Ministeriums zustehe, und daß es ihrem Ermessen anheimgestellt blei⸗ ben müsse, ob konstituirende oder ordentliche Cortes einberufen werden ollen, fährt die Junta von Saragossa fort: „Dies sind die 2 sätzlichen Ansichten, denen die Provinz Saragossa bereit ist, sich auf⸗ zuopfern. Ihr Entschluß ist gefaßt. Wenn Ew. Excellenz sich entschließt, der Krisis ein Ende zu machen, so wird der Segen der Völker die Beloh⸗ nung dieser denkwürdigen Handlung sein; wenn aber Ew. Excellenz, gegen den Wunsch und gegen die Hoffnung der Junta, das verweigert, was nicht verweigert werden darf, so werden die Aragonesen den Despo⸗ tismus, diese Schmach der Vernunft, überall, wo sie ihn finden, be⸗ kämpfen. Auf Ew. Excellenz beruht das Wohl und das Wehe. Wenn die Central⸗Junta zusammenberufen wird, um den öffentlichen Zustand festzustellen, so hört der Ausnahms⸗Zustand auf; wird sie nicht zusammenberufen, so bleibt der Abgrund offen stehen, und eine schwere Verantwortlichkeit wird diejenigen treffen, die ihn, obgleich sie die Macht dazu in Händen hatten, nicht zu schließen verstanden oder nicht schließen wollen. Saragossa, den 11. August. Der Vice⸗Prä⸗ sident Jose San Gil y Heredia, der Secretair Francisco de Paula Osenalde.“ Man übersehe nicht, daß dies Dokument vor dem Bekannt⸗ werden der Volljährigkeits⸗Erklärung in Saragossa abgefaßt ist, in deren Folge die Erklärungen der Junta ohne Zweifel noch stärker ausgefallen sein würden. Aus dem Phare des Pyrenses sehen wir, daß die Junta von Saragossa mit der Audiencia der Hauptstadt von Aragonien zerfallen ist, und daß sie den Vorsitzenden und vier Bei⸗ sitzer dieses Gerichtshofes aus eigener Machtvollkommenheit abgesetzt hat. Der Präsident der Audiencia soll sogar ins Gefängniß ge⸗ worfen sein.
In mehreren anderen Provinzial⸗Hauptstädten geht es bereits fast eben so wild her, wie in Barcelona und in Sara ossa. So namentlich in Oviedo, der Hauptstadt von Asturien, und in Granada. In Oviedo hat die gemäßigte Partei bei einer Erneuerung der Junta
n den durch Commissaire vorgenommenen Wahlen einen so entschei⸗ denden Sieg davongetragen, daß die Exaltirten darüber in Harnisch gerathen sind, und die Stadt mehrere Tage lang in einem Zustande der vollständigsten Anarchie erhalten haben. Der Aufruhr ist freilich für den Augenblick beschwichtigt, aber die Ruhe der Gemüther ist keinesweges wiederhergestellt. In Granada sind die Exaltirten und die Christinos sogar in voller Sitzung der Junta mit einander ins Handgemenge gerathen, und zwar bei Gelegenheit der Frage, ob die Idee der Central⸗Junta von Granada aus zu unterstützen sei oder nicht. Drei erxaltirte Mitglieder der Junta sind durch die Argumente ihrer Kollegen von der Gegenpartei dem Wundarzte in die Hände geliefert worden. Rührender Beleg der Eintracht und der Versöhnung, mit der die Gegner Espartero's so laut prahlten!
““ v 8 &△ Lissabon, 13. Aug. Die portugiesische Regierung hat theils aus Furcht, mit der jetzigen Regierung zu Madrid in Unan⸗
nehmlichkeiten zu gerathen, theils, wie es scheint, auf den Rath des französischen Geschäftsträgers definitiv sich geweigert, Espartero
seinem Range als Regent gemäß auf portugiesischem Boden zu em⸗ pfangen, und da Espartero seinerseits sich nicht dazu herabließ, als bloßer Privatmann behandelt zu werden, so blieb er an Bord des „Malabar“, von welchem er auf das von Malta und Cadix ange⸗ kommene Kriegsdampfschiff „Prometheus“ überging, auf welchem er die Ueberfahrt nach England macht. Nur Graf das Antas, der mit ihm von dem spanischen Bürgerkriege her, in welchem der Graf die portugiesische Hülfs⸗Legion befehligte und dabei mit Espartero, dem damaligen Ober⸗General, in nähere Berührung kam, so daß sich ein vertrauteres Verhältniß zwischen Beiden ge⸗ staltete, machte ihm an Bord des englischen Schiffes von Seiten der portugiesischen Notabilitäten Besuch. Die englischen Kriegsschiffe be⸗ zeigten ihm stets die seinem Range entsprechenden Ehrenbezeigungen,
Auch der englische Gesandte, Lord Howard de Walden, hatte ihm nehrere Besuche gemacht. Die französische Schiffs⸗Division aber
nahm von seiner Anwesenheit nicht die geringste Notiz. Es heißt,
die spanische Regierung habe die portugiesische um Abberufung des
Ritters de Lima, jetzigen portugiesischen Gesandten zu Madrid, aus
dem Grunde ersucht, weil derselbe zu entschieden zu Gunsten des
Herrn Mendizibal bei der Vertheidigung von Madrid gegen die Ge⸗
nerale Aspiroz und Narvaez Partei genommen habe. Ich werde
Ihnen morgen weitere Details folgen lassen.
vWb8
Athen, 10. Aug. Die Regierung hat neuerdings 500,000 Drachmen als Interessen für die Anleihe an das Haus Rothschild in Paris abgesendet. Die griechischen Journale fahren fort, den Haß der Griechen gegen die Bayern anzufachen, und es ist in Nauplia zu ernstlichen Reibungen zwischen beiden gekommen. 11“ ““
. Paris, 23. Aug. Heute ist die Nachricht von dem Tode der Gemahlin des Er⸗Präsidenten Boyer von Haiti eingetroffen, der am 22. Juli zu Kingston auf Jamaika erfolgte, wo der General sich noch immer befindet. Die Berichte aus Haiti selbst reichen bis zum 24. Juli. Zu jener Zeit war der General Herard von seinem Zuge
zur Besichtigung des nördlichen, ehemals spanischen Antheils der Insel nocch nicht zurück in Porte au Prince. Man glaubte, daß die Ein⸗ setzung einer bleibenden Regierung nicht vor dem Dezember, vielleicht erst Januar, stattfinden kann. Unter allen für die Präsi⸗ dentschaft genannten Kandidaten hat Charles Herard sicher die meiste Aussicht, gewählt zu werden. Am 22. Juli, also zwei Tage vor Abgang der letzten Nachrichten, war der General Voltaire, eines der fünf Mitglieder der provisorischen Regierung, mit Tode abgegangen. Von allen Seiten wurden Vorschläge und Entwürfe gemacht, um eine volksthümliche Regierung mit liberalen Institutionen zu begründen, und wenn dabei viele utopistische Pläne zu Tage gefördert wurden, so kam doch auch mancher gute Gedanke, der praktisch sich bewähren dürfte, zu Tage, so daß aus diesem Wettstreit der Ideen am Ende doch noch etwas Gutes für den Staat hervorgehen kann. Zu wundern ist nur, wie ein Volk in dem Kultur⸗Zustande wie die Haitier, das so eben erst und so plötzlich von dem reinsten Militair⸗Despotismus zu einer freieren Bewegung übergegangen ist, sich so leicht darein ndet, ohne daß ernstliche und heftige Zuckungen als Nachwehen des “ Zustandes sich fühlbar machen. In manchen Distrikten ha⸗ ben seit der Revolution, welche Boyer stürzte, gar keine Behörden mehr bestanden, und von einer Verwaltung, von einer Aufsicht konnte daher dort keine Rede sein. Dessenungeachtet ist im Ganzen fast über⸗ all Ordnung und Ruhe aufrecht erhalten worden.
—
Handels⸗- und Börsen-Uachrichten.
Breslau, 26. Aug. (Schl. Z.) Die Aerndte von Raps und Winterrübsen ist nun bereits in der ganzen Gegend vorüber; durch den häufigen Regen ist der Saamen in diesem Jahre sehr feucht ein gebracht dickschälig und zähe, so daß nicht allein mehr als 10 pCt. an Quantitã
8 1— “ uX““
bis zum Verbrauch eintrocknen werden, sondern auch die Qualität dermaßen schlecht und arm an Oel ist, daß mehrere Mühlen, die bereits zu arbeiten ansingen, wieder aufhören mußten, weil der zähe, teigartige Saa⸗ men sich nicht verarbeiten ließ, und sie, müßte es forsch gehen, 5 Scheffel Raps zum Centner Oel brauchen würden. Was die Production dieses Artikels im Allgemeinen betrifft, so kann man, so viel man jetzt im Durchschnitt zusammengestellt hat, nur wissen, daß für die Ausbeute in diesem Jahre höchstens ½ à in Verhältniß zum vorigen Jahre zu rechnen ist. Denn, obwohl die Aerndte eigentlich recht gut genannt wer⸗ den kann, so kann sich dies doch nur auf das Gesäete beziehen; beinahe die Hälfte der Felder konnte aber im vorigen Herbste wegen Mangel an Regen nicht bestellt oder mußte umgepflügt werden, so daß bekannte grö⸗ ßere Dominien, die voriges Jahr 1000, 1500 und 2000 Scheffel ein⸗ ärndteten, dieses Jahr nur circa 400, 800 und 1100 Scheffel gewonnen. Die Sommersaat ist bei uns unbedeutend, so daß sie keinen Einfluß hat. Die Spekulanten haben daher nicht unrichtig gehandelt, wenn sie schon im Juni auf Lieferung Raps zu 90 à 92 Sgr. pro Scheffel kauften, da man hier in Schlesien weniger auf Börsenspiele und mehr auf wirkliche Erfah⸗ rung und Thatsachen bauet; allein die Nachrichten von Stettin und Ber⸗ lin stellten die Sache anders; dort wird Oel 3 à 1 Rthlr. billiger als hier ausgeboten, wonach Raps hier ohne wirllichen Grund bis 85 à 87 Sgr. zurückging, indem man befürchtete, daß die⸗ ses Jahr gar keine Ausfuhr stattfinden werde. Diese Befürchtung ist unseres Crachtens ganz ungegründet; denn da, wie man vermeint, auch in anderen Provinzen die Aerndte nur unter mittelmäßig, und am Ende auch, wie hier, ölarm ausfallen wird, so muß doch über kurz oder lang mancher Wispel von uns hinkommen. Bliebe alle Waare hier, so dürften wir zuletzt, wenn auch nicht Mangel, jedenfalls keinen Ueberfluß an Saa⸗ men haben, um so mehr, da ja selbst voriges Jahr, wo eine überaus reichliche Aerndte war und viele tausend Wispel für auswärts ge⸗ kauft, zuletzt doch wieder (selbst vom Schiffe) sowohl in Bres⸗ lau als Oderunterwärts wieder abgeladen und zum Verbrauch in unserer Provinz verwendet wurde. Hierzu kommt noch, daß jetzt durchaus kein Bestand vom vorigen Jahre verblieben ist, wo hingegen im vorigen Jahre mehrere Tausend Centner verschiedener Oel⸗ und Thran⸗Gattungen vom Jahre 1841 übrig blieben, und glauben wir nicht voreilig zu behaup⸗ ten, daß, wenn zuletzt sich noch irgendwo Ausfuhr für Oel oder Saamen aus unserer Provinz herausstellen würde, wir den Centner Rühöl um 1 à 2 Rthlr. höher bekommen müßten. Für jetzt sind zu 86 à 87 Sgr. pro Scheffel Raps in kleinen Posten mehr Nehmer als Abgeber; Rüböl 11 ¾ à 11 ½⅝ Rthlr. augenblicklich zu haben.
** Frankfurt a. M., 25. Aug. In den ersteren Tagen dieser Woche zeigte sich, auf die besseren Course aus Amsterdam, an unserer Börse größere Kauflust in den holländischen Fonds, wodurch dieselben hö⸗ her gingen. Man überläßt sich der Hoffnung, daß die zweite Kammer der Generalstaaten das zur nachhaltigen Kräftigung des Einnahme⸗Budgets vom Finanz⸗Minister vorgelegte Einkommensteuer⸗ Gesetz annehmen werde, und argumentirt, daß die Vorlage, nach der Ablehnung des Konvertirungs⸗ Gesetzes, nicht gewagt worden wäre, würde das Ministerium nicht der An⸗ nahme sicher sein. Dieses Argument ist aber nicht logisch richtig. Die Vorlage des Einkommensteuer ⸗ Gesetzes geschah, weil man kein besseres Mittel zur Hebung der Finanzen finden konnte, seine An⸗ nahme ist noch ungewiß. Gestern und heute trafen auch niedri⸗ gere Course von Amsterdam ein und die holländischen Fonds gingen natürlich auch hier zurück. Integrale auf 52 ½. In den letzteren Tagen waren von den österr. Effekten namentlich die Lotterie⸗Anlehen — wie über⸗ haupt alle Partial⸗Loose — zu besseren Coursen begehrt, blieben aber heute niedriger. Ueberhaupt war die Börse heute allgemein etwas flau. Die spanischen Ardoins sind momentan stationair, da man nicht weiß, was aus der speziellen Insurrection in Barcelona werden wird. Die portugiesi⸗ schen 2 ½ pCt. halten sich gut, eben so die Taunusbahn⸗ Actien, die heute 345 ½ Fl. blieben. Die Frequenz der Taunus⸗Eisenbahn ist in diesem Monat sehr stark, stärker als im August v. J. und das das T ampfboot L eopold be⸗ troffene Unglück dürfte in nächster Zeit die Konkurrenz der Lokal Dampsschifffahrt zwischen hier und Mainz fuͤr die Taunus⸗Eisenbahn schwächen. Das Geld ist gestern und heute an unserer Börse weniger abondant, der Diskonto auf 3 ½ pCt. gestiegen. Auf das gestrige stürmische Wetter haben wir heute wieder wahre Sommerhitze, und es kann das noch auf dem Felde stehende Getraide trocken eingebracht werden. Man hatte aber vergebens erwartet, daß heute der Brodpreis abermals niedriger gehen werde. — Bereits sind schon Meßfremde in größerer Zahl eingetroffen, doch läßt es sich noch schwer sagen, wie die am 30sten d. beginnende Messe ausfallen werde.
Paris, 23. Aug. Während der ganzen Dauer der heutigen Börse waren die französischen Renten stark angeboten. Es hieß, Prim habe mit der obersten Junta sympathisirt, und diese sich mit Gewalt wieder in den Besitz ihrer ganzen früheren Autorität gesetzt. Ferner wurde behauptet, Narvaez sei mit dem Ministerium in Streit gerathen, weil dieses Herrn Olo⸗ zaga zum Botschafter in Paris ernannt habe, welchen Posten Narvaez, nach der Uebereinkunft der Königin Christine mit der französischen Regierung für den Grafen Toreno in Anspruch genommen habe. — Auch hieß es, daß die Regierung gestern Abend auf telegraphischem Wege aus Barcelong die Nachricht erhalten habe, daß in dieser Stadt, in Folge einer Kollision Blut geflossen sei, und die Exaltados die Oberhand behalten hätten; Prim habe die Befehle der provisorischen Regierung, gegen die Junta mit Strenge zu verfahren, ohne Vollzug gelassen und man vermuthe sogar, daß er der neuen Bewegung durchaus nicht abhold sei. — Es sollten Briefe aus Madrid vom 16ten eingelaufen sein, des Inhalts, daß Cadix, in Folge der Unbe⸗ sonnenheit einiger Ayacuchos in Belagerungs⸗Zustand erklärt worden wäre.
Stand der Rente: 5proc. 122.70. 3 proc. 81. 20.
London, 21. Aug. Die Witterung ist fortwährend sehr schön und die Aerndte geht rasch von statten. Von Weizen hatten wir diesen Morgen eine bedeutende Zufuhr aus den benachbarten Grafschaften, größ⸗ tentheils von neuem Gewächse. Obgleich die Qualität etwas verschieden fiel, so war sie doch im Allgemeinen viel besser als die früͤher erhaltene, und aus Esser waren selbst mehrere sehr schöne Parteien am Markte. Das Geschäft ging anfangs sehr träge, und um nur einigermaßen aufzuräumen, mußten die Eigner sich zu einer Erniedrigung von 4 a 5 S. für vfne und von 2 a 3 S. für alte Waare gegen die Preise vom vorigen Montage bequemen. — In fremdem Weizen ging kaum das Geringste mn, und die wenigen Detail⸗Verkäufe fanden zu 2 a 3 S. niedrigeren Preisen statt. Nach Weizen in Bond zeigte sich nicht die mindeste Frage. — Einige lleine Posten neuer Malz⸗Gerste von guter Qualität fanden Nehmer zu. 33 a 35 S. Mahlsorten müssen 1 a 2S. niedriger notirt werden. — Die Zu⸗ fuhr von Hafer war sehr mäßig; demungeachtet waren, bei der geringen Nachfrage, die Preise eine Kleinigkeit niedriger. — Bohnen 1 a 818 bil⸗ liger und schwer zu begeben. — Erbsen, bei gleichem Abschlag, ohne Nehmer.
(H. N. Z.) Die Getraidepreise variiren hier jetzt sehr und werden sich auch wahrscheinlich bis zur vollkommenen Beendigung der Aerndte nicht feststellen. So z. B. hat man am Freitage für neuen Roggen 5 ½ Rbthlr. und am Sonnabend bei starker Zufuhr nur 4 ½ Rbthlr. bezahlt. Die Qualität ist übrigens vorzüglich. Wir haben die⸗ ses Jahr eine ausgezeichnete Raps⸗Aerndte. Den Preis kann man zu 9 Rbthlr. annehmen.
Kopenhagen, 22. Aug.
rpE Auswärtige Börsen. 1114“A4“*“
Amsterdam, 24. Aug. Niederl. wirkl. Sch. 53 369. 5 % do. 100 7%. Kanz-Bill. —. 5 % Span. 18 4 3 % do. 26 ⅛. Pass. 4 ¼. Ausg. —. ph.. —. Preuss. Präm. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 109 ½. 4 % Russ. Hope 90 ½.
Antwerpen, 23. Aug. Zinsl. 5. Neue Anl. 18 ½. Hamburg, 26. Aug.
Bank-Actien 1655. Engl. Russ. 112 ½. Paris, 23. Aug. 5 % nente fin cour. 122. 70. 3 % Rente fin cour. 81. 20. 5⁰% Neapl. au compt. 107.
5 % Span. KRente —. Pass. 45⅛. 1 Actien 1631. Anl. de 1834 144. de 1839 114 ½.
Bank-
1“ v1“6“ H 11141414.4“*“ ttsch illteni
“ 12efia 8. 1 1 ve114“ n SPMant mamee
E““
Pr. Cour. Brief.] Geld. [Gem.
Berliner Börse. Den 28. August 1843.
Pr. Cour. Brief.] Geld.
Actien. V 8
EEEVV
155 8 — 104 168 167 104 135 ¾ 104
103 102
Brl. Pots. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Mgd. Lpz. Eisenb. ’ do. do. Prior. Obl. 102 ½ Brl. Anh. Eisenb. 103 ¾ do. do. Prior. Obl. 48 —Düss. Elb. Eisenb. 102 ¾¼ do. do. Prior. Obl. 107 Rhein. Eisenb. 101 ¾ do. do. Prior. Obl. 4 96 Brl. Frankf. Eisb. 5 127 do. do. Prior. Obl. 4 — Ober-Schlesische Eisenbahn. 4. V rl.-Stet. E. Lt. A. — —
2 2107 [do. do. do. Lt. B. — 7 1
St. Schuld-Sch. Pr. Bngl. Obl. 30. Präm Sch. d. Seeh. Kur- u. Neumärk. Schuldverschr. Berl. Stadt-Obl. Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr. Grossh. Pos. do. do. do. Ostpr. Pfandbr. Pomm. do. Kur- u. Neum. do. Schlesische do.
104 ¼ 103 ⅔
—KE
136 ¼ 104 ½ 82½ 94 78
[2
58
ʃ—
103 103 102 ¾ 1013 114½ 117 ⅔
117½ 118
Gold al marco. Friedrichsd'or. And. Gldm. à 5 Th. Disconto.
2 13 12 HMagdeb.-Halber-
3 4
städter Esenb. 4
3
—
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Frequenz in der Woche vom 20. bis incl. 26. 7190 Personen.
August 1843
Berlin-Frankfurter Eisenbahn. In der Woche vom 20. bis 26. August 1843 sind auf der Berlin-
Frankfurter Eisenbahn 5717 Personen befördert worden.
Angekommene Fremde.
König von Portugal. Kaufleute Alf. Reinck aus Elbing, Phil. Edzardi und O. Rix aus Stettin. Bau⸗Conducteur Kaplick, nebst Gemahlin, aus Stettin. Frl. Schmieder, Rentiere, aus Stettin. Landrath von Haas und Stud. von Haas, aus Herzfelde i. d. Ucker⸗ mark. Apotheker Jahn aus Neudamm. Kaufmann J. G. Medberg aus Stockholm. Kaufmann J. Bofinger aus Pforzheim. Fabrik⸗ besitzer Goetz, nebst Gemahlin, aus Neudamm. Kaufmann Petersen aus Stralsund. Gutsbesitzer Zermer aus Danzig. Kaufmann Rusch aus Breslau. Particulier Benewitz aus Graudenz. Oekonom Brück⸗ mer aus Köslin. Stud. jur. von Eberlein aus Halle.
Rother Adler (Kölnischer Hof). Zimmermann, Hüttenmeister,
und Frau Ober⸗Hüttenmeister Zimmermann, nebst Tochter, aus und Schneider aus Düben.
Rothenburg. Particuliers Wilcke Assessor Schneider aus Büren. Apotheker Aubert aus Frank⸗ furt a. d. O. Kaufmann Meister aus Stettin.
Hotel Stadt London. Kaufmann Gollmick aus Stettin. Parti⸗ culier Nonnberg aus Güstrow. Gutsbesitzer Tannfeldt aus Birn⸗ baum. Aktuarius Fecht aus Posen. Amtmann Sommer aus Alten⸗ burg. Studiosus von Sulkowski aus Breslau. Fabrik⸗Besitzer Meißner aus Königsberg in Pr.
Hotel de l' Europe. Frau Räthin Schaus, Particulier J. Schaus, Gesellschafterim H. Wohlfrath, sämmtlich aus Weimar. Fräulein M. Wegener aus Kremmen. Particulier J. Rothe aus Kolberg.
Hotel de Saxe. Vidgen Povah, Professor an der Universität zu Cambridge, aus Cambridge. Dahrenstädt, Feldjäger im reitenden Corps, aus Neustadt⸗Eberswalde. Banquier Pototzki aus Breslau. Jurist Baron von Borstell aus Hamburg. Kaufleute Loreck aus Königsberg in Pr., Wolff aus Stettin, und Ferko aus Leipzig. Par⸗ ticulier Schayer aus Vandiemensland.
Hotel de Prusse. Major a. D. von Göcking, aus Königsberg in Pr. Gutsbesitzer A. Bennecke aus Magdeburg. Amtmann H. Brüge⸗ mann aus Egeln.
König von Preußen. Kaufleute Maußner und Falk aus Magdeburg.
Hotel de Roöme. Se. Excellenz der General⸗Lieutenant, Graf Bran⸗ denburg, Commandeur des 6ten Armee⸗Corps, aus Breslau. Land⸗ rath von Bismark, nebst Gemahlin, aus Naugard.
Hotel de St. Petersbourg. Oberst⸗Lieutenant von Auerswald, Gräfin von Eickstedt⸗Peterswalde und Comtesse von Eickstedt⸗ Peterswalde, aus Stettin.
Meinhardt's Hotel. Oberst Lieutenant von Schachtmeyver, aus Wetzlar. Baron von Haudl, aus Prag. Königl. hannov. General⸗ Konsul Claus, aus Leipzig.
Rheinischer Hof. la Vigne, ‚Kaiserl. Königl. Hof⸗Bildhauer, nebst Tochter, aus Wien. Geh. Regierungsrath Hartmann, nebst Gemah⸗ lin, aus Marienwerder. Major Metzenthin aus Frankenstein. Ober⸗ Landeserichtsrath Sander aus Magdeburg.
Hotel du Nord. Frau Gräfin Henkel von Donnersmark, nebst
Tochter, aus Grambschütz.
Metreorologische Beobachtungen.
Abends 10 Uhr.
27. August.
Nach einmaliger
Morgens Nachmittags Beobachtung.
6 Uhr. 2 Uhr.
Luftdqruck... 338,65“ Par. 338,61 Par. 337,79 Par. Quellwärme 8,4“9 R. + 13,80 R. +† 22,2 0° R. + 16,9 ° R. Flusswürme 17,50 R. Thaupunkt... + 1 1,0° R. + 9,5⁰ R. + 11, 10 R. Bodenwärme 14,8⁰² R. Dunstsättigung 81 pcCt. 40 pct. 66 pct. Ausdünstung 0,029 Rh. Wetter heiter. heiter. bezogen. Niederschlag 0. SW. SW. Wärmewechsel + 23,7⁰
Wind SW. ¹ Wolkenzug... — SSW. — + 13,1° K.
Tagesmittel: 338,35 Par... +† 17,60 K. X† 10,60 K. 62 pcCt. sW.
Luftwärme ..
Königliche Schauspiele.
Dienstag, 29. Ang. Im Schauspielhause: Isidor und Olga, Trauerspiel in 5 Abth., von E. Raupach. (Herr Döring, vom Kö⸗ niglichen Hof⸗Theater zu Hannover: Ossip, als vorletzte Gastrolle.)
2 Mittwoch, 30. Aug. Im Schauspielhause: Der Jude. Hier⸗ auf: Der gerade Weg ist der beste. (Herr Döring, im ersten Stücke: Schewa, im zweiten Stücke: Elias Krumm, als letzte Gastrollen.)
“ 111“
Königsstädtisches Theater. .Sept. Zur Wiedereröffnung der Bühne, zum er⸗ Romantisch⸗komisches Gemälde in von Friedrich Adami. (Die Handlung theils nach Soulié und Anicet.) Vorspiel: Die Masken. Erste Ab⸗ theilung: Die Heimkehr. Zweite Abtheilung: Die Erscheinung. Dritte Abtheilung: Die Geäfften am Hofe. (Herr Theobald Bur⸗ meister, vom Stadt⸗Theater zu Köln, neu engagirtes Mitglied: den Dominique, als Antrittsrolle.) 8 b e“ Sonnabend, 2. Sept. Die Reise auf gemeinschaftliche Kosten. (Herr Beckmann wird, von seiner zweimonatlichen Urlaubsreise zurück⸗ gekehrt, hierin wieder auftreten.) Vorher: Nummer 777. ³½ Sonntag, 3. Sept. Der Verschwender. Den Druck der Theater⸗Zettel hat von jetzt ab der Buchdrucker Herr Krause, Adlerstraße Nr. 6, übernommen. “ Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. eilage
1-¹“] Be 8.
Harssbbeh int Prh Lne e. nn 1“
1
“
Freitag, 1. stenmale: Die Auferstandene. 3 Abth. und einem Vorspiele,
Aus Hinterpommern, 17. Aug. (B. A. K. Z.) Am 26sten und 27sten v. M. hielt der älteste Ser. Preußen bestehenden größeren Prediger⸗Vereine zu Trieglaff bei Greisfenberg seine gewöhnliche Jahres⸗ Versammlung, an⸗ welcher au ger 65 Predigern auch 31 Kandidaten und Laien Theil nahmen. Den Vorsitz hatten abwechselnd Prediger Textor aus Kammin und Prediger Zahn aus Kallies, das Protokoll führte Prediger Dr. Regensburg aus Schönwalde. Die Unions⸗ Angelegenheit und die Ehesache waren zu Gegenständen der Bera⸗ thung bestimmt, letztere ward zunächst vorgenommen und füllte die beiden ersten Sitzungen, deren jede mit Vorlesung biblischer Ab schnitte, Gesang, Gebet und Ansprache begonnen und geschlossen wurde. In der dritten Sitzung ward ein allgemein befriedigen⸗ der Vortrag über die Stellung der Pastoral Konferenz zur Kirche gehalten. In der 4ten Sitzung ward die Unionsfrage erörtert, wozu zwei neuere Schriften Veranlassung gegeben. Zum Schlusse der Konferenz ward noch das Ministerial⸗Reskript vom 10. Juli in Erwägung gezogen, worüber P. Textor einen ausführlichen Vor⸗ trag hielt, in welchem die Mängel und Gebrechen, welche die Aus⸗ richtung des geistlichen Amtes erschweren, ausführlich beleuchtet wur⸗ den. — Nach den Verhandlungen über das Ministerial⸗Reskript schloß P. Straube aus Wer ie letzte Sitzung mit einem Alle ergrei⸗ fenden Gebet. 8
Auslanbd. 8 Deutsche Hundesstaaten. 8S
8 Hannover. Hannover, 23. Aug. (Hamb. K.) Abreise des Königs von London, welche, englischen Blättern zufolge, schon am 17ten d. erfolgen sollte, ist noch nicht bestimmt; auch ist irrthümlich in jenen Blättern gemeldet, daß der größte Theil der Equipagen des Königs schon wieder hier angekommen sei. Vermuth⸗ lich dürfte der Monarch der auf den Llsten d. angesetzten Prorogation des britischen Parlaments noch beiwohnen wollen. Der General⸗ Major von Hattorf, vom Gefolge des Königs, ist bereits wieder hierher zurückgekehrt.
Gestern hatten wir in der Nähe von hier das Gottlob bei uns seltene, aber auch traurige Schauspiel einer Hinrichtung mit dem Schwerte. Der Gerichtete war seines Gewerbes ein Drechsler, Namens Borchers, aus dem eine Stunde von hier belegenen Dorfe Limmer: er hatte sich mit Leidenschaft der Wilddieberei ergeben und vor etwas länger als einem Jahre in der Nähe seines Wohnorts einen Königlichen Jäger, der ihn und zwei seiner Genossen auf ihrem Frevel ertappt hatte, mit vieler Grausamkeit getödtet.
DO;snabrück, 23. Aug. (Hann. Z.) Nach einer in den hie⸗ sigen Anzeigen enthaltenen Bekanntmachung ist man der von hier aus im Dezember v. J. erlassenen Aufforderung zur Bildung eines Ver eins für entlassene Strafgefangene in fast allen Theilen des Land⸗ drostei⸗Bezirks Osnabrück mit der bereitwilligsten Theilnahme entge⸗ gengekommen. Es haben sich bis jetzt 11790 Personen aus allen Ständen als Theilnehmer gezeichnet, von welchen 815 zu blos thä⸗ tiger Beihülfe, 239 zu thätiger Beihülfe und zu Geldbeiträgen, und 125 blos zu Geldbeiträgen bereit sind. 342 Rthlr. 6 gGr. sind als jährliche fortlaufende und 44 Rthlr. 4 gGr. als einmalige Beiträge eingezeichnet worden. Da unter so günstigen Umständen der förm⸗ lichen Konstituirung des Vereins nichts im Wege steht, so haben die Unternehmer zu einer am 21. September d. J. hier abzuhaltenden General⸗Versammlung eingeladen, um einen Vorstand des Vereins zu wählen und die vorläufig angenommenen Statuten, nach vorgängiger Revision, festzustellen. “
Die
Schweden und Uorwegen.
Stockholm, 18. Aug. Hier eingegangenen Nachrichten zu⸗
folge, hat am 11ten ein von starkem Gewitter begleitetes Hagel⸗ schauer in weniger als einer halben Stunde die Getraidefelder von 24 Dörfern und einzelnen Höfen in Upsala⸗Lehn verwüstet. Die Hagelstücke hatten zum Theil die Form und die Größe einer Birne von einem Zoll im Durchmesser und wogen 18½ Loth. Junge Gänse wurden erschlagen und das Vieh auf den Feldern sprang mit blutigem Rücken umher, als ob es toll wäre. Die Untersuchungen haben erge⸗ ben, daß 170 Höfe ohne Aussaat für nächstes Jahr, ohne Roggen zu Brod, ohne Gerste zu Bier und ohne Futter für das Vieh wäh⸗ rend eines ganzen Jahres sind. Gestern Abend um 10 Uhr hat in der Nähe von Stockholm eine Kollision zwischen den Dampfböten „Scandia“ und „Neptun“ stattgefunden, wobei letzteres beschädigt wurde und einer der Heizer ins Wasser siel und ertrank. Keines von den beiden Dampfböten war mit Laternen versehen.
Wheaton über das Durchsuchungs⸗Recht.
Enquiry into the validity of the british claim to a Right of Visitation and Search of Ameri- can vessels, suspected to be engaged in the African
slave trade. By Henry Whentcenn, L. L. D. Lon-
don. John Miller IHenrietta street covent garden 1842.
(Schluß. Vergl. Allg. Pr. Ztg. Nr. 59.)
„Die von dem englischen Minister Lord Castlereagh dem ameri⸗ kanischen Gesandten Mr. Rush gemachten Vorschläge bezogen sich auf die Ertheilung der Befugniß an die Kreuzer beider Regierungen, des Sklavenhandels verdächtige Schiffe unter ihren Flaggen auf hoher See anzuhalten, zu durchsuchen, vor ein Gerichts⸗ Tribunal zur Ab⸗ urtheilung zu führen, das aus Individuen beider Nationen zusammen⸗ gesetzt wäre, und endlich den an Bord befundenen Negern die Frei⸗ heit zu geben und zu sichern. Die amerikanische Regierung verwarf den Vorschlag als unverträglich mit ihrer Constitution; doch brach Großbritanien die Verhandlungen deshalb nicht ab, setzte sie vielmehr ununterbrochen bis 1823 fort, modifizirte seinen Vorschlag dahin, daß die aufgebrachten Schiffe nicht vor gemischten Tribunalen, sondern vor den Gerichten ihres Landes unter Verantwortlichkeit ihres Kaperers gerichtet werden sollten, erklärte auf Antrieb Amerika's den Handel gesetzlich für Seeräuberei, damit er als ein solches Verbrechen durch Zustimmung aller Nationen nach und nach vom Völkerrechte erkannt würde, und erlangte auf diesen Grund 1824 endlich von der ameri⸗ kanischen Regierung wirklich einen Durchsuchungs⸗Vertrag, der auch zu London unterzeichnet, aber vom Senate dieser Macht einzelner Stipulationen wegen, im Grunde aber wegen der alten Einsprüche, verworfen wurde. Herr Wheaton führt die Verhandlungen des Zeitraums von 1818— 1824 zwischen dem britischen Bevollmächtigten
. [ES52828582 enstag den 29sten Au
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Sir Stratford Canning und dem amerikanischen Minister John Quiney Immunität ihrer eigenen bona üide amerikanischen Schiffe gesichert
Adams weiter aus; wir haben hier nur kurz mit Uebergehung der nationalen Gründe die Rechtsmotive festzustellen, welche die amerika- nische Regierung für die Unzulässigkeit eines Vertrags hatte, wonach amerikanische Schiffe von fremden Kreuzern angehalten, durchsucht und vor fremde Gerichte geführt werden sollten.
Die den Marine⸗Offizieren beider Mächte zu verleihende Gewalt, Handelsschiffe der anderen zu durchsuchen, wegzunehmen und zur Ab⸗ urtheilung in Häfen zu führen, wenn auch noch so beschränkt, setzt doch durchaus zwei gewisse Gerichtshöfe voraus, wovon der eine in den auswärtigen Besitzungen, den Kolonieen, jeder dieser Mächte sei⸗ nen Sitz haben muß. Ohne diese Cinrichtung ist das zugestandene
Durchsuchungs⸗Recht ein Zeichen der Abhängigkeit von England; da aber die Vereinigten Staaten keine Kolonieen weder an der Küste Afrika's noch in Westindien haben, so kann einem solchen Vorschlage keine Folge gegeben werden. Ferner haben die Vereinigten Staaten die ganze Justizgewalt in die Hände des obersten Gerichtshofes zu Washington oder in solche untergeordnete Gerichtshöfe gelegt, die der Kongreß einzurichten für gut findet. Die Richter dieser Gerichtshöfe sind unabsetzbar, außer in Folge von Anklage und Ueberführung be⸗ gangener Verbrecher. Es ist daher zweifelhaft, ob die Föderal⸗Re⸗ gierung die Macht besitzt, einen Gerichtshof einzusetzen, der ihre Strafgesetze über die Gränzen des Territoriums der Union hinaus⸗ trage, einen Gerichtshof, der theilweise aus fremden Richtern bestehen soll, welche nicht nach den Gesetzen der Unionsstaaten in Anklage⸗ zustand wegen begangener Verbrechen versetzt und durch Richterspruch ihres Amtes entsetzt werden können, und der endlich nach den Ge⸗ setzen der Vereinigten Staaten ohne Appellation an den obersten Ge⸗ richtshof zu Washington entscheiden soll. Eben so kann die amerika⸗ nische Regierung auf solchen Vertrag nicht eingehen, der die Freiheit der in den aufgebrachten Schiffen befundenen Neger stipulirt; denn würden ihr dieselben als freie Menschen übergeben, so könnte sie sie ohne ihre ausdrückliche Einwilligung zu keinerlei Arbeit und Dienst anhalten. Die Schwarzen in Amerika sind den Munizipalgesetzen der einzelnen Staaten unterworfen; die Central⸗Regierung kann daher in den Sklavenstaaten, die jene nur als Sklaven aufnehmen möchten, eben so wenig ihre Freiheit verbürgen, als sie in den freien Staaten die geringste Kontrole über sie auszuüben vermag. Endlich, und das ist mit der Hauptgrund, kann die Regierung keiner fremden Macht die Gewalt einräumen, das Durchsuchungs⸗Recht ohne Verantwortlichkeit zu üben, da sie selbst keine Gewalt besitzt, für welche sie direkt oder indirekt nicht verantwortlich wäre. Ein amerikanisches Kriegsschiff hat nicht die Befugniß, ohne den Civilrichtern dafür verantwortlich zu sein, ein solches Recht gegen ein Handelsschiff auszuüben, und was die amerikanische Regierung ihren eigenen Schiffen nicht gestatten kann, das kann sie unmöglich Offizieren einer fremden Macht einräu⸗ men. Wird aber die Verantwortlichkeit der fremden Offiziere zur Grundlage eines solchen Vertrags gemacht, wie es die britische Re⸗ gierung zugleich mit der Modification, daß die aufgebrachten Schiffe nur den eigenen Landesgerichten überliefert werden sollten, nach gab, und solche Grundlage mit den nöthigen Vorkehrungen gegen Mißbräuche versehen, so sinkt das ganze Recht praktisch zu einem bloßen Scheinrecht, dessen Stipulation in einem Vertrage die unnütze Aufopferung eines großen und kostbaren Prinzips, das der Freiheit der Meere, bezeichnen aber nicht den Zweck, für Erreichung dessen es aufgegeben ist, herbeiführen würde. Das war die Rechtsstimme des amerikanischen Volkes, die, unterstützt durch das eigennützige Geschrei der südlichen Sklaven⸗Staaten, der Senat 1824 durch die Verweige⸗ rung der Ratification des damals abgeschlossenen Vertrages aus⸗ drückte.
Die britische Regierung kam indessen noch nicht sogleich zur Erkenntniß der Unmoöͤglichkeit, von den Vereinigten Staaten einen Durchsuchungs-Vertrag zu erlangen. Zwar ruhten die Verhand⸗ lungen darüber wohl läͤnger als ein Jahrzehnt, doch nach Abschluß der Conventionen mit Frankreich von 1831 und 1833 wurden sie mit desto größerem Eifer aufgenommen. Aber die amerikanische Regie⸗ rung koͤnnte auf die neuen Anträge nichts anderes erwiedern, als was sie früher dagegen erhoben hatte: das Durchsuchungsrecht ist ein verhaßtes Kriegsrecht und die Regierung kann dasselbe in Frieden nach der Constitution fremden Offizieren über amerikanische Bürger nicht einräumen. Als Lord Palmerston darauf Miene machte, zu der alten gefährlichen Doktrin Sir W. Grants von 1811 zurückzukehren, drohte der mit der größten Bitterkeit geführte Prinzipienstreit der Diplomaten in einen unseligen Krieg zwischen beiden Ländern aus zugehen, und nur mit dem Sturze des Whig⸗Kabinets und der ge⸗ mäßigteren Politik der nachfolgenden Tories wurden die freundlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern wiederhergestellt.
Was ist es nun, das Lord Aberdeen in dieser Frage aufstellt? Er will das, was als ein gewöhnliches Verfahren aller Seemächte gegen verdächtige Fahrzeuge anf hoher See beobachtet wird, inner⸗ halb gewisser Längengrade zur Unterdrückung des Sklavenhandels als ein förmliches Recht von Nord⸗Amerika England zugestanden wissen. Er verzichtet auf alles Durchsuchungsrecht, das ohne Ver⸗ trag im Frieden nicht bestehen kann, und beansprucht für englische Kreuzer nur ein Besuchsrecht gegen Schiffe unter amerikanischer Flagge, um dieselben bona fide als amerikanische Fahrzeuge zu konstatiren; er beansprucht nicht die Einräumung der Befugniß, die amerikanischen Munizipal⸗Gesetze gegen den Sklaven⸗Handel zu vollziehen oder die Freiheiten amerikanischer Bürger zu beschränken, sondern nur das Recht, in gewissen Zonen, wo Sklaven⸗Handel getrieben wird, ver⸗ dächtige Schiffe unter der Unions⸗Flagge anzuhalten und nach ihrem Berechtigungs⸗Scheine zur Führung der aufgesteckten Flagge zu fragen. Weisen sich solche Schiffe, bemerkt Lord Aberdeen ausdrück⸗ lich, bona fide als amerikanische aus, so soll der britische Kreuzer durchaus kein Recht haben, dieselben, auch wenn sie mit Sklaven angefüllt sind, in der Fortsetzung ihrer Reise zu hindern; fehlen ihnen aber die Beweise, so können sie natürlich keinen Anspruch auf den Schutz der aufgesteckten Flagge machen, und werden nach irgend einem Vertrage, den Großbritanien mit allen bedeuten⸗ deren Mächten der Erde abgeschlossen, durchsucht und wenn schuldig befunden, mit Beschlag belegt. So beansprucht Lord Aberdeen gar nicht das Recht, amerikanische Schiffe zu besuchen, sondern nur entwe⸗ der britische Fahrzeuge oder Fahrzeuge derjenigen Mächte, welche Großbritanien ein Durchsuchungsrecht zugestanden haben, oder endlich außer dem Gesetz stehende Seeräuber, welche alle, um ihr verbreche⸗ risches, von den Staaten, denen sie angehören, verpöntes Gewerbe zu bedecken, die Zuflucht zu der Unions⸗Flagge genommen haben.
Man erkennt, wenn man diesem Antrage Lord Aberdeen's den Grundsatz des Seerechts unterlegt, daß das Meer allen Nationen ge meinschaftlich gehört und deshalb jede auf demselben gegen ihre Ver⸗ brecher nach ihren Gesetzen verfahren, d. h. so verfahren kann, daß sie die Rechte einer anderen Nation nicht verletzt — wie es heißt: sic utere tuo, ut non alienum laedas — man erkennt, sagen wir, daß für die Ablehnung eines auf solchen Antrag basirten Vertrags
die Vereinigten Staaten keinen gültigen Rechtsgrund aufzustellen haben.
Denn sie können allein von Rechtswegen veklangen, daß ihnen die
sein soll; aber nicht den Kreuzern anderer Mächte das Recht bestreiten, die Schiffe ihrer eigenen Nation anzuhalten und zu durchsuchen, wenn⸗ gleich dieselben die Flagge der Vereinigten Staaten aufgesteckt haben, die in diesem Falle wirklich weiter nichts ist, als, wie sie einmal Lord Palmerston nannte, ein Leinewandfetzen. Die Immunität der bona de amerikanischen Schiffe ist aber offiziel zugesichert und falls dennoch Mißbräuche vorkommen sollten, die schleunigste und vollkommenste Entschädigung versprochen. 8 1
„Herr Wheaton vertritt in seiner Schrift die Ansicht seiner Re⸗ gierung und spricht für die Unzulässigkeit der Anerkennung des von Lord Aberdeen gestellten Antrages als ein Recht, aber er erweist diese Unzulässigkeit nicht, wie uns scheint aus dem wahren Prinzipe des neuen Vorschlages, sondern aus der hineingelegten Identität desselben mit dem Durchsuchungsrecht, die er weiter aus der wahrscheinlichen Aus⸗ übung und den möglichen Folgen des Besuchsrechts deduzirt. „Man scheint’ sagt er, „hier zu versuchen (in der Note Lord Aberdeen'’s), einen Unterschied zwischen Besuchsrecht und Durchsuchungsrecht zu ma⸗ chen; nun tragen wir aber kein Bedenken, zu behaupten, daß eine solche Unterscheidung weder in den Seegesetzen der Völker, noch in dem üb⸗ f Verfahren der Admiralitätsgerichte eines Landes einen Grund hüt. Visitations⸗ und Durchsuchungsrecht ist der anerkannt technische Ausdruck, welcher stets von britischen Rechtsmännern gebraucht wurde, um das Kriegsrecht zu bezeichnen — ein Ausdruck in seinem bekann⸗ ten Sinne, gleichbedeutend dem Ausdrucke droit de visite der Juristen 8 S Wir wiederholten es, daß die Visitation, wenn sie nicht von Dur Zsuchung begleitet ist, ein eitles Schikaniren ist und eine unnütze Unterbrechung der Fahrt des Schiffes.“ „Es ist allein“, heißt es kurz vorher, „die Durchsuchung, d. i. die Prüfung der Papiere, des Baues, der Fracht, der Mannschaft, welche dem besuchenden Offizier in seinem Urtheil überzeugen kann, ob das Schiff im Sklavenhandel begriffen ist.“ Wir geben Herrn Wheaton vollkommen Recht darin, daß das Besuchsrecht nicht ausreicht, ein Schiff als ein Sklavenhandel treibendes zu konstatiren; aber das ist doch nicht der erklärte Zweck senes Rechts. Man will ein verdächtiges Schiff unter amerikanischer Fagge besuchen, um die zweifelhafte Nationalität desselben zu ermit⸗ teln, nicht um zu sehen, ob es Sklavenhandel treibt, und man will es sogleich wieder verlassen, sobald man den richtigen Paß gesehen hat. Erst dann, wenn das Schiff gar keinen oder einen falschen Paß hat, wenn es also nicht ein amerikanisches ist, kann die Durchsuchung und nach Umständen die Wegnahme eintreten. Wir sehen nicht ein, warum ein solches Recht unter bestimmten und genauen, von beiden Regie⸗ rungen genehmigten Instructionen der Kreuzer nicht eingeräumt wer⸗ den kann. Wenn aber nach der Meinung des Herrn Wheaton Be⸗ suchsrecht so viel ist, als Durchsuchungsrecht, so kann natürlich die amerikanische Regierung weder darauf eingehen, noch dulden, daß es ausgeübt werde. Die Identität der beiden Rechte, Durchsuchungsrecht und Besuchsrecht, und die aus ihrer Ausübung fließenden Nachtheile sür die Vereinigten Staaten, welche im Frieden noch größer sind als im Kriege, stellt alsdann Herr Wheaton in der Beantwortung der Frage weiter heraus: was wird mit dem Schiffe, das wirklich ein amerikanisches ist, aber von dem besuchenden Offtzier in eine der drei von Lord Aberdeen aufgestellten Kategorieen gehörig erkannt ist, näm⸗ lich 1) entweder als ein britisches Fahrzeug, versteckt unter amerika⸗ nischer Flagge und Papieren, oder 2) als ein denjenigen Staaten gehöriges Schiff erkannt ist, welche mit England Durchsuchungs⸗
Verträge abgeschlossen haben, oder endlich 3) dafür gehalten wird, was Lord Aberdeen „rechtlose Seeräuber“ nennt? Einem solchen Erkennen müssen natürlich bestimmte Kreuzer⸗Instructionen und andere Vorsichtsmaßregeln vorbeugen. Indessen wird dies Recht auch ohne Zustimmung der amerikani⸗-⸗ schen Regierung, soweit es so thunlich ist, von britischen Kreuzern ausgeübt, und auch so lange ausgeübt werden, bis jene Regierung ernstlich dagegen remonstrirt. Das ist aber bei den jetzigen sich täg⸗ lich freundlicher gestaltenden Beziehungen beider Länder nicht zu er⸗ warten; man wird in Nord⸗Amerika vielmehr nachgiebiger und fängt an, von der Behauptung der Unverträglichkeit des britischen An⸗ spruchs mit seinen Rechten allmälig abzustehen. Freilich geschieht dies nicht geradezu; aber wir glauben selbst in der letzten für diese Frage wichtigen Botschaft des Präsidenten Tyler davon eine An⸗ deutung zu finden, in welcher derselbe, nachdem er noch die Unzuläs⸗ sigkeit des beanspruchten Rechts behauptet, doch zu der Erklärung 1 gelangt, daß nach den letzten Mittheilungen der britischen Regierung dies Recht „das nur mit solchen Beschränkungen und Vorsichts⸗Maß⸗ regeln ausgeübt würde, nicht anders betrachtet werden kann als ein in Anspruch genommenes Privilegium, welches bewilligt und zurückge⸗ zogen werden kann, gemäß der üblichen Prinzipien der internationa⸗ len Courtoisie.“ Das ist zwar noch keine Anerkennung des Rechts, aber man dringt doch nicht auf eine Verzichtleistung des Anspruchs; man läßt das Besuchsrecht de facto bestehen und beschränkt sich G darauf, es de jure zu verneinen.
Elektrischer Telegraph.
Das Archiv für Eisenbahnen berichtet, daß auf der Eisenbahn von Aachen zur belgischen Gränze, deren Vollendung man binnen einigen Wochen entgegensieht, sich auch, zum ersten Mal in Deutsch⸗ land angewendet, ein elektrischer Telegraph befinde, der zum Signa⸗ lisiren zwischen dem aachener Stationsplatz und dem Maschinenhaus am Tunnel im gachener Busch dienen soll. So weit der Apparat bis
jetzt aufgestellt ist, besteht er in vier Leitungsdrähten von starkem Eisen drahte, welche von der Station aus nach dem Maschinenhause geleitet sind, und wovon je zwei eine Kette bilden, in welcher ein elektrischer Strom wirkt. Der Apparat ist so eingerichtet, daß man mittelst des elektrischen Stromes oder durch Unterbrechung desselben sehr verschie⸗ dene Zeichen geben kann, durch deren Combination sich eine ganze Reihe von Fragen und Antworten zusammensetzen läßt. Bevor ein elektri⸗ sches Signal gegeben wird, läßt man durch den elektrischen Strom eine Art Weckeruhr spielen, welche an beiden Endpunkten der Leitung zugleich in Thätigkeit kommt. Dies wird wieder auf eine ganz ein fache Weise dadurch bewirkt, daß man durch den elektrischen Strom ein Eisen, welches sehr oft mit einem dünnen Leitungsdraht umwun⸗ den ist, magnetisch macht, so daß es einen Klinkhaken anzieht, welche durch seine Bewegung am Uhrwerke den Mechanismus der Uhr in Bewegung setzt. Nachdem dieser Wecker den Signalwächter aufmerk sam gemacht hat, erfolgt erst das eigentliche Signal, welches durch die Bewegung eines Zeigers auf einem mit sechs Buchstaben versehe⸗ nen Zifferblatte gegeben wird. Die Mittheilung geschieht mit außer⸗ ordentlicher Schnelligkeit. 8