aug. Zum erstenmale wiederholt: Kritik und Antikritik. Lustspiel in 4 Akten, von Raupach. Vorher: Der gerade Weg der beste. Lustspiel in 1 Akt, von Kotzebue. (Herr Plock, vom Stadt⸗Theater zu Hamburg, im ersten Stuͤck: Flias Krumm, im zweiten: Löͤwenklau, als Gastrollen.)

Freitag, 20. Aug. Ich irre mich nie, oder: Der Raͤuber⸗ hauptmann. Lustspiel in 1 Akt, von Lebruͤn. Hierauf: Der Ver⸗ raͤther. Lustspiel in 1 Akt, von Holbein. Zum Schluß: Die beiden Hofmeister, oder: Asinus asinum fricat. Vaudeville in 1 Akt, von L. Angely. (Herr Plock, vom Stadt-Theater zu Hamburg, im ersten Stuͤck: Bonoeil, im letzten: Quirl, als Gastrollen.)

Sonnabend, 21. Aug. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) I Puritani. Opera in 3 Atti. Musica del Maestro Bellini.

Preise der Plaͤtze: Ein Platz in der Orchester⸗Loge 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. u. s. w.

Textbuͤcher, in Italienischer und Deutscher Sprache, sind im 1“ und Abends an der Kasse à 5 Sgr. zu haben. G

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der D 6

dem Schuldner gepfaͤndeten Mobilar⸗ Art. 7., welcher den Fr genden Faͤllen Civil⸗Prozeß⸗O und uͤber deren

jedensrichtern die Befugniß ertheilt, Grund der Art. 558, 819 und 826 der e Ermaͤchtigung zu Arresten zu alb der allgemeinen Bestimmun⸗ petenz zu entscheiden, angenom— r Rechtsstreitigkeiten, b r Kompetenz der Friedensrichter eine große Mei⸗ joritaͤt der Mei⸗ e Beibehaltung desselben wird Bestimmung auf gerichtlichen Attributionen von rinzip der bestehenden itigkeiten zwischen

Landtags-Angelegenheiten.

rdnung di Guͤltigkeit innerh die ihnen verlie men. Ueber Art. 8., Staat als Partei beth unbedingt entzieht, nungsverschiedenheit enselben abz ltend gemacht, d dem Grundsatze denen der Verwa Gesetzgebung ger dem Fiskus un Raͤthe uͤberwiesen gewese 20). Juli 1818 wäaͤre ein tur⸗Raͤthe an die Gerichte den Fiskus seyen se nen vor den Frieden

Rhein⸗Provinz.

Der Referent des sition vom 15. Juni, die Kom⸗ in⸗Provinz betreffend, macht rlichen Instituts auf⸗ liegenden Gesetz- Entwickelung die⸗ 90 zuruͤck, wo fuͤr Sachverstaͤndige als welcher mehr als 2000 r nebst seinen Beisitzern, inwohner hatten, nach Die Wahl ge⸗ Schiedsrichter rdem bestanden damals in as aber alles durch Jahre 1819 eine e Stellen mit

ldorf, 21. Juli. ierten Aus⸗ Allerhoͤchste Propo chte in der gkeit des fri sorgfaͤltigste P r geht auf die ge Dekret vom 156. nsrichter und meh dnete, außerdem in jede sonderer Friedensrichte lche mehr als 8000 E werden sollten.

Sie waren

schuffes uͤber die ei denen der petenz der zunaͤchst auf die merksam, welche die Entwurfs erheische. E ses Instituts bis zum jeden Kanton dessen Beigeor Seelen zaͤhlte, ein be und bei Staͤdten, we Verhaͤltniß noch schah durch das im eigentlichen Sinn jedem Departement dr die veraͤnderte Eintheilung der Ger veraͤnderte Gestalt erhalten. Es wer wissenschaftlich gebildete zum Theil noch unerfa wohl als eigentliche Schiedsr ihres Sprengels genau bekannt zu mache eine hoͤhere Stelle zu gelangen suchen.

deutend gegen die urspruͤngliche Or tung der Parteien

Schon der fruͤhere L stituts Vorsch. Kompetenz 1) a Rthlr. uͤbersteigt, durch Pflanzungen od des Wasserlaufs, deren Werth 400 Rthlr. deren gegenseitige Gerechtsame feststehen,

eiligt ist, de te sich schon im Ausschuß war die Ma

Friedensgeri edensrichte 1 s vor ulehnen. Fuͤr di die dari der Trennung der ltung beruhe und ein P welchem die Stre r Gerichtsbarkeit der Praͤfektur⸗ dem Ressort⸗Reglement vom gkeiten der Praͤfek⸗ Die Prozesse gegen he Privat⸗Perso⸗ Der Fiskus koͤnne auch cht muͤndlich verhandeln. Staat nicht bei einem entgegnet aber, es handle ber Mein und Dein in blos Hieruͤber haͤtten die ehemaligen Streitigkeiten uͤber Steuern iheren Gesetze ihnen uͤberwie⸗ Cognition der Friedensrichter den Gerichten entzogen und letztere ß Prozesse, wobei der Fiskus be⸗ andere seyn sollten, waͤre eine Unter⸗ Begruͤndung ermangele. ericht eben so gut vertreten Minorennen und Inter⸗ sey fuͤr den Staat in den Rheini- Es widerstrebe unseren

n enthaltene

d Privaten de

mehrere angestellt Volk auf zwei e des Worts. ei bis vier Kreisgerichte, w ichtssprengel im den gegenwaͤrtig di ber auch haͤufig mit jungen, welche nicht so— bensverhaͤltnissen sehr bald auf Kompetenz sey be⸗ hoͤht, die Vertre⸗ nachgegeben.

Theil der Zustaͤndi uͤbergegangen. einfach wie die, welc s⸗Gerichten fuͤhren. cheinen und duͤrfe ni Provinzen r belangt werden. Entscheidung LCobilarsachen. eerkennen koͤnnen. welche die fruͤ

nicht persoͤnlich erse Auch in den alten Einzelrichte sich hier von einer persoönlichen und N Präͤfektur⸗Raͤthe ni⸗ und Domainensachen, ,, wuͤrden ohnehin da erstere uͤberhaupt

n, dagegen a hrenen Maͤnnern besetzt, ichter sich mit den Le

n, sondern

anisation er durch Sachwalter nicht andtag habe uͤber die Verbesserung des In⸗ eicht, und namentlich die Ausdehnung der 1 klagen, wo die Miethe nicht 50 2) auf Klagen uͤber Verletzung des Graͤnzrechts er andere neue Werke und Veränderung auf Theilungs⸗Klagen von Gegenstaͤnden, nicht uͤbersteigt, unter Mitberechtigten, und 4) auf Streitigkei⸗

laͤge einger

uf Näͤumungs⸗K. theiligt sey, verwickelter als stellung, welche kus koͤnne un lassen, wie Gemeinden, Corp rivilegium fori

durchaus nicht begruͤndet.

sich vor G

schen Rechten

welche jedem eximirten Gerichtsstande abhold seyen,

und sey mit dem Prinzipe, daß Alle vor dem Gesetz und dem Richter gleich seyn sollen, nicht wohl zu vereinbaren. Im Uebri⸗ gen bezieht sich Referent auf die in dem Referat enthaltene weitere Ausfuͤhrung. Ein Abgeordneter der Staͤdte erklaͤrt sich ebenfalls gegen die Exemtion und behauptet, es sey diese bisher nur von einem einzigen Rheinischen Regierungs⸗Kollegium in Anspruch genommen, durch den Cassationshof aber nicht aner⸗ kannt worden. Es sey unbillig, daß der Staat sich weigere, vor irgend einem seiner Gerichte Recht zu nehmen. Der fruͤhere Red⸗ ner aber glaubt, der Fall trete ohnehin wohl nur selten ein, da der Gegenstand fiskalischer Prozesse in der Regel den Werth von

100 Rthlrn., mithin die friedensrichterliche Kompetenz uͤbersteigen

wuͤrde. Auch habe wohl die Exemtion von jeher bestanden; daͤzu komme, daß der Fiskus persoͤnlich nicht erscheinen koͤnne; er wuͤrde sich durch seinen Justitiar oder einen Anwalt vertreten lassen, und stehe insoweit der Gegner, welcher persoͤnlich erscheine, leicht im Nachtheile. Von einem Deputirten des vierten Standes wird noch berichtigend bemerkt, daß der Staat auch in den alten Pro⸗ vinzen auf ein privilegium fori nicht mehr Anspruch mache.

Die Versammlung entscheidet hierauf mit uͤberwiegender Stimmen⸗Mehrheit fuͤr die Ablehnung des Art. 8. Dagegen werden Art. 9., welcher bestimmt, daß die bei Publication des Gesetzes bei den Friedens-Gerichten anhaͤngigen Sachen, selbst wenn ihr Werth die jetzt bestimmte Kompetenz uͤbersteige, noch vor ihnen entschieden werden sollen; Art. 10., daß die Friedens⸗ richter als Polizeirichter, ohne Ruͤcksicht auf das Maß der gesetz⸗ lichen Strafe, uͤber alle Contraventionen zu erkennen haben, welche nach Inhalt der Gesetze polizeilich geahndet werden sollen, oder deren Strafe ausdruͤcklich als eine polizeiliche bezeichnet ist, inso⸗ fern nicht in dem betreffenden Gesetze selbst ein anderes angeord: net worden; endlich Art. 11., daß die bisher bestehenden Gesetze, insoweit sie durch die gegenwaͤrtige Verordnung nicht abgeäͤndert sind, in Kraft verbleiben sollen, dem Gutachten des Ausschusses gemaͤß angenommen. 4

Referent traͤgt nun noch folgende zusaͤtzliche Bestimmungen vor, welche der Ausschuß als Ergaͤnzungen des Gesetzes in Vor⸗ schlag bringen zu muͤssen geglaubt habe, naͤmlich: 1) die Kompe⸗ tenz der Friedensrichter auf Raͤumungsklagen auszudehnen, wenn die Jahrespacht oder die Jahresmiethe die Summe von 50 Rthlrn. nicht uͤbersteige. Referent bezieht sich in dieser Beziehung auf die Französische Gesetzgebung und auf die uͤber diesen Gegenstand von dem letzten Landtage eingereichte Adresse, die, wie er bedauern muͤsse, dem Konzipienten des jetzigen Gesetz⸗Entwurfs nicht be⸗ kannt geworden zu seyn scheine. Er ist der Meinung, daß kein Grund vorhanden sey, den Friedens⸗Gerichten die Raͤumungskla⸗ gen zu entziehen, wenn man ihnen doch die Entschaͤdigungs⸗ Klagen zuweise. Ein Abgeordneter des vierten Standes wuoͤnscht dagegen, daß zunaͤchst uͤber die Frage abgestimmt werden moͤge, ob uͤberhaupt zusaͤtzliche Artikel zu dem Ge⸗

setze in Antrag gebracht werden sollen; es wird aber gewuͤnscht,“

daß dieselben einzeln vorgetragen und entwickelt werden moͤgen. Ein Mitglied des dritten Standes aͤußert sich dahin: Seit Jah⸗ ren haben wir den Zeitpunkt herbeigewuͤnscht, wo es unserer Ge

setzgebung und Gerichts⸗Verfassung vergoͤnnt seyn moͤge, sich auf

ihrem eigenthuͤmlichen Boden, ohne Einmischung fremdartiger

Elemente, zu entwickeln und fortzubilden. Wir duͤrfen annehmen und nehmen es mit Freuden an, daß dieser Zeitpunkt gekommen sey; und wenn wir unsererseits etwas zur Befestigung und zum zeitgemaͤßen Fortschritte beitragen wollten, so duͤrfen wir doch nur mit großer Behutsamkeit in die Mitte des wohlgeordneten und gegliederten Systems mit einzelnen Abaͤnderungen treten. Gerade die genaue Gliederung und scharfe Trennung der ver

schiedenen Jurisdictionen bildeten einen der großen Vorzuͤge des

Ganzen, und hierin habe er fuͤr seinen Theil das gleich bei der

ersten Berathung ausgesprochene Bedenken gefunden, uͤber die von dem verehrten Herrn Referenten gestellten verschiedenen Aenderurn gen und Modificationen sogleich ein Votum abzugeben und An⸗ traͤge zu machen, welche offenbar in das ganze System uͤbergreifen, deren Tragweite er also unmöglich, zumal in so kurzer Zeit, als dazu zu Gebote stand, haͤtte uͤbersehen und berechnen koͤnnen, noch jetzt könne. Zunaͤchst und am meisten sey ihm dies Bedenken schon im Ausschusse bei dem Antrage aufgestoßen, den Vergleichen

beim Friedens⸗Gerichte die exekutorische Kraft eben so wie den Fotarial⸗Akten beizulegen. Hierdurch mochte eine der wesentlichsten

Institutionen der freiwilligen Gerichtsbarkeit sehr gefaͤhrdet, viel⸗

seicht zum Theil zerstoͤrt werden koͤnnen. Da er die bei den Thei⸗

lungs⸗ und Raͤumungs⸗Klagen bestehenden Beschwernisse, nament⸗ lich den Kostenpunkt, keinesweges verkenne, so werde er auch gern beistimmen, wenn darauf nochmal zuruͤckgekommen und gebeten werden solle, bei dem Fortschreiten der Gesetzgebung darauf na⸗ mentlich Ruͤcksicht zu nehmen und Abhuͤlfe zu PSS die be⸗ sonders in Ruͤcksicht auf den Kostenpunkt auch wohl in solcher Weise verschafft werden koͤnne, daß die Grundlage und das System bewahrt bleibe. Mit der Annahme des vorliegenden Gesetzes blieben wir im Besitze des Instituts und duͤrften, wie ge⸗ sagt, unserer Zeit vertrauen, daß die im Geiste des Gan⸗ zen aufgefaßte Fortbildung unserer Gesetzgebung und Ge⸗ richts⸗Verfassung nicht laͤnger ausbleiben wuͤrde. Referent erwiedert: Es handle sich dermalen blos von den Raͤu⸗ mungsklagen. In Frankreich, wo man doch gewiß den Geist und das System der Gesetzgebung erhalten wolle, habe man es aber fuͤr nothwendig erachtet, diese Klagen den Friedens⸗Gerichten zu uͤberwiesen, wie aus dem Gesetze vom 25. Mai 1838 zu ersehen

sey. Was man dort in dieser Beziehung fuͤr angemessen gehal⸗

ten habe, wuͤrde es wohl auch hier seyn. Fuͤr keine Gattung von Rechtsstreitigkeiten habe die dffentliche Meinung lauter eine Ausdehnung der friedensrichterlichen Kompetenz gefordert, als eben fuͤr diese Raͤumungsklagen, worin durch prompte Justiz der un⸗ erlaubten Selbsthuͤlfe und vielen Nachtheilen und Mißstaͤnden im buͤrgerlichen Leben vorgebeugt werde. Man moͤge in dieser Hin⸗ sicht nur bedenken, zu welchen Weiterungen die vor den oft ent⸗ fernten Landgerichten anzubringenden Raͤumungsklagen in sehr

4 ogf* 8 * bevoͤlkerten Orten Veranlassung geben, wo bei der Verzoͤgerung