theilt mehrere Personen, weil sie unter dem b „fuͤr die Wahlreform zu wirken, den Umsturz der Verfassung als eigentlichen Zweck verfolgt haben, und er macht ausdruͤcklich einen großen Un⸗ terschied zwischen einer Verbindung dieser Art und einer Ver⸗ einigung, die sich blos in der Absicht bilde, Bittschriften um Wahl⸗ reform zu entwerfen oder zu unterzeichnen. Es ist, wie man sieht, sehr gewagt, dieses Urtheil als ein gerichtliches Praͤzedens gegen die bestehenden Reform⸗Vereine darzustellen, und die demselben durch den Justiz⸗Minister gegebene Auslegung koͤnnte leicht durch den Ausgang der Protesse Luͤgen gestraft werden, welche man jetzt gegen die Mitglieder jener Comité's anfangen wird.
Unter den verschiedenen oͤffentlichen Protestationen, welche bis jetzt im Namen der Franzoͤsischen Industrie gegen das Projekt des Franzöͤsisch⸗Belgischen Handels⸗Vertrages erhoben worden sind, verdient das Schreiben eines Eisenhuͤtten⸗Besitzers besondere Be⸗
achtung, in welchem auf eine uͤberzeugende Weise die Ursachen dar⸗ gethan werden, die den Franzöͤsischen Eisen⸗Produzenten jede Kon⸗ kurrenz mit den Belgischen unmöglich machen. Vor dem Jahre 1835, heißt es darin, hatte Belgien nur einen oder zwei Hoch⸗ bfen, als sich ploͤtzlich die Speculation auf diese Industrie warf, und binnen vier Jahren 47 Hochoͤfen anlegte, welche zweihundert Mil⸗ lionen Kilogramm Eisen erzeugen, eine Masse, die der Haͤlfte der Fran⸗ zoöͤsischen und dem dritten Theile der Englischen Production gleich⸗ fkommt. Ratuͤrlich wurde der Belgische Markt, bei⸗ dem Mangel an hinreichenden Abzugswegen, bald mit Eisenwaaren so uͤberfuͤllt, aß an einen mit der Production im richtigen Verhaͤltnisse stehen⸗ den Absatz nicht zu denken war, und die Unternehmer sahen sich größtentheils genoͤthigt, ihre Fabrication mit Huͤlfe fremder Kapi⸗ talien fortzusetzen. Sie fanden dieselben bei den beiden greoßen Kreditorstellen Belgiens, der Soctété générale, und der Belgischen Bank, welche durch ihre Vorschuͤsse nach und nach in den Besitz von 35 Hochoͤfen gekommen sind. Wuͤrden in dieser Lage der Sachen die Franzöͤsischen Graͤnzen dem Belgischen Eisen geöͤffnet, so waͤre der Ruin der saͤmmtlichen Huͤttenwerke Frank⸗ reichs unausbleiblich; denn die beiden Actien⸗ Gesellschaf⸗ ten, welche drei Viertheile der Belgischen Hochöfen besitzen, disponiren uͤber ein Kapital von beinahe 20) Millionen, mit dessen Huͤlfe sie natuͤrlich die Franzoͤsischen Huͤtteneigenthuͤ⸗ mer durch ihre Konkurrenz leicht erdruͤcken koͤnnen. Dazu kommt noch, daß die Franzoͤsischen Huͤttenwerke fast alle im Suͤden des Landes, in sehr großer Entfernung von Paris, diesem Haupt⸗ heerde der Consumtion liegen, so daß der Transport des Belgi⸗ schen Eisens nach der Hauptstadt Frankreichs drei oder viermal weniger kostet, als der des Franzoͤsischen. Was wuͤrde aber aus Frankreich werden, wenn es seine eigene Eisen⸗Industrie zu Grunde richten ließe, und sich in Bezug auf die Production des wichtig⸗ sien Kriege⸗Materials vom Aueslande abhaͤngig macht? Diese und ahnliche Gruͤnde muͤssen nothwendiger Weise Eindruck machen, und sie werden um so mehr Wirkung haben, als sie nur anderen nach derselben Richtung hin gespannten Federn zu Huͤlfe kommen.
* Paris, 27. Sept. Zur seierlichen Fahnen⸗Verleihung in Compirgne sind auch Abtheilungen anderer Corps dort ange⸗ langt, die nicht zu den lagernden Truppen gehoren. Der Hof, welcher noch 1—5 Tage im Schlosse von Compiegne verweilen wird, giebt dort einige Feste, wozu erst kuͤrzlich verschiedene Ein⸗ ladungen gemacht worden sind, nomentlich unter dem hoͤheren Offi⸗ zier⸗Corps und in der diplomatischen Welt. Auch sind einige aus⸗ gezeichnetere Fremden dazu gezogen worden, wie z. B. Lord und Lady Mahon, die vor kurzem hier eingetroffen.
In militairischer Hinsicht sind die Versuche zu bemerken, die im Lager mit den neuen Waffen des Herrn Delvigne vorgenom⸗ men worden sind. Bekanntlich sind in den letzten Jahren hier fuͤr die Schießgewehre bedeutende Fortschritte gemacht worden. Ich erinnere nur an die Namen der Fabrikanten Robert, Lefau⸗ cheulr u. s. w. Die Buͤchse Delvigne ist schon vortheilhaft be⸗ kannt. Derfelbe Herr Delvigne hat nun ein Modell fuͤr Mous⸗ quetons (eine Art Kavallerie⸗ Karabiner) und Pistolen geliefert, uüͤber deren Brauchbarkeit bereits in Vertailles praktische Erperi⸗ mente vorgenommen wurden. Jetzt ist dasselbe in einem groͤßeren Maßstabe in Compiegne geschehen, und der Kriegs⸗ Minister hat eine Kommission ernannt, welche die Tuͤchtigkeit dieser Waffen pruͤsen und sodann Bericht abstatten soll. An der Spitze dieser Kommission steht der die Kavallerie des Lagers von Compiegne kommandirende General⸗Lieutenant von Latour⸗Maubourg und der alte tuͤchtige General⸗Lieutenant Boyer gehoͤrt zu den Mitgliedern derselben. Herr Delvigne ist bereits in Compieegne eingetroffen, um bei den Versuchen an Ort und Stelle Auskunft geben zu können. Die neuen Mousqueton⸗ und Pistolen⸗Modelle sind an einen Zug des 13ten Chasseurs⸗ und des Ften Husaren⸗Regiments, beide ganz neuer Bildung, vertheilt worden. Man setzte diese bei⸗ den Zuͤge aus alten Soldaten zusammen, die Chasseurs zu Pferde erhielten die Mousquetons, die Husaren die Pistolen. Am Llsten fand ein erster Versuch auf dem Terrain statt. Es waͤre vor⸗ schnell, schon jetzt uͤber dieses neue Modell abzuurtheilen. Erst nach dem Schlusse der Lager⸗Uebungen wird die Kommission ih⸗ ren Bericht dem Kriegs⸗Minister vorlegen.
Die großen Manover am 20sten sind guͤnstig ausgefallen, namentlich, wenn man die Reuheit der Regimenter betrachtet, die noch nie in so großen Massen zusammen exerzirten.
Die uͤbrigen Lager in Frankreich sind ganz unbedeutend, das zu Chalons ist, durch die Abberufung des 66sten Regiments, wel⸗ ches wegen der Unruhen in Mittelfrankreich ploötzlich abmarschi⸗ ren mußte, nur ein Regiment stark, das Barracken⸗Lager nahe bei Belfort zaͤhlt nur ein paar Bataillone.
Die Kommission im Kriegs⸗Ministerium, welche wegen einer Preisbewerbung um die beste Militair⸗Geschichte Frankreichs niedergesetzt war, hat die im Jahre 1840 eingegangenen Arbeiten fuͤr ungenuͤgend erklaͤrt, den Termin zur Einsendung neuer Arbeiten aber bis zum 31. Dezember 1842 ausgesetzt. Das Werk soll aus 2 Baͤnden bestehen. Außer dem Preise werden zwei Accessit von 500) und 300 Franes vertheilt. Man sindet diese Summen bei den hiesigen Verhaͤltnissen sehr unbedeutend, um somehr, da diese Preisbewerbung darauf abzielt, fuͤr die Französische Armee eine ein⸗ fache, volksthuͤmliche, fuͤr den Soldaten verstaͤndliche Mili⸗ tair⸗Geschichte zu erlangen und zwar von den fruͤhesten Zeiten an. Bis zum 15ten Jahrhundert aber soll sie nur kurz gefaßt seyn, und sodann bis in die heutigen Tage fortgefuͤhrt werden.
Der Minister der oͤffentlichen Bauten, Herr Teste, ist am 24sten Abends bereits von seiner Badekur und Reise in verschie⸗ dene Departements wieder hier angelangt.
Was bereits fruͤher von der Einmischung des Bischofs von Algier, Herrn Dupuch, in die Politik gemeldet wurde und seine durch den Gouverneur Bugeaud erbetene Abberufung bestaͤtigt sich jetzt. Der Bischof reiste scheinbar auf Urlaub nach Suͤd⸗Frank⸗ reich ins Bad, jetzt scheint es bestimmt, daß er das Bisthum von Cambray erhalten wird. Ueber die Ernennung eines neuen Bi⸗
schofs fuͤr Algier ist noch nichts bekannt.
Großbritanien und Irland.
London, 24. Sept. (Alt. Merk.) Der erste Akt der Farce, die hier nach dem Gesetze jaͤhrlich im Getraidehandel gespielt wer⸗ den darf, ist fuͤr die Saison 1841 —42 gestern beendigt worden. Nachdem durch die bekannten Manoͤver der Zoll waͤhrend Einer Woche auf 1 Sh. herabgedruͤckt war, sind nun alle bis jetzt ein⸗ getroffenen Zufuhren und auch die, welche hier schon seit beinahe Jahr und Tag, waͤhrend der Zoll viel hoͤher war, lagerten, ver⸗ zollt worden, um nach und nach zur Consumtion uͤberzugehen. Hier in London betraͤgt das ganze eingefuͤhrte Quantum (Mehl einbegriffen) ungefaͤhr 840,000 Quarter Weizen, und in den saͤmmtlichen Provinzial⸗Haͤfen ist eben so viel, vielleicht noch et⸗ was mehr, verzollt worden. Von der Ostsee sind, bis auf wenige Dutzend Ladungen, alle Zufuhren eingetroffen; aus dem Mittel— laͤndischen und Schwarzen Meere moͤgen noch 100,000 Quarter unterweges seyn, und von Frankreich noch etwas mehr. Der Zoll steht nun auf 2 Sh. 8 Pce. fuͤrs Quarter, wird aber schon um die Mitte Oktobers auf 20 Sh. 8 Pee. zu stehen kommen. Die Aerndte kann man im ganzen Lande als beendigt ansehen, selbst in Schottland und Irland, wo sie diesmal zeitiger war, als in den letzten Jahren. Daß in dieser Jahreszeit immer eine Un⸗ gewißheit uͤber das Verhaͤltniß der wirklichen Productions⸗Quan⸗ titaͤt gegen fruͤhere Jaͤhre obwalten muß, ist begreiflich. Diese Ungewißheit, die sich erst nach dem Ausdreschen des Weizens in den naͤchsten 6 bis 9 Monaten aufklaͤren kann, wird inzwischen benutzt, um das Interesse der diesfeitigen Getraidehaͤndler zu be⸗ foͤrdern, und dieses ist, den Zoll hoch zu erhalten, bis die jetzt ein⸗ gefuͤhrten 2,000,000 Quarter Weizen und Mehl zu guten Prei⸗ sen verkauft und neue Einkaͤufe auf den Getraidemaͤrkten des festen Landes im Laufe des naͤchsten Winters und Fruͤhlings ge⸗ macht worden sind, worauf dann wieder der Reiz entsteht, den Werth hier zu erhoͤhen und den Zoll zu erniedrigen. Dies ist ein vortheilhaftes Gesetz fuͤr den Landeigner und Getraide⸗Spekulan⸗ ten, aber ein abscheuliches fuͤr die groͤßere Masse der Nation. Wirklicher Mangel kann wohl uͤbrigens in den naͤchsten zwoͤlf Monaten hier schwerlich eintreten. Englischer Weizen ist jetzt auf unseren Maͤrkten 55 bis 74 Sh. der Quarter werth und aus⸗ laͤndischer in allen Sorten verzollt 45 bis 70 Sh.
Der neue Minister, der zehn Jahre lang in der Opposition alle Hauptmaßregeln des fruͤheren Whig⸗Ministeriums getadelt hat, mit der Behauptung, daß er bessere fuͤr die Nation vorschla⸗ gen koͤnne, hat nun erklaͤrt, daß er fuͤr den Augenblick nichts fuͤr die Nation zu thun vermoͤge, aber uͤberlegen wolle, was im naͤch— sten Jahre etwa geschehen koͤnnte. Inzwischen laͤßt sich die erste Handlung desselben nicht eben als eine guͤnstige Vorbereitung dazu betrachten. Eine neue Anleihe, die schlechteste von allen finanziel⸗ len Maßregeln, ist gemacht worden, und zwar in der schon oft benutzten Form. Die Regierung hat sich naͤmlich bereit erklaͤrt, 5,000,000 Pfd. von den umlaufenden Schatzkammerscheinen, (* chequer Bills) zu fundiren, und hat die Bedingungen, wie gewoͤhn⸗ lich, so gestellt, daß dem Theilnehmer ein Vortheil von 1 bis 1 pCt. bleibt. Da Geld auf unseren Maͤrkten haͤufig und wohlfeil zirkulirt, so war in wenigen Stunden die Summe komplettirt, und die Haͤlfte davon zahlen unsere Kapitalisten baar, gegen Empfang von konsolidirten Fonds. Die Masse der umlaufenden Schatzkam⸗ merscheine ist nahe an 25,000,000 Pfd.; was jetzt davon fundirt werden duͤrfte, (ungefaͤhr 2,500,000 Pfd.) wird naͤchstens von der Regierung wieder aufs neue in Circulation gesetzt, ohne also die Masse zu vermehren.
In den Fabrik⸗Distrikten behauptet sich eine der Jahreszeit angemessene Thaͤtigkeit. Fuͤr eine viel groͤßere sind die Elemente vorhanden, aber nicht die Mittel zu einem gleichmaͤßig vermehr⸗ ten Absatze und einem vergroͤßerten gegenseitigen Handel mit an⸗ deren Nationen.
London, 25. Sept. Man glaubt jetzt in der City allge⸗ mein, daß der Plan des Ministeriums hinsichtlich der Umwand⸗ lung von Schatzkammerscheinen in fuͤndirte Schuld guten Erfolg haben werde. Unter Anderem hieß es heute, die Englische Bank habe dieser Operation ihre entschiedene Unterstuͤtzung zugesichert.
Der Graf von Lincoln, Ober-Kommissar der Forsten und Bauten, und Sir Edward Knatchbull, General⸗Zahlmeister der Armee und Marine, haben sich bei ihrer Wiedererwaͤhlung beide uͤber die Korngesetze ausgesprochen. Der Letztere druͤckte sich sehr
vorsichtig aus. „Diese Frage,“ sagte er, „erscheint mir, wie jedem anderen Mitgliede der Verwaltung. als aͤußerst wichtig, und das gesammte Ministerium wuͤnscht sie zu loͤsen, gleich sehr mit Beruͤcksichtigung der Agrikulturisten als der uͤbrigen Bethei⸗ ligten, und wir hoffen auch zur Zufriedenheit aller Klassen des Gemeinwesens damit zu Stande zu kommen. Meiner Meinung nach ist das gegenwaͤrtige Prinzip, das des Steigens und Fallens, das beste, auf die Interessen des Landes am gluͤck⸗ lichsten berechnete. Aber dennoch soll jeder andere Vorschlag meine
volle Erwaͤgung finden, der geeignet waͤre, die großen Interessen des Landes noch besser zu vertreten. Verhandlungen uͤber diesen Gegenstand haͤufig Ruͤcksprache mit denjenigen meiner Kommittenten nehmen zu konnen, welche bei⸗ der Sache betheiligt sind, und auf diese Weise mir ihre praktische Erfahrung zu Nutzen zu machen.“ Etwas bestimmter sprach Graf von Lincoln; er erkannte an, daß die Korngesetze der Verbesserun⸗
Ich hoffe, im Verlauf der
gen beduͤrften, das Ministerium werde sich aber, meinte er, fuͤr Beibehaltung der fluktuirenden Skala entscheiden.
Vom 1. bis 20. September sind 60 Schiffsladungen Ge⸗ traide zu Plymouth zu dem niedrigen Einsuhrzoll von Einem Shilling fuͤr den Quarter bei der Douane zur Verzellung ge— kommen.
In der Rede, welche Lord Morpeth, der fruͤhere Seecretair fuͤr Irland, bei dem zu Dublin ihm gegebenen Abschiedsschmause hielt, schilderte derselbe die von dem vorigen Ministerium in Be⸗ zug auf Irland befolgte Politik und den dadurch herbeigefuͤhrten Zustand dieses Landes in folgender Weise:
„Als wir ans Ruder gelangten, waren wir der Ansicht, — ob mit Recht oder Unrecht, mag dahingestellt bleiben, — daß das Volk in der Zehnten⸗Sache gegruͤndeten Anlaß zur Beschwerde habe, und wir suchten daher ein Prinzip (die Appropriation oder Verwendung des Ueberschusses der Kirchen⸗Einkuͤnfte zu allgemeinen Unterrichts Zwecken) zum Gesetze zu erheben, von welchem wir glaubten, daß es jener Beschwerde abzuhelfen geeignet sey. Wir machten den Versuch, er mißlang; wir erneuerten ihn mit gleich unguͤnstigem Erfolge; wir versuchten es zum drittenmale und erlagen auch dieses drittemal. Wel chen Weg haͤtten wir nun einschlagen sollen? Wir haͤtten unsere Aemter niederlegen koͤnnen, aber das war nicht der Wunsch derieni⸗ gen, zu deren Gunsten wir aufgetreten waren, und sie wuͤrden darin nur eine Vermehrung des Uebels gesehen haben; bei dem Versuche zu
beharren, wuͤrde nutzlos und nichtig gewesen seyn; die ganze Zehnten
Frage ganz unberuͤhrt und ungeordnet zu lassen, wuͤrde nur dazu gedient haben, Irland ein Legat voll Unheil und Zwistigkeit zu hinterlassen, was unserer Ansicht nach durch kein leeres Lob der Konsequenz und durch keinen eingebildeten Ehrenpunkt haͤtte gerechtfertigt werden koͤnnen. Wer uns aber tadeln will, den moͤchte ich darauf hinweisen, daß Blutvergießen und Meuterei, ja selbst Zehnten⸗Prozesse seit der neuen
Zehnten⸗Bill, welche die Appropriations⸗Klausel nicht enthielt, voll kommen aufgehoͤrt haben. An wirklicher und uͤberwiegender Wichtig keit wurde die Zehnten Frage durch die Frage wegen Einfuͤhrung ei⸗ nes Armengesetzes in Irland noch uͤbertroffen, und ich darf behaup ten, daß unsere Verwaltung die erste gewesen ist, welche die furcht baren Schwierigkeiten dieser Frage mit Ernst zu bekaͤmpfen unter
nommen hat. Was die Art und Weise betrifft, wie dies geschehen,
so verberge ich mir nicht, daß daruͤber viele Meinungs⸗Verschie
denheit herrscht; auch gebe ich gern zu, daß die eingefuͤhrte
Maßregel bis jetzt kaum mehr als den Charakter eines Versu⸗ ches an sich traͤgt; bei allem dem aber wuͤrde ich nach der Ue berzeugung, welche ich von der Richtigkeit ihres Prinzips hege, und mit Ruͤcksicht auf die bis jetzt erreichten Erfolge derselben vollkommen damit zufrieden seyn, wenn mir mein voller An⸗ theil an der Verantwortlichkeit fuͤr die Einfuͤhrung des Jrlaͤndischen Armen⸗Gesetzes in den Annalen der Nachwelt zu Gute geschrieben wuͤrde. Was das Gesetz wegen Requlirung des Irlaͤndischen Muni⸗ zipal⸗Wesens betrifft, so kahn Niemand es lebhafter empfinden als ich, wie sehr dasselbe in der ihm gebuͤhrenden Ausdehnung beschraͤnkt wor den ist. Indeß hoffe ich doch, daß das Gesetz sich als eine Maßregel bewaͤhren wird, die geeignet ist, das Prinzip der Beaufsichtigung durch das Volk auf ein Feld zu verpslanzen, auf welchem es noch so vieler Korrektive bedarf. Dies sind die Hauptgegenstaͤnde der Gesetzgebung, deren Berathung und Durchfuͤhrung die Verwaltung des letzten Mi nisteriums bezeichnet. Ich gestehe, daß es außer ihnen noch viele Maßregeln giebt, die ich angenommen zu sehen gewuͤnscht haͤtte, die aber wohl einer weniger mit Prinzipien⸗ und Partei⸗Streitigkeiten beschaͤftigten Periode aufbehalten bleiben muͤssen; besonders kommen hier in Betracht die von dem vorigen Ministerium vorgelegten Plaͤne wegen Requlirung der Fischereien, wegen Foͤrderung der Land⸗ Urbarmachung und wegen Erbauung von Eisenbahnen. So viel von der Gesetzgebung. Was die Justiz⸗Verwaltung betrifft, so glaube ich, ohne der Prahlerei bezuͤchtigt zu werden, sagen zu duͤrfen, daß die Rechtspflege, da wir sie ohne Parteilichkeit suüͤr bestimmte Klassen oder Glaubens⸗-Ansichten und ohne Mangel an Kraft und Nachdruck geübt haben, jetzt bei dem Volke in groͤßerer Achtung steht, als vor unserer Verwallung. Die Polizei uͤbt jetzt ihre schwierigen und nicht selten unwillkommenen Amts⸗Pftichten sowohl in der Hauptstadt al in dem ganzen Lande unter viel geringerer Aufregung der Volks Stimmung aus und wird viel weniger der Parteilichkeit angeklagt, als fruͤher. Wir fanden bei unserem Amts⸗Antritte noch einen Theil der Zwangs⸗Akte in Wirksamkeit: wir ermaͤßigten dieselbe erst und hoben sie nachher ganz auf, ohne daß die oͤffentliche Ruhe und Sicher heit darunter gelitten hat. Wir fanden im Jahre 1834 in Irland ein Heer von 223,000 Mann vor, und es befinden sich jetzt dort nicht mehr als 15,000 Mann. Wir haben endlich, so weit es in unseren Kraͤften stand, das System des Volks Unterrichts, welches wir bei unserem Amts-Antritte vorfanden, zu foͤrdern und zu entwickeln ge sucht. Der sicherste Pruͤfstein fuͤr die Verdienste einer guten Ver waltung ist in der Lage des Volkes zu suchen, in der Ruhe im In
—
nern, der Gewoͤhnung des Volkes an Gewerbfleiß und Ordnung
und in der Abnahme der Verbrechen. Ich kann natuͤrlich weder
mir noch Anderen verbergen, daß waͤhrend der Dauer unserer Ver⸗ waltung mehrere Fäͤlle schmachvoller Gewaltthat vorgekommen find aber nichtsdestoweniger wage ich, zu behaupten, daß, im Ganzen ge⸗ nommen, der gesellschaftliche Zustand von Irland, wenn man alle die Ursachen beruͤcksichtigt, welche denselben zu truͤben geeignet sind waͤhrend der letzten Zeit einen uͤberaus zufriedenstellenden Kontrast gegen fast jede andere Periode Irlands dargeboten hat, mag man dieselben auswaͤhlen, wo man will.“ 8 3
Lord Morpeth erwaͤhnte dann unter Anderem noch des Maͤ⸗ ßigkeits⸗Apostels Matthew, dessen erfolgreiche Bestrebungen eben— falls unter das Melbournesche Ministerium gefallen und von dem⸗ selben gefordert worden, und wies zuletzt im Allgemeinen auf den besseren Zustand der Dinge hin, wie er seit der Emancipation im Jahre 1829 besonders dadurch herbeigefuͤhrt worden sey, daß Ka⸗
tholiken Sitz und Stimme im Parlamente erhielten.
Niederlande.
Aus dem Haag, 20. Sept. (L. A. Z.) Gestern nahm die zweite Kammer der Generalstaaten einstimmig den die transi⸗ torischen Verfuͤgungen fuͤr die admiistrative Organisation des Herzogthums Limburg enthaltenen Gesetz⸗Entwurf an. Die Vor⸗ legung dieses Gesetz⸗Entwurfs war die natuͤrliche Folge der von der Regierung zuruͤckgenommenen Gesetz⸗Entwuͤrfe uͤber das Stimmrecht fuͤr alle Provinzen des Landes, die in den Kammer— Sectionen so wenig Unterstuͤtzung gefunden hatten, daß die Re⸗ gierung, bei der fast sichern Vorausficht eines negativen Votums, es vorgezogen hatte, sie mit der Bemerkung zuruͤckzunehmen, daß in der naͤchsten Session andere Entwuͤrse in dieser Hinsicht vorgelegt werden sollten. Dies konnte in Bezug auf alle anderen Provinzen des Koͤnigreichs recht gut geschehen, die ihre Organisation schon haben und noch einige Zeit auf gewohnte Weise vegetiren koͤnnen. Aber Limburg hatte noch keine Organisation, war sogar seiner Provinzial staaten beraubt, die dieses Jahr einen Deputirten fuͤr die Kammern erwaͤhlen sollten, und mußte daher eine provisorische Organisation erhalten. Dies ist der Entwurf, der gestern einstimmig angenommen wurde, doch nicht bevor das Ministerium ausdruͤcklich erklaͤrt hatte, die Regierung wuͤrde die fuͤr den Entwurf stimmenden Mitglieder nicht als fuͤr die Zukunft verbunden erachten, noch annehmen, daß sie die Basis billigten, auf welcher der gegenwaͤrtige Entwurf in Bezug auf Stimmrecht und die Zusammensetzung der Provinzial⸗Staaten sich stuͤze. Nach der Abstimmung bildete die Kammer sich zu einem General⸗Comité, um uͤber das Budget des Kriegs⸗Ministeriums zu berathen und die Erlaͤuterungen des Kriegs⸗Ministers, Gene⸗ ral List, zu vernehmen. Doch soll die Kammer nicht sehr zufrie⸗ den damit gewesen seyn. Sie scheint keinesweges zugestehen zu wollen, was General List behauptet, daß unsere Armee nicht noch betraͤchtlich koͤnne reduzirt werden. Eine große Anzahl Mitglieder glaubt immer noch, daß unsere Armee viel zu klein oder viel zu groß sey. Sie ist zu klein, wenn ihr Zweck ist, die aͤußere Sicher⸗ heit des Landes zu uͤberwachen, zu groß aber, wenn sie nur den Dienst im Innern verrichten soll.
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Auns dem Haag, 27. Sept. Die erste Kammer der Ge⸗ neral-Staaten hat heute den Entwurf einer neuen Instruction fuͤr die allgemeine Rechnungs⸗Kammer abgelehnt. Es ist dies seit langer Zeit das erstemal, daß ein Gesetz⸗Entwurf von der ersten Kammer nicht angenommen wird.
Das Handelsblad berichtet: „Nachdem Baron Verstolk van Soelen von dem Posten eines Ministers der auswaͤrtigen Angelegenheiten auf sein Ansuchen entlassen worden und Baron van Zuylen van Ryevelt sich geweigert, dieses Portefeuille zu uͤbernehmen, ist dasselbe mehreren Staatsmaͤnnern angeboten wor⸗ den. Bis jetzt scheint jedoch keiner derselben geneigt, den Posten anzunehmen, wenn nicht vorher gewisse Bedingungen erfuͤllt wer⸗ den. Es sind viele Geruͤchte uͤber das b vorstehende Ausscheiden einiger Minister in Umlauf.“ 8 “ G
h Belgien.
Brüssel, 27. Sept. Gestern, am dritten Tage der Sep⸗ tember-Feste, waren die Truppen unserer Garnison in ihren Ka⸗ sernen konsignirt, weil das Geruͤcht sich verbreitet hatte, es sey von einigen sogenannten Orangisten ein Aufstand beabsichtigt. Der Festtag ist jedoch ohne die geringste Stoͤörung abgelaufen.
“
Schweden und Norwegen.
Stockholm, 21. Sept. Das Königliche Kommierz⸗Kolle⸗ gium hat Folgendes aus einem Schreiben des Könlolichen Gene⸗ ral⸗Konsuls Ehrenhoff in Tanger an dasselbe 2 August vüernn lich bekannt gemacht: „Das hier seit laͤnger 211 gewohnte Er⸗ eigniß hat sich zugetragen, daß der Kaiser die Ausruͤstung zweier seiner Kriegsschiffe, einer Brigg und eines Schooners, befohlen hat deren ostensibler Zweck seyn soll, aufs Kreuzen zur Uebung S Bildung von Seeleuten und Matrosen auszugehen wovon man aber zu glauben Anlaß hat, daß beabsichtigt werde, die Han⸗ delsschiffe der Nationen aufzubringen, die keinen Traktat mit dem Sultan (von Marokko) gemacht haben, und daher als in feindlichem Verhaͤltniß zu dem Kaiserthum stehend angesehen wor⸗ den. Auch duͤrfte die Absicht seyn, die Ausfuhr von Getraide, aus der Provinz Rif nach den angraͤnzenden Franzoͤsischen Be⸗ sitzungen zu verhindern. Der Name der Brigg ist „Rasia el Hair“; Reis oder Befehlshaber Abd er rahman Brittel, als Ad⸗ miral; das Geschuͤtz besteht aus 12 Kanonen, die Besatzung aus 11 Mann. Der Schooner heißt „Meheda Missonda“, Reis ist Hadgi Hamet oul Hadg, mit 4 Kanonen und 21 Mann.“
Mit Bezug hierauf theilt die Statstidning noch Folgen⸗ des aus dem Schreiben des General⸗Konsuls mit: „Glleich den anderen Konsuln uͤbergab ich dem Befehlshaber Brittel am 30sten v. M. in seine eigenen Haͤnde und in Gegenwart des Vice⸗Kon⸗ suls den Paß des General-Konsulats mit den dazu gehbrigen Paß⸗ Ausschnitten; stellte ihm aber dabei die Gefahr vor, fuͤr ihn und die unter ihm stehenden Offiziere bei Schwedischen oder Norwe⸗ gischen Handelsschiffen, die waͤhrend des Kreuzens angetroffen wer⸗ den koͤnnten, an Bord zu gehen, oder die mindeste Beruͤhrung mit denselben zu haben, da sie nothwendig durch solche Be— suche, Zeitverlust und die gewoͤhnlichen Plackereien unge⸗ rechnet, einer laͤngeren oder kuͤrzeren Quarantaine bei ih⸗ rer Ankunft am Bestimmungsorte ausgesetzt wuͤrden; auch unterließ ich nicht hinzuzusetzen, daß sich fuͤr jetzt im Mittelmeere mehrere Koͤniglich Schwedische und Norwegische Kriegsschiffe be⸗ faͤnden, ungerechnet die Koͤnigliche Fregatte „af Chapman“ (da⸗ mals in Gibraltar), die alle zu strenger Bestrafung auf den klein⸗ sten gegebenen Anlaß fertig waͤren. Außer diesen Vorsichts⸗Maß⸗ regeln schrieb ich auch am selbigen Tage an Se. Excellenz den Pascha (der noch in Larrache zur Aufsicht uͤber die Ausruͤstung der benannten Marokkanischen Kriegsschiffe ist), gegen welchen ich dieselben Warnungen wiederholte. In einer sehr hoͤflichen Ant⸗ wort versicherte mir der Pascha, daß der Kaiser selbst in seiner Instruction fuͤr Brittel ihm die strengsten Besehle gegeben habe, keine Gewalt an irgend einer friedlichen Flagge aus⸗ zu fuͤhren.“
Aus Gefle wird berichtet, es sey in der Nacht vom 2sten ein so strenger Frost eingetreten, daß alle etwas empfindlichen Ge⸗ waͤchse zu Grunde gegangen und man am Morgen uͤber die Fel⸗ der mit Schlitten habe fahren koͤnnen.
Deutsche Bundesstaaten.
Stuttgart, 27. Sept. (Schwaͤb. M.) Die Festtage sind angebrochen. Die Musiken des Militairs und der Buͤrger⸗ Corps durch die Straßen, der Donner der Kanouen verkuͤndeten uns heute den Geburtstag des geliebten Landesvaters, und die Bevoͤlkerung stroͤmt auf die Straßen, um die Verziexungen der Haͤuser und Plaͤtze zu schauen, die seit den letzten Tagen vorbe⸗ reitet wurden. Die Thore begruͤßen die ohne Unterbrechung in ganzen Reihen ankommenden Fremden im Festschmuck, von den Thuͤrmen wehen die Wuͤrttembergischen Farben, alle oͤffentlichen Gebaͤude, alle Haͤuser der Einwohner, selbst bis in den entlegensten Straßen, sind geschmuͤckt mit den schoͤnsten Verzierungen, die Jedem sein eigener Sinn eingegeben oder ein Meister oder Juͤnger der Kunst angerathen hatte, mit Blumen und Fruͤchten, Kraͤn⸗ zen, Laubwerk, bunten Tuͤchern, Fahnen, Gemaͤlden und Bild⸗ hauer⸗Arbeit, mit Portraits, Buͤsten und den Namenszuͤgen des Königs, mit Gegenstaͤnden des Gewerbefleißes, goldenen Verzie⸗ rungen und frischen Eichenzweigen; ein buntes Gemaͤlde in allen Farben, im verschiedenartigsten Geschmacke im Einzelnen, im Gan⸗ zen aber von der schoͤnsten und groͤßten Wirkung und ein Aus⸗ druck der herzlichsten Gesinnung. Viele Gebaͤude tragen eine ihrer Bestimmung entsprechende Decoration, so das Kriegsministerium, die Kasernen, die Hauptwache ec. Den Mittelpunkt des Ganzen, um den sich die Meisten draͤngen, bildet die Festsaͤule in der Mitte des aͤußeren Schloßplatzes, die heute fruͤh enthuͤllt wurde, und vor der eine Ehrenwache der beiden Buͤrgerkorps aufgestellt ist. Am Eingange und Ausgange des Platzes stehen, je auf 19 Fuß hohen Piedestalen, mit bekraͤnzten Friesen, 9 Fuß hohe Fiquren mit Attributen: 1) Merkur, in den Haͤnden haltend den Schlan— genstab und den Zollvereins⸗Vertrag; 2) Apolline mit Leyer und Schriftrolle; 3) junger Landmann mit Sichel und Garbe; 4) weib⸗ liche Gestalt, mit Weberschiffchen und Garnstrang. Die Grund⸗ form der Festsaͤule, in der Mitte des aͤußeren Schloßplatzes, bil⸗ et ein Achteck. Die auf zwei Stufen ruhende Basis schmuͤckt ein heraldisches Band: die Wappen der 64 Oberamtsstaͤdte. Auf zwei Stufen des Achtecks erhebt sich der Sockel, welcher auf vier Hauptseiten ein die Saͤule unterstuͤtzendes Kreuz bildet. Auf der Flaͤche dieser vier vorspringenden Stuͤtzpunkte ruhen auf großen Armaturstuͤcken vier Victorien, die mit der einen Hand neben dem Siegeszweig eine Schrifttafel halten, mit der anderen die Namen der Schlachten bezeichnen, welche die Wuͤrttembergischen Krieger unter Anfuͤhrung ihres tapferen und kuͤhnen Kronprinzen Wilhelm siegreich kaͤmpften; — Brienne und Paris; Monterau und Fere Champenoise; — Epinal und Sens; — Bar sur Aube, Arcis sur Aube und Straßburg. Zwischen den Viktorien erscheinen auf den inneren Flaͤchen Inschriften: „Dem furchtlosen Streiter, in Krieg und Frieden, fuͤr Deutschlands Ehre und Recht.“ „Dem edlen Deutschen Fuͤrsten, der dem Buͤrger die Hand gereicht zum Landes⸗Grundvertrage.“, Dem treuesten Freund und Wohlthaͤter seines Volkes.“ „Dem geliebten Koͤnige.“ „Seine dankbaren, allweg bestaͤndigen Wuͤrttemberger.“ Ueber den Viktorien erscheinen an den acht Seiten eben so viele Medaillons, bezeich— nend die wohlthaͤtigen Einrichtungen, mit welchen Koͤnig Wilhelm waͤhrend einer 25jaͤhrigen Regierung, gefoͤrdert durch die Seg⸗ nungen eines langen Friedens, sein Volk begluͤckt hat: 1) Ver⸗ fassungs⸗Vertrag. — Abbildung der Verfassungs⸗Denkmuͤnze von 1819. 2) Wehrstand. — Ein Altdeutscher Krieger, ruhig, aber geruͤstet an eine Eiche sich lehnend. 3) Landwirthschaft. — Ein Bauer in idealisirter Kleidung, in der einen Hand eine Garbe, in der anderen eine Sichel haltend. Daneben Andeutungen des Weinbaues. 4) Wissenschaften. — Minerva neben Attributen der Wissenschaften. 5) Schoͤne Kuͤnste. — Drei weibliche sich umschließende Gestalten mit den betreffenden Attributen, 60) Gewerbe. — Eine weibliche Figur, ein Weberschisschen mit fliegendem Faden in der Hand haltend. Neben derselben At⸗ tribute anderer Gewerbs⸗Arten en relief. 7) Handel, Zoll⸗Ver⸗ ein. — Merkur mit Attributen des Handels, in der einen Hand den Stab, in der andern eine Freiheits⸗Charte emporhaltend.
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8) Wohlthaͤtigkeits⸗Anstalten. — Eine Caritas mit einem Kinde bei erklaͤren, sich dem Ausfalle des Rechtsverfahrens unterwerfen zu
auf dem Arme; ein anderes draͤngt sich zur Pflege hinzu. Auf diesen acht Gedaͤchtniß⸗Muͤnzen liegt, sie unter sich vereinend, ein Lorbeerkranz, geschmuͤckt mit der Namens⸗Chiffer des Koͤnigs in achtfacher Wiederho⸗ lung. Aus diesem Kranze waͤchst der achtseitige Sqͤulenstamm empor, an welchem eine uͤppige Zier⸗Vegetation, bezuͤglich je auf den Inhalt der Denkmuͤnze, sich hinaufrankt; — nach der Folge derselben: Eiche, Palme, Korn, Lorbeer zweifach, Traube, Oelzweig, Ohst. Das Kapitaͤl zieren Zweige des Oelbaums, aus welchen acht Fuͤll⸗ hoͤrner, mit mancherlei Fruͤchten beladen, sich emporwinden. Ueber dem Kapitaͤl schwebt ein Genius, eine Tafel mit der die Regie⸗ rungszeit Sr. Koͤnigl. Majestaͤt bezeichnenden Jahrezahl hoch em⸗ porhaltend. Die Saͤule hat eine Hoͤhe von 85 Fuß.
Zum Besuche bei Ihren Koͤniglichen Majestaͤten sind im Ver⸗ laufe des gestrigen Tages der Herzog Adam von Wuͤrttemberg, der Herzog Bernhard von Sachsen⸗Weimar mit seinen Soͤhnen, den Prinzen Eduard und Hermann, so wie die Frau Markgraͤfin Wilhelm von Baden hier angekommen.
Gestern Abend ist der Fuͤrst von Metternich hier eingetrof⸗ fen. Se. Durchlaucht wird die Dauer der Festlichkeiten uͤber, hier verweilen. 1
Zur Feier des 25jaͤhrigen Regierungs⸗Jubilaͤums Sr. Maje⸗ staͤt, haben die Israliten von beinahe saͤmmtlichen Kirchen⸗Ge⸗ meinden Wuͤrttembergs aus Dank fuͤr ihren edlen Koͤnig eine Stiftung zu dem Zwecke gegruͤndet, ein Haus zu erwerben, in welchem die Zoͤglinge des Israelitischen Waisen⸗Vereins unterge⸗ bracht werden sollen. Das Stiftungs⸗Kapital betraͤgt 6000) Fl. Se. Majestaͤt haben der Bitte des Ausschusses des genannten Vereins, dem zu errichtenden Waisenhause den Namen „Wilhelms⸗ Pflege“ beilegen zu duͤrfen, huldreichst entsprochen.
Darmstadt, 21. Sept. (A. Z.) Schon seit mehr als dreißig Jahren beurkundet die Staats⸗Regierung des Großher⸗ zogthums Hessen einen tuͤchtigen Eifer, das Grund⸗Eigenthum und die Person von alten druͤckenden Beschraͤnkungen und Lasten zu befreien. Das neueste und sehr bedeutungsvolle Gesetz dieser Art ist das Abloͤsungs⸗Gesetz vom 27. Juni 1836. Es bestimmt das Achtzehnfache der Grundrente als Abloͤsungs⸗Betrag, giebt dem Berechtigten und dem Verpflichteten das Recht, die Abloͤsung um diesen Betrag, auch wider Willen des anderen Theils, zu verlan⸗ gen, und bezeichnet die Grund-Rentepflichtigen zugleich als Ablo⸗ sung⸗Zahlungspflichtige, jedoch mit Dazwischentritt der Staats⸗ kasse. Die Prozedur, welche sich daraus entwickelt, ist, daß die Pflichtigen die Steuern zu uͤbernehmen und dann 47 Jahre lang an Tilgungs⸗Rente 28 pCt. weniger zu zahlen haben, als sie bis— her an Grundrente bezaͤhlten; nach Ablauf der 47 Jahre aber sind die Pflichtigen frei. Jenes Gesetz vom 27. Juni 1836 war sowohl von der zweiten, als auch von der ersten Kammer ange⸗ nommen worden, obgleich allerdings in letzterer mehrere ausdruͤck⸗ liche Verwahrungen grundrenteberechtigter Standesherren statt⸗ fanden, daraus nicht fuͤr sich, fuͤr ihre ganz besonderen Verhaͤlt⸗ nisse, die betreffende Rechtsnorm schoͤpfen zu muͤssen. Das Edikt, die Rechts⸗Verhaͤltnisse der Standesherren in dem Groherzogthum Hessen betreffend, vom 17. Februar 1820, bestimmt nämlich woͤrt⸗ lich (§. 23): „Wenn wegen unvermeidlicher Kollision zwischen Gemein⸗ und Privatwohl oder wegen dringender Noth oder aus staatswirthschaftlichen Gruͤnden und zur Befoͤrderung des allge⸗ meinen Besten die Abaͤnderung oder Verwandlung gewisser Gat⸗
tungen von Privat-Eigenthum oder Privat-Berechtigungen fuͤr
nothwendig erachtet und in landesverfassungsmaͤßiger Weise ge⸗ setzlich angeordnet wird, so sollen diese Abaͤnderungen oder Ver— wandlungen niemals eher zur Ausfuͤhrung gebracht werden, als bis man mit den Einzelnen (Standesherren), welche dadurch be⸗ troffen werden, uͤber die ihnen in jedem solchen Falle zukommende vollstaͤndige Entschaͤdigung entweder guͤtlich uͤbereingekommen ist, oder, insofern diese Uebereinkunft nicht erzielt werden kann, der kompetente Richter uͤber den Betrag derselben entschieden hat.“ §. 58 des Edikts enthaͤlt dann eine Anwendung der vorstehenden Bestimmung.
Eine Anzahl Standesherren (zunaͤchst solche, welche nicht an Fassung des Gesetzes vom 27. Junt 1836 als Mitglieder der ersten Kammer Theil genommen hatten) suchten nun aus einander zu setzen: 1) jenes Gesetz habe nicht gegen die Standesherren erlassen werden koͤnnen (es seyen die dafuͤr erforderlichen, im Edikt uͤber die standesherrlichen Verhaͤltnisse enthaltenen Voraussetzungen, nicht vorhanden); 2) nicht die Pflichtigen, sondern die Staats⸗ Regierung habe die Verbindlichkeit mit den Standesherren dar⸗ uͤber, welche Entschaͤdigung ihnen gebuͤhre, sich zu vergleichen oder vor Gericht zu streiten; und 3) das Achtzehnfache, welches das Gesetz als genuͤgende Entschaͤdigung festsetze, sey keine solche. Die Staats⸗Regierung, an welche die Standesherren diese Aus⸗ fuͤhrungen und gemaͤße Bitten gebracht hatten, ging jedoch nur insofern darauf ein, als sie ihre wiederholte Absicht aussprach: wenn der einzelne Standesherr den einzelnen Pflichtigen gegen⸗ uͤber das Achtzehnfache der Grundrente als keine ihm genuͤ⸗ gende, vollständige Entschaͤdigung erklaͤre, und Suͤhneversuch ver⸗ geblich sey, dann der Richter in Folge vorgenommener Liquidation des Standesherrn, hieruͤber zu erkennen habe. Da die Bemuͤhun⸗ gen der Standesherren, welche ihre ausfuͤhrlichste Entwickelung in einer, von dem Kammer⸗Direktor Schulz verfaßte Denkschrift ge⸗ funden haben, bei den hoͤchsten Behoͤrden und Personen des Groß⸗ herzogthums keine ihnen erwuͤnschte Folge hatten, so wandten sich die Standesherren durch den Professor Vollgraf in Marburg mit den im Wesentlichen schon erwaͤhnten Ausfuͤhrungen und Bitten an die Deutsche Bundes-Versammlung. In ihrer Erklaͤrung darauf konnte die Staats⸗Regierung des Großherzogthums Hessen auch nur im Wesentlichen ihre fruͤheren Behauptungen wieder⸗ holen.
Es erging hierauf nachstehender Beschluß hoher Bundes⸗ Versammlung, welcher theils durch die Mittheilung desselben an beide Betheiligte, theils durch dessen weitere Mittheilung Seitens Großherzoglicher Staats⸗Regierung an saͤmmtliche Standesherren bereits der Veroͤffentlichung uͤbergeben ist.
„Auszugs des Protokolls der 16ten Sitzung der Deutschen Bun⸗ des Versammlung vom 17. Juni 1841. §. 182. Beschwerde der Standesherren des Großherzogthums Hessen wegen Anwendung des daselbst am 27. Juni 1836 erlassenen Grundrenten⸗Ablosungsgesetzes auf standesherrliche Grundgefaͤlle. Die hohe Deutsche Bundes⸗Ver⸗ sammlung hat beschlossen: die Großherzogl. Hessische Regierung wird ersucht: 1) nach ihrer erfolgten entgegenkommenden Erklaͤrung wegen Zulassung des Rechtsweges in dieser Beschwerdeschrift, diesen dahin bei dem kompetenten Richter zu eroͤffnen, daß auf von den Standes⸗ herren gegen die Großherzogl. Regierung echobene Klage auf den Grund der §§. 23 und 58 des Edikts vom 17. Februar 1820 ohne Ruͤcksicht auf die besonderen Vorschriften des Abldsungs⸗Gesetzesvon 27. Juni 1836 uͤber die Anwendbarkeit desselben im Allgemeinen auf die Standesherren, desgleichen uͤber das Maß der ihnen jedenfalls gebuͤhrenden vollstaͤn digen und gleichzeitigen Entschaͤdigung fuͤr die abzuloͤsenden Grund renten und daruͤber, wer ihnen ganz oder antheilig solche Entschaͤdi⸗ gung zu leisten habe, rechtlich erkannt werde; 2) bis zur erfolgten gerichtlichen Entscheidung den Abloͤsungs⸗Antrag gegen dieienigen Standesherren zu inhibiren, welche die obige Klage erhoben und da⸗
wollen. Den reklamirenden Standesherren ist von diesem Beschluß Kenntniß zu geben. 8 Se Frankfurt a. M., den 24. Juni 1811. — “ Bundes⸗Praͤsidial⸗Kanzlei. (Gez.) von Weißenberg.“ Dem Vernehmen nach, hat nun die Großherzogliche Staats⸗ Regierung den Standesherren eine Frist gesetzt, worin sie die frag liche Klage beim hoͤchsten Tribunale anzustellen haben, eine Frist, welche gegenwaͤrtig noch laͤuft. 8 2
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Leipzig, 1. Okt. (L. A. Z.) Die nun als beendigt anzu⸗ sehende hiesige Tuchmesse hat auch diesmal, im Ganzen genom⸗ men, ein befriedigendes Resultat geliefert, namentlich in den gerin⸗
geren und Mittel⸗Gattungen, welche bei zufriedenstellenden Prei⸗
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sen einen starken Absatz ersuhren, so daß davon nur wenig, und
dies gewiß von schlechter Qualitaͤt, uͤbrig geblieben ist. Obgleich die Preise dieser Waaren denen der Wolle noch nicht angemessen zu nennen waren, so fand doch dabei eine kleine Erhöhung statt. Weniger lebhaft war es in feineren Qualitaͤten, da viele Kaͤufer fuͤr diesen Artikel fehlten, andere nur mit beschraͤnkten Mitteln
hierher kamen und weniger Kredit als fruͤher fanden, auch die jetzt Mode gewordenen faconirten Winterstoffe wohl einigen Ein⸗
trag gethan haben moͤgen.
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Hanunover, 28. Sept. (Hamb. K.) Die mit der In⸗ spizirung des Hannoverschen Kontingents beauftragten Generaͤle sind gestern hier eingetroffen; es sind der Koͤniglich Preußische General der Infanterie von Natzmer, und der Großherzoglich Badische General⸗Lieutenant Freiherr von S tockhorn. Die frem⸗
den Offiziere werden den großen Truppen⸗Mandͤvern beiwohnen,
die in den naͤchsten Tagen hier beginnen, und zu welchen an 10,000 Mann aus den verschiedenen Garnisonen der Residenz und der Provinzen zusammengezogen werden.
Die Leiche des kuͤrzlich in Wiesbaden verstorbenen Fuͤrsten von Butera wird hierher geschafft, um demnaͤchst in dem Erbbe⸗ graͤbnisse der Familie des Verstorbenen beigesetzt zu werden. Zu dem Ende werden auch die Gemahlin des Fuͤrsten und dessen uͤbrige abwesende Verwandte sich hier einfinden.
Der Reise⸗-Marschall des Koͤnigs, Herr von Malortie, wel⸗ cher wegen einer an der Hand erhaltenen Verwundung in Koͤln hatte zuruͤckbleiben muͤssen, ist wieder hier angelangt und soll sich außer Gefahr befinden.
— (Nuͤrnb. K.) Die hinterlassenen Kunstschaͤtze Goͤthe's, sollen, nach Wunsch der Erben, geordnet und Kataloge in verschiedenen Sprachen daruͤber angefertigt werden. Ordnung und Kataloge der einzelnen Abtheilungen derselben sind von verschiedenen Sachkundigen uͤbernommen worden; so wird die Ligentliche Kunstsammlung, Bronzen, Muͤnzen u. s. w., Hofrath von Schorn redigiren; die Kupferstiche Secretair Schuchart u. s. f. Der Bergrath und Professor Schuͤler aus Jena — bekannt durch seine wissenschaftliche Reise durch Ungarn, die Tuͤrkei, Klein Asien, Syrien u. s. w., auf der er seine hoͤchst bedeutende Mine— ralien⸗Gammlung gewonnen, die er zu oͤffentlicher Benutzung in Jena aufgestellt — verweilt schon seit einiger Zeit hier, zur Vrd⸗ nung des reichen Mineralien⸗Kabinets. Mit dieser Maßregel soll der ernste Entschluß der Goͤtheschen Familie verbunden seyn, die Sammlungen zu verkausen, die allerdings fuͤr den einzelnen Pri⸗ vatmann fast zu groß und nur ein todtes Kapital sind.
Weimar, 23. Sept.
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— — Frankfurt a. M., 29. Sept. Se. Durchl. der Fuͤrst von Metternich stattete gestern auf der Ruͤckreise nach Wien, in Begleitung der Frnu Fuͤrstin, dem Großh. Hessischen Hofe, noch⸗ mals einen Besuch ab und begab sich darauf zunaͤchst nach Karls⸗ ruhe. Die Kaiserl. Hofraͤthe Baron von Werner und Deport ha⸗ ben auf der Ruͤckreise nach Wien unsere Stadt beruͤhrt. Baron Werner wird heute hier verbleiben. Man bezeichnet diesen Staats⸗ mann als den Nachfolger des Hrn. Grafen von Muͤnch⸗Belling⸗ hausen, allein noch ist wenigstens nicht definitiv bestimmt, daß der Herr Graf auf seinen Posten hierher nicht zuruͤckkehren werde. — Der Koͤnigl. Preuß. Gesandte und bevollmaͤchtigte Minister am Kaiserl. Oesterreichischen Hofe, Herr Graf von Maltzan, wird noch einige Zeit im Bad Kreuznach verweilen. — Der Kaiserl. Oesterreichische Gesandte am Koͤnigl. Belgischen Hofe, Herr Graf von Dietrichstein, ist nach Bruͤssel zuruͤckgereist. — Se. Koͤnigl. Hoheit der Kurfuͤrst von Hessen besucht von Hanau öfters unsere Stadt; das neue Palais der Frau Graͤfin von Reichenbach er⸗
haͤlt nun seine innere Einrichtung.
IFtalieeaz b NRom, 20. Sept. (A. Z.) Gestern versammelten sich die
hiesigen Kuͤnstler und Kunstfreunde zu einem gastlichen Gelage, welches dem endlich heimgekehrten Meister Thorwaldsen zu Ehren veranstaltet worden war. Die Versammlung gehoͤrte zu den hei⸗ tersten und harmoniereichsten dieser Art. Der Zufall hatte es ge⸗ wollt, daß der Saal mit Stuckarbeiten nach den bekanntesten Werken des gefeierten Kuͤnstlers ausgeschmuͤckt war. Bei der Enthuͤllung des Transparents, das der geschickte Maler Rahl mit Huͤlfe von Freunden und Bekannten rasch ins Leben gezaubert hatte, erscholl ein Festgesang nach der Melodie: „Heil dem Manne ꝛc.“ Der gemuͤthliche Schluß desselben erhoͤhte die Wir⸗ kung dieses uͤberall freundlich aufgenommenen Liedes. Er lautet: Nach so vielen Ehren, Die Dein Haupt beschwere ““ Weil' in unserm Kreise
Aach der alten Weise. 1111“ Der Saͤnger hat sich zwar nicht genannt, aber es weiß so ziem⸗ lich Jedermann, daß es unser Landsmann H. W. Schulz aus Dresden ist, welcher bei dieser Gelegenheit auch einen poetischen Gruß an Thorwaldsen sprach. Die Tisch⸗Gesellschaft bestand aus Individuen fast aller Nationen des gebildeten Europa. Hierbei konnte es nicht anders als auffaͤllig seyn, daß von den vielen Fran⸗ zosischen Kuͤnstlern, die hier verweilen, auch nicht einer an diesem frohen Gelage hatte Antheil nehmen wollen. Man ist fast ge⸗ zwungen, zu glauben, diese haben sich mit Absicht, aus irgend einem bisher nicht bekannten Grunde, ausgeschlossen. .
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O Madrid, 19. Sept. Vorgestern empfing der hiesige Englische Gesandte vermittelst eines Couriers die ersten vom Gra⸗ fen Aberdeen an ihn abgefertigten Depeschen. Privatbriefe aus Paris, die mit derselben Gelegenheit hier eingingen, versichern, daß das Franzöoͤsische Kabinet beschlossen habe, den Herrn von Salvandy als Botschafter hier zu beglaubigen. Der hiefige Fran⸗ zoͤsische Geschaͤftstraͤger hat jedoch daruͤber noch keine bestimmte Nachricht erhalten. Der Correo Racional kheilte gestern ein Privat⸗Schreiben aus Paris mit, welches von einer Person her ruͤhrt, die zu den naͤheren Umgebungen der Koͤnigin Marie Christine gehoͤrt. Hierin heißt es in Bezyg auf die Ernennung des Herrn von Salvandy: „Die Nothwendigkeit, daß Frankreich unter den