Die Ausfuhr von Englischem Bier, Ale und Porter, nach Ost⸗ indien hat in den letzten 4 Jahren fortwaͤhrend zugenommen; im vorigen Jahre betrug sie, außer 3400 Dutzend Flaschen, 14,094 große Faͤsser. ]
Die Spanischen Papiere gingen heute etwas in die Hoͤhe, weil sich das Geruͤcht verbreitete, die Regierung zu Madrid wolle Gelder anschaffen zur Einloͤsung von zwei halbjaͤhrigen Coupons der kapitalisirten 3proc. Schuld. .
Capitain Elliot, der aus China zuruͤckkoͤmmt, hatte gestern eine Unterredung mit dem Kanzler der Schatzkammer, Herrn Goulburn. 8 “
Vor kurzem ist hier aus Bruͤssel ein Wagen Napoleon s s gekommen, der dort von Spekulanten angekauft , die ihn dem Londoner Publikum fuͤr Geld zeigen wollen. Ein anderer Wagen des Kaisers war vor 25 Jahren hier ausgestellt, “ spaͤter Eigenthum des Koͤnigs von Holland und 8 der Bruͤsseler Revolution verbrarent. Der jetzige Wagen 1. eine Art von Staatskutsche und stark mit Vergoldung und Wappen verziert. Er wurde im Jahre 1805 zu Mailand fuͤr den Kaiser verfertigt, war bestaͤndig im Gefolge der großen I e⸗ brachte Napoleon auf das Schlachtfeld von Watenlog. Bei der Flucht des Franzoͤsischen Heeres fiel er den. Englaͤndern in die Haͤnde, wurde diesen aber, da sie ihn einen Augenblick unbewacht ließen, weggenommen und von einigen Bauern bei Charleroi ver⸗ borgen. Letztere verkauften ihn einem Manne in Bruͤssel, dem eine Gesellschaft von Spekulanten umsonst eine ansehnliche Summe dafuͤr bot. Er sollte jedoch wieder auf der bffentlichen Buͤhne erscheinen; denn eben dieser Wagen war die zur Zeit des Bou⸗ logner Attentats in den Blaͤttern erwaͤhnte alte Kutsche mit dem Kaiser⸗Wappen, welche an der Graͤnze auf den Ausgang des Abenteuers Louis Napoleon's wartete. Nach dessen Mißlingen traf der Wagen wieder in Bruͤssel ein, wo der Eigenthuͤmer sich endlich zum Verkaufe willig finden ließ.
Am 13. November starb, erst 47 Jahre alt, der Marquis von Lothian, Familienhaupt einer der ersten Schottischen Adels⸗ Familien und Pair des vereinigten Koͤnigreichs; sein aͤltester Sohn, Lord Jedburgh, der Erbe der Pairie, ist erst zehn Jahre alt. Der Verstorbene, ein naher Verwandter des Herzogs von Buccleuch, war Lord⸗Lieutenant von Rorburgshire, Oberst der Miliz von Stadt und Grafschaft Edinburg und Kammerherr der Koͤnigin. Riederlande.
Aus dem Haag, 22. Nov. Der Koͤnig ist auf einige Tage nach Tilburg, in der Provinz Nord⸗Brabant, abgereist.
Ihre Koͤnigl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Frie⸗
drich sind nebst ihrer Prinzessin Tochter aus Berlin hier einge⸗
troffen. .“ Finanz⸗Minister, Herr Rochussen, ist zu Sr. Majestaͤt dem Grafen von Nassau nach dem Loo gereist, von wo er sich, wie es heißt, nach Belgien begeben wird. Herr von Scherff ist aus Frankfurt a. M. hier eingetroffen.
Es ist eine aus Professoren der Medizin und aus Aerzten bestehende Koͤnigliche Kommission ernannt worden, um der Regie⸗ rung Vorschlaͤge in Bezug auf ein neues Sanitaͤts⸗Polizei⸗Gesetz zu machen.
Die Kommission fuͤr die Luxemburgischen Angelegenheiten, die
von Sr. Majestaͤt zusammenberufen war und die hier laͤngere Zeit sich aufhielt, ist jetzt aufgeldst worden, und die Mitglieder sind nach ihrer Heimat zuruͤckgekehrt, mit Ausnahme des Barons von Blockhausen, welcher interimistisch als Kanzler der Luxem⸗ burgischen Angelegenheiten bestellt ist. 1“
Belgien. “
In der gestrigen Sitzung der Repraͤ⸗ sentanten⸗Kammer legte der Minister des Innern 1) einen Ge⸗ setzentwurf in Betreff der National⸗Fischerei, 2) einen Gesetzent⸗ wurf in Betreff der Einfuhr der Gerste vor, welcher den Zweck hat, das Gesetz vom 28. Dezember 1810 bis zum 30. November 1842 zu verlaͤngern, wenn nicht die Regierung es fuͤr dienlich erachtet, fruͤher die Wirkungen desselben ganz oder zum Theil aufhoͤrenzu lassen. Die Kammer verordnete die Ueberweisung dieses Entwurfs an die Kommission, welche mit der Pruͤfung desselben Gegenstandes in der letzten Session beauftragt war. Herr Osy legte den Bericht uͤber zwei Gesetz⸗Entwuͤrfe in Betreff eines Ergaͤnzungs⸗Kredits zur Deckung der Zinsen und zur Amortisation verschiedener Theile der öͤffentlichen Schuld vor. Diese beiden Entwuͤrfe wurden nach kurzer Diskussion angenommen.
Deutsche Bundesstaaten. München, 22. Nov. Ihre Majestaͤten der Koͤnig und die
Brüssel, 21. Nov.
Koͤnigin von Preußen haben diesen Morgen nach 9 Uhr unsere
Stadt verlassen und werden heute in Regensburg uͤbernachten. Nach 11 Uhr haben auch Se. Hoheit der Erbgroßherzog und Ihre Koͤnigl. Hoheit die Erbgroßherzogin Mathilde die Ruͤckreise angetreten. Das Ritterfest des St. Georgen⸗Ordens (am 8. Dezember), mit welchem große Gala verbunden ist, findet d tiesen Hoftrauer nicht statt. Augsburg, 12. Nov. (A. Z.) Oeffentliche in diesen Tagen gemeldet, daß im kommenden Jahre in Mainz eine allgemein Deutsche Industrie⸗Ausstellung stattfinden solle, bei welcher die Erzeugnisse Deutschen Gewerbfleißes uͤberhaupt zulaͤssig seyn und aufgenommen werden sollen — eine schoͤne Idee, deren Verwirklichung in mehr als einer Beziehung von hoher Bedeutung ist, besonders wenn man, wie beabsichtigt wird, mit dieser Ausstellung zugleich eine Feier des großen Zoll⸗Vereins ver⸗ indet, welcher der Grundpfeiler des gesammten Deutschen Ge⸗ erbswesens geworden ist. Aber auch fuͤr dieses selbst ist eine derartige Ausstellung von großem Einfluß. f
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die Deutsche Industrie recht eigentlich kennen, wir sehen, was un⸗
ser vaterlaͤndischer Gewerbfleiß zu leisten vermag, wir uͤberzeugen uns, daß gewerbliche Produkte, die wir seither aus dem Auslande
gezogen, in Deutschland eben so gut, wo nicht noch besser, und daß sie um geringeren oder doch gleichen Preis geliefert werden koͤnnen.
X Leipzig, 24. Nov. Die Magdeburger Eisenbahn⸗Com⸗ pagnie hatte den Beschluß gefaßt und bekannt gemacht, die Fracht⸗ guͤter weder abholen, noch in das Haus des Empfaͤngers abliefern zu lassen, somit auch jede Garantie derselben von der Hand zu weisen; denn welcher Empfaͤnger kann auf dem Bahnhofe selbst, wo er sogleich das Frachtgeld entrichten muß, untersuchen, ob seine Guͤter in unverletztem Zustande angekommen sind? Dieser Be⸗ schluß fiel um so mehr auf durch den Kontrast, den er zu dem Verfahren der Leipzig⸗Dresdner Gesellschaft bildet, welche Letztere nicht nur die Frachtguͤter aus dem Hause des Versenders abho⸗ len und in das Haus des Empfaͤngers abliefern laͤßt, sondern auch vollstaͤndige Garantie fuͤr dieselben leistet. Kurz, es erschien in
8 8—
vwegen der
Hier erst lernen wir
1472
dem Tageblatte vom 20. November ein ziemlich heftiger Angriff
auf jenen Beschluß der Magdeburger Gesellschaft, und ein foͤrm⸗ licher Aufruf an alle dabei Betheiligte, keine Guͤter mehr mit der Magdeburger Eisenbahn zu versenden, um auf diese Weise die Zu⸗ ruͤcknahme des fraglichen Beschlusses zu bewirken. Daß diesem Aufrufe, wenigstens svon sehr vielen Seiten her, Folge gegeben werden wird, ist kaum zu bezweifeln, und da der Fracht⸗Verkehr auf der Magdeburger Landstraße noch keineswegs ganz aufgehoͤrt hat, so koͤnnte die beabsichtigte Zwangsmaßregel leicht durchgesetzt werden, wenn die Eisenbahn⸗Gesellschaft nicht noch zur rechten Zeit von einem Beginnen absteht, welches die Interessen des ver⸗ kehrtreibenden Publikums zu tief verletzt, um nicht eine staͤrke Reaction dagegen hervorzurufen.
Da, den öffentlichen Berichten zufolge, jetzt die voͤllige Aufloͤsung der Rhein⸗Weser Eisenbahn⸗Gesellschaft so gut wie ausgesprochen ist, so duͤrfte es von Interesse seyn, uͤber den Ausgang der vielen, vor den Saͤchsischen Gerichten an⸗ haͤngigen Prozesse in jener Angelegenheit etwas zu erfahren. Be⸗ kanntlich weigerte sich ein großer Theil der Actionaire jener Bahn ihre Zeichnungen zu realisiren, nachdem die mancherlei Mißgriffe und Unregelmaͤßigkeiten in den Maßnahmen der Leiter des Unter⸗ nehmens notorisch geworden waren. Auch hier und in Dresden befanden sich ziemlich viele solcher zahlungsunlustiger Actionaire, und gegen diese hat das Direktorium der Gesellschaft schon seit mehreren Jahren Prezesse gefuͤhrt, welche, bei der Verschie⸗ denheit und theilweisen Dunkelheit der einschlagenden Ver⸗ haͤltnisse aͤußerst verwickett und langwierig werden mußten. Jetzt sind diese Prozesse zum groͤßten Theil entschieden, und zwar, wenige Faͤlle ausgenommen, wo besondere Umstaͤnde konkurrirten, zu Gunsten des Direktoriums. Die beiden unteren Instanzen, das hiesige Stadtgericht und das Kreis⸗Appellationsgericht, hatten zwar auf Lossprechung der Restanten von den weiteren Zahlun⸗ gen erkannt, allein das Ober⸗Appellationsgericht zu Dresden folgte einer anderen Ansicht und verurtheilte sie zur Erfuͤllung ihrer sta⸗ tutenmaͤßigen Verpflichtungen. Viele hiesige und Dresdner Ka⸗ pitalisten werden durch dieses Urtel hart betroffen, obgleich sie die Schuld ihres Verlustes insofern sich selbst beimessen muͤssen, als sie sich nicht gleich von vornherein uͤber die Verhaͤltnisse des Un⸗ ternehmens und seiner Leiter, so wie uͤber die Bestimmungen der jenseitigen Eisenbahn⸗Gesetzgebung genugsam unterrichtet hatten. Bei uns naͤmlich gilt der Grundsatz, daß die Actien in der Re⸗ gel auf den Inhaber lauten, also verkauft oder aufgegeben wer⸗ den koͤnnen, sobald der Zeichner derselben es nicht mehr in seinem Interesse findet, sie fortzusichern. Wie dem aber auch sey, so scheint so viel gewiß, daß der vorliegende Fall aufs Neue das Beduͤrfniß einer allgemeinen Eisenbahn⸗Gesetzgebung fuͤr den ganzen Deutschen Bund, oder wenigstens fuͤr alle Staaten des Deut⸗ schen Zoll-Vereins aufs eindringlichste herausstellt.
Ein sehr zeitgemaͤßes Unternehmen ist das von dem Buch⸗ haͤndler Reclam angekuͤndigte Leipziger Meßblatt, welches waͤhrend jeder der drei hiesigen Messen erscheinen und mit der naͤchsten beginnen soll. Es wird enthalten: 1) ein Meß⸗Adreß⸗ buch, 2) ein Verzeichniß aller der gesetzlichen Bestimmungen, de⸗ ren Kenntniß fuͤr die Meßbesucher wuͤnschenswerth ist, 3) den Courszettel, 4) Besprechungen uͤber gemeinsame Angelegenheiten der Meßfremden, Wuͤnsche und Antraͤge derselben u. s. w., 5) An⸗ zeigen aller Art, zu einem maͤßigen Insertions⸗Preise. Der Preis des, taͤglich erscheinenden Blattes, soll fuͤr jede Messe 15 dgr. seyn.
Der Praͤtendent von Laube erregt hier ein ziemlich leb⸗ haftes Interesse. Das Urtheil, welches ein hiesiges Blatt dar— uͤber faͤllte, wird keineswegs allgemein getheilt, und wenn man auch selbst durch die lichtvolle und praͤzise Relation, die Loͤsung des verwickelten und geheimnißvollen Raͤthsels nicht naͤher geruͤckt findet, so haͤlt man sich doch eben uͤberzeugt, daß die An⸗- und Ausspruͤche des angeblichen Ludwigs XVII. (denn kein anderer ist unter dem vieldeutigen Titel des Praͤtendenten verborgen) nicht gerade leicht abzuweisen sind, und daß, wenn das Ganze wirklich auf Taͤuschung oder Betrug hinauslaͤuft, jedenfalls hier Zufall und Absicht zur Erzeugung eines solchen Scheines in einer Weise zusammengewirkt hͤaben, wie es wohl selten vorkommen mag. An der „Kritik“ der Nauendorffschen Aussagen und Memoiren, womit der Bericht be⸗gleitet ist, kann man vom juristischen Standpunkte aus allerdings wohl Manches aussetzen, und uͤber⸗ haupt haͤtten Viele, im Interesse der Wahrheit und Geschichte, lieber eine entschieden publizistische Paͤrteischrift, fuͤr oder wider, gesehen, als diese, mehr auf den Reiz der fortdauernden Span⸗ nung berechnete Ausfuͤhrung. Doch lag diese letztere Auffassungs— weise offenbar im Interesse des Schriftstellers und im Gesichts⸗ kreise des groͤßeren Lesepublikums, fuͤr welches er seine Arbeit bestimmte, und insofern laͤßt sich gegen die mehr belletristische Behandlung des Stoffs nichts einwenden.
Karlsruhe, 22. Nov. Das Staats⸗ und Regie⸗ rungsblatt enthaͤlt nachstehende Verordnung:
„Leopold von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden, Her zog von Zaͤhringen. Nach Ansicht des §. 62 der Verfassungs-Ur kunde; in Erwaͤqung, daß Unsere getreuen Staͤnde das ihnen vor liegende Auflagen⸗Gesetz fuͤr die Kalenderiahre 1842 und 1843 bis jetzt noch nicht vornehmen konnten, haben wir beschlossen und ver ordnen: Die Grund⸗, Haͤuser⸗ und Gewerbsteuer, mit Einschluß der Umlagen wegen der Befoͤrsterungskosten und der Fluß⸗ und Damm⸗Bauarbeiten, und die ägensteiter sind fuͤr die ersten sechs Monate des Kalenderjahres 1842 jaͤhrigen Finanz⸗Periode zu erheben. serem Staats⸗Ministerium den 11. November 1841.
wie in der noch laufenden halb— Gegeben zu Karlsruhe in Un⸗ Leopold.“
Weimar, 24. Nov. (W. Z.) Am Sonntage, den 21sten d. M., wurde in herkoͤmmlicher Weise der ordentliche Landtag eroͤffnet. Die Mitglieder hatten darauf die Ehre, zur Großher— zoglichen Tafel gezogen zu werden.
Hamburg, 16. Nov. (A. Z.) Hier ist man dieser Tage einer in den Jahrbuͤchern der Gaunerei merkwuͤrdigen Diebsge⸗ schichte auf die Spur gekommen, die ihrer Eigenthuͤmlichkeit we⸗ gen nicht wenig Erstaunen erregt. Die hiesige Polizei⸗Behoͤrde wurde naͤmlich darauf aufmerksam gemacht, daß von einer gewissen Seite her einige sehr gangbare Waaren unter dem laufenden Preise verkauft werden. Bei naͤherer Untersuchung fand es sich, daß ein Hehler in seiner dazu sehr vortheilhaft gelegenen Wohnung ein großes Lager verschiedener, sehr gesuchter Artikel verborgen hatte, die von Hausknechten vieler hiesigen Großhaͤndler seiner Firma zum Verkauf anvertraut waren. Es war ein sehr umfassendes Geschaͤft. Zucker aus Havanna, Indigo von Bengalen, Kaffee von Java und Rio, Englische Manufaktur⸗Waaren und Baumwolle von Alabama lagen friedlich in schoͤner Ordnung beisammen und die Behoͤrde war jeder Muͤhe wegen der Auskundschaftung 4. Diebe lund rechtmaͤßigen Eigenthuͤmer enthoben, denn. in erbrochenen Pulte lag ein ganz regelmaͤßig gefuͤhrtes “ 8-⸗ in welchem jeder Theilnehmer seine Rechnung hatte, aus deren
„Soll und Haben“ der ganze Belauf des Geschaͤfts und ein ra⸗
scher Umsatz sich herausstellten.
1“
Aus den bei den Dieben vorge⸗
fundenen Gegenbuͤchern ergab sich ferner, daß ein Hausknecht schon 15 Jahre dieses Geschaͤft betrieben hatte. Man ist sehr ge⸗ spannt auf das Ergebniß der Untersuchung; und so ernster Na⸗ tur diese Sache auch ist, hat es doch nicht an beißendem Witz unter denen gefehlt, die in dem ganzen viele Jahre mit pedan⸗ tischer Ordnung betriebenen Geschaͤft einen großen und gerechten Vorwurf fuͤr diejenigen Haͤuser erblicken, denen diese sauberen Geister (wie man sagt 18 an der Zahl) angehoͤrt haben.
8 Spanien.
Madrid, 15. Nov. Ein hier aus Gibraltar vom 9ten eingegangenes Schreiben meldet, daß der General Don Ramon Maria Narvaez sich am Bord des Englischen Dampfbootes „Orien⸗ tal“, welches die fuͤr Indien bestimmte Englische Korrespondenz nach Alexandrien uͤberbringt, eingeschifft habe. Man glaubte, er wolle sich uͤber Malta nach Frankreich begeben.
b Niederländisches Indien.
Batavia, 25. Juli. Aus Tapanuli, auf der Nordwest⸗ kuͤste Sumatras, wird berichtet, daß dort schon seit dem Monat April d. J. von den Bevollmaͤchtigten der hiesigen Regierung und den Fuͤrsten (Radjas) der westlich von Sumatra gelegenen Inseln Nias, Bonia und Misclar darum verhandelt wird, ob die Be⸗ wohner jener drei Inseln in Zukunft Unterthanen der hiesigen Re⸗ gierung seyn, oder ob dieselben auch ferner noch von der Hollaͤn⸗ dischen Schutzherrschaft befreit seyn sollen. Allem Vermuthen nach werden diese Unterhandlungen fuͤr das hiesige Gouvernement sehr bald ein guͤnstiges Resultat herbeifuͤhren, da der neue Radja von Sinkel (ein Vasall der hiesigen Regierung und naher An⸗ verwandter der Radjas von Nias und Misclar) seit der Mitte des vorigen Monats die Unterhandlungen leitet und derselbe nun⸗ mehr gewiß Alles aufbietet, um die Bewohner jener Inseln fuͤr die Hollaͤndische Schutzherrschaft zu gewinnen. Der Radja von Sinkel ist naͤmlich den Hollaͤndern sehr geneigt und wurde wegen seiner Anhaͤnglichkeit von dem hiesigen Gouvernement mit der Re⸗ gentschaft Sinkel belehnt, waͤhrend er doch fruͤher nur Atschinesi— scher Landpfleger von Baros war. Uebrigens werden die einge⸗ borenen Häͤuptlinge auf den genannten Inseln von den Hollaͤndern durch Geschenke und Versprechungen sehr kirre gemacht; auch ist die Art und Weise, wie das Gouvernement von Batavia die Ma⸗ layischen Fuͤrsten zu uͤberlisten sucht, ganz dazu geeignet, sich fuͤr die Schutzherrschaft des hier maͤchtigen Hollands zu erklaͤren; denn gewoͤhnlich erhalten solche Radja's alsdann außer sehr ansehnlichen Geschenken von der hiesigen Regierung groͤßere Regentschaften zu verwalten, als diejenigen waren, die sie fruͤher beherrschten.
Zu Baros (Nord⸗Sumatra) hat im Mai d. J. eine allgemeine Chinesen⸗Verfolgung stattgehabt; dieselbe war durch einen von Chinesen veruͤbten Kindermord veranlaßt worden.
Auf den hohen Bergen in den Preanger⸗Regentschaften (Java) ist im vorigen Monat des Nachts das Wasser gefroren. Seit Menschengedenken ist dies auf Java nicht vorgekommen, denn selbst die aͤltesten Leute in Tjanjer (der Ort, in dessen Naͤhe man das Eis gefunden hat) wissen sich nicht zu erinnern, daß sich Wasser jemals zu einer festen Masse gebildet habe, und hielten das an den Felsenwaͤnden haͤngende Eis anfangs fuͤr Glas.
Die in meinem letzten Schreiben erwaͤhnte Raͤuberbande treibt noch immer ihr Wesen fort, denn erst am 1. Juli ist der Kom— mandant des Forts zu Unarang bei Samarang (Adjutant Sie⸗ grist, ein geborener Berner) von diesen Raͤubern beraubt worden. Die ganzen Wachmannschaften des kleinen Forts waren durch ei— nen lieblich riechenden Rauch so betaͤubt und erstarrt worden, daß sie die Koffer und Kisten ruhig aus dem Fort tragen ließen, da sie sich nicht im mindesten bewegen und auch nicht sprechen konnten.
Zu Samarang, der zweiten Hauptstadt Java's, ist in den ersten Tagen d. M. abermals ein Mann durch Heirathen eines dortigen Waisenmaͤdchens unverhofft reich geworden. Es macht dies jetzt hier um so mehr Aufsehen, da die reichen Waisenmaͤd— chen immer seltener werden. Ich muß naͤmlich bemerken, daß in die Waisenhaͤuser zu Samarang alle im Niederlaͤndischen Indien verwaisten ehelichen Kinder christlicher Aeltern zur Erziehung ab— gegeben werden muͤssen, wenn naͤmlich die Aeltern nicht andere testamentarische Verfuͤgungen hinsichtlich der Kinder-Erziehung ge⸗ troffen haben. Daher geschieht es denn, daß, da hier die Leute gewoͤhnlich sehr ploͤtzlich sterben, die Kinder sehr wohlhabender Aeltern im Waisenhause zu Samarang mit erzogen werden. Alle Kinder, gleichviel ob sie arm oder reich sind, genießen nun dort einerlei Erziehung, welche keinesweges von der Art ist, als ob die dort erzogenen Kinder kuͤnftig ihr Brod selbst verdienen sollten; denn es ist vorzuͤglich reichlich fuͤr die Bedienung der Waisen— kinder gesorgt. Unterdessen wird uͤber das Vermoͤgen der Waisen eine große Verschwiegenheit beobachtet, und das Vermoͤgen der— selben, welches hier zu Batavia verwaltet wird, bleibt nicht nur gewoͤhnlich den Waisen, sondern auch den Vorstehern des Samarang⸗ schen Waisenhauses unbekannt. Die Waisenmaͤdchen werden so lange im Waisenhause erzogen bis sie sich daraus verheirathen. Einem Jeden, der taͤglich 2 Fl. Einkuͤnfte hat, ist es gestattet, im Waisenhause zu freien. Da nun das Freien dort nicht eben mit großen Ceremonien verbunden ist, so erhaͤlt man nicht selten gleich am ersten Tage der Bekanntschaft von einer dieser Damen das Jawort und geht als begluͤckter Braͤutigam heim. Die Trauung kann alsdann in den naͤchsten Tagen schon stattfinden, und einige Tage nach dieser wird den jungen Eheleuten von hier aus berichtet, wie groß oder klein das Vermoͤgen der Frau ist. Auf diese Weise wurde auch die erwaͤhnte Heirath in den ersten Tagen d. M. schnell geschlossen und der gluͤckliche Mann, der bisher Aufwaͤrter im Militair⸗Hospital zu Samarang war, erhielt .. nach der Trauung die Kunde, daß seine junge Frau ein Bermoͤgen von 65,000 Fl. besitzt. In Folge dieser Heirath ist bei den unbe⸗ mittelten ledigen Maͤnnern in Samarang ein wahrer Heiraths⸗ Enthusiasmus erwacht; denn man will dort jetzt nur Waisen⸗ maͤdchen heirathen, zumal da, wie 8 hgasgein gier heißt, im ka⸗ tholischen Waisenhause CC““ Maͤdchen erzogen wird, welches ein Vermoͤgen von 200, Fl. hat.
IFiiand
22
— — Königsberg, 21. Nov. Der Bau der Chaussee⸗ Strecke durch das Pregel⸗Thal bei Taplaken, in dem Straßenzug nach Gumbinnen, ist nebst den darin befindlichen Bruͤcken in der Ausfuͤhrung begriffen und wird im Laufe dieses Jahres so weit beendigt werden, daß die Passage ungehindert stattsinden kann. — Der Bau der ¾ Meilen langen Chaussee⸗Strecke zwischen Wilkie⸗ ten und Mingekrug im Straͤßenzuge von Tilsit nach Memel ist ebenfalls in der Ausfuͤhrung begriffen.
Ungeachtet der guͤnstigen Wirkung, welche die an der Naͤhe⸗ rungsspitze bei Pillau zur Vorbeugung von Versandungen des
Seetiefs in den Jahren 1831 bis 1835 be ruͤndeten Steinmole von 168 Ruthen Länge, nebst den dazu gehoͤrigen Schutzfluͤgeln, auf die Regulirung und Vertiefung des Seegatts aͤußert, hatte das weitere Vorruͤcken der Nordergruͤnde schon seit laͤngerer Zeit die Besorgniß erregt, daß die Suͤdermole allein nicht ausreichend seyn moͤchte, um das Seegatt vollstaͤndig und dauernd zu reguli⸗ ren und auch die von noͤrdlicher Seite ihm drohende Gefahr zu beseitigen. Da nun namentlich in den Jahren 1837 bis 1839 die Nordergruͤnde sich neben dem Seegatt immer mehr ver⸗ flachten und 10— 12 Ruthen in dasselbe hineingetreten waren, auch die Ablagerung des Sandes an der Pillauer Seite des See⸗ tiefs sehr bedeutend zugenommen hatte und sich schon weit uͤber den Lootsenhafen hinaus erstreckte und die gaͤnzliche Versandung des⸗ selben bedrohte, so wurde zur Vorbeugung dieser Uebelstaͤnde, die Anlegung einer Nordermole im Anschlusse an die an der Pil⸗ lauer Seite des Seetiefs bereits vorhandene Steinwand fuͤr noͤthig erachtet und im vorigen Jahre mit der Ausfuͤh⸗ rung derselben kraͤftig begonnen und dieselbe bis zum Jah⸗ resschlusse in einer Laͤnge von 120 Ruthen ausgefuͤhrt. Im Laufe dieses Jahres ist dieselbe um 145 Ruthen verlaͤngert und im Rohbau vollendet worden. — Die Einwirkungen dieses fuͤr den Hafen in Pillau so wichtigen Bauwerkes auf die Ver⸗ tiesung des Seegatts, ist fortwaͤhrend eine guͤnstige und hat sich das Werk bei den im vorigen Monat und im Laufe dieses Mo⸗ nats haͤufig stattgehabten heftigen Stuͤr en al dauerhaft und stabil bewaͤhrt.
Koblenz, 23. Nov. (Rh. und Mosel⸗Z.) Die hier⸗ anwesenden Englaͤnder hielten gestern Abend im Saale des Gast hoss zum Riesen zur Feier der Geburt des Prinzen von Wales ein glänzendes Festmahl, welchem die hohen Civil⸗ und Militair⸗ Behoͤrden so wie viele Freunde der in unserer Stadt wohnhaften Englischen Familien als Gaͤste beiwohnten. Der ehrwuͤrdige Herr Dr. Locke, welcher den Vorsitz fuüͤhrte, brachte den ersten Toast auf Ihre Majestaͤt die Koͤnigin von England aus, der Bice⸗Praͤsident, Herr Burdett, den zweiten auf den jungen Thron- erben; der dritte, von Dr. Locke ausgebracht und wie die ersten mit lauter Begeisterung aufgenommen, galt Sr. Majestaͤt dem Koͤnige von Preußen; dann folgten Toaste auf Ihre Majestaͤt die ver⸗ wittwete Koͤnigin von England, Se. Koͤnigl. Hoheit den Prinzen Albert und die uͤbrigen Mitglieder der Koͤniglichen Familie von England; auf Ihre Majestaͤt die Koͤnigin von Preußen und das ganze Koͤnigliche Haus; auf das Wohl der beiden großen, stammver⸗ wandten Nationen — ein Toast, den Se. Excellenz der Herr Ober⸗ Praͤsident von Bodelschwingh in Englischer Sprache ausbrachte,
auf die Englische Schiffs⸗ und Landmacht und das Preußische Heer, welcher Toast Sr. Excellenz dem Herrn General von Thile Veranlassung gab, in einem Trinkspruch der Schlacht vom schoͤnen Bunde und der beiden Helden Wellington und Bluͤcher zu geden⸗ ken; sodann wurden noch Toaste von dem Vorsitzenden den ho— hen Behoͤrden, welche das Fest mit ihrer Gegenwart beehrten, von dem Vice⸗Praͤsidenten den anderen Deutschen Gaͤsten, von Sr. Excellenz dem Herrn General von Muͤffling den Englischen Familien, die in unserer Mitte wohnen, und von dem ehrwuͤrdi⸗ gen Herrn Dr. Locke der Stadt Koblenz ausgebracht. Herzlicher Frohsinn belebte das festliche Mahl, und erst nach Mitternacht begann die Gesellschaft sich zu trennen.
Das Niederlaͤndische Dampfboot „Agrippina“ hat vorgestern auf der Thalfahrt unterhalb Thiel das Ungluͤck gehabt, auf Pfaͤhle aufzufahren und einen Leck zu erhalten, durch den das Wasser ein⸗ drang und verschiedene Waaren mehr oder minder beschäͤdigte.
Köln, 22. Nov. (Rh. und M. Z.) Durch die gnaͤdige Unterstuͤtzung Sr. Majestaͤt unseres geliebten Koͤnigs nehmen die Dombau⸗Angelegenheiten jetzt eine entschiedene Wendung. Die ausgeworfene Summe wird im ersten Baujahr, welches von nun an beginnt (da in den fruͤheren Jahren nur das Mangelhaste und Beschaͤdigte des schon fertigen Baues hergestellt wurde), eine rasche Foͤrderung herbeifuͤhren und fuͤr kuͤnftige Jahre schon große Vorar⸗ beiten beseitigen koͤnnen, so daß mit Gottes Huͤlfe und fortdauerndem Koͤniglichem Schutz die Vollendung des ganzen Werkes nicht mehr so weit hinausgeschoben seyn wird. Da nun Se. Majestaͤt so gnaͤdig des Nationalwerkes gedacht, da Deutsche Gauen so freundlich Huͤlfe gebo⸗ ten und noch taͤglich Scherflein aus der Ferne in die Baukasse einlausen, so waͤre es gar ruͤhmlich von unserer Stadt Koͤln, wenn sie auch durch ihre Haͤndlungen zeigen moͤchte, daß sie eines sol— chen Werkes wuͤrdig sey. Nicht leichter koͤnnte sie einen Be— weis hierfuͤr liefern, als wenn sie die alten geschmacklosen Gebaͤude, welche sich gegen die Kathedrale draͤngen, die Stadt verunzieren, die Ansicht des Doms schaͤnden und den Bau fast ganz hindern, ankaufte und wegbraͤche; wenn sie vorzuͤglich das ohnehin nutzlose Packhaus am Domkrahnen, welches außerdem die Straße vom Domhofe her unfahrbar macht und einen Winkel fuͤr Unreinlichkeit aller Art dicht am Heiligthum bildet, schleunigst abtruͤge. Diese Maß⸗
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regel wuͤrde zeigen, daß sie den Bau ernstlich zu foͤrdern ge— daͤchte, wuͤrde sie des Baues erst recht wuͤrdig machen, und wuͤrde der Dombau-Kasse die Kosten des Ankaufes und Abbruches ersparen, damit die vom Staate zum Bau bestimmten Gelder auch rein zum Bau, nicht zur Klaͤrung des Bauplatzes verwendet werden koͤnnten. Fuͤr Koͤln waͤre es ja beinahe ein Schimpf, wenn es hieße, daß die zum Dombau bestimmten Gelder zur Er— weiterung der Straßen haͤtten verwendet werden muͤssen. So— dann waͤre der Wunsch ebenfalls dringend, daß von Seiten der Stadt die Straßen in der Naͤhe des Domes in Hinsicht des Estrichs etwas bedacht werden moͤchten, da sie gerade die unprak— tikabelsten der Stadt sind und die Communication fuͤr und um das Gebaͤude bedeutend erschweren. Hoffentlich geschieht das Nothwendige noch in diesem Winter, damit der Bau im Fruͤh⸗ linge keine Hemmnisse mehr findet, sondern rasch gefoͤrdert wer— den kann.
Frankreichs Handel mit dem Auslande iim Jahre 1810. “ (Erster Artikel.) „ 8 „ 5 * ; 8 89. Paris, im November. Der auswaͤrtige Handel Frankreichs hat, ungeachtet der Hindernisse, die ihm unsere eigenen Zoll⸗Ge⸗ setze und die Beschraͤnkungs-Systeme der anderen Nationen
entgegenstellen, seit der Wiederherstellung des Friedens bestaͤn⸗ dig zugenommen. Diese progressive Bewegung ist seit fuͤnsund⸗ zwanzig Jahren fast niemals gestoͤrt worden und die waͤhrend die⸗ ser Periode eingetretenen Handels⸗Krisen haben in den Jahren wo sie stattfanden, keinen merklichen Einfluß auf unsere Ausfuhr und Einfuhr gehabt.
Der Gesammtwerth des auswaͤrtigen Handels von Frank⸗ reich im Jahre 1840 betraͤgt 2063 Millionen Fr.; es ist dies die groͤßte Summe, die er jemals erreicht hat. Von den beiden Elementen, welche den auswaͤrtigen Handel bilden — Aus⸗
. 1473 fuhr und Einfuhr — trifft die Zunahme vorzuͤglich das Erstere.
Zu keiner Zeit hat der Werth der Einfuhr eine Milliarde betra⸗
gen: im Jahre 1840 uͤbersteigt er diese Snmme um 52 Mlillio⸗ nen. Der allgemeine Ausfuhr⸗Handel) (1011 Millionen) im Jahre 1840 uͤbersteigt denjenigen im Jahre 1839 nur um 8 Mil⸗ lionen, d. h. um 1 pCt. .
Auf den speziellen Handel kommen von dem Total⸗Werth von 2036 Millionen Franken eine Summe von 1442 Millionen. Die Einfuhr betraͤgt 747 Millionen und die Ausfuhr 695 Mil⸗ lionen. Wie bei dem allgemeinen Handel, so hat auch bei dem speziellen Handel die Zunahme sowohl bei der Einfuhr als bei der Ausfuhr und hauptsaͤchlich bei der letzteren, eine Zunahme statt⸗ gefunden. Die Vergleichung mit dem Jahre 1839 und dem Mit⸗ tel aus den fuͤnf vorhergehenden Jahren giebt fuͤr das Jahr 1840 eine Vermehrung der Ausfuhr um 15 und um 26 pCt., der Einfuhr um 3 und um 14 pCt.
In Bezug auf die bestehende Unterscheidung in See⸗Han⸗ del und Land⸗Handel ergiebt sich die gesammte kommerzielle Bewegung folgendermaßen: See⸗Handel 1481 Millionen oder 71,8 pCt.; Land⸗Handel 582 Millionen oder 28,2 pCt. Der Be⸗ trag des Land⸗Handels, Aus⸗ und Einfuhr zusammengerechnet, ist unter die verschiedenen Laͤnder folgendermaßen vertheilt:
Schweiz 1461 Millionen oder 27
Pelgien ö 125 2.
Sardinische Staaten .. 105
Deutschland 98
Spanien.... 8 72
Lo 18
Niederlande... 3 8 1
582 Millionen oder 100 pCt.
An dem Seehandel, dessen Werth 1481 Millionen betraͤgt, haben Französische und fremde Schiffe Theil genommen, und zwar erstere fuͤr 705 Millionen oder 48 pECt., letztere fuͤr 776 Millio⸗ nen oder 52 pCt. Es ist hierbei zu bemerken, daß von jenen 705 Millionen 142 Millionen auf die Franzoͤsische privilegirte Schiff⸗ fahrt kommen, welche ohne Konkurrenten zwischen dem Mutter— lande und den Kolonieen stattfindet; dessenungeachtet nehmen die Auslaͤnder einen weit groͤßeren Antheil an dem gesammten Trans⸗ port als die Franzosen; nur das Jahr 1837 hat eine Ausnahme in dieser Beziehung gemacht, indem beide Werthe fast gleich wa— ren. Zieht man die privilegirte Franzoͤsische Schifffahrt ab, so beträͤgt der Gesammt-⸗Antheil, den Frankreich an dem durch seinen auswaͤrtigen Handel veranlaßten Transport zur See nimmt, kaum 38 — 40 pCt., und es hat in dieser Beziehung nicht nur keine Zunahme, sondern sogar eine Abnahme stattgefunden. Der Werth des ganzen Seehandels ist im Jahre 1840 unter die Europaͤischen Laͤnder, die außer⸗Europaͤischen Laͤnder, die Franzoͤsischen Kolonieen und der Wallfischfang folgendermaßen vertheilt gewesen: Es kom⸗ men auf die Europaͤischen Laͤnder 757 Millionen oder 51 pCt.; auf die außer⸗Europaͤischen Laͤnder 582 Millionen oder 39 pCt.; auf die Franzoͤsischen Kolonieen und der Wallsischfang 142 Mil⸗ lionen oder 10 pCt.; zusammen 1481 Millionen.
Betrachtet man die Bewegung der Ein- und Ausfuhr in Be⸗ zug auf die Laͤnder, woher die Waaren kommen, oder wohin sie bestimmt sind, so findet man, daß fuͤr die Einfuhr die Verei— nigten Staaten in dem allgemeinen Handel den ersten Rang ein⸗ nehmen, im Jahre 1839 dagegen die Sardinischen Staaten. Je⸗ nes Land ist bei der Totalsumme der Einfuhr mit 176 Millionen oder 17 ½ pCt. und bei dem Werthe der zur Consumtion bestimm⸗ ten Waaren mit 118 Millionen oder 16 pCt. betheiligt. Der Werth der aus England gekommenen Waaren, der im Jahre 1835 fuͤr den allgemeinen Handel 61 Millionen und fuͤr den spe⸗ ziellen Handel 32 Millionen betrug, hat in beiden Beziehungen in jedem Jahre eine progressive Zunahme gezeigt und ist im Jahre 1840 auf 110 und 74 Millionen gestiegen; es ist dies fuͤr sechs Jahre eine Zunahme von 80 und 131 pCt. Die Einfuhr aus Belgien ist groͤßer gewesen, als im vorhergehenden Jahre, obgleich sie den Betrag des Jahres 1838 nicht erreicht. Vor dem Jahre 1835 hatte dies Land fuͤr unsere innere Consumtion nicht uͤber 60 Millionen jaͤhrlich geliefert; seit jener Zeit ist die Einfuhr im Mittel auf 71 Millionen gestiegen. Nach diesen drei Laͤndern kommen, nach der relativen Wichtigkeit des Werthes der von ih⸗ nen in Frankreich eingefuͤhrten Waaren geordnet, die Sardinischen Staaten, die Schweiz, Spanien und Rußland; es ergiebt sich fuͤr dieselben, sowohl in Betreff des allgemeinen als des speziellen Handels, seit dem Jahre 1835 eine merkliche Zunahme.
Unser Einfuhr⸗Handel aus Deutschland befolgt nicht die naͤm⸗ liche Progression. Der Werth der Waaren, die den Gegenstand desselben bildeten, betrug im Jahre 1835 57 Millionen und im Jahre 1840 nur 54 Millionen, also weniger als die Mittelzahl aus fuͤnf Jahren. Doch ist zu bemerken, daß im Vergleich zu dem Jahre 1839 unser Einfuhr⸗Handel aus Deutschland, sowohl hinsichtlich des allgemeinen als des speziellen Handels, zugenom⸗ men hat. Dies ist jedoch nicht der Fall mit der Tuͤrkei, Norwe⸗ gen, dem Niederlaͤndischen Indien, Chili, den Franzoͤsischen Kolo⸗ nieen und den Franzoͤsischen Comptoiren in Indien. Der Werth der aus jedem dieser Laͤnder in Frankreich eingefuͤhrten Waaren hat nicht den Betrag vom Jahre 1839 erreicht. Zugenommen hat die Einfuhr dagegen aus dem Britischen Indien, dem König— reiche beider Sicilien, Toskana, den Hansestaͤdten, Oesterreich, Bra⸗ silien, Mexiko, Haiti, Cuba, den Barbaresken⸗Staaten, Daͤnemark und Aegypten.
Die Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten von Nord⸗ Amerika hat sich bedeutend vermindert; im Jahre 1839 betrug die Ausfuhr dorthin 201 Millionen, im Jahre 1840 nur 136 Mil⸗ lionen; es ist dies eine Differenz von 33 pCt., und die Abnahme hat nicht nur den allgemeinen Handel, sondern in demselben Ver⸗ haͤltnisse auch den speziellen Handel betroffen. Obgleich die Aus⸗ suhr nach England auf 160 Millionen gestiegen ist, worunter fuͤr 105 Millionen Franzoͤsische Ackerbau- und Manufaktur⸗Erzeug⸗ nisse, so war sie doch nicht so bedeutend, wie im Jahre, 1839. Die Verminderung ist indeß nur unbedeutend, naͤmlich fuͤr den allgemeinen Handel 1 pCt. und fuͤr den speziellen Handel 2 pCt. Unter den 51 Millionen, die nach Belgien ausgefuͤhrt worden, befinden sich fuͤr 45 Millionen Erzeugnisse des Bodens und der Industrie Frankreichs. Es ist dies dieselbe Summe, wie im Jahre 1838, und um 6 Millionen mehr, als im Jahre 1839. Spanien
*) Wir wiederholen hier eine bereits fruͤher gemachte Bemerkung. Bei der Einfuhr umfaßt der allgemeine Handel Alles, was zu Lande oder zur See angekommen ist, ohne Ruͤcksicht darauf zu neh⸗ men, ob die Waaren fuͤr die Consumtion, die Entrepots, die Wieder⸗ ausfuhr oder den Transit⸗Handel bestimmt sind. Der spezielle Handel umfaßt nur das, was fuͤr den inneren Verbrauch einge⸗ fuͤhrt wird. Bei der Ausfuhr umfaßt der allgemeine Handel alle Waaren, die ins Ausland gehen, sie moͤgen Franzoͤsischen oder frem⸗ den Ursprungs seyn. Der spezielle Handel umfaßt nur die nationa⸗ len Wagaren und die durch Zahlung des Eingangs⸗Zoll nationglisir⸗ ten und dann wieder ausgefuͤhrten Waaren.
hat dem speziellen Ausfuhr⸗Handel einen Absatz von 79 Millionen dargeboten. Die Ausfuhr nach diesem Lande ist seit mehreren Jahren im Zunehmen; dasselbe ist mit Algier der Fall, indem die Ausfuhr dorthin 22 Millionen, also das Dreifache des Jahres 1835, betrug. Unter den uͤbrigen Laͤndern ist die Ausfuhr beson⸗ ders bedeutend gewesen nach den Sardinischen Staaten, nach Deutschland, Brasilien, Rußland, Chili und Mexiko; ansehnlich vermindert hat sie sich dagegen nach Aegypten, der Tuͤrkei, In⸗ dien, nach der Afrikanischen Kuͤste und nach der Schweiz.
Wir wollen nunmehr die kommerzielle Bewegung in Be⸗ ziehung auf die Natur der ein⸗ und ausgefuͤhrten Waaren un⸗ tersuchen. In der Uebersicht des Handels sind die eingefuͤhrten Waaren in drei Kategorieen getheilt, naͤmlich: 1) in Artikel, die fuͤr die Industrie nothwendig sind; sie betragen fuͤr den allge⸗ meinen Handel 62 pCt. und fuͤr den speziellen Handel 67 pCt.; 2) in rohe Produkte fuͤr die Consumtion, mit 21 und 25 pCt.; und 3) in verarbeitete Consumtions⸗Gegenstaͤnde mit 15 und 6 pCt. Eine Vergleichung mit fruͤheren Jahren ergiebt eine Ver⸗ mehrung fuͤr die beiden ersten Klassen und eine Verminderung fuͤr die dritte Klasse.
Von dem Gesammtwerthe der eingefuͤhrten Waaren kommen auf die rohe Baumwolle 151 Millionen (14 pCt.), und davon waren 94 Millionen fuͤr den inneren Verbrauch bestimmt. Ge⸗ gen 1839 ergiebt sich eine Zunahme von 67 pCt. und 32 pCt. Die Einfuhr von Seide, welche im Jahre 1839 abgenommen hatte, ist wieder gestiegen, ohne jedoch den Betrag vom Jahre 1838 zu erreichen. Die Einfuhr des Zuckers aus den Französi⸗ schen Kolonieen hat sich vermindert. In den Jahren 1835—1838 hatte das fuͤr die Consumtion eingefuͤhrte auslaͤndische Getraide im Mittel nicht uͤber 4 Millionen Fr. jaͤhrlich betragen; im Jahre 1839 aber war es auf 25 Millionen und im Jahre 1840 auf 47 Millionen gestiegen. Wolle in großen Partieen, deren Einfuhr im Jahre 1839 abgenommen, hat im speziellen Handel abermals eine Verminderung erfahren. Eine anhaltende Zunahme zeigt sich in der allgemeinen Einfuhr der oͤlhaltigen Fruͤchte. Der Werth, den sie repraͤsentiren, betrug im Jahre 1835 kaum 8 Millionen, im Jahre 1839 schon 21 Millionen und im Jahre 1840 mehr als 37 Millionen. Eben so verhaͤlt es sich mit dem Tabak in Blaͤttern, dessen Einfuhr fuͤr Rechnung der Regie stets im Wach⸗ sen ist. Die Zunahme im Jahre 1840 betraͤgt mehr als 20 pCt. Seit dem Jahre 1838 hat die Einfuhr von Leinen⸗ und Hanf⸗ Geweben fuͤr den inneren Verbrauch des Landes mit jedem Jahre abgenommen. Dagegen ist die Einfuhr von leinenem und hanfe⸗ nem Garn, die im Jahre 1835 kaum 10 Millionen betrug, von Jahr zu Jahr bis auf beinahe 28 Millionen Fr. gestiegen. In der Einfuhr des Stab⸗ und Roh⸗Eisens hat keine merkliche Ver⸗ aͤnderung stattgefunden, fuͤr den letzteren Artikel giebt sich eine Tendenz zur Abnahme zu erkennen. Die Steinkohlen⸗Einfuhr hat sich seit dem Jahre 1835 progressiv vermehrt, im Jahre 1840 betrug der Werth derselben 18 Millionen Fr.
Von den beiden großen Klassen, in welche alle Waaren fuͤ die Ausfuhr zerfallen, naͤmlich Natur⸗ und Kunst⸗Erzeug⸗ nisse, zeigen die letzteren eine Zunahme, und zwar von 2 pCt. fuͤr den allgemeinen Handel und von 5 pCt. fuͤr den speziellen Handel.
Unter den Waaren, welche den Gegenstand des speziellen Aus⸗ fuhr⸗Handels bildeten, nehmen die Seidenwaaren den ersten Rang ein; sie betragen im Jahre 1840 141 Millionen (20 pCt.), also fast eben so viel wie im Jahre 1839. Die Ausfuhr von Baum⸗ wollen⸗ und Wollenzeug ist im Zunehmen, jedoch in groͤßeren Verhaͤltnisse fuͤr den ersteren Artikel, als fuͤr den letzteren. Ver⸗ gleicht man, in Bezug auf diesen Artikel, die beiden Jahre 1835 und 1840 mit einander, so findet man zu Gunsten des letzteren fuͤr Baumwollenzeuge eine Vermehrung von 74 pCt. und fuͤr Wollenzeuge von 61 pCt. Die Ausfuhr des Flachses betrug im Jahre 1839 5 Millionen, im Jahre 1840 aber nur drei Millio⸗ nen, eine Summe, die indeß immer noch hoͤher ist, als in den vier Jahren 1835— 1838. Die Artikel, welche man mit den Ge⸗ sammtnamen der Tabletterie (kurze Waaren, falsche Schmucksa⸗ chen, leichte Bronzen zu Verzierungen u. s. w.), der Bimpeloterie (vorzuͤglich Spielzeug fuͤr Kinder, kleine Spiegel, Nuͤrnberger
Waaren u. 8 w.), der Mercerie (Strumpfwaaren, Zwirn, Band,
Nadeln, Garn und uͤberhaupt die kleineren Gegenstaͤnde zu weib⸗
lichen Arbeiten) bezeichnet, Moͤbeln und Holzwaaren betrugen im
Jahre 1835 17 Millionen, im Jahre 1840 23 Millionen. Die Ausfuhr von Papierwaaren, Buͤchern, Toͤpfer⸗, Glas⸗, Metall⸗ Parfuͤmerie⸗Waaren, fluͤchtigen Oelen hat auch ziemlich betraͤcht⸗ lich zugenommen. Die Getraide⸗Ausfuhr, welche im Jahre 1839 noch 18 Millionen betrug, hat im Jahre 1840 nur einen Werth von 5 Millionen erreicht; das Mittel aus den vier vorhergehen⸗ den Jahren war 7 Millionen. Eine Verminderung zeigen auch raffinirter Zucker, verarbeitete Häͤute, Uhren, Mode-Artikel, Gold⸗ und Bijouterie⸗Waaren und Samenfruͤchte.
In einem zweiten Artikel wollen wir in zwei Tabellen eine Uebersicht der aus- und eingefuͤhrten Waaren nach ihrer Natur und nach den Ursprungs- und Bestimmungs⸗Orten geordnet, ge⸗ ben, vorher aber noch auf den Zustand der Entrepots und des Transit⸗Handels einen Blick werfen.
Im Jahre 1840 sind fuͤr 559 Millionen Fr. auslaͤndi⸗ scher Waaren, die ein Gewicht von 7,439,303 metrischen Centnern haben, in die Entrepots aufgenommen worden. Im Vergleich mit dem Jahre 1839 und dem Mittel aus der Periode 1835 bis 1839 zeigt das Jahr 1840 eine Zunahme von 7 und 12 pCt. fuͤr den Werth und von 4 und 24 pCt. fuͤr das Gewicht. Auf die Entrepots von Havre und Marseille kommen fuͤr den Werth 67 pCt. und fuͤr das Gewicht 66 pCt. Fuͤr sich allein betrachtet geben diese Entrepots solgende Resultate: Das Entre⸗ pot von Havre nimmt hinsichtlich des Werthes der Waaren den ersten und in Betreff des Gewichts derselben, den zweiten Rang ein. Es wurden darin fuͤr 206 Millionen Fr. auslaͤndische Produkte aufgenommen, die ein Gewicht von 1,995,844 metrischen Centnern haben; dies ist um 39 und 35 pCt. mehr als im Jahre 1839 und um 37 und 43 pCt. mehr als das Mittel der letzten fuͤnf Jahre. Das Entrepot von Marseille nimmt in Bezug auf das Gewicht (2,923,621 metrische Centner) den ersten und in Bezug auf dem Werth (167 Millionen Fr.) den zweiten Rang ein; die Vergleichung mit dem fuͤnfjaͤhrigen Mittel ergiebt eine Vermehrung von 17 und 9 pCt. Die in die Entrepots von Bordeaux, Rouen und Calais aufgenommenen Waaren ergeben füͤr das Gewicht eine Zunahme gegen beide Vergleichungspunkte.
Fuͤr das Gewicht zeigt auch Duͤnkirchen eine Vermehrung von
4 pCt. gegen das Jahr 1839. Dagegen eine Abnahme von 11 Ct. gegen das Mittel aus den letzten fuͤnf Jahren. Die Bewegung der Entrepots von Nantes, Lyon, Bayonne Toulouse und Orléans ist im Jahre 1840 sowohl in Beziehung auf Werth, als auf Ge⸗ wicht geringer, als im Jahre 1839. In Paris ist das Gewicht der in die dortigen Entrepots aufgenommenen Waaren im Jahre 1840 geringer gewesen, als in irgend einem der fuͤnf vorherge⸗ henden Jahre: im Jahre 1835 wurden 357,539 metr ische Centner und im Jahre 1840 nur 230,595 metrische Centner aufgenommen;