ben war und von dem dort in
halb des Baienthurmes abgetrie Staͤmme mit sich fort⸗
roßer jegenden Holze noch viele 1 mit 0 fortgetrieben und haben auch die öö 2 8 beschaͤdigt. Die Köͤlnische Dampfschifffahrts⸗ 1 so⸗ gleich durch zwei ihrer Schiffe die versprengten joche wieder 2 aufschleppen lassen, so daß dieselben schon vor Mittag eeee waren; der hohe Wasserstand hat aber die Auffischung der Wehr⸗ ketten ꝛc. sehr erschwert, so daß die Wiedereroͤffnung des Ueber⸗ anges kaum vor morgen Mittags zu erwarten seyn wird. Beim Zuruͤckholen der Joche ist in Folge einer uͤbereilten und unrichti⸗ gen Befestigung eines derselben an den Anker eines unterhalb der Stadt liegenden Floßes auch dieses losgerissen und fortgetrieben.
Ueber den Charakter und die Verhältnisse der ein⸗ geborenen Bevölkerung Irlands.
Erster Artikel.
Von je her hat in solchen Staaten oder Reichen, deren aus verschiedenen Bestandtheilen zusammengesetzte Bevoͤlkerung in sich einen Gegensatz von Siegern und Besiegten darbietet, die Behand⸗ lung, welche von Seiten des herrschenden Theiles den Unterwor⸗ senen widerfuhr, die politische Stellung, welche den Letzteren gege⸗ ben wurde, den groͤßten Einfluß auf die innere und aͤußere Ent⸗ wickelung eines solchen Reiches ausgeuͤbt. Gelang es, die Unter⸗ worfenen ihrer Eigenthuͤmlichkeit nach gaͤnzlich zu entkraͤften oder zu vernichten und sie zu einem widerstandslosen, knechtisch sich fuͤgenden Heloten⸗Geschlechte hinabzudruͤcken, so war damit allezeit ein Haupthebel der sittlichen Schwaͤchung der Herrschenden gege⸗ ben. Wenn aber dieser Versuch mißlang, wenn trotz aller gegen
e.
sie veruͤbten Gewaltthaͤtigkeiten und Entwuͤrdigungen die Unter⸗
und der Verantwortlichkeit eingedenk werde,
jochten den nationalen Sinn und die Eigenthuͤmlichkeit ihres Chaͤ⸗ rakters bewahrten, so lag in diesem Moment zu allen Zeiten ein
Hauptgrund innerer Zerwuͤrfniß und buͤrgerlicher Unruhen, und,
falls kluge und energische Fuͤhrer, welche das unterworfene, aber lebenskraͤftige Element aus seinem Schoße hervorbrachte, guͤnstige Umstaͤnde zu benutzen verstanden, wurde nicht selten das Gou⸗ vernement auch in seiner aͤußeren Politik gefesselt oder voͤllig ge— emmt. 3 Ein solches Element im Staats⸗Verbande des Britischen Rei⸗ ches bildet die eingeborene Bevoͤlkerung Irlands. Wenn man unbefangen und vorurtheilsfrei in Betracht zieht, welche Stel⸗ lung derselben seit ihrer Vereinigung mit der benachbarten Insel von Seiten der Sieger angewiesen wurde, welche Behandlung derselben seit Jahrhunderten widerfuhr, so findet man sofort alle Konflikte erklaͤrlich, die von diesem Punkte aus das Britische National⸗Leben darbietet. Wahrlich! die Soͤhne Englands koͤnnen sich nicht beklagen, wenn sie in Bezug auf Irland Sturm aͤrndten; denn es ist kein anderes Resultat moͤglich, wenn die Vaͤ⸗ ter Wind gesaͤet haben.
Es sind viele Menschen-Alter vergangen, in denen England den Irlaͤndern Gerechtigkeit versagt hat. Deshalb ist es um so erfreulicher, daß in der neuesten Zeit eine zahlreiche Reihe der ver⸗ schiedenartigsten Schriften uͤber jene Insel und ihre Bevoͤlkerung, theils von Englaͤndern, theils von Irlaͤndern veroͤffentlicht worden ist, die es sich zur Aufgabe gesetzt haben, die eigenthuͤmlichen Cha⸗ rakterzuͤge der Irischen Population, namentlich des Landvolks, in das wahre Licht zu setzen.
Bei Gelegenheit der Besprechung mehrerer derartigen Werke (von Will. Carleton, Lady Chatterton, Christopher Anderson, Mr. und Mrst. Hall, John Barrow, Spenser Knox, Crofton Croker u. A.) verbreitet sich ein sehr gehaltvoller Aufsatz in dem Septem⸗ berhefte des Quarterly Review, uͤberschrieben Sketches obthe Irish Peasantry, mit Umsicht, Unparteilichkeit und Waͤrme uͤber alle die wichtigen Fragen, welche der fuͤr Großbritanien so wich⸗ tige Gegenstand hervorzurufen im Stande ist. so Mancherlei aufmerksam gemacht, was auch einen weiteren Kreis von Lesern anziehen und anregen duͤrfte, daß wir es uns nicht versagen wollen, auf jenen Aufsatz hinzudeuten und uͤber den Haupt⸗Inhalt desselben zu berichten.
Es wird zunaͤchst darauf hingewiesen, daß in der That Eng⸗ land eben so sehr, wie Irland selbst, unter der Last der Uebel seufze, welche aus der falschen Stellung des letzteren erwachsen sind, Uebel, deren baldige Abhuͤlfe sich von Tage zu Tage mehr als eine dringende Nothwendigkeit sherausstelle. Daraus erklaͤre es sich, daß England in neuerer Zeit immer mehr der Pflichten die es einer Nation gegenuͤber habe, welche es, da dieselbe einmal mit ihm vereinigt sey, nicht vernachlaͤssigen oder bei Seite setzen koͤnne, ohne Gefahr fuͤr sich selbst. 1
Indessen, so sehr auch das Schicksal Irlands neuerdings edle Britische Gemuͤther ergriffen, so sehr auch die Britische Ge— setzgebung sich bemuͤht, das Loos jenes Landes zu verbessern, — so werde doch die Tendenz, welche in dieser Beziehung das Parla⸗
ment verfolgt habe, den kuͤnftigen Geschlechtern in vielem Betracht
laͤcherlich erscheinen, weil dieselbe so durch und durch Englisch sey⸗ Was solle man zu dem Grundprinzip sagen, welches allen, derar⸗ tigen neueren Bestrebungen als Basis gedient habe; naͤmlich: zwei voͤllig in Zwietracht getrennte Koͤrper dadurch in Harmonie bringen zu wollen, daß man die aͤußeren Verhaͤltnisse derselben in Uebereinstimmung bringe, waͤhrend die inneren unveraͤndert Pücen werden? — Ob ein System der Armen-Gesetzge⸗
ung, eingerichtet fuͤr ein Land, in welchem hinlaͤnglich Beschaͤf⸗ tigung sich findet, gleich zweckmaͤßig sey fuͤr ein anderes, in wel⸗ chem es an derselben mangelt? ob das Prinzip der Volks⸗Repraͤ⸗ sentation gleich passend sey fuͤr eine Corporation von Freeholders, die unter der geheimnißvollen Gewalt der Priester steht, wie fuͤr fuͤr einen Koͤrper, welcher seine Gemeindelehrer ganz nach Belie⸗ ben waͤhlen und ausschließen kann? ob Munizipal⸗Corporationen eben so unschaͤdlich seyen in den Haͤnden Roͤmischer Priester, wie unter den Zersplitterungen protestantischer Dissenters? und ob Ei⸗ senbahnen und Baumwollen⸗Manufakturen als ein unfehlbares Heilmittel gegen die Uebel Irlands zu betrachten seyen, weil durch dieselben jene Paradiese Englands, Birmingham und Manchester, Leeds und Sheffield erstanden sind? alles das seyen Fragen, die einer naͤheren Erwaͤgung nicht unwuͤrdig erschienen. Aber es seyen mehr Fragen politischer Natur, und auf dergleichen sich einzu⸗ lassen, sey nicht die Absicht des Berichterstatters.
Es gebe jedoch, wird fortgefahren, mancherlei aͤhnliche Fragen, die sich dem Englischen Gutsbesitzer und Englischen Reisenden aufwuͤrfen, bei deren Loͤsung große Irrthuͤmer vorfielen. Englaͤnder naͤmlich seyen immer nur zu geneigt, die mit Englischen Augen anzuschauen und etwa noͤthige; erbesse⸗ rungen nach Englischen Mustern vorzunehmen. Dieser Ur⸗ sache seyen unstreitig vielerlei Unfaͤlle und Fehler zuzuschreiben, die
Es wird hier auf
Vergnuͤgungen Londons zuruͤckgezogen hat.
Alle die Gegenstaͤnde
lediglich durch den immer geschaͤftigen Verbesserungseifer hervor⸗ gerufen wuͤrden.
Die erste Klage eines Englischen Reisenden, der nur obenhin die Verhaͤltnisse in Irland betrachtet, heißt es ferner, ist die: daß man keine ausgedehnten und bluͤhende Staͤdten findet, daß man nicht das Geraͤusch aller der Arten von Fuhrwerken antrifft, welche ein kommerzielles Leben andeuten. Die Bauern gehen barfuß; — jede Huͤtte hat als nothwendigen Zubehoͤr ihren Duͤngerhaufen; — die Bauern leben von Kartoffeln und nicht von Rindfleisch und Pudding; — sie sind die Sklaven ihrer Priester und schaa⸗ ren sich genuͤgsam um die Außenseite ihrer Kapellen, statt laͤssig in den Sesseln eines meeting-house zu ruhen. Sie beweisen eine auffallende Gleichguͤltigkeit gegen die Annehmlichkeiten des Lebens, namentlich gegen das Essen; sie heirathen möͤglichst fruͤh, damit das Geschlecht ja nicht aussterbe; sie sind sehr gesellig und finden sich leicht zu Associationen bereit, sey es heimlich, sey es offen; und dabei haͤngen sie von dem Winke irgend eines ge⸗ waltsamen und nichtswuͤrdigen Agitators ab, der sie mißbraucht und wegen ihrer Ruhe oder Aufregung schachert. Ist der Rei⸗ sende ein Grundeigenthuͤmer, so ist er in der Regel sofort mit sich einig, eine vollstaͤndige Umwandlung in Bezug auf alle erwaͤhnte Punkte vorzunehmen. Er will vor allen Dingen staͤdtisches Le⸗ ben und einen Markt; es sollen Manufakturen erstehen, Schuhe und Struͤmpfe eingefuͤhrt werden; die Misthau⸗ fen will er beseitigen, die Kartoffeln als Nahrungsmittel abschaffen; der Einfluß der Priester soll durch Anlegung von Schulen und durch das Bibellesen vernichtet werden; den Armen soll ein Geschmack an den verschiedenen Komforts bei⸗ gebracht werden durch Errichtung vielfach geschmuͤckter Haͤuser mit zierlichen Kaminen und daran stoͤßenden Blumengaͤrten. Die fruͤh⸗ zeitigen Heirathen sollen ein Ende nehmen, die Bettler in Gefaͤng⸗ nisse oder Arbeitshaͤuser wandern, und der politischen Aufregung soll dadurch ein Damm entgegengesetzt werden, daß man Industrie und Kapitalien in Bewegung setzt. — Die projektirte Stadt wird begonnen, der Unrath ist von den Thuͤren der Huͤtten weggefegt, die Wohnhaͤuser sind aufgefuͤhrt, Schulen errichtet, der Lohn wird unter die Fabrikarbeiter vertheilt; — und — — fuͤr einige Mo— nate bietet Alles einen lachenden und erfreulichen Anblick dar. Dann aber macht sich allmaͤlig ein Murren bemerkbar, es tritt eine Stockung ein. Der Grundbesitzer ist vielleicht fuͤr einige Zeit abberufen; sein Geschaͤftsfuͤhrer ist vielleicht nicht im Stande, den Strom der Widerstrebenden aufzuhalten. Wenn daher der erstere zuruͤckkehrt, ist die Schule laͤngst durch den Priester auseinander gejagt; die zierlichen Huͤtten sind verlassen und verfallen; die Ro⸗ senstraͤuche sind verkommen und zerstoͤrt. Dann entsteht in dem Gutsherrn Aerger, Mißbehagen und Verzweiflung. Das Werk der Verbesserung wird eben so rasch, wie es begann, wieder auf— gegeben, weil es gaͤnzlich erfolglos bei einem so nichtsnutzigen, un⸗ dankbaren Volke sey. Und die ganze Schuld wird auf die Um⸗ triebe der Priester, oder die Thorheit der Regierung, oder auf die unverbesserlichen Laster der Irlaͤnder, oder auf den geheimnißvollen Fluch geworfen, mit dem der Boden und die Bevoͤlkerung bela— den sey.
Die Verluste und Unannehmlichkeiten, deren man sich durch ein derartiges Verfahren aussetzte, wuͤrden unstreitig vermieden worden seyn, wenn man in Erwaͤgung gezogen haͤtte, daß Eng⸗ laͤnder und Irlaͤnder mit ganz verschiedenen Temperamenten er⸗ schaffen sind, demnach beide auch eine ganz verschiedenartige Be⸗ handlung erfordern. Und obwohl es in vielem Betracht wuͤn⸗ schenswerth und nicht unmoͤglich erscheint, sie durch angemessene Mittel dahin zu bringen, daß sie, als Glieder einer einzigen gro⸗ ßen Nation, von Herzen sich naͤhern und gemeinschaftlich demsel— ben Ziele nachstreben, so moͤchte es doch nicht leicht moͤglich und vielleicht nicht einmal wuͤnschenswerth seyn, dahin zu wirken, daß beider Charaktere sich gaͤnzlich mit einander verschmelzen und in sich aufgehen, daß sie mehr, als eine bloß geschwisterliche Uebereinstim⸗ mung erhalten:
¹
— — „facies non omnibus una,
Nec diversa tamen, qualis decet esse sororum.“ 8
Um nun aber den Grund des Uebels und die Mittel, dem— selben zweckmaͤßig abhelfen zu koͤnnen, kennen zu lernen, moͤchte es nicht ohne Interesse seyn, einige Haupteigenthuͤmlichkeiten des Irischen Landvolks, wodurch sie sich von dem Englischen unter— scheiden, so wie dieselben von Irischen Schriftsteller geschildert wer⸗ den, zur Anschauung zu bringen.
Zuerst, waͤhrend es in der innersten Eigenthuͤmlichkeit des Englaͤnders ruht, auf den Kopf und Verstand Einfluß zu gewinnen, waͤhrend er dadurch zum Ziele zu gelangen sucht, daß er an den Ehrgeiz sich wendet, daß er den Egoismus anregt und das Verlangen nach Komfort und Befoͤrderung weckt, — ist der einzige Weg, auf dem man auf den Irischen Bauer einzuwir⸗ ken vermag, der, daß man sein Herz gewinnt. Der Irische Landmann muß Jemanden haben, zu dem er mit Vertrauen em— porblicken, den er lieben und verehren kann. Erreicht man das bei ihm, so kann man ihn unbedingt beherrschen und erziehen. Welcher Charakter im Allgemeinen vorzuziehen sey, der Englische oder der Irlaͤn⸗ dische, welcher von beiden bei richtiger Behandlung die Grundlage der groͤßten Tugenden bilden möge, daruͤber kann vielleicht gestritten wer⸗ den; — daß aber der große Unterschied vorhanden sey, das liegt zu Tage. Es liegt im Irischen Charakter ein feudalistisches Element, welches dem Englischen großentheils fremd geworden ist; dieses darf nicht uͤbersehen, es muß jedenfalls respektirt werden. Der Grundherr in Irland muß zu seinen Paͤchtern so viel als moͤg— lich in einem vaͤterlichen und Koͤniglichen Verhaͤltnisse ste⸗ hen; er muß vor allen Dingen sich bemuͤhen; ihr bester Freund, ihr zuverlaͤssiger Beschuͤtzer, ihr treuer Fuͤhrer zu seyn.
Als Beleg zu dem hier Gesagten kann die anziehende Schil⸗ derung dienen, welche uns Lady Chasterton in ihren Streifzuͤgen durch das suͤdliche Irland (Rambles of the South of Ireland. Lond. 1839, 2 Vol. 8.) von einem Landsitze entwirft, auf den sich ein junger Landlord von den aufreibenden und zerstreuenden Nachbarn, vorzuͤglich reiche, erzaͤhlt sie, hatte der Mann wenige; aber fest schaarte sich um ihn die anziehende, einsichtsvolle, dankbare Irische Landbevoͤl⸗ kerung. Und dafuͤr, fuͤr das Vergnuͤgen, seinen Untergebenen Gutes zu erweisen und zum Entgelt dagegen ihre treue Ergeben⸗ heit zu sehen, hatte er allen Reizen der großen Welt entsagt, die sonst fuͤr die Jugend so lockend sind. Dennoch mußte man ihn wegen seiner Wahl bewundern. Er hatte in seinem neuen. Wir⸗ kungskreise ein originelles und bisher unbebautes Feld fuͤr sein thaͤtiges Wohlwollen gefunden und begegnete seiner Seits wie⸗ derum unzaͤhligen Beweisen der edelsten Hingebung, der Dank⸗ barkeit warmer Herzen und aller der Zuͤge, die das Irische Land⸗ volk so aͤußerst interessant machen. Das wahrhafte Vergnuͤgen, welches ihm aus allem dem erwuchs, ist ein hinlaͤnglicher Beweis, daß fuͤr eine Person von unverdorbenem Geschmack und mensch⸗ lichen Gefuͤhlen Irland ein anziehenderes Feld fuͤr wohlwollende Thaͤtigkeit und Charakter⸗Studien darbietet, als irgend ein ande⸗ res Land Europa's. Alles, was man in jenen Gegenden in der
8 4 2— . Naͤhe solcher Herren sah, athmete den Geist der Ordnung, und selbst der Nettigkeit und Gemuͤthlichkeit. geliebten Herrn, man betete fuͤr ihn, und ohne viele Phrasen er⸗ klaͤrte man sich freudig bereit, Gut und Blut fuͤr ihn zu opfern. 3 Beispiele der eben erwaͤhnten Art kommen oͤfter vor und uͤben den heilsamsten Einfluß auf ihre gesammte Umgebung aus. Es giebt in Irland mehr als einen Gutsbesitzer, welcher, ver⸗ traut mit dem Irischen Charakter und unablaͤssig mit der Ver⸗ besserung der Lage seiner Paͤchter beschaͤftigt, mit bewunderns⸗ werthem Erfolge auf seinem Territorium ein kleines Vergleichs⸗ Tribunal errichtet hat, in welchem er selbst als Schiedsrichter praͤsidirt und dergestalt eine wahrhaft gute Seite des Feudalis⸗ mus verwirklicht. Es wuͤrde unstreitig einen sehr wohlthuenden Anblick gewaͤhren, wenn man haͤufiger in der Naͤhe der zahlreichen Schlosser und Adelssitze Irlands eine solche Halle antraͤfe, in welcher die Paͤchter mit ihrem Baron sich versammelten und unter demselben Dache mit ihrem Oberhaupte gemeinsam sich beriethen zu anderen Zwecken, als um der Entrichtung der gutsherr⸗ lichen Abgaben willen. In der That, es sind die Gutsbesitzer, welche das Irische Volk regieren muͤssen, und zwar seinen e gemaͤß, wenn es uͤberhaupt regiert werden soll. Soldaten, Poli— zeidiener, Gerichte und Geistliche moͤgen immerhin ganz gut seyn, Öum England im Zaume zu halten, weil man hier versteht, was Recht und Gesetz sind; aber in Irland haben die Zuckungen des Nationallebens und eine allgemein verbreitete religidse Erbitterung die Entwickelung einer solchen Kenntniß gaͤnzlich gehemmt. Aber waͤhrend hier die Kenntniß des Gesetzes und die Anhaͤnglichkeit an dasselbe fehlt, sind die Feudal-Gefuͤhle noch in ihrer vollen Kraft vorhanden; sie muͤssen auf jegliche Weise gepflegt werden. Wer moͤchte ganz entschieden behaupten, daß es nicht vielleicht gut waͤre, wenn diese Gefuͤhle auch in England noch existirten und verstaͤrkt werden koͤnnten. Aber England hat sich zu sehr auf Geld⸗Erwerb und Manufaktur-Industrie geworfen, und mit die— sem Moment sind, wenigstens in einzelnen Gegenden des Landes, die natuͤrlichen Gefuͤhle, welche die Gesellschaft in den untergeord— neten Kreisen zusammenhalten, vielleicht fuͤr immer verloren.
Immerhin aber, wenn der Irische Gutsbesitzer eine Stel⸗ lung in der oben angegebenen Art seinen Untergebenen gegenuͤber einnehmen will, wenn er in der erwaͤhnten heilsamen Weise auf das Landvolk einwirken soll, so ist, wie unser Berichterstatter for dert, vor allen Dingen nothwendig, daß er durch und durch Irisch gesinnt sey in seinem Herzen; er muß Irisch re⸗ den unter einer Irisch sprechenden Bevoͤlkerung; er muß mit den Gefuͤhlen der Nation sympathisiren, er muß den Gewohnheiten der Eingeborenen, insofern dieselben nicht einer Veredlung beduͤr fen, sich anschmiegen, er muß sich so viel als moͤglich mit allen ihren nationalen und lokalen Beduͤrfnissen und Verhaͤltnissen identifiziren; — der Mann muß mit einem Worte, um uns des schoͤnen Ausdrucks der Lady Morgan in einer ihrer treff⸗ lichsten Schilderungen des Charakters dieses Stammes zu bedie— nen, Irisch seyn mit Leib und Seele, Irisch durch Ge⸗ burt, Blut und Abkunft, Irisch muß jeder Zoll seyn an ihm, Her Hand, Leben und Land!
Meteorologische Beobachtungen.)
- Nachmittags Nach einmaligee
2 Uhr.
1841.
Morgens
Abends 6 Uhr.
Beobachtung.
+ 5,30 RK. + 7,70 n. + 4,20 R. + 4,00 R. + 4,20 R. + 1,5 °RK. 90 pCt. 75 pCt. 80 pPCt. Ausdünstung 0,029 Rh. bezogen. halbheiter. Niederschlag 0. 85 8 Würmewechsel + 8,4 °, — — 0,3.
+ 3,20 R.. 82 pCt. Wsw.
Quellwärme 8,20 158 Flusswärme 4,09° R. Bodenwärme 5,109 K.
Luftwärme .. . Thaupunkt . .. Dunstsättigung Wetter
Wind
WSW. Wolkenzug. .. — W. 1ö 2* 2722* 2 R Tagesmittel: 333,35“ Par.. +† 5/7⁰° R...
heiter. V
Auswärtige Börsen. Dez. Niederl. wirkl. Schuld 51 22⁄6. 59 Span. 22 1s Pass. 5 ⅞. Ausg. —. Zinsl. 548%. Oesterr. 105 ½.
Amsterdam, 1. Kanz. Bill. 25 h. 5 ½ Präm. Sch. —. Pol. —.
do. 99 ¼. Preuss. Neune Anl. 22 ⅛.
Antwer Pen, 30. Nov. Zinsl. 5 ¼.
Engl. Russ. 108 ½.
Paris, 30. Nov. 5 ½ Rente fin cour. 116. 35. 3 ⁰ Rente fin cour. 80. 20 Anl. de 1841 fin cour. 80. 90. 5⁰9 Neapl. fin cour. 106. 80. 5½ Span. Rente 2
IIamburg, 3. Dez. Bank-Actien 1615.
. E5 Passive *.
Wien. 30. 19 —. Bank-Actien 1596.
4 ½ 99 ½. 3 ⅛ —.
Nov. 59 Met. 106. 2 de 1839 113 ¼.
) Anl. de 1834 140 ½.
Königliche Schauspiele.
Montag, 6. Dez. Im Schauspielhause: Das Glas Wasser, Lustspiel in 5 Abthl., nach Scribe, von A. Cosmar.
Dienstag, 7. Dez. Im Opernhause: Don Juan, Oper in 2 Abtheilungen, mit Tanz. Musik von Mozart. (Dlle. Tuczek: Zerline.)
Im Schauspielhause: 1) La paix, ou: la nouvelle en 1 acte. 2) Un premier amour, en 3 actes, par Mr. Bayard.
Mittwoch, 8. Dez. Im Schauspielhause: der Else, Schauspiel in 5 Akten, von C. Blum.
guerre? comédie drame-vaudeville
Die Herrin von
Königstädtisches Theater.
Montag, 6. Dez. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Auf Be⸗ gehren: Otello, il Moro di Venezia. Opera in 3 Atti. Mu- siea del Maestro Rossini. (Signora Laura Assandri: Desde⸗ mona.) Dienstag, 7. Dez. Der Liebe und des Zufalls Spiel, oder: Maske fuͤr Maske. Lustspiel in 2 Akten, von C. Lebruͤn. Hier⸗ auf: Der Vater der Debuͤtantin. Posse in 4 Akten, von B. A. Herrmann
erantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeise
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
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Beilage
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Man segnete dort den
K 8 1511
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2% „ er Anzeiger “ Nhrbm vbiger Verkauf. 8 2 4 Stadtgericht zu Berlin, den 25. Mai 1841. scheinige 8 EIZ1“ k. Der Verkauf weiblicher Handarbeit en 2 scheinigt, weshalb die Actionaire ersucht werden,
und anderer Gegenstaͤnde zum Besten der belegene Ostermannsche Grundstuͤck, taxirt zu 66373
Novembe 18141. Beyer, Justiz⸗Rath. Reuschestraße Nr. 12.
Zur Publication eines in dem Raths⸗Devpositorio befindlichen Testaments der verwittweten Frau von Luͤhmann, gebornen von Hackewitz und eines Kodi⸗ zills zu demselben ist auf den 29 sten kuͤnftigen
verarmten C 9 der Mosel wird Thlr. 25 188 3 Pf., soll Schulden halber am 8., 9. und 10. Dezemberc. in den Vor am 8. Maͤrz 1842, Vormittags 11 Verieichnie.ö A mittagsstunden von 11 bis 3 Uhr in dem an der Gerichtsstelle subhastirt . Lang vünd Kerea 1chrass e densaganstensragch 28, e. großen Speisesaal Seiner Koͤniglichen Ho⸗ Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen, wogegen sofort das eine Verzeichat mit 8 linter⸗ heit des Prinzen von Preußen st attfinden. ““ schrift des oben genannten Rendanten Thimm und v im Palais in der Behrenstraße 2 Bekanntmachung. Srempes versehen, zuruͤckgegeben wird und VI 82 Folgende verschollene Personen: 3 dem Einzahler als Interimsbescheinigung dient. Bei Berlin, den 30. November 1841, 1) Der Weber Johann Heinrich Goͤhl, 38 Jahr der Zuruͤckgabe dieses bescheinigten Verzeichnisses, “ alt, dessen Vermoͤgen in 57 Thlr. 29 Sgr. 5 Pf. welches von dem Inhaber zu quittiren ist, sind die Nothwendige Subhastation. und der Halfte des Gkundstücks an der Naus. zarzesutzehna Lebörig votzogen, nach acht Tagen Khnigliches Aameneragericht iu Verlin ner Communication hierselbst No. 22, werth mrufzunechmien. 1“ glich 8 gericht zu B. 8 350 Thlr., bestel Die Actionaire werden auf die in den Quittungs⸗ Das in der Holzmarktstraße Nr. 30 hierselst bele⸗ „ 20. Shür., besteht. 114“ 1 ES“ gene, im Hypotheken⸗Buche des Kammergerichts 2) Der Baͤckergeselle Carl Ludwig Broͤsigke, ein vossengenenruckten 8§ 11. und 16. des gerichtlich 1 b 3 4948. 2 4 d gerichts Sohn des Baͤckermeisters im Andreas Broͤ⸗ vollzogenen und von Sr. Majestaͤt dem Koͤnige mit Vol. XII. pag. 205. No. 195. verzeichnete, dem Stadt Sohn des Baͤ ermeisters Joachim Andreas Bro⸗ telst Bestaͤtigungs⸗U d — At den Koöͤnige m gerichts⸗Registratur⸗Assistenten Franz Ludwig Ernst sigke, hier am 22. Oktober 1761 geboren, fuͤr migten Geseg 565 irkunde vom 15. Mai c. geneh Weidener gehoͤrige Wohnhaus nebst Zubehoͤr, abge welchen 12 Thlr. 20 Sgr. 11 Pf. im Deposito Berlir enfee schaͤtzt auf 15,256 Thlr. 14 Sgr. 4 Pf., zufolge der rium vorhanden sind. “ November 1841. 8 nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Re⸗ ³) Der Kutscher Christian Friedrich Wilhelm Nit Die Direction der Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn⸗ gistratur einzusehenden Taxe, soll sche, am 9. Maͤrz 1774 geboren, welcher sich Gesellschaft. am 1 3. Maͤrz 1842, Vormittags 10 Uhr, v” 8 88e. nach Amerika begeben haben soll, 8 orde 2211 1 7½ 38 8 8 „ 0 99* 9 BZ * 9 7 . 8 11“ .“ 8 8 an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. 113““ von 07 Thlr Die Herren Actionnairs der neuen Berliner Hagel- — — 4) Der Unteroffizier Christian Meinicke vom “ Gesellschaft werden hierdurch zu der vcA48*“ maligen Regimente de la Motte Fouqus, seit 1““ Subhastations⸗Patent 1770 abwesend, dessen Vermoͤgen 162 Thlr. be⸗mnatszgon GC. “ — 1 z der Her rschaft Heinzenbu rg. 8 traͤgt und ad depositum geliefert ist, g eiß 1 “ “ ung mit dem Bemerken Die im Luͤbener Kreise belegene Herrschaft Hein⸗ so wie die unbekannten Erben und Erbnehmer die⸗ vasn tettag] v 6 zenburg, im Jahre 1840 landschaftlich zur Subha ser Personen, werden auf 111““ I“ 4 station geschaͤtt, zusammen auf 98,202 Thlr. — Sgr. den 6. August 1842, Vormittags 10 Uhr, „icaetihn Ae 21. November 1841. 5 Pf, vestehend au den ülra 1 vor den Heren Kammergerichts Assessor Wolff vor⸗ irection der neuen Berliner IIagel -Assekuranz- a) Neuguth mit Gros⸗Heinzendorf und der alten geladen und haben sich entweder persoͤnlich oder Heinzenburg, einzeln geschaͤtzt zu durch einen gehoͤrig legitimirten Mandatarius, wozu b 48,274 Thlr. 15 Sgr. 5 Pf. ihnen der Justizrath Tollin und der Justiz⸗Kom⸗ Auf dem Grundstuͤck Nr. 20 der Gartenstraße zu b) Ober⸗Herbersdorf 11,643 “ missarius Sello in Vorschlag gebracht werden, zu Breslau, fruͤher Schweidnitzer Anger Nr. 200, stehen c) Nieder⸗Herbersdorf . 15,540 10 ‧⸗—⸗ melden, widrigenfalls ihre Todes⸗Erklaͤrung erfol⸗ Kabr. III. Nr. 17 aus der Schuld⸗ und Verpfan d) Neudorf 20,742 in inde 3 tol wird entweder im Ganzen oder nach einzelnen Thei⸗ deren Ermangelung aber dem Fiskus zugesprochen 1822 fuͤr den Koͤnigl. Kriegs⸗Kommissariats-Secre⸗ len an unserer Gerichtsstelle im Termin und verabfolgt werden wird. tair Johann Siegmund Arendt gegen éproc. Zinsen den 27. Juni 1842, Vormittags um 9 Uhr, Potsdam, den 28. September 1841. und vierteliaͤhrliche Kuͤndigung 1000 Rthlr. ex de- nothwendig subhastirt. Taxe und Hypothekenschein Koͤnigliches Stadtgericht biesiger Residenz. creto vom 3. Dezember 1822 eingetragen. senßh in unserer Registratur einzusehen. 8 Diese Post soll zur Loͤschung gebracht werden. Kaufbedingungen sollen nach Befinden vor Edik 1“ Im Namen des Eigenthuͤmers des bezeichneten oder in dem Termin regulirt werden. 8-5 b “ . Grundstuͤcks, des Gastwirths Gottlieb Preusler zu Die Realberechtigte Christiane Catharine Wilhel⸗„„Dem chemaligen hiesigen Kaufmann August Reich, Breslau, fordere ich den benannten Glaͤubiger, mine, fruͤher verehelichte, nachmals geschiedene Ge⸗ welcher zuletzt in Ellernwald bei Elbing sich aufge⸗ dessen Erben, Cessionarien oder die sonstigen Inha⸗ heime Regicrungs⸗Raͤthin v. Massow, geborene Graͤ halten hat, von da aber weggegangen ist und sich ber der Hypothek hierdurch auf, mir ihren zeitigen fin v. Reichenbach, resp. deren Erben und Rechts nach Kopenhagen begeben haben soll, wird hierdurch Wohnort anzuzeigen. Nachfolger werden hierdurch oͤffentlich vorgeladen. bekannt gemacht, daß der hiesige Koͤnigliche Hof⸗— Brezlau, den Glogau, den 13. November 1841. KTcischlermeister Conrad gegen ihn unterm 7. Mai d. JFJ. Koͤnigl. Ober⸗Landesgericht. Erster Senat. wegen einer Forderung von 152 Thlr. 12 Sgr. nebst (1.85 v. Forckenbeck Zinsen à 5 pCt., vom Tage der Klage Insinuation ab “ ggerechnet, geklagt hat, daß zur Beantwortung der 8 2 Edikt 8 2& “ ö L“ de 1 7 Bock⸗Verkauf zu Simmenau. b 1 8 ion. „den 23. Februar 1842, Vormittags hr, Derselbe findet wie die fruͤheren Jahre 2. F Auf den Antrag des Justiz⸗Kommisgarius v. Eich- vor dem Herrn Assesor (oettlich an AEEeebb1ö1en] mann als Kurator des Nachlasses der am 3. Ja⸗ansteht, zu welchem gedachter Kaufmann August Reich diesem Tage keins weggegeben nuar 1839 hierselbst verstorbenen Wittwe des Sena⸗ vorgeladen wird, um die Klage zu beantworten und 2 Uhr erfolgt der Zuschlag Ein kurzes Aviso von tors und Kaufmanns Johann Christian Listich, Char⸗ sich auf dieselbe weiter einzulassen, unter der Ver entfernt wvohnenden Geschaͤftsfreunden, acht Dage lotte Florentine gebornen Wachsmuth, werden die warnung, daß im Fall des Ausbleibens die Klage insvorher, wuͤrde mir sehr angenehm seyn “ unbekannten Erben und resp. deren Erben oder naͤch⸗ contumaciam fuͤr zugestanden angenommen und, was Simmenau bei Constadt, Ereutzburger Kreis, Pro⸗ sten Anverwandten der Verstorbenen hierdurch auf⸗hiernach Rechtens ist, erkannt werden wird. vinz Schlesien. Ru⸗ dolp h Baron von Luͤttwitz; gefordert, in dem auf den 7. Juni 1842, vor Im Behinderungsfall werden dem ꝛc. Reich die— “ 8 8 dem Herrn Assessor Bandow, in unserem Gerichts⸗ Justizraͤthe Malinski und Erdmann oder der Justiz lokale anstehenden peremtorischen Termine entwe⸗- Kommissarius Tamnau als Sachwalter vorgeschla Ediktal⸗Ladung. der persoͤnlich oder durch einen Bevollmaͤchtigten, gen, deren einen derselbe mit Information und Voll⸗ Von dem unterzeichneten Koͤniglich Saͤchsischen wozu ihnen der Justiz⸗Kommissarius Henkel hierselbst macht zu versehen hat. Landgerichte ist 3 in Vorschlag gebracht wird, zu erscheinen, ihre Erb- Koͤnigsberg in Preußen, den 5. Oktober 1841 I. zu Ausmittelung der nachgenannten Abwesen anspruͤche geltend zu machen und ihr Erbrecht ge⸗ Koͤnigl. Preuß. Stadtgericht. den, als: 1 nachzuweisen, widrigenfalls der Nachlaß fuͤr G a) des aus Zschochau gebuͤrtigen Gottlob Wollrebe ein herrenloses Gut erachtet und wegen dessen Aus weiland George Wollrebens, gewesenen Tresch⸗ schuͤttung nach Vorschrift der Gesetze das Weitere gaͤrtners und Maurers zu IZschochau, altester veranlaßt werden wird. Sohn, welcher, im Jahre 1810 zum Militair Stolp, den 16. Auqust 1841. dienste ausgehoben, in das Koͤniglich Saͤchsische Koͤnigl. Land⸗ und Stadtgericht ten Linien⸗Infanterie⸗Regiment Prinz Friedrich Monats, Morgens 10 Uhr, ein Termin ange eingestellt ward und im Jahre 1812 dem Feld 1111““; setzt, und es werden die Descendenten der verstorbenen zuge nach Rußland mit beiwohnte, seitdem aber Gegen den von hier entwichenen Weinhaͤndler Testatricin und uͤberhaupt Alle, welche bei dieser Pu von seinem Leben und Aufenthalte keine Nach Johann Schmidt haben wir wegen betruͤglichen Ban⸗ blication jener letztwilligen Anordnungen ein Interesse richt gegeben hat und dessen Vermoͤgen an kerutts die Kriminal⸗Untersuchung eroͤffnet und zu zu haben glauben, hiermit geladen, in praefixo . 1 G 1 Pf. Conv. im hiestgen feiner verantwortlichen Vernehmung einen Termin dem Rathhause vor der verordneten Magistrats-Der Deposito sich befindet; auf den 21. Januar 1842, putation sich einzufinden und der Verfolgung des b) des im Jahre 1812 als Saͤchsischer Soldat Vormittags um 10 Uhr, im Kriminalgericht, Mol⸗ Zwecks des Termins 96 zu seyn, sub pracjudi- gleichfalls mit nach Rußland marschirten und keumarkt Nr. 3, vor dem Herrn Kammergerichts⸗ cin fuͤr die Ausbleibenden, daß dennoch mit dem Pu. seirdem verschollenen, aus Olganitz gebuͤrtigen Assessor Hartung anberaumt. Zu diesem Termine blications⸗Akte werde verfahren werden. Jsohann Gottlieb Fischers, dessen im Depositum Datum Greifswald, den 25. November 1841. des Landgerichts befindliches Vermoͤgen dermaͤ⸗ Buͤrgermeister und Rath hierselbst. V len 78 Thlr. 23 Ngr. 7 Pf. betraͤgt, und
wird der Angeschuldigte hierdurch unter der Ver⸗ warnung vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben 3 c) des aus Mautitz gebuͤrtigen Schneidergesellen Johann Gottlieb Busch, welcher im Jahre 1819
nach Vorschrift der Gesetze mit der Untersuchung
und Beweisaufnahme in contumaciam verfahren, er 1öö 9 F;.
seiner etwanigen Einwendungen gegen Zeugen und Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn. auf die Wanderschaft und in Hollaͤndische Kriegs⸗ dienste gegangen und nach Ostindien uͤberge⸗
schifft worden ist, seitdem aber von seinem Leben
Dokumente, wie auch aller nicht etwa von selbst sich Es soll die Anlieferung von 3000 Klaf⸗ und Aufenthalte keine Nachricht gegeben hat,
ergebenden Vertheidigungsgruͤnde fuͤr verlustig er⸗tern trocknen, guten, kiefernen, großklo achtet, demnaͤchst nach Ausmittelung des angeschul⸗bigen Brennholzes im Wege der Submission digten Verbrechens auf die gesetzliche Strafe erkannt im Ganzen oder Einzelnen in Entreprise ge⸗ und dessen Vermoͤgen in 100 Mfl. Erbegel⸗ und das Urtel in sein zuruͤckgelassenes Vermoͤgen geben werden. Dasselbe ist in der Zeit vom 1. Ja dern besteht, die auf dem Wohnhause seiner und sonst, so viel es geschehen kann, an seiner Per⸗ nuar bis 1. April 1842 auf dem Bahnhofe zu Fuͤr⸗ Stiefschwester, Johanne Christiane Engel, zu son aber sofort, als man derselben habhaft wird, stenwalde, mit 3 Zoll Sackmaaß dicht und festgesetzt, Mautitz hypothekarisch versichert sind; vollstreckt werden wird. aufzustellen, und hat der Unternehmer eine Caution ingleichen Berlin, den 7. Juli 1841. von 10 vEt. des Lieferungs⸗Betrages zu leisten. Die II. zu Befestigung der zwischen den Glaͤubigern Koͤnigliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. hierauf Reflektirenden werden ersucht, ihre Forderun⸗ a) des am 24. November 1835 enthaupteten Raͤu Bonseri. gen versiegelt mit der Aufschrift: „Submission zur bers Johann Gottlob Junghanns, gewesenen Brennholz Lieferung fuͤr die Berlin⸗Frankfurter Ei⸗ Halbhuͤfners von Großruͤgeln, und 8 senbahn“, bis zum 18. Dezember c. in unserem Buͤ⸗ b) des am 31. Mai 1840 verstorbenen Hausbesitzers regu, Oberwallstr. 3, einzureichen. und Baͤckermeisters Karl Gottlob Arraß zu Berlin, den 25. November 1841. Oschatz Die Direction der Berlin Frankfurter Eisenbahn⸗ beziehendlich am 30. April und am 18. Juni d. J. Gesellschaft. getroffenen Vergleichs⸗Abkommen, auf den Antrag
der be Glaͤubiger, “ . 9 8 und sonst betheiligten Personen, mit Erlassung von Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn. Ediktalien in Gancge des Mandats vom 13. No⸗ am 29. April 1842, Vormittags 11 u hr Die Actionaire der Berlin⸗Frankfurter Eisen⸗vember 1779, die Ediktal⸗Citationen in Civilsachen an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und bahn⸗Gesellschaft werden hierdurch aufgefordert, die außerhalb des Konkurses betreffend, auch, dafern sich Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen. sechste Einzahlung von Zehn Prozent auf zu den sub II. gedachten Nachlaͤssen noch mehrere 8 den Betrag der ausgegebenen Quittungsbogen, nach Glaͤubiger melden sollten und dadurch eine Insuffi 8 Rothwendiger Verkauf Abrechnung der Zinsen à 5 „Ct. vom 10. September cienz der dermaligen Massen herbeigefuͤhrt werden Stadtgericht zu Berlin, den 23 Mii 1841 bis 15. Januar 1842 auf die schon geleisteten wuͤrde, eventuell nach dem Banqueroutier⸗Mandate Das in der Koͤnickerstraße Nr. 111 belegene Gster fuͤnf Einzahlungen mit 25 Silbergroschen auf jeden vom 20. Dezember 1766 zu verfahren gewesen. scie ruäͤdser iße N. SA T49 ene Oster⸗ derselben, in den Tagen vom 2. bis 15. Januar Es werden daher die sub I. namhaft gemachten mann E—5 taxirt zu 10487 Thlr. 5 Sgr. 1842, mit Ausnahme der Sonntage, in unserem Verschollenen, so wie alle diejenigen, welche an 6 Pf. Z 1 3 Buͤreau, Oberwallstraße Nr. 3, Morgens von o bis selbige, oder deren Vermoͤgens⸗Bestände, oder auch Aüp Gericht⸗ “ Vormittags 11 Uhr, 12 Uhr, zu leisten. an die Nachlaͤsse der sub II. a. b. genannten Personen an der Geri htsstel 88 subhastirt werden. Tare Diese Zahlung von 10 pCt. wird auf dem Quit- als Erben oder aus irgend einem Rechtsgrunde An⸗ Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen. tungsbogen selbst durch einen der Direktoren oder spruͤche zu haben vermeinen, so weit sie ruͤcksichtlich
Nothwendiger Verkauf zur Aufloͤsung der Gemeinschaft. Stadtgericht zu Berlin, den 11. August 1841. Die an der Spandauer Bruͤcke Nr. 3, 4 und 5 belegenen Grundstuͤcke des Rendanten Hache und der Wadzecks⸗Anstalt, taxirt zu 104,139 vhl⸗ Nns 9 Pf., sollen, Behufs Aufloͤsung der Gemeinschaft,
An-
stalt, Behren-Stralse No. 38, stattlindenden statuten-
10 ½ Uhr
gen und ihr Vermoͤgen den bekannten Erben, in dungs Urkunde vom 20. Oktober und 8. November
Von den Thieren wird bis zu Nachmittags um
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Stellvertreter und unseren Rendanten Thimm be⸗ der sub II. gedachten Personen ihre Forderungen
nicht bereits bei den Akten angebracht haben, hier
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Das hierselbst in der Kopnicker Wassergasse Nr. 21 die Quittungsbogen unter Beifuͤgung dop⸗mit öffentlich, peremtorisch, unter dem Rechtsnach⸗ velte r⸗ nach den Nummern geordneter, Seile des Verlustes ihrer Anspruͤche durch Praͤklusion mit der Namensunterschrift versehener und unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche
zwar erscheinen, sich jedoch uͤber Annahme des vor⸗ seyenden Vergleiches entweder gar nicht oder nicht bestimmt erklaͤren, fuͤr einwilligend geachtet werden sollen, auch beziehendlich bei Verluͤst ber Rechts wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die unter IJ. genannten Abwesenden auch unter dem Praͤiudiz, daß sie fuͤr todt werden erklaͤrt und ihr hier befindliches Vermoͤgen ihren sich legitimirenden Erben oder Glaͤnbigern, in deren Ermangelung aber dem hohen Staats⸗Fiskus werde verabfolgt werden, ferner die etwanigen Erben oder Glaͤubiger jener Verschollenen geladen, den 28. Februar 1842, welcher zum Anmeldungs⸗ und Liquidations⸗Termine anberaumt worden, in Person und, da noͤthig, bevor⸗ mundet, oder, so viel auswaͤrtige Interessenten be⸗ trifft, durch hierorts mittelst gerichtlich anerkannter und auf Annahme kuͤnftiger Ladungen gerichteter Vollmachten zu bestellende und genuͤgend instruirte Beauftragte an hiesiger Landesgerichtsstelle zu er⸗ scheinen, sich anzugeben, ihre persoͤnliche Identitaͤt darzulegen, auch, was die Erben und Legatare der zub I. gedachten Abwesenden betrifft, ihre verwandt⸗ schaftlichen Verhaͤltnisse genau nachzuweisen, ihre Anspruͤche, welcher Gattung sie auch seyn moͤgen, anzumelden und zu bescheinigen, uͤber deren Richtig keit und Prioritaͤt mit dem bestallten curator litis, Verlassenschafts⸗Vertreter und Abwesenheits⸗Vor⸗ muͤndern, oder auch unter sich, rechtlich zu verfahren, binnen 8 Wochen zu beschließen und sodann den 25. April 1842. des Aktenschlusses Behufs der Abfassung und Einho⸗ lung eines Praͤklusiv⸗Erkenntnisses, den 21. Mai 1842 der Eroͤffnung desselben, nicht minder den .. CF der Pflegung guͤtlicher Verhandlungen der unter An⸗ meldung ihrer Anspruͤche Erschienenen unter sich, in dem Falle aber, daß ein Vergleich nicht zu bewirken seyn sollte, und sonst nach Befinden den 30. Juli 1842 der anderweiten Inrotulation der Akten zu Einho⸗ lung eines Locations⸗Urtels, so wie den 10. September 1842 der Eroͤffnung dieses Erkenntnisses, sich zu versehen Oschatz, den 24. September 1841. Das Koͤnigliche Landgericht daselbst. Wilde.
Konkurs⸗Ausschreibung
fuͤr die Lehrkanzel der Elementar⸗-Mathe⸗ matik an der Jagellonischen Universitaͤt.
Von Seiten des akademischen Senats zu Krakau wird hiermit kund gemacht, daß die Lehrkanzel der Elementar⸗Mathemalik an der Jagellonischen Uniper⸗ sitaͤt, welcher Gegenstand in Polntscher oder Lateini⸗ scher Sprache woͤchentlich durch 7 Stunden nach dem vorschriftsmaͤßigen Verfasser vorgetragen wird, mit dem fixen jaͤhrlichen Gehalte von 6000 Poln. Fl., mit⸗ telst Konkurs Pruͤfung besetzt werden wird.
Diejenigen, welche um diese Kanzel einkommen wollen, haben ihr Gesuch an den Rector magnificus spaͤtestens bis 18. Februar 1842 postfrei einzuschicken und mit nachstehenden Zeugnissen und Urkunden zu belegen: 1) Taufschein, 2) Lebenslauf, 3) das an der Krgkauer oder an einer in den Laͤndern der drei Al⸗ lerhoͤchsten Schutzhoͤfe gelegenen Universitaͤt von der betreffenden Fakultaͤt erlangte Doktor⸗Diplom, 4) Zeug⸗ nisse aus allen in der philosophischen Fakultaͤt vor⸗ geschriebenen Gegenstaͤnden. — Alsdann werden jene Kandidaten, welche nach Einsicht und Pruͤfung ihrer Gesuche und Beilagen vom akademischen Senate fuͤr qualifizirt anerkannt werden, vom Rector magnifico zur Konkurs⸗Pruͤfung eingeladen, welche an den un⸗ abaͤnderlich festgesetzten Tagen, naͤmlich den 30. Maͤrz 1842 schriftlich und den 3;sten d. M. n. J. muͤnd⸗ lich in obbenanter Sprache abgehalten wird.
Wirkliche Professoren derselben Lehrkanzel an den Universitaͤten der Allerdurchlauchtigsten Beschuͤtzer der Freistadt Krakau, welche zugleich das philosophische Doktor⸗Diplom besitzen, sind von der Konkurs⸗Prüͤ⸗ fung frei und beduͤrfen nur die uͤbrigen Bedingun⸗ gen zu erfuͤllen, um besagte Lehrkanzel zu erhalten. Krakau, den 29. November 1841.
Secretair der Jagellonischen Universitaͤt. Czaputowicz.
enn Literarischenen Vortheilhaftes Anerbieten. Eine kleine Partie Exemplare von: Vollstaͤndige Bibligthe oder encyklopaͤdisches “ ““ der gesammten theoretischen und prakti⸗ schen Homdopathie, zum Gebrauch fuͤr Aerzte, Wundaͤrzte, Studirende, Apotheker und alle gebildete Nichtaͤrzte. Nach ihrem gegenwaͤrtigen Standpunkte bearbeitet von einem Verein mehrerer Homdopathiker. 5 Bde. 1835—38, gegen 300 Bogen, im Ladenpreise
22 ½ Thlr.,
will ich, so weit mein Vorrath reicht, à 8 Thlr. Cour. verkaufen. Briefe und Gelder erbitte mir franco entweder an die Stuhrsche Buchhandlung in Berlin und Potsdam oder an mich.
Ch. C. Krappe in Leipzig.
Bei Goedsche in Meißen ist erschienen und in Berlin bei E. S. Mittler (Stechbahn 3) so wie in allen Buchhandlungen daselbst und anderwaͤrts
zu haben: IUIETVII1
aus dem Gebiete der landwirthschaftlichen, laͤndli⸗ chen, buͤrgerlichen und Pracht⸗Baukun st, 1 enthaltend: spezielle Grundrisse, Balkenlagen, Auf⸗ und Profilrisse zu den kleinsten, ohne und mit Oe⸗ konomie⸗Gebaͤuden verbundenen und zweckmaͤßig kon⸗