8 . an Ort und Stelle kommittirt hat, um von , e Ueberzeugung zu nehmen und wegen etwaniger Mängel die nöthigen Aenderungen zu treffen. Beseitigung ohne Zustimmung der übrigen Vereinsstaaten nicht zu Daß 8 de — Behandlung des Waarendurchganges auf der ammenser NE den Regeln des Begleitschein⸗Regulativs mannigfache Sügen ungen mit sich bringen werde, ist hier nicht nur vorausgesehen, 8 — vorausgesetzt worden, und es hätte sich wahrscheinlich 2 8 dieser Beziehung, wie in so vielen anderen, ein dem Interesse aller Theile mehr entsprechender Zustand im Wege gegenseitigen Zu⸗ ständnisses erzielen lassen, wenn man jenseits den billigsten Wünschen Blaunschweigs Gehör gegeben und sich nur etwas willfährig gezeigt
hätte.
Freie Städte. Hamburg, 14. Febr. (B. H.) Durch den gestern neuerdings eingetretenen Frost wurde diese Nacht aber⸗ mals so viel junges Eis erzeugt, daß man die Elbe diesen Morgen in ihrer ganzen Breite davon bedeckt fand. Indeß setzte das Dampf⸗ schiff „Kronprinz von Hannover“ seine Fahrten nach Harburg fort. Die anderen beiden Dampfschiffe „Primus “ und „Phönix“ können wegen bis auf den Grund angehäuften Eises die Helgen nicht verlassen.
Frankreich.
Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 10. Februar. Diese Sitzung, so wie die vorhergegangene, wurde mit Diskussion des Ge⸗ setz⸗Entwurfs über die Fuhrwerks⸗Polizei ausgefüllt. Das Amende⸗ ment des Fürsten von der Moskwa zum ersten Paragraphen, welches im Interesse der Pferdezucht das in dem Entwurf angesetzte Minimum der Breite der;zRadschienen von allem Fuhrwerk auf den König⸗ lichenoder Departemental⸗Straßen, nämlich 7 Centimdètres bei zweirädri⸗ gem und 6 Centimètres bei vierrädrigem als Maximum angenommen wis⸗ sen wollte, war in der gestrigen Sitzung verworfen worden. Zu Gunsten der Kavallerie⸗Remonte und der Pferdezucht sprachen bei dieser Ge⸗ legenheit vorzüglich der Fürst von der Moskwa, der Graf Daru und der Herzog von Harcourt. Der Letztere sagte unter Anderem: „Es ist leider nur zu notorisch, daß wir uns, was leichte Pferde⸗Racen betrifft, weit hinter dem Auslande zurück befinden und uns stets von dort rekrutiren müssen. Wenn ich von leichten Pferden spreche, so verstehe ich darunter nicht Luxuspferde, um damit im Gehölz von Boulogne zu para⸗ diren, sondern solche Pferde, die zur Remonte für die leichte Kavallerie und u dem Postendienst, wie er heutzutage verlangt wird, endlich zur Remonte ür die Mehrheit unserer reitenden Bevölkerung geeignet sind. Als wir im Jahre 1840 Kriegsbesorgnisse hegten, mußten wir 20,000 Pferde im Aus⸗ lande requiriren, welches sie uns aber damals verweigerte. Und Sie wissen, daß unsere Reiter ihre Pferde sich aus Deutschland und England holen müssen. In Deutschland eignen sich alle Ackerbaupferde für den Kavallerie⸗ dienst, und wenn man Pferde für die Remonte bedarf, findet man deren im Ueberfluß, so daß man noch welche ausführen kann. Von heute bis morgen kann man dort, wenn es gilt, 20,000 Pferde für die Remonte bekom⸗ men. Eben so ist es in Rußland; aller Dienst wird dort mit leichten Pferden ethan, man hat daher auch Ueberfluß daran; hiermit werden jene Kosaken⸗ särae remontirt, welche die Spitze der Armee bilden und die in den letzten Kriegen so große Dienste leisteten. Wir werden in unsere Pferdezucht kei⸗ nen Aufschwung bringen, wenn wir nicht den Transport großer Lasten auf den Landstraßen hindern und die Anwendung leichter Pferde begünstigen; denn unter den jetzigen Umständen ist es eine weit bessere Speculation, Zug⸗ pferde aufzuziehen, als Sattelpferde. Wenn Sie die Zucht leichter Racen fördern, werden Sie dem Lande auch ritterlichere Gewohnheiten einflößen, was keinesweges eine gleichgültige Sache ist. Die Reitertugenden der Na⸗ tionen sind 06 das Heil der Reiche gewesen. Die einzigen Völker, welche einst den Römern zu widerstehen vermochten, waren diejenigen, welche den Vortheil einer ausgebildeten Reiterei hatten. In neuerer Zeit war es die ungarische Reiterei, welche das wankende Glück Maria Theresia's aufrecht erhielt, und wären die Araber nicht so tüchtig zu Pferde, so würden Sie sie längst sich unterworfen haben.“ b 8 Der Minister der öffentlichen Arbeiten erklärte sich ge⸗ gen das Amendement, weil es zu ausschließlich sei und Alles der Verbesserung der Pferdezucht aufopfere. Man müsse aber dreierlei bei dem vorliegenden Gesetz⸗Entwurf vor Augen haben: Die Er⸗ haltung der Landstraßen, die Wohlfeilheit des Transports und das Interesse der Pferdezucht; keiner dieser drei Zwecke dürfe den anderen nachgesetzt werden. Der jetzige Gesetz⸗Entwurf sei besser als alle früheren über diesen Gegenstand; es sei dabei zuvörderst die Absicht, ein richtiges Verhältniß zwischen der Last und der Breite der Felgen herzustellen, dann den Gebrauch des zweirädrigen Fuhrwerks zu be⸗ schränken, weil dieses die Straßen mehr beschädige als das vierrädrige, und, aus gleichem Grunde, zur Anwendung breiter Felgen, statt der schma⸗
auch
len, aufzumuntern. Graf Daru schlug nun als Amendement vor, das Minimum der Radschienen⸗Breite nur auf 6, statt auf 7 Centimètres festzusetzen und als Maximum 17 Centimètres anzunehmen; ferner wollte er den jetzigen Unterschied zwischen einem Sommer⸗ und Win⸗ ter⸗Tarif beibehalten wissen. Diese beiden Theile seines Amendements wurden nach längeren Debatten heute von der Kammer genehmigt, ein dritter Vorschlag aber, der sich auf die Last der Transporte zur
8
Achsee bezog, der Kommission zur Prüfung überwiesen.
Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 10. Februar. Der Gesetz⸗Entwurf über die Ja gdpolizei, mit welchem die Kammer sich in ihrer gestrigen und heutigen Sitzung beschäftigte, ist eine Maß⸗ regel, welche das Ministerium im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vorschlagen zu müssen glaubte. Vor 1790 war das Jagdrecht ein durch strenge Gesetze geschütztes Privilegium der Guts⸗ herren. Die konstituirende Versammlung hob dieses Privilegium auf und machte daraus ein gemeinsames Recht. Aber die Bestimmungen über die Ausübung dieses Rechts und die auf seinen Mißbrauch ge⸗ stellten Strafen, wie das noch geltende Jagdgesetz von 1790 sie ent⸗ hält, sind der Regierung jetzt als unzulänglich und illusorisch erschienen. Das Kaiserliche Dekret von 1810 in Bezug auf die Erlaubniß des Waffentragens hat sich auch nicht ausreichend erwiesen, um die Wild⸗ dieberei zu unterdrücken. In den letzten Zeiten hat dies Gewerbe in mehreren Gegenden und besonders in den Umgebungen von Paris so beunruhigende Fortschritte gemacht, daß es völlig in Straßenräuberei ausgeartet ist. Eine im vorigen Jahre an die Kammern gerichtete Petition enthielt erschreckende Petans über diese nächtlichen Marau⸗ deurs. Diese bedenklichen Unordnungen sollen durch das der Kammer vorgelegte Gesetz unterdrückt werden. Es verbessert, erweitert, ver⸗ vollständigt und verstärkt die Bestimmungen der bestehenden Gesetze. Die Erhaltung des Wildprets und der Aerndten zu sichern, war das Hauptziel, welches sich das Gesetz von 1790 gesteckt hatte. Es verbot daher die Jagd in der Jahreszeit, wo das Feld mit seinen Früchten bedeckt ist und wo das Wildpret sich vermehrt. Der jetzige Gesetz⸗Entwurf geht von demselben Grundsatz aus und gestat⸗ tet nur zu Gunsten des Gutsbesitzers, der auf seinem abgeschlossenen, zu einer Wohnung gehörenden Gebiete jagt oder jagen läßt, eine Ausnahme. Aber der Gesetz⸗Entwurf beschränkt sich nicht darauf, zu erklären, daß Niemand jagen dürfe, so lange die Jagd nicht eröffnet ist. Nach Aufstellung eses Prinzips zieht er daraus eine in dem Gesetz von 1790 nicht vorhandene Folgerung: er untersagt zugleich jeden Verkauf von Wildpret für die Zeit des Jagdverbots. Ein zweiter wesentlicher Unterschied des gegenwärtigen Entwurfs von dem Gesetz des Jahres 1790 ist der, daß die brlaubniß des Waffentragens zu Zwecken der Jagd und die Jagd⸗Erlaubniß einer strengeren Kontrole unter⸗ worfen worden ist; jedoch ohne diese Erlaubniß von solchen Bedin⸗ gungen abhängig zu machen, die sie als eine Bevorzugung der Rei⸗ chen könnten erscheinen lassen. Der Präfekt soll über die Gewährung der Erlaubniß zu entscheiden haben, und von seiner Entscheidung kann an das Ministerium rekurrirt werden. Nur auf das Gutachten des Maire und des Unter⸗Präfekten und gegen Zahlung von 15 bis 25 Fr., wovon 10 Fr. den Gemeinden zufallen sollen, um sie für die Vollziehung des Gesetzes zu interessiren, soll eine Jagd⸗Licenz ertheilt werden, die dann aber für das ganze Königreich gilt. Fer⸗ ner erkennt der Gesetz⸗Entwurf nur zwei Arten von Jagden an, die Jagd mit der Flinte und die Jagd mit Hunden; alle andere Arten von Jagden sollen ausgeschlossen und förmlich verboten sein, mit Ausnahme der üblichen Kaninchenjagd. Auch das Jagen bei Nacht soll nicht stattfinden dür⸗ fen. Mancherlei andere Bestimmungen, die für die verschiedenen Oertlichkeiten verschiedene Vorschriften erheischen, sind dem Ermessen der Präfekten überlassen. Endlich stellt der Gesetz⸗Entwurf eine Skala von Strafen für die Jagdfrevel auf, während das Gesetz von 1798 dafür nur eine geringe Geldstrafe hat und weder Minimum, noch Maximum kennt. Die Geldstrafen sollen unter die Gemeinden und Jagdhüter vertheilt werden. Auch wird der Jagdfrevel in dem Gesetz⸗Entwurf als ein Frevel gegen die öffentliche Ordnung bezeich⸗ net und hiermit das öffentliche Ninisteriune zu gerichtlicher Verfol⸗ gung desselben autorisirt, was bisher nicht der Fall war. Dieser Entwurf hat in der Kammer gestern und heute sehr heftige Op⸗ position gefunden. Die Herren Maurat⸗Ballange, Dar⸗ naud, Richond des Brus und andere Mitglieder der linken Seite sprachen mit Leidenschaftlichkeit dagegen und wollten darin eine Reaction erblicken, welche Frankreich zur Feudalzeit zurückführen solle. Haben wir denn“, sagte der Erstere, „die Revolution von 1830
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darum gemacht, um wieder in die aristokratischen Irrthümer der Re-. stauration zu verfallen.“ Die Haupt⸗Einwendungen gegen den Ent. wurf sind das Verbot des Wildpret⸗Verkaufs zur Zeit des Jagd⸗
Verbots, die Jagd⸗Licenzen und besonders die den Präfekten dabei eingeräumte discretionaire Gewalt, so wie die Verschärfung der Straf⸗Bestimmungen. Der Großsiegelbewahrer über⸗ nahm es heute, die Vorschläge der Regierung zu rechtfer⸗ tigen, versprach jedoch, in einzelnen Punkten auf Modificationen ein⸗ zugehen. Die Opposition bemühte sich zwar sehr, die Verwerfung des Gesetzes ohne alle nähere Diskussion zu bewirken, aber sie drang nicht durch, die Kammer beschloß mit bedeutender Majorität, zur Erörterung der einzelnen Artikel überzugehen. Der erste Artikel, welcher bestimmt, daß Niemand vor Eröffnung der Jagdzeit und nie ohne einen von der kompetenten Behörde ausgefertigten Erlaubniß⸗ schein, auf dem Gebiet eines Anderen aber nicht ohne dessen Ein⸗ willigung soll jagen dürfen, wurde auch noch, mit Beseitigung aller Amendements, in dieser Sitzung angenommen.
Paris, 11. Febr. Die Büreaus der Deputirten⸗Kammer ha⸗ ben gestern die Prüfung des Budgets für 1845 beendigt. Auch ha⸗ ben bereits alle, mit Ausnahme des ersten, ihre Commissaire ernannt, und es sind im Ganzen 13 dieser Wahlen auf Konservative und nur 3 auf Oppositions⸗Mitglieder gefallen.
Vorgestern fand in den Tuilerieen eine Konferenz zwischen dem Könige der Franzosen, der Königin Christine und dem englischen Botschafter, Lord Cowley, statt. Heute war es sehr lebhaft im spa⸗ nischen Botschaftshotel und im Ministerium der auswärtigen Ange⸗ legenheiten. Spanien habe in mehreren Städten des Südens sehr ernste Fort⸗ schritte gemacht; Olozaga soll aus Portugal gekommen sein und sich an die Spitze der Aufrührer gestellt haben. Es hält übrigens schwer, etwas Genaues über den Stand der Dinge zu Madrid und in den spanischen Provinzen zu erfahren; Gonzalez Bravo hält alle Korre⸗ spondenzen zurück, die ihm nachtheilig sind, und die französische Regie⸗ rung läßt die ihr zukommenden Depeschen nur theilweise veröffent⸗ lichen.
m Paris, 11. Febr. Der Justiz⸗Minister hat in der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer erklärt, daß die Regierung alle Amendements annimmt, welche die mit der Prüfung des Jagdgesetz⸗ Entwurfes beauftragte Kommission der Deputirten⸗Kammer, an diesem Gesetz⸗Entwurfe vorzunehmen für gut befundrn hat. Die Erklärung des Justiz⸗Ministers wird zur Folge haben, daß der fragliche Gesetz⸗ Entwurf einer abermaligen Diskussion der Pairs⸗Kammer wird unter⸗ worfen werden müssen. Obwohl das projektirte Jagdgesetz mehr als wahrscheinlich in der einen oder anderen Kammer zuletzt verworfen werden wird, so verdienen doch einige Bestimmungen desselben beson⸗ ders hervorgehoben zu werden, weil sie darthun, daß sowohl das Eigenthumsrecht als die politische Freiheit in unseren Tagen in Frank⸗ reich weit mehr geachtet werden, als in früheren Zeiten.
Nach dem neuen Jagdgesetze darf Niemand auf fremdem Grund und Boden jagen, ohne vorläusig sich dazu die förmliche Erlaubniß vom Grundherrn verschafft zu haben. Bis zur Stunde bekümmerte sich der Fiskus gar nicht darum, ob derjenige, welcher eine Jagd⸗ Licenz begehrte, auch zugleich die nöthige Erlaubniß von irgend einem Grund⸗Eigenthümer erhalten hatte, um von der Jagd⸗Licenz Ge⸗ brauch machen zu können. Früher stand es dem Grund⸗Eigenthümer frei, wenn er einen Jäger ohne Erlaubniß auf seinem Grund und Boden ertappte, ihn arretiren zu lassen und zum Schadenersatze an⸗ zuhalten. Aber da hierüber keine bestimmten peinlichen Gesetz⸗Vor⸗ schriften bestehen, so ging der Grund⸗Eigenthümer meistens leer aus, wenn er nicht die kostspielige Form der Civil⸗Prozedur einschlagen wollte. Gewöhnlich begnügte sich der Grund⸗Eigenthümer, wenn er stärker als der Jäger war, diesem seine Flinte abzunehmen; wo nicht, so entging der Jäger der Strafe und mißhandelte sogar noch biswei⸗ len den Grund⸗Eigenthümer. Daraus die Nothwendigkeit, durch eine peinliche Sanction das Eigenthums⸗Recht zu schützen und zu sichern, wie es das neue Jagdgesetz thut, indem es die u nbefugte Jagd als ein Vergehen betrachtet, worauf nach Art. 463 des Straf⸗ gesetzes, Gefängnißstrafe und Geldbuße anzuwenden sein wird.
In Betreff der politischen Freiheit enthält das neue Gesetz eine noch wichtigere Konzession. Durch das Dekret vom 4. Mai 1812 wurde das Tragen der Waffen ohne besondere obrigkeitliche Erlaubniß Jedermann untersagt. Darum mußte jeder, welcher eine Jagd⸗Licenz
das Mögliche, um dem Verschmitzten, Selbstsüchtigen, ja Verworfenen eine
Seite abzulächeln, wo wir ihm auf den Grund sehen lönnen, ohne daß wir erst durch rothe Haare und grüngelbe Gesichter darauf hingewiesen werden. Seine Leistung sprach sehr an. Auch Mad. Birch⸗Pfeiffer als adel⸗ und geldgeblähte Baronin hatte schöne Momente, namentlich in der Scene, als das Herz der Frau den Sieg über ihre Rancünen und Vorurtheile da⸗ vontrug und sie die Waisen an dasselbe zog; im Ganzen aber merkt man ihr ziemlich deutlich en, daß sie in dem Rollenfach, das sie jetzt spielt, noch Neuling ist, in der Charge zu viel thut und sich durchgängig überhastet. Noch wollen wir der Mad. Valentini als Babette mit Lob gedenken und mit der Erwähnung, daß am Schlusse „Alle“ gerufen wurden, schließen.
Göthe's einaktiges Schauspiel „Die Geschwister“ eröffnete den Abend. Bei der geringen Verwickelung der Handlung kann dasselbe jetzt nur noch für diejenigen Zuschauer Bedeutung haben, denen bekannt ist, welchen Tendenzen Göthe entgegenarbeitete, als er einen weiblichen Charakter, wie den der Mariane, aufstellte, und die um das Seelen⸗Verhältniß des Dichters zu seiner eigenen Schwester wissen. Alles ist in diesem Stück so sehr individualisirt, daß es jetzt noch schwerlich ein anderes als literaturge⸗ schichtliches Interesse erweckt, was sich auch diesmal zeigte, wo das Publikum es kalt hinnahm, trotzdem, daß Dlle. Stich uns die Mariane mit allen feineren Tinten der weiblichen Natürlichkeit zeichnete und auch Herr Grua den Wilhelm in richtigen Sphären hielt.
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Sgr. Moriani. “
Am 14ten d. trat Moriani wiederum als Edgardo in „Lucia di Lam⸗ mermoor“ auf. Was derselbe in dieser Partie leistet, haben wir bereits früher rühmend anerkannt. Das Publikum hatte sich sehr zahlreich einge⸗ sunden und spendete dem Sänger, der den Reiz der frischen Jugend auch in seine Mannesjahre hinüberzutragen wußte, alle nur möglichen Ehrenbe⸗ zeugungen. Der Gastgeber nahm sein ganzes Ich zusammen, um die ihm eedene Anerkennung zu rechtfertigen. Am Schluß bewahrheitete er die
emerkung, di 1 piel i ores 1eeh ie man bei seinem Gastspiel in Dresden gemacht, daß
1 (der, beiläufig gesagt, die ihm von Berlin aus gemachten Nüpetungen nicht angenommen haben soll) am schönsten zu leben und emn schönsten zu sterben wisse. Das Publikum wird übrigens
mit Zufriedenheit vern t 1 hat, sondern dasselbe vW“
Eröffnung von Kroll's Wintergarten. Gestern waren diese weiten Räu
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tern gedachten, dem Publikum zum ersten Male Fieek. süsen L8-9
Geaseneee sweise die reichen Blumen⸗Becvrationen mach⸗
vee ger en Eindruck, und ein zahlreiches Publikum hatte sich ver⸗
sammelt, um sich der dargebotenen Genüsse zu erfreuen. Zur Feier des Tages hatte der Dirigent des Orchesters, der Königliche Kammer⸗Musiker Herr W. Gährich ein Konzert zusammengestellt. Dasselbe begann mit einer eigends zu diesem Tage von dem Dirigenten sehr wirkungsreich kom⸗ ponirten Fest⸗Ouvertüre. Ohne über die einzelnen Nummern, die übrigens aus Werken bedeutender Meister bestanden, besonders zu berichten, glauben wir bemerken zu müssen, daß Solostücke, und werden sie noch so vollkom⸗ men vorgetragen, hier zur Unterhaltung weniger geeignet sein dürften, und daß man nur darauf bedacht sein müsse, in diesen großen Räumlichkeiten stark instrumentirte, effektreiche Musikstücke zur Ausführung zu bringen. — Bei einem Lokale, welches ausschließlich zur Erholung und Belustigung des Publikums dienen soll, darf man nicht unbemerkt laßen, daß die Arrange⸗ ments der Büffets und der Konditorei überaus zierlich und anlockend waren, und nur hinsichtlich der Bedienung eine größere Aufmerksamkeit zu wünschen gewesen wäre. Billig muß man bedenken, daß aller Anfang schwer ist, und schon bei der nächsten Festlichkeit wohl ein geordneterer Geschäftsgang ein⸗ treten wird. In den unteren Räumen — dem Tunnel, — der übrigens noch nicht ganz fertig ist und offenbar noch seine Ausschmückung erwartet, — war die Bedienung weit exakter und in jeder Beziehung zufriedenstellend. — Eine totale Reform bedürfen aber die Garderoben, die wegen des be⸗ schränkten Raumes und der mangelhaften Bedienung zur größten Belästi⸗ gung des Publikums gereichen. Der Wirrwarr, der hier herrschte, ist unbe⸗ schreiblich; nach stundenlangem Warten konnte man weder das eine, noch das andere Kleidungsstück erringen, und viele Personen waren genöthigt — Referent gehört selbst dazu — ohne Hut und Mantel den Weg nach Hause anzutreten. Und diese Abhülfe muß schnell getroffen werden, damit bei dem bevorstehenden Maskenball und dem Sonntags⸗Konzerte ähnliche Auftritte sich nicht wiederholen. Gewiß wird der umsichtige Besitzer dieses Etablisse⸗ ments hierfür in seinem eigenen Interesse Sorge tragen.
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Zur Literatur der Kulturges⸗ hichte.
Allgemeine Kulturgeschichte der Menschheit, von Gustav Klemm. Nach den besten Quellen bearbeitet und mit rylo⸗ graphischen Abbildungen der verschiedenen National⸗Physiogno⸗ mieen, Geräthe, Waffen, Trachten, Kunstprodukte u. s. w. versehen. Leipzig, bei Teubner 1843.
Von diesem, laut der, aus Dresden datirten Vorrede auf acht Bände berechneten Werke liegen zwei, die eben im Druck vollendet sind, vor uns — nicht so sehr das Ergebniß neuer Forschungen und reorganisirender Ansich⸗ ten, als das Resultat des Fleißes in wohlgeordneter Zusammenstellung fremder Anschauungen und Erfahrungen, an die jedoch nicht selten der Maßstab eigener Prüfung gelegt wird. Das Ganze bildet eine nicht min⸗ der lehrreiche als für alle Stände faßliche, und dennoch von Anfang bis zu Ende vom wissenschaftlichen Gesichtspunkte aus aufgenommene Darstel⸗ lung der allmäligen Entwickelung der Menschheit als eines Individuums. Der Standpunkt, den der Verfasser sich ersucht hat, ist weder der politische
der Menschheit in ihrem Verhältnisse zum Staate, noch der literarische, der artistische, der antiquarische, der gewerbliche, sondern sein Versuch ging dahin, die allmälige Entwickelung der Menschheit von den rohesten, an die schwächste Kindheit, ja an das thierische Wesen gränzenden Uranfängen bis zu deren Gliederung in organische Volkskörper nach allen ihren Rich⸗ tungen, also in Bezug auf Sitten, Kenntnisse und Fertigkeiten, häusliches und öffentliches Leben in Frieden und Krieg, Religion, Wissen und Kunst, unter den von Klima und Lage von der Vorsehung dargebotenen Verhält⸗ nissen zu erforschen und nachzuweisen. Er betrachtet die Menschheit als ein Individuum, dessen Körper eben so geheimnißvolle Uranfänge hat, wie der des einzelnen Menschen, der eben so, wie dieser, seine Kindheit, seine Jugend, sein männliches Alter hat; der da wächst und zunimmt und Träger geistiger Neigungen, geistiger Keime und Kräfte ist, welche zur Entwickelung, zur Blüthe und Frucht bestimmt sind, der aber alternd sich immer wieder erneuen wird, bis die Absicht erfüllt und erreicht ist, welche die höchste Macht bei dessen Erschaffung hatte. Es ist die objektive Ansicht der Menschheit auf den verschiedenen, allmälig auf einander folgenden Stufen der Ent⸗ wickelung oder ihres Lebens — so weit wir dasselbe vor⸗ und rückwärts zu verfolgen im Stande sind.
Klemm hat sich also zwischen der politischen Richtung der Geschichte und zwischen der philosophischen einen Mittelweg gesucht, erkennt jedoch nach Gebühr und Verdienst an, was Andere, die divergirende Bahnen aufsuchten, zur Aufhellung der Kulturgeschichte geleistet; so nennt er Heeren's „Ideen zur Philosophie der Geschichte der Menschheit“, welche die letztere im Ver⸗ hältniß zur Vorsehung darstellen und sich auf Betrachtung der Natur, des Klima's, F Landesbeschaffenheit, den enchsche 8. 2 88 gründen, „eine der schönsten Früchte des philosophischen Jahrhunderts.
Aus den beiden ersten Vänden läßt sich zwar noch nicht 88 absehen, wie der Verfasser es zu einem Ueberblick des geschichtlich en anges, den die Kultur der Menschheit genommen hat, bringen werde, indem er bis in
„ 18 hne der Mittel zu erwähnen, wo⸗ denselben zum Theil Resultate schildert, oh sste gel 1 durch es dem Forschungs⸗ oder Unternehmungsgeiste gelungen ist, zu jenen Resultaten zu gelangen: da wir es aber mit einem Gelehrten zu thun ha⸗ ben, der die Ge⸗ enstände seiner Betrachtung scharf ins Auge gefaßt und sich in den zu shrer Ergründung benöthigten Hülfsmitteln mit Liebe und Eifer umgesehen hat, so dürfen wir wohl erwarten, daß er uns auch mittelst des F befolgten Planes, der 28 entlich ein Bauen von Oben herab statt von Unten herauf ist, diejenigen een werde, welche die Vorsicht gewählt hat, um die Menschheit von tufe zu Stufe einer immer höheren Entwickelung entgegenzuführen. . Se.
Nach einer größeren Einleitung, worin Klemm seine Ansichten über die Anfänge der Geschichte und die verschiedenen Richtungen, welche dieselbe nach und nach eingeschlagen, niederlegt, geht er zu einer Schilderung der Erde über und nimmt dieselbe insofern ausführlich in Betracht, als sie die Heimat und Wohnung des Menschen und der Schauplatz seiner Geschichte ist. Er beschreibt sodann die Produkte der Erde, die Thierwelt, und sodann den Menschen. Die verschiedenen Eigenschaften, Neigungen und Kräfte des einzelnen Menschen werden näher beleuchtet, noch bevor derselbe in sei⸗ ner Gesammtheit als Volk, als Staat, als Menschheit aufgefaßt wird.
Es verbreitete sich das Gerücht, die Insurrection in
begehrte, zugleich sich ausweisen, daß er von der Polizei⸗Behörde le fhafft ig de port d'armes erhalten hatte.
Das neue Gesetz chafft die Nothwendigkeit des permis de port d'armes ab, in⸗
dem es ausdrücklich erklärt, daß jeder französische Bürger das Recht
habe, erlaubte Waffen zu besitzen und davon auch Gebrauch zu machen. Dieses wichtige Zugeständniß ist bisher, ich begreife gar nicht warum, von der französischen Presse kaum berührt worden; es enthält eine ausdrückliche Abschaffung des Dekrets vom 4. Mai 1812, welches die Kaiserl. Regierung so sehr verhaßt gemacht hatte und nichtsdestowe⸗ niger von den späteren Regierungen, wenn nicht eben strenge ange⸗ wendet, doch bis auf heute nicht abgeschafft worden war. Diese kur⸗ zen Andeutungen werden Ihnen zeigen, daß das neue projektirte Jagdgesetz im Grunde wirklich mehrere heilsame Bestimmungen ent⸗ hält und jedenfalls eine nützliche Reform der heutigen Jagdgesetze begründet, wie es der Justiz⸗Minister in der Deputirten⸗Kammer gestern behauptete.
Aber woher kommt der hartnäckige Widerstand, um nicht zu sa⸗ gen offene Haß, der Deputirten⸗Kammer gegen den neuen Jagdgesetz⸗ Entwurf? Einzig und allein daher, weil die Pairs⸗Kammer durch mehrere Aenderungen, die sie in den ursprünglichen Gesetz⸗Entwurf der Regierung einführte, einen gehässigen Unterschied zwischen dem reichen großen Grund⸗Eigenthümer und dem gewöhnlichen Grundbe⸗ sitzer machte. Die Deputirten⸗Kammer scheint nun in diesem Unter⸗ schiede eine Rückkehr zu den Traditionen und Gebräuchen des Feuda⸗ lismus zu suchen, so daß ein Deputirter vorgestern sich es nicht nehmen ließ, auszurufen: „Ihr möchtet zu Gunsten der heutigen Finanz⸗ herren die Vorrechte des alten Adels aufleben lassen!“ Während z. B. der kleine Grundbesitzer auf seinem eigenen Grunde nur wäh⸗ rend der Epoche, wo die Jagd gesetzlich erlaubt ist, jagen darf, ist es dem reichen Schloßherrn vergönnt, das ganze Jahr hin⸗ durch nach Willkür Jagden anzustellen. Während der Verkauf des Wildprets zu einer Zeit, wo die Jagd gesperrt ist, verboten bleibt, kann der reiche Grundeigenthümer sein Wildpret theuer an den Mann bringen. Es ist zwar verboten, öffentlich das Wildpret während der Jagdsperre feil zu bieten, aber es ist Niemanden verwehrt, dasselbe bei dem reichen Grundbesitzer zu kaufen und abzuholen, wie schon gegenwärtig von Seiten mehrerer pariser Finanzhäuser damit Handel getrieben wird. So z. B. weiß es ganz Paris, daß man aus den Parks des Baron James Rothschild, Fould u. s. w. das ganze Jahr hindurch das schönste und beste Wildpret, freilich um schweres Geld, beziehen kann. Der neue Gesetz⸗Entwurf würde ein wirkliches Wild⸗ prethandels⸗Monopol in den Händen einiger dieser Banquiers be⸗ gründen. Mehr bedarf es nicht, um die Deputirten⸗Kammer zur
ekämpfung der von der Pairs⸗Kammer eingeführten Modificatio⸗ nen zu Gunsten der reichen Grundherren anzufeuern. Heute Morgens ist der Herzog von Gor, aus Madrid kommend, in Paris eingetroffen. Er ist mit einer besonderen Sendung der Kö⸗ nigin Isabella von Spanien an den Hof beider Sicilien beauftragt. Bei dieser Gelegenheit glaube ich, bemerken zu müssen, daß, als französische und deutsche Blätter kürzlich einen Artikel aus der Gazetta del Regno delle Due Sieilie entlehnten, worin die amtliche Anzeige enthalten war, der König beider Sicilien hätte die Regierung der Königin Isabella anerkannt, sie nicht genug die Stelle erwogen, worin von der Sendung des Fürsten Carini nach Madrid die Rede war, und wovon unter Anderem gesagt wurde: „S. Maestà a nominato il principe Carini in temporaria commissione.“ Der Aus⸗ druck „temporaria““ ist nicht ohne Ursache in die Gazetta delle Due Siecilie eingerückt worden. Er soll wohl bedeuten, daß die Sendung des Fürsten Carini am Hofe von Madrid nur als provisorisch zu betrachten ist, und daß zwischen Neapel und Madrid, wie ich Ihnen gelegentlich näher auseinandersetzte, mehrere wichtige Angele⸗ genheiten noch zu regeln sind, bevor zwischen beiden Regierungen ordentliche beständige diplomatische Verbindungen eintreten können.
Grossbritanien und Irland.
London, 10. Febr. Die letzten Nachrichten aus Dublin vom vorgestrigen Tage bringen den Schluß der Rede des General⸗Fiskals, welche derselbe in der dubliner Queens⸗Bench als Antwort auf die Plaidoyers der angeklagten Repealer gehalten hat. Die Rede ist wichtig wegen des Nachweises der falschen Interpretation des Ver⸗ schwörungsgesetzes von Seiten der Angeklagten und der einfachen Zu⸗ rückführung der ausschweifenden Argumente, wodurch die Sachwalter der Gegenpartei die Unschuld ihrer Klienten zu erweisen suchten, auf den vorliegenden Thatbestand zum Beweise ihrer augenscheinlichen Un⸗
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haltbarkeit. Wir haben die Hauptpunkte aus den Vertheidigungs⸗ Reden der Angeklagten gegeben und lassen gleichfalls aus der Rede des General⸗Fiskals die Widerlegung derselben folgen:
„Mylords und Herren von der —2 sprach der General⸗Fiskal, „es ist jetzt meine Pflicht, über die zum Zwecke der Vertheidigung von den An⸗ geklagten vorgebrachten Beweise zu sprechen. Ich muß zwar zurückschrecken vor meiner Aufgabe, wenn ich an die hohe Wichtigkeit des Verhörs, die Verschiedenheit der angeregten Gegenstände, das Talent, die Beredtsamkeit, das Genie der zahlreichen Sachwalter, gegen die ich als ein Einziger auf⸗ trete, denke, aber mich stärkt auch wieder der Gedanke an den heiligen Cha⸗ rakter der Verpflichtung, welche Sie, meine Herren von der Jury, üͤbernom⸗ men, an den Eid, welchen Sie geleistet, unparteiisch und gerecht zu richten. Die Sache der Krone ist eine einfache und gerechte Sache, zu deren Ent⸗ scheidung nichts als eine gesunde Urtheilskraft gehört. Diese Sache ist aber von der Gegenpartei in so falschem Lichte dargestellt, es ist darüber mit Bezugnahme auf die Rechtsfrage und die Fakta so viel Irrthümliches gesagt wor⸗ den, daß, wenn ich nicht noch einmal die Sache vortrage, das Urtheil schwer er⸗ scheinen könnte. Eine solche Berwirrung hat die Gegenpartei dadurch bewirkt, daß sie Ihre Aufmerksamkeit von der eigentlichen Frage abgeleitet, nicht allein bedeutungslose, sondern auch unrichtige Argumente vorgebracht und die Hauptfrage über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Verschwörung gar nicht berührt hat. Herr Shiel hat eine der glänzendsten Reden gehalten, die man je gehört, aber er hat den Prozeß seines Klienten über Bord ge⸗ worfen, er hat kein einziges Faktum angeführt, wodurch er die Unschuld desselben erweisen konnte; er hat kein Faktum als unrichtig konstatirt, wel⸗ ches demselben von Seiten der Krone als Verbrechen Schuld gegeben wor⸗ den ist. Dagegen hat er von Anfang bis zu Ende seiner Rede die Anklage gegen die Repealer als eine Anklage gegen das irländische Volk denunzirt; er hat sie als einen Versuch dargestellt, die constitutionellen Rechte dieses Volks, die freie Diskussion über öffentliche Angelegenheit, das Petitions⸗ Recht zu unterdrücken und zu vernichten. Meine Herren von der Jury, erlauben Sie mir, Ihnen zu sagen, daß dies nicht eine Verfolgung, gegen das irländische Volk gerichtet, ist, wegen Ausübung seiner gesetzlichen Rechte, nicht eine Verfolgung jener getäuschten und unglücklichen Leute, welche die „Monster Meetings“ besuchten. Nein; Niemand ist vor Gericht estellt worden, weil er dieser oder jener politischen und religiösen Ansicht huldigte, und ich erkläre laut, daß Jeder von den Ange⸗ klagten hier das unbeschränkteste Recht hat, uͤber jeden Gegenstand auf constitutionelle und gesetzliche Weise sich auszusprechen und eben so seine Ansicht zu verbreiten. Aber Niemand hat das Recht, dieses Ziel auf die in der Anklage angegebene Weise zu verfolgen. Die Anklage geht da auf hinaus, daß man eine ungesetzliche Verbindung eingegangen ist, um Ver⸗ änderungen in der Constitution durch unconstitutionelle Mittel herbeizufüh⸗ ren, — eine Verschwörung. In dem populairen Sinne dieses Worts liegt eine nothwendige Geheimthuerei, und das ist von den Angeklagten so nach⸗ drücklich hervorgehoben worden, von dem Standpunkte des Gesetzes aus aber ist es ganz gleichgültig, ob die Verschwörung offen oder geheim betrie⸗ ben wird, sofern nur mehrere Personen sich auf Verfolgung eines den be⸗ stehenden Landesgesetzen zuwiderlaufenden Zwecks einlassen. Die Krone sagt, daß die Angeklagten gemeinschaftlich einen ungesetzlichen Zweck auf ungesetzliche Weise verfolgt haben, nämlich die Repeal der Unions⸗Akte durch das Mittel der Einschüchterung, einen Zweck, der nach dem Gesetze nur durch eine Parlaments⸗Akte, alss das Resultat des freien Willens der Legislatur, herbeigeführt werden kann. Mit einer Verschwörung, ich wiederhole es, ist nicht gerade ein geheimes Verfahren gemeint, sondern eine Verbindung zur Vollziehung eines ungesetzlichen Aktes, also eines Aktes, der, wenn vollbracht, ein Verbrechen konstituiren und als solches strafbar sein würde. Eine Verabredung aber, einen gesetzlichen Zweck durch ungesetzliche Mittel zu verfolgen, ist gleichfalls Verschwörung, und es ist bemerkenswerth, mit welcher Aengstlichkeit die An⸗ geklagten diesen Satz streitig machen wollen. Man behauptet, der Zweck der Angellagten sei ein gesetzlicher und könne auf gesetzlichem Wege erreicht werden. Lassen wir den Zweck hier bei Seite und S- wir, ob die Mittel, die sie gebrauchten, gesetzlich waren. Diese waren aber ungesetzlich. Die Angeklagten sind beschuldigt, sich verbunden zu haben, um große und zahl⸗ reiche Massen von Menschen in verschiedenen Theilen des Reichs zu ver⸗ sammeln, dadurch Unruhe zu erregen und das Volk einzuschüchtern. Solche Demonstrationen, die Darlegung solcher physischer Gewalt ist ungesetzlich, da sie zu dem Zwecke bewerkstelligt worden sind, das Volk einzuschüchtern und der Regierung abzunöthigen, was gesetzlich nur durch einen freien, jeder Kontrolle überhobenen Akt der Legislatur selbst geschehen kann. Ich sage die Darlegung physischer Gewalt, nicht die Anwendung derselben. Das friedliche Verhalten und die Ermahnungen zum Frieden sind nothwendige Mittel, die Verbindung zu erhalten, und können keinen Beweis für die Ge⸗ setzlichkeit der Versammlungen gewähren. Zweifelt die Jury, daß irgend einer der Angeklagten sich der verbrecherischen Absicht bewußt war, welche die Häupter der Repeal verbunden hat, so muß ihm dieser Zweifel zu gut kommen und er freigesprochen werden. Fern sei es von mir, die Bestrafung eines Mannes zu fordern, welcher das blinde Werkzeug in der Hand der Anderen war. Ich werde nun der Jury erklären, warum die Verfolgung bis zu der Zeit, wo sie begann, nothwendig verschoben werden mußte. Die Krone hat nicht deshalb eine Monster⸗Versammlung für gesetzwidrig erklärt,
weil sie Ruhestörungen und Friedensbrüche hätte verursachen können, sondern weil sie auf Erreichung eines gesetzwidrigen Ziels gerichtet war und dazu einen gesetzwidrigen Weg verfolgte. Dadurch wurde erst die Versammlung als eine gesetzwidrige konstatirt, bevor aber bekannt war, worin dieser Zweck bestand, bevor die Verschwörung, welche man durch diese sördern wollte, überzeugend nachgewiesen werden konnte, und bevor die Zei
gekommen war, wo das Verbrechen und die Absicht gesetzlich erwiesen wer⸗ den konnten, wäre es unmöglich gewesen, vor Gericht darzuthun, daß eine jener Versammlungen an sich eine gesetzwidrige sei. Als aber Umstände eingetreten waren, welche den von den Angeklagten als Veranstaltern die er
Versammlungen verfolgten Zweck überzeugend nachwiesen und als dieser Nachweis durch spätere Handlungen der Angeklagten noch mehr beglaubigt ward, da gewann die Sache eine andere Gestaltung, und die ursprünglich
harmlose Versammlung, welche, an und für sich benachtet, nicht als gesetz⸗
widrig verfolgt werden konnte, wurde auf einmal verbrecherisch, gesetzwidrig,
der Verfolgung anheimfallend und preisgegeben.
Der General⸗Fiskal rechtfertigte sodann die Ausmerzung der katholischen Geschworenen aus der Juryliste, indem er zeigte, daß sie sämmtlich Mitglieder des Repeal⸗Vereins, und als solche zur Aus⸗ übung der Jury⸗Function in einem sie selbst betreffenden Falle nicht qualifizirt gewesen seien. Nicht als Katholiken, sondern als Geschworene seien dieselben ausgestoßen. Sodann ging der Redner auf die Reden der verschiedenen Sachwalter einzeln über und erwies die ungenügende und falsche Beweisführung zu Gunsten ihrer Klienten aus den Rechts⸗ Prinzipien, die wir hier aus dem Haupttheile seiner Rede mitgetheilt haben.
Die hiesigen Blätter veröffentlichen den Inhalt des Ergänzungs⸗ Vertrags, welcher, wie Lord Aberdeen im Parlament erwähnt hatte, zwischen der Königin von Großbritanien und dem Kaiser von China abgeschlossen worden ist. In demselben besagt Art. 8, daß alle Un⸗ terthanen oder Bürger fremder Staaten, welche bisher in Kanton Handel getrieben, unter denselben Bedingungen wie die Engländer zu den übrigen neu eröffneten Häfen China's zugelassen werden sollten.
Die Gazette publizirt heute die Ernennung des Herrn Franz Davis zum Gouverneur von Hong⸗Kong an der Stelle Sir Henry Pottinger's, der zur Herstellung seiner Gesundheit nach England zu⸗ rückzukehren gezwungen ist.
Das Ministerium des Handels hat in diesen Tagen eine Erwie derung auf die Denkschrift erlassen, welche ihm von dem Magistrate und Gemeinderathe der Stadt Glasgow eingereicht worden war, und worin um die Dazwischenkunft der Regierung gebeten wurde, um wo möglich die Erhöhung der Einfuhr⸗Abgaben zu verhindern, welche, wie man behauptete, von dem deutschen Zoll⸗Vereine auf Roh⸗Eisen und Baumwollengarn zu legen beabsichtigt werde. Das Handels⸗ Ministerium erklärt hierauf durch Herrn Mac⸗Gregor, daß die Regie⸗ rung schon vor dem Eingange dieser Denkschrift der preußischen Re⸗ gierung in so starker Weise, wie es die Achtung für einen unabhän⸗ gigen und befreundeten Verein nur gestatte, über die in der Denk⸗ schrift erwähnten Gegenstände Gegenvorstellungen gemacht habe.
X London, 8. Febr. Der Besitz Hong⸗Kongs hat England bereits mehrere seiner besten Staatsdiener von der neuen aufsteigen⸗ den Generation gekostet. James Morrison und Eldred Pottinger, die beide noch nicht ihr 30stes Lebensjahr erreicht hatten, sind hinge⸗ gangen, ihre Plätze einzunehmen unter „den Erben unvollendeken Ruhmes“, wie sie der Dichter Keats nennt; beiden hatte die Welt erst das Versprechen, sie zu belohnen, geben können. James Morrison, ein Sohn des berühmten cantoner Kaufmanns gleiches Namens, war von den Europäern am besten mit den Sitten und der Sprache China's bekannt. Er war der vorzüglichste Beistand Sir Henry Pottinger's, wenn nicht der wirkliche Urheber bei dem Entwurfe jener ausführlichen und umsichtigen Anordnungen, auf welche der Handel China's mit der übrigen Welt gegründet worden ist. Sir Henry Pottinger war der Bevollmächtigte, aber der Geist des jungen Morrison war es, der das Werk vollbrachte. — Für Eldred Pottinger habe ich hier nicht Raum genug, seine Dienste und Thaten zu erzählen, so kurz auch seine Laufbahn ist. Im Jahre 1838 warf er sich, ein unbekannter Artillerie-Lieutenant vom 22sten Regiment, in die Feste Herat und bewahrte durch seine Energie und Gewandtheit den Schlüssel Central⸗Asiens vor der persischen Armee und ihren russischen Helfern. Im Jahre 1841 fand er sich bei dem Ausbruche der afgha⸗ nischen Insurrection in einem entfernten Distrikt Kohistans abgeschnit⸗ ten und umgeben von wilden Feinden, von wo er nur nach einer Reihe wunderbarer Abenteuer und eben sso wunderbarer Rettung die Kantonirungen von Kabul erreichte, um hier das unglückliche Schick⸗
sal der Truppen zu theilen. Seine Wunden verboten ihm den akti⸗
Alle diese Kapitel sind belehrend und den Unkundigen orientirend: es fällt nur als eine etwas pedantische Liebhaberei an alldeutschen Gedichten der Umstand auf, daß der Verf. so häufig Stellen aus denselben als Belege für Ansichten anführt, die ganz anderewo hätten begründet wer⸗ den können, was besonders da der Fall ist, wo sie zu geogno⸗ stischen, oryktognostischen und ähnlichen Zwecken allegirt werden. Nachdem Klemm (I. S. 195) der Untersuchungen Blumenbach'’s über die verschiede⸗ nen Arten des Menschengeschlechts und seiner Eintheilung der Menschheit in fünf Ragen (die kaukasische, mongolische, äthiopische, amerikanische und malavische), ferner der Herstellung von sieben Ragen durch Prichard („Naturgeschichte des Menschengeschlechts“, deutsch von Wagner, Leipzig, 1840) gedacht und seine Gegenbemerkungen über die Aufstellungen dieser Gelehrten gemacht hat, erklärte er, er sei auf seinem Wege, die Sitten und Gebräuche, Denlmale und Kunstwerke, Einrichtungen, Sagen, Glauben und Geschichte der verschiedenartigsten Nationen betrachtend, zu der Ansicht elangt, daß die ganze große Menschheit ein Wesen sei, wie der Mensch felbste geschieden in zwei zusammengehörige Hälften, eine aktive und eine passive, eine männliche und eine weibliche.
Die erste oder aktive Hälfte der Menschheit, sagt Klemm, ist bei Weitem die weniger zahlreiche Art. Ihr Körperbau ist schlank, meist groß und kräftig, mit einem runden Schädel mit vorwärts dringendem, vorherr⸗ schenden Vorderhaupt, hervortretender Nase, großen runden Augen, feinem oft gelockten Haar, kräftigem Bart und zarter, weißer, röthlich durchschim⸗ mernder Haut. Das Gesicht zeigt feste Formen, oft einen stark ausgedrückten Stirnrand, wie an Shakespeare und Napoleon, die Nase ist oft adlerschnabel⸗ artig gebogen, das Kinn stets stark ausgedrückt, ost auch vortretend. Die Jünglinge dieser Menschenrace zeigen, wo sie rein und unvermischt auftritt, Wesen und Haltung des Apoll vom Belvedere, die Männer die des farnesischen Herkules.
In geistiger Hinsicht finden wir vorherrschend den Willen, das Streben nach Herrschaft, Selbstständigkeit, Freiheit; das Element der Thätigkeit, Rastlosigkeit, das Streben in die Weite und Ferne, den Fortschritt in jeder Weise, dann aber den Trieb zum Forschen und Prüfen, Trotz und Zweifel.
Dies spricht sich deutlich in der Geschichte der Nationen aus, welche die altive Menschheit bilden, der Perser, der Araber, der Griechen, Römer, der Germanen. Diese Völker wandern ein und aus, stürzen alte wohlbe⸗ gründete Reiche, gründen neue, sind kühne Seefahrer, bei ihnen ist Freiheit der Verfassung, deren Element der stete Fortschritt ist; Theokratie und Tyrannei gedeihen nicht, obschon diese Nationen für alles Erhabene Sinn zeigen und ihre Kraft dafür dransetzen. Wissen, Forschen und Denken tritt an die Stelle blinden Glaubens; hier gedeihen Wissenschaft und Kunst, und diese Nationen haben darin das Höchste geleistet. Der Geist dieser Nationen ist in steter Bewegung, auf⸗ und absteigend, aber immer vorwärts strebend. Ihre Heimat ist die gemäßigte Zone, von welcher aus sie alle übrigen Zo⸗ nen erobert und beherrscht haben. In Ostindien wie in Amerika, am Kap wie am Polarmeer und am Aequator haben sie ihre Kolonieen — alle Punkte der Erde bis zu den äußersten Polen haben sie besucht, alle Klimate ertragen, aus allen Zonen sich Schätze in ihre Heimat gebracht.
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Ganz anders ist die zweite, die passive Race, die man die mongo⸗ lische nennen könnte, wenn nicht Andere den Namen für die asiatische Mon⸗ golen⸗Race allein in Anspruch genommen. Die Schädelform der passiven Menschheit ist anders als die der aktiven, die Stirn liegt mehr zurück, vor⸗ zugsweise ausgebildet ist das Hinterhaupt, die Nase ist, wenn auch zuwei⸗ len lang, doch wenig erhaben, selten gebogen, meist aber rund und stumpf, die Augen sind länglich, oft geschlitzt und schief stehend, die Backenknochen stehen vor, das Kinn tritt zurück. Die Formen des Gesichts, wie die der anzen Gestalt, sind weniger scharf ausgepraͤgt, die Gestalten sind weniger schlaͤntk und breit, als vielmehr rund, die Muskulatur ist weniger pronun⸗ zirt, die Glieder sind rund und lang, der Bart ist dünn, das Haar straff, so schlicht als kraus. Die Haut ist gefärbt, so daß das Rothe weniger her⸗ vortritt, die Hauptfarbe ist vom zartesten Gelb bis zum tiefsten Schwarz durch alle Nüancen des Rothen und Braunen. So finden wir den Chi⸗ nesen, Mongolen, Malayen, den Hottentoten, den Neger, den Finnen, den Eslimo und die Amerikaner. Als Ideale dieser Gestaltung mögen die ägyptischen und indischen Bildwerke gelten, welche letztere das Eigenthüm⸗ liche haben, daß sie die männlichen und weiblichen Formen zu einer einzi⸗ gen, wie z. B. an den Buddahbildern, verschmelzen.
Nachdem der Verf. die Unterschiede zwischen diesen beiden Racen in den hervorstechendsten Eigenthümlichkeiten ausführlich nachgewiesen, beschäf⸗ tigt er sich von S. 229 des ersten Bandes und den ganzen zweiten Band seines Werkes hindurch damit, die passive Race zu schildern. Was aus den Berichten der berühmtesten Reisenden (die Werke von Martius, Prinz von Neuwied, Lichtenstein, Cabillardiere, Freycinet, Peron, Dentrecasteaux, Roß, Langsdorf, Perry, d'Urville u. A. sind namentlich benutzt) oder auf dem Wege der wissenschastlichen Forschung über die Bewohner der süd⸗ amerikanischen Urwälder, die Bewohner von Neuholland, die amerikanischen Jägervölker, die Polar⸗Menschen, die Bewohner des Nootka⸗Sundes, be⸗ kannt geworden, findet sich über⸗ und in Bildern anschaulich zusammenge⸗ stellt. Eine Lektüre, empfehlenswerth für Jung und Alt.
Der erste Band enthält als Beilage eine sogenannte „Phantasie über ein Museum für die Kulturgeschichte der Menschheit“, von der wir wün⸗ schen, daß sie nicht „Phantasie“ bleiben möge. Klemm fordert nämlich zur Gründung kulturgeschichtlicher Museen auf, welche Alles umsas⸗ sen müßten, wodurch eine Veranschaulichung der Zustände der Menschheit auf den frühesten Stufen der Kultur bis zum gegenwärtigen Standpunkt der Bildung, auf den die Menschheit sich gehoben, möglich würde. Ueber Begründung, Anordnung und Inhalt eines solchen Museums legt der Ver⸗ fasser Ansichten nieder, die in größeren Städten, wo im Einzelnen schon so Vieles für diesen Zweck vorgearbeitet ist, nicht schwer zu realisiren sind, und worauf wir hiermit die Aufmerksamkeit lenken wollen, da der uns zugewiesene Raum nicht gestattet, in die Details dieser Pläne einzuge⸗ hen. Für eine kulturgeschichtliche Sammlung in der angegebenen Weise würden nach den Vorschlägen des Verfassers neun Räume vollkommen aus⸗ reichend sein; das dazu nöͤthige Gebäude wäre in der (allerdings sehr zweck⸗ mäßigen) Art der münchener Glyptothek einzurichten. An Orten — schließt Klemm — wo bereits mannigfache Sammlungen vorhanden sind, wie z. B.
in Paris, im Haag, in Leyden, Dresden, Wien, Berlin und München würde die Herstellung eines kulturhistorischen Museums sich leicht ins Werk setzen lassen, wenn man aus dem zum Theil überreich vor⸗ handenen Material eine Auswahl treffen und das Fehlende ander⸗ weit herbeischaffen wollte. Es würden auf solche Weise die be⸗ reits bestehenden, dem altklassischen oder ägyptischen Alterthume, dem Orient oder dem christlichen Mittelalter gewidmeten Museen in ihrer Inte⸗ grität keinesweges gefährdet, sie würden vielmehr in eine innigere Verbin⸗ dung, in eine gegenseitige Beziehung gebracht, und es würde sogar für ihre Erklärung, für die vergleichende Alterthumskunde, Geschichte und Eenceraphi⸗ eine solide Grundlage geschaffen. An Orten, wo, wie z. B. in Paris, die Föshen ethnographischen und antiquarischen Schätze in den verschiedenen Museen zersplittert vorhanden sind, würde diesen in solcher Weise ungenieß⸗ baren Fragmenten ein Mittelpunkt, ein Crystallisationsheerd dargeboten wer⸗ den. In der Kunstkammer im Haag sind eine große Anzahl höchst schätz⸗ barer Denkmale zur Geschichte der mittleren Kulturstufen der passiven Mensch⸗ gan ungeordnet neben einander aufgestellt; würde diesen eine kultur⸗histori⸗ che Grundlage bereitet, so würde in kurzer Zeit eines der reichsten Museen entsprießen können. Nicht anders ist es mit den deutschen Museen.
Der Vorschlag ist gewiß von Allen zu beherzigen, denen es um För⸗ derung der Wissenschaft Ernst ist. ͤ““
68 8 8 5*— = Dresden, 14. Febr. Die Direction des Theaters hat in neuerer Zeit ein sehr anerkennungswerthes Streben nach Abwechselung an den Tag gelegt. An hier neuen Opern ging der Hans Heiling von Marschner über die Bühne; in neuer, sehr glänzender Ausstattung die Ballnacht und die trommelnde Tochter des Regiments wird in diesen Tagen die Bretter betreten. Gutzkow's „Zopf und Schwert“ dieses mit höchster Gewandtheit ausgearbeitete Charakter⸗Gemälde füllt noch jedesmal das Haus und hinterläßt einen sehr angenehmen Eindruck. Ihr Eduard Devrient wurde hier sehr günstig aufgenommen, und man sagt, daß er für unsere Bühne gewonnen sei. Shakespeare's „Sommernachtstraum“ mit Mendel⸗ sohnscher Musik fand nur sehr zweifelhaften Beifall und theilte das Theater⸗ Publikum in zwei Parteien. Freilich ist es wohl kaum zu verwundern, daß die Masse des an die Birch⸗Pfeifereien gewöhnten Publikums an dem feenhaften Traume Shakespeareschen Genies leinen Geschmack findet.
Die Lieblinge des Tages sind die beiden Schwestern Theresa und Maria Milanollo, die bereits in drei vollen Konzerten im Hostheater alle Welt entzückten, die Jüngere durch die keckere Viriuosstät ihres Spiels, die Aeltere mehr durch ihren tiefen seelenvollen Vortrag, Beide gleichmäßig durch die unbeschreiblich liebliche und zierliche Behandlung des Instruments, das in ihren Händen zum beredtesten Werkzeug kindlicher Reinheit, im Verein mit weiblicher Anmuth, wird. Sie sind abwechselnd hier und in Leipzig auf⸗ getreten, werden hier noch ein viertes Konzert geben und dann dem Ver⸗ nehmen nach vEb1“”