1844 / 77 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

8 syri Gefangenen wird vermieden und das öftere Entspringen lei wendig werden. b geringere Anzahl von Transportbegleitern noth 8. är 9 ufmerksamer man * Magdeburg, 12. Prese. 8. Deut⸗ hier den Artikel aus . 15, 1, Sger d ügeheine schen Allgemeiner nicht allein bei denen, welchen die Sache der wird die Indignation, nia Herzen liegt, sondern bei allen Adolph⸗Stiftung besonders am Herzen liegt, Gesgerene für die Ehre des Vaterlandes in der Brust tragen. Der * . sen hochherzige Geistesfülle und reiches, alle seine Unter⸗ Feze Liebe umfassendes Wohlwollen selbst unsere extre⸗ haned poffttonsmänner nicht ungestraft antasten lassen, giebt den Gustav⸗Adolph⸗Stiftung einen öffentlichen unzweideuti⸗ S— evas seiner persönlichen Theilnahme und seines Königlichen Fputes Er übernimmt das Protektorat dieser Vereine in seinen Smaten zu einer Zeit und unter Umständen, wo dieses Protektorat fein leerer Name ist! Diese von allen wohlgesinnten Gliedern der evangelischen Kirche deutscher Nation, so weit darüber bis jetzt Kunde zu uns hat kommen können, freudig begrüßte Thatsache bildet den Tert des Artikels. Der Verfasser desselben begnügt sich nicht damit, diese Thatsache mit den gehässigsten Deutungen und Konsequenz⸗ machereien zu verunglimpfen, sondern wagt es auch, dem Königlichen Worte: ben Antrage der ausländischen Leiter jenes Vereins, das Protek porat desselben zu übernehmen, habe Ich aus natürlicher Rücksicht aauf die anderen Souveraine von Deutschland nicht willfahren können“, e“ die Behauptung entgegenzustellen: .“ „man habe Niemandem das Protektorat angetragen.“”“. Er thut dies gleichsam im Namen jener ausländischen Leiter! Könnte irgend etwas allgemein Anzuerkennendes das Königlich bayerische Ver⸗ bot der Gustav⸗Adolph⸗Stiftung rechtfertigen, so wäre es solche Ge⸗ sinnung, wenn sich nämlich annehmen ließe, daß sie von den Lei⸗ tern, oder von den Mitgliedern der Vereine getheilt würde. Sämmtliche Verhandlungen, von dem Zimmermannschen Auf⸗ ruf „an die protestantische Welt“ vom 30. Oktober 1841 an, bis zu der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 14. Februar c. hin, beweisen indessen das Gegentheil. Der Zweck ist klar ausgesprochen. Nie⸗ mand, er mag einer Konfession oder Religion angehören welcher er will, kann diesen Zweck mit Grund tadeln, oder irgend bedenklich finden, weil er Glaubensbrüdern in heiligen Angelegenheiten die Hülfe leistet, deren sie bedürftig sind. Alle Theilnehmer haben ihn gleichmäßig im Auge; nur die Organisation eines angemessenen Zusammenwirkens zur mög⸗ lichst vollkommenen Erreichung desselben, ist noch im Werden. Es ist natürlich, daß sich hierbei verschiedene Ansichten und Tendenzen kund⸗ geben, da von einer Vereinigung freier Thätigkeit die Rede ist. Aber auch bei den Verhandlungen darüber, so lebhaft sie geführt worden sein mögen, hat sich unseres Wissens nirgends eine Gesinnung von so bösartigem Hinterhalte offenbart, als die, welche dem Artikel in Nr. 65 der Deutschen Allgemeinen Zeitung zum Grunde liegt. Darum kann auch nur die Miene, welche der Verfasser sich giebt, als ob er die Gustav⸗Adolph⸗Stiftung ex officio zu verthei⸗ digen habe, Veranlassung zu dem Gerüchte gegeben haben, jener Ar⸗ tikel sei nicht ohne Vorwissen der Mitglieder des Central⸗ Vorstandes in Leipzig, oder doch wenigstens unter Konnivenz derselben verfaßt und veröffentlicht worden. Glaubwürdige Personen, welche diejenigen Mitglieder des leipziger Central⸗Vorstandes, auf deren Namen es hier hauptsächlich ankommt, genauer kennen, weisen dieses Gerücht mit Unwillen zurück. Sie machen aufmerksam auf die Verdienste, welche diese Männer sich um die Förderung der Vereins⸗ Sache erworben, auf die Opfer, welche sie derselben gebracht, und auf das sittliche Maß, welches sie selbst in der Vertheidigung ihrer Lieblings⸗Ansichten bewiesen. Sollten diese Männer, so fragen sie, Theil an einem leidenschastlichen Ausbruche haben, der nicht allein alles Maßes und aller Haltung ermangelt, sondern auch Rücksichten außer Augen setzt, die jeder besonnene Mensch in öffentlicher Rede beobachtet, und Empfindungen verletzt, die bis jetzt in Deutschland noch von Allen, welche die sittliche Seite des soziellen Lebens zu wür⸗ digen wissen, für heilig gehalten werde? Gewiß nicht! Es wird sich dann auch eine Erklärung, worin jene Männer alle Theilnahme an dem gedachten Artikel entschieden perhorresciren, mit Gewißheit erwarten lassen.

Ausland.

Deutsche Bundesstaaten.

Sachsen. Aus Ischopau. (L. Z.) Fast die ältesten Bewohner des Gebirges können sich nicht erinnern, daß im Monat März bei furchtbaren Stürmen so große Massen von Schnee gefallen, wie dieses Jahr. Viele Straßen sind gar nicht, die Hauptstraßen aber nicht ohne Gefahr zu passiren. Den 11., 12. und 13. März hatte man Arbeiter massenweise auf der Hauptstraße zwischen Marien⸗ berg und Zschopau zum Auswerfen des Schnees angestellt, um nur diese Hauptstraße zum Passiren offen zu halten, aber trotz der größ⸗ ten Anstrengungen ist es nicht gelungen, und man hat sich genöthigt gesehen, die Straße durch Waldungen und über die Felder zu verlegen. Alles Auswerfen auf den Straßen bleibt nutzlos, da der Wind in kurzer Zeit die aufgeworfenen Schneedämme zusammenwirft.

18 1 * Königreich Sachsen, Mitte März. Die sächsischen Mini-⸗ sterien der Justiz, des Innern und der Finanzen sind seit einiger Zeit in außerordentlicher Thätigkeit. Es gilt der Ausführung dessen, was am letzten Landtage die ständische Zustimmung erlangte. Die neue Ein⸗ richtung der Hypothekenbücher ist ein wahrer Koloß, dessen Vollen⸗ dung viel Kraft und Zeit in Anspruch nimmt. Die Angelegenheit der Eisenbahnen macht ebenfalls eine wichtige, neu hinzugetretene Ab⸗ theilung der Ministerialgeschäfte aus und erheischt eben so wie jene eine Verstärkung des Personals. Dagegen hört man von der Aus⸗ führung des projektirten landwirthschaftlichen Kredit⸗Vereins zur Zeit noch eben so wenig sprechen, wie von dem Angriff des im jetzigen Jahre zu beginnenden rothschönberger (tiefen Elb⸗) Stollens. Wohl aber kann die Ausführung des neuen Grundsteuer⸗Systems für be⸗ reits vollendet gelten. In Folge des letzteren ist das Finanz⸗Mini⸗ sterium gegenwärtig hauptsächlich mit der Entschädigung des vorhin steuerfrei gewesenen Grund⸗Eigenthums beschäftigt, zu welchem Be⸗ hufe vier Millionen Thaler Staatsschulden⸗Kassenscheine, zu 3 pCt. zinsbar, neu kreirt und zur Disposition letztgedachter Behörde gestellt worden sind. Diese Entschädigung soll dem Vernehmen nach über 40,000 Abrechnungen nöthig gemacht haben, und ist daher durch eben so viele Zahlungen zu vollführen.

Württemberg. Stuttgart, 11. März. (S. M.) Se. Majestät der König hat die Nacht nicht ganz so ruhig zugebracht, als die vorhergegangene. Im übrigen hat sich in der eingetretenen Bes⸗ serung des Befindens nichts geändert.

Ulm, 10. März. (U. Schn.) Als einen rührenden Beweis für die ungeheuchelte Liebe der Württemberger zu ihrem Könige mag die Thatsache sprechen, daß in vielen Häusern Ulms seit dem betrü⸗ benden Krankheitsfall des theuren Landesvaters tägliche Familienge⸗ bete veranstaltet werden. So erzählte uns ein Mann, dessen Berufs⸗ geschäfte ihn täglich in viele Wohnungen führen, daß er in diesen Tagen die zahlreichen Mitglieder zweier Familien auf den Knicen betend gefunden und angehoͤrt habe, wie sie die heißesten Bittwün⸗ sche um baldigste Genesung des geliebten Fürsten zum Himmel em⸗ porschickten.

Baden. Karlsruhe, 11. März. (K. Z.) In der 19ten Sitzung der ersten Kammer hat Freiherr v. Göler d. j. seinen Antrag auf Errichtung einer Bank für das Großherzogthum Baden begründet. Er verlangt, diese badische Bank soll eine nach Tit. 3 Kap. 1 des badischen Handelsrechtes von einer unbenannten Gesellschaft gegrün⸗ dete Anstalt sein; ihr Zweck ist die Beförderung des Handels, der Fabriken und des Ackerbaues im Großherzogthum durch Erleichterung und Vermehrung des Geldverkehrs. Das Kapital der Bank wird auf 10 Millionen Gulden festgesetzt, und aus einer gewissen Anzahl Actien zu einer bestimmten Summe gebildet; diese Actien werden auf Inhaber gestellt. Die Bank hat das ausschließliche Recht, Banknoten auf Inhaber in Umlauf zu setzen, deren Hauptsumme ungefähr die Hälfte des Bankkapitals nicht überschreiten darf; die Bank würde verpflichtet sein, jedem Ueberbringer von Banknoten deren Nominal⸗ betrag baar auszuzahlen. Die Nachahmung oder Verfälschung der Banknoten würde nach den Gesetzen über die Falschmünzerei bestraft. Die Geschäftszweige unserer Bank würden folgende sein: Darlehen auf Hypotheken, Darlehen auf Faustpfänder, das Eskomptegeschäft, das Giro⸗ und Kontokurrentgeschäft, das Depositengeschäft. Die

Gesellschaft soll durch einen Ausschuß und eine Direction vertreten werden, welche auch die Geschäfte zu leiten und zu besorgen hat.

Freie Städte. Hamburg, 14. März. In dem heutigen Rath⸗ und Bürger⸗Konvente trug E. E. Rath bei Erbgesessener Bürgerschaft darauf an: daß die Rath⸗ und Bürger⸗Deputation vom 23. November 1843 befugt werde, zu ihren Berathungen über das zu entwerfende Hamburgische Kriminal⸗Gesetzbuch, Deputirte der hohen Senate von Lübeck und Bremen, wiewohl nur mit deliberativer Stimme, zuzuziehen, und mit selbigen über diesen Gegenstand zu kor⸗ respondiren; ferner es mitzugenehmigen, daß aus der Staats⸗Kasse, und zwar auf das Budget der Schifffahrt⸗ und Hafen⸗Deputation, jährlich 1200 Mk. zum Zweck der Herstellung eines deutschen Schiffs⸗Gottesdienstes im hiesigen Hafen angewiesen, auch der Ertrag der dort anzustellenden Kollekten zu diesem Zwecke verwendet, übrigens das desfallsige Lokal auf einem Staats⸗ schiffe vom Staate unterhalten werde; und daß die Besetzung der für diesen Gottesdienst zu errichtenden und mit 1200 Mark Gehalt zu dotirenden Katecheten⸗Stelle, der Schifffahrts⸗ und Hafen⸗Depu⸗ tation, unter gutachtlicher Zuziehung des Herrn Senioris Rev. Mi- nisterii, übertragen werde. Die Erbges. Bürgerschaft trat den An⸗ trägen E. E. Raths in Betreff der Theilnahme der beiden anderen Hansestädte an der Ausarbeitung eines Kriminal⸗Gesetzbuches, so wie der Bewilligung Behufs Wiederherstellung eines deutschen Gottes⸗ dienstes im hamburgischen Hafen, pure bei.

Oesterreichische Monarchie.

Wien. Unter mehrfachen Beförderungen in der Kaiserlich österreichischen Armee, welche das neueste Blatt der Wiener Zei⸗ tung verkündigt, findet sich auch die des Oberst von Birago (be⸗ kannt durch die von ihm erfundenen Kriegsbrücken) zum Brigadier des Pionier⸗Corps, mit Beibehalt seines Postens als Unter⸗Lieute- nant bei der lombardisch⸗venetianischen adeligen Leibgarde.

Freanhreich

Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 9. März. An dem Schluß der Debatte über die Befestigung von Paris nahmen, außer Herrn Arago, nur der Bericht⸗Erstatter über die betreffenden Petitionen, Herr Allard, und der General Paixhans Theil. Herr Arago äußerte sich im Wesentlichen folgendermaßen:

„Ich war stets überzeugt, daß die fortlaufende Befestigung von Paris das Palladium der Volks⸗Unabhängigkeit sein müsse und beabsichtige also keinesweges eine Unterstützung der Bittschriften, welche diese Befestigung zer⸗ stört wissen wollen. Der Bericht aber unterstützt die von der fortlaufenden Ringmauer ganz verschiedene Sache der Forts, und zwar mit so falschen Gründen, daß ich dieselben widerlegen muß. Ich bin entschieden für die fortlaufende Ringmauer, glaube jedoch, daß die Forts unnütz und jedenfalls von geringem Werthe sind, während sie in gewissen Fällen traurige Begeb⸗ nisse herbeiführen können. Die Frage, ob die Forts und ihr Geschütz die Hauptstadt bestreichen können, muß ich unbedingt bejahen. Herr Allard behauptet im Bericht, daß die größte Tragkraft der Bomben eine Weite von 5400 Metres nicht übersteige; er hat 1000 Met. zu wenig angegeben, wie Herrn Piobert's Zeugniß beweist. Ich behaupte, daß aus mehreren Forts Bomben bis auf das Louvre geschleudert werden können. Man sagt zwar, daß es zur Erzielung dieser außerordentlichen Tragkraft sehr großer Mörser bedürfe, welche für diejenigen, die sich ihrer bedienen, gefährlicher seien, als für diejenigen, gegen welche sie gerichtet wären. Man hat aber solche Mör⸗ ser bei Cadix und Lafere gebraucht, und keiner ist gesprungen. Wo liegt also die Gefahr? Allerdings sprang vor Antwerpen ein Mörser, aber dies war ein Mörser von noch viel größerem Umfange, welchen General Pairhans hatte gießen lassen. Man hat von der Bastille gesprochen und sich beklagt, daß die Forts mit derselben in eine Reihe gestellt würden; man hat behauptet, daß sie blos aus Erbitterung über den Despotismus, den sie beschützte, angegriffen worden sei. Dies ist ungenan; die Bastille ward angegriffen, weil der Gouver⸗ neur seine Kanonen auf die Vorstadt St. Antoine richten wollte. Man ver⸗ langte, daß er sie zurückziehe, und erst auf seine Weigerung zogen die Sectio⸗ nen gegen die Festung. Glauben Sie etwa, daß die Belagerer an die Ein⸗ sperrung von Marmontel, Freret und Voltaire dachten? Wenn der Be⸗ richterstatter behauptet, daß gegen das Fort von Vincennes vie ein Volks⸗ mißtrauen rege geworden sei, so ist dies unrichtig. Im Jahre 1792 verursachte die Kunde, daß man Vincennes zu einer ungeheuren Waffen Niederlage mache, gewaltige Aufregung, und nur das Einschreiten der National⸗Garde verhinderte einen Ausbruch. Carnot hat selbst erklärt, daß die Forts ge⸗ fährlicher für die Bürger, als für den äußeren Feind seien, und was die bestrittene Gefährlichkeit des Bombardements anbelangt, so äußerte General Pairhans seiner jetzigen Ansicht zuwider im Jahre 1841 gegen mich, daß die Bombardements sehr zu fürchten seien.“

General Pairhans: Allerdings äußerte ich, daß ein Bombardement durch den Feind sehr gesährlich sei; aber mit vollem Recht erkläre ich die Voraussetzung für grundlos, daß ein Despot von der Höhe entfernter Forts herab Paris bombardiren werde.

Herr Arago: Ich halte die Bombardements aus größerer oder ge⸗ ringerer Entfernung für gleich gefährlich; wenn die Bombe fällt, liegt wenig daran, ob sie aus der Nähe oder Ferne kommt. Der Bericht sagt übrigens einmal, daß die Forts nothwendig seien, um das Bombardement fern zu halten, und daß hierin ihr großer Nutzen liege; dies widerspricht doch wohl der Behauptung, daß Bombardements nicht zu fürchten seien. Man sagt, daß ein Bombardement sich leichter vom Montmartre, als von den Forts her bewerkstelligen lasse. Im Jahre 1831 wurde die Frage wegen Anlegung zweier Forts auf dem Montmartre reiflich geprüft, die Sache aber, als 89 jeder Beziehung schädlich und in keiner nützlich, wieder aufgegeben. Leider trachten gewisse Personen nur dahin, die Stadt Paris so zu sagen für Eenen Kampf zuzurichten und Alles strategischen Rücksichten zu unterwerfen. Selbst wenn es sich um Plätze, um Eröffnung von Straßen handelt, werden diese Rücksichten geltend gemacht. Was die politische Frage anbetrifft, so besorge ich, gleich einer der Bittschriften, daß die Forts die Organisation und das jetzige Gleichgewicht der Repräsentativ⸗ Regierung eine umgestaltende und verschlechternde Einwirkung üben werden. Im Berichte wird vorgegeben, daß man diese Bittschriften, diese Schilderhebung einer gewissen Presse ver⸗ danke; dies ist ein Irrthum; die Freunde und Feinde der Befestigungen sind auf allen Bänken zerstreut. Ein Mann, der lange Zeit unter uns gelebt, der einen großen Einfluß genoß, den Sie mit Ihren Stimmen beehrt haben, sagte mir kürzlich, indem er von den Befestigungen sprach: Dies wird Ihnen früh oder spät einen schlimmen Streich spielen.

Herr Allard: Ich will die Erörterung nicht verlängern, allein ich kann nicht unterlassen, auf einige gegen den Bericht gerichtete Vorwürfe von Unrichtigkeit zu antworten. Was die Schußweite der Kanonenkugeln betrifft, so habe ich genau das Werk Piobert's angeführt, zwar nicht das, was er von Versuchen sagt, die ausnahmsweise haben gemacht werden können, son⸗ dern Alles, was als eine Erwerbung für die Wissenschaft betrachtet werden kann. Was die Bomben betrifft, so hat Herr Piobert behauptet, bei der Belagerung von Cadix hätten die Bomben eine Schußweite von 6400 Metres erreicht. Ich habe hinsichtlich dieses Punktes seinem Zeugniß eine andere Autorität, jene des Generals Gassendi, vorgezogen, welcher ausdrück⸗ lich sagt, daß keine Bombe eine Schußweite von mehr als 5400 Metres erreicht habe. Mit Bedauern sehe ich, daß man den Befestigungen jenen politischen und nationalen Charakter nehmen will, dessen sie so sehr im In⸗ teresse der Vertheidigung des Landes bedürfen.

Ueber den persönlichen Streit, der sich hierauf noch zwischen den Herren Arago und Allard erhob, so wie über das Resulat der gan⸗ zen Debatte, nämlich die Beseitigung aller gegen die Befestigungen eingereichten Petitionen, theils durch die Tagesordnung, theils durch die vorläufige Frage, ist schon berichtet worden.

Paris, 11. März. Der König wird sich, wie man vernimmt, mit dem Hofe schon zu Anfang Aprils nach dem Schloß von St. Cloud begeben, um dort seine Residenz zu nehmen.

Heute überreichte Herr von Fontette in der Deputirten⸗Kammer mehrere von 800 angesehenen Bürgern aus den Departements Cote d'Or und Isdre unterzeichnete Petitionen zu Gunsten der Frschet des Unterrichts. Ein Gleiches thaten vorgestern die Herren Cordins

dechent die altrömische Gerichts⸗Basilika den Anforderungen des christlichen Gottesdienstes und der organischen Gliederung der altchristlichen Gemein⸗ den sich hüsprechens zeige. Das Tribunal, die Halbkreisnische am Ende des Mittelschiffes, sei von der Geistlichkeit eingenommen worden, in der konstantinischen Zeit bereits dargestellt durch den Bischof, durch Priester und Diakonen. Die Schiffe seien der Gemeinde der Laien an⸗ zewiesen worden: einestheils abgetheilt nach den Geschlechtern (die Män⸗ Gebeuf 8. einen, die Frauen auf der anderen Seite der Mittelachse des die Fedee⸗ oder wenn Emporen über den Sectenschiffen vorhanden waren, Altar näher gS den Emporen) anderntheils diese Gemeinde der Laien dem nahme a0n der chiäsige gestellt, je nach der vollen oder beschränkten Theil⸗ den Eingangerhi istlichen Gottesverehrung. (Die Katechumenen zunächst der Geiselich oder auch an den Enden des Querschiffes.) Zwischen im Miteelschif 8. der Gemeinde der Laien, also zunächst vor der Apsis die weltliche d ei der entsprechende Ort für den Abendmahlstisch. Durch Sänger nnnachs gne zu den Seiten des Altars und durch Vorleser und Geistlichteit und den heeneelbn, sei das vermittelnde Glied zwischen der Querschiff der Vasfefits es christlichen Volkes dargestellt worden. Das der Aufnahm, Sewenn es vorhanden sei, entspreche sodann s und diesen letziberührten Anordnungen. 8 Gliederung ¹) Vorlesung 8 habe bei der dereüchneien Peeebfih G 8 8 e in 3 1 er ganzen 9 Altars auss dene betreffenden Näumlichkeiten und bei der Sfel⸗ Fführung der von decn emmenste fönnen genügt werden. Zur Be⸗ altrömischen Basilika ale erm Verfasser angenommenen Benuts hende Beschreibungen 27 Andachtsstätte füͤhrt derselbe Föchst bane⸗ 1 Zeita iers von giedahgarchenbauten des konstantinischen 5 ne9 n gehech vüsüreibarge 1 8 8, Hlhsftern ün. und zwar:; ahrhunderts zu „Bischo anlinus zu zu Tyrus erbauten Kirche (Kir engeschichte Wonsang

2) der über oder vor dem heiligen Grabe zu Jerusalem vom Kaiser Kon⸗ stantin im Jahre 335 erbauten Basilila (de vita Constantini III., 35 39); 3) der achteckigen Basilika (?) zu Antiochia (ibid. III. 50); 4) der Denk⸗ malkirche des heiligen Apostel zu Byzanz (ibid. IV., 58, 59); dann fer⸗ ner die Beschreibung, welche Bischof Paulinus von Nola über die Basilika hinterlassen hat, die von ihm selbst Anfang des 5ten Jahrhunderts in die ser Stadt erbaut wurde. Diese Beschreibungen, von einer poetisch⸗ rethorischen Form im Urtext, bedürfen allerdings gar sehr der Erklärungen, welche der Herr Verfasser ihnen zu Theil werden läßt, damit aus ihnen ein Bild von bestimmterer Form möge gewonnen werden. Mit vollständi⸗ ger Deutlichkeit geht aus diesen Beschreibungen hervor, daß der christliche Kirchenbau in den ersten Momenten seiner Entwickelung mit großer Frei⸗ heit und Verschiedenartigkeit in der Hauptform der Gebäude wie in den Einzelnheiten behandelt wurde. Der dritte Abschnitt des Werkes ist der Darstellung der christlichen Basiliken Noms und ihrer Epochen gewidmet. Zunächst wer⸗ den noch einige interessante Nachträge gegeben für die Auffassung des Gottes⸗ dienstes und des kirchlichen Baues im konstantinisch⸗theodosischen Zeitalter. Eine roße Freiheit und bildungskräftige Beweglichkeit in der Behandlung beider ge in diesen frühen Zeiten bemerkbar. Nachdem das Evangelium verlesen war, habe der Bischof gepredigt von seinem auf Stufen erhobenen Sessel (Cathedra) in der Tiefe der Apsis, also auf derselben Stelle, auf welcher früher im römischen Gerichtshause der Thron des Richters aufgestellt war. Das Verlesen der Schrift sei geschehen von zwei niedrigen Pulten, zur Seite der Cathedra aufgestellt, oder auch neben (zunächst vor?) dem Altar. Auch sei durch eine Schriftstelle im Sidonius Apollinaris (um 470) dargethan, daß schon früh von hier aus nicht allein durch Dialonen und vee Fr. wie gewöhnlich angenommen werde sei gepredigt worden, sondern auch durch den Bischof, welcher alsdann auf einem beweglichen Stuhl (Faldisto-

lium) gesessen habe. Auch halten wir dasür, die Stellung und Form des tartisches müsse gegen jenen ersien Brauch mannigfache Inkonvenienzen

gar bald fühlbar gemacht haben. Interessant ist ferner die 1s] b Herrn Verfassers, der Eingang der älteren Kirchen habe gewöhnlich nach Osten gelegen, während in späteren Zeiten das Umgekehrte (die Lage. des Einganges gegen Abend) als typisch sich geltend macht. In den rumzscher Basiliken dauere die älteste Form ihrer Auffassung ohne wesentliche r derung bis in das Zeitalter Karl's des Großen. Als wesen iche effe und Formen dieser Gebäude werden aufgeführt: Fee serenne. ,nen das Mittelschiff doppelt, am häufigsten fast dreimal (gbse Averwölbt⸗ Tri⸗ Seitenschiff und über dieses emporgehoben; die halbkreisförmige b Seliten vn bune am Ende des Mittelschiffes; bei vielen, zumal den groößens fen r. e Querschiff, dem Mittelschiff äͤhnlich, und in seiner Länge, der Vreite des ganzen Haeri g d durch einige Stufen über das

Baues entsprechend, zunächst vor der Tribune und werschiff ein mächtiges Bo⸗

Langhaus emporgehoben; am Eingange ins 1 eneseeecbend⸗ Fneshe (porta thriumphans), der Oesfnnus PPET Emporhallen über den Seitenschiffen nur S. ö lich nur in Gebrauch bei morgenländischen - Schiffe: Die Vorhalle (Ein⸗ Eingangsthüren der Kirche am Anfang der Vastliken ee ae⸗ gangsvortikus), diese bei den fünfschiffigen, 81n Sa kenhallen 8 Vorhof (Paradisus, Parvis) erweitert, 828 ring mit 88 enha 8 umge⸗ ben ist, und in seiner Milte den Springbrunnen zum Händewaschen ent⸗ ält; reicher Bildschmuck auf den inneren Wänden des Baues ausgebreitet: hält; reicher Bi 2 ffassung in mussivischer Arbeit aus buntem Glasschmelz 8 Uns auf'einem Goldgrund abgehoben; innerhalb der Tribune und die Gesgolöen thriumphans von historischer Auffassung, für gewöhnlich und an den 8 tempera gemalt auf den Mauerflächen zwischen den Ueber⸗ dagegen nie ützen des Mittelschiffes und den höher liegenden Fenstern: am lagen dvel⸗Gewölbe der Tribune gewöhnlich die kolossale Gestalt des ver⸗ s fen Erlösers, umgeben von Engeln und anderen Andeutungen der himm⸗ Äs Herrlichkeit, in einem Friese darunter die Heerden der Lämmer und der

Hcn⸗ tiefer hinab die Gestalten der Apostel. Die Wände der Tribune

und der ganze Fußboden der Kirche waren mit Marmorplatten, auch wohl mit

Angelegenheiten, über die

wiesen war, welchen ein Schrankenwerk bestimmt einschloß.

und E. von Girardin. Die Petitionen, die sie einreichten, waren aus den Departements des Jura und des Norden. Herr von Cor⸗ celles übergab auch zwei dergleichen Petitionen von Lyon mit 1000 Unterschriften.

„CEs heißt, der Gesetz⸗Entwurf über den Sekundär Unterricht solle zurückgenommen werden, da sich die von der Pairs⸗Kammer ernannte Prüfungs⸗Kommission dafür ausgesprochen habe, daß dem Minister des öffentlichen Unterrichts die Befugnisse als Großmeister der Uni⸗ versität entzogen würden.

Vorgestern früh begab sich eine Deputation von Familienvätern, Mitgliedern des Comité's zur Einsammlung von Petitionen zu Gun⸗ sten des freien Unterrichts, zu dem Abbé Combalot, um ihm den Ausdruck ihrer Sympathieen und ihrer Erkenntlichkeit darzubringen. Der Präsident des Comiteé's richtete folgende Anrede an ihn: „Der gegen Sie ergangene Urtheilsspruch mußte wohl in den Herzen aller Familienväter, deren Rechte Sie vertheidigt haben, wiederhallen. Eine Anzahl derselben, zu Paris versammelt, wollte Ihnen bei dieser Gelegen⸗ heit das tröstende Zeugniß lebhafter Theilnahme nicht vorenthalten. Die Universität hat Sie vor ein Tribunal citirt, das Sie verurtheilt hat. Wir müssen den Spruch des Gerichts respektiren. Aber das Monopol wird sich vor uns zu vertheidigen haben. Das Feld des gesetzlichen Wider⸗ standes ist weit; wir werden es benutzen, um unser Werk zu verfol⸗ gen. Sobald nur das Volk ernstlich wollen wird, erlangt es sicher die theuerste und zugleich gerechteste der Freiheiten. Schon erheben sich von allen Seiten die Reclamationen der Familienväter; aller Orten schließt sich ihnen der Klerus an. Indem wir die Zerstörung des Universi⸗ täts⸗Monopols fordern, denkt Niemand daran, diese Bevor⸗ rechtung im eigenen Vortheil in Beschlag zu nehmen, ja, wir dürfen wohl sagen, daß in diesem Kampfe der gute Glaube stets unter unserem Banner war. Wir werden darum auch festhalten an dem begonnenen Streben: das Recht ist für uns; wir dürfen hoffen, der Tag werde kommen, an welchem die Anmaßungen der Universität unterliegen müssen, und der Katholizismus endlich befugt sein wird, der Nation zu sagen: Auch ich kann Männer bil⸗ den, fähig, dem Lande zu dienen. Sehet und beurtheilt sie!“ Der Abbé dankte und erklärte, daß er sich glücklich schätze, für die Sache der Religion und der Unterrichtsfreiheit zu leiden.

I Paris, 11. März. In der Pairs⸗Kammer wurde heute der Kommissions⸗Bericht in Betreff der Pension für die Tochter des Marschalls Grafen Drouet d'Erlon verlesen. Er spricht für Annahme, will nur statt der Worte im Entwurfe „als National⸗Belohnung“ gesetzt wissen „für dem Staate geleistete Dienste“. Am nächsten Sonnabend soll die Diskussion stattfinden. Die Kammer prüft dann in ihren Büreaus den neuerlich schon erwähnten Antrag des Grafen Beugnot und des Präsidenten Boullet. Es wird die Kommission zur Berichterstattung darüber ernannt, dieselbe besteht aus den Herren Persil, Rulhieres, Grafen Beugnot, Nau de Champlouis, Marquis de Belboeuf, Franc⸗Carré, Präsident Boullet. Hiermit schloß die Sitzung. 8 In der Deputirten⸗Kammer wurde nach Vorlegung einiger Pe⸗ titionen mit Diskussion des Patent⸗Gesetzes fortgefahren. Die Kom⸗ mission für die geheimen Fonds war heute ebenfalls versammelt. Die Minister des Krieges, des Aeußern und des Innern waren zugegen. Herr Berger richtete eine Reihe von Fragen über die äu⸗ ßere Politik an dieselben, so wie über die innere und die Bestimmung der geheimen Fonds. In Bezug auf die äußere Politik erklärte Herr Guizot, der englische Konsul Pritchard auf Otaheiti sei bereits von dort durch die englische Regierung abberufen. Herr Viger wurde zum Berichterstatter ernannt. Marschall Sebastiani war nicht zugegen gewesen. Herr Viger war auch im vorigen Jahre Berichterstatter über die geheimen Fonds gewesen. Der Bericht des Herrn St. Mare Girardin über den Gesetz⸗Entwurf in Betreff des griechischen Anlehens wurde heute vertheilt. Er sagt unter Anderem, der Finanz⸗Minister im Einklang mit dem Minister des Aeußeren würden der griechischen Regierung Vorstellungen machen, daß sie sorgen solle, aus ihren eigenen Mitteln die Zinsen des von Frankreich mit einem Drittheile gewährleisteten Anlehens zu bezahlen. Im Ganzen stimmt er für die Anträge der Regierung. Herr Gustave de Beaumont hat heute erklärt, er werde den Antrag stellen, daß ein aus irgend einem Grunde in der Kammer nicht zugelassener Deputirter nicht wieder während derselben Legislatur vor einem ande⸗ ren Wahl⸗Kollegium erscheinen könne, um gewählt zu werden. Herr von Rayneval, erster Gesandtschafts⸗Secretair zu Neapel, kommt in gleicher Eigenschaft nach St. Petersburg.

daß es in der heutigen Sitzung der Kommission, welche mit der Begutachtung des Gesetz⸗Entwurfs über die geheimen Fonds beauftragt wurde, sehr heiß zugegangen ist. Die Majorität der Kommission verlangte, daß nach dem Wunsche des Kabinets die Kommission aus den geheimen Fonds keine ministerielle Frage machen sollte. Herr Berger, das ein⸗ zige Mitglied der Opposition, welches zu dieser Kommission gehört, begehrte das Gegentheil und bestand darauf, daß die sämmtlichen Minister vor der Kommission nicht nur wegen der Verwendung der geheimen Fonds, sondern auch über die Hauptpunkte ihrer Politik Rede und Antwort geben sollten. Die Majorität gab zwar zu, daß einige Minister, wie der Minister des Innern und der auswärtigen gewissen Journalen gewährte Sub⸗ das Kabinet beschuldigte, besragt werden

m Paris, 11. März. Man versichert mich,

deren man

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möchten; aber sie lehnten jede ausgedehntere Forderung des Herrn Berger ab. Der Widerstand des Herrn Berger kann übri⸗ gens dem Kabinet nicht die geringste Verlegenheit bereiten, weil seine Stimme sogleich mit 8 Stimmen überwunden wird und eine so un⸗ bedeutende Minorität nicht einmal das Recht hat, ihre Ansicht in den Bericht der Kommission aufnehmen zu lassen. Der Bericht kann da⸗ her nicht anders als höchst günstig für das Ministerium lauten und wird die ministerielle Frage ganz beseitigen. Dessenungeachtet wird die Opposition nicht ermangeln, den alten Weg zu verfolgen, um der Diskussion der geheimen Fonds die Bedeutung eines Vertrauens⸗ Votums zur Politik des bestehenden Kabinets zu geben. Man glaubt, daß die Debatten erst heute über acht Tage beginnen werden, weil die Kammer jedenfalls erst das Patentgesetz beenden möchte, und sie ohnehin während dieser Woche eine oder zwei Sitzungen mit der Proposition Combarel zubringen wird, welche die Theilung des Vo⸗ tums zum Gegenstande hat.

Die von mehreren Tagesblättern angegebene Nachricht, daß 250 Zöglinge des polytechnischen Instituts auf 15 Tage konsignirt wurden, weil sie sich auf die Subscriptions⸗Liste zu Gunsten des Ehrendegens für den Contre⸗Admiral Dupetit⸗Thouars eintragen ließen, ist ohne Grund, und gestern konnte man die Zöglinge des polytechnischen Instituts in der ganzen Stadt herumspazieren sehen; einer derselben versicherte mich, daß er nur durch die Journale die Kunde von jener vermeintlichen Strafe erhalten hätte.

Die Ernennung des Contre⸗Admirals Hamelin, welcher gestern Abend aus Toulon hier eintraf, zum Nachfolger des Contre⸗Admirals Dupetit⸗Thonars im oceanischen Meere ist als offiziell zu betrachten, wenngleich einige Journale den Vice⸗Admiral Laplace statt seiner nennen. Man hatte voreilig die Abberufung des Contre⸗Admirals Dupetit⸗ Thouars gemeldet, indem das Kabinet der Tutlerieen nur unter ge⸗ wissen Bedingungen dieselbe dem Kabinet von St. James gewähren wollte, wenn nämlich letzteres seinerseits den Konsul Pritchard abbe⸗ rufen würde. Die betreffenden Negociationen haben diesen Zweck er⸗ reicht, und so fühlt sich das Kabinet der Tuilerieen bewogen, nicht nur den Contre-Admiral Dupetit⸗Thouars, sondern auch den Gouverneur der Marquesas⸗Inseln, Herrn Bruat, auf dessen Rath und unter dessen Mitwirkung der Contre⸗Admiral die Königin Pomareh ihrer Herrschaft verlustig erklärte, abzuberufen. Zum Nachfolger des Herru Bruat wurde der Linienschiffs Capitain Desfossés erwählt, welcher T116“ nach dem Orte seiner neuen Bestimmung abgehen wird.

F Paris, 11. März. In der Deputirten⸗Kammer ist viel von Unregelmäßigkeiten die Rede, die bei der Wahl des Herrn von Laroche⸗Jacquelin zu Ploermel vorgekommen sein sollen und es heißt, daß man sich dieses Umstandes bedienen wolle, um die Wahl für ungültig zu erklären. Die Annullirung der Wahl des Herrn Charles Laffitte soll diesem Feldzugsplane nicht fremd sein und man würde sich auf diesen Fall berufen, um den legitimistischen Deputirten wegen Bestechung nicht zuzulassen. Herr Laffitte wurde in Louviers erwählt, weil er dieser Stadt eine Eisenbahn versprach. Um jedoch seine Wahl zu sichern, mußte er zu Mitteln seine Zuflucht nehmen, die bereits auf allen Punkten Frankreichs angewendet worden sind. Es waren vornehmlich die Prokuratoren und Huissiers der Stadt Louviers, welche Herrn Charies Laffitte den Sieg verschafften. Das Arrondissement besteht aus fünf Kantons, von denen fünf bei der Eisenbahn⸗Verzweigung durchaus nicht interessirt sind, die in der That nur für die Stadt Louviers von wirklichem Nutzen sein würde. Die Wähler jener vier Kantone hatten mithin keinen Grund, Herrn Laffitte ihre Stimmen zu geben; allein sie wur⸗ den dazu bestimmt durch drei oder vier Advokaten und eben so viele Huissiers von Louviers, die sich aufs Land begaben, um, wie es mit dem Kunst-Ausdrucke heißt, die Wahl⸗Materie zu bearbeiten. Die Verbindungen, worin diese ministeriellen Beamten, so wie die Notare, mit den kleinen Grundbesitzern und den Pächtern stehen, setzen sie in den Stand, einen sehr großen Einfluß auf die Wahlen auszuüben; sie sind daher von großem Gewichte bei den Wahlen und verschaffen der von ihnen unterstützten Partei fast immer den Sieg. Es giebt indeß fast keine einzige Wahl, bei der nicht mehr oder weniger erwie⸗ sene Bestechungen stattfänden. Alle Deputirten geben ihren Wählern Versprechungen, die sie theils erfüllen, theils nicht erfüllen; und son— derbarerweise sind die Oppositions⸗Deputirten eben so eifrige Sollizi⸗ tanten bei den Ministern, wie die der Majorität. 8

Es giebt bekanntlich in Paris ein Comité zur Vertheidigung der sogenannten National⸗Arbeit. Dies Comiteé ist nichts weiter, als eine Versammlung von Gewerbtreibenden, die bis zum Ueber⸗ maß nicht nur die Aufrechthaltung, sondern auch noch die Verschär⸗ fung des Prohibitiv⸗Systems verlangt. Die Handels⸗Kammer von Bordeaux hat vor etwa sechs Monaten eine Denkschrift publizirt, worin sie den Zoll⸗Verein zwischen Frankreich und Belgien empfiehlt. Diese Denkschrift, welche ziemlich viel Uebertreibungen enthält, ist nichtsdestoweniger auf gesunde staatswirthschaftliche Theorieen basirt und enthält eine gute Kritik des Schutz⸗Systems. Dieser letztere Punkt hat die Mitglieder des erwähnten Comité's vornämlich in Bewegung gesetzt, und sie haben einen langen Bericht verö ffentlicht, worin sie die veral⸗ tetsten Doktrinen des Merkantil⸗Systems wieder hervorsuchen. Es werden zur Unterstützung der Sache eine kleine Anzahl von speziellen That⸗ sachen vorgebracht, während man sich wohl hütet, eines von den Argumenten zu berühren, die in der Denkschrift der Handels⸗Kammer von Bordeaux gegen das Monopol aufgestellt worden sind. Bliebe

dieser Streit auf Broschüren beschr kt, so hätte er n

mäßiges Interesse; aber er deutet auf eine entschiedene Rückkehr zu dem Schutz⸗System, und selbst die Regierung theilt diese Tendenz. Es soll damit nicht gesagt sein, daß nicht die Regierung eine ganz verschiedene Ansicht hegte; aber sie hat es mit Gegnern zu thun, denen man nicht ungestraft widerspricht. Die Besitzer von Eisen⸗ hütten, Wäldern und Steinkohlen⸗Gruben, sowie die großen Gewerb⸗ treibenden im Allgemeinen, welche in den beiden Kammern sitzen, werden nicht zugeben, daß man die Zölle auf fremde Erzeugnisse her⸗ absetze und noch weniger werden sie eine unserer Gränzen einem Nach⸗ bar öffnen, der eine ziemlich bedeutende Industrie besitzt. Die Mit⸗ glieder des Central⸗Comité's haben daher, zwar nicht logisch, aber politisch Recht, und wenn auch ihre Argumente nichts taugen, so ist dafür ihre Stellung vortrefflich und unter dem Vorwande, die Na⸗ weeeen zu vertheidigen, vertheidigen sie auf Tod und Leben ihre abriken.

Paris, 11. März. Aus Anlaß der Wieder⸗Erwählung des Herrn Berryer zum Deputirten des nördlichen Arrondissements von Marseille war es am 3ten d. daselbst zu einem Auflauf junger Leute gekommen, welche die Stadt durchzogen, Berryer und die Ge⸗ brandmarkten hochleben, dabei aber auch höhnendes und aufregendes Geschrei vernehmen ließen, so daß es leicht zu Unordnungen hätte kommen können. Der Maire von Marseille, Herr Reynaud, hat nun am 6ten eine am folgenden Tage auch von dem Präfekten des Departements Rhone⸗Mündungen, Staatsrath und Offizier der Ehrenlegion, Herrn de la Coste, gutgeheißenes Edikt erlassen, wodurch alle Personen, welche sich auf den öffentlichen Plätzen oder Straßen versammeln, aufgefordert werden, auf die erste Aufforderung des Prä fekten, Unter⸗Präfekten, des Maires oder Adjunkten des Maires, oͤder einer sonstigen Civilbehörde oder eines Polizeibeamten auseinanderzu⸗ gehen. Geschieht dies nicht, so soll die Aufforderung dreimal wiederholt werden, jedesmal von einem Wirbel der Trommel begleitet oder vom Trompetenschalle. Wird dann noch nicht Folge geleistet, so soll die bewaffnete Macht angewendet werden können kraft des Gesetzes vom 3. August 1791. Auch ist überhaupt verboten, in Gruppen die Straßen zu durchziehen, und Gesänge oder Geschrei irgend einer Art ertönen zu lassen. Die Freunde der Ordnung werden ermahnt, nicht durch ihre Gegenwart dergleichen Zusammenrottungen zu vergrößern. . 1 1 1e“*“ Grossbritanien und Irland. vSs Fi London, 9. März. Der Handel Englands mit Brasilien, welcher bisher unter dem 1827 zwischen beiden Ländern abgeschlosse⸗ nen Handels⸗Vertrag eine ziemliche Blüthe erreicht hat, droht mit dem Ablauf desselben im November d. J. eine für England nach⸗ theilige Wendung zu nehmen. Der bestehende Vertrag stipulirt zu Gunsten englischer Fabrikate bei der Einfuhr in Brasilien einen Maxi⸗ mum⸗Zoll von 15 Ct. ad valorem, während England unbeschränkt in der Zollbelastung der brasilianischen Produkte auf Kaffee, Zucker, Baum⸗ wolle, Taback, Häute, Gold ꝛc. einen Zoll von 300 „Ct. ad valorem zu legen befugt ist. Die natürliche Folge davon ist gewesen, daß die Aus⸗ fuhr nach Brasilien bis jetzt immer sehr bedeutend war, die Einfuhr von Brasilien dagegen gar nicht in Betracht kam. Jene betrug darch⸗ schnittlich jährlich 2,500,000 Pfd., diese nicht mehr als 300 bis 400,000 Pfd. Vor einigen Tagen brachte Herr Labou chere, wie wir gemeldet, im Parlamente diesen Gegenstand zur Sprache, und machte auf die Nachtheile aufmerksam, welche aus dem Mangel eines Handels⸗Vertrages mit Brafilien für England erwachsen würden, da nach dem Fehlschlagen der darüber in Rio angeknüpften und in London fortgesetzten Unterhandlungen keine Aussichten auf einen“ neuen Vertrag vorhanden wären. Die versteckte Absicht

des Herrn Labouchere ging indeß auf eine Geltendmachung lieraler Handels⸗Prinzipien, namentlich in der Zucker-Frage, welche bekanntlich das jetzige Ministerium bei der Revision des Tarifs unbe⸗ rührt gelassen hat. Sein Antrag scheiterte deshalb auch an der dem Fortbestehen des Schutz⸗Systems geneigten Majorität des Hauses welche Herr Gladstone von der Unmöglichkeit, den Forderungen jetzt nachzugeben, überzeugte. „Der Hauptgrund sagte er weshalb dies nicht geschieht, ist unsere Abneigung, den Sklavenhandel aufzu⸗ muntern, was nothwendig durch Herabsetzung der Zucker⸗Zölle ge⸗ schehen würde; denn Brasilien, das jetzt schon manche Zucker⸗Pflan⸗ zungen in Kaffee⸗Pflanzungen, deren Arbeit Weiber und Kinder be⸗ sorgen können, umgewandelt hat, würde sogleich ein gesteigertes Be⸗ dürfniß nach Sklaven⸗Arbeit kundgeben und der Sklavenhandel der jetzt bedeutend abgenommen hat, sofort wieder zunehmen. Könnten freilich unsere Kreuzer jede Sklaven⸗Einfuhr verhindern, so wäre eine Aenderung unserer Handels⸗Politik zulässig; da dies aber trotz aller Wachsamkeit nicht der Fall ist, so müssen wir unsere ind rekte Abschreckung vom Sklavenhandel durch Beibehaltung der hohen Zuckerzölle fortsetzen. Was den Kaffee betrifft, so ist bei seinem Anbau Sklaven⸗Arbeitziemlich entbehrlich, und das Kupfererz, welches in England eingeführt wird, kommt aus Minen, die nicht von Sklaven, sondern von freien Leuten bearbeitet werden. Die Zuckerpreise sind übrigens in letzter Zeit nicht so hoch gewesen, daß eine Zollherabsetzung nothwendig wäre. Sie sind freilich nicht so niedrig, als zu der Zeit, wo Sklaven den Zucker unserer Kolonieen bauten; damals war der Zucker wahrhaft wohl⸗ feil, und der jetzige Antrag beabsichtigt, ihn abermals durch Sklaven Arbeit wohlfeil zu machen.“ Der Minister wies nach, daß die Vor⸗ schläge der brasilianischen Kommissäre ganz unannehmbar gewesen

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seien, und behauptete, daß in den Ländern, auf welche Herr Labou⸗

musivischem Musterwerk geschmückt. Nur einen Altar enthalte die ältere Basilika: in der Form eines auf Stufen erhobenen Tisches und geordnet in Mitten des Querschiffes zunächst vor der Tribune.

Dann berichtet der Herr Verfasser, daß nur die mit der Kirche in voll⸗ kommener Gemeinschaft stehenden Gläubigen den Kirchenraum, welcher dem Altar zunächst lag, einnahmen; den übrigen Zugehörigen der Gemeinde dagegen der Theil des Kirchenraumes zunächst der Eingangsthüren ange⸗ Sch Diese Schran⸗ kenlinie sei Narter (die Geißel) genannt worden. Außerdem sei auch die Vorhalle, und das Atrium überhaupt, den Büßenden angewiesen worden. Der Platz zu beiden Seiten des Altars sei zunächst der Ehrenplatz gewesen für den Kaiser und die Kaiserin, für den Senat und jene, welche sonst noch den Obrigkeiten sich anschlossen. Bereits gegen Ende des VI. Jahrhunderts (577) sei durch Pelagius I. in der Basilika dem heiligen Petrus eine mar⸗ morne Kanzel (Ambo) aufgestellt worden, in zwei Absätzen geordnet, der obere die eigentliche Kanzel zum Verlesen der Evangelien, der untere, eine Erhöhung, durch Stufen hervorgebracht, zum Verlesen der Epistel. Durch die Diakonen seien auch die Homilien großer Bischöfe und Väter verlesen worden. In dieser Anordnung eines Ambo sieht der Herr Ver⸗ fasser zugleich den Beginn des Gebrauches anstatt von der Cathedra aus der Tiefe der Tribune, nunmehr von dem Ambo zu predigen, dieser Ge⸗ brauch dürfte dann bei Basiliken größeren Maßstabes, zumal solchen, welche ein Querschiff hatten, auch durch die Oertlichkeit nahe gelegt worden sein denn bei derartigen Gebänden konnte die Rednerstimme aus der Tiefe der Tribune von der gesammten Gemeinde füglich nicht mehr vernommen werden. Auch die Anordnung von zwei Ambonen sei einheimisch ge⸗ worden.

„Eine zweite Periode in der Darstellung und Entwickelung der römischen Basiliken rechnet der Herr Verfasser von der zweiten Hälfte des 8ten bis zum Ende des 14ten Jahrhunderts, von den Zeiten Karl's des Großen bis zu denen Bonifacius VIII. Nur zwei bedentende Elemente werden in der

Dauer dieses Zeitraums in der Entwickelung des kirchlichen Baues bemerk⸗ bar: der Chor des älteren Mittelalters und der Glockenthurm oder die bei⸗ den Glockenthürme.

Die älteste Erscheinung des Chores zeigt einen Raum im Mittelschiff zunächst vor dem Altar durch niedrige Schranken umschlossen. Dieser Raum wird eingenommen durch die Vorleser und Sänger (Lectores und Cantores), zugleich stehen hier zwei Ambonen von eigenthümlicher Bildung. Der Ambo zum Verlesen der Epistel ist mit einem Buchpulte versehen, welches gegen den Altar gerichtet ist; der andere mit Kathederbrüstungen, welche rechts und links nach der Breite der Schiffe gewendet sind. Andere Schranken zu bei⸗ den Seiten des Altars als Fortsetzung der vorderen bis gegen die Tribune sich hinziehend, umschließen den Raum, welcher Presbyterium genannt wird (ursprünglich gleichbedeutend mit Tribune). Diese vollständige Abschließung des Klerus von der übrigen Gemeinde entspreche vollständig der um jene Zeit im Bewußtsein vollendeten Aufnahme aller Gemeinde⸗Aemter beim Gottesdienst in den Begriff der Geistlichkeit, gegenüber dem der Gemeinde.

„Der Bau von Glockenthürmen trete ungefähr gegen den Anfang der zweiten Periode in den Basiliken⸗Typus ein, mit den Thürmen, welche der Eingangs⸗Halle des Atriums der St. Peters⸗Kirche vorgebaut wurden. Es bleibe eine bemerkenswerthe Eigenthümilichkeit des Basiliken⸗Typus und des italienischerischen Kirchenbaues überhaupt, meist mit einem einzelnen Thurm sich genügen zu lassen und denselben ohne organische Verbindung mit dem Kirchengebäude nur Frgendwe in dessen Nähe aufzuführen.

Im Innern der Basilika trete mit dieser zweiten Periode eine Ver⸗ mehrung der Altäre ein, auch komme in Brauch, über dem Altar mit einer im Verlauf der Zeiten ansteigenden Pracht einen Baldachinbau von Mar⸗ mor zu errichten. Endlich werde jetzt üblich, die Fenster in den Basili⸗ ken zu vermindern, dieselben sparsamer und in geringerer Größe an⸗ zubringen oder einen Theil der zahlreichen Lichtöffnungen älterer Bau⸗ ten zu vermauern. 8 Eijne dritte Periode im römischen Basilikenbau sieht der Verfasser mit dem

Ende des 14ten Jahrhunderts sich entfalten. Nachdem der römische Kirchenbau in den letztvorhergegangenen zwei Jahrhunderten gänzlich geruht hatte, erscheint in jenen Zeitenwiederum eine Basilika um 1370 in St. Maria sopra Minerva doch, gegen die früheren Bauten verglichen, in einer gänzlich veränderten Auffas⸗ sung im Prinzipe der Construction, wie im Detail der Form, denn hier wird der Basiliken⸗Typus, in Stelle der früherhin vorherrschenden Balken⸗ decke, mit einem vollständigen Gewölbe⸗Svstem überspannt, und zwar in der einfachsten Auffassung des germanischen Prinzips der Construction und der Form. Hundert Jahre später, um 1480, erscheint sodann in der Kirche St. Agostino der Bastliken⸗Typus im Style der italienischen Wiederherstellung; ebenfalls als ein Gewölbebau von einer ungleich verständigeren Auffassung im Prinzipe der Construction und der Form, als bei der größeren Mehr⸗ zahl der nachfolgenden Kirchen desselben Kunst⸗Prinzips, in denen der Ba⸗ siliken⸗Typus in Rom und in der ganzen übrigen Welt bis in die neuesten Zeiten hin sich fortbewegt.

Gleichzeitig macht der Verfasser darauf aufmerksam, wie mit den ge⸗ nannten beiden Kirchen einzelne Elemente jener Auffassung sich offen⸗ baren, welche dem Kirchenbau des Mittelalters außerhalb Rom zu Theil geworden war, als da sind: der Chorbau in der Form einer Chorkapelle mit dem von ihr umschlossenen von ihr aufgenommenen Altar; zahlreiche Kapellen neben den Seitenschiffen; die Kanzel, einem Pfeiler des Mittelschiffes angefügt. Umgestaltungen der Form des Ganzen, und we⸗ sentliche Theile, in denen die alte Basilika fast aufgegeben sei. Schließlich wird der Entwickelung der Mosaikbilder in den römischer Basiliken noch Er⸗ wähnung gethan, die in großartiger und lebendiger Ausbildung sich fortbe⸗ wege, von den ältesten Tppen des 5ten Jahrhunderts bis zu den Meistern und der Auffassung der bildenden Kunst in Italien im 13ten und 14ten Jahrhundert. (Die letzten dieser römischen Mosaikbilder von Roselli), Gaddo Gaddi und Pietro Cavallini. (Schluß folgt.)

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