1286 “ (1818—- 18 3⁸) 171 Todes⸗ Urtheile, fuͤr die letzten 11 ½ Jahre in der Provinz Preußen (18 ³8 — 1840) aber nur 140, also 31 oder etwa † weniger; es Brandenburg⸗ stellt sich mithin das oben angegebene Verhaͤltniß zu Frankreich, Pommern wobei ebenfalls die letzten Jahre zum Grunde gelegt waren, noch Posen Pansttger heraus. Theilt man ferner denselben Zeitraum in drei Schlesien heile, so giebt das erste Drittel, von 1818 bis zur Haͤlfte von Sachsen
auf etwa 680,000 Einwohnet. 535,000 2 900,000 ⸗ 1,000,000 ⸗ 900,000 .
8
Behoͤrden, so wie hiesige Bewohner, Theil nahmen, statt. Ein Ball in denselben Raͤumen und in mehreren Schießgraͤben soll den schoͤnen Tag beschließen, welcher unserem Vaterlande als ein Tag der reinsten Freude und des reinsten Gluͤckes oft wiederkeh⸗ ren moͤge; denn mit Liebe vertrauen wir ja, daß unser edler, geist⸗ voller Koͤnig allen seinen Unterthanen, ohne Unterschied des Stan⸗
1,000,000 Westphalen 1,300,000
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des und der religioͤsen Ueberzeugung, stets als ein huldreicher, groß⸗ sinniger Fuͤrst sich erweisen werde.
Statistik der Todes⸗Urtheile und Begnadigungen im Preußischen Staate vom Jahre 1818 bis 1840.
(Aus der „Kriminalistischen Zeitung.“) 8 Erster Artikel.
Die nachstehenden, aus amtlichen Quellen entlehnten, statisti⸗ schen Angaben sind das Ergebniß der letzten 23 Jahre. Fuͤr die Jahre 1833 — 1838 fehlen leider die Mittheilungen aus der Rhein⸗Provinz, die deshalb fuͤr diejenigen Jahre, fuͤr welche Mit⸗ theilungen vorliegen, gesondert betrachtet werden mußte.
Begnadigungen. Bestaͤtigungen.
Maͤn⸗ W Maͤn⸗ ““ ner. ber. me. ner. ber. me.
No * gei Jahr⸗ Verurtheilungen.
gang.
Mäan⸗ Wei⸗Sum⸗ ser ber, me.
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1818 2 1819 1820 1821 1822 182.
1824 1825 1826
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1827 1828 1829 1830 1831 1832 1833 1834 1835 1836 1837 1838 1839 1840
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Todtschlag. 59 99 8. 1 1
Raubmord. 53 56 6 - 7 Kinder⸗
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In den letzten 23 Jahren wurden also im Preußischen Staate
(mit Ausschluß der Rhein⸗Provinz) 312 Todes⸗Urtheile gefaͤllt; es I
kommen daher auf jedes Jahr etwa 13. Rechnet man waͤhrend dieser ganzen Periode die Einwohner⸗Zahl durchschnittlich zu 10 Millionen (zu Ende des Jahres 1838 betrug sie 11 Millionen), so wuͤrden auf 3 Millionen etwa jaͤhrlich 4 Todes⸗Urtheile kom⸗ men. Welchen auffallenden Kontrast hiermit die Rhein⸗Provinz darbietet, wird weiterhin gezeigt werden; hier moͤgen einige Be⸗ merkungen uͤber das Verhaͤltniß Preußens zu England und Frank⸗ reich folgen. England und Wales“¹) mit einer Einwohner⸗Zahl von 13 Millionen, also eben so viel wie die alten Provinzen Preußens im Jahre 1840, hatte dennoch im Jahre 1839: 56 und im Jahre 1840: 77 Todes⸗Urtheile. Die fruͤheren Jahre hatten, da erst unter der Koͤnigin Victoria neue Abschaffungen der Todesstrafe stattfanden, weit uͤber 100 und die Jahre vor 1832, in welchem zuerst die Gesetze zur Verminderung der To⸗ desstrafe erschienen, oft weit uͤber 1000 (z. B. im Jahre 1820: 1236) Todesstrafen. Vergleicht man die Durchschnirts⸗Summe (66) der Todes⸗Urtheile aus den beiden Jahren 1839 und 1840 mit der Durchschnitts⸗Summe derselben Jahre in obiger Tabelle, so ergiebt sich, daß die Todes⸗Urtheile in England sich zu denen in Preußen fast wie 5:1 verhalten, d. h. es wurden in England 5 Menschen zum Tode verurtheilt, wenn in Preußen dies nur bei 1 stattfand. Nicht ganz so, aber doch noch immer vortheil⸗ haft, stellt sich das Verhaͤltniß zu Frankreich““). Hier muß man zwei Perioden unterscheiden: die Periode vor und die Periode nach dem Gesetze vom 28. April 1832. Dies Gesetz giebt naͤmlich den Geschworenen das Recht, zu Gunsten des Angeklagten mil⸗ dernde Umstaͤnde geltend zu machen, worauf dann das Gericht die ordentliche Strafe des Gesetzes, namentlich den Tod nicht anwenden darf. Es hat dies Gesetz einen bedeutenden Einfluß aif die Verminderung der Todes⸗lUrtheile gehabt. Es waren naͤmiech im Jahre 1825: 134; 1826: 150; 1827: 109; 1828: 89; 1829: 89; 1830: 92; 1831: 108, also in 7 Jahren 771 Todes⸗ Urtheile. Dies giebt im Durchschnitt jaͤhrlich 110, und bei einer Einwohnerzahl von 30 Millionen fuͤr jene Periode auf 1 Million jaͤhrlich 3½ Todesuytheile. Seit dem Jahre 1832, welches man, um Irrungen zu ver⸗ meiden, nicht mit in Betrachtung ziehen darf, stellt sich dies Ver⸗ haͤltniß ganz anders. Es fanden naͤmlich im Jahre 1833; 42; 4834: 25; 1835: 54; 4836: 30;3 1837: 33; 1838; 44; 1839: 39, also in diesen 7 Jahren 257 Verurtheilungen zum Tode statt. Dies ergiebt jaͤhrlich im Durchschnitt 38 ½, also auf jede Million Einwohner etwa 1 ½, mithin ebenfalls auf 3 Millionen 4 Todes⸗ unrrtheile, so daß der Preußische Staat noch immer im Vortheil steht, indem der Ausspruch der Geschwornen auf das Vorhanden⸗ seyn mildernder Umstaͤnde im Grunde nichts weiter ist, als ein in ihre Haͤnde gelegtes Begnadigungsrecht und bei der geringeren Anzahl der noch vorkommenden Todes⸗Urtheile bereits diese Art der Begnadigung in Abzug gebracht worden ist. Dies stimmt auch damit uͤberein, daß von den 39 Todes⸗Erkenntnissen des Jahres 1839 nur noch 13 in der Koͤniglichen Begnadigungs⸗ Instanz umgewandelt worden sind. Es blieben also 26 Hinrich⸗ tungen, folglich auf jede Million Einwohner fast 1, waͤhrend in Preußen erst auf 2 Millionen Einwohner 4 Hinrichtung kommt. 1 Pruͤft man die obige Uebersicht in Bezug auf Zunahme oder Abnahme der jaͤhrlichen Todes⸗Urtheile seit dem Jahre 1818, ergiebt sich ebenfalls ein erfreuliches Resultat. Diese Pruͤfung kann auf doppelte Art geschehen. Theilt man naͤmlich einmal den ganzen Zeitraum von 1818 — 1840 in zwei Haͤlften und nimmt die Zahl des gerade in der Mitte liegenden Jahres 1829 zu je— der Haͤlfte halb hinzu, so erhaͤlt man fuͤr die ersten 11 ½ Jahre
*) Waren am Ende des Jahres noch unentschieden.
**) Vergl. den Artikel: „Zur Statistik der Englischen Kriminal⸗
Justiz“ in Nr. 273 der St.⸗Ztg.
*⁷) Vergl. in No. 169 der St.⸗Ztg. den Artikel: „Statistik der
Kriminal⸗Justiz in Frankreich waͤhrend des Jahres 1840.,“
8
1825, 116; das zweite (unter Weglassung der zweiten Haͤlfte des Jahres 1825) bis zur Haͤlfte des Jahres 1833, 97; das letzte, von der Haͤlfte des Jahres 1833 an, 96 Todes⸗Urtheile, also fort⸗ waͤhrend eine Abnahme, die um so bemerkenswerther ist, da sie nicht, wie in England und Frankreich, mit einem Akte der Gesetz⸗ gebung in Verbindung steht; denn außer einer Kabinets⸗Ordre vom 13. Maͤrz 1830, wonach fuͤr einen gewissen Fall bei Brand⸗ stiftungen die Todesstrafe abgeschafft wird, ist seit dem Jahre 1818 kein Gesetz erlassen worden, das die Anwendung der To⸗ desstrafe verminderte. Man darf also wohl annehmen, daß die schweren, todeswuͤrdigen Verbrechen im Preußischen Staate ab⸗ genommen haben.
So wie die Todes⸗Urtheile abgenommen, haben die Begna⸗ digungen zugenommen. Laͤßt man naͤmlich das Jahr 1840 fort, in welchem nur Begnadigungen, aber keine Bestaͤtigungen statt⸗ fanden, so erhaͤlt man fuͤr die ersten 11 Jahre, von 1818— 1828, 76 Begnadigungen, fuͤr die letzten 11 Jahre von 1828 — 1839 dagegen 77 Begnadigungen. Vergleicht man hiermit die Zahl der Todes⸗Urtheile, so ergiebt sich, daß auf jene 76 Begnadigungen der ersten Periode 89 Bestaͤtigungen, auf die 77 Begnadigungen der zweiten Periode aber nur 54 Bestaͤtigungen kommen. Waͤh⸗ rend daher die Begnadigungen in der ersten Periode nur etwa n der gesammten Veruͤrtheilungen ausmachen, steigen sie in der zweiten Periode auf . G
Geht man zu den einzelnen Verbrechen uͤber, auf welche die ergangenen Erkenntnisse mit den Begnadigungen und Bestaͤtigun⸗ gen sich vertheilen, so ergeben sich folgende Resultate:
Todes-Urtheile. Begnadigungen. Bestaͤtigungen.
Verbrechen. — — . Maͤn Wei⸗ Sum⸗Maͤn⸗ Wei⸗(Sum
Maͤn⸗ Wei⸗ S um ner. ber. IrelWher berr m
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und Diebstahl.
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Die vier Todes-Urtheile wegen Raub und Diebstahl sind nicht unter der Herrschaft des Preußischen Strafrechts, sondern in Neu⸗Vorpommern, wo noch das gemeine Recht gilt, gespro⸗ chen worden. Von den 24 wegen Brandstiftung ergangenen To⸗ des⸗Urtheilen stammen nur 3 aus der Zeit nach der Kabinets⸗ Ordre vom 13. Maͤrz 1830; von diesen 3 ist 1 worden. Bei den 21 Todes⸗Urtheilen vor Erlassung der Kabinets⸗Ordre liegt das Sachverhaͤltniß nicht naͤher vor, so daß man nicht be⸗ urtheilen kann, in wiefern dieses Gesetz, falls es schon fruͤher ge⸗
V geben worden, darauf Einfluß gehabt haben wuͤrde oder nicht.
Die Zahl der Mordthaten ist sehr groß; sie bilden beinahe die Haͤlfte und mit Hinzuzaͤhlung der Raubmorde fast der Ge⸗ sammtsumme. Auffallend gering erscheint dagegen die Anzahl der Verbrechen des Todschlags, die kaum, der Morde und Raub⸗ morde erreicht.
Betrachtet man die Zahl der Verurtheilten in Bezug auf das Verhaͤltniß der Weiber zu den Maͤnnern, und laͤßt man die 35 wegen Kindermordes Verurtheilten weg, so erhaͤlt man 42 Ver⸗ urtheilte, also, den 234 verurtheilten Maͤnnern gegenuͤber, etwas mehr als ¹ saͤmmtlicher Verurtheilungen. Vergleicht man aber hiermit die Zahl der Begnadigten, so findet man, nach Abzug der 35 wegen Kindermordes Begnadigten, daß 23 Weiber gegen 99 Maͤnner begnadigt sind, mithin die Weiber ½ saͤmmtlicher Begna⸗ digungen ausmachen. Ohne Abzug der Begnadigungen wegen Kindermordes verhalten sich die begnadigten Weiber zu den be⸗ gnadigten Maͤnnern wie 2 zu 3.
Auf die einzelnen Provinzen vertheilen sich die Todes⸗Urtheile mit ihren Bestaͤtigungen und Begnadigungen folgendermaßen:
Verurtheilungen. Begnadigungen. Bestaͤtigungen.
Hrovinzen. — 8 “ “] 8 3 Maͤn⸗ Wei⸗ Maͤn⸗ Wei⸗ Sum⸗Maͤn⸗Wei⸗ Sum
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Preußen. 38 30 68 14 22 36 8 8
Branden⸗ 30 10 34 14 19 6
[130 15 173
56 48 29 Pommern M20 4 11 Schlesien. 60 11 1 Posen. 18 6 1 6 Sachsen.. 29 111 9 Westphalenl 13 8 6
Summes234 78 312 ,99 753 1
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Es ergiebt sich zunaͤchst aus dieser Uebersicht ein auffallendes Mißverhaͤltniß der Zahlen der Todes-Urtheile in den einzelnen Provinzen. Zur richtigen Wuͤrdigung desselben ist es noͤthig, auf die Bevoͤlkerung der Provinzen Ruͤcksicht zu nehmen, doch ist es nicht erforderlich, dieselbe fuͤr jedes einzelne Jahr, aus dem die Verurtheilungen herruͤhren, aufzuzaͤhlen, weil es nur auf das Be⸗ völkerungs-Verhaͤltniß der Provinzen unter einander ankommt; es genuͤgt vielmehr, die Bevoͤlkerung eines Jahres hervorzuhe⸗ ben, indem die Unterschiede in den uͤbrigen Jahren nur unbedeu⸗ tenden Schwankungen koͤnnen unterworfen gewesen seyn. Nach amtlichen Angaben hatte im Jahre 1838:
Die Provinz Preußen.. 2,045,114 Einwohner.
1 G Brandenburg 1,605,217 Pommern.. 921,284 Mehlesten... . 2,319,6570 Posen... 1,109,925 —* Sachsen 1,465,938 — . Westphalen 1,283,142 1
Vertheilt man nun die in jeder Provinz im Ganzen vorge⸗ kommenen Todes⸗Urtheile nach den einzelnen Jahren, so kam jaͤhr⸗ lich ein Todes⸗Urtheil
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*) Es ist hierbei zu bemerken, daß, wie bereits erwaͤhnt, aus dem
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Jahre 1840 noch fuͤnf Faͤlle unentschieden geblieben sind.
kaͤme im Mittel auf 900,000 Einwohner jaͤhrlich 1
Hiernach Diese Mittelzahl haben Pommern und Schlesien;
Todes⸗Urtheil.
sie wird nicht erreicht in Posen, Sachsen und Westphalen und wird bedeutend uͤberschritten in Preußen und Brandenburg. In
der Provinz Brandenburg kommen auf 1 Million Einwohner fast
2 Todes⸗Urtheile, in Westphalen noch nicht 1 und in Preußen 3
2
Das Verhaͤltniß der Begnadigungen zu den Verurtheilungen zeigt auffallende Unterschiede. Waͤhrend in Preußen, Pommern und Schlesien etwa die Haͤlfte der Verurtheilten begnadigt wurde,
sind es in Posen nur †, in Sachsen nur etwas uͤber v, dagegen in Brandenburg und in Westphalen sogar . Es folgt hieraus,
daß in Sachsen beinahe jedes Jahr, in Westphalen aber noch nicht alle 3 Jahre eine Hinrichtung vorkommt, obwohl beide Provin⸗ zen fast eine gleiche Einwohnerzahl haben und auch im Verhaͤlt⸗ niß der Todes-⸗Urtheile nicht sehr weit aus einander stehen. Uebri⸗ gens hat, nach Verhaͤltniß der Einwohnerzahl, die Provinz West⸗ phalen 1 Hinrichtung, wenn Pommern 2, Posen 2 ⅛, Schlesien 4, Preußen 5 und Brandenburg ungefaͤhr 6 haben.
Auffallend ist ferner noch das Verhaͤltniß der Weiber zu den Maͤnnern in den einzelnen Provinzen. Waͤhrend Staate (mit Ausschluß der Rhein⸗Provinz) die Weiber, ohne Abzug der Kindes⸗Moͤrderinnen, etwas mehr als ½ ausmachen, bilden sie in den Provinzen Preußen und Westphalen beinahe die Haͤlfte, in Posen ½, in Brandenburg *, in Pommern fast v, in Schlesien etwa ¹, und in Sachsen gar nur *.
Noch verschiedener gestalten sich die Verhaͤltnisse bei den Begnadigungen der Weiber. In den Provinzen Schlesien, Sach⸗ sen und Westphalen wurden gar keine Weiber hingerichtet, ob gleich unter den Verurtheilten 5 wegen Mordes bestraft waren. Die wenigsten Begnadigungen haben verhaͤltnißmaͤßig in Posen stattgefunden, indem von 6 verurtheilten Weibern nur 3— begna⸗ digt wurden, worunter 2 Kindes⸗Moͤrderinnen. In Preußen be⸗ tragen die begnadigten Weiber etwa ³, in Pommern % und in Brandenburg * der Verurtheilten.
In Bezug auf die allgemeine jaͤhrliche Abnahme der Todes⸗ Urtheile im Staate ergeben sich fuͤr die einzelnen Provinzen fol⸗ gende Resultate: Preußen v. 1818 — 1828 40 Todes⸗Urth.; 1829⸗ Brandenburg 37 Pommern Schlesien Posen Sachsen Westphalen 1 ⸗
Vergleicht man, mit Hinweglassung des in der Mitte liegen⸗ den Jahres 1829, die zehn ersten und zehn letzten Jahre mit ein⸗ ander, so ergiebt sich, daß nur die Provinzen Sachsen und Schle⸗ sien an der allgemeinen Abnahme der Todes⸗Urtheile nicht Theil genommen haben: sie haben sich im Gegentheil daselbst vermehrt und in Schlesien sogar um den vierten Theil. Beide Provinzen, so wie die Rhein⸗Provinz, fuͤr die sich weiterhin eine aͤhnliche Zu⸗ nahme der Todes⸗Urtheile ergeben wird, gehoͤren zu den gewerb— reichsten Provinzen des Staats. Am bedeutendsten war die Ab⸗ nahme der Todes⸗Urtheile in Posen.
1
; v. 1830 — 1840 23
32
28*
nb *
ZZZ’ 8 I6“ —Sr 1ö11“
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2 2
Meteorologische Beobachtungen.
Abends 10 Uhr.
— Morgens Nachmittags Nach einmaliger
1841. W 1“1“
16. Oktober.
Luftdruck .... 329,74 Par. 329,12“ Par. 328,01 1 Quellwürme 8,0° R. Luftwärme + 6/70 RK. + 10,40 n. + 5,80 R. Flusswärme 9,1° R. Thaupunkt . . . + 4,80 R. + 7,3° R. + 5,00 k. Bodenwärme 10,20 n. Dunstsättigung 82 pCt. 79 pCt. 89 bU... Ausdünstung 0,04 88 Rh. Wetter regnig. halbheiter. regnig. Niederschlag 0,079 Rh. Wind 8 V W. W. W. Wärmewechsel †+ 10,5 . Wolkenzug. .. — W. — + 4,4⁰. Tagesmittel: 328,96 Par. +† 7,60° R. + 5,70 R. 84 pcCt. W.
—
Beobachtung.
Auswärtige Börsen. Amsterdam, 13. Okt. Niederl. wirkl. Schuld 5] 17. Kanz. Bill. 24 59. 5 % Spau. 16 7⁄2. Passive. —. Ausg. —. Präm. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 104 ¼. Antwerpen, 12. 0kt. Hamburg, 15. 0kt. London, 12. olt. Passive 4 ½. Ausg. Sch. 9.
5 8 40. 99 ¼,
Zinal. —. Preuss,
Zinsl. —. Neue Aul. 16 ½ Br. Bank-Actien 1566. Engl. Russ. 107 Cons. 3 ½% 88. Belxg. 102 ½⅞. Neue 2 ½ q Holl. 50 ⅓. 5 % Port. 29 ⅓. Engl. Russ. 112. Bras. 54 ½. Columb. 19 ½. Mex. 24 ½. Peru 13 Chili 65.
Paris, 12. Okt. 5 % Rente flu cour. 115. 5. 3 % Rente fn cour. 79. 65. 5 % Neapl. fin cour. 104. 75. 5 ½ Span. Rente 21 ⅞. Passive 5 8
Wien, 12. 0Okt. 5 % Met. 105 ¾. 4½ 98 ½. 32, —. 2 ½ ½ —. Bank-Actien 1546. Aunl. de 1834 136 ½. de 1839 108 .
Königliche Schauspiele.
Montag, 18. Okt. Im Schauspielhause: Prinz Friedrich von Homburg, Schauspiel in 5 Abth., von H. von Kleist.
In Potsdam: 1) La Marquise de Senneterre, ou: Une leçon de coquetterie, comédie en 3 actes et en prose, du théatre français, par Mr. Mélesville. (Mad. Delvil eontinuera ses débuts par le rôle de Mad. de Senneterre.) 2) Une pas- sion romantique, vandeville comique en 1 acte, par MM. Va- rin et Desvergers. (Mlle. Edelin remplira le rôle de Lilia.)
Dienstag, 19. Okt. Im Opernhause: Zum erstenmale wie⸗ derholt: Der Guitarrespieler, Oper in 3 Abth., nach dem Fran⸗ zoͤsischen des Scribe, bearbeitet von Gruͤnbaum. Musik von Ha⸗ levy. (Dlle. Tuczek: Sara de Villareal.)
Im Schauspielhause: La première représentation de: Ar- gentine, vaudeville nouveau en 2 actes. (Mlle. Edelin remplira se role d'Argentine.) Le spectacle commencera par: Une po- sition délicate, vaudeville en 1 acte.
22 0 8e,. 35 17 †.
—.
Königsstädtisches Theater
Montag, 18. Okt. (Italienische Opern⸗Vorstellung.)
sir d'amore. (Der Liebestrank.) Opera buffa in 2 Aiti.
del Sgr. Romani. Musica del Maestro Donizetti. (Signora
Forconi, Signor Rossi und Signor Paltrinieri werden in dieser Oper zum letztenmale auftreten.)
Dienstag, 19. Okt. Zum erstenmale: Ein Glas Weißbier, oder: Ursachen und Wirkungen. (Parodie des Lustspiels: „Ein Glas Wasser“.) Lustspiel in 2 Akten von Hallenstein. Rataplan, der kleine Tambour. Vaudeville in 1 Akt.
L'Elö-
v
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei.
im ganzen
Poesia
Hierauf:
19ten Oktober
8 “ v1“.“ E11111“
Amtliche Nachrichten. e“
Rußland und Polen. St. Petersburg. Ein neuer Minister des Innern ernannt. — Baron Stieglitz Hesterreichischer General Konsul.
Frankreich. Paris. Die ministerielle Presse und die Spanischen Zustaͤnde. — Die Verhandlungen mit Belgien wieder aufgenom⸗ men. — Einige Aufklaͤrungen uͤber das Attentat vom 13. Sep⸗ tember. — Nachrichten aus Afrika. — Vermischtes. — Brief aus Paris. (Die Eroͤffnung der Sitzung und der Pairshof; Stand der Dinge jenseits der Pyrenäaͤen.)
Großbritanien und Irland. London. Erequatur fuͤr den Preu⸗ ßischen Konsul in Liverpool. — Anzeige einer Motion zur Revidi⸗ rung der Navigations⸗Akte. — Ministerielle und liberale Presse uͤber den Spantschen Aufstand. — England und die Vereinigten Staaten. — Angriffe und Vertheidigungen Capitain Elliot's. — Vermischtes. 1“ Kiederlande. Haag. Neue katholische Kirche. — Berichtigung einer Nachricht, die Luxemburgischen Zoll⸗Verhaͤltnisse betreffend.
Belgien. Bruͤssel. Mission nach dem Haag in Zoll⸗Angelegen⸗ heiten. — Belgische Colonisations⸗Gesellschaft.
Dänemark. Kopenhagen. Ruͤckkehr des Koͤnigs von der Reise.
Deutsche Bundesstaaten. Schreiben aus Leipzig. (Das Ende
der Messe; die Abonnements⸗Konzerte; der Geburtstag des Koͤ⸗ nigs von Preußen; Auswanderungs⸗Plan.) — Hamburg. Feier des 15. Oktober.
Italien. Florenz. Erzherzogin Maria Carolina †.
Spanien. Weitere Notizen uͤber die Christinische Insurrection. — Proclamation Espartero's. — Der Zustand von Madrid am 7. und 8. Oktober.
Inland. Breslau, Gnesen, Danzig und Erfurt. Berichte uͤber die Feier des 15. Oktober.
Herr Duvergier de Hauranne, das Ministerium vom 29. Oktober und der Vertrag vom 13. Juli.
Beilage. Frankreich. Metz. Eisenbahn nach Saarbruͤck. —
Belgien. Ungluͤcksfaͤlle auf Eisenbahnen und Landstraßen. — Oesterreich. Pesth. Orkan. — Inland. Erfurt. Lithogra⸗ phische Erfindung. — Wissenschaft, Kunst und Literatur. Koͤnigstädtisches Theater. Auffuͤhrung des „Othello“ von der Italienischen Operngesellschaft.
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben den
Assessor August Reichensperger zu Koͤln Rathe Allergnaͤdigst zu ernennen geruht.
4 7 — — Appellationsgerichts⸗ zum Landgerichts⸗
Der Justiz⸗Kommissarius Lehnmann zu Rosenb 9, Regie⸗ rungs⸗Bezirk Oppeln, ist zugleich zum Notarius in dem Depar⸗ tement des Koͤnigl. Ober⸗Landesgerichts zu Ratibor bestellt worden.
Der Justiz⸗Kommissarius Otto ist vom Land⸗ und Stadt⸗ gericht zu Birnbaum an das Land⸗ und Stadtgericht zu Mese⸗ ritz und der Justiz⸗Kommissarius Reymann vom Land⸗ und Stadtgericht zu Meseritz an das Land- und Stadtgericht zu Birn— baum versetzt worden.
Pekannkemagchung.
Bei der heute fortgesetzten Ziehung von den am 1. Juli d. 18 zur Ausloosung bestimmten Seehandlungs⸗Praͤmienscheinen fiel auf Nr. 143,184 die erste Haupt⸗Praͤmie von 65,000 Rthlr.
Es fielen ferner an Haupt⸗Praͤmien bis einschließlich 500 Rthlr. auf Nummer 1 39,293 4350 Rthlr.
116,38535 2000 147,269 2000 167,831 .2000 1,156 1000 64,255 14000 88,324 1000 Berlin, den 18. Oktober 1841. General⸗Direction der Seehandlungs⸗Soccietaͤt. (gez.) Kayser. Wentzel.
Dem Fabrikbesitzer Christian Heinrich Schwendy zu Berlin ist unter dem 15. Oktober 1841 ein Patent auf eine Schlage⸗Maschine fuͤr Wolle, Baumwolle und andere Materialien, in der durch Zeichnung und Be⸗ 8 schreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, fuͤr den Zeitraum von Fuͤnf Jahren, von jenem Tage an gerech⸗
net, und den Umfang der Monarchie ertheilt worden.
2 ngekommen: Se. Excellenz der General der Infanterie und Chef des Generalstabes der Armee, von Kra useneck, von
Wittenberg.
Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Ober⸗
Praͤsident der Provinz Preußen, von Schoͤn, nach Koͤnigsberg
in Pr.
Der Erb-Schenk des Herzo th Irgf 8 2 8 1 de † Br' Hagen, nach Moͤckern. ““ Göhh 1““
Zeitungs-Nachrichten.
Ausland. Rußland und Polen.
St. Petersburg, 12. Okt. Dem General⸗Lieutenant Grafen Stroganoff II. ist auf sein Gesuch verstattet worden, die
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Leitung des Ministeriums des Innern, die ihm interimistisch an⸗ vertraut gewesen, niederzulegen. Durch Kaiserlichen Ukas vom öten d. M. ist dagegen der bisherige Maitre de la Cour, Perowskij, zum Minister des Innern ernannt worden.
Der General-Lieutenant Arbuzoff ist zum Chef der dritten Garde⸗Infanterie⸗Division an die Stelle des General⸗Lieutenants Isleniew ernannt, welcher auf sein Gesuch von diesem Kommando entlassen worden. General⸗Major Rielsen ist zum Kommandan⸗ ten der Festung Eriwan ernannt.
Der General⸗Lieutenant, Graf Michaud de Beauretour, ist
mit Tode abgegangen.
Baron Alexander Stieglitz hat als Kaiserl. Oesterreichischer General⸗Konsul in St. Petersburg und der Kaufmann Friedrich Winberg als Hamburgischer Vice-Konsul in Kronstadt das Exe- quatur erhalten. ““
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Paris, 13. Okt. Je unguͤnstiger die Nachrichten aus Spanien fuͤr die Sache der Koͤnigin Marie Christine lauten, um so eifriger sind die ministeriellen Journale bemuͤht, jeden Schein des Einverstaͤndnisses von der Regierung abzuwenden. Die Presse sagt heute: „Was kann der Zweck der Journale seyn, die sich trotz des Augenscheins der Thatsachen bemuͤhen, die Theilnahme unserer Regierung an der in Spanien ausgebrochenen Verschwoͤ⸗ rung festzustellen? Sie behaupten, daß jene Theilnahme beklagens⸗ werth seyn, daß sie den Interessen unseres Landes einen verderb⸗ lichen Streich versetzen, daß sie in Zukunft jede Allianz zwischen dem Kabinette der Tuilerieen und dem Madrider Kabinette un⸗ moͤglich machen, daß sie Spanien unwiderruflich dem ausschließ⸗ lichen Einflusse Englands preisgeben wuͤrden, und doch un⸗ terlassen sie nichts, was den Glauben an die Wirklich⸗ keit einer solchen Theilnahme befestigen koͤnnte. Sie leug⸗ nen die augenscheinlichsten, Thatsachen und nehmen keine Ruͤcksicht auf die foͤrmlichsten Dementi's. Sie haben beschlossen, daß die Franzoͤsische Regierung an der Verschworung mitschuldig seyn solle, und sie muß es seyn. Sie haben zu gleicher Zeit be— schlossen, daß eine solche Mitschuld den Interessen unseres Landes und keine Luͤgen, um die Existenz jener Mitschuld fest⸗ zustellen.
vorbereitet wurden. O'Donnell ist nur auf Befehl seiner Regierung nach S panien zuruͤckgekehrt; er hat sich in Pampelona nur auf Befehl seiner Regierung befunden. Espartero mar es, der ihm die ersten Trup⸗ pen zusendete, die sich seinem Unternehmen anschlossen. Espartero hat einen Theil der Armee aufgeloͤst, der die Zahl der Mißvergnuͤgten vermehrte. Espartero hat die in Bergara mit den Baskischen Provinzen abgeschlossene Convention verletzt, er wollte die Zoll⸗ graͤnze an die Pyrenaͤen verlegen, und es war nicht zu verwun⸗ dern, daß die Baskischen Provinzen sich dem mißvergnuͤgten Theile der Armee anschlossen. Andererseits sind die Kommissarlen, welche das Zeichen zu der Bewegung gaben, und die Pro⸗ clamationen, welche die Einwohner zu den Waffen rie⸗ fen, von Madrid ausgegangen. In Madrid hatte die Verschwoͤrung ihre provisorische Regierung errichtet. Alles ist in Spanien organisirt und bewerkstelligt worden. Man hat in Frankreich von dem, was angesponnen war, nicht mehr gewußt, als man in dem uͤbrigen Europa und als Espartero selbst davon wußte. Was auch geschehen moͤge, ob die Navarresische Insur— rection siege oder unterliege, die Lage der Franzoͤsischen Regierung, dem Madrider Kabinette gegenuͤber, wird dadurch keine Veraͤnde— rung erleiden. Espartero und England koͤnnen allerdings versu⸗ chen, die Argumente, welche der Patriotismus unserer Journale ihnen an die Hand giebt, zu benutzen, aber unsere Stellung wird deshalb nicht weniger offen und loyal seyn.“ 1
Das Journal des Débats faͤhrt fort, die hiesigen radi⸗ kalen Blaͤtter wegen des Abscheu's, den sie gegen die Spanische Insurrection an den Tag legen, zu persifliren. Es hebt nament⸗ lich eine Stelle in dem gestrigen Blatte des National hervor,
wo derselbe, nachdem er erzaͤhlt hat, daß die Insurrection unter⸗ druͤckt und die Aufruͤhrer mit den Waffen in der Hand ergriffen und in großer Anzahl erschossen worden waͤren, hinzufuͤgt: Die vollkommenste Ruhe herrscht in Madrid. — „Man er⸗ innert sich, daß, als einer der Minister in der Depu⸗ tirten⸗ Kammer die Unterdruͤckung der Polnischen Revo⸗ lution anzeigte und hinzufuͤgte: Die R üuhe herrscht in Warschau, die Oppositions⸗ Journale einen solchen Ausdruck, den sie als von einer unmenschlichen Freude ein⸗ gegeben bezeichneten, nicht bitter genug tadeln konnten. Jahre lang zehrte die Opposition von der Aeußerung: die Ruhe herrscht in Warschau, und sie haͤtte sich mehr als irgend eine andere Partei huͤten sollen, in einem aͤhnlichen Falle eine aͤhnliche Aeußerung zu gebrauchen. Aber wer wußte es nicht laͤngst: eine Insurrection wird von den Liberalen nur dann gut geheißen, wenn sie gegen eine rechtmaͤßig bestehende Macht und gegen eine gemaͤßigte Ord⸗ nung der Dinge gerichtet ist, hat sie aber zum Zweck, die Revo⸗ lution in ihr Bett zuruͤck zu bringen, so gilt sie fuͤr Verrath am Heiligsten.“
Es faͤllt allgemein auf und wird sogar von der Presse mit tadelnder Bemerkung erwaͤhnt, daß, waͤhrend der Messager eine telegraphische Depesche mittheilt, worin es heißt, daß keine neuere
verderblich werden muß, und sie scheuen als gute Patrioten keine
Fuͤr Jeden, der sein Auge dem Lichte nicht verschließen will, ist es schon durch die Art, wie die Freignisse sich gestaltet ha⸗ ben, offenbar, nicht allein, daß die Franzoͤsische Regierung demfel⸗ ben fremd geblieben ist, sondern auch, daß dieselben in Spanien
Nachrichten aus Madrid eingetroffen waͤren, der Moniteur parisien Nachrichten von neuerem Datum aus jener Haupt⸗ stadt enthaͤlt. Ein solcher Widerspruch muͤßte im Interesse des Kabinettes von den ministeriellen Journalen vermieden werden. (Vergl. unten Spanien.)
Man will mit Bestimmtheit wissen, daß das so unerwartete Erscheinen des Herrn Olozaga bei der Königin Christine am Ge⸗ burtstage ihrer Tochter keinen anderen Grund gehabt habe, als sich von der Anwesenheit der Koͤnigin zu uͤberzeugen. Er habe sich, fuͤgt man hinzu, von dem Hotel der Koͤnigin aus gleich zu Herrn Guizot begeben und das Verlangen gestellt daß man
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Maßregeln ergreife, um die Abreise der Koͤnigin Christine aus Daris zu verhindern. Gleichzeitig haͤtte er darauf angetragen. daß man den Herren Zea, von Toreno und Martinez de la Rosa einen anderen Aufenthaltsort als die Hauptstadt anwiese.
Der Commerce enthaͤlt Folgendes: „Man theilt uns in diesem Augenblicke ein Schreiben von der Graͤnze von einem der einflußreichsten Generale der Christinischen Partei mit, woraus wir entnehmen, daß Villareal, Gomez und alle in Frankreich be⸗ findlichen Karlistischen Generale im Begriff gewesen waͤren, sich nach Spanien zu begeben, um die Anspruͤche der Koͤnigin Chri⸗ stine zu unterstuͤtzen, daß aber die Proclamation O'Don⸗ nell's sie umgestimmt haͤtte, indem dieselbe die Fueros im Na⸗ men der legislativen Gewalten verspraͤche, welche dieselben bis jetzt verweigert haͤtten. Man hatte gehofft, daß die Koͤnigin die Constitution umstuͤrzen und aus eigener Machtvollkommenheit
die Fueros bewilligen wuͤrde. Es scheint uͤbrigens gewiß, daß die Koͤnigin mit Don Carlos einverstanden und daß eine Vermaͤh⸗ lung zwischen dem aͤltesten Sohn des Don Carlos und der Koͤnigin Isa⸗ bella beschlossen worden ist. Marie Christine hat nicht gewagt, dies in ihrer Proclamation einzugestehen; aber es kann hinsichtlich dieser Thatsache kaum noch ein Zweifel uͤbrig bleiben.“
Es war durch die Sentinelle des Pyrénses die Nach⸗ richt verbreitet worden, daß der Infant Don Francisco de Paula bei seiner Ankunft in Bayonne Gegenstand der strengsten polizei⸗ lichen Maßregel geworden waͤre, und daß er ohne das Dazwischen⸗ treten des Spanischen Konsuls verhaftet worden seyn wuͤrde. Der M essager erklaͤrt diese Nachrichten in allen ihren Details fuͤr falsch.
Das Droit enthaͤlt Folgendes: „Die Verhandlungen in Betreff des Handels⸗Traktates zwischen Frankreich und Belgien sind wieder aufgenommen worden, und Alles scheint darauf hin⸗ zudeuten, daß sie diesesmal ein guͤnstiges Resultat liefern werden. Herr Hauman, einer der bedeutendsten Buchhaͤndler Bruͤssels und einer der Kommissarien Belgischerseits, ist in Paris angekommen um die Punkte in Betreff des Buchhandels besonders zu eroͤrtern und sich uͤber die Mittel zu verstaͤndigen, wodurch dem Nachdruck gesteuert werden koͤnne.“
In Bezug auf das Quenissetsche Attentat sind neuerdings zwei Handwerker, Namens Gigo und Gandrieux, der Mitschuld an dem Attentat verdaͤchtig, verhaftet worden.
Die Instruction des Quenissetschen Prozesses wird, wie der Temps meldet, wahrscheinlich erst gegen das Ende des kuͤnftigen Monats geschlossen werden koͤnnen. „Man giebt uns“, fuͤgt das genannte Blatt hinzu, „uͤber den gegenwaͤrtigen Zustand der In⸗ struction einige Details, die eine Bestaͤtigung derjenigen seyn 8 den, welche wir schon mitgetheilt haben. uenisset bleibt bei 28 ner Behauptung, daß 8 seiner Mitschuldigen gleich ihm u““ ren haͤtten, auf die Prinzen zu schießen. Er. tritt 1 845 Fieschi) als Anklaͤger gegen seine Mitverschworenen auf. Ier sagt, daß in Folge der Instruction zahlreiche eh. gen in Lyon stattgefunden haͤtten. Man glaubt erw eisen zu koͤnnen, daß es, wie es reformistische Comité's giebt auch 1g- nigsmoͤrderische Comité's giebt. Mit welcher Vorsicht aben. die Gestaͤndnisse Quenisset's aufgenommen werden muͤssen eht sch 5 daraus hervor, daß sie es sind, die die Verhastung des H 8* Dupoty herbeigefuͤhrt haben. Der Redacteur des Journ Ig Peu ple wird beschuldigt, einer Versammlung bei einem Wei 8 ö in der Rue Traversière beigewohnt zu haben. Wir wes. en hoffen, daß die erlangen wird, daß
an einem Orte be⸗
1 Justiz die Ueberzeugung selbst, wenn Herr Dupoty sich durch Zufall funden wo sich die Verschwoͤrer zuweilen versammelten, dar⸗ aus nicht zu folgern ist, daß er an der Nersehmoee The 4 nommen hat.“ 1 b Verschwöͤrung “ Durch das Dampfschi e Sphinx“ sind Nachricht⸗ Algier vom 5ten d “ Neeh gier 1 . ein, hen. Die Berichte aus Mostaganem gehen bis zum 3ten d. und die aus Oran bis zum 2ten d. Aus Mostaganem wird gemeldet, daß der Streifzug, den der Ge 1 Gouverneur er Gegend des Chelif z, 9 Hne Gou nach der Gegend des Chelif zu unternommen habe, insofern den gluüͤcklichsten Erfolg gehabt haͤtten, als das Vertrauen derjenigen Arabischen Staͤmme, welche sich uns kuͤrzlich ange⸗ schlossen, vollkommen befestigt worden waͤren und den Uebertritt einer Menge anderer Staͤmme sich mit Zuversicht voraussehen lasse. Im Uebrigen bestaͤtigen die Nachrichten aus Afrika nur das, was bereits auf teleg raphischem Wege bekannt geworden 1“ und die Details der verschiedenen Expeditionen haben schon des⸗ halb kein besonderes Interesse, da man nirgends ernstlich mit dem Feinde zusammengetroffen ist. 1 . General Llander ist in Paris angekommen; seine Reise hat aber keinen politischen Zweck, sondern er beabsichtigt nur wei sei⸗ ner Kinder in eine hiesige Pensions⸗Anstalt unterzubringen, “ Der bisherige General⸗Prokurator bei dem Koͤni 1 he H“ EECECECEEEEEI1I1A1A“ glichen Ge⸗ richtshofe von Paris, Herr Frank⸗Carré, ist zum ersten Praͤsiden⸗ ten des Koͤniglichen Gerichtshofes von Rouen ernannt 6 An seine Stelle tritt der bisherige General⸗Advokat bei 8 fa⸗ tionshofe, Herr Hebert. LEEIIö““ e. C 2 2 8 Boͤrse vom 13. Oktober. In Folge der in London aber⸗ mals gewichenen Course war heute zu Anfang der Boͤrse die Rente stark ausgeboten und sinkend. Die 3 proc. ging bis 85 79. 35 zuruͤck, hob sich aber zuletzt wieder auf 79. 60. “ vvichte⸗ Partg, 13. Oct. „Die verspaͤtete Ausarbeitung mehrerer ich gen Hesetzentwuͤrfe uͤber den oͤffentlichen Unterricht, uͤber die allgemeine Einfuͤhrung der gewerblichen Schiedsgerichte (con- seils de prud'hommes), uͤber die endliche Anlage einiger groͤßeren Eisenbahnen u. s. w. wird die Eroͤffnung der Kammern bis in die Mitte des Dezember verzoͤgern. Der Pairshof wird inzwi⸗ schen, wie man glaubt, schon gegen das Ende des naͤchsten Monats zusammentreten, um Quenisset und seine Mitangeklagten zu richten. Es scheint, daß die Untersuchung dieser Sache zu bedeutenden Resultaten gefuͤhrt und daß Quenisset durch seine Gestaͤndninf und durch die umstaͤndlichsten Angaben der Justiz eine ansehnliche Zahl von Mitschuldigen in die Haͤnde geliefert hat. Die in Folge dieses Prozesses vorgenommenen Verhaftungen werden indessen schwerlich alle aufrecht erhalten werden, es ist vielmehr wahrz