N
fahrt bringen. Im Uebrigen bli und-ee ach natuͤrlichen richtun 140 *. e Pehrferen Deutschen Natio⸗
Fenat es werden .* Am besten ist es, man laͤßt diese ganze Raum ausweu. Nur verlangen wir, daß, was die Franzoͤsischen vablizisien bei sich ehren, auch von ihnen bei ihren Gegnern anerkannt werde; aber diese Toleranz liegt noch im weiten Felde!
Großbritanien und Irland.
London, 15. Dez. Es ist nun, wie aus den ministeriellen Blaͤttern hervorgeht, fest beschlossen, daß die Taufe Sr. Koͤnigl. Hoheit des Prinzen von Wales zu Windsor stattfinden soll, und
aus den Anordnungen, welche theilweise schon im Gange sind,
schließt man, daß diese feierliche Handlung in der St. Georgen⸗ Kapelle mit großer Pracht werde begangen werden. Der Tag der Taufe ist von Ihrer Magestaͤt noch nicht bestimmt worden; fuͤr das Wahrscheinlichste haͤlt man, daß die Koͤnigin dazu den 10. Februar waͤhlen werde, als den Jahrestag ihrer Vermaͤhlung. Gestern fruͤh wurde die St. Georgen⸗Kapelle von dem Palast⸗ Inspektor, Herrn Saunders, in Begleitung des Dr. Reid, der die Luͤftung und Erleuchtung des Unterhauses eingerichtet hat, genau untersucht, um zu ermitteln, wie sich der ganze innere Raum dieses ausgedehnten Gebaͤudes fuͤr die Zeit der Dauer der Tauf⸗ handlung durch erwaͤrmte Luft am besten heizen lasse. Am Sonn⸗ abend war auch der Ober⸗Kammerherr, Graf Delawarr, einige Zeit in der Kapelle und traf verschiedene Anordnungen in Bezug auf die Ceremonie. Vom Schloß aus soll eine bedeckte Platform
nach der Kapelle hinuͤbergefuͤhrt werden, auf welcher der Zug zur
Taufe sich bewegen wird. Man glaubt, daß saͤmmtliche Englische
Ritter des Hosenband⸗Ordens in ihren Roben, die Militair⸗Ritter
von Windsor und die verschiedenen Beamten des Ordens bei der Cexemonie zugegen seyn werden. Am Abend des Tauftages wird ein großes Bankett von mehr als 150 Gedecken fuͤr die hohen Gaͤste Ihrer Majestaͤt in der St. Georgen⸗Halle stattfinden. Ein praͤchtiger Teppich ist zu dieser Feierlichkeit fuͤr die Halle be⸗ sellt worden; er wird mit verschiedenen, zu den Verzierungen jenes großen Saales passenden und auf den Hosenband⸗Orden bezuͤglichen heraldischen Emblemen und Devisen durchwirkt
seyn und in der Mitte eine schoͤne Darstellung des Kampfes des
heiligen Georg's mit dem Drachen enthalten. Um saͤmmtlichen Gaͤsten Ihrer Majestaͤt bei dieser Gelegenheit bequeme Wohnung waͤhrend ihres Aufenthalts in Windsor darzubieten, wird Frog⸗ more⸗Lodge ganz fuͤr deren Gebrauch eingerichtet werden, und es sind bereits die noͤthigen Bestellungen fuͤr die in dieser Hinsicht zu treffenden Anstalten bei verschiedenen Gewerken gemacht wor⸗ den. Auch ein großes, der Krone gehoͤrendes Haus auf Castle⸗ Hill, das jetzt gerade leer steht und kuͤrzlich vom Oberst Millman bewohnt wurde, soll fuͤr die Koͤniglichen Gaͤste in Bereitschaft ge— setzt werden. 1 “
In seinem vorgestrigen Boͤrsen-Artikel berichtet der Globe Folgendes uͤber eine angeblich projektirte Korngesetz⸗Reform: „Man hat endlich den Plan des Ministeriums in Betreff der kuͤnftigen Regulirung des Einsuͤhrzolles von fremdem Getraide be⸗ kannt werden lassen, und da derselbe, wie es heißt, die Zustim⸗ mung der Fuͤhrer der das Agrikultur⸗Interesse vertretenden Partei erhalten hat, so duͤrfen wir annehmen, daß er auch im Parla⸗ mente Zustimmung finden wird. Diesem Plane zufolge wird die wechselnde Skala beibehalten, jedoch variirt der Zoll nur um 14 Sh., indem das Maximum auf 18 Sh. fuͤr den Quarter, das Mini⸗ mum auf 4 Sh. festgesetzt ist, und zwar so, daß der Zoll bei jedem Fallen oder Steigen der Durchschnitts⸗Preise des Weizens um einen Sh. ebenfalls um einen Sh. faͤllt oder steigt; der hoͤchste Zoll wird naͤmlich bezahlt, wenn der Preis des Quar—⸗ ters Weizen 54 Sh. oder weniger, der niedrigste wenn er 68 Sh. oder mehr betraͤgt. Außerdem enthaͤlt der Plan noch einige zweckmaͤßige Verfuͤgungen uͤber die Aufmachung des woͤ⸗ chentlichen Durchschnittspreises des Getraides, durch welche die jetzt von interessirten Parteien durchgefuͤhrten Intriguen zur Ein⸗ wirkung auf die Feststellung der Durchschnittspreise unmoͤglich ge⸗ macht werden sollen.“ Das genannte Blatt erklärt nach dieser Auseinandersetzung, daß es zwar einen festen Zoll dem wechseln⸗
den vorgezogen haben wuͤrde, indeß sey die Feindseligkeit gegen V
diese Ansicht bei der Majoritaͤt im Parlamente so groß, und die in Aussicht gestellte Modification so bedeutend, daß man sich vorlaͤu⸗ sig wenigstens zufrieden geben koͤnne. Die neue Bestimmung sey eine
sehr große Verbesserung des alten Systems, da sie einen gewissen Belauf
der Zoll⸗Einnahme von Getraide der Regierung dadurch sichere, daß der Durchschnitts⸗Zoll auf 11 Sh. fuͤr den Quarter, dem Mittel zwischen 4 und 18 Sh. gestellt werde. Auch werde sie den Ver— suchungen zu Vorkaͤufen und zu falschen Angaben vorbeugen, mehr Festigkeit in den Getraidehandel bringen, regelmaͤßige Zufuhr be⸗ wirken und die Fluctuationen in den Preisen vermindern. Die Morning Post, das ministerielle Morgenblatt, bezeichnet zwar die Mittheilung jenes Whigblattes als bloßen Schnickschnack aus der City; der Globe aber aͤußert sich in seinem gestrigen Blatte von neuem dahin, daß die Sache begruͤndet sey, und daß die naͤchste Zukunft dies darthun werde. “ Der ministerielle Standard enthaͤlt jetzt folgende Erklaͤ⸗ rung uͤber den Smithschen Prozeß wegen der Schatzkammerschein— aͤlschung:
8 schcn9 nuͤtzlich seyn, die Aufmerksamkeit einen Augenblick auf den wahren Stand der Schatzkammerschein⸗Geschichte zu lenken. Einige unserer Kollegen haben Staunen und getaͤuschte Erwartung daruͤber geaͤußert, daß die Sache noch nicht vollstaͤndig untersucht und dem ublikum dargelegt worden; ja, sie sind sogar so weit gegangen, die Be⸗ Pubeis laut werden zu lassen, daß die Regierung die Absicht habe, die Sache zu vertuschen. Das ist unbillig und ungerecht gegen die Re⸗ gierung und ganz insbesondere noch ungerecht gegen die Rechtsbe⸗ amten der Krone. In Gemaͤßheit ihrer besonderen Verantwortlich⸗
keit als Rechtsgelehrse und Beamte, riethen der General⸗Prokurator
und der General⸗Fiskal die gerichtliche Verfolgung des Haupt⸗Ange klagten an, und als zu dieser Verfolgung erforderlich, riethen sie, ebenfalls in Gemaͤßheit ihrer eigenen Verantwortlichkeit, an, daß Rapallo, ein Mit⸗ schuldiger des Angeklagten, als Zeuge zur Foͤrderung der Anklage zugelassen werde, wobei denn, wie uͤblich, er selbst von aller Anklage frei blieb. Wie wichtig Ravpallo's Zeugniß gewesen ist, ergiebt sich aus dem Ei⸗ fer, mit welchem er gleich anfaͤnglich sich der Verweisung vor die
Gerichte zu entziehen gesucht hat, und noch mehr daraus, daß der
Angeklagte sich sofort fuͤr schuldig erklaͤrte, als er erfuhr, daß Ra pallo als Zeuge gegen ihn auftreten werde. Daß Smith sich schuldig. erklaͤrte, machte es unmdglich, Rapallo als Zeugen vorzufuͤhren, be⸗ freite aber doch sicherlich die Krone nicht von ihrem Versprechen, keine gerichtliche Verfolgung gegen ihn eintreten zu lassen. 3 den Verurtheilten verhaͤngte Strafe genuͤgend oder nicht genuͤgend ist, gehoͤrt nicht zur Sache. Die schwerste Strafe, welche das Gesetz zu⸗ laͤßt, ist ausgesprochen worden; ob sie genuͤgt oder nicht genuͤgt, dar⸗
uͤber hat man von dem Gesetze, nicht aber von der Regierung Rechenschaft V
zu fordern. Es hat indeß der Verurtheilte gesagt, daß noch andere Indi⸗ viduen betheiligt sind, und zweifelsohne muͤssen diese anderen Indivi⸗
duen zur Strafe gezogen werden; aber es scheint sich zu ergeben, daß
ste bis jetzt durch das Eingestaͤndniß des Verurtheilten, daß er schul⸗
dig sey, vor jeder Ahndung sicher gestellt sind. Die Beziehungen wischen dem Verurtheilten und Rapallo hatten offenbar Bezug, auf nn Unterbringung der fabrizirten Scheine und nicht auf die Anferti⸗
Ob die uͤber
gung derselben; es ist daher sehr unwahrscheinlich, daß Rapallo etwas von der Art wußte, wie sie fabrizirt worden sind, und demnach auch unwahrscheinlich, daß er als Zeuge gegen die Mitschuldigen von Rutzen haͤtte seyn koͤnnen. In der That wuͤrde, wenn Rapallo's Zeug⸗ niß dieselben haͤtte kompromittiren koͤnnen, die Korn⸗Anwalte, nach eeabes Zeugnisses, kein Bedenken getragen haben, gegen alle Schuldigen zugleich gerichtlich zu verfahren. Der Zustand, in welchem sich die Sache jetzt befindet, ist also folgender: Sind Verbrecher im Hintergrunde geblieben, so ist die Justiz ihnen um ein Stadium naͤher geruͤckt, dadurch, daß die Schuld des Haupt⸗ Agenten (Rapallo's) auf feierliche Weise festgestellt ist, dadurch, daß man sich in den Besitz seiner Person und, wie er selbst, als er vor Gericht gestellt wurde, erklaͤrte, auch seines Zeugnisses gesetzt hat, eines Zeugnisses, welches an sich werthlos seyn kann, dem aber der Zeuge unwiderstehliche Kraft zu verleihen im Stande ist, wenn er auf Umstaͤnde hinweist, auf welche außer ihm Niemand die Aufmerk⸗ samkeit zu kenken vermag. Was das Vertuschen betrifft, so ist die Sache zu ernsthaft, sie affizirt zu bedeutend sowohl die Staats⸗Ein⸗ nahme, als die Interessen einer großen Anzahl von Privat⸗Perso⸗ nen, als daß es moͤglich waͤre, daß selbst die schwachkoͤpfigsten Per
sonen in der Welt die Hoffnung hegen koͤnnten, sie zu vertuschen,
selbst wenn sie ehrlos genug waͤren, es versuchen zu wollen. Aber die jetzige Regierung ist weder eine schwache noch ehrlose Re⸗ gierung. Sir Robert Peel weiß, daß eine solche Sache die eifrigste Aufmerksamkeit des Parlaments in Anspruch nehmen muß, welches sich innerhalb sechs Wochen versammeln wird, und ohne Zweifel ist er entschlossen, sie dem Parlamente vorzubehalten, in einer so wenig wie moͤglich durch Eingriffe der Exekutiv⸗Behoͤrden verwickelten oder verstuͤmmelten Gestalt. Es lassen sich Umstaͤnde denken, in denen eine legislative Maßregel noͤthig ist, um die noͤthigen Zeugen⸗Aussa⸗ gen zu erlangen. Davon aber kann sich das Publikum uͤberzeugt halten, daß die Regierung kein Motiv hat, die Sache vertuscht zu wuͤnschen, und daß, wenn keine uͤbereilte Maßnahmen getroffen wor den sind, dies nur geschehen ist, damit dem Publikum im Allgemeinen und allen betheiligten Individuen im Einzelnen volle Gerechtigkeit werde. Die Regierung hat den Schluͤssel zu dem ganzen Betruge in ihrem Besitze und dieser Schluͤssel wird gebuͤhrendermaßen in die Haͤnde des Parlaments niedergelegt werden.“
Der Pariser Korrespondent der Times will erfahren haben, daß die Britische Regierung dem Regenten von Spanien mitge— theilt habe, sie werde erstens nicht nur keine bewaffnete Inter⸗ vention in Spanien, sondern selbst nicht eine Zusammenziehung bedeutender Streitkraͤfte an der Pyrenäaͤengraͤnze dulden, zweitens sich keinem Plan hinsichtlich der Vermaͤhlung der Koͤnigin Isa⸗ bella II. widersetzen, sobald der erkorne Gemahl nur ein anderer als ein Franzoͤsischer Prinz sey, und drittens, an keinem Euro⸗ paͤischen Kongresse uͤber die Spanischen Angelegenheiten theilneh⸗ men und sich allen Zwangsmaßregeln oder anderen Beschluͤssen widersetzen, welche von einer solchen, etwa ohne Zuthun Englands zusammentretenden Versammlung gegen die Rechte und Wuͤrde Spaniens, als freier, unabhaͤngiger Nation, gefaßt werden moͤchten.
Die Times fordert die Regierung auf, den Umtrieben der Repealer in Irland ein Ziel zu setzen, welche, mit O'Connell an der Spitze, einen großen und wichtigen Theil der Besitzungen Ihrer Majestaͤt zu revolutioniren und sie von der Britischen Krone ab⸗ wendig zu machen suchten. In ihren Zusammenkuͤnften, sagt das genannte Blatt, wuͤrden Reden gehalten, die, wenn sie von Engli⸗ schen Chartisten ausgingen, ihnen wahrscheinlich den Weg nach Botany⸗Bay gebahnt haben wuͤrde. Die Repealer aber setzten ungestraft ihre Orgien fort, bei welcher der Lord Mayor von Dublin, seinem Amtseide zum Trotze, praͤsidire, die Irlaͤnder durch verfassungswidrige Invektiven aufwiegle, sie darauf hinweise, daß Belgien das Joch Hollands abgeschuͤttelt habe, und sie durch die Aufreizungen und Beitraͤge Amerikanischer Sympathisirer er⸗ muntere, mittelst offener Rebellion sich mit einem katholischen oder republikanischen Staate zu vereinigen. Von der Unterstuͤtzung und dem Beifall, den die Repealer bei den Amerikanern sinden, nimmt die Times Veranlassung, die Minister aufzufordern, eine ernst⸗ hafte Vorstellung an das Amerikanische Kabinet ergehen zu las⸗ sen, und den allürten Maͤchten Europa's legt sie es als eine Ver⸗ pflichtung ans Herz, unverzuͤglich die Gebrechen des Amerikani⸗ schen Staatenbundes, dessen Verfassung es gestatte, daß seine wi⸗ derspenstigen Buͤrger ungestraft fremde Maͤchte beleidigten, zu un— tersuchen und zu heilen, da sonst eine kombinirte Anstrengung unter jenen Maͤchten erforderlich seyn wuͤrde, um sie gegen eine so ruͤcksichtslose und unverantwortliche Demokratie zu schuͤtzen.
Vorgestern fruͤh fand hier die Beerdigung des vor einigen Tagen verstorbenen Dr. Birkbeck statt, der nebst Lord Brougham einer der Stifter des seit Jahren schon sehr wohlthaͤtig wirkenden Londoner Gewerbe⸗Instituts war. Die Mitglieder dieses Insti⸗ tuts und mehrere in der wissenschaftlichen Welt bedeutende Per— sonen folgten dem Leichenzuge.
Die Morning Chronicle meldet, daß Herr Lawrence Peel als Oberrichter in Bengalen angestellt worden sey. Es ist dies die erste Befoͤrderung in der Peelschen Familie, welche stattge⸗ funden hat, seitdem Sir R. Peel ans Ruder gelangt ist.
Es wird berichtet, daß die verwittwete Koͤnigin abermals 3000 Pfd. St. zu dem Bau einer protestantischen Kirche auf Malta hergegeben habe.
London, 14. Dez. Der fortgesetzte Streit uͤber die Wahl des Professors der Poesie zu Oxford bringt die große Spaltung in der Kirche immer mehr ans Licht, zumal da die Zeitungen die Sache in ihren Bereich gezogen, und viele Privatpersonen, welche als Oxforder Magister oder Doktores das Stimmrecht haben, sich berufen fuͤhlen, oͤffentlich zu erklaͤren, warum sie fuͤr den einen oder den anderen der beiden Kandidaten zu stimmen gedenken. Hierbei kommt denn natuͤrlich vorzuͤglich eine Schrift von dem Kandidaten Williams zur Sprache, welche in der Reihe der Practs for the Times erschienen ist und zum Zwecke hat, daß man die Lehre von der Erloͤsung durch den Glauben mehr ver⸗ borgen halten muͤsse. Die Freunde der Puseyiten suchen dieses freilich damit zu entschuldigen, er habe nur damit denen entgegen arbeiten wollen, welche duͤrch das einseitige Predigen dieser, gro⸗ ßen Wahrheit bei der Menge so großen Unfug angerichtet haͤtten. Unbefangene aber erkennen darin die Haupttendenz der Anglo⸗ Katholiken, welche, wie andere Katholiken zu anderen Zeiten, diese Lehre, welche den Priester uͤberfluͤssig macht, durch Werkheiligkeit verdraͤngen moͤchten. Sie kommen damit mit jedem Tage mehr ans Licht, und die Kuͤhnheit, womit sie die Reformation und den Protestantismus verunglimpfen, wird ihrer Sache am Ende doch den groͤßten Nachtheil bringen. Ein Orforder Lehrer, Namens Ward, gesteht in einem offenen Brief an Dr. Pusey, daß seines Wissens eine Menge von denen, welche durch die Tracts belehrt worden, nur noch durch den persoͤnlichen Einfluß des Herrn New⸗ man verhindert wuͤrden, zu den Papisten uͤberzugehen. Ein ande⸗ rer Lehrer, Namens Palmer, sagt in einem Schreiben an Mr. Golightly, „er halte seine Kirche fuͤr eine katholische und apostoli⸗ sche, gestehe aber, daß in derselben vieles vorkomme, sie als eine protestantische anzusehen. Sollte sie selbst sich nun fuͤr eine solche erklaͤren, so wuͤrde er sich von ihr als einer menschlichen Sekte scheiden.“ Fuͤr jetzt aber begnuͤgt sich dieser kleine Papsh Anathema „uͤber den Grundsatz des Protestantismus und all dessen Formen, Sekten und Benennungen“ zu rufen, nbe⸗
sonders uͤber die der Lutheraner und Kalvinisten und der Briti⸗ schen und Amerikanischen Dissenters..“ auch uͤber die, „welche irgend eine gegenseitige Gemeinschaft zwischen unserer Kirche und diesen zu bewerkstelligen suchen, ohne daß sie solche zuerst dazu bringen, ihren Irrthuͤmern zu entsagen und fuͤrs kuͤnftige dem voll⸗ standigen Glauben des katholischen und apostolischen Episkopats treuen Gehorsam zu versprechen!“ Unter diesen Umstaͤn⸗ den muͤssen die Bischoͤfe sich erklaͤren. Auch haben 26 sich bereits mehr oder weniger gegen die neuen Lehren ausgesprochen und einige ihren Entschluß bekannt gemacht, keinen Kandidaten, der dieselben bekenne, ordiniren zu wollen; aber dies wirkt noch nicht genug. Gab doch der Bischof von Lichfield zu, oder vermochte es nicht zu hindern, daß zu Leeds eine Kirche gebaut wurde, welche in allem einer katholischen gleicht und mit Feier⸗ lichkeiten eingeweiht wurde, die man in England seit Jahrhunderten gewohnt gewesen, als aberglaͤubig zu betrachten. In dem Buche, welches mit einer Beschreibung davon und den dabei gehaltenen 7 Predigten erschienen, findet sich auf dem Titelblatt nebst Crucifix und Schluͤsseln ein Bischofstab mit einem Marienbild als Verzierung.
Niederlande.
Die Handels⸗Kammer in Mastricht hat eine Adresse an den Koͤnig⸗Großherzog gerichtet, um diesen zu bitten, daß er den fuͤr dieses Jahr guͤltigen Handels⸗Vertrag zwischen Luxemburg und Holland nach Ablauf desselben nicht verlaͤngern moͤge, weil Lim⸗ burg durch die darin fuͤr Luxemburg gewaͤhrten Beguͤnstigungen in Nachtheil gerathe. 1
Belgien.
Brüssel, 14. Dez. Bei Gelegenheit der gestrigen Verhand⸗ lungen uͤber das Budget des auswaͤrtigen Departements kam man in der Repraͤsentanten⸗Kammer auf die Nothwendigkeit, einen Handels⸗Vertrag mit Spanien abzuschließen, und der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten versicherte, daß zu diesem Be⸗ hufe bereits ein Belgischer Diplomat abgesandt worden, mit wel⸗ chem in Madrid eine zu diesem Behufe ernannte Kommission unterhandelt habe. Auch die kommerziellen Unterhandlungen mit Frankreich wuͤrden fortgesetzt und hoffentlich zu einem guͤnstigen Erfolgefuͤhren. Das Budget wurde mit 67 gegen 1 Stimme bewilligt, eben so wie in der heutigen Sitzung das Budget fuͤr die Marine mit 64 gegen 4 Stimmen.
Deutsche Bundesstaaten.
München, 14. Dez. (Muͤnch. p. Z.) Der Hof⸗Thea⸗ ter⸗-Intendant von Kuͤstner wird, dem Vernehmen nach, am 1. Februar Muͤnchen verlassen und vor dem Antritt seiner neuen Stelle in Berlin eine groͤßere Reise nach Italien unternehmen.
Leipzig, 12. Dez. Kuͤrzlich ist das Ergebniß der zu Ende des Sommers in Coburg stattgehabten Berathung mehrerer Deutschen Buchhaͤndler in der geeigneten Form an die Saͤchsische Regierung gelangt. Es steht diese Eingabe zunaͤchst in Bezie⸗ hung zu der 1842 zu erwartenden Revision des Bundesgesetzes von 1837 uͤber literarisches Eigenthum und wird mit Bewilligung der Saͤchsischen Regierung demnaͤchst in Jena gedruckt werden. Der zeitige Vorstand des Deutschen Buchhaͤndler-Gremiums, Herr Frommann dort, wird naͤmlich als Verfasser derselben be⸗ zeichnet.
Hannover, 14. Dez. (Hannov. Z.) Die am 9ten d. M. zu Hildesheim stattgefundene Bischofswahl ist bereits in diesen Blaͤttern nach der Hildesheimer Zeitung mitgetheilt worden; in— zwischen wollen wir noch Folgendes dazu bemerken... Nach Ab⸗ leben des Herrn Bischofs Fritze war von dem Dom-Kapitel auf ordnungsmaͤßige Weise der Koͤniglichen Regierung eine Liste der Wahl⸗Kandidaten vorgelegt. Dasselbe hatte sich aber bei dem im Januar d. J. erfolgten Wahl⸗Akte zu einer Majoritaͤt nicht ver— einigen koͤnnen. Hieraus folgte eine lange Verzöͤgerung der Sache, deren Erledigung stets wuͤnschenswerther wurde, zumal da man den Mangel des Bischofs immer mehr fuͤhlte. Es mußte daher erfreuen, als am 30sten vorigen Monats dem Dom-⸗Kapitel ein Koͤniglicher Erlaß zugefertigt wurde, Inhalts dessen Se. Majestaͤt Allerhoͤchstsich mit dem Paͤpstlichen Stuhle dahin geeinigt habe, daß die fruͤhere Wahl fortgesetzt werden solle. Zu— gleich war Se. Excellenz der Herr Geheime Rath Graf zu Stol⸗ berg⸗Stolberg zum Koͤniglichen Wahl-Commissair ernannt, wel⸗ cher schon am 1sten d. M. dem Kapitel ein dem Koͤniglichen Er⸗ lasse entsprechendes Breve uͤbergab, und dabei eroͤffnete, daß Se. Majestaͤt der Koͤnig wolle, daß das Kapitel, ohne Einwirkung Dritter, nach freier, parteiloser Ueberzeugung aus der bereits fruͤ⸗ her genehmigten Wahl-Liste den wuͤrdigsten zum Bischofe erwaͤh— len moͤge. In Folge hiervon wurde der 9te d. M. zu der Wahl⸗ handlung bestimmt, und von dem Herrn Wahl⸗Commissair, als demselben das Ergebniß, naͤmlich die Wahl des Herrn Dom⸗Ka⸗ pitulars Wandt zum Bischofe, eroͤffnet war, die uͤbliche Bekannt⸗ machung, vorbehaltlich jedoch der demnaͤchstigen Koͤniglichen Be⸗ staͤtigung, gestattet.
— — Frankfurt a. M., 17. Dez. In Folge der vom hiesigen Appellationsgericht in der seit laͤnger als einem Jahre hier anhaͤngigen politischen Untersuchung wurde gestern und heute ein großer Theil der Gefangenen auf freien Fuß gestellt, da saͤmmtli— chen Gefangenen die Untersuchungshaft als Strafzeit angerechnet worden. Einige sind indessen zu 1 ½ und 2 Jahre Gefaͤngnißstrafe verurtheilt worden, da sie am gravirtesten waren.
Der Koͤnigl. Preußische Oberst und Mitglied der Bundes⸗ Militair⸗Kommission, Herr von Radowitz, ist anfangs dieser Woche nach Berlin abgereist. 8
Hesterreich. J Wien, 15. Dez. (Schles. Z.) er nach Konstantinope bestimmte Königliche Großbritanische Botschafter Sir Stratford Canning, welcher, wie schon gemeldet, mehrere Konferenzen mit dem Staatskanzler Fuͤrsten von Metternich uͤber die Tuͤrkischen und Griechischen Verhaͤltnisse hatte, und Wien bereits verlassen hat, begiebt sich uͤber Athen auf seinen Posten, um der Koͤnig⸗ lich Griechischen Regierung die Ergebnisse jener Konferenzen und die darauf basirten jathschlaͤge zum Zwecke der Erhaltung und des Gedeihens des jungen Koͤnigreichs zu ertheilen, damit der Friede und die Ordnung in demselben, trotz der bestaͤndigen revo⸗ lutionairen Intriguen der Parteien, aufrecht erhalten, und die abenteuerlichen Plaͤne der letzteren zu Eroberungen und zur Ver⸗ roͤßerung des Reichs vereitelt werden; andererseits aber auch die Pforte, welche in unverkennbar feindlicher Absicht bereits gegen 40,000 Mann Truppen in Rumelien versammelt hat, zu friedli⸗ chen Gesinnungen zu stimmen. Der Feldmarschall⸗Lieutenant, Prinz Wasa, wollte sich, Brie⸗ fen aus Venedig zufolge, von da mit seiner Frau Gemahlin, deren
e.
Gesundheit sehr zerruͤttet ist, nach Pisa begeben, spaͤter aber dieselbe
nach Rom und Neapel zu geleiten, wo sie den Winter zubringen wollen. Der Prinz hat seinen Haushalt bedeutend eingeschraͤnkt, und das Palais des Herzogs von Modena, das er hier bewohnte, gekuͤndet, ohne eine andere Wohnung zu⸗ miethen, so daß es scheint, er werde sobald nicht wieder hierher zuruͤckkehren.
Die Direction der hiesigen National⸗Bank hat, dem Verneh⸗ men nach, beschlossen, die Dividende fuͤr das zweite Semester 1841 auf 42 Fl. pro Actie zu beanragen, woneben uͤber 2 Fl. dem Reserve⸗Fonds zu Gute kaͤmen. Im ersten Semester betrug die Dividende 38 Fl. und das ganzjaͤhrige Ertraͤgniß belaͤuft sich so⸗ nach auf 80 Fl. Die Versammlung des Ausschusses, welcher uͤber diesen Antrag einen Beschluß zu fassen hat, findet wie immer erst in der ersten Haͤlfte des Monats Januar statt.
Italien. Florenz, 11. Dez. Die Großherzogin, so wie die Erzher⸗
zogin Marie Louise, sind gestern mit dem Dampfboote Leopold II.
von Neapel in Livorno wieder eingetroffen. Der Großherzog, der sich auf demselben Dampfboote befand, hat sich bereits bei Civita Vecchia ans Land setzen lassen.
* Turin, 12. Dez. Wir sind im Stande, die Blaͤtter,
welche von den Wirkungen gesprochen haben, die die Ereignisse,
welche ohnlaͤngst in Genf stattgefunden, auf die Graͤnz⸗Provinzen Savoyens gemacht haben sollen, foͤrmlich Luͤgen zu strafen. Diese Ereignisse, in Folge welcher die bestehende Regierungsform einer Konstituante hat Platz machen muͤssen, gereichen sicherlich nicht den Prinzipien der Ordnung und Erhaltung zum Vortheil; aber nirgends haben sie in Savoyen die geringste Aeußerung der Sym⸗ pathie hervorgerufen, und die Koͤniglichen Behoͤrden, welche beson⸗ ders beauftragt sind, in dieser Beziehung jeder ungeeigneten Hand⸗ lung vorzubeugen, haben keine einzige Unordnung zu beseitigen gehabt. Portuüugal.
Lissabon, 7. Dez. Die Britische Regierung hat der Spa⸗ nischen durch ihren Gesandten in Madrid anzeigen lassen, daß sie jeden Eingriff in Portugals Unabhaͤngigkeit kraͤftig zuruͤckweisen werde. Durch eine Note Lord Aberdeen's an den hiesigen Bri⸗ tischen Gesandten ist dieser beauftragt worden, der Portugiesischen Regierung hiervon Mittheilungen zu machen. Man will jene An⸗ zeige aus gewissen Geruͤchten erklaͤren, denen zufolge die Spani— sche Regierung den neuerdings entdeckten unionistischen Bestrebun⸗ gen auf der Halbinsel nicht ganz fremd geblieben waͤre. Diese Bestrebungen sind hauptsaͤchlich durch die Mittheilungen von Lis⸗ saboner Korrespondenten Londoner Blaͤtter aufgedeckt worden und sollen den Zweck gehabt haben, Donna Maria zur Abdankung zu zwingen, eine Regentschaft unter Bomfim oder Saldanha zu er⸗ nennen und dann die Union Spaniens und Portugals durch die Vermaͤhlung des Thronerben von Portugal, der uͤbrigens erst vier Jahre alt ist, mit Donna Isabella zu sichern. Daß das Geruͤcht von dem Bestehen einer Verschwoͤrung zu diesem Zwecke in ganz Lissabon verbreitet gewesen sey, behauptet der Correo Portu⸗ guez, ein neues ministerielles Blatt, dem zufolge sich Herr Ma⸗ nuel Passo schon öffentlich ganz entschieden fuͤr eine Vereinigung Spaniens und Portugals ausgesprochen haben soll.
Der neue Oesterreichische Gesandte am Portugiesischen Hofe, Baron Marschall, ist in Lissabon angekommen.
Am 18. Januar hoͤren die Differenz⸗Zoͤlle fuͤr Portugiesische Schiffe, die aus Europa oder Amerika kommen, auf, und die Re⸗ gierung hat bereits erklaͤrt, daß Waaren, auf Portugiesischen Schiffen eingefuͤhrt, nur dann noch den Vortheil der Differenz— Zoͤlle genießen sollen, wenn sie bis zum 18. Januar vollstaͤndig einklarirt sind.
;“
Berlin, 18. Dez. Die Nr. 268 des Hamburger Kor⸗ respondenten enthaͤlt ein vom 8. November d. J. datirtes Schreiben aus Berlin, worin uͤber das Verfahren eines hiesigen Gerichtshofes bei der Arrestirung mehrerer Getraide⸗Ladungen Be⸗ schwerde gefuͤhrt wird. Diese Beschwerde ist unbegruͤndet und be— ruht auf rechtlich und thatsaͤchlich unrichtigen Voraussetzungen.
Das Eigenthum an einer Ladung kann nur dann durch die Cession oder vollstaͤndige Indossirung des Connoissements — das nur ein Empfangsbekenntniß des Schiffers ist — uͤbertragen wer⸗ den, wenn jene zugleich mit den nach Inhalt und Form wesent⸗ lichen Erfordernissen eines Kaufvertrages versehen sind oder ein solcher nebenher z. B. durch Ausstellung einer Verkaufsnote, ab⸗ geschlossen ist. Um so weniger reicht die bloße Uebergabe des Connoissements oder eine Indossirung in Blanco aus, da auf diese Weise nicht einmal das Eigenthum eines Forderungsrechts (geschweige denn, das einer Sache,) guͤltig uͤbertragen werden kann. Die entgegen⸗ stehende Ansicht, von welcher der Korrespondent, als von einer be⸗ kannten Wahrheit ausgeht, widerspricht allen Rechtsbegriffen, und ist weder je von einem Gerichtshofe gebilligt worden, noch kann sie es werden, es moͤgen demselben technische Mitglieder beigege— ben seyn oder nicht. In der That laͤßt sich auch die Beobach— tung dieser unerlaͤßlichen Anforderungen sehr leicht und einfach mit dem praktischen Beduͤrfnisse des reellen Waarenhandels en gros vereinigen und es ist zum Gedeihen desselben keinesweges er⸗ forderlich, daß er sich uͤber alle rechtlichen und gesetzlichen Bedin— gungen hinwegsetzt. Im Gegentheil wuͤrde ein Verfahren, wie es der Korrespondent empfiehlt, alle Sicherheit des Eigenthums aufhe⸗ ben, dadurch den Verkehr selbst vernichten und ohne auch nur aͤußerlich eine erhebliche Erleichterung zu gewaͤhren, einem Form⸗ und rechtlichen Differenz-Schwindel, der sich neuerdings auch des Waarenhandels zu bemeistern scheint, Thuͤr und Thor zu oͤffnen.
Ueberdies aber sind die Thatsachen, auf welche der Berliner Korrespondent sein Raisonnement gruͤndet, entstellt. — Ein hiesiger Kaufmann hatte naͤmlich einem andexen zwei mit seinem giro in blanco versehenen Connoissemente uͤber ihm gehdrige Getraide⸗ Ladungen uͤbergeben. Er behauptete, daß dies ausdruͤcklich nur zur Ansicht unter der Bedingung sofortiger Ruͤckgabe und mit Bezug auf ein zwischen ihnen projektirtes Kaufgeschaͤft geschehen, daß aber weder letzteres zu Stande gekommen, noch die Ruͤckgabe der Connoissemente erfolgt sey, weil inzwischen der andere Kon⸗ trahent seine Zahlungen eingestellt und Berlin Schulden halber
heimlich verlassen habe. Er erhob deshalb Klage auf Herausgabe der ihm betruͤglich abgelockten Connoissemente und brachte zur
Sicherstellung seines Eigenthums gegen etwanige Dispositionen eine gehoͤrig substantiirte gerichtliche Beschlagnahme der noch auf dem Transporte nach Berlin befindlichen Ladungen aus. Gleich darauf ging eine zweite Klage eines anderen Kaufmannes gegen denselben Verklagten ein. Der Klaͤger gab darin an, den Ver⸗
klagten zur Empfangnahme mehrerer ihm gehoͤriger, noch schwim⸗ mender Getreide⸗Ladungen fuͤr seine Rechnung bevollmäaͤchtigt und
1587
demselben zu diesem Zwecke die daruͤber sprechenden in Blanco in- dossirten Connoissemente ausgehaͤndigt zu haben. Aus der inzwischen
eingetretenen Insolvenz seines Bevollmaͤchtigten leitete er die Be⸗ fugniß zum Widerruf der Vollmacht her undtrug deshalb auf Verur⸗
theilung des Verklagten zur Zuruͤckgabe der Connoissemente an, indem
er mit diesem Antrage ebenfalls ein Arrestgesuch verband. Von
einem Verkauf der Ladungen von ihrer weiteren Veraͤußerung durch den Kaͤufer und von einem Antrage asf Zahlung der ruͤck⸗ staͤndigen Kaufgelder enthielten sonach beide Klagen kein Wort.
Erst bei Beantwortung derselben, stellte der Verklagte die Ein⸗
rede auf, daß er die saͤmmtlichen Ladungen auf Grund foͤrm⸗ licher Kaufgeschaͤfte eigenthuͤmlich erworben und daruͤber be⸗ reits anderweit disponirt habe. Ueber diese streitig gebliebenen Umstaͤnde trat er Beweis an, dessen Resultat noch der rich⸗ terlichen Beurtheilung unterliegt. — Daß die Anlegung eines
Arrestes nur in so weit stattfindet, als die zu arrestirende Sache
vorgefunden wird, versteht sich von selbst; der Richter folgt darin lediglich den Angaben und Nachweisungen des Extrahenten, ohne
weitere Ermittelungen von Amtswegen anzustellen. — Daß aber
die Beschlagnahme nicht gegen dritte Erwerber gerichtet werden konnte, erweist sich schon dadurch als unmoͤglich, daß dem Richter
bei Erlassung des Arrest⸗Befehls der Uebergang der Ladungen in
die dritte Hand voͤllig unbekannt war. Sobald er durch die
Klage⸗Beantwortung Kenntniß davon erhielt, verfuͤgte er die Zu⸗
ziehung der angeblichen Acquirenten. Mit ihrer Genehmigung ward das arrestirte Getraide in den von den Extrahenten nachgewiesenen Lokalitaͤten aufgespeichert und unter Sperre genommen, demnaͤchst, als uͤber den Verklagten der foͤrmliche Konkurs ausbrach, bei guͤnstiger
Konjunktur oͤffentlich versteigert und mit den Loosungen Spezialmassen
im Gerichts⸗Depositorio angelegt. — Die von den Klaͤgern be⸗ strittenen Eigenthums⸗Anspruͤche aber, wurden zur besonderen Aus⸗ fuͤhrung im Wege des Interventions⸗Prozesses verwiesen. Es ist daher die Behauptung, daß die wohlbegruͤndeten Interventions—
und Regreß⸗Anspruͤche der letzten angeblichen Eigenthuͤmer von
dem Richter in der Arrestsache nicht respektirt und zuruͤckgewiesen seyen, durchaus wahrheitswidrig.
Die Angaben in dem Schreiben vom 8. November c. zer⸗ fallen sonach in sich selbst und es waͤre zu wuͤnschen gewesen, daß der Korrespondent, bevor er mit seinem Urtheile oͤffentlich hervor⸗ getreten waͤre, sich wenigstens zuvor uͤber das Sachverhaͤltniß un⸗ terrichtet und sein eigenes nicht undeutlich durchblickendes Interesse nicht mit dem des Publikums vermengt haͤtte.
Breslau, 15. Dez. (Schles. Z.) Bei der am 13ten c. abge⸗ haltenen General⸗Versammlung des Vereins zur Errichtung der Rei⸗ terstatue Friedrich's des Großen ist beschlossen worden, dieselbe, wenn
Magistrat und Stadtverordneten den Platz auf dem großen Ringe,
wo die Waage jetzt steht, dazu hergeben, dort aufzustellen. Soll⸗ ten die staͤdtischen Vorstaͤnde diesem Beschlusse keine Folge geben und den Platz nicht einraͤumen wollen, so wird die Statue auf dem Exerzierplatz an der Promenade, dem Koͤnigl. Palais gegen⸗ uͤber aufgestellt werden. Die Grundsteinlegung wird am 28. Juli 1842, dem Tage der Ratification des Breslauer Friedens, erfolgen. ete preitate N 2u al-
Wicsenschakt, Kunst und Literatur.
₰
b
Zur Literatur der Bretagne.
Villemarqué. — Courson. — Ampère. 8
In Nr. 149 dieser Zeitung ward uͤber die neuesten Unternehmun⸗ gen Wälscher Alterthuͤms⸗Forschung berichtet; es gereicht der Wis⸗ senschaft zur besonderen 121 daß in neuerer Zeit auch die Forschung Franzosischer Gelehrten sich vielseitiger der alten mit Wa⸗ les stammverwandten Bretagne zugewendet hat, welche fuͤr die Kunde des Mittelalters bisher nicht genuͤgend gewuͤrdigte Schaͤtze in sich birgt. Denn in der Bretagne, wie in Wales, haben sich Traditio⸗ nen, Gebraͤuche, Institutionen, Sprache des Alt⸗Celtischen Stammes erhalten, welche hartnaͤckig nicht blos der fruͤheren Roͤmischen
Herrschaft, der Germanischen Botmaͤßigkeit und dem Franzoͤsischen
Feudalwesen widerstanden, sondern auch jetzt noch gegen die uͤberall ste umgebende und sich aufdraͤngende fremde Bildung die urspruͤng⸗ liche Nationglitaͤt zu behaupten wissen.
Wenn die aͤlteren Sprachforscher Coret de Latour d'Auvergne Origines Gauloises), Le Brigant (Celtobretagnische Grammatik), Le⸗ gonnidec, Mahéo de la Bourdonnaie, de Grandval (discours histori- que sur l'origine de la langue française), der Franzoͤsischen Sprache den Celtischen Ursprung vindizirten und nachzuweisen suchten, daß das Alt⸗Franzoͤsische nichts anderes sey, als das Gallische der alten Druiden und der Urbevoͤlkerung Frankreichs, welches nur durch hin⸗ zugetretene Germanische und Lateinische Bestandtheile vermischt und gemodelt worden sey, aus dem aber in der Urzeit Roͤmer und Grie chen selbst vieles entlehnt haͤtten; — und dagegen Rénouard, Roque⸗ fort, Delphine, Montglave u. A. m. das Vorwalten des Roͤmischen und Germanischen Elementes behaupteten: so konnte der Streit des halb nicht fuͤglich zum Abschluß gebracht werden, weil die Parteien die disparaten Theile des neueren Frankreichs linguistisch und geogra phisch nicht scharf genug sonderten und Ergebnisse in einer Allge⸗ meinheit geltend machen wollten, die nur in ihrer Besonderheit wirk liche Begruͤndung finden konnten. Man konnte fortan bei der sprach⸗ vergleichenden Richtung der linguistischen Studien nicht mehr bei dem sogenannten Alt⸗Celtischen, woruͤber uͤberhaupt immer noch ein geheimnißvolles Dunkel schwebte, stehen bleiben. Schon Don Pelletiers (Dictionnaire Celto-Armoricain) wies auf die Analogieen hin, die zwi⸗ schen der Sprache der Nieder⸗Bretagner und den Orientalischen Spra⸗ chen bestehen; Panet de Trémolisre (in seiner dem Institut histo- rique zugesandten Abhandlung: Eléments primitifs dont ce compose la langue française, et dans quelle proportion y sont entrées les langues celtique, grecque, latine, tu- desque etc.) trat, ausgeruͤstet mit einer umfassenden Kenntniß aller Patois des suͤdlichen und westlichen Frankreichs, dem eigentlichen
Felde des Kampfes naͤher und begraͤnzte es durch den Nachweis der mehre
ren oder minderen Verwandtschaft der Sprachen dieser Provinzen mit der von Wales, Cornwall, Nord⸗Schottland und Irland. Noch spezieller ging AdolphPictet (Paris 1838) in einer vom historischen Institut gekroͤn⸗ ten Preisschrift: „Ueber die Verwandtschaft der Celtischen Sprachen mit dem Sanskrit“, auf die Sonderung der Celti schen Sprache in das Gaͤlische und Kymrische ein, indem er zu dem ersten das Irlaͤndische und Ersische, zum zweiten das Waͤlsche, Nieder⸗ Bretagnische und Cornwallsche rechnet. — Auf demselben Wege schrit⸗ ten theils mit, theils vor und nach ihm in England Dr. Prichard (die Einheit des Kymrisch⸗Galischen und des Indo⸗Germanischen Sprachstammes nachweisend) und in Deutschland Bopp, Dieffenbach, von Parrot fort. So nimmt die Bretagnische Sprache, ein Mittel⸗ glied bildend zwischen dem Gaͤlischen und Kymrischen nach Norden hin und dem Alt⸗Iberischen und Cantabrischen, das auf beiden Ab⸗ haͤngen der Pyrenaͤen gesprochen wird und dessen Idiom sich in den Baskischen Provinzen noch erhalten hat, nach Suͤden hin, bei diesen weitverzweigten, bis an die aͤußerste Graͤnze aller Geschichte kuͤhn ein⸗ dringenden Forschungen begreiflich eine sehr bedeutende Stellung ein.
Schon von dieser Seite her wichtig, wichtiger aber unseres Be⸗ duͤnkens noch fuͤr die Geschichte der Poesie und Literatur des Mittelalters tritt uns das nachfolgende Werk entgegen:
Barzas Breiz. Chants populaires de la Bretatzne, re- cueillis et publiés, avec une traduction frangaise, des gclaircissements, des notes et des mélodies originales, par Th. de la Villemarqué. II. Edit. Paris 1840. — T. I. p. LXXVIII et 275; T. II. p. 3282.
Wenig ist bisher von den Franzosen fuͤr die Volks⸗Poesie gesche⸗ hen, deren Material nur mit aͤußerster Geduld und Muͤhseligkeit aus den zerstreutesten Gegenden gesammelt werden kann, deren Erzeugnisse weder dem Lages⸗ Geschmach entsprechen, noch der Alles verschlingen⸗ den Tages⸗Politik dienen, zu deren wissenschaftlicher Bewaltigung mehr als glaͤnzender esprit, vielmehr vor Allem ein fuͤr einfachen Na⸗ turlaut fein organisirtes Ohr, ein tiefer Einblick in die individuellen Verhaͤltnisse des Volkslebens und ein warmes Gefuͤhl fuͤr dessen un⸗ gekuͤnstelte Regungen, verbunden mit einer reichen historischen, anti⸗ quarischen und Sprachkenntniß, unerlaͤßlich ist. Schon seit laͤngerer Zeit hatte Fauriel eine Sammlung und Herausgabe der Volks⸗ lieder der Auvergne verheißen, aber noch ist es bei der Verhei⸗ ßung geblieben. Emile Souvestre lenkte in seinem geistreichen Aufsatze: Poésies populaires de la Basse-Bretagne (Rev. des deux mondes, 3e serie, 1834, T. IV. p. 489 — 537 und 4e serie, 1835, T. I. p. 367 — 417, III. p. 57 — 99) bie Aufmerksamkeit auf die Wichtigkeit der Bretagnischen Volkslieder hin, auf die Lieder jenes Volkszstammes, dessen Barden schon in der vorchristlichen Zeit die Roͤ⸗ mer in bewunderndes Staunen versetzt hatten, aus dessen Mitte die
Arthur⸗Sage zuerst nach Frankreich uͤberging, um von da aus das
ganze christliche Europa in wunderbarem Wachsthum zu uͤberschatten, auf dessen Lieder die Kunstdichter des zwoͤlften und dreizehnten Jahr⸗ hunderts sich beriefen, wenn sie Glauben und Interesse fuͤr ihre Gedichte wecken wollten, aus dessen unerschoͤpflichen Quellen diese selben Fran⸗ zoͤsischen Kunstdichter unermuͤdlich schoͤpften, waͤhrend sie die Bre tagnischen Saͤnger als Gaukler und Bierfiedler hochmuͤthig verspot⸗ teten. Aber von jeher hat die Bretagne die Verachtung der Nach⸗ barn getragen. Schon Abalard betrachtete seine Landsleute als Barbaren und ruͤhmte sich, ihre Sprache nicht zu verstehen; bar⸗ baries britannica bezeichnete im Mittelalter den intellektuellen Zustand der Armorikaner, und ein vlumges Warrspiel (Bruti Britones) ward zum Spruͤchwort erhoben. Fn, bis in die neuest Zeit ward ihnen, nicht selten von angeschenen Aurarirdren, befanders Englischen, und ein Deutscher sprach es ihnen nach, fede Puaesie, jede Literatur, ja fast jede Bildungsfaͤhigkeit ütertzaugt abgesgrachen. „Mit mehr Ge rechtigkeit, als in England — sagt der Herauggeber — und weniger befangen von Ideen einer anderen Zeir, frer und gelz⸗
gen Banden eines erklusiven Patriattzmus, nor in
neuere Kritik ihr Amt. Wie sie mit Staz dir vifsch alm Provenzalischen Troubadours und den erischen targoer das Franzd⸗ sischen Trouvers empfangen hat, wird sie zenis uch, gerfülg d Bretagnischen Muse laͤcheln, die letzte, die jm rem Thvane tritt, schuͤchtern, um die gebraͤunte Stirn den Kranz milher Feldhilumen. —
Da, wo die lebendige Volkspoesie gesucht nerhen muff, in dan
großen Versammlungen, religiosen wie weltlichen Zairmmenkünften der Menge, bei Ablaͤssen, Wallfahrten, Kirchweihen, Hrchgerem, anr ihr der Herausgeber mit regem unverdrossenem Eifer nachgefpirert. ihre Pfleger, die Bettler, Muͤller, Schneider, Handarbeirer ser seine Mitarbeiter gewesen; bei alten Frauen und jungen Madchan. bei Ammen und Greisen hat er sich Bereicherung, Rath und Be⸗ lehrung geholt; selbst die Kinder in ihren Spielen haben, ohne es zu wissen, ihm oft Schaͤtze enthuͤllt. Die gesammelte reiche Masse ist in drei Gruppen gesondert, in historische (Gwerzéennou), in Liebes (Sounennou) und in religioͤse Lieder (Kanaouennou); jedes Lied in der Original⸗Sprache, deren besonderer Dialekt in der Regel angegeben ist, wird von einer einfachen treuen Franzdsischen Uebersetzung in Prosa (außerdem hat einige Lieder der Verfasser mit poetischem Geist in Versen wiedergegeben), und mit Erklaͤrungen begleitet, die die ausgebreitete historische, literarische und antiquari⸗ sche Kenntniß eben so, wie die innigste Vertrautheit mit dem Volks⸗ Charakter, den Sitten, Gebraͤuchen, Tugenden, guten wie uͤblen Neigungen und Leidenschaften dieses Volkes bezeugen. Der ganzen Sammlung ist eine Einleitung vorausgeschickt, welche, fern von dem rhetorischen Pompe und der glitzernden Antithesensucht, die wir haͤa⸗ figer als anderswo bei den Franzosen bemerken, und die in der Regel nuͤr den Mangel der Gruͤndlichkeit uͤbel bemaͤntelt, einfach, klar, ge⸗ stuͤtzt auf meist festen Fundamenten, die Resultate gruͤndlicher For⸗ schung und gesunder Kritik zusammenstellt und uns aus der Gegenwart, der die Zeugnisse entnommen sind, mit sicherer Hand in die Vergangenheit. ja mehrfach bis in das genaueste Alterthum und in die heidnische Vorzeit zuruͤckfuͤhrt und umsichtig darin zurechtweist. Mit patrioti⸗ scher Genugthuung sehen wir hierbei von dem Verfasser nicht blos den Deutschen Geist gruͤndlicher historischer Forschung anerkannt, sondern mit Freude auch, nach dem Vorbilde der oft mit Dank und Ehre erwaͤhnten Bruͤder Grimm, selbst bethaͤtigt. Was der Ver⸗ fasser uͤber den Zusammenhang der Bretagnischen und Waͤlschen al⸗ ten Dichtkunst, ihren eigenthuͤmlichen Charakter, ihren theils heid⸗ nischen, theils christlichen Ursprung und Inhalt, ihre nationale Be⸗ deutung, ihre Form, ihren mustkalischen Vortrag und uͤber Wesen, Art und Kunst ihrer Pfleger und Traͤger, uͤberall die Gegenwart mit den historischen Zeugnissen, so weit sie vorhanden sind, in Ver⸗ bindung stellend, eroͤrtert, traͤgt den Stempel der Gediegenheit un⸗ befangenen Urtheils und weiten sicheren Ueberblick, und wir be⸗ dauern, hier in das Detail nicht naͤher eingehen zu koͤnnen.
Die Bretagnische Volkspoesie ist um deshalb besonders von so ho her Bedeutung, weil in Gemaͤßheit der diesem Volksstamm eben so wie dem verwandten in Wales von jeher eigenthuͤmlichen Zaͤhigkeit (die bekannte tenacité bretonne) sie praͤsumtiv hier ihre alten Formen in demselben Maße am reinsten beibehalten hat, wie positiv die jetzige Sprache des Volks nur wenig von jener weit fruͤherer Jahrhunderte abweicht. Jene Vermuthung erhaͤlt aber, abgesehen von den beige⸗ brachten Zeugnissen, auch dadurch ihre naͤhere Begruͤndung, daß an⸗ scheinlich die Poeste nur im geringen Maaße von aͤltester Zeit her durch Schrift fixirt worden und es historisch erwiesen ist, daß die Bretagnische Volkspoesie sich niemals so, wie seit dem zwoͤlften Jahrhundert in Provenze, Spanien, Nord Frankreich und Deutsch⸗ kand, zur Kunstpoesie vollstaͤndig herausgebildet hat, was anschein lich, worauf wir unten wieder zuruͤckkommen werden, darin seinen histo⸗ rischen Grund hatte, daß der Geist des modernen Ritterthums (seit den Kreuzzuͤgen) auf die starre Bretagnische Nationalitaͤt und auf die sozialen Verhaͤltnisse des Volks nicht den uͤberwaͤltigenden Ein⸗ fluß ausuͤben konnte, den er in anderen Laͤndern, wo das Volk, dem Adel und den Fuͤrsten gegenuͤber, seine Selbststaͤndigkeit und sein Ünabhaͤngigkeitsgefuͤhl verloren hatte, ungehemmt uͤbte. Das Rit terthum war aber gerade der treibende Boden der Kunstpoesie. Wenn daher auch bei nur sehr wenigen Gedichten dieser Sammlung sich eine fruͤhere schriftliche Aufzeichnung erweislich machen laͤßt, nichts⸗ destoweniger aber durch unzweideutige historische Beziehungen im Gedichte selbst, durch Zeugnisse Franzoͤsischer Kunstdichter (z. B. das Lai von der Nachtigall bei Marie de France) oder durch Anspielun⸗ gen auf heidnische Mythen, Gebraͤuche, oder aus anderen evidenten inneren Gruͤnden ein hohes Alter derselben bekundet wird, so war⸗ den sie offenbar am geeignetsten seyn, einen Ruͤckschluß auf die Zeit des Ursprungs ihres essentiellen Inhalts, wie ihrer urspruͤnglichen Form zu gestatten. Mit Recht war des Verfassers besonderes Augen⸗ merk auf den Kampf und die Verschmelzung christlicher und heidnischer Vorstellungen, auf das Ringen desCeltisch⸗nationalen Barden mit dem Roͤmischen Priester, des patriotischen Bretagners mit dem benachbarten Fraͤnkischen National⸗Feind, der alten heimischen Sitte mit der polirten fremden ritterlichen Galanterie gerichtet, um daraus das Alter der Gedichte da, wo andere aͤußere Zeugnisse daruͤber mangelten, und das charakterisch Volksthuͤmliche derselben zu bestimmen. Nicht uͤberall moͤchten wir zwar dem Verfasser in seinen Schluͤssen und Ausfuͤhrungen beitreten, und dagegen die Neigung, zu einem moͤglichst hoben Alterthum zu⸗ ruͤckzugehen, weniger vorherrschen lassen, besonders ihn vor zu gro⸗ ßem Vertrauen zu den Waͤlschen Gedichten des Taliesin und Merd⸗ dhin warnen, von denen nach unserer Ansicht viele mindestens dem dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert, einer Zeit, wo der alte Bar⸗ dismus sich in abstruse Gelehrsamkeit und ungeheuerliches Druiden