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ewesen. Die Trümmer der, noch wenige nebermatzes, wor, san hamggschen großen Aümes sohen im De⸗ Monate 7⸗. Preußen zurück. Aber noch war die Hauptstadt, es ember 1e.13, hungen des Landes vom Feinde besetzt. Frankreich, noch — 5 waltig, rüstete sich mit seinen Bundesgenossen zum neuen immer allgewaltig, Schon zogen zahlreiche Heerhaufen zur Unter⸗
blutigen den heran. Das kleine Preußen stand allein in stützung der Mehenden Wogen⸗Andrange Preis gege⸗ efer Völker⸗Brandung, zuerst dem Wogen⸗An ge P. 8 8 eg 978 ud doch richtete es sich zuerst auf zur Rache! Am 3. Februar n schien die Verordnung zur Bildung der freiwilligen Jäger⸗ 538 Verstärkung des Heeres, ohne jedoch das Ziel des zu bbezeichnen. Manche wähnten daher, diese Bewaffnung zFans sich auch gegen Osten wenden, nicht um der Freiheit Morgen⸗ roth zu begrüßen, sondern um noch fester die Ketten schmieden zu helfen, in die der Eroberer uns, schon geschlagen. Da machte Friedrich Wilhelm III. heute vor 31 Jahren die Zweifler verstummen; denn am 17. März 1813 verkündete er, durch den Aufruf an sein Volk, die Wiedergeburt des, durch ein unseliges Verhängniß von seiner glorreichen Höhe tief herabgesunkenen Vater⸗ andes. Auf Gott vertrauend, der zum Uebermuthe spricht: bis hbieher und nicht weiter, hier sollen sich legen deine stolzen Wellen, vußte er, daß sein treues Volk ein Fels sei, auf den die Wogen übermächtiger Feindes⸗Schaaren vergebens anstürmen würden, und er weihte sich kühn mit ihm dem Siege oder dem Tode. Er wollte, das Vaterland sollte 8 „frei die freien Söhne tragen, 2 „oder frei sie betten unterm Sand!“
Hier verlas der Redner den Aufruf des Königs an sein Volk und fuhr dann nach einer Pause fort:
„Am 17. März 1813 erschien ferner die Verordnung zur Er⸗ richtung der Landwehr, dies Königliche Wort, welches Wunder wirkte, indem es binnen wenigen Monaten das preußische Heer mit 150,000 Kriegern verstärkte, welche das durch den Frieden von Tilsit auf 4 Millionen Einwohner beschränkte, durch 7 Jahre lange Plagen der französischen Bedrückungen fast verarmte Preußen völlig gerüstet ins Feld stellte. Diese Volksbewaffnung, die der König uns durch das Gesetz vom 3. September 1814 für immer erhalten hat, war die Wiederbelebung jenes zu lange vergessenen, echt deutschen Gefühls, daß in großen Gefahren des Vaterlandes jeder freie Mann in den Thoren seiner Stadt als Leiche liegen müsse, ehe ein Feind eingehen dürfe. Sie ist das schönste Denkmal jener großen Zeit und zugleich eine Bürgschaft für die Erhaltung der Segnungen des Friedens, welchen sie uns mit erkämpft hat, von allen Völkern uns beneidet, doch keinem erreichbar, da ihnen das Fundament fehlt, welches wir diesen Säulen, auf denen der feste Bau der Sicherheit und Wehr⸗ haftigkeit Preußens ruht, auf den blutigen Feldern des Sieges gelegt haben, deren Namen jene Schilder und die Blätter der Weltgeschichte tragen. Aber sie ist auch eine Bürgschaft, daß bei uns nur Kriege möglich sind zur Wahrung der heiligsten Güter des Lebens, nur Kriege, zu denen die Landwehr in den Kampf gerufen werden kann: mit Gott für König und Vaterland!“
Zum Schlusse las der Redner die Verordnung zur Errichtung der Landwehr vor.
Den ersten Festspruch auf das Wohl Sr. Majestät des Königs und des Königlichen Hauses brachte der Vorsitzende, Herr Oberst von
Webern; den zweiten auf das stehende Heer und die Landwehr, Se. Excellenz der General der Kavallerie, von Borstell; den dritten: den Frauen, Herr Professor Wach, einer der Festordner; den vierten: den Ehrengästen, Herr Stadtrath Keibel, einer der Festordner; den fünf⸗ 82.35 n. Andenken der Gebliehenen und Verstorbenen, Sr. Excellenz er eheime Staats⸗ und Finanz⸗Minister von Bodelschwingh; den sechsten; dem Andenken des Fürsten Blücher, Se. Durchlaucht der General Fürst Radziwill.
Stralsund, 14. März. Die große Kiefernraupe (Ph. Bomb. Pini) wurde in dem verflossenen Herbste auf dem Darß in nicht un⸗ bedeutender Menge überall verbreitet vorgefunden, deshalb deren Ein⸗ sammlung im Winterlager angeordnet und mit günstigem Erfolge zur Ausführung gebracht. Bei den bisherigen Nachforschungen sind in den Königlichen und akademischen Forsten in Pommern und auf Rügen nur sehr wenige Exemplare dieser schädlichen Raupe aufgefunden worden, doch könnte solche in den Privatwaldungen sich eingefunden haben. Die hiesige Königliche Regierung fordert daher in dem hentigen Amts⸗ blatte alle Privat⸗ und Kommunal⸗Forstbesitzer dringend auf, in ihren Nadelwaldungen nach dem Abgange des tiefen Schnees die ersorderlichen genauen Nachsuchungen nach der gedachten großen Kie⸗ fernraupe anstellen, und deren Einsammlung und Vertilgung im Win⸗ terlager bewirken zu lassen.
Koblenz, 12. März. (Elb. Z.) Die Communication zwischen den beiden Rheinufern ist seit der Zerstörung der Schiffbrücke in Folge des gestern gemeldeten Vorfalles während der fortwährend wüthenden Stürme im Stocken, und wurde gestern Nachmittags alles Ueberfahren mittelst Nachen gänzlich untersagt, weil die Wogen durch den wahrhaft Grausen erregenden Orkan zu sehr aufgeregt waren. So hätten denn über 5 bis 600 Menschen, die am Morgen Geschäfte halber vom rechten Rheinufer herübergesetzt waren und nun trostlos am Ufer hin und her rannten, nicht gewußt, wo sie bleiben sollten, wenn nicht ein Dampfboot der düsseldorfer Gesellschaft auf Ansuchen des Brückenmeisters, sich entschlossen hätte, der Verlegenheit abzuhel⸗ fen, und die Leute von hier an das rechte Ufer zu bringen.
8 Deutsche Zundesstaaten.
* Dresden, 13. März. Der hiesige Advokat Eisenstuck, Landtags⸗Deputirter und beim letzten Landtage Vice⸗Präsident der zweiten Kammer, wird, dem Vernehmen nach, in der Eigenschaft eines Abgeordneten des hiesigen Advokatenstandes zu Mainz der Versamm⸗ lung deutscher Rechtsgelehrten beiwohnen.
Abermals ist hier ein Verein entstanden, von welchem man kräf⸗ tige Beförderung des Gemeinsinnes erwartet, nämlich ein Turn⸗ Verein, welcher für möglichste Verbreitung des Turnens unter allen Ständen wirksam werden will. Daß die Statuten desselben die höhere Genehmigung finden werden, scheint Niemand zu bezwei⸗ feln. Die hiesigen Vaterlands⸗Blätter wollen es als ein gutes Zeichen des diesem Vereine innewohnenden Geistes betrachtet wissen, daß der Antrag eines Mitgliedes, in die Statuten eine Verwahrung niederzu⸗ legen, daß man sich in politische Demonstrationen nicht einlassen wolle, gegen eine Stimme abgelehnt worden ist.
Württemberg. Stuttgart, 12. März. (S. M.) Se. Majestät der König hat viel und ruhig geschlafen. Die Besserung schreitet gleichförmig fort. Nächstes Bülletin übermorgen.
(A. Z.) Am ö6ten d., an welchem Se. Königl. Hoheit der Kron⸗ prinz, entfernt vom Vaterlande, aber begleitet von den Segenswün⸗ schen seiner näheren und entfernteren Angehörigen, das 21ste Lebens⸗ jahr vollendet hat, ist derselbe von seinem Königlichen Vater zum Obersten ernannt worden. 1
Sachsen⸗Altenburg. ℳ% Altenburg, 15. März. Heute langten die sterblichen Ueberreste der Prinzen Ludwig und Johann, Söhne des Prinzen Eduard von Sachsen⸗Altenburg, aus München, wo sie vor kurzem zur allgemeinsten Theilnahme am Scharlach⸗Fieber gestorben waren, hier an und wurden in der neuerbauten Fürstengruft feierlich beigesetzt. Dieselbe liegt am westlichen Ende des städtischen Gottesackers. Die irdische Hülle der vor mehreren Jahren verstor⸗ benen Prinzeß Louise, so wie die des letztverstorbenen regierenden Herzogs Friedrich hatten daselbst schon vor einigen Tagen in stiller Feierlichkeit ihre Aufnahme erhalten, nachdem sie sich einstweilen in dem Gewölbe der Schloß⸗Kirche befunden hatten; denn es war der ausdrückliche Wunsch des hochseligen Herzogs gewesen, „in der Mitte seiner Bürger zu ruhen:“ — ein Wunsch, der das ganze edle Ge— müth dieses menschenfreundlichen Herrn bezeichnet.
Freie Städte. Frankfurt a. M., 13. März. (Fr. J.) Die Maßregeln, welche die Königl. bayerische Regierung gegen den evangelischen Verein der Gustav⸗Adolph⸗Stiftung ergriffen hat, haben in hiesiger Stadt einen um so tieferen und schmerzlicheren Eindruck gemacht, als gerade von dem hiesigen Hauptvereine, und zwar ehe das Verbot publizirt worden, an zwei bedrängte protestantische Ge⸗ meinden in Bayern, nämlich an die in Passau und an die in Unter⸗ altenbernheim in Mittelfranken, Unterstützungen verwilligt und abge⸗ sandt worden waren. Diese Gelder sind an beiden Orten sofort auf Verfügung der Regierungs⸗Behörden mit Beschlag belegt und hernach hierher zurückgesandt worden, mit der Verwarnung, künftighin solche Sendungen nach Bayern zu unterlassen, widrigenfalls die eingesen⸗ deten Summen nicht zurückgegeben, sondern zu öffentlichen oder Stif⸗ tungszwecken verwendet werden würden.
Hamburg, 12. März. (Brem. Z.) Seit dem Feuer hat der Senat der Bürgerschaft das schätzenswerthe Zugeständniß gemacht, daß die von ihm an dieselbe zu bringenden Anträge, nachdem sie die bürgerlichen Kollegien passirt, einige (gewöhnlich zwei) Tage vorher durch den Druck dem Publikum ausführlich mitgetheilt werden, so daß sie gegen eine kleine Vergütung zum Besten der abgebrannten Kirchen Jedem zugänglich sind. Es ist dies ein nicht unwesentlicher Fortschritt, da, wenn der Zwischenraum zwischen der Bekanntmachung der Anträge und der Versammlung der Bürgerschaft auch noch so unbedeutend ist, Jeder doch Zeit gewinnt, das zu prüfen, worüber er in der Bürger⸗ schaft stimmen soll, während früher die umfassendsten und wichtigsten Vorschläge ihm erst in der Bürgerschaft selbst zur sofortigen Abstim⸗ mung vorgelegt wurden.
Frankreich. Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 11. März. Die Kammer trat heute in ihren langen Berathungen über das Patent⸗ gesetz wieder einige Schritte vorwärts. Sie war bekanntlich bis zu demjenigen Theil des Gesetz⸗Entwurfes gelangt, der die Abfassung der Steuerrollen betrifft, und hatte in ihrer letzten Sitzung die Be⸗ theiligung der Munizipalgewalt, bei den von den Agenten des Fiskus vorzunehmenden Schätzungen geordnet. Heute wurde ebenso die Mitwirkung des Unterpräfekten festgestellt. Es sollen darnach der Maire und der Unterpräfekt befugt sein, ihre Bemerkungen unter der Steuerrolle zu verzeichnen. Nun fragte es sich aber, wer bei streiti⸗ gen Ansichten zwischen dem Controlleur einerseits, oder dem Maire und Unterpräfekten andererseits entscheiden solle, ob der Prä⸗ fekt oder der Direktor der Steuern. Nach früheren Rechts⸗ Bestimmungen würde in einem solchen Falle dem Präfek⸗ ten die Entscheidung zugekommen sein, aber nach einer im Jahre 1841 vorgenommenen Aenderung hätte der Direktor der Steuern zu entscheiden. Im vorliegenden Falle hatten indeß das
Ministerium und die Kommission ein neues System angenommen, wonach der Präfekt und der Direktor der Steuern gemeinschaftlich die Entscheidung abzugeben und, wenn sie nicht übereinstimmen, das Endurtheil dem Minister anheimstellen sollen. Die Opposition nahm zwar diesmal Partei für die Präfekten und wollte deren unumschränk⸗ tes Recht nicht schmälern lassen; die Frage wurde jedoch nach eini⸗ gen lebhaften Debatten im Sinne des Ministeriums entschieden. Da⸗ gegen trug in einer anderen Beziehung die Opposttion, wenn auch nur mit schwacher Majorität, den Sieg davon. Es werden nämlich jetzt die Functionen, welche in den Departements in Steuer⸗ sachen die Maires zu versehen haben, in Bezug auf die Stadt Paris vom Seine⸗Präfekten ausgeübt. Demnach würde auch diesem, un
nicht den Maires von Paris, nach den Bestimmungen des neuen
Gesetzes, die Wahl der Repräsentanten der Munizipalität, welche die Agenten des Fiskus bei der Schätzung unterstützen sollen, zugekommen sein. Herr Ganneron schlug aber einen Zusatz⸗Artikel vor, wo⸗ nach im vorliegenden Falle die Maires der Hauptstadt an die Stell
des Präfekten treten sollen. Die Minister der Finanzen und des Innern sprachen sich zwar entschieden gegen diesen Vorschlag aus, indem sie auf den ernsten Uebelstand aufmerksam machten, den es verursachen könne, wenn man ohne eigentlichen Nutzen solchergestalt eine der Grundlagen abändere, auf denen die Munizipal⸗Organisation 8 der Stadt Paris beruhe; aber die Abstimmung siel zu Gunsten des Oppo⸗ sitionsvorschlages aus, der namentlich auch von Herrn O. Barrot eifrig vertheidigt wurde. Den Schluß der Sitzung machte eine Diskussion über die beiden neulich vom Minister der öffentlichen Arbeiten vorge legten Gesetz⸗-Entwürfe. Es handelte sich darum, ob dieselben, der eine die Eisenbahnen von Paris nach der belgischen Gränze, und di
von Orleans nach Vierzon, der andere von Montpellier nach Nismes betreffend, zwei verschiedenen Kommissionen, oder nur einer einzigen
überwiesen werden sollten. Der Minister sprach für das Letztere, die Kammer aber entschied sich auf den Antrag des Herrn von La⸗
farelle für die erstere Alternative.
Paris, 12. März. . mission über die geheimen Fonds, wie erwähnt, an den Minister der
auswärtigen Angelegenheiten gerichtete Frage hinsichtlich der Angele-
genheit von Otaheiti, lautete dahin, ob das Ministerium von dem englischen Kabinet die Abberufung des Missionairs Pritchard, engli⸗
schen Konsuls zu Otaheiti, verlangt und welche Antwort es erhalten habe. Herr Guizot erwiederte darauf, er glaube, über den ersten
Punkt dieser Frage sich nicht erklären zu dürfen, doch hege er volles Vertrauen zu der Loyalität des englischen Kabinets und glaube,
daß der Konsul Pritchard von seiner Regierung werde desavouirt und
zurückberufen werden.
Das Schreiben, welches der Kultus⸗Minister an den Erzbischof
von Paris und an seine vier Suffragane erlassen hat, um die Denk⸗ schrift zu tadeln, welche sie an den König gegen die Universität ge⸗
richtet, soll nur erst auf dringendes Anfordern des Unterrichts⸗-Mini⸗
sters Herrn Villemain ausgefertigt worden sein, welcher angeblich das Portefeuille des öffentlichen Unterrichts niederlegen zu wollen erklärte, falls jener Schritt der Geistlichkeit nicht gerügt würde. Der Con⸗ stitutionnel billigt das ministerielle Schreiben an den Erzbischof, indem er sagt, er erkenne gern an, daß das Ministerium diesmal, wenn auch spät, seine Pflicht gethan habe.
Dem Sud de Marseille zufolge, ist in dieser Stadt ein Le⸗ gitimist wegen aufrührerischer Aeußerungen gegen den König verhaf⸗ tit worden, eine Maßregel, die nicht ohne Widerstand von Seiten der Volksmenge stattgefunden haben soll.
Es heißt, der erste Theil von Memoiren der Königin Christine von Spanien befinde sich in diesem Augenblicke unter der Presse.
I Paris, 12. März. Für die heutige Sitzung der Depu⸗ tirten⸗-Kammer war die Fortsetzung der Diskussion des Patentgesetzes an der Tagesordnung. Man kam damit bis zu Artikel 24, der eben, als ich die Kammer verließ, angenommen worden war. In den Büreaus wurden heute die Kommissionen für Prüfung der beiden Gesetz⸗Entwürfe, betreffend die Verpachtung der Ausbeutung der Eisenbahnen von Paris nach der belgischen Gränze mit der Zweig⸗ bahn nach dem Littorale der Manche, und von Orleaus nach Vierzon, und die Eisenbahn von Montpellier nach Nimes ernannt. Die Fragen der zu wählenden Linie, der Dauer des Pachtes (28 Jahre für die Nord⸗Eisenbahn, 35 für die von Orleans nach Vierzon, 10 Jahre Genuß der Bahn von Montpellier nach Nimes), die Frist von zwei Monaten, innerhalb der die Gesellschaften die im Entwurfe aufge⸗ stellten Bedingungen annehmen sollen, waren Gegenstand der Erör⸗ terung in mehreren Büreaus. Ueber den Entwurf, die Bahn von Montpellier nach Nimes betreffend, wurden nur einige wenige Be⸗ merkungen gemacht. Die dafür ernannten Commissaire sind alle dem Entwurfe günstig; es sind die Herren Delongrais, Graf Daru, Glais Bizoin, Luneau, Lebobe, Pares, Lafarelle, Laurans (de la Drome) und Chabaud Latour. Die Diskussion über die Nord⸗ bahn war lang. Die ernannten Kommissare sind Baron Duprat, günstig dem Entwurf und dem System der Gesellschaften; Herr Lasnyer eben so; Herr Pouillet, der sich für Erbauung und Ausbeutung der Bahn durch den Staat aussprach; Herr Muret de Bord, der nur zum Theil für den Gesetz⸗Entwurf ist, er will die Erbauung durch den Staat, die Ausbeutung durch Gesellschaften; Herr Vejux, günstig dem Entwurfe und den Gesell⸗ schaften; Baron de Varennes günstig dem Entwurf; Herr Delebecque
Bei einer Auffassung der Basilika vom Standpunkte der spekulativen Philosophie aus, kann der Verfasser sich nicht einverstanden erklären mit den Hegelschen Ansichten und Formeln über den Geist und die Ent⸗ wickelungs⸗Momente, sowohl jener, welche die Baukunst im Allgemeinen und die Kirchen ⸗ Baukunst insbesondere angehen, als auch jener, welche das Prinzip des Fortschreitens und einer fernerweitigen freien und zeitgemäßen Entfaltung dieser Kunst zum Vorwurf haben. Der Verfasser ist bemüht, die Haltlosigkeit dieser Ansichten nachzuweisen. Indem Uüben vmdse Fragen sich stellt: was ist das Prinzip des Seienden (des eigent⸗ 88 1 esens, des Typus) am Kirchenbau? Was das Prinzip des Werdens dig lunmitelbare Ausdruch des Prinzips des Fortschreitens) in der Ent⸗
8 8 P Spricht er das Ziel seiner Bestrebung für diesen Fall breitet sich üeftgigesundene Wirkliche, dem Wissen nahe zu bringen. — Er ver⸗ tunst mebefonvercend, n geistreich über das Wesen der Künste und der Bau⸗
tur gegebenen . Kunst sei nicht sowohl Nachahmung der in der Na⸗ vildung jener schvfn schteit, als vielmehr eine freie Nachschöpfung: eine Nach⸗ rbild der Vacgeiftrsschen Kunst, welche in der Natur sich offenbart hat. Das
Seiende scch bildet 8. 8 Verhäͤltnisse (Proportionen), nach denen alles
m uns hengedeehes Pewert ser ein Mikrokosmus, eine Welt, Harmonie Per Gen. ll. Die Baukunst sei die einzige Kunst, rin chöpfung und jene des Geistes dauernd zur An⸗
8 ng b bin Riefsßen und üund deshalb müßten d i ü enn auch die Werke der Baukun Obwohl in der Eehmeingen Gefühle der Menschheit in Anspruch 8ä und für sich nichts Sicht egeben, sei das Wesen der Baukunst doch an
bare
Der Herr Verfass sier schle das Gesetz des eßt seine Bet 5 liger sei, als in den bildenden zensen, n zh eaan cer en be 2 m
Kirchenbau mehr Ehrfurcht fordere, als in irgend einem anderen Zweige der Baukunst.
Das Gesetz des For schreitens im Typus der christlichen Kirchenbau⸗ kunst, gegenüber den ältesten römisch⸗christlichen Basiliken, erkennt der Verfasser zunächst in der Nutzanwendung des Gewölbebaues im Kirchenbau, dann im idealen Bestreben nach schlanken Höhen⸗Proportionen bei den lirchlichen Räumen, im Gegensatz, namentlich zu den gedrückteren Naum⸗ Formen der Gebäude des Alterthums, in dem Bestreben endlich, größere Flächen für geschichtliche Malerei zu gewinnen, als regelrechter Säulenbau diese darbietet. — Die vollkommenste Lösung für alle diese Fälle ge⸗ währe der germanische Baustyl. — Die Natur und die Gränzen des Fortschreitens der kirchlichen Baukunst, seien im Wesen der Religion und des Gottesdienstes zu suchen, für welche gebaut wird. Das Wesen des Christenthumes sei Herrschaft des Geistes über die Natur: zur Verklä⸗ rung der Natur in Geist, der Nothwendigkeit in Freiheit. Auch die Kirchen für das evangelische Bekenntniß seien nicht auszuschließen von dem möglichen Fortschreiten der kirchlichen Kunst in dem angedeuteten Sinn.
Der letzte Abschnitt des Werkes behandelt die Bedingungen der Herstellung evangelischer Basiliken, die A uffassung der Basiliken⸗ form für Kirchen des evangelischen Kultus.
Der Herr Verfasser nennt drei Gesichtspunkte, aus denen diese Her⸗ stellung könnte versucht werden: den rein konstruktiven, bei welchem die allgemeinen Bedingungen des Hörens und Sehens für die Gemeinde, als einer gegebenen Menschenmenge, verbunden mit den Forderungen einer schönen und wirkungsvollen Form des Gebäudes, voranstehen, den rein lithurgischen, welcher vorzugsweise der Betrachtung der Theile des eeeah. sich zuwendet, und den geschichtlichen Gesichtspunkt, dem es Aufgabe sei, die überliefene Form, den gesammten Kirchenstyl und die überlieferte Weise des Gottesdienstes insoweit zu berücksichtigen, als sie
mit der Construction und den lithurgischen Elementen der Gegenwart in
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Einklang zu bringen sind. Nur diesem letzten Gesichtspunkte ist die Be⸗ trachtung des Herrn Verfassers zugewendet. 8
Fus die Feügeuaeef der bücpurgifchen, Bedingungen ürs der Herr Verfasser sich an jene Form des Gottesdienstes, welche, im Peen und Ganzen gedacht, im Zeitalter der Kirchenverbesserung festgestellt “ und neuerdings auf dieser Grundlage herzustellen versucht wurde. Hier treten zwei Grund⸗Bedingungen ihm entgegen, eine persönliche und eine gegenständliche. Die erste, die Gesammtgemeinde: zwiefach geordnet in die Theile des Hirten⸗ und Lehrstandes und des christlichen Volkes. Die gegen⸗ ständliche Grundbedingung theile die Feier in die Verkündigung des gött⸗ lichen Wortes (Verlesung und Predigt) und in die Feier des Abendmahles; beide seien vermittelt durch das feierliche Kirchengebet oder der Kirche Für⸗ lsc SnneS der architektonischen Auffassung spricht der Herr Verfasser zunächst über die Unzulässigkeit einer Mehrheit der Altäre in evangelischen Kirchen, namentlich in Rücksicht des in unseren Tagen vor⸗ geschlagenen sogenannten Evangelien⸗Altares; er fordert als Ffem des Altars die auf Stufen emporgehobene Tischform ohne Baldachin. Als Ort für den Altar wird die Mitte des Querschiffes angenommen, und insofern der Herr Verfasser das Querschiff insonderheit für die Feier des Abend⸗ mahles und seine Vorbereitungen, für die Trauungen, auch als Raum für die Taufe und für die Katechumenen beiderlei Geschlechtes bestimmt denkt, wie endlich nach der besonderen Natur dieser Feiern im Gegensatz zum e nennt der Herr Verfasser das Quer⸗ schiff die Altar⸗Kirche und das Langhaus oder den Raum für den Predigtdienst die Predigtkirche. Nach dem Vorgange der alten Basiliken soll der Boden der Altarkirche um eine oder mehrere Stufen über den Boden der Predigtkirche emporgehohen werden. — Die Kanzel oder Kanzel und Lesepult sollen nicht als außerarchitektonische Anordnungen (als Möbeln) sich darstellen, vielmehr als Theile des kirchlichen Baues, auf⸗
Die in der gestrigen Sitzung der Kom⸗-
gegen den Entwurf; Herr Charles für den Entwurf, wenn die Bahn über Chartres gezogen werde; endlich Herr Saunac für den Entwurf. Der Antrag der Herren Lacrosse, Leyraud und Gustave de Beaumont wurde dann besprochen. Die Minister selbst verlangten, daß der An⸗ trag gelesen und diskutirt werde. Die Verlesung des Antrags wurde mit starker Majorität beschlossen. Die Kommission zur Prüfung des Gesetz⸗Entwurfs, betreffend die Verbesserung der Häfen von Marseille, Bordeaux und Havre hat heute Herrn Tupinier zu ihrem Präsiden⸗ ten, und Herrn Marquis de Malleville zu ihrem Seeretair ernannt.
&½ Paris, 12. März. Die französischen Renten⸗Inhaber sind mit Angst und Schrecken erfüllt. Der bevorstehende Umsatz der öprozentigen belgischen und der 3 prozentigen englischen Rente wird von ihnen für ein sehr schlimmes Vorzeichen für ihre eigenen Inter⸗ essen angesehen. Was läßt sich in der That der Nutorität solcher Beispiele entgegensetzen, wenn der Plan der Konversion der franzö⸗ sischen Rente jetzt wieder ernstlich zur Sprache gebracht wird? Die Behauptung, daß der Vertrag, kraft dessen die französische Staats⸗ Schuld konstituirt ist, die Befugniß der Heimzahlung zum Nennwerth ausschließe, hat sich schon bei früheren Gelegenheiten nicht stichhaltig bewiesen, und die Billigkeits⸗Rücksicht, daß eine große Anzahl der jetzigen Besitzer von Renten dieselben mit einem höheren Preise, als mit dem Nennwerthe bezahlt haben, ist in Frankreich eben so wenig, wie in jedem anderen Lande, ein Staatsgrund. Gleichwohl halten wir es für sehr unwahrscheinlich, daß der Umsatz der französischen öprozentigen Rente zu Stande komme, so lange die gegenwär⸗ tigen politischen Verhältnisse Frankreichs im Allgemeinen die⸗ selben bleiben. Weder die Regierung, noch die Mehrheit der Kammer wünscht eine Maßregel jener Art, welche man ohne große Mühe mittelbar zu vereiteln wissen wird, da man sie nicht füglich geradezu abweisen kann und darf. Ein Antrag auf Konversion der Rente wird eben so wenig das Votum der Kammer, als die offene Stimme der Regierung gegen sich haben, sondern an parlamentarischen Formen und Weitläufigkeiten, oder auch vielleicht an plötzlich auf⸗ tauchenden Schwierigkeiten der Ausführung scheitern. Darum halten wir es denn auch für eine baare Verschwendung des Styls und der Beredtsamkeit, wenn das Journal des Débats sich in spitzsin⸗ digen Redensarten abquält, um die Unrechtmäßigkeit und die Unaus⸗ sührbarkeit des Umsatzes der französischen Rente zu beweisen. Das Zweckmäßigste, was zur Bekämpfung des neuen Entwurfes der Kon⸗ version geschehen kann, ist nicht eine laute Protestation, die nur dazu dient, die Grundlosigkeit des Widerstandes aufzudecken, sondern die stillschweigende Anwendung der Kraft der Trägheit, mit deren Hülfe im heutigen Frankreich so manche große Dinge ausgeführt oder viel⸗ mehr verhindert werden.
Gestern Abend waren 160 ehemalige Zöglinge der polytechnischen Schule zur Feier des 50sten Jahrestages dieser Anstalt bei einem Bankett versammelt. Unter den Anwesenden war eine große Anzahl von Männern, welche in den verschiedensten Zweigen des Wissens und der öffentlichen Thätigkeit die ausgezeichnetsten Namen haben.
Die Zahl der in Paris liegenden Truppen wird von einem der heutigen Blätter auf 14 Regimenter angegeben, außer 4500 Mann Veteranen, Stadtsergeanten, Munizipal⸗Gardisten u. s. w. In der unmittelbaren Nachbarschaft von Paris, bis auf 10 Stunden in der Runde, stehen weitere 17 Regimenter, welche mit den in der Stadt selbst kasernirten Truppen einen Bestand von 75⸗ bis 80,000 Mann
Grossbritanien und Irland. .
Oberhaus. Sitzung vom 11. März. Eine kurze De⸗ batte veranlaßte heute Lord Radnor, welcher eine Petition einer Grafschafts⸗Versammlung in Sommersett zu Gunsten freien Handels dem Hause vorlegte; man bestritt namentlich die Behauptung des Lords, daß diese Petition als ein Kriterium der öffentlichen Meinung in der genannten Grafschaft gelten könne. Die Debatte bietet, bis auf die Erklärung des Herzogs von Wellington gegen jede Mo dification der Getreidegesetze, nichts von Interesse. „Was die Korn⸗ gesetze anbetrifft,“ sagte der Herzog, „so habe ich niemals meine Ansicht über diese Frage geänbert, und ich empfehle Ew. Herrlich⸗ keiten angelegentlichst, das gegenwärtige Gesetz beizubehalten.“
Ein Antrag Lord Brougham's, das Comité zu bilden, welches die Bill des Lords über die Ausdehnung der appellativen Jurisdiction des Geheimen Raths untersuchen soll, wurde genehmigt, worauf das Haus sich bald vertagte.
Unterhaus. Sitzung vom 11. März. Der größte Theil des heutigen Abends wurde mit einer Diskussion über das be⸗
kannte Duell des Obersten Fawcett mit dem Lieutenant Munroe aus⸗
gefüllt, als Capitain Bernal die Vorlegung der Korrespondenz be⸗ antragte, welche der Kriegs⸗Secretair mit der Wittwe des in jenem Duell gefallenen Obersten Fawcett, über die Verweigerung ihrer Pension geführt hätte. Der Antragsteller tadelte die Regierung, daß sie in ihrer strengen Beurtheilung des Duells an dem todten Buchstaben des Kriegs⸗Artikels, welcher die Duelle verbietet, fest⸗ halte, während täglich Duelle ungestraft stattfänden und der Herzog von Wellington selbst einstmal dem Grafen Winchelsea eine Heraus⸗ forderung zugesandt habe, welche von dem jetzigen Kriegs⸗Secre⸗ S Sir Henry Hardinge, als Sekundant, dem Herausgefor⸗ derten überbracht worden sei. Hätte Oberst Fawcett vor seinem Tode einen Anderen beauftragt, sich statt seiner zu schießen, so würde
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die hinterlassene Wittwe jetzt 3200 Pfd. zu ihrem Nießbrauch haben. Der General⸗Prokurator in Irland habe während des O'Connellschen Prozesses dem Advokaten Fitzgibbon im offenen Gerichtshofe eine Her⸗ ausforderung zugestellt und sei nicht seines Amtes entsetzt worden; er fordere deshalb das Haus auf, nicht zu gestatten, daß Mistreß Fawcett das erste Opfer einer strengen Anwendung des Gesetzes werde. Sir Henry Hardinge erörtert dagegen die besonderen Umstände des in Rede stehenden Duells, welche dasselbe dem üblichen Kriegs⸗ gesetze unterworfen haben. Die nahe Verwandtschaft der Duellanten hätten dies unglückliche Duell zu einem solchen gemacht, welches auf Grund von Präzendenzfällen die Verweigerung der „Pension nach sich ziehe. Es gäbe keine mildernden Umstände für den Tadel, welchen man über Schwäger aussprechen müsse, welche sich duellirten, und zwar solcher Dinge halber, die leicht auf andere Weise beigelegt werden könnten; die Regierung könne daher, so sehr sie auch sonst das Andenken des tapferen Obersten ehre, nicht auf die Forderungen der hinterlassenen Wittwe eingehen. Was die Duellge⸗ setze betreffe, so habe er von Ihrer Majestät bereits die Sanction zu einer Verbesserung derselben erhalten, und die neuen Aenderungen würden im Laufe dieses Jahres noch in Kraft treten. Der Zweck derselben sei, alle Ofsiziere der Strafe der Cassation zu unterwerfen, welche, bei einem Duell irgendwie betheiligt, nicht Schritte gethan hätten, die Parteien zu einem ehrenvollen Vergleich zu bringen. Die Sekundanten aber, deren Ausgleichungs Versuche fehlgeschlagen wären, mit geringeren kriegsrechtlichen discretionellen Strafen zu belegen. Diese neuen Anordnungen würden der jetzt immer seltener werdenden Gewohnheit des Duellirens in der Armee vollends Einhalt thun; sie sollten aber nicht auf Offiziere, die auf halben Sold stehen, Anwendung finden, da er nicht Restrictions⸗Maßregeln gegen Soldaten im Privatleben beabsichtige, welchen andere Gentlemen nicht unterworfen wären. Capitain Bernal zog seinen Antrag zurück, obgleich er sich noch immer unzufrieden über die strenge Anwendung des Gesetzes bezeugte. Andere Redner sprachen sich in gleichem Sinne aus. Sir R. Peel⸗ rechtfertigte aber nochmals das Verfahren der Regierung durch die näheren Umstände und die Veranlassung des Duells, welche die Re⸗ gierung veranlaßten, ihre entschiedene Mißbilligung darüber aus⸗ zusprechen.
O’'Connell beantragte am Schlusse der Sitzung die Erlaub⸗ niß, eine Bill einzubringen, welche der römisch⸗ katholischen Geistlich⸗ keit in Irland insoweit die Rechte einer Corporation ertheilte, daß dieselbe gleichsam als eine Corporation erbliche Rechts⸗Ansprüche auf die ihr gemachten Vermächtnisse, Dotationen, milde Stiftungen ꝛc. hätte. Er protestirte dabei wiederholt gegen jede andere Deutung seines Antrages, als wie sie in seinen Worten läge. Was er ver⸗ lange, wäre nicht Geld und Gut vom Staate oder aus den Staats⸗ Fonds für die katholische Geistlichkeit, sondern einzig und allein eine gesetzliche Bestimmung, durch welche solche Dotationen, die für die achtbare Stellung jener Geistlichkeit unerläßlich wären, sicher und kostenfrei gemacht und gegen etwaigen unrechtmäßigen Einfluß ge⸗ schützt werden könnten. Diese Dotationen beziehen sich hauptsächlich auf Ländereien, welche den katholischen Priestern zu ihrem Unterhalte von ihren Gemeindegliedern überwiesen werden, welche Ueberweisung aber bis jetzt durch die Rentämter (hier die Equity Courts) bewirkt wird und deshalb mit vielen Kosten verbunden ist, auch auf den je⸗ desmaligen Inhaber des Grundstücks, nicht zugleich auf dessen Nach⸗ folger lautet. Dr. Bowring unterstützte den Antrag, die Einbrin⸗ gung der Bill wurde erlaubt und ihre zweite Lesung von O' Connell auf den 19. April anberaumt. Das Haus vertagte sich.
London, 12. März. Se. Königl. Hoheit Prinz Albrecht wird, einer Angabe der Times zufolge, zu Ostern eine Reise nach Ko⸗ burg unternehmen.
Die durch den Tod des Herzogs von Sussex erledigte Stelle eines Großmeisters der vereinigten Freimaurer⸗Logen ist durch die Wahl des Grafen von Zetland wieder besetzt worden.
Zu Stowting in Kent — der südöstlichsten Grafschaft Englands, die am frühesten mit den Römern in Berührung kam, Julius Cäsar bewerkstelligte dort seine Landung — hat man unlängst Alterthümer entdeckt, über welche in der letzten Versammlung des londoner Alter⸗ thum⸗Vereins nähere Auskunft gegeben ward. Man⸗ fand in einer Reihe von Gräbern menschliche Gerippe mit Lanzenspitzen, Schwer⸗ tern, Messern, Schildnabeln, Schnallen, silbernen Zierrathen, vergoldet und mit farbigen Pasten über goldener Folie besetzt, nebst einer Urne und römischen Münzen. Der hochwürdige F. Wrench, Ober⸗Pfarrer in Stowting, welcher dem Verein⸗ Proben und Zeich⸗ nungen vorlegte, ist der Ansicht, diese Reste rührten von den früheren in England eingedrungenen Sachsen her, welche vor ihrer Bekehrung zum Christenthum die Gewohnheit hatten, Waffen u. s. w. ihren Todten ins Grab mitzugeben; bis zum siebenten Jahrhundert herab aber hatten sie keine eigenen Münzen, wenigstens keine für Handel und Verkehr im weiteren Sinne brauchbaren, sondern bedienten sich der römischen Münzen, die in Britannien in Menge umliefen.
Uiederlande.
* Aus dem Haag, 9. März. Das Gesetz über die außer⸗ ordentliche Steuer und die freiwillige Anleihe ist endlich offiziell bekannt gemacht worden; alle Staats⸗Gewalten haben es angenommen, und die einzige Zuflucht der Nation bleiben nunmehr die freiwillige Anleihe und die Geschenke an den Schatz. Der Finanz⸗Minister hat in offizieller Weise alle Einwohner des Königreichs aufgefordert, an der Anleihe
theilzunehmen, damit die Regierung nicht gezwungen werde, zu der Besteuerung zu schreiten. Die Sache ist so klar, daß jeder Bürger sich überzeugen muß, wie es in seinem eigenen Interesse liegt, dem Staate lieber eine gewisse mit seinen Mitteln im Verhältniß stehende Summe zu 3 pCt. zu leihen, als sich der außerordentlichen Steuer auszusetzen. Die Steuer, welche von 3000 Fl. Fonds oder Kapital beginnt, beträgt für die, welche weniger als 6000 Fl. besitzen, 1 ½ pCt. des Kapitals; für ein Vermögen von 6000 Fl. bis weniger als 35,000 Fl. 1 ⅞ pCt. und für ein Vermögen von 35,000 Fl. und darüber 2 pCt. Diese Steuer kann in Certifikaten bezahlt werden, die man mittelst Einzeichnungen für die Anleihe erhält und die für ein Drittel über ihren Betrag bei der Zahlung der Steuer ange⸗ nommen werden. Diejenigen, welche sich mit einer Summe, die of⸗ fenbar nicht unter ihren Mitteln ist, für die Anleihe gezeichnet haben, sind von der Nachforschung und vom Eide befreit.
Die Einzahlungen für die Anleihe geschehen in sieben Terminen, deren letzter der 15. Oktober 1845 ist; an jedem Termine wird 8 und nur am 15. Juli 1844 ¼% eingezahlt. Es ergiebt sich endlich aus den Bestimmungen und Combinationen dieses doppelten Gesetzes, daß diejenigen, welche an Steuer 100 Fl. zu zahlen haben, an der Anleihe mit 250 Fl. Theil nehmen müssen.
Alles läßt vermuthen, daß die Anleihe gedeckt werden wird. Die Unterzeichnungen werden vom 18ten bis zum 26. März eröffnet und zwar bei dem Agenten des Ministeriums in Amsterdam, bei den Agenten des Schatzes und bei den Einnehmern der direkten Steuern in den Gemeinden, wo keine der genannten Agenten sich befinden.
Der interimistische Justiz⸗Minister, Herr de Jonge van Cam⸗ pens Nieuwland, ist ein Mann von Verdienst, im kräftigen Mannes⸗ alter, ein tüchtiger Redner, dessen Beredtsamkeit sich oftmals bei der Vertheidigung der Interessen seiner Mitbürger in der zweiten Kam⸗ mer hat geltend gemacht. Er ist ein weiser, denkender Mann, ohne Leidenschaft und Vorurtheile. Man weiß nicht, ob diese Ernennung späterhin desfinitiv werden wird. Wie dem auch sei, Herr de Jonge van Campens Nieuwland scheint unter den gegenwärtigen schwierigen Umständen am geeignetsten zu sein, den wichtigen Posten auszufüllen, dem der interimistische Finanz⸗Minister nicht die gehörige Aufmerk⸗ samkeit widmen konnte, da seine ganze Zeit sast durch die Finanzen in Anspruch genommen wurde.
Die Journale, deren Opposition mehr raisonnirend, als systema⸗ tisch ist, geben der Bevölkerung den Rath, durch Theilnahme an der Anleihe dem Vaterlande zu Hülfe zu kommen, um Unruhen und Anarchie, diese dem Handel, dem Besitz und der Industrie immer so nachtheiligen Geißeln zu vermeiden. Alle Nationen würden dadurch leiden und die Suspendirung der Geschäfte würde einen allgemeinen Verfall nach sich ziehen. Der einzige Lichtpunkt, welcher jetzt über dem Horizont des Vaterlandes erscheint, ist die Hoffnung, daß die Anleihe gedeckt werden wird.
Belgien. “
Brüssel, 13. März. Der Haupt⸗Artikel des von der Reprä⸗ sentanten⸗Kammer genehmigten Gesetz⸗Entwurfs in Betreff einer neuen Anleihe lautet folgendermaßen: „Die Regierung ist ermächtigt, in einem⸗ oder mehrerenmalen eine Anleihe von 84,656,000 Fr. zu er⸗ öffnen, um den Rückkauf des Kapitals von 80,000,000 Fr. zu 2 ½ pCt. zu bewerkstelligen, wovon in Nr. 7 des Art. 63 des Vertrags vom 5. November 1842, welcher durch das Gesetz vom 3. Februar 1843 genehmigt wurde, Meldung geschieht. Es kann zur Tilgung dieser Anleihe jährlich höchstens 1 pCt. vom National⸗Kapital, außer den Zinsen der getilgten Obligationen, verwendet werden.“
Im Lauf der gestrigen Sitzung der Kammer wurden auch die übrigen Artikel und zuletzt der ganze Gesetz⸗Entwurf, dieser mit 52 gegen 3 Stimmen, angenommen.
Spantien. “ Paris, 12. März. Telegraphische Depesche aus Spanien:
Bayonne, 11. März. Alicante und die dortige Garnison haben sich gegen den Rebellen⸗Chef Bonet erhoben; er hat die Flucht ergriffen. Stadt und Fort Alicante sind in den Händen der König⸗ lichen Truppen. 1. b
Madrid, 6. März. In der Vergangenheit liegt der Schlüssel der Gegenwart. Um diese richtig aufzufassen, man bisweilen einen Blick auf jene werfen. In meinem letzten Briefe theilte ich ein Aktenstück mit, welches zur Unterstützung meiner Be⸗ hauptung, daß man schon im Jahre 1839 planmäßig an der Absetzun der Königin Regentin gearbeitet habe, dient. Heute füge ich ein an deres, um dieselbe Zeit abgefaßtes hinzu, weil mir dessen Inhalt i mehr als einer Hinsicht als merkwürdig erscheint.
„Der Marquis von Miraslores, Botschafter Ihrer katholischen Majestät in Paris, an den Minister⸗Präsidenten Herrn Perez de Castro in Madrid Paris, den 14. September 1839. 8
„Vernehmen Ew. Excellenz die persönliche Ansicht des Königs der Fran⸗ zosen. Ich überliefere Ihnen dieselben Worte, welche Se. Majestät der Kö⸗ nig in St. Cloud in der ersten Audienz, die ich bei ihm bei seiner Rückkeh von Eu nach den jüngsten Vorfällen von Bergara hatte, an mich richtete Er begann mit folgenden Worten: „„Mit Don Carlos ist es zu Ende, seine Partei befindet sich in schlimmer Lage, aber die Ueberspannung der Ideen und die Umtriebe der Revolutionairs und unruhigen Köpfe können ihr wieder emporhelfen. Eine kräftige Regierung, gestützt auf verständige (sages) und umsichtige Cortes, werden dem Lande eine glückliche Zukunft sicher stellen, und die karlistischen Prinzipien und die
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genommen erscheinen in seine architektonische Idee und organisch aus ihr hervorgewachsen. Auch soll die Kanzel den Altar nicht verdecken oder irgend⸗ wie benachtheiligen. Die Annahme von Kanzel und Pult — jene allein ür die Predigt bestimmt, dieser für die Schriftverlesung und die Gebete und Ansprachen, welche die Predigt einleiten oder sie begleiten — seien eben sowohl gegeben durch das praktische Bedürfen, als geschichtlich begründet durch den Vorgang ähnlicher Anordnungen in der älteren christlichen Basi⸗ lika. Der Verf. schlägt vor, zur Aufnahme von Kanzel und Pult tribunen⸗ artige Nischen zu beiden Seiten der Apsis hinter dem Altar, anzuordnen. — Der Sitz der Geistlichkeit soll in der Tribune sein und in der Nähe er Kanzeln. — Das Taufbecken könne in der Altarkirche aufgestellt werden oder auch vorn oder in der Mitte der Predigtkirche. — Bei den Si tzen für die Gemeinde im Langhause wird auf die Vortheile ausmerksam ge⸗ macht, welche ihre Anordnung in sanft emporsteigender Linie darbietet. Auch wird auf die neueren Vorrichtungen hinsichtlich der Luftreinigung und auf die Heizung des kirchlichen Raumes hingewiesen. — Ein Vestibulu m, einen Eingangsraum, fordere die Idee des kirchlichen Raumes und das nordische Klimg. Zugleich erinnert der Herr Verfasser an die Vor höfe der alten christlichen Basiliken zumal in der Idee eines Ehrenbegrä bnisses mit Denkmälern und mit bildlichen Darstellungen, welche dem kirchlichen Vorplatz sich entsprechend zeigen. Bedeckte V orhöfe: eigentliche Vorhallen wür⸗ den zugleich für die Aufführung von Oratorien und anderen geistlichen — nicht gottesdienstlichen — musikalischen Meisterwerken, bei Prachtbauten treff⸗ lich und schicklich zu verwenden sein.
Bei dieser Anordnung und Ausprägung des kirchlichen Baues hat der Herr Verfasser, wie er ausdrücklich sagt, nur die Basilikenform als Muster⸗ bau vor Augen, doch wird zugegeben, daß ihre Idee mit Freiheit müsse aufgefaßt werden bei einer Anwendung auf den kirchlichen Bau für den evangelischen Kultus. Mannigfaltige Umgestaltungen dürften bei einer solchen Anwendung wünschenswerth sein; auch sei dergleichen in
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der geschichtlichen Gestaltung der Kirchen⸗Baukunst bereits ange⸗ bahnt bei der unendlichen Mannigfaltigkeit, welcher die Basilika in ihrer allgemeinen Auffassung wie in ihrer Ausprägung im Einzelnen hier sei un⸗ terworfen worden. Auch will der Herr Verfasser die Basilika keines⸗ weges als einzige Form für den evangelischen kirchlichen Bau betrach⸗ tet wissen, er giebt zu, daß auch andere Formen hiefür sich dürften geeignet zeigen, und erwähnt hier namentlich des Quadrates mit der hängenden Kuppel darüber, wie namentlich die morgenländische Kirche dies ausgeprägt habe: nur fehle dieser Form die schlanke Schönheit der Basiliken.
Bei der Vermittelung des evangelischen kirchlichen Baues mit den verschiedenen Baustylen, welche die Geschichte ausgeprägt hat, wendet der Herr Verfasser nur der römischen, der bozantinisch⸗romani⸗ schen und der germanischen Auffassung der Basilika seine Betrachtung zu.
Daß man die antike (griechisch⸗römische) Basilika zu einer christlichen, einer evangelischen, einer deutschen Kirche werde anwenden und umformen können, wird in Zweifel gezogen. Auch das Gelingen einer An⸗ wendung der römisch⸗christlichen Basilika für denselben Zweck, sei S mannigfachen Gründen als ein sehr bedingtes, ja zweifelhaftes zu be⸗ rachten.
Im romanischen Baustol sieht der Herr Verfasser namentlich in der Kuppel, welche über dem quadraten Raume schwebt, in der Hängekup⸗ pel ein anwendbares Element, und zwar in dem Sinne der Ueberschattung des Altars, der Verherrlichung des gemeinsamen Heiligthums, der Aus⸗ zeichnung des Mittelpunktes der Feier. Seiten⸗Ausbaue würden diese Form noch erweitern können.
Der germanische Gewölbbau jedoch vereinige alle Vortheile: er füge sich allen Planformen und gewähre alle einzelnen Theile des kirch⸗ lichen Baues wie den kirchlichen Gesammt⸗Charakter in höchster Vollkommen⸗
heit, zumal gegenüber dem Gefühle der germanischen Völker. Trefflich spricht der Wrrsasser gegen die Einwendungen, welche gegen die An⸗
wendung dieser Stylart in unseren Zeiten ab und zu sind erhoben worden. Er verwahrt diesen Baustyl zunächst gegen den Vorwurf größerer Kostspie⸗ ligkeit, anderen Baustvlen gegenüber, der Gegenbeweis werde durch die neueren germanischen Bauten in England gewährt, bei denen diese Stylart als die wohlfeilste sich erweise, sobald es überhaupt Absicht sei, Bau⸗ werke von einem kirchlichen Charakter zu erzielen. Der germanische Bau- styl sei der größten Einfachheit wie des reichsten Schmuckes fähig und ver⸗ liere durch jene eben so wenig seine Anmuth und Würde, als durch diesen seine einfache Großheit; er füge sich dem verschiedenartigsten Baumaterial; für Glasmalerei wie für Freskomalerei ergebe sich hier — je nach der be- sonderen Auffassung dieser Stylart — schicklicher Raum; zur Ausschmückung durch Bildnerei lade er ein, ja, fordere er auf. Die größte Beweglichkeit und Freiheit werde bei einer neuen Anwendung dieser Stylart — neben dem lebendigen Geiste, welcher in ihrer Totalität sich offenbare — um so mehr vorbereitet durch die mannigfachen Auffassungsarten, welche ihr in Deutschland, in der Normandie, in Frankreich, in England und in Italien zu Theil geworden sei. Zudem beruhe ja unser Vorwurf darin, die alt⸗ christliche Basilika, dem Zwecke des evangelischen Gottesdienstes ent⸗ sprechend, in germanischer Construction umzubilden. Allein schon aus diesen drei Elementen ergebe sich eine unendliche Freiheit des Baues und Mannigfaltigkeit von Altem und Neuem. — Doch fordert der Herr Verf. keinesweges eine ausschließliche Geltung des germanischen Styles für den neueren evangelischen Kirchenbau, er ist nur der Ansicht, daß diese Styvlart bei uns Deutschen immer die volksthümliche bleiben werde. Auch auf dem Gebiete der evangelischen Kirchenbaukunst könne das Vollkommene nur durch freie organische Entwickelung gewonnen werden, aber selten oder nie entstehe Dauerndes ohne ein Anschließen an das Wesenhafte der Vergangenheit.
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