1841 / 281 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

steht also mit der beabsichtigten Landarmee⸗Entwaffnung oder Verringerung in genauer Verbindung.é Ein Theil der Opposition will naͤmlich auch keine Armee⸗Verminderung und keinen Frie⸗ densfuß, ein großer Theil wuͤrde aber in eige Verminderung der Armee willigen, wenn eine gute Reserue fuͤr das stehende Heer gebildet wird. Setzt der Marschall Soult sein Kriegs⸗ Reserve⸗ Projekt durch, so koͤnnen von jedem Bataillon eine gewisse An⸗ zahl Compagnieen entlassen und nur die Cadres beibehalten werden. Dies wuͤrde natuͤrlich eine große Oekonomie zur Folge haben. An eine Wiederaufloͤsung der unter Herrn Thiers neu gebildeten Infanterie⸗ und Kavallerie⸗Regimenter wird gar nicht mehr ge⸗ dacht, obgleich fruͤher Herr Passy in der Kammer eine solche verlangte. Das Projekt des Marschall Soult geht nur darauf hinaus, ungefaͤhr 200 Mann von jedem Bataillon zu entlassen, also 2 Compagnieen, und mit der entlassenen Mannschaft eine

ei Keserve zu bilden.

Kriegee v-IeEe um Paris gehen rasch und unge⸗ saͤumt vorwaͤrts; einige Forts, z. B. das von Charenton, steigen bereits mit ihren Bastionsmauern vorzugsweise schnell empor. Die Truppen⸗Division unter dem Befehle des General⸗Lieutenants Schneider, welche an den Befestigungen und namentlich in der Ebene von Saint Denis links bis zum Boulogner Gehoͤlz hin und rechts bis Charenton zu arbeitet, ist jetzt auch durch das 17te leichte Infanterie⸗Regiment verstaͤrkt worden. Ein Theil des Bou⸗ logner Gehoͤlzes hinter Auteuil ist bereits ganz abgeschlagen. Das Hotz ist meistbietend verkauft worden. Mehrere Unternehmer, welche durch Kontrakt mit der Regierung einen Theil der Arbei⸗ ten uͤbernahmen und sich verpflichteten, die gewisse Anzahl Arbei⸗ ter zu stellen, haben Bankerott gemacht. Jetzt stehen daher die⸗ selben Arbeiter, nach dem Verschwinden der Unternehmer, welche sie gedungen hatten, unter der direkten Leitung der Militair⸗ Ingenieure. Die Regierung kann auf diese Art die Disziplin unter den Arbeitern leichter aufrecht halten. Ende Oktober wird das Arbeiten an der Einfassungs⸗Linie an vielen niedrig gelegenen Punkten, wie z. B. in der Ebene von Saint Denis und in der blaine qdu tombeau, wegen Feuchtigkeit fuͤr den Winter einge⸗ stellt werden. Eben deshalb wird auch jetzt bei der guten Wit⸗ terung so stark daran gearbeitet, den Erd⸗Aufwurf vor dem Win⸗ ter zu einer gewissen soliden Hoͤhe zu bringen, damit der Regen nicht die vollendete Arbeit waͤhrend des Winters allzusehr beschaͤdige.

Die Angabe Englischer Blaͤtter, daß bereits ein großer Theil der Karlistischen Soldaten in Folge der Amnestie uach Spa⸗ nien zuruͤckgekehrt sey, ist irrig. Wie sehr diese zogern und von den Legitimisten hier zuruͤckgehalten werden, bezeugt eine Procla⸗ mation, welche mehrere Praͤfekten im Guͤden an die Spanier dieser Tage veröffentlicht haben, um sie aufzufordern, Frankreich zu verlassen und nach Spanien heimzukehren, wo sie ein guter Empfang erwarte. Diese Proclamationen sind in Spanischer Sprache in den verschiedenen Depots der Spanischen Refugiers verbreitet worden, da jetzt alle Unterstuͤtzung der Soldaten von

Seiten der Regierung aufhoͤrt. Diesen Aufforderungen haben jetzt auch gegen 1200 Soldaten Folge geleistet, es bleiben jedoch noch immer mehrere Tausende in Frankreich. Die Regierung laͤßt jetzt diesen wissen, daß sie, wenn sie nicht nach Spanien zu⸗ ruüͤckkehren, in Nord⸗ Franzöͤsische Garnisonen verlegt werden sollen, wo bekanntlich weniger Karlistische Sympathieen herrschen als in Suͤd⸗Frankreich.

8 Großbritanien und Irland. Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Sitzung vom 4. Oktober. Veranlaßt durch eine im Unterhause gemachte Motion auf Vorlegung eines Nachweises uͤber die seit dem 4. Juni in der Admiralitaͤt vorgenommenen Ernennungen, erhob sich Graf Minto, der ehemalige See⸗Minister, und vertheidigte die Art und Weise, wie er als solcher bei der Vergebung von Stellen ver⸗ fahren sey. Er rechtfertigte etwa 20 von ihm vorgenommene Er⸗ nennungen, und zwar, wie es schien, zu vollkommener Zufrieden⸗ heit des Hauses, da ihm Niemand antwortete. (Von den Tory⸗ blaͤttern wird indeß entgegnet, daß damit noch nicht die vielen anderen Ernennungen, vielleicht zweihundertmal so viel in fuͤnf Jahren, als die gerechtfertigten 20, entschuldigt seyen, und daß man nur an das Spruͤchwort erinnern koͤnne: Qui s'excuse, vaccuse.) 1

Als sodann die zweite Lesung der Bill wegen der Fundirung von Schatzkammer⸗Scheinen beantragt wurde, tadelte Lord Mel⸗ bourne die Finanzplaͤne des Ministeriums, indem er sagte, man haͤtte wenigstens, wenn man doch durchaus zu dem Mittel einer Anleihe, um das Defizit zu decken, seine Zuflucht habe nehmen wollen, die Sache so einrichten muͤssen, daß der Erfolg des Pro⸗ jektes gesichert gewesen waͤre, was jedoch nicht der Fall sey; im Uebrigen wiederholte der Lord fast nur dasselbe, was schon im Unterhause von Lord J. Russell gegen die Zuruͤckhaltung des Mi⸗ nisteriums mit den von ihm beabsichtigten permanenten Abhuͤlfe⸗ Maßregeln gesagt worden. Graf Ripon erklaͤrte es aber fuͤr ei⸗ nen Irrthum, wenn man behaupte, der Plan des Kanzlers der Schatzkammer sey fehlgeschlagen; uͤbrigens, fuͤgte er hinzu, wuͤrde

auch das vorige Ministerium, waͤre es am Ruder geblieben, sich

am Ende nicht anders als durch eine Anleihe aus der Verlegenheit haben helfen koͤnnen. Der Herzog von Wellington, welchem Lord Melbourne gesagt hatte, er brauchte nur eine Motion in Betreff der

Korngesetze anzukuͤndigen, und es wuͤrden sich schon Mitglieder

enug zur Berathung einfinden, so vorgeruͤckt auch die Zeit der

Parlaments⸗Sitzungen sey, antwortete hierauf, er danke dem ed⸗ len Lord fuͤr eine so schmeichelhafte Meinung von seiner Autori⸗ taͤt, aber er habe niemals daran gedacht, einen Plan zur Aende⸗ rung der Kerpgesege vorzuschlagen. Nach einigen weiteren De⸗ batten erhielt die obengenannte Bill ihre zweite Lesung, und die Bill zur Verlaͤngerung der Armen⸗Kommission passirte dann noch den Ausschuß.

London, 5. Okt. Morgen wird die Koͤnigin in Schloß Windsor eine Geheimeraths⸗Versammlung halten, in welcher Ih⸗ rer Majestaͤt die Thron⸗Rede zum Schluß des Parlamentes zur Genehmigung vorgelegt werden soll. Heute Nachmittag wird durch die Köͤnigliche Kommission im Oberhause mehreren Bill's, welche von beiden Haͤusern angenommen sind, die Sanction Ihrer Ma⸗ jestaͤt ertheilt worden. Gestern Nachmittag war Kabinets⸗Rath bei dem Premier⸗Minister, vermuthlich um die noͤthigen Anord⸗ nungen zur Prorogation des Parlamentes zu treffen.

Die Ernennung Lord Cowley's zum Botschafter in Paris scheint nun entschieden zu seyn; ein konservatives Blatt, der Courier, meldet, daß der Franzoͤsischen Regierung schon foͤrm⸗ liche Anzeige davon gemacht worden sey. „Man wird allgemein f s Blatt hinzu, „daß die Ernennung dieses lie⸗ uͤrdigen und verdienten Edelmannes vollkommen passend

ugeben,“ fuͤgt die begawa

en ist. Sir Robert Gordon wird im Vertrauen vüisien bezeichnet, und mit einer einzigen Aus⸗ nahme vielleicht, koͤnnte dieser Posten wohl nicht besser besetzt Sir Robert ist, wie sein edler Bruder, der Graf von ein Mann von ausgezeichnetem Geist und hat sich als 8 11“ 8 8 v““ 1 .““

werden. Aberdeen

v ““

Diplomat im Staatsdienst durch sein Talent, seine Gewandt⸗ heit und sein savoir faire in Stellungen, welche den Ver⸗ ein aller dieser Eigenschaften erforderten, sehr hervorgethan. Beilaͤufig duͤrfen wir aber wohl fragen, ob denn Lord Strangford, Lord Heytesbury und Lord Stuart de Ro⸗ thesay vergessen werden sollen.“ Dieselbe Frage wirft auch die Times auf, indem sie bemerkt: „Es sind dies Namen von mehr als Europaͤischer Beruͤhmtheit, aufs engste und ehrenvollste mit allen großen Ereignissen und denkwuͤrdiger Geschichte der Welt seit laͤnger vielleicht als dreißig Jahren vor der Ministerial⸗ Umwaͤlzung von 1830 verknuͤpft. Wir wollen keine gehaͤssigen Unterscheidungen machen, aber wahrlich, die Dienste, Talente und Anspruͤche dieser ausgezeichneten Maͤnner koͤnnen denen keines Anderen nachgesetzt werden, in der oͤffentlichen Meinung nehmen wenigstens die des Lord Stuart de Rothesay und des Lord Heytesbury einen groͤßeren Raum ein als die irgend eines lebenden Diplomaten ohne Ausnahme. Lord Heytesbury soll Indien, wofuͤr er waͤhrend der kurzen fruͤheren Verwaltung Sir R. Peel's im Jahre 1835 bestimmt war, abgelehnt haben, aber es ist uns nicht zu Ohren gekommen, daß er sich auch aus⸗ druͤcklich geweigert haͤtte, einen Dienst in Europa zu uͤbernehmen. Lord Stuart ist vom Geruͤcht fuͤr Indien genannt worden, und man weiß sehr wohl, daß bei dem Direktorium der Ostindischen Compagnie seine Ernennung weit populairer seyn wuͤrde, als die irgend eines anderen Individuums. Die Art, wie er die Regie⸗ rung und die Angelegenheiten Portugals in finanzieller, bkonomischer und politischer Hinsicht als vornehmstes Mit⸗ glied des Regentschafts⸗Rathes im Peninsular-Kriege lei⸗ tete, zeichnete sich, wie allgemein anerkannt, durch Geschick⸗ lichkeit, Energie und Emsigkeit fast ohne gleichen aus. In un—⸗

glaublich kurzer Zeit stellte er Ordnung inmitten allgemeiner Anar⸗

den Weg, die nun ebenfalls, aber nach der rechten Seite

hin, nebst drei Wagen von der Bahn wich. An der ersteren

sprang der Kessel, weil sich vermuthlich das Sicherheits⸗

Ventil verstopft hatte; auch stießen die Wagen in Folge der ploͤtz⸗ lichen Hemmung so furchtbar zusammen, daß einer derselben ganz

in Stuͤcken zerschmettert wurde. Sechs Personen wurden dabei

verwundet, vier toͤdtlich und die beiden anderen auch lebensgefaͤhr

lich. Unter denen, die auf der Stelle todt blieben, wurde einem der Kopf abgerissen, dem anderen der Brustkasten zermalmt. Den Uebrigen fehlte es zwar nicht an augenblicklichen Beistand, da sich sechs Aerzte auf dem Zuge befanden, aber auch bei vier anderen, minder furchtbar verletzten Passagieren, war keine Huͤlfe mehr an⸗ wendbar.

F London, 5. Okt. gen vertagen. Das Unterhaus versammelte sich gestern gar nicht, indem die Minister natuͤrlich Debatten zu vermeiden suchen, welche das Land aufregen, und zwar mehr als irgend etwas Anderes. Im Oberhause jedoch veranlaßte Lord Melbourne den Grafen Ripon und den Herzog von Wellington etwas zu sagen, und letzterer sagte dann mehr, als seinen Kollegen lieb seyn mochte. Peel hatte naͤmlich die Erwartung erregt, daß er in dem jetzigen Getraide Gesetz einige Veraͤnderung zu machen gedenke, und gar viele von den Mittelklassen, die ihre Stimmen Maͤnnern von sei⸗ ner Partei gaben, hatten erklaͤrt, daß sie solches in der Erwartung thaͤten, Peels Weisheit wuͤrde, selbst mit Bei⸗ behaltung der wandelbaren Skala, das Gesetz fuͤr den Han⸗ delsstand betraͤchtlich zu ermaͤßigen wissen. Er selbst hat auch, seitdem er Minister geworden, nichts geaͤußert, welches eine solche Erwartung niederschlagen koͤnnte. Graham und Stanley ließen in den Reden, welche sie bei ihrer neulichen Wiedererwaͤhlung

chie her; er schuf eine Staats⸗Einnahme, die fuͤr alle die großen,

ordentliche Werth seiner Dienste laͤßt sich daraus abnehmen, daß der große Herzog (Wellington) durch ihn in den Stand gesetzt wurde, aus Portugal jene unermeßlichen Huͤlfsquellen zu ziehen, durch die er seine Sieger⸗Laufbahn in Spanien zu verfolgen ver⸗ mochte, und ohne die er sich wahrscheinlich auf die bloße Verthei⸗ digung und Occupation von Portugal haͤtte beschraͤnken muͤssen. Wir wissen, daß die kompetentesten Richter, die zu den Portugie⸗ sischen Akten Zugang hatten, anerkannt haben, daß Portugal weder vor⸗ her, noch seitdem ein so vollkommenes, klares und einfaches Finanz⸗ System besessen, als das, welches von Lord (damals Herrn) Stuart waͤhrend seiner Verwaltung eingefuͤhrt und in jedem Regierungs⸗De⸗ partement beharrlich durchgesetzt wurde. Fuͤr die Regierung eines so maͤchtigen Reichs, wie Indien, mit so außerordentlichen, verwickel⸗ ten und weitverzweigten politischen, fiskalischen, materiellen und kommerziellen Interessen, koͤnnte Riemand vor der oͤffentlichen Meinung fuͤr besser geeignet gehalten werden, vermoͤge fruͤherer Dienste und Erfahrungen, als Se. Herrlichkeit, falls diese Stel⸗ lung ihm zugedacht seyn sollte. Zum Schlusse dieser Bemerkungen muͤssen wir noch, wenn uns nicht ungerechte Vergeßlichkeit vor⸗ geworfen werden soll, eines aaderen Namens von hohem diplo⸗ matischen Ruf erwaͤhnen, wir meinen Sir Ch. Vaughan, dessen Wie⸗ deranstellung in aktivem Dienst fuͤr das Land sehrvortheilhaft und ehren⸗ voll seyn wuͤrde.“ Man kann auch aus diesem, wie aus anderen Ar⸗ tikeln der Times ersehen, daß dieses Blatt eine Section der Tory⸗Partei vertritt, die sich den Entscheidungen des Premier⸗ Ministers nicht ganz zu uͤberlassen gesonnen ist, sondern auf eige⸗ nen Fuͤßen stehen und demselben auf gute Manier und mit aͤuße⸗ rem Anstande hier und da ein wenig unter die Hand geben moͤchte, wie er das Land zu regieren und seine Bevollmaͤchtigten und Ge⸗ huͤlfen auszuwaͤhlen habe. So faͤhrt die Times auch fort ihre

Einwendungen und Bedenklichkeiten gegen die Ernennung Sir Stratford Canning's zum Gesandten in Konstantinopel auseinanderzu⸗ setzen, wovon schon neulich Erwaͤhnung geschehen; dieser Diplomat meint sie, werde dort, bei seinem Mangel an Kaltbluͤtigkeit und Vorsicht, die schwierigste Stellung haben, einmal den Russischen Agenten gegenuͤber, weil von dieser Seite her die entschiedenste Abneigung gegen ihn vorhanden sey, zweitens bei der abwechseln⸗ den Insolenz und Servilitaͤt der Politik des Serails und drit⸗ tens in Betracht der mit Englands Interessen kollidirenden Zwecke und Forderungen Frankreichs in den orientalischen Angelegenhei⸗ ten. „Im Ganzen also“, schließt das genannte Blatt, „sind wir geneigt, es zu bedauern, daß Sir Stratford Canning sich nicht mit der ruhigeren Gesandtschaft in Wien begnuͤgt hat.“

1 Irland wurde bekanntlich als die Haupt⸗Schwierigkeit fuͤr Sir R. Peel's Verwaltung bezeichnet; die ministeriellen Blaͤtter glauben jedoch schon jetzt die feste Ueberzeugung aussprechen zu koͤnnen, daß Irland gar keine Schwierigkeiten darbiete. „Die Konservativen dieser Insel“, sagt der Standard, „Protestanten sowohl wie Katholiken, sind von den redlichen Absichten der Re⸗ gierung und von der Wichtigkeit, ihnen allen moͤglichen Beistand,

sey es thaͤtigen oder stillen, zu gewaͤhren, zu tief durchdrungen, als daß sie nicht das Aeußerste aufbieten sollten, um zu beweisen, daß

die Androhung von Schwierigkeiten grundlos sey.“ Einerseits wird, um dies zu belegen, die Rede zitirt, welche Herr F. Folliott, der von der Grafschaft Sligo einstimmig zum Parlaments⸗Mit⸗ gliede gewaͤhlt worden, an seine Konstituenten gehalteu, und das ge⸗ nannte Blatt bemerkt dabei, daß die Waͤhler dieser Grafschaft, die stets fuͤr die Orangistischste in Irland gegolten, Aeußerungen wie folgende mit dem allgemeinsten Beifall aufgenommen: „Ich bin uͤberzeugt, daß ich die Gesinnung jedes Proͤtestanten ausspre⸗ che der mich hoͤrt, jedes Protestanten im Lande, wenn ich sage, daß ich den Mann verachten wuͤrde, der im Stande waͤre, seinen Nachbar, der sich von seinem Gewissen zu einer anderen Gottes⸗ Verehrung gedrungen fuͤhlt, in seinen Gefuͤhlen zu verletzen und zu beleidigen.“ Andererseits wird auf O' Connell's gemaͤßigtere Haltung hingewiesen, als ein unverkennbares Zeichen, daß er fuͤr seine Agitation nicht mehr den fruͤheren Boden finde, daß das so lange von ihm bethoͤrte Volk seiner Taͤuschungen muͤde sey und sich nach Ruhe sehne.

Nachrichten aus Lissabon vom 27. September zufolge, war das Vertrauens⸗Votum der Deputirten⸗Kammer, durch welches die Minister autorisirt werden, die Steuern und anderen oͤffent⸗ lichen Einnahmen fuͤr die Zeit vom 1. Oktober 1841 bis zu Ende Junt's 1842 im voraus zu erheben, vom Senat am 23sten be⸗ staͤtigt worden, hatte dann die Koͤnigliche Genehmigung erhalten und war in der Regierungs⸗Zeitung als Gesetz erschienen. Die Regierung war aber noch nicht im Stande gewesen, auf diese Er⸗ maͤchtigung hin die projektirte Anleihe von 900 Contos Reis auf⸗ zubringen. .

Auf der kuͤrzlich erst eroͤffneten Eisenbahn zwischen London und Brighton hat sich am Sonnabend ein Ungluͤcksfall ereignet, der vier Menschen das Leben kostete. Als naͤmlich der von zwei Maschinen sortbewegte Wagenzug den Durchstich im Copyhold⸗ Huͤgel bei Cuckfield erreicht hatte, wich die erste Lokomotive, man weiß nicht durch welchen Zufall, aus den Schienen und fuhr links in die Wand des Durchstichs hinein; halb blieb sie noch auf der Bahn stehen und versperrte dadurch der folgenden Lokomotive

stets zunehmenden Ausgabe⸗Beduͤrfnisse ausreichte, und der außer⸗

man es ihnen erlauben wollte, das Gesetz zu lassen, wie es ist.

Der Herzog aber sagte: Er koͤnne kein Parlament berufen, um

demselben zu sagen, er wolle das Getraidegesetz veraͤndern,

er habe keine solche Absicht; koͤnne es auch gar nicht,

er noch gar nicht daruͤber nachgedacht habe!

ist ein bedeutendes Gestaͤndniß, welches die Gegner werden

frefflich zu benutzen wissen, wenn es auch von anderen Ministern

uund den Journalisten der Partei noch so mildernd gedeutet wer⸗

den kann. Freilich ist auch Wellington der Mann nicht, der da sagt, was er nicht sagen will.

Inzwischen werden immer fort Versammlungen zur Ab⸗ sassung von Bittschriften an die Koͤnigin gehalten, das Haus nicht auseinander gehen zu lassen, obgleich nun ein jeder weiß, daß solche nichts helfen werden, indem die Mi⸗ nister ihren Entschluß unwiderruflich gefaßt haben. Aber man laͤßt sich hier, wenn man sich einmal zu einem politischen Verfah— ren entschlossen hat, durch den Gedanken, daß solches unmittelbar nichts hilft, nicht irre machen. Schon daß man die Bittschriften nicht ans Parlament, sondern an die Koͤnigin richtete, hat seine Bedeutung. Man will damit erklaͤren, daß das Parlament fuͤr die Buͤrger⸗Klassen kein Gefuͤhl habe. Nun, wird man sa⸗ gen: es sind so viele hundert von so vielen Tausenden unterzeich⸗

nete Bittschriften an die Koͤnigin gegangen, und ohne Erfolg ge⸗ blieben. Dieses beweist, daß auch die Monarchin nichts gegen die Oligarchie vermag. Dies wird in kurzem eine ziemlich allge⸗ meine Sprache werden, und ich muͤßte mich sehr irren, wenn die Bewegung nicht auch die Massen mit fortreißt. O’'Connor und einige andere Chartisten⸗Haͤupter arbeiten zwar aus Leibeskraͤften mit Wort und Schrift daran, diese von den Mittelklassen getrennt zu erhalten. Aber man darf sie nur ernstlich und anhaltend als besoldete Emissaire der Gutsher⸗ ren ausschreien, um ihren Einfluß gaͤnzlich zu vernichten. Schon wird die Erklaͤrung Wellington's, es fehle nicht an Lebensmitteln im Lande, bei den duͤrftigen Arbeitern in den Fabrikgegenden vielfach benutzt.

Auch hat man hier und da Winke von einem passiven W derstande gegen die Entrichtung der direkten Steuern fallen la sen. Dies waͤre ein verzweifelter Vorschlag, der aber in den Faͤ⸗ brikgegenden wohl Anklang finden duͤrfte, aber auch Viele von der weiteren Theilnahme an der Bewegung zuruͤckschrecken wuͤrde. Ueberhaupt herrscht unter den Gegnern des Getraide⸗Gesetzes noch großer Zwiespalt uͤber die Art und Weise, wie dasselbe be— kriegt werden solle; denn waͤhrend ein Theil fuͤr drohende Bewe⸗ gungen ist, welche die Gutsherren einschuͤchtern sollen, erwartet

Diskussion erlangen zu koͤnnen. Nur der Trotz der Konservati ven vermoͤchte es, alle Theile zu vereinigen, wenn anders di bisherigen Haͤupter der League nicht von ihrer Seite zu weit gehen.

Niederlande.

Aus dem Haag, 4. Okt. 1 Generalstaaten wurde heute der Bericht der Central⸗Section uͤber das Budget von 1842 und 1843 abgestattet. Es geht daraus

get zu bemerken sey. Man sprach die Besorgniß aus, daß Ver⸗ mehrungen der Staatsschuld auch fernerhin unvermeidlich seyn wuͤrden, um so große Ausgaben zu decken. Einschraͤnkungen und Vereinfachungen des Staatshaushaltes haͤlt man fuͤr dringend nothwendig. Auch sprach man sich gegen die Bewilligung eines zweijaͤhrigen Budgets aus, indem man unter den gegenwaͤrti⸗ gen Umstaͤnden, da noch so wenig geschehen sey, um. den fruͤher geaͤußerten Wuͤnschen der Kammer zu entsprechen, hoͤchstens auf den Zeitraum eines Jahres zur Bewilligung der S n ꝛc. sich verstehen koͤnne.

Belgien.

28 Antwerpen, 5. Okt. Wenn man, wie ich in den letzten Wochen gethan, das juͤngste Europaͤische Koͤ⸗ nigreich durchwandert hat, fuͤhlt man nichts lebhafter, als die voͤllige Abwesenheit einer einzigen, durchgreifenden Volks⸗ thuͤmlichkeit. Koͤnnte man die Verschiedenheit der Sprachen, der Sitten und der Abstammung, als einzigen ausreichenden Grund der Losreißung Belgiens von Holland ansehen, so wuͤrde man Muͤhe haben zu finden, weshalb die Zerfaͤllung in Belgien nicht weiter um sich greift. Trotz aller Versuche und Maßregeln zur Foͤrderung der Centralisation, ist dieses Land noch immer ein Konglomerat, ein Foͤderativstaat, wie zur Zeit Karls des Kuͤhnen. Groͤßer als diese sich am Ende aufhebenden Provinzial⸗Indi dvualtaken, ist jedoch die Kluft, welche die beiden Volks⸗ ¹ scheidet, die man zusammengefaßt Belgier nennt. Von diesen beiden Volksstaͤmmen ist es der Welsche oder, wie er hier genannt wird, der Wallonische, der in seiner Hinneigung zu Frankreich die Belgische Revolution gemacht hat, und an dessen aͤußerster Spitze und Vorhut die Luͤtticher stehen, von deren unruhvollem Geiste schon die Jahrbuͤcher des Mittelal⸗ ters voll sind. So wie Bruͤssel, wenngleich nur in jenen hoͤheren Staͤnden Welsch, in den mittleren und niederen rein Flaͤmisch,

8 v“

Staͤmme

Das Parlament soll sich uͤbermor⸗

hielten, freilich den Wunsch der Aristokratie durchblicken, wenn

der andere alles, wenn auch etwas langsamer, durch fortgesetzte

In der zweiten Kammer der

hervor, daß man in dieser Kammer fortwaͤhrend unzufrieden ist uͤber den Mangel an Sparsamkeit, der auch in dem neuen Bud⸗

11114“4A4*4*n

der Mittelpunkt jener Bewegungs⸗Partei ist und zur Hauptstadt des Reichs gemacht wurde, eben so ist Gent, reich an großen und alten Erinnerungen und Schaͤtzen, der Hauptsitz der Flaͤmischen, am Hergebrachten hangenden, mit Deutschland verwandt fuͤhlen⸗ den, an Seelenzahl groͤßeren Partei.

Als eine seit fuͤnf Jahren stets wachsende und gegenwaͤrtig zum voͤlligen Ausbruch gekommene Wirkung dieser Spaltung, ist denn auch anzusehen, daß, waͤhrend die Beeintraͤchtigung und Ver⸗ draͤngung der eigenen Sprache (der Franzoͤsischen) eine der Haupt⸗ beschwerden der Urheber der Revolution in Bruͤssel gebildet hat, jetzt in Flandern und insbesondere in Gent, eine systematische und gehaltvolle Reaction der Flaͤmisch Sprechenden gegen die Wel⸗ schen stattfindet. Die Sammlung, Erklaͤrun und Sichtung sprachlicher, volksthuͤmlicher und sachlicher Alterthuͤmer und Feaste der schoͤnen rein germanischen Vorzeit, ist das Ziel der eifrigsten Be⸗ muͤhungen, einer Reihe sehr unterrichteter, scharfsinniger, uner⸗ muͤdlicher, meist juͤngerer Schriftsteller geworden, unter denen ich nur die mit Recht Deutschland werthe Namen Willems, Serrone, Boisin, Blommaͤrt, St. Gerois, Dacker u. s. w. anfuͤhre. Nicht allein durch den Druck in Flaͤmischer Sprache, in der ein volles Drittel al⸗ ler im vorigen Jahre in Belgien erschienenen Originalschriften abgefaßt waren, sucht man dieselbe neu zu beleben und zu verbreiten. Es hat sich auch ein eigenes Flaͤmisches Theater in Gent, im Ge⸗ gensatze des prachtvollen Franzoͤsischen, gebildet, dessen Schauspie⸗ jer saͤmmtlich Dilettanten sind. Ein dortiger Arzt, von Peene, ist der Haupt⸗Dichter fuͤr dieses junge Theater, auf welchem ich das rein Gentische Stuͤck Jakob von Artevelde mit Begeisterung auf⸗ fuͤhren sah, in welchem die Frau des Dichters mit Gluͤck die Rolle der Christine von Artevelde gab.

Die dritte große Stadt Belgiens, Antwerpen, wuͤrde durch ihren Brabantischen Ursprung und ihre Lage gleichfalls voͤllig zur Flaͤ⸗ mischen Partei gezaͤhlt werden muͤssen, wenn nicht die Rivalitaͤt gegen Holland, so wie die mehr kosmopolitische Faͤrbung der Han⸗ delsstadt hier der Entschiedenheit auf jener Seite ein betraͤchtli⸗ ches Gegengewicht darboͤte.

Wie weit die Folgen dieser tiefgehenden, aber nur wenig sichtbaren Bewegung gehen werden, laͤßt sich schwer im voraus sagen. Auch das politische Element sucht sich derselben zu bemaͤchtigen, wie man denn z. B. in Bruͤssel bei den eben beendigten, nur als Lustbarkeit be⸗ trachteten September-Festen allgemein das Geruͤcht verbreitet hatte, es werde ein Orangistischer Aufstand stattfinden. Am wichtigsten duͤrften bei dem herrschenden Zeitgeiste die kuͤnftigen Zoll⸗Ver⸗ haͤltnisse dieses Landes auch fuͤr die oben beruͤhrte Sprach- und Stammfrage werden und deshalb nichts seyn, als dieselben ins Auge zu fassen.

Deutsche Bundesstaaten.

München, 3. Okt. Das große Landwirthschafts⸗Fest auf der Theresien-Wiese hatte heute bei guͤnstiger Witterung statt. Ihre Majestaͤten der Koͤnig und die Koͤnigin trafen nach 2 Uhr auf dem Festplatze ein und wurden von den Tausenden, welche die Anhoͤhe und die Ebene bedeckten, mit dem lautesten Jubelruf be⸗ gruͤßt. Es ist dies unstreitig der schoͤnste und ergreifendste Mo⸗ ment des Festes. Der ganze Vorgang bot uͤbrigens auch in die⸗ sem Jahre nichts Neues. Nach geschehener Vertheilung der Preise an die Landwirthe begann der Wettlauf von 31 Rennpferden.

Stuttgart, 4. Okt. Hier ist folgende Proclamation er⸗ schienen: 1

„An Mein Volk. Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Wuͤrttemberg. Liebe Getreue! In dem allgemeinen und begeister⸗ ten Antheil, den Mein Volk durch Abgeordnete aus allen Staͤnden und Klassen desselben, aus allen Ober⸗Aemtern und Gemeinden des Koͤnigreichs, an der Feier meines fuͤnfundzwanzigjaährigen Regie rungs⸗Jubilaͤums genommen, habe Ich mit freudiger Ruͤhruug neue sprechende Beweise seiner Mir stets bewaͤhrten Treue, Liebe und An⸗ haͤnglichkeit erhalten. Ich folge daher gern dem Drange Meines Herzens, indem Ich Meinen saͤmmtlichen geliebten Unterthanen, und insbesondere denjenigen, welche bei dieser Feier persoͤnlich mit⸗ gewirkt haben, Meinen gnäaͤdigen Dank und zugleich Mein aller⸗ hoͤchstes Wohlgefallen uͤber den Sinn fuͤr Anstand und Ordnung, welcher diese Feste auszeichnete, hiermit oͤffentlich ausdruͤcke. Ich ertheile hierbei mit wahrem Vergnuͤgen Meinen getrenen Untertha⸗ nen die Versicherung, daß Ich in ihren dankbaren Gefuͤhlen und Gesinnungen den schoͤnsten Lohn fuͤr Dasjenige finde, was Ich im Laufe Meiner fuͤnfundzwanzigjaͤhrigen Regierung fuͤr ihr wahres Wohl zu wirken bestrebt gewesen bin, daß ihr Gluͤck und ihre Wohl⸗ fahrt auch ferner das einzige Ziel Meiner landesvaͤterlichen Bemuͤ⸗ hungen seyn werde, und daß Ich die allguͤtige Vorsehung, mit ge⸗ ruͤhrtem Danke fuͤr ihren bisherigen Beistand, anflehe, auch in Zu⸗ kunft diese Meine Bemuͤhungen mit ihrem goͤttlichen Segen zu be⸗ gleiten. Hiernaͤchst verbleibe Ich allen Meinen getreuen Untertha⸗ nen mit Meiner Koͤniglichen Huld und Gnade zugethan. Gegeben Stuttgart, den 3. Oktober 1841. Wilhelm. Auf Befehl des Koͤnigs: der Staats⸗Secretair Vollnagel.“

Darmstadt, 5. Okt. Die gestrige Nummer der Großher⸗ zoglich Hessischen Zeitung enthaͤlt folgende offizielle Anzeige: „Darm⸗ stadt, 1. Oktober. Heute ist der von Sr. Koͤnigl. Hoheit dem Großherzoge zum Finanz⸗Minister befoͤrderte Ober⸗Finanz⸗Kammer⸗ Praͤsident von Kopp von Sr. Excellenz dem dirigirenden Staats⸗ Minister Freiherrn du Thil beeidigt und in sein neues Amt ein⸗ gefuͤhrt worden.“ Sonach hat der im August verstorbene Finanz⸗ Minister von Hofmann einen Nachfolger erhalten.

Leipzig, 7. Okt. Se. Majestaͤt der Graf von Nassau ist diesen Abend halb 6 Uhr auf der Leipzig⸗Dresdener Eisenbahn hier angekommen und hat seine Reise ohne Aufenthalt nach den Nie⸗ derlanden fortgesetzt. u“

Hestenreichht— Wien, 4. Okt. Se. Majestaͤt der Kaiser haben Sr. Durch⸗ laucht dem regierenden Fuͤrsten Karl Anton zu Hohenzollern⸗Sig⸗ maringen, das Inkolat des Herrenstandes in dem Koͤnigreiche Boͤhmen und en Maͤhren und Schlesien

Luzern, 30. Sept. Die Regierung des Kantons Luzern hat an saͤmmtliche eidgenoͤssische Staͤnde nachstehendes Kreisschrei⸗ ben 8 der Angelegenheit der Aargauischen Kloͤster erlassen:

iebe Eidgenossen! Die hohe Tagsatzung hat am 4ten d. M., nachdem sie einen umfassenden Kommissional⸗Bericht in der Angelegenheit der Kloͤster des Kantons Aargau vernommen, sich auf den 25sten Weinmongat vertagt. Die wichtige Angelegenheit, welche im Laufe dieses Jahres die hohe Tagsatzung bercits in zwei Ver⸗ sammlungen waͤhrend einer Reihe von Sitzungen beschaͤftigt hat wird also in einer dritten wiederkehren, und in den meisten hohen eidgenoͤssi⸗ schen Staͤnden werden vorher die obersten Stellvertreter des Boltes vfAmn. mentreten, um neuerdings uͤber die Instruction, welche der an 5 8 destag zu sendenden Ehrengesandtschaft zu ertheilen ist, Rath nut vffe en Bei der Hochwichtigkeit des in Frage liegenden Gegenstandes acschr gesammte Schweizerische Eidgenossenschaft, so wie insbesondere fuͤr die katholischen Staͤnde und Einwohner unseres Vaterlandes, glauben

u“

e. . nsi int z ees. hch. ba229S—

wir zufolge unserer Stellung im Bunde als reinkatholischer Stand, der von jeher die Wahrung der Rechte seiner Glaubensgenossen im gesammten Vaterlande zu einer besonderen Aufgabe sich gemacht hatte, einer uns obliegenden Pflicht nachzukommen, wenn wir mit der ernst⸗ lichen Bitte an Euch, G. L. E., gelangen, eine reife Wuͤrdigung der obschwebenden Bundes⸗ und konfessionellen Frage angedeihen zu las⸗ sen, und Euere Gesandtschaft mit solchen Instructionen zu versehen, welche geeignet sind, das Ansehen des gebrochenen Bundes herzustellen und die Besorgnisse der religids beaͤngstigten Gemuͤther des katholi⸗ schen Volkes verschwinden zu machen. Wir erlauben uns in der rei⸗ nen Absicht, zu Erreichung dieses Zieles unser Moͤgliches beizutragen, mit gegenwaͤrtigem Schreiben an Euch zu gelangen, und die Wich⸗ tigkeit der obschwebenden Angelegenheit sowohl fuͤr den Bund als auch die konfessionellen Verhaltnisse unseres Vaterlandes Euch zu Gemuͤthe zu fuͤhren.

Die Veranlassung zur Aufnahme des Artikel XII. in den Bun⸗ des Vertrag, wodurch „der Fortbestand der Kloͤster und Kapitel, und die Sicherheit ihres Eigenthumes, so weit es von den Kantons⸗Re⸗ gierungen abhaͤngt, gewaͤhrleistet wurde“, gab bekanntlich eine vom 7. Mai 1815 datirte an die damalige hohe Versammlung eidgenofsi⸗ scher Staͤnde gerichtete Note des apostolischen Nuntius in der Schweiz. Saͤmmtliche Staͤnde waren bei der mehrmaligen Berathung dieses Gegenstandes vollstaͤndig daruͤber einverstanden, daß eine solche Be⸗ stimmung der Interesse der Beruhigung der katholischen Bevoͤlkerung

der Schweiz entweder auf dem Wege eines Konkordates oder Aufnahme in den Bundes⸗Vertrag, zu einer staatsrechtlichen Geltung erhoben werde. Zur vollen Beruhigung der Kloͤster und mit ihnen der katho⸗ lischen Staͤnde wurde sogar von der Feststellung einer solchen Bestim⸗ mung auf dem Wege des Konkordates abgesehen und in den Bundes⸗Ver⸗ trag der Artikel, wie er lautet, aufgenommen. Aus dem ganzen Verlaufe der Berathung dieses Artikels ergiebt es sich, daß es im Willen der den Bundes-Vertrag berathenden und abschließenden Staͤnde lag, auf eine unzweideutige Art die katholische Bevolkerung der Schweiz und die Kloͤster uͤber den ferneren Fortbestand und die Sicherheit des Eigenthums der letzteren zu beruhigen und vollkom⸗ men sicher zu stellen; aus allen Verhandlungen leuchtet die Loyali⸗ taͤt der eidgenoͤssischen Staͤnde klar und auf eine erfreuliche Weise hervor.

Eine unbefangene Pruͤfung und Auslegung des Artikels XII. selbst uͤbrigens, abgesehen von seinem geschichtlichen Ursprunge, lediglich seinem Wortlaute nach, fuͤhrt zu einem eben so unzweideutigen Resultate. Der Bund, das darf dem bestimmt gefaßten Wortlaute des Arti⸗ kels XIlI. gegenuͤber, nicht gelaͤugnet werden, hat die Fortdauer der Kloster und Kapitel auf dem gesammten Schweizerischen Staatsgebiete gewaͤhrleistet. Durch diese Gewaͤhrleistung, wenn ihr irgend ein Sinn uünterlegt werden will, hat der Bund die Pflicht uͤbernommen, wo die Fortdauer derselben bedroht werden sollte, seine Intervention zu Gun sten des oder der bedrohten Klöster eintreten zu lassen. Der Bund hat also durch diesen Artikel Rechte und Pflichten erhalten, Rechte gegenuͤber den souverainen Staͤnden, Pflichten gegenuͤber den Kloͤstern und der gesammten katholischen Bevoͤlkerung der Schweiz, welche die Kloͤster als Institute ihres Glaubens betrachtet. Die vom Bunde diesfalls uͤbernommene Pflicht begruͤndet fuͤr ihn die moralische und rechtliche Nothwendigkeit, vorkommendenfalls von seinem ihm zustehen⸗ den Rechte Gebrauch zu machen. 1

Die Kantone haben also durch den Artikel XII. eine Verpflich⸗ tung gegenuͤber von Dritten uͤbernommen; diese Dritten sind vorab die katholische Bevoͤlkerung der Schweiz und sodann die Kloͤster. Der Einwurf, als haben durch den Bundes⸗Vertrag, als ein gegenseitiges Buͤndniß lediglich zwischen einzelnen Staaten, keine Verpflichtungen gegen Dritte, beim Vertrage Fremde gegruͤndet werden koͤnnen, darf wohl kaum im Ernste gemeint seyn; ist es doch rechtlich und ge⸗ schichtlich, unbesteitten, daß zwischen Staaten und Individuen oder Corporationen eben so gut rechtliche Verhaͤltnisse begruͤndet werden koͤnnen, als zwischen einzelnen Staaten.

Deer Artikel XII des Bundes⸗Vertrages ist uͤbrigens nicht der einzige Artikel desselben, wo Verpflichtungen gegen Dritte und deren wohlbegruͤndete Rechte anerkannt wurden. Wir verweisen hier auf Artikel XIII, mittelst welchem die Helvetische National⸗Schuld als eine auf dem Bunde ruhende Vekpflichtung, als eine Verpflichtung gegen Dritte nicht unter den Vertragschließenden nicht Mitbegriffene, anerkannt wurde. Hat man je gewagt, diese Verpflichtung gegen die Glaͤubiger der Helvetischen National⸗Schuld in Zweifel zu ziehen, von dieser Verpflichtung willkuͤrlich eine Ausnahme zu gestatten? Wuͤrde ein Antrag, zu welcher Zeit und unter was immer fuͤr kriti⸗ schen Zeitumstaͤnden derselbe gestellt worden waͤre, daß der Bund vor diesem Artikel seine Augen schließe, nicht als ein Brandmal auf die Ehre der Schweizerischen Nation angesehen worden seyn? Ist die Schweizerische National⸗Ehre minder betheiligt, wenn Willkuͤr uͤber einen anderen Paragraph des Bundes den Stab bricht?

Der Große Rath des Kantons Aargau hat durch sein Dekret vom 13. Januar, wodurch säͤmmtliche auf Aargauischem Staatsge⸗ biete gelegene Kloͤster aufgehoben wurden, eine offenbare Verletzung des Artikels XII. des Bundes⸗Vertrags begangen: zweimal hat die⸗ ses die Bundes⸗Versammlung ausgesprochen, und mit diesem Aus⸗ spruch die Pflicht zur Wiederherstellung des verletzten Bundes in dem Sinne anerkannt, wie dieselbe von uns so eben als aus dem Bundes⸗Vertrag hervorgehend entwickelt worden ist. Wir geben uns mit aller Beruhigung der Erwartung hin, daß diesen Standpunkt des Bundesrechts und der Bundespflicht die hohe Tagsatzung in die⸗ ser Angelegenheit bis Austrags derselben einnehmen werde.

Saͤmmtliche Mitglieder der von der hohen Tagsatzung nieder⸗ gesetzten Kommission, mit Ausnahme eines einzigen, haben ebenfalls diesen bundesrechtlichen Standpunkt zur Grundlage ihrer daherigen Antraͤge gemacht Die Verschiedenheit ihrer Antraͤge ist nur dem Mangel einer konsequenten Durchfuͤhrung desselben zuzuschreiben. Die einzige konsequente Durchfuͤhrung dieses bundesrechtlichen Stand⸗ punktes bietet das erste Minoritaͤts Gutachten der Tagsatzungs⸗Kom⸗ misston dar, dasselbe einzig haͤlt an denienigen Boden fest, welchen der einzelne Mensch, wie die obersten Behoͤrden eines Staates, Stell⸗ vertreter von Voͤlkern oder von Staaten zur Richtschnur ihrer Hand⸗ lungsweise den Boden des unzweifelhaften Rechtes, der Gerechtig keit an, welche fruchtlos, durch keine Nebenruͤcksichten, moͤgen sie

recht auf ihrer Wagschale mit hellem Blicke abwaͤgt und ihren Entscheid da fallen laͤßt, wo die Wagschale des Rechts uͤberwiegt.

Dieses hehre Richteramt bekleidet die hohe Tagsatzung im vor⸗ liegenden Falle, es ist die hoͤchste Wuͤrde, welche eine Behoͤrde be⸗ kleiden kann; zu ihrer Ausuͤbung im vorliegenden Falle bedarf es eben so wenig eines Plaͤdoyer von Advokaten, als der aͤußeren tod⸗ ten Formen eines Gerichtshofes, es bedarf nur einer unparteiischen Abwaͤgung des im Bunde gegebenen Rechtes mit der Handlungs⸗ weise der Staats⸗Behoͤrden von Aargau; ihr Entscheid wird und kann kein anderer seyn, als der von der ersten Minderheit der Kom⸗ mission beantragte, der Wiederherstellung saͤmmtlicher durch die Staats⸗Behoͤrden von Aargau aufgehobenen, vom Bunde garantir⸗ ten dortigen Kloͤster.

Wir wollen hier nicht wiederholen alle Eroͤrterungen, welche im besagten Minoritaäͤts⸗Gutachten zur Widerlegung der gegen die Kloͤster erhobenen Anschuldigungen durchgefuͤhrt sind. Es ist daselbst nach⸗ gewiesen, daß alle gegen die Aargauischen Kloͤster angebrachten An schuldigungen eben nur Anschuldigungen, Verdaͤchtigungen, Andich⸗ tung verbrecherischer Absichten noch keine Beweise der Schuld sind; es ist daselbst nachgewiesen, daß bloße Aussagen, kommen sie aus dem Munde einer Regierung oder eines Einzelnen, noch keine Thatsachen, angefuͤhrte Thatsachen noch keine erwiesene, keine wirkliche Thatsa⸗

4

8

72* ] BWöB * 4 „,. 8& 5 1 —— 18: 8: 8 is. 81 88 42 1 4 8 1. 17,oꝗbwveeeeeeöö1XA.“*“

Garantie zum Bundes⸗Gesetze erhoben worden ist? Von woher eine Gefaͤhrdung des Fortbestandes der Kloͤster zu befuͤrchten war, wenn nicht von denjenigen Staͤnden, und namentlich den Staͤnden ge⸗ theilten Glaubensbekenntnisses, welche auf ihrem Staatsgebiete Klb⸗ ster zauͤhlten? Indem der Bund die Kloͤster unter seinen Schutz nahnt, hat er sie gegen willkurliche, ihre Existenz bedrohende Ver⸗ fuͤgungen der Staats⸗Regierungen solcher Staͤnde in Schutz genom⸗ men? Und sollen bloße Aussagen solcher Staats⸗Regievungen ge⸗ nuͤgen, um den Bund seiner Verpflichtung zu entledigen? Bieder war die Handlungsweise der eidgenoͤfsischen Staͤnde, als sie den Bundes⸗ Vertrag abschlossen; duͤrfte aber ihre Handlungsweise bieder genannt werden, wenn zur Entkraͤftung einer uͤbernommenen Ver⸗ pflichtung bloße Worte aus dem Munde Solcher genuͤgten, gegen deren willkuͤrliche Handlungsweise die uͤbernommene Verpflichtung als Schutzwehr eines Dritten zu dienen hat? Duͤrfte dieses eine Be⸗ ruhigung der Klöͤster und der katholischen Bevoͤlkerung in Beziehung auf die Fortdauer von jenen genannt werden, wie die Mehrheit der Clagsatzungs⸗Kommission in ihrem daherigen Berichte den 27. Mai 814 die Aufnahme der Garantie des Fortbestandes der Klbster in den Bundesvertrag genannt hat? Die Garantie des Fortbestandes und der Sicherheit des Eigenthums der Kloͤster und Stifte abseiten der Kontra⸗ henten des Bundes Vertrages war ein freier Akt der Gerechtigkeit, das dadurch den Kloͤstern und der katholtschen Bevoͤlkerung gegen einen Stand und noch weniger kofessionelle Abgeneigtheit gegen diese katho⸗ lischen Institute nicht brechen. (Schluß folgt’) 4 Italien.

„Nreapel, 25. Sept. Wie es heißt, beabsichtigt Se. Maje⸗ staͤt auf mehrere Monate nach Sicilien zu gehen. Auch spricht

’“

man hier allgemein von einer bevorstehenden Minister⸗Veräͤnde⸗ rung; der bisherige Chef des Kriegs⸗Departements, General Bro⸗ chetti, soll seine Dimission eingereicht aber nicht erhalten haben; er schmeichelte sich naͤmlich, bei der letzten Minister⸗Ernennung Kriegs⸗Minister zu werden.

Rom, 27. Sept. Die Zuruͤckkunft des Papstes ist nun auf den 6. Oktober festgesetzt. Ueber die Feierlichkeiten, welche man bei seinem Empfange beabsichtigt, verlautet vorlaͤufig Folgendes. Die Besitzer der Römischen Campagna werden bei Ponte Molle eine Ehrensaͤule errichten und 6000 Stadt⸗Arme mit Wein, Fleisch und Brod erquicken; ferner werden in jeder der 14 Regionen zwei arme Maͤdchen Aussteuer erhalten. Der Roͤmische Senat wird. am Abend des Tages das Kapitol prachtvoll erleuchten und in jeder der 54 Parochieen zwei Aussteuern aussetzen. Die Beam⸗ ten mehrerer Verwaltungszweige geben neben einer Summe fuͤr Almosen dem Volke ein brillantes Feuerwerk, welches auf dem Monte Pincio abgebrannt wird. Der Senat und mehrere Cor⸗ porationen ziehen dem Papste entgegen, und das heilige Kollegium

wird ihm mit dem Dekan, dem bejahrten, wuͤrdigen Kardinal Pacca an der Spitze, in St. Peter empfangen, wo er am Grabe dieses Apostels sein Gebet verrichten wird.

Türkei.

Konstantinopel, 22. Sept. (L. A. Z.) Bekanntlich ist schon zweimal die Anforderung geschehen, die Englischen Militair⸗ Commissaire moͤchten Syrien verlassen. Dies vielleicht voraus⸗ sehend, hat die Englische Regierung jetzt den in Beirut fungiren⸗ den interimistischen Englischen Generalstabs⸗Chef, Obersten Rose zu ihrem General⸗Konsul fuͤr Syrien ernannt, und alle dort anwesenden Englischen Offiziere sind diesem General⸗Konsu⸗ late attachirt. Bei Dschuni, wo vor einem Jahre die Tuͤrkischen und Englischen Truppen landeten, haben die Offiziere letzter Na⸗ tion, ohne Erlaubniß der Tuͤrkischen Regierung, bedeutende Be⸗ festigungen trazirt, und solche theilweise schon ausgefuͤhrt.

auch noch so hochklingende Namen tragen, verleitet, Recht und Un⸗

„Hier ist vor einigen Tagen wieder ein unangenehmer Konflikt zwischen Tuͤrken und der Oesterreichischen Kanzlei vorgefallen. Eine Tuͤrkische Patrouille fand des Nachts zwei Kavasse der Oesterreichischen Kanzlei in einem verdaͤchtigen Hause, wo sie oben⸗ drein sich Thaͤtlichkeiten erlaubten. Sie wurden verhaftet, und der Pascha von Topschana ließ ihnen die Bastonade geben, was polizeigesetzlich geschehen konnte. Am Morgen wurden sie rekla⸗ mirt, und jetzt wollen diese Taugenichtse gegen die Tuͤrkische Be⸗ hoͤrde Klage fuͤhren. Sie werden aber schwerlich Gehör finden da sie selbst von der Oesterreichischen Kanzlei als schlechte Sub⸗ sekte bezeichnet sindd.

4 Aegypten.

Alerandrien, 17. Sept. (L. A. Z.) Wie man vernimmt wird Ibrahim Pascha die Leitung der Geschaͤfte uͤbernehmen, und Soliman Pascha (Oberst Selves) tritt an die Spitze des Heeres Man faͤhrt in der Befestigung der Staͤdte und des Litorale fort; 40 Kanonen von 80, à sa Paichans, und 18,000 Kugeln sind eben von Toulon angekommen und fuͤr neu zu errichtende Bat⸗ terieen bestimmt; eine gleiche Anzahl erwartet man von Brest fuͤr die Festung Abukir. Die Armee ist noch immer vollzaͤhlig, und nichts laͤßt vermuthen, daß der Pascha auf Entwaffnung denkt. Die politischen Angelegenheiten bieten wenig Interesse, da der Vice⸗Koͤnig in Folge eines starken Rittes krank geworden war. Im ersten Augenblicke waren die Aerzte unruhig uͤber die Folgen, aber jetzt sind ihre Besorgnisse ziemlich verschwunden, und der Vice⸗ Koͤnig kann ohne Gefahr seine Reise unternehmen. Der Englische Han⸗ dels⸗Konsul, Herr Larking, ist von seinem Posten abberufen worden weil seine Stellung zum Vice⸗Koͤnig ihm die Interessen seiner Landsleute nicht kraͤftig zu beschuͤtzen erlaubte. Der Secretair des Oberst Hodges wird ihn ersetzen. Am vorigen Sonnabend ließ der Oberst der National⸗Garde das Haus des Russischen Kon⸗

chen, daß erwiesene Thatsachen der Schuld Finzelner noch keine er⸗ wiesene Thatsachen der Schuld einer ganzen Gemeinschaft sind, daß die im Bunde ausgesprochene Ggrantie der Kloͤster eine hohle Phrase ist, wenn heute oder morgen eine Regierung mit bloßen Anschuldi⸗ gungen, unerwiesenen Vorgaben, deren Guͤltigkeit vernichten kann. Die Behoͤrden Aargau's haben aber weiter nichts als solche unerwiesene Vorgaben zur Rechtfertigung ihrer bundeswidrigen

Handlungsweise vorgebracht. Wir fragen, zu welchem Zwecke jene

suls durchsuchen, weil er einen Diener des Konsuls verh wollte, der sich an diesem Tage nicht beim Nanbver bhhacen den hatte. Da aber die Janitscharen herbeieilten, konnten die Sol⸗ daten nicht in das Haus eintreten und mußten sich unverrichteter Sache zuruͤckziehen. Als Herr Kraͤhmer Genugthuunng fuͤr diese Beleidigung forderte, hat ihm Boghos⸗Bey geantwortet, daß er ihm diese nicht geben koͤnne, da in Alexandrien Niemand die An⸗ wesenheit eines Russischen Konsuls kenne, weil seine Flagge und sein Wappen noch nicht aufgepflanzt seyen.

bese Dampfschiff hat auf dem Ruͤckwege von Beirut das Li⸗ nienschiff „Rodney“ und das Dampfboot „Medea“ angetroffen die die Aegyptische Fregatte und Brigg aufsuchten, welche die Syrier an Bord haben und die durch einen heftigen Sturm ge⸗ trennt worden waren. In demselben Sturm ist auch ein Tuͤrki⸗ sches Schiff mit Mannschaft und Guͤtern in geringer Entfernung von Alexandrien untergegangen, nur ein Malteser, den einige Fischer am folgenden Morgen im Meer aufgefangen haben, ist gerettet worden.

Die Breslauer Zettung, enthaͤlt beendigten örbst hahlcatkr:

* er bekanntlich wider Erwarten eine ansehnliche Preis⸗Erhoͤbung brachte, worin aber die uͤbrigen Maͤrkte, namentlich der Berliner, dem unsrigen nicht

Breslau, 7. Okt. folgenden Bericht uͤber den ehen Nach dem vergangenen Fruͤhjahrs⸗Wollmarkt,