wonach das Gesetz, 8* 2 1½ sein SBe.. eine Dauer * Sin haben soll, und dieser Antrag wurde mit 88 gegen 1 Stimme, 8 des Herrn Osy, genehmigt. Herr Castiau stimmte nicht mit un erklärte, daß er auch an den anderen Abstimmungen nicht Theil neh⸗ men werde. Hierauf entwickelt Herr von Merode sein Amendement, dem zufolge die Regierung sich mit je einem Abgeordneten der beiden Kammern über die Bildung der Juries verständigen sollte. Nach einigen scharfen Bemerkungen des Herrn Delfosse, welcher Herrn Dechamps den Großmeister des Ministeriums, wenn auch nicht den Großmeister der Universitäten, nannte und die Lage des Herrn No⸗ thomb für prekär erklärte, weil sich dieser Minister für den Herrn der Situation erachtet habe, während er sich doch am Ende wahrscheinlich selbst von denen verlassen sehen werde, die ihn bis jetzt am eifrigsten unterstützt; und nach der Erwiederung des Herrn Nothomb, daß ihm die Absichten, die ihm Herr Delfosse unterlege, durchaus fremd seien, wurde die Diskussion über den ersten Artikel und sämmtliche Amendements geschlossen. Es erhob sich nun eine Debatte darüber, wie die Frage gestellt werden solle. Endlich wurde eine Prinzipfrage in folgender Fassung angenommen. Will man die Ernennung der Mitglieder der Prüfungs⸗Juries der Regie⸗ rung allein übertragen? Diese Frage wurde mit 49 gegen 42 Stim⸗ men verneint. Die zweite Prinzipfrage wurde in dem Sinne gestellt, ob die Kammern bei Ernennung der Prüfungs⸗Juries fortwährend interveniren sollten, und mit 49 gegen 40 Stimmen angenommen. Die Minister stimmten für die erstere und gegen die letztere Alter⸗ native. Hierauf wurden noch mehrere Amendements verworfen und die ersten Artikel des Gesetz⸗Entwurfs der Central⸗Section nach einan⸗ der angenommen. Herr Delfosse stellte das Amendement, daß die Gegenstände der Prüfung bis 1845 noch dem derzeitigen Gesetze zu folge bestimmt werden sollen. Dasselbe wurde trotz der Opposition der Minister angenommen. Nachdem die Kammer dann noch auf den Vorschlag des Ministers des Innern eine transitorische Bestimmung genehmigt hatte, welche die Vollmachten der im Jahre 1843 gebil⸗ deten Juries für die erste Session von 1844 prorogirt, wurde end⸗ lich zur definitiven Abstimmung über den ganzen Gesetz⸗Entwurf in seiner nunmehrigen auf das Projekt der Central⸗Section gegründeten Fassung geschritten und derselbe mit 55 Stimmen, unter denen sich jetzt auch die der Minister befanden, gegen 33 angenommen. Zwei Mitglieder, die Herren Eloy de Burdinne und von Merode, nahmen an der Abstimmung nicht Theil, weil sie von dem Amendement nicht lassen wollten, welches Letzterer vorgeschlagen hatte.
Brüssel, 1. April. Die Repräsentanten⸗Kammer hat nach der Annahme des Gesetz⸗Entwurfs der Central⸗Section über die Prüfungs⸗Juries ihre legislativen Sitzungen bis zum 23sten d. M. vertagt.
Wie verlautet, wird der König sich im Laufe des heutigen Taͤ⸗ ges nach Ostende begeben und sich morgen früh daselbst nach London einschiffen. Se. Majestät will ungefähr drei Wochen in England bleiben und gegen den 20. April mit der Königin wieder in Brüssel zurück sein.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 26. März. Der General⸗Major und Landes⸗ Hauptmann von Gothenburg, Graf C. G. Löwenhjelm, welcher die Nachricht von dem Thronwechsel nach Paris überbringen soll, ist zum General⸗Lieutenant befördert worden.
Die Schwedische Biene (Swenska Biet) enthält den Be⸗ richt des Bischofs von Linköping, Beichtvaters des Königs Karl Jo⸗ hann, über seine beim Könige während dessen Krankheit abgestatteten Besuche, aus welchem hervorgeht, daß der hochselige König sich der Vergänglichkeit und Nichtigkeit aller irdischen Herrlichkeit gar wohl bewußt war. Beim Eintreten des Bischofs in das Krankenzimmer am 26. Februar streckte der Kranke seine Hand nach demselben aus, welche dieser ehrerbietig an seine Lippen drücken wollte. Der König aber wehrte dieses nach Gewohnheit ab, erhob sich mit voller Kraft auf seinem Lager und zog den Bischof in seine Arme. Als dieser ihm vorstellte, das kräftigste Stärkungs⸗ und Linderungsmittel in allen menschlichen Leiden sei Gottes Wort und Gebet, erwiederte der König: „Beten sie für mich!“ Als ferner der Bischof den König darauf aufmerksam machte, wie man vornämlich für die unsterbliche Seele beten müsse, damit dieser Funke des göttlichen Feuers darauf vorbereitet werde, wieder in den Schoß des Vaters aufgenom⸗ men zu werden, von welchem er ausgegangen sei, äußerte der König mit tiefem und innigem Gefühl: „Das gebe Gott!“ Als der Bischof bemerkte, die wahre Größe des Menschen bestehe darin, Gott recht zu erkennen, unterbrach ihn der König mit den Worten: „und sein eigenes Nichts zu erkennen.“ Auf die Erinnerung des Bischofs, daß alle guten und nützlichen Werke, die der König habe ausführen können, Eingebungen des guten Geistes seien, der die Quelle aller Wahrheit und alles Guten sei, unterbrach ihn der Köniig zu verschiedenen Malen mit den Worten: „Gott allein ist groß! Gott allein vollführt große Thaten! Wir Sterblichen sind blos Werkzeuge in seiner Hand!“ Ferner ermahnte der Bischof den König, seine Zuflucht zu Gottes Barmherzigkeit zu nehmen, worauf dieser mit Rührung erwiederte: „ja Gottes Barmherzigkeit ist groß!“ Um wo möglich in einigen Tagen das heilige Abendmahl nehmen zu können, wozu der König sich in dem Augenblick zu ermattet fühlte, bat er den Bischof, daß er noch einige Tage in Stockholm bleiben möchte. Die Kräfte nahmen aber immer mehr ab und am 5. März war die Seele dem Körper schon entflohen.
Die Zeitungen aller Farben erwähnen mit Bewunderung der außerordentlichen Proben von aufopfernder Treue und Ergebenheit, welche der Graf Brahe dem verstorbenen Könige bis zum Tode be⸗ wiesen hat, und Swenska Biet erzählt, daß der jetzige König, bei Gelegenheit der Beeidigung des Garde⸗Regiments, dessen Chef der Graf ist, mit Rührung seinen Dank für die Ergebenheit, welche der Graf seinem großen Vater bewiesen, in den wärmsten Worten aus⸗ drückte, mit dem Wunsche, der Graf möge ihm (dem Könige) diesel⸗ ben Gesinnungen in der Zukunft beweisen. Es wird auch erzählt, daß der Graf, als er von dem Todes⸗Zimmer des Königs, wo er 42 Tage zugebracht hatte, sich nach seinem Regiment begab, um an der Spitze desselben den Huldigungs⸗Eid zu leisten, von der Mehrzahl der ihm begegnenden Personen mit den unverkennbarsten Beweisen von Achtung begrüßt wurde.
Italien.
Ta m Paris, 30. März. Die pariser Blätter füllen seit einigen e Spalten mit langen Korrespondenzen aus Neapel und Existenz eines allgemeinen Aufruhrs in Italien zu will den dbri elbst das sonst so vorsichtige Journal des Débats ehhen ziemüiche Blättern nicht nachstehen, und veröffentlicht heute Begebenheiten angen Artikel, worin es, unter dem Scheine, die der Oppositions⸗Vlhmilderem Lichte zu zeigen, nur die Angaben voreaan de B“ bekräftigt. Bei dem Einflusse und der Au⸗ mies nemem.. no des Débats kann dessen heutiger Artikel Fa Umj 2 Eindruck auf die öffentliche Meinung hervor⸗ ET“ willkommener erscheint daher eine amtliche Schil⸗ derung der neuesten Unruhen im Königreich Neapel welche wir weae. mit dem Giornale del Regno delle due Sieilie vom 18ten
“ 2 8 8 welches die Kammer annähme,
I. M. a,e. und die Ereignisse von Cosenza, worüber so viele
Varianten im Umlaufe sind, genauer bestimmt.
„In der Absicht, beginnt das erwähnte Blatt, „dem Entstehen und der Verbreitung, wer weiß durch wie lange Zeit, von eitlen Gerüchten, Artikeln und ungegründeten Erzählungen der öffentlichen Tagesblätter vorzubengen, so wie um unser Publikum und das des Auslandes von einem Ereignisse genau in Kenntniß zu setzen, welches nur wegen des Zusammentreffens der Zeit⸗Umstände und wegen der Betrachtungen, die es hervorrufen kann, ver⸗ dient erwähnt zu werden, erachten wir es für nöthig, die Vorfälle, welche am 15ten l. M. zu Cosenza, dem Hauptort der Provinz Calabria inferiore, stattfanden, genau darzulegen.
„Ein Haufe von Ruhestörern und verworfenem Gesindel, worüber von jeher das Auge der übrigen Bevölkerung wachte, zeigte sich plötzlich beim Anbruch des Tages am 15ten l. M. in Cosenza, die Einwohner zum Auf⸗ ruhr und zur Störung der öffentlichen Ordnung auffordernd. Die Leute, welche, aus ihren Häusern hervortretend, solche aufrührerische Worte vernahmen, schienen anfangs nicht wenig davon bestürzt zu sein. Doch glücklicherweise griff die immer wachsam bleibende Königliche Gendar⸗ merie, welche bei jeder Gelegenheit gleich bei der Hand ist, unter Anführung ihres tapferen Hauptrzannes Galluppi, welchem der Bataillons⸗Kommandant Scolese sich sogleich zugesellte, unverweilt die Ruhestörer an, tödtete nach einem kurzen Gefechte vier davon, und verwundete eine Menge von ihnen; die Uebrigen retteten sich durch schnelle Flucht. Bei dem ersten Lärm eilten die Behörden auf ihren Posten, und der von allen Einwohnern laut wie⸗ derholte Ruf: Es lebe der König! verfolgte die flüchtigen Rebellen bis in ihre innersten Schlupswinkel.
„Leider ist die Freude ob der schnell hergestellten öffentlichen Ruhe und Ordnung durch den Verlust des tapferen Hanptmanns Galluppi getrübt worden, welcher während des Scharmützels getödtet wurde. Dieser Offizier, welcher zu den schönsten Hoffnungen berechtigte, fiel als unerschrockener Soldat, so wie man ihn allgemein als solchen zu schätzen pflegte. Sein Tod, welcher von allen seinen Kameraden aufrichtig beweint wird, er⸗ scheint noch bedauernswerther, weil er seinen Vater, einen Mann, der durch seine philosophischen Werke und durch seine hohe Gelehrsamkeit einen weit verbreiteten Ruhm genießt, mit Schmerz erfüllen wird. Man erkennt nur zu sehr in diesem neuesten fruchtlosen Versuche die strafbaren Bestrebungen jener Elenden, welche durch ihre böswilligen Zuflüsterungen den Bürgerkrieg anzuzünden suchen. Man müßte ihre strafbaren Umtriebe lächerlich nennen, wenn dabei nicht das Blut von Unschuldigen geflossen wäre.
„Ehre indessen der tapferen Gendarmerie! Ehre den Behörden, welche eben so viel Treue als Festigkeit des Charakters dabei bewährten! Ehre der treuen Bevölkerung von Cosenza, welche mit dem Ruf: Es lebe der König! die Stimme der Aufrührer erstickte, und durch ihren Unwillen dent⸗ lich an den Tag legte, wie verwerflich die zu nennen sind, welche die süßen Wohlthaten der öffentlichen Ruhe und Ordnung zu stören wagen wollen.“
Sriechenl and.
m Athen, 20. März. Der 10. März, an welchem die letzte Post abging, fiel auf einen Sonntag, wo natürlich keine Geschäfte stattfkanden. Den folgenden Tag am Ilten, las der Präsident Mauro⸗ kordatos die der National⸗Versammlung zugefertigten Königlichen Pro⸗ positionen hinsichtlich der dem König am 4. März vorgelegten Ver⸗ fassung, die mit folgendem Schreiben begleitet waren, vor:
„Herr Präsident! Den vor einigen Tagen durch die Deputation der National⸗Versammlung mir vorgelegten Verfassungs⸗Entwurf habe ich mit Aufmerksamkeit durchgegangen, und ich beeile mich, meine betreffenden Be⸗ merkungen Ihnen zu übermachen, damit selbige durch Sie der National⸗ Versammlung bekannt gemacht würden. Die Einsicht, womit die National⸗ Versammlung bei ihren Arbeiten geleitet wurde, überhebt mich der Noth⸗ wendigkeit, in Betreff des Entwurfs viele Bemerkungen zu machen, und ich gebe mich der Hoffnung hin, daß ich unser Werk zum Heile Griechenlands bald vollendet sehen werde.“
In den folgenden Sitzungen bis mit zum 15. März wurde hier⸗ über bei geschlossenen Thüren debattirt. Das Resultat dieser Debatten, wonach die National⸗Versammlung gegen die Königlichen Vorschläge in der Hauptsache ablehnend sich aussprach, wurde in Form einer Vorstellung dem König am 16. März früh 10 Uhr durch die drei Vice⸗Präsidenten Maurokordatos, Kolettis und Metaxas in Beglei⸗ tung des Ministerraths⸗Präsidenten Kanaris übergeben. Eine Stunde darauf überbrachte der Letztere dem vorsitzenden Vice⸗Präsidenten Maurokordatos folgenden Königlichen Bescheid, welcher sogleich vor⸗ gelesen wurde:
„Herr Präsident! Nachdem Ich den von Seiten der National⸗Ver⸗ sammlung Mir vorgelegten Verfassungs⸗Entwurf entgegengenommen, habe Ich Ersterem Meine hierbei gemachten Bemerkungen zurückgefertigt. Aus der Mir überreichten Vorstellung habe Ich die letzten Wünsche der National⸗ Versammlung entnommen, und Ich trage kein Bedenken, selbigen zu ent⸗ sprechen, da Ich Meine Pflicht insoweit erfüllt habe, daß Ich der National⸗ Versammlung Das zur Beherzigung gab, was Ich in aufrichtigem Sinn als zur Wohlfahrt der Nation wesentlich beitragend erachtete. Meine Er⸗ klärung schließend, wünsche Ich, daß Golt die politische Verfassung des Reichs segnen möge! Athen am 4. (16.) März 1844. (Gez.) Otto.“
Nachdem diese Erklärung von der National⸗Versammlung mit einstimmigem, unaussprechlichem Jubel aufgenommen, wurde beschlossen, daß eine große aus 60 Mitgliedern bestehende Deputation, die drei Vice⸗Präsidenten Maurokordatos, Kolettis und Metaxas (Andreas Lontos war krank) an der Spitze, dem König für seine wohlwollen⸗ den Gesinnungen und seine patriotische Erklärung den Dank der National⸗Versammlung im Namen der Nation darbringen solle. Des selben Tages noch Abends 7 ½ Uhr wurde die Deputation vom König angenommen, und der Vice⸗Präsident Maurokordatos hielt folgende Anrede: 1
„Sire! Der vierte März ist und wird einer der glänzendsten Tage in der Geschichte der Wiedergeburt Griechenlands bleiben; denn an diesem Tage war es, wo sein künftiges Glück definitiv entschieden wurde. Glän⸗ zende Siege, große Ereignisse, geschichtliche Eroberungen haben Menschen und Nationen häusig zu Nuhm und Glanz verholfen, aber nur durch eine freisinnige Gesetzgebung wird deren wahre Glückseligkeit für immer verwirk⸗ licht, gesichert, und die Namen Derer, welche hierbei Beistand leisteten, ver⸗ dienen mit Recht von den nachkommenden Geschlechtern mit Gesinnungen der Dankbarkeit gepriesen zu werden. Solche Institutionen haben Sie, Sire, durch Annahme und Bestätigung unserer politischen Verfassung heute uns gesichert. Im Gefühle der deshalb schuldigen Dantbarkeit hat die National⸗Versammlung uns beauferagt, den Ausdruck ihrer aufrichtigsten Gesinnungen Ew. Majestät allerehrfurchtvollst zu Füßen zu legen.“
Der König erwiderte darauf:
„Bereitwillig habe Ich, so weit es von Mir abhing, dazu beigetragen, daß die Ausarbeitung der politischen Verfassung Griechenlands schleunig zu Stande komme, und Ich zweifle nicht, daß die National⸗Versammlung ihre noch aufhabenden Arbeiten mit Eile betreiben wird, damit die Verfassung so bald wie möglich ins Leben gerufen werde. Der Enthusiäasmus, mit welchem die National⸗Versammlung Meine heutige Mittheilung aufgenom⸗ men, gewährt Mir die Ueberzeugung, daß Meine aufrichtigen Gesinnungen für das Wohl der Nation erkannt worden. Fürwahr! gegenseitiges, zwi⸗ schen Volk und König bestehendes Zutrauen erleichtert die Bestrebungen der Regierung zu Gunsten des allgemeinen Besten, immer aber werde Ich das Zutrauen der Nation als Meiner Anstrengungen größte Belohnung er⸗ achten.“
Der Minister⸗Rath verfaßte noch an demselben Abend nachstehende Proclamation, welche am anderen Morgen früh in der Hauptstaädt überall angeschlagen und in vielen Exemplaren mittels außerordent⸗ licher Coüuriere durch das ganze Land verbreitet wurde:
„Der Minister⸗Rath an die Hellenen! Preiset aus Herzensgrunde den höchsten Gott! Segnet den Namen Eures vielgeliebten Königs! Zollet gerechte Anerkennung der Einsicht und dem Patriotismus eurer Repräsentan⸗ ten! Die National⸗Versammlung hat ihr großes Werk vollendet! Der König hat der National⸗Versammlung heute die schriftliche Entschließung ertheilt, daß Allerhöchstderselbe die Verfassung annimmt und selbige, nach⸗ dem eine Uebereinkunft mit der National⸗Versammlung zu Stande gekom men, bestätigt. Wir beeilen uns, diese erfreuliche Nachricht der hellenischen
1“
1 ergriffen von der allgemeinen Begei⸗ sterung segnen wir gleichzeitig mit Thränen der Freude und der tiefsten Anerkennung den anbetungswürdigen Namen unseres himmlischen Heilan⸗ des. Hier endlich, Hellenen, ist das letzte Ziel Eurer vieljährigen Leiden erreicht worden! Hier ist der Siegerkranz Eures National⸗Kampfes! Hier ist die Belohnung Eurer Beharrlichkeit, Eurer Einsicht und Eures lobenswerthen, den Gesetzen bewiesenen Gehorsams! Euren Bürger⸗ Tugenden ist heute eine neue Laufbahn geöffnet! Eine neue, der Gluckseligkeii und dem nationalen Ruhme gewidmete Aera beginnt heute für euch, für eure Kinder, für eure Kindeslinder! Eure Leiden haben endlich aufgehört, kein Grund zu Beschwerden ist mehr vorhanden! Der Griechenlands Zukunft verhüllende Nebel ist zerflossen, das hellenische Grund⸗ Gebäude strahlt im glänzenden Sonnenschein, und seinen belebenden Strah⸗ len öffnet sich jedes hellenische, der beseligendsten Hoffnungen sanfte Wehun⸗ gen athmende Herz. Beeilt euch demnach, brave und geliebte Mitbürger, beeilt euch von Anfang an, dieses Nationalglücks euch würdig zu beweisen. Erkeunt mit innigem Danke an, wie viel ihr nächst Gott der Liebe eures Kö⸗ nigs schuldig seid, eines Mannes, welchen Gottes Vorsehung zum Hauptwerk⸗ zeug eures Glücks beschieden hat, und dessen Loos für immer mit Griechenlands Schickfal eng verbunden ist. Wisset und zweifelt nie daran, daß die Wünsche der Nation in seinem guten und erhabenen Herzen stets Antlang finden werden. Erkennet seine edle Hingebung für das Wohl Grirechenlands und nur für das Wohl Griechenlands in vollem Maße an, und sollte an jenem Tage der allgemeinen Freude und Begeisterung Jemand gewisser Trauerfälle der Vergangenheit gedenken, so gebe er sich der ungetheilten Ueberzeugung hin, daß, wenn der König hiervon Kenntniß erhalten, wenn die Wahrheit bis zu seinen Ohren gedrungen wäre, wie dies heute durch eure Repräsen⸗ tanten geschah und zukünftig durch eure Abgeordneten geschehen wird, auch die Vergangenheit sich anders gestaltet haben würde. Verfassung und König! Das möge der Gegenstand eurer Liebe, eurer immerwährenden Ergebenhei sein! König und Versassung! Das ist die Frucht so vieler Kämpfe, so vieler Ströme Blut, so vieler Opfer, so vieler Thränen! Verfassung und König! Das ist das heilige Pfand, dessen Bewahrung eurem Patriotismus übertragen wird, welcher einzig allein eure Glückseligkeit bewährt und be⸗ schützt! Es lebe der König! Es lebe die Verfassung! Athen, 4. (16.) März 1844. Der Präsident Kanaris, Andr. Londos, Dr. Mansolas L. Melas.“
Jetzt verhandelt man das Wahlgesetz, welches in 8 — 10 Tager fertig sein wird, so daß die feierliche Eidesleistung vor Ostern statt finden kann. Man hat bei der Eintheilung des Landes in Wahl Distrikte die Basis der Repräsentation nach folgendem Grundsatz angenommen:
Provinzen von
Landes⸗Bevölkerung mitzutheilen, und
weniger als 12,000 Wählern 1 Deputirter 12,000 — 24,000 5 8 24,000 — 36,000 8 8 über 36,000 „ 4 Jeder Bürger von 25 Jahren hat eine Stimme, die ohne Wahl⸗Kollegien direkt für den beliebigen Kandidaten abgege ben wird.
Handels- und Börsen-Uachrichten.
Marktpreise vom Getraide.
Berlin, den 4. April 1844.
Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 6 Sgr., auch 2 Rthlr.; Roggen 1 Rthlr. 10 Sgr. 10 Pf., auch 1 Rthlr. 8 Sgr. 5 Pf.; lleine Gerste 26 Sgr. 5 Pf.; Hafer 24 Sgr. 11 Pf., auch 20 Sgr. 5 Pf. Eingegangen sind 48 Wispel 12 Scheffel.
Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 7 Sgr. 2 Pf., auch 2 Rthlr. 4 Sgr. 10 Pf. und 2 Rthlr. 2 Sgr. 5 Pf.; Reggen 1 Rthlr. 13 Sgr. 2 Pf., auch 1 Rthlr. 12 Sgr.; Hafer 23 Sgr. 1 Pf.; Erbsen (schlechte Sorte) 1 Rthlr. 9 Sgr. 7 Pf. Eingegangen sind 665 Wispel 1 Scheffel.
5 Mittwoch, den 3. April 1844.
Das Schock Stroh 7 Rthlr. 15 Sgr., auch 6 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. Centner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 22 Sgr. 6 Pf. 3
Kartofsfel ⸗Preise. Der Scheffel 17 Sgr. 6 Pf., auch 12 Sgr. 6 Pf. Branntwein ⸗Preise.
Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus waren am 30. März 15 ½ — 15 ½ Rthlr. am 2ten 15 — 15 ½ Rthlr. und am 4. April d. J. 15 Rthlr. (frei ins Haus geliesert) pro 200 Quart à 54 pCt. oder 10,800 pCt. nach Tralles. Korn⸗Spiritus: ohne Geschäft. . G
Berlin, den 4. April 1844. .„ Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
Der
— Auswärtige Börsen. Amsterdam, 1. April. Niederl. wirkl. Sch. 60 ⁄3. 5 % do. 100 78 5 % Spau. 22 ½. 3 % do. 37 ½. Pass. 6¹ ½. Ausg. —. Ziusl. 8 ½. Preuss. 1 Sch. —. Pol. —. Oesterr. 109 25. 4 % Russ. Hope 90 ¼.
Antwerpen, 31. März. Zinsl. —. Neue Aul. 215⅔.
Frankfurt a. M., 2. April. 5 % Met. 113 1 G. Bank-Actien 2012 Rayr. Bank-Actien 689 G. Hope 90 ½. Stiegl. 89 ⅛. Iut. 59 ½. Poln. 500 Fl. 94 ½ 0 d0. 500 Fl. 99 ½. do. 200 Fl. 32 ¼ G.
Hamburg, 3. April. Bank-Actien 1680 Br. Engl. Russ. 113 ½ G.
London, 29. März. Cons. 3 % 98 . Belg. 104 ¼. Neue Anl. 26. P⸗ sive 6 ⁄. Ausg. Sch. 15 ½. 2 ½ % IIoll. 57 8%. 5 % do. 101 ⅔. Neue Port. 46. Engl. Russ. 117. Bras. 82. Chili 104. Columb. —. Mex. 36 ½. Peru 30.
Wien. 1. April. Nordb. 146 ½. Gloggn. 111. Mail. 10835. Livorn. 102²½
Meteorologische Beobachtungen. 1 — V
1844. 4. April. ’ 337,79“ Par. 337,89 par. 338,38“ Par. Auellwärme 6,1⁰ h. EIT + 10,8 R. *+ 5,50 K. Flusswäürme 2,99 R. 0,90 n. — 3,80 h. — 1,4°9 . Dunstsättigung 76 pd-t. 29 pCt. 56 pCt. Ausdöünstung Wetter heiter. heiter. Niederschlag VNiud 0. 0. 0 Wolkenzug. .. — 0. —
TPagesmittel: 338,02“ Par... + 6,20 hR. — 2,00 R... Königliche Schauspiele. Sonnabend, 6. April. Kein Schauspiel. Sonntag, 7. April. Belmonte und Constanze. Divertissement. Im Konzertsaale: als Gastrolle.) Zu dieser Vorstellung sind Billets von oranger, Nr. 1 bezeichnet, gültig. Montag, 8. April. Der Platzvegen als Ehe⸗Prokurator. Hier⸗ Die Insel der Liebe. 5 Im Konzertsaale: Mademoiselle de Belle⸗Isle. Zu dieser Vorstellung werden Billets von blauer Farbe, 1 bezeichnet, verkauft. t Königsstädtisches Theater. Sonnabend, 6. April. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) II Giu- ramento. Opera in 3 Atti. Musica del Maestro Mercadante. Sonntag, 7. April. Des Schauspielers letzte Rolle. (Mad. Hellwig, Königlich sächsische Hof⸗Schauspielerin: Nettchen, als
Abends
10 Ubr.
Nochmittags 2 Uhr.
Morgens
6 Ubr.
Nach einmaliger
Beobachtung.
Luftdruck... Luftwärme ... + Thaupunkt ö.— Bodenwärme 2,70 HR. heiter. Wärmewechsel
+ 1,20 R. 54 pCt. 0.
Ein
Hierauf: Emilia Galotti. (Herr Döring: Marinelli,
Farbe, mit Satz
auf:
mit Satz Nr.
Price.
Montag, 8. April. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zum erstenmale: II Matrimonio segreto. Opera buffa in 2 Atti. Musica del Maestro Cimarosa. Dazu: Gast⸗Vorstellung des Kinder⸗Ballets des Herrn Price.
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Beilage
Gastrolle.) Dazu: Gast⸗Vorstellung des Kinder⸗Ballets des Herrn 8
9
Italien.
Vorwerk Zuckau incl. des sogenannten Mahlkauer Fel⸗
eines Domainen⸗Zinses auf
8
1qmq“
zur Allgemeinen Preußischen
Zeitung. Sonnabend den G en April.
——
Inhalt.
Deutsche Bundesstaaten. Bayern. München. Hosnachrichten. — Gesetzgebungs Kommission. — Fasten⸗Dispense für das Militair. — Anhalt⸗Deßau. Deßau. Advokaten⸗Verein.
Belgien. Brüssel. Ein belgischer Unterthan durch französische Mauth⸗ Soldaten überfallen.
Neapel. Abreise des Don Sebastian und der vornehmen Spanier nach Rom. — Umtriebe der Liberalen. — Von der italie⸗ nischen Gränze. Unruhen in Imola.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. Schreiben aus New⸗ York. (Präsident Tyler; Gerüchte über die Besetzung der erledigten EC Schuldenwesen von Maryland und Pensplvanien; Nicholos Biddle.)
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Schreiben aus Prag. (Han⸗
dels⸗Verbindung zwischen Böhmen und Rußland über Stettin.)
u“]
Ausland. Deutsche Bundesstaaten.
München, 29. März. (Fränk. Merk.) Für des Prinzen Luitpold sind bis jetzt folgende zwei Ernennungen erfolgt: Zum Ober⸗Hofmeister des Prinzen, der bisherige Adjutant desselben, Oberst⸗Lieutenant von La Roche, zur Ober⸗Hofmeisterin der Prinzessin, Gemahlin des Prinzen, Freiin von Wambold aus Aschaffenburg. Dieselbe begiebt sich mit dem Prinzen nach Florenz. Von ihrem bisherigen Hofstaat wird die Ge⸗ mahlin des Prinzen nur eine Hofdame mit hierher nehmen. — Die von Sr. Majestät dem König berufene Gesetzgebungs⸗Kommission hat bereits ihre Arbeiten begonnen; da zu der Bearbeitung der sämmt⸗ lichen Gesetzbücher sehr umfassende Materialien vorhanden sind, so dürfte die Vollendung derselben wenigstens so rasch vorschreiten, daß sie der nächsten ordentlichen Stände⸗Versammlung — im Herbste 1845 — zur Berathung vorgelegt werden können. Für diesen Land⸗ tag muß bekanntlich eine neue Wahl der zweiten Kammer stattfinden.
(N. K.) Auf Vorstellung der geistlichen Behörde über die reli⸗ giöse gleiche Verpflichtung der Katholiken im Militairstande wurde, zur Beobachtung des im Unterlassungsfalle das Gewissen beschweren⸗ den kirchlichen Fastengebots, insoweit es nicht durch gültige Dispen⸗ sation gemildert ist, Allerhöchst verfügt: daß die einschlägigen Kom⸗ mando's für ihre Menage führende katholische Mannschaft die be⸗ fragliche Fasten⸗, resp. Abstinenz⸗Dispense, bei den betreffenden Bi⸗ schöfen, resp. Erzbischöfen, und zwar auf unbestimmte Zeit nachzu⸗ suchen haben. Für Beurlaubte, dann für Offiziere und Militair⸗ Beamte, wurde in gleichem Betreff angeordnet, daß diese auf die Vorschriften zu verweisen seien, welche in den Diszesen bestehen, in deren Bezirk sie sich befinden.
Bayern. den Hofstaat
Anhalt⸗Deßau. Deßaun, 1. April. (D. A. Z.) Der Entwurf der Statuten des anhaltischen Advokaten⸗Vereins ist nun⸗ mehr erschienen und soll mit Vorbehalt höchster Genehmigungen in einer allgemeinen Versammlung der anhaltischen Advokaten noch be⸗ rathen werden. Der erste Abschnitt lautet folgendermaßen: „Der Verein hat den Zweck, den Advokatenstand von Anhalt zu gemein⸗ schaftlichem Streben für die Aufgaben seines Berufs zusammenzufüh⸗ ren und zusammenzuhalten und zu dem Ende einen auf Bewahrung der Standesehre in Unbescholtenheit und Rechtlichkeit, auf Wissen⸗ schaftlichkeit und Gemeinnützigkeit gerichteten Sinn zu wecken und zu fördern.“
8
Belgien.
Brüssel, 31. März. Vor zwei Monaten fiel ein gewisser Ris von Muscron, der Einschwärzung verdächtig, in einen Hinterh alt von franzö⸗ sischen Mauth⸗Soldaten. Zugleich durch diese Bewaffneten und eine unge⸗ heure Dogge angegriffen, zog Ris sich dadurch aus der Sache, daß er das wüthende Thier, das ihm seinen Arm zerbiß, auf die Schultern lud und entfloh. Er konnte sich von den Zähnen des Thiers erst bei sei⸗ ner Ankunft an einem Sicherheitsorte befreien, indem er ihm das Knie auf den Leib setzte. Der Sieger weigerte sich seitdem bestän— dig, den Hund seinem alten Herrn zurückzustellen. Am vorigen Sonn⸗ tag Abends verließ Ris die Schenke von Mouscron, wo er mit an⸗ deren Landleuten Karten gespielt hatte, als 5 bis 6 Menschen ihn unversehens angriffen, ihm einen Strick um Leib und Arme schlan⸗ gen, ihn zu Boden warfen und so ungefähr 300 Schritte weit bis über die Gränze zogen, wo französische Gendarmen aufgestellt waren, welche sich seiner gleich bemächtigten. Man sagt übrigens, Ris sei früher in Frankreich in contumaciam zum Tode verurtheilt worden. In der Repräsentanten⸗Kammer hat Herr Dumortier den Justiz Minister bereits gefragt, wie es sich mit dieser in der Chronique
de Courtrai erzählten Gebiets⸗Verletzung verhalte, und was von
Seiten der belgischen Regierung in der Sache geschehen sei, worauf
der Minister antwortete, er habe, sobald er von dem Vorfalle be⸗
nachrichtigt worden, die nöthigen Schritte gethan, um von der fran⸗
1
Jahres erfolgen.
[432] v Das im Karthäuser Kreise gelegene ehemalige Kloster⸗ des, welches nach der neuesten Vermessung 1 M. 79 ◻N. Hof⸗ und Baustellen, 8 176 Galrtelt, 566 » 141 » Acker, hierunter 8 97 M. 155 ◻R. Acker I1. Klasse, 154 » 108 » „ 11I. 128 „ 128 » „v 1 u. 185 „» 110 » 3⸗u. 6jähriges Roggenland,
auf
legt werden muß.
171 M. 178 ◻ R. Wiesen, 6883Weilde, und
29 » 168 », Unland, überhaupt 1002 M. 895 ³R. enthält, soll zufolge hö⸗ herer Anordnung mit den dazu gehörigen, meistens in ziemlich baulichem Zustande befindlichen Gebäuden und Bewährungen, so weit solche Königliches Eigenthum sind, und mit dem Königlichen Inventario an Aussaat und Bestellung, an den Meistbietenden mit oder ohne Vor⸗ behalt eines Domainen⸗Zinses verkauft werden. Das geringste Kaufgeld ist
I. für den Fall des reinen Verkaufes ohne Vorbehalt
[287 b]
13,404 Thlr. 24 Sgr. 4 Pf. II. für den Fall des Verkaufs mit Vorbehalt eines jährlichen Domainen⸗Zinses von 344 Thlr. auf 5664 Thlr. 24 Sgr. 4 Pf.
zösischen Regierung die Genugthuung zu verlangen, welche dies waltthat fordere.
Nriirirein.
Neapel, 10. März. (A. Z.) Der Infant Don Sebastian hat nebst seinem ganzen Gefolge die Stadt verlassen, um seinen Wohnsitz in Rom aufzuschlagen. Tages zuvor hatte er noch eine lange und ernste Unterredung mit dem König, seinem Schwager, dem er in zuversichtlichem Ton vorausgesagt haben soll, man werde in kur⸗ zem die Früchte des Preisgebens der spanischen Bourbone ärndten. Alle ausgezeichneten spanischen Familien haben das Beispiel Don Sebastian's nachgeahmt, selbst solche, die Gnadengehalte vom König bezogen.
Seit einiger Zeit regt sich die liberale Partei wieder. Ihre Führer fordern von dem König eine Verfassung und Repräsentativ⸗ Regierung, wie diejenige, welche Spanien genießt. Die vornehmsten Salons⸗Gespräche drehen sich um diesen Gegenstand, und man sagt laut, das Königreich Neapel sei, um dieser Wohlthat theilhaft zu werden, nicht schlechter als Spanien. Hegte man keine Furcht vor den Oesterreichern, die, Gewehr im Arm, auf das geringste Zeichen zum Einmarsch bereit sind, schon hätten vielleicht Bewegungen in die⸗ sem Sinne stattgehabt.
Von der italienischen Gränze, 23. März. Ueber die in und bei Imola vorgefallenen Excesse erhält man fortwährend Ein⸗ zelheiten, die beweisen, daß der geringste Erfolg der Rebellen für die Ruhe Italiens die bedenklichsten Folgen haben könnte. Drei Perso⸗ nen fanden bei den Handgemengen ihren Tod, Viele wurden verwun⸗ det. Der Post-Courier von Rom wurde von den Aufrührern ange⸗ halten und die ihn begleitenden 2 Gendarmen gewaltsam entwaffnet, wobei Einer von ihnen durch einen Stich verwundet wurde. Es heißt, daß auch in Faenza eine Ruhestörung vorgefallen sei; doch sind die darüber verbreiteten Angaben noch als unverbürgte Gerüchte zu be⸗ trachten; auch in Cesena, Rimini, Ravenna, Bologna und anderen Orten soll es wieder arg spuken.
Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.
O New⸗York, 7. März. Ein Blatt bringt die Angabe, der Präsident werde sich demnächst mit der ältesten Tochter des gleich⸗ falls auf dem „Princeton“ getödteten Obersten Gardiner vermählen, der nämlichen, der er eigentlich die Rettung seines Lebens zu verdan⸗ ken hatte, da sie es war, die ihn gebeten hatte, sie in den Salon zurückzuführen, was er denn auch gethan, und wodurch er sich und ihr das Leben rettete.
Ueber die Besetzung der im Kabinette erledigten Stellen dauern die Gerüchte fort und die Intriguen der Ehrgeizigen beginnen zu
spielen. Sollte wirklich Herr Calhoun in dasselbe eintreten, so dürfte in der Politik in Bezug auf Texas sowohl, als auf das Oregon⸗ gebiet manche Aenderung eintreten, aber gerade deshalb wollen Viele an der Möglichkeit des Eintrittes dieses Staatsmannes zweifeln. Wenn Herr Webster nicht den Posten eines Staats⸗Secretairs des Auswärtigen erhält, so ist jedoch alle Wahrscheinlichkeit dafür, daß er wenigstens den Auftrag erhalten wird, die Unterhandlungen wegen der Oregon⸗Frage mit dem neuen englischen Gesandten, Herrn Packen⸗ ham, weiterzuführen, da er ohne Zweifel am leichtesten dieselben auf dem Punkte fortsetzen kann, auf welchem sie durch den unerwarteten Tod des Herrn Upshur gelassen wurden. Herr Fox, der frühere englische Gesandte, dessen unverzügliche Abreise nach Merxiko, wohin er als britischer Gesandter ernannt ist, man von mehreren Seiten angekündigt hatte, soll nun, wie es heißt, noch bis Anfangs Juli zu Washington zu bleiben gedenken.
In Betreff der Schuldverhältnisse der einzelnen Staaten habe ich Ihnen heute einiges Erfreuliche für die amerikanischen Staats⸗ gläubiger mitzutheilen. Die Legislatur des Staates Maryland, eines derjenigen, die ihre Zinszahlungen eingestellt hatten, hat endlich einen entschiedenen Schritt gethan, um dem schmachvollen Repudiations⸗ System bei sich wenigstens für immer ein Ende zu machen. Sie hat bereits eine Bill votirt, wodurch Mittel und Wege geschaffen werden, um die auf dem Staate lastenden Verpflichtungen wieder gebührend zu erfüllen, und diese Bill wurde sogleich an den Senat jenes Staats gebracht, wo sie ebenfalls eine günstige Aufnahme fand und in diesem Augenblicke wahrscheinlich auch schon votirt ist. Dieses Beispiel steht nicht isolirt da. Die Mahnungen, welche der Gouverneur von Pennsylvanien in seiner letzten Botschaft an die Legislatur des Staates in derselben Beziehung hatte ergehen lassen, sind auch nicht auf unfruchtbaren Boden gefallen. Mit 48 gegen 46 Stimmen wurde im Repräsentantenhause der Beschluß ge⸗ faßt, daß dem Comité der Mittel und Wege der Auftrag gegeben werden solle, eine Bill vorzulegen, für den Verkauf der öffentlichen Bauwerke zu dem Zwecke, die Interessen der Staatsschuld von Penn⸗ sylvanien zu bezahlen und zugleich das Kapital derselben allmälig zu vermindern. Dieser Beschluß hat bereits ein Steigen der 5proc. von
estgesetzt und soll die Uebergabe zu Johannis dieses
gungen so wie der Veräußerungsplan können von den Bewerbern sowohl in unserer Registratur, als bei dem Domainen⸗Rent⸗Amte in Karthaus eingesehen werden. (I S9 Zum Verkauf dieses Vorwerks ist ein Licitations⸗Termin “ auf den 29. Mai c., Vormittags 10 Uhr, in unserem Regierungs⸗Konferenzgebäude vor dem De⸗ partements⸗Rath, Herrn Regierungs⸗Assessor Oelrichs, anberaumt, zu welchem Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß in diesem Termin auf Verlan⸗ gen mindestens der vierte Theil des Gebots in baarem Gelde oder in Staats⸗Papieren als Caution niederge⸗
Danzig, den 28. März 1844. Königl. Regierung Abtheilung für direkte Steuern, Domainen
A
Auf den Antrag des Justizrathes von Normann hier⸗ selbst, als Testamentserben des zu Damgarten mit Tode abgegangenen vormaligen Gutsbesitzers Ernst Christoph von Meinke auf Prusdorf, werden alle diejenigen, welche aus Erbrecht, oder aus sonstigem Rechtsgrunde an die Verlassenschaft des oben genannten Verstorbenen An⸗ p sprüche und Forderungen machen zu können glauben, zu deren Anmeldung und Verisication in einem der folgenden Termine, als:
2
am 1. und 22. Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht, bei Ver⸗ meidung der am 4. Juni er
8* 0 2 Allgemeiner Anzeiger. unter Hinweisung auf die den Stralsundischen Zeitun⸗ gen in extenso inserirten Ladungen, hiermit aufgefordert.
Die speziellen Veräußerungs⸗Bedin⸗ Datum Greifswald, den 9. März
Tage werden alle diejenigen, welche
in specie an das dazu Kreise und Wusterhuser Kirch
ud Forsten feinem der folgenden Termine, als:
am 2. oder 22. April oder am
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sion, hiermit aufgefordert. Datum Greifswald, den 9. März
„ .
[115] Stadtgericht zu Berlin, den 24. April und 10. Mai d. Js.,
stück des Particuliers Johann
am 30. August 1 844,
zu erkennenden Präklusion,
Königl. preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. v. Möller, Praeses.
[286 b] Uu 8S89g9 8 Mit Verweisung auf die den Stralsundischen Zei tungen in extenso inserirten Proklamen vom heutigen
schaft des verstorbenen Gutsbesitzes Carl von Vahl
spiel belegene Gut Gahlkow nebst Inventario, Saaten und Acker⸗Arbeiten rechts⸗ begründete Forderungen und Ansprüche machen zu kön⸗ nen glauben, zu deren Anmeldung und Verisication in
Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht, bei Ver⸗ meidung der am 4. Juni er. zu erkennenden Präklu⸗
Königl. preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. . (gez.)
Nothwendiger Verkauf.
Januar 1841. Das in der Waßmannsstraße Nr. 32 belegene Grund⸗ Carl Friedrich Neu⸗ meyer, gerichtlich abgeschätzt zu 6138 Thlr. 17 Sgr., soll Vormittags 11 Uhr,
Pennsylvanien verursacht, die nun auf 70 ¾ zu 71 stehen. Drei ver⸗ schiedene Anträge liegen nun zu demselben Zweck der Legislatur des Staats vor, und zwar 1) der dem Comité der Mittel und Wege selbst die zur Zah⸗ lung der Zinsen nöthigen Summen durch Erhöhung der Besteuerung her⸗ beizuschaffen; 2) der des Herrn Mounfort, gleichfalls für Einführung di⸗ rekter Besteurung, wenn auch in anderer Weise; und 3) der oben erwähnte Beschluß zu Guͤnsten des Verkaufs der öffentlichen Bauwerke. Der Senat hat indeß sich in seinem Comité gegen diesen Verkauf ausge⸗ sprochen. Es ist wahrscheinlich, daß die Staatsgläubiger mit diesem Verkauf, fände er statt, am besten zufrieden sein würden, während andererseits die noch durch eine einzuführende direkte Steuer aufzu⸗ bringende Summe von nicht großem Belang sein würde. Denn man glaubt, der Verkauf der öffentlichen Bauwerke würde nicht unter 20 Millionen Dollars ertragen. Es ist nur zu wünschen, daß auch die anderen verschuldeten Staaten diesem von Maryland und Pennsylva⸗ nien gegebenen Beispiele endlich folgen und dadurch ihren so sehr ge⸗ sunkenen Kredit wiederherstellen. Auch dort wird man endlich wohl oder übel zu dem Mittel der direkten Besteurung schreiten müssen, wie viele Antipathieen gegen dasselbe auch vorhanden sein mögen.
Am Schlusse meines heutigen Berichtes noch einige Worte über den vor wenigen Tagen auf seinem Landgute Andalusia bei Phila⸗ delphia verstorbenen berühmten Finanzmann Nicholas Biddle. Der⸗ selbe nahm einen zu bedeutenden Platz in der kommerziellen Geschichte der letzten dreißig Jahre in Europa sowohl, als in den Vereinigten Staaten ein, als daß er nicht eine kurze biographische Skizze ver⸗ diente. Er war geboren zu Philadelphia am 8. Januar 1786 und hat demnach ein Alter von 58 Jahren erreicht. Er stammte von einer alten englischen Familie ab, die nach den Vereinigten Staaten zu derselben Zeit auswanderte, wie der berühmte William Penn, welcher Pennsylvanien seinen Namen gegeben hat. Als Nicholas geboren wurde, war sein Vater Gouverneur⸗Lieutenant des Staates, und Benjamin Franklin war dessen Gouverneur. Im Jahre 1801 trat Nicholas Biddle in das öffentliche
Leben ein als Secretair des Generals Armstrong, damaligen amerikanischen Gesandten in Frankreich. Drei Jahre hindurch blieb er in Europa, und war einige Zeit Secretair Monroe's, des amerikanischen Gesand⸗ ten zu London. Mit Monroe nach den Vereinigten Staaten zurück⸗ gekehrt, ließ er sich als Advokat zu Philadelphia nieder. Im Jahre 1810 wurde er zum Repräsentanten, 1814 zum Senator in der Le⸗ gislatur des Staates erwählt. Im Jahre 1819 wurde er von dem Präsidenten Monroe zum Direktor der Bank der Vereinigten Staaten ernannt, und damals begann seine finanzielle Laufbahn, deren gleich bedeutende Triumphe und Niederlagen das Andenken an seine poli⸗ tische Laufbahn fast gänzlich verwischten. Vier Jahre später, 1823 wurde er an der Stelle von Langdon Cheves zum Präsidenten der Bank ernannt. Bis zum Falle dieses Instituts, also zwanzig Jahre hindurch, behielt Biddle diesen Posten bei, auch dann noch einige Jahre, als sie aus einer Föderalbank eine Staatsbank geworden war. Bei seinem Rücktritte, 1840 oder 1841, wenn ich nicht irre, veröffentlichte er eine Art sinanziellen Testaments, worin er verkündete, das Etablissement, an dessen Spitze er stand, sei von ihm auf solideren Grundlagen neu konstituirt, und nach dem verhängnißvollen Stoße, den der General Jackson ihm versetzt hatte, auf dem Wege zu einer Prosperität, deren Fortschritt nichts zu hemmen vermöge. Indeß waren kaum einige Jahre verflossen, als das finanzielle Monstrum doch zusammenstürzte und dadurch in die Handelswelt der Vereinigten Staaten und Europa's Unordnung und Verwirrung brachte, Elend und Verzweiflung unter den Reihen zahlreicher ÜUnvorsichtigen verbreitete, die demselben die Ver waltung ihres Vermögens anvertraut hatten.
Handels- und Börsen-Uachrichten.
Prag, 30. März. Stettiner Handelsbriefe gewähren die erfreu⸗ liche Gewißheit der mit Beginn der günstigen Jahreszeit stattfindenden direkten Dampfschifffahrt zwischen dort und St. Petersburg. Ein großer Theil der von der Lombardei nach Rußland gehenden Güter, besonders die großen Quantitäten Rohseide und frische italienische Früchte, werden anstatt des bisherigen langwierigen Weges über Lübeck von nun wohl den schnel⸗ leren Transport durch unser Land einschlagen. Mailänder Güter bis Linz an die Donau, von Linz auf der Eisenbahn nach Bud⸗ weis und von dort am zweiten Tage hierher geliefert, koͤnnen von hier sehr leicht in 3 Tagen nach Stettin geschafft werden, durch die regelmäßige Dampfschifffahrt zwischen hier und Dresden und der zwischen dort bis Stettin ununterbrochenen, bereits in so schwunghaftem Betriebe stehenden Eisenbahn⸗Verbindung. Vermittelst der in Aussicht stehenden direkten Schiff⸗ fahrts⸗Verbindung zwischen Stettin und St. Petersburg können die dahin gehenden Güter von hier aus am siebenten Tage abgeliefert werden. Die gegen den gewöhnlichen Transport höherer Eisenbahn⸗ und Dampfschiff⸗ fahrts⸗Frachten können nicht in Betracht kommen bei Gütern der erwähnten Art, die kurz bedungene Lieferzeit haben, bei denen daher weniger der wohl⸗ feilste, als vielmehr der schnellste Transport Hauptsache ist.
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8 an der Grrichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. 1844. [116] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 27. Januar 1844.
Das in der Auguststraße Nr. 61 belegene Hilde⸗ brandtsche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 9493 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf., soll am 6. September 1844, Vormittags 11Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗
an die Verlassen⸗ Gerichtsstelle SSs — pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
im Greifswalder
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Zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung aller Erb⸗ und sonstigen Ansprüche und Forderungen an den nicht bedeutenden Nachlaß des aus dem Herzog⸗ thum Braunschweig gebürtigen und allhier wohnhaft gewesenen Zimmermeisters Johann Christoph Aßmus und dessen aus dem Königreich Preußen gebürtigen Ehefrau Maria Sophia Dorothea geborenen Culiart, insbesondere zur Meldung und Legitimirung der testa⸗ mentarisch bedachten Geschwister und Geschwisterkinder des weiland Zimmermeisters Aßmus, ist ein peremtori⸗ scher Termin auf
den 18. Mai d. J., Morgens 10 Uhr,
von uns anberaumt worden, welches mit Bezug auf die den Schwerinschen Anzeigen in entenso inserirten Ladungen hierdurch von uns bekannt gemacht wird.
Dömitz, den 13. Februar 1844.
Bürgermeister und Rath.
10. Mai d. J.,
1844.
v. Klot.