ggemalt ist.
i ie isherigen Vor⸗ ein Vergütungsbetrag, wie er nach der bi hefaaden kabegesen 2 Hesmeilen zu bezahlen 8 — Steuer⸗Kasse entrichtet werde, falls die bethei igten Un⸗ “ sch e, ge bis zum Bestimmungs⸗
8 der vom z . terthanen nicht, ncchn nenzahl eine höhere Sehnaag in Anspruch ounen, und daß, wenn ausnahmsweise die Entlassung der gestell⸗
„ Vorspannpferde schon früher eintritt, je nachdem sie en beee —2. oder dn dritte Stunde nach der Bestellungsorte oder in der jedesmaligen Zwischenzeit erfolgt, zwei Viertheile oder drei Viertheile des der vorschriftsmäßigen
8 hen für zurückgelegte zwei Postmeilen gleichkommenden Entschädigungs⸗ le wen 8 berechnen seien.“ Stände hatten diese Proposition bei erster Penehens mit dem Verbesserungs⸗Antrage wegen Vergütung der vom Wohnorte bis zum Abgangsorte zurückzulegenden über ½ Meile betragen⸗ den Wegestrecke mit 2 gGr. für jede Postmeile und 1 Pferd angenommen.
In der zweiten Berathung proponirte nun ein Mitglied statt des eben gedachten Verbesserungs⸗Antrages Folgendes: „Daß dem Kriegerfuhrpflich⸗ tigen, welcher vom 1. Juli d. J. an zur Leistung einer Kriegerfuhr in Frie⸗ denszeiten herangezogen wird, auch für die Wegestrecke von seinem fuhr⸗ pflichtigen Hofe oder sonstigem Grundbesitze bis zu dem Abgangsorte, wohin die Kriegerfuhr gestellt werden muß, wenn und so weit diese Strecke eine Viertel⸗Postmeile überschreitet, eine Vergütung zu dem im Ausschreiben des Königlichen Kabinets⸗Ministeriums vom 7. Januar 1835 (Gesetz⸗Samm⸗ lung von 1835 I. 1) Art. 1 festgesetzten Betrage aus der General⸗Steuer⸗ Kasse entrichtet werde.“ .
Der Antrag, von allen Seiten unterstützt, ward bei der Abstimmung angenommen, worauf auch die so erweiterte Regierungs⸗Proposition zum zveitenmale einstimmig genehmigt wurde.
In der Sitzung der zweiten Kammer vom 2ten wurde die Erklärung der ersten über die theilweise abweichenden Beschlüsse zweiter Kammer auf die Vorlagen der Regierung wegen des Eisenbahnwesens mitgetheilt.
Inhalts derselben ergab sich nur noch eine Differenz bei dem Beschlusse über die Bewilligung einer Interims⸗Anleihe. Auf Antrag des Herrn Ge⸗ neral⸗Syndikus beharrte man bei der hiesigen Fassung, und beschloß, auf eine Konferenz anzutragen.
Man schritt sofort zur Wahl, und siel dieselbe auf die Herren Schatz⸗ räthe Lang und Lehzen. Die Konferenz trat dann noch während der heu⸗ tigen Sitzung zusammen, und gelangte zu einem übereinstimmenden Beschlusse, worüber der Herr General⸗Sondikus gleichfalls noch in dieser Sitzung Bericht erstattete. Nach diesem Beschlusse war die Fassung zweiter Kammer ange⸗ nommen, jedoch übrigens, der offenbaren Absicht derselben gemäß, hinzuge⸗ fügt: „Und an die Eisenbahn⸗Haupt⸗Kasse vorschüssig auszahlen“. Mit die⸗ sem Zusatze erklärte sich die Kammer augenblicklich einverstanden, und war damit der Gegenstand für jetzt erledigt. 218 .
Ein Mitglied stellte folgenden schriftlichen Antrag: „Königliche Regie⸗ rung um die Untersuchung der Frage zu ersuchen, inwiefern die Einrichtun⸗ gen und Unterrichtsmittel bei den Gymnasien und höheren Bürgerschulen auf eine den Anforderungen und Bedürfnissen der jetzigen Zeit entsprechende Weise zu verbessern und zu vermehren seien; auch sich eventuell zur Bewil⸗ ligung einer Summe bis zu 10,000 Rthlr. behufs der Erweiterung der Un⸗ terrichtsmittel bereit zu erklären.“
Der Antrag wurde von vielen Seiten unterstützt. 8 1
Sodann erhob sich ein anderes Mitglied mit den Worten, daß es sich
von jeher verpflichtet gefühlt habe, als Landstand die zu seiner Kenntniß gelangten Mängel und Mißbräuche der Verwaltung hier zur Sprache zu bringen. Auch in dieser Diät habe er bereits Beschwerden gegen das Mi⸗ nisterium des Innern und der Justiz vorgebracht. Was die gegen ersteres erhobene Beschwerde anlange, so müsse er nachträglich anführen: daß in der Verfassungssache der Stadt Osnabrück die dortige Landdrostei sogar die Wahlen der zuzuziehenden Bürger selbst in die Hand genommen habe. Jetzt sehe er sich veranlaßt, gegen eine Maßregel des Königlichen Kabinets selbst Beschwerde zu führen. Die Sache betreffe die wider Mitglieder der Provinzial⸗Landschaft zu Osnabrück verhängte Disziplinar⸗Unter⸗ suchung. Der Redner erinnerte hier an die früheren Verhandlungen über diesen Gegenstand und die dieserhalb gefaßten Beschlüsse, und erblickte eine offenbare Beschwerde darin, daß die Untersuchung, der dringenden ständischen Intercession vom 9. Juli 1842 ungeachtet, fortgesetzt und gegenwärtig sogar in eine polizeiliche verwandelt sei. Im Interesse des ständischen Prinzips halte er sich daher zu dem Antrage verpflichtet: „Bei Sr. Majestät in aller Ehrerbietigkeit Beschwerde darüber zu erheben, wie ständischen Rechten, Be⸗ schlüssen und Vorträgen zuwider seitens Königlicher Regierung gegen ein Mitglied der Provinzial⸗Landschaft Osnabrück wegen ständischer Wirksamkeit eine disziplinarische Untersuchung nicht nur fortgesetzt, sondern sogar eine peinliche Voruntersuchung verhängt worden.“
Dieser Antrag fand zahlreiche Unterstützung und wurde auf den Wunsch des Antragstellers sofort in die Tagesordnung eingetragen. Den übrigen Theil der Sitzung füllte eine längere vertrauliche Berathung aus.
Württemberg. Ulm, 4. April. (U. S.) Das bisher hier heransget ene Journal, die Zeit⸗Interessen, hat seit gestern zu erscheinen aufgehört.
Kurhessen. Kassel, 5. April. (K. A. Z.) Der kurhessische Land⸗ tag hat seine Thätigkeit für diese Session beendigt. Vorgestern wurden, um den Schluß zu beschleunigen, noch zwei Sitzungen an einem Tage gchalten.
In der Morgen⸗Sitzung berichtete nach der Verlesung des Protokolls Herr Nebelthau Namens des Rechtspflege⸗Ausschusses über den von uns bereits mitgetheilten Entwurf des Landtags⸗Abschiedes. Dieser sei bestimmt, die Ergebnisse des Landtags zusammenzustellen. Man könne sie für die lange Dauer der Session allzu geringfügig finden, indeß, ob eine Menge legislatorischer Arbeiten gerade das Glück des Staates mache, ob es na⸗ mentlich jetzt an der Zeit sei, in der bürgerlichen und Staatsgesetzgebung neue Schöpfungen zu veranlassen, die, sollte sich das deutsche Recht über kurz oder lang im organischen Zusammenhange entwickeln, entweder nur als Vorarbeiten gelten, oder gar durch ihre Existenz ein Hinderniß der Gemeinschastlichkeit des Rechts abgeben könnten: das seien Fragen, die wohl zu vielseitigen Betrachtungen Stoff böten. Auch befinde sich unter den Berathungs⸗Gegenständen einer, der eines bedeutenden Zeitaufwandes wohl bedurft habe, das Projekt eines Eisenbahnbaues durch Kurhessen. Nicht
leicht in einem anderen Lande sei die Frage des Eisenbahnbaues so schwie⸗ rig in der Beurtheilung, als gerade bei ung; fast überall seien die Linien des Bahnbaues durch die Natur oder durch den Verkehrszug entschiedener vorgezeichnet, lals in Kurhessen; fast nirgends seien die Interessen der ein⸗ zelnen Landestheile mit einander so sehr im Widerspruch, wie bei uns. Es werde daher Niemand Wunder nehmen können, wenn auch noch mehr Zeit darüber hingegangen wäre; so viel Prüfung habe die Frage veranlaßt, so viel Fragen angeregt, so viel Arbeit habe sie nöthig gemacht, wenn auch nicht in allwöchentlichen Sitzungen die Resultate der Oeffentlichkeit auf⸗ gewiesen werden könnte. Möchte dem Lande nun in gleichen Verhältnissen Wohlfahrt und Gedeihen erblühen.
Der Berichterstatter ging nunmehr zu den einzelnen §§. über, und wurden von der Versammlung die §§. 1 bis 4 incl. unverändert angenom⸗ men, wogegen man die Fassung des §. 5, (daß das Anlehen von 150,000 Rthlr. „thunlichst bald“ aus den Ersparnissen und Ueberschüssen abgetragen werden solle) dem Beschlusse der Stände⸗Versammlung, daß dieser Abtrag noch in gegenwärtiger Finanz⸗Periode zu erfolgen habe, nicht ganz konform hielt, während der Ausschuß anderen Theils anerkennt, daß seit jenem Be⸗ schlusse die Lage der Sache sich geändert habe, und solche Ersparnisse für diese Finanz⸗Periode gerade nicht vorauszusehen seien. Die Hauptsache sei, daß die 150,000 Rthlr. keinen bleibenden Zuwachs der eigentlichen Landes⸗ schuld bildeten, sondern mehr den Charakter einer Kassenschuld hätten. Man müsse dem Abtrag dieser Schuld nur die Priorität vor anderen, aus den Er⸗ sparungen und Ueberschüssen zu bestreitenden Ausgaben sichern, was durch Aen⸗ derung des Wortes „thunlichst bald“ in das „zunächst“ erreicht werde. Diese Aenderung warde genehmigt. — Zum §. 6 hatte der Ausschuß folgende Fassung beantragt: „Um unseren Unterthanen die Vortheile zuzuwenden, welche sich von einer Verbindung unserer Lande mit den Nachbar⸗Staaten durch eine Eisenbahn für die Belebung und Beförderung des Verkehrs erwarten lassen, haben wir uns zunächst für einen Eisenbahnbau von Kassel in der Rich⸗ tung nach Frankfurt a. M. entschlossen. Es soll zu dem Ende eine für den allgemeinen Gebrauch bestimmte Eisenbahn von Kassel längs der Fulda bis in die Nähe von Grifte, von hier längs der Edder bis Altenburg, von diesem Orte längs der Schwalm bis Treysa, von hier, das Thal der Wiera verfolgend und hinter Neustadt die Wasserscheide zwischen Weser und Rhein überschreitend, nach Kirchhain, von hier längs der Ohm bis Kölbe und alsdann im Thal der Lahn bei Marburg vorüber bis zur Landesgränze bei Sichertshausen in Bau genommen wer⸗ den, wenn der Anschluß dieser Bahn an eine solche von Halle über Kassel nach dem Niederrhein in ihrer ganzen Ausdehnung und sowohl rücksichtlich der Art der Beschaffung der Mittel als der Zeit der Ausführung durch Actien⸗Unternehmung gesichert sein wird. Unter diesem Vorbehalte ist die Zustimmung der getreuen Landstände erfolgt, wonach zum Zwecke der Erbauung der vorgezeichneten Eisenbahn ein zu 3 ½ pCt. verzinliches Anle⸗ hen ꝛc. erhoben werden soll.“ — Der Ausschuß erklärte sich jedoch mit der vom Herrn Landtags⸗Kommissar in der heutigen Konferenz vorgelegten Fas⸗ sung einverstanden, dahin lautend: „Zur Ausführung einer Eisenbahn von Kassel über Marburg bis zur Landesgränze bei Sichertshausen soll, — unter dem Vorbehalte, daß die Ausführung der gedachten Eisenbahn nicht eher begonnen werde, als bis eine Eisenbahn⸗Verbindung zwischen Halle und dem Niederrhein über Kassel durch eine Actien⸗Unternehmung gesichert sein wird, — ein zu 3 ½ Ct. verzinsliches, allmälig mit jaͤhrlich wenig⸗ stens einem halben Prozent zu tilgendes Anlehen von 6 Millio⸗ nen Thalern gegen Ausstellung von Obligationen, die zum Nenn⸗ werthe auszugeben sind, nach Bedarf, und zwar im Laufe der gegenwärtigen Finanz⸗Periode bis zu 2 Millionen Thalern aufgenommen werden.“ Dieses wurde angenommen. — Den im §. 7 enthaltenen, zur höchsten Entschlie⸗ ßung entgegengenommenen ständischen Anträgen wurde noch hinzugefügt: „die wegen Verzinsung der bei der Landes⸗Kredit⸗Kasse hinterlegten Ablö⸗ sungs⸗Kapitalien, Förderung des Leinenhandels, Verminderung der Nach⸗ theile des Lotteriespieles, Stempelfreiheit der Verhandlungen und Verfügun⸗ gen der General⸗Brand⸗Versicherungs⸗Kommission, wegen Versehung der Provinzial⸗Hauptstädte mit Brennholz.“ — Der Landtags⸗Abschied wurde hierauf revidirt und in obiger Fassung fast einstimmig angenommen, worauf die Versammlung zu einer (kurzen) vertraulichen Sitzung überging.
Abends um 7 Uhr trat die Stände⸗Versammlung wieder zusammen. Der Herr Landtags⸗Kommissar trat mit der Erklärung ein, daß Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent gnädigst geruht habe, dem Landtags⸗Abschied, wie er in dem Entwurfe angenommen worden, die höchstlandesherrliche Sanction zu ertheilen und zwei Exemplare desselben höchsteigenhändig zu vollziehen; er legte dieselben mit der Einladung zur Unterschrift vor. — Der Herr Land⸗Spndikus verlas den Landtags⸗Abschied, worauf der Herr Prä⸗ sident die Mitglieder aufforderte, denselben nach der im §. 63 der Verfas⸗ sungs⸗Urkunde enthaltenen Reihenfolge zu unterzeichnen, was sofort mit Bestegelung geschah, auch die Versammlung davon in Kenntniß setzte, daß der Landtags⸗Kommissar, Herr Ministerial⸗Rath Scheffer, höchsten Auftrag habe, die Stände⸗Versammlung zu entlassen. Zunächst wurde nun noch das Protokoll dieser Sitzung verlesen.
Der Herr Landtags⸗Kommissar erklärte, das eine Exemplar des Land⸗ tags⸗Abschieds werde für die Regierung zurückbehalten, übergab das andere Exemplar zur Niederlegung im landständischen Archive und händigte die höchste Entlassungs⸗Vollmacht aus. — Der Herr Land⸗Spndikus verlas hierauf die Vollmacht, welche den Herrn Landtags⸗Kommissar beauftragt, im Namen Sr. Hoheit die dermalige Stände⸗Versammlung zu entlassen. — Der Herr Landtags⸗Kommissar erklärte hierauf im hoͤchsten Auftrage Sr. Hoheit unter Zusicherung Höchstihrer landesväterlichen Huld und Gnade die Stände⸗Versammlung für entlassen. Unter einem lauten und freudigen Lebe⸗ hoch für unseren erhabenen Landesherrn verließen die Mitglieder den Saal.
Frankreich.
Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 2. April. Der Vorschlag des Herrn Garnier Pagss, die 5prozentige Rente auf 4 ½ pCt. herabzusetzen, und den Rentebesitzern, die sich diese Reduction gefallen lassen, den Zins von 4 ½ pCt. auf 10 Jahre zu garantiren, denjenigen aber, die auf diese Konvertirung nicht eingehen wollten, zu kündigen und für ihre 5prozentige Rente 100 Fr. in Kapital aus⸗ zuzahlen, eine Maaßregel, von welcher der Antragsteller dem Staat
eine Ersparniß von 12 Millionen verspricht, wurde von demselben im Wesentlichen folgendermaßen motivirt:
„Ich muß vor Allem“, ssagte der Redner, „den Einwürfen begegnen, daß ein Antrag dieser Art nicht von einem Deputirten ausgehen sollte. Die ganze Geschichte der Frage beweist, daß dieselbe in allen ihren Phasen stets nur ven Deputirten ausgegangen ist; einmal von Herrn J. Lefebvre und zweimal von Herrn Gouin. Dieser Antrag, welcher 1838 in der Kammer votirt worden ist, hat ein Ministerium gestürzt und ein anderes, durch Veranlassung des Rücktritts des Herrn Humann, wesentlich modifizirt. Von gewissen Seiten will man auch behaupten, es stehe dem Budget zu, diese Maßregel in Anregung zu bringen. Aber ich habe mehrere Mitglieder der Budgets⸗Kommission gefragt, ob sie in ihrem Bericht die Konversion als eine Sache erwähnt, an der sie blos Interesse nähme, oder welche der Fi⸗ nanz⸗Minister zur Sprache zu bringen gehalten sei; sie gestanden, daß sie sich auf die erste Form der Besprechung beschränkt hätten. Dar⸗ aus zog ich den Schluß, daß ein allgemeiner Antrag nöthig sei. Uebrigens muß ich erklären, daß ich der Frage nicht die geringste politische Bedeutung beilege. Es handelt sich blos um die Herstellung des Gleichge⸗ wichts in den Finanzen, und es ist in dieser Hinsicht nicht zu übersehen, daß die Konversion zu einer jährlichen Ersparniß von 12 Mill. Fr. führen würde. Ferner muß ich erwähnen, daß die Reduction der Zinsen auf den Ackerbau und die Fabrication nur den günstigsten Einfluß haben könnte. Das Erste, was bei jeder Industrie, bei jedem Betriebe noth thut, ist das Kapital, und so lange die Interessen so hoch sind, kann sich der Ackerbau weder heben, noch die Fabrication mit den Fabriken des Auslandes kon⸗ kurriren. In Betracht der Zeitgemäßheit der Frage ist dreierlei zu berücksich⸗ tigen: 1) daß die auswärtigen Beziehungen des Reiches durchaus friedlicher Art sind; 2) daß im Innern die größte Ruhe herrscht, und 3) daß sowohl hier in Frank⸗ reich, als im Auslande, ungewöhnliche kommerzielle Thätigkeit und Wohlstand herrscht. Die Fortschritte in der kommerziellen und Fabrikbewegung sind allerdings beträchtlich, und die Besorgnisse, welche in früheren Perioden der vorgeschlagenen Maßregel im Wege zu stehen schienen, könnten heutzutage nur noch als völlig unbegründet angesehen werden. Im Jahre 1836 z. B. war die amerikanische Krisis auf dem Tapet, 1840 die orientalische Frage. Aber jetzt ist Alles ruhig, und ich bin überzeugt, daß diese erfreulichere Ge⸗ staltung der Dinge meinem Antrag günstiges Gehör verschaffen wird. Einige Personen fürchten, man würde von vielen Seiten die Rückzahlung der Konversion vorziehen; aber auch dieser Einwurf ist nicht von Wichtigkeit, weil die Kapitalisten auch noch nach der Konversion weder in Frank⸗ reich, noch anderwärts eine günstigere Gelegenheit, ihr Geid anzu⸗ bringen, finden könnten. Es würde also eine kleine Summe hinreichen, um allen Eventualitäten zu begegnen. Sollte indeß selbst eine größere Summe nöthig sein, so würde sie ohne Schwierigkeit aufgebracht werden können. Ein anderer Einwurf beruht darauf, daß eine neue Anleihe negoziirt wer⸗ den solle. Darauf entgegne ich: soll erst der Kredit gehoben und dann die Anleihe gemacht werden, oder umgekehrt? Offenbar muß erst der Kredit steigen. Ohnehin kann der Minister die Anleihe dieses Jahres noch nicht kontrahiren, weil erst die Frage hinsichtlich der Sparkassen entschieden werden muß und dies nicht vor dem nächsten Jahre geschehen kann.“
Die Hauptsache aus der Entgegnung des Finanz⸗Ministers ist bereits mitgetheilt. Die Regierung, sagte Herr Lacave⸗Leplagne, sei der Ansicht, daß die Konversion, wenn unter günstigen Um⸗ ständen bewerkstelligt, wahrscheinlich sehr vortheilhaft sein würde. Sie glaube übrigens, daß die Initiative einer derartigen Maß⸗ regel von ihr ausgehen müsse. Den gegenwärtigen Augenblick halte sie jedoch nicht für dazu geeignet. Sie stimme darin mit Herrn Humann überein, welcher bekanntlich behauptet habe, daß die Reduction der Sprozentigen Rente nicht eher bewerkstelligt wer⸗ den dürfe, als bis das Staats⸗Schuldbuch geschlossen sei. D asselbe sei aber noch nicht geschlossen; folglich müsse die Regierung sich dem Antrage widersetzen. Die Konversion würde der Anleihe, welche noth⸗ wendig gemacht werden müsse, hinderlich in den Weg treten. Aller⸗ dings würden die Gründe des Herrn Garnier Pages einiges Gewicht haben, wenn die Anleihe, wie derselbe behauptet, aufgeschoben werden könnte; allein dies sei nicht der Fall, indem die Anleihe zu einer be⸗ stimmten Periode geschehen müsse. Er ersuche demnach die Kammer, den Antrag nicht in Betracht zu nehmen.
Sitzung vom 3. April. In der heutigen Sitzung sprach besonders Herr Gouin mit großer Lebhaftigkeit für den Vorschlag der Renten⸗Konvertirung, welchen er selbst bekanntlich früher schon in der Kammer gemacht hatte.
„Die wichtige Frage“, sagte der Redner, „welche Sie in diesem Augen⸗ blicke erörtern, hat in Ihren letzten Sessionen lange Verhandlungen veran⸗ laßt. Mit Genugthuung habe ich den Finanz⸗-Minister erklären hören, daß er die Ueberzeugungen und Grundsätze, die er unter anderen Umstän⸗ den gehabt und vertheidigt, nicht vergessen hat. Er hat aner⸗ kannt, daß die Einlösung ein unbedingtes Recht und eine für den Schatz vortheilhafte Maßregel sei. Hat er es im Namen anerkannt, daß er die Verwirklichung dieser Maßregel für zweckmäßig und zulässig halten würde, sobald die Umstände es gestatteten? Die Zeitgemäßheit, meine Herren, welche der Minister für jetzt verneint, kann verschieden beurtheilt werden, je nach dem Gesichtspunkte, auf welchen man sich stellt. In meinen Augen ist die Operation zeitgemäß, und darf sie auf Erfolg rechnen, wenn nur die Regierung festen Willen zeigt. Besser, die Maßregel unter ungünstigen Umständen, aber mit bestimmtem förmlichen Willen versuchen, als sie unter günstigen Umständen, aber mit schwanken⸗ dem zaudernden Willen unternehmen. Ich will der Regierung nicht vor⸗ werfen, daß sie keinen festen Willen haben würde, wenn sie nur wollte, aber ich glaube, daß sie ihren Willen von Eventualitäten abhängig macht, und daß sie vor Thatsachen zögert, die nicht den Werth haben, welchen sie ihnen beilegt. Der Finanz⸗Minister sagt, er nähme seine Oppositionsgründe weder aus der äußeren noch aus der inneren Lage her; ich billige dies, gr ich ziehe andere Folgen daraus. Da unsere Verhältnisse zu den s Mächten so friedlich sind, als sie es nur je sein können, da unsere Nach⸗ barn ähnliche Finanz⸗Operationen unternehmen, wie die vorgeschlagene,
und von der anderen über Gebühr getadelt hat, während die Vorzüge und Mängel desselben in der Mitte liegen — muß man zuvörderst beherzigen, daß Rossini dasselbe für einen ihm befreundeten Abt eines spanischen Klo⸗ sters geschrieben hat, von Aufwendung bedeutender Mittel, sofern dasselbe zunächst zur Ausführung in einer Kloster⸗Kirche bestimmt war, also nicht die Rede sein fonnte. So viel uns bekannt, ist die Com⸗ position auch nur in ihren Vokal⸗Theilen nach Deutschland ge⸗ langt, und die Instrumentirung rührt von dem frankfurter Kapell⸗ meister Guhr und dem dortigen Chor⸗Direktor Baldenecker her. Komplizirte und durchgearbeitete Musikstücke, wie das Oratorium solche ver⸗ langt, sind somit nicht vorhanden und die Chöre ziemlich obenhin gehalten. In den Solis findet sich Einiges, was den Meister höchlich ehrt, und das Duett „Quis est homo, qui non fleret“ ist vielleicht das Schönste, was er, mit dem Accent der heiligen Liebe und höheren Weihe, in die Herzen gesungen hat. Nach dem Einseitungs⸗Chore, der uns in die Situation versetzt, solgt eine Tenor Arie, worin das Wogen und Wallen des zerrisse⸗ nen Mutterherzens, das sich auch in den Worten „quae mocrebat et do- lebat et tremebat, dum videbat“ in Reimsluten kundgiebt, anziehend aus⸗ Auf das erwähnte Ductt folgt eine Baß⸗Arie (Pro peccatis suae gentis), welche uns etwas allzu opernartig zuzu⸗ llingen schien. Die Strophe „Eia mater, sfons amoris“ (in dem hiesigen Textbuch war das Eia in Pia verwandelt) ist als Baß⸗ br mit Chor behandelt; die Worte „Sancta mater, istud agas“ bis s plangere“ sind zu einem mitunter wirksamen Quartett solgt. 88 —— Cavatine „Fac achaer ich Fesfin verggg. „Inflammatus et accensus“ erhe i ossini zur Höhe
110. 1eeeen, ecenshis, 12—. der nucfassang 84 gv „eeradini rwallen zur Glorie sin bewä er von
neuem die Ehre und den Ruhm seines Namens. veeee ee
S 1eehecng Sesens 8** gesammten Personals der italienischen Verstöße ab, im Allgemeinen ale 1. des ersten Quartetts vorgefallenen
„ wohlgelungene bezeichnet werden, in⸗ sofern man sich im Theater damit begnügen muß, soiche girch ge-
sänge ohne die zarte Schattirung der kindlich⸗frommen Andacht zu hören. Das Publikum wollte Anfangs, mit Rücksicht auf das Thema und die Hei⸗ ligkeit des Tages, keinen Applaus zulassen, nachher brach solcher aber den⸗ noch durch und wurde namentlich den Damen Bendini und Malvani in reichlichem Maße zu Theil. Daß sämmtliche Mitwirkende die italienische Aussprache, namentlich das ce vor e und i, auch auf das Lateinische übertrugen, klang im Anfange auffallend; wer kann aber entscheiden, ob ihre Aussprache oder die unsrige die richtigere sei? — Das Haus war leider nicht so besetzt, wie es die Aufführung eines so edlen Kunstwerkes, das wir durch die Bemühungen der Königsstädtischen Direction nun schon dreimal (seit dem 20. April 1842) gehört haben, hätte erwarten lassen sol⸗ len. Unter den Anwesenden bemerkten wir unseren Meyerbeer, der durch sein „Gebet des Trappisten“ andeutend gezeigt hat, daß er auch im Orato⸗ rium Greßes leisten würde, wenn er s derartiges Werk verwenden wollte. 8 — u.
Vermischtes.
— Die Zahl der Mitglieder der „Gesellschaft der Gartenfreunde Berlins“, über deren im vorigen Monat stattgehabte Ausstellung wir berichteten, ist bereits größer als die des älteren Gartenbau⸗Vereins, der nach dem neue⸗ sten Etat 286 hiesige und im Umkreise von vier Meilen wohnende Mitglie⸗ der zählt, während der neue Verein deren 350 hat.
—, Im Mai trifft aus St. Petersburg Dlle. Marie Cecca, Tochter der berühmten Kaiserlichen Hof⸗Gesang⸗Lehrerin Cecca und bisherigen Leh⸗ rerin der nunmehr vermählten Großfürstinnen Alexandrine und Elisabeth, hier ein, um Gastrollen zu geben. Sie wird als eine sehr fertige und kunst⸗ gebildete Sängerin, zugleich wegen ihrer Schönheit gerühmt. Im Alexander⸗ Theater sang sie die Adina im „Liebestrank“ viermal hinter cinander und wurde an jedem Abend sechs⸗ bis siebenmal stürmisch gerufen. Ihre Mut⸗
“
ter war bekanntlich die Lehrerin der berühmtesten Sängerin unserer Zeit.
— Am 1. April fand im Saale des Englischen Hauses eine von den Fng⸗ ben der Malmeneéschen Anstalt gegebene Abend⸗Unterhaltung statt. Nicht leicht wird ein Institut ins Leben treten, das so vielen Anfeindungen aus⸗ gesetzt ist, als es Anfangs mit dem Malmeneéschen der Fall war. Erst in neuerer Zeit hat man eingesehen, daß dort nicht Säe e das körperliche, sondern auch für das geistige Wohl der Knaben in jeder Beziehung Sorge getragen wird. Die zum Vesten der Anstalt von Zeit zu Zeit veranstalte⸗ ten Kunst⸗Unterhaltungen, die größtentheils von den Zöglingen derselben ausgeführt wurden, zeugen am besten dafür, wie die geistige Ausbildung der Kinder gepflegt wird. Auch zu der diesmaligen Soiree hatie sich ein ziemlich zahlreiches Publikum eingefunden, das wohl großen 1 gbs Freunden und Wohlthätern der segensreichen Anstalt bestand. Wer am Be⸗ obachten aufkeimender Talente Gefallen hat, mußte hier ein paar Stunden bei Gesang und Declamation, recht angenehm verbringen. Die Unterhal⸗ tung begann mit einem heiligen Lied von Gläser, das trefflich ausge⸗ führt wurde: die frischen jugendlichen Stimmen hoben diesen herrlichen Ge⸗ sang ungemein. Von den siebzehn verschiedenen Piecen, die zum Vortrag kamen, waren einige, namentlich das belannte Borneman nsche Gedicht
Der alte Fritz“, von einem Knaben der Anstalt im Kostüm vorgetragen, und „Der Paß“ welche sich des lautesten Beifalls erfreuten.
Am 8ten d. wurde die Königl. Hof⸗Schauspielerin Adolphine Neumann, nach zweiwöchentlichem Krankenlager, durch einen frühen Tod dahingerafft. Die Nachricht vom Hinscheiden einer so reichbegabten Künst⸗ lerin, die der Stolz ihrer Aeltern, der Liebling des hiesigen Publikums und mit allen äußeren und geistigen Vorzügen ausgestattet war, welche ihr eine ssücns⸗ Zukunft im eifrigen Streben auf der künstlerischen Laufbahn ver⸗
jeßen, hat hier einen sehr schmerzlichen Eindruck gemacht, und die Trauer
um die frühgeknickte Blume ist allgemein.
11.“*“ 8.eene. Fea0 . h. ““]
. der französischen seien sie aber nur unvollkommen eigen. 9 jetzt Meinungen, die seit 1830 kein Organ in der Presse sich begrün⸗
auf welchen günstigeren Augenblick will man dann warien. Werden Sie je⸗ mals eine solche Sicherheit haben, und bessere Bürgschaften erlangen? Sie können in der That sicher sein, daß die Kapitalien, die man der Rente ent⸗ ziehen möchte, nicht ins Ausland wandern werden. Selbst nach der Re⸗ duction würde Ihre Nente mehr Vortheil und Sicherheit darbieten, als die Englischen Fonds. Dies sind die Gründe, welche besonders für den jetzi⸗
gen Augenblick sprechen. Wende ich mich auf die inneren Zustände, so finde ich eben so wenig Hindernisse. Wann haben wir größere Ruhe ge⸗ habt? Wann einen größeren Ueberfluß an Kapitalien? Diese Umstände gewähren doch wohl Vortheile, die man eiligst benutzen sollte. Wir wollen eine nützliche Maßregel, die den Kredit verstärken muß; die Schwierigkeiten, welche sich dabei erheben können, wird ein fester Wille leicht besiegen. Was die Operation betrifft, so ist sie sehr einfach in ihrer Ausführung. Der Minister selbst giebt zu, daß er persönlich die Einlösungen nicht fürchte. Er glaubt, es würden deren nicht viel verlangt werden, und dies solgte in der That aus dem Charakter des Vorschlages selbst. Was den Einwand be⸗ trifft, daß man dadurch bei der noch zu kontrahirenden Anleihe behindert werden könnte, so erwiedere ich, daß man vielmehr in diesem Augenblick mit Hinsicht auf diese Anleihe behindert ist und warum? Weil Ihr Kredit schlecht vertheilt ist, weil gewisse Fonds von Ihnen mit zu großer Vorliebe behandelt werden. Die Konvertirung wird diese Schwierigkeiten aus dem Wege räumen, sie ist also der Anleihe eher günstig als nachtheilig. Dies, meine Herren, sind die Beweggründe, aus denen ich dafür stimme, daß der Vorschlag in Erwägung gezogen werde; ich will die Kammer in einer schon vollständig erschöpften Frage nicht länger aufhalten.“
Der Finanz⸗Minister: Ich sehe mich genöthigt, noch einige Be⸗ merkungen zu dem, was ich gestern gesagt, hinzuzufügen, weil man meinen Worten einen Sinn gegeben hat, den ich nicht unterschreiben kann. Ich habe gesagt, daß, meiner Ansicht nach, die Operation nicht viel Einlösungen herbeiführen würde. Daraus will man den Schluß ziehen, ich hätte die Operation für leicht erklärt. Das war aber nicht mein Gedanke. Ich sagte, es sei eine andere Gefahr zu fürchten, als die der Einlösung; aber ich fügte hinzu, es sei dies eine Gefahr, die man ernstlich bedenken müsse. Ich für mein Theil glaube, daß das Zusammenwirken der Regierung und der Kammern diese Konvertirungs⸗Maßregel möglich, ich will sogar sagen, bis zu einem gewissen Punkte leicht machen dürfte, aber daß es doch sehr gefährlich wäre, diese Leichtigkeit für größer zu halten, als sie es ist. Man hat oft auf das Beispiel Englands sich berufen. Unter welchen Be⸗ dingungen und Umständen wurde aber dort die letzte Operation dieser Art vorgenommen? Die Bill wird dem Parlamente am 8. März vorgelegt, und am 23. März soll die Operation schon beendigt sein. Am 22sten also müssen die Inhaber der Renten ihre Wahl getroffen haben, d. h. man giebt ihnen nur eine Frist von 14 Tagen, und zwar nicht ein⸗ mal vom Tage der Bekanntmachung des Gesetzes, sondern vom Tage sei⸗ ner Vorlegung an gerechnet. Noch mehr, man verlangt von den Inhabern der Renten, daß sie die Einlösung derselben fordern müßten, wenn sie die⸗ selbe wünschten. Nach dem von Herrn Garnier⸗Pages gemachten Vor⸗ schlage soll es dagegen als eine Folge der den Inhabern der Renten vom Staate schuldigen Verbindlichkeiten betrachtet werden, daß hier Stillschwei⸗
en als Wunsch der Einlösung ausgelegt werde. Wenn die englische Re⸗ gierung es für nöthig fand, den Rentiers eine so kurze Frist zu verstatten, daß nur 24 Stunden zwischen der Promulgirung des Gesetzes und dem Termin, wo die durch das Gesetz bewilligte Befugniß abgelaufen sein sollte, eingeräumt wurden, so mußte es ihr zweifelsohne für den Erfolg der Operation nützlich erscheinen, eine Maßregel zu ergreifen, die doch ein wenig hart war, namentlich gegen diejenigen Inhaber, die sich nicht auf britischem Gebiet befinden. Sie kennen dagegen unsere Formen, Sie wissen, ob wir uns Hoffnung machen können, so schnell verfahren zu dürfen, und ob die Kammern jemals eine kürzere Frist als eine dreimonat⸗ liche, wie sie in dem letzten Gesetz⸗Entwurf angeordnet war, zulassen wür⸗ den. Der Unterschied ist so groß, daß es unklug, ja verwegen sein würde, sich, nach dem Beispiel des Vorgangs in England, des leichten Erfolges einer solchen Maßregel für versichert zu halten. Ich frage Sie, ob man bei uns geneigt sein würde, den Erfolg der Operation um einen solchen Preis zu erkaufen. Erstaunen Sie daher nicht, wenn wir die Umstände, in denen wir uns befinden, ein wenig bedächtiger überlegen. Man hat gesagt, wir könnten, wenn wir diese Operation vor der Anleihe vornähmen, durch die davon zu gewärtigende Ersparniß von 12 Millionen in den Stand gesetzt werder den Zeitpunkt der Anleihe hinauszuschieben. Aber offenbar können nich: 12 Millionen mehr oder weniger auf diesen Zeitpunkt von Einfluß sein, sondern die Lage der schwebenden Schuld muß den Zeitpunkt bestimmen, wo die Anleihe zu realisiren sein wird. (Allerdings!) Die Erwägung, ob man diese Schuld auf eine beträchtliche Höhe anwachsen lassen, oder sie mehr oder weniger schnell reduziren wolle, muß darüber entscheiden. Nun befinden wir uns aber in einer Lage, die es für die Regierung vielleicht nothwendig macht, sich mit dem Zustand unserer schwebenden Schuld inner⸗ halb eines Zeitraums zu beschäftigen, der zu kurz sein würde, als daß nicht, selbst bei der schnellsten möglichen Ausführung des Konvertirungs⸗Gesetzes, die Folgen davon noch eine nachtheilige Wirkung äußern könnten, wenn jene Umstände einträten. Dies sind die Gründe, welche die Regierung glauben lassen, daß die Konvertirungs⸗Maßregel in diesem Augenblicke nicht zeitgemäß sei.
Hierauf wurde zur Abstimmung geschritten, und da dieselbe durch Aufstehen und Sitzenbleiben zweimal zweifelhaft blieb, mußte durch Kugelung abgestimmt werden; es ergaben sich:
Zahl der Stimmenden.. 87. Absolute Majorität
Weiße Kugeln
Schwarze .
Die bloße Erwägung des Vorschlages wurde also mit einer Majorität von 7 Stimmen abgelehnt, ein Resultat, welches einige Sensation erregte.
Paris, 4. April. Der Herzog von Montpensier wird den Frühling über in Algier bleiben und an der dort vorbereiteten Expe⸗ dition theilnehmen. 1
Heute beschloß die Deputirten⸗Kammer mit 146 gegen 140 Stimmen, den Vorschlag des Herrn Chapuys⸗Montlaville, die Auf⸗ hebung des Zeitungsstempels betreffend, in Betracht zu ziehen. Da ich der Finanz⸗Minister gegen den Vorschlag erklärt hatte, so ist die Majorität von 6 Stimmen als antiministeriell anzusehen.
Neunundzwanzig Erzbischöfe oder Bischöfe haben bereits ihre Zustimmung zu den durch den Erzbischof von Paris in seiner Ant⸗ wort an den Kultus⸗Minister vertheidigten Grundsätzen eingesandt. Die Suffragane der Provinz Paris stehen in erster Linie.
Der bisherige französische Konsul Lesseps in Barcelona ist gestern hier eingetroffen.
8 Admiral Hamelin wird am 10. April an Bord der „Ariane“ nach dem Stillen Meer unter Segel gehen, um das Kommando der Station in Oceanien zu übernehmen.
Dem National zufolge, betragen die Subscriptionen zu dem
Ehren⸗Säbel für den Admiral Dupetit⸗Thouars bereits 8844 Fr. „Der Univers berichtet über mehrere Petitionen in Betreff der
Freiheit des Unterrichts; so die von Aire mit 2000, die von Corseul
an der Nordküste mit 280, die von Boulogne mit 545 Unterschriften.
II Paris, 4. April. In der heutigen Sitzung der Deputir⸗ ten⸗Kammer unter dem Vorsitze des Vice⸗Präsidenten, Herrn Debel⸗ leyme kam der Antrag für Abschaffung des Zeitungs⸗Stempels zur Diskussion. Herr Chapuis de Montlaville entwickelte densel⸗
ben, erklärend, daß er durchaus keine politische Absicht dabei verfolge, da seine Maßregel auf alle Organe der Presse sich ausdehnen solle. Er könne sich auf die Ansicht des Herrn Gutzot stützen, die derselbe im November 1830 ausgesprochen, eben so auf die des Herrn Barthe von derselben Zeit. Er halte seinen Antrag nicht für unzeitgemäß; Jedermann sehe den Aufschwung der Oeffentlichkeit in Frankreich; diese und die Moralität seien die ersten Bedingungen einer guten Presse, Es gebe
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den konnten, z. B. die der Gegner der Besitznahme von Algier habe nicht in dem kleinsten Blatte sich auszusprechen vermocht. Die Presse begründe also ein Monopol, sichere nicht allen Mei⸗ nungen wirkliche Oeffentlichkeit. Die Begründung der wohl⸗ feileren Blätter zu 40 Franken sei eine lebhafte Protestation gegen das Monopol; diese Presse habe große Dienste geleistet, aber nicht alles das Gute gewirkt, was sie gekonnt hätte. Sie habe die Zahl der Leser vervielfältigt, sei bis in die Mittelklassen, aber nicht in die unteren, nicht in die Hütten gedrungen, wo so viele Vorur⸗ theile herrschen. Um jetzt ein Blatt zu gründen, müsse man 4 bis 500,000 Fr. haben, beinahe entschlossen sein, sich zu ruiniren oder zu verkaufen. Da so die Presse in der Gesetzgebung nicht die ihr nöthige Stütze finde, habe sie ihren Halt in der Finanzwelt, bei der Industrie gesucht. Es gebe Banquiers, die periodisch eine Spalte in einem Blatte für sich zur Verfügung haben und hineinbringen, was ihnen gefällt. Dieser Stand der Dinge sei unerträglich. Nicht eine volle Freiheit werde für die Presse verlangt, nur das gemeine Recht, eine Lage, in welcher ein Mann bestehen kann, der sein Vermögen seinem Blatte geopfert. Der Stempel sei eine übertriebene Auflage. Das Journal des Débats, das 6 Cent. zahle, habe jedes Jahr 38 Fr. 50 Cent. für Stempel und Postgebühren für jede Nummer zu zahlen, und bei den Blättern, die 5 Cent. zahlen, übersteige diese Ausgabe 32 Fr. 85 Cent. für jede Nummer jährlich. Wenn also das Journal des Débats eine Brutto⸗Einnahme von 1,200,000 Fr. jährlich mache, so müsse es davon 550,000 Fr. zahlen; der National von 400,000 Fr. Brutto⸗Einnahme mehr als 200,000; das Sidele, wenn es 1,500,000 einnehme, mehr als 1,100,000 Fr. Das sei unerträglich. Daher müssen die Journale zu Romanen und Feuilletons ihre Zuflucht neh⸗ men, die eine der Gefahren unserer Epoche seien. Diese Feuilletons verdrängen die ernsteren Gegenstände und besonders die Debatten der Kammern. Die Presse trage hieran keine Schuld, die fiskalischen Gesetze alle. Der Redner sucht zu beweisen, daß der Staat bei Unterdrückung des Stempels nichts verlöre, denn da die Zahl der Blätter sich dann ver⸗ mehren würde, würde der Staat an Postgebühren den Ausfall wieder ersetzt erhalten. Der Finanz⸗Minister bekämpft den Antrag, die Erträgnisse des Zeitungsstempels seien im steten Zunehmen, und nicht so leicht zu ersetzen; sie betragen jetzt mehr als 3 Millionen. Nament⸗ lich im Interesse der Provinzial⸗Blätter müsse der Antrag verworfen werden, denn die Presse der Hauptstadt übe jetzt einen zu großen Einfluß auf die Provinzen aus. Herr von Lamartine unterstützt 7 ’1 den Antrag und sprach noch, als ich die Kammer verließ.
In den Büreaus wurde der Gesetz⸗Entwurf über die Douanen besprochen. Im Allgemeinen sprach man sich für den Gesetz⸗Entwurf aus; die Mehrheit hieß denselben gut.
x Paris, 4. April. Der jetzt hierher zurückgekehrte bisherige französische Konsul zu Barcelona, Herr von Lesseps, hat während der wenigen Tage seines Aufenthalts zu Marseille, das er am ’sten d. wieder verließ, um die Reise hierher fortzusetzen, einen sehr schmei⸗ chelhaften Empfang gefunden. Die ersten Notabilitäten des dortigen Handelsstandes, namentlich diejenigen Kaufleute, welche mit den spa⸗ nischen Küstenstädten einen lebhaften Verkehr unterhalten, haben ihm Besuche gemacht und ihren Dank für sein bisheriges Wirken ausge⸗ sprochen. Die 36 Commissaire des neuerlichen großen Festes im Prado gaben ihm zu Ehren ein Bankett im Hotel d'Orient, das sehr glänzend ausfiel. Am 31sten Abends gab auch die Handels⸗Kammer dem verdienten Manne ein Festessen.
Durch den Telegraphen ist nach Marseille der Befehl ertheilt worden, das Dampfschiff „Labrador“ von dort nach Philippeville zu schicken, um dort den Herzog von Montpensier aufzunehmen und nach Marseille zurückzuführen. Gegen den 15. April wird der Prinz in letzterer Stadt erwartet. Es scheint, daß ihm daselbst ein Fest vor⸗ bereitet wird, und daß er bereits gleichfalls durch den Telegraphen Ermächtigung erhalten hat, dasselbe anzunehmen. Erst zum 1. Mai soll er hier zurück sein.
Zu Toulon hatten am 3lsten alle auf der Rhede liegenden Schiffe die Trauer⸗-Flagge aufgezogen aus Anlaß des Todes des Königs Karl Johann von Schweden und Norwegen. Die dort liegende schwedische Korvette feuerte jede Viertelstunde einen Kanonenschuß ab, der jedesmal von dem französischen Admiralschiffe „Ocean“ und der gleichfalls dort liegenden amerikanischen Fregatte erwidert wurde. Der Capitain der schwedischen Korvette „Nayade“ kannte den Tod seines Souverains nicht, und erst zu Toulon wurde ihm die Nachricht davon mitgetheilt. Nach beendigter Trauerfeier wollte dieselbe die Thron⸗ besteigung des jetzigen Königs Oskar durch Abfeuerung von 101 Ka⸗ nonenschüssen begrüßen, die gleichfalls von dem französischen Admiral⸗ schiffe und der amerikanischen Fregatte erwiedert werden sollten.
Grossbritanien und Irland.
Unterhaus. Sitzung vom 1. April. Die heutige Siz⸗ zung, die vorletzte vor dem Beginn der Osterferien, hatte die Regie⸗ rung zur Einbringung ihrer lange erwarteten Reform⸗Maßregeln in Bezug auf das irländische Wahl⸗Registrirungsgesetz bestimmt. Bald nach Eröffnung der Sitzung beantragte der Staats⸗Secretair für Irland, Lord Eliot, die Erlaubniß, zwei darauf Bezug habende Bills einzubrin⸗ gen, die eine zur Erweiterung der Stimmberechtigung bei Parlamentswah⸗ len, die zweite zu demselben Behufe bei Munizipalwahlen. Das bestehende irländische Registrirungswesen, wie es durch die Reform⸗Akte von 1832 bestimmt worden ist, wird mit als eine Hauptveranlassung der von O’'Connell hervorgerufenen Bewegung des Volks angesehen, da dies Gesetz bisher den größten Theil der Bevölkerung des Landes, weil er die ärmsten und katholischen Klassen umfaßt, von der Berech⸗ tigung bei den Parlamentswahlen zu stimmen, ausschließt, aber durch seine eine doppelte Auslegung zulassenden Bestimmungen zugleich diese Bevölkerung zu Wahl⸗Umtrieben und sonach zur Agitation veranlaßt. Die Unregelmäßigkeiten des irländischen Registrirungswesens, den noch dazu die Ordnung und Kontrolle des englischen fehlt, sind im Laufe der Zeit so groß geworden und haben das Uebel der Wahl⸗Umtriebe so gesteigert, daß das wirkliche Gesetz von 1832 nur dem Namen nach besteht und die Willkür und der Betrug das entgegengesetzte Resultat von dem, was die Gesetzgebung wollte, erzeugt haben. Die Reform⸗Akte sollte der Stützpunkt sein, worauf die Verfassung, frei von jeder Agitation, sicher ruhen könnte; sie ist aber das Werkzeug geworden, womit an der Zerstörung ihrer Basis gearbeitet wurde. Die jetzige Regierung beeilt sich deshalb, diese Uebelstände durch ein geordneteres Wahl⸗System zu beseitigen, und Lord Eliot gab in der heutigen Sitzung zur Motivirung seines Antrages eine kurze klare Uebersicht über die gestellte Frage.
Das Stimmrecht bei Parlamentswahlen in den Grasschaften wurde im Jahre 1829, bis zu welcher Zeit dasselbe bis auf die so⸗ genannten 40 Sh. Freisassen ausgedehnt war, durch die Akte des Herzogs von Wellington, welche der Katholiken⸗Emancipation folgte, beschränkt und jene 40 Sh. Eigenthümer ihrer bisherigen Qualifica⸗ tion beraubt. Die Anzahl der Wähler in den Grafschaften siel da⸗ durch plötzlich von 216,000 auf 39,700, stieg in Folge der Reform⸗ Akte zwar wieder 1831 auf 52,000, 1842 sogar auf 63,000, aber der Grund dieser Steigerung lag eher in den Wahl⸗Umtrieben, welche den Zustand verschlimmerten, als in der wohlthätigen Wirksamkeit des Gesetzes. Man hatte englischerseits den wahren Grundsatz eines
Wahl⸗Systems, wie ihn For als höchste constitutionelle Autorität fest⸗ stellte, aufrecht erhalten wollen, daß nämlich dasjenige System der Wähler ⸗ Registrirung das beste sei, welches die größte Anzahl unabhängiger Wähler zulasse, und die größte Anzahl solcher ausschließe, die nothwendig von Umständen und Ver⸗ hältnissen abhängig wären, und man hatte demzufolge als die Bedingung des Wahlrechts, wie es auch in England ist, ein Ein⸗ kommen von wenigstens 10 Pfund jährlichen reinen Ertrages aus einer Zeitpacht gestellt, aber diese Bestimmung des Gesetzes war es eben, welche die Umtriebe erzeugte und die Aufregung des Volkes wach hielt. Die Interpretation dieses Gesetzes⸗Paragraphen und namentlich der Worte „beneßcial interest“, worunter der reine Er
trag zu verstehen ist, geschah auf zwiefache Weise, wegen einer Mei
nungs⸗Verschiedenheit unter den irländischen Richtern, welche die Stimm⸗Register anfertigen, und von denen ein Theil dem betreffen⸗ den Paragraphen eine den ärmeren Klassen günstige Deutung gab. Die Akte bestimmt nämlich, daß Freisassen und allen Arten von Päch⸗ tern das „Stimmrecht zustehen soll“, wenn sie einen Gewinn (a be
sicial interest) aus dem jährlichen Rein⸗Ertrage von nicht we⸗ niger als 10 Pfund nach Abzug aller Renten und Lasten haben. Die Majorität der irländischen Richter hielt nun denjenigen Betrag für den die Stimmberechtigung bedingenden Gewinn, welchen ein anderer zahlungsfähiger Pächter nach Abzug aller Renten und Lasten dafür zahlen würde; dagegen die Minorität der Richter im Sinne O'Connell's und seiner Anhänger behauptet, daß der jährliche Werth der Arbeit des Pächters u. s. w. und seiner Familie in den Werth jenes Gewinnes mit eingeschlossen werden müßte, um dem Be⸗ sitzthum die Qualification eines 10 Pfd. Ertrag gebenden zu vindi⸗ ziren. Nach dieser letzteren Ansicht handelt seitdem die Minorität der irländischen Richter und registrirt Leute in die Listen, welche in vielen Fällen kaum 10 Pfd. Pacht zahlen. Die Register werden dadurch angefüllt mit Wählern, welche die Berechtigung zum Votum nicht haben, Parlaments⸗Mitglieder werden gewählt, die ihren Sitz durch falsche Vota gewinnen, und da nur ein Eid erforderlich ist, das Certifikat zur Wahlberechtigung zu erlangen, und OConnell selbst den Leuten oft gesagt hat, daß ein Schwur dem Patrioten nicht im Wege stehen dürfe, um einen liberalen Kandidaten einzubringen, so sieht man unzählige Individuen mit der größten Gewissenlosigkeit den vorgeschriebenen Eid leisten, daß sie im Genuß eines jährlichen Ertrages von 10 Pfd. sind. Das beschworen z. B. im Jahre 1832 eine Menge Personen, die im Jahre 1835 um den Lasten der Armen⸗Steuer zu entgehen, schwuren, daß ihr Be⸗ sitzthum nicht 5 Pfd. einbrächte. Wird nun aber durch das Ver⸗ fahren der Minorität der Richter das Interesse der Begüterten in Irland beeinträchtigt, und die Demoralisation des Volks vorbereitet, so hat das streng gesetzliche Verfahren der richterlichen Majorität wiederum drückende Beschränkungen des Stimmrechts zu Folge, welche die Erbitterung des Volks wach halten und die Stärke des Agitators vermehren.
Lord Eliot schlägt nun, um diesem Uebelstande zu begegnen, vor, daß das zur Zeit in England gültige System, welches man als zufriedenstellend bezeichnen könne, in Irland mit einigen unwesentlichen Abänderungen voll⸗ ständig eingeführt werde. Die Qualisication zum Votiren soll nach der Ar⸗ mensteuer bestimmt und Jeder zu der Theilnahme an den Grafschaftswahlen berechtigt sein, der von einer aus ländlichen Grundstücken bezogenen Brutto⸗ Einnahme von 30 Pfd. Armensteuer bezahle; außerdem aber sollen alle Frei⸗ sassen und Erbzinspächter bei einem Reinertrage ihrer Grundstücke von 5 Pfd. stimmberechtigt sein. Durch diese Bestimmung soll das Verfahren der Majorität der irländischen Richter, welches als das richtige und gesetzliche anzuerken⸗ nen sei, wieder gut gemacht werden. Der Minister giebt zu, daß die In⸗ terpretation der Worte beneflcial interest, alsdann allerdings zum Nach⸗ theil der katholischen Pächter ausfallen müsse und einen großen Theil, viel⸗ leicht zwei Drittel, oder ungefähr 25,000 von 40,000 jetzigen Wählern, ihres nach der anderen Ansicht gültigen Rechts berauben würde, aber jene neuen Qualifications⸗Bestimmungen brächten statt dieser 25,000 aus⸗ tretenden Wähler 55,000 neue hinzu, wodurch die Wähler⸗ Zahl überhaupt um 30,000 vermehrt würde. Dies gelte von den Graf⸗ schaften. Was dagegen die Stimmberechtigung bei den Parlamentswahlen in den Städten anbetrifft, die bisher von der Bezahlung einer Menge von Steuern abhängig war, so soll die Qualisication künftig nach der Analogie der englischen Einrichtung (wo die Bezahlung von der Armensteuer und der in Irland nicht existirenden assessed taves das Stimmrecht giebt) von der Bezahlung der Armensteuer und gewisser im Interesse der Lolal⸗Polizei ein⸗ geführten Steuern zu einem bestimmten Belaufe abhängig sein. Diese letz⸗ tere Bestimmung gilt auch als Qualification der Stimmberechtigung bei E und bildet den Haupt⸗Inhalt der oben erwähnten zwei⸗ ten Bill.
Herr M. O’'Ferrall erklärte, daß die vorgeschlagenen Neuerungen, obwohl weit entfernt, allen Anforderungen zu genügen, doch bewiesen, daß die Agitation der letzten Jahre wohl gerechtsertigt gewesen sei. Der Wähler, welcher nach dem Ertrage von 30 Pfd. Armensteuer bezahle, werde von nun an, wenn er im Zeitpacht⸗Verhältnisse stehe, von seinem Gutsherrn, weit weniger unabhängig sein, als ein viel ärmerer Mann, dessen kleines Besitz⸗ thum sein eigen sei. Lord John Russell findet, daß das neue System durch die Zulassung der Zeitpächter nur ungenügend den Verlust der Wähler nach dem Rein⸗Ertrag ersetze. Die englischen Päch⸗ ter seien wohl stets bereit, mit ihren Gutsherren, gleichviel Whigs oder Tories, zu stimmen; anders aber sei es in Irland, wo sich der Pächter der Abstimmung zu entziehen suche. In Irland könne dem Einflusse des Gutsherm nur dadurch entgegengearbeitet werden, daß die Richter in solcher Anzahl das Stimmrecht erhielten, daß sie sich gegen⸗ seitig unterstützen und schützen könnten. Die 30 Pfund Besteuerung sei aber zu hoch, als daß sie dies Verhältniß gestattete. Es sei allerdings lobenswerth, daß man mehr Freisassen zulassen wolle; allein er sehe nicht ein, warum ihre Qualification höher angeschlagen werden solle, als die der englischen Freisassen, die nur 40 Sh. betrage. Er müsse erklären, daß die Motion nichts enthalte, was das Versprechen der Regierung als gelöst ansehen lassen könne.
Herr Bellew verlangt, daß Jeder, welcher Steuern zahle, ipso facto als dem Wahl⸗Register angehörig gelten solle.
Lord Howick pflichtet diesen Grundsätzen bei, die er eben sowohl für England als für Irland in Geltung sehen möchte. Der bloße Landbesitz solle ohne jede weitere Rücksicht das Wahlrecht bedingen.
Sir R. Peel bittet das Haus, die Bill nicht so von vorn herein ohne Weiteres zu beurtheilen. Sie bezwecke, das parlamentarische Wahlrecht für Irland von einigen Einschränkungen zu befreien, die in England keine Gel⸗ tung hätten. Sie bezwecke ferner, das Munizipalitäts⸗Wahlrecht in beiden Ländern gleich zu stellen. Dieses sei sicherlich ein Fortschritt. Die Regie⸗ rung wisse wohl, daß einige ihrer Abänderungen die Zahl der Wähler ver⸗ mindern müßten; deshalb habe sie neue Wahlberechtigungen schaffen wollen.
Herr Hume gesteht, daß er mit Allem, was einer Konzession auch nur von fern gleiche, zufrieden sei, doch werde Irland, auch jetzt noch, höch⸗ stens 90,000 Wähler erhalten, was für eine Bevölkerung von 7 Millionen Secelen viel zu wenig sei. Eine so geringe Gabe könne den Nothschrei der Irländer nach der Repeal nicht zum Schweigen bringen; sie ist eine schein⸗ bare Gleichstellung mit England, die aller Wirklichkeit entbehre. Sie könne nicht für einen Aft der Gerechtigkeit, sondern nur für eine neue Beleidigung gelten. Dennoch sei er jeder Verbesserung froh und werde eben das Mög⸗ liche stückweise zu erlangen suchen.
Die Einbringung der Bill wurde hierauf gestattet und die Sitzung nach einigen anderen Geschäften vertagt. 8
Im Oberhause zeigte Lord Aberdeen an, daß für den Schutz der Niederlassungen auf Neu⸗Seeland durch Verstärkung der dortigen Truppenmacht gesorgt sei und legte den mit China abgeschlossenen Supplementar⸗Vertrag vor, wobei er bemerkte, daß die Ubgenes der nördlich gelegenen vier chinesischen Häfen, eine der Stipulationen des Friedensvertrages, die günstigsten Resultate für den britischen Han⸗