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s machte es mir große Freude, den griechischen Kanon
8. 2 — menschlichen Körpers zu finden; ich nenne ihn
den griechischen, weil er sich von den beiden ägyptischen, die 9 schon früher in vielen Beispielen gefunden hatte, sehr bestimmt unterscheidet.
iches, hängt mit dem zweiten, dem Der erste Kanon, der des alten Reiches, häit de Nn. 3 zusammen, der zweite ist nur eine weitere Ausfüh⸗
r eiches, en 1
Frene. Anwendung des ersten. Heden kleht ber 106 2.
Einheit zum Grunde, welche sechsmal genommen der Höhe des aufrechten
Körpers entsprach, doch wohl zu bemerken, von der Sohle nicht bis zum
Scheitel, sondern immer nur bis zur Stirnhöhe. Von da bis zum Schei⸗ tel ward gar nicht in Betracht gezogen, und füllt bald drei Viertel, bald die Hälfte, bald noch weniger eines neuen Quadrates. Der Unterschied des ersten und zweiten Kanons betrifft hauptsächlich die Stellung des Kniees. Im Ptolemäischen Kanon ist aber die Ein⸗ theilung selbst verändert worden. Man theilte den Körper nicht mehr in 18 wie im 2ten Kanon, sondern in 22 Theile, aber auch hier nur bis zur Stirnhöhe gerechnet. Die Mitte zwischen Stirnhöhe und Sohle fällt in allen 3 Eintheilungen unter die Schaam. Von da nach unten bleiben die Proportionen des 2ten und 3ten Kanon die⸗ selben; dagegen verändern sich die des Oberkörpers sehr wesentlich; der Kopf wird größer, die Brust rückt tiefer, der Nabel höher, und im Ganzen werden die Konturen ausschweifender und geben die frü⸗ here schöne Einfachheit und Züchtigkeit der Formen, worin zugleich ihr eigenthümlich ägyptischer großartiger Charakter lag, gegen die unvollständige Nachahmung eines unbegriffenen fremden Kunststiles auf. Das Verhältniß des Fußes zur Körperlänge bleibt, aber der Fuß liegt nicht mehr als Einheit zum Grunde. Die von Diodor in unseren jetzigen Ausgaben angeführte Eintheilung des Körpers in 21¼ Theile, scheint um so sicherer nach der von 4 oder 5 größeren und kleineren Figuren entnommenen Eintheilung in 22 ⅞ Theile be⸗ richtigt werden zu müssen, da der Pronaos von Ombos, wo sich diese Figuren an der Decke dargestellt finden, unter der Cäsarischen Cleo⸗ patra, also kurz vor der Reise des Diodor nach Aegypten, erbaut und ausgeschmückt wurde.
In Assuan mußten wir wegen der Katarakten die Barke wech⸗ seln, und hatten zum erstenmale seit 6 Monaten oder länger den heimatlichen Genuß eines reichlichen Regens und heftigen Gewitters, das sich jenseit der Katarakten zusammenzog, mit großer Anstrengung den Granitgürtel überschritt und sich dann unter den gewaltigsten Erplosionen im Thale hinunterwälzte bis nach Kahira fort (wie wir seitdem gehört haben), das es mit Wasserfluthen überschüttet hat, wie man sich ihrer kaum erinnert. So können wir doch auch mit Strabo und Champollion sagen: „Zu unserer Zeit hat es in Ober⸗Aegypten geregnet“. Regen ist in der That hier so selten, daß sich unsere Wächter keines gleichen Schauspiels erinnerten und unser türkischer Kavaß, der das Land in allen Beziehungen vortreff⸗ ich kennt, als wir schon längst unsere Kisten in die Zelte tragen und diese besser befestigen ließen, noch immer keine Hand an seine igenen Sachen legte, sondern immer predigte abaden moie, „nie⸗
als Regen“, ein Wort, das er oft wieder hören mußte, da er selbst dann am meisten dabei leiden mußte, als er sich ein heftiges Schnupfen⸗ eber zuzog, das er in Philae geduldig abzuwarten genöthigt war.
Philae ist eben so reizend gelegen, als interessant durch seine Monumente. Der Stägige Aufenthalt auf dieser heiligen Insel ge⸗ hört zu den schönsten Erinnerungen unserer Reise. Auf der hochge⸗ legenen Tempel⸗Terrasse, die am östlichen Ufer der Insel steil über dem Flusse schwebt, pflegten wir uns nach des Tages zerstreuter Ar⸗ beit vor Tische zu versammeln, um den Schatten der wohl erhalte⸗ nen, aus scharfgeschnittenen dunkelglühenden Sandsteinblöcken aufge⸗ bauten Tempels über den Fluß hinüberwachsen und sich mit den schwar⸗ zen vulkanischen, wild über einander gethürmten Felsenmassen, zwischen denen sich der goldgelbe Sand wie Feuerströme ins Thal ergoß, ver⸗ mischen zu sehen. Heilig scheint übrigens den Aegyptern die Insel erst spät, erst unter den Ptolemäern, geworden zu sein. Herxodot, der unter den Persern bis zu den Katarakten hinaufging, nennt Phi⸗ lae nicht; es war damals ganz von Aethiopiern bewohnt, die auch Elephantine noch zur Hälfte inne hatten. Die ältesten Gebäude, die sich jetzt auf der Insel finden, sind fast 100 Jahre nach Herodot's Reise vom letzten Könige ägyptischer Abkunft, von Nectanebus auf der Südspitze der Insel errichtet. Keine Spur älterer, wenn auch nur zerstörter oder verbauter Reste. Viel ältere Inschriften finden sich auf der großen Nachbar⸗Insel Bigeh, deren hieroglyphischer Name Senem war, und die schon im alten Reiche mit ägyptischen Monu menten geschmückt war; denn wir haben daselbst eine Granit⸗Statue des Königs Sesustesen III. aus der 12ten Dynastie gefunden. Auch die kleine Felsen⸗Insel Konosso, hieroglyphisch Kenes⸗Insel genannt, trägt sehr alte Inschriften und hat mich einen noch ganz un⸗ bekannten neuen König der Hyksoszeit kennen gelehrt; aber das Aba⸗ ton, das Letronne hier vermuthet, ist sie doch gewiß nicht. Den hieroglyphischen Namen der Insel Philae las man bisher auch all⸗ gemein mit Unrecht Manlak. Ich habe den Namen Ilak geschrieben gefunden; daraus ward mit dem Artikel Philak, im Munde der
Griechen Philae; aber warum ein Plural? Es scheinen ihnen zuerst hatte einen besonderen Schutzpatron, den Gott Petisi, der sonst
mehrere Inseln so geheißen zu haben; Plinius nennt vier, wenn die Lesart richtig sein sollte. Das Zeichen, das Champollion „man“ las, habe ich auch sonst mit i wechseln gefunden, daher die Aussprache jetzt unzweifelhaft ist: Ilak und Jueb, welches letztere ich für Abaton halte.
) Einen köstlichen Fund haben wir im Hofe des großen Isistem⸗ pels gethan, zwei ziemlich wortreiche Bilingue, d. h. hieroglyphisch und demotisch abgefaßte Dekrete der ägyptischen Priester, von denen das eine denselben Texrt, wie das Dekret des Steines von Rosette enthält. Wenigstens habe ich bis jetzt die 7 letzten Zeilen verglichen, die nicht nur dem Inhalte nach, sondern auch in der Länge jeder einzelnen Zeile mit der Inschrift von Rosette übereinstimmen; die In⸗ schrift muß erst ausgezeichnet werden, ehe ich mehr darüber sagen kann; jedenfalls ist der Gewinn für die ügyptische Philologie nicht unbedeutend, wenn auch nur ein Theil des abgebrochnenen Dekrets von Rosette hiernach ergänzt werden kann. Der ganze erste Theil der Inschrift von Rosette, der dem Dekrete vorausgeht, fehlt hier. Statt dessen steht ein zweites Dekret zur Seite, welches sich auf den⸗ selben Ptolemäns Epiphanes bezieht; im Eingange wird „die Festung des Alexander“, d. i. die Stadt Alexandrien, erwähnt, zum erstenmale auf den bis jetzt bekannt gewordenen Monumenten. Beide Dekrete schließen, wie die Inschrift von Rosette mit der Bestimmung, die In⸗ schrift in hieroglyphischer, demotischer und griechischer Schrift aufzu⸗ stellen. Gleichwohl fehlt hier die griechische, wenn sie nicht etwa roth aufgeschrieben war und verwischt ward, als Ptolemäus Lathyrus seine hieroglyphischen Inschriften über die früheren schnitt. Die hie⸗ roglyphische Ptolemäerfolge, die hier vorkommt, beginnt wieder mit Philadelphus, während sie im griechischen Texte der Inschrift von Rosette mit Soter beginnt. Ein anderes sehr merkwürdiges Faktum ist, daß Epiphanes hier Sohn der Philopatoren Ptolemäus und Cleopatra genannt wird, während nach den geschichtlichen Nach⸗ richten die einzige Frau des Philopator Arsinoe bhesc und so auch in der Inschrift von Rosette und auf anderen Monumenten genannt wird. Cleopatra heißt sie allerdings auch in einer Stelle des linius; man würde dies aber für einen Irrthum des Schriftstellers oder der Handschriften gehalten haben, wenn jetzt nicht auch ein hieroglyphi⸗ sches und zwar offizielles Dokument denselben Namenswechsel darböte
Es ist daher jetzt auch kein Grund mehr da, die Sendung des Mareus Attilius und Marcius Acilius durch den römischen Senat nach Aegyp⸗ ten, um ein neues Bündniß zu unterhandeln, der von Livius erwähnten Königin Cleopatra wegen, wie Champollion⸗Figeac 2 unter Ptolemäus Epiphanes zu setzen, statt, wie andere Schriftsteller berichten, unter Ptolemäus Philopator. Wir müssen jetzt vielmehr annehmen, ent⸗ weder daß die Frau und Schwester des Philopator beide Namen führte, was freilich die Schwierigkeiten noch nicht ganz heben würde, oder daß das von Appias erwähnte Projekt einer Vermählung des Philopator mit der syrischen Cleopatra, die nachher Frau des Epi⸗ phanes wurde, nach Ermordung der Arsinoe ausgeführt wurde, ohne daß uns die Schriftsteller davon berichten. Hier fehlen mir natürlich die Mittel, diesen interessanten Punkt ins Klare zu bringen. Die Menge der griechischen Inschriften auf Philae ist unzählig, und es wird Letronne interessiren, zu hören, daß ich auch auf der noch an Ort und Stelle vorhandenen Basis des zweiten Obelisken, von dem nur ein Theil mit dem anderen nach England gewandert ist, die frei⸗ lich schwerer zu entziffernden Reste einer griechischen, roth geschriebe⸗ nen Inschrift gefunden habe, die einst vielleicht auch vergoldet war, wie die beiden zuletzt entdeckten auf der Basis in England. Daß die hieroglyphischen Inschriften der Obelisken, die ich in Dorsetshire nebst den griechischen der Basis selbst kopirt und später in meinem ügyptischen Atlas publizirt habe, nichts mit den griechischen Inschrif⸗ ten zu thun haben, auch nicht gleichzeitig aufgesetzt wurden, habe ich ihm schon früher geschrieben; ob aber die Inschrift der zweiten Basis nicht mit denen der ersten noch in Verbindung stand, wäre noch die Frage; die interessante Korrespondenz der drei bekannten Inschriften scheint allerdings abgeschlossen in sich.
Der Haupt⸗Tempel der Insel war der Isis geweiht, sie heißt vorzugsweise Herrin von Philek; Osiris war nur gunxos, welches seinen besonderen hieroglyphischen Ausdruck hat, und wird nur par courtoisie zuweilen Herr von Philek genannt; dagegen war er Herr von Ph⸗i⸗ueb, das man bisher gewöhnlich Manueb las, und Isis heißt uiwaos und nur ausnahmsweise Herrin von Phiueb. Schon daraus geht hervor, daß das berühmte Grab des Osiris auf seiner eigenen Insel Phiueb, nicht auf Philek sein mußte. Beide Orte werden noch außerdem durch ihre Determinative ausdrücklich als In⸗ seln, und zwar als verschiedene, bezeichnet. Es ist daher nicht daran zu denken, daß das Abaton der Inschriften und Schriftsteller ein be⸗ sonderer Ort auf der Insel Philae gewesen sei; es war eine Insel für sich und entspricht ohne Zweifel dem hieroglyphischen Phiueb. Das sagen aber auch Diodor und Plutarch mit klaren Worten, da sie es r0ος ꝙρέαμς setzen. Diodor bezeichnet die Insel, mit dem Grabe des Osiris ganz entschieden als eine besondere Insel, welche wegen dieses Umstandes 7*αανοτέοωτ, vdas heilige Feld“ genannt worden sei. Dies ist eine Uebersetzung von Ph-i-ueb oder Ph-ih-ueb (denn auch das h findet sich hieroglyphisch), koptisch P.-1.X&e o Ph-iah-ueb, „der heilige Acker.“ Diodor und Plutarch nennen dieses heilige Feld auch Abaton, das unzugängliche, außer für die Priester. Wo es lag, wird sich auch noch bestimmen lassen. Wenn nun aber Diodor in derselben Stelle dennoch den Osiris 2„ ρ ααρο¶ mοααειμιανον nennt, so geht daraus nur noch deutlicher hervor, was die Plural⸗Form schon andeutet, daß die Griechen unter Philae nicht immer nur die einzelne Insel Philek, sondern die ganze Inselgruppe der Katarakten, nach Plinius und anderen sogar Elephantine, welches am nördlichen Ende der Katarakten liegt, verstanden. Der hieroglyphische Name Philek findet sich nie im Plural, aber in den Inschriften habe ich 11 ver⸗ schiedene Inselnamen gefunden, die größtentheils diesen Katarakten⸗ Inseln angehören müssen.
Am 6. November verließen wir das reizende Eiland, und be⸗ gannen unsere äthiopische Reise. Schon in Debod, dem zunächst süd⸗ lich gelegenen Tempel, hieroglyphisch Tabet, koptisch wohl Ta-abet, 18. SAner, genannt, fanden wir die Skulpturen eines äthiopischen Königs Arkamen, des Ergamenes der Schriftsteller, welcher zur Zeit des Ptolemäus Philadelphus wahrscheinlich in sehr freundlichen Be⸗ ziehungen zu Aegypten regierte. In dem französischen Werke über Champollion's Expedition (Rosellini ist mir nicht zur Hand), ist hier eine große Verwirrung. Mehrere Blätter, die nach Dakkeh gehören, sind Debod zugeschrieben, und umgekehrt. In Gertassi haben wir an 60 griechische Inschriften gesammelt. Letronne, der sie durch Gau kannte, hat sie jetzt vielleicht schon publizirt; ich bin begierig, zu er⸗ fahren, was er aus den „60¹ gemacht hat, deren Priester eine Haupt⸗ rolle in diesen Inschriften spielen, so wie aus den neuen Göttern Zoouxzregee und IIor ecerνοupg. Man möchte in dem 180 2778 „οσμππέ‿αρς die Felsen⸗Nische, welche von den 60 Proskynemen um⸗ geben ist, selbst erkennen, doch stimmt dazu der Platz der Inschrift nicht, in welcher es erwähnt wird. Wie unrichtig die Griechen oft die ägyptischen Namen auffaßten, davon geben die Inschriften von Talmis ein neues Beispiel, welche denselben Gott Mandulis nennen,
welcher hieroglyphisch deutlich Meruli hieß und der Spezialgott von
Talmis war. Es ist auffallend, daß der Name von Talmis, der sich
häufig in diesem Tempel findet, in dem nahe gelegenen interessanten
Felsentempel von Bet el Ualli nirgends vorkommt. Auch Dendur
nirgends vorkommt und psir Tenthur beigenannt wird; Champollion's Blätter sind hier wieder in einer wunderlichen Unordnung, indem die Darstellungen und die Inschriften falsch mit einander verbunden sind.
Die Tempel von Geof Hassn und E' Sebüa sind besonders bemerkenswerth, weil hier Ramses⸗Sesostris, der sie erbaute, zugleich als kontemplarische Gottheit erscheint, und sich als solche selbst anbetet, neben Phtha und Ammon, den beiden Hauptgottheiten dieser Tempel. In dem ersteren wird er sogar einmal „Herrscher der Götter“ ge⸗ nannt. Mit Recht hat schon Champollion bemerkt, daß wohl alle Tempel der Ptolemäer und römischen Kaiser in Nubien nur Wieder⸗ herstellungen früherer Tempel waren, welche in älterer Zeit von den Pharaonen der 18ten und 19ten Dynastie gebaut, und von den Per⸗ sern zerstört worden waren. So war auch der Tempel von Pselkis zuerst von Tutmosis III. errichtet worden. Außer den zerstreuten Baustücken dieses ersten Tempels, der aber nicht, wie Champollion laubt, dem Thoth, sondern dem Horus geweiht war, und also später seine Bestimmung geändert hat, haben wir noch andere von Me⸗ nephtha I. und II. gefunden; auch scheint jener alte Tempel nicht wie der neue seine Achse parallel mit dem Flusse, sondern, wie fast alle anderen Tempel, dem Flusse zugewendet gehabt zu haben.
Am Tempel von Korte ist nur die Eingangsthüre beschrieben mit Hieroglyphen des schlechtesten Stiles. Doch reichte auch dieses wenige noch hin, uns zu belehren, daß der Tempel der Isis geweiht war, welche „Herrin von Kerte“ genannt wird. Auch hier entdeckten wir verbaute Blöcke, die den früheren Reisenden entgangen waren, eines früheren von Tutmosis III. errichteten Tempels, dessen Grund⸗ mauern sich auch noch erkennen lassen.
In Hierasykaminos hielten wir die letzte Aerndte von griechischen Inschriften. Bis hierher waren die griechischen und römischen Rei⸗ senden durch die Besatzung von Pselkis und durch ein anderes, einige Stunden südlich von Hierasykaminos gelegenes festes Lager Mehendi, das auf den Karten nicht angegeben wird, gesichert. Psemmis scheint nur vorübergehend nach dem Feldzuge des Petronius eine Besatzung gehabt zu haben. Mehendi, welcher Name wohl nur arabisch das Bauwerk, die Festung bezeichnen soll, ist das besterhaltene römische
Lager, das nir bekannt ist. Es liegt auf einer ziemlich steilen Höhe
1“ *
und beherrscht von da den Fluß und ein kleines Thal, welches sich an der Südseite der Festung vom Flusse heraufzieht, und den Kara⸗ vanenweg hier in die Wüste ablenkt, der erst bei Medyk wieder zum Flusse herabsteigt. Die Stadtmauer umschließt ein Viereck, welches sich östlich ein wenig den Berg hinabzieht und 175 Schritte von Süd nach Nord und 125 von Ost nach West mißt. Aus den Mauern springen regelmäßig 4 Eckthürme und 4 Mittelthürme hervor; von den letzteren bilden der südliche und nördliche zugleich die Thore, welche zu größerer Sicherheit nicht gerade, sondern mit einer Wen⸗ dung in die Stadt führten. Das südliche Thor und der ganze süd⸗ liche Theil der Festung, die ungefähr 120 Häuser umfaßte, sind vor⸗ trefflich erhalten. Soͤgleich hinter dem Thore tritt man in eine 67 Schritt lange schnurgerade Straße, welche mit geringer Unterbrechung noch jetzt durchaus überwölbt ist; mehrere enge Nebenstraßen führen zu beiden Seiten ab, und sind gleichfalls, so wie sämmtliche Häuser des ganzen Stadttheils mit Nilziegelgewölben überdeckt. Die Straße führt auf einen freien felsigen Platz in der Mitte der Stadt, neben welchem auf dem höchsten Punkte des Felsrückens das größte und bestgebaute Haus, ohne Zweifel des Befehlhabers, mit einer halb⸗ runden Nische am Ostende, lag. Die Stadtmauern sind aus unbe⸗ hauenen Steinen aufgebaut; nur das Thor, welches einen wohlge⸗ fügten römischen Bogen trägt, ist aus scharf behauenen Quadern ge⸗ baut, unter denen sich mehrere mit Skulpturen echt ägyptischen, ob⸗ gleich späteren Stils, versehene eingefügt fanden, zum Beweise, daß sich hier vor der Erbauung der Festung ein ägyptisches oder äthiopi⸗ sches Heiligthum, wahrscheinlich eine Isis⸗Kapelle befand. Ein Osi⸗ riskopf und zwei Isisköpfe waren noch zu sehen, von denen einer noch die roth gezeichneten Proportions⸗Quadrate des 3ten Kanon zeig 88.
1 Das letzte Monument, das wir vor unserer Ankunft in Korusko besucht haben, war der Ammons⸗Tempel in E Sebuüa, von den Sphinxreihen so benannt, welche vor dem Ein⸗ gange jetzt kaum noch aus dem Sandmeere hervorschauen, das fast auch den ganzen Tempel, so weit er frei stand, ver⸗ schüttet hat. Sogar der westliche, in den Felsen gehauene Theil des Tempels ist hoch mit Sand angefüllt, und wir mußten erst die ganze Mannschaft unserer Barke aufbieten, um den Eingang dieses Theiles eröffnen zu lassen. Ramses⸗Sesostris erscheint hier als kontemplarischer Gott neben Ammon und einer ganz neuen sonst unerhörten Verbin⸗ dung göttlicher und menschlicher Natur begegneten wir hier in einer Gruppe von vier Gottheiten, von denen die erste: „Phtha des Ramses im Ammonshause“, die zweite Phtha mit anderen gewöhn⸗ lichen Beinamen, die dritte Ramses im Ammonshause, die vierte Hathor hieß. In einer anderen Inschrift wurde „Ammon des Ramses im Ammonshause“ genannt. Hier erscheinen also neue Götter als Kreaturen der Menschen. Was Wunder nun, wenn Ramses Götter schaffen konnte, daß es ihm auch gelang, eine menschliche Nachkommenschaft von 162 Kindern zu zeugen; denn so viel waren in der That in dem Vorhofe dieses Ammons⸗Tempels mit ihren Namen und Titeln abgebildet, während man bisher nur von 25 Söhnen und 10 Töchtern dieses großen Königs wußte. Und doch kennen wir nur zwei legitime Frauen, die er nicht zu gleicher Zeit, sondern die zweite nach dem Tode der ersten genommen hatte. Heute besuchte uns der alte blinde, aber stattliche und reiche Hassan Kaschef von Derr, der nahe gelegenen Hauptstadt von Nubien. Diesem waren jetzt noch 42 Frauen von früheren 64 übrig geblieben, von denen er 29 Söhne und 17 Töchter noch am Leben hat; wieviel ihm gestorben
sind, hat er wahrscheinlich nie zu zählen die Mühe sich genommen, doch nach dem hier gewöhnlichen Verhältniß wird ihm ungefähr di 1
vierfache Anzahl, 198 Kinder geboren worden sein.
Korusko ist ein arabischer Ort, mitten im Lande der Barabra (Plural von Berberi), welche das Nilthal von Assuan bis Dongola einnehmen. Die Besitznahme von Korusko durch die Araber vom Stamme der Ababde, welche die ganze östliche Wüste von Assuan bis Abu Hammed bewohnen, erklärt sich durch die wichtige Lage dieses Ortes, als Ausgangspunkt der großen Karavanenstraße nach Berber. Dies ist der Name des Landstrichs, wo der Einfluß des Atbara in den Nil die nördliche Spitze der großen Insel Meroë bildet, und scheint den nubischen Stämmen den Namen gegeben zu haben, obgleich man in Berber selbst nur einen arabischen Dialekt spricht, nicht die hiesige Sprache, welche übrigens von den Barabra selbst nicht Berber, sondern Rotaͤna⸗Sprache genannt wird, ein Name, den ich von früheren Reisenden nicht angeführt gefunden habe. Die Rotaͤna⸗Sprache theilt sich, so viel ich bis jetzt habe erfahren können, in einen nördlichen und südlichen Dialekt, die in Korusko zusammenstoßen. Auf der Reise von E' Sebuüa hierher habe ich unserem sehr verständigen und intelli⸗ genten Rais Mohammed, der etwas über Assuan hinaus zu Hause war, aber das Arabische vollkommen gelernt hatte, mit Hülfe unseres
vortrefflichen Durscheman oder Interpreten Joseph, eines maronitis⸗ en Christen, der im französischen Lazaristen⸗Kollegium zu Andura im
Libanon erzogen ist, eine kleine Grammatik der nördlichen Rotana⸗
Sprache und ein Verzeichniß von einigen Hundert Wörtern abgefragt. Die arabische Sprache, in der wir nun wenigstens zu befehlen und
zu fragen, auch wohl eine kleine Höflichkeits⸗ oder Neuigkeits⸗Conver⸗ sation zu führen gelernt haben, ist unserem Ohre jetzt so geläufig, daß uns die Berber⸗Sprache schon ihrer Neuheit wegen anzog. Auch
hat sie einen durchaus verschiedenen Charakter, von den ersten Ele⸗ menten, dem Konsonant⸗ und Vokal⸗Systeme, anzufangen. Sie ist viel wohlklingender, weil sie fast gar keine Konsonantenhäufung, keine
harten Gutturallaute, wenig Zischlaute und viele einfache, schärfer als im Arabischen geschiedene Vokale hat, die meistentheils durch einen
Konsonant getrennt werden, wodurch eine weichliche Häufung von Vokalen vermieden wird. Nur das qof haben sie von den unseren
Organen fremden Lauten mit den Semiten gemein. Die Rotaͤna⸗Sprache hat in keinem Theile der grammatischen Formen oder der Wurzelwörter den geringsten Anklang, weder mit den semitischen Sprachen, noch mit
der äͤgyptischen, noch weniger mit den unsrigen, und gehört also sicher
den urafrikanischen, mit dem äthiopisch⸗-ägyptischen Stamme in keiner Verbindung stehenden Sprachen an, wenn auch das Volk von den Alten häufig mit unter dem Namen der Aethiopen begriffen wor⸗
den sein mag, und der Abstammung nach diesen vielleicht weniger Sie sind ein intelligenter und ehrlicher Menschenstamm
von friedlicher schts weniger als sklavischer Natur, von schö⸗ von friedlicher, doch nichts weniger als stlavisch thbrauner Haut⸗
fremd war.
nem, edlem Körperbau und lebendig schimmernder rothbr. farbe. Sie sind kein Handelsvolk g0 können daher in Fün Sprache nur bis 20 zählen; die höheren Zehner entlehnen sie d er arabischen Sprache; doch haben sie noch ein besonderes Wort für 100, imil. Grammatischen Geschlechtsunterschied haben sie in der ganzen Sprache fast nur im freistehenden persönlichen Pronomen; sie unterscheiden Er und Sie, aber nicht immer „er giebt“ und „sie giebt“. Sie wandeln mehr durch angehängte wirkliche Flexionen, wie unsere Sprachen, als durch Aecentveränderung und Umlaut, wie die semi⸗ tischen ab. Die Ordinalien bilden sie durch ein angehängtes iti; den Plural durch igi; einen Dual haben sie nicht. Die Verbindung der Pronomen mit dem Verbum ist sowohl präfix als affix, aber einfach und natürlich; sie unterscheiden Präsens und Präteritum; das Futu⸗ rum drücken sie durch das Präsens aus; auch für das Passivum haben sie eine besondere Form. Der Stamm der Negation ist m, meist mit folgendem n, der einzige vielleicht mehr als zufällige An⸗ klang mit den meisten anderen Sprachst Ihr ursprünglicher
Begriffsreichthum ist sehr beschränkt. Sie haben zwar besondere Wörter für Sonne, Mond und Sterne; aber die Zeitbezeichnungen Jahr, Monat, Tag, Stunde entlehnen sie aus dem Arabischen; Wasser, Meer, Nuß ist ihnen alles essi; doch ist es auffallend, da
sie den Nil durch ein. besonderes Wort Tossi bezeichnen. Für alle einheimischen zahmen und wilden Thiere haben sie eigene Wörter, arabische für alles was Hausbau und sogar Schifffahrt betrifft; nur die Barke selbst nennen sie kub, welches wohl nichts mit dem ara⸗ bischen merkab zu thun hat. Eine Dattelfrucht und Dattelbaum, die im Arabischen verschieden bezeichnet werden, bellah und nahele, haben sie nur ein Wort béti; den Sykomorbaum nennen sie arabisch; aber bezeichnend ist es, daß sie den Sant⸗Baum durch dasselbe Wort be⸗ zeichnen, wie den Baum überhaupt: g'oui. Geist, Gott, Sklave, die Verwandtschaftsbegriffe, die Theile des Körpers, die Waffen, die Feldfrüchte und was zur Brodbereitung gehört, hat rotänische Namen; dagegen Diener, Freund, Feind, Tempel, beten, glauben, lesen, ist arabisch. Auffallend, daß sie für Schrift und Buch besondere Wör⸗ ter haben, aber nicht für Griffel, Tinte, Papier, Buchstabe. Die Metalle benennen sie alle arabisch, mit Ausnahme des Eisens. Reich sind sie auf berberisch, arm auf arabisch, und in der That sind sie alle reich in ihrer ärmlichen Heimat, der sie wie Schweizer an⸗ hangen, und verschmähen in ihrer Bedürfnißlosigkeit das arabische Gold, das sie sich in Aegypten verdienen können, wo ihre Dienste als Hauswächter und in allen Plätzen des Vertrauens sehr gesucht sind.
Wir warten jetzt nur auf die Ankunft der Kameele, um unsere Wüstenreise anzutreten. In 7 Tagen, bis Abu Hammed, finden wir nur einmal trinkbares Wasser; dann bleiben wir noch 4 Tage zu Kameel bis Berber *). Dort sollen wir auf Achmed Pascha's An⸗ ordnung Barken vorfinden. Nach Kartum **) müssen wir, schon um uns neu zu verproviantiren; noch höher hinauf etwa bis Abu⸗Haras, und von da nach Mandera in die östliche Wüste zu gehen, wird sich, wenn wir Linant glauben dürfen, nicht verlohnen; doch hat uns Achmed Pascha versprochen, einen Offizier nach Mandera abzuschicken, um nochmals die Aussagen der Eingebornen zu prüfen.
„In 4 Monaten hoffen wir dann die zweite Haupt⸗Aufgabe unserer Reise, die Erforschung der äthiopischen Denkmäler zu beendigen und bis Uadi Halfa wenigstens zurückzukommen. 1
Ich werde diesen Bericht nebst anderen Briefen durch einen ex⸗ pressen Boten nach Keneh schicken, aber erst abgehen lassen, wenn die Kameele für unsere Wüstenreise angekommen sein werden.
Inland.
— 1.““
Berrlin, 7. Febr. Die heute ausgegebene Nr. 14 des Mi⸗ nisterialblattes für die gesammte innere Verwaltung enthält u. A. die Cirkular⸗Verfügung des Justiz⸗Ministers (d. d. 12. Dez.) an die Gerichts⸗Behörden und Ober⸗Prokuratoren der Rhein⸗Provinz, welche diese anweist, die in Untersuchungssachen wider Beamte ergangenen Erkenntnisse sofort den betreffenden Departements⸗ Chefs und Regierungen, resp. Provinzial⸗Steuer⸗Directionen, mitzu⸗ theilen; — einen Auszug aus einer Verfügung (vom 13. Dez.), wo⸗ nach auch die anderweitige Wahl von Kommunal⸗Beamten, deren Dienst⸗Periode noch läuft, vor dem gesetzlich vorgeschriebenen Ter⸗
mine, nach Maßgabe der Declaration zum §. 146 der Städte⸗Ord⸗
nung vom 19. November 1808 der Bestätigung des Ministeriums bedarf; — die Cirkular⸗Verfügung vom 14. Dezember, nach welcher auch in den Städten, in denen die Städte⸗Ordnung von 1808 zur Anwendung kommt, Staatsdiener und Justiz⸗Kommissarien als Vor⸗ steher und Protokollführer der Stadtverordneten zugelassen werden sollen, sobald deren vorgesetzte Dienstbehörde damit einverstanden, und für das Gemeinwesen davon kein Nachtheil zu besorgen ist; — einen Auszug aus einem Erlasse an die Königlichen Ober⸗Präsidien der Provinz Pommern, wonach mit ausdrücklicher Genehmigung der vor⸗ gesetzten Behörden bestehenden, und namentlich mit besonderen Privilegien oder Statuten versehene Schützengilden nicht als Privat⸗ Gesellschaften, sondern als städtische Corporationen anzusehen und eben deswegen nach §. 55 der Aufsicht der Stadtgemeinde und den der⸗ selben vorgesetzten Behörden unterworfen sind; — die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 13. Oktober über das Landarmenwesen der Provinz Posen; — die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 13. Sept. über das Landarmenwesen der Provinz Westphalen; — eine Cirkular⸗Verfügung (vom 12. Dez.) an sämmtliche Königl. Regierungen, welche die nöthigen Anordnungen über das Verfahren bei Regulirung des Interimistikums in streitigen geistlichen und Schul⸗Bausachen trifft; — die Verordnung der Königl. Regierung zu Erfurt vom 13. Dezember, welche den
Gemeinden und Patronen die Versicherung der geistlichen und Schul⸗
gebäude gegen Feuersgefahr empfiehlt; — ein Erlaß vom 31. De⸗ zember, wonach die eintretenden Veränderungen in den Personen der Bezirks⸗ und Lokal⸗Censoren durch die Amtsblätter zur öffentlichen Kenntniß zu bringen sind; — eine Verfügung vom 27. November, wo⸗
nach die Stadtgemeinden zur Anlegung und Unterhaltung der Justiz⸗
gefängnisse nebst den dazu gehörigen Hofräumen fortwährend ver⸗ gflichcet se⸗ 88 die Verfügung des Justiz⸗Ministers d. d. 4. De⸗ zember, über die Einsperrung inländischer Landstreicher in Corrections⸗ Anstalten nach ausgestandener Strafe; — eine Verfügung vom 6. De⸗ zember, wonach die in §. 23 des Gesetzes vom 28. Februar v. 82
wegen Benutzung der Privatflüsse enthaltene Ausschließung des Rechts⸗
weges sich nur auf Streitigkeiten bezieht, welche in Folge eines nach §. 19 u. f. extrahirten Provocations⸗Verfahrens entstanden sind; — eine Verfügung vom 13. November, wonach in Bezug auf die von Lehnsherren ꝛc. gegen Auseinandersetzungs⸗Rezesse entschieden wird, daß der Lehnsherr, eben so, wie jeder andere Ober⸗Eigenthümer, Erbverpächter ꝛc., falls er sich auf die ihm zugegangene Benachrich⸗ tigung von einem, sein Interesse berührenden Geschäfte einmal gemel⸗ det und seine Zuziehung bei demselben begehrt hat, auch beim Rezeß⸗ Abschlusse zugelassen und mit seinen Erinnerungen dagegen gehört, über diese aber und seine Einwendungen gegen das neu gebildete Verhältniß — den im Rezesse stabilisirten Auseinandersetzungsplan — im Wege Rechtens förmlich entschieden werden; — eine Verfügung vom 19. September, über die Verwandlung der an Domainen zu entrichtenden Natural⸗Getraide⸗Abgaben in ablösliche Renten, so wie der Getraidezinsen in feste Geld⸗Renten; — eine Cirkular⸗Verfügung vom 21. Dezember, wonach einer Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom ‚sten desselben Monats gemäß die Königl. Regierungen diesseit der Weser angewiesen werden, den Besitzern vormaliger Domainen⸗Grund⸗ stücke die seither nachgelassene Ablösung von Domainen⸗Prästationen gegen Einzahlung des zwanzigfachen Betrages nicht ferner zu gestat⸗
——
un.) Berber oder el Makrif liegt nach Herrn Mac Queen's Karte des östlichen Afrika, die zu des Missionärs Isenberg englischem Reise⸗Journale (1843) gehört, etwas nördlich von der Vereinigung des Nil mit dem At⸗ bara, in Breite 17 ° 2%, etwa 45 geogr. Meilen in OSO vom alten Dongola.
***) Khartum nach des Herrn Lieut. Karl Zimmermann neuer Karte vom oberen Nillande, 1843, in Breite 15² 34 nahe am Einflusse des benagseg und Sennaar vorbeifließenden Bahar el Azreck (dem
ten; — eine Cirkular⸗Verfügung vom 29. November, welche die näheren Bestimmungen über die Werthberechnung bei Veräußerung von Domanial⸗, Anger⸗ und Auenplätzen trifft; — eine Cirkular⸗ Verfügung der Königlichen Regierung zu Liegnitz vom 15. November, welche, um den Nachtheilen zu begegnen, die wegen der unentbehrlichen, aber immer seltener und theurer werdenden Eichenrinde den Gerbereien drohen, die Anlage von Eichenschälwaldungen empfiehlt und die Land⸗ räthe auffordert, eine zu diesem Zwecke eigens ausgearbeitete Anlei⸗ tung zu verbreiten; — ein Cirkular des General⸗Postmeisters an sämmtliche Post Anstalten vom 2. Dezember, wonach diese, vom Ein⸗ gange des Cirkulars an, für die von den Posten wegen Sperrung des direkten Weges zu machenden Umwege kein Personengeld mehr, sondern nur noch das Extrapost⸗ und Courier⸗, so wie das Estafetten⸗ geld, resp. von den Reisenden zu erheben haben; endlich ein anderes Cirkular des General⸗Postmeisters vom 16. Dezember, welches den Post⸗Anstalten bekannt macht, daß nach einer Erklärung der Königl. polnischen Ober⸗Postbehörde Briefe und Postsendungen, auf welche Postvorschüsse geleistet worden sind, vom 1. Januar k. J. ab von den polnischen Post⸗Anstalten nicht mehr angenommen werden können. Die Post⸗Anstalten werden daher angewiesen, von gedachtem Termine ab für Briefe und Sendungen nach dem Kbnigreich Pole
Postvorschüsse nicht ferner zu leisten.
Zell a. d. Mosel, 28. Jan. (Tr. Z.) Der gestrige Tag war für unsere Kreisstadt ein Tag der Freude. In Folge des von Sr. Majestät unserem allverehrten Könige dem hiesigen Friedensrich⸗ ter, Justizrath Herrn Schumm, verliehenen Rothen Adler⸗Ordens, brachten am gestrigen Abende die Beamten des Gerichts, vereint mit einer großen Anzahl der angesehensten und geachtetsten Bürger hiesi⸗ ger Stadt, diesem würdigen Jubilarius einen solennen Fackelzug.
Ausland.
8 Deutsche Bundesstaaten.
Bayern. Regensburg, im Febr. (M. p. Z.) Der am 28. Mai v. J. verstorbene fürstlich thurn⸗ und tarxissche Geheimerath Georg Friedrich Ritter von Müller zu Regensburg hat laut Testament vom 18. August 1842 und Testaments⸗Nachtrag vom 25. Januar v. J.
für örtliche Unterrichts⸗ und Wohlthätigkeitszwecke der Stadt Regens⸗
burg die beträchtliche Summe von 71,100 Fl. ausgesetzt. Hiervon
sollen zur Begründung selbstständiger Stiftungen verwendet werden,
und zwar: 1) für Vertheilung von Brennholz an dürftige Einwohner
der Stadt Regensburg 20,000 Fl.; 2) für Hauszins⸗Beiträge an
dürftige Einwohner der Stadt Regensburg 10,000 Fl.; 3) zu Sti⸗
pendien für Söhne von regensburger Bürgern und fürstlich thurn⸗
und taxisschen Dienern allda, welche sich entweder den Universitäts⸗
studien oder der Maler⸗, Bildhauer⸗, Lithographie⸗ oder Kupferstecher⸗
kunst widmen, 7500 Fl.; 4) für Unterstützung unbemittelter Bürgers⸗
söhne Regensburgs, welche eine Kunst oder ein Gewerbe erlernen wollen, 3000 Fl.; 5) für Unterstützung unbemittelter Bürgerstöchter Regensburgs, welche in einen Dienst treten sollen und hierzu die nothwendige Ausstattung an Kleidung und Wäsche nicht haben, 1500 Fl.; 6) zur Errichtung einer höheren Erziehungs⸗ und Unterrichts⸗ Anstalt für die weibliche Jugend, insbesondere zur Erwerbung eines angemessenen Hauses und Gartens für diese Anstalt, 12,000 Fl.; 7) zur Begründung einer Hülfs⸗ und Darlehnskasse für hülfsbedürftige gewerbtreibende Bürger von Regensburg 10,600 Fl. Der Rest ist zur Unterstützung bereits bestehender Stiftungen bestimmt.
Negensburg, 28. Jan. (Fr. M.) Die Bewohner unserer Nachbarschaft Stadtamhof werden seit beiläufig 8 Tagen durch wie⸗ derholte Brandlegungen in Angst und Schrecken gesetzt. Nachdem man schon in der vorigen Woche in der Nähe der Feuerlöschrequisiten hinter dem Rathhause einen sorgfältig zusammengewickelten Bündel von Brennstoff, bestehend aus Kiehnholz, Schwefel, Pech, Werg und kongrev'schen Reibzündhölzchen gefunden hatte, brannte es am ver⸗ flossenen Dienstag Abend in der Behausung des Küfnermeisters Rei⸗ singer, und man fand die unwiderlegbarsten Spuren., der Brandstiftung vor. Glücklicherweise hatte man dieselben noch zur rechten Zeit wahrgenommen, ehe die noch schwache Flamme um sich greifen konnte. Man hat vorläufig die Bürgerschaft zum nächtlichen Patrouillendienste requirirt, Polizei und Gendarmerie in Thätigkeit gesetzt, um den ruchlosen Urheber solches teuflischen Unternehmens entweder decken, oder ihn unschädlich zu machen. 1ö“
Frankreich.
Paris, 2. Febr. Der Moniteur veröffentlicht die verglei⸗ .
chende Uebersicht der während der Jahre 1843, 1842 und 1841 in Frankreich eingeführten Waaren. Der Gesammtbetrag des erhobenen Einfuhr⸗Zolles beläuft sich für 1841 auf 129,679,125 Fr.; für 1842 auf 137,434,595 Fr.; für 1843 auf 143,054,703 Fr.
Die Ursache des an die Deputirten⸗Kammer eingereichten Ge⸗ suchs der obersten Beamten des Königlichen Gerichtshofes von Limo⸗ ges, den Deputirten des Creuse⸗Departements, Herrn Emil von Gi⸗ rardin, während der Session belangen zu dürfen, wozu es bekanntlich einer Ermächtigung von Seiten der Kammer bedarf, ist ein schmä⸗ hender Artikel gegen jene Gerichtspersonen, der schon im Mai vori⸗ gen Jahres in der Presse erschien, und als dessen Verfasser Herr von Girardin sich bekannte. Dasselbe Gesuch war auch bereits in der letzten Session gestellt, damals aber von der Kammer noch nicht beantwortet worden. Nun hatten zwar die angegriffenen Parteien in der Zwischenzeit das gerichtliche Verfahren ge⸗ gen Herrn von Girardin eingeleitet, dieser hatte aber durch verschiedene Einwendungen die Sache immer hinauszuschieben gewußt. Ein erstes Cassationsmittel hatte er wieder zurückgenommen und darauf ein anderes eingelegt, welches den Assisenhof von Limoges, als der Parteilichkeit in dieser Sache verdächtig, perhorrescirte; dies wurde aber durch Ausspruch des Cassationshofes vom 1. Dezember verworfen, und der Prozeß soll nun von neuem vor den besagten Assisenhof gebracht werden. Der inkriminirte Artikel hatte die Wahl des Maire's von Bourganeuf, Herrn Coutisson, zum Mitglied des General⸗Conseils des Creuse⸗Departements, welche, mit Ausnahme einer einzigen, dem ersten Präsidenten des Königlichen Gerichtshofes von Limoges und ehemaligen Deputirten, Herrn Tixir⸗Lachassagne, ertheilten Stimme, einmüthig erfolgt war, zum Anlaß folgender In⸗ sinuationen genommen: „Durch diese Wahl werden die unwür⸗ digen und verleumderischen Anschuldigungen, welche sich Ge⸗ richtspersonen, aus Gereiztheit gegen Herrn Emil von Girar⸗ din, die nicht einmal Parteigeist zur Entschuldigung hatten, durch Mißbrauch der ihnen vermöge des Geheimbleibens ihrer ver⸗ traulichen Mittheilungen gesicherten Straflosigkeit, gegen einen ehren⸗ werthen Bürger, Herrn Coutisson, zu richten sich nicht entblödeten, als vor etwa einem Jahre der Großsiegelbewahrer ihn zu der beschei⸗ denen Stelle eines Supplementar⸗Richters am Tribunal von Bourga⸗ neuf ernennen wollte. Möchten die Gerichtspersonen, welche in diesem
Fall ihren blinden Haß bis zum Vergessen ihrer Pflicht und ihres Charakters, bis zu Diffamationen und geheimen Verleumdungen in der Ausübung ihres Amtes trieben, der ihnen von den Wählern ge⸗ gebenen ernsten Lehre eingedenk sein und sich dieselbe zu Nutze machen.“ Als nun dieser Tage in den Büreaus der Kammer über diese Ange⸗ legenheit berathschlagt wurde, erklärte sich das Oppositions⸗Mitglied, Herr Bethmont, gegen die Bewilligung des gestellten Gesuchs, weil man nur in sehr dringenden Fällen die Kammer der Mitwirkung ihrer Mitglieder berauben dürfe. Der größte Theil der Büreau⸗Chefs sprach gar keine Meinung in der Sache aus. Wie die zur Prüfung des Gesuchs ernannte Kommission entscheiden wird, steht zu erwarten.
Während der Diskussion der Adresse haben in der Deputirten⸗ Kammer die Tribüne bestiegen und gesprochen: Herr Guizot 10 mal, Herr Billault 8⸗, Herr Berryer 6⸗, die Herren Dupin und von Laroche⸗Jacquelin jeder 5mal, die Herren Thiers, Duchdtel, Beth⸗ mont, St. Marc Girardin, Villemain, von Gasparin, Lherbette, Mackau und Odilon Barrot jeder 4 mal. Die Diskussion hat 12 Tage gedauert und 66 Stunden hinweggenommen. Die Berichte darüber im Moniteur nehmen 204 Spalten ein.
Dem Vernehmen nach, wird ein Deputirter der constitutionellen Opposition demnächst einen Antrag auf Unterdrückung und Bestrafung der Bestechungen in Wahlsachen stellen. Man sagt, er habe denselben mit der Linken und dem linken Centrum überlegt und vorbereitet.
Zu Avignon ist die Flugschrift des Abbé Montonnet, betitelt: „Von der Abschaffung des Universitäts⸗Monopols“, in Beschlag ge⸗ nommen worden.
Wie der National wissen will, würde Herr Mauguin nächstens der Kammer seine Entlassung einreichen, weil er in Madrid, wo dieser Deputirte der linken Seite sich jetzt aufhält, eine Beschäftigung ge⸗ funden habe, die ihn längere Zeit aus Frankreich fern halten werde.
Herr Gisquet macht mit seiner Familie eine Reise nach Konstan⸗ tinopel, welche, nach den ministeriellen Blättern, mit einem Ackerbau⸗ Projekt in Aegypten in Verbindung steht, hinsichtlich dessen zwischen Mehmed Ali und einer französischen Compagnie, zu welcher Herr Gisquet gehört, eine Uebereinkunft abgeschlossen ist.
Das in Paris erscheinende Journal Algerie, welches sich aus⸗ schließlich mit den Angelegenheiten Algeriens beschäftigt, berichtet, daß der Herzog von Aumale bereits viele wesentliche und nützliche Refor⸗ men in der Verwaltung der Provinz Konstantine eingeführt hat.
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☛ Paris, 2. Febr. Nach den neuesten Berichten aus der Havanna vom 28. Dezember scheint es keinem Zweifel unterworfen, daß eine Demonstration der durch die neuesten Maßregeln der mexi⸗ kanischen Regierung in Betreff des Tarifs und des Handels der Aus⸗ länder in jenen Ländern benachtheiligten Staaten stattfinden wird. Es wird nämlich berichtet, daß der General⸗Capitain der Insel Cuba, General O'Donnell, der nach Veracruz segelnden englischen Flotte die Erlaubniß zum Einlaufen in den Hafen von Havanna ertheilt habe, um daselbst frische Mundvorräthe einzunehmen. Man sah der An⸗ kunft der englischen Flotte entgegen, die unter den Befehlen des Sir Charles Napier stehen soll. Man sagte, die französische Flotte be⸗ gebe sich gleichfalls vor Veracruz, und man fügte sogar hinzu, auch der spanische General⸗Capitain von Cuba werde einige Schiffe dahin schicken. Die letztere Angabe scheint indeß nicht sehr glaublich zu sein. Eine andere für den gesammten europäischen Handel wichtige Nachricht aus der Havanna ist, daß der General⸗Intendant der In⸗ sel Cuba ein neues Dekret erlassen hatte, wodurch gewisse Tonnen und Ausfuhrzölle neu geregelt werden. Vom 1. Januar an nämlich sol⸗ len die Zölle auf Rum und Melasse, die durch fremde Schiffe aus⸗ geführt werden, gänzlich aufhören. Der Zoll auf den Zucker ist auf 75 Cts. per Kiste herabgesetzt; der Zoll auf Kaffee auf 56 ½ C. per Centner. Die Schiffe, welche eine vollständige Ladung von Melasse einnehmen, sollen von der Bezahlung der Tonnengelder gänzlich be⸗ freit sein. Denjenigen, welche 1000 Kisten Zucker oder 2000 Säcke Kaffee, oder 300 Pipen Rum laden, soll die Hälfte der Tonnenge der nachgelassen werden. 1
Serbien.
3C1166“ Jan. (A. Z.) D (bereits erwähnte) Bewegung in Semendria hat eine größere Aus⸗ dehnung und eine größere Bedeutung gehabt, als man anfänglich ge⸗
Von der türkischen Gränze, 22.
glaubt hatte. Neuere Berichte melden, daß die Schilderhebung de
Miloschisten, eigentlich der Anhänger des Fürsten Michael, auf einen Hauptschlag berechnet war, indem sie in Schabacz, Kragujewatz, Kiu⸗ priah und Semendria zugleich die Fahne des Aufruhrs zu entfalten und dann von diesen verschiedenen Punkten aus mit Macht gegen Belgrad loszubrechen beabsichtigten, um in letzterer Stadt die jetzige Regierung zu stürzen und die frühere wieder herzustellen. Der 17. Januar war der zur Ausführung bestimmte Tag. Die Unternehmung mißlang vorzüglich wegen des geringen Anklangs, den die Empörer in der großen Masse des Volks fanden. Einige unruhige Köpfe,
einige durch die letzte Umwälzung verletzte Interessen, einige nach Macht strebende Ehrgeizige, das war Alles, was der neue Aufstand in einige Gährung zu bringen vermochte; das Volk blieb trotz der angewendeten Vorspiegelungen theilnahmslos, und so scheiterte der ganze Versuch, der leider den gewöhnlichen Erfolg mißlungener Un⸗ ternehmungen haben wird, nämlich, daß eine Anzahl kompromittirter Personen die Strenge der vor kurzem verkündigten Strafgesetze tref⸗ fen dürfte, ohne daß für sie weitere Theilnahme im Lande sich regte, da Jeder einsieht, daß die Vollziehung der vorausgegangenen Straf⸗ Androhungen der bestehenden Regierung durch das Gesetz der Selbst⸗ erhaltung geboten ist. In allen vier obengenannten Städten haben Verhaftungen stattgefunden, und die Untersuchung gegen die Thäter ist bereits eingeleitet. Unter den Verhafteten befindet sich der be⸗ kannte Ex⸗Minister Rajewitsch, so wie die Herren Popowitsch und Berkowitsch, von denen die beiden Letzten einen Versuch machten, sich durch den Uebertritt zum Islam zu retten.
So eben geht die Nachricht ein, daß der Bischof von Schabacz, dem es gelang, aus seinem Gefängniß zu Kiupriah zu entspringen, auf der Flucht umgekommen ist. So endete dieser neue Versuch der Miloschschen Partei.
Eisenbahnen.
Paris, 2. Febr. Der in die Pairs⸗Kammer eingebrachte Ge⸗ setz⸗Entwurf über die Eisenbahn⸗Polizei setzt die Todesstrafe auf ab⸗ sichtliche Zerstörung oder Verrückung der Schienen oder Unterlagen Fortnahme der Pflöcke oder Vorstecknägel, oder Verursachung irgend 1 eines Hindernisses auf der Bahn, wenn dadurch Jemand ums Leben kömmt, und Zwangs⸗Arbeit auf bestimmte Zeit, wenn blos Verlez⸗ zungen von Personen dadurch herbeigeführt werden. Geringere Strafen sind auf Androhung von Beschädigungen und Hindernissen
esetzt, wobei noch wieder ein Unterschied in der Strafe gemacht ist, 5 nachdem diese Drohungen von einer Aufforderung zur Deponirung