13) Andrézieux ⸗Roanne, eine im Maͤrz 1833 eroͤffnete e 1- nnh mit Pferden betriebene Fortsetzung der vorigen Bahn; list 17,900 Ruthen lang und hat 1,970,000 Rthlr. gekostet. Eine von diesem Schienenwege abgehende Zweigbahn ist
Montrond⸗Montbrison, welche, 4000 Ruthen lang,
einen Kosten⸗Aufwand von 68,332 Rthlr. verursacht hat;
Pferdebahn. 1
Bert⸗Loire, eine gleichfalls 4000 Ruthen lange Bahn zum Kohlen⸗Transport mit Pferden; welchen Zweck die Bahn 1 Creuzot⸗Canal du Centre, 2660 Ruthen lang, im Wesentlichen auch hat. b Epinac⸗Canal de Bourgogne, mit aͤhnlicher Bestim⸗ mung, hat bei 7480 Ruthen Laͤnge 390,000 Rthlr. gekostet. St. Louis⸗ (Basel⸗) Straßburg, uͤber Muͤlhausen und Colmar fuͤhrend, 37,300 Ruthen lang, hat 10,933,000 Rthlr. gekostet und ist theilweise im Oktober 1840, auf gan⸗ zer Laͤnge im August 1841 eröͤffnet. Eine Zweigbahn ist Mulhouse⸗Thann, welche, seit September 1839 befah⸗ ren, 383,000 Rthlr. gekostet hat. Sie ist 5006 Ruthen lang und der Betrieb auf derselben verpachtet.
Ein 2180 Ruthen langer Schienenweg fuͤhrt im Aisne⸗De⸗ partement von Villers⸗Cottrets nach Pont⸗aux⸗ Perches. . St. Waast⸗la⸗Haut nach Denain, 2380 Ruthen, 460,000 Rthlr., und von Denain nach Abscon, 1600 Ru⸗ then, 295,000 Rthlr.
Paris⸗Orleans, mit den 5060 Ruthen, welche auch der Zweigbahn nach Corbeil angehoͤren, 30,600 Ruthen lang, ist zu 10,933,000 Rthlr. veranschlagt.
Lille⸗Frontieère belge, 3770 Ruthen, und Valen⸗ ciennes⸗Frontiere belge, 3500 Ruthen, sollen 2,734,000 Rthlr. kosten.
Aus dem Vorstehenden erhellt, daß 86,5 Meilen fertige Eisenbahnen 39,268,000 Rthlr. gekostet haben (153,960 Rthlr. durchschnittlich die Meile), so wie, daß 37,65 Meilen im Bau be⸗ griffener Bahnen 31,161,000 Rthlr. kosten werden.
Bevor ich eine Darstellung der Eisenbahn⸗-Projekte zu ge⸗ ben versuche, scheint nuͤtzlich, einiges Geschichtliche uͤber die Be muͤhungen der Regierung um diese wichtigen Befoͤrderungsmittel des Verkehrs, so wie uͤber die hauptsaͤchlichsten Ursachen des bis⸗ herigen Mißlingens derselben, voranzustellen. Bereits im April 1835 legte die Regierung den Kammern einen Gesetz⸗Entwurf uͤber die Herstellung der wichtigsten Eisenbahnlinien in Frankreich vor. Sie entwickelte die Gruͤnde, aus welchen der Bau groͤßerer Linien durch den Staat den Vorzug zu verdienen scheine; die Ausfuͤhrung klei— nerer Strecken koͤnne der Privat⸗Industrie uͤberlassen bleiben, und falls hinsichtlich wichtiger Bahnen dieser Art sich Unternehmer nicht faͤnden, solle der Staat helfend einschreiten. Dies koͤnne ge— schehen durch Darlehne, durch Antheilnahme oder durch Gewaͤhr⸗ leistung einer bestimmten Zinsen⸗Einnahme. Als die durch die dermaligen Untersuchungen am wichtigsten sich darstellenden Linien wurden bezeichnet: die Verbindungen zwischen Paris (St. Denis, Givors), Havre und Dieppe mit Seitenbahnen nach Pontoise und Rouen; zwischen Paris, Lyon und Marseille; zwischen Paris und Lille; zwischen Paris und Bordeaux; zwischen Paris und Straßburg.
Obgleich diesen Vorschlaͤgen keine Folge gegeben wurde, legke die Regierung doch abermals im Mai 1837 einen Gesetz⸗Entwurf vor, welcher die Ausfuͤhrung folgender Linien auf Kosten oder mit Beihuͤlfe des Staats empfahl: Paris⸗Rouen; Paris⸗Orleans (Bor⸗ deux); Marseille⸗ (Arles, Avignon) Lyon; Paris⸗Belgische Graͤnze, uͤber St. Denis, Pontoise, Beauvais, Amiens, Arras, Douai, Lille. Zugleich wurde eine Unterstuͤtzung der Actien⸗Gesellschaften der Schienenwege von Muͤlhausen nach Thann und im Departe— ment du Gard vorgeschlagen. Die Regierung fand einen Haupt⸗ grund des Stockens der Privat⸗Unternehmungen in der Unzu⸗ laͤnglichkeit des den Gesellschaften vorgeschriebenen Tarifs und beantragte deshalb dessen Erhoͤhung auf 7, Cent. pro Kilometre fuͤr die Person und 12 Cent. pro Tonne Waaren pro Kilometre (resp. 4,9 Sgr. pro Meile und 5,. Sgr. pro Centner und Meile).
Nachdem die Berathungen uͤber diese Vorschlaͤge gleichfalls keinen Erfolg gehabt hatten, wurden im Februar 1838 neue Antraͤge vorgelegt, welche namentlich die Eisenbahnen von Pa— ris an die Belgische Graͤnze, von Paris nach Rouen, von Paris nach Orleans und von Marseille nach Lyon betrasen; die— sesmal von etwas genaueren Kosten-⸗Anschlaͤgen begleitet. Nach langer und heftiger Berathung wurden sammtliche Antraͤge von der Kammer verworfen, man schien keine Eisenbahnen auf Staats— Kosten bauen zu wollen. Weil diese Verhandlungen auch zu ei⸗ nem warmen Federkriege in Broschuͤren und in den oͤffentlichen Blaͤttern Veranlassung gaben, welcher viel dazu beitrug, die Maͤn⸗ gel und Schwaͤchen des Ministeriums, der Parteien und der gan⸗ zen Art der Behandlung der Eisenbahn-Frage an das Licht zu ziehen, Ursachen, die zum Theil auch bis jetzt noch fortwirken und so bald nicht verschwinden werden; so scheint nicht ohne Interesse, etwas naͤher auf diese Verhaͤltnisse einzugehen.
Frankreich besitzt muͤßige Kapitale im Ueberfluß; seinen Be⸗ wohnern ist oft uͤbertriebener Speculationsgeist nicht abzusprechen; fast allgemein sieht man die Nothwendigkeit ein, im Eisenbahnbau nicht zuruͤck zu bleiben; die Beschaffenheit des Landes bietet durch— schnittlich nicht mehr Schwierigkeiten ihrer Ausfuͤhrung dar, als man in anderen Laͤndern gefunden hat; das Material wuͤrde gro⸗ ßentheils gleich gut und zu nicht hoͤherem Preise zu erhalten seyn, als bei uns; die Kosten haben sich bei den vollendeten Bahnen durchschnittlich nicht viel hoͤher gestellt, als in Belgien, bei weitem niedriger aber als in England; Frankreich besitzt eine Menge un— beschaͤftigter Arme und eine hinreichende Zahl tuͤchtiger Ingenieure (ohne daß man solche aus dem Corps des Ponts et Chaussées zu waͤhlen noͤthig haͤtte): — und dennoch ist Frankreich hinsichtlich der Sisenbahn⸗AUnlagen so weit zuruͤckgeblieben, daß es Muͤhe ha— ben wuͤrde kngland⸗ Belgien und Deutschland wieder einzuholen. e auffallende Erscheinung hat verschiedene Gruͤnde, welche, mehr oder weniger zusammenwirkend, dieselbe veranlaßten.
Dahin gehoͤren vornehmlich: 8 1) Die Schwaͤche der durch Gegensaͤtze in ihrem
Innern, der Parteien in der Kammer ihren eigenen Beam ten und der Presse gegenuͤber. . H 2) Die geringe Sorgfalt von welcher die Bearbeitung der Ent⸗ wuͤrfe im Allgemeinen zeugt und die nicht aufgewogen wer⸗ den kann durch die tiefere Sachkunde einzelner Res⸗ erun 6. und Kammer⸗Mitglieder. 1
3) Die Intriguen und Zwistigkeiten der Vertreter lokaler und provinzieller Interessen in und außerhalb der Kammer, die lieber gar nichts wollen, als Anderen etwas zuwenden.
) Das uͤbertriebene Centralisations⸗System (welchem so Man⸗ ches zur Last gelegt werden kann) und die uͤbermaͤßige Beam⸗ ten⸗Aristokratie. So ist z. B. ein wesentliches Hinderniß bei Ertheilung von Konzessionen mit ertraͤglichen Bedin⸗ gungen an Privat⸗Gesellschaften der hartnaͤckige Widerstand
des Corps des Ponts et Chausées gewesen, welches die Ei⸗
senbahnen in seinen Haͤnden behalten wollte.
Die Presse, welche in dieser Frage, wie bei allen Angelegen⸗ heiten von einiger Wichtigkeit, sofort Partei nach ihren ver⸗ schieden gefaͤrbten Ansichten genommen hat und begreiflich dadurch zur Verwirrung der Ideen sehr viel beitrug. Wenige Blaͤtter, unter denselben z. B. der Moniteur indu striel, haben davon sich frei zu halten gesucht.
Die Taͤuschungen, welche manche Actien⸗Gesellschaften, z. B. durch ungenuͤgende Veranschlagungen, selbst erfuhren oder verbreiteten. Die Boͤrse mit ihren wiederholten finanziellen Krisen, mit ihren Actien⸗Schwindeleien, mit ihrem im Allgemeinen vor⸗ herrschenden Streben nach raschem Gewinn ohne Interesse an der Sache selbst.
8) Die Leichtglaͤubigkeit und Veraͤnderlichkeit eines großen Theils derjenigen, welche im Stande waͤren, solche Unter⸗ nehmungen durch ihr Geld zu unterstuͤtzen.
9) In der neuesten Zeit uͤberdem die Befestigung von Paris, dieser Krebs, welcher noch Jahre lang an den Finanzen Frankreichs nagen wird.
Alle diese Hindernisse werden und muͤssen jedoch der Noth— wendigkeit weichen, welche, taͤglich gebieterischer hervortretend, sich Bahn zu verschaffen wissen wird, trotz Parteiungen und Spe⸗ kulanten. Die Regierung wird gezwungen seyn, die zur Erlangung der erforderlichen Eisenbahnen geeigneten Mittel zu ergreifen und dann wird sie uͤber die Opposition in und außerhalb der Kam⸗ mer siegen. Ob dem gegenwaͤrtigen Ministerium solches gelingen werde, steht dahin, einem seiner Nachfolger in den naͤchsten Jah— ren sicherlich. Da es aber nicht thunlich und, wie die Sachen einmal stehen, selbst nicht rathsam waͤre, die erforderlichen Schienen⸗ wege auf Staatskosten zu bauen, vielmehr wahrscheinlich der Aus⸗ weg wird muͤssen betreten werden, die Anlage theilweise mindestens (etwa mit Beihuͤlfe des Staats auf eine oder die andere Weise), der Privat⸗Industrie zu uͤberlassen; so sind Modificationen der jetzigen Eisenbahn⸗Gesetzgebung unerlaͤßlich. Indem ich mir vor⸗ behalte, auf diesen Punkt weiter unten zuruͤck zu kommen, fahre ich in der Darstellung des Geschichtlichen fort.
Im April 1840 legte die Regierung abermals einen Gesetz⸗ Entwurf vor, dessen Inhalt endlich im Wesentlichen den Beifall der Kammer erhielt. Die Regierung wurde dadurch ermaͤchtigt:
1) Von dem Bau⸗Kapitale der Paris⸗Orleans⸗Eisenbahn einen
Antheil von 16,000,000 Fr. dergestalt zu nehmen, daß ihr
Antheil nicht fruͤher in Zinsengenuß tritt, als nachdem die
uͤbrigen Actionaire 4 pECt. Zinsen erhalten haben. Außer⸗
dem wurde die Konzession von 70 auf 99 Jahre verlaͤngert;
Der Tarif aber von 7,5 Cent. auf 10 Cent. fuͤr die Per⸗
son pro Kilometre, und von 16 auf 20 Cent. fuͤr die Tonne Waaren pro Kilometre, erhoͤht.
Zum Bau der Eisenbahn von Lille und Valenciennes an die Belgische Graͤnze, auf Staats-Kosten 10,000,000 Fr. zu verwenden. Den Schienenweg von Montpellier nach Nismes mit einem Anschlags⸗Kostenaufwande von 14,000,000 Fr. zu bauen. Der Eisenbahn-Gesellschaft Andrezieux⸗Roanne ein Darlehn von 4,000,000 Fr. zu machen.
Der Eisenbahn⸗Gesellschaft Paris⸗Versailles (rive gauche) desgl. von 5,000,000 Fr.
An der Straßburg⸗Baseler Bahn mit 12,600,000 Fr. Theilnehmer zu werden. Schon fruͤher waren zum Fort— bau der Eisenbahn Alais⸗Beaucaire 6,000,000 Fr., und Be⸗ huf der Bahn Bordeaux⸗Teste eine aͤhnliche Summe als Darlehne bewilligt, so daß die Gesammtsumme der fuͤr Ei—
senbahnen aus dem Staats-Fonds bewilligten Gelder auf
72,000,000 Fr. sich belaufen mag.
Im Jahre 1839 sind außerdem Actien⸗Gesellschaften zum
Bau von Eisenbahnen zwischen Rouen und Havre, Corbeil (Pa—
ris) und Orleans, und Lille und Dunkerque konzessionirt. b Der Bau der Eisenbahnen ist auch in Frankreich, namentlich
in technischer Hinsicht, gewissen allgemeinen Vorschriften unter⸗
worfen, wovon die wichtigsten hier angedeutet werden sollen: 1) Die Entfernung der Innenseiten der Schienen von ein— ander ist gewoͤhnlich (denn es giebt einzelne Ausnahmen) 4. 50s Fuß Preuß.; die Entsernung der aͤußeren Kanten der Schienen dann 4,992 Fuß (resp. 1, 4ℳ% und 1,56 Metre,“) den Meͤtre zu 3,2 Fuß Rheinl.). Die ohne stehende Maschinen zu befahrenden Steigungen sollen nicht bedeutender als 0,006 per Metre seyn Ffruͤher sogar nur bis 0, %3 Metre). Ungeachtet vielfacher Recla⸗ mationen gegen diese zu weit getriebene Strenge und ob— gleich auf den gebauten Bahnen thatsaͤchlich staͤrkere Stei— gungen vorhanden sind, hat die Regierung davon bisher nicht ablassen wollen. Auf einigen Englischen Bahnen, z. B. der Newcastle⸗Carlisle, findet man Gradienten von bis 0, welche jedoch, sobald sie ohne Huͤlfs⸗Maschinen erstiegen werden sollen, nirgends eine Laͤnge von 4 Englischen Mei— len erreichen. Bei einigen Meilen Laͤnge, sind Steigungen von wbis u, in England gar nicht selten.
3) Die Kruͤmmungen sollen mindestens 500 Metre (fruͤher so— gar 1500 Metre), (133,33 Rth.) Halbmesser haben. Auf den Hauptlinien der Englischen Bahnen laͤßt man in der Regel keine Kurben zu, welche einen geringeren Radius als 2 Englische Meilen (322 Rth.) haben, jedoch kommt auf der Liverpool⸗Manchesterbahn eine Kruͤmmung mit 65,25 Rth. Halbmesser vor. B
4) Die Eisenbahnen sollen Koͤnigliche oder Departemental⸗Stra⸗ ßen nicht anders passiren, als mittelst Ueberbruͤckungen oder Durchgaͤngen von Mauerwerk oder Eisen.
5) Das Durchschneiden in gleicher Ebene ist nur bei Gemeinde— Wegen gestattet, welche dann waͤhrend des Passirens der Zuͤge durch besonders angestellte Waͤrter mittelst Schlag⸗ bäͤumen gesperrt werden.
6) Die Zahl und Lage der Bahnhoͤfe, die Beladung und Ent⸗ ladung u. s. w., sind Gegenstaͤnde, welche die Regierung nach jedesmaliger spezieller Untersuchung bestimmt.
7) Unterirdische Strecken sollen, uͤber den Schienen gemessen, 23,68 Fuß Breite und 17,6 Fuß Hoͤhe haben.
8) Die Lokomotiven sollen Einrichtungen, durch welche der Rauch verzehrt wird, enthalten.*)
9) Der Bau der Eisenbahnen gehort zu den Anlagen fuͤr den offentlichen Nutzen, bei denen die damit beschaͤftigten Pri⸗
Die Spurbreite der Great⸗Western⸗Bahn ist 6,7979 Fuß Rheinl. auf den meisten uͤbrigen Englischen Bahnen 4,67 Fuß Rheinl., auf den Oesterreichischen (Wiener) und Preußischen Schienenwegen eben so, auf den Badenschen und der Taunusbahn 4,s Fuß Rheinl., auf den Belgischen Bahnen desgleichen. 8
) Durch Gesetz vom 9. August 1839 ist die Regierung ermaͤch⸗ tigt, nothigenfalls die Bedingungen der bereits konzessionirten Bah⸗ nen und sogar die vorgeschriebenen Tarife abzuaͤndern.
vat⸗Gesellschaften in die Rechte und Verpflichtungen des Staats treten. Demungeachtet sind Gebaͤude, Einrichtun⸗ gen und Grundstuͤcke der Eisenbahnen, gleich anderem Ei⸗ genthume, der Steuer unterworfen, die Grundstuͤcke sogar
unbedingt in erster Klasse (Cahiers des Charges des Che-
8
mins de Fer concédés). Gleich anderen Unternehmungen zum Transport von Reisenden, muͤssen die Eisenbahn⸗Ge⸗ sellschaften ferner den zehnten Theil vom Preise der Plaͤtze
steuern.
Zu den Lasten, welche auf den Eisenbahn⸗Unternehmungen ruhen, muͤssen auch die Aufsichts⸗Kosten (depenses de vé- risication, de réception des ouvrages, de police, Tachats
gerechnet werden. ie Geld⸗Erhebung und die Bahn⸗Polizei kann von de Gesellschaften an eidlich verpflichtete Personen uͤbergeben
werden, welche dann den Beamten der großen Straßen gleich
geachtet werden. Polizei⸗Reglements werden fuͤr jede ein
zelne Bahn erlassen. Der Betrieb der Eisenbahnen ist einer Menge zum Thei durch ihr Detail laͤstiger Vorschriften und Beaufsichtigunger unterworfen. Die Lokomotiven sollen vor dem Gebrauch den fuͤr Dampfmaschinen im Allgemeinen vorgeschriebenen Pruͤfungen unterliegen; die Zahl und Dauer der Fahrten welche mit einer Lokomotive gemacht werden duͤrfen, ohn solche von neuem zu reinigen, ist bestimmt; jeder Zug muf
begleitet werden: von einem Lokomotiv⸗Fuͤhrer, einem Heizer Ober⸗Conducteur und auf je 6 Wagen einem Conducteur;
die Bahnwaͤrter muͤssen so nahe sich stehen, daß sie einan
der sehen koͤnnen; die Regierung bestimmt Abfahrtzeiten und
Zwischenraͤume u. s. w.
(Schluß folgt.)
l1“ Den 10. Dezember 1841.
U'r. Cour.
Krief. Geld.
Pr. Cour. mrief.]† Geld.
Fon ds. KMctien.
Brl. Pots. Eisenb. 1 128 do. do. Prior. Act. 4* 102½ Mgd. Lpz. Eisenb. — 9 ¼ 108 do. do. Prior. Act. 8 102 ½ Brl. Anh. Eisenb. — 8 104 do. do. Prior. Act. 10] 8 Düss Blb. Bisenb. 8 — do. do. Prior. Act.
Rhein. Bisenb.
do. do. Prior. Act.
St. Schuld- Sch. 4 10˙15 103 Pr. Bugl. Obl. 30. 4 102 ¼ 1013, Präm. Sch. der Sechandlung. — 80 ¼
Kurm. Schuldv. 3 ½ 102 8 102 2 Berl. Stadt-Obl. 1032, 103 ¼ Blbiuger do. —3 ½ — — Danz. do. in Trh. — 18 — Westp. Pfandbr. 3 ½⅔ 101 2 Grossh. Pos. do. — Ostpr. Pfaudhbr. 1013, Pomm. do. 3 ½ 7 1019 Kur- u. Neum. do. 3 ½ 101 3
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8 „ Pass. —. Preuss.
Ausg.
Königliche Schauspiele.
Sonnabend, 11. Dez. Im Schauspielhause: Das Glas Wasser, Lustspiel in 5 Abth., nach Scribe, von A. Cosmar.
Sonntag, 12. Dez. Im Opernhause: Konzert. 1) Arie (Se mabbandoni), von Mercadante, gesungen von Dlle. Elisa Meerti aus Bruͤssel. 2) Fantasie fuͤr Floͤte, komponirt und ausgefuͤhrt von dem Koͤnigl. Kammermusikus Herrn Gabrielsky II. 3) Arie aus Roberto Devereux, von Donizetti, gesungen von Dlle. Meerti. Hierauf: Der Seeraͤuber, großes Ballet in 3 Abth., von Paul Taglioni.
Im Schauspielhause: Werner, oder: Herz und Welt, Schau⸗ spiel in 5 Abth., von K. Gutzkow.
Montag, 13. Dez. Im Opernhause: Die Benesiz-⸗Vorstellung, Posse in 1 Akt und in 5 Abth. Hierauf: Konzert des Herrn Ernst; und das Stelldichein, komische Oper in 1 Akt, Musik von N. Isouard. 8
Königstädtisches Theater. Sonnabend, 11. Dez. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Norma. Opera in 2 Atti. Poesia del Sgr. Romani. Musica del Maestro Bellini. (Signora Laura Assandri: Norma. — Signora Carmela Marziali: Adalgisa. — Signor Raffaele Vi⸗ tali: Pollione. — Signor Salvatore Natale: Oroveso.) Sonntag, 12. Dez. Der Liebe und des Zufalls Spiel, oder: Maske fuͤr Maske. Lustspiel in 2 Akten, von C. Lebruͤn. Hier⸗ auf: Endlich hat er es doch gut gemacht. Lustspiel in 3 Akten, von Albini.
Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 9. Dezember 1841.
Zu Lande: Weizen 3 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 15 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 20 Sgr., auch 1 Rthlr. 16 Sgr. 11 Pf.; große Gerste 28 Sgr. 9 Pf.; kleine Gerste 1 Rthlr., auch 26 Sgr. 11 Pf.; Hafer 20 Sgr. 3 Pf., auch 20 Sgr.; Erbsen 1 Rthlr. 25 Sgr., auch 1 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf. Eingegangen sind 190 Wispel 12 Scheffel.
Zu Wasser: Weizen (weißer) 3 Rthlr. 10 Sgr., auch 3 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 3 Rthlr. 5 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 21 Sgr. 3 Pf.; Hafer 22 Sgr. 6 Pf., auch 21 Sgr. 3 Pf. Eingegangen sind 1259 Wispel 18 Scheffel. —
Sonnabend, den 8. Dezember 1841.
Das Schock Stroh 9 Rthlr. 15 Sgr., auch 7 Rthlr. 15 Sgr.
Der Centner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 21 Sgr. 3 Pf. Kartoffel⸗Preise. Der Scheffel Kartoffeln 15 Sgr., auch 10 b Branntwein⸗Preise.
Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus in der Zeit vom 2. bis incl. 9. Dezember d. J. waren: 14 — 14 Rthlr. pro 200 Quart 54 pCt oder: 10,800 pCt. nach Tralles. Korn⸗Spiritus ohne Geschaͤft.
Berlin, am 9. Dezember 1841.
Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. Beilage
enbihUeth 986 Itithrt. gͤt zntz um 1mE6
2% Großbritanien und Irland. i⸗ “
gondon, 4. Dez. Aus Halifax in Neu⸗Schottland sind Nachrichten bis zum 18. Nov. hier eingegaugen, denen zufolge die Frage auͤber die streitige Graͤnze zwischen den Britisch⸗Nord⸗Amerikanischen Besitzungen und den Vereinigten Staaten, oder naͤher zwischen der Provinz Neu⸗Braunschweig und dem Staate Maine, wieder un⸗ mittelbare Gefahr droht. Die Halifax Morning Post vom 18. November beschuldigt naͤmlich die Amerikaner, daß sie eigen⸗ maͤchtig in das Britische Territorium eingedrungen seyen, um das⸗ selbe auf eigene Hand zu vermessen, daß sie ganz entschiedene Vor⸗ bereitungen traͤfen, um sich definitiv in demselben niederzulassen, daß sie jeden Tag weiter vorwaͤrts vordraͤngen, die werthvollsten Waldungen faͤllten und bereits einen Kanal gegraben haͤtten, der die Gewaͤsser des St. John mit denen des Penobscot zu verbin⸗ den bestimmt sey. Nach Blaͤttern, die in Neu⸗Braunschweig er⸗ scheinen, sind die Bewohner des Staates Maine bereits bs g dem suͤdlichen Arm des St. John, der Allaguash genannt 88 und zwar bis zu einem Punkte, der nur 90 Englische Ih . östlicher Richtung von Quebek entfernt liegt, vorgedrungen, 8 len dort Holz und haben schon eine Wasserverbindung zwischen em Allaguash und dem See Keagonagan, der in den westlichen Arm des Penobscot faͤllt, bewerkstelligt. Nach dem St. John’s Fourier stehen der Major Graham und andere Ingenieur⸗Offi⸗ ziere der Armee der Vereinigten Staaten an der Spitze der Kom⸗ mission, welche die von den obenerwaͤhnten Blaͤttern als wider⸗ rechtlich bezeichnete Aufnahme des bestrittenen Gebietes bewerk⸗ stelligt; sie sollen bei einer Gelegenheit von den auf dem streitigen Gebiete ansaͤssigen Britischen Unterthanen gewaltsam in ihrer Be⸗ schaͤftigung gestoͤrt und endlich ganz verjagt worden seyn. Uebri⸗ gens bemerkt letztgenanntes Blatt, daß die Regierung der Vereinig⸗ ten Staaten die Aufnahme nur als zu ihrer Information noͤthig betrachtet wissen wolle, waͤhrend die Regierung des Staates Maine dieselbe als ein Zeichen definitiver Besitznahme ansehe, so daß es all⸗ gemein heiße, der von neuem zu seinem Amte erwaͤhlte Gouverneur dieses Staates, General Fairfield, beabsichtige gleich nach seiner. am 1. Januar vorzunehmenden Vereidigung von dem Territorium, welches durch die von den erwaͤhnten Ingenieur⸗Offizieren pro⸗ jektirte Graͤnz⸗Linie abgesteckt worden, auch faktisch Besitz zu neh⸗ men und uͤber dasselbe so bald wie moͤglich durch Parzellirung und Veraͤußerung an Privatpersonen zu verfuͤgen. Auf einem Theile dieses Gebietes wird schon jetzt, wie aus einer Anzeige in einem Blatte von Maine hervorgeht, Land zur Anlegung von 15 Ortschaften ausgeboten und dabei bemerklich gemacht, daß die Vereinigten Staaten vor kurzem einen Militairposten am Aro⸗ stook und einen anderen am Fish⸗Flusse angelegt haben, so daß die dadurch den Graͤnzbewohnern auf dieser neuen Landstrecke ge⸗ waͤhrte Sicherheit gewiß schleunigst die Anlegung von Heer⸗ und Post⸗Straßen und die Abhaltung von Maͤrkten herbeifuͤhren werde. Der Kaufpreis fuͤr das Land wird in vier jaͤhrlichen Terminen entrichtet, von denen indeß die düs onsre in Wegearbeiten und
ur der vierte baar geleistet werden soll. 1 —
1 In einem Schreiben des katholischen Vikars Polding in Neu- Suͤdwales an einen Irlaͤndischen Bischof befindet sich fol⸗ gende Stelle uͤber den sittlichen Zustand dieser Kolonie: „Man redet in Europa von der großen Sittenlosigkeit, die in diesen Ge⸗ genden herrsche. Dies ist aber ein Irrthum. Es ist hier nicht schlimmer als anderswo, und den alten Zustand von Neu⸗Suͤd⸗ wales darf man mit dem jetzigen nicht verwechseln. Vor mehre⸗ ren Jahren, als es noch keine Priester hier gab, herrschten aller- dings die groͤßten Unordnungen im Lande. Aber jetzt haben wir hier Geistliche voll Eifer, Thaͤtigkeit und Froͤmmigkeit. Kirchen erheben sich aller Orten, Schulen bieten den Armen christlichen Unterricht, Kloͤster eine Zuflucht den reuigen Suͤndern. Das Ge⸗ etz hat Presbyterianer, Protestanten und Katholiken vollkommen gleichgestellt; Alle ohne Unterschied genießen seine Wohlthaten, in- dem auch in der Verwaltung der Rechtspflege eine vollkommene Unparteilichkeit herrscht. Insbesondere ist eine große Besserung bei den deportirten Verbrechern vor sich gegangen, seit die Briti⸗ sche Regierung, auf die Bitten und die in einer eigenen Bro⸗ schuͤre auseinandergesetzten Vorschlaͤge des Bischofs Ullathorn ein⸗ gehend, fuͤr die geistlichen Beduͤrfnisse der Verurtheilten Sorge getragen hat.“
Deutsche Bundesstaaten.
Braunschweig, 4. Dez. (Aus den Verhandlungen der Staͤnde⸗Versammlung des Herzogthums Braunschweig.) In Folge des in der Sitzung vom 11. Mai d. J. publizirten Landesfuͤrst⸗ lichen Reskripts, und der Bestimmung des Herrn Praͤsidenten gemaͤß, hatten die Mitglieder der Staͤnde⸗Versammlung sich am 1. November versammelt.
Der Land⸗Syndikus verlas den Bericht des staͤndischen Aus⸗ schusses uͤber die waͤhrend der letzten Vertagung vorgekommenen Geschaͤfte. Der wesentliche Inhalt desselben war:
§. 1. Remuneration fuͤr Besorgung der staͤndischen Registratur Geschaͤfte. I“ 8.2. Verleihung der landschaftlichen Stipendien.
8.3. Staats⸗Vertraͤge, welche theils zur Nachricht mitgetheilt, theils zur verfassungsmaͤßigen Mitwirkung bei der Ausfuͤhrung pro vonirt worden. 1 b VVon der Herzoglichen Landes⸗Regierung wurde am 31. Mai d. J. mit der Koͤniglich Preußischen Regierung ein Vertrag wegen Be⸗
welche saͤmmtlich von ihrem Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben haben, event. deren unbe⸗ kannte Erben aufgefordert, bis
zum 1. Februar 1842 ter von etwa 67 Jahren um Pfingsten 1812 sich bei dem unterzeichneten Gericht schriftlich oder per
Oeffentliche Vorladung. Es werden Behufs Todeserklaͤrung 1) der Boͤttcher Karl Prang, welcher in einem Al⸗
ins Russische Lager vor Danzig begeben hat;
der angeblich im Jahre 1798 in Stolzenber bei Danzig geborene Jakob Cylkowski — au
Zielkowski — welcher sich im Jahrec 1812 aus dem Dorf Kamerauofen in die Gegend von Dan⸗ zig begeben hat;
der hier am 16. November 1790 geborene Jo hann Georg Hennig, welcher schon vor dem
Wanderschaft gegangen;
) der hier am 19. September 1789 geborene Tuch machergeselle Michael Konewke, welcher etwa in seinem 20sten Lebensjahre den hiesigen Ort verlassen, um sich angeblich in Pr. Stargardt als Husar einstellen zu lassen,
e6“*“
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handlung der Provocationen auf Separationen und Abloͤsungen in dem Pranofsen ‚welcher am 14. Juni dem staͤndischen Aus⸗ schusse zur Nachricht mitgetheilt und in der Gesetz⸗ und Verord⸗ nüng⸗Sammlunf publizirt ist. Eine staͤndische Mitwirkung war da⸗ i nicht erforderlich. 8 88 “ ein zwischen der Herzoglichen Regierung und dem Koͤnigreiche Belgien abgeschlossener, am „n. Juli d. J. unterzeichne⸗ ter Vertrag, die Aufhebung des Abzugs⸗ 21 Heimfall⸗Rechts zwi⸗ schen den kontrahirenden Staaten. betreffend, Gesetz⸗ und Verord⸗ nungs⸗Sammlung Nr. 11) mit einem Schreiben vom 6. September dem staͤndischen Ausschusse kommunizirt. Derselbe stimmt seinem In⸗ halte nach mit den Vertraͤgen, welche zu gleichem Zwecke mit Hol⸗ land und der Schweiz geschlossen wurden, uͤberein und war, nach den Bestimmungen des Grundgesetzes 8§. und 8, lediglich zur Kenntniß der Staͤnde zu bringen. — 1“ 8 Slande zn.b Sngats Bertrag, der aber, wenigstens theilweise, die staͤndische Mitwirkung, welche bei der Landes⸗Gesetzgebung verfas⸗
sungsmäaͤßig eintritt, erforderte, ist die Uebereinkunft mit dem Koͤnig⸗ beiche ügges zur Flrberung der Rechtspflege, welche nach laͤngeren Verhandlungen juͤngst geschlossen wurde, und deren Publication in kurzem erfolgen duͤrfte. Es haben sich naͤmlich bisher die Herzoglich Braunschweigischen und die Koͤniglich Preußischen Gerichte nur in beschraͤnkterem Maße Rechtshuͤlfe in buͤrgerlichen Streitsachen gewaͤhrt. Die Insinuation von Klagen erfolgte nur, wenn sie den Gesetzen des Staates, dem das requirirte Gericht angehoͤrte, entsprachen, und eben so fand die Vollstreckung rechtskraͤftiger Erkenntnisse vielfache Schwierig⸗ keiten, woraus Inkonvenienzen fuͤr die streitenden Theile, unangenehme Verhandlungen zwischen den Gerichts⸗Behoͤrden und auch zwischen den Staats⸗Regierungen selbst hervorgingen. Diese der Erlangung no⸗ thiger Rechtshuͤlfe entgegenstehenden Schwierigkeiten sind durch die erreichte Convention beseitigt, deren Resultat um so mehr ein hbe⸗ friedigendes genannt werden darf, da sich dieselbe auch guf wich⸗ tige Gegenstände der nicht streitigen Gerichtsbarkeit, äingleichen des Strafrechts, erstreckt und die Grundsaͤtze, an deren Befolgung die Leistung derjenigen Rechtshuͤlfe genuͤpft ist, welche den Gerich ten des Inlandes nicht verweigert werden darf, den Verhaͤltnissen vollkommen entsprechen. Dabei ist jedoch zu bemerken, daß die Koͤniglich Preußische Regierung mit anderen Deutschen, nament⸗ lich mit den Saͤchsischen Staaten, bereits fruͤher solche Conven⸗ tion abgeschlossen hat und, auf die Gleichmaͤßigkeit dieser Ver⸗ traͤge einen wohlbegruͤndeten Werth legend, nur diejenigen Aende⸗ rungen eintreten zu lassen geneigt gewesen ist, welche die Verhaͤlt⸗ nisse dringend erheischten. Uebrigens beruhen die Bestimmun⸗ gen der Uebereinkunft durchaus auf dem Grundsatze der Reziprozitäaͤt, und sie entspricht insofern dem §. 210 des Grundgesetzes, dessen prak⸗ tische Anwendung in Beziehung auf die Preußischen Staaten, mit Ausnahme der Rhein⸗Provinzen, welche wegen ihrer besonderen Rechts⸗ gesetzgebung ausgeschlossen bleiben mußten, durch den Vertrag ge⸗ sichert wird. Da die Convention mit dem heutigen Tage in Kraft treten sollte, so gab der staͤndische Ausschuß seine zustimmende Erklaͤ⸗ rung am 10. Oktober, mit Vorbehalt der Aufnahme dieses Antrages, ab; er hat aber von Ser e11““ Staats⸗Mi⸗ isteriums darauf noch keine Kunde erhalten.. 1
9 Das Verbot der Ausfüͤhrung und Durchfuͤhrung von Pferden uͤber die Steuer⸗Graͤnze des diesß eitigen Zoll⸗Vereins, zu welchem der staͤndische Ausschuß, laut des Berichts vom 4. Januar d. / §.2. Nr. 4, die verfassungsmaͤßig erforderliche Zustimmung ertheilte, hatte, nach erfolgter Unterzeichnung des Schluß⸗Protokolles wegen der Orientalischen Angelegenheiten seinen Zweck verloren, und es ist diesemnach zu dessen Aufhebung dem Koͤnigl. Hannoverschen und Großherzogl. Oldenburgschen Gouvernement die Zustimmung der Herzogl. Braunschweigschen Staats⸗Regierung angezeigt worden.
§. 4. Mitwirkung des staͤndischen Ausschusses bei der Gesetz⸗
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gebung. · 16* 8 §. 5. Veraͤnderungen im Bestande des Kammer- und Kloster⸗ guts und der zur Herzoglichen Hofstatt gehoͤrenden Grundstuͤcke. §. 6. Die Abloͤsungen, Gemeinheitstheilungen und Vergleiche,
welche beim Kammergute und beim Kloster⸗ und Studien⸗Fonds vor⸗ gekommen sind.
§. 7. Das Staats⸗Finanzwesen betreffend.
§. 8. Uebersichten von den Baukosten der Braunschweig⸗Harz⸗ burger Eisenbahn.
§. 9. Die von Wolfenbuͤttel nach Oschersleben zu bauende Ei⸗ senbahn. Ees8s
§. 10. Aenderungen in der Ritterschaft.
§. 11. Die von verschiedenen Kaufleuten, Fabrikanten und an⸗ deren Gewerbetreibenden zu Wolfenbuͤttel in Betreff der Zoll⸗Ver⸗ haͤltnisse des Herzogthums eingereichte Bitte, daß der Ausschuß ihre an Herzogliches Staats⸗Ministerium gerichtete Supplik fuͤr Beibe⸗ haltung der Handels⸗Convention mit Hannover unterstuͤtzen moͤge. Es konnte von dem Ausschusse darauf, nach dem Inhalte des §. 114 der neuen Landschafts⸗Ordnung, nicht eingegangen werden.
§. 12. Beurlaubung von Mitgliedern der Staͤnde⸗Versamm⸗ lung und Einberufung der Stellvertreter.
§. 13. Vorbereitung der Geschaͤfte der Staͤnde⸗Versammlung. Es waͤren verschiedene Propositionen der Herzoglichen Landes⸗Regierung eingegangen, naͤmlich 1) mittelst Schreibens Herzoglichen Staats⸗ Ministeriums vom 1¹. Oktober, der Gesetz⸗Entwurf, Modificationen und Ergaͤnzungen der Gemeinheits⸗Theilungs⸗Ordnung betreffend; 2) mit Schreiben vom 1. Oktober, die Proposition wegen Reguli⸗ rung der oͤffentlichen Abgaben zu Braunschweig und Wolfenbuͤttel und einige andere dazu in naͤherer Beziehung stehende Gegenstaͤnde; 3) mit Schreiben vom 2z. Oktober, die Propositionen wegen Bei⸗ tritts des Herzogthums zum Zoll⸗Vereine, und 4) mit Schreiben vom 236. Oktober, die Proposition, das Zoll⸗Strafgesetz betreffend, welche sämmtlich den Kommissionen schleunigst zugestellt worden seyen; allein die Kommissions⸗Berathungen daruͤber, zumal uͤber den Zoll⸗Vereins⸗ Vertrag, haͤtten in der kurzen Zeit bis zum 1. November nicht zum Schlusse gefuͤhrt werden koͤnnen, und somit waͤre die Staͤnde⸗ Ver⸗ sammlung zu ermessen, wann die Einberufung erfolgen muͤsse, besser
c) des am 23. August 1839 in dem Dorfe Szadrau
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Nach Verlesung dieses Berichts des staͤndischen Ausschusses ging ein Ineohs Frgliches Reskript vom 1. November ein, wodurch 5 Staͤnde Versammlung wieder bis zum 15. November vertagt wurd 1. Das Reskript war folgendes: „Wilhelm, Herzog. Da die der zur Begutachtung der loͤblichen Staͤnde⸗Versammlung vorgele 5 ten finanziellen Propositionen niedergesetzten Kommission noch nich so weit vorgeschritten sind, daß eine Berathung daruͤber im Plenum stattfinden koͤnnte, so wollen Wir loͤbliche Staͤnde⸗Versammlung hier⸗ durch bis zum Montage, den 15ten d. M., vertagen. Braunschweig, den 1. November 2 8 9 Spezial⸗Befehl. Graf von Veltheim. von Schleinitz. F. Schulz.”⸗ .
Der Herr Praͤsident 9p0g darauf die Sitzung auf und lud die Mitglieder ein, sich am 15. November wiederum hier einzufinden.
Die laut des Berichts des staͤndischen Ausschusses den Staͤnden
vorgelegten Propositions⸗Schreiben der Regierung waren also 1) ein Ge 6-Entwurf, Modificationen und Ergaͤnzungen der neuen Gemein⸗ heitstheilungs⸗Ordnung betreffend, nebst den dazu gehoͤrigen Motiven; 2) Schreiben wegen der staͤdtischen Abgaben und Muͤhlen zu Braun⸗ schweig und Wolfenbuͤttel; 3) Gesetz⸗Entwurf uͤber die staͤdtischen in direkten Abgaben zu Braunschweig und Wolfenbuͤttel; 4) Entwurf einer allgemeinen Muͤhlen⸗Ordnung; 5) Motive zu diesen Gesetzen; 6) Proposition wegen Beitritts des Herzogthums zum Zoll⸗Verein; 7) Proposition, das Zoll⸗Strafgesetz betreffend.
Fortsetzung folgt
Wissenschaft, Kunst und Literatur. 8
Berlin. In der Sitzung der geographischen Gesellschaft am 4. Dezember trug Herr Ritter ein Antwort⸗Schreiben des Koͤnigl. Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten auf einen Antrag vor, wonach der Gesellschaft von dem Koͤnigl. Ministerium der auswaͤrtigen Angelegenheiten aus den Berichten der in den Transatlantischen Staaten angestellten Diplomaten dasjenige mit getheilt werden soll, was fuͤr dieselbe von Wichtigkeit seyn koͤnnte. Herr Geheime Rath Beuth uͤbersandte als Geschenk die 5te Section der zu dem Preußischen Ostsee⸗Atlas gehdrigen Kuͤsten⸗Karten. Herr Lichtenstein uͤbergab Namens des Herrn Verfassers: von Sie⸗ bolds Karte des Japanischen Reichs. — Herr Wilhelm Rose gab einen Bericht, betreffend seinen Uebergang uͤber das Matterjoch in den Alpen. — Herr Ritter erlaͤuterte mehrere aus England mit⸗ gebrachte Neuigkeiten, namentlich eine Karte der Suͤdlaͤnder der Erde, uͤbergab seine Abhandlung: die Niger⸗Expedition und ihre Bestimmung, woran er mehrere Notizen, Afrikanische Zustaͤnde be⸗ treffend, anschloß und die daruͤber erschienenen Werke und Karten vorlegte. Demnäͤchst gab er in gleicher Weise Nachricht von meh reren neuen Unternehmungen zur naͤheren Kenntniß Asiens und legte endlich neue Karten uͤber Neu⸗Secland vor. — Herr Mahl⸗ mann sprach uͤber die Bevoͤlkerung von Rom in den letzten zehn Jahren, nach der Notizie del giorno, 7. Ott. 1841, legte das Diario della terza riunione degli Scienziati Italiani in Firenze, Sett. 1841 vor und gab eine Notiz uͤber die klimatischen Verhältnisse von Ofen, wobei die neuesten, im Manuskripte vom Herrn Direktor Mayer mitgetheilten fuͤnfjaͤhrigen Beobachtungen auf der Ofener Sternwarte vorgelegt wurden. — Herr Ritter machte sodann noch einige Mittheilungen uͤber die Chatam⸗Inseln und die dort zu gruͤndende Deutsche Kolonie. Als Geschenke waren von den Ver fassern eingeschickt worden: Notices statistiques sur les Colonies fran⸗ caises par Duperré, II. Vol. — Kranz, Geognostische Beschrei⸗ bung der Insel Elba, mit Karten. Bulletin de la Société de Géo graphie, Tom XV. Possart, Beschreibung des Koͤnigreichs Polen. — Vandermaelen, Rssai sur la Statistique générale de Ja Belgique. — Abicht, Geologische Beobachtungen uͤber die vulkanischen Er scheinungen und Bildungen in Unter- und Mittel⸗JItalien, I. Bd. 1ste Lieferung mit Atlas. — Georg Goͤch, Beschreibung von Steiermark, II. Bd. — Dally, Elémens de T'histoire du genre humain. — Die neuen Veraͤnderungen der unorganischen Welt, von Lyell, aus dem Englischen von C. Hartmann, vom Uebersetzer.
Virgil's Aeneide in Deutschen Jamben von Dr. 8 J. E. Nüremberger, Koͤnigl. Preußischem Geheimen Zweite verbesserte Auflage, mit dem Texte
Rathe u. s. w. Kempten 1841. Verlag von
zur Seite. 2 Baͤnde 8. Danheimer.
Die Uebersetzung, die Schiller vom zweiten und vierten Buche der Aeneide hinterlassen hatte, veranlaßte schon vor laͤngerer Zeit Herrn Nuͤremberger, der durch mannigfache wissenschaftliche und belletristische Arbeiten in der literarischen Welt bekannt ist, in der von Schiller gewaäͤhlten Versart jene begonnene Uebertraqung der Aeneide zu vervollstaͤndigen. Herr Nuͤremberger konnte sich dabei wohl nicht die Schwierigkeit, die in der Fortsetzung eines von Schiller begonnenen Werkes liegen mußten, verbergen, strebte indeß gewiß mit regem Eifer nach einer zufriedenstellenden Loͤsung der Aufgabe, die er sich gestellt; und die Gruͤnde, die er dabei fuͤr die vesage penit der von Schiller ge waͤhlten Versart im Vergleiche mit der strengen Nachahmung des Versmaßes des Originals gab, verdienten ohne Zweifel eine ernste Beachtung. “ als zwanzig Jahren, die seit dem Erscheinen der jetzt erschoͤpften ersten Auffage verflossen sind, ist der Verfasser nun zu der hier vorliegenden zweiten geschritten, die durch eine angenehme typo⸗ graphische Ausstattung, durch Beidruckung des Lateinischen Textes und durch eine sorgfaͤltige Ausfeilung der Uebersetzung selbst sich un leugbar vermehrte Anspruͤche auf die Gunst des Publikums erworben hat. Die zahlreiche Klasse von Personen, denen die Lateinische Sprache nicht gelaͤufig genug ist, um ohne Schwierigkeit Virgil'’s Meisterwerk im Original⸗Texte zu lesen, und welche darum doch nicht auf den Genuß der Aeneide Verzicht leisten wollen, duͤrften in dieser fließen⸗ den, den Text, wenn auch oft frei, doch meist immer treu wiederge⸗ benden rhythmischen Verdeutschung eine gewiß nuͤtzliche Aushuͤlfe fuͤr
zum 1. Februar 1842
bei dem unterschriebenen Gericht schriftlich oder per⸗ soͤnlich zu melden, widrigenfalls deren nachgebliebe soͤnlich sich zu melden, widrigenfalls sie fuͤr todt er⸗ nes Vermoͤgen dem landesherrlichen Fiskus zuge⸗ klart und das Vermoͤgen derselben den legitimirten sprochen worden ist. naͤchsten Erben ausgeantwortet wird.
Zugleich werden die unbekannten Erben;
a) des hier im Jahre 1825 als Forstschreiber verstor benen, angeblich aus Koͤnigsberg in Preußen ge⸗ buͤrtigen Ernst Ludwig Raphael Debouchain,
. 1 dessen Nachlaß aus 243 Thlr. 10 Sgr. besteht; Jahre 1817 als Baͤckergeselle von hier auf die b) der am 11. November 1838 in dem Dorfe Ka merau verstorbenen, aus gebuͤrtigen Anna Marie geb. Rezel, zuerst ver⸗
ehelicht gewesenen Rektor Martin, zuletzt ver 8 ehelicht 8 und geschiedenen Fleischer den 10. Jgnuar 1842, Vormittags 9 Uhr,
Drews, welche etwa 20 Thlr. nachgelassen hat; an Gerichtsstelle vor Herrn Oberlandesgerichts⸗Re IS Th t ferendarius Plesch, sich zur Fortsetzung der Ehe mit
Schoͤneck in Westpreußen, den 10. April 1841. Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
ihren Zweck finden.
Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten. mit Hinterlassung von 1 Thlr. 13 Sgr. 9 Pf. ver storbenen Dienstknechts Johann Stolinski,
dem ꝛc. Muͤnnich oder ihrer anderweitigen Erklaäͤ⸗ rung zu melden, widrigenfalls die Ehe auf ferneren Antrag des Letzteren getrennt und die ꝛc. Muͤnnich fuͤr den schuldigen Theil erklaͤrt werden wird.
Zeitz, den 24. Juni 1841. LE11““ Keodonigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. .. Rosenfeld. 8
Zur Publication eines in dem Raths⸗Devpositorio befindlichen Testaments der verwittweten Frau von Luͤhmann, gebornen von Hackewitz und eines Kodi⸗
Auf Antrag des hiesigen Handarbeiters Johann zills zu demselben ist auf den 29 sten kuͤnftigen Christian Muͤnnich wird dessen abwesende Ehefrau, NMonats, Morgens 10 Uhr, ein Termem 822 Johanne Christiane Muͤnnich geb. Freund, hiermit setzt, und es werden die Descendenten 5. Fve2 Pe
Boelkau bei Danzig aufgefordert, zu ihrem Ehemanne zuruͤck zu kehren Testatricin und uͤberhaupt Alle, welche bei ⸗ Jes. vn⸗ und die Ehe mit ihm fortzusetzen, spaͤtestens aber in blication jener letztwilligen Anordnunge L.e. 5
u haben glauben, hiermit geladen⸗ raefix 39 Rarbhause vor der verordneten Magistrats⸗ D 2 putation sich einzufinden und der Verfolgung. des Zwecks des Termins gewaͤrtig zu seyn⸗ sub Praejudi-
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