1844 / 65 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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i finden, und die Mehrheit sich dahin ausspricht,

2 , 9a9 9oh aufzunehmen; sie sei nichts als jugendlicher und Aenßerung des wohl zu entschuldigenden studentischen Uebermu Indessen sind bei dieser Gelegenheit doch auch wieder einmal Geistes. J⸗ welche in der bei jeder Gelegenheit sich

St aut geworden, 2 1 2 3 Süinnvenzen Bekhöhnung der höheren Autoritäten ein bedenkliches

Zeichen der Zeit erblicken.

Württemberg. Tübingen, 27. Febr. (Schw. M.) Der Neckar ist außerordentlich angeschwollen und ausgetreten. Bis zur rottenburger Landstraße und selbst an vielen Stellen jenseits derselben seeht das Wasser. Das große und kleine Wöhrt stehen mehrere S zuh tief unter Wasser, eben so die reutlinger Landstraße, welche nicht passirt werden kann. Das Ammerthal hat seinen Schnee schon entladen; Sonnabend Nachts um 10 Uhr stand in den niederen Straßen an der Ammer (Goagerei) das Wasser 5 Schuh hoch in den Straßen. Man mußte das Vieh flüchten und die unteren Stock⸗

werfe räumen.

Grh. Hessen. Bingen, 28. Febr. (G. H. Z.) Am Lösten d. M., Abends, wurde die Gemeinde Dietersheim, ½ Stunde von hier am rechten Nahe⸗Ulfer gelegen, von einer großen Wassersnoth heimge⸗ sucht. Drei Häuser wurden von der stürmischen Fluth der Nahe umgerissen, 2 andere drohen den Einsturz, viele sind mehr oder minder stark beschä⸗ digt; 30 Menschen sind hierdurch ohne Obdach und haben sämmtliches Hausgeräthe so wie ihre Vorräthe an Lebensmitteln eingebüßt. Eine Frau, welche sich auf das Dach ihres Hauses geflüchtet hatte, wurde, als das Haus zusammenstürzte, unter den Trümmern begraben und am anderen Morgen todt hervorgezogen. Durch drei wackere Män⸗ ner, welche sich in Nachen in das Dorf wagten, während die Nahe durch jede Straße stürmisch brauste und tobte, wurden mehrere Men⸗ schenleben gerettet.

392 Herrn Thiers, äußert sich entschiedener und heftiger, als seine Kolle⸗ gen von der Opposition. Er sagt, als in den Journalen und dem Parlamente Englands Rechenschaft gefordert worden sei von der fran⸗ zösischen Regierung über den von Herrn Dupetit⸗Thouars vollführten blschlossenen Akt, habe man sich gefaßt machen müssen auf einen Akt der Schwäche von Seiten des Tuilerieen⸗Kabinets; man sei aber nun sogar in dem Grade ungeschickt, daß man nicht einmal den äußeren Anschein gerettet habe; man könne wohl fragen, warum denn das Ministerium nicht gleich nach der Ankunft der Depeschen des Contre⸗ Admirals mit seiner Entschließung hervorgetreten sei; das Kabinet zeige nur allzu klar, daß es blos deshalb nachgebe, weil England es verlagge. Der National wirft ebenfalls die Frage auf, ob der Entschluß des französischen Kabinets freiwillig gewesen, und glaubt daran zweifeln zu müssen, weil man nach dem Eintreffen der Depeschen des Herrn Dupetit⸗Thouars einige Wochen habe ver⸗ streichen lassen und erst dann gesprochen, als England gesprochen habe; dem moralischen Einflusse Frankreichs werde nunmehr ein neuer tödtlicher Streich zugefügt. Die Demokratie p acifique äußert sich noch feindlicher gegen das Ministerium, dem sie nicht blos Feig⸗ heit, sondern auch gänzliche Ungeschicklichkeit vorwirft; Alles, was

England wolle, werde Frankreich unter diesem Ministerium thun;

Oesterreichische Monarchie.

Wien, 23. Febr. (A. Z.) Der General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, Graf von Orloff, wird in 8 Tagen nach Petersburg zurückkehren. Der Graf und mit ihm der russische Ge⸗ sandte, Herr von Medem, erschienen auf dem am letzten Faschingstage bei Hofe gegebenen Kammerball, zu welchem sonst Niemand von dem diplomatischen Corps eine Einladung erhielt.

Nachrichten aus Görz zufolge, hat sich in der letzten Zeit das Befinden des Herzogs von Angouléme wieder verschlimmert.

Preßburg, 28. Febr. (Pr. Z.) Die Reichsstände haben sich in der Sitzung vom 23sten mit 27 gegen 19 Stimmen für jähr liche Abhaltung des Reichstags entschieden.

Frankreich.

Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 27. Februar. Nach Beendigung der allgemeinen Diskussion des Patent⸗Gesetz⸗Ent⸗ wurfes wurden heute die beiden ersten Artikel desselben angenommen; mit der Abstimmung über die einzelnen Theile des dritten konnte man aber nicht zu Ende gelangen, da die Kammer nicht mehr in hinrei⸗ chender Anzahl versammelt war. Der erste Artikel bestimmt, daß

jedes Individuum, sei es Franzose oder Ausländer, wenn derselbe in

Frankreich ein Handelsgeschäft, oder ein Gewerbe, oder eine Profes⸗

Kon betreibe, der Patent⸗Steuer unterworsen sein solle. Der zweite

Artikel stellt die Grund⸗Unterscheidung zwischen der festen und der

verhältnißmäßigen Patent⸗Steuer fest. Der dritte Artikel enthält die Klassisizirung der Gewerbe in Bezug auf diese Steuer. Die Eintheilung der Geschäfte in en gros und halb en gros, als Grund⸗ lage dieser Klassifizirung, wurde noch in dieser Sitzung angenommen, die Diskussion der Tabelle aber, auf welcher die Gewerbe in acht Klassen getheilt sind, bis auf den nächsten Abend vertagt.

Paris, 28. Febr. Der König ist heute von Schloß Eu wie⸗ der in den Tuilerieen eingetroffen.

Die von der Regierung angeordnete Wiedereinsetzung der Königin Pomareh auf Otaheiti ist fortwährend der Gegenstand lebhafter Be⸗ sprechung in den Zeitungen. Die Presse hatte früher sehr bedauert,

sich Herr Guizot nicht beeile, die Gemüther zu beruhigen und die Gesellschafts⸗Inseln definitiv für einen Theil der französischen Besitzungen zu erklären. Jetzt nun ist dieses Blatt, welches zum Hofe seine besonderen Beziehungen hat, durch die Entschließung des Kabinets etwas in Verlegenheit gebracht; es bemerkt heute ganz ein⸗ fach, es wolle, bevor es seine Meinung abgebe, die Erläuterungen des Herrn Guizot abwarten. Die Oppositions⸗Blätter dagegen sind nicht so geduldig. Das Sidele meint, es sei doch sehr zu be⸗ zweifeln, daß der Contre⸗Admiral Dupetit⸗Thouars, ein Offizier von gereiftem Geiste und erprobtem Muthe, bei einer Gelegenheit, wo er die Souverainetät Frankreichs repräsentirte, ohne zureichende Motive und wie sinnlos gehandelt haben sollte; er würde gewiß nicht zu der äußersten Maßnahme, die er getroffen, geschritten sein, wenn die Kö⸗ nigin Pomareh blos Einwendungen gegen den Protektorats⸗Vertrag erhoben und zum Vollzuge desselben unter Vorbehalt eines Re⸗ kurses an die französische Regierung eingewilligt, und endlich, wenn sie nicht durch die Weigerung, die französische Flagge aufzuziehen, das Prinzip selbst des Vertrages bestritten hätte; nur unter diesen Voraussetzungen würde ihre Wiedereinsetzung zu recht⸗ fertigen sein. Der Courrier frangçais wünscht sehr, daß es dem Kabinette gelingen möge, vor den Kammern sein Verfahren hinreichend zu begründen; denn hier handle es sich nicht etwa um eine Partei⸗ frage, sondern um ein höheres Interesse, um das Interesse der Größe

und Chre Frankreichs. Der Constitutionnel, das Organ des

wenn England sein Veto ausspreche, werde Frankreich unter diesem Ministerium demüthig nachgeben; das nämlich sei das Prinzip des herzlichen Einverständnisses, wie das Tuilericen⸗Kabinet es angenom⸗ men habe. Der Commerce urtheilt nicht anders, und faßt seine Meinung dahin zusammen, man sollte glauben, daß in London und nicht in Paris der Sitz der Verwaltung Frankreichs sei. Auf alle diese Declamationen antwortet heute der halb of⸗ fizielle Messager nur Folgendes: „Mehrere Journale ent⸗ halten über Otaheiti und über die betreffenden Umstände gänzlich ungenaue Angaben und Details. Wir beschränken uns darauf, den⸗ selben im Allgemeinen zu widersprechen. Die Diskussion, welche mor⸗ gen in der Deputirten⸗Kammer stattfinden soll, wird alle jene fal— schen Behauptungen berichtigen.“ Ein anderes Blatt aber, von wel⸗ chem man weiß, daß es zu Herrn Gutzot in Beziehungen steht, der Globe, enthält einstweilen schon einige Erklärungen (s. die Korre⸗ spondenz aus Paris im gestrigen Blatte der Allg. Pr. Ztg.), welche offenbar auf ministeriellen Mittheilungen beruhen, und die geeignet sind, den Schritt des Admiral Dupetit⸗Thouars, zum mindesten ge⸗ sagt, als sehr übereilt erscheinen zu lassen. Dieser Artikel lautet im Wesentlichen folgendermaßen:

Wir sind, abweichend von der wohlbekannten Meinung des Herrn

„ꝗ¶ Thiers, der Ansicht, daß Frankreich seine Kolonial⸗ und Seemacht stärken und vermehren muß, weil es Ackerbau und Fabriken hat und Märkte braucht für seine Erzeugnisse. Wir sahen darum mit großer Befriedigung, daß die französische Regierung von den Marquesas⸗Inseln Besitz ergreifen ließ und Otaheiti unter sein Protektorat nahm. Wir erkannten in dieser zwiefachen Maßregel einen Schutz für unsere Flotte in Oceanien, die Möglichkeit wei⸗ terer Colonisationen und das bewaffnete Auftreten Frankreichs an der West⸗ küste des amerikanischen Kontinents. Wir gaben Allem, was die Regierung im Stillen Ocean vornehmen ließ, unsere volle Gutheißung, erinnern uns aber recht gut, wie die Opposition die Marquesas⸗Inseln und Otaheili her⸗ untersetzte und sich lustig machte über den König Notehteh und die Königin Pomareh. In dieser Lage waren die Dinge, als ganz unerwartet die Kunde anlangte, Admiral Dupetit⸗Thonars habe TLruppen auf Otaheiti ausgeschifft, die Absetzung der Königin Pomareh pro⸗ klamirt und die Insel für Frankreich in Besitz genommen. Die Regierung von dieser Nachricht so überrascht wie das Publikum, hatte mit einemmal zu entscheiden, welche Partei zu ergreifen sei. Der Moniteur meldet nun daß sie das Verfahren des Admirals nicht genugsam durch die einberichteten Thatsachen gerechtferligt erachtet und das Proteftorat wiederhergestellt wissen will. Die Oppositionsblätter, denen es nachgerade an Stoff zu Declama⸗ tionen zu fehlen anfing, beuten die erwünschte Gelegenheit, die sich ihnen nun dafür darbietet, nach ihrer Weise aus. Wir widmen gewiß Allem, was der V Würde unseres Landes schmeicheln, was sie erheben kann, die möglichste Beachtung; wir bedauern aufrichtig, daß es nöthig geworden ist, einen tapferen und ehrenhasten Admiral zu desavouiren; Jedermann muß fühlen, welche peinliche Empfindung unsere Seeleute durchdringen wird, wenn sie erfahren, daß die Regierung ihre Eroberung nicht annimmt. Es muß aber in Erwägung gezogen werden, daß keine Regierung sich immer auf das einlassen kann, was ihre Agenten, so achtungswerth und verdienst⸗ voll sie auch sein mögen, über die ihnen ertheilte Iustruction hinaus, in Gemäßheit ihrer eigenen persönlichen Meinung gethan haben. Die ganze Frage läuft auf diesen Punkt hinaus; was zu ermitteln ist, läßt sich in die Untersuchung zusammenfassen, ob nicht die Regierung, nach Abwägung aller Umstände, verpflichtet war, dem etwas übertriebenen und ganz unvorgesehe⸗ nen Verfahren des Admirals Dupetit⸗Thonuars keine Folge zu geben. Zuerst muß gesagt werden: er handelte ohne Instruction. Zweitens aber steht fest, daß die Thatsachen, welche ihn bestimmten, nothwendig eine täuschende Wirkung auf ihn geäußert haben müssen, denn ihre ernste Be⸗ deutung verschwindet, sobald man sie unparteiischer Prüfung unterzieht. Wir versuchen, dies in der Kürze zu thun. Die englischen Missionaire, die gro ßen Einfluß haben auf Otaheiti, waren, wie es sich leicht denken läßt, höͤchst unzufrieden mit der Einführung des französischen Protektorats. Sie sahen wohl, daß sie das bis dahin ausschließlich genossene Ansehen künftig wür⸗ den theilen müssen. Diese Missionaire nun, an deren Spitze ein sehr thä⸗ tiger Mann steht, der zugleich englischer Konsul ist, hatten der Königin Pomareh, einer armen Frau ohne Erziehung, Bedenken eingeflößt und Reue geweckt; es geschah ohne Zweifel auf dieser Missionaire Anstiften, daß die Königin die Protektorats⸗Flagge, welche ihr der Admiral Dupetit⸗Thouars zugestellt hatte, änderte. Auf der Protektorats⸗Flagge hatte die Königin Pomareh nur eine offene Krone, mit Sternen daruͤber. Es scheint, der britische Commodore Nicholas machte der Königin begreiflich, daß in Europa nach den Regeln einer Wissenschaft, die man Heraldik nenne, offene Kronen keine Zeichen der souverainen Macht seien, daher auch Könige und Königinnen stets geschlossene Kronen trügen. In Folge dieser offiziösen Eröffnung änderte die Königin ihre Flagge; die neue, welche sie aufpflanzen ließ zeigte eine geschlossene Krone, als Symbol ihrer Eigenschaft als Oberherrin von DOtaheiti. Nun, in diesem Wechsel der Flaggen, in der Substitnirung einer geschlossenen Krone an die Stelle der offenen

sah der Admiral Dupetit⸗Thouars, besser unterrichtet über den Ehrenpunkt als bewandert in der Heraldik, eine nicht zu duldende Verletzung des Ver⸗ trags vom 9. September 1842; weil sich Pomareh weigerte, die Flagge mit der geschlossenen Krone einzuziehen, prollamirte er ihre Entthronung. Wer wird nicht zugeben müssen, daß der französische Admiral einer überspannten Vorstellung von dem eingetretenen Umstande Raum gegeben und sich dadurch hat verleiten lassen, allzurasch zu handeln? Die Königin von Otaheiti hatte durch Annahme des Protektorats nicht au gehört, Königin zu sein, und in dieser Eigenschaft war sie vollkommen berechtigt, ihre Wappensie⸗ gel und ihre Flagge mit dem Symbol der Oberherrlichkeit zu schmücken. Es ist nicht genug, daß man stark ist und die Gewalt in der Hand hat, man muß sich auch lenken lassen von gesundem Urtheil und gerechtem Sinn. Das Protektorat war Alles, was Frankreich verlangen konnte. Das Protektorat sichert uns den Haupt⸗Einfluß auf der Insel in Bezug auf alle Verhältnisse mit Ausländern und erlaubt die Be⸗ setzung des Hafens von Papeiti und die Ueberwachung der Küste. Da sich keine französische Unterthanen auf der Insel befinden, so bedarf Frankreich keiner ausgedehnteren Antorität. Der wirkliche Besitz der Insel würde die Unterhaltung einer Garnison und einer Escadre, die Einrichtung einer Ver⸗ waltung, kurz eine politische Organisation, wie auf den Marquesas, erfor⸗ dern. Frankreich bedarf aber nichts weiter, als einen Hafen in befreundetem Lande und die Sicherheit, daß sich kein fremder Einfluß auf Otaheiti gel⸗ tend mache; diese Zwecke erreicht es einfacher durch Protektorat als durch Oberherrlichkeit. So läuft zuletzt Alles auf die Frage hin⸗ aus: Ob die Königin Pomareh sich im Ernst den Stipulatio⸗ nen des Traktats vom 9. September 1842 hat entzikhen wollen? Aus dem Schreiben, daß die Königin von Otaheiti an den König der Franzosen gerichtet hat, ergiebt sich aber aufs klarste, daß sie ganz im Ge⸗

gentheil slehentlich bittet, der Vertrag möge vollzogen werden und ihr hoher Protektor in der Flaggenänderung kein ahnungswerthes Verbrechen sehen. Die Negierung hat gefunden, daß die von dem Admiral Dupetit⸗Thouars einberichteten Thatsachen das Gewicht nicht haben, welches er ihnen beilegt. Es ist daher der Beschluß, sein Verfahren nicht anzuerkennen, ganz in der Natur der Sache begründet. Die Regierung konnte die Folgen der unau⸗ torisirten Besitzergreifung nicht auf sich nehmen. Ernstlich gesprochen, wo liegt der Unterschied zwischen Protektorat und Souverainetät, wenn die Rede ist von einer Insel, die unter einem König steht, dem die englische Regie⸗ rung vor kurzem ein Paar rothe Beinkleider zum Geschenk überschickt hat? Freilich werden die Oppositions⸗Blätter nicht verfehlen, von einer Demüthi⸗ gung Frankreichs, England gegenüber, zu faseln; ein so albernes Gerede wird aber keinen Verständigen irre führen. Es ist kaum drei Monat her, daß die englische Regierung den Commodore Paulet, als er die Sandwichs⸗ Inseln in Besitz genommen, desavouirte. Große Nationen gleichen Männern von erprobtem Muth: sie können ihren Irrthum eingestehen, ohne befürchten zu müssen, man werde sie der Schwäche und Feigheit anklagen.“

Auch das Journal des Débats äußert sich heute über den Vorgang auf Otaheiti und den Beschluß der Regierung, angeblich zwar nur, um zu sagen, daß es räthlich sein dürfte, die Erklärungen abzuwarten, welche Herr Guizot morgen in der Deputirten⸗Kammer geben will, wobei es aber doch schon jetzt nicht umhin kann, eben so wie der Globe, auf den Spott aufmerksam zu machen, mit welchem die Opposition im vorigen Jahre die Begründung des französischen Protektorats über Otaheiti aufgenommen, während nun plötzlich in ihren Augen diese Insel zu einer gewaltigen Bedeutung gewachsen sei. „War nun aber wirklich“, so schließt dieses ministerielle Blatt seine Betrachtungen, „für Frankreich ein Interesse vorhanden, sich Otaheiti's zu bemächtigen und das Protektorat in eine Eroberung zu verwandeln? War es gerecht und edelmüthig, eine arme Königin von Wilden abzusetzen, und genügt es nicht, daß sie sich unterwirft und unsere Suzerainetät anerkennt? Dies sind die Fragen, um die es sich handelt. Wir wollen sie, wie gesagt, nicht im voraus entschei⸗ den. Will man aber wissen, wie ein Oppositionsblatt sie bereits ent⸗ schieden hat?“ Morgen wird das Sidele vielleicht anders sprechen; gestern sagte es:

Die Frage, auf die es jetzt ankömmt, ist, zu wissen, ob wir berechtigt sind, das Gebiet von Otaheiti als rechtmäßig für Frankreich erworben zu betrachten. In strengem Rechtssinn möchte die Bejahung dieser Frage sich wohl nicht bestreiten lassen. Pomareh hat einen feierlich bewilligten Vertrag übertreten und sich dadurch den Folgen des Eroberungs⸗Gesetzes ausgesetzt. Wenn Frankreichs Ehre und Macht hier eben so auf dem Spiel standen, wie in der Angelegenheit mit dem Dey von Algier, so müßte man auch eben so bis zum Aeußersten schreiten; hier aber liegt nichts Aehnliches vor, und wir fönnten uns, sei es durch die persönliche Ausschließung der Köni⸗ gin Pomareh, sei es durch eine glänzende Genugthuung von Seiten dieser Königin, zufriedengestellt finden. Frankreich will das ihm eingeräumte Pro⸗ tektorats Recht über Otaheiti behalten, nichts mehr und nichts weniger.“ Nach einer Angabe im National würde Herr Guizot morgen anzeigen, daß die englische Regierung dem Missionair⸗Konsul Pritchard, der den Frieden auf Otaheiti gestört, von dort abzurufen sich bereit erklärt habe. Man behauptet, die Herren Mackau und Villemain hät⸗ ten sich im Kabinet gegen die Aufgebung Otaheiti's ausgesprochen; namentlich Herr Villemain soll sich mit Lebhaftigkeit dagegen erklärt

haben und selbst geneigt sein, aus dem Ministerium auszuscheiden.

Ein Oppositionsblatt theilt diesen Morgen als Gerücht mit, der Con⸗

seils⸗Präsident selbst, Marschall Soult, habe dem Könige seine De⸗

mission angeboten. Es scheint dies aber nur eines der vielen falschen Gerüchte zu sein, mit welchen die Journale in Augenblicken, wo eine

Wendung einzutreten scheint, so freigebig zu sein pflegen.

Nach einem anderen Gerücht würde Herr Guizot, wenn er aus dem

Ministerium ausschiede, zum Lohne für seine langen Dienste von dem

Könige zum Pair von Frankreich ernannt werden; auch soll ihm die

Großkanzler⸗Würde förmlich versprochen sein. 8

„. 11 Paris, 28. Febr. Die gestern erwähnte Erklärung der Regierung in Betreff der Widerlegung der Angaben einiger Journale in Betreff des Beschlusses über die Angelegenheiten von Otaheiti ist zwar erschienen, aber weit allgemeiner gehalten, als anfänglich be⸗ schlossen war. Erst nach Postschluß wurde die jetzige Abfassung der⸗ selben im Minister⸗Rathe festgestellt. Die Dokumente, welche Herr Guizot über die Sache vorgelegt hat, sind bereits von einer großen Zahl

„, Den Worten wird Krast egeben, und die Insulaner werden, tro ihrer Gegenwehr, seruell aus eincnergeschieben. defa das die ven. hat 8ö29 Wahrlich nein; wozu wären sie sonst mit goldenen Pfeilen be⸗ se 9 warum wäre Cupido ein Sohn der Kraft (Mars)? Der Anführer * jebesgötter, hier Stralenauge genannt (Dlle. Galster), schwebt trö⸗ .nn Floretling, und auf ein Zeichen eilen sogleich Amoretten von allen 8 Chihe 45 (die Damen Wagon, Lemcke, Bethge und Dittbauer an 87½ Fehesderselben), bemächtigen sich der jungen Mädchen und überschütten sie eiclen de vagen. Gemeinsame Spiele und T änze. Von Eifersucht getrieben, Mädchen 1 Egeetro des Absonderungs⸗Gebots herbei, und wollen die gee die Schbnnn ntführern entreißen, doch diese ergreifen die Flucht, indem mit Hülse von ö; ziehen. Die Zurückgebliebenen aber fangen sie, senen die Amatehen⸗ Reifen und Blumen⸗Guirlanden, wieder ein, und allerliebste Dichtun en in einen großen Käsicht. (Hierbei siel uns Göthe's

8 easen und seine n4nee; kauft Liebesgötter?“ angenehm in den Sinn.) Nahegtbrer, die von hee jetzt herbei, um die fremden eingesperrten .ennenn in Kenten 1ne amn bewacht werden, zu bestrafen. Als sie

se da *8 im Käf d, und ten, sind die Alten mittelst eines kleinen E h sie aus ihrer Haft giterrffen von den Pfeilen der Schalkinnen, komischen Rasenen falße ma Hacigateiden, se in heißer Liebe den Gou⸗ genannten T.ee 8 Aerstien Weüdersebesürnen nDücsee 8* Der zweite eröffnet uns das. womil der erste Akt wada,n SSheg Hervratlon, von Gropius eiste ses der Amoretten. Eine treffliche Barten, überwölbt von schlanken Rosenbäum ü Ein prachtvoller worin sich fleine Genien

Diamanten, und auf einem silberglänzenden Wasserspiegel rudern Trito

in Muscheln, wiegen sich Schwaäͤne; Blumengewinde bange Shawls und Schärpen slattern durch die Bäume und dienen als Schaukeln; in der Ferne der Palast des Licbesgottes, von den Strahlen der aufgehenden Sonne be⸗ Allgemeiner Jubel begrüßte diese Feerie. Die Liebesgenien, im eit 19 Laͤndmädchen, führten jetzt die in jeder Beziehung interessanteste 197 8g ben das ne un der Amorettentang fand ungetheilte Anerken⸗

8‧ 9 „2* gerxade ter js ₰ᷣ

in den feineren dinten nicht 1ara 1a ihe. 9 der romantischen Situation venhen verlehsen Neckereien erklärt endlich das Oberhaupt der Statthalten hes emnen sei gekommen, wo er seinen Racheplan gegen den S 18 8688 wolle. Als Bäuerin verkleidet, tritt er tanzend ein verfolgten Staunt alh 7es jenes des von den alten verliebten Weibern Gattin ds hn ers ganz besonders zu fesseln und wird von diefem zur Geseg aufhebe, wess unter der Bedingung jedoch, daß er das Anti⸗Liebes⸗ verhängnipvollen Lafe denn auch durch einen feierlichen Eid bestätigt. Die ich in hlens denliafen werden vernichtet, und die Freude darüber giebt Tänzerinnen und de *. allabile kund, das von den sämmtlichen Solo⸗ Staichalter wil 8-g worps de Ballet ausgeführt wurde. Der verliebte nische e. 292 vermeintliche Braut umarmen: allein das Aethe⸗ ploötzlich in ihrer wirnsceh ang des eeeheen Stralenauge erscheint ünden Goftes, und nae A n d. Lunlämmälichen Dienern des eute der Insel mit sich entführen. „indem sie die jungen

schaukeln; rings ein Flor der schönsten Exoterieen; ein Springbrunnen stäubt

. Nur die alten Wei mitgenommen und kriechen aus ihren Käsichen jervore cnnnesden. öee-

Liehespfeilen regnet aus den Wolken auf die auf der Insel noch Verblei⸗ benden zurück, damit der Name „Liebes⸗Insel“ nicht vergehe.

Man sieht aus diesem Resumé, daß die Erfindungen in dem neuen Ballet sich von denen anderer Pantomimen dieser Gattung nicht wesentlich unterscheiden; inzwischen ist Alles wohl angelegt, aufs zierlichste vertheilt, gruppirt und zu Ende geführt, so daß Auge und Ohr volle Befriedigung haben. Wer indeß feinere Ironie, geistreiche Complicationen und unerwar⸗ tete Wendungen sucht, findet das Gewünschte nicht. Unsere Balletisten soll⸗ ten sich mit phantasiereichen Dichtern verbinden, um originelle Materien Leistreich zu verarbeiten. Herr hrich hat ein anerkanntes Compositions⸗ Talent für Ballet⸗Musik, diesmal scheint er sich jedoch hin und wieder über⸗ eilt zu haben, wenigstens hat er seinen Vortheil nicht überall zu benutzen gewußt. Die Ausführung war splendid und genußreich; alle Mitwirkende thaten ihr Bestes, und vielleicht möchte nur das Eine zu wünschen gewesen sein, daß Herr Stullmüller den Don Parasol älter und possirlicher ge⸗ nommen hätte. Der Beifall ließ nirgend auf sich warten, und Herr Ta glioni wurde zweimal gerufen. S u.

Paris. Der Königl. preußische Kammermusiker Friedrich Belcke. dessen Virtuosität auf der Posaune hier die verdiente Anerkennung fand, hat von dem Konservatorium, nachdem er in einem der Konzerte desselben mitgewirkt, die Medaille dieses Instituts mit einem ehrenden Schreiben zu⸗ geschickt erhalten.

K.

von Deputirten eingesehen worden, und selbst solche von der Opposition haben erklärt, daß die Regierung nach den vorliegenden Akten nicht anders handeln konnte, als sie gethan. Dessenungeachtet werden einige hochtra⸗ bende Phrasen bei der morgenden Debatte gegen das Ministerium nicht ausbleiben. Heute hat die Kammer die Verhandlung über die einzelnen Artikel des Patentgesetzes fortgesetzt, die bei Art. 3 stehen geblieben war. Es kam kein bedeutender Incidenzfall vor. In der Pairs⸗Kammer waren Berichte über Petitionen an der Tages⸗Ord⸗ nung, unter denen eine von einem Herrn Fichel für bessere Beobach⸗ tung des Sonntags ist. Dieselbe wird vom Grafen Dubouchage un⸗ terstützt und von der Kammer an das Ministerium überwiesen. Die Kammer nahm darauf mehrere Gesetz⸗Entwürfe von lokalem Interesse an. Marschall Soult hat der Pairs⸗Kammer den Gesetz⸗Entwurf wegen der Jahres⸗Pension für die Tochter des Marschalls Grafen Drouet d'Erlon vorgelegt. 8 Ich bin im Stande, Ihnen den Brief der Königin Pomareh an den König Ludwig Philipp mitzutheilen. Er lautet: 8 1 Paosai Otaheiti, den 9. November 1843. O König! Ich bin dieser Tage meiner Regierung beraubt worden, meine Souverainetät ist verletzt worden, Ihr Admiral hat sich, mit den Waffen in der Hand, eines Gebiets bemeistert, weil ich beschuldigt worden bin, den am 9. September 1842 abgeschlossenen Vertrag nicht beobachtet zu haben. Ich habe nie die Absicht gehabt, indem ich die geschlossene Krone in meine Flagge aufnahm, den besagten Traktat zu verletzen und Sie, o König, zu beleidigen. Ich glaube, daß Sie die Thatsache, die Krone in meine Flagge aufgenommen zu haben, nicht als ein Verbrechen ansehen werden. Ihr Admiral verlangte nur die Aenderung eines kleinen Theils, allein wenn ich darein gewilligt hätte, so wäre meine Souverainetät von den Oberhäup⸗ tern mißkannt worden. Mir war auch kein Theil des Vertrags bekannt, welcher die Art meiner Flagge festsetzte. Ich lege förmlich Verwahrung ein gegen die harte Maßregel, die der Admiral getroffen. Allein ich setze mein Vertrauen in Sie und ich erwarte meine Befreiung von Ihrer Theilnahme, von Ihrer Gerechtigkeit und Güte für eine Herrscherin ohne Gewalt. Da hin geht meine Bitte, möge der Allmächtige ihr Herz erweichen, möchten Sie die Gerechtigkeit meines Begehrens erkennen und mir die Souverainetät und die Regierung meiner Vorfahren zurückgeben. Gott segne Sie, o Kö⸗ nig, möge Ihre Regierung lange und blühend sein, das ist meine Bitte. (gez.) Pomareh. Der Bericht des Admirals Dupetit-Thouars vom 3. November 843 ist ebenfalls in den Archiven der Kammer niedergelegt worden. Noch selten wurden dergleichen verlangte Dokumente mit gleicher Voll⸗ ständigkeit und Bereitwilligkeit einer Kammer von der Verwaltung mitgetheilt.

m Paris, 28. Febr. Das Gerücht war gestern Abends all gemein verbreitet, der König hätte sich nur darum nach Eu begeben, um den ersten übeln Eindruck der öffentlichen Meinung wegen der

Angelegenheit von Otaheiti vorübergehen zu lassen, und er würde erst dann nach den Tutlerieen zurückkehren, wenn die Interpellationen in der Deputirten⸗Kammer wegen dieser Angelegenheit beendet wären. Alle Kommentare, die man darüber machte, erweisen sich heute als ungegründet, da Ludwig Philipp in der verflossenen Nacht aus Eu zurückgekehrt ist und auch bereits diesen Morgen das Conseil der Minister präsidirte. Der wahre Grund des neuesten Ausfluges des Königs nach Eu ist kein anderer, als die Besichtigung der von ihm angeordneten Verschönerungen jenes Lustschlosses, welches wegen seiner Lage am Meere vom Könige allen übrigen Schlössern vorgezogen wird, weshalb selbst die öffentliche Verwaltung nichts spart, um die nächsten Umgegenden von Eu zu verschönern. Der zunächst liegende afen von Treport wird mit einer solchen Sorgfalt ausgebessert und ausgedehnt, daß er in einigen Jahren der schönste und bequemste Hafen von Frankreich werden wird. Alle Fahrstraßen, die nach Eu führen, die Brücken, Schleusen, Kanäle u. s. w., werden so herrlich unterhalten, daß sie immer wie neu erbaut aussehen.

Herr Guizot hat versprochenermaßen gestern im Archive der De⸗ putirten⸗Kammer die Depeschen niederlegen lassen, welche sich auf die Angelegenheiten von Otaheiti beziehen, damit die Mitglieder der Kammer Einsicht davon nehmen können. Die Oppositionsblätter sind Irrthum, wenn sie behaupten, daß unter jenen Depeschen sich der

Bericht des Contre⸗Admirals Dupetit⸗Thouars nicht befindet. Im E hat Herr Guizot einen doppelten Bericht des Contre⸗ Admirals der Kammer mitgetheilt, nämlich einen vom 3. und einen vom 8. November 1843, worin alle Details enthalten sind, welche sich auf die Besitznahme von Otaheiti beziehen. Beide Berichte vereinen sich darin als die wahre Ursache der Entthronung der Königin Po nareh, die Aenderung der Schutzflagge anzugeben. Den zwei Be chten des Herrn Dupetit-Thouars ist die diplomatische Korrespon denz beigelegt, welche zwischen ihm und der Königin Pomareh sowohl vor als nach der Besitznahme von Otaheiti gepflogen wurde, die je doch ohne Belang ist. Das wichtigste mitgetheilte Aktenstück außer dem Berichte des Contre⸗Admirals Dupetit⸗Thouars bildet das Schrei⸗ ben der Königin Pomareh, an Ludwig Philipp gerichtet, worin sie erklärt, daß es nie ihre Absicht gewesen, die französische Flagge be leidigen zu wollen, so wie es der Contre⸗-Admiral Dupetit⸗Thouars gedeutet hat. Sonst enthalten die erwähnten Depeschen nichts, was licht schon allgemein bekannt wäre. 8 Herr Gutzot soll sich bereit zeigen, den Contre⸗Admiral Dupetit houars abzuberufen, wenn England den britischen Konsul auf Ota⸗ heiti ebenfalls abruft. Lord Aberdeen verlangt das Erstere, will aber as Letztere nicht zugeben. Diesem Umstande wird vorzüglich die Säumniß zugeschrieben, welche Herr Guizot in der Veröffentlichung des Beschlusses der französischen Regierung in der Angelegenheit von Staheiti zeigte. Herr Guizot wünschte zugleich, zur Beschwichtigung der öffentlichen Meinung in Frankreich anzeigen zu können, daß Groß⸗ britanien seinerseits den Konsul seiner Nation abgerufen habe, weil dieser als der eigentliche Urheber des Streites zwischen der Königin Pomareh und dem Contre⸗Admiral Dupetit Thouars erscheine. Lord Aberdeen hat sich geweigert, was jedoch dem Herrn Guizot nicht hin dert, wiederholt die Abberufung des britischen Konsuls zu verlangen. Da die Unterhandlung schwebt, so wird Herr Guizot morgen der Op⸗ position leicht erwiedern können, er dürfe die diplomatische Korrespon⸗ denz zwischen ihm und dem britischen Minister jetzt nicht veröffentli⸗ chen, ohne dem Resultate der betreffenden Negociationen zu schaden.

X& Paris, 28. Febr. Es ist keinem Zweifel mehr ausgesetzt, daß die Aufschlüsse, welche das Ministerium morgen in der Kammer über die otaheitischen Verhältnisse geben will, allen unbefangenen Gei⸗ stern vollkommen geunügen, und daß sie selbst dem empfindlichsten Na⸗ tionalgefühle, wenn dasselbe nur ehrlich gegen sich selbst und gegen die Regierung ist, keinen Grund und keinen Vorwand zur Beschwerde mehr übrig lassen werden. Man weiß bereits aus den der Kammer mitgetheilten Aktenstücken über den Hergang der Dinge auf Otaheiti, daß die Absetzung der Königin Pomareh blos erfolgt ist, weil dieselbe in der auf ihrem Palaste aufgesteckten Fahne eine Krone hat anbrin⸗ gen lassen, deren heraldische. Form den Anspruch auf Souverainetät ausdrückt. Dieser Anspruch nun war es, welchen der Admiral Du⸗ petit⸗Thouars für unverträglich hielt mit den Rechten Frankreichs als Schutzmacht, und den er zuletzt als einen Bruch des Ver⸗ trages vom 9. September 1842 behandeln und bestrafen zu dür⸗ fen glaubte. Es liegt auf der Hand, daß der Admiral Dupetit⸗ Thouars, der ohne Zweifel ein besserer Seemann als Diplomat ist, sich sowohl in jener Voraussetzung als in der daraus gezogenen Fol⸗

gerung geirrt hat, und daß die französische Regierung in Recht und Ehren gehalten ist, ihm die Verantwortlichkeit für seinen Irrthum zu lassen. Es scheint überdies, daß der Admiral Dupetit⸗Thouars nicht weniger in den Formen, als in der Sache selbst allerlei schwere Ver⸗ stöße begangen hat. So zum Beispiel hat er sich geweigert, die schriftliche Reclamation gegen ihre Absetzung, welche die Königin Po⸗ mareh an den König der Franzosen gerichtet, nach Frankreich zu be⸗ fördern, und die Königin von Otaheiti hat sich genöthigt gesehen, die guten Dienste des Gouverneurs Bruat zu diesem Zwecke in Anspruch zu nehmen. Als eine grobe Unschicklichkeit nennt man es außerdem,

daß der Admiral Dupetit⸗Thouars den Brief, in welchem er jene Weigerung ausgesprochen, „à Madame Pomaré“ adressirt habe.

Grossbritanien und Irland.

Unterhaus. Sitzung vom 26. Februar. Die radikale Partei erneuerte in der heutigen Sitzung ihren Versuch, das Parlament zur Verweigerung der Steuern zu veranlassen, bis „den allgemeinen Beschwerden des Landes abgeholfen worden sei.“ Herr Sharman Crawford stellte nämlich, als das Haus sich zum Comité für Be⸗ rathung der Voranschläge für die Flotte konstituiren wollte, den An— trag, diese Berathung möchte bis nach Ostern ausgesetzt werden. Wie vorauszusehen war, wurde der Antrag, nachdem ihn mehrere Redner, Oberst Rawdon, die Herren Williams und Fielden, un⸗ terstützt hatten, mit einer großen Majorität von 105 gegen 11 Stim⸗ men verworfen, ohne daß einer der Minister nöthig gehabt hätte, dagegen das Wort zu nehmen. Der Secretair der Admiralität, Herr Sidney Herbert legte hierauf die Anschläge für die Flotte dem Hause vor, nach⸗ dem Sir Ch. Napier, der bekannte Commodore, noch über mannigfache Verbesserungen im Seewesen, betreffend eine zweckmäßigere Konstituirung des Admiralitäts⸗Kollegiums, das Avancement in der Flotte ꝛc. sich ausgesprochen hatte. Herr Herbert erklärte sich mit den vorge⸗ schlagenen Verbesserungen bis auf die Aenderung in dem Admiralitäts⸗ Kollegium einverstanden und motivirte alsdann ausführlich die Vor⸗ anschläge des Marine-Budgets, deren Bewilligung im Betrage von 1,170,476 Pfd. für den Sold der Matrosen und Marine⸗Soldaten, nämlich für 36,000 Mann, worunter 10,500 Marine⸗Soldaten, vom Hause verlangt wurde. Die Gelder wurden bewilligt und die weite⸗ ren Verhandlungen darüber vertagt.

O'Connell legte zu Anfang der Sitzung dem Hause mehrere Petitionen zu Gunsten der Repeal, darunter eine der Munizipalität von Dublin, vor.

Sitzung vom 27. Februar. Bald nach Eröffnung der Sitzung stellte heute Herr Hindley abermals die Frage an den Premier⸗ Minister, ob die Regierung weitere offizielle Mittheilungen über die Besitznahme der Insel Otaheiti durch den französischen Admiral Du⸗ petit⸗Thouars erhalten habe. Er (Herr Hindley) hatte in dem heu⸗ tigen Blatte der Times die Erklärung des Moniteur gelesen, daß das Verfahren des französischen Admirals von seiner Regierung nicht anerkannt worden sei, und er wolle wissen, ob diese Erklärung durch offizielle Depeschen ihre Bestätigung erhalten habe. Sir R. Peel: „Ich habe im auswärtigen Amte heute keine andere Nachricht über diesen Gegenstand erhalten, als welche die zweite Ausgabe der Times veröffentlicht. Ich setze indeß keinen Zweifel in die Authentizität jener Erklärung, und glaube zuversichtlich, was der Moniteur sagt, daß die französische Regierung an dem Vertrage vom September 1842 festhalten wird. Uebrigens muß ich voreilige Fragen über diesen Gegenstand unbeantwortet lassen, und mich darauf beschränken, nur das zu wiederholen, was ich schon ge⸗ sagt habe, daß nämlich die Handlungsweise der französischen Regie⸗ rung jede Einmischung Englands in die Sache überflüssig machen, und das englische Volk, welches an dem Schicksale jener ausgezeich⸗ neten Männer, der dortigen Missionaire, so großen Antheil nimmt, durchaus zufriedenstellen wird. Ich vertraue in allen Stücken auf die Gerechtigkeit des Königs der Franzosen und seiner Regierung und glaube, daß sie ohne erst Mittheilungen von Ihrer Majestät Regie⸗ rung abzuwarten, ihre Maßregeln treffen werden.“

Herr Turner kündigte einen Antrag über legislative Bestim⸗ mungen gegen Duelle an, als Sir R. Peel erklärt hatte, daß die Regierung darüber keinen Gesetz⸗Entwurf einzubringen beabsichtige. Zuͤgleich theilte indeß der Minister mit, daß die Regierung der Wittwe des Oberst-Lieutenant Fawcett eine Pension verweigert habe, weil ihr Mann im Duell gefallen, und Lieutenant Munro, der Gegner Faweett’s, kassirt worden sei.

Lord John Manners, ein Tory⸗Mitglied, aber der Partei des sogenannten „jungen England“ angehörend, stellte hierauf den⸗ selben Antrag, welcher in der vorigen Session schon einmal von ihm ausgegangen war, aber, wie auch diesmal, verworfen wurde, nämlich an die Königin eine Adresse zu richten, worin dieselbe gebeten wer⸗ den soll, sich bei dem Hofe der Tuilerieen für die Freilassung des in Ham gefangen gehaltenen spanischen Infanten Don Carlos zu verwenden, dessen Gefangenschaft der Gerechtigkeit und der Ehre Englands zuwider sei. Wie in der vorigen Session, vertheidigten den Antrag die Freunde des Lords, die Herren Borthwick, Cochrane, Smythe und Andere, besonders durch ihre Mißbilli⸗ gung der Politik des vorigen Ministeriums in Bezug auf den Qua⸗ drupel⸗Traktat und die Absendung der englischen Hülfs Legion. Sir R. Peel dagegen erklärte, daß, dem Ausspruche des französischen Ministers zufolge, die Haft jenes Prinzen durchaus nicht als eine Folge des Quadrupel⸗Traktats zu betrachten, sondern von der französischen Regierung auf Grund ihrer Interessen und des in Frankreich bestehen⸗ den Landesgesetzes über politische Flüchtlinge verfügt worden sei, welches Gesetz freilich von dem englischen abweiche. Möge demnach die Detention uns gerecht oder unrecht erscheinen, England habe keine Befugniß, die inneren Gesetze eines fremden Landes zu ändern. Aber er (der Minister) halte das Verfahren Frankreichs auch für gerecht fertigt, in Betracht der neuen Verwirrung, welche eine Freilassung der karlistischen Flüchtlinge in Spanien zur Folge haben würde. Uebri⸗ gens sei Don Carlos keinesweges eingekerkert und einer strengen Be⸗ handlung unterworfen, wie man annehme, sondern könne im Umkreise von 5 Meilen sich frei bewegen, würde auch sofort gänzlich in Frei⸗ heit gesetzt werden, wenn er das Versprechen gäbe, sich an einem Orte außerhalb Frankreichs und der pyrenäischen Halbinsel niederzulassen.

Die Angriffe des „jungen Englands“ auf die Politik des vorigen Whig⸗Ministeriums veranlaßten Lord Palmerston zu einer Ver theidigung seiner damaligen Maßregeln, namentlich der Mitwirkung der englischen Flotte zur Vollziehung des Quadrupel⸗Traktats. Eng land wäre ohne Zweifel eine Hülfsmacht in jenem Kampfe gewesen, aber die Hauptursache des Erfolges sei nicht der kleinen englischen Streitmacht, sondern der Uebereinstimmung des spanischen Volks zu zuschreiben. Der Lord machte hierauf den Gedanken, die beantragte Vorstellung an die französische Regierung zu richten, lächerlich, die nur eine wohlverdiente beschämende Antwort zur Folge haben könnte, und schloß mit der Erklärung, daß England in Spanien keine Partei begünstigen, sondern nur die Unabhängigkeit der spanischen Nation im Auge haben müsse, um seine wahren Interessen zu fördern. (Beifall.)

Sir Charles Napier machte noch einige ungünstige Bemer⸗ kungen über den Charakter des Don Carlos, worauf der Antrag ohne Abstimmung verworfen wurde. Nach mehreren anderen Verhandlun gen von geringerem Interesse wurde das Haus vertagt. 8

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Das Oberhaus hielt nur eine kurze unbedeutende Sitzung. Gestern wurde in demselben von Lord Brougham eine Frage in Betreff der Ausweisung der polnischen Flüchtlinge aus Posen an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten gestellt, welche Frage heute im Unterhause von Herrn Stuart wiederholt wurde. Graf Aberdeen antwortete gestern, daß er über die näheren Umstände nicht unterrichtet, aber überzeugt sei, daß die preußische Regierung keine harte Maßregel gegen die polnischen Flüchtlinge eintreten lassen werde, wenn sie nicht durch die absolute Nothwendigkeit dazu genö thigt würde. Sir R. Peel antwortete heute, daß er nicht vorbe reitet sei, über die Maßregeln eines fremden Souverains Fragen zu beantworten.

London, 28. Febr. Die Blätter beschäftigen sich noch mit den Fragen, welche die irländische Debatte im Parlamente angeregt hat, und geben je nach ihrer Partei⸗Richtung verschiedene Beurthei lungen derselben. Die ministeriellen Organe, wie der Standard, frohlocken über den Sieg, welcher die außerordentliche Stärke des Ministeriums beweise, das bei seinem Antritt in einem Hause von 658 Mitgliedern nur über eine Majorität von 91 Stimmen gebot, nunmehr aber unter nur 554 anwesenden Mitgliedern eine Majorität von 99 Stimmen zählt. Die Oppositionsblät⸗ ter folgern dagegen aus dem gemäßigten Ton und der langen Dauer der Debatte, daß ihren Forderungen, welche mit denen der irländischen Volks⸗Partei übereinstimmten, bald nachgegeben werden müßte. Im Allgemeinen stimmt hiermit auch der Spectator, ein dem Ministerium Peel keinesweges feindseliges Blatt, überein. „Die Debatte“, heißt es hier unter Anderem, „hat einen ganz neuen Ton bei den Verhandlungen über die Ansprüche Irlands angeschla gen, ein unberechenbarer Fortschritt, wenn man die frü⸗ her obwaltende Vernachlässigung berücksichtiget. Selbst der feind lich gesinnte Lord Stanley geht doch wenigstens rücksichts⸗ voll zu Werke. Auch sind Anzeichen vorhanden, daß man geneigt sei, „etwas“ zu konzediren. Die Fraction Peel der konservativen Partei ist zurückhaltend, aber nicht feindlich. Eine Partei, das Zjunge England“ in sich fassend, aber zahlreicher als dieses, ist für freisinnige Aufopferung von Vorurtheilen, ja sogar ein Minister, Herr Sidney Herbert, dringt ernstlich auf eine hochherzige Politik. Die Debatte hat bloße Partei⸗Rücksichten und Partei⸗Renomées bedeutend aus ihren Fugen gebracht, und den Ansichten über irländische Angelegen⸗ heiten eine hoͤhere Stellung in der öffentlichen Meinung angewiesen.“

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Miederlande. 1

Aus dem Haag, 25. Febr. (F. J.) Der zweiten Kammer

der Generalstaaten ist eine energische Protestation gegen den Gesetz⸗ Entwurf in Betreff der Besteuerung des Vermögens übersandt worden. (Die Annahme desselben ist bereits gestern gemeldet worden.) Diese Protestation wird vielleicht über das Schicksal dieses Gesetz⸗Entwurfs entscheiden. Sie ist durch mehrere der größten Grundbesitzer unter⸗ zeichnet, und stützt sich auf folgende fünf Punkte: 1) auf die Inkom⸗ petenz der gesetzgebenden Gewalt in den Niederlanden, den Einwoh⸗ nern außerordentliche Lasten aufzulegen, um Schulden, welche ohne die Bewilligung der National⸗-Repräsentation durch die Regierung ge⸗ macht worden sind, zu decken, welche Schulden als ungesetzliche Aus⸗ gaben betrachtet werden müssen; 2) auf die Unfähigkeit der gesetz⸗ gebenden Gewalt, über das Ganze oder einen Theil des Eigenthums der Einwohner zu verfügen und sie zu der Abtretung des kleinsten Theils ihres Eigenthums, welches ihnen durch das Grundgesetz verbürgt ist, zu zwingen; 3) auf die unglücklichen Fol⸗ gen einer Erpressung des Eigenthums unter der Form eines Gesetzes, welche sind: Ungehorsam gegen das Gesetz, Verachtung der Staats⸗ gewalt, Unordnung im Staate, Widerstand, Empörung; 4) auf die Auswanderung einer großen Anzahl Kapitalisten ins Ausland, um sich den Erpressungen eines Inquisitorial Gesetzes zu entziehen, während jene, welche ihr Eigenthum nicht vor den drückenden Maßregeln des Ministeriums bewahren können, keine Erklärung machen, sondern, mit gekreuzten Armen, zum Nachtheil des Vaterlandes, die Steuern und die Einzahlung derselben durch Zwang abwarten werden; 5) auf die heilige Pflicht für jeden wahren Bürger, der sein Land und seinen König liebt, die Staats⸗Gewalt, so lange es noch möglich ist, zu war⸗ nen, durch weisen Rath die traurigen Folgen einer Maßregel abzu⸗

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wenden, die unfehlbar zum Verderben der Nation führen würde.

Italien.

2 Mom, 18. Febr. Man legt hier Gewicht auf die Ernen⸗ nung des Monsignore Capaccini zum Uditore generale della R. C. A. Monsignore Capaccini war bereits früher hier im Staats⸗Sekretariat angestellt, und bekanntlich in letzter Zeit außerordentlicher Internuntius in Lissabon. Zu diesem diplomatischen Posten ist Monsignore Cam⸗ milli di Pietro ernannt worden, bisher Nuntius in Neapel, in welcher Stellung ihm Monsignore Antonio Garibaldi gefolgt ist. Der Jah⸗ restag der Krönung des jetzt regierenden Papstes, der 6. Februar, ist hier kirchlich und bürgerlich auf die gewöhnliche Weise gefeiert wor⸗ den, am Abend waren die meisten Gebäude erleuchtet. Auch in den Delegationen ist dieses Fest nach den Berichten, die man in dem ge⸗ strigen Diario di Roma heest, auf eine erfreuliche Weise begangen. Am 11. Februar weihte der Papst in Person in der Peterskirche mehrere von den neu ernannten Bischöfen: diese Ceremonie, die in solcher Weise seit langer Zeit nicht mehr begangen, hatte eine große Zahl von Einheimischen und Fremden herbeigezogen, der Papst erschien durchaus rüstig und kräftig und scheint sich jetzt einer sehr festen Ge⸗ sundheit zu erfreuen. Der Großherzog von Mecklenburg⸗ Schwerin, der mehrere Tage vergeblich erwartet war, ist vorgestern eingetroffen, und zeigte sich gestern dem Publikum, das sich zu den Karnevals⸗ freuden sehr zahlreich im Corso versammelt hatte.

Spanien.

** Paris, 28. Febr. Durch eine gestern eingetroffene tele⸗ graphische Depesche aus Madrid vom 2sten hat die französische Re⸗ gierung die Nachricht erhalten, daß man an jenem Datum in der spanischen Hauptstadt noch immer von keiner entscheidenden Wendung der Dinge in Alicante und Cartagena wußte. Diese Verlängerung des Aufstandes hat ihre großen Bedenklichkeiten, weil sie den Unzu⸗ friedenen in anderen Theilen des Landes Zeit giebt, sich zu sammeln und zu zählen, und die Konzentrirung aller verfügbaren militairischen Kräfte vor Alicante und Cartagena zu benutzen, um der Regierung in einem Augenblicke die Spitze zu bieten, wo dieselbe in einem gewissen Sinne entwaffnet und wehrlos ist. Denn es ist augenscheinlich, daß ein Aufstand in Valencia, oder Malaga, oder Cadix, oder irgend einer anderen großen Stadt (außer Madrid, Barcelona und Saragossa, wo sehr starke Besatzungen liegen) in der gegenwärtigen Lage der Dinge beinahe völlig freies Spiel haben würde, weil die Regierung ganz außer Stande ist, irgend beträchtliche Streitkräfte gegen einen dritten auf⸗ rührerischen Punkt zu verwenden. Schon die gleichzeitige Belagerung von Alicante und Cartagena übersteigt die Kräfte des spanischen Heeres. Während der General Roncali die erste dieser beiden Städte mit einer kaum hinreichenden Truppenmacht angreift, bleibt den Ge⸗ neralen Concha und Cordova nur eine Handvoll Soldaten übrig, welche sie, im Widerspruche mit der von Madrid aus verordneten allgemeinen Auflösung der National⸗Garde, durch die Milizen der be⸗