— denden Gläubiger etwa von der Masse noch übrig
bleibt, verwiesen werden. .
Schirwindt, den 31. Januar 1844. 8 Königl. Land⸗ und Stadtgericht. b
e die verwittwete Notar vca dan Bemmisa Mahlo in Zörbig 3 atte 1 r.
d hopothekarisch versiche b
24 ganr. — Pe dhescgreitung vom 31. Ja⸗ — r 1827 und Hypothekenschein vom 15. April 1828 über 53 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf., welche die irche zu Kreuma von dem Gutsbesitzer Robitzsch Keiessh zu fordern hatte und auf dessen Gut ein⸗
sind. 118. * 8 88. alle diejenigen, welche an diesen
enen Dokumenten als Eigenthümer, Peenen, ,99,fand⸗ oder Briefsinhaber Ansprüche zu 9, haben möchten, aufgefordert, sich spätestens in dem auf 75. 1
22. Juni d. J., Vormittag 10 Uhr, 8 2 Heꝛin Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor — dem hiesigen Gerichts⸗Lokale anberaumten
in b önlich, oder durch einen mit Vollmacht
i er v 8 hiesigen Gericht angestellten Justiz⸗
issarius, wozu in Ermangelung von Bekanntschaft ö— Jafets Kommissarien Hassert, Helling und Lorenz vorgeschlagen werden, zu erscheinen und ihre et⸗ wanigen Ansprüche nachzuweisen, widrigenfalls ihnen damit ein ewiges Stillschweigen auferlegt und mit Amor⸗ kissation der gedachten Urkunden verfahren werden wird. Docelitsch, den 20. Februar 1844. 1 88 Königliches Land⸗ und Stadtgericht.
500 Thlr. Cour.,
Ule von Gühne in Halss dem
[165 b] Bekanntmachung.
Die der hiesigen Stadt⸗Kommune gehörige Werder⸗ Mühle wird Ende Juni dieses Jahres pachtlos und soll von da ab verkauft oder, wenn kein angemessenes Ge⸗ bot abgegeben werden sollte, auf anderweitige sechs Jahre verpachtet werden, wozu wir auf
den 23. April dieses Jahres, Vormittags
um 11 Uhr, auf dem rathhäuslichen Fürsten⸗Saale einen Licitations⸗ Termin anberaumt haben.
Die Mühle besteht aus zwei an einander stoßenden massiven Gebäuden, in welchen 6 Panzer⸗ und 3 Sta⸗ ber⸗Rad⸗Gänge befindlich sind. Mit der Mühle sollen auch die am westlichen Giebel bis zur Werder⸗Straße hin gelegenen Gebäude nebst dem im Situations⸗Plane bezeichneten Theile des Platzes vor der Mühle veräußert werden.
Die Verkaufs⸗ und resp. Verpachtungs⸗Bedingungen, so wie der Situations⸗Plan, werden 4 Wochen vor dem Licitations⸗Termin in ünserer Rathsdienerstube zur Ein⸗ sicht vorliegen.
Breslau, den 13. Februar 1844.
1“
[169) Ediktal⸗Citation. MNachdem über den Nachlaß des am 17. September v. J. verstorbenen Kaufmanns C. L. Biernbrodt, wozu die Grundstücke Schirwindt Nr. 76 und 92 gehören, der erbschaftliche Liquidationsprozeß eröffnet ist, werden alle diejenigen, welche Ansprüche an die Masse zu ha⸗ den vermeinen, aufgefordert, selbige in dem auf den 4. Juni, Vormittags 9 Uhr, vor dem Deputir⸗ ten, Henn Land⸗ und Stadtgerichts⸗Assessor Wach, an hiesiger Gerichtsstelle anstehenden Termin persönlich oder durch einen gehörig legitimirten Bevollmächtigten, wozu der Zustiz⸗Kommissarius v. d. Osten in Stallupoenen vorge⸗ schlagen wird, gebührend anzumelden und deren Richtig⸗ keit nach . Diejenigen, welche in diesem Ter⸗ mine nicht erscheinen, werden aller ihrer etwanigen Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich mel⸗
Bekanntmachung.
Vom 15ten d. Mts. ab 8
üwerden die Dampfwagen⸗Fahrten auf der Magdeburg⸗Leipziger Eise
folgendem Fahrplane ausgeführt werden. Fahrplan für die täglichen Dampfwagen⸗Fahrten auf der 8 ‚burg⸗Cöthen-Halle „Leipziger Eisenbahn 1
in Verbindung mit den Dampfwagen⸗Fahrten auf der
Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn.
Cours von Magdeburg nach Leipzig.
2 ₰ . 8 A. Personen⸗ Züge. . /· Von Von Von Von Von Magdeburg / Schönebeck Gnadau der Saale Cöthen 2 6 Uhr Mg. 19½ Uhr Mg. 6 i Uhr Mg.· 6 ½ Uhr Mg.] 2 Uhr Mg. 2 22 11 ¼ 2)
225 b] Bekanntmachung.
Die dem hiesigen Hospital ad St. Trinitatem gehö-⸗ rige, am Oderstrome gelegene Mühle mit 4 Mahlgän⸗ gen, die Leichnams⸗Mühle genannt, ist am 9. Februar dieses Jahres abgebrannt und soll das Areal derselben mit der Wasserkraft, so wie mit dem vom Feuer ver⸗ schont gebliebenen Werk⸗Schuppen, und mit Ueberlas⸗ sung des Anspruchs auf die Brand⸗Bonification von 16,772 Thlr., im Wege der Licitation verkauft werden. Wir haben hierzu auf
den 23. April d. J., Vormitt. um 11 Uhr, auf dem rathhäuslichen Fürsten⸗Saale einen Termin anberaumt, und werden die Verkauss⸗Bedingungen 14 Tage vor dem Termine in unserer Rathsdienerstube zur Einsicht vorliegen. Breslau, den 7. März 1844.
Der Magistrat hiesiger Haupt⸗ und Residenzstadt.
[230 b]
Magde
Von Von Von Stumsdorf Halle Schkeuditz 7 ½ Uhr Mg. 8 ÜUhr Mg. 8¾ Uhr Mg. 8* 8 1 ½⅔ 9,g. 13 „Nchm.
6 ½ 22 22
2
»Nchm.
7 12*
2a. 11 » „ 4 » 5 2 Mttg. 12 ¾R „ Mttg.
11 ½ » 5 „ » 3e.-4 Nchm. 4 ½ Nchm. 4 „Nchm. 42 5 ½ „Nchm. 5 ¾˖ »Nchm.
1* 6 5 » 5
Zter Wag en⸗ Klasse. 1
Auhr Mg. 12u. 10 M. Mg. 9 ⁄ Ühr M. i Ühr W. iüdr h. b WVJ II. Cours von Leipzig nach Magdeburg. A. Personen⸗Züge.
1 Von Von Von Von Von Von Von Von Leipzi Schkeuditz Halle Stumsdorf. Cöthen der Saale Gnadau Schönebeck 1 b. 6 Uhr Mg. 6 ⅞ Ühr Mg. 6 ⅞ Uhr Mg. 7 ühr Mg.8 Ühr. Mg. s87 Uhr Mg. 8 ½ Uhr Mg. 8 ¾ Ühr Mg.
b. 4 112¾ ⁄8 — 12 ¾ „ rin „ NM. 15 »Nchm. 17 „ Nchnh. 1 ¾ » Nchin.
2 11 ⅔ 57 5 9 5 2 3 b. 4 „ Nchm. 4 ½¼ »Nchm. 4 ¼ „Nchm.] 5 ¼ »Nchm. 6 » Nchm. 6 ¼ 821bbeee-.
3. Güter⸗Zug mit Personen⸗Beförderung in 1 IZter Wagen-Klasse. 45.Wrür Mg. IeTühr Ma. [9 Uhr Mg. 9 ½ ÜUhr W T11 Ühr Mg. 11üor Mg. ühr Mg. 12 Uhr Mitt. III. Cours von Cöthen nach beiden Richtungen und zurück. Güter⸗Zug mit Personen⸗ Beförderung in zweiter und dritter Klasse. (Uebernachtung in Cöthen.) Vou Von Von U
Von Nr. Von Von 1 Von V V Cöt der Schöne⸗ Magde⸗ 5 Stums⸗ on on Von en dge Saale Gnadau .v- 188n Cöthen 8 8n.M.
dorf Halle Schkeuditz Leipzig 82 U. Mg. ox U. Mg. 7 U. Mg.
— b U. Mg. 6 ½ U. Mg.7 U. Mg. 7Iü. Mg. — * Abd. 6 ¾ » Abd. 6 ½⸗ 1. en. Abd. —— 7 ½ „ Abd. 7. Abd. de2 . Abb. 6 u. Abd.
Züge Nr. Ta. und b., 5, und 6 werden des Westerhüsen Fwischen Mag 5 a. u 5, 9, 5 9H 9 gdeburg u. Schö⸗ Stum 385Zülssen Gwischen der Saale und Cöthen), Gr. Weissandt (zwischen Fesrh n hng 89 Schfeudee), Niemberg Gwischen Stumsdorf und Halle) und Gröbers (zwischen Halle und 2) Die von v)snhalten, um Passagiere aufzunehmen und abzusetzen. Regel durch 5 n kommenden Güter werden nach ihrer Ankunst in Cöthen prompt nach Leipzig, in der 3) Abfahrt der Perse Ertrazug besördert, welcher aber von Passagieren nicht benutzt werden kann. ersonen⸗Zuͤge von Magdeburg nach Halberstadt und Braunschweig
Ank 852 7 ¼ Uhr Morg., 3 ¾ Ma. n der Personen⸗Züge von Halbersta Uhr Morg, 3 uhr Nachm. „ 6
5„ 1 Abds.
Füür N.
Nr.
1 2 1.
Nach und von Magdeburg. Nach und von Leipzig.
üge von Cöthen nach Berlin zuges von Cöthen nach Wittenb .ö. üge von Berlin in Cöthen 1X““ Morg., 4 ¾ uges von Wittenberg in Cöthen eice sonen⸗Zie von Leipzig nach Dresden — * 8n e⸗ von Dresden in Leipzig b „ 7 Abde rsonen⸗gij Füem E efef nne.. 3 9 en dengs. Behahen . aauten auf den übrigen Zwischen⸗Stationen aber nur so lange Mär 1844.
Magdevurg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger
— 9
EEE
— N‚IAè—
2
Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
450
Concession. Berlin-Bres- 123838,’”l Jauer Eilfuhre.
In Bezugnahme auf unsere ergebene Anzeige vom 4ten d. M. bestätigen wir hiermit, daß der erste Eil⸗ wagen von Berlin am 15ten und von Breslau am 16ten d. M. abgeht, und die Erpeditionen unausgesetzt einen Tag um den anderen von beiden Orten stattfin⸗ den werden.
Die Annahme der zu versendenden Güter findet durch uns täglich statt; die Absendung geschieht nach der Reihefolge der Einlieferung stets mit dem erstabgehen⸗ den Wagen, weshalb auf jedem Frachtbrief, — wovon vorschriftsmäßige Eremplare bei den Unterzeichneten zu
haben sind, — die Abgangszeit durch einen Stempel vermerkt wird, welche hinsichtlich der Lieferungsfrist nur allein maßgebend in. dDee Be⸗ sörderung der Güter von Berlin erfolgt jederzeit mit dem Frühpersonenzuge der Frankfurter Eisenbahn, und ab
Frankfurt a. d. O. mit Relais⸗Pferden. Die Wagen werden durch Conducteure begleitet, sie treffen nach drei
Tagen Morgens 8 Uhr in Breslau ein, so daß die Ab⸗ lieferung der Güter noch denselben Vormittag erfolgen kann. Von Breslau gehen die Güter Abends 7 Uhr ab, sie treffen am dritten Tage früh in Frankfurt a. d. O. ein, gehen mit dem nächsten Zuge der Eisenbahn nach Berlin, und werden noch an demselben Tage zu Hän⸗ den der Empfänger geliefert.
Alle mit diesen Fuhren zu versendende Güter gehen unter Assekuranz gegen Feuer und Elementarschäden, wofür die geringe Prämie von 2 Sgr. pro Tag und Mille in den betreffenden Frachtbriefen besonders nach⸗ genommen wird. Daher ist es erforderlich, daß der Werth in den Frachtbriefen oder Dispositionsscheinen angegeben werde, widrigenfalls die Versicherungshöhe für seidene Waaren. . .... ...... à Ctr. btüo. 800 Thlr. wollene u. halbseidene Waaren » „ 200 leinene Waaren ........... 150 baumwollene Waaren 100 kurze Waaren 50 Indigo.... EEEEE11“ 200 Thee 100 Bücher 100 Garn aller Art 60 ungenannte Gegenstände .... 50 »„ als angemessen erachtet und besorgt wird. Dann aber erfolgt im Falle eines Unglücks die Entschädigung nur nach den vorstehenden Sätzen, oder dem durch die Fak⸗ turen etwa ermittelten geringeren Werthe. Für Klei⸗ dungsstücke, gebrauchte Effelkten, Bücher und Kunstsachen, überhaupt solche Gegenstände, die nur einen imaginairen Werth haben, wird nur eine Garantie von 1 Thlr. pro Pfund geleistet und ersetzt, falls sie gänzlich verunglücken und verloren gehen sollten.
Mit diesen Fuhren werden auch Güter nach den auf der Tour nach Breslau, über Breslau hinaus, und auf den Seitentouren gelegenen Orten befördert.
Das Frachtlohn von Berlin nach Breslau ist auf
1 ⅔ Thlr. pro Ctr.; von Breslau nach Berlin auf 1 ½ Thlr. pro Ctr. exclusive der Assekuranz, und so in angemessenen Ver⸗ hältnissen nach den Zwischenorten festgesetzt worden. Möbel, Spiegel und Gemälde in Rahmen zahlen eine
Eügesn.
8
Mehrfracht von 25 ℳ.
In Grünberg werden sich die Herren Wilhelm Gold⸗ stücker und Emanunel Schay, in Krossen der Herr E. A. Kirchner mit der Annahme und Absendung der Güter für diese Fuhren befassen.
Die Versendungen der ordinagir. Fracht⸗ güter nach und von Schlesien durch das gewöhnliche Fracht⸗Fuhrwerk,
erleiden durch diese Eilfuhre keine Abänderung, vielmehr werden wir gemeinschaftlich bemüht sein, auf dieser Tour stets einen geregelten und pünktlichen Frachtverkehr zu unterhalten und jederzeit die entsprechendsten Frachtbe⸗ dingungen und Lieferzeit stellen.
Berlin und Breslau, am 11. März 1844.
Lion M. Cohn, J. A. Fischer, J. G. Henze, Phaland C Dietrich, Moreau-Valette in Berlin. Herrmann & Comp. in Frankfurt a. d. O. Meyer H. Berliner, Joh. M. Schay in Bresl-⸗
Literarische Anzeigen. In allen Buchhandlungen ist vorräthig: [310] Populaire Astronomie von D.
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jede Empfehlung überflüssig. 1X“
„Als wichtige Neuigkeit wird empfohlen: aocsj; Schelling's alte und neue Philosophie.
Kritik und e6 von J. L. Schwarz. b 224 Seiten. br. 25 Sgr. Carl Heymann (Heil. Geiststr. 7). “
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Les mystères de Paris
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nat
aus den
plario Dund Karl VI.
[280] Verkauf eines Tenders. Ein Tender auf vier schmiedeeisernen Lokomotiv⸗ Rädern, mit Teleskop⸗Rohr, soll am 21. März 1844, Vormittags 11 Uhr, auf dem Bahnhofe zu Bukau bei Magdeburg, für fremde Nechnung, öffent⸗ lich meistbietend versteigert werden und ist allda bis zu erwähntem Tage zur beliebigen Ansicht ausgestellt. Magdeburg, den 4. März 1844. Kagesebier, Königl. Auctions⸗Kommissar.
232 b Gn. Königl. Hoheit der Prinz Karl von Preußen und Seine Königl. Hoheit der Prinz Albrecht von reußen haben den Hof⸗Kleidermacher Seiner Königl. gobeß des Prinzen von Preußen L. Berger, eben⸗ falls auch zu Höchstihrem Hof⸗Kleidermacher gnädigst ernannt. [231 b]* — . Eine geräumige Wohnung mit allem Zubehör, von Gärten und Seeen umgeben, ist auf einem Rittergute, 6 M. von Berlin, wegen Abwesenheit der Herrschaft billig, auch sogleich zu vermiethen. Adressen im In⸗ telligenz⸗Comtoir unter T. 198. “ [229 b]
Mein Lager von ostindischen Thees i feinen und Mittel⸗Sorten bestens assortirt, auch em⸗ pfiehlt zwei Sorten gemischter Thees à Pfund 2 und 3 Thlr., welche viel Beifall finden.
Gerold, Königl. Hof⸗Lieferant, Linden 24.
lasbl- (Pfundbärme).
Durch die in 68 Stunden von Breslau nach Berlin gehende Fracht⸗Eilfuhre ist die unterzeichnete Fabrik in Stand gesetzt, zu jeder Jahreszeit ihre als vorzüglich
anerkannte frische Preßhefe einen Tag um
den anderen regelmäßig nach hier zu liefern. Die Haupt⸗ Niederlage bei
Herrn Johannes Friese, Gertraudten Str. 24,
wird den Herren Wiederverkäufern, wie auch den Herren
chen und sich zu einer regelmäßigen Abnahme verpflich⸗- ten, die äußersten Fabrik⸗Preise bewilligen. Wir ersu⸗ chen hiermit ergebenst, da zum 21sten d. M. der erste men zu wollen. Das Nähere wird Herr J. Fries auf portofreie Anfragen sofort mittheilen. C81gI Besitzer der Preßhefen⸗Fabrik 8 zu Giesmansdorf.
Freitag, den 15. März 1844, Abends 7 Uhr. 99 8 - 8 [22s vl Viertes Konzert
T 1 veranstaltet von den
Schwestern Therese und Maria Milanollo,
im Saale
Hubert Ries und Mitwirkung der Königl. Kapelle.
Erster Theil.
meisters Herrn
Böhmer. 1
2) Macstoso des dritten Konzerts von de Beriot, vorgetragen von Fräulein Therese Milanollo.
3) Declamation.
4) Variations riot, vorgetragen lanollo. 3 8 Fantasie caprice von Vieuxtemps, vor- getragen von Fräulein Therese Milanollo.
Zweiter Theil. OQuvertüre von Kaliwoda. Zweites Duo Concertante für 2 Violi- nen von Danela, vorgetragen von den Schwe- stern Therese u. Marie Milanollo. (Neu.)
8) Gesang.
9) Fantasie aus der Stummen von. Por- tici von Lafont, vorgetragen von Fräulein Therese Milanollo.
Billeis zu numerirten Plätzen à 2 Thlr. sind in der Musikhandlung der Herren Bote & B0 ck, Jägerstralse No. 42, so wie zu nicht numerirten Sitzplätzen à 1 Thlr. ebendaselbst, und beim Haus- wart der Sing-Akademie, Herrn Rietz, und Abends an der Kasse, zu haben. Der Saal wird um 6 Uhr
von de Be-
brillantes - Marie Mi-
von Fräulein
geöffnet.
8
ist mit allen 8
Gewerbtreibenden, welche Pfundbärme brau⸗
Transport hier eintrifft, gefällige Rücksicht hierauf neh-
Sing-Akademie,“
unter gefälliger Leitung des Königlichen Konzert-
1) OQuvertüre zum Drama: die Zauberruthe, von
Das Abonnement beträgt:
2 Kthlr. für ½ Jahr.
4 Rthlr. - Jahr.
8 Rthlr. — 1 Jahr. 6 in allen Theilen der Monarchie
ohne Preiserhöhung. Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des „1
Anzeigers 2 Sgr.
Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Glatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preuss
Zeitung: -
b 8 EETP1ö11“X“
Amtlicher Theil.
Inland. Berlin. Die Gustav⸗Adolph⸗Vereine und das für Preußen von Sr. Majestät dem Könige übernommene Protektorat derselben. — Die deutschen Schriftsteller zu Paris. — Frankfurt a. O. Bekannt⸗ machung über den Anschluß des braunschweigischen Harz⸗Weser⸗Kreises an den Zoll⸗Verein. — Königsberg. Arbeiten an den Festungswerken.
Deutsche Bundesstaaten. Bayern. Bam berg. Aufruf zur Bil⸗ dung von Vereinen für Besserung entlassener Sträflinge. — Sachsen. Schreiben aus Dresden. (Die Reform des Kriminal⸗Verfahrens.) — Württemberg. Stuttgart. Befinden des Königs. —
Oesterreichische Monarchie. Wien. Stiftung des Fürsten von Schönburg für protestantische Schulen. — Wiederanfang der Donau⸗ Dampfschifffahrt. — Preßburg. Die Besteuerung des Adels.
Frankreich. Deputirten⸗Kammer. Weitere Verhandlungen über das Patentgesetz. — Paris. Befinden des Herzogs von Nemours. — Zweite Annullirung der Wahl Ch. Laffitte's. — Ministerielles Verhalten mit Hinsicht auf die Wiedererwählung der legitimistischen Deputirten. — Erklärung in Betreff der otaheitischen Angelegenheit. — Schreiben aus Füre GEe Opposition und die geheimen Fonds; der Ehrendegen des
6 nbrals Dupetit⸗Thouars; bevorstehender Preß⸗Prozeß.) und Irland. Oberhaus. Reform der Jurisdiction
ch erli hen Comite s des geheimen Raths; zweite Lesung der c Brougham s. — Unterhaus. Antrag des Schatz⸗Kanzlers zur der 3 proc. Stocks. — Interpellation über die Ereignisse in 8 E.““ London. Festlichkeit der russischen dels⸗ e. — Sir Robert Pe Bar über die Beziehungen Großbritaniens Rirßlheer und Baron Brunnow über die
I b 8aö- 8e des Konvertirungs⸗Gesetzes. — Beibe⸗ g der Appellationshöfe. — Opposition gege i ministerielle Vorschlag hinsichtlich der Ulniverfrats⸗Prussnor.egensstenenriniserielle
Spanien. Briefe aus Madrid. (Die Königin⸗Mutter; die karlistischen Bewegungen im Maestrazgo; Marokko; Alicante.) — und Paris. (Nä⸗ heres über die Verschwörung in Bilbao; Marie Christine in Barcelona;
4 Fürst Carini; Operationen vor Alicante und Rüstungen gegen Maxokko.)
Moldan und Walachei. Von der türkischen Gränze. Zunch⸗
Eeg; gegen den Fürsten Bibesoo. 1“4“ Leisenbahnen. Köln. Eisenbahn⸗Verbin — Schrei W
“ Verbindung. — Schreiben aus Paris.
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse. — Stettin Breslau, Magdeburg, S t. Petersburgund Riga. Marktbericht. — Paris. Börse. — Amsterdam. Börsen⸗ und Markftbericht.
Beilage.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem katholischen Pfarrer Scherer zu Luelsdorf bei Köln den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse;
Den Ober⸗Appellationsgerichts⸗Räthen Coester und Born zu Posen den Titel als Geheimer Justiz⸗Rath zu verleihen;
Den Staats⸗Prokurator Matzerath zu Aachen zum Ober⸗ Prokurator in Saarbrücken und den Staats⸗Prokurator Kö ster von Kösteritz zu Köln zum Ober⸗Prokurator in Elberfeld zu ernennen.
Die Ziehung der 3ten Klasse Sgster Königl. Klassen⸗Lotterie wird den 25. März d. J. Morgens 7 Uhr im Ziehungssaal des Lotterie⸗ hauses ihren Anfang nehmen, wozu, mit Bezug auf die Bemerkung am Schlusse der Gewinnliste 2ter Klasse, die Erneuerung der Loose bei Verlust des Anrechts bis zum 23sten d. M. geschehen muß.
Berlin, den 14. März 1844. 8
1 Königl. General⸗Lotterie⸗Direstion. 8 8 Angekommen: Se. Durchlaucht der regierende Fürst von Schwarzburg⸗Sondershausen, von Leipzig.
Abgereist: Der Bischof der evangelischen Kirche und Gene⸗ ral⸗Superintendent der Provinz Pommern, Dr. Ritschl, nach bII““
Inland.
1.“ 8 5 Berlin, 12. März. In einem Aufsatze über die Theilnahme des Königs Gustav Adolph von Schweden am 30 jährigen Kriege, welchen Dr. Schmidt in der von ihm herausgegebenen neuen Zeitschrift für Geschichts⸗Wissenschaft mittheilt, macht Professor Hüllmann in Bonn, nicht ohne Beziehung auf die abermaligen Bewegungen unter den verschiedenen Konfessionen Deutschlands und mit ausdrücklicher Hinweisung auf die Gustav⸗Adolph⸗Vereine, darauf aufmerksam, wie zur Zeit jenes Krieges die kirchlichen und politischen Triebfedern auf die eigen⸗ thümlichste Weise durcheinanderliefen und jene sich zuletzt in diesen fast ver⸗ loren. Diese Bemerkung enthält eine Warnung, die zur rechten Zeit kommt, und unter den gegenwärtigen Verhältnissen, wo, außer den politischen Triebrädern, die verschiedenartigsten Partei⸗Interessen durch⸗ einanderlaufen und sich gegenseitig bekämpfend, alle gemeinsamen Angelegenheiten entweder zu stören oder für sich auszubeuten trachten, mehr als je beherzigt zu werden verdient. Auch die Vereine, welche sich unter dem Namen der Gustav⸗Adolph⸗Stiftung zur Unterstützung hülfsbedürftiger Glaubensgenossen gebildet haben und noch bilden wollen, haben diesem unruhigen Uebel des Parteiwesens nicht entgehen können, so unschuldig und harmlos auch ihr Zweck an und für sich ist. Das traurigste und unverschämteste Beispiel dieser Art hat kürz⸗ lich ein Korrespondent der Deutschen Allg. Zeitung gegeben. Kaum hat unser König in reiner und warmer Theilnahme für den Zweck die⸗ ser Vereine das Protektorat derselben innerhalb der preußischen Monarchie übernommen, so erscheint in Nr. 65 der genannten Zeitung ein Artikel, worin geradezu behauptet wird: „Man habe Niemanden das Protektorat angetragen und werde es hoffentlich Niemanden antragen, weil dies unverträglich mit der Idee des Ganzen sei.“ Wer ist denn der Ur⸗ heber dieser Idee des Ganzen? Es ist allgemein bekannt und aner⸗ kannt, daß der Aufruf, welchen Dr. Zimmermann in Nr. 172 des
V
Jahrganges 1841 der Allgemeinen Kirchen ⸗ Zeitung „an die protestantische Welt“ erließ, die Vereine hervorgerufen hat, welche, wie Hüllmann bemerkt, der Weihe des Andenkens an König Gustav Adolph nicht bedürfen. Der wahre Schöpfer der
Idee, die einen so allgemeinen und tiefen Anklang in der evange⸗
lischen Kirche Deutschlands gefunden, hat aber das Protektorat der deutschen Fürsten, und unter ihnen des Königs von Preußen, mit seiner Idee nicht unverträglich gefunden und den Beweis davon aller Welt offen dargelegt. Denn er ließ zugleich mit seinem Aufruf einen Statuten⸗Entwurf bekannt machen, dessen erster §. wörtlich so lautet: „„Der Verein zur Unterstützung bedürftiger und würdiger pro⸗ testantischer Gemeinden stellt sich unter den Schutz aller fürstlichen Häupter CEuropa's, welche der protestantischen Kirche angehören, und wird bei seiner dernächstigen Konstituirung dieses Protektorat noch ganz besonders ansprechen.“ 8 8 S. suchte denn auch Idee ins Leben zu führen. Fast zugleich mit dem Aufrufe an die protestantische Welt“ wandte er sich 85 einer Cnaauf Hr sae und edler Begeisterung für das Wohl der protestantischen Kirche an
der verdienstvolle Mann seine
den König von Preußen, „als den größesten Monarchen des prote⸗ stantischen Deutschlands“, mit der Bitte, „den Beitritt zu diesem Vereine und seine Beschützung auszusprechen.“ So beifällige Aner⸗ kennung auch die in Anregung gebrachte Idee fand, so durften doch höhere, den Staaten⸗Verband des deutschen Bundes angehende Rück⸗ sichten nicht außer Acht gelassen werden. Es wurde die Protection für einen über ganz Deutschland sich ausbreitenden protestantischen Verein bei dem ersten protestantischen Fürsten in einem Augenblicke nachgesucht, wo der Verein selbst noch nirgends wirkliches Dasein ge⸗ wonnen hatte, also durch eine staatliche Protection erst ins Leben ge⸗ rufen werden sollte. Hierzu wäre ein gemeinsames staatliches Mitwirken der deutschen Fürsten erforderlich gewesen, welches in seiner freien Entstehung und Entwickelung durch eine diesseitige Ueber⸗ nahme dieses Protektorats von Seiten des ersten protestantischen Fürsten nur hätte gestört werden können. Auch würde man, anderer mißverständlicher Auslegungen nicht zu gedenken, mit Recht haben fragen können: wer gefährdet diesen Verein, wer erklärt ihn für eine verbotene Verbindung? 1
Es würde vielleicht eine allgemeine und tiefe Anregung in der evangelischen Kirche hervorgebracht haben, wenn der König dann auch noch mit dieser Erklärung, wie Dr. Zimmermann in seinem lobens⸗ werthen Eifer für die evangelische Kirche es wünschte, die Gräber der beiden großen Reformatoren Luther und Melanchthon in Witten⸗ berg zum ersten Sammelplatze des Vereins angewiesen hätte; aber
der evangelischen Kirche werden es dem Könige Dank wissen, daß er darauf nicht einging. Wie viel Wohlwollen und Theilnahme übrigens die Sache selbst von ihrer praktisch ausführbaren Seite in Berlin fand, weiß Niemand besser, als Dr. Zimmermann, dem es jedoch nur zum Ver⸗ dienste angerechnet werden kann, daß er in Verfolgung seiner ursprüng⸗ lichen Idee nicht müde ward und sich erst nach wiederholten ihm zu⸗ gegangenen Erklärungen überzeugen konnte, daß „der preußische Staat als solcher“ keine thätige Theilnahme für die angeregte Sache See so lange der Verein auf dem natürlichen Wege einer freien Entwicke och z iner besti b 77 ntwickelung noch zu keiner bestimmten Gestaltung ge⸗ Es mochte ihn um so mehr schmerzen, mit dem ersten Paragra⸗ phen seines Statuten⸗Entwurfs in Preußen auf Hindernisse gestoßen zu sein, als dadurch seine Hoffnungen herabgestimmt wurden daß wenn erst Preußen mit der Uebernahme des Protektorats vorangegan⸗ gen, wohl auch andere protestantische Fürsten ihrerseits sich anschließen würden. Er hatte dabei ausdrücklich auf Preußens Vorgang gerechnet.
alle verständigen und umsichtigen Freunde des deutschen Vaterlandes und
Die leipziger Gustav⸗Adolph⸗Stiftung, deren Entstehung sich an die zweite Säkularfeier der Schlacht bei Lützen knüpft, bestand, als Dr. Zimmermann seinen Aufruf erließ, schon seit mehreren Jahren mit einem Kapital von etwa 13,000 Rthlrn., welches mit lobens⸗ werther Ausdauer und Betriebsamkeit in Schweden und Deutschland gesammelt, worden war. Es wird aber dieser Stiftung in dem Auf⸗ rufe nicht einmal erwähnt. Dr. Zimmermann stand auf einem höheren und allgemeineren Standpunkt. Er erließ seinen begeisternden Aufruf an dem Gedächtnißtage der Reformation und wies auf die große Be⸗ deutung dieses Tages hin. Darum war auch der Eindruck ein tie⸗ ferer und allgemeinerer bei dem deutschen Volk evangelischen Bekennt⸗ nisses. Erst nachdem Dr. Zimmermann die Idee landesherrlicher Protektorate vorläufig hatte aufgeben müssen, fand er es angemessen, die von ihm erregte Begeisterung der protestantischen Welt auf die Leipziger Gustav⸗Adolph⸗ Stiftung überzutragen. Es kann dieser Schritt sein Verdienst nur erhöhen, die Reinheit sei⸗ ner Absichten nur in ein glänzenderes Licht stellen; denn es kam ihm nicht darauf an, Ehre für sich zu suchen, sondern nur darauf, die evangelischen Christen Deutschlands zu gemeinsamen Liebeswerken für ihre hülfsbedürftigen Glaubensbrüder in freier Thätigkeit zu vereinigen. Kapitalien⸗Sammlungen und Zinsen⸗Verwaltungen wollte er nicht. Er verlor indessen auch, nachdem er sich persönlich mit den Vorstehern der leip⸗ ziger Gustav⸗Adolph⸗Stiftung besprochen hatte, die wahren Interessen des Vereins, als einer gemeinsamen freien Verbindung aller Cvangelischen, nicht aus dem Auge und that Alles, was in seinen Kräften stand, um zu verhüten, daß die leipziger Gustav⸗Adolph⸗Stiftung mit dem Geiste ihrer Statuten allzusehr präponderire. In Berlin, wo⸗ hin er von der bekannten leipziger Versammlung kam, hatte er Ge⸗ legenheit, die in Preußen obwaltenden Gesinnungen genauer kennen zu lernen. Er erfuhr, daß Alles, was zum Wohle des gemeinsamen deutschen Vaterlandes beitrage, es sei in politischer oder in kirchlicher Beziehung, bei dem Könige die bereitwilligste Vertretung und Beför⸗ derung finde, und daß die von ihm angeregte Idee, sofern sie ein emeinsa⸗ mes Interesse für die Bedürfnisse der deutsch⸗evangelischen Kürche aus⸗ 2.. nur nes esn tge 1en Monarchen aufgenommen worden . wurde ihm aber bemerklich gemacht, daß, bevo ür ei Sache, welche bisher daß, bevor man für eine mieben 1- 9 Mhüinfrkemn deegdenefchrigat Verhandlungen F. nehmen könne, die gestellte Ar itschen Regierungen in Anspruch Fkönne, die gestellte Aufgabe, die Mittel wodurch dieselbe am angemessensten zu lösen sei, klarer und bestimmter als es 1 8 r sei, dervortresen müßten. Wäre erst die Idee in 8 Jahevder ersa — 8 sammlungen zu der Reife gelangt, daß den deutschen Staaten
praktische Vorschläge zu einer gemeinsamen Mitwirkung könnten gemacht werden, so werde Preußen nicht Anstand nehmen, mit den anderen deutschen Regierungen darüber in Berathung zu treten, was gemeinschaftlich zu thun sei. Welcher wohlgesinnte und urtheilsfähige evangelische Christ möchte Preußen darüber einen Vorwurf machen, daß es als Staat die poli⸗ tische Gemeinsamkeit durch einseitige Protection einer, wenn ihm auch noch so theuern, kirchlichen Gemeinsamkeit in keiner Weise kränken wollte, zumal die Zimmermannsche Idee keiner solchen Protection be⸗ durfte, indem bis dahin kein Staat derselben Ungunst gezeigt, oder sie gar für eine gefährliche erklärt hatte? Dr. Zimmermann selbst schien die genommene Stellung nicht mißbilligen zu können. Hätte Preußen damals das Protektorat übernommen und durch sein Beispiel die übrigen protestantischen Fürsten aufgefordert, das Gleiche zu thun, dann hätte der voreilige Korrespondent aus Sachsen zwar nicht fragen können: „Ist die Gustav⸗ Adolph Stiftung ein preußisches Institut, unterthan preußischer Souverainetät?“, indem von dieser Stiftung gar nicht die Rede gewesen wäre. Wohl aber hätte man ganz andere und viel bedenklichere Fragen zu hören bekommen können. Indessen ist doch auch dem dirigirenden Haupt⸗ Verein für die ursprünglich leipziger Gustav⸗Adolph ⸗ Stiftung die Idee fürstlicher Protection nicht so ganz fremd geblieben. Derselbe wandte sich nämlich noch unter dem 30. Mai 1842 mit der Bitte an den König von Preußen: „daß Se. Majestät die Gustav⸗Adolph⸗ Stiftung in Allerhöchstdero Landen unter Ihre hohe Protection nehmen möge.“ Die Vereinigung mit dem Dr. Zimmermann fand, wenn wir nicht irren, erst später statt. Willfahrte der König dieser Bitte, so hatte ja die G ustav⸗Adolph⸗Stiftung, wenigstens für den größesten Theil der deutsch⸗evangelischen Kirche, eine fürst⸗ liche Protection, gegen welche der Korrespondent aus Sachsen mit so güce “ protestirt. b Die Gründe, welche den König jetzt bestimmt 8 Pro⸗ tektorat der Vereine innerhalb der delaßischen e. 8 8es nem Antriebe zu übernehmen, konnten damals zwar als mö dcch vorausgesehen werden, aber eine Rechtfertigung dieses Schrit⸗ 8 tes konnten sie erst abgeben, nachdem sie wirklich eingetreten Sewwve Zu diesen Gründen gehört auch der lebhafte Wunsch, die Einheit des Protestantismus zu fördern und alles fern zu halten, was deren We⸗ sen stoͤren oder beeinträchtigen könnte. Man wird daher die preußi⸗ 8 schen Vereine im Interesse dieser Einheit nicht nur nicht absondern b sondern vielmehr mit dem Ganzen in einer Weise zu verbinden suchen, ihe zne dauerndes Bestehen der beabsichtigten und bereits weit vorge⸗ “ gemeinsamen protestantischen Wohlthätigkeits⸗Verbindung
Berlin, 14. März. Der französis⸗ “ bruar und nach demselben der Ha 8 8 Seet febes 1 27. Februar (Nr. 50) erzählen, daß die preußische Regtemn See. dem französischen Kabinette die Ausweisung mehrerer deutschen Schrift⸗ steller, die zu Paris für Deutschlands Ruhe gefährliche Schriften herausgeben wollten, verlangt, und daß Herr Guizot jene Ausweisun zugesichert habe. Wir bestätigen hiermit die von dem Hamb ur ge⸗ Correspondenten dieser Erzählung beigefügte Vermuthung daß dieselbe in allen ihren Theilen völlig unwahr sei. 8
Frankfurt a. d. O., 13. März. Die hiesige Köniali Regierung bringt durch das heutige Amtsblatt hiagat. Pcsähhc. machung des Finanz⸗Ministeriums (vom 17. Februar d. J.) zur all⸗ gemeinen Kenntniß: „Nach der Bekanntmachung vom 29. Januar 1842 war das Herzogthum Braunschweig vorerst noch mit Ausnahme des Harz⸗ und Weser⸗Distrikts dem Zoll⸗Vereine beigetreten. Jetzt ist auch dieser Distrikt in den Zoll⸗Verband aufgenommen worden, und nachdem die Einrichtung der Zoll⸗Verwaltung daselbst beendigt ist, wird wegen der Verkehrs⸗Verhältnisse zwischen dem gedachten Herzoglich braunschweigischen Gebietstheile und den übrigen Theilen des Zoll⸗Vereins Folgendes zur öffentlichen Kunde gebracht.
1) In dem gesammten Harz⸗ und Weser⸗Distrikte, welcher den Verwaltungs⸗Bezirk des in Holzminden errichteten Haupt⸗Zollamts bildet, sind sämmtliche Vereins⸗Zollgesetze in Kraft und Wirksamkeit getreten. Was dagegen die Höhe der zu erhebenden Zölle betrifft so ist der gedachte Bezirk in zwei durch den Leinefluß von einander geschiedene Distrikte getheilt. In dem Distrikte zwischen der Weser und Leine erfolgt die Zoll⸗Erhebung nach dem für den gesammten Zoll⸗Verein gültigen Tarife, wogegen in dem Distrikte zwischen der Leine und dem Harze ein besonderer Zoll⸗Tarif mit geringeren, den ““ entsprechenden Erhebungs⸗Sätzen zur Anwendung ommt.
2) Demgemäß tritt zwischen dem Weser⸗Leine⸗Distrikt übrigen Theilen des Zon. Beschen ein völig freier Verlehr 198
3) Ueber die Verkehrs⸗Verhältnisse des Harz⸗Leine⸗Distrikts ist Folgendes zu bemerken: a) Die eigenen Erzeugnisse und Fabrikate der Einwohner dieses Distrikts und der in demselben befindlichen Hüt⸗ tenwerke aller Art werden auf Grund von Ursprungs⸗Zeugnissen zoll⸗ frei in die übrigen Theile des Zoll⸗Vereins eingelassen. b) Die aus dem gemeinsamen Auslande in den Harz⸗Leine⸗Distrikt eingegangenen Gegenstände unterliegen, wenn sie demnächst in andere Theile des Zoll⸗Vereins übergehen, ohne Rücksicht auf die in gedachtem Distrikte erfolgte Verzollung, dem vollen Eingangs⸗Zolle nach den Sätzen des Vereins⸗Zoll⸗Tarifs. c) Alle Gegenstände aus dem freien Verkehr der anderen Theile des Zoll⸗Vereins gehen in den Harz⸗Leine⸗Distrikt ohne Zoll⸗Entrichtung ein. Auch können d) fremde unverzollte Waa⸗ ren aus Packhofs⸗Niederlagen in den anderen Theilen des Zoll⸗Ver⸗ eins nach jenem Distrikte abgefertigt werden. b
4) Wegen Behandlung der durch den Harz⸗Weser⸗Distrikt (so⸗ wohl links, wie rechts der Leine) transitirenden Waaren, wird auf die Herzogl. braunschweigsche Verordnung vom 20. Dezember v. J. (Gesetz- und Verordnungs⸗Sammlung vom Jahre 1843, Nr. 23.) und auf die Bekanntmachungen, welche die Provinzial⸗Steuer⸗Direk⸗ toren in Magdeburg und Münster durch die Amtsbläfter der Pro⸗ vinzen Sachsen und Westphalen erlassen werden, Bezug genommen.
5) In Betreff der in Preußen einer inneren Steuer unterlie⸗
genden Erzeugnisse (Branntwein, Bier, Traubenmost, Wein und Ta⸗