1844 / 74 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

2 * 8 1“ 8 8 .

5 3.) Die Gerichts⸗Verhandlun⸗

Alzei, 9. —2 n Ieee Duellsache erreichten gen in Alzei in Se. eee Mäßigung von Haber's in seiner Ver⸗ heute ihr Ende. 5. außergewöhnlich spezielle Fall, in welchem Idh heidigung —— 8 e⸗ den Verhältnissen gebotene moralische der .ene gen werden konnte, bewogen den Gerichtshof, das Nothwehr 1eaf⸗ gegen von Haber (6 Monate Festung) auszu⸗ 29 7 den Antrag der Staats⸗Behörde, so wie des Verthei⸗

8 sprechen, Für Sekundanten und Zeugen hatte die Staats⸗ Festungsstrafe von 14 Tagen beantragt, es erfolgte Behörde gänzliche Freisprechung mit Rücksicht darauf, daß sich die aber 20 bemüht hatten, die schädlichen Folgen des Zweikampfes Seg daß sie gegen Anwendung gezogener Waffen und dieselben erst dann, jedoch ohne Stecher, zugelassen bahes als die Gegenpartei von ihrem Vorschlag durchaus nicht ab⸗ zubringen gewesen. Die Gesetzesstelle, in welcher es heißt: „sie (die Sekundanten) sollen von aller Strafe freizusprechen sein, wenn sie 7 während des Kampfes ernstlich bemühten, die schädlichen Folgen .H abzuwenden“, wurde von dem Gerichtshof so interpretirt, 5 der Ausdruck „während des Kampfes“ für alle Verhandlungen

vor und während desselben gelte.

Nassau. Wiesbaden, im März. (Gr. H. Z.) Folgendes ist das Programm der Festlichkeiten, durch welche die bevorstehende Ankunft des hohen Herzoglichen Paares gefeiert werden soll: An⸗ dem Tage des Einzugs Sr. Durchlaucht des Herzogs Adolph von Nassau und der Herzogin Elisabeth Kaiserl. Hoheit setzt sich der Zug der hohen Vermählten von Frankfurt aus folgendermaßen in Bewe⸗ gung: Begleitet von dem General⸗Post⸗Direktor und sämmtlichen nassauischen Post⸗Beamten und Postillonen in Galla zu Pferde ge⸗ langen die hohen Herrschaften an die Landesgränze, woselbst Höchstdieselben von dem Herzoglichen Regierungs⸗Präsidenten und noch einem Mitgliede der Regierung im Namen des Landes empfangen werden. Diese schließen sich hierauf dem Zuge an, welcher nun die Gränzen der verschiedenen an dem Wege liegen⸗ den Aemter passirt, an deren jeder ein Triumphbogen steht, und die Honoratioren der Aemter, Alle zu Pferde, sich dem Zuge an⸗ schließen. So gelangt dieser an die Gränze des Amts Wiesbaden, wo eine Deputation des Landes die hohen Neuvermählten empfängt, das Gratulations⸗Geschenk überbringend, bestehend in einem Galla⸗ Wagen, bespannt mit sechs englischen Vollblut⸗Pferden, ein Vorreiter voran, jedes der Pferde von einem geputzten Jockey geführt. Die höchsten Herrschaften werden nun den Galla⸗Wagen besteigen und sich, gefolgt von den Bürger⸗Ehrengarden zu Pferde in weißer Uni⸗ form und dem Jäger⸗Corps zu Fuß, der Stadt nähern. Dieses An⸗ nähern wird durch Kanonen⸗Salven, welche von Distance zu Distance wiederholt werden, der Stadt verkündet. An dem Thore der Stadt, wo der Haupt⸗Triumphbogen steht, angekommen, wird das durchlauchtigste Paar von sämmtlichen Beamten des Landes in großer Uniform und zu Pferde empfangen und nach dem Schlosse begleitet. Alle Straßen, welche der Zug passirt, sind mit grünen Zweigen, künstlichen Blumen, Tep⸗ pichen und Fahnen festlich geschmückt. Vor dem Schlosse stehen alle höhere Staats⸗Beamte in größter Uniform, in dem Korridor des Schlosses die höhere Geistlichkeit, den katholischen und evangelischen Bischof an der Spitze im Ornate. Sobald die Herrschaften sich auf dem Schloß⸗Balkone dem Volke nochmals zeigen, wird sie der Tusch der Regiments⸗Musik begrüßen, in welchen unfehlbar tausendfacher Jubel einstimmt. Am Abende dieses Tages ist großer Fackelzug und eine Serenade, ausgeführt von der Regiments⸗Musik und sämmtlichen Sänger⸗Corps des Landes. An 1. 1 platz, auf welchem das Schloß steht, illuminirt sein. Am zweiten

Tage ist große Cour und Vorstellung der sämmtlichen höheren Hof⸗, Staats⸗, Militair⸗ und Kirchen⸗Dienerschaft und den Abend gsroßer Festball, gegeben von der eben genannten Dienerschaft. Auf demselben werden erscheinen, allegorisch dargestellt, die 9 bewohnbaren Schlösser des Herzogthums mit ihren Herolden und Attributen, als⸗ ann ebenfalls allegorisch die Flüsse Rhein, Main und Lahn, an der Spitze des ganzen Zuges die Nassovia. Am dritten Tage ist Fest⸗ essen für die Staatsdiener; Abends Frei⸗Theater. Am vierten Tage Freiball, gegeben von Sr. Durchlaucht dem Herzoge. Am fünften Tage Hofball und großes Turnier im Schlosse. Ein großes Hof⸗ essen macht den Beschluß der Festlichkeiten. Während dieser fünf⸗ tägigen Feierlichkeiten bleibt die Stadt geschmückt, in welcher die ho⸗ hen Herrschaften sich zu Wagen näher umschauen werden. Der Tag des Einzugs ist, so viel man jetzt weiß, den 15ten d. M. Am 27 Februar wollte das hohe neuvermählte Paar von Petersburg ab⸗ reisen.

Holstein. Itzehoe, im März. (A. M.) Der Bericht der Kom⸗ mission über die von ihr geführte Untersuchung wegen der hier im vorigen Jahr stattgefundenen tumultuarischen Auftritte wird in dieser Woche zum Abschluß kommen. Die 4te Schwadron des Dragoner⸗Regi⸗ ments ist indessen wegen neuer Unordnungen, in Folge eingeholten Befehls des General⸗Kommando's, förmlich entwaffnet, und der

Auch wird der Markt⸗

Hauptschuldige außerdem exemplarisch bestraft worden (75 Streiche und 15tägige Einsperrung bei Wasser und Brod). Noch mehr zu wünschen wäre es, daß man die Quelle der Insubordinationen ver⸗ stopfe, die in dieser Weise etwas Neues bei uns sind, und wenn auch keine Entschuldigung, so doch vielleicht eine Erklärung in besonderen Umständen finden.

Sachsen⸗Altenburg. % Altenburg, 10. März. Gestern vereinigte sich hier das Richter⸗Kollegium über die aus Veranlassung der VII. Versammlung deutscher Land⸗ und Forstwirthe gestellten Preis⸗Aufgaben, um über die Bewerbungsschriften zum Preise des Herrn Regierungs⸗Präsidenten Frhrn. von Seckendorf (wie weit geht die Berechtigung und Verpflichtung des Staats in Beaufsichti⸗ gung der Benutzung und Bewirthschaftung der Privat⸗Holzgrundstücke?) zu urtheilen. Als Verfasser der Preisschrift ergab sich Herr Dr. Grebe in Eldena, unstreitig derselbe, welcher bei jener Versammlung erster Geschäftsführer der Forst⸗Section war und ganz neuerlich zum zwei⸗ ten Mitglied der Großherzogl. sachsen⸗weimarschen Forst⸗Abschätzungs⸗ und Forst⸗Vermessungs⸗Kommission zu Eisenach als Forstrath ernannt worden ist. Der amtliche Bericht der Versammlung, stärker als seine Vorgänger, wird unfehlbar in den nächsten 8 Tagen zur Ver⸗ sendung gelangen, welche auf Buchhändlerwege und ohne Kosten für die Empfänger erfolgt.

Zu Ende dieses Jahres erwarten wir hier den regelmäßigen Landtag. Unser bisheriger Landschafts⸗Präsident von Lindenau wird sich, wenn er von seiner größeren Erholungsreise zurückkommt, bei uns gänzlich niederlassen, zur großen Freude der vielen Verehrer, die er, einer der edelsten Menschen, unter uns hat. Warm, wie er sich für alles Höhere und Geistige interessirt, wird sein Verweilen unter uns nicht ohne mannigfachen Gewinn und vielseitige Anregung blei⸗ ben. Unter den Instituten, für die er sich stets interessirte, steht das hiesige frei adelige Magdalenen⸗Stift obenan. Diese Anstalt, ge⸗ widmet der Erziehung adeliger Fräuleins protestantischer Konfession, erfreut sich unter dem Schutz des Hofes und der Leitung der ver⸗ dienstvollen Pröbstin von Friesen des blühendsten Zustandes und darf angelegentlich empfohlen werden. In der Nähe von Eisenberg, zu Etzdorf, hat so eben Hr. Dr. Schmid (ein Sohn des berühmten Juristen, Geh. Rath Schmid zu Jena) ein Erziehungs⸗Institut für Knaben errichtet. Dr. Schmid lebte lange in England; es läßt sich von ihm und seiner Leitung etwas Tüchtiges erwarten. Die Lage des ge⸗ wählten Ortes ist eine sehr gesunde und darum günstige. Der dänische Kandidat Reventlow hat als Mnemotechniker auch hier ver⸗ dienten Beifall gefunden.

Franhreich v

Paris, 8. März. Der Herzog von Nemours leidet seit einigen Tagen an einem Halsübel; nachdem ihm wiederholentlich Blutigel angesetzt worden, befindet er sich heute wieder um Vieles besser.

Der Commerece berichtet Folgendes über getroffene Vorsichts⸗ Maßregeln in Bezug auf das Militair: „Bekanntlich waren seit langer Zeit die den Dienst in den Tuilerieen versehenden Truppen mit Patronen versehen, welche man vor ihrem Abgange aus den Kasernen an sie vertheilte. In Folge eines neueren höheren Be⸗ schlusses ist diese Kriegs⸗Munition jetzt zur Verfügung des Ober⸗ Kommandanten des Palastes gestellt, der sie, bei der aufziehenden Wache, an die Offiziere des Postens vertheilt. Diese müssen, unter ihrer Verantwortlichkeit, am folgenden Tage Rechnung davon ablegen. Die Waffen werden nur am Abend geladen. Das Laden findet im Beisein der Offiziere des Postens und der im Schloß dienstthuenden Offiziere statt. Diese neue Maßregel ist erst seit einigen Tagen ein⸗ geführt. Sie trifft, wie man sieht, mit dem Vorfalle im 70sten Linien⸗Regimente zusammen. Dieses Regiment hatte gestern den Dienst in den Tuilerieen. Man hat beweisen wollen, daß dasselbe keine Befürchtungen für die Bewachung des Schlosses einflöße. In⸗ deß zeugt die erwähnte Maßregel doch von einigem Mißtrauen.

Der Kriegs⸗Minister Marschall Soult hat sämmtliche 250 Zög⸗ linge der polytechnischen Schule, welche an der Subscription des National zur Bestellung eines Ehrendegens für den Contre⸗Admiral Dupetit⸗Thouars Theil genommen, zur Strafe auf zwei Wochen konsigniren lassen. Die Subscription beträgt jetzt 1364 Frs.

11 Paris, 8. März. In der Pairs⸗Kammer wurde heute zuerst das Protokoll der letzten Sitzung verlesen. Der Fürst von der Moskwa verlangt das Wort über die Abfassung desselben: er beklagt sich über die häufigen Unterbrechungen von Seiten des Herrn Prä⸗ sidenten, wodurch er verhindert worden sei, seine Gedanken vollstän⸗ dig auszusprechen. Der Präsident, Herr Barthe, bemerkt ihm, daß er ihn habe unterbrechen müssen, als er von dem Brauche der Kam⸗ mer sich entfernt habe; er, der Präsident, habe dabei nur das ihm zustehende Recht ausgeübt. Der Fürst von der Moskwa versichert, er habe alle Achtung vor der Autorität des Präsidenten, glaube aber in keiner Weise die parlamentarischen Formen hintangesetzt zu haben, als er unterbrochen worden sei. Herr von Boissy verlangt, einige Bemerkungen hinzufügen zu dürfen. Der Präsident fragt ihn, ob

8 8 1“ 8 1“ er über eine Berichtigung des Protokolls sprechen wolle? Herr von Boissy verneint dies, er wolle nur über den Zwischenfall der Diskussion sprechen. Der Präsident: Darüber könne keine Dis⸗ kussion stattfinden. Herr von Boissy setzt sich wieder nieder. Graf von Tascher legt mehrere Petitionen vor, um Aufhebung der Retribution für die Universität bittend. Die Tagesordnung

bringt nun die Entwickelung des Antrages des Grafen Beugnot

und des Präsidenten Boullet, betreffend die Ueberwachung der Ver⸗ urtheilten, an die Reihe. Graf Beugnot entwickelt seinen Antrag, den er als im Interesse der Sicherheit der Personen und des Eigen⸗ thums begründet findet, und er glaubt, daß die Kammer, die über die politischen und moralischen Interessen Frankreichs wache, auch Maßregeln zum Schutze jener vornehmen werde. Baron de Bussieres unterstützt den Antrag; er will einen Deportationsort in entfernten Himmelsgegenden angelegt sehen, ohne einen solchen werde nie Sicher⸗ heit für die Gesellschaft möglich sein. Der Siegelbewahrer Herr Martin (du Nord) ist der Ansicht, daß der Antrag in Erwägung zu ziehen sei. Er behält sich jedoch vor, bei der Diskussion mehrere ihm zweckgemäß scheinende Aenderungen daran vorzuschlagen. Der Antrag wird in Erwägung gezogen. Am Montag wird sich die Kam⸗ mer versammeln, um ihn zu prüfen. Die Kammer zieht sich nun in ihre Büreaus zurück, um den Gesetz⸗Entwurf über die Jagd zu prüfen und eventuell die Kommission dafür zu ernennen, an welche der Entwurf überwiesen werden wird. Die Sitzung wurde suspendirt.

In der Deputirten⸗Kammer dauerte die Diskussion über das Patentgesetz bis zum Postschluß ohne bedeutenden Zwischenfall fort. Man stand noch bei Artikel 19. Die Kommission, welche gestern in den Büreaus der Kammer zur Prüfung des Gesetz⸗Entwurfs über die geheimen Fonds ernannt wurde, hat heute den Marschall Seba⸗ stiani zu ihrem Präsidenten und Herrn d'Haussonville zum Secretair ernannt. Die Kommission vertagte sich darauf bis Montag, um dann jedes ihrer Mitglieder zu vernehmen.

& Paris, 8. März. Die gestrigen Verhandlungen der De⸗ putirten⸗Kammer über das neue Patentgesetz haben nicht gehalten, was man sich von denselben versprochen hatte. Man glaubte nämlich, daß die Grundsätze, nach welchen, laut Artikel 12 des schwebenden Ent⸗ wurfes, eine gewisse Anzahl von aktiven Bürgerklassen von der Patent⸗ steuer befreit sind, vielfache Anfeindung erfahren, und daß bei dieser Gele⸗ genheit manche in das gewerbliche oder überhaupt in das ökonomische Leben des Volkes tief eingreifende Fragen zur Sprache kommen würden. Aber die Kammer hat sich die Aufgabe weit bequemer ge⸗ macht. Sie hat die Prinzipien fast ganz aus dem Spiele gelassen, sie hat sich auf keinen höheren Standpunkt gestellt, als den der fis⸗ kalischen Verwaltung, sie hat keine gründlicheren Rücksichten genommen, als die einer gewissen bürgerlichen Billigkeit, und das Alles hat gleich⸗ wohl hingereicht, den fraglichen Stoff auf eine ganz zweckmäßige und für alle Welt befriedigende Weise zu regeln. Ueber ge⸗ wisse Ausnahmen von der Pflicht zur Zahlung der Patent⸗ steuer ist man von vorn herein und von jeher allgemein ein⸗ verstanden gewesen. So namentlich für die Staats⸗Beamten, die Ackerbauer, die Handwerksgesellen und die Handlungsgehülfen. Bei anderen Klassen der Gesellschaft sind für die Frage von der Patent⸗ steuer von verschiedenen Seiten verschiedene Lösungen vorgeschlagen. So namentlich bei den sogenannten Ministerial⸗Dienern, ein Name, unter welchem man die Notare, die Avoués, die Auctionatoren, die Wechsel⸗Agenten, die Huissiers und verschiedene andere Beamte be⸗ greift, deren Stellen das gemeinschaftliche Merkmal haben, daß sie das Eigenthum des Inhabers und also übertragbar und känuflich sind. Von diesen waren bisher Einige patentpflichtig, Andere von der Pa⸗ tentsteuer befreit. Der gestern angenommene Artikel des neuen Ge⸗ setzes hat die Befreiung auf mehrere der bis jetzt Patentpflichtigen ausgedehnt und nur die Wechsel⸗Agenten und die Makler, in Anbe⸗ tracht ihrer halb kommerziellen Stellung, von dieser Befreiung aus⸗ genommen.

Noch uneiniger war die Meinung über die Behandlung der Per⸗ sonen, welche den Wissenschaften und den Künsten obliegen. Die bis herige Patent⸗Gesetzgebung ordnete dieselben ziemlich willkürlich theils unter die Patentpflichtigen, theils unter die Inhaber der Paten Freiheit. Eine demokratische Auffassung wollte, daß alle diese Klasse der Patentsteuer unterworfen würden, weil ihre Steuer⸗Freiheit nur aus der Idee einer edleren Natur jener Beschäftigungen hervorgegan gen sei, diese Idee sich aber im Sinne der heutigen Zeit, die alle nützliche Thätigkeit gleichmäßig geehrt wissen wolle, durchaus nich vertheidigen lasse. Die Entscheidung der Kammer ist nun, auffallen⸗

derweise ohne allen vorhergehenden Kampf, ganz im Widerspruch mit

jener Ansicht ausgefallen. Während bisher die Ausübung mehrerer

der freien Künste und der Wissenschaften, z. B. die der Medizin und

der Baukunst, an die Lösung eines Patents gebunden war, hat de gestern angenommene Artikel des neuen Entwurfs sie sämmtlich von der Patent⸗Steuer freigesprochen. Dahin gehören außer den bereits

erwähnten Aerzten und Architekten die Advokaten, die Vorsteher von Erziehungs⸗Anstalten, Sprachmeister, Musiklehrer, Schauspieler u. s. w. Die Patentpflichtigkeit der Handwerker endlich ist durch den

bekannte Löwensiegel hängt an einer Urkunde des Grafen Friedrich vom Jahre 1226 und zeigt die später (und noch heute) erscheinende Ein⸗ assung außerhalb der Umschrift, als Rundstab. Auch der quadrirte Schild findet sich zuerst bei der schwäbischen Linie, und zwar im Jahre 1248. Die Siegel des XIV. Jahrhunderts sind entweder Figuren⸗ (d. h. Fuß⸗ oder Reitersiegel) oder Wappensiegel. Erstere gehören zu den selteneren, leßtere hingegen waren bei beiden Linien, in verschiedenen Größen, mit und Hohne Helmschmuck, häufig im Gebrauch. Nach diesen Auseinander⸗ setzungen ging Herr Baron Stillfried auf das Wappen über und zeigte, daß das zollersche Stammwappen der quadrirte Schild von Silber und Schwarz sei, welche Farben durch alte Glasbilder und Gedächtnißtafeln Zweifel gestellt werden. Die Helmzierde bildeten bei der schwä⸗ ischen Linie zuerst Pfauenfedern und später das Brackenhaupt, bei der ee mit Seeblättern bestreute und mit Pfauenfedern besteckte Flüge, . dem Jahre 1317, das Brackenhaupt, welches Friedrich V. 8 B ark Silbers in dem gedachten Jahre Lut hold von Regens⸗ Gols abgekauft hatte. Die burggräfliche Linie führte dieses Haupt von vierte 8 oihem Ohre, während die schwäbische Linie sich desselben ge⸗ Heen Farben seines Schildes tingirt, bediente. 8 mich doß Zolleen waypen leitet sich von der Erbschaft, welche Graf Frie⸗ rathett, hers eu 1160 durch die Gräfin Sophie von R etz erhei⸗ Retz in zester iese Erbschaft bestand in einem großen Theile der Grafschaft sammung 8. 8s in dem Burggrasenthum e.Zg die Ab⸗ gen ist unzweiseit Prafen von Retz von den babenbergischen Her⸗ als adenbefachaft und der burggräfliche Löwe vielleicht kein anderer, vüschösch danbe gische, welcher sich auch noch Jahrhunderte lang in dem oen., so wie im orlamündeschen Wappen erhalten hat. ve Lie⸗ aben deeses dies Wappenbild als ein Anspruchswappen an. denrs Ferdescheim steis schweahens finden sich schon auf alten Denkmälern: 15ten Jande. Als Hei 1 9s eeehhe Iange, m gol⸗ letzt d appens findet sich, seit der Mitte des * nn denr 8. en ze Büffelshörnern sizender Löwe. Zu⸗ Collis und Zolsern noch einige Worte über die Ablei⸗

. oll um zeigie, ver verwarf die alten Derivati 1 ationen von Zolra, ein fgg ad zagg. daß Zollern nichts weiter als Jalann

vorfomme. Erläutert w mame sei 8 f urde d ei, der urkundlich f 1 955 eres er 1 hh schon im Jahre 955 Königshauses so interesfante vneice, für die Aülche Geschichte un⸗

durch Vorzeigung vieler Siegel

in Originalen und Abbildungen, so wie Zeichnungen anderer alter, zum Theil noch unedirter Denkmäler, welche die Zollernschen Wappenbilder ent⸗ halten. Unter den Original⸗Siegeln verdient besonders das mit vor⸗ züglicher Kunst ausgeführte, im Besitze des Königlichen Geheimen Staats⸗ Archivars Herrn Köhne befindliche Reiter⸗Siegel Kurfürst Friedrich's 88 dessen sich auch sein Sohn Friedrich II. eine Zeit lang bediente, hervor⸗ gehoben zu werden.

Der Vice⸗Präsident der Gesellschaft, Herr Geh. Regierungs⸗Rath Prof. Dr. Tölken, legte derselben sodann zwei schöne Medaillons des leipziger Künstlers Heinrich Reitz, mit den Brustbildern Kaiser Karl's V. und seines Bruders, des römischen Königs Ferdinand, vor, ferner eine An⸗ zahl kürzlich für das Königl. Museum erworbener antiker goldener Schmuck⸗ sachen und geschnittener Steine, welche Herr Tölken mit kurzen, trefflichen Bemerkungen erläuterte. Unter letzteren sind vorzüglich zu erwähnen: ein bei Perugia ausgegrabener, durch Herrn Direktor Dr. Waagen ange⸗ kaufter Chalcedon mit der Vorstellung eines Löwen, welcher einen Hirsch zerreißt, und antiker Fassung, deren Ring zwei Giganten bilden, dann zwei Karneole mit Darstellungen eines Bacchus und eines jugendlichen Herkules, eine antike Paste, worauf Herkules auf dem Scheidewege u. a. m.

Darauf brachten zur Anschauung: Se. Excellenz der Kaiserlich russi⸗ sche Gesandte, Herr Baron von Meyendorff, das sehr seltene Gold⸗ Medaillon Papst Paul's II., mit der Vorstellung des im Jahre 1470 abgehaltenen Konsistoriums; Herr Oberst⸗Lieutenant Schmidt mehrere schöne antike und moderne erhaben geschnittene Steine; Herr Major von Küster mehrere alte Denkmünzen, worunter namentlich das treffliche von Cheron geschnittene Medaillon auf Papst Klemens IX.; Herr Hof⸗ und Münz⸗Medailleur Pfeuffer die neue Königliche Preis⸗Medaille mit dem ausgezeichnet gelungenen Portrait Sr. Majestät des Königs, und endlich der Secretair der Gesellschaft, Privat⸗Docent Herr Dr. Köhne, die neue sten Hefte der in Frankreich und Belgien erscheinenden, der Münz⸗ kunde gewidmeten Zeitschriften. u 8

LDresden, 10. März. Wir hatten in neuerer Zeit mehrere in⸗ teressante Vorlesungen hier. Dr. Julius Mosen, welcher in kurzer Zeit als oldenburgischer Hofrath, Theater⸗Intendant und Dramaturg Uns verläßt, verschaffte dem stehenden Zuhörerkreise der Herren Vehse Snell und

8*

Breudel den Genuß seiner neuesten noch ungedruckten dramatischen Dichtung

Friedrich von Katte, welche er, die bekannte Jugendgeschichte Friedrich's des Großen und den Opfertod seines genannten Freundes tragisch behandelnd, 8 selbst als ein ernstes Seitenstück zu Gutzkow's der gleichen Zeit und ziem⸗

lich dem gleichen Stoffe entlehnten Lustspiel „Zopf und Schwert“ bezeich⸗ nete. Sowohl Stoff als Behandlung, welche beide einen wichtigen Vor⸗ schritt Mosen's auf dem Felde der dramatischen Literatur nicht verkennen ließen, sprachen lebhaft an, einzelne Stellen von großer poetischer Schönheit hatten ergreifende Wirkung, die Wahl wie die Durchführung der Charaltere erregte (was bei Mosen's früheren dramatischen Charakteren in sehr ge⸗ ringem Grade der Fall war) moralisches Interesse, 68— Fehl ein auf⸗ fallender Mangel bezeichnet werden sollte, so würde esenirne en 498 vIöö in einem das böse Prinzip repräsentirenden Cha⸗ rakter gewesen sein. b

Dhs Theater bot uns in diesen Tagen eine 2 eedere vemcanten Meister der natürlichen Magie, ausgegangene, höͤchst gen deas nea dI

der in England unter dem Namen der Dissolvins 1 1 matischen Ansichten. Die graziöse hier Beg heic ülhe nang g- ser aus Nebel sich entwickelnden und in roßem Beifall aufgenommen

von Gegenden und Architekturen wurde mit 8. 014 in zwei Porfegungen, e erste sogar am Geburtstage Sr. Majestät des Königs stattfand. 8

Vor einigen Tagen ist Gutzkow hier angekommen.

4* Febr. Seit einiger Zeit ist in unserer Stad no Serchs e wohl 6 sein mag, daß jetzt in Ver⸗ gleich zu anderen Jahren wenig Fremde 8 verweilen. Das große Mosaik⸗Gemälde, die Alexander⸗Schlacht, 88 ches im vorigen Herbste unter der Leitung des Cav. Niccolini in nehh Stück von Pompeji im hiesigen Königlichen Museum glücklich angelangt, ist küͤrzlich von seiner Gypsdecke befreit und in demselben draiz Nrng rehans Pomyeji fortgenommen, hier unzerbrochen aufgedeckt Das Ers heinen des Katalogs des hiesigen Real Musco Borbonico vom Cav. Finati erregt hier viele Theilnahme, da in diesem Kataloge zugleich alle bis jetzt inedirten Gegenstände erläutert und mehrere der uher angegebenen zweifelhasten Fundorte berichtigt werden.

bungen der Alterthümer im hiesigen Königreiche gehen ihren

i sgra 89. gang;, es ist aber in neuester Zeit nichts von Bedeutung ausgegraben

worden.

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neuen Gesetz⸗Entwurf mit mehr schonender Rücksicht auf die Lage der kleinen Gewerbsmänner geregelt, als dies in der bestehenden Gesetz⸗ gebung der Fall war, und, was bei Veränderungen in den Steuer⸗ Verhältnissen leider nur selten zu geschehen pflegt, die ärmeren Klassen haben volle Ursache, mit den gestrigen Beschlußnahmen der Kammer zufrieden zu sein, ohne daß die größeren Handelsleute und Fabrikanten sich ihrerseits über Ungerechtigkeit beklagen dürften.

Die Vorstellung, welche die Bischöfe „der Provinz Paris“, mit Ausnahme des sonst so kriegerisch gesinnten Bischofs von Chartres, an die Regierung gerichtet haben, giebt dem Kampfe zwischen der Geistlichkeit und der Universität eine ganz neue Wendung. Jene Gesammt⸗Beschwerde der Bischöfe einer ganzen Erz⸗ Dibzese, und deren Veröffentlichung, bildet einen schweren Verstoß gegen die gesetzliche Verfassung der katholischen Kirche in Frankreich. Die französische Geistlichkeit hat eben so wenig das Recht zu solchen gemeinschaftlichen Schritten, wie die dem Militairstande angehörigen Personen. Eine ähnliche Manifestation, welche 1828 von einer Anzahl von Bischöfen ausging, erschien des⸗ halb ohne Unterschriften, und der Moniteur, wie das heutige Journal des Débats nachweist, erklärte damals geradezu, daß der König niemals eine Kollektiv⸗Adresse der Geistlichkeit angenom⸗ men haben würde oder annehmen werde. Angesichts dieses Vorgan⸗ ges ist es doppelt undenkbar, daß die Regierung den Schritt der Bischöfe der Erzdiözese Paris ungeahndet lasse, eine gegen fünf oder sechs Präla⸗

G ten gleichzeitig gerichtete strafende Maßregel muß aber nothwendigerweise die zwischen dem Staate und der Kirche obwaltende Spannung bedeutend

steigern. Was den Inhalt der Beschwerde⸗Schrift der Bischöfe be⸗ trifft, so fällt derselbe im Wesentlichen mit den bekannten und schon oft vorgebrachten Klagen gegen das Unterrichts⸗Monopol des Staats,

über die Unterdrückung der Geistlichkeit, über die irreligiöse Erziehung

der Jugend u. s. w. zusammen. Die Prälaten stützen ihr Verlangen nach völliger Freigebung des Unterrichts auf den Artikel der Charte, welcher die Gleichstellung aller anerkannten Glaubensbekenntnisse auf⸗ stellt. Seitdem der Staat aufgehört hat, katholisch zu sein, sagen

sie, können auch die Unterrichts-Anstalten des Staates keinen katho⸗

8

strige Blatt der Allg. Preuß. Ztg.)

lischen Unterricht mehr geben, da ja Protestanten, Juden und Un⸗ gläubige völlig gleiches Recht auf Anstellung als Lehrer haben, wie die Katholiken. Daher denn die augenscheinliche Noth⸗ wendigkeit von unabhängigen Schulen für die Kinder der Aeltern, welche ihren Kindern eine religiöse Erziehung geben wollen. Bis hier⸗ her mag das Raisonnement der Bischöfe ganz richtig sein, wenn sie aber weiter auf die Aufhebung aller Garantieen schließen, denen die Errichtung von Privat⸗Unterrichts⸗Anstalten bis jetzt unterliegt, so machen sie einen Sprung, auf dem ihnen kein Besonnener und Un⸗ parteiischer folgen wird.

Paris, 7. März. Die Bischöfe der Diözese Paris, mit Ausnahme des Bischofs von Chartres, haben dem Könige eine Denk⸗ schrift über die Freiheit des Unterrichts übersandt. (Siehe das ge⸗

Es ist dieselbe eine Pro⸗

testation gegen den von Herrn Villemain der Pairs⸗Kammer vorge⸗

egten Gesetz⸗Entwurf. Die Form dieser Denkschrift ist gemäßigt und passend, aber im Grunde sind darin nur die alten Beschuldigun⸗ gen der Geistlichkeit gegen die Universität wiederholt. Die Denk⸗ schrift wurde gestern von dem Univers mitgetheilt, also während der Prozeß des Abbé Combalot vor den Assisen verhandelt wurde. Bekanntlich hat dieser Priester vor einiger Zeit eine Flugschrift unter dem Titel: „Mémoire aux évéèques et aux pères de famille sur les abus de monopole universitaire“, herausgegeben, welche die heftigsten Diatriben gegen die Universität enthält und in einer Sprache geschrieben ist, die eine sehr traurige Idee von dem Theil der Geistlichkeit, der die Anmaßung hat, sich des Unter⸗ richts bemächtigen zu wollen. Der Abbé Combalot, der zu vierzehn Tagen Gefängniß und 4000 Fr. Geldstrafe verurtheilt worden ist, will in der That, daß die Erziehung und der Unterricht der Jugend ausschließlich der Geistlichkeit und den religiösen Congregationen über⸗ lassen werde. Er will kein Universitäts⸗Monopol, aber er fordert das Monopol für die Geistlichkeit. Er verlangt gebieterisch, daß der Unterricht den Laien entzogen, die Universität aufgehoben und die Leitung der französischen Jugend allein der Geistlichkeit übertragen werde. Die Bischöfe gehen in ihrer erwähnten Denkschrift nicht ganz so weit und verlangen nur die freie Konkurrenz; sie wollen, daß der geistliche, d. h. der von den religiösen Congregationen ertheilte Unterricht gänzlich von der Ober⸗Aufsicht der Universität befreit werde, daß die Bedin⸗ gung der Grade aufgehoben werde, mit einem Worte, daß die Ein⸗ wirkung der Regierung völlig aufhöre. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden, so weissagen die unterzeichneten Bischöfe großes Unglück für Frankreich, und sie stellen die Unterrichts⸗-Frage als eine von denjenigen dar, die geeignet wären, den inneren Frieden des Landes stören zu können. Die Weissagung ist nicht ohne Grund, und der zwi⸗ schen der Geistlichkeit und der Universität begonnene Kampf hat in der That den Keim zu wirklichen Unruhen im Lande gelegt. Es ist Zeit, diese Angelegenheit vor die Kammern zu bringen und einem Konflikte ein Ende zu machen, der die Gemüther auf die unheilvollste und beklagenswertheste Weise aufregt.

In der heutigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer beginnt die Erörterung eines Gesetz⸗Entwurfs über eine Summe von 43 ½ Millionen Franken zur Verbesserung der Häfen von Marseille, Havre und Bor⸗ deaur. Für Marseille werden 20 Millionen gefordert. Bekanntlich sind die Häfen von Havre und Marseille für die Zahl der aus allen Theilen der Welt dort ankommenden Schiffe schon seit langer Zeit nicht mehr groß genug. Auf der anderen Seite verlangt Bordeaux Verbesserungen, die man ihm nicht verweigern kann, wenn man die Unbehaglichkeit, die seit einiger Zeit auf dieser Handelsstadt lastet, nicht noch vermehren will. Die Zunahme des Verkehrs in den Häfen von Marseille und Havre ist seit etwa zwanzig Jahren wirklich wun⸗ derbar gewesen. Algier ist eine wahre Goldgrube für Marseille ge⸗ worden, dessen Hafen jetzt der erste in Frankreich ist. Der Verkehr in diesem Hafen nimmt von Jahr zu Jahr bedeutend zu, und die Verbesserung und Vergrößerung desselben ist daher dringend nöthig. Vor zwei Jahren sind bereits 7 ½ Millionen zu diesem Zwecke ver⸗ wendet worden; aber diese Summe war durchaus unzureichend und das Ministerium verlangt daher jetzt 20 Millionen. Havre erhält seine Wichtigkeit hauptsächlich durch den Handel mit den Vereinigten Staaten. Die in Frankreich verbrauchten Tabacke und Baumwolle, so wie der Zucker von unseren Kolonieen und der Kaffee aus Haiti und Brasilien werden fast ausschließlich in diesen Hafen eingeführt. Seit dem Verlust unserer Besitzungen in Indien ist Bordeaux immer mehr gesunken und diese einst so blühende Stadt befindet sich jetzt in einem Verfall, den nichts mehr aufhalten zu können scheint. Wir wissen nicht, ob die für diesen Hafen bestimmten Summen zweckmäßig ange⸗ wendet sein werden; aber so viel ist gewiß, daß nichts dieser Stadt ihren alten Glanz wiedergeben kann. Dasselbe ist der Fall mit Nantes, welches seit der Abschaffung des Sklavenhandels seine Geschäfte mit jedem Jahre immer mehr abnehmen sieht.

Grossbritanien und Irland

Unterhaus. Sitzungenvom . und 7. März. Der Schatz⸗ Kanzler, Herr Goulburn, e; an, daß er am nächsten Freitag in einem Comité des ganzen Hauses einen Vorschlag zur Re⸗

447 duction der Zinsen der 3 ½ prozentigen Annuitäten vorlegen werde. Der Staat soll durch diese Reduction jährlich eine Summe von 1,250,000 Pfd. ersparen, da diese Stocks ein Kapital von über 249 Millionen Pfd. repräsentiren.

Zu nnsbs 2. e Sitzung verlangte Herr Labou chere

vom Premier⸗Minister Auskunft über die Unterhandlungen zu einem Handels⸗Traktate mit Frankreich, namentlich, ob wirklich, wie Herr Guizot in den französischen Kammern erklärt habe, diese Unterhand⸗ lungen abgebrochen wären? Sir R. Peel: Zu jedem Traktate gehören bekanntlich zwei kontrahirende Parteien, und wenn, wie er nicht bezweifele, da er die Berichte des Moniteur für authentisch halte, Frankreich nach dem Ausspruch seines Ministers keine Aussicht auf den Abschluß eines Traktats hege, so wolle er nur bemerklich machen, daß England nicht Veranlassung gegeben habe, jenen Abschluß u hindern. Der ganze heutige Abend wurde hierauf durch eine Debatte aus⸗ gefüllt, welche über einen Antrag des Herrn Laboucheère sich ent⸗ spann, dessen Zweck dahin zielte, eine Herabsetzung des Einfuhrzolls von fremdem, nicht britischem Kolonialzucker zu bewirken. Sein Antrag lautete nämlich, Ihre Majestät in einer Adresse zu bitten, geeignete Maß⸗ regeln zur Hebung des Handels zwischen England und Brasilien zu treffen. Da Zucker als das Haupt⸗Erzeugniß Brasiliens vorzugs⸗ weise den Handel beider Länder bedingt, so mußte eine Aenderung in den Einfuhrzöllen dieses Artikels von dem größten Einflusse auf dem⸗ selben sein, und Herr Labouchère fand demnach gute Gelegenheit, die Zuckerfrage nach den bekannten Whig⸗Prinzipien auszubeuten. Von Seiten der Minister bekämpften Herr Gladstone und Sir R. Peel den Antrag, der hierauf mit 205 gegen 132 Stimmen verworfen wurde.

Das Oberhaus hielt heute nur eine kurze Sitzung, die nichts von Interesse darbietet.

3 London, 8. März. Die gestern hier eingetroffenen Nach⸗ richten aus Indien, welche die Berichte über die neuen glänzenden Waffenthaten der britischen Armee mittheilen, haben auf alle Par⸗ teien einen überraschenden freudigen Eindruck gemacht. Die liberalen Blätter, welche gewohnt sind, ihrem Tadel über die kriegeslustige Po⸗ litik des General⸗Gouverneurs freien Lauf zu lassen, mischen doch in den Ausdruck dieses Tadels so viele entschuldigende Bemerkungen, daß ihre eigene stolze Freude über die Beweise so glänzender Tapferkeit, wozu diese Politik Anlaß gegeben hat, nicht zu verkennen ist. Da⸗ gegen wird das persönliche Benehmen Lord Ellenborough's getadelt, der auf dem Schlachtfelde von Maharadschpur im dichten Kugelregen umherging, um an die verwundten Soldaten Geld und Orangen, womit seine Taschen angefüllt waren, auszutheilen. Die liberalen Blätter sehen darin eine Tollkühnheit, welche sehr nachtheilige Folgen haben konnte, wenn die Truppen die entmuthigende Nachricht von dem Tode des General⸗Gouverneurs während des Gefechts erhalten hätten. Ueberhaupt tadelt man die Leichtfertigkeit und Tollkühnheit der Eng⸗ länder während der Schlachten, die schon daraus hervorgehe, daß die Gemahlin des kommandirenden Generals beinahe von einer Kanonen⸗ kugel getroffen worden wäre. Das sind indeß Einzelheiten, die den Eindruck im Allgemeinen nicht stören. Dennoch wird die Opposition, wie sich erwarten läßt, nicht verfehlen, wenn der erste Siegesrausch vorüber ist und die vollständigen Aktenstücke vorliegen werden, stärkere Angriffe gegen die neue Eroberung zu richten.

O'Connell ist vorgestern in Birmingham das bereits angekündigte

Fest gegeben worden, zu dem der Versammlungssaal im Stadthause eingeräumt war. Die Demonstration ging ausschließlich von der ra⸗ dikalen Partei aus. O'Connell hielt eine längere Rede, in welcher er seine Dankbarkeit für die Aufnahme, welche er seit seiner Verurthei⸗ lung in England gefunden hat, äußerte und sich besonders gegen die Beschuldigung verwahrte, als beabsichtige er eine Trennung Irlands von England.

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Aus dem Haag, 9. März. Der bisherige interimistische Finanz⸗Minister, Herr van Hall, ist zum wirklichen Finanz⸗Minister ernannt und das Portefeuille des Justiz⸗Ministeriums dem Mitgliede des Staats⸗Rathes, Herrn de Jonge van Campens Nieuwland, in⸗ terimistisch übertragen worden.

* Aus dem Haag, 7. März. Nach langen Debatten hat die erste Kammer der General⸗Staaten, die von der zweiten Kammer votirten Gesetz⸗Entwürfe über die Vermögen⸗Steuer und die freiwillige Anleihe angenommen. Die Nation erwartete das Re⸗ sultat dieser Berathungen mit der lebhaftesten Ungeduld; allein sehr viele Personen glaubten nicht, daß eine Annahme stattfinden werde. Es fehlt nur noch die Königl. Sanction, damit diese finanziellen Maßregeln Gesetzeskraft erhalte. Die Petitionen, worin der König gebeten wird, seine Sanction nicht zu ertheilen, nehmen immer mehr zu. Wäre es aber nicht besser, dahin zu wirken, daß die Anleihe zu Stande käme? Was ist eine Summe von 117 Millionen für die Niederlande? Es sind weit bedeutendere Anleihen und unter weit schwierigeren Umständen gedeckt worden; die neue Rente trägt allerdings nur 3 pCt.; aber alle Regierungen suchen den Zins⸗ fuß der öffentlichen Rente herabzusetzen. Auch Belgien beabsichtigt eine Herabsetzung der Rente des Staats. Derjenige Staat, welcher heut zu Tage sich die ungeheure Last öprocentiger Renten aufbürden wollte, ginge seinem Untergange entgegen. Die Privatleute müssen daher die Hoffnung auf diesen für die Regierungen verderblichen Ge⸗ winn aufgeben. Die Holländer werden daher bei ihrer bekannten Großherzigkeit und ihrem gesunden Sinne einsehen, daß man in dem Augenblick, wo es sich darum handelt, den Staat zu retten, nicht an Gewinn denken darf, sondern sich vielmehr zur Aufopferung eines Theiles seiner Einkünfte verstehen muß, um den Ueberrest zu retten.

Die in Betreff der Anleihe aus Amsterdam hier eingehenden Nachrichten lauten mehr oder weniger widersprechend, doch scheint im Allgemeinen daraus hervorzugehen, daß man an den Erfolg dieser Maßregel nicht zweifelt. In wenigen Tagen wird man hierüber Gewißheit haben. Kommt die Anleihe zu Stande, so werden die durch die Steuer aufgeregten Gemüther sich beruhigen; die armen Klassen werden einsehen, daß diese neue Last nur diejenigen trifft, die sie zu tragen vermögen, und das Vaterland wird aus dieser peinlichen Lage ungefährdet hervorgehen.

Die limburger Blätter melden uns, daß die Gesellschaft der Separatisten den Ungehorsam predigt, daß Versammlungen nach Art der Irländer gehalten werden und daß die Parteien daselbst mit jedem Tage bestimmter hervortreten. Bei dieser ganzen Komödie der Separatisten fürchtet man nur, daß sie dennoch eine ernstere Wen⸗ dung nehmen möge, als die Gleichgültigen glauben, welche diese De⸗ monstrationen mit Kälte zu betrachten sggeinen. Wir anderen Hol⸗ länder sehen keinen Gewinn dabei, mit Limburg verbunden zu sein, aber wir würden wünschen, daß, wenn diese Trennung wirk⸗ lich das einzige Rettungsmittel für Limburg ist, dieselbe nicht auf so gewaltthätige Weise gefordert werden möge und man sich nicht heraus⸗ nehme, dem Mutterlande gewissermaßen Bedingungen vorzuschreiben, die es niemals annehmen wird. Ein Theil der Nationalschuld fällt Fesedunc auf Limburg; eben so die Hälfte der Appanage des Prinzen

riedrich, und noch andere Summen und Entschädigungen würden

reklamirt werden. Die Festung Mastricht würde niemals aufhören, zu Holland zu gehören, wie drückend sie auch für dasselbe sein möchte, und zwar aus Gründen, die durch alle Raisonnements der Separa⸗ tisten nicht umgestoßen werden können; eben so verhält es sich mit Venloo, und was bliebe dann dem unglücklichen Herzogthum Limburg noch übrig?

Sgairken

Brüssel, 9. März. Die Einwendungen, welche von Seiten französischer Kapitalisten in einer Denkschrift an Herrn Guizot gegen die belgische Konvertirungs⸗Maßregel erhoben worden sind, wurden von dem Finanz⸗Minister, Herrn Mercier, in der vorgestrigen Sitzung der Repräsentanten⸗Kammer mit folgenden Gegen⸗Argumenten zurückgewiesen:

„Ich würde diese Denkschrift, welche uns nicht auf offiziellem Wege zugekommen ist, nicht beachtet haben, wenn nicht der Haupt⸗Beweisgrund der Bittsteller auf einem Irrthum beruhte. Die Bittsteller bestreiten der belgischen Regierung das Recht, die Anleihe al pari zurückzuzahlen. Ihre Forderung beruht auf keinem ernstlichen Grunde. Sie behaupten, daß die belgische Regierung, indem sie sich die Verpflichtung auflegte, jedes Jahr ein Prozent des Betrages der Anleihe zur Tilgung zu verwenden, ohne je das Pari zu überschreiten, sich die Befugniß untersagt habe, von dem natürlichen Rechte, sich von dieser Schuld frei zu machen, wel⸗ ches Jedermann zusteht, Gebrauch zu machen. Dies ist ein wahrer So⸗ phismus. Ich würde Sie nicht von dieser Denkschrift unterhalten haben, wenn sie nicht eine Behauptung enthielte, die, ohne das Recht der Rückzahlung abzuändern, glauben lassen könnte, die Re⸗ gierung habe an diesem Recht gezweifelt. Nachdem die Bittsteller die Be⸗ stimmung des Konnalts vyn 1831 in Betreff der gewöhnlichen Tilgung vermittelst eines Procents angeführt, behaupten sie, daß man durch den Kontralt der Anleihe von 1842 für nöthig gehalten habe, um später zu⸗ rückzuzahlen, sich die Befugniß vorzubehalten, die Dotation der Tilgung zu vermehren. In dem erwähnten Kontrakt findet sich aber gerade das Gegen⸗ theil. Es findet sich darin keine Bestimmung für die eventuelle Vermehrung der Tilgung, aber die Regierung hat eingewilligt, zu Gunsten der Ueber⸗ nehmer der Anleihe, auf das natürliche Recht der Rück ahlung während 6 Jahre zu verzichten. Die Kontrahenten nahmen daher auf die förmlichste Weise das Recht der Rückzahlung al pari an, und ich bemerke, daß die Bestimmungen des Kontraktes von 1831, in Betreff der gewöhnlichen Tilgung durch den Rückkauf unter pari und durch die Ziehung durch das Loos, wenn der Cours über pari steht, wörtlich in den Kontrakten der Anleihe von 1840 und 1842 wiederholt sind. Es ist mithin hiernach klar, daß die belgische Regierung nie an ihrem Rückzahlungsrecht gezweifelt hat.“ 8

Herr Cogels meinte, man müsse jene Denkschrift um so weni⸗ ger beachten, als die belgischen Renten⸗Inhaber, für welche man sich vor Allen interessiren müsse, keine Reclamation bei der Kammer ein⸗ gereicht. Herr d'Huart fand es im Gegentheil sehr gut, daß man die in der Denkschrift enthaltenen Einwürfe hervorgehoben; es sei sehr gut, solche Einwürfe zu widerlegen, woher sie auch kommen möchten; übrigens habe der Minister sie auf eine vollständige Weise widerlegt. In der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer wurden auch die Artikel 3 bis 6 des Gesetz⸗Entwurfs über die Konvertirung de Anleihen von 1832 und 1829 einstimmig angenommen. Artikel ermächtigt die Regierung, 10 Millionen von der schwebenden Schuld vermittelst Emittirung von 4 zproc. Obligationen in konsolidirte Schuld zu verwandeln. Der vierte vestimmt, daß die Inhaber von Fonds jener Anleihen, wenn sie binnen dreißig Tagen, nachdem dies Gesetz in Kraft getreten, die Einlösung ihrer Obligationen nicht ver⸗ langen, als in die Konvertirung einwilligend betrachtet werden sollen. Die beiden folgenden Artikel enthalten untergeordnetere Bestimmungen. Die Diskussion des Gesetz⸗Entwurfs ist indeß hiermit noch nicht ge⸗ schlossen.

Der Verein für die Aufmunterung der alten Linnen⸗Industrie,

der sich vor einigen Jahren gebildet hatte, hat seine Auflösung beschlos⸗ sen. Die in der Vereins⸗Kasse übrigbleibenden Fonds sollen in zwei 8s getheilt und der eine Ost⸗, der andere Westflandern zugetheilt werden. 1

Jtaliz

Genua, 29. Febr. (A. Z.) Auf die Erklärung, welche di hohe Pforte in Folge der zwischen dem Königreich Sardinien und Tunis entstandenen Verwickelung abgab, hat der turiner Hof, dem Vernehmen nach, eine Erwiederung ungefähr folgenden Inhalts er⸗ lassen: Sardinien gedenkt zwar nicht, der Pforte das ihr über die Regierung von Tunis zustehende Hoheitsrecht streitig zu machen; da indessen der Bey einen direkt mit Sardinien abgeschlossenen Vertrag eigenmächtig verletzt hat, so kann doch offenbar Sardi⸗ nien das Recht auf Genugthuung nicht abgesprochen werden. Uebri⸗ gens ist durch historische Vorgänge sattsam konstatirt, daß in ähn⸗ lichen Fällen von anderen Staaten gleiches Recht gegen Regierungen geltend gemacht wurde, über welche die Pforte Hoheitsrechte behauptet, wofür sich selbst in der Geschichte Sardiniens Belege finden. Dieser Staat, dessen Friedensliebe nicht minder bekannt ist, als seine Festig⸗ keit in der Behauptung seines guten Rechtes, giebt indessen bereit⸗ willig der Hoffnung Raum, die Pforte werde sich zu Tunis den ge⸗ bührenden Gehorsam zu verschaffen wissen und das Haupt der dorti⸗ gen Regierung zu einer genügenden Satisfaction gegen Sardinien anzuhalten vermögen. Sollten aber gleichwohl diese Voraussetzungen nicht zutreffen, so ist nicht zu zweifeln, daß Sardinien seine volle Freiheit zu wahren wisse, diejenigen Maßregeln zu ergreifen, welche sich ihm als die geeignetsten erweisen werden. w

Madrid, 1. März. Die Königin Mutter wird morgen in Barcelona anlangen, dort bis zum 5ten verweilen und sich dann an diesem Tage nach Valencia einschiffen, wo sie etwa eine Woche ver⸗ weilen und sich hierauf in Begleitung eines großen Gefolges von Granden, Senatoren und Deputirten nach Maͤdrid verfügen wird. Der Erzbischof von Toledo wird sich einer Einladung des Ministeriums gemäß zum Empfange der Königin Mutter nach Aranjuez begeben und sie bei ihrem Einzuge in Madrid begleiten. 8

Aus Alicante hat man die Nachricht, daß Boné auf der Cita⸗ delle dieses Platzes die schwarze Fahne aufgezogen und gedroht hat, eher die Stadt zu zerstören, als eine Capitulation von dem General Roncali anzunehmen; er ist mit der Einwohnerschaft, der er Geld und Lebensmittel abpreßt, in Uneinigkeit. Die vor Alicante kreuzen⸗ den Schiffe haben einige englische Fahrzeuge aufgebracht, welche sich durch die Blokade⸗Linie zu schleichen suchten.

Die Königin Isabella hat der Stadt Alcoy zur Belohnung der Treue, die sie für den Thron bewährt hat, den Titel „die getreue Stadt“ verliehen.

Die Königin Mutter wird spätestens am 11ten oder 12ten d. zu Aranjuez anlangen. Ihre Ankunft wird hier im Schlosse mit Ungeduld erwartet. Die Königin Isabella und ihre Schwester werden sich am öten, begleitet von dem General Narvaez und einem Theile der Garnison, nach der Königlichen Residenz von Aranjuez begeben, um daselbst die Königin Mutter zu empfangen, deren feierlicher Einzug in Madrid am 14ten oder 15ten statthaben wird. 11

Portugal.

Lissabon, 29. Febr. Der Graf Bomsim hat aus Guarda vom 18ten folgende Proclamation an die Offiziere der Truppen der Königin erlassen:

Der dritte