1843 / 6 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

20

Antwerpen, 30. Dez. Ziusl. 49. Neue Aul. 19.

Hamburg, 2. Jan. Bank-Aectien 1610. Eogl. Russ. 108.

Lond on, 30. Dez. Cons. 3 ½ 9¹4½. Belg. 101]². Neue Aul. 18 ½. Pas- ive 4. Ausg. Sch. 10 ½. 2 ½9 Holl. 53. 57 101 ½. 5 ¼ Port. 40 ½. 37¼ 24 ½. Bugl. Russ. 113. Bras. 71. Chili 74. Colamb. 22 ¼. Mex. 31 %. Peru 19.

8 Königsstädtisches Theater. 1“ Donnerstag, 5. Jan. Auf Begehren: Vorstellung der K aiser 1 ö““ rherg ervn 6 G . Mmzor 2 ““ Aiush u1 lich Russischen Pantomimisten, Herren Gebrüder Lehmann: Der dicke 2 RKthlr. für ¾ Jahr. bn. Lord Plumpudding. Komische Pantomime in 2 Akten. Hierauf: eihEIAT1““ ö n

9 ’1 n 884 4 8 ni mautht n4 amTaunink 228 99 1ö16“ 111.“ 8 v 8 ug2 gnn 87 4 EEI11““

Berlin-Stettiner Eisenbahn.

Section Berlin-Angermünde. der Woche vom 25. bis incl. 31. Dezember 1842:

Alle post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestel- lung an, für Berlin die Erpedition

1““ 11““ Freque 112. in

3311 Personen.

lgeme

183

*

Vetter Benedict.

Wwetter heiter. heiter. heiter.

Durchschnitts-Dauer der Fahrten im Dezember: Tagesfahrten Nachtfahrten 11. bis 17.: 2 S1. 20 ½ Min. 3 St. 3 ½ Min. 18. - 24.: 38E111“ ö“ 14 2

Güterzüge

3 St. 15 Min.

Meteorologische Beobachtungen.

Nachmittags Abends 2 Uhr. V 10 Uhr.

Nach einmaliger

18 13. Morgens

3. Januar. 6 Uhr. Beobachtung.

Luftdruck.... 336,00 Par. 338,68“ Par. 3 10,87 Par. Quellwärme 7,2 R. Luttwärme 3,1° R. ü7 0,22 R. 3,40 R. Flusswärme 2,2 n.

4,89 R. 2,9° R. 4,22 R. Bodenwärme 4,72 „R. 85 pCt. 79 pcet. 90 pct.

Thaupunkt. . Dunstsättigung Niederschlag 0. Winndd.. NNO. NO0. NO.

Wolkenzug. .. NO.

1 0,62 n. Tagesmittel: 338,52 Par.. 2,2 ° K...

4,1 n. 85 pcn. NNo.

Auswärtige Börsen.

Niederl. wirkl. Sch. 52 222 5⁰

Amsterdam, 31. Dez. 2

Kanz-Bill. —. 5 G Span. 19 ℳ%. 3 Preuss. Präm. Sch. —. Pol. 148 ½. Oesterr. 108 3 .

Ausdünstung 0,011 Rb.

Wärmewechsel 0,10

do. 101 ⅔. do. 24 ½. Pass. —. Ausg. —. Zinsl. —.

Paris, 37. Dez. 5 ½ Rente fin cour. 119. 70. 3 ½ Rente sin cour. 79. Anl. de 1841 —. 5 ½ Neapl. fin cour. 107. 30. 558G Span. Rente —. Pass. —.

Wien, 30. Dez. 5 % Met. 109 ½. 45½ 100 ½. 3 ¼ 76 ½. 2½8 —. 18½ —. Bank-Actien 1617. Anl. de 1834 142 ½, de 1839 110 ¼.

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 5. Jan. Im Opernhause: Tell, große tische Oper in 3 Abth., Musik von Rossini. Ballets von P. Taglioni.

Im Schauspielhause: 1) Le jeune mari, comédie en 3 actes. 2) La seconde représentation de: La nuit aux souffieis, vaude ville en 2 actes.

Freitag, 6. Jan. Im Opernhause: Voltaire's Ferien. Hier auf: Die Tarantel. (Dlle. F. Elßler: Lauretta.) Zum Schluß: Die Cracovienne, ausgeführt von Dlle. Elßler.

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.

Es wird ersucht, die zu allen Vorstellungen der Dlle. F. Elßler durch Meldungen reservirten Billets bis Donnerstag Abend 6 Uhr abholen zu lassen.

Sonnabend, 7. Jan. Im Schauspielhause: Romeo und Julia. (Dlle. Löwe, vom Stadttheater zu Breslau: Julia, als Gastrolle.)

8 Lustspiel in 1 Akt, von L. Angely. Zum Schluß, zum erstenmale wiederholt: Der Barbier von Pekin. Englische Pan⸗ tomime in 1 Akt. Hierin kommt vor: Die Japanische Messe.

Freitag, 6. Jan. Vorstellung der Kaiserlich Russischen Panto⸗

mimisten, Herren Gebrüder Lehmann. Dazu: Künstlerliebe, oder: Die moderne Galathe.

Sonnabend den 7. Januar um 5 Uhr.

Erster Vortrag im wissenschaftlichen Vereine.

Man bittet dringend die verehrten Theilnehmer, sich bei Zeiten einzusinden, damit die für den Vortrag bestimmte Frist nicht durch langsames Anfahren der Wagen und durch Aufsuchen der Plätze ver loren gehe. beizumessen, wenn sie die zur Erläuterung der Vorlesungen bestimm⸗ ten Steindrücke nicht erhalten.

Der Eingang zum Saale der Sing⸗Akademie, der Loge und dem Balkon, ist von der Universität oder Königswache her; der Eingang ü den Königlichen Logen und der Estrade in der Dorotheenstraße

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Allgemeiner Anzeiger Allgememer nzeiger für Der dem Aufenthalte nach unbekannte Gläubiger, Bekanntmachung

Gutspächter Gottlieb Lange, wird zu diesem Termine öffentlich vorgeladen.

Bekanntmachungen. Site chb ref

Der vormalige Ritterguts⸗Besitzer Ferdinand Speers zu Zettitz bei Crossen ist wegen Betrugs durch Fälschung zu einer mehrmonatlichen Freiheits⸗ Strafe rechtskräftig verurtheilt worden und hat sich der Straf⸗Vollstreckung durch die Flucht entzogen.

Alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden werden dienst⸗ ergebenst ersucht, auf den zc. Speers gefälligst zu 2) vigiliren, ihn im Betretungsfalle verhaften und unter 8 cHerer Begleitung an die Stadtvoigtei⸗Gefängniß⸗ Expedition hierselbst abliefern zu lassen. 3

Wir versichern die sofortige Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfäh⸗

Person⸗Beschreibung.

Der Speers ist am 3. März 1814 in Schneide⸗ mühl, Kreis Chodziesen, Regierungs⸗Bezirk Brom⸗ sberg, geboren, 7 Zoll 3 Strich groß, hat eine ge⸗ unde Gesichtsfarbe und trägt einen starken Backenbart. Seine weitere Persönlichkeit kann nicht beschrieben, auch seine gewöhnliche Bekleidung nicht weiter ange⸗ geben werden. b

Berlin, den 19. Dezember 1842.

Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz

richtsstelle auf

werden wird.

ARerttssm enmn Von dem Königl. Land⸗ und Stadtgerichte werden Alle und Jede, welche an das Vermögen des Kauf⸗ manns Bobbe zu Bitterfeld, welches hauptsächlich in 810 Thlr. besteht und worüber wegen Unzulänglich⸗ keit desselben, auf Andringen der Gläubiger, der Kon⸗ kurs eröffnet worden, Ansprüche zu haben vermei⸗ nen, dergestalt öffentlich vorgeladen, daß sie innerhalb drei Monaten und spätestens in dem vor dem Herrn Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath Sernau als Depu⸗ tirten auf dn 2 3. M a r; 1 8 43 anberaumten präklusivischen Liquidations⸗Termin, ent⸗

cher seit dem Jahre 1820 vermißt worden;

die am 14. Juni 1798 in Breslau geborene Ro⸗ sine Helene Graefner, auf den Namen Anne Ro⸗ sine getauft, Friedrich Graefner, welcher im Jahre 1810 sich von Breslau entfernt;

der Bleicharbeiter Carl Bujak aus Stoschendorf, welcher im Jahre 1814

so wie ihre etwa zurückgelassenen Erben und Erbneh⸗ mer, werden hierdurch aufgefordert, sich innerhalb 1842. 9 Monaten, spätestens aber in dem an hiesiger Ge⸗

n—I

(FSGoher Anordnung gemäß soll

8 111u“ Citation. Quantität

am Tage der Versteigerung zu Tochter des Musketiers Johann gung der,

sich von Reichenbach mit bekannt gemacht.

ausgeantwortet

cherungs

Gehlmann hierdurch

weder in Person oder durch einen mit gesetzlicher Voll⸗ macht und Information versehenen hiesigen Justiz⸗ Kommissarius, wovon den hiesigen Orts Unbekann⸗ ten die Justiz⸗Kommissarien Helling, Lorenz und Mulertt in Vorschlag gebracht werden, in dem Lokal des unterzeichneten Gerichts, Vormittags um 9 Uhr, erscheinen, den Betrag und die Art ihrer Forderungen anzeigen, die Beweismittel beibringen und hiernächst die weiteren Verfügungen erwarten. Bei ihrem Aus⸗ bleiben im Termin und bei unterlassener Anmeldung ihrer Ansprüche aber haben dieselben zu gewärtigen, daß sie mit allen etwanigen Forderungen an die Kon⸗ kursmasse präkludirt werden sollen und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen gegen die übrigen Kreditoren auferlegt werden wird. 8 Delitzsch, den 22. November 1842. Königl. Land⸗ und Stadtgericht. Müller.

Elbe

Subhastations⸗Patent. Die Erbpachts⸗Gerechtigkeit auf das im Dorfe Sagorsz, Neustädter Kreises, sub No. 27 des Hypo hekenbuchs belegene Krug⸗Grundstück nebst Louisenhoff

soll am

bütan bLE4843,

Vormittags 410 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle sub⸗ hastirt werden.

Der Rein⸗Ertrag des Grundstücks von 355 Thlr. 23 Sgr. 2 Pf. gewährt nach Abzug der Baudefekte zu 5 pro Cent einen Taxwerth von 6810 Thlr. 4 Pf und zu 4 pro Cent einen Taxwerth von 8588 Thlr. 26 Sgr. 2 Pf. Darauf haftet ein Erbpachts⸗Kanon von 55 Thlr. 10 Sgr., welcher, zu 4 pro Cent gerech⸗ net, ein Kapital von 1383 Thlr. 10 Sgr. darstellt so daß der Werth der Erbpachts Gerechtigkeit nach der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe

zer vorzuzeigen.

zember 1842.

4600

größtentheils von ausgezeichneter Länge und Quali⸗ tät, zu Masten, Schiffs⸗ und allen anderen Bau⸗ hölzern sich eignend und in einem Bestande in fast unmittelbarer Nähe zur Wolfsgrube - zeichneten Besitzer mit Vorbehalt des Zuschlages und der Auswahl un⸗ ter den Bietern, auf dem Stamme zu verkaufen. Das Holz wird in acht Parzellen, so wie im Ganzen, aus⸗ geboten und der Termin dazu

Montags den 6. Februar 1843, Vormit⸗

auf dem hiesigen Oberhofe abgehalten werden. Jeder Bieter auf einzelne Parzellen hat vorher 500 Thlr.

und auf das Ganze 2000. Thlr. in courshaben⸗ den Papieren zu deponiren. Die Verkaufs „Bedingun⸗ gen sind jederzeit mündlich oder auf portofreie Briefe von den Unterzeichneten zu erhalten, und der Förster Kärnbach hierselbst ist angewiesen, den Käufern die Höl⸗

Rittergut Klieken Ober⸗ und Unterhof, den 18. De⸗

R. von Lattorff.

Bock⸗Verkauf zu Simmenau

den Wunsch ausgesprochen:

den hiesigen Bock⸗Verkaufs⸗Termin früher ansetzen möchte, da die Züchtung von Som⸗ mer⸗Lämmern das Beziehen von Zuchtthieren eher

damals allgemein „daß ich doch

der hiesigen Holzablage an der stehend, sind die unter⸗ gesonnen, an den Meistbietenden,

treten wird. 1e ;e

steht; 2) derjenigen

unter folgenden Bedingungen:

die Preußischen Staaten.

die öffentliche Versteigerung raffinirter Nickelspeise betreffend.

den 6. Februar 1843, früh 10 Uhr, auf dem Königl. Blaufarbenwerke Folgende Verschollene: bei Schneeberg eine 1) der am 20. Januar 1795 zu Lampersdorf gebo⸗

rene Schmiedegesell Carl Gottfried Kerber, wel⸗ fort zu leistende A nzahlung eines Viertheils des Betrags der erstandenen Quanten und unter den eröffnenden Bedin⸗ gungen, bis guf hohe Finanz⸗Ministerial⸗-Genehmi⸗ und zu welchem Betrage an Kapital, Zinsen und Seiten der Konkurrenten verbindlichen,

zu Oberschlema aua assttte Nickelspeise in verschiedenen Raten, gegen so⸗

Gebote, öffentlich versteigert werden. daß die Herren Konkurrenten entweder in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte in dem Licikations⸗Termin zu erscheinen haben, wird hier⸗

Blaufarbenwerk Oberschlema, am 27. Dezember

Die Königl. Sächs. Administration daselbst Graf von Holtzendorff. 3 den 20. Mai 1 843, Vormittags um 10 Uhr, angesetzten Termin schriftlich oder persönlich zu mel⸗ den, widrigenfalls dieselben für todt erklärt und ihr Vermögen ihren gesetzlichen Erben Zugleich werden 4) die unbekannten Erben und Erbnehmer der am 25. Januar 1811 hierselbst verstorbenen Spuh⸗ lerin Johanne Eleonore vorgeladen, sich vor oder in dem auf den 20. Mai 1843, Vormittags um 10 Uhr, im hiesigen Gerichts⸗Lokale anberaumten Termine bei uns schriftlich oder persönlich zu melden und weitere Anweisung zu erwarten. Sollte sich vor oder in dem Termine Niemand mit einem Erbes⸗Anspruche mel⸗ den oder diesen nicht gehörig nachweisen, so wird der Nachlaß der Gehlmann, in Ermangelung aller Erben, dem Fiskus zugesprochen und ausgeantwortet werden. Langenbielau, den 30. Juni 1842. Gräflich v. Sandreczkysches und v. Thielau⸗Lampers⸗ dorfer Patrimonialgericht.

Bekanntmachung der Feuerversicherungs⸗ Bank für Deutschland in Gotha. Nachdem von mehreren Staats⸗ und Privat⸗Versi⸗ Anstalten, und zwar eben so von solchen, welche auf Gegenseitigkeit gegründet sind, als von sol⸗ chen, welche auf Actien⸗Unternehmungen beruhen, eine Sicherstellung der auf den assekurirten Gegenständen haftenden hopothetarischen Forderungen dahin vorge⸗ sehen worden ist, daß die Gläubiger nicht durch ein Verschulden des Eigenthümers der versicherten Gegen⸗ stände, wodurch dieser seinen Anspruch auf Vergütung für Brandschaden verliert, in diesem Entschädigungs 8 Anspruche des Eigenthümers der Mittel zur Befriedi⸗ fit er arisch e Anzei en gung ihrer Forderungen ohne eigenes Mitverschulden erll sch 8. 8. g . verlustig werden, und in Betracht, daß Verlust eines durch Versicherung erworbenen Brand⸗Entschädigungs⸗ ben Anspruches nur Folge eigener Handlungen oder Unter⸗ lassungen seyn soll und es der Billigkeit und dem öf⸗ fentlichen Glauben entspricht, welche in den Grundsäͤtzen und in der Verwaltung der Feuerversicherungs⸗ Bank für Deutschland stets leitend gewesen sind, hierunter so viel als möglich den Dritten nicht leiden zu lassen, wel⸗ cher im Vertrauen auf die eingegangene Versicherung Rechte begründet hat; so wie in Berücksichtigung mehr⸗ seitig laut gewordener Wünsche der Bank⸗Theilnehmer, ist von dem unterzeichneten Vorstande der Bank folgende Ergänzung der Bank⸗Verfassung vom 1. Januar 1835 nebst Nachträgen vom 16. Januar 1837 und 3. De⸗ zember 1840 beschlossen worden, welche nach erfolgter Genehmigung Seitens der hiesigen Herzogl. Landes⸗ Regierung hierdurch bekannt gemacht und nach Ablauf der statutmäßigen Frist eines Jahres

Die Bank entsagt, so weit nicht etwa besondere der zeitige oder künftige obrigkeitliche Verbote am betreffen⸗ den Orte ausdrücklich entgegenstehen, zu 8 Forderungen an Kapital, Zinsen und Kosten 8

1) derjenigen Gläubiger des bei der Bank Versicher⸗ ten, welchen an den bei ihr versicherten Gebäuden des letzteren zur Zeit des entstandenen Brandes derselben

ein gültiges ausdrückliches hypothekarisches Recht zu⸗

eweglichen Sachen

elbst wegen solcher Handlungen oder Unter⸗ lassungen desselben zustehen, die überhaͤupt und insbe⸗ . 33. 36 bis 40. des

A. Der betreffende Realgläubiger darf nicht selbst

besteht, bei der Bank⸗Verwaltung unmittelbar oder zu Haänden des betreffenden Agenten schriftlich von neuen angezeigt haben.

D. Derselbe muß, bevor. seine aus der Brand Entschädigung zu deckende Forderung oder die wegen Vorrechtes oder gleichen Rechtes anderer Gläubiger ihm daran nur zukommende Rate ausgezahlt wird, der Bank⸗Verwaltung unmittelbar oder zu Händen des betreffenden Agenten in legaler, öffentlich beglaubig⸗ ter Form überliefert haben:

a) ein Anerkenntniß des Versicherten darüber, daß

Kosten die Forderung gegen ihn, den Versicherten, noch besteht, oder eventuell eine desfallsige rechtskräf⸗ tige Sentenz gegen den Versicherten, resp. dessen be⸗ treffende Gläubiger und sonstige Vertreter, so wie

b) eine Cession aller seiner, des Gläubigers, Rechte in Ansehung der zuständigen Forderung an den Ver⸗ sicherten und dessen gesammtes Vermögen an Kapi⸗ tal, Zinsen und Kosten auf Höhe der ihm, dem Gläubiger, von der Bank zu zahlenden Brand⸗Ent⸗ schädigungs⸗Summe, und zwar mit dem Vorrechte vor dem etwanigen, durch die Brand⸗Entschädigungs⸗ Summe nicht gedeckten Ueberreste solcher Forderung an Kapital und Zubehör.

Von der Bedingung D. a. kann die Bank⸗Verwal⸗ tung nach Maßgabe der Umstände entbinden.

Gotha, den 27. Dezember 1842. 1b Der Vorstand der Feuerversicherungs⸗Bank für Deutschland.

Werneburg, Dirigent. 13“““ 8 Joh. Ludw. Hoffmann, Vorsteher für Erfurt. Friedr. Heß, Vorsteher für Arnstadt.

Georg Zichner, Vorsteher für Gotha.

Solches, und

Das zweite Heft

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Conversations⸗Lexikons ist fertig und durch alle Buchhandlungen zu beziehen, in Berlin durch Alexander Duncker, Königl. Hof⸗ buchhändler, Franz. Str. 21:

Diese neunte Auflage erscheint in 15 Bänden oder 120 Heften zu dem Preise von 5 Sgr. ä= 4 gGr. = 18 Kr. Rh. = 15 Kr. C. M. für das Heft in der Ausgabe auf gutem weißen Ma schinenpapier; in der Ausgabe auf feinem Schreibpa⸗ pier kostet der Band 2 Thlr. = 3 Fl. 36 Kr. Rh. = 3 Fl. C. M., in der Ausgabe auf feinem Velin⸗ papier 3 Thlr. = 5 Fl. 24 Kr. Rh. 4 Fl. 80 Kr. Conv. M.

Alle Buchhandlungen liefern das Conversations⸗Le⸗ xikon zu diesen Preisen und bewilligen auf 12 Exempl. 1 Frei⸗Exemplar.

Leipzig, 15. Dezember 1842. F. A. Brockhaus.

in Wirksamkeit

zu Gunsten der

Am 4. Januar erscheint bei E. H. Schroeder, Linden 23, Jagorsches Haus: 2 Die Preußische Preß⸗Gesetzgebung,

ihre Vergangenheit und Zukunft.

obrigkeitlich anerkannten öffentlichen Von 8 Anstalten, welche als Gläubiger des bei der Bank Ver⸗ H. von Lattorff. sicherten an den bei ihr versicherten beweg p zur Zeit deren Brandes ein spezielles Pfengeeche ein⸗

schließlich des Falles der Verpfändung durch sche Uebergabe, haben, allen denjenigen Einreden, welche am 20. Januar 1843. ihr gegen Brand „Entschädigungs⸗Ansprüche des Versi⸗ Die sehr zahlreiche Gesellschaft, welche ich cherten die Freude hatte, vergangenen 2. Februar hier in

N cG ¹ 1 4 9 8K 21 23 meinem Schafstalle versammelt zu sehen, hat sondere nach den §§. 18. 21. 23. 33. 8 hafft zch Statuts vom 1. Januar 1835 den Verlust des Ent⸗

schädigungs⸗Anspruchs begründen würden, jedoch nur

Franz Hugo Hesse, Königlich Preußischer Regierungs⸗ Rath. gr. 8. geh. Preis 1 Thlr. 10 Sgr.

Inhalt: Einleitung. I. Abth.: Rückblick auf den geschichtlichen Entwickelungsgang der Preußischen Preß⸗Gesetzgebung. II. Abth.: Versuch einer Ana lose der Preußischen Preß⸗Gesetzgebung. III. Abth.: Andeutung einiger Forderungen an die künftige Preß Gesetzgebung Preußens. Beilagen: Der Text der älteren und neueren Censur⸗Gesetze.

ymboli⸗

Es sind erschienen und in der Stuhrschen Buch-

handlung, Berlin, Schlofsplatz 2, Potsdam, am Ka-

Auch haben es die etwa zu spät Kommenden sich selbst

8 Rthlr.

111“ & 8 IZ 2 4 1 Jahr. 18111 4 - in allen Theilen der Monarchie 1“ ohne Preiserhöhung. 893 . .

9 I 1 SDraiguf Han—. 8

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eitung;

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No. 6.

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abz 8 A111A“

Amtliche Nachrichten. J11 EEEEVI Rustland und Polen. t. Petersburg. Verwaltung der Trans⸗ kaukasischen Provinzen. Bermischtes. 1 b

Frankreich. P aris. Das Gesetz über die Zuckerfrage. Post⸗Ver⸗ fchr mit den Niederlanden. Vermischtes. Schreiben aus Paris. (Die Thron⸗Rede; die Differenzen mit Spanien und die vceränderte Sprache der Englischen Journale.)

Großbritanien und Irland. London. Benehmen eines Franzö⸗ sischen Schiffs⸗Capitains in China. Veränderter Ton der ministeriel⸗

len Presse gegen Franlreich.

Dänemark. Kopenhagen. Königl. Verordnung hinsichtlich der Bap⸗ tisten. Der Schleswigsche Deputirte Lorenzen. Nordische Gesell⸗

sschaft in Hamburg.

8871. Bundesstaaten. Leipzig. Verbot der Deutschen Jahr⸗ bücher.

Spanien. Terrorismus in Gerona. Briese aus Paris. (Recht⸗ fertigungsschrift des entflohenen Präsidenten der insurrectionellen Junta von Barcelona.) aus Madrid. (Weitere Aufklärungen über das

Benehmen des Herrn von Lesseps; Zustand von Barcclona.)

Türkei. Konstantinopel. Anordnungen der Pforte in Bezug auf

ddie Drusen und Maroniten. Berichtigungen in Bezug auf Serbien.

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. Schreiben aus Paris. (Rechenschafts⸗Berichte der Staats⸗Secretaire; Marine; Post⸗Verwal⸗

rtung; öffentlicher Kredit; Sir Charles Bagot.) v1X““ Inland. Berlin. Meyerbeer’s Bewillkommnung.

Algerien. (Broschüre des Generals Duvivier.)

Keronik des Tages.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem evangelischen Pfarrer und Kons Berleburg den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem Lehrer Naundorf an der Stadtschule zu Weißenfels, dem Küster und Schullehrer Medow zu Kaseburg, im Regierungs⸗Bezirk Stettin, und dem Förster Muhme zu Kahlenberg das Allgemeine Ehrenzei⸗ chen zu verleihen;

Den seitherigen Ober-Regierungs⸗Rath von Westphalen zu Trier zum Vice⸗Präsidenten der Regierung zu Königsberg; und

Den Gutsbesitzer Theodor Schaafhausen zu Heydänichen bei Breslau zum Amtsrathe zu ernennen.

Der bisherige Privat-Dozent, Dr. C. G. Mitscherlich hier⸗ selbst, ist zum außerordentlichen Professor in der medizinischen Fakul⸗ tät der hiesigen Universität ernannt wordben. .“ 1 1114A4A4“

Die Ausstellung der Bilder von de Biefve und Gallait und der Thiergruppe von Fratin in der Rotunde des Königlichen Museums wird am Sonntage, den 8ten d. M., um 2 Uhr geschlossen. Beerlin, den 3. Januar 1843. 1“

General⸗Direction der Königlichen Museen.

Dem G. F. Rudolph Treutler in Berlin ist unter dem 31. Dezember 1842 ein Patent auf einen Nacht⸗Telegraphen von der durch Zeichnung nach— gewiesenen Construction auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang der Monarchie, ertheilt worden.

Sr

Russland und Polen. St. Petersburg, 29. Dez. Der Staatssecretair, Senator Nowossilzow ist auf sein Ansuchen von seinen Functionen entlassen worden.

Die Sen ats-Zeitung publizirt jetzt einen Kaiserlichen Ukas vom 21. November (3. Dezember), durch welchen das Amt eines Militair⸗-Gouverneurs von Tiflis gänzlich aufgehoben und dagegen dasjenige eines Civilverwaltungs⸗ Chefs der Transkaukasischen Pro⸗ vinzen kreirt wird. Die letztgedachten Functionen sind dem General⸗ Lieutenant Gurko anvertraut worden.

Folge einer Aufforderung des Finanz⸗Ministers hält Herr Professor Jacobi in diesem Winter Vorlesungen in T

General⸗Lieutenant Murawiew, Chef der 4. Division leichter erie, ist mit Tode abgegangen.

istorial⸗Rathe Kneip zu

Herrn

Jacobi Deutscher Sprache über den Galvanismus und dessen Anwendung auf technische Arbeiten.

Berlin, Freitag den 6 n Januar

werden, indem man über den Betrag derselben durchaus nicht einig ist. Die Minister scheinen nur den inneren Werth der Fabriken nach ihrem gegenwärtigen Zustande bewilligen zu wollen, während die Betheilig ten bemerklich machen, daß der Verfall der Runkelrüben⸗Zucker⸗ Fabriken größtentheils eine Folge der Einmischung der Minister und der Parteilichkeit der Regierung für die Kolonieen sey; die Summe, welche die Fabrikanten fordern, weicht daher bedeutend von der durch die Minister vorgeschlagenen ab.

Die Herren Dameès der Jüngere und Ed. Fabre, Mitglieder

der Handels⸗Kammer von Bordeaux und Abgeordnete in Bezug auf

die Zucker-Frage, sind hier angekommen und haben sich sogleich mit den Abgeordneten der Seehäsen in Verbindung gesetzt.

Der Moniteur enthält in seiner heutigen Nummer zwei Zusatz⸗Artikel zu den am 10. Oktober 1836, 12. September 1837, 20. September 1839 und 8. Juli 1840 zwischen Frankreich und den Niederlanden getroffenen Anordnungen in Betreff des Postverkehrs, wodurch zwischen dem Französischen Büreau von Lille und dem Nie⸗ derländischen Büreau von Breda ein Briefverkehr auf dem kürzesten Wege durch Belgien unter denselben Bedingungen, welche in den früheren Conventionen enthalten sind, eingerichtet wird.

Seit der Publication der Ordonnanz in Bezug auf die Ernen⸗ nung von Staats⸗Ministern, hat der König die Herren Pasquier, Decazes, Vigier, Herzog von Reggio, von Rosamel, Mollien, Gasparin, von Remusat und von Fezensac, die alle auf der Liste der neuen Minister stehen, in Privat⸗Audienzen empfangen.

Es hat sich gestern das Gerücht verbreitet, daß es dem Mini⸗ sterium gelungen sey, von der Englischen Regierung wichtige Abän⸗ derungen der Traktate von 1831 und 1833 zu erlangen und daß es die Frage vor die Kammern bringen wolle. Man glaubt jedoch, dies sehr in Zweifel ziehen zu müssen, denn wenn wirklich Lord Aberdeen Konzessionen gemacht hätte, so wird doch Herr Guizot sehr wohl wissen, daß viele konservative Deputirte sich gegen das Prinzip des

Durchsuchungs⸗Rechts selbst, also gegen den einen wie den anderen

Traktat erklären.

Die Pariser Pressen haben im Jahre 1842 geliefert: 6445 Bücher in lebenden und todten Sprachen; 1941 Kupferstiche und Litographieen und 395 Musikwerke.

Jacques Besson hat sogleich seine Absicht ausgesprochen, gegen das gegen ihn gefällte Todes⸗Urtheil Cassation einlegen zu wollen.

O Paris, 31. Dez. Es scheint nun ausgemacht zu seyn, daß die Session mit einer Thron⸗Rede eröffnet werden wird. Wer daran noch zweifeln sollte, der braucht nur die halbamtliche Erklä⸗ rung, welche das Kabinet gestern Abend in den Moniteur parisien einrücken ließ, zu lesen, in welcher es heißt, daß das Kabinet am 10. Januar, d. h. den Tag nach der Eroöffnung der Kammer, auf das Büreau der letzteren den Gesetz⸗Entwurf über die Zucker⸗ Frage niederlegen werde. Wäre die Thron⸗Rede unterblieben, und hätte an deren Stelle blos ein sogenanntes exposé ministeriel stattgefunden, so wären die von der Regierung einzubringenden Gesetz-Vorschläge am nämlichen Tag und als Beilagen zu dem cxpos6 ministeriel der Kammer vorgelegt worden. Die auf den 10ten verschobene Vorlegung des Gesetz⸗Entwurfes über die Zucker Frage deutet hinlänglich darauf hin, daß am Rten der Anfang der parlamentarischen Arbeiten mit einer Thron⸗Rede eröffnet werden wird.

Die Times vom 29sten l. M., welche wir heute erhalten, ent⸗ hält eine Art amende honorable für die von Seiten der Englischen Presse gegen Herrn Lesseps, diesseitigen General⸗Konsul in Barce vha. 11“ Beschuldigungen. Vor wenigen Tagen war die verbne ehs ost Fnct s Nen sihnlichen Beispiel vorgegangen. Man whe heißt ige? ider nig in der Sprache der Londoner Blätter, 1“ 8 ernsthaften Vorstellungen, welche Graf St. Aulaire in Folge der erhaltenen Instructionen bei dem Kabinet von St. James machte. Man soll den Französischen Botschafter in London

beauftragt haben, dem Lord Aberdeen zu bedeuten, daß die freund⸗

schaftlichen Wechsel⸗Verhältnisse zwischen Frankreich und Großbrita⸗

nien kompromittirt werden dürften, wenn die Englischen ministeriellen Blätter nicht mehr Vorsicht und Mäßigung brauchen wollten. Die Diskussion über das Durchsuchungs⸗Recht habe ohnehin genug die Gemüther in Frankreich gegen England aufgeregt, um nicht befürchten zu lassen, daß, wenn die Britische Presse fortfahren wollte, das von allen übrigen Nationen von Europa durch das Organ ihrer respektiven Konsuln in Barcelona gebilligte Benehmen des Lesseps anzugreifen und anzufeinden, eine allgemeine Antipathie gegen die Englische Allianz hier zu Lande sich Luft machen könnte. Die Vorstellungen des Grafen St. Aulaire haben ihre gute Wirkung nicht verfehlt, und außerdem, daß die Britischen ministeriellen Blätter eingestehen, daß sie dem Herrn Lesseps ungerechterweise nahe treten, soll auch Lord Cowley von Lord Aberdeen die Weisung er⸗ halten haben, Herrn Guizot eine entsprechende Erklärung zu geben.

Damit scheint indessen unser Kabinet in Bezug auf Spanien noch nicht ganz zufriedengestellt zu seyn, denn da Herr Lesseps von Herrn Gutierrez, dem politischen Chef von Barcelona, öffentlich ver⸗ leumdet wurde, so verlangt mit Recht unsere Regierung, daß unserem Konsul in Barcelona eine öffentliche Genugthunng geleistet werde, welche zuerst in der Absetzung des Herrn Gutierrez und dann in der Veröffentlichung durch die Gaceta de Madrid, daß eine solche Absetzung wegen der ungebührlichen Anklagen gegen Herrn⸗ Lesseps erfolgte, bestehen soll. Das Kabinet von Madrid schien wohl geneigt,

Morning Post giebt eine f

halten haben.

und die Insurrection, wäre geglückt, so würden wir dennoch behaupten, Regierung mit der Sache gar Lesseps, nehmen nur seiner Regierung verantwortlich, hat sein Benehmen nur gegen die Spanische Regierung zu verantworten. Nach den Reden der Oppositionsblätter zu urtheilen, könnte es schei⸗ nen, als wenn es in Spanien gar keine Regierung gäbe, und als ob die Britische Regierung die Angelegenheiten jenes Königreichs zu ver⸗ Wenn man in solcher Weise in England redet, können wir uns dann wohl darüber wundern, daß die Französischen Blätter mit Eifersucht auf die Regierung des Regenten hinblicken?“ Der seine veränderte Sprache dadurch, and nöthig sey, jede grundlose Beschuldigung gegen iden, weil es mit demselben die so über⸗ aus delikate Frage wegen des Traktats gegen den Sklavenhandel zu erledigen habe

walten hätte.

Standard selbst erklärt nun daß es für Engl Frankreich möglichst zu vermeid

treffen, wenn nur beobachtet wird,

Ab⸗

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neisshatt wanzraephe zut es. htt s. Ft. .

11

London, 30. Dez.

unterzeichnet wurde.

unangenehm berührt. Chinesischen Kommissarien vorstellen wollen.

eines Französischen Admiralschiffs eingedrängt hätte.

Eine auffallende Veränderung ist plötzlich in der Sprache der ministeriellen Blätter in Bezug

zwischen Frankreich

der betreffende Französische Konsul, ist

DNänemark.

Kopenhagen, 30. Dez. (Alt. M.)

tisten haben Se. Majestät der König, nach eingezo der Dänischen Kanzlei, unterm 23sten d. M. folgende Resolution erlassen:

„Die bei Uns eingegebenen allerunterthänigsten Gesuche um freie Re⸗ ligions⸗Uebung hier im Reiche für die so wegen Abweichung ihrer Lehrsätze von der

)

meinde zu stiften, und in der erwähnten Stadt ein Bethaus für die mit den Lehren der Secte übereinstimmenden Andachtsübungen zu haben, na⸗ mentlich insoweit sie die Sakramente der Taufe und des Abendmahls be⸗ daß die Taufe immer an einem einge⸗ schlossenen Orte ausgeführt wird; auch soll es der Gemeinde überlassen bleiben, ihren Lehrer oder Vorsteher selbst zu wählen, der sich aber gleich nach der Wahl durch den Polizeimeister und Prediger in dem Kirchspiel, in welchem die Gemeinde ihre Versammlungen hält, und Bischof zu melden hat. Nr. 3. erwähnten Ausnahme meinde aufgenommen werden.

der Staats-Zeitung: Friedrichsstrasse

ImMmrv n . 3 nuenmn Hudsuꝛchuk. Srossbritanien und IJrland.

1 ond In einem Schreiben aus Malta wird über die früher schon erwähnte Einmischung des Capitains der in den Chinesischen Meeren befindlichen Französischen Fregatte „Erigone“ in die Unterhandlungen über den Friedensschluß zwischen England und China einiges Nähere berichtet. Jene Fregatte lag damals auch im Jangtsykiang, und der Capitain, nach der Schilderung ein schlauer und feiner Mann, begab sich in einem Boot nach Nanking und wußte sich bis in die Kajüte des „Cornwallis“ einzuführen, wo der Traktat 9. Sir William Parker wollte ihn nicht geradezu zurückweisen, fand sich aber angeblich durch diese Zudringlichkeit sehr Er hatte ihn später aus freien Stücken den Der Berichterstatter fragt schließlich, was wohl die Franzosen dazu gesagt haben würden, wenn unter ähnlichen Umständen ein Britischer Capitain sich an Bord

auf Frankreich eingetreten. örmliche Apologie des Verfahrens, wel⸗ ches der Französische Konsul in Barcelona eingehalten hat, und der Standard, der noch vor wenigen T. allerentschiedenste angriff, enthält heute so den, daß die Oppositions⸗Blätter noch immer bemüht sind, die Fun⸗ ken der Zwietracht Flamme anzuschüren. Das

agen jenes Verfahren auf das lgenden Artitel: „Wir fin⸗

und Großbritanien Verfahren des Französischen

suls in Barcelona ist gegenwärtig das Thema der Aufreizung; aber wir möchten fragen, was hat die Britische Französischen Konsul in Barcelona zu schaffen? Ei 1 bricht in jener Stadt aus; der Französische Konsul soll während des Aufstandes und nach demselben ein

Regierung mit dem Eine Insurrection

i ungeeignetes Verfahren einge⸗ Angenommen, dies Alles sey wahr, ja, angenommen sogar, der Französische Konsul sey das Haupt des Aufstandes gewesen, statt auf eine jämmerliche Weise zu scheitern, daß die Britische nichts zu schaffen habe.

und seine Regierung

Hinsichtlich der Bap⸗ genem Bedenken

genannte baptistische Sekte, können Augsburgischen Konfession nicht bewilligt werden; damit aber die Mitglieder des erwähnten Vereins doch keinem Gewissenszwang dadurch ausgesetzt werden, keit eines äußeren Gottesdienstes, der mit ihren genommen wird, wollen Wir folgende B.

1) Es soll den Baptisten erlaubt seyn, in Fredericia eine eigene Ge⸗

daß ihnen die Möglich⸗ Ansichten übereinstimmt, estimmungen festgesetzt haben.

bei dem Uebrigens dürfen mit der nur in Fredericia Ansässige in die Ge⸗ Ueber die Mitglieder der Gemeinde hat der Vorsteher innerhalb 4 Wochen, nachdem er gewählt ist, dem Polizeimeister und beikommenden Prediger ein vollständiges Verzeichniß mitzutheilen, wie er auch künftig zu Anfang jedes Januar⸗Monats den erwähnten Beamten und Zugangslisten zuzustellen hat, damit man zu jeder Zeit wissen könne, aus welchen und wie vielen Mitgliedern die Gemeinde besteht, wie auch Aufsicht darüber haben, daß ihre Versammlungen nicht von Jeman⸗ den besucht werden, der nicht unter die Anhänger der Secte aufgenommen ist 2) Den an anderen Orten des Reichs ansässigen Baptisten soll es erlaubt seyn, sich mit einander zu häuslicher Andacht zu versammeln und in diesen Versammlungen das Abendmahl nach ihrem Ritus zu genießen. Jedoch müssen die Baptisten, welche an solchen Versammlungen Theil zu nehmen wünschen, ehe sie sich das erstemal in denselben einfinden, den Prediger des Kirchspiels dason Anzeige machen, welchem auch in Bezug au die Verordnung vom 13. Januar 1741 über die Zeit und den Ort, wo die Versammlung gehalten wird, Bericht erstattet werden muß. Eine ähn liche Anzeige haben die Betreffenden bei der Polizei⸗Obrigkeit des Ort

unten unter

ünschene weisli 1 sj en Brandschaden in recht⸗ n: wünschenswer , erweislich bei dem entstandenen Bra Post, zu hahen: 1 B. en ei⸗Obrig Ortt schenswerth mache.“ ; einzugeben, damit auch diese darauf sehen kann, daß keine Andere als di

zu 5 pro Cent veranschlagt 5426 Thlr. 20 Sgr. 4 Pf. v 1““ beträgt. 1 Neustadt, den 26. November 1842. Königl. Preuß. Landgericht.

Nothwendiger Verkauf. Land⸗ und Stadtgericht zu Trzemeszno.

Das im Mogilnoer Kreise belegene, den Peter Kunkelschen Erben gehörige Erbpachts⸗Vorwerk Ko⸗ rotkowo, abgeschätzt auf 5435 Thlr. 5 Sgr. 5 Pf., zufolge der nebst vpothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll

am 12. Juni 1843, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Dieser Ansicht beitretend, will ich von nun an alljährlich den hiesig üblich gewesenen Verkaufs⸗Ter⸗ min jedesmal am 20. Januar abhalten. Uebrigens bleibt es in jeder Hinsicht beim alten, bis zu diesem Tage wird kein Thier weggegeben, und um 2 Uhr erfolgt der Zuschlag.

Die enifernter wohnenden Geschäftsfreunde lade ich jedoch ganz ergebenst ein, sich schon am 1 8ten Abends hier einfinden zu wollen, um am 19ten sich recht ungestört das Sortiment der Böcke betrachten zu können.

Simmenau bei Constadt, Creutzburger Kreis, Pro⸗ vinz Preußisch Schlesien.

v“ ““

Rudolph Freiherr von Lüttwitz. 5165

lich zuzurechnender Schuld sich befinden. B. Derselbe muß zur Zeit des Brandschadens: 8 a) seine Realforderung au Kapital nebst Zubehör selbst oder mittelst des Versicherten bei der Bank schon schriftlich angemeldet haben und zugleich b) Seitens der Bank⸗Verwaltung unmittelbar oder mittelst des dazu speziell ermächtigten Agenten der ge⸗ dachten Entsagung zu seinen Gunsten schon ausdrücklich schriftlich versichert seyn, und dies entweder durch einen Vermerk auf dem für den Versicherten ertheilten Ver⸗ ersichungs⸗, resp. Prolongations⸗Scheine, oder durch eine besondere Urkunde. 8 C. Derselbe muß bei Verlust der aus der Ent⸗ sagung erworbenen Rechte binnen drei Monaten nach der Entstehung des Brandschadens seine Forderung an

Kapital, Zinsen und Kosten, so weit sie dann noch

1 ler 1 1 nal neben Dr. R. A. Philippi,

Abbildungen un d Beschreibungen neuer oder wenig gekannter

E11A“

mn, 3 unter Mithälfe mehrerer Conchyliologen heoeraus-

gegeben. 8 1. Bd. 1. Liesg. med. 4. mit 6 Tafeln. Preis: 1 Thlr. 10 Sgr. kolorirt 2 1 hlr. 20 Sgr. Dr. Lu d w. P feiffer, 2 SVMBOLAE AD HISTORIAM-

HELICEOROUM. c 1 a l er a. 8 8. Seh - 1 Thlr.

Theodor Fischer in Kassel.

Frankrei ch.

Paris, 31. Dez. Der Moniteur parisien meldete gester Abend, daß das Zuckergesetz am 10. Januar, also am Tage nach dert

Eröffnung der Kammern vorgelegt werden solle.

worden. Das Ministerium glaubt dadurch, daß es gleich zu Anfang der 8;G eine materielle Frage zur Sprache bringt, die Interessen eines Theils der Kammern zu erregen und den politischen Wort⸗

kämpfen vorzubeugen.

Die Unterdrückung der inländischen Zucker

Fabrication wird jedenfalls einen lebhaften Widerstand in der Kammer

finden. Ein Theil der großen Fabrik⸗Besitzer hat sich zwar bereit gezeigt⸗ die Fabrication gegen Entschädigung einzustellen; aber diese Entschädigungs⸗Frage droht ein wahrer Apfel der Zwietracht zu

Cropf gelegt werden Dieser Beschluß istt in Folge einer sehr lebhaften Diskussion im Minister⸗Conseil gefaßt”

den Herrn Gutierrez abzusetzen, aber von der öffentlichen Genug- thuung durch die Gaceta de Madrid, wie es Herr Guizot ver⸗ langte, wollte es nichts wissen. Dem Vernehmen nach, hat die Bri⸗ tische Regierung aus freien Stücken die Vermittelung zwischen beiden Streitparteien angeboten. Es heißt, der Ausweg, welchen Großbri⸗ tanien vorschlägt, bestehe darin, daß auf Veranlassung des Kabinets von Madrid irgend ein Mitglied der Cortes die Spanische Regierung über die von Herrn Gutierrez vorgebrachten Beschuldigungen gegen Herrn Lesseps zu interpelliren habe. Der Minister der auswärtigen Ange⸗ legenheiten soll dann die Tribüne besteigen, um dem Französischen Konsul volle Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Diese Art Genug⸗ thuung wäre dann noch feierlicher und öffentlicher, als die von Herrn Guizot verlangte. Alles kommt folglich darauf an, ob Espartero nach seiner Rückkehr in Madrid die Cortes auflösen wird oder nicht.

sorgt werden, und kann die B. taufe auf näheres Ansuchen erwartet werden, den Eltern oder dem Vormund gewünscht werden sollte. richt betrifft, so sollen die Eltern der allgemeinen Verpflichtung unter worfen seyn, für den Schulbesuch ihrer Kinder zu sowohl Eltern als Kinder, wenn diese das

insofern

Anhänger der Sekte daran Theil nehmen, und daß nichts vorgenomme werde, was zum Aergerniß oder zur Störung der allgemeinen Ruhe ge⸗ reichen kann. 3) Damit die Kinder baptistischer Eltern nicht des Heils beraubt wer⸗ den, gleich in die christliche Gemeinde anfgenommen zu werden, haben die Eltern, sie mögen nun in Fredericia oder anderswo ansässig seyn, innerhalb der gesetzlichen Zeit, mit Bezug auf die Bestimmungen in der Verordnung vom 30. Mai 1828, ihre Kinder taufen zu lassen ; doch kann die Taufe, insofern die Elteru sie nicht selbst zu veranstalten wünschen, durch einen für diesen einzelnen Fall von der Obrigkeit dazu bestellten Vormund be⸗ ewilligung zu ihrer Ausführung durch Haus wenn solches entweder von Was den Unter