1844 / 106 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ü di 1 anze 88 2 ge.2“, Sancg en. eine Höhe von wenigstens 3 Fuß und eine Breite von wenigstens 2 bis 2 ½ Fuß haben und in Oel ausgeführt

sein. Der Termin der Ablieferung der Gemälde an die Akademie ist

der 14. September d. J. und muß jedes, um zur Konkurrenz zuge⸗

lassen zu werden, mit folgenden Attesten versehen sein: 1 1) daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdischen Reeligion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht hat und

Zosgling einer deutschen Kunst⸗Akademie ist;

) daß das eingesandte Gemälde von ihm selbst erfunden und ohne

fremde Beihülfe von ihm ausgeführt worden ist.

Die so beglaubigten Bilder werden in die diesjährige Kunst⸗ Ausstellung der Akademie aufgenommen, jedoch bis zur erfolgten Ent⸗ scheidung ohne Nennung ihrer Urheber. Die Publication des zuer⸗ kannten Preises erfolgt vor Ende Septembers d. J., und besteht der⸗ selbe in einem Stipendium von 500 Rthlrn. auf Ein Jahr zu einer Studienreise nach Rom, welches jedoch unter Umständen von neuem erworben oder auch dem Stipendiaten⸗mnach Verlauf eines halben Jah⸗ res entzogen werden kann.

Die Transportkosten für die mit den vorgeschriebenen Attesten versehenen Gemälde übernimmt das Kuratorium der Michael Beer⸗ schen Stiftung; die nicht zulassungsfähigen Arbeiten werden auf Kosten der Einsender zurückgeschickt.

Berlin, den 4. April 1844.

Direktorium und Senat der Königlichen Akademie der Künste. Fnt. Dr. G. Schadow, Direktor.

8 Abgereist: Der General⸗Major und Commandeur der 4ten Landwehr⸗Brigade, von Corwin⸗Wiersbitzki, nach Stargard.

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Breslau, 12. April. (Schl. Z.) Die gestrige Stadtver⸗ ordneten⸗Versammlung hat nach den jüngsten Reskripten der Königl. Regierung so wie des Herrn Ober⸗Präsidenten, welche eine Veröf⸗ fentlichung von fortlaufenden Auszügen aus den Protokollen mit Hin⸗ weisung auf den Buchstaben der Städte⸗Ordnung untersagten, nun⸗ mehr den schon in dem Artikel vom 6. März ausgesprochenen Wunsch der Bürgerschaft zu erfüllen beschlossen, indem sie ihren Verhandlun⸗ gen von nun an diejenige Oeffentlichkeit geben wird, welche die Städte⸗ Ordnung schon im Jahre 1808 erlaubte und anordnete. Der schon früher hierzu erwählte Redactions⸗Ausschuß, bestehend aus den Herren Stadtverordneten Aderholz, Kopisch und Kutzen, wird die gestatteten Protokoll⸗Auszüge im Namen der Stadtverordneten⸗Bersammlung veröffentlichen.

Breslau, 12. April. (Schl. Z.) In der gestern abgehal⸗ tenen General⸗Versammlung des hiesigen Vereins „zur Abhülfe der Noth der Weber und Spinner“ stattete der Vorsitzende Bericht über die in der General⸗Versammlung zu Schweidnitz am 1. April erziel⸗ ten Resultate ab. Die Versammelten traten dem Antrage, einen Central⸗Verein zu begründen, der in Breslau seinen Sitz habe, nach einigen Debatten einstimmig bei. Darauf wurden die vom schweid⸗ nitzer Comité ausgearbeiteten Statuten der Berathung unterworfen und mit einigen als zweckmäßig anerkannten Abänderungen angenommen. Mitglieder dieses Vereins sind demgemäß alle Mitglieder der einzelnen Kreis⸗Vereine, so wie natürlich des als solcher noch fortbestehenden breslauer Vereins, außerdem Alle, welche ohne einem Kreis⸗Vereine anzugehören, sofort dem Central⸗Vereine beitreten. Der letzte wird durch einen Ausschuß vertreten, zu welchem jeder einzelne Verein für so viele Kreise, als er umfaßt, zwei Mitglieder wählt. Die gesammte Verwaltung wird einem von dem Ausschusse zu wählenden Gesell⸗ schafts-Vorstande aus 7 Mitgliedern übergeben. Die Wahl des Aus⸗ schusses ist auf 2 Jahre gültig. Alle Jahre wird eine General⸗ Versammlung zusammenberufen.

Liegnitz, 13. April. In mehreren Theilen unseres Regierungs⸗ Bezirks hat seit einiger Zeit das Bedürfniß des Einschreitens gegen übermäßigen Genuß geistiger Getränke in der Bildung von Vereinen Anerkennung erfahren und die Wirksamkeit der letzteren immer mehr Ausbreitung gewonnen. In der Ober⸗Lausitz sind neuerdings unter besonderer Beförderung durch den Herrn Fürsten Heinrich LXXIV. Reuß zu Jänkendorf ein Central⸗Verein und in Verbindung mit dem⸗ selben mehrere Lokal⸗Vereine in den Kreisen Rothenburg, Görlitz zu Stande gekommen, und unter Leitung des Superintendenten und Pfarrers Bellmann zu Michelsdorf (Kreis Landeshut) bildete sich ein die vier zu dessen Pfarrei gehörigen Ortschaften Michelsdorf, Herms⸗ dorf, Hartau und Pätzelsdorf umfassender Mäßigkeits⸗Verein, welchem sämmtliche Pfarrgenossen und die Schankwirthe dieser Gemeinden beitraten. Seit dem Monat Oktober v. J. bekundet dieser Verein den heilsamsten Einfluß. Den Grundsätzen seiner Statuten ent⸗ sprechend, verpflichteten sich die Theilnehmer, im Genusse geistiger Getränke, so weit sie dieselben nicht gänzlich entbehren zu können glauben, sich der höchsten Mäßigkeit zu befleißigen, den täglichen Besuch der Schankstuben zu meiden und nicht über die festgesetzte Polizeistunde, namentlich an den Abenden der Sonnabende und Sonn⸗ tage, dort zu verweilen.

Figuren enthalten, akademische Studien aus

Als besonders wirksam ist die Bestimmung erkannt, daß bei den öffentlichen kirchlichen Handlungen, bei Begräbnissen, Taufen, Trauun⸗ gen und Hochzeitfesten ꝛc. ꝛc. der Genuß geistiger Getränke entweder ganz vermieden, vielmehr statt dessen von den Theilnehmern ein klei⸗ ner freiwilliger Beitrag zur Glockenkasse der evangelischen Gemeinde gezahlt, oder die Gränze anständiger Fröhlichkeit durch Unmäßigkeit nicht überschritten werden soll. Kinder unter 14 Jahren dürfen bei öffentlichen Lustbarkeiten nicht mitgenommen, noch zugelassen werden. Auch Pflegebefohlene und Dienstboten bis zu 18 Jahren werden von Lustbarkeiten fern gehalten und zur Enthaltung von geistigen Geträn⸗ ken verpflichtet.

Danzig, 11. April. (D. Z.) Heute Vormittag wurden hier auf dem Langen⸗Markte in Gemäßheit der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 24. April 1824 wiederum 303,687 Rthr 9 Sgr. 7 Pf. in frei⸗ staatischen Obligationen und Anerkenntnissen durch Feuer vernichtet. Nachdem auf diese Weise 8,174,999 Rthlr. 25 Sgr. 2 Pf. von der freistaatischen Schuldenmasse von 12,280,841 Rthlr. 28 Sgr. 5 Pf. bereits absorbirt worden, bleiben nur noch 4,105,842 Rthlr. 3 Sgr. 3 Pf. der ferneren Tilgung vorbehalten. Zu gleicher Zeit wurden heute auch 4025 Rthlr. in Kämmerei⸗Schuldscheinen, welche in den 2 letztverflossenen Jahren eingelöst sind, durch Feuer vernichtet. Von der ursprünglichen Kämmerei⸗Schuldenmasse zu 281,942 Rthr. 3 Sgr. 1 Pf. wurden bis jetzt 150,368 Rthlr. 2 Sgr. eingelöst und 131,574 Rthlr. 1 Sgr. 1 Pf. bleiben noch zu tilgen.

Q Köln, 7. April. Die vor einigen Tagen erlassene Er⸗ klärung der mainzer Anwalte hat hier keinen günstigen Eindruck ge⸗ macht, so sehr man sich auch sonst für die Idee dieser Versammlung interessiren mochte. Man fühlt, daß die Erklärung sehr spät gekom⸗ men ist, daß es ihr an Wärme und Richtigkeit mangelt, und daß die Geschäftigkeit einer Menge von sachunkundigen Tages⸗Schriftstellern diesesmal, wie schon oft, einer sonst vielleicht gar nicht gehemmten Sache geschadet hat. Wie viele Artikel haben nicht diesen Verein (denn so wurde er genannt) im Interesse einer Agitation ausgebeutet, und wie lange haben die mainzer Anwalte, selbst nach dem Verbote, gewartet, ehe sie sich rechtfertigten. Diese Rechtfertigung ist nun theilweise sehr schwach. Daß württembergische Anwalte in einer württembergischen Stadt, daß preußische Staatsdiener in einer Stadt Preußens zusammen⸗ kommen, ist mit einer Versammlung, in welcher ein Stand durch Depu⸗ tirte aus allen deutschen Bundesstaaten vertreten sein sollte, unmöglich zu vergleichen; auch sind selbst die wissenschaftlichen Besprechungen über so in die innersten Verhältnisse der Staaten eingreifende Rechts⸗ gegenstände auf keine Weise den Naturforscher⸗ oder Schulmänner⸗ Debatten gleichzustehen. Eine rein wissenschaftliche Versammlung er⸗ regt hier, wie an den meisten Orten der Provinz, kein großes In⸗ teresse, weil eben die Aufgabe, das Recht in das Volksbewußtsein übergehen zu lassen, dadurch am wenigsten gefördert wird, und daran, daß Advokaten aus dem Gebiete des deutschen Rechtes die rheinlän⸗ dischen irgendwie überzeugen könnten, das sogenannte geheime Ver⸗ fahren sei dem öffentlich⸗mündlichen vorzuziehen, glaubt hierorts kein Mensch. In jeder Hinsicht ist bei der ersten Anlage der Sache ge⸗ fehlt, und wie wäre es wahrscheinlich, daß einmal rege gewordenes Mißtrauen so schnell beseitigt werde, so sehr man auch überzeugt ist, daß die mainzer Anwalte es bei ihrer Erklärung ganz aufrichtig meinen.

Ausland. Deutsche Bundesstaaten.

Hannover. Hannover, 12. April. (H. Z.) In der Sitzung der ersten Kammer vom Zten d. stellte der Präsident, der Tagesordnung gemäß, zuvörderst folgenden Antrag zur Berathung: „Zu beschließen, daß für die Gefangen⸗Fuhren, sofern sie im Hoheits⸗ (Gerichts⸗) oder Landfolge⸗Dienste, nicht aber, wenn sie im Herren⸗ Dienste geleistet worden, vom 1. Juli d. J. an eine gleiche Vergü⸗ tung, wie für Krieger⸗Fuhren in Friedenszeiten, aus der General⸗ Steuer⸗Kasse bezahlt werden möge“. Es entspannen sich hierüber weitläufige Debatten. Von einem Mitgliede wurde hervorgehoben, daß die Vergütungs⸗Summe für die Gefangen⸗Fuhren sich etwa so hoch belaufen werde, wie die für die Krieger⸗Fuhren. Nach einem Durchschnitte der letzten 10 Jahre bis 1841 seien von den Land⸗Gendar⸗ men jährlich 2010 Fuhren, worunter 18 vierspännige, requirirt, was eben so viel Stationen ausmache, da anzunehmen sei, daß der Regel nach gleichzeitig nicht mehr als eine Fuhre auf derselben Station requirirt worden. Rechne man die Station zu 3 Meilen, so ergeben sich 6120 Meilen, was die Meile zu ½ Rthlr. gerechnet, die Summe von 3060 Rthlr. austrage. Dazu 18 Rthlr. für die 18 vierspänni⸗ gen Fuhren, mache 3078 Rthlr. Der Fall, daß die Fuhren nicht durch Land⸗Gendarmen gefordert würden, komme selten vor. Um jedoch ganz sicher zu gehen, wolle er annehmen, daß letztere ½ des obigen Betrags erreichten, so daß also 769 Rthlr. 12 gGr. zu jener Summe hinzuzurechnen seien. Bringe man endlich noch die Ver⸗ gütung für die Entfernung von dem Wohnorte bis zum Aufladeplatze gleich der für die Kriegerfuhren nach dem hiesigen Beschlusse mit etwa 1000 Rthlr. in Anschlag, so komme im Ganzen die Summe von 4847 Rthlr. 12 gGr. heraus. 1

Der Antrag, der im Laufe der Verhandlungen wesentliche Um⸗

8 “] 8 8 111““ 8 8 11“ 8 gestaltungen erfuhr und zuletzt folgendermaßen lautete: „daß für die Gefangenfuhren, sowie für diejenigen Krankenfuhren, wozu von dem Königl. Ministerium Fuhrbefehle ertheilt worden, vom 1. Juli d. J. an eine vollständige Vergütung, jedoch höchstens wie für Kriegerfuh⸗ ren in Friedenszeiten, aus der General⸗Steuer⸗Kasse bezahlt werde“, wurde, als es zur Abstimmung kam, mit Einhelligkeit zum ersten Male angenommen. b Schließlich schritt die Kammer zur Wahl der Kommission wegen Feststellung der Pensionirungs⸗Grundsätze für das Ober⸗Appellations gericht.

Harburg, 9. April. (W. Z.) Seit einer Reihe von Jah⸗ ren hat die General⸗Wasserbau⸗Direction in Hannover durch de talentvollen Wasserbau⸗Inspektor Blohm in Harburg große Wasser⸗ bauwerke ausführen lassen, die, mit dem glücklichsten Erfolge gekrönt, Harburg den größeren Seeschiffen zugänglich machen. An diese gro⸗ ßen Bauten, deren Nutzen und Zweckmäßigkeit jetzt Niemand bezwei⸗ felt, wird sich als letztes Ziel der zu erbauende Hafen anschließen. Unser Land mit seinen tüchtigen Wasserbau⸗Beamten kann mit Recht auf den glücklichsten Erfolg des Hafenbaues rechnen, da die dazu un⸗ ternommenen und im Stillen ausgeführten großen Vorarbeiten den gehegten Erwartungen völlig entsprochen haben. Denn da die Schiff⸗-

rmachung vorangegangen ist, so ist die wichtigste Vorfrage erledigt.

Grh. Hessen. Darmstadt, 12. April. (G. H. Z.) Ihre Königl. Hoh. der Kronprinz und die Kronprinzessin von Bayern sind gestern Mittag um 11 ½ Uhr zum Besuche des Großherzogl. Hofes hier eingetroffen und in den für Höchstdieselben bereit gehaltenen Ap⸗ partements im Schlosse abgestiegen.

Braunschweig. ** Braunschweig, 12. April. Unterm gestrigen Tage ist der Kreis⸗Direktor von Geyso zum Finanz⸗Direktor ernannt worden; als solcher ist er auch Chef der Zoll⸗ und Steuer⸗ Direction. Derselbe hat bereits vielfache Gelegenheit gehabt, in verschie⸗ denen Verwaltungszweigen unseres Landes sich umzusehen, und nach vielen Seiten hin mußte sein männliches, aber auch stets humanes Auftreten, selbst in schwierigen Lagen und Zeitpunkten, ihm wahre Hochachtung erwerben. In die neuen umfassenden Stellun⸗ gen tritt er glücklicherweise noch im rüstigen Mannesalter. Seinem Vorgänger, dem Herrn von Amsberg, wird, wie es heißt, statt des Finanz⸗Departements u. s. w., zur Direction der Eisenbahnen auch die der Post-Verwaltung zugesellt werden. Der Ober⸗Steuerrath Wedemeyer ist seit kaum 8 Tagen von Hannover, wo er die In⸗ teressen der bis Neujahr bei dem Steuer⸗Vereine gelassenen braun⸗ schweigischen Landesgebiete vertrat, hierher zurückgekehrt. Seine dor⸗ tige schwierige Stellung scheint, nach allen Wahrnehmungen, so ge⸗ löst worden zu sein, daß er in würdevoller Haltung Hannover ver⸗ lassen konnte, hier aber mit gesteigertem Vertrauen empfangen wurde. Das allgemeine Urtheil über die Staatsschrift: „Der Anschluß Braunschweigs an den Zoll⸗Verein, dessen Gründe und nächste Fol⸗

gen, nebst einigen anderen durch die Han noversche Staatsschrift

hervorgerufenen Betrachtungen. Braunschweig (Vieweg und Sohn),

im März 1844“ gestaltet sich weithin günstig, und man schließt aus derselben auf einen Verfasser, als auf einen Mann, der die Feder mit

edlem Takte und nicht gewöhnlichem Geiste zu führen versteht.

Anhalt⸗Cöthen. Cöthen, 13. April. (D. A. Z.) Di

anhaltischen Stände werden nun endlich am 22. April ihre Sitzungen

zu Cöthen eröffnen.

Frankreich.

Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 9. April. Die lau gen Debatten, zu welchen der zweite Titel des Gesetz⸗Entwurfs übe

die Eisenbahn⸗Polizei Anlaß gegeben, wurden heute beendigt. Die chon erwähnten Gründen die völlige Streichung des ganzen Titels beantragt, die Regierung aber verlangte Ungeachtet der nochmaligen Bemühungen des

Kommission hatte aus den

seine Beibehaltung. Berichterstatters, Herrn Persil, war das Resultat den Wünschen der Kommission entgegen: Die Kammer nahm das Amendement des Ba⸗ ron Dupont⸗Delporte an, zu dessen Gunsten die Regierung ihr eigenes System aufgegeben hatte.

seiner Hauptbestimmung eingeschränkter als der ursprüngliche Gesetz Entwurf, denn dieser bestraft ohne Unterschied alle Abwei chungen von den Bedingungen, die den Compagnieen aufer⸗ legt werden, während das Amendement nur diejenigen die eine

eignet sind.

Bau oder in der Ausbeutung der Eisenbahnen betrifft, durch welche

die öffentliche Sicherheit gefährdet werden könnte, so scheint es, daß

sie den Fall ausgenommen, wo Unglücksfälle daraus entspringen, von

dem neuen Gesetz unbeachtet gelassen werden sollen, wenn nicht der dritte Theil desselben eine solche Modification erhält, daß diese Lücke

noch ausgefüllt wird.

behangen und mit Lampen erleuchtet. Im doppelten Sarge von Blei und Eichenholz lag der Hingeschiedene, die schönen geistreichen Gesichtszüge un⸗ verändert und die bleichen Schläfe mit dem wohlerworbenen Lorbeerkranz umwunden. Von außen war der eichene Sarg mit Basreliefs von Kon⸗ stantin Hansen geschmückt, am Kopfende „Victoria“ und am Fußende „die Parzen“; auf dem Deckel stand die von Thorwaldsen entworfene Skizze, den Bildhauer vorstellend, der auf seiner Arbeit, „dem Genius der Hoffnung“, ruht, Oben auf dem Sarge war ein Palmen⸗ und ein Lorbeerzweig angebracht, und ein Eichenkranz umgab ihn. Die Inschrift auf dem Deckel war: „Albert Thorwaldsen, geboren den 19. November 1770, gestorben den 24. März 1844.“ Eine Menge Kränze waren auf dem Sargdeckel nieder⸗ gelegt, worunter ein kleiner bescheidener von silbernem Eichenlaub, den die kopenhagener Schuljugend aus zusammengeschossenen Sparpfennigen ange⸗ schafft und dargebracht hatte.

Am Bestattungstage Thorwaldsen's setzten alle Handwerker die Arbeit aus, die Börse war geschlossen, die Kollegien und Schulen feierten, kurz Alles deutete darauf hin, daß dieser Tag sür die Stadt, ja für das ganze 8 von Bedeutung sei. Mehrere Handwerker, die an dem Trauerzuge n Eeene, haben beschlossen, während längerer Zeit Trauer anzule⸗ Bieiches in e. Kibhpsten die übrigen Handwerler aufgefordert, ein

dene Nom, 2. April. (A. Z.) Unter dem Titel Monumenti primitivi strati ist so 1-. nella metropoli del cristianesimo disegnati ed illu- G. Marchi ans Liöt verste, Fascikel des Katakombenwerkes des Padre Meihode und inneren getreten. Es ist eine Erscheinung in seiner Art. Buche über das vesonomie i dieselbe wie in des Versassers berühmtem ohne einen Komment alische Schwergeld. Er giebt das Ding an sich, Trt unterginge. N. ar voll satsentiber Meinungen, in welchen der faktische

actet anchi versprscht in 80 Fascseln, je zu zwei Bogen Text

daros. Dieser lehrreiche Vorirag ist ein augenfälliger Belag dazu. Von

mit vier Kupfertafeln, oft mehr, die monatlich nach einander erscheinen, in drei Theilen, die Monumente der ältesten christlichen Architektur, Malerei und Skulptur zu geben. Er veröffentlicht sein Werk auf dem Wege der Subscription. Es kömmt auf ungefähr 120 Fll. *ꝗ Sicilien, 1. April. Sie haben vielleicht vor etwas mehr als einem Jahr Einiges in deutschen Blättern über ein hier erschienenes ge⸗ schichtliches Werk über die sicilianische Vesper und ihre Folgen, von M. Amari, gelesen. Nachdem die Erlaubniß zum Druck durch die doppelte, geistliche und weltliche, Censur gegeben und das Werk bereits an die Subskribenten vertheilt worden war, 89 auf einmal die Polizei Be⸗ schlag darauf und der Autor wurde nach Neapel beschieden. Dieser, nicht viel Gutes erwartend, vielleicht, und ich möchte sagen wahrscheinlich, ge⸗ täuscht, schiffte sich ein, aber nicht nach Neapel, sondern nach Malta, von wo aus er nach Frankreich gelangte. Es ist nun dieses Werk in Lugano nachgedruckt worden, ob müt Wissen und Willen des Autors oder ohne dessen Einwilligung ist mir unbekannt, wahrscheinlich ist aber, daß die ganze neue Ausgabe nach Sicilien oder Neapel kommen wird. 1 EII1“ 1114“ eber die Mittel der Alten, Brunnen zu graben, Wasser zu heben und zu leiten, und die Einwir⸗ Aungen des fließenden Wassers auf den allgemei⸗ nen Gesundheits⸗Zustand. Eine Vorlesung gehalten liimmZ wissenschaftlichen Vereine von Major Bayer. Berlin, Schroeder, 1844.

8 as Beste ist das Wasser“ sang der griechische Siegesdichter Pin⸗

4

den Brunnen der Israeliten, Assprer, Aegypter, Griechen und Römer be⸗ schreibt der Herr Verf. ausführlich den Josefsbrunnen zu Kahira in festen Felsen 288 Fuß gehauen, ein Werk, vielleicht an Alter den Pyramiden

gleich. In einer Steindrucktafel giebt der Verf. eine Uebersicht der verschie⸗ denen Brunnen, vom gelsöhnlichen Ziehbrunnen, dem Topfseile der Ketten⸗

pumpe, dem indischen Jantu (einer von einem Menschen getretenen Wippe)

bis zu dem persischen Schöpfrade, bis seit dem 16ten Jahrhunderte nensah Saugpumpen gewöhnlicher wurden, welche man auf allen Straßen und fa

auf allen Höfen Berlins sieht, und welche durch den Luftdruck bis 30 Fuß

Auf der linken bei weitem größeren Seite die⸗ alten Roms, deren es zu⸗

elche zusammen in der

das Wasser heben können. - ses Blattes ist der Plan der Wasserleitungen des letzt unter Alexander eenn Ps v. 8”2 26, 8,8 nassen Jahreszeit für jeden Bewohner (dama avee9 5 der dürren über 400 täglich lieferten, wogegen in Paris und London nur 80 Quart auf Jeden kommen. Von jenen 11 Wasserleitun⸗

en sind nur noch 3 vorhanden, welche bei ar ea nd man voch noch auf jeden Kopf täglich 900 Quart liefern, welche

ver sehr unordentlich verwendet werden. 3 G aber ehr vee Th ucanh des frischen fließenden Wassers ist, zeigt Lon⸗ don, wo 1) die Erkrankungen der arbeitenden Klasse um ½ bis ½⅞ abgenom⸗ men haben, 2) die mittlere Lebensdauer um 4 sich vergrößert, 3) der sitt⸗ liche Fortschrift mit der Lebensdauer zugenommen. So steht in dieser Hin⸗ sicht London mit seinen 2 Mill. allen Hauptstädten weit vor. Mit der zu⸗ nehmenden Lebensdauer aber nimmt die allgemeine Verarmung ab, und so kann man mit Recht sagen, daß mit der Reinlichkeit die Gesundheit, mit

der Gesundheit die Sittlichkeit, mit der Sittlichkeit der Wohlstand zunimmt.

Solche Wunder kann das Wasser bewirken, nach der Luft das zweite Le⸗ bens⸗Element. Mit Wärme spricht der Verf. seine Hoffnungen für Berlins

Zukunft aus. 3.— e. 8 Ee in nfmene

mehr mit dem Tode

es dort zu

Obwohl auf dasselbe Prinzip gegründet und in demselben Geiste abgefaßt, ist dieses Amendement doch in

trifft, Behinderung der Schifffahrt, der Communication auf den Landstraßen und des Abflusses der Gewässer zu verursachen ge-⸗ Statt einer allgemeinen Maßregel handelt es sich also jetzt nur noch von Bestimmungen in Bezug auf einen besonderen Fall, in welchem die gegenwärtige Gesetzgebung verstärkt, und dem öffentlichen Interesse eine ausgedehntere Bürgschaft gegeben werden soll. Was dagegen Uebertretungen von Seiten der Compagnieen im

1 Mill.) über 1200

bei auf 150,000 Bew. verringerter

1“ ö1“ 1“ Deputirten⸗Kammer. Kammer versammelte sich heute, wie schon erwähnt, zuerst in ihren Büreaus, um die Gesetz⸗Entwürfe über die von Paris nach Bor⸗ deaux und nach Lyon anzulegenden Eisenbahnen zu prüfen. Die Dis⸗ kussion war im Allgemeinen sehr vague und verworren. Eine lebhafte Debatte entspann sich über das Prinzip des Baues selbst, doch ging kein entscheidendes Resultat daraus hervor. Einige Mitglieder, na⸗ mentlich die Herren Gouin und Bethmont, erklärten sich gegen die Betheiligung der Compagnieen bei den Bauten, und wollten, daß der Staat diese nebst Legung der Schienen allein ausführe und den Compagnieen nur den Betrieb und die Lieferung des Materials über⸗ lasse. Andere dagegen, wie die Herren O. Barrot und Schnei⸗ der, hielten die Mitwirkung der Privat⸗Industrie auch beim Bau der Eisenbahnen für nützlich und sogar nöthig, und verlangten, daß

die Regierung sich in den Gränzen des Gesetzes von 1842 halte. Es wurde dann, einem gestern von der Kammer gefaßten Beschlusse zu⸗

folge, zum erstenmale in öffentlicher Sitzung zur Ernennung der Kom⸗ missionen geschritten, welche die vorgelegten Gesetz⸗Entwürfe zu be⸗ gutachten haben. Die konservative Partei hatte in einer am Mor⸗ gen gehaltenen Versammlung ihrer Mitglieder schon eine Liste für beide Kommissionen zusammengestellt, und die Abstimmungen der Kammer

bestätigten ihre Wahl. u

1“ 2

Paris, 10. April. Während die Oppositions⸗Blätter, nament⸗ lich der Courrier frangais, die Schritte, welche die französische Regierung, in Gemeinschaft mit der englischen, zum Schutz der Chri⸗ sten in der Türkei gethan, für durchaus fruchtlos erklären, ist der Globe der Meinung, daß durch die Note des Reis⸗Effendi an den französischen Gesandten vollkommene und hinreichende Gewähr von Seiten der Pforte gegeben sei. Von der anderen Seite wird darauf hingewiesen, daß, wenngleich der Sultan verspreche, daß künftig die Rückkehr christlicher Renegaten zu ihrem früheren Glauben nicht 2 bestraft werden solle, dies doch die Verhängung anderer Strafen über dieselben nicht ausschließe. Der Courrier frangais will sogar schon wissen, der Di⸗ van habe beschlossen, lebenslängliche Gefängnißstrafe mit Zwangs⸗ Arbeit an die Stelle der Todesstrafe zu setzen, wobei man sich auf eine Angabe im Journal de Francfort beruft, nach welcher ein

solcher Vorschlag wirklich in Berathung und Sir Stratford Canning

mit der von der Pforte gegebenen Antwort so wenig zufrieden ge⸗

wesen wäre, daß er eine nochmalige Audienz beim Sultan nachge⸗ sucht und dieselbe am 21. oder 22. März habe erhalten sollen. Ob⸗

gleich in der gestern mitgetheilten Depesche des Baron von Bourqueney hiervon keine Rede ist, so glaubt man doch, das Journal de Francfor t für wohlunterrichtet halten zu dürfen, da dasselbe schon am 20. März die Entscheidung des türkischen Kabinets ankündigte, welche 2lsten dem französischen Gesandten in Konstantinopel mitgetheilt vwurde. Das Journal des Débats wendet sich seinerseits ge⸗ gen die Vorwürfe der Oppositions⸗Blätter, daß die französische Re⸗ gierung die Sache der Christen in der Türkei sehr lau wahrnehme, nit folgenden Entgegnungen: „Was unsere angebliche Vorliebe für as ottomanische Ministerium betrifft, so gestehen wir, daß Rizaat Pascha uns sehr gleichgültig ist, und wenn man behauptet, daß wir dem türkischen Kabinet schmeichelten, so kann uns dies nur ein Lächeln abnöthigen. Es handelt sich hier weder von einem türkischen, noch von einem französischen Ministerium; unsere Rathschläge gingen aus den einfachsten Grundsätzen des gesunden Menschenverstandes hervor.

Der übertriebene Eifer, mit welchem die Propaganda im Lande der

Muüselmänner betrieben wird, kann die unglückliche Folge haben, daß

einem allgemeinen Blutbade gegen die Christen ömmt. Alle Personen, welche die türkische Bevölkerung näher ken⸗ ien, äußern diese Furcht, und alle Briefe, die wir aus der Levante mpfangen, stimmen hiermit überein. Zu Konstantinopel, dem Sitz der Central-Regierung, dem Aufenthalt der fremden Gesandten, mag inigermaßen von Sicherheit die Rede sein können, aber in den Pro⸗ inzen ist diese nicht vorhanden, und die dort zerstreut lebenden Christen sind barbarischen Fanatikern auf Gnade und Ungnade preis⸗ gegeben. Zahlreiche Beispiele zeigen, daß unter der eeewsanisschen Bevölkerung eine außerordentliche Gährung herrscht. Wir halten es aher für unsere Pflicht, zur Vorsicht zu ermahnen. Von Herzen chenken wir der Festigkeit, welche die Gesandten der christlichen Höfe u Konstantinopel gezeigt, unseren Beifall und wünschen nur, daß ie Schwierigkeiten ihrer Aufgabe nicht noch erschwert werden nögen. Wir sprechen im Interesse der Menschlichkeit, wenn unsere katholischen Brüder von wilden Fanatikern niedergemetzelt ind, können wir sie wohl rächen, ihnen aber das Leben nicht viedergeben. Allerdings sind Frankreich und England mächtig genug, im nöthigenfalls den Gesetzen der Humanität gebührende Achtung u verschaffen; es fragt sich aber, ob man von diesen Mächten for⸗ ern darf, daß sie fortwährend die Polizei im ganzen ottomanischen seiche selbst ausüben und eine Occupations⸗Armee dort halten sollen, während man doch zugleich von ihnen erwartet, daß sie die Integri⸗ ät und Unabhängigkeit dieses Reiches sich mit aller gehörenden Rück⸗ icht sollen angelegen sein lassen.“

Der Vorschlag des Herrn St. Mare Girardin und fünf anderer onservativer Mitglieder der Deputirten⸗Kammer in Bezug auf die Unstellung und Beförderung der Beamten findet beim Journal des

Deébats wenig Beifall. Das ministerielle Blatt besorgt, die Idee, welche der Proposition zur Grundlage diene, sei scharfsinniger als usführbar; wenn man der Regierung bei der Anstellung und Beförderung

H allzusehr die Hände binde, so falle die Verantwortlichkeit weg; sollten dagegen die legalen Vorschriften in. dieser Beziehung dem freien Willen der Minister genugsamen Spielraum lassen, so sei die Aufstellung leicht zu umgehender Regeln ganz nutzlos. „Vielleicht wird man“, schließt das genannte Blatt, „nach vorgenommener Prüfung des Antrags finden, daß es das Räthlichste und Beste sein dürfte, Alles beim Alten zu lassen“. Der radikale National dagegen belobt den Vorschlag und findet darin einen Beweis, daß die eigenen Anhänger des Guizotschen Ministeriums von der Nothwendigkeit überzeugt seien, den Mißbräu⸗ chen, die sich unter demselben in der Ausübung der vollziehenden Ge⸗ walt eingeschlichen hätten, einen Damm entgegenzusetzen. „Zum ersten⸗ mal“, sagt dieses Blatt, „seit wir in Frankreich das repräsentative System haben, formulirt die Kammer einen öffentlichen Tadel, nicht gegen ein politisches System, sondern gegen das Ganze der Verwal⸗ tungsweise. Gewiß, noch nie hat ein Minister eine solche Censurnote bekommen, und Herr Guizot, statt dem Vorschlag entgegenzutreten, sieht sich genöthigt, ihn zu unterstützen.“

Aus Tunis wird vom 9. März geschrieben, daß der Bey eine aus dem Befehlshaber der Kavallerie und einem glänzenden Gefolge von Offizieren bestehende Botschaft abgeschickt hat, um den Herzog von Aumale in Konstantine zu begrüßen und demselben mehrere Geschenke zu überbringen.

Vpon den Kohlengruben⸗Arbeitern, welche bei dem Auflauf in Rive de Gier verwundet wurden, sind drei gestorben. Die Verbin⸗ dung der aufrührerischen Arbeiter scheint sich in dem ganzen Bezirk von St. Etienne vorbereiten zu wollen. Das Journal de St. Etienne berichtet noch folgendes Nähere über den Ausbruch der Unruhen: „Der Charfreitag ist, einem alten Herkommen zufolge, stets ein Feiertag. Das Tagwerk der Gruben⸗Arbeiter beginnt aber erst mit dem Nachtdienst.

Sitzung vom 9. April. Die

Am vergangenen Freitag stellten sich nun

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2. 1 8 111X“ 8 20 bis 30 Mann an dem Eingang der Grube les Littes ein und ver⸗

hinderten die Arbeiter, in die Grube zu fahren. Sie zwan⸗ gen dieselben sodann, sich an sie anzuschließen, führten sie mit fort und drohten am folgenden Tage zurückzukehren und, falls die Arbeit wieder beginnen sollte, die Stricke abzuschnei⸗ den. Indeß geschah dies nicht, und die Arbeit nahm ihren regelmä⸗ ßigen Gang. Allem Anscheine nach waren dies dieselben Personen, welche Sonnabend Morgens um 8 Uhr an der Grube la Bäérandiere erschienen, die Einstellung der Arbeit erzwangen und die Arbeiter nö⸗ thigten, die Grube zu verlassen. Später gelang es jedoch dem Maire, die Bewegung zu stillen und die Grubenleute zu veranlassen, wieder an die Arbeit zu gehen. Aehnliche Schritte sollten heute (am Ften) auch in Montrambert stattfinden; allein es waren Vorsichtsmaßregeln getroffen worden. Auch an der Grube Lagarevne waren heute Nacht Gendarmen postirt, um die Arbeit zu schützen. Der Präfekt ist seit einigen Tagen fortwährend in Bewegung, um bald in Montbrison, bald in Rive de Gier oder in St. Etienne die öffentliche Sicherheit zu über⸗ wachen.“ In einem Privatschreiben aus Rive de Gier wird folgende Ursache dieser Unruhen angegeben: „Am 4. Januar d. J. wurden fünf Kohlen⸗Gesellschaften in Rive de Gier und der Umgegend zu einer einzigen vereint. Ein Direktor wurde installirt und ein Tarif für die Arbeiter angenommen. Nur eine kleine Zahl Arbeiter erhielt fortwährend einen höheren Lohn. Indeß war diesen vor etwa 14 Tagen, nachdem sie bis jetzt den früheren Lohn noch ausnahmsweise bezogen hatten, angekündigt worden, daß sie von nun an sich dem neuen Tarife fügen müßten und statt 4 Fr. nur noch 3 Fr. 75 Cent. Tagelohn erhalten würden. Die Arbeiter, welche diese Maßregel zunächst betraf, setzten anfangs ihre Arbeit ruhig fort, und es schien Alles ohne Störung ablaufen zu sollen. Allein am 1. April wurde die Arbeit in zwei Gruben, in welchen noch der alte Tarif galt und jetzt der neue eintreten sollte, plötzlich eingestellt. Indeß ging die Ausbeutung in den übrigen Gruben ihren regelmä⸗ ßigen Gang fort, und man versah sich keiner weiteren Folgen, als erst ziemlich unbedeutende Haufen und später zahlreiche Massen ein⸗ trafen und die Arbeiter, theils durch die Macht des Beispiels, theils durch Drohungen, entführten. Die meisten stellten ihre Arbeit nur nothgedrungen ein. Wären damals die Gruben, in welchen noch ge⸗ arbeitet wurde, genügend geschützt worden, so hätte wohl die Bewegung von selbst aufgehört. Allein unglücklicherweise hatte die Propaganda zwei Nächte und zwei Tage vor sich, und es gelang ihr daher, auch den meisten übrigen Gruben ihre Arbeiter zu entziehen. So kam es, daß jetzt in 40 Gruben gefeiert wurde und mehr als 2000 Arbeiter vor⸗ läufig ohne Beschäftigung waren. Der Friedensrichter von Rive de Gier stellte am 3. April eine Untersuchung an und vernahm 14 Per⸗ sonen, ohne jedoch anfangs Verhaftungen vornehmen zu lassen. Spä⸗ ter, als bereits Militair eingetroffen war, wurden mehrere von den Anstiftern eingezogen, und dieser Schritt gab zu den unruhigen Auf⸗ tritten Veranlassung.“ 8

Nach der Gazette de France hat die Budgets⸗Kommission den Finanz⸗Minister aufgefordert, die Unterhandlung für die Anleihe von 300 Millionen Fr. zum Schlusse zu bringen.

Fürst Galyzin, Gouverneur von Moskau, ist am 8. April hier gestorben; er war nach Paris gekommen, um sich von einer schweren Krankheit heilen zu lassen, mußte ihr aber unterliegen.

I7 Paris, 10. April. Für die heutige Sitzung der Depu⸗ tirten⸗Kammer war die Diskussion des Gesetz⸗Entwurfs über die Brevets für Erfindungen an der Tagesordnung. Herr Lherbette ergreift zuerst das Wort. Er behauptet, bei diesem Gesetze handle es sich um eine Auflage, und es sei also dem Buchstaben und dem Geiste der Charte von 1830 zuwider gehandelt worden, indem das Ministerium dasselbe zuerst der Pairs⸗Kammer vorlegte. Er wolle diesen Verstoß gegen das Repräsentativ⸗System nur konstatiren, keines⸗ weges aber der Diskussion des Gesetzes sich widersetzen. Der Han⸗ dels⸗Minister antwortet, der vorgelegte Entwurf enthalte nur eine Modification des bereits bestehenden Gesetzes, nur einen Vorschlag zur Aenderung der Taxe auf die Erfindungsbrevets. Diese Taxen seien temporär und fakultativ; also könne er da den obligatorischen Charakter der Auf⸗ lage ihren allgemeinen Charakter nicht anerkennen. Der Vorwurf des Herrn Lherbette scheine ihm daher ungegründet. Herr Lher⸗ bette entgegnet, er müsse bei seiner Ansicht beharren, ein Gesetz, das Taxen feststelle, Geldbußen festsetze, sei auch ein Auflagegesetz. Der Unterschied, den der Minister aufstelle, sei nicht zulässig. Es gebe eine große Zahl von Auflagen, die einen fakultativ, die anderen obligatorisch, aber immerhin bleiben sie wahre Auflagen. Der Mini⸗ ster hätte wohl eine andere Entschuldigung für das beobachtete Ver⸗ fahren vorbringen sollen. Er, der Redner, wünsche, daß ein anderes⸗ mal das Recht der Kammer besser respektirt werde, und darauf stelle er auch ein förmliches Verlangen. Der Präsident gab nun bei Eröff⸗ nung der allgemeinen Erörterung Herrn Martin (du Rhone) das Wort, der den Gesetz⸗Entwurf unterstützt, da derselbe große Verbesserungen bringe. Doch sindet der Redner noch Einiges daran auszusetzen. Es sprachen noch die Herren Torja gegen, und Bouillaud, mehrere Be⸗ merkungen in Bezug auf die pharmazeutischen Erfindungen machend, worauf die allgemeine Diskussion geschlossen wird. Bei der speziellen Diskussion wurde hierauf der erste Artikel in der Fassung der Regie rung und nach Verwerfung eines Amendements des Herrn Delespaul, das von den Herren Odilon Barrot und Philippe Dupin bekämpft wurde, angenommen. Die Diskussion des Artikels 2 hat nun be⸗ gonnen. Die Pairs⸗Kammer war bei Postschluß mit der Diskussion des Eisenbahn⸗Polizeigesetzes bei Titel 3 des Entwurfs angekommen.

Grossbritanien und Irland.

London, 10. April. Die neue irländische Wähler⸗Registri⸗

rungs⸗Bill der Regierung findet, wie vorauszusehen war, bei den irländischen Liberalen entschiedenen Widerspruch. O'Connell hat in der letzten Versammlung des Repeal⸗Vereins von seinen Anhängern das Urtheil über sie sprechen lassen, das natürlich auf Gründe sich stützt, die erst durch Entstellung der Thatsachen geschaffen werden kön⸗ nen. So behaupten die Repealer, daß die Regierung die Beschrän⸗ kung der Stimmberechtigung getroffen habe, welche die Wahlgesetz⸗ Klausel über die Bezeichnung der 10 Pfd. Ertrag gebenden Güter enthält, während längst die Majorität der irländischen Richter sich für die jetzige Regierungs⸗Ansicht entschieden und danach verfahren hat; so behaupten sie ferner, daß die Verleihung des Wahlrechts an Perso⸗ nen, welche für ein Besitzthum von 30 Pfd. Werth Armen⸗Steuern zahlen, dies Recht den gänzlich von den Grundbesitzern abhängigen kleinen Päüchtern zuwenden solle, eine Absicht, welche die Regierung nicht erst zu dieser Bestimmung veranlaßt haben kann, da die vor⸗ aussichtlichen Folgen derselben schon immer in Folge der Agrikultur⸗ Verhältnisse und der Armuth des Landes wirksam gewesen sind. Auffallend muß es erscheinen, daß auch die DTimes die⸗ ser Bestimmung wegen der Bill Lord Eliot's ihre Unterstützung versagt. Das Blatt findet diese neue Wähler⸗Qualification nicht der Erfahrung und der Vernunft gemäß, weil dadurch die Unabhängigkeit der Konstituenten nicht gesichert werde. „Das große Uebel, welches der irländischen Landes⸗Vertretung zum Grunde liegt“, sagt die Times, „ist die Unterwerfung und Dienstbarkeit der Konstituenten unter den Einfluß von außen, welcher der stärkste ist, und die Ver⸗

tretung der wahren Gesinnungen des irländischen Volks wird

1“ b *

deshalb wahrlich nicht durch die Erniedrigung der schon erniedrigten werden, welche jene Bestimmung zur

Konstituenten

Folge haben muß

gesteigerte Dienstbarkeit und herbeigeführt

Der irländische Grundbesitzer steht in einem weit drohenderen Ver⸗

hältniß zu seinem Pächter, als der in England, weil das Land die einzige und Hauptquelle der Unterhaltung des Volks ist und doch hat

in England selbst die Ausdehnung des Wahlrechts auf die 50 Sh.

Zeitpächter beinahe das Recht der Vertretung ganz dem Grundherrn anheimgegeben. nicht zum Vorschein gekommen; aber der Tag ist gewiß nicht fern, da es, wie jede Aufopferung eines Grundsatzes, zu Gunsten einer Partei sich äußern wird. Wir müssen gegen denselben

Fehler, welchen man jetzt in Irland begeht, Protest einlegen.“ Nach Ablauf der Parlaments⸗Ferien wird die Debatte bei der zweiten Le-⸗

sung der Bill Lord Eliot's diesen Punkt näher aufklären.

O London, 9. April. Die Lust zum Auswandern, welche die Repealbewegung unterbrochen zu haben schien, ist in Irland aufs neue rege geworden, so daß man kaum Schiffe genug für die Wan⸗ derlustigen bereit hat. Die meisten kommen aus Connaught und ge⸗ hören zu den ärmeren Klassen der Katholiken. Aber auch eine große Anzahl vermögenderer Presbyterianer haben ihre Pachthöfe in der Provinz Munster verlassen, um in Amerika ein neues Vaterland zu suchen. Der unter dieser Sekte so allgemein herrschende Verdruß über die neuliche Entscheidung gegen die Rechtmäßigkeit ihrer Ordi⸗

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Das Uebel dieser Uebertragung ist zwar noch

nation, und folglich der durch ihre Geistlichen eingesegneten gemisch⸗

ten Ehen, soll die Haupt⸗Ursache dieser Auswanderungen sein. Ueber⸗ haupt scheint die Gährung bei derselben täglich zuzunehmen, und wenn das Parlament nicht bald mit einem entsprechenden Ehegesetze einschreitet, so dürfte sich zwischen den Mitgliedern der beiden protestantischen Kirchen in Irland ein Haß entzünden, welcher nicht mehr beizulegen wäre, und der dort nicht ohne die bedeutendsten politischen Folgen bleiben könnte.

Hier bei uns macht die puseyitische Partei sich wieder einmal sehr bemerkbar, und zwar durch die Veröffentlichung einer Menge Werke über das Mittelalter. Unter anderen Mitteln, die sie zur Be⸗ arbeitung der Jugend gebraucht, ist dieses eins der vorzüglichsten und, dem Anschein nach, unverfänglichsten. Die Camden⸗Gesellschaft zu Cambridge hat bereits durch die Hervorhebung und Herausstreichung des mittelalterlichen Kirchenbaues Großes in dieser Richtung geleistet. Nun sind Lebensbeschreibungen von Heiligen und Geschichten des Mittelalters an der Tages⸗Ordnung, und die Verfasser bekennen, daß es ihr Zweck ist, eine höhere Verehrung von jenen Zeiten bei dem künftigen Geschlechte hervor⸗ zurufen. Diesen gegenüber sind andere erschienen oder angekündigt, welche das Mittelalter als eine Zeit der Finsterniß, des Aberglaubens und der falschen Lehre darstellen. Besonders macht ein Werk von einem Mr. Elliot über die Erfüllung der Offenbarung Johannes in jenen Zeiten bei einer gewissen Klasse Leser großes Aufsehen. Dieser Kampf muß ein bisher in England fast gänzlich vernach⸗ lässigtes Studium hervorrufen, und wird früher oder später zu einem gediegenen Werke über jene, in so vielen Beziehungen große, wie in anderen traurige Zeiten Veranlassung geben. AiGIRE l2 ;

Uieder lande.

Aus dem Haag, 11. April. Gestern Abend ist Se. Kai⸗ serl. Hoheit der Großfürst Thronfolger hier angekommen. 8

Schweden und Uorwegen. Stockholm, 5. April. Der allgemeine Buß⸗ und Bettag

(Klagetag), der wegen Ablebens des Königs Karl Johann, stattfinden soll, ist nun durch Königliches Plakat auf den 8. Mai angesetzt worden. Die biblischen Texte, welche den an diesem Tage zu haltenden Pre-⸗

digten zum Grunde gelegt werden sollen, sind: Hiob Kap. 3, Vers 24 26; Makkabäer Kap. 9, Vers 20 und 21; Kap. 21, Vers 21.

Svenska Minerva widerspricht dem allgemein verbreiteten Gerüchte, daß die Leiche des verstorbenen Königs durch die Einbal⸗ samirungs⸗Operation ganz gebräunt worden, so daß es erforderlich sei, das Gesicht behufs der öffentlichen Ausstellung zu färben. Im Gegentheil, versichert jenes Blatt, habe die nach einer neuen Me⸗ thode ausgeführte Operation so sehr zur Erhaltung der Königlichen Leiche beigetragen, daß dieselbe nicht die geringste Veränderung er⸗ litten habe.

Von Gothenburg wird gemeldet, Se. Majestät beabsichtigten, im Monat Mai der Eröffnung des neuen Trollhätta⸗Kanals beizuwohnen und zugleich jene Stadt zu besuchen.

Die Regierung hat verordnet, daß 600 Exemplare von der Ab⸗ handlung des Majors Ekenstam über den Mißbrauch starker Getränke gekauft und an die abgehenden Zöglinge der Schul⸗Seminarien als Prämien vertheilt werden sollen.

Es sind hier jetzt mehrere biographische Skizzen König Karl Johann's erschienen. 1t

Die Regierung hat die Errichtung eines Feuerthurms auf der nördlichen Odde (Landzunge) von Oeland anbefohlen, der 90 Fu hoch werden wird. Die sämmtlichen Kosten werden zu 40,000 Rthlr.

angeschlagen.

Christiania, 5. April. Der Constitutionelle enthält einen Vorschlag eines Einsenders, daß die Hellebarde aus dem nor⸗ wegischen Reichswappen entfernt werden möge, da sie einer Aenderung nach der Calmarschen Union ihren Ursprung verdanke, und daß das Wappen wieder werde, wie es unter der älteren Periode der Selbst⸗ ständigkeit Norwegens gewesen, nämlich im rothen Felde ein aufrecht⸗ stehender goldener Löwe mit Krone auf dem Haupte, der eine silberne Art mit kurzem Schafte zum Hieb emporhebt.

Die Kommunal-⸗Verwaltung von Christiania hat ein Comité er⸗ nannt, um darüber zu berathen, auf welche Weise die Stadt ihren Dank für die von dem verstorbenen Könige empfangenen Wohlthaten am besten ausdrücken könne. Auf den Vorschlag dieses Comité's ist nun beschlossen worden, daß die Verwaltung sich an die Spitze einer Subscription zur Errichtung eines Legats zum Gedächtnisse König Karl Johann's stellen möge. Es wurden sogleich von den Mitgliedern etwas über 1200 Sps. gezeichnet. Der nähere Vorschlag geht dar⸗ auf hinaus, daß an jedem Geburtstage des Hochseligen Unterstützun⸗ gen an solche Dürftige in Christiania, die nicht unter die allgemeine Armen⸗Versorgung gehören, gereicht werden.

8 . ¹ Nansiharzs

Kopenhagen, 9. April. (A. M.) Ihre Köntgl. Hoh. die Kronprinzessin ist einige Tage nach ihrer Ankunft in Kopenhagen an der Grippe erkrankt und befindet sich fortwährend in einem leidenden Zustande; in Folge hiervon haben mehrere aus Anlo ß der Anwesen⸗ heit des Kronprinzen und der Kronprinzessin beabsich 'tigte Hof⸗Festlich⸗ keiten bisher nicht stattgefunden. Der diesmaligt Aufenthalt Ihrer Königl. Hoh. in Kopenhagen wird nur von kurzer. Dauer sein, indem sie Anfangs k. M. eine Reise nach Strelitz beab sichtigen. Die Kron⸗ prinzessin wird längere Zeit am väterlichen Hof e verweilen, um dem⸗ nächst nach Fühnen zurückzukehren, wo der K. onprinz abwechselnd in

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Jeremias