1844 / 89 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

1badischen Holzkohleneisen verhalte, wobei sich ge⸗ vn weuens Fabrikate das badische Eisen 5 Et, besser sei, als das englische ordinaire Roheisen, daß aber für : e der Unterschied der Brauchbarkeit auf 15, selbst auf 5 pe 8 herabsinke. Der Betrieb der Eisenwerke habe sich zwar erhöht, dies liege in einer zufäli en Steigerung der Preise in den letzten Jahren und in der 8 Pürsicht, mit welcher namentlich die ärarischen Eisenwerke betrieben werden. Die englische Ueberproduction habe jetzt minderen Abfluß Nord⸗Amerika, das gesteigerte eigene Bedürfniß habe seinen höch⸗ sten Standpunkt erreicht; es sei daher räthlich, zu verhüten, daß es unseren Markt nicht allzusehr in Besitz nehme. Bassermann (der Berichterstatter) spricht gegen Erhöhung der Zölle, insbesondere gegen die Belastung der Einfuhr von Rohstoffen, und erinnert darau, daß dasjenige, was im Verkehr als Rohstoff bezeichnet wird, meistens ebenso, wie das Roheisen, schon durch eine zubereitende Hand gegan⸗ gen ist, z. B. Flachs, Hanf ꝛc., deren Werth durch die Bearbeitung bedeutend erhöht werde. Er warnt davor, zeitweise von den Grund⸗ sätze abzuweichen, die man einmal für richtig erkannt hat. Durch Zollschutz werde bei der Eisenproduction nicht so leicht ein Wachsen derselben erlangt, da sie von äußeren, nicht willkürlich zu erschaffen⸗ den, Verhältnissen abhänge, z. B. Erzvorräthen, Brennmaterial u. s. w. Er behauptet, daß der von Sander beantragte Zoll von 52 Kr. nahe an 50 pCt. betrage und ermahnt, sich nicht durch die Angabe von wenigen Kreuzern täuschen zu lassen; in Deutschland werde die Gattung von Eisen, welche das englische Roheisen bilde, gar nicht fabrizirt: es werde also ein Rohstoff besteuert, der in Deutschland gar nicht zu haben sei. Er warnt, eine Zoll⸗Erhöhung zu empfeh⸗ len, da bekanntlich, sei sie einmal beschlossen und eingeführt, es schwer falle, sie wieder aufzuheben. Die oͤffentliche Sitzung wird geschlos⸗ sen, da Finanz⸗Minister von Böckh und Staats⸗Minister von Dusch intreten und zu einer Eröffnung eine geheime Sitzung verlangen.

schen, namen zeigt habe, daß

nach

ODOesterreichische Monarchic.

Prag, 22. März. Die Zoll⸗Verhältnisse zwischen Ungarn und den übrigen Provinzen der Monarchie sind in jüngster Zeit sehr häufig, dabei aber auch meist sehr einseitig besprochen worden. Man hat dieses Zoll-⸗Verhältniß mitunter als die Industrie Ungarns drückend und seinen Ausfuhrhandel lähmend zu schildern versucht, Andere gin⸗ gen gar so weit, darin ein ähnliches Verhältniß wie das zwischen Kolonieen und den Mutterstaaten erblicken zu wollen, während selbst die milder Gestimmten wenigstens eine indirekte Vevorzugung der österreichischen Production gegen die ungarische wahrzunehmen glaub⸗ ten, und darin die reichhaltige Quelle vieler, auf dem materiellen Wohlstand Ungarns lastender Uebel zu erblicken wähnten. Sehr erfreulich ist daher die so eben in der Haaseschen Buchhand⸗ lung erschienene kleine Schrift: „Ungarn und seine Zoll⸗ Zwischenlinie“, welche eine ebenso unbefangene wie gründlich erschö⸗ pfende Belehrung über diesen Gegenstand bietet, dessen genaue Kennt⸗ niß auch außerhalb Oesterreich von Interesse sein dürfte. Der unge⸗ nannte Verfasser als welchen man den früheren hiesigen Zoll⸗ Administrator Oberhauser bezeichnet genau bekannt mit allen Details der Sache, weist durch unleugbare Thatsachen und in gründlicher, daher überzeugender Art nach, daß die an der erwähnten Zwischen⸗ linie eingehobenen Zölle nur als Consumtionssteuer anzusehen, die zur

Ausgleichung der so wesentlich geringeren Besteuerung Ungarns und seiner Nebenländer gegenüber den übrigen Gebietstheilen des österrei⸗ chischen Staates nothwendig, aber keinesweges so drückend sind, daß der Verbrauch von Rohprodukten oder Fabrikaten nur einigermaßen arunter leiden könnte. Es wird ferner nachgewiesen, daß bei den von Ungarn ausgeführten Erzeugnissen, meist landwirthschaftliche Pro⸗ dukte und Halbfabrikate, die Abgaben der Zwischenlinie von dem nicht ungarischen Verzehrer getragen werden, ohne daß deswegen die Lebhaftigkeit dieser Ausfuhr zu steigen aufgehört hätte. Die geringe Gebühr aber, welche für die Einfuhr aus den übri⸗ gen Provinzen nach Ungarn entrichtet wird, bildet einen Haupttheil des Einkommens der ungarischen Krone, und weit entfernt, die ungarische Industrie zu beeinträchtigen, hat sie für dieselbe viel⸗ mehr die heilsame Wirkung von Schutz⸗Zöllen, gegen die weiter fort⸗ geschrittene Industrie der anderen Provinzen des Kaiserstaates. Die ganze Einnahme der beiderseitigen Zwischenzölle an der ungarisch⸗ Fsterreichischen Gränze erreicht nicht ganz 2 ½ Millionen Gulden, bei einem Verkehr, der nach dem Ergebnisse der 10 Jahre, für welche die Zoll⸗Tabellen vorliegen, die Ausfuhr nach Ungarn mit dem Betrage von 307,952,027 Fl., die Einfuhr von da nach den übrigen Landen der Monarchie aber, während dieses Zeitraumes, mit 461,812,705 Fl. C. Mze. nachweist; Zahlen, die übrigens am deutlichsten die günstige Handels⸗Bilanz Ungarus, gegenüber den anderen Theilen der Mo⸗ narchie, außer allen Zweifel setzen. Eben so richtig, wie in Beziehung auf die eigentliche Beschaffenheit und die Noth⸗ wendigkeit der erwähnten Zwischen⸗Zoll⸗Linie, sind auch die Argu⸗ mentationen der erwähnten Schrift in der Angabe der Mittel, durch welche die materielle Kultur Ungarns gehoben werden kann; bei den gewichtigen Fragen, welche hieran sich knüpfen, dürfte es gerechtfertigt erscheinen, daß wir ausnahmsweise ein literarisches Produkt zum Ge⸗ genstande der Besprechung gewählt haben, da dasselbe überdies in vielen Beziehungen als ein beachtenswerthes politisches Dokument betrachtet werden darf.

Frankreich.

Paris, 23. März. Das Antworts⸗Schreiben des Erzbischofs von Paris auf den Verweis des Kultus⸗Ministers ist in der schweben den Unterrichts⸗Frage von besonderem Gewicht, sowohl durch seinen Inhalt, wie durch seine Form, da dieser Prälat die von dem Klerus geführte Sache nicht, gleich manchen seiner Mitstreiter, durch welt⸗ liche Leidenschaft und fanatische Uebertreibung, nicht durch Spott⸗ und Schmaͤhsucht verunehrt, sondern stets die Würde und Mäßigung zeigt, welche seinem heiligen Amte geziemt. Es wird daher eine ausführ⸗

liche Mittheilung seines Schreibens von allgemeinem Interesse sein. Dasselbe lautet folgendermaßen:

„„Herr Minister, Ihr Schreiben vom 8ten d. M. ist mir in dem Augen⸗ blicke zugekommen, wo meine Function als Weihbischof mich aufforderte, die großen und schwierigen Pflichten, welche die Kirche uns auferlegt, einem

euen Kollegen vorzuzeichnen und mir selbst ins Gedächtmniß zu rufen. An

demselben Tage war ich veranlaßt, an dem Grabe des ehrwürdigen Aelte⸗ des franzöͤsischen Episkopats über sie nachzudenken. Unterzeichneter der von Ihnen getadelten Denkschrist, hat der Bischof von Blois schon die Ueenschaf abgelegt, welche ich selbst dereinst ablegen werde. Wie glück⸗ ich wäre ich, wenn ich mit allen Handlungen meines Lebens vor Gott eben so vertrauensvoll erscheinen könnte! Ich werde, Herr Minister, hinsicht⸗ lich der Achtung für die Schicklichteit, welche Sie für hintenangesett halten, mich nicht entschuldigen. Ein allgemeines Gefühl hat bereits geantwortet

daß nicht wir es sin es lagt ne 8

weichen wirh e⸗ ünd, welche dieser Vorwurf treffen kann. Der Tadel,

(ber vndeenaas Sie uns anklagen, auf Mitglieder einer großen Institution

Soystem, det deesewansen haben sollen, fällt hauptsächlich zurück auf das den fraglichen Tasen Linner zu befolgen verurtheilt sind. Doch bevor wir Tadel, wenigsens soi unserer Denlschrift ausgesprochen hatten, war dieser sprochen. Der grögts vneweise, in der Charte von 1830 schon ausge⸗ liegt in der Zusage, es 6 sich üe das Monopol erheben läßt, ren laut geworden in daesen n. 1“ wanzig ah aller Parfeien; er bewegte 28 icgtionen, ausgegangen von Schrifistellern wissen vieler Müglieder der de ewissen aller Katholiken und auch das Ge⸗

u* hrer⸗Corporation, die sich nicht verhehlten,

538

daß unsere Schule mancher Verbesserungen und Reformen bedürftig seien; ja, es war dieser Tadel sicher auch lebendig in Ihrem Gewissen, Herr Minister, in Ihrem Gewissen als Familienvater, als Rathgeber der Krone und als aufrichtiger Christ; so wie er denn schon in dem Eide lag, den Sie auf die Charte geleistet haben, die uns Aufhebung des Monopols verspricht. War die öffentliche Kundmachung dieses Tadels gesetzlich erlaubt? Ich könnte Ihnen, ohne im mindesten von der Wahrheit abzuweichen, die Versicherung geben, daß ich sie nicht gewünscht habe und ihr gern vorgebeugt hätte. Sie selbst erkennen es auch an, daß ich nicht der Urheber davon vin. Doch Ihre Rüge trifft weniger die Kundmachung, als die Denkschrift selbst, die Ihnen doch, wie ich bestimmt weiß, längst be⸗ kannt war, und über welche Sie mir dennoch vor dem 8. März leinerlei Bemerkung gemacht haben. Je mehr ich über diese Thatsache nachdenke, um so fester überzeuge ich mich, daß Ihr Verweis aus einer politischen Nothwendigkeit hervorgegangen und keine freie That Ihres Gewissens ist. Dieses, weit entfernt, uns zu ve. dammen, spricht uns vielmehr vollständig frei. Wie sollten wir nicht in Ihren Augen gerechtfertigt erscheinen? Wir wollten ins Ohr sagen, was wir auf den Dächern verkünden konnten. Wenn jeder Publizist ohne Beruf und meist ohne Einsicht, ohne genaue Sachkenntniß, in erlaubter Weise die Minister des Königs anklagen darf, sie kompromittir⸗ ten durch mangelhafte Verwaltung die theuersten Interessen Frankreichs, so kann es den Bischöfen nicht untersagt sein, in einem Memoire, sollten sie es auch der Oeffentlichkeit hingeben, eben so große und weit reellere Gefah⸗ ren zu bezeichnen. Indem wir auf eine so rechtmäßige Freiheit verzichteten, verdienten wir, wie uns scheint, für unsere Mäßigung gelobt zu werden. Ihre Mißbilligung der Denlschrift ist uns aus noch einem anderen Grunde ünerklärlich. Sie werfen uns einen Tadel vor, den Sie selbst hervorgeru⸗ fen haben. (Der Kultus⸗Minister hatte nämlich durch Umlaufschreiben die Bischöfe aufgesordert, ihm ihre Ansichten mitzutheilen.) Unsere Ge⸗ danken von den Mitteln zur Reform der Unterrichts⸗Anstalten mochten Ihnen unbekannt sein; daß wir aber überhaupt eine Reform für nöthig erachteten, wußten Sie ganz zuverlässig. Nun aber reformirt man ja doch wohl nur das, was tadelnswerth ist. Unsere Pflicht gebot uns, dem Vertrauen zu entsprechen, welches Sie und Ihre Vorgänger im Ministerium uns zum öftern bezeigt haben. Unsere Pflicht gebot uns sogar, Ihnen mit unseren Meinungs⸗Aeußerungen zuvorzukommen, wie Jeder, der eine drohende Ge⸗ fahr erkannt hat, verbunden ist, davor zu warnen. Und als Seelenhirten waren wir dazu verpflichtet, kraft des Versprechens, das wir am Tage unserer Weihe abgelegt haben, gehalten, treue Bewahrer des Glaubens und der Sitten zu sein. Wie könnten wir diese heilige Zusage erfüllen, wenn uns nicht erlaubt sein sollte, die Gefahren zu bezeichnen, welche den uns an⸗ vertrauten hehren Gütern drohen? Wir waren dazu auch verpflichtet kraft des Eides, den wir dem Könige geleistet haben. Wir wußten recht ut, daß, um ihm getreu zu bleiben, wir uns niemals würden mit den

Gesetzen zu beschäftigen haben, die der Wachsamkeit der Verwaltung und der Gerichtshöfe überlassen sind; in unserer Stellung hatten wir nicht die Aufgabe, Komplotte zu überwachen oder zu denunziren, deren Rädelsführer nie daran denken werden, uns in ihr Vertrauen zu ziehen. Wir konnten nur einen einzigen Fall voraussehen für die praktische Anwendung unseres Eides: die von der Regierung des Königs vorzunehmende Enthüllung der Sophisten⸗Verschwörung zur Verbreitung von Lehren, die das Gewissen ohne Richtschnur und die Leidenschaften ohne Zaum lassen. Gewiß hat nicht die Lehrer⸗Corporation, als solche, diese Verschwörung angelegt: wir erken⸗ nen im Gegentheil an, daß mehrere ihrer Mitglieder sie verabscheuen. Wir klagen keinen der Universitäts Professoren insbesondere an; aber wir behaup⸗ ten, daß die Institution im Ganzen nicht im Stande ist, über jene Ver⸗ schwörung zu siegen, und die Freiheit des Unterrichts sich als das einzige Mittel zeigt, das die Gefahren der Verderbniß abwenden kann, die aus den Grundsätzen erwachsen, welche von gewissen Lehrstühlen herab ver⸗ breitet werden. In diesem Sinne verstehen wir unseren Eid; auf solche Weise glauben wir demselben die rechte Anwendung geben zu kön nen. Ich habe nun die Motive und den Gegenstand unserer Reclama tion gerechtfertigt, ich habe das Recht dargethan, welches wir hatten, die⸗

selbe zu publiziren, ein Recht, dessen wir uns nicht bedienen wollten; soll

ich auch noch die Form rechtfertigen, in welcher wir sie zu kleiden für gut

fanden? Statt einer kollektiven Erklärung hätten Sie isolirte Antworten

gewünscht. Warum dieses Verlangen, welches keiner von uns ahnen konnte?

Weil wir uns durch Korrespondenz verabredet haben, sagen Sie, was eine

Verletzung des Gesetzes vom 18. Germinal des Jahres X. konstituire.

Die Verabredung, von welcher Sie sprechen, Herr Minister, hat nicht statt⸗

gefunden. Zwei Bischöfe haben sich vereinbart; drei Bischöfe haben ihre

Zustimmung gegeben, ohne die Aenderung auch nur eines einzigen Wortes der Denkschrift zu fordern. Ich füge aber hinzu und lege Gewicht auf diese

Bemerkung: verhielte es sich auch so, daß wir uns schriftlich verständigt hätten, so würde ich darin keine Uebertretung des Gesetzes vom 18. Ger⸗ minal X. (8. April 1802) sehen. Sie, Herr Minister, geben diesem Gesetz eine bisher unbekannte Auslegung, welche die Rechtskundigen zu verwerfen keinen Anstand nehmen würden, die selbst durch Ihr eigenes früheres Verfahren als unzulässig charakterisirt v Als Sie uns zu Rath zogen, wollten Sie sicher keine sich widersprechende Ansichten, sondern viel⸗ mehr eine übereinstimmende Meinung vernehmen. Sie haben eine solche gewünscht oder hätten sie doch wünschen sollen. Sie wußten, daß, obschon wir Alle für Freiheit des Unterrichts sind, doch über die Mittel, zu dieser Freiheit zu gelangen, nicht derselbe Einklang der Ansichten unter uns besteht. In der That liegt auch in der Würdigung der Mittel die bedeutendste Schwierigkeit. Sie gedachten dieselbe zu mindern durch Einholung des Aus druck einer Meinung, die als vom gesammten Episkopat ausgegangen gelten könne. Dieser Zweck war ohne Verabredung durchaus nicht zu erreichen. Bemer⸗ ken Sie, Herr Minister, daß wir in unserer Antwort nicht nur die Bürgschasten zu prüfen hatten, die uns als die besten erschienen, sondern auch die, bei welchen am ehesten auf Erfolg zu rechnen ist. Wenn die Minister des Königs, die das Steuer des Staats lenken, sich in der Nothwendigkeit befinden, Er kundigungen einzuziehen und die verschiedenen Ansichten zu vergleichen und mit einander zu versöhnen, um zu erkennen, welcher Grad von Freiheit dem Unterricht zu gewähren sein dürfte; wenn sie nach dieser lange fortgesetzten und oft von neuem begonnenen Arbeit sich vielleicht noch immer nicht für genugsam aufgeklärt erachten, wie sollten wir es sein, wenn uns selbst die Vereinbarung durch Korrespondenz untersagt wäre, uns, die wir fremd sind allen Geheimnissen Ihrer Politik und den vielfachen Enthüllungen, zu denen sie führt. Uebereinstimmende Ansichten über die Frage, welche uns weder in der Presse, noch in den

beschäfti ind bis jetzt

Mäsäche vhi noch nicht in dem höchsten Rath der Regierung selbst zur Reise gekommen; in tausend Diskussionen ist schon fruchtlos versucht worden, den gewünschten Einklang zu erreichen; und man verlangt von uns, daß wir ohne Diskussion, ohne Vereinbarung ein unsere Wünsche darlegendes Gutachten abgeben sollen, welches, wo nicht einstimmig, so doch der Ausdruck einer Vereinigung fast gleicher Wünsche wäre! Nein, Herr Minister, das konnte Ihre Absicht nicht sein. Als sie unsere Bemerkungen einforderten, waren Sie überzeugt, daß Ein⸗ verständniß in unseren Antworten vorhanden sein würde, und Sie hielten dieses Einverständniß für vollkommen gesetzlich.“

Im weiteren Verfolg des Schreibens wird gezeigt, wie es an⸗ gemessen sein dürfte, den betreffenden Artikel des organischen Gesetzes vom Jahre X, nach welchem Synodal⸗Versammlungen des Klerus, ohne vorher eingeholte Autorisation der Staats⸗Regierung, untersagt sind, aufzuheben und durch eine liberalere Bestimmung zu ersetzen. Am Schluß verwahrt sich der Erzbischof gegen den Vorwurf, als habe er mit seinen Amtsbrüdern zur Nährung der entstandenen Spal⸗ tung beigetragen. „Leichtfertige oder vorurtheilsvolle Geister“, sagt er, „können uns dafür verantwortlich machen wollen; aber die unpar⸗ teiische Geschichte wird jene aufregende Spaltung der Gemüther er⸗ klären aus dem Nichthalten eines vor vierzehn Jahren gegebenen feierlichen Versprechens, aus einem bis jetzt verkannten großen Be⸗ dürfniß der Familien, endlich aus den heiligen Interessen der Reli⸗ gion und der Sitten, die noch nicht geschützt sind durch ein gutes Gesetz, wie es, nach aller Katholiken Frankreichs sehnlichstem Wunsch, einst noch zu Stande kommen wird.“ b 1 b8

Das Journal des Doébats enthält eine sehr lange Kritik dieses erzbischöflichen Schreibens, welche im Wesentlichen Folgendes besagt: 888 ist dies ein neuer Schritt, den die Diskussion vorwärts macht. Der Erzbischof von Lyon verbietet den Kammern, das Gesetz über den Se⸗

kundär⸗-Unterricht zu votiren, bei Strafe der Ercommunication, die gegen alle Schul⸗Anstalten des Staats geschleudert werden würde. Der Erzbi⸗ schof von Paris verlangt nun seinerseits die Abschaffung eines der organi⸗ schen Artikel des Konkordats. Nur zeigt er sich eben so gemessen und ge⸗ mäßigt in den Formen seines Begehrens, als Herr von Bonald aufbrau⸗ send und stolz ist. Im Grunde aber treffen wir bei Beiden auf einen und denselben Gedanken. Es handelt sich darum, einen Staat im Staate zu konstituiren und für die Kirche eine privilegirte Gesetzgebung zu haben. Der Artikel 4 des organischen Gesetzes des Jahres X erklärt: „„daß kein Diözesan⸗ oder Metropolitan⸗Konzil, keine Diözesan⸗Syvnode, keine bera⸗ thende Versammlung statthaben dürfe, ohne die ausdrückliche Erlaubniß der Regierung.““ Dieser Artikel ist es, dessen Abschaffung der Erz⸗ bischof von Paris verlangt. Nun aber sagte Portalis von die⸗ sem Artikel in einem seiner Berichte über das org anische Gesetz: „„Es ist ein Grundsatz des öffentlichen Rechts, daß keinerlei Ver⸗ sammlung statthaben darf, wenn die Einberufung derselben nicht von der öffentlichen Gewalt gestattet ist. d'Aguesseau erklärt jede ohne die Erlaub⸗ niß des politischen Magistrats gehaltene Versammlung für unerlaubt. Wenn nun aber jede Zusammenkunft von Bischöfen noch nicht ein Konzil oder eine Synode ist, so ist es doch zum wenigsten richtig, zu sagen, daß jede Synode oder jedes Konzil eine Versammlung ist und demzufolge, um als regelmäßig zu gelten, der Erlaubniß des Souverains bedarf. „„In un⸗ seren Tagen““, fährt Portalis fort, „„versammelte der Erzbischof. von Toulonse eine Synode, welche Celebrität erhielt durch die Wichtigkeit der Gegenstände, die von derselben behandelt wurden; denn im Jahre 1782 gehaltenen Synode berieth man darüber, daß das 2 egräbniß der Todten in den Kirchen nicht mehr gestattet werde. Der Erzbischof erhielt ein Patent zum Behufe der Einberufung dieser Versammlung und später ein neues, welches zu den Berathungen und den Synodal⸗Beschlüssen er⸗ mächtigte, welche in jener Versammlung angenommen worden waren. Die Rechte der Souverainetät wurden also zu keiner Zeit mißkannt.““ So spricht Portalis. Diese Rechte der öffentlichen Souverainetät, anerkannt zu allen Zeiten, sollen sie nun in unseren Tagen zu Boden getreten werden? Das die Frage. Und man sage nicht, der Portalissche Bericht beziehe sich auf einen Stand der Dinge, der durchaus verschieden von dem unsrigen sei, es sei seit 1830 die katholische Neligion nicht mehr die Staatsreligion, wie sie ehrdem gewesen. Wir wissen wohl, welchen Werth das Episkopat auf dieses Argument legt, und welche Folgerungen es aus demselben zu ziehen hofft. Aber es darf nicht vergessen werden, daß, als Portalis seinen Bericht er⸗ stattete, das Grundgesetz und das Konkordat die katholische Religion nicht zur Staatsreligion erklärt hatten; sie hatten blos anerkannt, wie auch die Charte von 1830, daß die katholische Religion die Religion der großen Majorität der französischen Bürger sei. Der Portalissche Bericht und die organischen Artikel des Konkordats haben also nichts von ihrer Nichtigkeit und Kraft verloren; sie finden Anwendung im Jahr 1844, wie im Jahr 1803, denn die Charte von 1830 ist zurückgegangen auf die Grund⸗ sätze von 1803. Man sage auch nicht, die organischen Arti⸗ kel des Konkordats seien Gegenstand von Reclamationen des roö⸗ mischen Hofes gewesen; man hoffe nicht, auf solche Weise die Autorität des Konkordats zu schwächen; denn wir würden zu ant⸗ worten genöthigt sein, daß jene Reclamationen ohne Erfolg geblieben sind, und daß die Regierung von 1803 den Prätensionen des roͤmischen Hofes keine der alten Grundsätze unseres öffentlichen Rechts zum Opfer bringen wollte. Wir hoffen, daß die Regierung von 1830 in diesem Betreff eben so entschlossen und standhaft, wie die Konsular⸗Regierung sein würde, wenn Anlaß einträte, Entschlossenheit und Standhaftigkeit zu zeigen. Wir können aber noch weiter gehen und bemerken, daß der Artikel, gegen welchen der Erzbischof von Paris reklamirt, nicht Gegenstand einer Beschwerde des römischen Hofes im Jahre 1803 war. Allein man behauptet, daß die übrigen gesetzlich anerkannten Körperschaften zusammenkommen dürften ohne vorherige Autorisation; warum also sollte das Episkopat es nicht eben so thun können? Warum! Weil, wir sind es zu sagen genöthigt, das Episkopat keine gesetzlich anerkannte Körper⸗ schaft ist; weil es zwar Bischöfe giebt, die vom Gesetz gewiste Prã⸗ rogativen und gewisse Verbindlichkeiten erhalten haben, nicht aber eine von dem Gesetz mit besonderen Befugnissen bekleidete Espiskopal⸗ Körperschaft; weil es Bischöfe giebt, um die Angelegenheiten des Kultus zu leiten, wie es Präfekte giebt, um die Angelegenheiten der Administration zu besorgen; aber die Bischöfe ebensowenig, wie die Präsekte, sind eine besondere Kör⸗ perschaft, die zusammenkommen und berathen dürfte, wann es ihr gut dünkt. Uns kann die Frage nicht berühren, ob die Bischöfe der katholischen Christen⸗ heit dem Papste gegenüber eine Körperschaft ausmachen, welche in besonde⸗ ren Fällen ohne Ermächtigung von Seiten des Papstes zusammenkommen und berathen kann. Das aber behaupten wir, daß im Staate mit einem Worte die Bischöfe nicht eine Körperschaft bilden, daß das Gesetz sie nicht in solcher Eigenschaft anerkennt.“

11 Paris, 23. März. Die heutige Sitzung der Deputirten⸗ Kammer wurde um 2 Uhr eröffnet. Es wurden zuerst mehrere Ge⸗ setze von lokalem Interesse ohne Diskussion angenommen; dann legte der Finanz⸗Minister zwei Gesetz⸗Entwürfe vor, Austausch von Immobilien zwischen dem Staate und der Stadt Troyes, so wie einem Herrn Gaillon, betreffend. Berichte über Petitionen sind an der Tagesordnung. Herr Perignon berichtet über das Verlangen eines gewissen L'Huillier zu Vic⸗Bigorre auf Abschaffung des Gesetzes, wodurch die Glieder der Familie Napoleon aus Frankreich verbannt werden, auf Wiederherstellung des Bildnisses des Kaisers auf dem Ehren⸗Legionskreuze, und daß dem Prinzen Ludwig Napoleon die Stadt Ham und deren Umgegend als Aufenthaltsort angewiesen werde. Die Kommission beantragt die Tagesordnung über zwei Punkte dieser Pe⸗ tition, den, die Wiederherstellung des Bildnisses des Kaisers auf dem Kreuze der Ehren⸗Legion betreffend, will sie an den Conseils⸗Präsiden⸗ ten verweisen. Herr Boulay de la Meurthe verlangt aber dasselbe auch für die beiden anderen Punkte. Er beklagt und verdammt das unselige Beginnen des Prinzen Ludwig Napoleon, glaubt aber, nur durch die Rathschläge einiger exaltirten Köpfe sei der Prinz in der Verbannung dazu verleitet worden, und nimmt daher Milde und Nachsicht für ihn in Anspruch. Von der Familie Napoleon's lebten nur noch drei Brüder, der eine sei Philosoph, der andere von Krank⸗ heiten darniedergedrückt, der dritte der anspruchloseste Mann der Welt. Außerdem seien noch einige junge Männer und Frauen der Familie vorhanden, von solchen Trümmern habe Frankreich wohl nichts zu fürchten. Der König von Rom sei todt, die anderen Glie⸗ der der Familie seien unmächtig. Die Verbannung der Familie des Kaisers sei nur noch ein Anachronismus, eine Wirkung ohne Ursache. Auf die Frage des Präsidenten geht die Kammer über die Ab⸗ schaffung der Verbannung der Familie Napoleon's zur Tagesordnung, des⸗ gleichen in Bezug auf Anweisung der Stadt Ham und der Ggeee zum Aufenthaltsort für den Prinzen Napoleon. Herr Delessert ber angt die Tagesordnung auch über den dritten Punkt, 12 wird „aber nicht angenommen, sondern der Kommissions⸗Antrag., ö. ö verließ, wurde von Herrn von Gasparin 8* ben Beri u“ andere Petition abgestattet, die weniger allgemeines Interesse bie et. In den Büreaus wurden die Commissaire zur Prüfung des Antrages des Herrn Gustave de Beaumont, Lacrosse und Leyraud wegen Ver⸗ hütung an Wahlbestechungen ernannt. Acht Commissaire sind gegen den Antrag, wie er jetzt gestellt ist, nur ein Einziger, Herr Brault, Mitglied der Opposition, dafür. Die Verlesung des Antrags des Herrn Chapuis M ontlaville auf Abschaffung des Zeitungs⸗ Stempels wurde durch 6 Büreaus genehmigt, durch 3 nur zu⸗ rückgewiesen.

& Paris, 23. März. Die Büreaus der Deputirten⸗Kammer werden sich heut mit dem Antrag des Herrn Chapuys de Mont⸗ laville auf Abschaffung des Zeitungs⸗Stempels beschäftigen. Der Preis des Stempels beträgt für jede Nummer eines Blattes von gewöhnlichem Format 5 Centimen, also 18 Fr. 25 Cent. im ganzen

Jahre, beinahe die Hälfte des Abonnements⸗Preises einer gewissen An⸗

gehen würden.

zahl von Zeitungen. Will man auch die Postgebühr von 4 Cent. für das Zeitungsblatt wie eine Abgabe betrachten (wiewohl sie vielmehr als die Bezahlung eines zu leistenden Dienstes angesehen werden zu müssen scheint), so zeigt es sich, daß ein Blatt, welches jährlich 40 Franken kostet, von jedem Abonnement 33 Franken an den Staat abgiebt, also nur 7 Franken zu Bestreitung der Kosten von Papier, Druck, Redaction und Verwaltung übrig behält. Ein solches Verhältniß stellt sich auf den ersten Blick als ein unbilliges dar. Es giebt keine andere Industrie in Frankreich, welche auch nur die Hälfte des Theiles ihrer Brutto⸗Einnahme an den Staatsschatz steuern müßte, welchen die französische Presse, auch ganz abgesehen von der Postgebühr, lediglich kraft der Stempeltaxe, an den Fiskus abgiebt. Man sollte deshalb glauben, daß die hiesigen Zeitungen einen Antrag auf Abschaffung des Stem⸗ pels mit einstimmigem Beifall begrüßen und mit dem größten Nach⸗ druck unterstützen würden. Dem ist aber keinesweges so, und die mei⸗ sten Blätter haben den von Herrn Chapuys de Montlaville eingebrachten Gesetz⸗Vorschlag wie ein für sie ganz gleichgültiges parlamentarisches Dokument ohne alle Bemerkungen in ihre Spalten eingetragen. Die beste⸗ henden Zeitungen wünschen in der That nicht, und sie können auch füg⸗ licherweise im eigenen Interesse nicht wünschen, daß die Stempelgebühr abgeschafft werde, denn sie würden sich durch diese Maßregel nur ge⸗ zwungen sehen, ihren Abonnementspreis in demselben Verhältnisse herabzusetzen und sich die Konkurrenz einer Menge neuer Blätter ge⸗ fallen zu lassen, welche unter jener Voraussetzung wie Pilze aus der Erde wachsen würden. Die Regierung ist dem Antrage des Herrn Chapuys de Montlaville natürlich eben so wenig günstig, als die Presse selbst. Man fürchtet von jener Seite zunächst den Ausfall der 3 ½ Millionen in der Staats⸗Einnahme, welche die Stempelsteuer der Zei⸗ tungen einträgt, und man fürchtet zweitens, daß die Presse, wenn man die Bedingungen ihrer Existenz zu sehr erleichterte, ihrem Einflusse eine gefährliche Ausdehnung würde geben können. Daher ist denn gar keine Aussicht darauf vorhanden, daß die Mehrheit der Deputirten⸗ Kammer dem Antrage des Herrn Chapuys de Montlaville ihre Zu

stimmung geben werde, dessen Annahme in der allgemeinen Meinung jedenfalls eine gänzliche Revolution im französischen Zeitungswesen hervorbringen würde.

Der Constitutionnel ist durch die Herabsetzung seines bis⸗ herigen Abonnements⸗Preises auf die Hälfte in die Reihe der Vierzig⸗ franken⸗Blätter eingetreten. Es ergiebt sich aus dem Vorstehenden von selbst, daß, unter der Herrschaft der gegenwärtigen fiskalischen Preß⸗Gesetzgebung, eine Zeitung mit dem Abonnements⸗Preise von nur 40 Fr. gar nicht würde bestehen können, wenn sie nicht Neben einkünfte irgend einer Art hätte. So lebt z. B. der Sièele haupt⸗ sächlich von den Anzeigen, welche ihm, bei seiner großen Verbreitung, in Menge zuströmen und deren Einrückung es sich mit 2 Fr. für die kleine und 12 Fr. für die große Zeile bezahlen läßt. Der Constitutionnel muß wohl sehr stark auf eine ähnliche Quelle der Einnahmen rechnen, da er, trotz der Ver⸗ minderung seines Preises um die Hälfte, die größten Opfer zur Hebung seines literarischen Inhalts zu bringen entschlossen ist. Herr Thiers, der sich fortwährend für den Constitutionnel interes⸗ sirt und auch wohl noch immer als Actionair bei demselben betheiligt ist, hat diesem Blatte Bruchstücke aus der Fortsetzung seiner Revolu⸗ tions⸗Geschichte versprochen, von welcher man bei dieser Gelegenheit seit mehr als einem Jahre zum erstenmale wieder reden hört. Die Spannung, mit welcher man anfangs diesem Werke entgegensah, hat sich mit der Zeit bedeutend vermindert, um so mehr, als man allge⸗ mein der Meinung ist, daß noch manches Jahr vergehen wird, ehe Herr Thiers seine gegen das Publikum übernommene Verpflichtung erfüllen dürfte.

Grossbritanien und Irland.

Unterhaus. Sitzung vom 22. März. Das Haus sollte, dem in der Sitzung vom 18ten d. an Sir James Graham gestellten Antrage gemäß, heute seine zweite Erklärung über das Amendement Lord Ashley's zur Fabrik⸗Bill der Regierung abgeben, ob es mit der Feststellung der Arbeitszeit von 10 Stunden täglich in den Fabriken einverstanden sei oder die bisherige Zeit von 12 Stunden des Tages für die Arbeit der Werkleute aufrecht erhalten wissen wolle. Die Abstimmung, welche nach langer Debatte erfolgte, ergab ein höchst seltsames Resultat. Die Diskussion selbst wurde meist von weniger bedeutenden Rednern geführt und bewegte sich, wie früher, auf der einen Seite um die hierbei geltend gemachten Humanitäts⸗Rücksichten, auf der anderen um die Ansprüche der kommerziellen und industriellen Interessen des Landes; sie nahm endlich eine ausschließliche Partei⸗ Richtung an, als mehrere Redner der liberalen Seite, namentlich Herr. Charles Buller, in der Aufhebung und Herabsetzung der Einfuhr⸗ zölle von gewissen Waaren jeden Nachtheil ausgeglichen sahen, wel⸗ cher durch Verkürzung der Arbeitszeit der Industrie entstehen möchte. Der genannte Redner suchte dies vorzugsweise an der Aufhebung des Einfuhrzolles von roher Baumwolle zu erweisen. Lord Ashley fügte seinen früher zur Unterstützung seines Antrags vorgebrachten Argumenten noch hinzu, daß die Fabrik⸗Arbeiter sich selbst bei einer Verkürzung der Arbeitszeit eine Lohnverminderung gefallen lassen vwürden, da bei geringerer Arbeit auch weniger kräftige und kostspie⸗ lige Nahrung zum Unterhalte genüge, und sie im Stande wären, mit geringeren Geldmitteln denselben zu beschaffen. Aber Sir James Graham, der zum Schluß der Debatte noch das Wort nahm, blieb bei seiner Opposition gegen das Amendement in jeder Gestalt. Er erklärte, Mittheilungen aus Leeds und von anderen großen Fabrik besitzern Lancashires erhalten zu haben, welche gegen die Annahme der Zehn⸗Stunden⸗Bill sich aussprächen; er habe den Gegenstand nach allen Seiten hin erwogen, aber er könne unmöglich von seinem ersten Entschlusse abgehen. Die unmittelbare Folge der Verkürzung der Arbeitszeit würde eine Herabdrückung des Arbeitslohns sein, und wenn diese auch nur 15 pCt. betrage, obschon er glaube, daß sie auf 25 pCt. steigen würde, so müßten daraus doch große Nachtheile der Industrie des Landes er⸗ wachsen, indem die in Fabriken angelegten Kapitalien ins Ausland Er bedauere sehr, daß von den einem großen Theile der eigenen Anhänger das Ministerium einen solchen Widerstand er⸗ fahre, aber seine Ueberzeugung sei in dieser Sache so fest, daß alle persönlichen Rücksichten wie Staub in die Wagschale fielen; denn er glaube, daß der ganze Handel und die Fabrik⸗Industrie Englands bei dieser Frage auf dem Spiele ständen.

„Es erfolgte hierauf die merkwürdige Abstimmung; zuvörderst er den Regierungs⸗Antrag, also für 12 Stunden Arbeitszeit. Es stimmten dafür 183 Stimmen dagegen 186 Majorität gegen die Regierung 3 Stimmen.

Das Haus theilte sich unmittelbar darauf wieder über das Amen⸗ dement Lord Ashley's;

es stimmten für 10 Stunden Arbeitszeit 181 Stimmen

8 8 8 dagegen 188. b Majorität gegen Lord Ashley 7 Stimmen.

Sir James Graham sprach hierauf unter gewaltigem Lär⸗ men Folgendes: „Das Haus hat nunmehr gegen 12 Stunden und gegen 10 Stunden Arbeitszeit sich entschieden. Die Achtung, welche ich vor dem Votum des Hauses hege, so wie die Rücksicht, die ich den großen bei dieser Frage betheiligten Interessen schuldig bin, ver⸗

““ 8 1““

anlassen mich, mein weiteres Verfahren bis Montag auszusetzen. Ich glaube deshalb, daß wir Alle der Meinung sein werden, daß wir die Sitzung heute bis Montag vertagen.“”)

„Lord Aschley erhob sich unter fortdauerndem Lärmen und Geschrei „zur Ordnung“, und konnte sich mit Mühe Gehör verschaffen. Er sprach: „Niemand unterwirft sich der Entscheidung des Hauses bereitwilliger als ich, und obgleich ich an Ihr Gefühl appellirte, so wollte ich doch niemals die Gerechtigkeit oder die Humanität dieser roßen Versammlung bestritten haben. Alles was ich jetzt sagen kann ist, daß ich, obschon geschlagen, doch ein Recht habe, und dies Recht mir erhalten werde, bei jeder gesetzlichen Gelegenheit meine Grund⸗ sätze geltend zu machen. Ich will bei meiner Sache verharren bis zum letzten Augenblicke meines Lebens, und ich hege nicht den ge⸗ ringsten Zweifel, daß die Zeit nicht mehr fern ist, da ich mit Got⸗ tes Segen einen vollständigen Triumph erlangen werde“. Das Haus vertagte sich hierauf.

Zu Anfang der Sitzung interpellirte Dr. Bowring den Pre⸗ mier⸗Minister über die Ermordung der Mannschaften der beiden wäh⸗ rend des letzten chinesischen Krieges an der Küste der Insel Formosa verunglückten britischen Transportschiffe und fragte, ob die chinesische Regierung für diese Unthat Genugthuung gegeben habe. Sir Ro⸗ bert Peel erwiederte, daß in der Hof⸗Zeitung zu Peking eine Proclamation des Kaisers erschienen sei, welche dessen ganzen Unwillen über dieses Ereigniß ausspreche und die schuldigen Behörden der ge⸗ bührenden Strafe überantworte. Sir Henry Pottinger habe diese Genugthuung für zufriedenstellend erklärt, und die Regierung glaube sich dabei beruhigen zu können. Die chinesischen Behörden hätten danach den Kaiser hintergangen, indem sie vorgaben, daß die Briten mit bewaffneter Hand einen Angriff auf die Insel versucht hätten. Der Kaiser sagt in jener Proklamation: „Wir sind den Chinesen und den Fremden mit gleichem Wohlwollen zugethan und wir werden nicht gestatten, daß diejenigen, welche einer Strafe schuldig befunden sind, derselben entgehen sollen, weil Fremde sie angeklagt haben. Es ist unser Wunsch, mit streunger Gerechtigkeit und Unpartheilichkeit zu verfahren.“ b

Im Oberhause erhielt die Bill wegen Konvertirung der 3 ½ proc. Stocks die Königliche Sanction. Das Haus war nur kurze Zeit versammelt.

„London, 23. März. Der Hof legt vom 26sten d. M. ab für Se. Majestät den verewigten König von Schweden bis zum 9. April tiefe Trauer, von da ab bis zum 16. April, leichte Trauer an.

Bei dem vorgestrigen zweiten Lever der Königin im Buckingham⸗ Palaste wurden Ihrer Majestät durch Lord Camoy's Bittschriften der englischen Katholiken gegen die Ausschließung der Katholiken von den Jurylisten in Irland, neben anderen Bittschriften der radikalen Partei in England über verschiedene Gegenstände überreicht. Bei demselben

Lever hatte der Königlich preußische Garde⸗Hauptmann, Freiherr von Witzleben, die Ehre, Ihrer Majestät durch den preußischen C schäftsträger, Freiherrn von Thile, vorgestellt zu werden. 18

X London, 22. März. Die Theilung des Unterhauses über Lord Ashley's Antrag, die Arbeitszeit der Fabrik Arbeiter unter 18 Jahren auf 10 Stunden des Tages zu beschränken, ist noch fortwäh⸗ rend das Hauptthema der Unterhaltung; sie ist zugleich für die Re⸗ gierung auch ein Gegenstand nicht geringer Sorge, nicht etwa, weil dadurch die politische Existenz derselben berührt wird, sondern weil sie eine sehr ernsthafte staatswirthschaftliche Frage in sich schließt. Lord Afhley hat eine Art Vertrag angeboten, indem er vom nächsten Ok⸗ tober 11 Stunden Arbeitszeit aufgeführt wissen will, welche dann im folgenden Jahre erst auf 10 Stunden reduzirt werden soll. Aber Sir R. Peel und Sir James Graham blieben durchaus bei ihrem Grundsatz stehen; sie sind der Meinung, deren Gründe ich in meinem letzten Briefe gezeigt habe, daß eine solche Beschränkung der Arbeits⸗ freiheit überaus nachtheilig für die arbeitenden Klassen selbst und für die großen Interessen des Landes sein würde, daß dadurch die Kon⸗ kurrenz gesteigert, das Arbeitslohn unverhältnißmäßig in Bezug auf die Verminderung der Arbeit herabgedrückt und demnach das jetzt zwischen dem Arbeiter und Kapitalisten bestehende Gleichgewicht aufge⸗ hoben werden müßte. Sie verwerfen demzufolge Lord Ashley's Vorschlag unter jeder Gestalt. Aber die parlamentarische Schwierigkeit ist nicht leicht zu beseitigen. Die Anzahl der Mitglieder, welche bei der letz⸗ ten Theilung stimmten, war auf beiden Seiten gering, weil eine große Anzahl es für besser gehalten hatte, gänzlich abwesend zu bleiben. Aber wenn diese auch ihre Stimmen jetzt abzugeben veranlaßt wer⸗ den, so folgt noch keinesweges daraus, daß die Partei der Regierung dadurch verstärkt werden wird. Man hat in den beiden letzten Tagen indeß alles Mögliche versucht, einen größeren Theil der gewöhnlichen Streitkräfte der Majorität aufzubringen, um auf die Entscheidung dieser Frage zu wirken. Ich glaube, daß Sir R. Peel einen still⸗ schweigenden Sieg davontragen oder vielmehr ein Votum ohne einen Sieg gewinnen wird; denn wenn auch die Annahme des Vorschlags Lord Ashley's hintertrieben wird, so ist doch nicht leicht abzusehen, wie das Unterhaus, welches so eben dem Prinzipe einer Zehn⸗Stun⸗ den-Bill beigepflichtet hat, zu der Bestätigung eines Gesetzes für eine Zwölf⸗Stunden⸗Bill veranlaßt werden kann.

Es ist ein Irrthum, diese Frage als eine Frage zwischen Fabrik⸗ herren und Arbeitern anzusehen. Im Gegentheil, 40 der vornehm⸗ sten Fabrik⸗Inhaber haben zu Gunsten der Klausel Lord Ashley's eine Petition eingereicht, wahrscheinlich in der Hoffnung auf eine Herabsetzung des Arbeitslohnes. Aber es ist ein noch größerer Irr⸗ thum, mit Einigen der sogenannten Freunde der Arbeiterklassen be⸗ weisen zu wollen, daß in zehn Stunden mehr oder wenigstens eben so viel gearbeitet werden wird, als in zwölf. Das mag in manchen Fällen wahr sein, wo namentlich bei der Arbeit eine längere Muße oder mehr Gelegenheit zur Bildung eine größere Energie und ausgedehntere Kenntnisse bewirken. Aber die Fa⸗ brikarbeit geschieht lediglich durch Maschinen; die Arbeiter sind die Wärter dieser Maschinen, und die eigentliche Frage, welche dem Parlamente vorliegt, ist die, ob es den Interessen der so beschäftigten menschlichen Wesen dienlich ist, daß die Maschinen 14 Stunden wäh⸗ rend 24 stille stehen. Wenn die Preise dieselben bleiben und der Er⸗ trag des fixirten Kapitals (worunter ich das in Gebäuden und Ma⸗ schinen angelegte Kapital verstehe) um 17 pCt. verringert wird, so ist es klar, daß, um denselben Gewinn zu ziehen, eine entsprechende Verringerung bei der Anlage des beweglichen Kapitals (worunter ich das in der Gestalt des Arbeitslohns umlaufende Kapital verstehe) eintreten muß, oder in anderen Worten, wenn der Fabrikherr in der⸗ selben Lage bleiben soll, muß die Lage des Arbeiters schlechter werden. Ich verweile bei diesem Gegenstande, weil er nothwendigerweise in allen Ländern, wo die Bedürfnisse und Interessen einer Fabrik⸗ Bevölkerung sich von selbst der Ueberwachung des Staats aufdringen, von großem Interesse sein muß; und in diesen Ländern kann das Beispiel Englands nicht ohne Gewicht sein. Hier im Parlamente hat man über die Frage viel Abgeschmacktes vorgebracht. Die Frage ist ganz einfach die, ob es für den Arbeiter besser ist, daß seine Arbeits⸗ zeit auf 10 Stunden beschränkt werde, oder ob die Freiheit, zu ar⸗ beiten so viel wie er kann, ihm bewahrt werden soll.

Aus dem Haag, 23. März. (J. d. I. H.) Durch einen im Staats⸗Courant mitgetheilten Königl. Beschluß wird der Ein⸗ zeichnungs⸗Termin für die freiwillige Anleihe bis zum 28. März ver⸗

längert.

8

1l Brüssel, 24. März. Der Minister der öffentlichen Arbeiten, Herr Deschamps, welcher die katholische Meinung im Kabinet reprä⸗ sentirt, hat seine Entlassung eingereicht, und dadurch den Bruch, der sich sogleich bei der Präsentation des Projekts über die Prüfungs⸗ Jury zwischen dem Ministerium und der katholischen Partei kund⸗ gegeben, unheilbar gemacht. Konzessionen darf man jetzt nicht mehr erwarten. Intervention der Kammern in die Ernennung der Exami⸗ natoren, bleibt der Kampfruf dieser Partei, die jetzt, nachdem sie im vorigen Jahre in der constitutionellen Frage der Gemeinde⸗Organi⸗ sation die Autorität der Centralgewalt sogar über Gebühr, mehr als diese verlangte, verstärken wollte, gegenwärtig jedes Ministerium für jetzt und für die Zukunft in „legitimen Verdacht erklärt“. Weshalb aber, fragt man natürlich, legt die katholische Partei dem gemachten

Gesetz⸗Antrage eine solche Wichtigkeitbei, daß jetzt das Dasein des Kabinets auf dem Spiele, ja eine Auflösung der Kammer und eine Wendung in der inneren Politik des Landes im Hintergrunde steht. Wäre denn diese Partei schon so verwöhnt worden, daß sie die Befriedigung jedes Wunsches erlangen zu können glaubt; oder handelt es sich wirklich, wie sie vorgiebt, um die Gefährdung des constitutionellen Prinzips der Unterrichts⸗Freiheit, oder ist endlich die constitutionelle Frage blos der Deckmantel, worunter sich die Tendenzen auf die Monopolisirung des Unterrichts verbergen? Wir halten die Häupter der katholischen Meinung nicht für so hartnäckig, daß sie nicht zu Konzes⸗ sionen geneigt wären, wenn Regierungs⸗Anträge von mittlerer Wichtigkeit in den Kammern zur Sprache gebracht werden. Die Nachgiebigkeit, welche dieselben in einer der wichtigsten Bestimmungen des Elementarunterrichts⸗Gesetzes gezeigt, giebt uns davon den Be⸗ weis. Es muß daher ein bedeutendes Motiv vorhanden sein, wel⸗ ches jetzt die katholische Partei bestimmt, eine so feindliche Stel⸗ lung gegen den ministeriellen Antrag zu nehmen. Das constitu⸗ tionelle Prinzip der Unterrichts⸗Freiheit kann aber kein Mensch dadurch für gefährdet halten, daß den Kammern das von ihnen blos provisorisch und versuchsweise ausgeübte Recht, die Mehr⸗ zahl der Mitglieder der Prüfungs⸗Jury zu ernennen, genommen und der Regierung unter der Verpflichtung übertragen wird, aus jeder Fakultät der vier Universitäten ein Mitglied und das fünfte Mitglied außerhalb derselben zu ernennen. Das Uebel, das aus der wahrhaft absurden Einmischung der Kammern in das Gebiet der Administration für den ganzen höheren Unterricht entsprungen, ist so klar und scharf in dem Vorberichte Nothomb's zum Gesetz⸗Antrage auseinandergesetzt und jetzt auch so energisch in den Gutachten der beiden Universitäten Lüttich und Gent charakterisirt worden, daß die katholische Partei ganz andere Motive und Pläne haben muß, um einen eben so sehr auf das Prinzip der Gerechtigkeit gegründeten, als das wahre Interesse des Universitäts⸗-Unterrichts verfolgenden Antrag zu verwerfen. Diese Motive haben sich denn auch fast unverhohlen in dem im Namen der Central⸗Kommission von Herrn de la Coste über den Regierungs⸗ Antrag abgefaßten Bericht zur Schau gestellt, und sind darin durch Argumente unterstützt worden, die man gewiß nicht von einem Manne erwartete, der kurz vor der Revolution Minister des Innern unter König Wilhelm war, und der besonders mehrere der harten Maßregeln genommen, wodurch die katholische Partei damals so hef⸗ tig erbittert wurde. So sehr es wünschenswerth war, daß die frü⸗ heren vor der Revolution fungirenden tüchtigen Staats⸗Beamten für die neue Ordnung der Dinge gewonnen wurden, ebensowenig durfte man vermuthen, daß dieselben einer extremen Partei sich in die Arme werfen würden. Herr de la Coste hatte sich bei seinem Wiederauf⸗ treten vor drei Jahren der katholischen Partei zugewandt, jedoch eine gewisse Mäßigung in den Parteifragen bewahrt. Das gegen⸗ wärtige an sich etwas konfus redigirte Aktenstück hat ihm aber eine Stelle angewiesen, die ihm, glauben wir, Wenige beneiden werden.

Wir wissen nicht, was Belgien in der gegenwärtigen Krisis bevorsteht, allein wir würden es als ein bedeutendes Ereigniß und als eine Ursache fortwährender Irritation an⸗ sehen, wenn der jetzige Berichterstatter der Central⸗Kommission an die Stelle Nothomb's in das Ministerium des Innern träte, welches ihm, dem Vernehmen nach, von der katholischen Partei zugedacht ist. Was nun die Tendenz des Berichtes von Herrn de la Coste betrifft, so geht diese unumwunden dahin, der katholischen Universität in Löwen die Suprematie und, in weiterer natürlicher Fol⸗ gerung, das Monopol des Universitäts⸗Unterrichts zuzusichern. Es könne diese Universität, heißt es, nicht auf gleichen Juß mit den übri⸗ gen gesetzt werden, da sie die größte Anzahl von Studirenden besitze, es kann ihr daher billigerweise ein größerer Antheil an den Prüfun⸗ gen eingeräumt werden. Der Berichterstatter hat nur daß es vor der gegenwärtigen, seit 8 Jahren bestehenden Bevorzugung eine Zeit gab, wo Löwen nicht mehr Zuhörer zählte, als die anderen Uni⸗ versitäten; man hat ihr aber den Zulauf der Studirenden, die vor Allem an die größere oder mindere Schwierigkeit in den Examen denkt, verschafft; und es handelt sich gerade jetzt, die rechts⸗ widrige Ungleichheit aufzuheben. Behält dann die Universität Löwen fortwährend die große Mehrzahl der Studirenden, so kann sie sich allerdings rühmen, die größeren Sympathieen des Landes oder einen besser bestellten Unterricht zu besitzen.

Der Berichterstatter erklärt sich gegen den Regierungs⸗Antrag, um nicht aus der nationalen Jury eine blos ministerielle Kommission zu machen, als wenn nicht in allen constitutionellen und nationalen Gebieten die Ausführung der Regierung übertragen werden müßte, wenn die Kam⸗ mern das Prinzip votirt haben. Der Berichterstatter verlangt die Intervention der Kammern, weil, nach ihm, die zu einer Zeit domi⸗ nirende politische Majorität auch das Recht hat, sich in der Organi⸗ sation des Unterrichts geltend zu machen. Dieses Argument hatte man bis jetzt nicht gewagt, öffentlich auszusprechen; man hatte viel⸗ mehr immer dagegen protestirt; man habe nicht die Absicht, hieß es, die Prüfungs⸗Jury des Universitäts⸗Unterrichts den Schwankungen der Tages⸗Politik auszusetzen. Jetzt aber, wo es darauf ankommt, eine so unhaltbare Organisation durch alle Mittel aufrecht zu erhal⸗ ten, wird auch dieser Grundsatz geltend gemacht, der den ruhigen Gang im Unterricht erschwert, ja alle Konkurrenz, jeden Wetteifer aufhebt. Nach diesem Grundsatz thäte man am besten, in der Kam⸗ mer zu erklären, daß die Majorität katholisch sei, und daß, da die Majorität die Gesetze mache, die katholische Universität allein anzuer⸗ kennen, die beiden Staats⸗Universitäten Lüttich und Gent aufzuheben, die darauf verwandten 600,000 Fr. zu ersparen seien, und daß man die Universität Brüssel ihrem Schicksale überlassen und abwarten könne, ob diefelbe noch Studirende erhalten werde, wenn man ihr keine Eraminatoren mehr gäbe. Man glaube auch nicht, daß man diesen Folgerungen nicht Raum giebt; eine jede Partei hat ihre Logik, wo⸗ durch sie unvermeidlich gezwungen wird, die Konsequenzen aus ihren Prinzipien zu ziehen, und wir haben die obigen Ueigeranzes mehr als einmal aussprechen hören. So weit ist hier nun eine Partei ge⸗ kommen, die zur holländischen Zeit unter dem Vorwande der Freiheit die heftigste Opposition gegen das als Monopol ausgeschrieene Sy⸗

8“ 1““

. 55i9 8 1 1 18 * FvLeigien.g