S ““ e““ die Bischoͤfe von Calahorra, Plasencia, Valencia, Barbastro, Lerida, Gerona, Urgel und Solsona, wurden als Anhaͤn⸗
ger des Praͤtendenten aus ihren Sprengeln entfernt;
b der Bischof von Pamplona, wurde des Landes verwiesen, weil er gegen verschiedene Verfuͤgungen der provisorischen Regentschaft Einwendungen machte;
die Diozesen der Erzbischdfe von Santiago und Sevilla, und der Bischoͤfe von Plasencia und Calahorra werden durch Gubernatores administrirt, welche von jenen Erz⸗ bischoöfen und Bischoͤfen selbst ernannt, und durch die Krone genehmigt worden sind.
Die uͤbrigen Sprengel dieser Klasse werden durch die auf den Vorschlag der Regierung durch die respektiven Ka⸗ pitel ernannten Gubernatores sede impedita verwaltet.
Erzbischoͤfe und Bischoͤfe, die von der Regierung ernannt,
vom Papste aber nicht bestaͤtigt sind:
Der Erzbischof von Toledo, zugleich Gubernator. sede va-
cante, liegt mit dem Kapitel im Streit, und, hat zu
wwiederholten Malen sich bereit erklaͤrt, seine Wuͤrde nie⸗
deerrzulegen. .
Der Erzbischof von Granada; dieses erledigte Erzbisthum wurde dem bisherigen Bischofe von Cordova uͤbertragen.
Der Erzbischof von Valencia (fruͤherhin Bischof von Car⸗ tagena), zugleich Gubernator sede vacante.
Die Bischöfe von Jaen, Osma, Malaga (von seinem Ka⸗ pitel der Ketzerei beschuldigt, deshalb aus seinem Spren⸗ gel entfernt und vor das Metropolitangericht von Sevilla gestellt; aber von der revolutionairen Junta von Ma⸗ laga wieder als Verweser der Didzese eingesetzt und von
der provisorischen Regentschaft bestaͤtigt), Zamora, Ciu⸗ dad Rodrigo, Oviedo, Almeria, Tarazona, Teruel, Se⸗ gorbe und Vich. 1) Yoöoͤllig erledigte Sprengel: . Siguönza, Segovia, Cartagena, Orense, Lugo, Albarracin, Menorca, Tortosa. Die ersten Schritte, durch welche eine umfassende Reform der Geistlichkeit vorbereitet werden sollte, wurden, als Herr Mar⸗ tinezdela Rosa Praͤsident des Kabinets war, durch den Justiz⸗ Minister Garelly gethan. Dieser verfuͤgte naͤmlich durch ein Dekret vom 22. April 1834 die Errichtung einer aus Praͤlaten der Welt⸗ und Ordens⸗Geistlichkeit und einigen hohen Beamten bestehenden geistlichen Junta, welche beauftragt wurde, die neue Gestaltung der Geistlichkeit vorzubereiten. Dabei wurde ihr jedoch ausdruͤcklich vorgeschrieben, anzugeben, wie man sich, er⸗ forderlichen Falls, mit dem Oberhaupte der Kirche zu verstaͤndi⸗ en haͤtte. Die erste Aufgabe, welche die Junta zu erledigen hatte, war die Abfassung einer genauen kirchlichen Statistik, um auf der Grundlage derselben eine neue kirchliche Eintheilung des Territoriums, und ein neues System der Dotation der Geistlich⸗ keit zu entwerfen. Die Junta richtete zu diesem Behufe be⸗ stimmte Fragen an saͤmmtliche Bischoͤfe und Ordens⸗Praͤlaten, welche groͤßtentheils ohne Widerstand und auf genuͤgende Weise beantwortet wurden. 8 An demselben Tage (22. April 1834) verbot die Regierung allen Moͤnchskloͤstern des Landes, neue Novizen aufzunehmen. Als der Graf Toreno Praͤsident des Kabinettes geworden war, schritt die Regierung, theils um der oͤffentlichen Meinung die sich durch blutige gegen die Moͤnche gerichtete Gewaltthaten zu erkennen gab, zu entsprechen, theils um gewisse Finanzzwecke zu erreichen, zu umfassenderen Reformen, ohne auf den Paͤpst— lichen Stuhl die mindeste Ruͤcksicht zu nehmen. Ein Dekret vom 25. Juli 1835 verfuͤgte die Aufhebung aller Moͤnchskloͤster, in de⸗ nen sich nicht wenigstens 12 Moͤnche befaͤnden, die die Geluͤbde abgelegt haͤtten. Auf diese Weise wurden mehr als 900 Kloͤster eingezogen, und das Vermoͤgen derselben zur Tilgung der Staats⸗ schuld bestimmt. 1 1 Die letzten Schritte zur voͤlligen Unterdruͤckung des Moͤnchs⸗ wesens that Mendizabal. Ein Dekret vom 11. Oktober 1835 verfuͤgte abermals die Einziehung einer großen Anzahl von Klo⸗ stern, und kuͤndigte die allgemeine Aufhebung derselben als bevor⸗ stehend an. 9 Am 14. Dezember 1835 legte die oben erwaͤhnte geistliche Junta der Regierung 17 Grundlagen vor, auf denen die neue Gestaltung der Spanischen Geistlichkeit zu beruhen haͤtte. Da⸗ bei sprach sie die Hoffnung aus, daß der Paͤpstliche Stuhl sich dazu verstehen werde, seine Genehmigung, wo diese den Kirchen⸗ Gesetzen gemaͤß erforderlich sey, zu ertheilen und erbot sich, die deshalb an den Papst zu richtenden Preces auszuarbeiten. Allein der Papst hatte bereits gegen Ende 1835 den designirten Nun— tius, Erzbischof von Nicaea, aus Spanien abberufen, da man dort weder seinen amtlichen Charakter anerkennen, noch seinen Vorstellungen Gehoͤr geben wollte. Und am 1. Februar 1836 sprach der Papst in der von ihm im geheimen Konsistorium gehaltenen Anrede seine gegen die Regierung von Madrid gerich— teten Beschwerden laut aus, und erklaͤrte, daß er alle die Verfuͤ⸗ gungen derselben, durch welche die Rechte der Kirche und der Geistlichkeit beeintraͤchtigt wuͤrden, als null und nichtig betrachte. Indessen verblieb in Rom nach wie vor ein Bevollmaͤchtigter der Madrider Regierung, dessen Geschaͤfte sich jedoch eigentlich nur auf die Auswirkung der nothwendigen, dem Roͤmischen Stuhle so eintraͤglichen Dispensationen beschraͤnkt waren. ¹Die mehrerwaͤhnte geistliche Junta schloß am 25. Februar 1836 ihre Arbeiten und ging auseinander, ohne daß der von ihr vorgelegte Plan beruͤcksichtigt worden waͤre. Vielmehr hob Men⸗ dizabal, in Folge des ihm von den Cortes ertheilten Vertrauens⸗ Votums, alle Moͤnchskloͤster auf (8. Maͤrz 1836) und bestimmte die Nonnen dem Schicksale des Aussterbens, indem er zugleich ihr Eigenthum zum Besten der Staatsschuld einzog. Die saͤku⸗ larisirten Moͤnche wurden der traurigsten Lage preisgegeben; denn die zu ihrem Unterhalt ausgesetzte Summe wurde ihnen nie ver⸗ aobfolgt. Diese Summe, nebst der fuͤr den Unterhalt der Nonnen bestimmten, belief sich auf 47,000,000 Realen. Bei der Abfassung der Constitution von 1837 kam die Frage zur Sprache, ob andere Glaubens⸗Bekenntnisse als das der ka⸗ tholischen Kirche in Spanien geduldet werden sollten. Nur we⸗ nige Deputirte sprachen jedoch zu Gunsten einer solchen Toleranz und man entschied endlich die Frage nur faktisch, indem in der neuen Constitution der Art. 11 erklaͤrt, daß die Nation sich ver⸗ pflichte, den Kultus und die Priester der katholischen Religion, zu welcher die Spanier sich bekennen, zu unterhalten. Die konstituirenden Cortes von 1837 setzten eine Kommission nieder, die den Plan einer Reform und neuen Einrichtung der Geistlichkeit auszuarbeiten hatte. Die Mehrzahl der Mit⸗ ieder dieser Kommission bestand aus Geistlichen, die sich zu jan⸗ jenistischen Grundsaͤtzen bekannten; auch der bekannte Deputirte Doln Fermin Caballero, an dessen radikalen Gesinnunge kein weifel seyn kann, hatte Sitz und Stimme in ihr. Die Majo⸗ ritaͤt der Kommission legte am 19. Mai 1837 ihre Arbeit vor. Sie stellte darin den Satz auf, daß die Spanische Geistlichkeit von dem Papste, als dem Mittelpunkte der Einheit der Kirche,
den Vorschriften der alten Verfassung der Spanischen Kirche gemaͤß, abhaͤngig bleiben sollte. Unter dieser alten Verfassung wollen die modernen Spanischen Kanonisten das Episkopal⸗System verstehen, demzufolge der Papst nur als primus inter pares gel⸗ ten soll. Kein anderes Patronat⸗Recht als das der Krone sollte fernerhin anerkannt werden. (Durch diese Bestimmung wurden die dem Papste in dem Konkordate von 1753 zugestandenen Rechte offenbar verletzt.) Die Bischoͤfe sollten das Recht haben, kraft Ermaͤchtigung der Regierung, in ihren Sprengeln Absolutionen und Dispensationen zu ertheilen, die bisher dem Papste vorbe⸗ halten waren. Die Tribunale der Nuntiatur, der geistlichen Rit⸗ ter⸗Orden, der Cruzada u. s. w. sollten aufgehoben, die Festtage auf eine geringe Anzahl beschraͤnkt werden. Die Kommission beantragte die Unterdruͤckung von 17 Bisthuͤmern, und die Er⸗ richtung von fuͤnf neuen. Außerdem wurde darauf angetragen, daß die Kosten des Kultus und der Geistlichkeit von der Nation auf eine durch die Cortes festzusetzende Weise bestritten werden sollten. Dieser Gesetzes⸗Vorschlag, durch dessen Ausfuͤhrung die Spanische Geistlichkeit zu bloßen Staatsdienern geworden seyn wuͤrde und in fast voͤllige Unabhaͤngigkeit vom Roͤmischen Stuhle versetzt worden waͤre, wurde nach ziemlich fluͤchtiger Diskussion von den konstituirenden Cortes angenommen. Allein viele Praͤ⸗ laten, die meisten Kapitel und andere Corporationen erhoben Vor⸗ stellungen dagegen, und die Koͤnigin⸗Regentin loͤste die Cortes auf, ohne dem Gesetzes⸗Entwurf ihre Sanction zu ertheilen.
Eine andere von den konstituirenden Cortes niedergesetzte Kommission beantragte die Aufhebung der Entrichtung der Zehnten und Prinzipien, wogegen alle Guͤter der Welt⸗Geistlichkeit fuͤr Eigenthum der Nation erklaͤrt werden soll⸗ ten. Ein Theil des Ertrages dieser Guͤter sollte zur Aussteuer der Geistlichkeit dienen und eine besondere Kultus⸗Steuer einge⸗ fuͤhrt werden, um die uͤbrigen erforderlichen Kosten des Kultus und Klerus zu decken. Allein wenn gleich die Cortes und die Regierung uͤber die Nothwendigkeit der Aushebung des Zehnten einverstanden waren, so war man doch uͤber die Art und Weise, wie und wann diese auszufuͤhren, und daruͤber, was an dessen Stelle zu setzen waͤre, sehr verschiedener Ansicht. Das Volk war so sehr daran gewoͤhnt, den Zehnten, der sich fast uͤberall nur auf die Haͤlfte oder ein Drittel beschraͤnkt, in natura zu entrichten, und betrachtete diese Abgabe so sehr als eine Vorschrift der Reli— ion, daß in manchen Gegenden das Volk heimlich den vollen S. entrichtete, um die Stimme des Gewissens zu beschwich— tigen. Die koͤnstituirenden Cortes setzten demnach fest, daß der Zehnten vorlaͤufig noch ein Jahr lang erhoben werden solle. Im
Jahre 1837 stieg der Zehnte auf 122,871,870 Realen, 1838 auf 145,970,9965 Realen. Von 1839 an wurde nur der halbe Zehnte erhoben.
1 Als zu Ende 1837 der Graf Ofalia an die Spitze eines Mi⸗ nisteriums trat, welches sich die Wiederherstellung einer geordne⸗ ten Staats⸗Verwaltung zur Aufgabe gemacht hatte, erkannte die Regierung die Nothwendigkeit, der dem traurigsten Schicksale preisgegebenen Geistlichkeit eine guͤnstigere, ihrem wichtigen Beruf entsprechende Lage zu bereiten. Die Regierung war der Ansicht, daß die dahin abzielenden Maßregeln nur durch die Mitwirkung des Paͤpstlichen Stuhles ausgefuͤhrt werden koͤnnten, und ernannte eine Kommission, welche daruͤber zu berathschlagen hatte, ob und auf welchem Wege die Verhaͤltnisse mit Rom wieder ange⸗ knuͤpft werden koͤnnten. Alle Mitglieder der Kommission, mit Ausnahme des Herrn Calatrava, stimmten dafuͤr, daß der schickliche Augenblick, die fruͤherhin zur Erledigung der bis 1835 mit dem Päpstlichen Stuüͤhl obschwebenden Fragen einge⸗ leiteten Schritte zu erneuern, noch nicht eingetreten waͤre. Herr Calatrava dagegen trug darauf an, daß die Regierung dem Papste auseinandersetzen solle, wie sehr die Spanische Kirche durch das von dem Roͤmischen Stuhle gegen sie beobachtete Benehmen leide. Spaͤterhin, nachdem der Praͤtendent aus der Halbinsel vertrieben war, schickte der Minister Perez de Castro den fruͤheren Unter— Staats⸗Sekretair der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Don Julian Villalba, als politischen Agenten nach Rom, mit dem Auftrage, dort die laufenden Geschaͤfte zu fuͤhren, und sich zu bemuͤhen, die unterbrochenen Verhaͤltnisse mit dem Papste wiederherzustellen. Zu gleicher Zeit wies die Franzoͤsische Regierung ihren Botschaf⸗ ter am Paͤpstlichen Stuhl an, die Unterhandlungen des Herrn Villalba mit seinem Einflusse zu unterstuͤtzen. Dieser fand per⸗ soͤnlich in Rom eine geneigte Aufnahme, wurde dem Papste vor⸗ gestellt, und in seiner Eigenschaft als Spanischer Agent (chargé de la correspondance et de Pagence générale d'Espagne) zu⸗ gelassen.
Allein die guͤnstigen Aussichten, welche sich auf diese Weise fuͤr die Wiederherstellung der Spanischen Kirche eroͤffneten, wur⸗ den durch die September-⸗Bewegung von 1840, welche die Ab⸗ dankung der Koͤnigin Regentin zum Zwecke und zur Folge hatte, aufs neue in weite Ferne geruͤckt. Die insurrectionellen Jun⸗ ten, welche sich in allen Provinzen gebildet hatten, begingen ge⸗ gen die Geistlichkeit die groͤßten Gewaltthaten, vertrieben Bi⸗ schofe und Pfarrer von ihren Sitzen, setzten unberufene Geistliche von bekannten ultraliberalen Gesinnungen an ihre Stelle ein, und nahmen neue Eintheilungen der Kirchspiele ohne Zuziehung der geistlichen Behoͤrden vor. Die Junta von Madrid suspen⸗ dirte namentlich die meisten der Beisitzer des geistlichen Gerichtes der Nuntiatur oder Rota.
Seit alten Zeiten erkannte der Auditor des Paͤpstlichen Nuntius in Madrid in erster Instanz uͤber Civil⸗ und Kriminal⸗ Prozesse der Kloster-Geistlichen, und bestätigte oder verwarf als Appellations⸗Richter die Ausspruͤche der Erzbischoͤfe und Bischoͤfe. Da Carl III. eine solche direkte Ausuͤbung Paͤpstlicher Gerichts⸗ barkeit in Spanien zu beschraͤnken wuͤnschte, so stellte er dies dem Papste Clemens XIV. vor, und erwirkte von ihm die Aus⸗ stellung der Breve vom 26. Maͤrz 1771, durch welches dem Au⸗ ditor jene Befugnisse genommen wurden und dagegen die Errich⸗ tung eines Tribunals unter dem Namen Rota de la nunciatura apostolica in Madrid verfuͤgt ward. Die Spanische Krone er⸗ hielt das Recht, die Beisitzer dieses Gerichtes dem Papste zu praͤ⸗ sentiren, der ihnen dann seinerseits die Einsetzung ertheilte. Außerdem behielt sich der Papst vor, den Assessor oder Auditor des Nuntius, den Fiskal der Nuntiatur und Rota, und den Abre⸗ viador zu ernennen; mit der Beschraͤnkung jedoch, daß diese Er⸗ nennungen stets auf Personen fallen muͤßten, welche der Spani⸗ schen Krone genehm waͤren. Diese Richter konnten nur kraft guͤl⸗ tigen kanonischen Ausspruchs ihres Amtes entsetzt werden, welches fuͤr ein apostolisches gilt. Nach dem Urtheil aller Sachverstaͤndi⸗ ven gab es in Spanien kein unabhaͤngigeres, besser eingerichtetes
ribunal.
Als der Nuntius Kardinal Tiberi Spanien im Mai 1834 verließ, uͤbertrug er (wie bereits erwaͤhnt), mit Genehmigung der Spanischen Regierung, die Erledigung der ihm obgelegenen Ge⸗ schaͤfte vorlaͤufig dem Assessor der Nuntiatur, Don Francisco Fernandezde Campomanos. Spaͤterhin (30. Juni 1835) zeigte der Erzbischo von Nicaea, dessen Charakter als Nuntius von Spa⸗ nien nicht anerkannt war, dem Spanischen Minister⸗Praͤsidenten
8 1“
an, daß der Papst, in Betracht der schwankenden Gesundheit des erwaͤhnten Campomanos, verfuͤgt habe, daß fuͤr den Fall seiner Verhinderung, der Fiskal der Nuntiatur, Don José Ramirez de Arellano, an dessen Stelle treten solle. Das Spanische Ministe⸗ rium erkannte diese dem Herrn Ramirez de Arellano ertheilte Vollmacht, die laufenden Geschaͤfte der Nuntiatur zu uͤbernehmen, ausdruͤcklich fuͤr guͤltig an, und als Herr Campomanos am 12. Juli 1838 mit Tode abging, zeigte Ramirez der Regierung an, daß er die Geschaͤfte als Vicegerens uͤbernommen habe.
Da er nun in dieser Eigenschaft verschiedene Vorstellungen an die provisorische Regentschaft richtete, um sie aufzufordern, den von den revolutionairen Junten im September 1840 gegen die Rechte der Geistlichkeit begangenen Eingriffen abzuhelfen, verwies die Regentschaft seine Beschwerden an den hoͤchsten Gerichtshof. Zu bemerken ist, daß die Rota, vermoͤge ihrer Natur, keinem welt⸗ lichen Tribunal unterworfen war, und daß fast saͤmmtliche Bei⸗ sitzer des hoͤchsten Gerichtshofes durch die Junten selbst, als eif⸗ rige Anhaͤnger der September⸗Bewegung ernannt worden waren. Praͤsident war der bekannte Calatrava, Beisitzer unter Anderen der jetzige Minister⸗Praͤsident Don Antonio Gonzalez, Fiskale der jetzige Justizminister Don José Alonso und der bekannte Depu⸗ tirte Lopez. In Gemaͤßheit des von dem Tribunal gefaͤllten Aus⸗ spruches hob die Regentschaft das Gericht der Rota auf, uͤbertrug die Geschaͤfte desselben an das hoͤchste Tribunal, und ließ den Vi⸗ cegerens uͤber die Graͤnze bringen. Darauf erfolgte die Paͤpstliche Allocution vom 1. Maͤrz 1841, welcher die Spanische Regierung so eben das Manifest vom 30. Juli entgegengesetzt hat. Unter⸗ dessen hat sie die strengsten Maßregeln gegen die Geistlichen ge⸗ nommen, welche der Paͤpstlichen Allocution Eingang verschaffen wollten. Mehrere Kapitel weigern sich nun, die von ihnen fruͤ⸗ herhin zugelassenen Kapitels⸗Verweser laͤnger als solche anzuer⸗ kennen, und es ist nicht abzusehen, wie die Regierung, ohne sich mit dem Papste zu verstaͤndigen, die erledigten Bisthuͤmer defini⸗ tiv besetzen kann. Seitdem hat der Kongreß auch alle Guͤter der Welt⸗Geistlichkeit fuͤr National⸗Eigenthum erklaͤrt, und zur Abtragung der Staats⸗Schuld bestimmt. Im Senat ist dies Projekt noch anhaͤngig. Das Gesetz, welches die Art und Weise der nunmehrigen Dotation der Geistlichkeit und des Kultus be⸗ stimmt, ist von den Cortes bereits votirt. Mit der Einfuͤhrung desselben wird der letzte Zweck der Regierung, die Geistlichen zu bloßen Staatsdienern zu machen, erreicht.
DMeertinoer höoroe. Den II. September 1841. Pr. Cour. Brief. Geld.
101 102
Brief.
Actien. Brl. Pots. Eisenb. do. do. Prior. Act. Mgd Lpz. Eisenb. do. do. Prior. Act. 103 ¼ Berl. Anh. Eisenb. 100 do. do. Prior. Act.
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Amsterdam, 7. Sept. Niederl. wirkl. Schuld 51 ⁄3. 5 % do. 10I. Kanz. Bill. 25 306. 5 % Span. 19 ¼. Passive. —. Ausg. —. Zinsl. —. Präm. Sch. 146. Pol. —. Oesterr. 105 ½.
Antwerpen, 6. Sept. Zinsl. 5 ½. Neue Anl. 19 ½.
Frankfurt a. M., 8. Sept. Oesterr. 5 % Met. 107 8 G. 2 ½ 55 Br. 12% 24 ¾ Br. Bank-Act. 1909. 1907. Partial-Obl. —. Loose zu 500 Fl. 137 ⅛. 136 ½. Loose zu 100 Fl. —. Preuss. Präm. Sch. 80 ½ G. do. 4 ½ Anl. 102 ½ G. Poln. Loose 74 G. 5 x½ Span. Anl. 20 ½. 20 ⅓. 2 ½ Holl. 50 2. 50 ⅞.
Eisenbahn -Actien. St. München-Augsburg —. Köln-Aachen 100 ½ G.
Bank-Actien 1600. Engl. Russ. 108 ¼. Cons. 3 8 90. Belg. 103 ½. Neue Anl. 22 9¼. Ausg. Sch. 11 ½. 2 ½ 7 Holl. 52. 5 % Port. 30 ½. 3½ —. Engl. Russ. —. Bras. 68 ½. Columb. —. Mex. 26. Peru —. Chili —.
Paris, 6. Sept. 5 8¼ Rente fin eour. 117. 3 ⁄ Rente fin cour. 77. 45. 5 ½ Neapl. fin cour. 104. 70. 5 ½ Span. Rente 22 ⅞. Passive 5 ⅛. 3 % Port. —.
Wien, 6. Sept. 5 % Met. 107 ½. 4 ½ 97 ¼. 9 —. Bank-Actien 1572. Aul. de 1834 135 ⅛.
0
Pzeuss.
42 98 ⅞ 6.
Versailles rechtes Ufer —. Strassburg -Basel 245 Br. Leipzig-
Germain —. do. linkes —. Dresden 100 ½ G. Hamburg, 9. Sept. London, 7. Sept. Passive 5 ⅛.
3 ½8 75. 2 ½ 2 53 ½.
ae 1839 108 ½.
Königliche Schauspiele.
Sonntag, 12. Sept. Im Opernhause: Der Verstorbene, Posse in 1 Akt, von Tenelli. Hierauf: Der Seeraͤuber, gro⸗ ßes Ballet in 3 Abth., von P. Taglioni.
Montag, 13. Sept. Im Schauspielhause: Zum erstenmale: Werner, oder Herz und Welt, Schauspiel in 5 Abth., von K. Gutzkow.
Dienstag, 14. Sept. helm Tell, Schauspiel in 5 Abthl., von Schiller.
Königsstädtisches Theater.
Sonntag, 12. Sept. Eulenspiegel, oder: Schabernack uͤber Schabernack. Wiener Lokal⸗Posse mit Gesang in 4 Akten, von J. Nestroy. Musik von A. Maͤller.
Montag, 13. Sept. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Tor- quato Tasso. Opera in 3 Atti. Poesia del Sgr. Giacopo Fer- retti. Musica del Maestro Gaetano Donizetti. “ gnt 8 Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Im Opernhause: Auf Begehren: Wil⸗
1
Amtliche Nachrichten. 1 n14. —. Paris. Ministerielle Erklaͤrung in Bezug auf die Korvette „la Victorieuse’ — Der Zoll⸗Tarif der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika. — Nachrichten aus Algier und Tu⸗ nis. — Vermischtes. 1 Großbritanien und Irland. London. Parlaments⸗Programm. — Verwechselung der Plaͤtze im Parlament. — Diplomatische An⸗ stellungen. — Parlaments⸗Vertagung und offizielle Ernennungs⸗ Anzeigen. — Brief aus London. (Haltung der Koͤnigin bei dem Ministerwechsel: Stellung der in der Majoritaͤt befindlichen Guts⸗ herren zu den Parteien; Parlament; Versammlungen fuͤr und wi⸗ der die Korngesetze; bevorstehende Trennung der Kirche vom Staate in Schottland.) 8 “ Niederlande. Haag. Geschenk des Koͤnigs der Franzosen an un⸗ 8. üssel. Septemberfeste Belgien. Bruͤssel. Sep Daäͤnemark. Kopenhagen. Beschleunigung der Rechtspflege. — Handwerks⸗Gesellen⸗Ordnung. — Erdbeben in Norwegen. B Dentsche Bundesstaaten. Muͤnchen. Spruchmaͤnner beim Deutschen Schiedsgericht. — Neuernannter Bischof von Regens⸗ vurg. — Leipzig. ZEisenbahn⸗Vervindung mit Berlin. — Schrei⸗ (Landwirthschaftliche Ausstellung zu Eutritzsch; 1 enbahn.) — Hannover. An⸗
ben aus Leipzig. Ankunft der verwitt⸗
Eroffnung der Berlin⸗Leipziger Eisenbab kunft des Herzogs von .“ Coͤthen. weten Herzogin. — Eisenbahn. 8 b Qesterreich. 3Wi en. Inlaͤndische Eisenbahnschienen. — Nordbahn. Schweiz. Bern. Vertagung der Aargauer Frage bis zum 25. Ok⸗ tober. — Neuchatel. Agassiz. 8 1 Spauien. Ma⸗ vein. Feier des ersten Septembers. — Brief aus Madrid. (Dauernde Gaͤhrung im Heere.) 16“ Portugal. Gehalts⸗Abzuͤge. — Petition gegen Differential⸗Zoͤlle. — General Mae Donald'’s Verhaftung. — Ultimatum Marokko'’s. Türkei. Konstantinopel. Finanz⸗Zustand. — Artilleriewesen. — Sin Deutscher Renegat. — Neue guͤnstige Nachrichten aus Kandia. — Die in Kandia aggse daee Beruhigungsmittel. China. Kaiserl. Straf⸗ und Kriegs⸗Edikte. 1 u Aufenthalt Ihrer Koͤnigl. Maiestaͤten. Wissenschaft, Kunst u. Literatur. Berlin. Koͤnigsstaͤdtisches I1. 8 eFrsx der Reformati Geschich . Lan⸗ Theater. — Zur Literatur der eformations⸗Geschichte: v. La genn’s Churfuͤrst Moritz von Sachsen.
E““
Amtliche NUachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Friedensrichter, Justiz⸗ rath Deuster zu Rheinbach im Regierungs⸗Bezirk Koͤln, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, so wie dem Polizei⸗Distrikts⸗Kommissarius Elwitz zu Mielecin, die Ret⸗ tungs⸗Medaille mit dem Bande Allergnaͤdigst zu verleihen geruht.
Der fuͤr den Bezirk des Land- und Stadtgerichts zu Langen⸗ salza und die im Kreise Langensalza belegenen Patrimonialgerichte angestellte Justiz-⸗Kommissarius Sebald in Tennstaͤdt ist zugleich zum Notarius in dem Departement des Ober⸗Landesgerichts zu
Naumburg bestellt worden. 4 38
Der Landgerichts⸗Assessor und Notariats⸗Kandidat Johann Philipp Wilhelm Eglinger ist zum Notar fuͤr den Friedens⸗ gerichts⸗Bezirk Huͤckeswagen im Landgerichts⸗Bezirk Elberfeld, mit Anweisung seines Wohnsites in Huͤckeswagen, ernannt worden.
Bei der am 9ten und 10ten d. M. geschehenen Ziehung der Zten Klasse 84ster Koͤnigl. Klassen⸗Lotterie siel der Hauptgewinn von 10,000 Rthlr. auf Nr. 48,709; die naͤchstfolgenden 2 Gewinne zu 3000 Rthlr. fielen auf Nr. 17,683 und 70,779; 3 Gewinne zu 1500 Rthlr. auf Nr. 45,884. 64,811 und 94,820; 4 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf, Nr. 24,445. 49,053. 54,855 und 101,444; 5 Gewinne zu 600 Rthlr. auf Nr. 19,101. 26,818. 29,250. 31,980 und 51,589; 10 Gewinne zu 300 Rthlr. auf Nr. 2917. 24,974. 27,984. 41,824. 54,984. 72,951. 79,144. 85,728. 94,434 und 101,303; 25 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 2531. 7087. 7705. 14,547. 18,684. 21,422. 22,278. 28,001. 29,562. 31,078. 31,321. 34,309. 35,663. 41,144. 41,803. 44,474. 52,115. 64,319. 76,084. 80,864. 89,927. 91,635. 98,961. 100,641 und 108,291; 50 Gewinne zu. 100 Rthlr. auf Nr. 88. 1808. 2794. 3319. 4177. 4271. 5850. 7563. 10,190. 11,137. 15,300. 15,814. 16,915. 19,082. 21,125. 23,901. 24,931. 27,242. 27,517. 28,909. 32,917. 35,614. 40,016. 43,051. 45,684. 47,624. 48,269. 54,600. 55,402. 56,635. 56,887. 56.929. 57,299. 58,627. 62,594. 62,705. 67,392. 67,833. 68,070. 68,826. 69,911. 78,334. 85,315. 87,578. 92,548. 93,958. 99,197. 101,723. 103,200 und 111,317.
Der Anfang der Ziehung der auf den 5. Oktober d. J. festgesetzt. Berlin, den 11. September 1841. 3
Koͤnigl. Preußische General⸗Lotterie⸗Direction.
4ten Klasse dieser Lotterie ist
Den Maschinen⸗Fabrikanten Fr. Emundts und Herren⸗ kohl zu Aachen ist unter dem 9. September 1841 ein Patent auf eine mechanische Vorrichtung fuͤr Streich⸗Maschinen, um fuͤr Wollen-Streichgarne bestimmte Baͤnder ohne Ende zu fertigen, in der durch Zeichnung und Beschrei⸗ blung nachgewiesenen Zusammensetzung, fuͤr den Zeitraum von Fuͤnf Jahren, von jenem Tage an gerech⸗ net, und fuͤr den Umfang der Monarchie ertheilt worden.
Das dem Friedrich August Metzke hierselbst unter dem 6. Januar 1841 ertheilte Einfuͤhrungs⸗Patent auf eine in ihrer ganzen Zusammensetzung fuͤr neu und eigenthuͤmlich erachtete Dresch⸗Maschine b ist, da die Ausfuͤhrung derselben nicht nachgewiesen, fuͤr erloschen erklaͤrt worden. ““ 18
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Zeitungs-Nachrichten. Ausland
Frankreich. V Pnaris, 7. Sept. Der Messager bricht endlich sein Schweigen in Betreff der Geruͤchte uͤber die „Victorieuse.“ Er erklaͤrt Alles, was uͤber diesen Gegenstand verbreitet worden sey, fuͤr vollkommen ungegruͤndet. — Die Oppositions⸗Journale neh⸗ men diese Erklaͤrung mit Vergnuͤgen entgegen, da sie, obgleich Freunde von jedem Konflikte mit dem Auslande, doch die jetzige Spanische Regierung unter ihren besonderen Schutz genommen haben, und jede Feindseligkeit mit derselben zu vermeiden wuͤn⸗ schen. Das Sidcle, welches die gegenwaͤrtige Ordnung der Dinge in Spanien besonders lebhaft vertheidigt, bemerkt in Be⸗ zug auf die obige Erklaͤrung des ministeriellen Abendblattes: „Wir freuen uns uͤber die Widerlegung eines Geruͤchtes, welches geeig⸗ net war, Erstaunen hervorzurufen, und in allen Gemuͤthern die groͤßte Empfindlichkeit rege zu machen. Wir bedauern indeß, hin⸗ zufuͤgen zu muͤssen, daß die in Betreff eines mehr oder weniger direkten, mehr oder weniger nahe bevorstehenden Konflikts, zwischen unserem Kabinet und der Spanischen Regierung gehegten Besorg⸗ nisse nicht ganz zerstreut sind. Wir haben in dieser Hinsicht erst heute Mittheilungen erhalten, welche uns nicht gestatten, uns uͤber die offiziellen Beziehungen zwischen beiden Laͤndern zu taͤuschen.“
Ueber den neuen Zoll-Tarif in den Vereinigten Staaten stellt der Courrier francais folgende Betrachtungen an: „Wir theilen nicht die Hoffnungen der Journale, welche glauben, daß der neue Zoll-Tarif, welcher dem Kongresse der Vereinigten Staaten vorgelegt, und von dem Senate schon angenommen wor⸗ den ist, von der Repraͤsentanten⸗Kammer verworfen werden wird. Die Ausgaben der Amerikanischen Regierung uͤbersteigen ihre Ein⸗ nahmen um ein Bedeutendes. Der Verkauf der Schatz⸗Laͤnde⸗ reien, der im Jahre 1835 uͤber 58 Millionen Fr. eingebracht hatte, bringt jetzt kaum 15 bis 20 Millionen ein. Die Zoll⸗Ein⸗ nahmen haben sich waͤhrend der Elbkrisis vermindert, die den Kredit der Vereinigten Staaten vernichtet, und nachtheilig auf die Consumtion im Allgemeinen gewirkt hat. Nun sind aber die Zoͤlllee und der Laͤnderei⸗Verkauf die einzigen Huͤlfsquellen in ei⸗ nem Lande, wo die direkte Steuer nicht existirt. Die Verwal⸗ tung muß daher, um das Defizit zu decken, entweder eine An⸗— leihe abschließen, oder die Zoͤlle erhoͤhen. Man erinnert sich, daß der Kongreß im Jahre 1833, in Beruͤcksichtigung der Klagen von Seiten der suͤdlichen Staaten entschied, daß der Zoll⸗Tarif, der gewisse Artikel mit 40 pCt. besteuerte, vom 1. Juli 1842 an keinen Artikel mit einem hoͤheren Zoll als 20 pCt. belegen solle. Der jetzt vor— gelegte Gesetz⸗Entwurf vermeidet es mit merkwuͤrdiger Geschick⸗ lichkeit, jene Art von Kontrakt zwischen den noͤrdlichen und den suͤdlichen Staaten zu verletzen. Er uͤberschreitet die festgestellte Graͤnze nicht; es wird fortwaͤhrend erklaͤrt, daß kein Zoll hoͤher als 20 pCt seyn solle; aber man fuͤgt auch hinzu, daß fortan kein niedrigerer auferlegt werden solle. Durch diesen unschuldigen Kunstgriff werden alle Produkte der Franzoͤsischen Industrie, welche weniger als 20 pCt. zahlten, ploͤtzlich bedeutend hoͤher be⸗ steuert. Die Produkte der Englischen Industrie dagegen, die im Allgemeinen hoͤhere Zoͤlle zahlten, werden verhaͤltnißmaͤßig beguͤn⸗ stigt werden. Wir sprechen nicht von Weinen und spiritubsen Getraͤnken, welche einem besonderen Tarife unterworfen werden, der wahrhaft uͤbertrieben ist. Das neue Zollgesetz soll schon vom 1sten September an in Kraft treten. Durch diese schleu— nige Ausfuͤhrung wird die Maßregel noch druͤckender; denn die Waaren, welche mit Ruͤcksicht auf den alten Tarif abge— sandt wurden, werden die hoͤheren Zoͤlle bezahlen muͤssen,
die von den Absendern bei ihrer Berechnung nicht in Anschlag gebracht werden konnten. Man giebt dem Gesetze, was der Gi⸗ pfel der Unbilligkeit ist, gewissermaßen eine ruͤckwirkende Kraft. Aus dem Nachstehenden wird man hinlaͤnglich abnehmen koͤnnen, daß die Repraͤsentanten⸗Kammer dem Zoll⸗Gesetz⸗Entwurfe keinen ernsten Widerstand entgegensetzen wird. Die Diplomatie muß da— her ihre Stimme vernehmen lassen. Herr von Bacourt, der Franzoͤsische Gesandte in Washington, hat dem Schatz⸗Secretair ein Memoire uͤberreicht, in welchem die Reclamationen unseres Handelsstandes auf eine talentvolle und kraͤftige Weise auseinan⸗ dergesetzt worden sind. Herr von Bacourt droht den Vereinigten Staaten mit Repressalien; statt sich auf politische Gruͤnde zu stuͤtzen, wendet er sich an das kommerzielle Interesse. Um die Wich⸗ tigkeit zu beurtheilen, die jener neue Zoll⸗Tarif fuͤr den Franzoͤsischen Handel hat, genuͤgt es, zu bemerken, daß unsere Einfuhren aus den Ver⸗ einigten Staaten, welche sich im Jahre 1827 auf 53 Millionen beliefen, im Jahre 1838 die Summe von 101 Millionen erreicht haben; unsere Ausfuhren nach den Haͤfen der Vereinigten Staaten beliefen sich im Jahre 1827 auf 76 Millionen und im Jahre 1836 auf 158 Millionen. In Lyon allein beschaͤftigen die Vereinigten Staaten 15,000 Webestuͤhle. Mit einem Worte, England, Belgien und Deutschland zusammen beziehen kaum so viel von unseren Manu⸗ fakturwaaren, wie die Vereinigten Staaten allein. — Es fraͤgt sich indeß, ob es zweckmaͤßig seyn wird, den Amerikanern gegen⸗ uͤber Repressalien zu gebrauchen? Soll man auf eine unpolitische Maßregel durch eine Maßregel antworten, die noch unpolitischer seyn wuͤrde? Wenn die Vereinigten Staaten unsere Produkte mit einem Zoll von 20 pCt. belegen, sollen wir deshalb ihre Wolle und ihren Taback von unseren Maͤrkten ausschließen? Man darf nicht vergessen, daß, wenn unsere Ausfuhren hauptsaͤchlich aus Manufaktur⸗Produkten bestehen, die Ausfuhren der Vereinigten Staaten groͤßtentheils rohe Produkte sind, deren unsere Industrie bedarf. Wenn wir den Zoll auf Wolle erhoͤhten, so wuͤrden wir die Lage unserer Fabriken noch schlimmer machen, und den Kampf, den sie gegen die auswaͤrtigen Produkte zu bestehen haben, noch mehr er⸗ schweren. Die wahrhafte Politik raͤth der Regierung, den Waa⸗ ren und den Schiffen der Vereinigten Staaten nicht unsere Haͤ⸗ fen zu verschließen, sondern anderswo, in Brasilien z. B. und in Algier, die Production von Wolle zu ermuthigen, fuͤr welche die Ameri⸗
kaner gegenwaͤrtig das Monopol besitzen. Das in New⸗York er⸗ scheinende Französische Journal scheint auf die Weisheit des Praͤ⸗ sidenten zu zaͤhlen, der entschlossen waͤre, den Zoll⸗Gesetzen seine Genehmigung zu verweigern. Dies ist eine Hoffnung, die wir ebenfalls nicht theilen. Wir koͤnnen uͤbrigens nicht umhin, hier die Bemerkung zu machen, daß unsere Verbindungen mit den Vereinigten Staaten sich in einem sehr precairen Zustande befin⸗ en muͤssen, wenn die beiden Kammern des Kongresses einen Bruch mit Frankreich kaltbluͤtig ins Auge fassen, und wenn die Klugheit eines einzigen Mannes das einzige Hinderniß ist, was sich einer selchen Absicht entgegenstellen kann.“
Der Moniteur algerien vom 30sten d. M. enthaͤlt ver⸗
schiedene Berichte aus Mostaganem, wonach fortwaͤhrend Arabische Stuaͤmme wegen ihrer Unterwerfung unter die Französische Herr⸗ schaft mit dem neu ernannten Bei in Unterhandlung treten. Man hofft, daß bald der ganze Stamm der Medscheher sich der Bot⸗ mäͤßigkeit Frankreichs unterworfen haben wird. 8 Dem Semaphore de Marseille wird aus Tunis vom 26. August geschrieben: „Gestern am St, Ludwigstage ward auf den Truͤmmern von Karthago die Kapelle eingeweiht, welche der Koͤnig der Franzosen zum Andenken des heiligen Ludwig dort hat errichten lassen. Der Franzöoͤsische Konsul, Herr von Lago, hatte gesucht, diese Feierlichkeit so glaͤnzend als moͤglich zu machen. Die beiden Linienschiffe „Neptun“ und „Montebello“ gaben im Augen⸗ blicke der Einweihung eine Salve von 21 Kanonenschuͤssen, welche von dem Fort der Goulette erwiedert wurden.“
Es fanden gestern Nachmittag lange Konferenzen im Pa⸗ villon Marsan bei dem Herzoge von Orleans statt. Der See⸗ Minister, Herr Guizot, der Spanische Geschaͤftstraͤger und einige andere Personen nahmen an denselben Theil. b
Der bisherige Englische Botschafter am Französischen Hofe, Lord Grenville, ist mit seiner Gemahlin nach Nizza abgereist, wo er, zur Wiederherstellung seiner Gesundheit, wahrscheinlich den Winter uͤber verweilen wird. — Der Oesterreichische Botschafter, Graf Appony, wird Paris am naͤchsten Montag verlassen, und man glaubt, daß er ebenfalls den naͤchsten Winter nicht in Paris zubringen werde. Herr von Schon wird als Oesterreichischer Geschaͤftstraͤger sungiren.
Boͤrse vom 7. September. Heute ward der Coupon der Sproc. Rente abgeloͤst und stellte sich darauf dieses Papier auf 114. 70. Die Zproc. Rente schloß zu 77.55. Das Geschaͤft war im hoͤchsten Grade unbedeutend.
Großbritanien und Irland.
London, 7. Sept. Die Wahlausschreiben fuͤr die neuen Verwaltungs⸗Mitglieder, welche im Unterhause sitzen, werden aͤbermorgen beantragt werden; dann vertagt sich das Parlament bis zum 20. und wird darauf, nachdem, wie der Morning Herald wissen will, das Armen⸗Gesetz auf kurze Zeit prolon⸗ girt und einige Geldbewilligungen vorgenommen seyn werden, bis zu Ende des Jahres prorogirt, um sodann vermittelst einer Thronrede der Königin wieder eroͤffnet zu werden.
Wie es gewoͤhnlich bei Ministeriums⸗Veraͤnderungen der Fall ist, wurden gestern mehrere laͤcherliche Scenen sowohl im Ober⸗ hause als im Unterhause dadurch herbeigefuͤhrt, daß ministerielle Mitglieder ihre fruͤheren Sitze einnahmen und dadurch in eine Sphaͤre geriethen, welche sie nicht mehr als die ihrige betrachten duͤrfen. Lord Melbourne hat uͤbrigens im Oberhause seinen Platz zwar auf den Oppositions⸗Baͤnken, aber nicht auf der Stelle genom⸗ men, wo der Fuͤhrer der Opposition seinen Sitz zu haben pflegt.
Die neuen Minister haben bereits mehrere Kabinets⸗Kon⸗ seils gehalten und sind mit Besetzung der untergeordneten Ver⸗ waltungsstellen beschaͤftigt. Graf Aberdeen hat als Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten alle in London anwesenden fremden Gesandten und Geschaͤftstraͤger gestern bei sich empfangen. Un⸗ ter den Personen, welche diplomatische Anstellungen ersten Ran⸗ ges erhalten sollen, nennt man auch den Marquis von London⸗ derry, der in aller Eile zu dem Grafen von Aberdeen beschieden worden ist und gestern eine Konferenz mit ihm und Sir Robert Peel gehabt hat.
Das Dampfschiff „British Queen“ ist am Sonntage von Liverpool nach Antwerpen abgegangen; wie es heißt, hat die Bel⸗ gische Regierung 60,000 Pfd. fuͤr das Schiff bezahlt. Die Ver⸗ luste der Compagnie, der dieses Schiff und der „Praͤsident“ zu⸗ gehoͤrt haben, werden seit dem Entstehen der Gesellschaft auf nicht weniger als 80,000 Pfd. veranschlagt.
London, 8. Sept. (B. H.) Das Parlament beschaͤftigte sich auch gestern nur mit Angelegenheiten von inlaͤndischem Inter⸗ esse. Sir George Clerk zeigte im Unterhause an, daß er am fol⸗
enden Abende die Vertagung des Hauses bis zum 16ten d. M. eantragen werde. Auch wurden 19 neue Petitionen gegen Wah⸗ len eingebracht. Die Hof-Zeitung meldet jetzt amtlich die Ernennung des Grafen Liverpool zum Ober⸗Haus⸗Hofmeister der Koͤnigin, an die Stelle des Grafen Errol, des Grafen Jersey zum Ober⸗Stallmeister, des Herrn H. Goulburn zum Kanzler der Schatzkammer, Lord Ellenboroughs zum Praͤsidenten der st⸗ indischen Kontrolle, des General⸗Major Sir Henry Hardinge zum Kriegs⸗Secretair und des Sir William Rae zum Lord⸗Advokaten von Schottland. Außerdem meldet sie die Zusammensetzung des Schatz⸗Amtes und des Admiralitaͤts⸗ Kollegiums. Ersteres besteht aus: Sir Robert Peel, als erstem Lord des Schatzes und folgenden Mitgliedern: H. Goulburn, J. M. Gaskell, H. B. Baring, A. Perceval und A.
Pringle. Das Admiralitaͤts⸗Kollegium ist folgendermaßen zusam⸗
mengesetzt: Graf von Haddington, erster Lord, Admiral Sir Ge⸗
orge Cockburn, Vice⸗Admiral Sir William Hall . Capitain e Sir Francis George Seymour, Capitain William Gordon und H. T. Lowry Cole. — Endlich meldet die Hofzeikung noch die Erhebung des Lord Lowther, aͤltesten Sohnes des Grafen vor Londsdale und designirten General⸗Postmeisters, -* Pair des vereinigten Koͤnigreiches, unter dem Titel: Baron Lowther von Whitehaven in der Grafschaft Cumberland, und die Ersetzung