so hoͤher betroffen wurden, je kuͤrzer die Strecke war, auf welcher Diese Verfuͤgung ist nicht von des Koͤnigs Mafestäͤt „ d ebe — sr ; jeses Schifffahrts - ch Ausweis der Akten, auf ausdruͤckliche Koͤnigliche Anwei sic befoͤrdert worden. Durch dieses Schifffahrtsgeld belegte man wenig, nach Ausweis der Alten⸗ Fschaͤfts⸗ Sprache im Namen Er hauprsaͤchlich die aus der Herrschaft Broich — welche derzeit noch sung, sondern in der damaligen Ges henn neber auch hiervon aber so viel als moͤglich allenthalben nlaßt worden, hieruͤber nicht zum Preußischen Staate gehoͤrte — von der Stadt Muͤhl⸗ Majestaͤt von dem Minister “ “ legen daß das Restript selbst zu entsprechen, sind alle Kreisstaͤnde veranlaß heim aus verschifften Kohlen mit einer höͤheren Gebuͤhr, als dieijeni⸗ ab und will man auch darauf kein en⸗ 8 übr noch nicht einen Beschluß zu fassen. gen Kohlen zu entrichten hatten, welche von der oberen Ruhr her zu einer Zeit ergangen ist, als * ganze schiff⸗ dem Bbigen, Daß ein solcher Beschluß, wie unterliegt, versteht sich eben so bis Ruhrort verschifft wurden, und glich einigermaßen g Vortheil zum Preußischen Staate gehoͤrte, daß es ferner no⸗ Obig faßte, der Bestaͤtigung sagt werden muß, wenn er den aus, dessen sich die Kohlenwerke an der „unteren Ruhr 6 von selbst, als daß die Begngn9. widerspricht. denen an der oberen Ruhr, hinsichtlich der Bergwerks⸗Abga Worten und dem Sinne der (e
9 2,z9 9 7 z
zustellen. Dies haͤtte selbst ohne Zuziehung der Freisstaade nt,
durch die Behoͤrden geschehenen Ermittelungen erfolgen k e 8 . den Wuͤnschen der Einsasse
jeder andere vom Kreistage ge⸗
Bagatellsachen handlung der Gefangenen auf dem Mont St. Michel, sondern
auch uͤber die angebliche Mißhandlung derjenigen Personen, welche, in die Toulouser Unruhen verwickelt, nach Pau, wo sie vor Ge⸗ richt erscheinen sollen, wie die gemeinsten Verbrecher, zu Fuß und mit Ketten belastet, abgefuͤhrt worden waͤren, welche Behandlung um so schmaͤhlicher sey, da sich unter jenen Angeklagten die ver⸗ antwortlichen Herausgeber von 3 Toulouser Journalen befaͤnden. Das Journal des Débats aͤußert sich uͤber den letzteren Ge— genstand in einer Weise, die geeignet ist, die Regierung in Verlegenheit zu setzen, wenn sich die Wahrheit der ange⸗ fuͤhrten Thatsachen bestaͤtigen sollte. Es sagt: „Sollte es wahr seyn, daß die verantwortlichen Herausgeber dreier Tou⸗ V louser Journale, beschuldigt, an den Unruhen in jener Stadt Theil genommen zu haben, zu Fuß und mit der Kette um den Hals nach dem Ort abgefuͤhrt waͤren, wo sie vor Gericht gestellt werden sollen? Es wuͤrde hier ein einfaches Dementi von Seiten des Ministeriums genuͤgen, und dieses Dementi ist nicht gegeben worden. Es handelt sich nicht um Verurtheilte, sondern um An geklagte; und eine solche Behandlung muͤßte in einem doppelt grellen Lichte erscheinen, da es andererseits gewiß ist, daß eine Frau, die wegen Gistmischerei und Diebstahl zu lebenslaͤnglicher Zwangsarbeit verurtheilt worden ist, in einer Postchaise nach dem Gefaͤngnisse gebracht wurde, wo sie ihre Strafe erleiden wird. Man muß geslehen, daß, wenn sich von beiden Seiten die Nachrichten bestäͤtigen, der sich herausstellende Vergleich unleidlich und tiesverletzend fuͤr die Justiz seyn wuͤrde. Wir gehoͤren nicht zu denen, die be⸗ reit sind, ein Vergehen oder ein Verbrechen mit milden Augen zu betrachten, so lange es politischer Natur ist. Wir halten es
Inhalt.
Amtliche Nachrichten. Landtags⸗Angelegenheiten. Provinz Preußen. zu dem Landtags⸗Abschiede derselben. 1b Rußland und Polen. Warschau. Erweiterung der Functio⸗ nen des Militair⸗Gouverneurs von Warschau. Frankreich. Paris. Das Journal des Débats uͤber die Be⸗ handlung der politischen Gefangenen. — Herr von St. Aulgire zu London. — Vermischtes. — Brief aus Paris. (Verschiedenheit Im Bezirk de 8 Ober⸗Lat der Ansichten uͤber die Entwaffnung zur See in den hoͤheren Kreisen.) In es Ober-⸗Lat Grostbritanien und Irland. London. Bulletins. — Betrach⸗ desge Fvnt ö“ nungen bei Gelegenheit der Geburt des Thronerben. — Weitere “ stgh erg L“ Parlaments⸗Prorogirung. — Beabsichtigte Petition zu Gunsten M. EE11.“ des katholischen Seminars von Maynooth. — Katholischer Mayor WtII1 von Cork. — Gefahr bei dem Tower⸗Brande. Nachrichten von Summa 85,848 22,258 den Naturforschern der Niger⸗Expedition. — Vermischtes. — Beendigt wurden von 100 Briefe aus London. (Noch Einiges in Bezug auf die Geburt anhaͤngigen Sachen durch des Prinzen von Wales; Krankheit der verwittweten Koͤnigin; schnittlich ddie Puseyiten und die Kirche; kirchliche Wirren in Schottland.) Belgien. Bruͤssel. Antwort des Koͤnigs an den Senat. — Neue Denunciationen in Bezug auf das Komplott. Deutsche Bundesstaaten. Muͤnchen. Aufenthalt Sr. Maj. des Koͤnigs von Preußen. Stuttgart. Abgeordneten⸗Kammer. — Strafprozeß⸗Ordnung. — Gießen. Universitaͤt. — Lurem⸗ burg. Neuer Zoll⸗Tarif. — Neues Grundgesetz. — Schreiben 2) ⸗ aus Frankfurt. (Herr v. Scherff, Niederlaͤndischer Bundestags⸗ 3) Gesandter.) 1 1 8 Italien. Rom. Ankunft des Preußischen Minister⸗Residenten. Spanien. Madrid. Vermischtes. Bayonne. Zurbano's Ter⸗ rorismus zu Bilbao. La Plata⸗Staaten. Fortdauer des Buͤrgerkrieges. — Paraquay’'s
Beendigt wurden hiervon: durch Agnition ’ oder Kontu⸗ mazial⸗ Verfah⸗ * ren.
Denksch rift Unbeen⸗ digt blieben.
durch Entsa⸗ gung.
durch Ver kennt⸗
992 923
. 8811 9515 3961 8635 5546
2 20,961 13,608
4101 4433 3948 5198
13,579
hetreffend den Antrag der Staͤnde der Rhein⸗Pro⸗ vinz auf Trennung des Ruhr⸗ und Lippe⸗Schiff⸗ fahrts⸗Fonds 84. 2087 St. A.
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waͤhrend der Fremdherrschaft, auch insoweit außer Wirksamkeit gesetzt worden, als es sich auf die Verwendung der heger hns b 9 s b rfre jeser Schifffahrts- Abgabe ward das schon Schifffahrts⸗Abgaben bezog; so enthaͤlt doch dieser Ministerta aß une 5 Kreise vorgeschlagen, den Nota ben erfreuten. Neben dieser Schifffahrts⸗Abge 8 822 . zog; ) 4 AeA A. Nun haben die Staͤnde e Se. im vorigen Jahrhundert eingefuͤhrte Schleusengeld forterhoben. materiell nichts weiter, als einen, auch sonst bei den Communications⸗ vilitaͤts⸗Steuersatz auf fuͤnf T ns Leinen Satz von 20 Rthlr. vor⸗ Im Jahre 1805 erfolgte durch das in der Petition in Bezug BAbgaben befolgten Verwaltungs⸗Grundsatz, welcher der Kleve⸗ und Im Kreise Kleve aber⸗ baben sie 121 Gutsbesitzer vorhanden Zenommene Ministerial- Reskriot vom 31. Mai des gedachten Maͤrkischen Kammer zur Nachachtung mitgetheilt ist. Der Ertrag der geschlagen, obwohl außer 11 helicher E teuer bezahlen, daher dieieni⸗ Jahres eine naͤhere Regulirung des Rechnungswesens mit Beibehal⸗ Abgabe soll zur Instandsetzung und Verbesserung derjenigen Anlagen sind, welche 40 Rthlr. an “ „. bezahlen, unmoͤglich zu den nota⸗ tung der 1803 eingeführten Schifffahrts⸗Abgabc. Waͤhrend der verwendet werden, fuͤr deren Benubzung dieselbe erhoben wird. Dabei gen, welche 20 Rthlr. an “ 8 Fremdherrschaft ward im Jahre 1809 die Einziehung der Ruhr⸗ wird es fuͤr angemessen erkläͤrt, daß auch auf die Schutz Anlage Fzu belsten gerechnet werden koselost der Ungrund der staͤndischen Be⸗ Schifffahrts Abgabe zu den Zoͤllen bestimmt. Die Strom⸗-Bauten Nuhrort der Ertrag E1““ “ Eine Revenue fuͤr die Hieraus ergiebt sich von selbn ee ng Bmit sich selbst in Wider sollten aus dem allgemeinem Bau⸗Etat, die Zinsen der aufgenomme⸗ Staats Kasse soll aus diesem Ertrage nicht entstehen, vielmehr soll, schwerde. Die Staͤnde gerachen nen die Befugniß einraͤumen wollen, nen Schulden aus der Domainen Kasse bestritten werden. Vom wenn die zur See. und unterhaltung Ps Communications ppruch, wenn sie ietzt den Kreistage E1“ en ist, 18 sollte statt der Schleusengelder eine so genannte „fixe’“ Anlage kontrahirten Schulden abgetragen, und diese Anlagen in den spruch, wenn ne J schließen und daher, wie wirklich geschehen ist, Jahre 1810 ab sollte statt der Schleusengelder eine so genannte „Fre Anlag 1 ö’ 18 W1ö 1111 ganz selbstgendig B hetehbgen, Grundbesitzer, der nur 5 Rthlr. statt der Ruhr⸗Schifffahrts⸗Abgabe eine sogenannte „verhaͤltnißm gehdrigen Stand ö““ nne ““ . v. de za den notabelsten Grundeigenthuͤmern zu rechnen, ßige“ Gebuͤhr erhoben werden. Nachdem jedoch saͤmmtliche Landes⸗ werden. Es soll also der, grt ge.ge Fütn den auf An Stener besah Däenkschrift. vom 21. Juli 1837 gegen die Waͤhlbarkeit theile, welche die Ruhr von Witten bis Ruhrort. A“ unter lage r “ “ 1“ da sie in der D. aeeein selns vrstestir Preußischen Scepter gekommen waren, wurde im Jahre 1814 von Eine solche, an d ergebe 22* 1 I zf deutendem Grundbesitz selbst protestirt haben. Preußischen Scepter gekommen p Jahre “ 1— 4 „ö. Niemand ein Recht geben. Der der Personen von unbede — in ein Beschwerdearund agc dem damaligen Eivil⸗Gouverneur die waͤhrend der Fremdherrschaft Minister erlassene Verfuͤgung konnte Niemand ein Recht geben. 8. “ rkennen, wie darin ein Beschwerdegrund ge⸗ dem damaligen Civil⸗Gouverneur die waͤhree Frem Minister e EEE“ ergebenen Behoͤrde den Gesicht Auch ist nicht wohl zu erkennen,⸗ G sj deren Steuer der ingetretene Aender icht beruͤcksichtigt, sondern die Verwaltung, Zweck derselben war lediglich, der untergebenen Behoͤrde den Gesich 2 8 daß diejenigen Grundbesitzer, deren Steuer der eingetretene Aenderung nicht beruͤckstchtigt, b Ve Uung, wec R sgehen solle 1 wehen kng 8e komt uͤcksichti rden solle ie sie vor der Fremdherrsch bestanden hatte, wieder eingefuͤhrt. punkt zu bezeichnen, von dem sie bei der Verwaltung ausgehen so S üste uͤck werden sollen, da wie sie vor der Fremdherrschaft bestand hatte, 1 8.1189 4 E“ I. durch der Ritterguͤter am naͤchsten kommt, beruͤcksichtigt 2¹ I e “ 5P 88 8 4 . der T ein Rechts⸗Subijekt, welchem dure b vr die Hoͤchstbesteuerten, die Notabelsten sind. Die Verwaltung des Erhebungs so wie des Bauwesens in e Auch findet sich in der; hat 1 1Veeaans Vefae se dat⸗ AAAA“ ber 1841 hung auf die Ruhr und Lippe wird durch den Ober⸗Praͤsidenten diese zur Veroͤffentlichung nicht bestimmte Verfuͤgung 2 184“ ““ bö1.“— Provinz Westphalen geleitet. ten beigelegt werden koͤnnen, da die Ruhr selbst, nach dem Vorgetra (gez.) von Rochow. Bis zum Jahre 1839 ward die Einnahme, w genen, nicht als eine juristische Person angesehen W.“ v““ durch die Ruhr Schifffahrts⸗Abgabe, eben so wenig diejenigen, welche die Ruhr befahren und die Ruhr durch das zu Ruhrort erhobene Hafengeld, Schifffahrts⸗Abgabe erlegt haben oder in der Naͤhe der Ruhr woh durch die Livpe⸗Schifffahets⸗ Abgabe, feen, einzeln oder in ihrer Gesammtheit als solche betrachtet werden bildete, jede fuͤr sich, als ein Spezial⸗Fonds behandelt. Es wurde koͤnnen, gegen welche der Staat sich durch die. angeführte Verfugung ein fuͤr sich bestehender Etat fuͤr jede dieser Abgaben und die daraus verpflichtet haͤtte. Stand dem Staate, Abge * 98 zu bestreitenden Ausgaben aufgestellt, welcher zugleich das Erhebungs⸗ nannten Reskripte, das Eigenthum an der Ruhr Schifffahrts und Bauwesen umfaßte. Die Ueberschuͤsse an Ruhr⸗Schifffahrts⸗Abga zu, so ist ihm solches durch das Reskript nicht ö. Fer ben, welche sich auf 338,133 Rthlr. am Schlusse des Jahres 1838 wuͤrde in der Zuruͤcknahme eines der untergebenen Beh rde bezeich beliefen, wurden als ein Fonds betrachtet, aus welchem theils zur neten Verwaltungs⸗Grundsatzes niemals eine Rechts⸗Verletzung ge
oo11 8 e Ig. S. 8 0 1 8. 57 jss * ..3 2 8 nde §H „ oͤnnen. Aushuͤlfe und Unterstuͤtzung von Privat⸗Personen, theils zur Foör funden werden ko 8 1““ “ 8 Bergbaues Gewerbethaͤtigkeit, theils zu Provin Hiernach war der Staat unbedenklich berechtigt, einen 819 de zial⸗ und Gemeinde Anstalten, Darlehne unter billigen Bedingungen ihm gehdrigen, an Ruhr Schifffahrts Abgaben gesammelten Besf aäͤnde hergegeben werden duͤrften. auf die Verbesserung der Lippe⸗Schifffahrt zu verwenden, und welch Vorschuͤsse, welche der Ruhr⸗Schifffahrts⸗Fonds zur Schiffbar- Erwartungen das den Anwohnern an der Ruhr bekannt geworden machung der Lippe und Erbauung einer Schleuse in der Lippe bei
Reskript auch hervorgerufen haben mag, so duͤrften diese e Vogelsang gemacht hatte, wurden, bei der angenommenen Spezialität gen doch vollstaͤndig beruͤcksichtigt seyn, da 1 1 5 Ver der Fonds, als Schulden des einen Fonds an den anderen fortgefuͤhrt, nicht zu den allgemeinen Staats Fonds eingezogen, sondern und die Behufs Schiffbarmachung der Lippe und Erbauung der oben wendung zum Besten eben der Provinzen bestimmt senn - 8” we 9 il 1 e 11““; Schleuse von Privat Personen und Corporationen aufge- sie aufgebracht worden, und da die Ruhr⸗Schifffahrts Abgabe in de werden, zur Tilgung der zur Vollendung T1““ nommenen Darlehne von resp. 120,000 Rthlr. und 12,000 Rthlr. oben angegebenen Art angemessen regulirt ist. —maͤßig gewesen sey barkeit der Lippe und zur Erbau un 3 d 2 “ waren mit 42 und resp. 5 pCt. zu verzinsen, waͤhrend die aus dem 1I Betreff IEIEöö“ 8 Schleuse bei Vogelsang auf ge LL1“ xwtvet⸗ Ruhr ⸗Schifffahrts Fonds hergegebenen Darlehne theils gar keine, das Etatswesen in der “ do und, den mständen nach⸗ zum Anfanf der een Bauten und tbeils nur 2, 3 und 1 vom Hundert als Zinsen einbrachten. 1111ö1ö41452453 Eigenthume stehenden Ruhr Schleusen, so wie zu 9 g v. Fie In dieser Art der Verwaltung ist in Folge der zu Eingang an Ruhr Schifffahrts Abgabe “ dr 8 zi Rachstehen Anlagen benutzt werden, welche, sie auch —E be gefuͤhrten Allerhoͤchsten Kabinets⸗Ordre vom 23. Maͤrz 18 29 die oben und noͤthigenfalls auch kuͤnftig verwenden zu lassen, is Rachsteh bar die Ruhr betreffen, doch den Verkehr auf derselbe zu 1 und 2 bezeichnete Aenderung eingetreten. Außerdem ist v des zu vemfarich der Etats, wie sie vor srder — Lahre 1803 eingeführte Ruhr⸗Schifffahrts⸗Abgabe durch die Aller⸗ Die Einrichtung der Etats, e sie vor Fib; fordern. 8 8 8 DII8 “ Jahre 1803 eingefuͤhrte Ruhr-Schifffahrts⸗Abgabe d 8 1ue“” v“ E111““ Die Verwaltung in Betreff der Echebung 1 68g 84. hochste Kabinets⸗Ordre und den Tarif vom 23. Maͤcz 1839. Gesctz hochsten F“ G LC“ d nicer 8 uri Befahren der Ruhr und Lippe und 85 E“ 9 bei We⸗ Sammlung f. 1839. S. 95) unter Aufhebung der Abgabe IgrS Be Uebersicht uͤber. die Bestaͤnde mußte nach allge⸗ Umtliche Nachr ichten. davon wurden beendigt: fen zu Ruhrort, bei Keundenburg geh Feeeehhe gehalten nutzung der dem Staate gehoͤrigen Ruhr⸗S chleusen und mn Geldmittel. “ fnlgg Er. “ und, wie b sdurch sel soll in den Etats von der Bau⸗Verwaltung gervenng eder derung der Staats⸗Einnahme um den fuͤr die Benutzung der Privat⸗ mein bestehenden Vorschriften, ein Etat dtg epas a⸗ un Sr⸗ Kronik des Tages . durch Zu⸗ Ueber⸗ werden. Die Ueberschuͤsse, ö öö 6 2” Ruhr Schleusen zu erlegenden Betrag angemessener regulirt, um, sonst in Ansehung der ö“ 1 8 trennt gehalten des Tages. durch fruͤcknah b 1 sczaranich “ L114““ Aus diesem Fonds sind so weit es die S Fehlctze eig erenen de vie aun. ö“ diese Tiennung auch bei der Ruhr- und Lippe⸗ Se. Majestaͤt der Koͤnig haben Allergnaͤdigst geruht: Verglatch. 19 der an den 1 9 G ) derven. . 9 8 2 GI 8 0 * 8 „ rd, ) 82 1 2.8 2 88 1 — 8 2 . 8 1““ ,276 3 8 F . . K 8 die Ban Etals fuͤr die Ruhr, die Lippe und die gedachten Ha EEEEEEE1“ nach welcher fuͤr die kuͤrzere Fahrt eine Verwaltung zweckmäßig. Durch Allerhoͤchste Kabinets ” ö EE11’“ Hoͤninghaus Klage. Richter. Isch bei demselben el eberschuß der gewohn — 8⸗4 seis 1 eitere Abgaben⸗ 21. Apri ist auch neuerdings bestimmt, daß das Etats und u Krefeld den Rothe er-Orden vierter Klasse verleihen; ) Im Ober desgeri 3 fen zu sh 6 “ hoͤhere Abgabe zu erlegen war, zu beseitigen und eine weitere Abgaben 1ö11“ 1.“ Schißfahrts Fonds in 1b 8n fe e Kothen Adle de ert Klasse zu verleihen; 4) Ing Saeesghdg getsct itt nd nanbegandeln. Für die Verwaltung sowohl dieser künflig o eenimn Werref der Ruhr und Lippe nach der Art, wie solches durch die Ordre vom 23. Maͤrz 18 E Den Ober-Landesgerichts⸗Rath Boltz in Insterburg zum 2) Insterburg 361570 aufkommenden, als auch der ..“ 89 EE“ dem Vorgetragenen obwaltenden Verhaͤltnisse mit denen, welche im E“ 1““ b1“ Geheimen Justizrath zu ernennen, und 88 3) Marienwerd. 8101 Abgaben und 111414“* aus diesen Be Betreff der Wasserwege anderer. ⸗ Heinals Feee “ Feener der dem Staate gehdrige Lippe⸗Schifffahrts Fonds Dem Kaufmann Jonas Fra nkel zu reslau den Titel . “ besser bewacht gewesen seyn. Wir wuͤnschen lebhaft, daß die 1 10 lien 1. die laufende Einnahme nicht ausreicht, Klodnitz i g e Beziehungen. als Schuldner des dem Staate ebenfalls gehdrigen Ruhr ⸗Schiff ls Kommerzien⸗Rath zu ertheilen. anb deecer 1““ 1 1 „ Chatsache, die zu diesen letzten Bemerkungen Anlaß gegeben hat, Füschürsfe zur Bestreitung der auf Ruhr- und Lippe Büuten⸗ 8 Fur Schistbarmachung der Ruhr und Lippe sind Darlehne von Privat fahrts⸗Fonds behandelt wurde, erschien üunangemessen, — Im Durchschnitt kommen 8 8 v wie auf die Hafenwerke zu verwendenden Kosten geleistet wer Personen aufgenommen, fuͤr welche die Ueberschuͤsse an Ruhr und jenigen, welche zu Ruhr⸗Bauten. L 14““ Ihre Köͤnigl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessi auf einen Schiedsmann. 16 . 3 3 dei Geleg heit des L 1“ den koͤnnen. özchsten Anor Kippe Schisfahrts⸗Abgaben hafteten; diese Ueberschuͤsse sind bisher auf den Ertrag der Nuhr⸗Schifffahrts⸗Abgabe angewiesen waren, 1116A6“”“ no die Helnze in im Bezirk von Koͤnigsberg 9 n. ganz’ bei Gelegenheit des Lord⸗Mayor⸗Schmauses giebt dem Cour⸗ Wider diese zur Ausfuͤhrung gebrachten Allerhochsten Anorde nicht zu den allgemeinen Staats⸗Revenuen eingezogen, sondern als laͤngst befriedigt waren. Bei der Ruhr Verwaltintea hatte ve⸗ e; Friedrich der “ lande b Hochstderen Tochter, Ihre 2 Insterburg 18 ¹†. Frier frangais zu folgenden Bemerkungen Anlaß: „Wir finden W b zu üh 58 gch 8b — . 2 8⸗ Ven Lengese⸗ “ b 2½ 8 EE“ 8 8 31 8. . 1 es 5 2. 9 ieo Mri 9 Eve. z 9 J s n 8 “ F 5. 1 1 7 8 4 nungen ist die Petition gerichtet. In ö 86 8 ein besonderer Fonds angesehen; die auf die Ruhr und Lippe zu üer in Folge Pfenslger. Fecs hätt EEI1 A“ “ v Nubhr⸗ Koͤnigl. Hoheit die Prinzessin Louise, sind nach dem Haag 2 8 Marienwerder 22 . 2 1 es sehr natuͤrlich, daß England die Geburt des Prinzen von Wa⸗ durch den erwaͤhnten E b 18 L“ Bestaͤnde wendenden Baukosten sind nicht aus den JLE E11““ “ “ el fur die zuruͤckgekehrt. les feiert; aber der Repraͤsentant Frankreichs hat sich in jene Fest⸗ ker urspruͤnglichen Bestimmung entzogen sey, indem deren Be “ z diesem Fonds bestritten; endlich wird die Bau⸗Verwal⸗ Bauten verwendet werde I 5 lichkeiten gemisch 8 ei nicht immer die K rer üurspruͤnglichen Bestimmung gen ser demt 1 sondern aus diesem Fonds bestritte 1 ö 68 11“ 4 und 5 Ct ichkeiten gemischt und dabei nicht immer die Haltung beobachtet . 6* - dern theilweise zur Tilgung der auf insichtlich der Ruhr und Lippe und die Abgaben⸗Verwaltung Schiffbarmachung der Lippe noch die bedeutende mit 4 ½ und 5 pSt. ie seine Lage i eschri 89 Aulait bern nicht blos zu Ruhrbauten, sonde — - urd da. tung hinsichtlich der Ruhr und Lippe und die Abg altung S ar! n- 30, , Feir die seine Lage ihm vorschrieb. Herr von St. Aulaire de ; etenden Sch en verwendet worden, und es wird da⸗ . asidenten der Provinz Westphalen geleitet, waͤhrend zu verzinsende Summe von etwa 130,000 Rthlr. Feste ei und di p 1 der Lippe haftenden S chulden verwende durch den Ober Praͤsidenten der Provinz Westphalen g . z erz 1 148 111“ Lord⸗Mayors⸗ Feste eingelade und durch eine “ 6 ; 8. ven, für Recht des S s er enen Com Es war daher angemessen, einen Theil jener Ersparnisse zur Ab⸗ b L “ ) etragen, daß 1I1I1ö131“” ie anderen, fuͤr Rechnung des Staats erhobenen C “ 1 1 se zenigen Provin⸗ ꝛgru ch fuͤr verpflichte en, ein solches K 1 hin C“ des Ruhr- und Lippe Schifffahrts⸗ 1 (aibgaben zu den allgemeinen Staats-Fonds abgefuͤhrt, tragung dieser Schulden, also gerade zum Besten dertenigen Provin⸗ begruͤßt, hat sich fuͤr verpflichtet gehalten, ein solches Kompliment — 989. 8 3 6e Noyp 8 1 ., 38915 8 95 2 ¹ 8* 8G . „ 8 8 8s 9 vwver 9 2 rene die schifff ;ʒ 8 ¹ kond⸗ a1 ZNor gag Naärtine / RNochts 7 5 Mh. c 1 2 1 e / 199 1t ahi 1 es zer wieder aufgehoben werde, auch die Verwendung der Bestaͤnde aus diesen die auf die einzelnen Communications Anlagen zu ver⸗ zen zu verwenden, in denen die Ruhrschifffahrts⸗Abgabe aufgekom nigin, an. “ Der gegenwaͤrtige Zustand der Rechtspflege ist ein voͤllig zufrie- durch eine Rede zu beantworten. Bis dahin ist es ein bloßer der Ruhr⸗Schifffahrts⸗Kasse zur baldigen Herstellung der zur wendenden Kosten bestritten werden, und die Bau Verwallung hin⸗ men war. 18 W 23. Marz 1839 Die Damen erscheinen in den ersten drei Wochen mit schwarz denstellender. Der Umstand, daß: Austausch von Hoͤflichkeit. Aber der Französische Botschafter, . 7 8 S.9⸗ „ g 31* Ner che 2 — 2 1 4* HsSgn 1 „ 9 1—— erhi' 2 Kg nets⸗ 2 D 23 9. 83* 2* sch — sch b s- — sac se ic eifersuͤc f 8 duf. 3 8 Vervollkommnung der Ruhr⸗Schifffahrt noch erforderlichen sichtlich dieser Anlagen der betreffenden Regierung die Leitung des Von der in der Iu“ WEö” wollenen Kleidern, schwarzen ledernen Handschuhen und schwarzen von 100 Bagatellsachen 10 und wahrscheinlich eifersuͤchtig auf den Ruf, den Herr Gutzot in Lon⸗ T111u1.“ “ der betreffenden Provinzial Steuer Behdede obliegt. liegenden Ermäaͤchtigung, udt Ngeilfo. BZ 5 faig 6 Faͤchern. Dabei tragen sie schwarz kreppne Bonnets mit Flebben 1 1 -— 100 JInjuriensachen 21 don zuruͤckgelassen hat, wollte auch eine politische Rede halten, Der Antrag ist darauf gestuͤtzt, daß C114“ aüb. Dagegen findet bezuͤglich der Ruhr und Lippe und der uüͤbrigen oöbge. der Nuhrsehifffahres⸗Angabe⸗ 1 erfchlig 8 1 Behufs Schiffbar unnd einem langen, hinten herunterhaͤngenden Schleier am Schlusse des Geschaͤftsjahres (am letzten November) unbeendigt und das ist ihm schlecht gelungen. Fuͤr die Englaͤnder mußte je⸗ 25,SA 05 (Einnal ’ r⸗Schinfe S ⸗ Ab⸗ ““ Forwege der M Fhig⸗ znsschtlie Siae 8 s sher ogesehen 0 r Be une Dechu⸗s. 8eg ; s og⸗. ; hö 22 4 C„; ebliebe sindet dar seine rnuͤgende Aufklaͤrun daß der er Aus 3 einer eredsamkei 1 Ver skript vom 31. Mai 1805 die Einnahme o Mahr Sehenße S. dachten Wasserwege der Monarchie hinsichtlich des Eigenthums an ist bisher, abgese 8 1m“ rlehne, noch kein Gebrauch Die naͤchstfolgenden vierzehn Tage tragen sie schwarz seidene geblieben sind, sindet darin seine genuͤgende Aufklarung, daß dem ner Ausfluß einer Beredsamkeit sehr an Werth verlieren, da 6 8 rl . verbr ) den duͤrfe und nach Fn 88 6 9 deren Be— ich der Lippe aufgenommenen Darlehne, 0 5en 8 landm erst die Beend einer dwir Eot Arboeito 2 82 ; ; 8 885 8 F“ gaben nur zu Ruhrbauten etcetct 1 Er Fgnng der Abgabe den Anlagen und an dem Ertrage der Ahgab fb 1 ber vI machung der b andmann erst die Beendigung seiner landwirthschaftlichen Arheiten, Herr von St. Aulaire nicht Englisch sprach. Fuͤr die Französi⸗ si sezung der Ruhr ein Erlaß oͤder eine Ermäaͤßigung der; e 1 erschied stat indem dieses Eigenthum uͤberall den schen Leser ist es sch r als — venn si Sinn und LL“ . vemerkt die Nuhr Schifffab ts Abgabe nutzung kein Unterschied statt, indem dieses Eig schen Leser ist es schon mehr als zu viel, wenn sie den Sinn und 1114“*“ d , „ den Geist jener Rede kennen lernen; denn sie ersehen daraus, daß 8 1 3 8 — 2 — 8 . 2 2 — . 2 . — Habe zts d vseggg der Nation, die er repraͤsentirt, eine Sprache und Gesinnungen geliehen hat, die ihr nicht zusagen koͤnnen. Herr von St. Aulaire hat sich fuͤr Gefuͤhle der Freundschaft verbuͤrgt,
— gemacht Es ist vielmehr, bei Regulirung der Etats, nach Anleitung Kleider, schwarz seidene Handschuh und Faͤcher und schwarzen Fahres 1838 einen Ueberschuß von 338,133 Rthlr., Stagte zusteht. Dadurch, daß der Staat Behufs S chiffbarmachung Jahres. 838 einen le — 338,133 8 geliefert gehabt und bei der die noch jetzt Frankreich und England verbinden sollten. Man
1) Im Bezirk des Ober Lan desgerichts zu: Koͤnigsberg Insterburg. 171
Marienwerder 295 Summa 22,8 9 632 Beendigt wurden von 100 anhaͤngigen Sachen durch CS3838“ 3
Durch Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre vom 23. Maͤrz 1839 ist Fol⸗ endes hestimmt: I“ Anfang des Jahres 1839 agn. Ruhr⸗Schiffahrts Ab⸗
gaben und Ruhr Schleusengeldern gesammelten Bestände sollen⸗ obwohl sie als dem Staate gehoͤrig anzusehen sind und dieser in der Verfuͤgung daruͤber nicht beschraͤnkt ist, einstweilen nicht zur Verwenduͤng fuͤr die allgemeinen Staatszwecke eingezogen⸗ sondern, so weit sie nicht zu den Bauten an der Ruhr erfordert
7440 5920
9497
1660 2869 939 2588 373 1135 3524 2647 1977
8981 8959 4768
— ges. — fuͤr vollkommen gerecht, daß diejenigen, welche die Gesellschaft
Annaͤherung an die Graͤnz EEE1“ Bei den Schiedsmaͤnnern, deren Anzahl: 1 durch Gewalt oder durch das Lecra aufruͤhrerischer Z
Inland. Berlin. Stadtverordneten Versamm ung. im Ober⸗-Landesgerichts⸗Bezirk zu Koͤnigsberg 376 angreifen, streng bestraft werden. Obgleich wir selbst zur Presse
8 v““ 196 gehoͤren, so entschuldigen wir doch ihre Ausschweifungen nicht;
Marienweder . 369 wir verlangen keine Gunst, sondern nur Gerechtigkeit fuͤr dieselbe.
Zusammen 971 Wenn die verantwortlichen Herausgeber der Toulouser Jour⸗
Jahre 1840 an Rechts⸗ nale sich wirklich der Verbrechen, deren sie angeklagt sind, schuldig gemacht haben, so werden wir sicher nicht gegen ihre Verurtheilung re⸗
klamiren. Aber bis jetzt sind sie nur Angeklagte, und man sollte ihnen
schon im Voraus die Marter auferlegen, wie gemeine Verbrecher unter den Augen einer ganzen Provinz nach dem Orte geschleppt zu werden, wo die Justiz uͤber ihr Schicksal entscheiden wird, waͤh⸗
rend man die Ruͤcksichten und die Erleichterungen fuͤr eine Gift⸗
mischerin aufbewahrte! Keine Gunst fuͤr die Presse, immerhin;
aber auch keine vorzugsweise und unwuͤrdige Strenge gegen sie. Gegen die Angeklagten hat die Behoͤrde nur das Recht, sich ihrer Person zu versichern, und wenn man die Toulouser Gefangenen
11 V 39
ber den Stand der Befestigung von Paris.
der erwaͤhnten Aller
betraͤgt, waren im Jahre 1839 und resp. im sachen uͤberhaupt anhaͤngig:
Unbeen digt blie⸗ ben.
411 1 638 157 758 266
1807 497
1840) 442 1840)% y622
in einem Wagen transportirt haͤtte, so wuͤrden sie nur um so
Dem Klaͤger steht gegenwaͤrtig die Befugniß zu, jede Bagatell oder Injuriensache entweder bei dem Schiedsmanne oder bei dem Ge⸗ richte anzubringen.
Die vorstehenden Zahlen weisen nach, daß die Klaͤger es vorzie⸗ hen, sich lieber gleich an den Richter zu wenden.
Der Koͤnigliche Hof legt morgen, am 18. November, die Trauer auf sechs Wochen fuͤr Ihre Majestaͤt die verwitt— e. : . 1 8 55
wete Koͤnigin von Bayern, Mutter Ihrer Majestaͤt der Koͤ⸗
4 1 g H . 2 reibe d d 5 8 dieser Zei die jsse In 9 ½4„* nahme von der betreffenden Communications⸗Anlage und den auf die-⸗ Die letzten acht Tage gleichfalls schwarz seidene Kleider mit EE1 8 ““ nlr selbe zu verwendenden Kosten im Auge E11 dngefir⸗ weißen Handschuhen und Faͤchern und weißen Aufsatz. gen angestellt werden, als im Fruͤhijahr und Sommer. sichtigt, daß schon nach dem oftgedachten E1 8 Die Herren erscheinen, insofern sie nicht Uniform tragen, die Die Einfuͤhrung eines Zwanges, sich vorher an den Schiedsmann
bei Ruhrort mͤ ersten drei Wochen mit schwarzen Schnallen und Degen, die letz⸗ wenden zu muͤssen, ehe der Zutritt zum Gericht gestattet seyn solle, ten drei Wochen mit weißen Schnallen und Degen. wuͤrde eine Beschraͤnkung der gesetzlich bestehenden Freiheit der Recht⸗ suchenden enthalten, eine Zoͤgerung herbeifuͤhren und in Folge dessen
Norne der . 2 der Ruhr . her 9 Lleht 8 8 8 8 * 7 e 1 8 9 - Uv 1 S
338, 1 1 b ean der auf derselben zu entrichtenden Schiffahrts⸗Abge ish 2S e wei eee v von 338,133 Rthlr. schuͤsse an der 1“ 8 her chiff Fonds. 4 11“ 8 Gemeinschaft 8 nicht zu den allgemeinen S 18 178 B slgr 85 I b“ Ruhr bet dieser Vereinigung benach . in E14“ uͤber diese Ueberschuͤsse fuͤr die Folg — racht. vx P de 8 8 24 119 1 ” 6 veschraͤ tgechgt, dieselbe Behufs Vervollkommnung ihrer Schiff⸗ redend nicht beschre barkeit noch sehr kostspieliger Neubauten beduͤrfe.
1805 die Ruhrschifffahrts⸗Abgabe auf die Anlagen verwendet werden sollte. v
Auch bei anderweiter Regulirung der Lippeschifffahrts⸗Abgabe, so wie bei einer kuͤnftigen Aenderung des Tarifs fuͤr die Ruhrschifffahrts
Die Petition beruft sich aber, wie oben bemerkt ist, zur Be⸗ Die Grund⸗Ansicht, von welcher die Petition ausgeht, daß naͤm
ich der2 rstrom eine moralische Person sey, welche Rechte und dhccdenn “ und in den ihr ertheilten Rechten verleßt werden foͤnne, ist nicht richtig, und dem Antrage auf Aufhebung der Aller⸗ hoͤchsten Bestimmung vom 23. Marz 1839 in Betreff der Vereini gung des Ruhr⸗ und Lippe⸗Schifffahrts⸗Fon⸗ wird nicht stattgege⸗ ben werden koöͤnnen,
denn es ist:
I. dieser Antrag rechtlich nicht begruͤndet, II. die von den Stäanden gewuͤnschte Sonderung der
Lippe⸗Schifffahrts Verwaltung unzweckmäͤßig.
Zu 1. In Betreff der Frage:
ob irgend Jemand ein Recht habe, die Verwendung der
an Ruhr⸗Schifffahrts⸗Abgaben gesammelten Bestände zu ci 8 nem bestimmten Zwecke zu verlangen, kommt es zunaäͤchst auf die Verhaͤltnisse an, wie sie sich faktisch ge staltet haben.
Der oberhalb Muͤhlheim bvelegene Theil der Ruhr ist in den letzten Decennien des vorigen Jahrhunderts, der groͤßere Theil der Lippe erst in diesem Jahrhundert, besonders durch-Erbauung von Schleusen schiffbar gemacht. Die Bauten wurden auf Veranlassung
der Staats⸗Behöorde ausgefuͤhrt und die Kosten theilweise durch Darlehne beschafft, welche der Staat von Privat⸗Personen und Kom
munen aufnahm. Zur Verzinsung und Abtragung dieser Darlehne, so wie zur Bestreitung der sonstigen Kosten, wurde die Erhebung von Ruhr⸗ und Lippe⸗Schifffahrts Abgaben eingefuͤhrt. Was ins⸗ besondere die Ruhr betrifft, so ward im Jahre 1803, nachdem die Stifter Essen und Werden mit der Monarchie vereinigt waren, die Erhebung einer Abgabe von den auf der Ruhr verschifften Kohlen angeordnet, durch welche die bis zum
“
Ruhr⸗- und
Rhein gehenden Kohlen um
gruͤndung des Antrages, daß die Einnahmen an Ruhr⸗Schifffahrts⸗ Abgaben nur auf die Ruhr verwendet werden moͤgen, auf eine spezielle Bestimmung, naͤmlich auf ein Ministerial Reskript vom Dieses Reskript ist von dem Minister Grafen von Reden Uder die Ruhr⸗Schifffahrts⸗Abgaben an die Kleve⸗Maͤrksche Kriegs⸗ und DomainenKammer erlassen und lautet in der betreffenden Stelle 1 e dergesta : 8 Bestimmung dieser Kasse (der Ruhr-Schifffahrts „und Schleusengelder⸗Kasse) wie bisher, also auch kuͤnftig die „Instandsetzung und Erhaltung der S chiffbarkeit des Ruhr⸗- „Stromes ist, so muß die Absicht dahin gehen, daß, außer
„den Verwaltungs⸗Kosten und den kurrenten Unterhaltungs⸗ „Kosten der Schleusen und uͤbrigen Wasserbau Anlagen zur „Erhaltung der Schiffbarkeit der Ruhr, auch suecessive die „bessere Instandsetzung derselben daraus planmäßig bestritten „werde. Die Ablage der noch mit 47,482 Rthlr. Stuͤ⸗
„ber ba † auf dieser Kasse ruhenden Schulden wird cgf
hauch zu beruͤcksichtigen seyn, jedoch nur in sofern, als die „ndͤthigen Beduͤrfnisse zur Erhaltung und Verbesserung der „Ruhr⸗Schifffahrt, als dem Hauptzwecke, solches gestattet. „Denn aus der Einnahme dieser Kasse kann und soll doch
„keine Revenuͤe entstehen, sondern, wenn dereinst⸗ die Schul⸗
„den abgelegt und die Instandsetzung der Ruhr geschehen
„ist, so muß die Abgabe nach der vorliegenden Unserer Aller⸗ „hoͤchsten Bestimmung entweder dem Lande erlassen oder hr „nigstens vermindert werden, mithin ist kein Grund, so b „hier auf die Schulden⸗Ablage zu dringen und die Hötst.
„wecke deshalb zuruͤckzusetzen. nebrigens muß allerdings auech „fuͤr die Schutz⸗Anlagen von Ruhrort aus diesem Fonds zund der Ruhr⸗Schifffahrts⸗Kasse mitgesorgt werden. 8
Abgabe, wird in den an des Koͤnigs Majestäͤt zu richtenden Antraͤgen der Gesichtspunkt festgehalten werden, daß der Ertrag einer Commu⸗ nications⸗-Abgabe zur Erhaltung und Verbesserung derjenigen Anlage bestimmt ist, fuͤr deren Benutzung die Abgabe erhoben wird und die auf die Anlage zu verwendenden Kosten decken soll. X“
Sollte dennoch wegen besonderer Umstände dieser Zwest bei der Ruhr oder Lippe kuͤnftig in einzelnen Jahren nicht vollständig er⸗ reicht werden, sollte die Einnahme von einem dieser Wasserwege zur Bestreitung der auf denselben zu verwendenden Kosten nicht a ioreiche n; so ist es, bei den bestehenden Verhaͤltnissen, und d a, nach Berichti⸗ gung der auf die Lippe⸗Schifffahrts Abgabe 79, Ee zes Schulden, auch auf diese Abgabe Niemand ein Recht hat, uͤberdies gerade aus dem Ertrage der Ruhr eine nicht unbedeutende Summe auf die Lippe verwendet worden, gewiß angemessen, daß der Staat den erforderlichen Zuschuß aus dem Ertrage des einen Wasserweges derselben Provinzen zum Besten des anderen Wasserweges eben dieser Provinzen leistet. Es wird demnach dem gegen eine ..“*“ gerichteten staͤn ischen Antrage nicht Statt zu geben seyn. 1 ö 1“ 1ehc aubgesprochene Wunsch, daß die b aldi ge Herstellung der zur Vervollkommnung der Rubhr⸗ S8öööe lichen Bauten erfolge, ist nicht deutlich⸗ indem nicht ersichtlich ist, welche Bauten gemeint sind. Die betreffenden Behorden werden aber nach wie vor bemuͤht seyn, die Ruhr⸗Schifffahrt so weit zu verbessern, als es die Umstaͤnde gestatten.
Berlin, den 19. Oktober 1841.
Der Finanz⸗Minister (gez.) Graf von Alvensleben.
sandte und bevollmaͤchtigte Minister am Kurfuͤrstl. Hessischen
und zu diesem Zwecke
Amtsfuͤhrung ist folgender:
betrug die Zahl der haͤngig gewesenen
Berlin, den 17. November 1841. 1 Der Ober⸗Ceremonienmeister Graf Pourtales.
Abgereist: Der General⸗Major, außerordentliche Ge⸗
Hofe, von Thun, nach Kassel.
Provinz Preusten.
Denkschrift zu dem in Nr. 319 der St. Ztg. gegebenen L Abschiede.
Der Landtag der Provinz Preußen hat eir
; der Amtswirksamkeit des ung der
b “ in Antrag gebracht
vorgeschlagen, eine Verordnung zu erlassen:
das, kein Bagatell⸗Prozeß von den Gerichten eingeleitet werde, such der Su 888 Klaͤger nachgewiesen hat, daß er sich zum Ver
Der Zustand 8; einem Schiedsmann gemeldet habe.
4. er Rechtspflege in diesem Theile der richterlichen
Im Jahre 1840 in der Provinz Preußen bei den Gerichten an
sogar Verluste veranlassen koͤnnen. Aus diesen Gruͤnden ist auch die Kabinets⸗Ordre vom 8. Februar 1825 (Gesetz- Sammlung S. 14 hervorgegangen, wodurch der fruͤher im Großherzogthum Posen be⸗ standene Zwang der Parteien zur Anstellung des Suͤhne⸗Versuchs auf gehoben und es der freien Entschließung des Klaͤgers uͤberlassen wurde, ob er sich zunaͤchst an das Friedensgericht oder unmittelbar an das ordentliche Gericht des Verklagten wenden wolle. Der Staat hat den schiedsmaͤnnischen Verhandlungen die Gebuͤhren- und Stempel Freiheit und den Vergleichen der Schiedsmaͤnner die exekutorische Kraft beigelegt und dadurch Alles zu deren Empfehlung gethan; der Vorzug einer Institution vor der anderen kann aber nur durch ihre innere Trefflichkeit gefoͤrdert werden. So weit es dabei auf die Gabe der Schiedsmaͤnner zur Schlichtung von Rechts⸗Streitigkeiten und auf das Vertrauen der Huͤlfesuchenden zu ihren Leistungen ankoͤmmt, kann durch die Gesetzgebung nicht geholfen werden. 8 Berli 5. Oktober 184
(gez.) Muͤhler.
Zeitungs-Nachrichten. Ausland. Rußland und Polen.
Warschau, 14. Nov. Auf Befehl des Fuͤrsten Statthal⸗ ters wird der Militair⸗Gouverneur von Warschau, General⸗Lieu⸗ tenanten und Senator Pisarew, außer seinen bisherigen Functionen, fortan auch das Gouvernement Masovien als Militair⸗Chef ver⸗ walten.
Frankreich. Paris, 13. Nov. Die Oppositions⸗Blaͤtter fuͤhren seit ei⸗
sieht wohl, daß Herr von St. Aulaire von Wien koͤmmt und sich nur kurze Zeit in Paris aufgehalten hat. Die einfachste Pruͤfung der oͤffentlichen Meinung in Frankreich wuͤrde ihm sicherlich be⸗ wiesen haben, daß die Stimmung in unserem Lande der Schilderung, die er davon entworsen hat, durchaus nicht gleicht. Es hatte sich in Frankreich, in Folge der Re⸗ form⸗Bill, eine lebhaͤfte Sympathie fuͤr die Nation kund⸗ gegeben, welche dergleichen Folgerungen aus unserer Revolution zog. Jene Sympathie ist vernichtet worden durch den Traktat vom 15. Juli, bei welchem das Stillschweigen des Englischen Volkes sich zum Mitschuldigen des Lord Palmerston machte. Eine große Nation geht nicht in einem Tage von der Liebe zum Haß uͤber, und daher jene anscheinende Ruhe, die einen oberflaͤchlichen Beobachter taͤuschen koͤnnte. Wir verabscheuen England nicht, aber wir sind mißtrauisch und kalt gegen dasselbe, wie Verbuͤndete, de⸗ ren Vertrauen man getaͤuscht hat. Nun hat sich aber Herr von St. Aulaire nicht darauf beschraͤnkt, einer Regierung, die sich un⸗ wuͤrdig gegen uns benommen hat, unsere Freundschaft zu ver⸗ sprechen, sondern er hat auch den traurigen Muth gehabt, sich auf That⸗ sachen zu berufen, die nichts Ehrenvolles fuͤr Frankreich enthalten. Er hat von der Convention von 13. Juli d. J. wie von einem Ereignisse gespro⸗ chen, welches die freundschaftlichen Verhaͤltnisse zwischen den Maͤchten wiederherstellen und den Frieden befestigen muͤsse. Wenn Lord Palmerston die Sprache des Herrn von St. Aulaire vor einer Englischen Versammlung gefuͤhrt haͤtte, so wuͤrde sich das begrei⸗
fen lassen. Die Convention vom 13. Juli ist durchaus zum Vor⸗
theil Englands abgeschlossen; denn es werden darin durch die Un⸗
terschrift Frankreichs die Thatsachen ratifizirt, welche gegen der
Willen und gegen die Interessen Frankreichs ausgefuͤhrt wurden Die Convention vom 13. Juli ist eine Indemnitaͤts⸗Bill, die wir der Coalition ertheilten. Es war daher kein Anlaß vorhanden, in einer Versammlung von Englaͤndern an einen fuͤr uns so wenig
nigen Tagen sehr heftige Beschwerde, nicht allein uͤber die Be⸗
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ehrenvollen Traktat zu erinnern. Indem er es that, hatte er
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