„Vor 40 Jahren entnahm ich aus einer der ersten landwirthschaft⸗ lichen Schriften, die mir in die Haͤnde fielen, mit freudiger Theil⸗
nahme die Nachricht daß Achard die Marggrafsche Erfindung weiter
bearbeitet und aus Runkelruͤben guten Zucker bereitet habe.
Zehn Jahre spaͤter verbreiteten sich uͤber den Fortgang der Zucker⸗ Erzeugung aus Ruͤben, die Achard in Schlesien betrieben hatte, sehr unbefriedigende und zweifelhafte Nachrichten. Selbst uͤber die Be⸗ muͤhungen des damals allmaͤchtigen Mannes, den Zucker aus einem Gewaͤchse des Europaͤischen Kontinents zu erzeugen und seinen Fein⸗ den dadurch ein Monopol zu entreißen, wurden Karrikaturen ange⸗ fertigt, die dieses Bemuͤhen von seiner laͤcherlichen Seite darstellen sr. G 27 So viel ist richtig, in jener Zeit hatten diese Bemuͤhungen gar keinen einflußreichen Erfolg, so sehr auch der enorme Preis des Zuk⸗ kers allein schon ein Anreiz sein mußte, die Erfindung weiter auszu⸗ bilden und sie zum Gewinn zu benutzen. Selbst der wegen seiner Vorliebe fuͤr industrielle Uüternehmungen so allgemein bekannte Na⸗ thusius, der mit allen Mitteln zum Gelingen einer solchen Unterneh⸗ mung ausgeruͤstet war, leistete nichts Erhebliches in der Runkelruͤben⸗ zucke⸗Fabrication und auch er wurde gezwungen, sie aufzugeben.
Nur in Frankreich wirkte der durch Bonaparte gegebene Anstoß fort. Mehrere Unternehmer verfolgten die eingeleiteten Experimente und ihre Beharrlichkeit wurde nach 20jaͤhrigem Bemuͤhen mit Er⸗ folgen gekeoͤnt, die nicht allein die Aufmerksamkeit der Franzoͤsischen Regierung, sondern aller Gewerbetreibenden in Europa erregten. Der aus den Ruͤben erzeugte Zucker kam in solchen Quantitaͤten in den Verkehr, daß dadurch die Interessen der mit der Einfuͤhrnng des Ko⸗ lonialzuckers beschaͤftigten Kaufleute beruͤhrt wurden.
Auch in Deutschland wurde man wieder auf dies Gewerbe auf⸗ merksam. In Schlesien, derxjenigen Provinz, wo die ersten Versuche mit der Ausfuͤhrung der Erfindung im Großen angestellt wurden, be⸗ schaͤftigten sich im Laufe des dritten Decenniums dieses Jahrhunderts mehrere Personen mit der Ruͤbenzucker⸗Erzeugung, ohné jedoch große Fortschritte zu machen.
In den an Schlesien graͤnzenden Oesterreichischen Provinzen wurden zu Anfange des vierten Decenniums groͤßere Anlagen gemacht. Die Herren Krause, Weinrich und Kodweis hatten sich anschauliche Kenntnisse von diesem Betriebe in Frankreich erworben und ihre Be⸗ muͤhungen, ihre Landsleute durch Schriften und Rath bei Anlagen von Fabriken, zum Theil durch Leitung derselben, mit dem neuen Industriezweige bekannt zu machen, muͤssen dankbar anerkannt wer⸗ den. Ihnen ist es anzurechnen, daß besonders in Boͤhmen Runkel⸗ ruͤbenzucker⸗Fabriken von Bedeutung fruͤher ins Leben traten als in den Preußischen Staaten. 1
Hier wurde der Impuls dazu durch Charlatans gegeben, wodurch theilweise große Summen verschwendet worden sind. Aber zu leugnen ist nicht, daß die oͤffentlichen Ankuͤndigungen von dem außerordentli⸗ chen Gewinn, der durch Runkelruͤbenzucker⸗Erzeugung zu erlangen sey, viele Leute auf diese Industrie aufmerksam machte und daß meh⸗ rere Anlagen in Folge derselben gegruͤndet wurden. Die einzelnen Unternehmer, welche ohne Beruf und Mittel sich auf dieselben einge⸗ lassen hatten, erlitten allerdings sehr große Verluste. Aber durch die Anfertigung vieler Maschinen und Geraͤthschaften; durch die Versuche mit dem Ruͤbenbaue und spaͤter mit der Verarbeitung der Ruͤben auf Zucker, wurde Gelegenheit gegeben, die verschiedenen Geraͤthe zu ver⸗ gleichen und zu pruͤfen, die Kosten ihrer Verfertigung kennen zu ler⸗ nen, so wie diejenigen Operationen zu uͤben, die im großen Betrieb des Ruͤbenbaues und der Zucker⸗Erzeugung zur Betrachtung kommen. Es ist ganz etwas Anderes, wie alle erfahrene Geschaͤftsleute mir be⸗ zeugen werden, einem fremden Betriebe zuzusehen und selbst dabei mitzuwirken, als denselben vom Anfange bis zu Ende zu leiten und uͤber den pekuniairen Erfolg zuletzt Rechenschaft zu geben. An sol⸗ chen Leuten, die dies letztere vermochten, fehlte es uns in Deutschland beim Entstehen der Ruͤbenzucker⸗Fabriken ganz. Durch den Allarm, den jene Abenteurer zu verbreiten wußten, wurde Gelegenheit gegeben, daß sich einige brauchbare Geschaͤftsfuͤhrer fuͤr diesen Industriezweig ausbilden konnten. —
Es ist unbestritten, daß in den 5 bis 6 Jahren, wo in den Preu⸗ ßischen Staaten und vorzugsweise in der Provinz Sachsen, groͤßere Nuͤbenzucker⸗Fabriken errichtet wurden, dieser Industriezweig erst eine staatswirthschaftliche und gewerbliche Bedeutung in Deutschland er⸗ langt hat. Ob man sich gleich in den Oesterreichischen Staaten laͤn⸗ ger damit beschaͤftigt hat, so glaube ich doch in der Annahme nicht zu irren, daß die Quantitaͤt des jaͤhrlich erzeugten Zuckers jetzt hier groͤßer ist, als dort. 1 Die Ursachen der raschen Zunahme der Ruͤbenzucker⸗Fabrication in der Naͤhe von Magdeburg sind folgende:
a) Der Vorrath von großen Kapitalien in den Haͤnden unterneh⸗ mender Maͤnner;
b) Bekanntschaft mit dem Anbau der Runkelruͤben, welche man dort laͤngst fuͤr die Cichorien⸗Fabriken anbaute. Der von Natur zum Ruͤbenbau geeignete Boden in der Naͤhe von Magdeburg war durch die Spaten⸗Kultur, welche die Cichorie zu ihrem guten
Gedeihen erheischt, fuͤr alle eine tiefe Krume beduͤrfende Ge⸗ waͤchse besser vorbereitet, wie irgendwo. Die Arbeiter waren in den erforderlichen Handgriffen nicht nur eingeuͤbt, sondern die Akkordsaͤtze, wofuͤr man eine gewisse Flaͤche graͤbt, besaamet, jaͤtet und behackt, hatten sich regulirt. Da der Cichorienbau vor einigen Jahren nicht rentirte, so kam es den Ackerbaube sitzern eben so erwuͤnscht, wie den Arbeitern, daß an die Stelle eines nicht verlangren Gewaͤchses ein anderes trat.
Aus der Westphaͤlischen Zeit, wo mit der Ruͤbenzucker⸗Erzeugung auf Veranlassung der damgligen Regierung in der Gegend von Magdeburg Versuche angestellt wurden, waren noch einige Per sonen vorhanden, die sich wenigstens von der Moglichkeit, aus Ruͤben Zucker zu erzeugen, durch den Augenschein uͤberzeugt hatten. Es mag daher auch dieser Umstand mit hinzugetreten seyn, um dort in kurzer Zeit so großartige Etablissements ins Leben zu rufen, als daselbst angetroffen werden. 68
In diesen durch die Erfahrung sich herausgestellten Thatsachen sind die Bedingungen enthalten, unter welchen dieser Industriezweig allein erbluͤhen kann. Ackerboden, welcher die Erzeugung der Ruͤben beguͤnstigt; die erforderlichen Arbeiter, welche die zu diesem Bau un⸗ entbehrlichen Handgriffe kennen; die zur Anlage von Zucker⸗Fabriken selbst ndthigen Kapitalien; Maͤnner mit den Kenntnisfen, die zur zweckmaͤßigen Anlage der Gebaͤude, zur Auswahl und Aufstellung der erforderlichen Maschinen und Geraͤthe und zur Einuüͤbung und An⸗ lernung der Arbeiter unerläaͤßlich sind. Wo diese Erfordecnisse theil⸗ weise oder ganz fehlen, da kann die Unternehmung nicht gelingen.
Man dringe nur in die Geschichte so vieler verungluͤckter Anla⸗ gen von Ruͤbenzucker⸗Fabriken ein, so wird man immer finden, daß wenigstens eine oder die andere Bedingung des Bestehens einer sol⸗ chen Anlage, wo nicht mehrere, fehlte. Eine solche Untersuchung wird dazu fuͤhren, daß man nicht voreilig den Stab uͤber diese In⸗ dustrie breche und sie eine erzwungene, kuͤnstliche nenne.“
B In Bezug auf den landwirthschaftlichen Betrieb der schen Zucker⸗Fabrication bemerkt er dann weiter hin: „Geschaͤftsleute entnehmen aus diesen Andeutungen von selbst, daß ich eine Ruͤbenzucker⸗Fabrication als landwirthschaftliches Nebengewerbe im Sinne habe. Wenn jene freilich darauf ge⸗ gruͤndet ist, daß ihr die Ruͤben geliefert werden, so fallen natuͤrlich die von mir angefuͤhrten Ruͤcksichten weg. Mit Ausnahme seltener Lokalitaͤten, wie die bereits angefuͤhrte bei “ halte ich aber nach meinen Beobachtungen die Anlage von einer solchen Fabrik, die ihren Bedarf an Ruͤben ganz kaufen muß, fuͤr sehr gefaͤhrlich. Die Ruͤben muͤssen in die Fabrik zu 5 bis 6 Silbergroschen pro Ctr. ge⸗ liefert werden koͤnnen; dies ist die erste und wichtigste Bedingung des Bestehens derselben, aber nur dort moͤglich, wo die Felder, auf wel chen die Ruͤben wachsen, ganz in der Naͤhe der Fabrik liegen. Wird der Centner Ruͤben durch eine weite Fuhre nur um Einen Silber⸗ groschen vertheuert, so kann dieser entscheidend fuͤr das Bestehen einer Unternehmung seyn. Angenommen, die Fabrik verarbeite tr. Ruͤben, so betraͤgt jeder Groschen mehr 2000 Rthlr.
inlaͤndi⸗
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zu erzeugen und daß dadu
1088
Wenn sie in dem einen Falle uͤb
mung halten, wogegen sie fallen muß, wenn sie fehlen. Meine Beob
Ertrag von 150 bis 200 Ctr. Ruͤben geben. 5 Sgr. betraͤgt der dem zweiten 33 Rthlr. 10 Sar. gen Verhaͤltnissen 12 bis 13 Rthlr.
und uͤbrige Unkosten
durch denselben sich v wohlfeilen Getrai Berliner Wispel Erfolgen eines d ist sein Interesse, ihm alle Kraͤfte zu widmen. dem Ackerbau wird also eine Ruͤbenzucker Konjunkturen aushalten koͤnnen, in gleich brennereien. Muͤssen die letzteren die K sich nicht die die Brennerei Holz zu verwerthen, so koͤnnen sie eben Fabriken, die nur zu hohen Preisen die
Es sind immer nur wenige ideenreiche Maͤnner, kunft wirken und das vom Verstande That verwandeln.
Nur diese verstehen mich, wenn ich die Beh durch fortgesetzte Bemuͤhungen der
er Art, wie die Kartoffel
Ruͤben erhalten koͤnnen.
erbaut werden kann, welcher erforderlich ist, zu rch auch nicht Ein Scheffel Brod fruͤchte weniger erzeugt zu werden braucht.“
Was die staatswirthschaftliche Seite der Sache betrifft, so stellt der Verf. S. 38 sogleich die Frage an die Spitze: Welche Interessen hat der Staat bei diesem Industriezweige zu beruͤcksichtigen? 3
„Der Staat“, antwortet er darauf S. 39, „hat zunaͤchst ein wichtiges finanzielles Interesse zu beruͤcksichtigen, indem eine der be⸗ deutendsten Eingangs⸗Abgaben dadurch gefaͤhrdet wird, wenn durch Zunahme der Ruͤbenzucker⸗Erzeugung weniger Rohrzucker eingeht und die dafuͤr aufkommende Abgabe sich dadurch vermindern und zuletzt ganz aufhoͤren koͤnnte.
Die fruͤher beruͤhrten Thatsachen beweisen, daß bei der Ruͤben⸗ zucker⸗Erzeugung die zweifelhafte Krisis voruͤber ist. Sie bestand vor 20 Jahren, wo sichs nicht, wie jetzt, blos um 5 Rthlr. Steuer fuͤr den Centner Rohzucker handelte, sondern wo des damaligen Zucker⸗ preises wegen mehr als der gegenwaͤrtige ganze Werth des Zuckers mit der Steuer zu gewinnen war, haͤtte man verstan⸗ den, den Ruͤbenzucker so wohlfeil zu erzeugen, als es jetzt moͤglich ist. Ich weise wiederholt nochmals auf die hoͤchst wichtige Thatsache hin, daß die Zuckerpreise seit der neuesten Versteuerung des Lumpenzuckers beinahe um den Betrag der ganzen Eingangs⸗Steuer gefallen sind. Arbeiten die Ruͤbenzucker⸗Fabriken jetzt also nicht nur fort, sondern entstehen selbst neue Anlagen der Art, so ist dies als ein sicheres Zei⸗ chen zu nehmen, daß das neue Gewerbe auf dem gesunden Ent⸗ wickelungswege ist und mit der Zeit die Besteuerung zu ertragen vermag.
Die Staatskassen haben bis hierher noch keinen nennenswerthen Ausfall durch den zur Consumtion gekommenen Ruͤbenzucker erlitten. Es ist daher auch kein triftiger Grund vorhanden, denselben bedeutend zu besteueen. Die Zucker⸗Konsumenten gewinnen durch die Wohlfeil⸗ heit des Zuckers, welche ohne Zweifel mit dadurch herbeigefuͤhrt ist, daß bedeutende Quantitaͤten Ruͤbenzucker auf den Markt gekommen sind. Sie gewinnen aber noch mehr durch die Aussicht, daß die in⸗ ländische Zucker⸗Fabricgtion das Monopol vernichtet, welches die Staaten im Besitz von Kolonieen in waͤrmeren Klimaten hatten, uns mit Zucker zu versorgen und welches zu verschiedenen Zeiten als eine sehr druͤckende Abgabe auf den uͤbrigen Europaͤischen Kontinental⸗ Staaten gelastet hat. Wem ist nicht noch erinnerlich, welche Geld⸗ opfer erforderlich waren, um in den Jahren 1806 und 1807 den Zucker herbeizuschaffen, den die uͤbermuͤthigen Feinde hier verzehrten⸗
Steigt die Menge des im Inlande erzeugten Zuckers, der ver⸗ mehrten, durch die Wohlfeilheit herbeigefuͤhrten Consumtion uner⸗ achtet, so daß die Zoll⸗Einkuͤnfte einen bemerkbaren Ausfall erleiden, so ist nicht mehr als billig, es ist vielmehr nothwendig, daß dieser Ausfall von den inlaͤndischen Zucker-Fabrikanten durch Besteuerung ihres Fabrikats aufgebracht werde. Wenn die Steuer nach und nach steigend eintritt, so wird sie das aufstrebende Gewerbe nicht ertoͤdten, sie wird neue Unternehmer zur sorgfaͤltigen Erwaͤgung aller Lokalitaͤts Verhaͤltnisse noͤthigen und es werden nur dort neue Anlagen entstehen, wo sie von Natur hin gehoͤren und wo ihnen das Bestehen gesichert ist.“
Weit hoͤher, als das finanzielle Interesse, schlaͤgt der Verf. indessen auch fuͤr den Staat das national⸗okonomische In⸗ teresse bei der Ruͤbenzucker⸗Fabrication an.
„Der Gesammtwerth aller Eczeugnisse in kultivirten Laͤndern“, meint er in dieser Beziehung S. 43, „entsteht aus der natuͤrlichen Bodenkraft, aus der Arbeit und aus den Zinsen von Kapitalien; es ist mithin auch der Werth des Zuckers aus denselben Elementen her⸗ vorgegangen. Wir sind in dem Besitz aller derjenigen Grundstoffe, welche zur Erzeugung des Zuckeecs gehoͤren. 1
Wir haben den passenden Boden, wo die Ruͤben mit Leichtigkeit erzeugt werden koͤnnen, sind erst die Landwirthe uͤberall uͤber ihren wahren Vortheil unterrichtet und verstehen es, dem Ruͤbenbau in ih rem Fruchtumlauf eine passende Stelle anzuweisen. Der Ruͤbenbau wird foͤrdernd fuͤr die uͤbrigen Erzeugnisse des Deutschen Ackerbaues durch die tiefe Bearbeitung des Bodens und durch die sorgfaͤltige Reinigung von Unkraͤutern, einwirken. Der Nuͤbenbau wird andere
Erzeugnisse nicht verdraͤngen, er wird sie vielmehr vermehren. Der ertensive Ackerbau, der zu der steigenden Bevoͤlkerung nicht mehr paßt,
wird verschwinden und wird dem intensiven Platz machen. Nachdem das ganze Beduͤrfniß an Zucker aus den auf eigenem Boden erzeug
ten Ruͤben erlangt wird, werden andere Boden⸗Erzeugnisse in geoͤßerer Menge zur Verzehrung bereit seyn, als ohne die Ruͤben⸗Kultur.
Der Antheil an dem Zuckerwerthe, den die Naturkraft durch den Boden hat, auf welchem die Ruͤben erbaut werden, ist also ein reiner Gewinn, der fuͤr den National⸗ Neichthum verloren geht, wenn dieser Bau nicht stattfindet.“
Eben so weist der Verf. im Folgenden nach, daß der Arbeits⸗ Verdienst der bei dem Bau der Runkelruͤben beschaͤftigten Tage⸗ löͤhner fuͤr das National-Einkommen ebenfalls als ein reiner Ge⸗ winn in Anschlag zu bringen ist, und daß endlich selbst die Ver⸗ wendung der Kapitalien auf die inlaͤndische Zucker⸗Fabrication schon deshalb wesentliche Vortheile bietet, weil sie einen schnelleren Um⸗ satz derselben moͤglich macht, als viele andere Zweige der Industrie und des Handels, wie namentlich der Vertvieb des Kolonial⸗Zuckers.
„Wenn ich mich erinnere“, sagt er da unter Anderem S. 51, „welche Fortschritte in anderen mit der Landwirthschaft verbundenen Gewerben seit 25 Jahren gemacht sind; so darf ich hoffen, daß die Deutsche Zucker⸗Erzeugung auch endlich die Konkurrenz der Ostindi⸗ schen werde aushalten koͤnnen.
Es ist vornehmlich hierbei auch in Betrachtung zu ziehen, daß die Wohlfeilheit des Zuckers seinen Verbrauch auf eine nicht gewohnte Weise vermehren und daß das Sinken des Zuckerpreises dadurch bald sein Minimum erreichen werde. Nimmt man die gegenwaͤrtige Be⸗ voͤlkerung in den Zoll⸗Vereinsstaaten zu 24 Millionen an, so konsu⸗ mirt der einzelne Mensch gegenwaͤrtig mit Hinzurechnung der Steuer, der Kosten des Raffinirens und des Gewinnes des Einzel⸗Verkaͤufers ungefaͤhr fuür 8 Rihlr. oder gegen 4 Pfd. Zucker. Eine Zunahme des Wohlbefindens der Bevoͤlkerung und die gegenwaͤrtige Wohlfeil⸗ heit des Zuckers werden seinen Verbrauch auf das Vierfache steigern. Da der Zucker ein so gesundes Nahrungsmittel ist und die Annehm⸗
rig sind, so kann sich die Unterneh⸗
8 achtuugen haben mich gelehrt, daß die Bodenarten der besseren Ackerklassen bei zweckmaͤßiger Kultur einen Durchschnitts⸗ Bei dem Preise von Brutto Ertrag in dem ersten Falle 25 Rthlr., in Die Arbeitskosten betragen in hiesi⸗ und es bleiben fuͤr Bodenrente . des Ackerbaues 12 ½ bis 20 Rthlr. uͤbrig, so daß der Landwirth bei diesem Bau gut bestehen kann, besonders wenn er on dem Brachehalten seiner Aecker befreit. Bei depreisen, wenn der Weizen wieder 30 Rthlr. der gilt, ist der Ruͤbenbau nach den hier angegebenen er vortheilhaftesten Geschaͤfte des Landwirthes und es n. In Verbindung mit Fabrik sehr unguͤnstige
die e Kartoffeln kaufen und koͤnnen Vortheile eines wohlfeilen Viehfutters berechnen, oder als eine Gelegenheit betrachten, Torf und geringes so wenig bestehen, als Zucker⸗
die fuͤr die Zu⸗ als zweckmaͤßig Gedachte in
8 auptung aufstelle, daß rch f Landwirthe fuͤr Vervollkommnung des Ruͤbenbaues der ganze Bedarf an Ruͤben in unserem Vaterlande um den noͤthigen Zucker
zu weiterer
Einsicht.
hsns. .,8 877 1n h ß erhoͤht, so
reigniß, wel⸗ wird.“
lichkeiten des Lebens durch seinen mannichfaltigen Genu ist seine vermehrte Consumtion ein wuͤnschenswerthes E ches nach den bisherigen Erscheinungen nicht ausbleiben
Den Schluß dieser kleinen interessanten Schrift machen treffende Bemerkungen uͤber die Gruͤnde, we des Kolonial⸗Zucke gung feindlich aufzutreten. Schriftchen, allen denen, welche dieser wichtigen Frage des Ta
lche einige Raffineure rs veranlassen, gegen die Ruͤbenzucker⸗Erzeu⸗ Wir empfehlen diese,
wie das ganze
sich uͤber den wahren Stand ges gruͤndlich zu unterrichten wuͤnschen,
—..—
—
— Dauer der Eisenbahnkahrten am 1. Sept. 1841.
Abgang von
Borlin.
Zeitdauer
II
Abgang
von
Potsdam.
Zeitdauer
8 Uhr 11
2
3
6
10
Morgens... Vormittags. Nachmittags Nachmittags Abends... Abends...
42 42 44 40 45 54
9 ½ 12 ½
Um 6 ½ Uhr Morgens... Vormittags’. Nachmittags Nachmittags Abends Abends
Meteorologische Beobachtungen.
1841. I. September.
Morgens 6 Uhr.
Nachmittags
2 Uhr.
Abends 10 Uhr.
Nach einmaliger
Beobachtung.
Luftdruck... Luftwärme... Thaupunkt ... Dunstsättigung Wetter
Wind Wolkenzug...
ar. 335,810 Par. + 21,40 . + 11,9 ° K.
67 pCt. bezogen. W.
8 8&
₰
d.
336,0 * Par.
89 pct.
bezogen.
12,82 n. 0,30 h.
W.
Berliner
Tagesmittel: 335,84“ Par. † 15,80 h. + 9,7 °n.
Kuellwärme 8,4 °0 R.
Flusswärme 17,8 R.
Bodenwärme 18,90 R.
Ausdünstung 0,04 6, Rb.
Niederschlag 0,099 Rh.
“ + 22,3°, 4 8
. 79 pct. W.
Börse.
Den 2. September 1841.
Brief.
Pr. Cour.
Geld.
Cour. [geld.
St. Schuld-Sch. Pr. Engl. Obl. 30.
Präm. Sch. Seebandlung.
Kurm. Schuldv.
Berl. Stadt-Obl.
Rlhinger do.
Danz. do. in Th. Westp. Pfandbr. Grossh. Pos. do.
Ostpr. Pfandbr.
Pomm. do.
Kur- u. Neum. do. ⁷
Schlesische do.
der
104 ½ 101 4
79 ⅔ 102 ⅔ 103 ¾ 100
48 102 ½⅔ 106 103 ½ 103 ¼ 102 102² ½
101 10152
Actien. Brl. Pots. Eisenb. do. do. Mgd Lpz. Eisenb. do. do. Prior. Act.
Berl. A
do. do. Düss. Elb. Eisenb. do. do. Rhein.
Gold Friedr. Andre
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Disconto
Prior. Act.
nh. Bisenb. Prior Act.
Prior. Aet. Eisenb.
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ichsd'or Goldmün- à 5 Th.
102 110 ¼ 102
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Pr.
Cour.
Thlr. zu 30 Sgr.
Brief.
Geld.
Amsterdam do. Hamburg
do.
London...
Wien in 20 Xr.
Augsburg Breslau-.
Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss..
Frankfurt a. M. Petersburg
WZ
250 Fl. 250 Fl. 300 Mk. 300 Mk.
1
300 Fr. 150 Fl. 150 Fl.
100 Thle. 100 Thlr.
100 PFl.
Kurz
2 Mt.
Kurz Mt. Mt. Mt. Mt. Mt. Mt. Tage Mt. Woch.
138 ½ 137 ¾ 148 ½
103 ½
101
3. 8 2 2
138 ½
137 ⅔
148 5 148 6 18 ¼
Amsterdam, 29. Aug. Ant Werpen, 29. Aug. Zinsl. —. Frankfurt a. M., 30. Aug. 19 24 % Br. zu 500 Fl. 135 ½. 135 ¼. 102 ¼ G.
910. 85 2 ½ 255 Br.
do. 4 % Anl.
0 Holl. 50 . 50 %
Auswärtige Börsen.
162
Eisenbahn -Actien.
Po. linkes
Dresden 100 G.
St.
München-Augsburg —.
Köln-Aachen 100 ½ G. Hamburg, 31. Aug. P a ris, 28. Aug.
5⁰
Bank-Actien 1610 Be. fin cour. I16. 20.
Rente
6 5 , Neapl. fin cour. 104. 50.
Port.
Wien,
Freitag,
mantische Oper in?
28. A ug.
5 % Met. 106 ¼. Bank-Actien 1563. Aunl. de 1834 134 ½. de 1839 107 ½.
Germain
0 2
Neue Anl. Oesterr. 5 Met.
Bank-Aect. 1923. Loose zu 100 Fl. —. Poln. Loose 74 G.
Span.
4⁹ 97 49 97
5 ½1 Spaun. 18 189 8
1921.
—. Versailles Strassburg - Basel 245 Br.
1 2.
84121⁄.
107 ⅞ G. Partial -Obl. —. Preuss. Präm. Sch. 80 G. 5 ½ Span. Anl. 19 ¼. 19 ½. 2 ½ 8
rechtes
Rente 21.
290
2 ½ 9
0 24- ¶ 4 ⅛% 98 ¾ 6,
Loose
User —. Leipzig-
Engl. Russ. 108 ½. 3 ½ Rente fin cour-. Passive 4 ⅞.
—
2 0 88
Königliche Schauspiele.
3. Sept.
Im Opernhause:
1 Euryanthe, große ro⸗ 3 Abth., mit Tanz. Musik von C. M. von We⸗
ber. (Mad. Fischer⸗Schwarzboͤck, vom Großherzogl. Badischen Hoftheater zu Karlsruhe: Euryanthe, als letzte Gastrolle.) G Die Einfalt
Sonnabend, 4. Sept. ielh vom Lande, Lustspiel in 4 Abth., vom Dr. Toͤpfer.
Im Schauspielhause:
Landhaus an der Heerstraße, Posse in 1 Akt.
Posse
Königsstädtisches Theater.
(GHerr Plock, Brennicke, als vorletzte Gastrolle.) Sonnabend, 4. Sept.
erstenmale:
nizetti.
Torquato Sgr. Giacopo Ferretti.
Sonntag, 5. Sept. Schabernack. Wiener
Tasso. Musica
Lokal⸗Posse mit Gesang in 4 Akten, von
Hierauf: Das
Freitag, 3. Sept. Die Reise auf gemeinschaftliche Kosten. in 5 Akten, frei nach dem Franzoͤsischen, von L.
Angely.
(Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zum
del
Maestro
Opera in 3 Atti.
Poesia Gaetano
del
Eulenspiegel, oder: Schabernack uͤber
(Herr Plock: Natzi, als letzte Gastrolle.)
eheimen Ober
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Deckerschen
1]
Hofbuchdruckerei.
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Amtliche Nachrichten. 8 Landtags⸗Angelegenheiten. Rhein⸗Provinz. . St. Petersburg. Verbot von auslaͤn⸗
ußland und Polen. — Ve⸗ Rass an ee- Transkaukasischen Provinzen.
— reich. aris. Die Haltung der General⸗ Conseils in der Frensseen g2- Soche. — Das Journal des Debats ö Kretenser. — Gefaͤngnißwesen. — Vermischtes. — Brief aus P aris. (Stimmung gegen ö das Journal des Débats jetzt und zur Zeit der Coalition. drsrseaen und Irland. Parlament. Unterhaus. Nach⸗
traͤge aus den Adreß⸗Debatten. 1 Niederlande. Haag. Enthuͤllung von de Ruyters
eßingen. 1 “ Deutsfhn Bundesstaaten. Stuttgart. Ruͤckkunft des Koͤnigs. — Leipzig. Herr Thiers. — Detmold. Steuer⸗Erlaß. 1 Hermans⸗Denkmal. — Hamburg. Bekanntmachung, das Aus⸗ ruͤsten Marokkanischer Kreuzer betreffend. Oesterreich. Teplitz. Ankunft der Herzogin von Angouleme.
Schweiz. Aarau. Die Tagsatzung soll die Loͤsung der Aargaui⸗
schen Frage bis zum 1. Oktober vertagt haben.
Spanien. Berichtigung. Aegypten. Alexandrien.
lischen Linienschiffe. — 8 Intand. Koblenz. Anwesenheit des Fuͤrsten von Metternich.
Beschleuni⸗
Standbild in
Die beiden im Hafen liegenden Eng⸗
Noch Einiges uͤber die vorgeschlagene Veraͤnderung der Englischen
Korngesetze.
Amtliche Uachrichten. ronik dey Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben Allergnaͤdigst geruht: 1 Dem Landrath von Knoblauch auf Osterholz, dem Kreis⸗ Deputirten, Rittergutsbesitzer Wilhelm Lucke auf Nieder⸗Goͤrne, dem Superintendenten Becker zu Tangermuͤnde, dem Prediger Hildebrandt zu Mieste, dem Stadtverordneten⸗Vorsteher und Buchhaͤndler Große zu Stendal, dem Deich⸗Hauptmann von Bismarck auf Briest und dem Kreis⸗Deputirten von Jagow auf Pollitz den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Frei⸗ sassen Joachim Friedrich Falcke in Einhof⸗Wendemark, dem Lehn⸗Schulzen Joachim Heinrich Pagels zu Klein⸗Garz, dem Schulzen Johann Arendt Ollendorf zu Riebau, dem Schulzen Mewes zu Miesterhorst und dem Gendarmen Am⸗ menhaͤuser zu Salzwedel das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver⸗ 1; ferner keihec auf dem diesjaͤhrigen General⸗Landtage der Ostpreußi⸗ schen Landschaft fuͤr den Zeitraum vom 1. Juni . bis dahin 1844 erfolgten Wahlen, wodurch der bisherige General⸗Landschafts⸗ Direktor von Brandt auf Rosen, die General⸗Landschafts⸗Raͤthe von Oldenburg auf Beisleiden, von Auerswald auf Roͤ⸗ dersdorf und Unruh auf Pliebischken, der Direktor des Koͤnigs⸗ berger Landschafts⸗Departements, von Brandt auf Pellen, und der Direktor des Angerburgschen Departements, Schimmel⸗ pfennig von der Oye auf Breitenstein, fuͤr diese Aemter wie⸗ der gewaͤhlt sind, der bisherige Landschafts⸗Rath, Freiherr von Hoverbeck auf Nickelsdorf, aber zum Direktor des Mohrungen⸗ schen Landschafts⸗Departements ernannt worden ist, zu bestaͤtigen; Den Land- und Staͤdtrichter Hoffmann zu Haynau zu— gleich zum Kreis-Justizrath des Haynauer Kreises zu ernen— nen; und 1— 8 — Dem Ober⸗Landesgerichts⸗Referendarius und Rittergutsbesitzer Ferdinand Herrmann Albert von Oppen zu Halberstadt zu gestatten, den Namen und das Wappen des adlichen Geschlechts von Huldenberg mit seinem Namen und Wappen zu vereinigen und sich in Zukunft Ooppen von Huldenberg nennen und
schreiben zu duͤrfen.
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗ Lieutenant, außerordentliche Gesandte und bevollmäaͤchtigte Minister am Konigl. Sardinischen Hofe, Graf zu Waldburg⸗Truchseß, von Elbing. 1 .“
Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Staats⸗ und Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Ange— legenheiten, Eichhorn, nach Anklam.
Rhein⸗Provinz.
Düsseldorf, 24. Juli. (Nachmittaͤgige Sitzung.) Bei
dem sechsten Rheinischen Landtage wurden vier Antraͤge eingereicht,
welche dahin gerichtet sind, den Klagen uͤber die bisherige Ver⸗ zoͤgerung in der Rechtsprechung am Rheinischen Appellations⸗ Gerichtshofe Abhuͤlfe zu verschaffen. In der Angabe der Mittel zu dieser Abhuͤlfe stimmen die Antraͤge jedoch nur theilweise uͤber⸗ ein, indem der Eine die Trennung des Appellations⸗Gerichtsbezirks fuͤr Civilsachen und die Errichtung eines Appellations⸗Civil⸗Senats zu Duͤsseldorf fuͤr die Landgerichts⸗Bezirke Duͤsseldorf, Elberfeld und Kleve in Vorschlag bringt, der Andere die Bildung eines zweiten Appellhofes in der Stadt Trier fuͤr angemessen haͤlt, der Dritte die Zuruͤckverlegung des Cassationshofes in die Rhein⸗Pro⸗ vinz und die Stadt Koblenz zum Sitze eines zweiten Appellations⸗ Gerichtshofes erhoben zu sehen wuͤnscht, der Vierte endlich ein gleiches Praͤrogativ fuͤr die Stadt Duͤsseldorf, subsidiarisch aber, mit dem ersten uͤbereinstimmend, wenigstens die Verlegung eines Civil⸗Senats in diese Stadt bevorwortet.
ter Grund wird die um 1834 in Elberfeld, im Jahre . richtung neuer Landgerichte angefuͤhrt, von da an Assisen gehalten werden mußten, deren Appellhofe entzogen wurden, ohne daß darum das letzteren, wie es das Beduͤrfniß so dringend erheischte, maͤßig vermehrt worden waͤre.
Um bei der Berathung uͤber diesen wichtigen Gegenstand mit groͤßerer Sicherheit zu Werke gehen zu koͤnnen, hatte die Ver⸗ sammlung, auf den Vorschlag des ersten der Herren Antragsteller, es fuͤr geeignet gehalten, den Antrag durch Vermittelung des Herrn Landtags⸗Kommissarius dem Herrn General⸗Prokurator am Rhei⸗ nischen Appellations⸗Gerichtshofe mit dem Ersuchen, sich sowohl uͤber die angegebenen faktischen Verhaͤltnisse, als uͤber die zur Re⸗ V
diese Zeit, naͤmlich im
an welchen beiden Orten
Personal des verhaͤltniß⸗
medur in Vorschlag gebrachten Mittel, gefaͤlligst gegen den Land⸗ tag aͤußern zu wollen, vorlegen zu lassen. Derselbe war dem demnach vorgeschlagen: 1) fhe Wunsche mit dankwerthester Bereitwilligkeit entgegengekommen, Kabinets⸗Ordre vom 2. August 1834; 2) di Be und da diese Mittheilung auf die Aesultate der Berathung den Personals des Appellhofes um zwei Mieglieber; bedeutendsten Einfluß ausuͤben mußte, so stellen wir die Haupt⸗ derung der Dienst⸗Ordnung in der Weise, Momente derselben hier in gedraͤngtem Auszuge zusammen. Im Allgemeinen wird bemerkt, 5 von 8 Go“ V 5 1 ofen nach den Bestimmungen des Dekrets vom 30. Maͤrz 1808 mieden werden. mj n U vvbene haeh 88 dann die Rede seyn koͤnne, wenn nach genommener gemacht, daß manche S achen nicht durch die Schuld des E eh. Konklusion eine Sache laͤnger als drei Monate auf der Rolle hofes, sondern nur auf den Antrag der Parteien, 8Sgs Sn sich befunden hat. Es sey daher schon unrichtig, alle am Schlusse ziehung naͤherer Information oder Herbeischaffung Penghe. Nꝛuu eines Geschaͤftsjahres unerledigten Prozesse als Reste aufzufuͤh⸗ terialien auf Vertagung antragen, laͤnger, als es son 8 ren. Daß nicht jede zur Rolle gebrachte Sache sofort entschie— seyn wuͤrde, auf der Rolle figuriren. * fe-Es den werden koͤnne, liege in der Natur der Sache und moͤchte zur Entfernung der geruͤgten Maͤngel H vhehen selbst im Interesse der Parteien nicht einmal zu wuͤnschen seyn. lationshoͤfe nicht zu beduͤrfen scheine, důͤrfte . Sen . Zwischen Resten und schwebenden Sachen muͤsse daher vor chend erwiesen seyn. Was aber den ffrhe. 8 ffe, Allem ein Unterschied gemacht werden. Moͤgen von 1200 zur welcher dahin gehe, in Duͤsseldorf eine besondere Rolle gekommenen Sachen am Schlusse des Jahres immerhin — lung des Rheinischen Appellations HZ zu Fens 300 noch schweben, so werden diese doch mit Unrecht alle als so sey ein aͤhnlicher Antrag schon 1835 1888 82 vn. F. 15 Ruͤckstaͤnde bezeichnet. Ueberdies aber sey auch nicht zu uͤberse⸗ lichen Justiz⸗Ministerium aber Fuf. de eiee fader hen, daß eine weit groͤßere Anzahl von Sachen, welche ihrer Na⸗ Behoͤrden zuruͤckgewiesen worden. Auch wird ein solch - tur nach als dringend sich herausstellen, gleich in den ersten Wochen, nachdem sie zur Rolle gekommen, ihre Entscheidung er⸗ halten, und unter diesen Umstaͤnden moͤchte es wohl Niemand zu beklagen haben, wenn die am Schlusse des Jahres schwebend ge⸗ bliebenen Sachen ein Viertel der anhaͤngig gewesenen Prozeduren nicht bedeutend uͤbersteigen. Nach diesen Vorbemerkungen theilt nun der Herr General⸗Prokurator in Zahlen, die in den 9 Jah⸗ V ren von 1831 — 32 bis 1839 — 40 zur Rolle gebrachten und die in eben diesem Zeitraume an dem Schlusse der resp. Jahre schwebend gebliebenen Sachen mit und weist nach, daß die Zahl der letzteren in den Jahren 1831 — 32, 1832 — 33, 1833 — 34, 1837 — 38, 1838 — 39 nicht den vierten Theil und nur in den uͤbrigen vier Jahren eine mehr oder minder groͤßere Zahl erreicht habe. Daß dies Verhaͤltniß in dem zuletzt genannten Jahre das bedeu⸗ tendste gewesen, liege in dem Umstande, daß in diesem 98 Sachen
3) die Aen⸗
Urtheile die Kollisionen zwischen den verschiedenen Senaten ver⸗
der organischen Bestimmung uͤber die Appellations⸗Gerichtshoͤfe
ich a) der jaͤhrliche rin b) 8- fuͤr manche Sachen vorgeschriebene Zusammtritt saͤmmtlicher oder wenigstens der oft noͤthige Zutritt eingehner Rich⸗ ter aus einem Senate zum anderen, c) die dem ersten Praͤsiden⸗ ten und dem General⸗Prokurator obliegende Kontrolle uͤber den ganzen Geschaͤftsgang, —) die gesetzlich vorgeschriebene Communi⸗ cation zwischen dem General⸗
kurator, so wie c) die Verpflichtung des Letzteren, eventualiter, wo er es fuͤr noͤthig haͤlt, in den Sitzungen selbst das Wort zu nehmen, gar nicht durchzufuͤhren seyn. Dazu komme noch, daß aus den Landgerichts⸗Bezirken von Duͤsseldorf, Kleve und Elberfeld nicht einmal ein Viertheil der bei dem Appellations⸗Gerichte anhaͤngig
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. 2 e. vat. . „ durch denn auch die in dem Antrage aufgestellte Vermuthung auf Theiles der Rhein⸗Provinz I 1“ 8 vg. b- das evidenteste widerlegt werde, als ob die verzoͤgerte Rechtspre⸗ beiden anderen Senaten die “ zwei vereest 4 zs chung in zweiter Instanz die Parteien von Einlegung der Beru⸗ haͤltnißmaͤßig eine weit groͤßere Anzahl “ fung zuruͤckhalte, — eine Vermuthung, welche ohnehin gegen alle wuͤrde, als dermalen bei dem Rheinischen 5 Beri 28 Erfahrung streite, indem es nur zu bekannt sey, daß die Berufung hofe anhaͤngig sind. Daß aber eine solche Sersplit Eerag⸗ ei in sehr vielen Faͤllen eben nur eingelegt werde, um die Vollstrek⸗ Gerichtshoͤfe, deren Unzweckmaͤßigkeit nach langjaͤhrigen 820 2 kung des Urtheils der ersten Instanz zu verzoͤgern. Daß aber ein hinreichend anerkannt und nach manchen Kaͤmpfen gluͦc lich vesei⸗ Klaͤger, welcher, bei dem Bewußtseyn von seiner gerechten Sache, tigt worden, der Provinz im Allgememnen nicht zusagen, dagegen ein unguͤnstiges Urtheil erhalten, von letzterem aus Furcht, vor sogar von vielen Eingesessenen der 1u1“ von der Unbequemlichkeit, einem Prozesse laͤnger nachsehen zu muͤssen, Duͤsseldorf, Kleve und Elberfeld nicht unerhebliche Einwendungen von der Appell abgestanden waͤre, moͤchte ein kaum erhoͤrter Fall wuͤrden gemacht werden, wird schließlich noch mit sehr beachtens⸗ und somit, die laͤngere Dauer des Prozesses mit einer indirekten werthen Gruͤnden zu unterstuͤtzen gesucht. Rechtsverweigerung gleichstellen zu wollen, ein fernerer Irrthum (Fortsetzung folgt.) seyn, der einem praktischen Geschaͤftsmanne nicht entgehen koͤnne. 1] Zur naͤheren Beantwortung der vorliegenden Frage weist die Mit⸗ theilung nun in Zahlen nach, daß im Durchschnitte der drei letz⸗ V ten Jahre von allen schwebend gebliebenen Sachen 310 uͤber sechs V Monate, 133 aber uͤber ein Jahr anhaͤngig gewesen waren, was auf das einzelne Jahr durchschnittlich 113 Sachen uͤber sechs V Monate, 44 uͤber ein Jahr anhaͤngige betrage, mithin 147 Ruͤck⸗ staͤnde pro Jahr. Dies machte, auf drei Civil⸗Senate vertheilt, fuͤr jeden 34 uͤber sechs Monate, 14 uͤber ein Jahr anhaͤngige ’ Sachen. Von den in den Prozeß⸗Tabellen noch aufgefuͤhrten bis zu sechs Monaten anhaͤngig gewesenen, im Durchschnitte fuͤr die drei Jahre 107 betragenden Sachen wuͤrden sohin auf jeden Se⸗ nat noch fuͤnfunddreißig kommen. Diese umfassen aber Alles, was nur einen Tag, wie was innerhalb sechs Monaten auf der Rolle gestanden, woraus also auf einen Ruͤckstand gar nicht ge⸗ schlossen werden koͤnne. Es wuͤrden davon als uͤber drei Monate anhaͤngig schwerlich mehr als zwoͤlf Sachen auf jeden Sengt kom⸗ men. Es wird aber gefragt, ob die hier nachgewiesene Anzahl ruͤckstaͤn⸗ diger Sachen den Antrag auf Errichtung eines zweiten oder gar eines dritten Appellationshofes zu begruͤnden geeignet scheine. Vielmehr wird als ein ungleich zweckmaͤßigeres Mittel zur Besei⸗ tigung derartiger Uebelstaͤnde bezeichnet, daß die unguͤnstigen Zufaͤl⸗ ligkeiten in der Folge entfernt bleiben moͤgen, welche ihre Entste⸗ hung herbeigefuͤhrt. Darunter wird aufgezaͤhlt, daß einmal in dem Jahre 1839 — 40, wie schon erwaͤhnt, achtundneunzig Sachen mehr, als in dem vorhergehenden, aufgebracht worden; dann, daß im Laufe des gedachten Jahres ein Rath mit Tode abgegangen, zwei aber durch langwierige Krankheiten verhindert worden, an den Sitzungen Theil zu nehmen, wodurch manche Sache von neuem plaidirt, in manchen die Erkenntnisse wegen Mangels an gesetzlicher Zahl der Raͤthe, welche bei dem Vortraͤge konkurrirt hatten, ausgesetzt werden mußten. Als ein zweiter Grund der Verzoͤgerungen aber wird angefuͤhrt und in Zahlen nachgewiesen, daß durch die Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre vom 2. August 1831 dem Appellhofe eine Masse von Verbrechen und Vergehen uͤberwiesen worden, welche fruͤher lediglich der Ent— scheidung der Landgerichte, resp. der Assisenhoͤfe, unterlagen. Daß seit der Errichtung des dritten Senates wirklich die Zahl der Reste bedeutend abgenommen, wird, gegen die Behauptung des Antrages, dargethan, indem die im Jahre 41830 — 31 anhaͤng gebliebenen 790 Civilsachen sich 1831—32 schon auf 429, 1832 — 3. auf 239, 1833 — 34 auf 222 vermindert haͤtten, und scheine es demnach ganz evident, daß ohne jenen seit 1834 durch die bezogene Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre entstandenen Zuwachs von Ruͤckstaͤn⸗ den laͤngst nicht mehr die Rede seyn wuͤrde. Nun aber mußte ein großer Theil der Zeit auf die Kriminalsachen verwendet wer⸗
St. Petersburg, 28. Aug. Die hiesigen Zeitungen mel⸗ den, daß Se. Majestaͤt der Kaiser dem Prinzen Eugen von Wuͤrt⸗ temberg, der als Lieutenant im Garde⸗Husaren⸗Regiment gedient, mit Verleihung des Grades als Capitain, den Abschied bewilligt
aben. 9 Durch Kaiserliche Verfuͤgung ist die Einfuhr auslaͤndischen Pulvers in den Transkaukasischen Provinzen, und zwar uͤber die Graͤnzen von Persien und der Tuͤrkei, so wie uͤber das Meer
gänzlich untersagt. “
Paris, 29. Aug. Die ministeriellen Journale fahren eifrig fort, diejenigen General⸗Conseils namhaft zu machen, welche sich fuͤr die Zweckmaͤßigkeit und Gesetzmaͤßigkeit der Registrirungs⸗ Maßregel aussprechen. Welchen Werth die Regierung auf die Urtheile der General⸗Conseils legt, geht am besten daraus her⸗ vor, daß man die September⸗Gesetze benutzt hat, um dem Courrier francçais zur Aufnahme der nachstehenden Berichti⸗ gung zu zwingen: „Der Courrier francais enthaͤlt uͤber die Registrirung einen Artikel, der mit folgenden Worten beginnt:
Mehrere General⸗Conseils haben sich schon uͤber die Schwierig⸗ keit der Registrirung ausgesprochen. Einige haben die Operation fuͤr gesetzlich erklaͤrt; Andere sind der Meinung gewesen, daß die Verwal⸗ tung dem Gesetze zuwider gehandelt habe. 1
Man kennt jetzt die Berathung von 20 General⸗Conseils; 19 davon, naͤmlich das der Rhone-Muͤndungen, der Niederen Seine, des Niederen Rhein, der Seine und Oise, des Gard, des Hérault, des Loiret, der Maine und Loire, der Charente, der Dor⸗ dogne, des Eure, des Eure und Loire, des Gers, der Loire, der Oberen Marne, des Nidvre, der Ost⸗Pyrenaͤen, des Oberen Rhein, der Seine und Marne, haben sich in einem fuͤr die von dem Fi⸗ nanz⸗Minister angeordneten Maßregeln vollkommen guͤnstigen Sinne ausgesprochen. Alle jene Berathungen sind einftimmig oder mit einer sehr starken Majoöritaͤt gefaßt worden. Eine ein⸗ zige Berathung, naͤmlich die des Nord⸗Departements, ist g-. e -r stimmend; aber die Frage wegen der Gesetzlichkeit 229 sinnd und die feindseligen Antraͤge des Berichtes .“ 18. nicht angenommen worden; die Berathung in 8 beschraͤnkt sich auf einen an die Regierung gerichtete sch.
den, welche fruͤher fuͤr die Civilsachen bestimmt war. Als drit⸗
S.ee a i h
Jahre 1835 in Saarbruͤcken, erfolgte Er⸗
Praͤsidenten dem
Als Mittel zu Erreichung des gewuͤnschten Zieles werden 1) d. Aufhebung der qu. Allerhoͤchsten 2) die Vermehrung des
Dann wird noch auf den Umstand aufmerksam
Daß es, nach allem diesen
stehender Senat als ein wahres Unding bezeichnet, welches mit
9 * ,5 n -e 1 1 1 mehr, als in dem vorhergehenden Jahre, aufgebracht worden, wo⸗ werdenden Sachen herruͤhre, mithin das Interesse des uͤbrigen
daß durch Ver⸗ legung der Stunden zu den Audienzen und Verkuͤndigungen der
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Abthei⸗ errichten,
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. 2 8 e 8 8 2 7 28 unmoͤglich in Einklang zu bringen waͤre. Es wuͤrde damit naͤm⸗ z 18 itglieder in den einzelnen Se⸗ Wechsel der Mitglieder in den einzeln .
Advokaten und dem General⸗Pro⸗
8 s 8
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