1844 / 87 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

jnister des Juners bel, dessen

kem Minister des Iunern, von Ab desser Herbst nicht mehr gestört wurde, vom König ein Lehen zugetheilt worden, das Schloß

das in einer freundlichen Gegend der Oberpfalz, un⸗ liegt.

(Bayer. Gesundheit seit ist dieser Tage Stammsried, weit Regensburg, Stuttgart, 21. h. 2

alletin. Sei zreren Tagen sind auch die letzten Reste der Krank⸗ Bälecn. SSeit e Agnigs vgdlenbs verschwunden. Unter dem Genuß heit Sr. c. und bei wiederkehrender Eßlust nehmen die Kräfte Sr. ruhiger Ahnell wieder zu, als es ungeachtet der bedeutenden Erkran⸗ Maj hräͤstige Constitution Höchstdesselben erwarten ließ. Se. Maj. 71 größten Theil des Tages außer dem Bette und in voller Ge⸗

nesung begriffen.

Württemberg.

Hannover, 23. März. (H. Z.) Vorgestern wurde die erste Sitzung unserer ersten Kammer unter dem Vorsitze des Herrn Vice⸗Präsidenten mit Verlesung des Protokolls der der Vertagung vom 14. Juli 1842 vorangegangenen Sitzung eröffnet; worauf zunächst die von dem Kabinet Sr. Majestät eingegangenen, die Personal⸗Veränderungen in den beiden Kammern betreffenden Schreiben verlesen wurden. Die Kammer schritt sodann auf den Vortrag des Herrn General⸗Syndikus zur Prüfung der Vollmachten. Darauf wurde ein Königliches Schreiben, die Eisenbahnen betreffend, und Postskriptum 1, die Einrichtung einer Eisenbahn⸗Kasse, in specie den Haushalt der abgelaufenen und den Bedürfniß⸗Anschlag für die folgenden Jahre betreffend, verlesen, auch zwei noch nicht eingetroffe⸗ nen Mitgliedern der erbetene Urlaub bewilligt. Inzwischen waren mehrere Vollmachten aus der zweiten Kammer zur Prüfung einge⸗ gangen, die sämmtlich für genügend anerkannt wurden. Nur über die Ernennung des Kanzleiraths Bening, wegen des allgemeinen Klosterfonds, zum Mitgliede zweiter Kammer wurde nach einer län geren Debatte die Beschlußnahme einstweilen und bis zur Einlieferung der Vollmacht ausgesetzt. Die Kammer war nunmehr mit 44 Mit⸗ gliedern versammelt und schritt unter Vorsitz des Herrn Präsidenten zweiter Kammer zur Wahl des Präsidenten, da durch den Austritt des Herrn Landschafts⸗Direktors von Hodenberg als Deputirten der lüneburgschen Ritterschaft die Präsidentschaft desselben für erloschen zu betrachten war. 1 Die Sitzung der zweiten Kammer, zu der sich bereits 60 Mit⸗ glieder eingefunden hatten, wurde ohne besondere Förmlichkeiten er⸗ öffnet und mit Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung voriger Diät der Anfang gemacht. Demnächst kam das Kabinets⸗Schreiben vom heutigen Tage, die eingetretenen Personal⸗Veränderungen in beiden Kammern betreffend, zum Vortrage. Hierauf wurde eine ganze eihe Kabinets⸗Schreiben verlesen, worunter eins vertraulichen In⸗ halts, ein anderes einen Schifffahrts⸗ und Handels⸗Vertrag mit der Krone Dänemark, andere die Verbesserung des Volksschulwesens, die Einnahmen und Ausgaben von veräußerten und resp. wieder erwor⸗ benen Domainen und endlich eins die Eisenbahnen betreffend, zu wel⸗ chen letzten vier Postskripta hinzukamen. Ein Erwiederungs⸗Schrei ben aus dem Kabinet lehnte den Abdruck der Namen der Redner und Votanten in den öffentlichen Mittheilungen der Verhandlungen ab.

annover.

Freie Städte. £* Frankfurt a. M., 23. März. Es b nun gestern Abend doch bestimmt worden, daß die Kavallerie unserer Steadtwehr das erlauchte Herzogl. nassauische Paar hierher einholt, Und am Diensag Morgen nach der Herzogl. nassauischen Gränze als Cvhrengarde geleiter. Vor dem Hotel, in dem die hohen Personen

hier absteigen, soll eine Compagnie unseres Linienbataillons als Eh⸗ renwache aufgestellt werden. 4

Frarhreich—

Paris, 21. März. Unter allen hiesigen Blättern ist das Journal des Débats fast der eifrigste Vorkämpfer der Universi⸗ tät gegen die Angriffe der Bischöfe. Es bespricht daher auch die letzte Debatte der Deputirten⸗Kammer über diesen Streit mit dem lebhaftesten Interesse, und wenn es auch dem Großsiegelbewahrer und Kultus⸗Minister, Herrn Martin du Nord, alle Gerechtigkeit wider⸗ fahren läßt, in Bezug auf sein Verhalten, in dieser schwierigen Sache, so hätte es doch gewünscht, daß derselbe zu seinen Rechtfertigungen über die Vergangenheit auch noch beruhigendere Versicherung hinsicht⸗ lich der Zukunft hinzugefügt und eine Verschärfung der Gesetze zur Niederhaltung klerikalischen Uebermuths in Aussicht gestellt hätte. „Wir wissen sehr wohl“, sagt das ministerielle Blatt, „daß der Kultus⸗Minister, die Regierung überhaupt sich keiner Schwäche, keine tadelnswerthe Willfährigkeit gegen den Klerus vorzuwerfen ha⸗ ben. Wir wissen, daß die Regierung alle ihre Pflichten erfüllt, alle Rechte gebraucht hat, welche die jetzige Gesetzgebung ihr verleiht. Auch sind wir überzeugt, daß die Kammer in dieser Frage, welche die wichtigste des Augenblicks ist, Herrn Martin du Nord eine Indemni⸗ täts⸗Bill nicht verweigern würde. Aber die Lage der Dinge regt, wie uns scheint, eine wichtige Frage an, über die wir wohl die Ansicht des Großsiegelbewahrers zu kennen wünschten. Ist die Regierungs⸗ Gewalt gegen die Umtriebe und Uebergriffe der Geistlichkeit hinreichend bewaffnet? Und wenn die von den gegenwärtigen Gesetzen ihr verlie⸗

524 henen Waffen stark genug sind, werden sie es auch stets sein? Dies ist die Frage, welche der Großsiegelbewahrer mit Stillschweigen überging, die aber eine ernste Erwägung erheischt. Herr Dupin ist in dieser Beziehung besorgter und weniger Optimist, als der Groß⸗ siegelbewahrer. Er vertraut den vorhandenen Garantieen nicht durch⸗ aus, und sieht den Tag vorher, wo die Kammer genöthigt sein wird, sie durch entscheidendere und unseren neuen Institutionen angemessenere Maßregeln zu verstärken.“ Die Demonstrationen des Klerus häufen sich in der That von Tag zu Tage. Gestern erst theilten die Blätter wieder eine Denkschrift des Erzbischofs und der Bischöfe der Diözese von Lyon an den Kultus⸗Minister mit, worin diese gegen den der Pairs⸗Kammer vorgelegten Gesetz⸗Entwurf über den Sekundär⸗Un⸗ terricht protestiren und im voraus erklären, daß das ganze Episkopat im Fall der Annahme jenes Gesetzes dem Staat die geistliche Mitwirkung verweigern würde. „Hoffentlich“, sagt in dieser Hinsicht das oben genannte Blatt, „hat der Herr Kardinal von Bonald, der an der Spitze dieser Denkschrift steht, nicht etwa gar dem Könige und den beiden Kam⸗ mern hierdurch mit einer Excumunication drohen wollen; wir beziehen die Drohung nur auf die Universität; sie soll exkomunizirt werden; aus den Colléges des Staates wird das Episkopat die Almoseniere zurückziehen, wenn die Kammern das ihnen von der Regierung vorge⸗ legte Gesetz genehmigen.“ Und heute hat dieses Blatt bereits ein neues Aktenstück in diesem beklagenswerthen Streit zu besprechen, nämlich ein im Univers veröffentlichtes Schreiben des Bi⸗ schofs von Valence, der in ähnlicher Weise, wie neulich der Bischof von Chalons den Abbé Combalot zu seinem Märtyrerthum beglückwünscht, indem er sagt: „Ihre Niederlage, mein thrurer Abbé, ist ein Sieg in den Augen des katholischen und religiösen Frankreichs. Die Sache, welche Sie unterstützt haben, wird gewinnen und empor⸗ wachsen. Die Riegel, welche sich 14 Tage lang hinter Ihnen schlie⸗ ßen sollen, werden durch Sie geadelt werden. Cum in iquis repu- tatus est. Es kann Sie nicht schmerzen, mit unserem göttlichen Vor⸗ bilde in etwas zu gleichen.“ Zugleich verspricht der Univers, daß diesem Schreiben bald noch mehrere ähnliche folgen würden.

Die Gazette de France erklärt, es gehe aus allen ihr von Marseille mit Hinsicht auf die dortige Anwesenheit des Herrn Ber⸗ ryer zukommenden Nachrichten der Beweis hervor, daß die Prinzi pien unter den dortigen Legitimisten durchaus für eine Versöhnung der in ihren Reihen herrschenden Meinungs⸗Nüancen seien, und daß überall, wo die Worte „Reform und National⸗Souverainetät“ aus gesprochen worden, Friedfertigkeit und Eintracht sich gezeigt habe, während da, wo man diese Worte nicht habe hören lassen, Unord⸗ nungen und Konflikte stattgefunden hätten. „Dies“, sagt das ge⸗ nannte Blatt, „ist eine große Lehre. Es ist ein gewaltiger Unter⸗ schied zwischen der Bewegung von 1834 zu Marseille und den Mani⸗ festationen von 1844 in derselben Stadt. Wir wiederholen es, die Royalisten, welche nicht offen die nationale Bahn betreten, können nur

unseres unglücklichen Landes bei

zum Fortbestehen der Spaltungen un e tragen und die Verwirklichung des Einklangs der Ansichten und Par⸗

teien hindern. Sich nicht erklären, die Frage der Zukunft nicht klar und bestimmt stellen, heißt in der Lage verbleiben, welche all unser Unglück verursacht hat.“

11 Paris, 21. März. Die Deputirten⸗Kammer hat heute die Diskussion des Gesetzes über die Rekrutirung der Armee fortgesetzt. Der Berichterstatter, Herr Vivien, verlas zuerst folgende neue Re daction des §. 2 des Art. 5 durch die Kommission: „Die Indivi⸗ duen, die im Auslande von Franzosen geboren sind, diese Eigenschaft von Franzosen aber verloren hatten und zugelassen sind, diese Eigen⸗ schaft kraft des Art. 10 des Cipil-Gosetzbuchs wieder zu erlangen⸗ werden gleichfalls an ber Loosziehung Theil nehmen, wobei dieselben Förmlichkeiten beobachtet werden, außer wenn diese Individuen im Augenblicke der Loosziehung 30 Jahre vollendet haben würden. Diese Redaction wurde angenommen und dann auch der ganze so modisizirte Art. 5. Die Kammer geht nun zu Art. 13 über, wozu der Vicomte de Panat ein Amendement als Zusatz bean⸗ tragt, wonach die unter Nr. 3 und 4 angeführten Befreiun— gen nicht auf die Familien Anwendung finden sollen, welche Existenzmittel unabhängig von der Arbeit ihrer Hände besitzen. Herr von Larochefoncauld schlägt ein Amendement vor in Betreff der For⸗ malitäten, welche die von der Loosziehung befreiten jungen Leute zu beobachten haben. Dieses wird von Herrn von Mornay bekämpft, und von der Kammer verworfen, die Abstimmung über das Ganze des Artikel 13 aber vertagt, bis die Kommission über einen Theil desselben, der gestern an sie zurückgewiesen wurde, einen neuen Be⸗ schluß gefaßt haben wird. Die Kammer geht zu Art. 14 über, der die verschiedenen Kategorieen junger Leute aufzählt, die als den An⸗ forderungen der Conscription Genüge geleistet habend betrachtet wer⸗ nen sollen, wie z. B. die Eleven der polytechnischen Schule, die geist⸗ lichen Seminaristen oder zum Eintritt in dieselben Bestimmten, die Professoren der Taubstummen u. s. w. Dieser Paragraph ward endlich mit einem Amendement, worüber eine längere Debatte sich entspann, angenommen. Bei Postschluß beginnt die Berathung über Art. 15.

Die Kommission zur Prüfung des außerordentlichen Kredits zu Unterhalt eines Ergänzungs⸗Corps von Truppen in Algerien und zur Deckung unvorhergesehener Ausgaben hat ihre Arbeiten fast vollendet

und wird morgen ihren Berichterstatter ernennen. Die Budgets⸗ Kommission hat heute den Minister des Auswärtigen gehört. Herr Charles Laffitte, der zurückgewiesene Deputirte von Louviers, hat den Vorschlag des Herrn Bictor Grandin angenommen und seinerseits drei Deputirte als Schiedsrichter in dem Streite mit seinem Gegner er⸗ nannt, nämlich die Herren d'Haubersaert, de Morney und Vicomte Daru. Herr Victor Grandin hat die drei Schiedsrichter einerseits noch nicht ernannt. 11““

m Paris, 21. März. Die gestrigen Debatten der Deputirten⸗ Kammer berührten zwei Fragen, welche das allgemeine Völkerrecht und somit das gesammte Ausland betreffen. In dem Rekrutirungs⸗ Gesetz⸗Entwurfe, welcher gegenwärtig der Erörterung der Kammer vorliegt, hatte die Regierung eine öfters aufgeworfene Streitfrage ob nämlich Söhne nicht naturalisirter Fremden zum Militairdienste angehalten werden sollen, unentschieden gelassen, aus Gründen, welche der Kriegs⸗Minister, gestern angab, und wovon ich weiter un ten sprechen werde. Die betreffende Kommission der Deputirten⸗

Kammer ließ durch ihren Bericht⸗Erstatter, Herrn Vivien, der Kam-

mer einstimmig vorschlagen, die Söhne nicht naturalisirter Fremden vom Militairdienste befreit zu erklären, weil, wie Herr Vivien es ge⸗ stern wiederholte, die Söhne nicht naturalisirter Fremden, nicht die Ausübung der Civil⸗ und politischen Rechte gleich den eingeborenen Franzosen genießen, folglich auch nicht die Lasten tragen sollen. Zur größeren Deutlichkeit glaube ich die drei verschiedenen Stellungen eines Fremden in Frankreich andeuten zu dürfen.

Erstens genießt der Fremde st 8 ud de Schutz des Gesetzes, welchen alle gebildete Völker sich wechselseitig zugestehen. Aber in solcher Stellung wird der Fremde selbst in Be⸗ treff der Gerechtigkeit nicht gleich einem Franzosen vom Gesetze be⸗ handelt. Während der Fremde in keinem Falle einen Franzosen Schulden halber verhaften lassen kann, darf ein Franzose selbst ohne vorausgegangenen Prozeß vor Gericht einen Fremden um die Summe von 250 Fr. arretiren lassen. Es b wegen ungerechter Schuldenhaft seine verfolgen, doch muß er erst darum den Franzosen anfangen, und wenn er d b Schaden erfuhr, kann er nur dann vom Franzosen Ersatz verlangen, wenn er vorläufig Caution erlegt. Caution muß der Fremde eben⸗ falls erlegen, wenn er einen Franzosen, sei es vor die Zuchtpolizei oder den Assisenhof, ziehen will, ausgenommen in Uebertretungsfällen, wo die öffentliche Sicherheit bedroht wurde, und wo die Justiz ex officio einschreiten würde. Aus dieser kurzen Parallele erkennt Jeder mann, wie ungerecht die Forderung derer erscheint, welche den Frem⸗ den nur darum, weil er die franzöosische Lust einathmet, zum Militain dienste anhalten möchten.

Die zweite Stellung des Fremden besteht gerlichen Rechte, wovon der Art. 9 des e spricht. Der Fremde muß um den Genuß der droits civil eigen 8 bei dem Maire anhalten, und erlangt dadurch, daß er in Betreff der Justizpflege dem eingeborenen Franzosen gleich betrachtet wird. 8 darf man ihn nur kraft eines kontradiktorischen Urtheilsspruches der Gerichte Schulden halber arretiren; er darf einen Franzosen aus nam lichem Grunde verhaften lassen, und ihn sowohl vor die e als peinlichen Gerichte laden, ohne Caution zu stellen. vnüssdinge 1 eine solche Lage des Fremden in Frankreich weit günstiger, ale 88 9. 1 Aber bei näherer 88 e dabei keine größe⸗ ren Begünstigungen, als alle Fremden ohne Ausne ren h g Ländern, wie England, Oesterreich, Preußen u. s. w., ohne eben darum nachzusuchen. Die französische Gesetzgebung könnte in dieser Beziehung so manches von anderen Staaten lernen, wo der gefeierte Code Napoléon nicht herrscht. Napoleon, welcher, wie man es im Mémorial von Sainte Helene liest, den französischen Namen über alle anderen Nationen erheben wollte, ermangelte nicht zwischen den Fremden und den Eingeborenen selbst in Betreff der Justiz eine scharfe Demarcations⸗Linie zu ziehen, die in Frankreich noch besteht. Nur unter Voraussetzung der Kaiserlichen Ideen kann man aus dem Genusse der droits civils den Schluß ziehen, daß der Fremde darum zum Militairdienste verpflichtet bleibt.

Die dritte Stellung eines Fremden in Frankreich ist endlich die Erwerbung des französischen Staatsbürger⸗Rechts mittelst Naturali sation. Die Naturalisation ist zweifach: die kleine und die große. Die kleine gewährt dem Fremden den Genuß der bürgerlichen und poli tischen Rechte, er wird dadurch zur Bekleidung öffentlicher Aemter fähig, kann sogar Wähler werden, wenn er den dazu nöthigen Cen⸗ sus aufweist. Er ist jedoch von der Deputation und von der Pai⸗ rie ausgeschlossen, wenn er nicht die große Naturalisation er⸗ hält, welche vom König wegen geleisteter wichtiger Dienste verliehen wird, aber jedesmal die Sanction der Kammern er⸗ langen muß. Man muß zugeben, daß die kleine Natur lisation dem Fremden überhaupt die nämlichen Rechte ein räumt, wie dem eingeborenen Franzosen, und daß mithin Ersterer ganz natürlich anzuhalten ist, auch die nämlichen Lasten zu tragen Da indessen Fremde selten im Alter, wo die Militairpflicht in Frank reich beginnt, die kleine und gar nie die große Naturalisation erlan gen, so entsteht die Frage, ob man einen naturalisirten Fremden zum

Freiheit vor dem Gerichte zu einen ordentlichen Prozeß gegen er durch die ungerechte Haft

im Genusse der bür—

Den zweiten Theil füllte ein größeres Musikstück: Nahid und Omar, Novelle aus den „Bildern des Orients“ erlesen, und komponirt von unse⸗ rem als ausgezeichnetem Theoretiker anerkannten Professor A. B. Marr.

Dies aus neun Nummern bestehende Gesangstück ist für Sopran und Tenor mit Begleitung von drei männlichen und drei weiblichen Stimmen und Pianoforte gesetzt, und zeichnete sich durch seine dem Text entsprechende, zarte, wahrhaft poetische Auffassung aus; von vorzüglicher Wirkung war Nr. 2, eine Arie Nahid's, durch Dlle. Tuezek eben so ausdrucksvoll und zart in der Einleitung, als leidenschaftlich und voll Feuer im Allegro vor⸗ getragen; ferner Nr. 7 ein von Herrn Mantius gesungenes Lied, „ge⸗ täuschtes Erwachen“ bezeichnet. Höchst charaktervoll ist Nr. 8, das Männer⸗ Terzett, das einen vortrefflichen Gegensatz zu den bisher gehörten, nur lie⸗

beslötenden Klängen Nahid's und Omat's bildet. Das Ganze aber, so schön alle einzelnen Theile desselben sind, konnte der schon angedenteten Monotonie im Texte halber, keinen recht befriedigenden Eindruck hervorbrin⸗ gen, so meisterhaft das Werk auch durch Dlle. Tuczek und Herrn Mantius, e e. e ig. chorisch mitwirkenden Herren und Damen, und durch 8 un. 8. Marx, der selbst begleitete, ausgeführt wurde. zweiten C age vorher, am 2o0sten, fand die dritte Symphonie⸗Soiree (des diesmal vllus) der Königl. Kapelle in der Sing⸗Akademie statt, und brachte Symhönie dosrüher immer, nur Instrumentalstücke. Außer der G. woll⸗ Symphonie von Vozart, vielleicht einer seiner schönsten, wurde die D-dur- sungen expekutirt; unter Herrn M. D. Taubert’s Leitung ge⸗ a8 Brtthoven se asss vxsas, A-dur, unstreitig das melodiereichste Stück, präcis ausgeführt 84 g⸗ en hat, wurde vortrefflich nüancirt, sauber und . e enn auch der Vortrag der beiden Ouvertüren, zum chen übeig lic Las Weber und zu Egmont von Beethoven, Nichts vor, BVeethosem a meaßen. In der letzten Soiree steht uns der Genuß be⸗ sn horen, und wüedge und größte Symphonie (mit Chören) vollständig chwierigen Weiles Ge⸗ Königl. Orchester durch die Aufführung dieses Krone auszusetzen. eit haben, seinen meist b

erhaften Lei 1 heher Leistungen die

Konzert von Willmers.

In dem zweiten Konzerte, das Herr R. Willmers am 23sten im Jagorschen Saale gab, entsprach derselbe nicht nur den durch sein erstes Konzert erregten Erwartungen, sondern überflügelte dieselben noch um ein Bedeutendes, indem er diesmal fast noch Ausgezeichneteres leistete und sein fertiges Bravourspiel zu entfalten in den vorgetragenen Pièêcen mehr als das erste Mal Gelegenheit fand. Scheint er gleich, dem Geschmack der modernen Schute folgend, eine Vorliebe für die kräftige, massenhafte, mit einem Worte orchestermäßige Behandlung des Piano zu haben, so ist ihm doch keinesweges Eleganz und Zartheit abzusprechen, wie gleich die vorzüg⸗ liche Ausführung der großen Fantasie über Thema's aus den Opern „Lucia“ und „Lucrezia“, die er zuerst, und zwar mit ungemeiner Sicherheit, vortrug, hinlänglich bewies. Auch in der lieblichen Etüde von Chopin aus Es-dur, der Lißtschen Uebertragung des Schubertschen Liedes „Lob der Thränen“, sowie in einer vom Konzertgeber komponirten PTaran⸗- tella furiosa zeigte er sich als Meister seines Instruments, der, wenigstens als moderner Salon⸗Spieler, gewiß den ersten Künstlern zur Seite gestellt zu werden verdient. Zum Vortrage klassischer Compositionen scheint ihm, jedoch, wie Lißt, eine gewisse künstlerische Ruhe und Selbstbeherrschung zu ermangeln, denn obgleich er Einzelnes in der Sonate pathétique von Beethoven musterhaft zu Gehör brachte, so war doch das Bild des Ganzen nicht so hingestellt, daß es gleichsam als eine geirene Kopie des Originals, im Sinne des Meisters und in jeder Beziehung den Intentionen desselben und unserem Ideale entsprechend erkannt worden wäre. So z. B. kam uns das Tempo des wunderschönen Larghetto (As-dur) etwas zu rasch vor, und über manche kleine Stellen des letzten Rondo's, die fein⸗geistiger, sinniger erfaßt zu werden verdienten, stürmte er ebenfalls ohne Verständniß fort. Als vollendeter Virtuos zeigte er sich wieder in dem zum Schluß ge⸗ spielten Quintuor⸗Final aus „Lucia“ und in den vorgetragenen Nordischen National⸗Melodieen; Alles, was nur einen ausgezeichneten Svieler ziert: präziser Anschlag, brillante Fertigkeit, enorme Sicherheit, Kraft und Zartheit im Spiel und eine seltene Ausdauer bei Ausführung von Trillern und Trillerketten, die er wirklich unübertrefflich und mit noch kaum gehörter Volubilität ertönen läßt, kurz das glänzendste Bravour⸗Spiel entwickelte er

in diesen Piècen und riß dadurch die Zuhörer zu allgemeinem Beifall hin, in dem wir hier aus vollem Herzen einstimmen. u

Dlle. Brexendorff, die eine italienische Arie von Mercabaus 2 trug, ließ eine, besonders in der tieferen Region vorzüglich schön nn 8 ausklingende Stimme, sowie eine schon bedeutend vorgeschritten, Fösang . bildung und guten Vortrag erkennen. Statt der „Wanderlieder 08 2eg lius Weiß, die wegen Heiserkeit des Herrn Ditt ausblieben, trug Herr Gern, der schon vorher das Publikum durch die Declamation ö schen Gedichts belustigt hatte, noch eine hr hee Abhandlung über die Ehe“ vor, die durch ihre Späße, so wie durch vignn beliebten Komikers, weeehs Antlang fand und Alles in die vs Stimmung versetzte. Herr Behr sang mit angenehmer Stimme zwei Lie⸗ der, deren Komponisten nicht angeführt waren.

L. Musikalische Morgen⸗-Unterhaltung.

Am 24. März wohnten wir in dem hiesigen Musik Feht⸗Inbur ben Herrn Agthe einer höchst interessanten Musik Auffuͤhrung bri, 7 6 5 zahlreichen Versammlung, aus Musikfreunden n 18 ees der sich produzirenden Schülerinnen der Anstalt ge -2 e sñere 8s 84 die Gegenwart Ihrer Königl. Hoheit ee.; b.r vah. den Vteith - welche die Agthesche Anstalt unter Ihren Feez eren Schutz 8 verherrlicht wurde. Die Leistungen selbst gaben smnmttte wun ran her und verständiger Anleitung Zeugniß. Die vorgetragenen Mecseehe, äshen in der Art geordnet, daß eine stufenmäßige Steigerung vom Leichtesten bis zum Schwersten Statt hatte, indem z. B. als erste Piece zwei Uebungs⸗ haci von Czern 9 (Jur besseren Unterstützung mit Violine und Cello be⸗ gleitet) von der kleinen Gräfin Hedwig von K. mit allerliebstem Anschlage und recht taktmäßig vorgetragen und zum Schluß die als sehr schepierig bekannten großen Variationen von Mayseder über den Alerander⸗Marsch von Moscheles mit Quartett⸗Begleitung von Dlle. L. mit wirklicher Bra⸗ vour und Virtuosität gespielt wurden. Zwischen diesen Musikstücken vern noch neun Werke, von geringerer Schwierigkeit als das loßtere⸗/ eingeschal⸗ tet; bei sämmtlichen Vorirägen ist, außer dem guten Anschlage, beson⸗

Es bleibt zwar Letzterem unbenommen,

nur die Gastfreundschaft und den

9 des bürgerlichen Gesetzbuches

hme in den meisten

den launigen ortrag des

8

eingeleitet.

segenreichsten Gedeihens unter seinem würdigen Direltor erfreuen!

Militairdienste zwingen soll, auch wenn er das vorgeschriebene Con⸗ scriptions⸗Alter um mehrere Jahre überschritten hat. Die Regierung hatte vorgeschlagen, daß die naturalisirten Fremden bis zum vollen⸗ deten 30sten Lebensjahre angehalten würden, an der Conscription Theil zu nehmen. Die Kommission der Kammer unterdrückte in ih⸗ rem Berichte diese Bestimmung des Gesetzes, mit Recht meinend, der Fremde würde dadurch eine weit schwerere Dienstpflicht als der Fran⸗ zose zu überstehen haben, so daß die Naturalisation statt einer Wohl⸗ that gesucht, vielmehr als eine zu lästige Bürde vermieden werden würde. Der Marschall Soult vertheidigte gestern mit Eifer die ur sprüngliche Bestimmung des Gesetz⸗Entwurfes, welche sowohl von Herrn Vivien, als von Herrn Dubois bekämpft wurde, bis sie zuletzt von der Kammer ebenfalls zurückgewiesen ward.

Der Marschall Soult erklärte zugleich, daß der Staatsrath sich gegenwärtig mit der Abfassung eines Gesetz⸗Entwurfes beschäftige, wodurch die Söhne von Fremden, welche die Ausübung der bürger⸗ lichen Rechte in Frankreich genießen, angehalten werden sollen, für die Zukunft der Militairpflicht Genüge zu leisten.

Herr Fulchiron und Herr Corne, deren Ansichten der Marschall Soult vollkommen beipflichtet, behaupteten, man müsse durchaus dafür sorgen, daß die Söhne von Fremden, welche die Vortheile der ein⸗ geborenen Franzosen genießen, sich nicht den Lasten der Letzteren ent⸗ ziehen, wie es heutzutage der Fall sei. Herr Corne führt als Beleg davon den letzten Bericht des Marschall Soult über die Re⸗ krutirung der Armee während des Jahres 1842 an, woraus es sich er⸗ giebt, daß aus der Altersklasse vom Jahre 1841 1183 Söhne von Fremden sich der Wehrpflicht entzogen haben, wovon 368 auf das Departement du Nord, 104 auf das Departement der Ardennen, 79 auf das Departement der Isère (Gränz⸗Departements) kommen. Nur 264 Individuen haben das Benefizium ihrer ausländischen Her⸗ kunft nicht angesprochen, sondern an der Conscription Theil genom men. Ich glaube nicht, daß die angeführten Ziffern so bedeutend sind, daß man sich veranlaßt sehen könnte, eine Maßregel einzufüh⸗ ren, welche gegen die Logik, gegen die Politik und gegen den Nutzen streitet. Gegen die Logik wäre es z. B., behaupten zu wollen, der Sohn eines nicht naturalisirten Fremden müsse in Frankreich Solda tendienste leisten, während das Gesetz ausdrücklich sagt, daß nur der französische Bürger in die französische Armee treten darf. Meiner Ueberzeugung nach, dürfte das gestern vom Marschall Soult versprochene Projekt nicht so bald zur Ausführung kommen. Nach den bisherigen Vorschriften wird kein Fremder in Frankreich naturalisirt, der nicht vorläufig von seiner Regierung die Erlaubniß erhielt, auszuwandern. Der Grund davon ist leicht erklärbar. Von dem Augenblicke, wo ein Fremder das französische Bürgerrecht er⸗ langt, ist die französische Regierung verbunden, ihn als solchen stets und überall zu vertheidigen. Es kann aber geschehen, daß ein naturalisirter Fremder früher oder später Geschäfte halber sein ursprüngliches Vaterland besucht, und dessen Regierung dann die

Spouverainetät über ihn geltend machen möchte. Um dergleichen un⸗ angenehme Kollisionen zu vermeiden, hat die französische Regierung die Verordnung erlassen, deren ich so eben erwähnte. Nach dem juridischen Satz, daß der Sohn der Bedingung seines Vaters folgt, ist der Sohn eines nicht naturalisirten Fremden fortwährend fremder Unterthan, so lange er einmal, zur Großjährigkeit gelangt, nicht die französische Naturalisation nachsucht.

Der Kriegs⸗Minister hat sich vielleicht nicht deutlich genug er⸗ klärt, wenn er durchblicken läßt, Herr Guizot hätte wegen der frag⸗ lichen Angelegenheit mit den fremden Regierungen Unterhandlungen

Solche Unterhandlungen möchten vielleicht nur den Zweck haben, vielen Einwohnern der Gränz⸗Departements das Mittel zu

benehmen, sich der Militairpflicht auf eine betrügerische Art zu ent⸗

ziehen. Es ist z. B. Thatsache, daß viele Familien im Elsaß und zugleich im Großherzogthum Baden ihren Wohnsitz haben, und daß deren Söhne auf diese Art weder in dem einen, noch in dem anderen Lande die Wehrpflicht erfüllen, indem sie sich in Baden für franzö⸗ sische und in Frankreich für badische Unterthanen ausgeben. Das Nämliche geschieht an der belgischen Gränze. Dem vorzubeugen, wurden schon vor mehreren Jahren mit den Höfen von Karlsruhe und Brüssel von Seiten unserer Regierung Unterhandlungen ange⸗ knüpft, welche von zu schwieriger Natur sind, als daß sie bisher zu einem gewünschten Resultate hätten führen können. Marschall Soult wollte gestern nur andeuten, daß jene Unterhandlungen wieder aufge⸗ nommen worden sind und ernsthaft betrieben werden. Einen ausge dehnteren Sinn kann man den Worten des Marschalls Soult nicht zuschreiben. u“

Grossbritanien und Irland. unterhaus. Sitzung vom 19. März. Das durch deut⸗ sche und englische Blätter wiederholt verbreitete Gerücht, daß die Königin Victoria im Laufe des Monats Mai nach Berlin gehen werde, veranlaßte heute den Capitain Rous zu der Frage, ob das Gerücht einen Grund habe. Dasselbe habe unter seiner Wählerschaft

einige Unruhe verursacht, da die Interessen derselben dadurch benachthei⸗ ligt würden, und er ersuche deshalb den Premier⸗Minister, ihm Ge⸗

wißheit über die Sache zu geben. Sir R. Peel protestirte gegen die Gewohnheit des Hauses, auf Grund dergleichen in den öffent

525 lichen Blättern erscheinenden Gerüchten, welche jeder Begründung entbehrten, Fragen an die Minister der Krone zu richten. Da jedoch das ehrenwerthe Mitglied als den Grund seiner Frage die durch solche Gerüchte entstehende Benachtheiligung der Interessen seiner Wählerschaft angegeben habe, so wolle er erklären, daß er es für durchaus unbegründet halte, daß Ihre Majestät im Monat Mai Berlin zu besuchen gedenke. 5

Sir James Graham nahm Veranlassung, seine gestrige Pro⸗ testation’ gegen das Amendement Lord Ashley's zur Faktorei⸗Bill heute zu wiederholen. Lord Ashley erklärte nämlich auf Befragen seine weiteren Pläne, was er mit dem gestern angenommenen Amende⸗ ment ferner zu thun gedenke; er wolle demselben noch eine Klausel beifügen, welche bestimmte, daß die gegenwärtig festgesetzte 12stündige Arbeit bis zum 1. Oktober d. J. fortdauern, von da ab bis zum 1. Oktober 1846 aber die Arbeitszeit um 1 Stunde verkürzt, also 11 Stunden dauern solle, worauf dann erst die Bestimmungen seiner Zehn⸗Stunden⸗Bill in Kraft zu setzen wären. Man würde so hin⸗ längliche Zeit haben und Mittel finden, jedem Uebel bei Zeiten vor⸗ beugen zu können. Dagegen erklärte Sir James Graham, daß die Regierung nach der sorgsamsten Berathung und Erörterung des Gegenstandes es für ihre Pflicht gehalten habe, sich der Motion des edlen Lords zu widersetzen, daß auch diese weiteren Zugeständnisse nicht im Stande wären, im entferntesten die Zweifel zu beseitigen, welche die Regierung eben zum Widerstande gegen den Antrag ver anlaßten. 1

Eine längere Debatte entspann sich über einen Antrag des Herrn Ricardo folgenden Inhalts: Ihrer Majestät der Königin soll eine Adresse überreicht werden, worin dieselbe gebeten wird, keine Handels⸗ Negociationen mit fremden Mächten anzuknüpfen, welche auf Rezipro⸗ zität beruhten, Tarif-Veränderungen im Vereinigten Königreiche, von den Tarif-Aenderungen der fremden Staaten abhängig machten; worin ferner erklärt wird, daß der große Zweck, den Handels⸗Verkehr zwischen England und anderen Staaten von allen schädlichen Re⸗ strictionen zu befreien, am besten erreicht werde, wenn die Eingangs⸗ Zölle lediglich den sinanziellen und kommerziellen Interessen des Lan⸗ des gemäß erhoben würden, ohne Bezug auf die Zoll⸗-Bestimmungen der fremden Länder. Der Redner suchte die Handels⸗Politik der Re gierung als unwirksam und dem Lande nachtheilig zu erweisen, weil keine Diplomatie den Handel eines Landes aufhelfen könne; eine umsichtige Gesetzgebung für die Einfuhrzölle könne dies allein bewirken, nicht verwickelte Unterhandlungen mit fremden Mächten über die Ausfuhr. England habe von fremden Staaten nichts zu erwarten. Herr Glad⸗ stone widersetzte sich dem Antrage. Der Minister zeigte die Unan⸗ wendbarkeit eines so abstrakten Prinzips, wie es Herr Ricardo mit der Verwerfung aller Handels⸗Traktate eingeführt sehen wollte. Lord Howick erklärte dagegen den Vorschlag für einen sehr praktischen, und was die Regierung abstrakt nenne, wäre an sich schon das Rechte. Das alte Merkantil⸗System, wonach man nur immer nach der Ausfuhr die Blüthe des Handels ermesse, scheine noch von der Regierung festgehalten zu werden. Die Debatte erregte wenig Interesse, und als noch Herr Hume sich vernehmen ließ, waren nicht mehr 40 Mit⸗ glieder im Hause anwesend, was so viel heißt, als daß der Antrag verworfen ist.

London, 20. März. Der Hof ist wieder nach London von Schloß Claremont zurückgekehrt. In dem Königl. Haushalte zu Windsor und im Buckingham Palaste sind bedeutende Veränderungen vorgenommen worden. Der Wechsel des Dienstes der Kammerher⸗ ren, Kammerdamen, Ehrenfräulein, Stallmeister ꝛc. soll künftig pünkt⸗ licher eingehalten werden als bisher. Beide Staats⸗Pagen sind auf die Penstons-Liste gesetzt und vier oder fünf andere Pagen, so wie eine Menge männlicher und weiblicher dienstthuender Hofbedienten entlassen worden.

Sir James Graham ist, wie die Times sagt, durch die Ab⸗ stimmung über das Amendement Lord Ashley's zu seiner Faktorei⸗Bill überrascht worden, doch würde seine Ermahnung schwerlich wirkungs los bleiben, und es sei kaum zu erwarten, daß die Klausel in ihrer jetzigen Gestalt bestehen bleiben könnte. Entweder geben Lord Ashley und seine Anhänger nach, sagt die Times, und gestatten, daß die zwölfstündige Arbeitszeit beibehalten wird, oder man wird die ganze Bill zurücknehmen.

Zu Coventry wurde gestern eine vom Mayor, der auch den Vorsitz führte, einberufene Versammlung zu Gunsten Irlands gehal⸗ ten, welcher O'Connell auf empfangene Einladung beiwohnte. Als er eintrat, erhob sich die ganze zahlreiche Versammlung und lang anhaltender Beifallsruf erscholl. Die von mehreren Geistlichen vor⸗ geschlagenen Beschlüsse, welche auf die gegen Irland begangenen Un⸗ bilden und auf den Staats⸗Prozeß Bezug hatten, wurden einmüthig angenommen. O'Connell hielt eine Rede, die im Wesentlichen mit seinen früheren Reden gleichlautend war.

Niederlande.

2 Aus dem Haag, 22. März. Der Gouverneur von Limburg hat nachstehende Proclamation an die Einwohner des Her zogthums erlassen:

„Bewohner von Limburg! In mehreren Städten und Gemeinden des Herzogthums sind einige Personen beständig bemüht, unter den guten Bür⸗

gern, selbst unter den weniger bemittelten Klassen, hinsichtlich der Einführung einer Vermögens⸗Steuer, die durch das Gesetz vom 6. März beschlossen worden, sehr übertriebene Besorgnisse zu erregen. Man hat gedruckte Briefe verbreitet, die eine Vergleichung zwischen dem Großherzogthum Luxemburg und dem Herzogthum Limburg enthalten und woraus folgen würde, daß die Auflagen im Großherzogihum weit geringer wären, als im Herzogthum. Man läßt Entwürfe zu Petitionen an den König cirkuliren, worin gesagt wird, daß Limburg, in Folge seiner Verhältnisse zum deutschen Bunde, nicht denselben Steuern unterworsen werden dürfe, die, kraft des Fundamental⸗ Gesetzes der Niederlande, für alle Provinzen des Königreichs die nämlichen sein sollen. Man verlangt außerdem: 1) daß die außerordentliche Steuer in Limburg nicht zur Ausführung gebracht werde; 2) daß das genannte Herzogthum abgesondert von dem Königreiche verwaltet werde.

Einige nach diesem Muster abgefaßte und mit Unterschriften bedeckte Petitionen sind wirklich an den König gelangt und in Folge dessen habe, auf Befehl Sr. Majestät, bekannt zu machen:

daß der Inhalt dieser Petitionen in hohem Grade den Unwillen der Regierung erregt hat;

daß die Provinz Limburg, gleich allen übrigen Provinzen, kraft des Fundamental⸗Gesetzes, einen integrirenden Theil des Königsreichs der Niederlande bildet;

daß Deputirte in der Versammlung der General⸗Staaten, welche ganz Niederland repräsentiren, im Namen Limburgs ihren Sitz einnehmen; G

daß dieselben Gesetze und dieselben Verordnungen auf Limburg An⸗ wendung finden, und daß die Verhältnisse des Herzogthums zum deutschen Bunde nicht in Betracht kommen dürfen, wenn es sich nicht um Gegen⸗ stände handelt, welche direkt den deutschen Bund betreffen;

daß die Regierung stets bemüht gewesen ist, die Interessen des König⸗ reichs zu begünstigen, und daß sie zu gleicher Zeit die Interessen Limburgs nicht aus den Augen verloren hat; . daß endlich in dieser Provinz, eben so gut wie in allen anderen Pro⸗ vinzen, das neue, am 6. März votirte Finanz⸗Gesetz wird aufrecht erhalten werden, und daß die Einwohner es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie, durch Nichttheilnahme an der freiwilligen Anleihe, die Bestimmungen des Gesetzes noch drückender für sich machen!

Die Regierung will, daß diese Gesinnungen und Ansichten Sr. Maje⸗ stät da bekannt gemacht werden sollen, wo Zweifel in dieser Hinsicht bestehen fönnten, und daß diejenigen Einwohner, welche sich zu einem Irrthum ha⸗ ben hinreißen lassen, wovon die obengenannten Petitionen den Beweis ge-⸗ ben, über ihre Rechte und ihre Interessen aufgeklärt werden sollen!

Die Bewohner des Herzogthums müssen sehr wohl wissen, und es kann ihnen nicht oft genug wiederholt werden, daß sie die unangenehmen Folgen, die aus einer Widersetzlichkeit gegen das Gesetz entspringen, sich selbst zuzu- schreiben haben. Sie müssen recht gut wissen, daß die Regierung zu jeder Zeit ihre Gewalt aufrecht erhalten und die guten Einwohner gegen Bös⸗ willige in Schutz nehmen wird.

Bewohner von Limburg! Lasset Euch nicht durch betrügerische De⸗ monstrationen verleiten! Lusset Euch nicht durch Aufreizungen verführen, die keinen anderen Zweck haben können, als auf Kosten Eurer Redlichkeit und Eurer theuersten Interessen den Ehrgeiz Einiger zu befriedigen!

Jeder Einwohner, der bei Zeiten für die Anleihe oder die freiwillige Beisteuer unterzeichnet, trägt dadurch zur Aufhebung der Steuer bei. Wenn Ihr vor dem 26sten d. Mts. hiervon Gebrauch macht, so könnt Ihr, im Falle die Steuer zur Ausführung käme, ein Viertel weniger zahlen, als Ihr würdet haben entrichten müssen, wenn Ihr an der Anleihe oder den freiwilligen Gaben nicht theilgenommen hättet. Und wenn Ihr nach Eurem Vermögen an der Anleihe theilnehmt, so könnt Ihr überzeugt sein, daß die Vermögens⸗Steuer Euch, die Ihr im Allgemeinen doch nicht mehr als 3 ½ pCt. für Eure Fonds erhaltet, nicht den geringsten Verlust verursachen wird.

Noch einmal, Bewohner Limburgs, lasset Euch nicht durch schlechte Rathschläge verführen; wenn das Gesetz Euch dunkel erscheint, so wendet Euch an diejenigen, die mit der Ausführung desselben beauftragt sind, und Ihr werdet in Eurer Erwartung nicht betrogen werden; Ihr werdet es nicht bereuen, wenn Ihr auch ferner Vertrauen zu mir habt.

Damcit jedoch Niemanden das, was er zur Wahrung seiner Interessen wissen muß, unbekannt bleibe, befehle ich, daß diese Proclamation gedruckt und durch die Lokal⸗Behörden auf die übliche Weise in allen Städten und Gemeinden des Herzogthums angeschlagen werde.

Mastricht, den 19. März 1844.

Der Staatsrath, Gouverneur des Herzogthums Limburg,

Gericke van Herwynen. —*“ . Brüssel, 22. März. Der König und die Königin wollen nächsten Montag sich nach Ostende begeben, um sich dort nach London einzuschiffen und der Königin Victoria einen Besuch zu machen. 8 Der Senat hat in seiner vorgestrigen Sitzung die Diskussion des Gesetz⸗Entwurfs über die Anleihe von 84,656,000 Fr. geschlossen, und denselben, nebst dem Amendement, wonach die Zinsen dieser An⸗ leihe, unter der Bedingung, daß die Kosten sich nicht über 15,000 Fr. beliefen, auch in Paris sollen ausgezahlt werden, mit 28 Stimmen gegen 1 angenommen. Dieser eine Gegner war Herr Cassiers, welcher erklärte, daß er einer achtjährigen Tilgungs⸗Einstellung nicht seine Zustimmung geben könne. 8

Spanien Madrid, 15. März. Der Handelsstand zu Alicante ist in der größten Bestürzung, da der General Roncali verlangt, er solle alle Kosten der Blokade tragen; wer sich weigert, seinen Antheil zu zahlen, wird als Mitschuldiger der Revolte betrachtet und vor das Kriegsgericht gestellt. Andererseits hat General Breton zu Saragossa ein Bando publizirt, wonach die Handelsleute in der ganzen Provinz 8 die seit drei Jahren nicht eingeforderte Steuer „Subsidio de Comercio“, bei Todesstrafe innerhalb drei Tagen zu erlegen haben.

ders die Ruhe und strenge Durchführung im Takt und Tempo lobend an⸗ zuerkennen ein Resultat, das vorzüglich durch öfteres Zusammenspiel mit anderen Instrumenten erreicht zu sein scheint und als Maßregel nicht drin⸗ gend genug empfohlen werden kann, indem nur dadurch dem so häufig an⸗ zutreffenden taktlosen Klavierspiel entgegenzuarbeiten möglich ist. Um noch einiges Einzelne hervorzuheben, sei hier, außer dem wunderschönen G-moll-Quartett von Mozart, das Dlle. G. mit Geschmack und präzisem Anschlage vortrug, und des Beethovenschen Es-qur-Trio's, durch dessen gelungene Durchführung von Seiten der Dlle. M. sich die ganze Versamm⸗ lung freudig aufgeregt fühlte, des Vortrags des Fräulein von R. gedacht, welche K. M. von Weber'’'s „Aufsorderung zum Tanze“ ebenfalls äußerst gelungen und darin die reizende, wiegende Melodie in As-dur mit anmu thiger Leichtigkeit spielte. Möge das Institut, das so glückliche Erfolge erzielte, sich ferner des

R.

* Frankfurt a. M., 22. März. Vor einigen Tagen schritt das Trauerspiel „Moritz von Sachsen“ von Prutz, zum erstenmale über unsere Bühne und erhielt, wenn auch keine enthusiastische, doch eine beifällige Auf⸗ nahme. Das Stück verräth den begabten Dichter durch eine poetische Sprache, dem aber noch die praktischen Kenntnisse der Bühne mangeln, sonst würde er die Handlung kompakter gehalten, das Stück nicht zu sehr durch Declamation gedehnt haben. Trotzdem kann man ihm eine gute Charakte⸗ ristik nicht absprechen, doch ist sehr zu rügen, daß Prutz in völlig unhisto⸗ rischer Weise die politischen Pointen nicht ins Gewand der Zeit des schmal⸗ kaldenschen Bundes, sondern in das unserer Tage gehüllt hat, um damit einen sicherern Effekt zu erzielen. 1

Mit unserem Schauspiel steht es aber jetzt nicht zum Besten und nament lich wirkt eine anhaltende Krankheit der Mad. Frühauf um so fühlbarer, da uns eine jugendliche tragische Liebhaberin in diesem Augenblicke ganz man gelt. Mad. Grabowsly vom wiesbadener Hof⸗Theater gastirt zwar auf unserer Bühne, allein sie ist mehr eine routinirte, als eine gediegene Schau⸗ spielerin. Der Verlust des tüchtigen Baison steht uns im nächsten Monat

in Aussicht, wenn es anders der Direction nicht noch gelingt, sich mit diesem

hervorragenden Künstler zu verständigen.

Unsere Oper trifft der Abgang des ausgezeichneten Baritonisten Pischeck, der auch noch nicht ersetzt ist. Am Charfreitag wird in unserem Theater unter Guhr's Leitung das Oratorium „Moses“ von A. Schmitt aufgeführt und am ersten Osterfeiertage Guhr das große Konzert, das er neulich im Weidenbuschsaale mit chronologisch geordneten Gesangs⸗ und Musikstücken von Gluck bis auf Berlioz gab, auf vielfaches Begehren wiederholen.

Unser Wintermuseum hat seine Soireen geschlossen; sie boten diesmal namentlich musikalische Genüsse: da weder Baison seine dramatischen, noch Dr. Th. Kreizuach seine literarischen Vorträge fortsetzten. Die großen Gemälde von den belgischen Meistern, de Bièfve und Gallait, die Abdankung Kaiser Karl V. und den Kompromiß der flanderischen Edelleite darstellend, sind seit kurzem im Kaisersaale aufgestellt, und erregen durch ihre Wahrheit die Bewunderung aller Kunstfreunde. Die Gemälde bleiben vier Wochen hier ausgestellt, doch steht es dahin, ob die Einnahme einen Ueberschuß zum Besten des Gutenberg⸗ Monuments erzielen werde, da die Kosten des Trausportes und der Auf⸗ stellung sich auf circa 1000 Fl. belaufen. Die Gemälde selbst sind für 50,000 Fl. für die Dauer ihres Hierseins bei der hiesigen Versicherungs⸗ Gesellschaft versichert.

Die Vollendung des Gutenberg⸗Monuments schreitet nur langsam vor, n Bildhauer, Herr von Launitz, mit vielen anderen Arbeiten beschäf⸗ igt ist.

Das Göthe⸗Monument wird auch in diesem Jahre hier aufgestellt werden können, obgleich der Platz dafür noch nicht definitiv gewählt ist. Neuerdings hat man den Theaterplatz dazu in Aussicht genommen, doch findet dieser immer noch viele Opposition. ““ 1

Eiinn neuer Wuellenfinder in Avignon.

Paris, 20. März. Man hat in und außer Frankreich sehr viel von dem Abbé Paramelle gesprochen, welcher während einer Reihe von Jahren durch eine wunderbare Gabe, unterirdische Quellen aufzufinden, großes Aufsehen erregte. Dieser Mann, dessen Seherblick später erloschen zu sein scheint, und der in dem gegenwärtigen Augenblicke so gut wie verschollen ist, hat jetzt an einem jungen Menschen aus dem Dorfe Brantes im De⸗ partement Vaucluse einen Nachfolger gefunden, der nicht nur dieselbe Fä⸗

higkeit besitzt, sondern der auch den geheimnißvollen Schleier gelüftet hat, in welchen der Abbé Paramelle die Beschaffenheit jener Naturgabe einzu⸗ hüllen für gut fand. Jener junge Bursche, Fortuné Roux genannt, bemerkte schon von früher Kindheit an sehr oft leichte Dunststreifen, welche sich auf dem Boden in dieser oder jener Richtung hinzogen, und die er immer an denselben Stellen und in denselben Richtungen wiederfand. Wenn er seine Spielkameraden auf diese Erscheinung ausmerksam machte, so sahen diese niemals Etwas, und sie glaubten, er wolle sie foppen. Fortuné Roup verfiel endlich auf den Gedanken, einige solcher Dunststreifen zu verfolgen, und er fand, daß dieselben immer bei einer Quelle endigten. Dadurch wurde er denn bald auf die Entdeckung geführt, welche dem Echo de Vaucluse zu⸗ folge binnen 2 Monaten 72mal auf die Probe gestellt worden ist, und sich immer vollkommen bewährt hat. So oft man an den von ihm bezeichneten Stellen nachgrub, stieß man früher oder später auf Quellwasser. Einmal indessen wurde die Arbeit ungewöhnlich lange fortgesetzt, ohne ein Ergebniß zu liefern. Roux selbst fing an, ungeduldig zu werden, obgleich die Anwesenheit des Dunstes fortwährend seinen Muth aufrecht erhielt. Da plötzlich, in einem Moment, wo er instinktartig die Augen schloß, um nachzudenken, zeigte sich vor seinem inneren Blicke die gesuchte Quelle in einer Tiefe, die er ganz genau bestimmen konnte. Die Richtigkeit seiner Angabe bewährte sich nicht nur diesmal, sondern so oft er später inmitten des von dem unterirdischen Wasser aufsteigenden Dunstes die Augen schloß. Er vermag alsdann nicht nur die Tiefe des Wasserfadens anzugeben, sondern auch seine Stärke, und was noch auaffallender ist, er kann die verschiedenen Erdschichten nennen, unter denen er sich hinzieht. Das Echo de Vaucluse nennt eine Menge von Personen und Ortschaften, in deren Gegenwart und auf deren Gebiete Rourx seine Gabe mit niemals trügendem Erfolge bewährt hat. Die Dünste, welche er sieht, zeigen sich ihm nur über fließendem, nie über stehendem Wasser. In diesem Augenblicke durchzieht er die Nachbarschaft von Avignon, um seine Fähigkeit zu Gunsten von Gemeinden und Privatleuten auszuüben, welche Wasser suchen. Es kommt bei dieser Gelegenheit zur Sprache, daß die Gabe Roux’s keinesweges eine neue ist, daß vielmehr schon ein spanischer Schriftsteller des 16ten Jahrhunderts derselben erwähnt, und daß der Pater Kircher die Erscheinung kennt, daß ein über einer verborgenen Quelle auf⸗ gehängter Schwamm Feuchtigkeit einsaugt. 8 Reers 6, 8 8