u in vorgeschlagenen Versuch zu machen. . à Paris, 26. März. Das Anerbieten der Herren Laffitte und Compagnie, der Regierung zum Bau der französischen Eisenbahnen auf Staats⸗Rechnung 500 Millionen zur Verfügung zu stellen, ist im Allgemeinen sehr günstig im Publikum aufgenommen. Ein neuer Schritt, welchen jene Kapitalisten⸗Gesellschaft im Interesse ihres Planes gethan hat, wird mächtig dazu beitragen, die Popularität des fraglichen Entwurfs zu vergrößern. Die Herren Laffitte und Comp. kündigen nämlich in den heutigen Blättern an, daß sie zur Auf⸗ bringung der Hälfte des der Regierung angebotenen Kapitals eine Unter⸗ zeichnung eröffnet haben, bei welcher sich Jedermann gegen vorläufige Ein⸗ zahlung von 5 pCt. der unterzeichneten Summen betheiligen kann. Es ver⸗ steht sich von selbst, daß es sich für die Gesellschaft bei diesem Schritte weit weniger darum handelt, die Hülfsquellen zur Bestreitung ihres Anerbietens zu vermehren, als darum, eine möglichst große Anzahl von wohlhabenden und daher einflußreichen Leuten in ihr Interesse zu ziehen. Daß diese Rechnung eine richtige sei, wird ohne Zweifel der Erfolg beweisen. Der Plan der Herren Laffitte und Comp. wird jedenfalls nachdrückliche Unterstützung finden, und es ist nicht unwahr⸗ scheinlich, daß er vollständig gelingt, zumal die gestellten Bedingungen elastisch genug sind, um sich im Laufe der zu eröffnenden Unterhand⸗ lungen mit der Regierung allen Rücksichten und Forderungen der
ih, vach ber Versicherung des genannten Blattes, sehr ge⸗
und Börsen-Nachrichten.
Hamburg, 29. März. (B. H.) Getraidemarkt. Hier am Platze. Wir hatten hier seit letzten Freitag wenig Geschäfte in Getraide. Von Weizen sind in dieser Zeit zwar ein paar hundert Lasten, größtentheils zur Versendung, zu einigen Thalern niedrigeren Preisen 884 worden; doch war die Meinung dafür, wegen der slaueren Berichte aus England, natür⸗ lich auch hier flauer. Roggen fand einige Abnahme zu unveränderten Prei⸗ sen. Für Gerste war sehr wenig Kauflust, obschon Verkäufer sich mehrere Thaler billiger finden ließen. Hafer hat bei kleinen Partieen so ziemlich die vorigen Preise geholt. Erbsen mußten einige Thaler billiger verkauft werden. Bohnen wenig beachtet. Preise unverändert. Mit Wicken ist es aber so flau geworden, daß solche nur zu bedeutend niedrigeren Preisen einige Abnahme sinden konnten. Rappsaamen wurde Ende voriger und anfangs dieser Woche zwar etwas besser bezahlt, zuletzt aber wurde es damit flauer. Für Leinsaamen hat man die Notirungen wie letzten Freitag gefordert. Schiffsbrod war, etwas billiger, verkäuflich. In Weizenmehl ging fast nichts um. Preise etwas niedriger. Rappkuchen mußten einige Mark niedriger abgegeben werden. Auch Leinkuchen konnten die vorigen Preise nicht erreichen.
Das Getraide⸗Geschäft ab auswärts war hier, seit vorigen Freitag, sehr unbedeutend. Mit Weizen blieb es flau und nur ein paar Partieen, beste Waare, konnten 2 a 3 Rthlr. unter denen vor 8 Tagen bezahlten Preisen verkauft werden. Für Roggen waren ebenfalls nur einzelne Käufer zu etwas billigeren Preisen. Auch Gerste konnte die Notirungen voriger Woche nicht holen und muß wieder 1 a 2 Rthlr. niedriger notirt werden. Hafer ohne Begehr und würde etwas billiger zu kaufen sein. Von Erbsen
ist einiges zu eiwas niedrigeren Preisen genommen worden. Bohnen ohne Veränderung. Wicken flau und Preise weichend. In Buchweizen kein Han⸗ del. Von Nappsaamen wurden anfangs dieser Woche zwar noch die vori⸗ gen Preise bezahlt, seitdem ist es aber damit stiller geworden. Leinsaamen fonnte auch die Forderungen dafür nicht holen. Leinkuchen wurden wenig angestellt, waren jedoch zu vorigen Preisen zu haben. Rappkuchen flau und selbst ein paar Mark niedriger, schwer zu lassen.
Kopenhagen, 26. März. Unterm 183ten ist ein Plakat für das Kö⸗ nigreich Dänemark, mehrere Veränderungen in der Verordnung vom 1. Mai 1830 betreffend, mit Hinzufügung neuer Tarife für die Zoll⸗ und Schiffs⸗ Abgaben, erschienen. Die neuen Bestimmungen sollen am 1. Mai d. S. in Kraft treten und von diesem Tage an, alle älteren damit im Widerspruch stehenden Tarif⸗Bestimmungen, welche Zoll⸗ und Schiffs⸗Abgaben betreffen, aufgehoben sein. Es heißt nämlich in der neuen Verordnung: Die Zoll⸗
assirzettel für die Versendung landwärts von fremden und freigemachten Waaren zwischen Stadt und Stadt im Königreich fallen weg, und alle freigemachten Waaren werden, ohne Rücksicht auf den Abgaben⸗Belauf, in Zukunft landwärts im Königreiche mit den in der Verordnung vom 1. Fe⸗ bruar 1797, §§. 291 — 297 angegebenen Begleitscheinen versandt werden. Auch fällt die Erwähnung der Verzollungsnummer und der Datum in den Zollzetteln für die Beförderung seewärts weg, so wie auch in den Zoll⸗ Passirzetteln für die Versendung landwärts von freigemachten Waaren aus den Herzogthümern nach dem Königreiche. Zu den Artikeln, die in Zukunft vom Ausfuhr⸗Zoll befreit sind, gehören unter Anderen Schreibfedern.
Billigkeit anschmiegen zu können.
Bekanntmachungen.
[97] Avertssement⸗
Das Hypotheken⸗Dokument über das im Hypotheken⸗ buch von den jetzt dem Eduard von Waldow und Reitzenstein gehörigen Gütern Königswalde und Oster⸗ walde sub Rubr. III. No. 14. für den Major Carl Ernst von Waldow auf Sadelberg zu vier Prozent Zinsen, zufolge Verfügung vom 15. Mai 1802, als eine Schuld des damaligen Besitzers dieser Güter, Adolph Friedrich von Waldow, eingetragene Geldlehn⸗ Stamm⸗Kapital von 8000 Thlr. (Achttausend Thaler) in Friedrichsd'or, nämlich:
1) das zu Dannenwalde am 2. April 1799 errich⸗ tete und am 9. Dezember 1801 eröffnete Testa⸗ ment des Kommendators Adolph Friedrich von Waldow,
2) das Kavelungs⸗Protokoll d. d. Dannenwalde den 12. Dezember 1801 über die Theilung seiner Vier nachgelassenen Söhne und Lehns⸗ und Allodial⸗ Erben:
des Rittmeisters Adolph Friedrich von Waldow, des Hauptmanns Ferdinand Heinrich Thomas von Waldow, Hauptmanns Carl Ernst Waldow, 1 und 1 ddes Lieutenants Achatz Wilhelm August von Waldow,
Christian von
nebst
3) der annektirten landschaftlichen Recognition d. d. 8 Küstrin den 15. Mai 1802,
ist verloren gegangen. Es werden daher auf den An⸗ rag der bisherigen Inhaber des vorgedachten Lehn stamm⸗Kapitals, der beiden Gebrüder des Landraths Carl von Waldow auf Steinhöfel und des Guts⸗ besizers Eduard von Waldow und Reitzenstein, alle dicjenigen, welche als Eigenthümer, Cessionarien oder sonstige Briefs-Inhaber auf das vorgedachte verloren gegangene Hypotheken⸗Dokument Anspruch zu haben vermeinen, hiermit öffentlich vorgeladen, sich in dem auf den 9. (neunten) 1 d. J., Vormittags 11 Uhr,
vor dem Referendarius Allerdt anberaumten Termine auf dem hiesigen Ober⸗Landesgericht zu melden, ihre Ansprüche zu bescheinigen oder im Unterlassungsfall zu gewärtigen, daß sie mit ihren Ansprüchen auf das vor⸗ gedachte Hypotheken⸗Instrument werden präkludirt, das Instrument selbst aber als amortisirt wird erklärt werden.
Frankfurt a. d. O., den 23. Januar 1844. .“
Königlich preußisches Ober⸗Landesgericht.
[164] Ediktal⸗Citation.
Ueber den Nachlaß des am 26. Oktober v. J. hier verstorbenen Kaufmanns Friedrich Gustav Wen⸗ zel, Eigenthümer der unter der Firma G. B. TLitze ei Comp. hier bestehenden Handlung, ist auf den Antrag der Gläubiger von uns am 16ten d. Mts. der Konkurs eröffnet worden.
Den Termin zur Anmeldung und Nachweisung der Ansprüche sämmtlicher Gläubiger an die Konkursmasse haben wir
auf den 6. Mai cr., Vormittags 9 Uhr, vor dem Herrn Land⸗ und Stadtgerichtsrath Grasnik an unserer Gerichtsstelle anberaumt, und ergeht demge⸗ mäß an die Gläubiger des Gemeinschuldners resp. der oben bezeichneten Handlung hierdurch die Aufforderung, in diesem Termine entweder persönlich oder durch Be⸗ vollmächtigte, wozu denselben die hiesigen Justiz⸗Kom⸗ missarien Keck von Schwartzbach und Krüͤger vorge⸗ schlagen werden, zu erscheinen.
Diejenigen, welche in diesem Termine nicht erschei⸗ nen, werden mit allen ihren Forderungen an die Masse präkludirt, und wird ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.
8
Jauer, den 31. Januar 1844. 8 Königl. Land⸗ und Stadtgericht.
14151 rocl a ma. “
Auf den dem Kämmerer Lehmann hierselbst gehöri⸗ E. in der Oleraue an der Mordgrube belegenen 6 ½ er Wechselwiese, sind auf Grund der Verhandlung vom 25. April 1825 und Hypothekenschein vom 27. De⸗ vee 1840, 749 Thlr. 13 Sgr. 2 Pf. rückständige
vafender sür die Vorbesitzer des Grundstücks, den
es Friedrich Renner, den Chirurgus Rothe und
84 e Adelheid Rothe, hypothekarisch einge⸗ ibn seio behauptet der Schuldner, daß die Post durch
Abige Bcsetilge, er aber nicht im Stande sei, löschungs⸗
bch Leie wittung darüber zu beschaffen. Es werden da⸗
vünn 848 Fme Gläubiger, dessen Erben, Cessiona⸗ „oder die sonst in ihre Rechte getreten sind, hier⸗ mit 6s r. Termine
— en 25. Juli c., Vormi ishre etwanigen Real⸗Ansprüche dätag 18 9. wi⸗
vasonban die Ausbleibenden mit ihren etwanigen Keal⸗
Ansprüchen auf das verpfändete Grundstück werden prä⸗
kludirt werden und ihnen deshalb ein ewiges Still⸗
schweigen auferlegt werden wird.
Eilenburg, den 15. März 1844.
Königl. Land⸗ und Stadtgericht. -— [414]
Ueber den Nachlaß des zu Kobylin verstorbenen Apothekers George Heinrich Theodor Conrad; ist heute der erbschaftliche Liquidations⸗Prozeß eröffnet worden. Der Termin zur Aumeldung aller An⸗ sprüche steht am 8. Juni cr., Vormittags um 8 Uhr, vor dem Herin Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Brehmer im Parteien⸗Zimmer des hiesigen Gerichts an.
Wer sich in diesem Termin nicht meldet, wird aller seiner etwanigen Vorrechte verlustig erklärt, und mit seinen Forderungen nur an dasjenige, was nach Be⸗ friedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben sollte, verwiesen werden.
Krotoschin, am 28. Februar 1844.
Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
[3431 Lönigl. Landvoigteigericht zu Heilsberg. —
Das im ostpreußischen landräthlichen Kreise Rössel belegene adelige Gut Katmedien soll vom 1. Juni 1844 ab auf anderweite sechs Jahre in dem im Gute Katmedien am 3. Mai 1844, Vormittags um 11 Uhr, anstehenden Termine meistbietend verpachtet
werden, wozu wir Pachtlustige einladen. Die Bedin⸗ gungen, zu denen unter anderen die Bestellung einer Caution von 1500 Thlr. in öffentlichen Papieren oder sicheren Hopotheken⸗Dokumenten gehört, Cönnen sowohl bei dem bisherigen Pächter, als auch bei dem hiesigen Justiz⸗Kommissarius Zaabel und in unserer Registra⸗ tur eingesehen werden.
[165 b] Pekanntmachung.
Die der hiesigen Stadt⸗Kommune gehörige Werder⸗ Muͤhle wird Ende Juni dieses Jahres pachtlos und soll von da ab verkauft oder, wenn kein angemessenes Ge⸗ bot abgegeben werden sollte, auf anderweitige sechs Jahre verpachtet werden, wozu wir auf
den 23. April dieses Jahres, Vormittags
um 11 Uhr, auf dem rathhäuslichen Fürsten⸗Saale einen Licitations⸗ Termin anberaumt haben.
Die Mühle besteht aus zwei an einander stoßenden massiven Gebäuden, in welchen 6 Panzer⸗ und 3 Sta⸗ ber⸗Rad⸗Gänge befindlich sind. Mit der Mühle sollen auch die am westlichen Giebel bis zur Werder⸗Straße hin gelegenen Gebände nebst dem im Situations⸗Plane bezeichneten Theile des Platzes vor der Mühle veräußert werden.
Die Verkaufs⸗ und resp. Verpachtungs⸗Bedingungen, so wie der Situations⸗Plan, werden 4 Wochen vor dem Licitations⸗Termin in unserer Rathsdienerstube zur Ein sicht vorliegen.
Breslau, den 13. Februar 1844.
Der Magistrat hiesiger Haupt⸗ und Residenzstadt.
Bekannt m a ch 1.““ Nieder⸗Schlesisch⸗Märkische 1328 b. Eisenbahn.
Die Inhaber der Zu⸗
ficherungs⸗Scheine No.
1579, 4137 à 1000 Thlr.
und No. 6120, 6490 à
100 Thlr., welche die
zweite Einzahlung bis jetzt
n noch nicht geleistet haben,
Dwerden hiermit aufgefor
dert, die schuldige Rate
1 een nebst einer Conventional⸗
strafe von zwei Prozent des vollen Nominal-Betrags
der Aetien, für welche der Zusicherungsschein ausgefer⸗
tigt ist, unter Einreichung des letzteren bei unserer Haupt⸗
Kasse — Leipziger⸗Str. Nr. 61 hierselbst — baldigst einzuzahlen.
Erfolgt innerhalb vier Wochen nach gegenwärtiger
Bekanntmachung die Zahlung der rückständigen Quote
und Strafe nicht, so treffen die Inhaber jener Zusiche⸗
rungsscheine die im §. 20 unseres Gesellschafts Statuts
angedeuteten Folgen.
Berlin, den 28. März 1844.
Die Direction der Nieder⸗Schlesisch⸗Märkischen Eisen⸗
bahn⸗Gesellschaft.
[324 b]
— 2 Zweigbahn. In Verfolg unserer vorläufigen Bekanntma⸗ chung vom 3. Februar c. und in Gemäßheit des §. 8. unseres in der am Aten d. M. abgehaltenen o General⸗Versammlung festgestellten Statuts ha⸗
6 g
s Ig =. 1 1 1
Nieder⸗Schlesische
M M. *
ben wir die zweite
“ [326 b]
—2 “ “ Einzahlung auf die gezeichneten Actien mit
2 Zehn Prozent des ganzen Actien⸗Betrages in den Tagen vom 15ten bis zum 30. April c. incl. sestgesetzt, und fordern wir die Herren Aetionaire unserer Gesellschaft unter Bezug⸗ nahme auf die §§. 9. und 11. des Statuts wegen Verhaftung der ursprünglichen Zeichner und wegen der Folgen der Nichteinzahlung hiermit auf, diese Einzah⸗ lung unter Einreichung der betreffenden Quittungsbogen, welchen ein nach der Nummerfolge derselben geordnetes und unterschriebenes Verzeichniß in duplo betz fügen ist, in den gedachten Tagen an unsere Hauptkasse, Pau⸗ liner-Gasse Nr. 544 hierselbst, gegen Quittung des Haupt⸗Rendanten Herrn Meper, zu leisten.
Dem Einzahlenden wird ein Exemplar des Verzeich⸗ nisses unterschrieben und untersiegelt sofort wieder ein⸗ gehändigt, und gegen Rückgabe desselben werden am folgenden Tage die Quittungsbogen ausgereicht.
Die von der ersten Einzahlung von 5 pCt. bis jetzt aufgelaufenen Zinsen können ihrer Geringfügigkeit we⸗ gen erst bei der dritten Einzahlung mit in Abzug ge⸗ bracht werden.
Glogau, den 27. März 1844.
Die Direction der Nieder⸗Schlesischen Zweigbahn.
Dr. Bail. Lehfeldt.
* Bekanntmachung. „Bei der am heutigen Tage stattgefun⸗ denen planmäßigen Ausloosung von 103 Stück Prioritäts⸗Actien sind folgende = Nummern gezogen worden:
Nr. 311. 389. 400. 464. 495. 626. 853. 944. 1099. 1148. 1155. 1235. 1570. 1911.2047. 2160. 2185. 2445. 2634. 2738. 2788. 3050. 3252.3302.3314.
.3648. 2660. 3944. 4027. 4048. 4065. 4168.
.4619. 4633. 4716. 4919. 4
.5310. 5552. 6130. 6209. 6466. 7083. 7136.
7611. 8708. 8714. 8871.9158.9209.9273.
2. 9733. 9852. 10,005. 10,105. 10,173. 10,216. 10,625. 11,207. 11,269. 11,277. 11,773. 11,923. 12,011. 12,468. 12,486. 12,548. 12,642. 13,050. 13,093. 13,184. 13,380. 13,733. 13,744. 14,129. 14,335. 14,516. 14,524. 15,000. 15,435. 15,457. 15,477. 15,728. 15,836. 16,041. 16,156. 16,540. 16,638. 16,660. 16,791. 16,923. 17,194. 17,597. 17,756. 17,775. 17,846. 8
Indem wir solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, bemerken wir zugleich, daß die Auszahlung des Kapitals gegen Rückgabe der Actien, mit welchen auch die zur 2ten Emission (Nr. 7001. u. s. w.) ge⸗ hörenden Zins⸗Coupons Nr. V. bis VIII. zurückzulie⸗ fern sind, am 1. Juli d. J. bei unserer Hauptkasse hierselbst erfolgt und von diesem Tage ab die Verzin⸗ sung aufhört. Für fehlende Zins⸗Conpons wird der Betrag derselben von dem Kapitale in Abzug gebracht werden. 8 8
Von den im vorigen Jahre ausgeloosten 98 Stück Prioritäts⸗Actien sind 88 Stück von uns eingelöst, und werden mit den betreffenden Coupons, der Bestimmung des §. 12. des zweiten Nachtrages zu unserem Gesell⸗ schafts⸗Statute gemäß, in Gegenwart zweier gerichtli⸗ cher Notare verbrannt werden, wogegen der Nominal⸗ werth für die noch nicht eingelösten 10 Stück und zwar Nr. 3369. 3809. 6538. 6960. 9806. 12,194. 12,969. 13,204. 13,350 und 14,890 mit überhaupt 1000 Thlr. bei dem Königl. Land⸗ und Stadtgericht hierselbst de⸗ ponirt worden ist. “
Zugleich machen wir in Gemäßheit des §. 13. des zweiten Nachtrages zum Gesellschafts⸗Statute hiermit bekannt, daß von den im Jahre 1841 ausgeloosten 105 Stück Prioritäts⸗Actien die 2 Stück Nr. 3595 und 3597 auch bis jetzt nicht zur Einlösung präsentirt wor⸗ den sind. 8
Magdeburg, den 20. März 1844.
Direktorium der Magdeburg⸗ Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft.
D e fo y.
. — 8 34 83 1 Berlin⸗Stralsunder Eisenbahn. . 8 Die in diesen Tagen -DDö eröffnete Zeichnung auf 9 eine von Berlin nach Stralsund projektirte Ei⸗ senbahn ist fast unmit⸗ telbar nach ihrer Eröff⸗ nung geschlossen und jede spätere Meldung aus dem Grunde, weil das Actien⸗
Kapital bereits erreicht
wäre, zurückgewiesen worden. Da indessen kein offiziel⸗ ler Grund zu einer solchen Zurückweisung vorliegt, so haben anderweitige Betheiligungen an dem gedachten Unternehmen dieselbe Berücksichtigung von Seiten des Staats zu erwarten, wie diejenigen, welche durch die oben gedachten Zeichnungen versucht worden sind. Dem⸗ zufolge werden alle diejenigen, welche sich bei dem Un⸗ ternehmen einer Eisenbahn von Berlin nach Stralsund noch mitbetheiligen wollen, hiermit eingeladen, sich die⸗ serhalb
an die Herren Banquiers J. Gebert & Co.
hierselbst, Unter den Linden Nr. 15, 1 zu wenden, übrigens aber — im allgemeinen Interesse — keine allzugroße Summen aufzugeben.
Berlin, den 31. März 1844.
Der Justizrath Dr. Kahle.
[330 b]
Abfahrtstage von Potsdam: Freitags, Dampfb. „Falke“ Montags, „ „Prinz Carl“ „
Fahrbillette sind bei dem Unterzeichneten zu haben. G Anker, Taubenstraße Nr. 10.
b * G . 54 8822l Handels⸗Lehranstalt.
Zu der am Mittwoch den 3. April, Morgens von 9 bis 1 Uhr, im unteren großen Saale der Börse stattfindenden öffentlichen Prüfung der Zöglinge der hiesigen Handels Lehranstalt ladet ehrerbietigst ein der Direktor
Berlin, 30. März 1844. Carl Nobagck. .
[413] Guts⸗Verkagf.
Ein Rittergut von circa 3000 Morgen Größe, in einer der schönsten und fruchtbarsten Gegenden der Pro⸗ vinz Litthauen belegen, soll aus freier Hand verkauft werden und kann die Uebergabe auf Verlangen sofort erfolgen. Mit dem Verkaufe dieses Gutes beauftragt, führe ich zur näheren Beschreibung desselben an:
Das Gut liegt von den Städten Insterburg, Gum⸗ binnen, Ragnit und Pillkallen ziemlich gleich weit ent⸗ fernt (3 bis 4 Meilen) und wird binnen kurzem mit einigen dieser Städte durch Chausseen verbunden wer⸗ den. Das Gut hat 456 Morgen zum größten Theil zweischnittiger Flußwiesen, 200 Morgen sehr gut bestan denen Wald und ein für den Bedarf an Brennmate⸗ rial hinreichendes Torfbruch. Außer circa 300 Mor⸗ gen Dröschweide besteht das ganze übrige Areal aus Acker, meist Boden zweiter Klasse. Die Gebäude be⸗ finden sich durchweg im besten Zustande, auf den Vor⸗ werken zum Theil ganz neu; das Wohnhaus ist sehr bequem und geräumig und stößt ein schöner Garten daran. Zum Gute gehört ferner eine gut eingerichtete Dampfbrennerei, eine sehr feine Schäferei von 1000 Häuptern, 30 junge Pferde und 10. Stück Milchkühe; außerdem erfolgt die Uebergabe mit ganz komplettem Inventarium.
Das Gut ist endlich gänzlich abgabenfreiz weder an den Staat noch an die Kirche wird irgend eine Ab⸗ gabe geleistet. Der Kaufpreis ist auf 92,000 Thlr. be⸗ stimmt, mit einer baaren Anzahlung von 30 bis 35,000 Thlr.
Ich ersuche die Kauflustigen, sich geneigtest in porto⸗ freien Briefen oder persönlich an mich zu wenden und werde alle zu wünschende Auskunft ertheilen.
Insterburg, den 25. März 1844. e
Cruse, Justiz⸗ Kommissarins.
329 b] 8. 8
Zur wirksameren Betreibung eines außerordentlich soliden, der Mode nicht unterworfenen, kurrenten und lukrativen Fabrik⸗Geschäfts wird ein Theilnehmer mit einem Kapital von cirea 50,000 Thalern gesucht, der auch, wenn er es verlangt, dem Geschaͤft mit vorstehen kann; — auch wird noch erwähnt, daß in diesem Fabrik⸗Geschäft bereits mehr als das Dop⸗ pelte der obigen Summe angelegt ist.
Offerten werden versiegelt im Königl. Intelligenz⸗ Comtoir unter dem Buchstaben H. 30 entgegen⸗ genommen.
24
—q
57 2 vl Kunst-Anzeige.
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nue
Alle Post-Anstalten des Ju⸗- und Auslandes nehmen Bestetlung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Aug. Preuss. Zeitung: 8 Fr edrichsstrasse Nr. 72.
Amtlicher Theil. v1“ Inland. Berlin. Die westphälischen Klöster. — Wesel. Feier der Verleihung des Freihafen⸗Rechts. — Trier. Herstellung zweier Kirchen für die evangelische Gemeinde. — Paderborn. Trauriges Ende eines aus Griechenland vertriebenen richterlichen Beamten. — Dirschau.
MWeichsel⸗Uebergang auf dem Eise.
Deutsche Bundesstaaten. Bayern. Aus Oberfranken. Schrei⸗ ben des Grafen von Giech über das Verbot der Gustav⸗Adolph⸗Stiftung. — Sachsen. Schreiben aus Dresden. (Brand⸗Unglück; Blumen⸗Aus⸗ stellung) — Württemberg. Stuttgart. Feier der Genesung des Königs. — Hannover. Hannover. Verhandlungen der beiden Kammern. — Baden. Karlsruhe. Verhandlungen der zweiten Kammer über die Verhältnisse der Schullehrer.
Frankreich. Paris. Bankett zu Ehren der Handels⸗Kammer von Marseille. — Renten⸗Konvertirungs⸗Vorschlag. — Brief aus Paris. (Reclamation des Bischofs von Marseille gegen das Unterrichtsgesetz; Kammer⸗Arbeiten.) 5
Großbritanien und Irland. binetsfrage.
b Repräsentanten⸗Kammer. die Prüfungs⸗Juries.
Spanien. Paris. Telegraphische Nachricht aus Spanien: Don Augustin Arguelles †. — Brief aus Madrid. (Marie Christine in Aranjuez.) Eisenbahnen. Schreiben aus Leipzig. (General⸗Versammlung der
Actionaire der Leipzig⸗Dresdener Bahn.)
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Markt⸗
bericht. — Paris. Börse. 1
London. Die Fabrikbill eine Ka⸗
Fortgesetzte Debatten über
Die beabsichtigte Ausbesserung und Ausschmückung der Kathedrale von Paris. (Schluß.) — Deutscher Verein für Heilwissenschaft.
Amtlicher Theil.
Dem Oberlehrer Th. Dielitz an der Königl. Realschule hier⸗ elbst ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.
Bekanntmachung. “
1) Die Gemälde⸗ und die Skulpturen⸗Gallerie im Königlichen Museum sind an jedem Montag und Sonnabend; die Sammlung der antiken Vasen, gebrannten Thon⸗ werke und Bronzen im Antiquarium desselben an jedem Mitt⸗ woch; die Königlichen Museen ägyptischer und vater⸗ 1g er Alterthümer aber an jedem Donnerstag, mit Ausschluß der Feiertage, dem Besuche des Publikums geöffnet, und zwar
in den 6 Sommer⸗Monaten von 10 bis 4 Uhr, in den 6 Winter⸗Monaten von 10 bis 3 Uhr.
Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen der Eintritt in die genannten Abtheilungen der Museen ohne Weiteres gestattet. Kinder unter 12 Jahren können gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung älterer Personen zugelassen werden.
2) Die Königliche Kunst⸗Kammer und die ethnographische
Sammlung sind an jedem Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
und Freitag — in den 6 Sommer⸗Monaten von 10 bis 4 Uhr,
in den 6 Winter⸗Monaten von 10 bis 3 Uhr geöffnet; jedoch ist der Besuch nur gegen Einlaß⸗Karten,
Npril
welche, auf vorhergegangene Anmeldung im Lokale selbst, verabfolgt werden, gestattet.
Wegen Besichtigung der Sammlung geschnittener Steine, der antiken Münzen und der Münzen und Medaillen des Mittelalters und neuerer Zeit werden die Galleriediener des Antiquariums auf Befragen die gewünschte Auskunft geben.
3) Den Gallerie⸗Dienern, Portiers u. s. w. ist es durchaus untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen, weshalb ersucht wird, alle Anerbietungen solcher Art unterlassen zu wollen. . — —
Berlin, den 1. April 1844. 8
General⸗Direction der Königlichen Museen. 8
Die von dem unterzeichneten Rektor und Richter hiesiger Frie⸗ drich-⸗Wilhelms-Universität vorschriftsmäßig zu prüfenden Gesuche der Studirenden
um Stundung und resp. Erlaß der Honorare für die
8 Vorlesungen müssen nicht nur durch genügende Maturitäts⸗ Zeugnisse und resp. durch günstige Abgangs⸗Zeugnisse von den früher besuchten Univer⸗ sitäten, sondern insbesondere auch durch Zeugnisse der Bedürftigkeit gehörig begründet werden.
In Ansehung dieser Bedürftigkeits⸗Atteste ist festgesetzt, daß sie bei Waisen nur von der betreffenden Vormundschafts⸗ Behörde und für Studirende, deren Aeltern noch am Le⸗
ben sind, von dem Magistrate des Wohnortes oder von
den Amts-Vorgesetzten des Vaters ausgestellt werden kön⸗ nen, und daß in diesen Zeugnissen folgende Punkte ausdrücklich enthalten sein müssen:
1) Angabe des Vor⸗ und Zunamen und des Alters der Studi⸗ renden;
2) Amt, Stand und Wohnort der Aeltern, und bei Waisen der
Vormünder;
3) Zahl der etwanigen übrigen versorgten oder unversorgten Kin⸗ der, oder Bemerkung, 84 keine vorhanden seien;
4) Angabe der Lehr⸗Anstalt, auf welcher der Bittsteller seine Vor⸗
bildung erhalten hat;
5) Die von den Aeltern oder Vormündern zu machende bestimmte Angabe der Unterstützung, welche dem Studirenden jährlich zugesichert worden, aus welcher Quelle sie auch komme und von welcher Art sie auch sein möge;
Die bestimmte Versicherung, daß die Aeltern oder Vormün⸗ der nach ihren, der attestirenden resp. Behörde genau bekann⸗ ten, Vermögens⸗Verhältnissen dem studitenden Sohne oder
Mündel nicht mehr, als die unter Nr. 5 anzugebende
Unterstützung, gewähren können.
Indem wir diese hohen Anordnungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen, damit dieselben bei Ausstellung der bezeichneten Dürftigkeits⸗Zeugnisse von den resp. Behörden in der vorgeschriebe⸗ nen Art berücksichtigt werden, sind wir zu der Bemerkung verpflich⸗ tet, daß bei mangelhaften Attesten die von uns vorschriftsmäßig zu prüfenden Gesuche um Stundung der Honorare für die Vorlesungen nicht bewilligt werden können.
Berlin, den 1. April 1844. .
Der Rektor und der Richter hiesiger Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität. Lachmann. Lehnert.
Abgereist: Se. Excellenz der General der Infanterie und
General⸗-Adjutant Sr. Majestät des Königs, von Natzmer, nach
Schlesien.
—-.——
Inland.
Berlin, 2. April. Eine aus der Aachner Zeitung in ber⸗ liner Blätter übergegangene Nachricht über die in Westphalen beste⸗ henden Klöster bedarf der Berichtigung. Schon vor mehr als zwan⸗ zig Jahren ist mit landesherrlicher Genehmigung bestimmt worden, daß in Rücksicht auf anderweit nicht zu befriedigende Bedürfnisse der Seelsorger und zur Unterbringung demeritirter Geistlicher fünf Fran⸗ ziskaner⸗Klöster in Westphalen, welche nach den während der Fremd⸗ herrschaft ergangenen Anordnungen aussterben sollten, versuchsweise fortbestehen bleiben. — Es war neuerlich in Frage gekommen, ob das Fortbestehen dieser Klöster noch jetzt für erforderlich zu halten sei. Angestellte Untersuchungen haben zu der Ueberzeugung ge⸗ führt, daß die Gründe, welche damals für die Beibehaltung jener Klöster sprachen, in ganz gleicher Art noch gegenwärtig fortdauern. Daher sollen vier jener Klöster für die erwähnten Zwecke noch fer⸗ ner erhalten werden. Daß die betheiligten Behörden hierbei die ge⸗ eigneten Vorkehrungen zu treffen haben, damit weder Novizen zu jugendlichen Alters noch in zu großer Anzahl aufgenommen werden, folgt von selbst aus den Verhältnissen, in welchen nach der Landes⸗ Gesetzgebung klösterliche Anstalten zu der Staats⸗Regierung stehen. Daß aber diesen Anstalten zugleich der Elementar⸗Unterricht anver⸗ traut werden solle, ist eine völlig grundlose Behauptung des Zeitungs⸗ Korrespondenten, welche für Niemand einer Widerlegung bedarf, der von der Einrichtung des Volksschulenwesens in Preußen auch nur obenhin Kenntniß genommen hat.
Wesel, 25. März. (Köln. Z.) Der gestrige Tag bezeichnete den Anfang einer neuen Epoche für die Handels⸗Geschichte Wesels. Die Ankunft des ersten Schiffes, das, ohne der Revision in Emmerich unterworfen worden zu sein, an der hier neuerbauten Krahnen⸗Anstalt von dem Freihafenrecht Gebrauch machte, welches die huldvolle Gnade Sr. Majestät des Königs der Stadt Wesel bewilligt hat, war die Veranlassung einer durch die Handels⸗Kammer veranstalteten Festlich⸗ keit. Als das Schiff bei dem Krahnen angelegt hatte, redete der Präsident der Handels⸗Kammer, Herr B. Müller, die hohen Militair⸗ und Civil⸗Behörden und sämmtliche Anwesende an, dankte den Ersteren für die wohlwollende Beförderung des nun vollendeten Unternehmens, und schloß etwa mit folgenden Worten: „Ein werthvolles Zeichen der Gegenwart zeigt sich darin, daß die weise Fürsorge des Staats, bei dem sich überall kundgebenden Streben nach politischer und ma⸗ terieller Verbesserung der Zustände, das im Zeitfortschritt begründete und anerkannt Gute da liebevoll pflegt und fördert, wo es wahrhaft zum Volkswohl, insbesondere aber zum Emporblühen sowohl der Kunst und Wissenschaft, als des Handels und der Gewerbe wirksam bei⸗ trägt. — Dies Staats-Prinzip gab uns auch unser Freihafenrecht. Wohl uns Preußen, daß wir unter einem so väterlichen Scepter leben welchen die Hand eines hochherzigen, ritterlichen Königs führt, der alle seine Unterthanen mit gleicher Liebe und Sorge umfaßt und sein Glück nur in dem Glücke seines Volkes sucht. Heil Ihm und dem ganzen Königlichen Hause! Unter einer solchen Aegide möge denn unser Freihafen immer mehr und mehr emporblühen.“
Trier, 28. März. (Tr. Z.) Dem Königlichen Worte, welches die von der evangelischen Gemeinde bisher benutzte Kirche dem Kle⸗ rikal⸗Seminar zurückgab, sind lange Verhandlungen über die ander⸗ weite Befriedigung des Kirchenbedürfnisses jener Gemeinde gefolgt welche, dem Vernehmen nach, nunmehr zu der Entscheidung geführt
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Die beabsichtigte Ausbesserung und Ausschmückung der Kathedrale von Paris. (Schluß. Vergl. Allg. Pr. Ztg. Nr. 93.)
Das fünfschiffige Innere macht in der dreifachen Beleuchtnng durch die oberen Fenster des Mittelschiffs, und durch die entfernteren der Emporen und Abseiten den Eindruck einer höchst reichen Mannigfaltigkeit, hat jedoch bei dem überreichlich durch die weißen Scheiben einströmenden Tageslicht und dem einförmigen Weißbinder⸗Anstrich der Gewölbe und Pfeiler ein gegen
dem altväterlich schlichten, strengen Charakter der auf bunte Bemalung und andächtig stimmende Beleuchtung berechneten Architekturformen allzu abste⸗ chend helles, junges, weltlich heiteres Ansehen. Dicke Säulen in der zu⸗ ammengesetzten Form der Gurtpfeiler und zwei mächtige, starke und hohe Bündelpfeiler, von je 24 einzeln angelegten Säulen umstellt, tragen das Gewölbe der Vorhalle und den Bau der Thürme. Im Hauptschiffe dagegen erscheinen, außer den. beiden vordersten Rundsäulen mit angelehnten; alb⸗ säulen unten am Eingang, und den zwei Bündelpfeilern oben am Kreuz, freistehende Säulen in der einfachen Form des Rundstammes, aus großen Steinen zusammengesetzt, von 4 Fuß im Durchmesser, etwa 10 Diametre hoch, und ruhend auf achteckigem Untersatz, mit flacher runder Basis, auf welcher in der Ecke der Platte das bekannte vorgothische Blatt liegt. Die Kapitäle, etwa von der Höhe des Halbmessers, sind kelchförmig mit zwei unverbundenen Reihen verschiedenartiger Blätter in ihrer ganzen Länge ver⸗ ziert, und über den achteckig markirten Deckgesimsen mit je 3 Sänlen besetzt, welche, an der Wand des Mittelschiffes entlang, als Gurtträger in die Rippen des einfach gemusterten Gewölbes auslaufen. In den Seitenschiffen, welche bei weitem nicht so hoch sind, als das Hauptschiff, der Kreuzarm und der mittlere Theil des Chors und, nach den gewöhnlich bei französisch⸗go⸗ thischen Kirchen vorkommenden Maßverhältnissen, bedeutend breiter als die Hälfte des Langschiffes, wechseln Rundsäulen, dünner und schlanker als die des Mittelschiffes, mit Bündelpfeilern von je 12 isolirten Säulchen als Gurtträgern umgeben. Die Entfernung der Säulen ist nicht voll halb so groß, als die Breit des Hauptschiffs, welches, außer der Vorhalle unter den Lhrlemen 6 1 4 Westseite bis zum Kreuz 7 Säulenweiten oder Bogenspannungen l ann Die Strebepfeiler sind in das Innere verbaut und bilden Kapellen dn „Sc. if Breite und 9 Schritt Tiefe. Das Kreuzschiff, mit zwei starken als Säusen⸗ bündel gegliederten Halbpfeilern, welche in der Durchschneidung des sünebrn Chor⸗ und Querschiffes die Gewölbelast anshalten, ist von einerlei Breite mit dem Hauptschiff. *) Der hierauf folgende Chor, um einige Stufen er⸗
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*) Beim Abschreiten in gewöhnlichen Schritten fand ich folgende Maß⸗ verhältnisse des Grundrisses: Breite des Hauptschiffes 24 Upenbe 9 Seitenschiffe 19, des Säulen⸗Abstandes 10, des Kreuzschiffes 24, Alles von
höht, hat in seinem inneren Theile in der Richtung der Säulenreihen des Hauptschiffes 5 jetzt vom Getäfel der Chorstühle verdeckte Pfeilerweiten, dann als halbkreisförmigen Schluß 5 auf Rundsäulen gestützte Bogen, um welche die niedrigeren Abseiten von der Breite der Seitenschiffe des Lang⸗ hauses als Umgang fortgesetzt sind, wo, bis auf die vordersten Pfeiler im geradlinigen Anfang des Chors, nur Rundsäulen vorkommen. Die Kapel⸗ len an den äußeren Seiten dieses Umganges entsprechen in ihrer Grund⸗ form der halbrunden Gestalt des Chorschlusses. Die Wände des inneren Chor⸗ und Langschiffes sind dreifach untetbrochen: Zuerst in der Höhe der Abseiten durch doppelt gereifte auf die Plinthen der Rundsäulen aufsetzende Verbindungsbogen gothischer Art; sodann durch die Oeffnungen der über den Abseiten befindlichen geräumigen Emporen, bestehend aus einer Reihe größerer im Chor zweifach, im Langhause dreifach eingetheilter Spitzbogen, durchweg verziert mit völlig kreisförmigen oeldeboeuf⸗ artigen Fenster⸗Aus⸗ schnitten im Innern des äußersten Spitzbogens und gestützt auf Säulchen mit zierlich gearbeiteten Blätter⸗Kapitälen und schlanken Stämmen, an denen eine neuerdings vorgenommene Reinigung Spuren von gemalten und gold⸗ gehöhten Arabesken aufgedeckt hat; endlich durch große, zweitheilige Fenster, durchweg mit Rosen. In den Kreuzschiffen sind unter den großen Rosen schmale, aus Spitzbogen gebildete und auf Säulchen ruhende Galerieen und an den unteren Wänden Spitzbogen mit rosenartigen Motiven und Spitzgiebeln als Verzierung. Da die Länge des Hauptschiffes die der bei⸗ den übrigen Theile, des Kreuz⸗Arms und des Chors lange nicht erreicht *) und das Getäfel der Chorstühle einen Theil der Ansicht benimmt, so macht der Blick vom Anfange der Kirche zum Chor keinen bedeutenden perspekti⸗ vischen Effekt. Dagegen gewähren die doppelten Säulenreihen, die bei jedem Schritt nach dem Chor zu neue malerische Durchsichten und Augen⸗ punkte bieten, mannigfach wechselnde Bilder, die in der alten bunten Be⸗ malung und Beleuchtung eine merlwürdig reiche und schöne Wirkung ge⸗ macht haben müssen.
Manches Traurige kam im Lauf der Zeiten über den Bau, der jedoch in seinen grandiosen Grundverhältnissen und seiner bedeutsam wirkungsvollen Gesammthaltung unverändert blieb, bis klüglich verschönernde Modernisirun⸗ gen ihn im 17ten Jahrhundert theilweise wesentlich verunstalteten und sei⸗
der inneren Seite der Säulen, von Kern zu Kern gerechnet. Die Breite der ganzen Kirche wird in Lokal⸗Beschreibungen auf 144, die Länge auf 390 Fuß angegeben.
¹ *¹) Im Hauptschiffe geben 7 Säulenweiten 70 Schritte, die Breite des Kreuz⸗Arms 24, fünf Säulenweiten des Chors 50, Tiefe des Schlusses als kleiner Diameter eines Kreises etwa 12 Schritt geben zusammengenommen schon mehr, also mit dem Umgange des Chors, der als Verlängerung sicht⸗ bar ist, eine viel größere Länge.
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nes schönsten Schmuckes beraubten. Schon unter Ludwig XIII. war bei den Künstlern das Gefühl für die fein abgewogene Harmonie des gothischen Baues und bei den Priestern das Verständniß der mittelalterlichen farbigen Bildwerke erloschen; unter Ludwig XIV. nahm man daher keinen Anstand mehr, in offenbarem Widerspruch mit dem Styl des übrigen Gebäudes, dem S einen Marmor⸗Ueberzug zu geben, seine Spitzbogen in Rund⸗ jg⸗ und seine Pfeiler in Pilaster zu verwandeln, die wie unharmonische Fle se einem schönen Ganzen hervorstechen und den Eindruck der Ar⸗ W . „Bugleich erhielt der Chor eine Reihe brillanter Gemälde, gronze⸗ un Marmorgruppen von namhaften damaligen Künstlern und hölzerne Chorstühle mit fein geschnitzten, auf Vorgänge aus dem Leben der heiligen Jungfrau und andere biblische Historien bezügliche Reliefs b wei kanzelförmigen Erzbi - eeee zwei kanzelförmig zbischofssitzen unter Baldachinen mit Bildwerk, natür⸗ lich Alles nicht gerade in einem reinen Geschmack. Und damit die gläubige Menge diese schöͤnen Dinge besser sehe und sich daran ergötze schle⸗ 86 im Chor vierzehn große Fenster voll der herrlichsten Glasmalereien * wei um weiße Scheiben einzusetzen, und da die alte bunte Bemalung der vürch in dieser ordinairen Fensterglas⸗Beleuchtung sehr grell und roh 98 lios man das Innere ganz einförmig weiß anstreichen, welches nachher ee er mal geschah, so daß alle feinen Detailbildungen an den Säulen⸗Kapitälen der Emporen und der reiche Schmuck der blauen Gewölbe des Chor⸗ Umganges und der Abseiten mit goldenen Sternen und der vielfarbigen Säulenstämme, Pfeiler, Deckgesimse u. s. w. unter einer dicken gelben Kruste verschwanden.
Aber das furchtbarste Schicksal brach für Notre⸗Dame mit dem unglücklichen Jahre 1793 herein, wo frevelnde Barbarenhände gottloser Pöbelhorden das heilige Antlitz derselben schändeten und ihren ganzen Bau bis in die innersten Gänge und Tiefen mit der republikanischen Axt zu ver⸗ wüsten unternahmen. Am Aeußeren des Gebäudes wurden viele Skulptu⸗ ren mit Wuth theils gänzlich zerstört, theils bedeutend verstümmelt, im In⸗ nern die Altäre umgeworfen, die Grab⸗Denkmäler zertrümmert und die noch hilln Glasmalereien entzweigeschlagen. Nur die Chorstühle und den mit chwarzem und weißem Marmor ausgetäfelten Fußboden ließ man ganz, „aus Achtung vor den bildenden Künsten“, wie eine dabei eingehauene In⸗ schrift besagte. In den nachfolgenden Zeiten des Kaiserreichs und der Restauration wurde die Kathedrale wieder mit einem Theil der vor dem revolutionairen Bildersturm herausgenommenen Gemälde und Denkmäler geschmückt und, soweit damals materielle und intellektuelle Mittel es gestat⸗ teten, wiederhergestellt; auch ist seit 1830 Manches dafür gethan worden im Ganzen jedoch eigentlich nicht viel mehr geschehen als nothwendig war, um das stark angegriffene Gebäude aus Versall und Schutt zu heben und zum kirchlichen Gebrauch tauglich zu erhalten. Die Gleichgültigkeit der Zeit gegen diesen altehrwürdigen mittelalterlichen Bau tritt einem nur zu widrig enigegen; so ist es unbegreiflich, daß die Polizei keine Abhülfe trifft gegen