A nuntmachung.
Hoherer A. 4442 zufolge sollen * Vorwerke gheuvorwerk und Lichne im Bomster reise, hie- Aame. 8 rungs⸗-Bezirks, 2¾ Meilen von der Kreisstadt sigen gerg Meilen von Meserit, 2 ½ Meilen von Zülli⸗ dlge hclen von der Oder belegen, nebst Braue⸗ brennerei, Sommer⸗ und Winter⸗Fischerei . ese ehner und Swieten⸗See, so wie auf dem 6* lebst dem Verlagsrechte über
Obrzvcko⸗Flusse, ferner n zte mehrere zubchörige Krüge und den Hens⸗ e Spann⸗ diensten, so wie Natural „Gefällen der Einsassen aus Karge, Neudorf und Chwalim, auf 18 hinter einander solgende Jahre von Johannis 1844 bis Johannis 1862 m Wege des Submissions⸗Verfahrens verpachtet werden. Das Areal der oben genannten drei Vorwerke be⸗
14 Mg. 31 R. Hof⸗ und Baustellen, 77 » 122 » Obst⸗ und Dorfgärten, „ 95 Feldgärten, „ 12 » Weinbergen, 123 Acker, 93 zweischnittigen Wiesen, 158 einschnittigen Wiesen, 109 » raumen Hütungen, 16 bestandenen Hütungen, 144 Rohrschnitt, 78 » Gewässern, 158 Unland, 88
Das Minimum des jährlichen Pachtquantums be⸗ trägt 3083 Thlr. 12 Sgr. 1 Pf. incl. 760 Thlr. Gold, die Pachtcaution 1500 Thlr. und die Caution für die vom Pächter als Rendanten einzuziehenden Gefälle 500 Thlr., auch muß circa die Hälfte des Werthes der vom Pächter käuflich zu erwerbenden Inventarienstücke vor der Uebergabe baar bezahlt werden.
Die Pachtbedingungen, Register und Charten können täglich in unserer Registratur bei dem Hofrathe Schloe⸗ gel eingesehen werden, auch ist ein Exemplar der Be⸗ dingungen der Königlichen Administration zu Karge Be⸗ hufs Vorlegung an die Bietungslustigen zugefertigt worden.
Die Gebote werden bis zum 17. April Mittags um 12 Uhr versiegelt durch den Herrn Regierungs⸗Rath Kretzschmer in den Dienststunden auf der Königlichen Regierung hierselbst angenommen, vor welchem die Be⸗ werher nach Vorlegung der Dokumente über ihre per⸗ sönlichen und Vermögens⸗Verhältnisse, und Erlegung einer Bietungs⸗Caution von 2500 Thlrn., die bei der Uebergabe der Submission ihnen vorzulegenden Pacht⸗ bedingungen zu unterzeichnen haben.
Die Auswahl unter den sämmtlichen Pachtbewer⸗ bern bleibt dem Königlichen Migisterio unbedingt vor⸗ behalten.
“
[304]
Posen, den 5. März 1844. Königliche Regierung; Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. 8
[2213] Ediktal⸗Ladung.
Auf Antrag der unten benannten Extrahenten wer⸗ den die nachstehend verzeichneten schlesischen Pfandbriefe und bezüglich Pfandbrief⸗Einziehungs⸗Recognitionen, zum Zweck der gänzlichen Amortisation derselben, nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung Th. I. Tit. 51. §§. 126. 127. hiermit öffentlich aufge⸗ boten und die etwanigen unbekannten Inhaber dersel⸗ ben daher aufgefordert, mit ihren Ansprüͤchen daran bis zum Zins⸗Termine Johannis 1844, spätestens in dem auf dem 8. August 1844, Vormittags
10 Uhr, anberaumten Prqͤjudizial⸗Termine in unserem Kassenzimmer hierselbst sich zu melden, widrigenfalls ge⸗ dachte Pfandbriefe und bezüglich Pfandbrief⸗Einziehungs⸗ Recognitionen durch richterlichen Spruch gänzlich amor⸗ tisirt, in den Landschafts⸗Registern und den Hypotheken⸗ büchern gelöscht, und wenn selbige späterhin auch wie⸗ der zum Vorschein kommen sollten, dennoch durch ir⸗ gend einige Zahlung nicht honorirt, vielmehr den Ex⸗
frahenten des Aufgebots an die Stelle der also amor⸗ tisirten, neue Pfandbriefe werden ausgeferligt und aus⸗ gericht, in Bezug der gekündigten aber die Valuten wer⸗ den ausgezahlt werden. Bezeichnung der Pfandbriefe und der Extrahenten: J. Wolfshain und Martinwalde S§. J. Nr. 36 a 200 ECbhlr., gegen Zins⸗Recognition vom 29. Juni '1791 außer Cours gesetzt. Extrahent das fürst⸗ bischöfliche General⸗Vifariat⸗Amt für die Kirche zu Wahren. Zeipern G. §. Nr. 35 a 100 Thlr., gegen Zins⸗ Recognition vom 10. Januar 1817 192 Cours gesetzt. Ertrahent der Patron der Kirche zu Ossig für diese. 1 III. Gröditzberg C. W. Nr. 37 a 500 Thlr., Extra⸗ henten die Erben des verstorbenen Kaufmanns X. A. Fuchs zu Zültz. IV. H. N. Paulsdorf B. B. Nr. 31 a 100 Thlr. Extrahenten der Bauer Pfeiffer zu Paulau und der Müller Liebig zu Brieg. V. Groß u. Klein Rosen S. J. Nr. 108 a 300 Thlr. „ Extrahent Vauer Hielscher zu Warmbrunn. MI. Einziehungs⸗Recognition der §. J. Fürstenthums⸗ handschast vom 27. Dezbr. 1839 über den zum Umtausch gekündigten Pfandbrief Gimmel C. W. — v2* Extrahenten Kaufmann S I zu Schw Häusler Fi Fee Rlaatarfhus nitz und Häusler Fiedler zu Linsiehungs⸗Recognition der B. B. Fürstent ums⸗ dandschast vom 6. Januar 1840 har⸗ 85 zum n'c getündigten 11 Petschkendorf . Nr. 50 a 900 Thlr. E Be G Peanen n alan Maczem Extrahent Bauer emhach C. §. Nr. 22 a 100 Thlr. Töpvpli⸗ Nr. 25 1.⸗ Na. O. N. Gersdorf Goerl. 1. h. Baeg. 20- hlr. Ertrahent Müller Liebig Warthau 5 2, Nr. B a 100 Thlr. Ert Herhe gan zu Reuhammer. 1 Thee Hirschberger Kreis, §. J. Nr. 79 A. Flasdorf §. J. Nr. 89 a 80 8½ 8 dPena,s J. N. 67.3 Z. J. r. 75 8 Pen 8. J. Nr. 50 2 80 Thlr. Kottwitz . e.
—
au O. §. 0. 8
8
B. B. Nr. 24 a 100 Thlr. — Sitzmannsdorf
B. B. Nr. 3 a 40 Thlr. — Albendorf M. Gl.
Nr. 118 a 500 Thlr. — M. N. Steine M. Gl. Nr. 87 a 150 Thlr. — Wallisfurth M. GI Nr. 74 a 100 Thlr. — Giesmannsdorf N. Gr. Nr. 89 a 200 Thlr. — Willhelminenort O. M. Nr. 59 a 100 Thlr. — Muskau Goerl. Nr. 1037 a 50 Thlr. — Muskau Goerl. Nr. 1038 a 50 Thlr. — Schönberg Goerl. Nr. 38 a 400 Thlr. — N. Radlin 0. §. Nr. 14 a 60 Thlr., welcher in zwi⸗ schen zur Baarzahlung gekündigt worden — Til⸗ lowitz O. S. Nr. 217 a 100 Thlr., ebenfalls zur Baarzahlung gekündigt — Schnallenstein M. Gl. Nr. 93 a 100 Thlr. — gleichfalls zur Baar⸗ zohlung gekündigt — endlich die Einziehungs⸗ ecognition der General⸗Landschafts⸗Direction vom 14. Juli 1840 über den zum Umtausch ge⸗ kündigten Pfandbrief Polnisch Neukirch O. S. F. 141 a 600 Thlr.; Exrtrahent Pfarrer Dr. Hoff⸗ mann für die Kirche ad St. Mauritium hier Breslau, am 11. Dezember 1843. Scchlesische General⸗Landschafts⸗Direction. Proclama. Da folgende Bank⸗Obligationen abhänden ge⸗ kommen sind: Die Bank⸗Obligation vom 19. April 1790, Litt. F.
Nr. 66,420, auf den Namen des Stadtgerichts zu
Calcar über eine bei dem vormaligen Königl. Beank⸗Comtoir zu Cleve aus der Kreditmasse des Schiffers Heckermann belegte Summe von 100 Thlr,
nebst Zinsen seit dem 19. April 1790.
. Die Bank⸗Obligation vom 2. September 1814. Litt. C. Nr. 137,819, auf den Namen des Königl. Ober⸗Landesgerichts von Westpreußen zu Marien⸗
werder über eine Summe von 80 Thlr. Courant
nebst Zinsen vom 1. Januar 1815, welche dem ehemaligen Lieutenant Martin Nepomuk von
Oborski, gegenwärtig zu Warschau wohnhaft, eigenthümlich überwiesen und eingehändigt ist,
so werden auf den Antrag der betreffenden Interessen⸗ ten alle diejenigen, welche an diese Bank⸗Obligationen als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗Inhaber oder deren Erben Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch öffentlich vorgeladen, sich in dem vor dem Kammergerichts⸗Referendarius Hauptner hier auf dem Kammergericht auf den 19. Juli 1844, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine zu gestellen und ihre Ansprüche zu bescheinigen, widrigenfalls sie damit präkludirt, ihnen deshalb ein ewiges Stillschwei⸗ gen auferlegt und die Bank⸗Obligationen für amortisirt erklärt werden sollen.
Den Auswärtigen werden die Justiz⸗Kommissarien, Justizräthe Hülsen, Kahle und Jung zu Mandatarien in Vorschlag gebracht. ““
Berlin, am 22. Februar 1844.
Königl. preuß. Kammergericht
[3000 A“ Alle diejenigen, welche an die Verlassenschaft des ver⸗ storbenen Pächters Johann Christian Meper zu Mid⸗ delhagen rechtsbegründete Forderungen und Ansprüche haben, werden, mit Hinweisung auf die den Stralsun⸗ dischen Zeitungen in extenso inserirten Ladungen vom heutigen Tage, zu deren Anmeldung und Beglaubigung in einem der folgenden Termine, als am 12. u. 29. März, so wie den 19. April d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht, bei Ver⸗ meidung der am 10. Mai d. J. zu erkennenden Prä⸗ klusion, hiermit aufgefordert. Datum Greifswald, den 17. Februar 1844. Königl. preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. v. Möller, Praeses.
[81 b] b1A14XA“X“ Auf den Antrag des Pächters A. Peters, bisher zu Redebac, werden Alle und Jede, welche an das ihm ex contractu vom 29. Januar 1833 zuständige, bis Trinitatis 1857 annoch laufende, gegenwärtig an den Oekonomen Holtz von Saatel abgestandene Pachtrecht an der Domaine Redebac nebst Vorschuß, an das dor⸗ tige lebende und todte Guts⸗Inventarium, die Saaten und Acker⸗Arbeiten, so wie an die dem Cessionar mit⸗ überlassenen, dem Cedenten eigenthümlichen dortigen Bauwerke aus irgend einem erdenklichen dinglichen Rechtsgrunde Forderungen und Ansprüche haben und geltend machen zu können vermeinen, zu deren An⸗ meldung und Beglaubigung in einem der folgenden Termine: am 8. Februar, 1. und 21. März cr., Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht, bei Ver⸗ meidung der am 15. April cr. zu erkennenden Präklu⸗ sion, hiermit aufgefordert. Die vollständigen Ladungen sind den Stralsundischen Zeitungen inserirt, auf weg⸗ hier des Weiteren Bezug genommen wird.
Datum Greifswald, den 13. Januar 1844. Königl. preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen.
(L. S.) v. Möller, Praeses.
[62] Ediktal⸗Citation. Der Papiermacher⸗Geselle George Gottholdt Zieche wird ad terminum 8 den 20. April c., V. M. 10 Uhr, zur Beantwortung der von seiner Ehefrau Caroline, geborenen Siegert, wegen böslicher Verlassung wider ihn angestellten Ehescheidungsklage mit der Warnung hierdurch vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben er der Klage für eshändig erachtet und demnach i eiam wider ihn erkannt werden wird. 1b Hirschberg, den 12. Januar 1844. 2 Königliches Land⸗ und Stadtgericht.
] Nothwendiger Verkauf. tadtgericht zu Berlin, den 19. Januar 1814. 1
Das in der Kronenstraße Nr. 3 belegene Blumesche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 18,342 Thlr. 8 Sgr 3 Pf., soll Schulden halber am 13. September 1844, Vormitt. 11 Uhr an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und 9 1 vothekenschein sind in der Registratur einzusehen. 3
Die dem Aufenthalte nach unbekannte Real⸗Gläubi⸗ gerin, die Wittwe des Kaufmanns Lantz, Emilie gebo⸗
un contuma- 1“
. rene Tempelhagen, wird hierdurch offentlich vorgeladen Kr., „ 8 8
Allgemeiner Anzeige
[161] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 1. Februar 1844.
Das in der Schießgasse Nr. 16 belegene Schumannsche.
Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 9004 Thlr. 20 Sgr., soll am 17. September 1844, Vorm. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Die Wittwe Köhler, Johanne Margarethe geborene Bethge, wird zu diesem Termin hierdurch mit vorgeladen.
[189 b] Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn.
2222 MD7S Die Actionairs der Berlin⸗FrankfurterEisen⸗ bahn⸗Gesellschaft werden hierdurch unter Hinwei⸗ sung auf die §§. 25, 33
„, und 67 des Gesellschafts⸗
₰ Statuts zu einer ordent⸗
lichen Generalversamm⸗
— lung am 15. April d. J.
Haupt⸗Verwaltungs⸗Gebäude
auf dem hiesigen Bahnhofe, Koppenstr. Nr. 7 und 8, eingeladen.
Zur Theilnahme an dieser General⸗Versammlung sind nach §. 28 des Statuts nur diejenigen berechtigt, welche spätestens 8 Tage vor der Versammlung die ihnen ei⸗ genthümlich gehörenden Actien in der Hauptkasse der Gesellschaft auf dem Bahnhofe, welche, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, Morgens von 9 bis 1 Uhr und Nachmittags von 4 bis 6 Uhr geöffnet ist, oder sonst auf eine der Direction genügende Weise nieder⸗ gelegt und dadurch die Zahl der Stimmen, zu welchen sie berechtigt sind, nachgewiesen haben. Die hierüber zu ertheilende Bescheinigung dient zugleich als Einlaß⸗ karte für die Versammlung.
Die Rückgabe der deponirten Actien erfolgt am näch⸗ sten Tage nach dem Schlusse der General⸗Versamm⸗ lung gegen Aushändigung der darüber ertheilten Be⸗ scheinigung.
Abwesende Actionairs können sich nur durch andere mit beglaubigter Vollmacht versehene Actionairs ver⸗ treten lassen, und müssen die Vollmachten nach §. 29 des Statuts gleichzeitig mit den Actien selbst in der Hauptkasse der Gesellschaft niedergelegt werden.
Berlin, den 2. März 1844. 1 Der Verwaltungs⸗Rath der Berlin ⸗Frankfurter Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft. von Buddenbrock,
als Vorsitzender.
Szwischen Magdeburg und Hamburg.
Dem geehrten Publiko die ergebene Anzeige, daß wir fortan zwei Schlepp⸗Dampfschiffe wöchentlich, von hier
am Sonntag und Donnerstag, von Hamburg am Sonntag und Mittwoch, expediren.
Der Passagier⸗Verkehr beginnt ebenfalls mit zwei Dampfschiffen von hier und von Hamburg, und zwar werden mit Passagieren und Gütern vom 17ten bis zum Schluß dieses Monats wöchent⸗ lich vier Fahrten ausgeführt.
Abgangstage: Abgangstage: von hier von Hamburg Sonntag b Sonntag Dienstag (Nachmitt. Dienstag Nachmitt. Donnerstag (3 Uhr. Mittwoch 6 Uhr. Freitag ) Freitag
Güter zum Versand p. Dampf⸗ u. Schlepp⸗ schiff können bereits jetzt bei uns eingelie⸗ fert werden.
Magdeburg, den 5. März 1844.
Die Direction der vereinigten Hamburg⸗Magdeburger Dampsschifffahrts⸗Compagnie. Ggez.) Holhapfel⸗
In Bezug auf vorstehende Bekanntma⸗ chung übernehmen wir von heut ab den prompten Versand der Güter nach Hamburg p. Dampfwagen und Dampfschiff.
Berlin, den 6. März 1844.
Herrmann & Meyer, Hausvoigtei⸗Platz Nr. 12.
[215 p] Verkaufs⸗Bekanntmachung.
Das im Königreiche Polen, eine Meile von der Gränze des Großherzogthums Posen, in der Gouver⸗ nemenis⸗Stadt Kalisch und dortigen Vorstadt Piskorzew unter Nr. 403 an dem Ufer des Prosna⸗Flusses bele⸗ gene große Fabrik⸗Gebäude, zur Konkurs⸗Masse des fraft Tribunal⸗Dekrets des Kalischer Gouvernements de dato 18/30. Okt. 1843 als betrüglicher Banquerotteur erklärten, in Breslau etablirt gewesenen Benjamin Pohl gehörig, das insbesondere folgende Gebäude umfaßt, als:
1) Ein großes Fabrik⸗Gebäude, aus ansehnlichen amor⸗
tisationsweise zurückzuzahlenden Regierungs⸗Vor⸗ schüssen erbaut, massiv gemauert, unter Dachziegeln, 2 Stockwerke außer Parterre⸗ und Souterrain⸗Lo⸗ kalen enthaltend, 95 ¼ Ellen lang, 23 ½ E. breit, vom Parterre bis zum Gesimse 17 ½ E. hoch, nebst einem massiven mit Dachziegeln gedeckten, 27 E. langen und 16 ½ E. breiten Seiten⸗Pavillon. Ein massiv gemauertes, mit Dachziegeln gedecktes, ein Parterre und ein oberes Stockwerk enthalten⸗ des Haus, 48 E. lang, 17 ⅞ E. breit und 12 E. hoch. 3) Eine Färberei, gemauert, nebst einem mit Dachzie⸗ geln gedeckten Pultdache, 24 E. lang, 6 E. breit, 6 ½ E. hoch. 4) Stallung nebst Holzkammern, massiv gemanert un⸗ ter Dachziegeln, 78 E. im Umfange lang, 5½ E. hoch. 5) Kloaken von Holz gebaut. 1 6) Holzkammern von Holz gebaut, ein Garten mit gehöriger Umzäunung und ein gepflastertes Trottoir, vr. vee. laut am 27. September 1843 von beeidigten Sachkennern stattgehabter Schätzun 19,961 Silber⸗Rubel 16 ½ Kep iants in 288½ bla 8 Sgr. 10 Pf. beträgt, wird am 17. April 1844 auf dem Wege der öffentlichen Licitation verkauft werden.
Dieses Gebäude, das ursprünglich zur Fabrik erbaut
wurde, enthält geräumige Säle, so wie alle zu diesem
Behuf erforderlichen Kommoditäten, so wie auch wirk⸗ lich dort früͤher eine Tuchfabrik bestand und noch jetzt eine Bandfabrik unterhalten wird. — Der zur öffentli⸗ chen Versteigerung oben bezeichneter Immobilien anbe⸗ raumte Termin ist, wie erwähnt, auf den 17. April c. festgesetzt, und wird dieselbe um 4 Uhr Nachmittags im Sitzungssaale des Civil⸗Tribunals 1. Instanz Kalischer Gouvernements, vor dem hierzu delegirten Tribunals⸗ Assessor, Herrn Joseph Tymieniecki, stattfinden.
Das zur Licitation niederzulegende Vadium ist auf 1000 SRubel oder 1111 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf. bestimmt.
Von dem Kaufpreise werden circa 16000 Thlr. an diese Immobilien hypothekarisch lastende Amortisations⸗ Vorschüsse abgezogen, hinsichtlich deren Käufer in die Rechte des fruͤheren Eigenthümers tritt und davon blos jährliche Amortisations⸗Prozente abzutragen hat. — An⸗ dere Kaufbedingungen sind jederzeit bei unterzeichneten Tribunals⸗Advokaten als definitiven Syndiken der Masse Pohl K Co., eben so wie im Büreau des Herrn Tri⸗ bunal⸗Schreibers, beliebig durchzusehen, wozu hiermit die Herrn Kauflustigen ergebenst eingeladen werden.
Kalisch, den 20. Februar 1844. 1
Zagurowski. Walentowicz.
[305] Bekanntmachung,
die Erledigung einer Präbende in dem ade⸗ ligen Stifte Birken bei Baireuth betreffend. Baireuth, den 2. März 1844.
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Durch die Verehelichung einer Stiftsdame ist eine Präbende in dem adeligen Damen⸗Stifte Birken bei Baireuth in Erledigung gekommen.
Auf dieses Stift haben vermögenslose adelige Wittwen oder Fräulein aus den Familien von Stein und von Erffa, und zwar auf ge⸗ genwärtige Präbende zunächst die aus der Familie von Erffa, statutenmäßig Anspruch. Die Verleihung der Präbende steht Sr. Majestät dem Kö⸗ nige zu.
Piss wird mit dem Anhange zur öffentlichen Kennt⸗ niß gebracht, daß Bewerbungen um die Präbende neb st den erforderlichen amtlichen Zeugnissen über die Verwandtschaft mit der Stifterin Christiane Charlotte Freifrau von Stein, geb. von Erffa, und über die Vermögensverhältnisse bis g letzten April d. J. bei Vermeidung der Nichtberück⸗ sichtigung dahier einkommen müssen.
Königlich bayerische Regierung von Oberfranken,
Kammer des Innern.
Literarische Anzeigen.
Bei O. Wigand in Leipzig erschien und ist in Berlin bei E. H. Schroeder, ‚einden 28,
vorräthig:
13021 Karl Nauwerk.
über die Theilnahme am Staate.
(Einleitung zu den Vorlesungen: über Geschichte der
wichtigsten Spsteme der philosophischen Staatslehre.) Preis 6 Sgr.
[216 p] Güter⸗Verkauf.
Ein herrschaftliches Rittergut, 4232 Morgen Areal,
lauter Weizenboden, 40 Pferde, 40 Kühe, 50 Ochsen,
10 Stück junges Hornvieh, 2000 Schafe, große, kleine Jagd, Fischerei, herrschaftliches Wohnhaus mit Park und sehr schöner Brennerei. Preis ohne Handel 200,000
Thlr., Anzahlung 70⸗ bis 80,000 Thlr. Ein zweites Rittergut: 2000 Morgen lauter Gerstenboden, davon 400 Mor⸗
gen schöne Heide, 200 Morgen Wiesen; an Viehstand
40 Kühe, 30 Pferde, 1100 Schafe; baare Gefälle 1000
Thlr., 80 Klafter Klobenholz aus Hönsülicher Haide,
frei Bau⸗ und Reparatur⸗Holz; 11,000 Morgen Jagd,
ein schöner Park mit herrschaftlichem Garten. Die Ge⸗ 1 Preis 150,000 Thlr., Anzahlung
bäude sehr schön. 80⸗ bis 100,000 Thlr.
Zwei an einander gränzende Rittergüter, circa 4000 Morgen, über ein Drittheil Weizenboden, große, kleine Jagd, sehr schöne Fischerei, Holz zum Bedarf nebst Torf
im Ueberfluß; an Viehstand beide Güter: 36 ferde, 70 Kühe, 2000 Schafe. Preis 140,000 Thlr., Anzah⸗ lung 40,000 Thlr.
Ein Rittergut zum Verpachten:
2000 Morgen Areal, davon 121 Morgen Wiesen, sehr schöne Fischerei, 150 Morgen Holz, Torf im Ueber⸗ fluß, große, kleine Jagd; der Boden Weizen⸗ Roggen⸗, gutes Haferland; an Viehstand sind 16 Pferde, 30 Kühe, 800 Schafe und Lämmer. Zur Uebernahme und Caution gehören 6⸗ bis 7000 Thlr., und ist die Verpachtung auf zwölf Jahre festgesetzt; die jährliche Pacht ist 2500 Thlr. festgesetzt. Sämmtliche Güter sind von Berlin 8 bis 10 Meilen. Näheres beim Güter⸗Agent
Karl Ludwig Abel in Zehdenik. [204 b] 8
Familien⸗Verhältnisse wegen soll ein Gut in West⸗ preußen, das alle Qualitäten eines Rittergutes besitzt, verkauft werden; es gehören dazu 4500 Morgen Wald mit den schönsten Beständen und 4500 Morgen land⸗ wirthschaftliches Areal mit reichen Heuärndten. Wohn⸗ haus und Garten von seltener Annehmlichkeit. Kauf⸗ preis 150,000 Thlr. mit 70⸗ bis 80,000 Thlr. Anzah⸗ lung. Das Königl. Intelligenz⸗Comtoir zu Berlin nimmt Adressen sub Z. 186 an. b
[217 b] 1
Diejenigen Herren Landwirthe, die an der in No. 5. der diesjährigen Oekonomischen Neuig- keiten und Verhandlungen von Emil An- dré enthaltenen Subscription auf den von mir kon-
struirten . alleingehenden Pflu
Theil zu nehmen wünschen, werden hiermit höf- lichst ersucht, sich vor Johanni d. J. zu melden, da Meldungen nach jener Zeit nicht berücksichtigt werden könnten.
Liszkowo bei Inowraclaw. Grossherzogthum Posen.
ordmann.
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Deih zutrxaoch z n⸗ dn4 Thhwe 89 8 K. mpse. 129 Krnggr “ a1““
Das Abonnement beträgtt:t:t ssh en “
½ Jahr. “ 4
. 1 Jahr.
in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.
Insertions-Gebühr für den
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“ 8 1 — Alle Post-Anstalken des In⸗- und “ n Auslandes nehmen Bestellung bluaauf dieses Blatt an, für Berlin
ddie Expedition der Allg. Preuss.
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88 Friedrichsstrasse Nr. 72. 1“ “ ne
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Die vierteljährliche Pränumeration
Expedition selbst (Friedrichs⸗Straße Nr. 72) gemacht, und jeder innerh
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die Leser.
dieser Zeitung beträgt 2 Rthlr. Preuß. Cour. für das Inland. — alb der Ringmauer der Stadt wohnende Pränumerant erhält das Blatt durch die Stadtpost, schon den Abend vor
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1844.
Bestellungen für Berlin werden in der
dem angegebenen Datum, frei ins Haus gesandt. — Auswärtige, des In⸗ oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen rechtzeitig bei den resp. Post⸗Aemtern; wer dies versäumt,
kann nicht mit Gewißheit die Nummern erwarten, die vor der hier eingegangenen Meldung erschienen sind. Uebrigens ist die Einrichtung getroffen, daß Inserate, deren Aufnahme in den A 9 Uhr ab bis Nachmittags 4 Uhr in unserem Expeditions⸗Lokale, Friedrichs⸗Straße Nr. 272, in Empfang genommen werden.
Für einzelne Nummern des Blattes ist der Preis 2 ½ Sgr. llgemeinen Anzeiger dieser Zeitung gewünscht wird, an den Wochentagen von Morgens
Der Preis der Insertion beträgt für den Raum
einer Zeile 2 Sgr. Um wiederholten Anfragen zu begegnen, wird zugleich bemerkt, daß in dem Anzeiger der Allg. Preuß. Zeitung, außer gerichtlichen und anderen öffentlichen Bekannt⸗
machungen der Königl. Behörden, literarischen und Kunst⸗Anzeigen, Auswärtige haben ihre Inserate unter der Adresse der Expedition in frankirten Briefen einzusenden.
finden.
Amtlicher Theil. “
Inland. Stettin. Empfehlung eines Lehrbuches für Volksschulen. — Breslau. Verein zur Abhülfe der Noth unter den Webern und Spin⸗ nern im Gebirge. — Swinemünde. Fortwährende Unterbrechung der Verbindungen. — Köln. Gewerbesteuer der Kohlenfuhrleute.
Deutsche Bundesstaaten. Bayern. München. Königliche Un⸗ terstützung zur Herstellung des speverer Doms. — Näherer Bericht über den Guß des Göthe⸗Denkmals und Stiglmayer's Tod. — Sachsen. Leipzig. Gesetz über den Schutz des literarischen Eigenthums. — Württemberg. Stuttgart. Befinden des Königs.
Frankreich. Paris. Entscheidung des Büreau's über die Wahl Charles Laffitte's. — Petition gegen den belgischen Zinsreductions⸗Plan. — Er⸗
klärung über das angebliche Militair⸗Komplott. — Briefe aus Paris.
1.n (Kammer⸗Arbeiten: das Patentgesetz; die otaheitischen Angelegenheiten
in der Pairs⸗Kammer. — Das angebliche Militair⸗Komplott; neue Pro⸗
teestation der Geistlichkeit gegen das Unterrichtsgesetz; Lamartine; der Fürst von Oettingen⸗Wallerstein; der Graf von Eu. — Herr von Laroche⸗
Jacquelin; der Fürst von der Moskwa und der Marquis von Boissy; Admiral Dupetit⸗Thouars.) Großbritanien und Irland. Oberhaus. Irländische Schul⸗ sachen. — Lord Brougham über Todesstrafen in Louisiana. — Unter⸗ haus. Budget⸗Verhandlungen. — Eisenbahnbill⸗Comité. — London. Kommission zur Untersuchung der englischen Ansprüche in Portendic. — Absendung von Ingenieuren nach dem Oregon⸗Gebiet. — Ankunft Olozaga's. “ Niederlande. Aus dem Haag. Annahme der Gesetz⸗Entwürfe über die Vermögenssteuer und die freiwillige Anleihe durch die erste Kammer. — Schreiben aus Venloo. (Militairisches.) 3 8 b . Spanien. Briefe aus Madrid. (Einige Auftlärungen über die Ereig⸗ nisse von La Granja; der Infant Don Henrique; Alicante und Carta⸗
Png; Karlisten⸗Bewegung im Norden; Vermischtes.) — und Paris.
Näheres über die Verhaftungen in Bilbao; der Einzug der Königin Marie Christine auf spanisches Gebiet.) 1 Griechenland. Schreiben aus München. (Die Autochthonen⸗Frage.) Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. Schreiben aus New⸗ York. (Tarif⸗ und Oregon⸗Frage; Ankunft des Herrn Packenham; an⸗ gebliche Pestfälle.) Ostindien und China. b Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. und Paris. Börse. önigl. Schauspielhaus. (Gastspiel des Herrn Döring.) — Wissenschast⸗ Kanigr. — 88 Akademie für Männergesang. — Paris. Gutachten Spontini's über ein theoretisches Werk von H. Berlioz. “
Paris. Wegnahme Gwaliors. Berlin, Frankfurt a. M.
88
Berlin, den 10. März. “
önigl. Hoheiten die Frau Großherzogin, der Erb⸗
roßherzog und die Erbgroßherzogin von Mecklenburg⸗
Eereltt sind aus Strelitz hier zingettossen und in den für Höchst⸗
dieselben im Königlichen Schlosse bereit gehaltenen Appartements ab⸗ getreten.
Ausstellung von Werken lebender Künstler in den Sälen des Königlichen Akademie⸗Gebäudes, vom 15. Sep⸗ tember bis zum 17. November d. J. Die diesjährige große Ausstellung von Werken lebender Künstler, die 34ste der seit 1786 von der Königlichen Akademie der Künste
veranstalteten, wird am 15. September eröffnet werden. Die Aka⸗ demie ladet einheimische und auswärtige geehrte Künstler ergebenst ein, dieselbe mit ihren Kunstwerken zu bereichern, bei deren Ueber⸗ sendung, die spätestens bis zum 7. September d. J. erfolgt sein muß, sie um gefällige Beachtung der bestehenden Vorschriften ersucht, welche sie hierdurch, wie dies bisher immer geschehen, zur öffentlichen Kenntniß bringt:
1) Nur von Künstlern oder auf deren spezielle Veranlassung an⸗ gemeldete Werke werden ausgestellt, was auch dann gilt, wenn die⸗ selben nicht mehr im Besitze ihrer Urheber sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die Bestimmung derselben für die Aus⸗ stellung zweifelhaft sein darf.
2) Um in das zu druckende Verzeichniß aufgenommen zu wer⸗ den, müssen die Anzeigen vor dem 20. August d. J. eingegangen sein und außer den Namen und dem Wohnort des Künstlers die Anzahl und den Inhalt der einzusendenden Kunstwerke nebst der Be⸗ merkung enthalten, ob dieselben käuflich sind oder nicht. Mehrere Gegenstände, Bildnisse, Landschaften, Zeichnungen zc. können nur dann unter einer Nummer zusammengefaßt werden, wenn sie in einem gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind, indem sonst die richtige Zurücklieferung sich nicht verbürgen läßt. Die vorläusige Annahme dieser Auzeigen berechtigt übrigens nicht zu dem Anspruch, daß die angemeldeten Gegenstände auch wirklich ausgestellt werden.
3) Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung werden die Einsender ersucht, jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers durch Anheftung einer Karte zu bezeichnen und bei Gegenständen, wo eine Verwech⸗ selung möglich ist, als Prospekten, Landschaften u. dgl., den Inhalt der Darstellung auf der Rückseite der Bilder kurz zu benennen.
4) Kunstwerke, welche in Berlin bereits öffentlich ausgestellt waren, anonyme Arbeiten, Kopieen aller Art (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), Quodlibets, in Papier geschnitzte Sachen, Stickereien nach Stickmustern, Arbeiten von Haaren, Leder, Papiermaché und dergleichen, so wie aus der Ferne kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, werden nicht zur Aus⸗ stellung angenommen.
5) Vor Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen aus⸗ gestellten Gegenstand zurückerhalten.
6) Eine für diese Ausstellung vom Senat zu ernennende Kom⸗ mission, aus vier ordentlichen Mitgliedern der Akademie und vier Senats⸗Mitgliedern bestehend, ist für die genaue Beobachtung dieser Vorschriften und die Ausschließung der für öffentliche Ausstellung in der Akademie nicht geeigneten Kunstwerke verantwortlich. Gegen die Entscheidungen dieser Ausstellungs⸗ Kommission läßt sich nur an den akademischen Senat rekurriren.
7) Auswärtige Künstler, welche nicht Mitglieder der unterzeich⸗ neten Königlichen Akademie, oder Professoren an einer Kunstschule, oder besonders aufgesordert sind, haben die Kosten des Transports ihrer Arbeiten selbst zu tragen und zur Ablieferung und Empfang⸗ nahme derselben der Akademie einen Beauftragten namhaft zu machen, welchem jede diesfällige Besorgung und Korrespondenz, so wie die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke, wenn dieser beabsichtigt wird, überlassen bleiben muß. Für Gegenstände, welche durch Schuld der Absender, selbst wenn diese sich in den Eingangs dieses Para⸗ graphen ausgenommenen Fällen befinden, erst nach dem 7. Septem⸗ ber d. J. bei der Akademie eintreffen, werden keine Transport⸗ kosten vergütigt.
8) Endlich wird wegen häufig vorkommender Irrungen darauf aufmerksam gemacht, daß die ebenfalls in Berlin befindliche Central⸗
auch Familien⸗Nachrichten jeder Art, so wie Industrie und Handel betreffende Anzeigen, stets Aufnahme
Verwaltung des allgemeinen preußischen Kunst⸗Vereins mit der Aka⸗ demie in Betreff dieser Ausstellung in keiner Verbindung steht, wes⸗ halb die Adressen der für die Kunst⸗Ausstellung bestimmten Gegen⸗ stände nur an die Königliche Akademie der Künste gerichtet werden müssen.
Berlin, den 6. Januar 1844.
Direktorium und Senat der Königlichen Akademie der Künste.
Dr. G. Schadow, Direktor.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Landgraf Wilhelm zu Hessen, von Deßau. 8 Der General⸗Major und Commandeur der 4ten Kavallerie⸗Bri⸗ gade, von Hirschfeld, von Landsberg a. d. W.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Königl. dänische General⸗ Major, Prinz Ludwig zu Bentheim⸗Steinfurt, nach Leipzig.
Nicchtamtlicher Sh
1.1 Inland. 1“ Stettin, 8. März. In dem heutigen Amtsblatie empsiehlt das Königl. Konsistorium den „Preußischen Kinderfreund“ von Preuß und Vetter, wovon vor kurzem der 2te Theil erschienen ist, als ein
geeignetes Lesebuch für Volksschulen.
Breslau, 8. März. (Schl. Z.) In der gestrigen General⸗ Versammlung des „Vereins zur Abhülfe der Noth unter den Webern und Spinnern in der Provinz Schlesien“ wurde der in Nummer 56
dieser Zeitung mitgetheilte Entwurf der Statuten berathen. Herr Ober⸗Bürgermeister Pinder eröffnete und leitete die Debatte über die einzelnen Paragraphen; über mehrere derselben erhob sich lebhafte Diskussion, jedoch wurden sie fast ohne Veränderung angenommen. Mehrere Mitglieder wünschten, daß der Verein als Central⸗ Verein sich konstituiren möge — ein Wunsch, der auch von Theilnehmern des hirschberger und schweidnitzer Vereins brieflich ausgesprochen war, dessenungeachtet beschloß die Majorität der Versammlung, den einfachen Namen „Verein“ beizubehalten und mit den übrigen Vereinen nach §. 10 der Statuten Behufs gemeinsamer Wirksamkeit in Verbindung zu treten. Nach Annahme der Statuten wurde zur Wahl der 21 Mitglieder des nach §. 4 bis zum Jahresschluß fungirenden Comité's geschritten. Es wurden gewählt: Se. Excellenz Graf von Brandenburg,
Se. Excellenz Ober⸗Präsident von Merckel, Redacteur Barth,
Dr. Freitag, Dr. Geiger, Kommerzien⸗Rath Kraker, Bischof Latussek, Regierungs⸗Assessor von Merckel, Kaufmann Milde,
Kaufmann Molinari, Ober⸗Bürgermeister Pinder, Regierungs⸗ Rath von Reibnitz, Kaufmann Scharff, Regierungs⸗Assessor Schneer, Referendar Schweitzer, Dr. Stein, Prof. Suckow,
Stadtverordneter Tschocke, Graf Jork von Wartenburg, Ge⸗
neral von Willisen, Graf von Zieten.
Swinemünde, 9. März. (B. N. d. O.) In vergangener Nacht hat sich wieder Frost eingestellt. Bei dem periodischen Winter
dürfte die Wasser⸗Verbindung zwischen hier und Stettin in drei bis vier Wochen kaum hergestellt sein, denn obgleich das Eis vom Strom und der Rhede, bei dem Thauwetter, verschwunden war, so hat der Nachtfrost wieder viel junges Treibeis herbeigeführt.
Köln, 5. März. Durch ein Ministerial⸗Reskript vom 31. Januar d. J., welches das heutige Amtsblatt mittheilt, wird die hiesige Königl. Regierung autorisirt, denjenigen Landleuten, welche
Königliches Schauspielhaus. Gastspiel des Herrn Döring.
Emilia Galotti, eines der Meisterwerke Lessing's, ging am 9ten d. M⸗ über die Bühne. Die Aufführung dieses in ästhetischer Beziehung so hoch tehenden dramatischen Werkes hatte seit Grunert’s Gastspiel im verwichenen ahre nicht stattgefunden, weil es zur Zeit an einem geeigneten Darsteller des Marinelli bei unserer Hof bühne fehlt. Die Anwesenheit Döring's, des geschätzten Gastes, verschaffte uns den Genuß, dies klassische Werk zu
sehen. Er gab zum erstenmale bei unserer Bühne den Marinelli, denn bei
seinem vorjährigen Gastspiel trat er nicht in dieser Rolle auf.
Gerade aber als Marinelli ihn zu sehen, mußte von höchstem Interesse sein, da nicht allein die Rolle an und für sich eine der schwierigsten Dar⸗ stellungen ist, sondern auch weil unser verewigte Seydelmann so unüber⸗ trefllich groß in ihr dastand. Er hatte es uns erst gezeigt, wie der Mari⸗ nelli aufgefaßt werden mußte, um das vom Dichter gezeichnete Charakter⸗ Gebilde zu verkörpern. Marinelli, dieser gewandte Höfling, dem kein Mit⸗ tel zu schlecht ist, um sich in der Gunst seines Herrn und Gebieters immer mehr zu besestigen, und sich ihm unentbehrlich zu machen, verlangt einen
Darsteller, der tief in die Geheimnisse der dramatischen Kunst eingedrungen ist. Jener ist ein vollendeter Bösewicht, nicht jener schmutzige, gemeine, son⸗ dern der in einer polirten Hülle, von höchst beschränktem Verstande, der nur iin der Auffindung schlechter Handlungen nicht Geistesschärfe,
sondern
ückische Raffinirtheit zeigt. Ein vollkommen „hämischer Affe“ wie ihn
Appjani nennt, ist er, der nur auf Aeußerliches hält und deshalb in seiner Stellung eine Geschmeidigkeit beobachtet, die in heuchlerische Kriecherei aus⸗ artet.
Und so gab ihn uns Döring, ganz so in Sprache, Mienen und Wesen. Nur um ein Geringes verschieden war seine Darstellung von der Seydel⸗
mann’s, der die Rolle im Ganzen ruhiger, obgleich eben so höfisch, hielt.
Durch seine Ruhe und Kälte bei manchen Scenen deutete er den, fast möchte man sagen, rutinirten Bösewicht an. Döring war geschmeidiger, bieg⸗ samer, und repräsentirte mehr den Höfling, der jeden Blick seines Gebieters erhascht, um ihm entgegenzukommen, dem es zur Befriedigung der Wünsche seines Herrn und der Erreichung seines Zweckes nicht darauf ankommt, ge⸗ legentlich einen Mord zu begehen, als den eingewiegten Sünder. Indeß wollen wir damit keinesweges andeuten, daß Döring bei Auffassung dieser Rolle auch nur um ein Kleines gefehlt habe, er war vielmehr in seiner Art eben so vorzüglich als Sepdelmann.
Die Darstellung des Marinelli von dem talentvollen Gaste ist unstrei⸗ tig eine der vorzüglichsten Leistungen, die wir bisher von ihm gesehen haben. Leicht möchte sich lein zweiter solcher Darsteller der Rolle finden, und von Neuem bethätigte Döring es, daß er mit Recht einer der ersten jetzt leben⸗ den Heroen der deutschen Schauspielkunst ist.
Mad. Crelinger betrat an diesem Abend, von ihrer Urlaubsreise zu⸗ rückgekehrt, zum 88b Mal wieder als Gräfin Orsina die Bühne. Ihre vortreffliche Leistung in dieser Rolle ist so bekannt, daß wir es für über⸗ flüssig halten, nur noch ein Wort darüber zu sagen. Frl. Ch. von Hagn löste als Emilia in künstlerischer Beziehung ihre Aufgabe vollkommen, nur wünschten wir ihr gerade in dieser Rolle mehr Kindlichkeit, wie sie diesem einfachen und natürlichen Mädchen so eigen ist. Herr von Lavallade war als Prinz recht brav und Herr Devrient ein würdiger Darsteller des Grafen Appiani. Eben so verdient die Leistung der Mad. Werner als Claudia alles Lob. Besonders aber müssen wir noch des Herrn Franz lobend erwähnen, der ein trefflicher Darsteller des Odoardo ist und immer mehr es zeigt, welch ein braver Künstler er ist. — Das Publikum, das sich zahlreich eingefunden hatte, rief Mad. Crelinger und Herrn Döring nach dem vierten Akt, nachdem dem Letzteren in der Hauptscene schon stürmischer Beifall gespendet war, und am Schluß Alle.
Wissenschaftlicher Verein.
Die Vorlesung im wissenschaftlichen Verein hielt am 9. März Herr Dr. W. Häring (Wilibald Alexis). Gegenstand des Vortrags war — da Hr. H., als Mitherausgeber des Neuen Pitaval, in neuerer Zeit rühm⸗ lichen Eifer gezeigt hat, merkwürdige Rechtsfälle zu ergründen — ein poli⸗ tischer Prozeß, und zwar der langjährige und weltberühmte, der gegen den ehemaligen General⸗Gouverneur von Ostindien, Marquis W. Hastings, zu Ende des vorigen Jahrhunderts geführt, und von dem die öffentliche Aufmerksamkeit erst abgelenkt wurde, als die französische Revolution mit ihren Gräueln hereingebrochen war und ihre welterschütternden Folgen sich allenthalben bemerkbar zu machen anfingen. Das Jugendleben des Hastings wurde anziehend erzählt, seiner dänischen Abstammung gedacht und sein Thun und Treiben bis zu der Epoche beschrieben, wo er als Pro⸗ konsul in Indien auftrat und dort gegen die eingeborenen Fütsten wie gegen die Bewohner des Landes das berüchtigte Auspressungs⸗System aus⸗ übte, wodurch sein Name als der eines englischen Verres mit Schande auf die Nachwelt überging. Der Redner ließ nichts unerwähnt, was dazu bei⸗ tragen kann, das Bild des Hastings in ein minder gehässiges Licht zu stel⸗ len und das vom Parlament über ihn ausgesprochene „Nichtschuldig“ zu motiviren. Die gewöhnlich vorgebrachte Angabe, Hastings 1e mit den Schätzen, die er sich in Indien zu verschaffen wußte, das ewissen seiner Richter bestochen, ließ er unerwähnt. Mit lebendigen Worten wußte er uns dann in die Mitle des Parlaments selbst zu versetzen, gab uns ein Resumé der Hauptpunkte der Anklage (der Vortrag derselben dauerte vier Tage), und eine Charaktenistt der Hauptpersonen, die in diesem politischen Drama eine Rolle spielten: von For, Pitt, Sheridan und Burke. Bei Edmund Burke, dem Haupt⸗Ankläger Hasting's, und demjenigen, der diesen durch seine furchtbare und zerreißende Beredtsamzeit
so zu Boden schmetterte, daß er ihr nur eine mens aequa in arduis ent-