1844 / 79 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Andustrie schädlich werden könnte, durch⸗ 27 baßr 121 aus den hohen Prei⸗ chter und Sanb-Mbeer 885 ¹ 5 ande, z. . n 8 2 8 . ssee p.en he -n * nicht Le. e werden, ter K.⸗ alle Lasten einrechne, und das wäre ein hinlänglicher Schutz für 8 b lischen Ackerbauer, der den Markt vor der Thüre habe. Alles enge jetzt von dem Korn sage, habe man früher von der Wolle und es gebe jetzt darum nicht weniger Schafe; ja, als die höchsten Preis erreicht hatte, wären die größten Quanti⸗ ü en; als sie am niedrigsten stand, war die Zufuhr Ein hoher Preis, der aus der Fülle entspringt, ei ein dauernder; ein hoher Preis aus dem Mangel, habe niemals Bestand. Er glaube nicht, daß die Preise sich in Folge des neuen Tarifs niedriger gestellt hätten; man behaupte dies, um den Pächtern Besorgnisse vor einer weiteren Reduction der Einfuhrzölle einzuflößen. Wenn die Pächter aber durch das bestehende Getraidegesetz benach⸗ theiligt würden, so geschehe dies in noch weit höherem Grade mit den Landarbeitern, ihr Arbeitslohn reiche nicht hin zu ihrem Lebensunterhalt; es sei am niedrigsten gewesen, als die Korn⸗ Preise am höchsten waren; warum? weil die Landrenten der Grundbesitzer gesteigert worden wären. Seit 50 Jahren hät⸗ ten sich die Renten verdreifacht, das Arbeitslohn dagegen um so viel verschlechterr. Vor 150 Jahren z. B. betrug in Gloucestershire das Arbeitslohn 10 Sh. bei einem Weizenpreise von 36 Sh. für den Quarter, während gegenwärtig bei einem Preise von 50 bis 60 Sh. für den Quarter das Arbeitslohn unter 9 Sh. ge⸗ sunken sei. Herr Cobden ließ sich hierauf ausführlich über die Lage der Bevölkerung in den Agrikultur⸗Bezirken aus, die verhältnißmäßig noch viel mehr zu leiden habe, als die Bevölkerung in den Fabrik⸗ Distrikten. Die unstreitig vielfachen Uebertreibungen des Antragstel⸗ lers widerlegte der Handels⸗Minister, Herr Gladstone, in kurzer Rede. Wäre in manchen Orten die Lage der Landbevölkerung so beschaffen, wie sie Herr Cobden geschildert habe, so sei dies als eine Ausnahme von der Regel zu betrachten, da es allbekannt sei, welche Theilnahme die Grundbesitzer für ihre arbeitende Bevölkerung bewiesen; als eine Folge der Getraidegesetze sei aber diese Lage gar nicht anzusehen. Der Minister widersetzte sich sodann dem Antrage, weil er der An⸗ sicht ist, daß die Einsetzung eines Spezial⸗Comité's zu den mannich⸗ fachen angegebenen Zwecken, weit entfernt, Nutzen zu schaffen, nur dazu dienen würde, in den Handels⸗Verkehr Unsicherheit zu bringen und denselben wohl gar völlig zu paralysiren.

Nach längerer Debatte, an welcher indeß nur unbedeutendere Redner Theil nahmen, wurde der Antrag mit 224 gegen 133 Stim⸗ men verworfen.

Am Schlusse der Sitzung beantragte Herr Gladstone die Kon⸗

stituirung des Hauses zu einem Comité, welches die bestehenden Ge⸗ setze über internationale Beschützung des schriftstellerischen Eigenthums untersuchen sollte. Das gegenwärtige Gesetz vom Jahre 1838 be⸗ zöge sich nur auf einen Theil der Artikel, welche die Gegenstände des Verlagsrechts sind, und es wären seitdem wesentliche Veränderungen mit dem Gesetze vorgegangen, in Folge deren Ihre Maäjestät sich nicht in der Verfassung befände, Conventionen mit fremden Mächten hier⸗ über abzuschließen. Dazu wäre aber eine Aussicht vorhanden gewesen, indem Preußen und der Zoll⸗Verein zu solchen Conventionen sich ge⸗ neigt gezeigt hätten. Er wolle deshalb eine Bill einbringen, wonach die Krone ermächtigt werden sollte, fremden Unterthanen unter ge⸗ wissen Beschränkungen dieselben Privilegien gegen den Nachdruck zu ertheilen, welche britische Unterthanen genössen. Das Haus bewilligte die Einbringung der Bill, nachdem es sich zum Comité konstituirt hatte. Die Bill erhielt sofort die erste Lesung.

Das Haus vertagte sich hierauf.

gondon, 13. März. Gestern Abend fand in dem Covent⸗ garden⸗Theater ein zu Ehren O'Connell's von der radikalen Partei veranstaltetes Festmahl statt, welchem Herr Duncombe, radikales Par⸗ laments⸗Mitglied für Finsbury, präsidirte, und unter Anderen auch der Graf Shrewsbury, die Lords Camoys und Dunboyne mit einer roßen Anzahl von Parlaments⸗Mitgliedern der Whig⸗ und radikalen Parmei beiwohnten. Die Reden, welche dabei gehalten wurden, be⸗ schränkten sich, wie zu erwarten war, auf Angriffe gegen die Regie⸗ rung wegen „des parteiischen Urtheils, dem O'Connell zum Opfer eworden sei.“ Der Agitator selbst gab in seiner Rede, womit er für einen ihm ausgebrachten Toast dankte, wiederum einen neuen Beweis seiner Gewandtheit, die Umstände sich zu Nutzen zu machen und eben durch den ihm gemachten Prozeß seine Popularität in Eng⸗ land zu begründen. Er appellirte an das Gerechtigkeits⸗Gefühl der Engländer, an den denselben innewohnenden Trieb, die Unverletzlich⸗ keit der Jury⸗Gerichtsbarkeit aufrecht zu erhalten, und suchte dann zu beweisen, daß sein Prozeß eben gegen dies tief im Nationalgefühl der Engländer wurzelnde Prinzip verstoße, indem ihm nicht, was man so nennt, ein fair play geworden sei. „O, wie glühend muß Ihre Liebe zur Gerechtigkeit sein“, sagte er unter Anderem, „wie beharrlich und streng Ihr Haß gegen jede Tyrannei; wie sehr muß es Ihre Herzen erheben, die Gerechtigkeit ehrlich und un⸗ parteiisch gehandhabt zu sehen, wenn Sie mit so innigem Gefühle wie heute Abend es kundgeben, wie jede Parteilichkeit in der Aus⸗ übung der Justiz Ihnen auf das tiefste verhaßt ist! Welchen Anspruch kann ich auf Ihre Güte und Ihre Unterstützung er⸗ heben? Nur den, daß Sie mich als ein Opfer der Ungerech⸗ tigkeit ansehen, daß Sie glauben, das Gesetz sei in meiner Per⸗ son verletzt worden, daß diejenigen, welche die Gewalt be⸗ sitzen, diese Gewalt im Geiste der ÜUngerechtigkeit geübt haben, und Ihr Rechtsgefühl lehrt Sie, dieselben zu hassen und zu verachten. Ja, Sie sind im Stande, eine Niederlage in einen Sieg zu verwandeln, und die Ueberweisung in Prozesse zu einem Quell, nicht der Strafe, sondern des Triumphes zu machen. Erfreut bin ich über das, was geschehen ist, denn es hat mir Gelegenheit gegeben gn ich sage dies in der vollen Aufrichtigkeit meines Herzens), das 818, der Theilnahme, welches England für Irland hegt, zu erkennen, süehe es hat mich, wenn auch nicht wider Willen, doch, ich ge⸗ bhe es, mit einiger Schwierigkeit überzeugt, daß ein höherer han 8 Massen, die Mittelklasse und den besseren Theil der sind ren g-- in Betreff unserer durchdringt, und daß wir geschaffen 88 28 einiges Volk zu leben und zusammenzustehen gegen die sen Sbe 82 Viele Toaste, unter Anderem „das Volk!“ vom Gra⸗ dacht s. „das Geschwornengericht ohne Betrug, ohne Ver⸗ etruges“, „die Presse von Großbritanien und Irland“

wurde 8 9 8* ausgebracht, worauf die Versammlung gegen Mitternacht

8 Der G 1 1 - 99. wo 8 e sagt in seinem City⸗Artikel: „Heute ist der erste

zchatz⸗Kanzlen machungen der Nichteinwilligung in den Plan des diesem Zwec. deder Fmaherabfepun der 35gron⸗ Renten 5 die zu 2. en werden köan⸗ ank von England offen liegenden Bücher ein⸗ nhaber, die auf Rüch 8 Man glaubt, daß die Zahl der Renten⸗ wird, da die Müller deh ung ihres Kapitals bestehen, sehr klein sein

b falls auf 101 bis 102 bledigen Werth der raglichen Renten jeden⸗ mit 102 bis 102 ½ bez echnen, und da sie heute an der Börse

2 bezahlt werd atte en. Bie Nachmi 1 8 8 hcöct⸗ 8 bedeutendhen heentenbester i eS,hun.

noch Niemand seinen Namen gegen den Regierungsplan eingeschrie⸗ ben. Die Bücher werden bis zum 23sten offen liegen.“ Die Times meint, Niemand werde so thöricht sein, vom Schatz⸗Kanzler 100 Pfd. zu begehren, während er an der Börse 2 ½ Prozent mehr haben könne.

Belgien.

Brüssel, 4. März. In der gestrigen Sitzung der Repräsen⸗ tanten⸗Kammer legte Herr de la Coste den Bericht der Central⸗ Section über den die Universitäts⸗Prüfungs⸗Kommissionen betreffen⸗ den Gesetz⸗Entwurf vor. Der Entwurf besteht nur aus zwei Artikeln; der erste bestimmt, daß die Artikel 41 und 42 des Gesetzes vom 27. September 1835 durch neue Bestimmungen ersetzt werden sollen, denen zufolge jede Prüfungs⸗Kommission künftig aus 7 Mit⸗ gliedern bestehen würde, von denen 2 von der Kammer, 2 vom Senat und 3 von der Regierung zu ernennen wären. Jede dieser drei Gewalten soll auch einen Stellvertreter wählen. Von den Mitgliedern der Kommission soll alljährlich ein Theil durchs Loos ausscheiden. Wer zwei Jahre Mitglied gewesen ist, soll für das folgende Jahr nicht wieder erwählt werden dürfen. Die Central⸗Section stimmt dafür, daß jede Wissenschaft in der Kommission vertreten sein müsse, aber nicht, daß jede Universität einen Rechtsanspruch auf solche Vertretung habe. Vor Festsetzung des Diskussionstages für diesen Gesetz⸗Entwurf wünschte Herr de Haerne zu wissen, was an den Gerüchten sei, welche ver⸗ schiedene Blätter über bevorstehende Veränderungen im Kabinet und über eine beabsichtigte Auflösung der Kammer verbreitet worden, wodurch große Beunruhigung im Lande entstanden sei, besonders da nach Ostern die wichtigsten Handelsfragen zur Erörterung kommen sollten. Der Finanzminister erwiederte, dies seien leere Gerüchte, mit denen das Ministerium nichts zu schaffen habe. Der Tag der Diskussion des Gesetzes über die Prüfungs⸗Kommissionen soll übrigens erst bestimmt werden, wenn der Bericht der Central⸗Section ge⸗ druckt sein wird. u“

Schweden und Uorwegen.

Stockholm, 8. März. Die Stats⸗Tidning zeigt das am heutigen Tage erfolgte Ableben Sr. Majestät des Königs Karl Johann mit folgenden Worten an:

„Der Großmächtigste König von Schweden, Norwegen, der Gothen und Wenden, Karl XIV. Johann, entschlummerte nach einer langwierigen Krankheit ruhig und still heute, Freitag, den 8ten März, um 3 ½ Uhr Nachmittags, zur größten Betrübniß unseres jetzt regierenden Allergnädigsten Königs, Ihrer Majestät der Königin, Ihrer Majestät der verwittweten Königin, Ihrer Königlichen Hohei⸗ ten des Kronprinzen, der Erbprinzen und der Königlichen Prinzessin und aller treuen Unterthanen. Unser jetzt regierender König, Oskar, König von Schweden, Norwegen, der Gothen und Wenden, ertheilte und unterzeichnete sogleich im Staats⸗Rathe seine Königliche Ver⸗ sicherung (Konunga-försäbran), worauf der Staats⸗Rath, die Ge⸗ neralität, der Hof, die gegenwärtigen Regiments⸗Chefs und Stäbe, der Justiz⸗Rath, Präsidenten und Landes⸗Hauptleute und mehrere vor Sr. Maäjestät ihren Treu⸗ und Huldigungs⸗Eid lei⸗

eten.“ „Die letzten Bülletins über den Zustand des verstorbenen Königs während der letzten Tage lauten folgendermaßen:

„Den 6. März 1 Uhr Nachmittags. Se. Majestät, welche gestern Nachmittag, nach der im letzten Bülletin erwähnten Ohnmacht, matt und ohne Appetit waren, haben diese Nacht einigermaßen guten Schlaf gehabt und am Morgen einige Nahruug zu sich genommen. Se. Majestät leiden nicht an schweren Schmerzen und sind völlig fieberfrei; allein die Kräfte scheinen eher ab⸗ als zuzunehmen. Eine Drüsengeschwulst ist unter dem rechten Ohre entstanden. Fuß und Bein sind in dem vorigen Zustande.

Den 7. März. Der Zustand Sr. Majestät hat sich in den letzten 24 Stunden verschlimmert. Die Kräfte sinken und in Folge dessen ist die Unruhe, welche sich vorher, besonders zur Nachtzeit, ein⸗ gestellt, in ein ununterbrochenes Phantasiren übergegangen. (In Folge dieses Bülletins wurden Fürbitten in der Königl. Schloß⸗Ka⸗ pelle angeordnet und im Beisein der höchsten Beamten am 7ten und hente gehalten, auch die Schauspiele eingestellt.)

Den 8. März, 8 ½ Uhr Vormittags. Se. Majestät, welche gestern Nachmittag und während der ersten Hälfte der Nacht, nur mit kurzen Zwischenstunden von Schlummer, mit zunehmender Kraftlosigkeit und hinzugekommener Schwierigkeit zu schlucken, phanta⸗ sirte, fiel gegen 2 Uhr Morgens in Bewußtlostgkeit, die noch fort⸗ währt. Die Hautwärme ist natürlich, aber das Athmen etwas schwer. 8 1 Uhr Nachmittags. Der Zustand des Königs ist unver⸗ ändert.

3 Uhr Nachmittags. Der König befand sich, wie es schien, ohne Schmerzen, in einem stillen Todesschlaf von 2 Uhr heute Mor⸗ gen bis 3 ½ Uhr Nachmittags, da sein theures Leben erlosch.

Se. Majestät der König Oskar IJ. hat nachstehende Bekannt⸗ machung in Bezug auf seinen Regierungs⸗Antritt erlassen:

„Wir Oskar J., von Gottes Gnaden König von Schweden, Norwegen, der Gothen und Wenden, entbieten euch Sämmtlichen, Unseren treuen Unterthanen, welche in Schweden angesessen sind und wohnen, Unsere besondere Gewogenheit, gnädige Geneigtheit und gün⸗ stigen Willen mit Gott dem Allmächtigen. Mit diesem Unseren ersten Königlichen Gruß an euch ergeht eine Botschaft der Trauer über das Land Schweden. Unser Höchstgeliebter Herr Vater, König von Schwe⸗ den, Norwegen, der Gothen und Wenden, Karl XIV. Johann, hat Seine irdische Laufbahn vollendet. Von dem ehrenvollen Platze, wo Er als König während mehr als einem Viertel⸗Jahrhundert mit un⸗ verminderter Kraft eure Freiheit und Rechte vertheidigte und unauf⸗ hörlich über das Wohl des Landes wachte, ist Er durch den Tod in eine bessere Welt versetzt, um dort die ewige Belohnung zu genießen, während die Annalen aller Zeiten die denkwürdigen Thaten und die großen Eigenschaften verkünden werden, welche Ihn auf zwei Throne erhoben und Ihm die Liebe und Dankbarkeit zweier durch Ihn ver⸗ einigten Völker erwarben.

„Wir haben jetzt die vereinigten Throne von Schweden und Nor⸗ wegen bestiegen und werden die beiden Reiche nach den Grundgesetzen und den im Jahre 1815 von den Reichsständen Schwedens und dem Storthing Norwegens festgestellten Reichs⸗Akten regieren; und haben Wir hierdurch die Königliche Versicherung, welche nach dem Reichstags⸗ Beschlusse von 1810 festgesetzt ist, abgegeben.

„Den Beschluß der Vorsehung ehrend und Ihren mächtigen Bei⸗ stand anflehend, fühlen Wir in Unserem bitteren Schmerz den beru⸗ higenden Trost, daß, indem Wir stets Uns bemühen werden, Unsere Königlichen Pflichten zu erfüllen, eure treue Liebe von eurem jetzt ge⸗ schiedenen König auf Uns übergegangen, Unsere Regierung stark und glücklich machen wird. Wir verbleiben euch Allen mit Königlicher Gunst und Gnaden zugethan und befehlen euch Gott dem Allmächti⸗ gen! Gegeben auf dem Schlosse in Stockholm, den 8. März 1844.

Oskar.“

Morgen Sonnabend um 11 Uhr wird in der Königlichen Schloß⸗

Kapelle Trauer⸗Gottesdienst wegen des Hinscheidens des Königs Karl XIV. Johann Fattzicnsn. 9 Hinscheidens des König

Handels⸗- und Börsen-Uachrichten.

Berlin, 18. März. Die Umsätze an heutiger Börse waren sehr be⸗ schränkt, und die Course der meisten Effekten etwas matter. Von Oester⸗ reichischen Effekten erhielten sich Mailänder beliebt, dagegen waren Gloggnitzer wieder stark offerirt.

Magdeburg, 15. März. Höchster und niedrigster Getraide⸗Marktpreis

pro Wispel: 8 Weizen: 49 40 Rthlr. Gerste: 30 29 Rthlr. Hafer: 20 18 »

Roggen: 36 33 3 9z .

Köln, 13. März. (H. O.) Rüböl effekt. 28 ¾, pr. Mai 27 ½, pr.

Okt. 29 ¼, gereinigt. 30 Nthlr.

Paris, 13. März. Bei Eröffnung der Börse verbreitete man das Gerücht, die Regierung verzichte auf den Bau der Eisenbahn⸗Linien durch den Staat und habe beschlossen, dieselben an Privat⸗Gesellschaften zu über⸗ lassen. In Folge dieses Gerüchts waren die französischen Renten sehr be⸗ liebt, die Eisenbahn⸗Actien dagegen allgemein schwach und angeboten.

VLondon, 11. März. (B. H.) Getraide⸗Markt. Aus Essex haben wir von Weizen eine bessere Zufuhr, als in der vorigen Woche, bekommen, gleichwohl war sie nur mäßig; die Beschaffenheit des Korns hatte durch die feuchte Witterung sehr gelitten, und solche Qualitäten waren wohlfeiler, während trockene Partieen die Montags⸗Preise bedungen haben. Mit freiem fremden Weizen war es sehr still zu den Preisen der vorigen Woche, und von Bondwaaren ist uns kein Abschluß bekannt geworden. Der Begehr nach Weizen, frei an Bord, ist im Zunehmen, die Käufer sind aber nicht geneigt, die bestehenden Preise anzulegen.

Feine Malzgerste geht schleppend ab, und die Preise von geringen Sorten sind 1 Sh. billiger. Gelbe Erbsen sowohl, wie braune und graue, gehen ohne wesentliche Veränderung ab; auch mit Bohnen ist es beim Alten geblieben. Hafer ist zu den Preisen der vorigen Woche nicht coulant zu

2 Rertlinor 18 8.

Den 18. März 1844.

1àPr. Cour. Fonds. 8 V S . Brief. Geld.

Pr. Cour. Brief.] Geld.] Gem.

169 ¼

ctien.

884* Brl. Pots. Eisenb. 5 X“ 3* 100¾ do. do. Prior. Obl. 103

Pr. Engl. 0bl. 30. 4 101 8 195 194

4 Mgd. Lpz. Eisenb. e 8 90 do. do. Prior. Obl. 103 ½ - u. Neumärk.

8 91 Brl. Aub. Eisenb. 155 154 EI1 r 48 Düss. Elb. Eisenb. 96 5 95 Westpr. Pfandbr. 3 ½ 100 ½ do. do. vObl, 8 b Grossh. Pos. do. 4 105 Rbeiw. Eisenb. * 5

18 3 100* do. L8. Prior. 0bl. 4 99 ¼ Ostpr. Pfandbr. 3 ½ 103 de. .Staat garant. 98 g. 9 1“ 3 ½ 101 Brl. F rankf. Eisb. 5 153 12 4 Kur- u. Neum. do. 3* 101 10, 8. E8. Sbl. 4 vabs; 103 Schiessache do. 3 ¾ 1600 ½ ob.- Scbles. Reb. 4 126 ⅔˖ 125 ½ f Ls.stran, Eg 1 8 do. Lt. B. v. eingez. 117¼ B.-St. E. Et. A u. ¹ 135 ½ 3 ¼ Magd.-IHalbst. E. 1 120 ¾¼ 1 2 Bresl- Schweidn.-

4 Freibg. Risenb. 4 126

Gold al marco. 8 Friedrichsd'or. 13 1⁄¾ 1 And. Gldm. à 5 Th. 12 1 Disconto. b 3

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 14. Febr. Niederl. wirkl. Scb. 57 16. —₰ 5 % Span. 21 42. 3 % do. 36 22. Pass. 6 ½. Ausg. —. Zinusl. 7 ½. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 109 ½. 4 % Russ. IIope ½.

Antwerpen, 13. März. Ziunsl. —. Neue Aul. 215.

Frankfurt a. M., 15. März. 5 % Met. 114 G. Bank-Aetien 2021. ohne Div. p. ult. 2022. Bayr. Bank-Actien 692 G. Hope 91 2 G. Stiegl. 90 ¼ G. 10t. 57 ½. Poln. 300 FI. 95 ½ G. do. 500 Fl. 99 ½. 4o. 200 Fl. 32 ½ G.

Hamburg, I6. März. Bank-Actien 1670 Br. Engl. Russ. 113 ¼.

P aris, 13. März. 5 % Rente fin cour. 122. 30. 3 % Rente fin cour. 83. 10. 5 % Neapl. au compt. 102. 50. 5 % Span. Rente 314. Pass. 6 ¼.

Wien, 14. März. 5 % Met. I111 ½⅞. 4 % 100 ½. 3 % 7 v. 2 ½ % —. Anl. de 1834 150. de 1839 132 ½. Bank-Actien —. Nordb. 1 5 ½¼. Gloggn. 110 ¼. Mail. 109 ¼. Livorn. 101 ⅞. Pesth. 106 ½¼.

Berichtigung. In dem gestr. berliner Börsen⸗Bericht soll es in der 23sten Zeile dieses Artikels heißen: „Für erstere ist die Theilnahme immer nur unbedeutend gewesen, für letztere indeß so allgemein als nur möglich. In dem Zeitraume von 1826 bis 1830, wo das Börsenspiel u. s. w.“

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 19. März. Die Hugenotten, Oper in 5 Abth., nach dem Französischen des Scribe, übersetzt von Castelli. Musik von dem Königl. General⸗Musik⸗Direktor und Hof⸗Kapellmeister Meyerbeer. Ballets von dem Königl. Balletmeister Hoguet. S Devrient: Valentine, als Gastrolle.)

Anfang halb 6 Uhr.

Preise der Plätze:

5 % 4o. 100 ½.

Preuss. Pr.

Im Konzertsaale: 1) Dieu vous bénisse, vaudeville en acte, par Mr. Ancelot. 2) Nanon, Ninon et Maintenon, vaudeville en 3 actes, par MM. Théaulon et Dartois. 11 8 Mittwoch, 20. März. Othello, der Mohr von Venedig. (Herr Döring: Jago, als Gastrolle.)

Donnerstag, 21. März. (Herr Rott wird

Die Bernsteinhexe.

vor Antritt seiner Urlaubsreise in der Rolle des Amts⸗Hauptmanns

zum letztenmale auftreten.)

Königsstädtisches Theater. Dienstag, 19. März. Vorstellung von Professor Döbler's optischen Nebelbildern, wie sie in neuester Zeit in der Königlichen Polytechnik zu London unter dem Namen: Dissolving. Views ge⸗ zeigt worden, und zwar: 1) Das Pantheon in Rom. 2) Joannina in der europäischen Türkei. 3) Der Saal der Fünfhundert im Dogenpallast zu Venedig. 4) Parga⸗Albania in der europäischen Türkei. 5) Eine Seeansicht bei Edinburg in Schottland (bei Mond⸗ beleuchtung). 6) Das Forum in Rom. 7) Das Innere der Haupt⸗ kirche in Mainz. 8) Das Innere der Hof⸗Kirche in München. 9) Stolzenfels am Rhein. 10) Der Kin⸗shan, oder: Die goldene Insel in China. 11) Ländliche Ansicht bei Winter⸗ und Sommerzeit. 12) Ein Segelschiff bei Tag⸗ und Mondbeleuchtung. Vorher: Der Lügner und sein Sohn. Posse in 1 Akt. Und: Eine Reise nach Spanien.

Posse in 2 Akten. Mittwoch, Possnran. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zum erstenmale in dieser Saison: L'Elisir. d'amore. Opera buffa in 2 Aiti. Musica del Maestro Donizetti. (Sgr. Luigi Donati,

aus Rom, neu engagirtes Mitglied, wird als Nemorino zum ersten⸗ male auftreten.) g Hierauf: Vorstellung von Professor Döbler’'s optischen Nebelbildern.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

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Mad. Schröder⸗

Ein Billet zum Balkon oder einer Loge des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.

Zu dieser Vorstellung bleiben die bereits gekauften, mit Freitag bezeichneten Billets gültig, und werden die dazu noch zu verkaufen⸗ den Billets ebenfalls mit Freitag bezeichnet sein.

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Dienstag den 19 März.

Inhalt.

Inland. Oppeln. Einführung der breiten Wagenspur in Schlesien. Deutsche Bundesstaaten. Königreich Sachsen. Die neue In⸗

8 struction für die Censoren. Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Schnepfen⸗

thal. Feier des sechzigjährigen Bestehens der Erziehungs⸗-Anstalt.

Holstein. Altona. Enthaltsamleits⸗Verein. Freie Städte.

5 a. M. Beschränkung des Branntweintrinkens bei dem Linien⸗ Militair.

Großbritanien und Irland. London. Die Presbyterianer in Ir⸗ land in Aufregung über die Ungültigkeit gemischter von presbyterianischen Geistlichen eingesegneten Ehen.

Italien. Turin. Widerlegung der Nachricht von dem schlechten Zu⸗ stande der Flotte.

Türkei. Konstantinopel. Die Renegaten⸗Frage. Die Verhält⸗

nisse zwischen der Pforte und Frankreich. Die Ernennung eines grie⸗

chischen Konsuls in Serbien. Polizei⸗Reform. Ausweisung aller erwerblosen Personen.

Eisenbahnen. Elberfeld. Bergisch⸗Märkische Bahn. Leipzig. Sächsisch⸗Baperische Bahn. Briefe aus Dresden. (Dresden⸗Prager Bahn.) und Paris. (Das Journal des Doebats und die Eisen⸗ bahnen.)

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Stettin. Malkktbericht.

Inland.

Oppeln, 12. März. Nach §. 3 der Allerhöchsten Verordnung vom 7. April 1838 (Gesetz⸗Sammlung für 1838 S. 258 ff.) läuft in diesem Frühjahre die sechsjährige Frist ab, nach welcher die Ein⸗ führung des breiten Wagengeleises in der Provinz Schlesien geschehen sein soll. Die hiesige Königliche Regierung macht in dem heutigen Amtsblatte die Bewohner unseres Verwaltungs⸗Bezirks auf den nahen Ablauf dieser Frist aufmerksam, damit dieselben sich vor Con⸗ traventionen gegen die Bestimmung der Eingangs erwähnten Aller⸗ höchsten Verordnung hüten.

Ausland.

8 Deutsche Bundesstaaten. 1

* Königreich Sachsen. Mit dem 1. Mai tritt im Kö⸗ nigreich Sachsen das unter dem 5. Februar d. J. gegebene, in diesen Blättern schon mitgetheilte Gesetz, einige provisorische Bestimmungen über die Angelegenheiten der Presse betreffend, in Wirksamkeit. Zu⸗ gleich ist vom Ministerium des Innern eine Zusammenstellung aller nunmehr noch gültigen Bestimmungen über Beaufsichtigung der Presse gegeben und die Instruction der sächsischen Censoren veröffentlicht wor⸗ den, woraus einige Punkte hier Platz finden mögen:

1) Die Censoren haben die Erlaubniß zum Abdrucke nur solchen Schrif⸗ ten zu versagen, deren Veröffentlichung der Staat, entweder vermöge seiner Bundespflichten, oder in Wahrnehmung seiner eigenen Rechte und Interessen und der daraus entspringenden Pflichten, oder im Sinne des von ihm zu gewährenden Rechtsschutzes zu verhindern hat. 2) Schriften und Aufsätze, in welchen die Koͤniglich sächsische Staats⸗Verwaltung im Ganzen oder in einzelnen Zweigen gewürdigt, erlassene oder noch zu erlassende Gesetze geprüft, Fehler und Mißgriffe, Mißbräuche und Ungebührnisse in der Ver⸗ waltung aufgedeckt, Verbesserungen angedeutet oder in Vorschlag gebracht werden, sind um deswillen, weil sie in einem anderen Sinne, als dem der Regicrung oder einzelner Behörden geschrieben sind, nicht zu verwersen. Aber ihre Fassung muß anständig und ihre Tendenz wohlmeinend sein. Insonderheit darf über das im Königreich Sachsen und den deutschen Bun⸗ desstaaten gesetzlich bestehende Institut der Censur nicht in einem herabwürdigen oder aufregenden Tone geschrieben werden. 3) Die Censoren haben über⸗ haupt ihre Aufmerksamkecit nicht bloß auf den Inhalt, sondern hauptsächlich auch auf Form und Ton der Behandlung zu richten. Nicht zu gestatten ist der Abdruck solcher Schriften, einzelner Aufsätze und Stellen, in welchen eine leidenschaftliche und unanständige Sprache herrscht. 5) Allen Schrif⸗ ten, Artikeln und Aufsätzen, welche einen anderen Vereinigungspunkt für die gesammte deutsche Nation bezwecken, als den in der Gruͤndung des deutschen Bundes gegebenen, oder die auf eine demokratische Umgestaltung der Bundes⸗Verhältnisse hinwirken, muß die Druck⸗Erlaubniß verweigert werden. 7) Nachrichten über die Verhandlungen des Bundestags und der von ihm abhängigen Kommissionen sind nur insoweit zuzulassen, als sie auf amtlichen Mittheilungen beruhen, oder aus denjenigen Quellen entlehnt sind, welche den Censoren und den Redactionen der hierländischen politischen Zeitungen amtlich als zuverlässig bezeichnet worden sind. Nachrichten über ständische Verhandlungen anderer deutscher Staaten sind in Zeitungen und periodischen Schriften nur insoweit zuzulassen, als sie aus den öffentlichen Blättern und zur Oeffentlichkeit bestimmten Akten des betreffenden Bundes⸗ staates entlehnt sind und die Quelle angegeben ist, aus welcher dergleichen Berichte und Nachrichten geschöpft sind. 8) Nichts darf gedruckt werden, was das kirchlich und religiös Heilige herabwürdigt oder Spannung und gegenseitige Unduldsamkeit unter den verschiedenen Konfessionen aufregt. 12) Eine besonders vorsichtige Behandlung ist anzuwenden, bei Zeitun⸗

en, Zeit⸗ und Flugschriften, insonderheit politischen Inhalts, ingleichen bei Volts und Iugendschriften. Am wenigsten ist dagegen die Schreibe⸗Frei⸗ heit bei eigentlich gelehrten und wissenschaftlichen Werken zu beschränken, besonders bei denen, welche in einer nur den Gelehrten und höher Gebil⸗ deten verständlichen Sprache geschrieben sind, so wie bei Schriften, welche sich blos im Gebicte wissenschaftlicher Forschung und ruhiger Erörterung halten. 13) Die Censoren haben, besonders auch in periodischen Blättern, den Abdruck aller solcher Aeußerungen zu hindern, in welchen für sie er⸗ kennbare Injurien enthalten sind, und worin Angriffe auf die Persönlichkeit und das Privatleben der Einzelnen vorkommen. Oeffentliche Schuldmah⸗ nungen, es möge nun die Person des Schuldners mehr oder minder deut⸗ lich bezeichnet sein, so wie überhaupt allen solchen Schriften, Artikeln und einzelnen Stellen, in welchen Privat⸗ und persönliche Angelegenheiten auf eine verletzende und kränkende Weise zur Sprache gebracht werden, ist die Druckgenehmigung zu versagen. 14) Insofern es bei der Beurthei⸗ lung der Zulässigkeit einzelner Aeußerungen auf Bekanntschaft mit solchen shatsächlichen Verhältnissen ankommt, welche ihrer Natur nach den Ge⸗ richts⸗, Polizei⸗ und anderen Behörden bekannt sein müssen, haben die Censoren diese um Mittheilungen darüber anzugehen. Auch sollen den Cen⸗ soren von Zeit zu Zeit dirjenigen Vorgänge im öffentlichen Leben und der Verwaltung mitgetheilt werden, welche einer Berücksichtigung bei der Censur bedürfen. 15) Die Censoren haben Uebersetzungen nach denselben Grund⸗ sätzen wie Originale zu prüfen. Auch dürfen sie sich in ihrem Urtheile nicht dadurch bestimmen lassen, daß zu einer Schrift, welche ihnen ganz oder in einzelnen Stellen zur Censur vorgelegt wird, von einem anderen Censor die Druck⸗Erlaubniß ertheilt worden ist. Auch haben sie auf die jedesmaligen Zeitverhältnisse, vermöge deren dieselben Schriften und einzelnen Aeußerun⸗ en einer verschiedenen Beurtheilung ihrer Zulässigkeit unterliegen können, Rücfsich zu nehmen. 19) Zum Abdrucke von Katalogen der Leihbibliotheken hat der Censor die Genehmigung nur dann zu ertheilen, wenn beigebracht wird, daß sie der Kreis⸗Direction vorgelegen haben. Findet er in einem Bücher⸗Auctions⸗Kataloge oder dem Katalnge eines Antignars die Titel ver⸗ botener oder anstößiger Schriften, so hat er diere zu streichen, und bei der Orts⸗Obrigkeit auf die nöthige Verfügung anzutragen, daß dergleichen Schrif ten hinweggenommen, jedenfalls aber von dem Vertriebe ausgeschlossen werden. 20) Der Censor hat, so oft er es zur Verantwortlichkeit für Thatsachen erforderlich findet, um die Druck⸗Genehmigung ertheilen zu können, auf der Angabe des Verfassers einer Schrift oder des Einsenders eines für ein pe⸗ riodisches Blatt bestimmten Artikels zu bestehen. 21) Wenn dem Censor Manuskripte, oder, in selbigen, Stellen von auffallend böswilliger oder re⸗ volutionairer Tendenz vorkommen, so hat er nicht nur den Abdruck zu ver⸗ hindern, sondern auch, insofern die öffentliche Ruhe und Ordnung dadurch gefährdet scheint, der Kreis⸗Direction davon Anzeige zu machen. 24) Unter die von den Censoren nicht zuzulassenden Erwähnungen verbotener Schriften gehören anch Beuriheilungen und Auszüge derselben mit mehr oder minder

alT vn, ginzn

deutlicher Bezeichnung der Quelle.

Censor bekannt ist, daß sie aus einer verbotenen Schrift entlehnt seien. 26) Sie haben übrigens jedesmal zu erwägen, ob einer ganzen zur Censur vorgelegten Schrift oder nur einzelnen Theilen und Stellen derselben, die Druckerlaubniß zu versagen, und eine Sichtung des Unzulässigen vom Zulässigen möglich sei. Letzterenfalls sind die unzulässig befundenen Stellen genau anzugeben. Die dadurch bedingten Abänderungen sind aber den Verfassern und deren Stellvertretern in der Regel selbst zu überlassen. 28) Die Censoren haben die Gründe ihrer Verweigerung der Druck⸗Erlaubniß nur der vorgesetzten Behörde anzugeben und sind lediglich dieser dafür verantwortlich. Sie dür⸗ sen sich in dieser ihrer öffentlichen Stellung weder mündliche noch schriftliche unanständige oder unbescheidene Aeußerungen von den Verfassern und Re⸗ dacteuren oder deren Stellvertretern gefallen lassen. Vielmehr sind sie ver⸗ pflichtet, davon sofort Anzeige bei der Kreis⸗Direction zu machen, welcher obliegt, die polizeirechtliche oder strafrechtliche Ahndung zu veranlassen. 29) Die Censoren haben die von ihnen zu ertheilenden Resolutionen mög⸗ lichst zu beschleunigen, alle unnöthigen Schwierigkeiten und jede Peinlichkeit im Geschäfte zu vermeiden und sind dafür den vorgesetzten Behörden verantwortlich.

Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Schnepfenthal, 7. März. (A. A.) Zum sechzigsten Male seierte heute die hiesige Anstalt den Tag, der sie, mit der Ankunft ihres verewigten Stifters, Christian Gotthilf Salzmann, ins Leben rief. Wie eins unter der Leitung des Vaters, so gedeiht auch jetzt noch unter der des Sohnes, bei thätiger Mitwirkung einsichtsvoller Lehrer, die geistige und leibliche Entwicke⸗ lung der hiesigen Jugend freudig fort, und als Beweis für den Se⸗ gen, der insonderheit die auf ihre physische Pflege verwandte Sorg⸗ falt krönte, sei es angeführt, daß bei dem fröhlichen Mahle, welches die Festgesellschaft zu Mittag vereinigte, noch immer die Worte des Liedes gesungen werden konnten, die der selige Stifter der Anstalt be⸗ reits vor mehr als vierzig Jahren niederschribrbh „Diesem Kreis entriß der Tod 8 Niemals einen Pflegesohn!l"”"”?“““ Die Gesammtzahl dieser Pflegesöhne beläuft sich bis zur Zeit auf sechshundert und fünfundzwanzig.

Holstein. Altona, 15. März. (A. M.) Die Enthaltsam⸗ keitssache gewinnt fortwährend Terrain in unserem Lande. In Elms⸗ horn hat die Jahresfeier der Stiftung des dortigen Vereines der Sache einen neuen Impuls gegeben, so daß die Zahl der Mitglieder desselben nicht unbedeutend gewachsen ist, und in dem unfern gelege⸗ nen Hörnerkirchen hat sich ein eigener Verein gebildet, der außer dem Prediger aus lauter Bauern besteht. In Ermangelung eines eigenen vaterländischen Blattes für diesen Zweck, dessen Gründung auf der großen deutschen General⸗Versammlung in Hamburg beschlossen wurde, aber bisher nicht zu Stande gekommen ist, müssen die Blätter des hamburgischen Vereins, die alle vierzehn Tage unter der Redaction des Professors Büttner erscheinen, als Organ der Bestrebungen, Wünsche und Fortschritte auf diesem neuen Felde des Volkslebens und der Volkssitte für unsere Gegenden angesehen werden.

Freie Städte. Frankfurt a. M., 12. März. (Hanauer Z.) Dem hiesigen Linien⸗Militair ist der Befehl bekannt gemacht worden, daß kein Soldat in einer Branntweinschenke oder in einem Kramladen sich bei dem Genusse des Branntweins bei scharfem Arrest betreten lassen dürfe. Auch der in der Kaserne wohnende Marketender ist angewie⸗ sen, nur Vormittags und dann nur ein gewisses Quantum an jedes Individuum zu veraͤbreichen. 5; Grossbritanien und Irland. gondon, 12. März. In der Provinz Ulster in Irland herrschtunter der dortigen zahlreichen presbyterianischen Bevölkerung gegenwärtig eine große Aufregung. Die Ursache derselben ist eine kürzliche Entscheidung des Oberhauses, daß die von presbyterianischen Geistlichen eingesegneten gemischten Ehen ungültig sein sollen. In Irland nimmt, wie bekannt, jeder Streit gleich einen giftigen Charakter an, welcher um so schwerer zu besänftigen ist, als man von jeder Nachgiebig⸗ keit von englischer Seite Rückwirkungen auf England befürch⸗ tet. Der jetzige Streit mit den kräftigen Nachkommen schotti⸗ scher Ansiedler, jener bekannten Independenten, droht für die Regierung nicht geringe Schwierigkeiten herbeizuführen, da sie bei der Beseitigung derselben nothwendig auf den Widerstand der eigenen Partei der Hochkirche des Landes stoßen muß. Die Frage erhob sich in folgender Weise: Ein Mann, zur anglikanischen Kirche sich be⸗ kennend, hat eine presbyterianische Glaubensgenossin geehelicht; die Ehe ist von einem presbyterianischen Priester eingesegnet, und jener Mann glaubt deshalb ein Recht zu haben, während der Lebzeit seiner Frau sich mit einer zweiten Person zu verheirathen. Der Bigamie angeklagt, behauptet er zu seiner Entschuldigung, die erste Ehe sei gar nicht als Ehe zu betrachten, da gemischte Ehen, welche von Per⸗ sonen eingegangen würden, von denen die eine der anglikanischen Kirche angehöre, von einem Prediger dieser Kirche eingesegnet wer⸗ den müßten, um rechtsgültig zu sein. Das Richter⸗Kollegium in Ir⸗ land entscheidet zu Gunsten des Mannes, und nach dieser Entschei⸗ dung werden fast alle seit 200 Jahren in Irland geschlossenen ge⸗ mischten Ehen rechtlos! Um dem endlosen Unheil vorzubeugen, wel⸗ ches ein solches richterliches Urtheil zur Folge haben mußte, erließ das Parlament im vorigen Jahre auf den Antrag des Lord⸗Kanzlers sofort ein Gesetz, welches alle solche Ehen, die schon geschlossen wären, für gültig erklärte; aber jener Rechtsstreit selbst war damit nicht be⸗ endet, sondern derselbe gelangte ans Oberhaus, die höchste Appella⸗ tions⸗Behörde, und hier steht nach den Aussprüchen, welche in voriger Woche die sogenannten Law⸗Lords, die Lords Brougham, Campbell, Lyndhurst, als Lord⸗Kanzler, u. A. abgaben, zu erwarten, daß die Entscheidung der irländischen Richter bestätigt werden wird. Geschieht dies, so wird die Regierung gewiß ein Gesetz einbringen müssen, welches den Presbyterianern in Irland in dieser Beziehung dieselben Rechte einräumt, welche die Dissenters in England besitzen; wenn aber dies, so werden die Katholiken dasselbe beanspruchen. Das Recht in England, ohne Beschränkung Ehen einzugehen, ist an die Bedingung geknüpft, daß die Kapellen, worin solches geschehen darf, bei einer gewissen weltlichen Behörde registrirt seien, eine Anzeige in vorge⸗ schriebener Form vor der Einsegnung stattfinde, und die Ehe gehörig eingetragen werde. Diesen Beschränkungen, fürchtet man aber, werde die katholische Geistlichkeit in Irland sich nicht fügen und somit die Ausgleichung des Streites auch von dieser Seite er⸗ schwert werden. Inzwischen überlassen sich die Presbyterianer den leidenschaftlichsten Ausfällen gegen die Episkopalen, besonders die Geistlichkeit, von welcher Einige, namentlich ein Erzbischof, um ihnen ihre puseyitische Geringschätzung und Verleugnung ihrer Kirchlichkeit recht fühlbar zu machen, diesen Unfug angestiftet haben sollen. Die Erbitterung geht so weit, daß, wie der Korrespondent der Times vom 9ten aus Dublin schreibt, die Aufregung in Ulster in Folge der Entscheidung des Oberhauses nicht geringer zu sein scheint, als diejenige, welche die Erklärung der Regierung gegen die Repeal⸗Meetings hervorrief. Es finden „allgemeine Versammlungen presbyterianischer Geistlichen“ statt und die Sprache, welche dort ge⸗

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Ist diese aber nicht angedeutet, so tritt

lediglich eine selbststandige Prüfung solcher Stellen ein, wenn auch dem 1 mit drohender Miene auf der letzten Versammlung, „nur ein schlechter

führt wird, ist mindestens eben so hestig, als die Vorträge in der Versöhnungshalle. „Ich bin“, sagte z. B. ein Pfarrer, Dr. Dill,

wenig politischen Scharfblick, daß England, falls sich die Presbyterianer den Papisten des Südens in dem Verlangen ihren vereinigten e nicht lange widerstehen könnte. Ja, nähmen die irländischen resbyte⸗ rianer auch nur eine neutrale Stellung ein, so würde die Ver⸗ bindung der beiden Länder auf einer sehr unsichern Basis ruhen. Es ist das feste und furchtlose Herz, es ist der starke Arm Ulster's, die Irland an England ketten. Diese verbinden, mehr als britische Flot⸗ ten und Armeen, mehr als britische Weisheit und britischer Reichthum, das eine Land mit dem anderen. Was hindert den großen Agitator in dem Vollzuge seiner Pläne? Die Kraft des presbyterianischen Ulster. Könnte er auf diese zählen, so würden ihn die parlamentarischen De⸗ batten, die Staatsverfolgungen, die befestigten Kasernen und der Erlaß von Proclamationen nicht mehr kümmern. Ulster zu seinen Gunsten gestimmt und er verhöhnt sie. (Beifall.) Wie oft hat er es versucht, uns zu gewinnen oder neutral zu stimmen. Aber seine Bestrebungen waren stets fruchtlos. Gewiß, der Norden war für ihn und seine Sache stets nur der schwarze Nor⸗ den.“ Wie ihm auch der ganze übrige Horizont sonnig strahlen mochte, hier fand er stets nur dunkle, drohende Wolkenmassen. Er ist oft „mit seinem sechsspännigen Wagen durch die Parlaments⸗Ak⸗ ten gefahren“; aber Ulster war seinem Fortschritt stets ein Schlag⸗ baum, über den sein Wagen nicht hinaus konnte. Ist es nun billig, ist es gerecht und weise, das Volk zu beleidigen und zu entfremden, welches die kirchliche Anstalt Irlands und die Einheit des Reiches selbst aufrecht erhielt? Ist es nicht von der bischöflichen Kirche höchst undankbar, daß sie, nachdem ihr in Schwierigkeiten und Gefahren unsre Hülfe geworden, sich in dem Augenblicke, wo ihr, Einkommen gesichert wurde, gegen uns wendet und uns die größtmögliche Schmach anthut?“ 8 ist indeß doch nicht zu befürchten, daß die Presbyterianer sich zu O'Connell schlagen werden; die eigene Furcht vor späteren gewaltigen Verfolgungen, wenn die Katholiken das Uebergewicht hätten, hält sie davon zurück. 1 8

Italien.

Turin, 4. März. Die Gazetta Piemontese enthält nach⸗ stehenden Artikel: „Wir haben bereits vor einiger Zeit Gelegenheit gehabt, die Ungenauigkeit (um uns keines anderen Ausdrucks zu be⸗ dienen) gewisser Nachrichten hervorzuheben, welche der Augsburger Allg. Zeitung von ihren Korrespondenten aus Italien über die Angelegenheiten unseres Vaterlandes geliefert werden. Diese Kor⸗ respondenten sind noch immer entweder übel berichtet oder böswillig. Wir wollen hier nur einer einzigen neuerlichen Ungenauigkeit erwäh⸗ nen, nämlich eines in gedachter Zeitung enthaltenen Artikels aus Turin vom 16. Februar, worin von einem angeblich schlechten Zu⸗ stande der Kriegsschiffe Sr. Majestät, welche sich zu Cagliari sam⸗ meln sollen, die Rede ist. Diese Behauptung ist ohne allen Grund und verdient nicht einmal widerlegt zu werden; übrigens würden jene Schiffe im Nothfalle gewiß einen wohl überzeugenden Beweis des Zustandes, worin sie sich befinden, liefern.“”“) vX“

111X1X“X“ Konstantinopel, 21. Febr. (A. Z.) Die Frage wegen der Todesstrafe, mit der bei den Moslimen der Abfall vom Glauben bestraft wird, und die auch die Renegaten wegen Rücktritts zum Chri⸗ stenthum trifft, ist in dieser Woche in eine neue Phase getreten. Sir Stratford Canning, dem sich Herr von Bourqueney anschloß, verlangte kategorisch von der Pforte eine schriftliche Erklärung, worin sie sich ver⸗ bindlich machen soll, die Todesstrafe, sofern sie sich auf den Abfall von Renegaten beziehe, sür immer abzuschaffen. Diese den Glauben der ganzen Nation verletzende Forderung bewirkte einen ungeheuren Lärm unter den Türken, welche ohnedies glauben, daß ihr Gouvernement in dem in dieser Sache bereits gegebenen Versprechen (daß man Alles anwenden wolle, um die Wiederholung solcher Hinrichtungen zu ver⸗ hindern) zu weit gegangen sei. Sir Stratford Canning hat eine Abschrift der Aberdeenschen Note, welche ihm aufträgt, die entschie⸗ densten Schritte nunmehr zu thun und, falls er bei dem Reis⸗Efendi mit seiner Forderung nicht durchdringe, eine Audienz bei dem Sultan zu verlangen, der hohen Pforte zustellen lassen, welche deshalb bereits vier Divans⸗Sitzungen mit Zuziehung des Scheich⸗ ul⸗Islam und aller Würdenträger der Ulemah abgehalten hat, ohne zu einem Resultat gelangen zu können. Stratford Canning ver⸗ wirft alle Vorstellungen Rifaat Pascha's und beharrt auf der schriftlichen Declaration. Der Pforte bleibt nichts übrig, als zu temporisiren, in der Hoffnung, daß man von der gegen sie ange⸗ wendeten Strenge nachlassen und nicht von ihr verlangen werde, daß sie ganz bestimmte Zusagen wegen der Abschaffung eines Gesetzes mache, das durch sein Alter mit dem Leben und dem Glauben der Mu⸗ selmänner völlig verwachsen sei, und zwar zu Gunsten von Indivi⸗ duen, welche durch den öfteren Religionswechsel ohnehin zeigen, daß sie die Religion zu irdischen Zwecken mißbrauchen. Die Gesandten der deutschen Mächte dürften mehr zur Mäßigung geneigt sein und sich mit dem schon gegebenen Versprechen begnügen, allein Stratford Canning scheint sich an nichts mehr zu kehren und entschlossen zu sein,

Politiker, aber man braucht nur Sum zu erkennen, des Nordens mit

nach Repeal verbänden,

die Sache, wenn die übrigen Gesandten zurückbleiben sollten, für sich allein zu verhandeln. 1 1

Auch die Verhältnisse der Pforte mit Frankreich fangen an, sich zu trüben; jene hatte durch die Vorstellungen der beiden See⸗ mächte, vorzüglich Frankreichs, bewogen die Ergreifung der nöthi⸗ gen Maßregeln zur Sicherung der südlichen an Griechenland grän⸗ zenden Provinzen fast gänzlich unterlassen, um nicht, wie die beiden Mächte sagten, die Gemüther der christlichen Bewohner durch über⸗ triebene Maßnahmen aufzuregen; nun will die Pforte aber Umstände in Erfahrung gebracht haben, welche beweisen, daß die ven jener Provinzen von allen militairischen Mitteln einen Bestandthei eines weitgehenden Planes ausmache, den Frankreich gefaßt oder gut⸗ geheißen haben soll. Man erinnert sich zugleich bei dieser Gelegen⸗ heit einiger Aeußerungen des französischen Ministers der auswärti⸗ gen Angelegenheiten, welche über die ganz besonderen Sympathieen, welche er für die türkischen Rajahs hegt, keinen Zweifel übrig lassen sollen.

Eine andere Beschwerde der Pforte ist gegen Herrn Metaxas gerichtet, der den Napisten Mainaki, einen Busenfreund des Fürsten Milosch, zum Konsul in Serbien gemacht; sie hat daher ihrem Ge⸗ sandten zu Athen, Mussurus, den Auftrag gegeben, dahin zu wirken, daß die Anstellung des Mainaki in Belgrad rückgängig gemacht werde, theils aus dem oben erwähnten Grunde, theils auch wegen der äu⸗ ßerst geringen merkantilischen Beziehungen, in denen Griechenland zu Serbien stehe, Beziehungen, welche die Aufstellung eines eigenen Konsuls in Belgrad kaum 566G dürften.

Zwei Denkschriften sind so eben von der türkischen Regierung an alle europäischen Missionen ergangen, von denen die erste sc mit