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veen liener Alte igen, welche eine Strafe erheischen, die ein Beispiel ge senen ane nd diejenigen, welche in versucht sein mochten, euch nachzuahmen.“ Nicht blos gegen den König, welcher der ihrige sei, wie wenig auch dies ihnen behagen möge, und gegen die Nation, sondern auch, und vielleicht noch direkter, haben sie strafbar gehandelt gegen die große und erhabene Versammlung, deren Mitglieder sie jetzt noch seien. Der Eid, den sie verletzt, sei nicht blos der ihrige, er sei auch der der Kammer, der ganzen französischen Deputation, der jedes ihrer Koltegen insbe⸗ ondere gewesen, sie haben sonach gegen Alles, gegen Vaterland, Krone und Kammer sich vergangen. In den Gesetzen habe die Regierung allerdings nichts vorgesehen gegen eine solche Thatsache wie die vor⸗ gefallene, die man unter allen anderen Regierungen als Verbrechen des Hochverraths, der beleidigten Maäjestät, des Attentats gegen das Vaterland qualifiziren würde. Aber eben darin liege zu sehr der Be⸗ weis der Stärke der in Frankreich bestehenden Institutionen, als daß man eine Aenderung darin wünschen sollte.

Der Verfasser bespricht nun die Vertheidigungsmittel, welche die in London gewesenen Deputirten anwenden würden. Sie seien de mauvaise foi gewesen, wenn sie beim Eintritte in die Kammer nicht ihren legitimistischen Meinungen entsagt hätten. Man habe freilich gesagt: „Die Royalisten haben in die Kammer eintreten können und sind eingetreten, kraft der National⸗Souverainetät, welche Alles unter dem gegenwärtigen Regime beherrscht; der Eid ist kein Prinzip, er ist eine Formel; die National⸗Sonverainetät ist ein Prinzip, sie beherrscht den Eid.“ Nie sei aber ein verfänglicheres und treuloseres Argument vorgebracht worden, sagt der Verfasser; wenn die Karlisten unter National⸗Souverainetät die Gewalt der Wähler verstehen, welche den Deputirten gesetzlich ihr Mandat übertragen, so sei nichts dagegen einzuwenden. Die Mehrheit der Wähler sei eine Souve⸗ rainekät bei der Wahl; aber noch habe die Kammer immer das Recht, diese Wahl selbst bei Prüfung der Wahl⸗Vollmachten umzustoßen. Allein das heiße mit Hülfe eines großen Wortes die schmachvollste aller Abdicationen, die seines Gewissens, bemänteln wollen.

Ein anderes Vertheidigungs⸗System werde vielleicht in einer gewissen Reserve bestehen. Die royalistischen Deputirten, würden die⸗ selben sagen, haben nicht die Aufgabe, der Regierung zu gefallen, sondern Frankreich zu dienen. Die Nation sei ihr einziger Richter, nur ein Prinzip erkennen sie über ihren Willen erhaben an, das der National⸗Souverainetät. Nicht die Kammer, deren Tadel oder Zu⸗ stimmung nicht die Frage bilde, sondern Frankreich habe sie zu rich⸗ ten, d. i. ihre Wähler. An diese allein könnten sie daher appelliren, nur da fänden sie Richter, überall anderwärts nur ihres Gleichen. Schicken diese Wähler sie in die Kammer zurück, so müsse wohl die die Kammer, das Ministerium und die Dynastie sie sich gefallen las⸗ sen, da sie kraft der National⸗Souverainetät zurückkämen. Auch werden die Deputirten der Rechten, wenn sie ihre Entlassung gäben und wieder gewählt würden, in der Kammer unangreifbar sein, da ihre Stellung dann alle Zweideutigkeit in derselben verlieren müßte.

Der Verfasser betrachtet ein solches Raisonnement als die kühnste Hintansetzung der Autorität der Kammer und ihrer Entscheidungen. Die fünf karlistischen Deputirten wollen so sich über die ganze Ver⸗ sammlung stellen, der sie angehören. Frankreich habe bereits über die Legitimisten gerichtet, weise sie zurück, und eitel Bemühen sei es, glauben machen zu wollen, die Nation sei karlistisch. Das erwähnte Sostem der Reserve bestehe darin, daß diese Deputirten glaubten, zu einer Thür hinaus⸗, zur anderen wieder hereingehen zu können. Doch hofft der Verfasser, dahin werde es nicht kommen; die Kammer koͤnne nicht

durch Ungestraftheit die empörenden Akte noch besiegeln wollen, deren die karlistischen Deputirten sich schuldig gemacht. Ihr Verhalten er⸗ heische eine strenge, exemplarische Zurechtweisung, und diese liege nur in einer förmlichen Ausschließung aus der Kammer, und wenn sie ja eine Entlassung annähme, so müßte dies eine definitive sein.

„Es wäre sonach dringend zu wünschen, daß die Kammer, ohne aus der constitutionellen Bahn herauszutreten, in den Stand gesetzt würde, ein Ausstoßungs-Gesetz zu erlassen; daß sie in klaren, be⸗ stimmten, kräftigen Ausdrücken die Männer, die das verspottet haben, was sie am höchsten achtet, für unwürdig erklärte, in ihrem Schoße wieder zu erscheinen. Die Kammer würde gegen sich selbst, gegen die Achtung, die sie sich und die man ihr schuldig ist, fehlen, wenn die Strafe nicht im Verhältniß stände zu der strafbaren Handlung.“

Das Land würde durch die Entfernung der wenigen Mitglieder, um die es sich handelt, höchstens einige Wortfechtereien, aber keine praktischen Staatsmänner verlieren. Die Kammern sollten dem Wun⸗ sche der wahren Freunde des Landes gemäß und um ihrer eigenen Würde willen diesen Beweis von Energie geben und so der ganzen Welt beweisen, daß der Eid, dieses Palladium der Ehre, im Schoße der französischen Nation stets heilig gehalten werde.

Das ist der wesentlichste Inhalt dieser offenbar in sehr bestimm⸗ ter Absicht geschriebenen Streitschrift. Wir glaubten um so mehr darauf hinweisen zu müssen, weil in ihr ungefähr die Haupt „Ideen des Operationsplanes dargelegt sind, welchen man bei dem in diesen Tagen in der Kammer zu eröffnenden Feldzug gegen die Legitimisten des Belgrave⸗Square befolgen zu wollen scheint. Ob mit Glück, das steht dahin und muß der Ausgang lehren.

Der gegenwärtige Zustand des Seecundair⸗Unter⸗ 8 richts in Frankreich. FFZweiter Arttkel. 2 ““ 8 (Vergl. Allg. Preuß. Zeitung Nr. 15 Beilage.)

₰½ Paris, 10. Jan. Die Basis des Secundair⸗Unterrichts bildet die Normal⸗Schule, aus welcher sich das Lehrer⸗Personal der Kollegien zum großen Theile ergänzt. Die Errichtung der Nor⸗ mal⸗Schule wurde 1808 durch Napoleon dekretirt. Die Verordnung des Kaisers kam indessen erst zwei Jahre später zum Vollzuge, und zwar sehr unvollständig, denn anstatt 300 Schülern wurden nur 45 in die neu errichtete Anstalt aufgenommen. Auch in den nächstfolgen⸗ den Jahren gewann die Normal⸗Schule nur wenig an Um⸗ fang, aber die in derselben betriebenen Studien nahmen zu an Ausdehnung und an Tiefe. In dem Studium der alten Literatur, sagt Herr Villemain in seinem Berichte an den König, herrschte der Geist von Port⸗Royal, der Geist des siebzehnten Jahrhunderts in der Normalschule, während zugleich die spiritualistische und hochsinnige Philosophie des Descartes dem Unter⸗ richt in den spekulativen Wissenschaften die Richtung anwies. In die⸗

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sem Sinne wirkte die Normalschule bis 1822, wo sie dem auf die Vernichtung der Universität hinarbeitenden Einflusse der ultramontanen Partei erlag, und geschlossen wurde. Die dadurch im Systeme des öffentlichen Unterrichts entstandene Lücke machte sich indessen so fühl⸗ bar, daß die unterdrückte Anstalt 1820 unter dem Namen der Vor⸗ bereitungsschule wieder ins Leben gerufen wurde. Nach der Juli⸗ Revolution erhielt sie ihren alten Namen zurück, und wurde sie durch Vermehrung der Zahl der Lehrer und der Schüler beträchtlich ver⸗ größert.

elaxar

In der Normalschule werden für alle wichtigeren Zweige des öffentlichen Unterrichts besondere Kursus gehalten. Nächst den Vor⸗ trägen der Professoren finden zum Theil unter der Leitung von Leh⸗ rern der pariser Kollegien, praktische Uebungen der Schüler der Nor⸗ malschule im Unterrichtgeben statt. Die Zeit der Studien in dieser Anstalt ist auf drei Jahre festgesetzt. Die Normalschule zählte am Ende des vorigen Jahres 95 Zöglinge. Während der ganzen Dauer ihres Bestehens von 1800 bis 1842 hat sie 886 Schüler gebildet, 5 denen gegenwärtig 441 als öffentliche Lehrer in Wirksamkeit ehen.

Die Zahl der Privat⸗Anstalten ersten Ranges für den Secundair⸗ Unterricht der sogenannten Institute beläuft sich im ganzen Lande auf 102. Diese Anstalten stehen sämmtlich unter der Aufsicht der Uni⸗ versität, und 23 der ältesten und wichtigsten von ihnen sind in Be⸗ zug auf ihre Verhältnisse zur Universität den Königlichen und Kom⸗ munal⸗Kollegien völlig gleichgestellt. Vierzig der Privat⸗Institute stehen unter Leitung von Geistlichen. An den sämmtlichen Anstalten dieser Gattung sind über 1300 Lehrer und Aufseher (maitres d'études) angestellt, und die Zahl ihrer Zöglinge beträgt 8850. Mehrere Privat⸗Anstalten sind bedeutender als viele Königliche Kollegien, zum Beispiel das Kollegium Stanislas in Paris, welches an 400 Pensionaire zählt (es ist ihm nicht erlaubt, Zöglinge an⸗ zunehmen, die nicht zugleich in der Anstalt selbst wohnen). Der Privat ⸗Anstalten zweiten Ranges für Secundair Un⸗ terricht, Pensionate genannt, giebt es in Frankreich nicht weniger als 914, von denen sich 156 in den sechs größten Städten des Lan⸗ des, in Paris, Rouen, Lyon, Toulouse, Bordeaux und Marseille, be⸗ finden. Das Seine⸗Departement allein zählt 107 Pensionate; meh⸗ rere andere Departements, wie das der hohen Alpen und Korsika, haben kein einziges. Die Chefs der Pensionate, welche das Diplom des Bakkalaureus haben müssen, beschäftigen 3335 Lehrer, denen die Universität gar keine Bedingungen der Fähigkeit auflegt. Die sämmt⸗ lichen Pensionate zählen 34,336 Schüler. Hundertundzwanzig dieser Anstalten werden von Geistlichen dirigirt. Herr Villemain agt in seinem Bericht an den König darüber, daß es den Pensionaten im Allgemeinen an Stätigkeit und Dauer fehlt, wie zum Beispiel as der Thatsache hervorgeht, daß alljährlich der fünfte Theil derselben seine Chefs wechselt. Diese Erscheinung muß man ohne Zweifel da⸗ durch erklären, daß jene Anstalten durchschnittlich eigentlich nur als industrielle Speculation behandelt werden.

Der Bericht des Ministers des öffentlichen Unterrichts schließt mit einigen kurzen Notizen über die polytechnische Schule, die Schule von St. Cyr, die See⸗ und die Forstschule, Anstalten, welche dem Systeme des Secundair⸗Unterrichts ie. deshalb nicht beigezählt werden können, weil sie nicht der Universität angehören, sondern unter der unmittelbaren Leitung verschiedener Ministerien stehen. Wir en⸗ digen mit der Anführung der folgenden Worte, durch welche Herr Villemain die Nothwendigkeit der wachsenden Pflege des Secundair⸗ Unterrichts motivirt: „Je mehr sich der Elementar⸗Unterricht in die ärmsten Klassen verbreitet, desto unerläßlicher ist es, durch Arbeit und Kenntnisse eine Aristokratie der Intelligenz aufrecht zu erhalten und zu verstärken, welche sich in demselben Maße erhebt, in welchem die Nation aufgeklärter wird, eine Aristokratie, welche Jedermann offen steht und die sich unaufhörlich erneut. Man kann also nicht verken⸗ nen, daß der Staat, indem er mit so großer Liberalität den Elemen⸗ tar⸗Unterricht in der Masse des Volks begünstigt, sich selbst die Pflicht aufgelegt hat, auch den höheren Unterricht, welcher die edlere Civili⸗

sation eines Landes repräsentirt, nachdrücklich zu befördern.“

8

Bekanntmachungen.

[56 P]

Allgemeiner

Anzeiger.

Statuts wegen Verhaftung der ursprünglichen Zeichner und wegen der Folgen der Nichteinzahlung des jetzt

—, Die Tochter des Geizigen. 1843. 3 Bdchen. zeither 2 ¼ Thlr. für ¼ Thlr. (1 Fl. 21 Kr.)

2234] Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 30. November 1843.

Das in der Georgenstraße Nr. 17 belegene Schu⸗ bartsche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 16,183 Thlr. 11 Sgr. 9 Pf., soll Schulden halber

am 16. Juli 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[1790] Bekanntmachung.

Das dem Kleidermacher Carl Gottfried Krause ge⸗ hörige, in der Hoditzstraße Nr. 6 belegene, in unserem Hypothekenbuche von der Stadt Vol. IX. No. 620 verzeichnete, auf 5129 Thlr. 14 Sgr. 9 Pf. abgeschätzte Grundstück nebst Zubehör, soll im Wege der nothwen⸗ digen Subhastation verkauft werden, und ist hierzu ein Bietungs⸗Termin auf

den 26. April 1844, Vormittags 10 Uhr, vor dem Stadtgerichtsrath Herrn Steinhausen im Stadt⸗ gericht, Lindenstr. 54, anberaumt.

Der Hypothekenschein, die Tare und die besonderen Kaufbedingungen sind in unserer Registratur einzusehen.

Potsdam, den 6. Oktober 1843.

. Königl. Stadtgericht hiesiger Residenz.

Berlin⸗Frankfurter sr Eisenbahn.

Tägliche Dampf⸗

wagenzüge.

A. Personenzüge. Abfahrt von Berlin Mrg. 7 Uhr 45 M., Ab. 6 Uhr M. Frankfurt „- 8 6 30 Ankunst in Frankfurt Mrg. 10 Uhr 30 M., Ab. 9 Uhr 10 M. 5nb Berlin ⸗-„ 10 45 9 40 ‧⸗ Mit den Personen⸗Zügen werden 2 Klassen von

0 Personenwagen I. und II. K Equi d Eil⸗ racht, befördert. e-. I 8

Giiterzi; Abfahrt von Berlin Morgens 11 Uhr 30 Min Ankunft in Mihags 12 —⸗ in Frankfurt Nachmi 3 5 M; Mil d 2 Berlin 8 3 Uhr 15 Min. it den Güterzügen werden Personen im c, nenwagen II. Klasse 88 auf Siehotesonen 9 Perso⸗ vFP en, 81614 nn Vieh, befördert. 8. 1 ie näheren Bestimmungen ergiebt das Reglement, welches au al S ‚Betriebs⸗ zu boben Fi. 9 f allen Stationen für 1 Sgr. ie Direction der Berlin⸗Frankfurter Ei 8 Gesellschast. isenbahn

. . 82g

Berlin⸗Stettiner Eisenbahn.

Mit Bezug auf die mit dem 20sten d. M. eintre⸗ tende Veränderung in dem Gange der Güterzüge auf unserer Bahn machen wir hierdurch bekannt:

daß von dem gedachten Zeitpunkte ab nur diejenigen

Güter mit dem nächsten Güterzuge befördert werden

können, welche auf den Bahnhöfen hier und in Ber⸗

lin Tags zuvor, auf den Zwischenstationen 2 Stun

den vor der bekannt gemachten Ankunftszeit des Zu⸗

ges aufgegeben worden sind. Wegen Zulaͤssigkeit der Beförderung von Gütern über 20 Centnern zc. mit dem nächsten Güterzuge behält es übrigens bei der Bestimmung unseres Tarifs zu Nr. III. 6. das Bewenden.

Gleichzeitig bringen wir hiermit zur allgemeinen Kennt niß, daß künftig alle bei unserer Bahn aufzugebenden

Güter mit zwei gleichlautenden vollstän⸗ dig ausgefüllten Frachtbriefen versehen

sein müssen, zu welchen die Formulare in unseren resp. Expeditionen für den Kostenpreis, und zwar: das Buch zu 25 Bogen 100 kleine oder 25 große Frachtbriefe enthaltend für 12 Sgr. 6 Pf., zwei große Frachtbriefe für 6 Pf.

zwei kleine 8 3 zu kaufen sind.

Ziehen die Absender es vor, die Frachtbriefe durch unsere Expedienten ausfüllen zu lassen, so sind letztere befugt, für diese Mühwaltung eine Renumeration von 6 Pf. für jeden auszufüllenden Frachtbrief zu erheben.

Stettin, den 18. Januar 1844.

DaASDletvoriunm.

5 2

chung. Niederschle⸗ sisch⸗Märki⸗ sche Eisen⸗ bahn.

8 n Gemäßheit des 1 §. 18. des Allerhö bestätigten Gesellschafts⸗Statuts ist üs.

die zweite Einzahlung ganf die gezeich⸗ neten Actien mit zehn Prozent des ganzen

Actien⸗Betrages in den Tagen vom 2,„½ 6

15. bis zum 29. Februar d. J. 1X“X“

von uns festgesetzt, und werden die Actionaire unserer

8*

Gesellschaft, unter Hinweisung auf §§. 19. und 20. des

8.5

1“ v.vg; 1843.

festgesetzten zweiten Einschusses, hiermit aufgefordert, diese Einzahlung in den erwähnten Tagen, und zwar in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, an die Hauptkasse unserer Gesellschaft, Leipziger Str. Nr. 61, zu leisten. Die bei der ersten Einzahlung ausgegebe⸗ nen Zusicherungsscheine sollen mit den nach §. 17. des Statuts auszugebenden Quittungsbogen verbunden werden, und sind zu diesem Zweck bei der jetzt zu lei⸗ stenden zweiten Einzahlung nebst einem, nach der Num⸗ merfolge der Actien geordneten und unterschriebenen Verzeichnisse derselben in duplo einzureichen. Ein Exemplar dieses Verzeichnisses bleibt bei unserer Kasse, das zweite wird als Interims⸗Quittung vollzogen durch einen der unterzeichneten Direktoren, den Rendanten Niese und Kontroleur Schmidt, und mit dem Di rections⸗Siegel abgestempelt, dem Einzahlenden zurück⸗ gegeben und ist später, gegen Extradition der mit dem Zusicherungsscheine verbundenen Quittungsbogen, vier Tage nach Empfang der Interims⸗Quittung in den Nachmittagsstunden von 4 bis 6 Uhr zurückzureichen.

Die Berichtigung der Zinsen von den bereits einge⸗ zahlten 10 Prozent der Actienzeichnungen für den Zeit⸗ raum vom 15. Juni v. J. bis ultimo Februagr d. J., also mit 2 Thlr. 25 Sgr. auf jede Zeichnung à 1000 Thlr. und mit 8 Sgr. 6 Pf. auf jede Zeichnung à 100 Thlr., erfolgt nach §. 23. des Statuts durch Abrechnung auf die jetzt zu leistende zweite Einzahlung, so daß auf jeden Zusiche⸗ rungs⸗Schein à 1000 Thlr. der Betrag von 97 Thlr. 5 Sgr. und auf jeden Zusicherungs⸗ Schein à 100 Thlr. der G“ von 9 Thlr. 21 Sgr. 6 Pf. baar einzuzahlen ist.

Berlin, den 12. Januar 1844. Die Direction der Nieder⸗Schlesisch⸗-Märkischen Eisen⸗

8 bahn⸗Gesellschaft.

Naunyn. Rubens. Fournier.

Literarische Anzeigen.

Ainsworth's sämmmtl. histor. Romane zu sehr herabgesetzten Preisen.

Der Ruf von W. Harrison Ainsworth hat mit jedem neuen Werke so an Bedeutung gewonnen, daß es einer Stuttgarter Buchhandlung an der Zeit schien, jetzt eine wohlf. Ausgabe in Liefr. zu ½ Thlr. (18 Kr. rhein.) anzukündigen, und sind davon bereits erschienen: Wind⸗ sor Schloß in 5 Liefer. ½ Thlr. Tochter des Geizigen, 6 Liefer. 1 Thlr. Diese Konkurrenz veranlaßt mich, meine im Schillerformat sauber gedruckte und größten⸗ theils mit Bildern ausgestattete Ausgabe zu noch ge⸗ ringerem Preise hiermit anzubieten, als: .

Ainsworth, W. H., Das Windsor⸗Schloß. Aus

dem Englischen v. Dr. E. Susemihl (wie die vier 3 Bändchen, statt 2 Thlr. für hlr. (1 Fl. 12 Kr. rhein.)

8

8 2

den 23,

—, Die alte St. Paulskirche. Erzählung von der Pest und Feuersbrunst (1665). 3 Bände mit 6 Bildern. 1842. sonst 3 Thlr. nun 1 Thlr.

—, Guy Fawkes. (Die Pulver⸗Verschwörung). 3 Bände. 1841. mit 22 Bildern. sonst 3 Thlr. nun 1 Thlr.

—, Der Tower zu London. 3 Bände. 1840. mit 29 Bildern. statt 3 ½ Thlr. für 1 Thlr.

—, Jack Sheppard. Aus dem Engl. v. J. G. Günther, 4 Bdchen mit 27 Bildern. 1839. 40. statt Thlr. für 1 Thlr.

—, Crichton. Aus dem Englischen von W. A. Lindau. 3 Bde. 8. 1837. v. 3 ½ Thlr. auf 1 Thlr.

—. Rookwood. Aus dem Englischen v. Dr. O. L. B. Wolff. 3 Bände. 1837. 4 Thlr. auf 1 Thlr.

für welchen niedrigen Preis dieselben sofort durch alle Buchhandlungen zu beziehen sind.

Leipzig, Januar 1844. Chr. E. Kollmann.

In Berlin bei E. H. Schroeder, Lin⸗

882

Jagorsches Haus.

[55 b]

Der Inhaber eines coulanten Fabrik⸗Geschäftes in

der Provinz Sachsen, das mit circa 60 mille Thlr. Grund⸗Kapital arbeitet, keinen lebhaften Schwankungen unterworfen ist, seine Erzeugnisse leicht und rasch ver⸗ werthet und seit Jahren stets ein erfreuliches Resultat gelieferthat, wünscht einen Socius in dasselbe aufzunehmen, der indeß nicht allein mindestens 15 à 20 mille Thlr. baar einschießen, sondern auch selbst ein thätiger und fähiger Geschäftsmann sein müßte, da es dem Eigner nur darum zu thun ist, durch ein Associement im Betriebe wie in der Verwaltung des Geschäfts sich Erleichterungen zu verschaffen. n die Riley und Reußner in Magdeburg die Güte haben

Desfallsige Anträge wollen die Herren

entgegen zu nehmen und zu befördern.

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ohne Anwendung von Lehm und Lohe, um flache Dä⸗ cher bei jeder Witterung anfertigen zu können, dabei wenig theurer als Dornsche Dächer, wichtig bei Bau⸗ ten zu landwirthschaftlichen Zwecken. Ferner Bes chrei⸗ bung eines haltbaren Wandputzes, hauptsächlich für Gebäude, welche aus Lehmfachwerk oder Lehmsteinen bestehen. Rezept zur Anfertigung einer Gummi⸗Lack⸗ masse, um alte oder neue Dornsche Dächer wasserdicht zu machen. Feuer⸗Eimer von russischem Segeltuch ohne Verpichung. Bei dem Kaufmann Herrn Schwerdtmann in Berlin erhält man eine gedruckte ausführliche An⸗ weisung gegen portofreie Einsendung von 10 Sgr.

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Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Zestellung auf dieses Blatkt an, für Berlin

die Expedition der Allg. Preuss.

Seitung: griedrichsstrasse Nr. 72.

1

Amtlicher Theil. 3

Inland. Berlin. Unbedingtes Verbot der Ehe zwischen Stief⸗ oder Schwieger⸗Aeltern und Stief⸗ oder Schwieger⸗Kindern. Personal⸗Ver⸗

anderungen in der Armee. Vergleichender Nachweis über die Zoll⸗

Einnahme des Zoll⸗Vereins in den drei ersten Vierteljahren von 1842

und 1843. Magdeburg. Gustav⸗Adolph⸗Verein. Köln. Durch⸗

reise des Herzogs von Bordeaux.

Deutsche Bundesstaaten. Bayern. München. Rechenschafts⸗ Bericht der Hypotheken⸗ und Wechsel⸗Bank. Württemberg. Ell⸗ wangen. Abend⸗Unterhaltungen des landwirthschaftlichen Bezirks⸗Ver⸗ eins. Baden. Karlsruhe. Verhandlungen der zweiten Kammer. Oldenburg. Oldenburg. Verein zur Besserung entlassener Straf⸗ Gefangenen.

Oesterreichische Monarchie. Preßburg. Die Wahlbestechung von den Ständen als strafbar anerkannt.

Frankreich. Paris. Beschlüsse der Opposition in Betreff der Adreß⸗ Debatten. Schreiben des Herzogs von Fitz⸗James an Herrn Guizot. O'Connell für die Legitimisten. Verurtheilung der widersetzlichen Stu⸗ denten. Vermischtes. Briefe aus Paris. (Eröffnung der Adreß⸗ .D ebatten; Berryer's Erklärung. Einweihung des Monuments Moliere'’s.)

Großbritanien und Irland. London. Abreise des Herzogs von Bordeaux nach dem Kontinent. O'Connell über seinen Prozeß und über Ludwig Philipp.

Niederlande. Schreiben aus dem Limburgischen. (Die Sepa⸗ ratisten; Finanzielles.)

Eisenbahnen. Berlin. Kabinets⸗Ordre in Betreff der Eisenbahn⸗ Actien. Glückstadt. Bahn nach Elmshorn. Frankfurt a. M.

„Eisenbahn⸗Anleihe.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse. Stral⸗ sund und Lübeck. Schifffahrt. Paris. Börse.

François Servais. Preußens Geschichte in Liedern. Ein deutscher Sporting⸗Almanach.

Beilage.

Amtlicher Theil

4 Ihre Majestät die Königin haben in der Nacht einige Stunden ruhig geschlafen und sind heute frei vom Fieber, so daß der Zustand nichts zu wünschen übrig läßt.

Berlin, den 20. Januar 1844.

(gez.) Dr. Schönlein. Dr. von Stosch.

Der bisherige Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Sönderop ist zum

Justiz⸗Kommissarius für die Kreise Dramburg und Schievelbein, mit

Anweisung des Wohnsitzes in Dramburg, und zugleich zum Notar in dem Departement des Ober⸗Landesgerichts zu Köslin bestellt; und Der bisherige Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Dr. Ziehm zum Advokaten bei den Gerichten auf der Insel Rügen, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Bergen, und, zugleich zum Notar in dem Depar⸗ tement des Ober⸗Appellationsgerichts zu Greifswald bestellt worden.

Zur Feier des Jahrestages Friedrich's II. wird die Königliche Akademie der Wissenschaften am Donnerstag den 25sten d. M., Nach⸗ mittags um 5 Uhr, eine öffentliche Sitzung halten.

Berlin, den 22. Januar 1844.

Das Sekretariat der Königl. Akademie der Wissenschaften.

8 von Raumer.

Akademische Preis-Bewerbung in der Geschichts⸗ Malerei.

Die Königliche Akademie der Künste wird in diesem Jahre eine Preis⸗Bewerbung in der Geschichts-Malerei veranstalten, deren Prä⸗ mie für Inländer in einem Reise⸗Stipendium von jährlich 500 Rthlrn. auf drei nach einander folgende Jahre besteht. Die Akademie ladet alle befähigten jungen Künstler, insbesondere ihre Eleven, so wie die Eleven der Kunst-Akademie zu Düsseldorf, zur Theilnahme an die⸗ ser Preis⸗Bewerbung hierdurch ein. Um zu den Vorarbeiten zuge⸗ lassen zu werden, muß man entweder die Medaille im Aktsaale der

V

Akademie oder in der Klasse für Composition gewonnen und die bei der Akademie vorgeschriebenen Studien gemacht haben oder ein Zeug niß der Fähigkeit von dem Direktor der Akademie zu Düsseldorf oder einem anderen ordentlichen Mitgliede der Königlichen Akademie der Künste beibringen. Die Meldungen der Konkurrenten müssen bis zum 6. April d. J. bei dem unterzeichneten Direktor der Akade⸗ mie persönlich gemacht worden sein. Die vorläufigen Uebungen be⸗ ginnen am 15. April. Die Haupt⸗Aufgabe wird am 22. April er⸗ theilt und über die Zulassung der Bewerber zu der definitiven Kon⸗ kurrenz am 27. April entschieden; worauf den als befähigt anerkann⸗ ten Konkurrenten vom 29. April bis zum 3. August d. J. vierzehn Wochen zur Ausführung ihrer Gemälde in Oel in den Ateliers des Akademie⸗Gebäudes bewilligt werden. Die fertigen Bilder werden in die diesjährige am 15. September zu eröffnende große Kunst— Ausstellung aufgenommen, und die Zuerkennung des Preises erfolgt am 15. Sktober d. J. bei der Feier des Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs in öffentlicher Sitzung der Akademie, Berlin, den 5. Januar 1844.

Direktorium und Senat der Königlichen Akademie der Künste.

Dr. G. Schadow, Direktor. 8

Angekommen: Der Fürst Felix Lichnowsky, von Krzizanowitz.

Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg, von Meding, von Heiligengrabe.

Der General⸗Major und Kommandant von Graudenz, von Barfus, von Königsberg in Pr.

Abgereist: Der General⸗Major und Commandeur der 4ten

Division, von Holleben, nach Stargard.

Inland.

Berlin, 19. Jan. Die heute ausgegebene Nr. 4 der Gesetz⸗ Sammlung enthält folgende Verordnung über das Verbot der Ehe Stief- oder Schwieger⸗Aeltern und Stief⸗ oder Schwieger⸗ indern:

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc.

verordnen zur Ergänzung der Bestimmung des §. 5, Tit. 1, Th. II. des Allgemeinen Landrechts und mit Aufhebung des §. 62 des An⸗ hangs zum Allgemeinen Landrecht, auf den Antrag Unseres Staats Ministeriums und nach vernommenem Gutachten einer aus Mitgliedern des Staats⸗Raths ernannten Kommission, was folgt: Die Wieder⸗ verheirathung einer Person, deren eheliche Verbindung durch den Tod oder durch richterlichen Ausspruch aufgelöst worden, mit Ascendenten oder Descendenten ihres früheren Ehegatten ist auch dann verboten, wenn das Verhältniß zu dem Letzteren auf einer unehelichen Zeugung beruht. Eine Dispensation von diesem Verbote findet nicht Statt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 22. Dezember 1843. 8

(t. S.) Friedrich Wilhelm.

Mühler. Eichhorn. von Savigny. . Beglaubigt: Bornemann.

von Rochow.

Berlin, 20. Jan. Das heute ausgegebene Militair Wochenblatt meldet folgende Personal⸗Veränderungen in der Armee: von Scharnhorst, General⸗Major und Inspecteur der ersten zum Inspecteur der vierten Artillerie⸗Inspection ernannt. von Jenichen, General⸗Major, als Inspecteur der 2ten Artillerie⸗Inspection bestätigt. von Frankenberg, Oberst und Brigadier der Sten Artillerie⸗ Brigade, unter Aggregirung bei dieser Brigade, zum interimistischen Inspecteur der 1sten Artillerie⸗Inspection, von Knobloch, Oberst⸗ Lieutenant von der Garde-⸗Artillerie⸗Brigade, zum interimistischen

und

Brigadier der Sten Artillerie⸗Brigade ernannt. von Röbe, Haupt⸗ mann a. D., zuletzt im 36sten Infanterie Regiment, der Charakter als Major und die Erlaubniß zur Tragung der Regiments Uniform mit den vorschr. Abz. f. V. ertheilt.

Nach der kürzlich vom Central⸗Büreau de der Zoll⸗Einnahmen für belaufen sich diese 17,892,776 Rthlr.

Berlin, 20. Jan. Zoll⸗Vereins zusammengestellten Nachweisung die drei ersten Quartale des verflossenen Jahres, Einnahmen auf

in den ersten drei Quartalen des Jahres 1842 1

waren aufgekommen 16,048,532 —8

also in 1843 mehr 8 1,844,244 Rthlr.

Die Mehr⸗Einnahmen vertheilen sich ziemlich in dem bisherigen Verhältnisse auf die sämmtlichen Vereinsstaaten; nur für Württemberg ist eine unerhebliche Verminderung gegen das Vorjahr eingetreten, doch auch hier nur wegen des zufälligen Umstandes, daß die bedeu⸗ tendste der dortigen Kolonial⸗Zucker⸗Raffinerieen ihre Fabrication be⸗ schränkt hat. -

Den Artikeln nach rührt ein großer Theil der Mehr⸗Einnahme von dem Eingange von Eisenbahnschienen für den Bau der süddeut⸗ schen Eisenbahnen her, dann von der vermehrten Einfuhr von Roh⸗ zucker, Kaffee und besonders Taback. Auch die Einfuhr von Baum⸗ wollengarn ist in etwas gestiegen, wogegen die Einfuhr von Baum⸗ wollen⸗Fabrikaten im Abnehmen zu sein scheint.

Wir hoffen, unseren Lesern nach erfolgter Zusammenstellung der Zoll⸗Einnahmen des verflossenen Jahres auch hierüber Nachricht mit⸗ theilen und damit eine Vergleichung der Einnahme aus den früheren Jahren seit der Gründung des Zoll-Vereins verbinden zu können, welche das erfreuliche Ergebniß daͤrlegt, daß diese Einnahmen von Jahr zu Jahr und weit über das Verhältniß der nach und nach ein⸗ getretenen Erweiterung des Zoll⸗Vereins und der steigenden Bevöl⸗ kerung sich erhöht haben.

Magdeburg, 18. Jan. (M. Z.) Nachdem bereits früher mehrere Freunde der Gustav⸗Adolph⸗Stiftung sich zur Bildung eines Haupt⸗Vereins für die Provinz Sachsen hier vereinigt haben und die Stadt Halle als Mittelpunkt der Provinz zum Sitz desselben erwählt worden ist, haben sich am 16ten d. M. auf dem hiesigen Rathhause gegen 30 Geistliche und Laien versammelt, um Einleitungen zu treffen zur Stiftung eines Lokal-⸗Vereins für Magdeburg und Umgegend. Nach reiflicher Erwägung der gegenwärtigen Sachlage der Dinge ist man übereingekommen, nach 14 Tagen eine General⸗Versammlung hierselbst zu veranstalten und dieser das von den Anwesenden geneh⸗ migte Statut vorzulegen.

Köln, 16. Jan. (K. Z.) Se. Königl. Hoheit der Herzog von Bordeaur traf heute Morgens mit Gefolge, auf seiner Rück⸗ reise nach Wien unter dem Namen eines Grafen de Chambord, hier ein und nahm sein Absteigequartier im „Kölnischen Hofe“ bei Herrn Harperath.

Ausland.

Deutsche Bundesstaaten.

Bayern. München, 13. Jan. (N. K.) Der achte Rechenschafts⸗ Bericht der baperischen Hypotheken⸗ und Wechselbank am Schlusse 1843 beurkundet wieder sehr günstige Ergebnisse und Erweiterungen dieses vater⸗ ländischen Instituts. Darlehen gegen hypothekarische Sicherheit betreffend, betrugen Ende 1843 die Kapitalreste 10,239,111 Fl. 48 Kr., und es haben sich somit die angelegten Gelder um 600,770 Fl. 30 Kr. vermehrt. Erträg⸗ nisse 424,038 Fl. 356 Kr. Eskompte⸗Geschäfte wurden abgeschlossen 5,991,058 Fl. 49 Kr., Prolongationen 10,955,101 Fl. 55 Kr., Ueberrest 3,355,025 Fl. 18 Kr. Erträgnisse 111,055 Fl. 40 Kr. Leih⸗Geschäfte wurden erledigt sammt Prolongationen 7,539,194 Fl. 57 Kr., Ueberrest 1,025,371 Fl. 22 Kr. Erträgnisse 42,629 Fl. 33 Kr. Das Giro⸗Ge⸗ schäft umfaßte 2,473,707 Fl. 26 Kr. Einnahmen und 2,468,630 Fl. 45 Kr. Rückzahlungen, Ueberrest 5070 Fl. 41 Kr. Depo⸗ siten⸗, Giro⸗ und Actien⸗Umschreibungs⸗Gebühren ertrugen 1193 Fl. 4 Kr.

Fraucois Servais.

In dem am 19ten d. im Konzertsaal des Königl. Schauspielhauses gegebenen Vokal⸗ und Instrumental⸗Konzert entzückte Herr Servais, erster Violoncellist des Köͤnigs der Belgier, im wahren Sinne des Wortes das, trotz der ungünstigen Witterung, zahlreich versammelte Publikum durch den vollendeten Vortrag seiner 1 schönen Compo⸗ sitionen auf dem Violoncelle. Absichtlich thun wir hier der letzteren so⸗ gleich Erwähnung, weil es nicht zu verkennen, daß dieselben einen wesent⸗ lichen Antheil an der mit so glücklichem Erfolg gekrönten, ungemein günstigen Aufnahme des Spiels ihres Urhebers haben. Bei einem so einzig dastehenden, so eminenten Künstler, wie Servais ist, ver⸗ steht es sich von selbst, daß er den mechanischen Theil seines so schwierig zu behandelnden Instrumentes vollkommen in der Gewalt hat; wäre in dieser Beziehung Einzelnes hervorzuheben, so müßte man vor allen Dingen der außerordentlichen Reinheit und Sicherheit, mit welcher er z. B. gebun⸗ dene Doppel⸗Gänge in Oktaven, der perlenden Deutlichkei, mit der er chroma⸗ tische Läufe sogar abgestoßen, und der Art und Weise, wie er⸗ das Staccato auf einen Bogenstrich unübertrefflich ausführt, gedenken. Doch alle diese Kunst⸗ fertigkeiten als äußere Prunkmittel verschmähend, gebraucht der ehrenwerthe Künstler sie im Gegentheil nur zur Ausschmückung seines die Seele berührenden, die geistigen Bande der Zuhörer erhebenden und zugleich fesselnden Spiels. Kraft und Fülle im Ton mit h und Zartheit im Vortrage verbindend, scheint inzwischen das Element des Innigen, Empfindungsvollen seinem Charakter und seiner Natur mehr zuzu⸗ sagen, als der Ausdruck des Erhabenen, Großartigen. Auch seine Compo⸗ sitionen tragen dies Gepräge und verdienen ihres inneren Gehalts und poetischen Werthes halber, als von den gewöhnlichen Virtuosen⸗Compo⸗ sitionen ganz verschiedene, in ihrer Gattung selten angetroffene, um so grö⸗ gere 2 inung. 6 34 vrncge de slinem Erscheinen laut empfangen, trug Herr Servais zuerst das Allegro aus seinem zweiten Konzert vor und ärndtete den entschieden⸗ sten Beifall während und nach Beendigung der Pièce. Noch mehr steigerte sich der letztere bei der Ausführung seiner Bravour⸗Variationen über den Sehnsuchts⸗Walzer von Schubert und der im zweiten Theile des Kon⸗ zerts vorgetragenen großen Phantasie „der Karneval“, eines äußerst charaktervollen Tongemäldes. Sein Spiel erschien uns dabei, besonders da

er ohne Noten vortrug, nicht als ein vorbereitetes, sondern als ein lvrischer Erguß des Augenblicks, so anmuthig, so keck tändelte er gleichsam mit den Schwierigkeiten. Ein Beifall, der nicht enden wollte, wurde dem so ausgezeichneten Meister auf dem Violoncell auch nach dem Schluß dieses zuletzt von ihm vorgetragenen Stückes zu Theil. Möge Niemand sich um den Genuß bringen, diesen merkwürdigen Mann, der eben so ori⸗ ginell, wie Paganini auf der Geige, aber kunstreiner als dieser, dasteht, bei einem ohne Zweifel stattfindenden zweiten Konzert zu hören.

Außer den beiden Ouvertüren zu „Fidelio“ und „Preciosa“, welche vom Königlichen Orchester unter Mendelssohn's Leitung mit Präcision aus⸗ geführt wurden, von denen jedoch die letzte nicht recht zum Charakter des Abends paßte, hörten wir von Dlle. Tuczek noch die bekannte große Arie⸗ aus Herold's „Zweikampf“, mit obligater Violin⸗Begleitung durch Herrn Leopold Ganz. Wie gelungen die Ausführung von beiden Seiten auch war, so hätten wir doch statt dieses durch seine unsinnigen Verzierungen u. s. w. bis zur Karikatur geschraubten Musikstückes lieber ein anderes gehört. Herr Mantius sang eine Arie aus Donizetti's „Anna Bolena“, die jedoch nicht recht für seine Stimme zu passen schien, wie die gänzlich verunglückte hohe Stelle am Schluß derselben bewies. Desto mehr bewährte derselbe aber seine anerkannte Kunstfertigkeit in dem dankbaren Duett aus „Linda von Chamouni“, das er zum Schluß des Abends mit Dlle. Tuczek vortrefflich vortrug. 2

Preußens Geschichte in Liedern. Borussia. Eine Sammlung deutscher Gedichte aus dem Ge⸗ biete der Geschichte Preußens. Für Schule und Haus. Herausgegeben und mit Anmerkungen begleitet von Dr. Joh. Aug. H. L. Lehmann. Marienwerder bei Baumann. V16“

Ein schönes Buch, das den Ehrennamen ein vaterländisches“

verdient! Lehmann *) (Königl. Professor und Direktor des Gymnasiums

*) Derselbe ist der gelehrten Welt auch durch eine von kritischer Schärfe des Urtheils und glücklicher Beobachtungsgabe in sprachlichen Dingen Zeug⸗ ü gebende Schrift „über Göthe's Lieblings-⸗Wendungen und Lieblings⸗ Ausdrücke“ Marienwerder 1840, bekannt.

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zu Marienwerder) ging bei der Anordnung desselben von der richtigen An⸗ sicht aus, daß in der poetischen Auffassung und Darstellung, welche durch die Phantasie, die Grundkraft aller übrigen geistigen Vermögen, das Wahre und Gute in seiner schönen Erscheinung erkennen läßt, die edle Begeisterung und die hohe Idee ihren klarsten Grund und ihren dauerndsten Haltpunkt finden; und so sei die Poesie, welche von Anfang an aller Völker Lehrerin und Erzieherin und schon im Alterthum „der Nerv des Schul⸗Unterrichts“ gewesen, in ihrer Anschaulichkeit und Eindringlichkeit, in ihrer Leichtigkeit und Freiheit, in ihrer Tiefe und Nachhaltigkeit, in dem Zauber ihrer auch durch äußere Formen hervortretenden Schönheit vorzugsweise geeignet, die Vaterlandsliebe zu erwecken und zu einer nie verlöschenden Flamme anzu⸗ fachen, und zwar am meisten in jugendlichen Gemüthern.

Auf diesen Prinzipien beruht der Zweck der genannten Sammlung, welche, wie der Verfasser sagt, dahin mitwirken soll, daß auf Veranlassung poctischer Auffassungen das Vaterland in allen seinen Beziehungen kennen gelernt und in seiner Gesammtheit mit inniger Liebe erfaßt werde. Wo diese Liebe lebt, da schafft sie auch das edle Streben, den Vorbildern nach⸗ zueifern, des Vaterlandes werth zu sein und der Wohlfahrt desselben Mühe und Schweiß, Gut und Blut zu opfern. Und daß wir Preußen vorzugs⸗ weise allen Grund haben, unser Fürstenhaus und Vaterland in Wort und That zu lieben, wer dürsfte das leugnen?

Wenn Pvoesie und Sage die unbezweifelt älteste Quelle aller Geschichte sind, so haben wir jetzt, nachdem wir, so zu sagen, eine Geschichte der Ge⸗ schichte besitzen, nicht allein das Recht, sondern auch die Verpflichtung, jene Quellen nicht blos wegen ihres Werths für die historische Forschung zu studiren, nein, sie auch, ihrem rein ästhetischen Gehalt nach, in Ehren zu halten und dem Geiste einzuprägen. Und dies soll nicht nur von den Antiquitäten unserer Geschichte gelten, sondern auch von allen denjenigen Zeit⸗Epochen bis auf die Gegenwart herab, worin Thaten zu Liedern wurden.

Deshalb heißen wir das Lehmannsche Werk von Herzen willkommen. Die darin enthaltenen Gedichte sind nach der chronologischen Reihenfolge ihres Inhalts geordnet und beziehen sich auf den ganzen preußischen Staat, von seinen ersten Anfängen bis auf die neueste Zeit. Dieser ganze Stoff zerfällt in drei Abschnitte: 1) bis zur Auflösung des Ordens in Preußen, 1525; 2) bis auf Friedrich den Großen, 1740; 3) seit Friedrich dem Großen.