um so unbedenklicher sei, als die Fälle
der Billigkeit begründet in der Billigkeit beg — ßeren Konzentrirungen vorkommen
nicht häufig und wohl nur bei grö
vneg,i. , se ns war man entgegengesetzter Ansicht, sofern die Ent⸗
Meile beschränkt werde. Dieser Fall werde sehr häu⸗ Ferckenga nepaee —2—2x. entferntere Krieger⸗ 1 elten würden herangezogen 8 ui Ir. L dann in der Berathung des Volksschulgesetzes fortgefahren; und namentlich gab der §. 6 zu einer lebhaften Erör⸗ terung Veranlassung.
„§. 6. Der Privat⸗Unterricht befreit von dem Besuche der Volksschule nur so weit, als er die für die letztere vorgeschriebenen Gegenstände umfaßt, und nur dann, wenn zugleich die Befähigung des Unterweisenden bei denen, welchen die Aufsicht über den Un⸗ terricht in der betreffenden Volksschule obliegt (§. 1.) kein Bedenken findet, oder erforderlichen Falles nachgewiesen wird.“
Drei verschiedene Verbesserungs⸗Vorschläge hatten sämmtlich zum Zwecke, die nach der Ansicht der. Antragsteller gefährdete Freiheit des Privat⸗Unterrichtes zu sichern.
Ein Mitglied widersetzte sich allen diesen Anträgen. Das, worauf dieses Mitglied seine Beweisführung hauptsächlich stützte, war, daß der Staat ein Interesse daran habe, daß die Gegenstände des Un⸗ terrichts in den Volksschulen auch im Privat⸗Unterricht gelehrt wür⸗ den. Es sei bei dieser Bestimmung auf das Urtheil der Gebildeten nicht gesehen, vielmehr habe man die Stände dabei im Auge zu halten, bei denen rücksichtlich der Art des Privat⸗Unterrichts ein freies Urtheil nicht vorausgesetzt werden dürfe. Gegen die Beziehung, die auf den betreffenden Paragraph des Landes⸗Verfassungs⸗Gesetzes ge⸗ nommen war, der nur einer Aufsicht über Volksschulen erwähnte, wurde bemerkt, wie man nicht davon ausgehen dürfe, daß Alles er⸗ laubt sei, was nicht im Landes⸗Verfassungs⸗Gesetze verboten. Andere Gesetzgebungen, namentlich die badensche, sächsische, braunschweigsche verordneten eine gleiche Aufsicht; warum hier eine größere Freiheit in Anspruch nehmen?
Weil wir sie besessen haben, antwortete der Proponent des einen Antrags. Er verkenne das Interesse des Staats an dem Unterrichts⸗ wesen nicht; allein die hieraus deduzirte Beaufsichtigung enthalte eine lästige Beschränkung für diejenigen, welche bis jetzt frei davon gewe⸗ sen. Die Aeltern würden eben sowohl bedacht sein auf das Wohl der Kinder als der Staat; ihre Rechte über die Erziehung dürften durch letzteren nicht paralysirt werden.
Mehrere andere Mitglieder waren dagegen der Ansicht, daß lästige Beschränkungen bei der einzuführenden Beaufsichtigung keines⸗ weges zu fürchten wären. Namentlich bemerkte ein Mitglied: Werde der Privat⸗Unterricht in die Willkür der Aeltern gestellt, so könne das zu allen den Uebelständen führen, denen das jetzige Gesetz abhelfen wolle. Es liege indeß für die gebildeteren Stände keine Gefahr in der Bestimmung des Paragraphen, indem derselbe nur das Minimum dessen feststelle, was jedes Kind wissen solle, und könne erwartet wer⸗ vees. die gebildeten Stände das Minimum des Unterrichts erthei⸗ en ließen.
Freie Städte. + Frankfurt a. M., 12. April. Die unterm 19. März von dem Chef des hiesigen Banquierhauses Gebr. Bethmann, dem Königl. preußischen Konsul Herrn Moritz von Bethmann, erlassene „Aufforderung und Bitte“ — Abhülfe der großen Noth schlesischer Spinner und Weber betreffend — hat hier und in der Umgegend einen sehr erfreulichen Anklang gefunden. Thätige Men⸗ schenfreunde haben in Folge des ergangenen Aufrufs namhafte Bei⸗ träge zu dem gedachten Zwrck eingesendet und, wie man vernimmt, sind bereits mehrere Tausend Gulden zusammengebracht. Auch hat das von Frankfurt unter allen rheinischen und süddeutschen Städ⸗ ten zuerst gegebene Beispiel bereits rühmliche Nacheiferung erweckt, und es sind von mehreren Seiten Anerbietungen zur Eröffnung gleich⸗ artiger Unterzeichnungen gemacht worden. Die kräftige und erfolg⸗ reiche Verwendung für die Sache der bedrängten Arbeiter im Riesen⸗ gebirge, ausgehend von Männern, die es sich im reinsten Sinne an⸗ gelegen sein lassen, nicht nur selbst Gutes zu wirken, sondern auch durch ihren Einfluß humane Strebungen zu fördern, hat hier einen um so vortheilhafteren Eindruck gemacht, als man darin gern auch ein Zeichen patriotischer Theilnahme an den Leiden deutscher Stam⸗ mesgenossen erkennt.
8
Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 10. April. Die Dis⸗ kussion des Gesetz⸗Entwurfs über die Eisenbahn⸗Polizei wurde heute mit Erwägung des dritten Titels wieder aufgenommen, der die Be⸗ stimmungen über die Sicherheit des Verkehrs auf den Eisenbahnen enthält. In dieser Beziehung sind die Regierung und die Kommis⸗
deerb n ““
642 sion über alle wesentlichen Punkte einig; es wurde daher auch eine große Anzahl von Artikeln heute ohne ernste Debatten angenommen.
Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 10. April. Es begann heute, wie schon erwähnt, die Erörterung des Gesetz⸗Entwurfs über die Patente auf Erfindungen, der in der vorigen Session schon von der Pairs⸗Kammer angenommen worden ist. Der Verzug, wel⸗ chen dieser Gesetz⸗Entwurf erlitten hat, ist bereits der Grund zu vie⸗ len Klagen gewesen, da Hunderte von Personen dadurch in die Noth⸗ wendigkeit versetzt worden sind, entweder die Patente auf ihre Erfin⸗ dungen nach dem alten Gesetz zu nehmen und so auf die Vortheile des neuen zu verzichten, oder ihre Entdeckungen und Erfindungen noch zurückzuhalten. Der neue Entwurf bezweckt nämlich eine Abänderung der diesen Gegenstand betreffenden Gesetze vom 7. Januar und 25. Mai 1791. Bekanntlich sind das Gesetz von 1790 über die Jagd⸗ polizei und das Gesetz von 1791 über die Patentsteuer in diesem Augenblick einer ähnlichen Umarbeitung unterworfen. Es ist also das dritte Mal, daß die Kammern sich in dieser Session dazu berufen sahen, Gesetze der konstituirenden Versammlung zu revidiren und umzuändern. Nach dem gegenwärtigen Patentgesetz muß ein solches Patent auf 5, 10 oder 15 Jahre genommen werden, und die dafür an die Regierung zu er⸗ legenden Kosten betragen respektive 350 Fr., 800 Fr. und 1500 Fr. Die Verlängerung eines Patents kann nicht ohne spezielle Genehmi⸗ gung des Handels⸗Ministers erfolgen, die aber fast niemals bewilligt wurde, wenn das Patent auf kürzere Zeit genommen war, so daß man, wenn man es irgend im Stande war, dasselbe sogleich auf die volle Zeit von 15 Jahren zu nehmen sich veranlaßt sah. Da nun aber unter 15 Patenten kaum eines dem Erfinder wirklichen Lohn ein⸗ bringt, so wurden sehr oft vergebliche Opfer gebracht, wogegen ande⸗ rerseits in einigen Fällen von glücklichem Erfolg der Erfindungen, die Urheber derselben zusehen mußten, wie diese gerade in dem Augenblicke, wo sie recht einträglich zu werden anfingen, Ge⸗ meingut wurden, weil nämlich die Erfinder nicht die nöthigen Geld mittel gehabt hatten, um das Patent auf einen längeren Zeitraum zu nehmen. Der neue Entwurf nun soll diesen Mängeln abhelfen. Der Ersinder würde darnach beim Nachsuchen um ein Patent fürs erste nur eine Summe von 200 Fr. zu zahlen haben und dafür seine Erfindung vorläufig auf zwei Jahre in Ausführung bringen können. Glaubt er sich unterdessen von dem glücklichen Erfolg der Erfindung überzeugt zu haben und will er nun ein definitives Patent darauf nehmen, so hat er vor Ablauf dieser zwei Jahre zu erklären, ob er dasselbe auf 5, 10 oder 15 Jahre zu haben wünscht, wonach dann die bisherige resp. Zahlung eintritt. Uebrigens ist aus dem neuen Ent⸗ wurf das Wort Eigenthum gestrichen worden, welches das Gesetz von 1791 den Erfindungen beilegte, und das Recht, welches den Erfindern durch das Patent verliehen wird, ist nur als ein Recht der ausschließlichen und alleinigen Ausbeutung ihrer Erfindung be⸗ zeichnet. Die allgemeine Diskussion war nur kurz und bot wenig Interesse dar. Die beiden ersten Artikel wurden mit einigen Aen⸗ derungen in der Fassung genehmigt. Ueber den folgenden Artikel aber, der eine schwierigere Frage in sich schließt, kam es heute noch zu keiner Entscheidung. Dieser Artikel erklärt nämlich, daß auf phar⸗ mazeutische Compositionen und spezifische Mittel, so wie auf Kredit⸗ und Finanzpläne und Combinationen, keine Patente bewilligt werden könnten. Es erhob sich hierbei die Frage, wie man diese Bestimmung mit dem sowohl in dem neuen Gesetz, so wie in dem Gesetz von 1791, angenommenen Prinzip vereinigen könne, nach welchem die Patente, ohne vorherige Prüfung und ohne Gewähr für den Werth oder die Neuheit der Erfindung bewilligt werden. Es wurde nun eingewandt, daß man durch die Erklärung, es könnten gewisse Gegenstände niemals patentirt werden, mit jenem Prinzip sich in Widerspruch stelle, denn die Ver⸗ weigerung des Patents setze eine vorherige Prüfung voraus. Der Berichterstatter der Kommission, Herr Philipp Dupin, machte je⸗ doch bemerklich, daß der Widerspruch mehr scheinbar als wirklich sei, mehr in den Worten als in den Dingen liege; allerdings werde man zu prüfen haben, ob die Erfindung, auf welche ein Patent verlangt werde, nicht in die Klasse derjenigen gehöre, die nicht patentirungs⸗ fähig seien, aber diese Untersuchung werde sich doch nicht auf den eigentlichen Werth der Erfindung erstrecken, sondern nur den Titel, das Etikett, betreffen. Mit einem Wort, fügte Herr Desmus⸗ seaux de Givré hinzu, es werde keine vorläufige (préalable), son⸗ dern es werde eine Präjudizial⸗Untersuchung sein. Diese Unterschei⸗ dung hat auch die Regierung angenommen. Die Diskussion des be⸗ trosenden Paragraphen soll morgen noch fortgesetzt werden.
Paris, 11. April. Der König hat Herrn von Bacour, ehe⸗ maligen Gesandten bei den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika, nach Stockholm gesandt, um dem König Oskar von Schweden seine Kondolenz⸗Bezeigungen über den Tod seines Vaters zu überbringen.
Nur noch sechs französische Erzbischöfe haben sich bis jetzt über;
die Universitätsfrage nicht vernehmen lassen; es sind dies die von Auch, Bordeaux, Avignon, Aix, Bourges und Besangon. Ihre Suf⸗ fragan⸗Bischöfe dagegen haben nicht gleiche Zurückhaltung beobachtet. Wie es heißt, sind nun auch mehrere der obengenannten Erzbischöfe nicht mehr weit davon entfernt, den Anforderungen, die von allen Seiten auf sie eindringen, nachzugeben und sich den übrigen Mitglie⸗ dern des Episkopats in dem Kampfe gegen die Universität anzuschlie⸗ ßen. Man behauptet, die Denkschriften und Protestationen der Bi⸗ schöfe seien nicht ohne Einfluß auf die Fassung des vom Herzog von Broglie ausgearbeiteten Kommissions⸗Berichts über den Gesetz⸗ Entwurf in Betreff des Sekundär⸗Unterrichts geblieben.
Der Herzog von Glücksberg, erster Secretair der französischen Gesandtschaft in Madrid, befindet sich in diesem Augenblicke in Lon⸗ don, wohin er sich in einer auf die spanischen Angelegenheiten be⸗ züglichen Spezial⸗Mission begeben haben soll.
Der zu St. Etienne erscheinende Mercure segusien bringt folgenden Bericht über die Bewegungen unter den Kohlengruben⸗ Arbeitern: „Am 5ten durchzog eine Bande von 30 Mann gegen Abend die Concession von la Beraudiere, welche den ganzen Kessel von Ricamarie umfaßt. An der Grube les Littes verhinderten die⸗ selben die Grubenleute, ihre Arbeiten zu beginnen; einige wurden sogar gewaltsam mit fortgeschleppt. Desgleichen wurden die Arbeiter, welche bei der Eisenbahn von Firminy beschäftigt sind, bedroht, ohne daß es jedoch zu Thätlichkeiten gekommen wäre. An der Grube Delainaud benahmen sie sich weniger gewaltsam; sie erklärten den dortigen Arbeitern, daß sie, weil sie zu keiner Verbindung gehörten, nicht eher zu feiern brauchten, als bis alle übrigen ihre Arbeiten eingestellt hätten. Am folgenden Tage besuchte der Maire von Valbenite in Begleitung des Polizei⸗Kommissars die verschiedenen Gruben, in welchen Bewegungen zu befürchten standen. Bis 7 Uhr Abends machte sich nicht die geringste Gährung bemerklich, und der Maire wollte eben nach Hause zurückkehren, als er in aller Eile be⸗ nachrichtigt wurde, daß eine zahlreiche Bande die Grube St. Denis angreife und die Arbeiter verhindere, an ihre Arbeit zu gehen. Als⸗ bald begab sich der Maire an Ort und Stelle, und es gelang ihm, obgleich er allein war, die Arbeiter zu beruhigen.“ Dasselbe Blatt berichtet über die Kollision in Rive de Gier: „Freitag Morgens wur⸗ den 17 Gefangene nach St. Etienne abgeführt. Die Eskorte bestand aus 80 Linien⸗Soldaten, 25 Jägern zu Pferde und 11 Gendarmen, im Ganzen mit den Offizieren 119 Mann. Gegen Mittag hielt ein Hau⸗ fen von 3 — 400 Mann am Eingange des Dorfes Grand Croir, wo sie sich versteckt hatten, den Zug unversehens an. Von allen Seiten, auch von den Häusern aus, wurde mit Steinen nach den Soldaten geworfen. Kin⸗ der von 10 bis 12 Jahren fielen den Pferden in die Zügel. Der Angriff war so lebhaft, daß sich die Reiter vergebens loszumachen suchten. Die Linien⸗Soldaten, deren Gewehre nicht geladen waren, wehrten sich mit den Bajonetten, allein der Gebrauch dieser Waffe war wegen des Gedränges fast unmöglich. Endlich gelang es der Kavallerie, Platz zu machen, und die Wagen, auf denen sich die Ge⸗ fangenen befanden, fuhren alsbald in Galopp davon. Die Infanterie, die zurückblieb und sich von allen Seiten angegriffen sah, lud jetzt die Gewehre, gab Feuer und marschirte in guter Ordnung weiter. Um diese Zeit kam auch eine Compagnit, die zu Grand Croix stand, im Sturmschritt herbei, und das Volk zerstreute sich. Eine große An⸗ zahl Soldaten und alle Offiziere hatten Wunden erhalten.“
21 Paris, 11. April. Die Pairs⸗Kammer gelangte heute bis 4 ½ Uhr Nachmittags zu Art. 18 des Gesetzes über die Eisenbahn⸗ Polizei, dessen Diskussion eben begann.
Die Deputirten⸗Kammer setzte die Diskussion des Gesetz⸗Ent⸗ wurfs über die Brevets für Erfindungen fort, und begann um 4 ½ Uhr die Berathung über den üten Artikel. Die Kommission für Prüfung des Gesetz⸗Entwurfs bezüglich der Eisenbahn von Orleans nach Bordeaur hat heute sich versammelt und Herrn Dufaure zu ihrem Präsidenten, Herrn Allard zum Secretair ernannt, worauf sie sich bis übermorgen Sonnabend vertagte. Sie hat heute außerdem be⸗ schlossen, daß jedes ihrer Mitglieder absolutes Stillschweigen über ihre Berathungen beobachten solle. Die Kommission für Prüfung des Gesetz⸗Entwurfs über die Eisenbahn von Paris nach Lyon hat heute Herrn von Lamartine zu ihrem Präsidenten, Herrn von Latournelle zu ihrem Seecretair ernannt. Auch in dieser Kommission gaben sich sämmtliche Mitglieder das Wort, nichts über deren Be⸗ rathungen zu veröffentlichen.
&½ Paris, 11. April. Gestern und heute ist von verschiedenen Seiten her eine Auzahl überseeischer Nachrichten eingetroffen, durch welche das öffentliche Interesse wieder gebieterisch auf die französi⸗ schen Kolonial⸗Verhältnisse in der Südsee hingewiesen wird. Zuerst hat die vorgestern erfolgte Ankunft eines Adjutanten des Admirals Dupetit⸗Thouars, welcher ohne Zweifel Depeschen von großer Wich⸗
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Arapulco (also in Südsüdwest von der Hauptstadt) Diamanten, wie am Ural, entdeckt worden. Alexander von Humboldt hatte Diamanten und Platina weiter in Nordwest, in der Goldwäscherei der Sonora, vermuthet. Auch wird berichtet, daß in Ober⸗Californien, so wie in Nuevo Mexiko, ungeheure Strecken von reichen Gold-placeres (goldhaltigem Schutt⸗ lande) aufgefunden worden sind. Sie befinden sich größtentheils in den Händen wilder Stämme, ein Umstand, der das Vordringen der Nord⸗ Amerifaner und die progressive Besitznahme jener Länder durch Fremde sehr beschleunigen wird. Im alten mexikanischen Gebiete sind, krotz der dem Handel feindlichen Maßregeln, der Berghau und der innere Wohlstand im Zunehmen. So groß ist die Produktivkraft dieses von der Natur gesegneten EEE. EE16“
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= Dresden, im April. Wir theilten Ihnen im Laufe vorigen Jahres gelegentlich mit, daß der bekannte Phrenolog, Obergerichts⸗Proku⸗ rator Gustav von Struve aus Mannheim, der Herausgeber der in Heidel⸗ berg erscheinenden Zeitschrift für Phrenologie, von Struve und Hirschfeld redigirt, zur Abhaltung eines Kursus der Phrenologie nach Dresden zu kommen beabsichtige. Herr von Struve hat nun diesen Plan wirklich zur Ausführung ge⸗ bracht und seit Mitte vorigen Monats einen auf etwa 18 bis 20 Vorlesungen be⸗ rechneten Kursus der Phrenologie begonnen. Bei den Vorbereitungen zur Eröff⸗ vngee Vorlesungen galt es, Ffeeeh. Schwierigkeiten zu beseitigen. Zu⸗ nächst war es die Menge der in diesem Winter bereits gebotenen wissen⸗ schaftlichen Vorlesungen (über deutsche Geschichte, Geschichte der Refor⸗ mation, der Musik, der Astronomie, der Petrefaktenkunde u. s. f.) über die wir Ihnen früher berichteten, welche das Versammeln eines Auditoriums zu neuen fast käglich zu haltenden Vorlesungen, merklich erschwerten. So⸗ dann schien Dresden als Terrain für die Phrenologie gerade in dieser Zeit um deswillen nicht allzu günstig gewählt, weil Hofrath Carus, bisher noch ein Gegner der Gallschen Schaͤdellehre, im Laufe dieses Winiers be⸗ süssen gewesen war, durch einzelne Vorlesungen in weiteren und en⸗ dertnegeselschaftlichen Kreisen die Grundsätze seiner Kranioskopie zu nachgewiesche die von Gall und seinen Mit⸗ und Nacharbei⸗ Organe vegerfenh Thätigkeit des Gehirns durch einzelne spezielle sung der Wen⸗ ud, sich auf die anatomische und physiologische Nachwei⸗ lichsn Geistez nn 8 „in Zeiten angenommenen Thätigkeit des mensch⸗ und des Willens Hauptrichtüungen der Intelligenz, des Gefühles Gehirns und Schäͤbels besaraeshrechenden Ausdrucks in der Vildung des ränkt. Carus Stellung in der Wissenschaft
und in der höheren Gesellschaft Dresdens war daher als ein Hauplhinderniß
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für die Verbreitung der Gallschen Phrenologie in unserer Stadt zu betrach⸗ ten. Nichtsdestoweniger hat Herr von Struve sich allseitig, na⸗ mentlich auch von Seiten unserer Notabilitäten der medizinischen Fakultät (vorzüglich den Hofräthen Doktoren Reichenbach und Chaulant so wie von Carus selbst) der freundlichsten Aufnahme und Unterstützung zu erfreuen gehabt, von Seiten der vorgesetzten Königlichen Behörde ist ihm zu seinen Vorträgen der schöne geräumige naturhistorische Hörsaal im Zwinger eingeräumt, von den Vorständen der chirurgisch medizinischen Aka demie der Gebrauch der Sammlung des anatomischen Theaters gestattet worden, welcher namentlich auch die von dem verstorbenen berühmten Ana⸗ tomen Hofrath Seiler, der in den letzten Jahren entschiedener Anhänger der Phrenologie war, zusammengebrachte schöne Schädel⸗ und Gypssammlung ein⸗ verleibt ist. Dazu hat Herr v. Struve selbst von der edinburger Modell⸗Kopfsamm⸗ lung einige siebzig Stück der interessantesten Köpfe mitgebracht, und durch diese Ausrüstung gewinnen seine Vorträge für das Publikum bedeutend an In⸗ teresse. Dieses Interesse hat sich denn nun auch durch eine zahlreiche, noch täglich wachsende Zuhörerschaft, aus wissenschaftlich gebildeten Männern aller Fächer der Kunst und Wissenschaft, so wie aus einem Kranze von Frauen der höheren und höchsten Stände, bestehend, bethätigt, obgleich für diese Vorträge eine andere Stunde als die der Geselligkeit gewid⸗ mete Abendstunde von 7—8 Uhr nicht gewählt werden konnte, was gewiß einen erfreulichen Beweis für den ernsten wissenschaftlichen Geist unserer Gesellschaft liefert. Struve's aus der Tiefe einer warmen Begeisterung für seine Sache hervorgehender und daher ebenfalls für diese Sache erwärmender, ganz freier, klarer und eindringlicher Vortrag, seine Zuversicht auf die unumistößliche Wahrheit der Phrenologie, sein fester Glaube an den endlichen Sieg und das praktische Eindringen dieser Wissenschaft, machen ihn recht eigentlich zur Verbreitung einer immer noch angefeindeten und verkannten Lehre ge⸗ eignet, wozu z. B. dem sonst hier viel bekannten und anerkannten Phreno⸗ logen Noël außer der Beherrschung der Sprache namentlich auch das Or⸗ an freudiger Hoffnung und Zuversicht abgeht. Der Kursus Struve'’s zer⸗ faal in drei Haupttheile, den synthetischen, analytischen und para⸗ lotischen. In dem ersten Theile ist er nach einer mit warmer Begeisterung vorgetragenen geschichtlichen Einleitung, und nach Darlegung der allgemeinen Säͤtze der Phrenologie, mit Beschreibung der einzelnen Geistes⸗Vermögen be⸗ schäftigt. Er theilt dieselben in A. Sensitivität und B. Intelligenz, wovon die er⸗ stere wieder in A) Sinnlichkeit oder Triebe, und B) Empfindungs⸗ Vermögen oder Gefühle, die andere in A) Darstellungs⸗Ver⸗ mögen oder Talente, B) Erkenntuiß⸗Vermögen oder Fähig⸗ keiten und C) Denkvermögen oder Gaben zerfällt. Als in der renologie feststehende Triebe 114AX“
K. A.) werden bel andelt: 1) Geschlechtstrieb.
2) Kinderliebe. 3) Einheits⸗ oder Abschließungstrieb. 4) Anhänglichkeit oder Anschließungstrieb. 5) Bekämpfungstrieb. 6) Zerstörungstrieb. 7) Versinnli⸗ chungstrieb. 8) Erwerbstrieb und Nahrungstrieb. Das Empfindungsvermögen oder Gefühle (A. B.): 10) Selbstgefühl. 11) Beifallsliebe. 12) Sorglichkeit. 13) Wohlwollen. 14) Ehrerbietung. 15) Festigkeit. 10) Gewissenhaftig
keit. 17) Hoffnung. 18) Gefühl für das Wunderbare. 19) Schönheits⸗ efühl oder Idealität. Die Organe der Intelligenz (B.) zerfallen als Talente (A.) in 9, Bau⸗Talent, Talent für mechanische Kunst, Zusam⸗ mensetzungstalent (Constructiveness). 20) Witz. 21) Nachahmungstalent. 29) Ordnungstalent. 32) Tonsinn. 33) Sprachtalent oder Wortsinn. Als Fähigkeiten (B.) in ihrem Gegensatze a) nach dem Raum in: 22) Gegenstandssinn. 23) Gestaltsinn. 24) Größensinn. 27) Ortsinn. 25) Gewichtsinn. 20) Farbensinn. b) Nach der Zeit in: 31) Zeitsinn. 30) Thatsachensinn. c) Nach der Zahl in 28) Zahlensinn — als Gaben (C) in: 34) Vergleichungsgabe (synthetischer Verstand) und 35)
Schlußvermögen (analvtischer Verstand). Die Lage der Organe wird
an einem phrenologischen Kopfe in verschiedenen Farben nachgewie⸗
sen. Die speziellere Eintheilung der Organe der Intelligenz ist Struve's
Verdienst. H 1 Der zweite analytische Theil wird nach einer Einleitung,
welche die gegen die Phrenologie gerichteten Einwendungen widerlegen und 8
dann das Verhältniß der Phrenologie zur Schädellehre, Physiologie und
Pspchologie, das Verhältniß der synthetischen zur analpytischen Seelenlehre
und die verschiedenen Combinationen besprechen wird: I. die Zustände der
Einzelnen, 1) in synchronistischer Ordnung (Analyse verschiedener
Seelenzustände, Freude, Unbehaglichkeit, Schmerz, Kummer, Lust, Unlust, Leidenschaft und Affekt, Geduld, Ungeduld, Einbildungskraft, gesunder Men⸗
schenverstand, richtiger Takt, guter Geschmack, Willenskraft, Willensfreiheit,
Aufmerksamkeit, Ideenfolge, Gewohnheit, Sympathie und Antipathie, Tu⸗ gend, Laster, bös und gut, Genialität, Vernunft, Schlaf, Traum, Schagm⸗ gefühl); 2) in chronologischer Soronung (Zeugung, Kindesalter, Jüng⸗ lingsalter, Mannesalter, Greisenalter); II. die Zustände der Familie
und III. die Zustände der verschiedenen Menschenracen behandeln. Der dritte praktische Theil endlich wird das Verhältniß der Phrenologie 1) zum Leben, 2) zur Erziehung, 3) zur Kunst, 4) zur Geschichte der Menschheit, 5) zur Heilkunde, 6) zur Moral, 7) zum Rechte, 8) zur Religion erörtern. 1 „Wir haben hier absichtlich den Leitfaden des Struveschen Kursus voll⸗ mitgetheilt, um den Lesern einen Begriff von der umfassenden Art
und Weise, in welcher Struve die Phrenologie auffaßt, so wie von dem Reichthum des Stoffes bei dieser Auffassung, zu geben.
—.—
tigkeit für die otaheitische Frage mitgebracht haben wird, die lebhaftere Theilnahme des Publikums an jenen Verhältnissen von neuem ange⸗ regt. Die Ungeduld, mit welcher man der Bekanntmachung der von Herrn Reine mitgebrachten Nachrichten und amtlichen Berichte ent⸗ gegensieht, wird durch das heute in Umlauf gesetzte Gerücht verdop⸗ pelt, daß der Marine⸗Minister den genannten Mann von dem Augen⸗ blicke seiner Ankunft an bis jetzt in 9, Hotel zurückgehalten und ihm jeden persönlichen Verkehr, sogar mit seinen nächsten Verwandten, unmöglich gemacht habe; Grund genug zur höchsten Steigerung der ohnehin gespannten Neugier und zu den ausschweifendsten Vermuthun⸗ gen. Ein Artikel des heute eintreffenden Journal du Havre ist ganz geeignet, in demselben Sinne auf das Publikum zu wirken. Das genannte Blatt hat durch einen Wallfischfänger Nachrichten aus Otaheiti bis zur Mitte Dezembers v. J. erhalten, welche es als höchst ungünstig bezeichnet, und über deren Inhalt es sich nur mit der äußer⸗ sten Zurückhaltung ausspricht:
„Der General⸗Gouverneur“, sagt das Journal du Havre, „hatte kaum die Verwaltung im Namen Frankreichs angetreten, so stieß er auf Schwierigkeiten, die diesmal nicht von den Engländern herrührten. Es scheint, daß mehrere auf Otaheiti ansässige Franzosen in Folge der Besitz⸗ Ergreifung in ihren Interessen verletzt sind, und daß ihre Unzufriedenheit sich in Beschwerden gegen Herrn Mörenhout, früher französischer Konsul und seit der Besitznahme zum Amte des Direktors der inneren Angelegenheiten der neuen Kolonie befördert, ausgesprochen hat. Ihre Klagen gegen die⸗ sen Beamten wurden dem General⸗Gouverneur vorgelegt, der nicht auf die⸗ selben eingehen zu müssen glaubte. Statt sich nun zu gedulden, statt einen günstigeren und mit weniger Schwierigkeiten überladenen Augenblick ab⸗ zuwarten, um Gerechtigkeit zu verlangen, beharrten die Leute, welche Ur⸗ sache zur Klage zu haben meinten, auf ihren Beschuldigungen, und zwar in einer Weise, welche den General⸗Gouverneur veranlaßte, ihre Ausweisung aus der Kolonie zu verfügen. Unter den von dieser Maßregel betroffenen Personen können wir Herrn Desentis nennen, welcher nicht nur den Befehl erhalten, Otaheiti zu verlassen, sondern der sich auch bereits auf dem Wall⸗ fischfänger „Jones“ von Nantes eingeschifft hat, der mit jedem Tage er⸗ wartet wird. Herr Desentis ist entschlossen, seine Sache sogleich nach sei⸗ ner Ankunft vor den Staats⸗Rath zu bringen und nicht nur Herrn Mö⸗ renhout, sondern auch den Admiral Dupetit⸗Thouars auf Schadloshaltung zu verklagen. Wir werden in der Enthüllung der Einzelnheiten dieser Vorgänge nicht weiter gehen. Genug, daß dieselben so beschaffen sind, daß jeder Franzose, dem unser Ruf in jenen Meeren am Herzen liegt, ihr Be⸗ kanntwerden beklagen muß.“
Das Journal du Havre sagt überdies, daß es ganz geschwie⸗ gen haben würde, wenn es nicht doch sfür zweckmäßig gehalten habe, die öffentliche Meinung auf das, was die englische Presse in wenigen Tagen über diese Vorgänge sagen werde, vorzubereiten. Der vom Journal du Havre erwähnte Walkfischfänger ist übrigens, wie wir heute durch einen Brief aus Nantes vom 7ten erfahren, im Ha⸗ fen von St. Nazaire eingelaufen. Er hat Otaheiti am 3. Dezember verlassen. Zur Zeit seiner Abfahrt, sagen die von ihm mitgebrachten Nachrichten, hatten alle Häuptlinge der Insel die französische Herr⸗ schaft anerkannt, und der Capitain Bruat hatte ihnen Jahrgelder ausgeworfen. Die Königin Pomareh jedoch fuhr fort, gegen ihre Absetzung zu protestiren. Zwischen der englischen und der französischen Station bei Otaheiti war das gute Einverständniß wiederhergestellt.
Ueber den Zustand der Dinge auf den Marquesas⸗Inseln finden wir in einem der heutigen Blätter eine Reihe höchst interessanter An⸗ gaben, welche wir uns nicht enthalten können, hier auszugsweise mit⸗ zutheilen:
„Man denke sich“, heißt es bei der Beschreibung der äußeren Gestalt dieser Inseln, „einen Haufen aufgethürmter Felsengipfel, zwischen denen sich dünne Streifen kulturfähigen Landes an den Ufern von Bergströmen hinziehen. Das Gerippe eines Fisches kann einen ziemlich richtigen Begriff von der Gestaltung der Marquesas geben. In der Mitte einer jeden dieser Inseln erhebt sich eine unermeßliche Granitmauer, welche die Insel in zwei Theile trennt. Rechts und links steigen Seitengebirge auf, riesenhafte Grate, welche die Hauptkette stützen und die ihre Grundlage in den Tiefen des Meeres haben. Zwischen den durch die Hauptkette getrennten beiden Theilen der Insel ist durchaus keine Verbindung möglich, und die schmalen
Thäler, welche auf beiden Seiten neben ihnen herlaufen, münden nicht in
einander. Man muß sogar darauf verzichten, der Küste entlang eine Straße anzulegen, denn die Seitenberge fallen bis in das Meer hinab, und sie bilden einen unübersteiglichen Wall. Dies Land wird also niemals gebahnte Wege haben.
„Die größten Thäler sind nicht über drei Meilen lang und eine Meile breit. Die Natur entfaltet in diesen Thälern die gewöhnliche Ueppigkeit der
BVegetation der Wendekreise, das heißt, die Pflanzen wachsen daselbst außer⸗
ordentlich rasch, aber es giebt deren nur sehr wenige Arten, welche unglück⸗
licherweise nur geringen Nahrungsstoff, und gar kein Baumaterial darbieten.
Dazu kommt, daß die Marquesas kein Wild besitzen. Die einzigen Erzeug⸗ nisse des Landes, welche einigen Werth haben, sind die Kokuspalmen, die Bananen und die in geringer Masse gebauten Pataten, wozu denn noch die
von den Europäern eingeführten Schweine und etwas weniges Geflügel kommen.“
„In dieser Hinsicht ist Alles erst zu schaffen. Was die Eingeborenen betrifft, sor steht es noch schlimmer mit denselben. Die Seefahrer, welche
auf den mlisten Inseln der Südsee gutmüthige, gesellige Völkchen gefunden hatten, trafen auf den Marquesas einen listigen, habgierigen, ungefügigen Menschenschlag, der sich eben so mißtrauisch als abergläubisch, und ganz
unzugänglich für die Reize der Civilisation zeigte. Die Bewohner der Mar⸗ quesas sind das einzige Volk in der ganzen Nachbarschaft, bei welchem die Missionäre noch keinen einzigen Proselyten gemacht haben.
„Daher hat denn auch die französische Herrschaft binnen der 18 Mo⸗ nate, welche seit der Besitznahme bis zum Abgange der letzten Nachrichten verflossen sind, nicht den mindesten Fortschritt auf der Insel Tauata ge⸗ macht, wo noch immer, trotz der Ermordung des Kommandanten Halley, der famöse König Notete herrscht. Der Capitain Cugnet, welcher dem Kommandanten Halley in dem Oberbefehle über die südöstliche Gruppe der Marquesas nachgefolgt ist, hat vergebliche Versuche gemacht, die Macht des
Notete auf einen anderen Häuptling zu übertragen. Dieser Häuptling, Maheono mit Namen, ist zum König der Insel erklärt und mit 5 Kano⸗
nenschüssen begrüßt worden, er hat Geschenke erhalten und unter anderen eine neue Unisorm, die uns seine ganze Hingebung eingetragen zu haben scheint. Unglücklicherweise aber sind seine Befehle völlig wirkungslos in Bezug auf Alles, was Frankreich und die Franzoseun betrifft, obgleich sie
sonst respektirt werden. Die Kanaks (so nennt man die Eingebornen)
haben sich geweigert, an die Bai von Waitahu unter den Schutz unserer Niederlassung zurückzukehren, so daß die Franzosen sich ganz vereinsamt auf dem
Ufer finden, welches ehemals vom Könige Yotete und von seinem Stamme
bewohnt wurde. Dieser Häuptling hat sich nach einer benachbarten Bai
zurückgezogen, wo er eine drohende Haltung beibehält.
„Die Lage der Sachen ist keine viel günstigere auf der nordwestlichen Inselgruppe. Von den kleinen Völkerschaften auf Nukahiva kennen die See⸗ fahrer bis jetzt nur diejenigen, welche die südlichen Thäler bewohnen. Die Bewohner der nördlichen Thäler, wenn es daselbst überhaupt Menschen giebt, haben sich Frankreich nicht unterworfen, ja sie kennen wahrscheinlich nicht einmal die französische Fahne.“
Der Verfasser des Briefes schildert hierauf das feindselige Ver⸗
hältniß, welches zwischen den südlichen Stämmen obwaltet, und des⸗ sen Ausbeutung den Franzosen erlaubt hat, ihre Herrschaft in jenem Cheile der Insel einstweilen zur Anerkennung zu bringen. Aber, fährt er fort, die Unterwerfung jener Völkerschaften wird nur so. lange
dauern, als sie den Druck der Eroberung nicht fühlen. Wenn die
Franzosen früher oder später anfangen, Gesetze geben und Polizei handhaben zu wollen, so ist es nicht zu bezweifeln, daß die kriegeri
schen Hapas und Taipis sich gegen sie auflehnen. Und in diesem Falle werden sie den Franzosen ernstlich zu schaffen machen. Als die Amerikaner vor 30 Jahren Nukahiva zu unterjochen versuchten, lief
ihr von dem Capitain Porter angeführtes Expeditions⸗Corps in den
Bergschluchten der Insel die größte Gefahr, aufgerieben zu werden 1“ 1.“ “ 1““
1418s
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obgleich die Eingebornen damals noch keine Feuerwaffen führten, die sie jetzt in großer Anzahl haben.
Der Verfasser schließt mit der Behauptung, daß die Marquesas für Frankreich eine Last bilden, die durch gar keinen Vortheil aufge⸗ wogen wird, selbst nicht einmal durch eine Erleichterung der französi⸗ schen Schifffahrt in jenen Meeren, indem diese Inseln an keiner der großen Seestraßen liegen, wo man Landungsplätze nöthig hat. Er glaubt, daß die Regierung bei der Besetzung der Marquesas keinen anderen Zweck gehabt, als die Gründung eines französischen Botany Bai für politische Verbrecher.
Grossbritanien und Irland.
London, 10. April. Der nahe bevorstehende Termin der Eröffnung der Oster⸗Assisen des Gerichtshoses der Queensbench in Dublin setzt die Anwalte der in der vorigen Gerichts⸗Session für schuldig befundenen Repealer von neuem in Thätigkeit, um gegen das am Tage der Eröffnung bekannt werdende Straf⸗Urtheil zu remon⸗ striren. Der Standard giebt in seiner Korrespondenz aus Dublin über die Absichten der Advokaten nähere Nachricht. Dieselben wollen, sobald am 15ten d. M., dem ersten Tage der Session, das Straf⸗Urtheil publizirt sein wird, auf ein neues Verhör antragen, weil der Ober⸗ Richter die Jury durch sein Resumé irre geleitet habe. Die Grund⸗ losigkeit dieser Beschwerde liegt indeß auf der Hand, da gegen dies Resumé weder ein juristischer Einwand erhoben worden ist, noch der Gerichtshof seine Unzufriedenheit damit bezeugt hat. Man mag des⸗ halb wohl das Resultat des Antrags voraussehen, und hält darum andere vier Fragen in Bereitschaft, deren Entscheidung die Annulli⸗ rung des Jury⸗Ausspruchs enthalten soll. Man will darauf Bezug nehmen, daß nicht ausdrücklich nachgewiesen sei, daß die dem Ver⸗ klagten zur Last gelegten Verbrechen wirklich in der Grafschaft Du⸗ blin vorgefallen sind. Während des Prozesses erschien diese schon da⸗ mals aufgeworfene Frage aber den Richtern als ganz unerheblich. Ebenso unbedeutend sind die übrigen Punkte, wodurch die Angeklag⸗ ten die Sache in die Laͤnge zu ziehen hoffen, und es dürften nicht mehr als höchstens drei Tage zur Erledigung dieser Punkte und bis zur Vollziehung des Strafurtheils vergehen. In Bezug auf die Appellation der Angeklagten an das Oberhaus, welche sich auf eben solche vermeintliche Formfehler im prozessualischen Verfahren stützen dürfte, fragen die Oppositionsblätter, ob die Regierung O'Connell einkerkern werde, während das Oberhaus über die Gültigkeit der Appellation zu entscheiden habe? „Wir wissen keinen hierher gehöri⸗ gen Fall“, sagt der Standard, „wo die Vollziehung der Strafe bis zur Entscheidung der Lords aufgeschoben worden wäre, und die Regierung wird also gewiß Anstand nehmen, von dem seitherigen Brauche zu Gunsten der angeklagten Repealer eine Ausnahme zu machen.“
& London, 10. April. Es ist sehr zweifelhaft, ob es Lord Ashley gelingen wird, seine Zehn⸗Stunden⸗Klausel der neuen Fabrik⸗ Bill Sir James Graham's aufzudringen; denn selbst wenn auch diese Klausel gegen den Willen der Minister im Unterhause durchgehen sollte, so ist doch sicher anzunehmen, daß sie von den Lords verworfen werden wird. Die Regierung wird sich einer für die industriellen Interessen so schädlichen Maßregel aufs äußerste widersetzen, und ob⸗ gleich die Bill zu einer Kabinetsfrage gemacht worden ist, so kann sie doch unmöglich irgend eine Veränderung im Kabinet zur Folge haben, schon aus dem einfachen Grunde, weil kein anderes Mi⸗ nisterium lediglich auf das Prinzip einer Zehn⸗Stunden⸗Bill, die mit einer kleinen Majorität durch das Unterhaus geht, gebil⸗ det werden kann. Lord Ashley's Majorität bestand aus den heterogensten Elementen; Politiker, welche niemals über irgend eine große Frage zusammen stimmen, vereinten sich bei dieser Gele⸗ genheit aus mannigfachen Gründen, Lord Ashley zu unterstützen; und Einige von ihnen, wie z. B. Lord Howick und Herr Charles Buller, erklärten das Prinzip der Bevormundung der Industrie von Seiten des Staats für ein heilbringendes, indem sie mit einem Male die von Thomas Carlyle in seinem sehr originellen Werke über den Char⸗ tismus aufgestellte Lehre predigten, daß das laissez faire für die Arbeiter im neunzehnten Jahrhundert nicht gut sei. Herr Carlyle ist ein guter Philosoph, aber ein sehr schlechter Staats⸗Oekonom, und es wäre ein unglücklicher Tag für England, wenn diese neuen Anti⸗laissez faire-Ideen jemals das Uebergewicht in der britischen Legislatur erhalten sollten. Die Regierung hat bei dieser Gelegenheit aus reinem Pflicht⸗ gefühl gehandelt, mit einer ehrenwerthen Unbekümmertheit um vor⸗ übergehende Popularität, ob innerhalb oder außerhalb des Parlaments. Es genügt, zu bemerken, daß die ausgezeichnetsten Staats⸗Oekonomen, wie Mac Culloch und Senior auf unwiderlegbare Weise die Nachtheile und Gefahren einer, die Fabrik⸗Arbeit beschränkenden Gesetzgebung erwiesen haben, und daß Sir James Graham sich nicht allein durch diese auf Wissenschaft gegründeten Meinungen unterstützt fand, sondern auch die ganze praktische Erfahrung der Fabrik⸗Inspektoren gegen dier Zehnstunden⸗Klausel sich aussprach. Die beiden Mitglieder des vori⸗ gen Kabinets, Herr Labouchere, Ex⸗Präsident des Handels⸗Büreaus, und Herr Baring, Er⸗Schatzkanzler, standen nicht an, der neuen von Lord Afhley vorgeschlagenen Beschränkung der Arbeit sich zu wi⸗ dersetzen.
Diejenigen, welche Lord Ashley kennen, werden gern den Geist aufrichtiger Philanthropie, welche seinem Antrage zum Grunde liegt, anerkennen. Eben so wird man zugeben, daß es zu den Pflichten der Regierung gehört, diejenigen ihrer Unterthanen zu schützen, welche unfähig sind, sich selbst gegen ihre mögliche Unterdrückung durch die Reichen und Mächtigen zu vertheidigen. Einen solchen Grund indeß für die verlangte Einmischung des Staats sucht man in dem vorlie⸗ genden Falle der Fabrik⸗Arbeiter vergebens. Es giebt keinen Ge⸗ genstand, über welchen übertriebenere Darstellungen verbreitet wor⸗ den sind, als das vermeintliche Elend der Weiber und Kinder in den englischen Fabriken. Die wahren Quellen der Belehrung über den Zustand diefer Institute sind nicht die Declamationen eines Herrn Fielden und der Chartisten und Mistreß Trollope's Romanze: „The Factory-boy“, sondern die offiziellen Berichte der Fabrik⸗Inspektoren, welche jährlich dem Parlamente vorgelegt und auch veröffentlicht wer⸗ den. Das Fabrik⸗System ist in der Wirklichkeit nichts Anderes als die in ein System gebrachte Industrie. Es hat sich in allen fabrizirenden Ländern gebildet, und wir tragen kein Bedenken, zu behaupten, daß es im Einklange steht mit den Bedürfnissen unserer Zeit. Keine Ge⸗ setzgebung vermag es jetzt mehr umzustoßen oder seine Ausdehnung mit Erfolg zu beschränken. Alles, was eine Gesetzgebung vermag, besteht nur in den Bemühungen, dem Fabrik⸗System eine gute Rich⸗ tung zu geben, gehörige polizeiliche Maßregeln für die Sicherheit der Arbeiter zu treffen und die Bildung der beschäftigten Kinder nicht aus den Augen zu lassen. Lord Ashley's Zehnstunden⸗Klausel geht weit darüber hinaus. Sie bedingt eine Beschränkung der Arbeit, welche dem Fabrikanten ein Sechstel seines Gewinns und ein Sechstel der Zinsen seines be⸗ weglichen Kapitals entziehen würde. Könnte nun wohl irgend eine Maßregel für die Dauer den Interessen der Arbeiter⸗Klassen schäd⸗ licher sein, als diejenige, welche so bedeutend die Fonds verminderte, aus denen sie ihr Arbeitslohn gezahlt erhalten? Es ist nicht wahr, daß die englischen Baumwollen⸗Spinner so bedentenden Gewinn realistren, wie man hier und da auf dem Kontinent glaubt. Im Gegentheil, der Ertrag, welchen die Fabrikbesitzer daraus ziehen, ist
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“ Spanien. *☛* Paris, 10. April.
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bereits so gering, daß nur sehr große Kapitalisten in diesem Ge⸗ schäft sich betheiligen können, und der beste Beweis für den mäßigen Betrag ihres jährlichen Gewinns ist die Wichtigkeit, welche die Fa⸗ brikanten auf die Verwerfung der Zehnstunden⸗Klausel legen. Geradezu durch Gesetze aber den Gewinn der Kapitalisten zu verkürzen würde eine Verantwortlichkeit nach sich ziehen, von welcher es Niemanden wundern kann, wenn die britische Regierung sie ablehnt.
Wie die Bill jetzt steht, hat das Unterhaus eine Aenderung des Gesetzes von nicht geringer Bedeutung bereits bestätigt, nämlich die Verkürzung der Arbeitszeit für Kinder von 8 auf 6 ½ Stunden, um denselben mehr Zeit für ihre Bildung zu gewähren. Die britische Legislatur hat damit ihre Besorgniß um die Wohlfahrt der heran⸗ wachsenden Generation an den Tag gelegt und ihre Philanthropie in einer weit weniger fraglichen Richtung ausgeübt, als auf dem Wege der Bevormundung der Beschäftigung Erwachsener. Die englische Regierung würde sehr inkonsequent handeln, wenn sie die Arbeitszeit der Fabrik⸗Arbeiter verkürzte, ohne zugleich die Beschäftigung in an⸗ deren Industriezweigen, wie in den Töpfereien Staffordshire’s, den londoner Putzwaaren⸗Fabriken und Anderen, zu beschrän⸗ ken. Der Reichthum Englands hat mit reißender Schnelligkeit durch die Fabriken und den Handel des Landes zugenommen; die Politik der englischen Regierung hat die Kanäle, in welchen die National⸗In⸗ dustrie sich bewegt, rein und frei von allen Hemmnissen zu halten Was England verlangt, ist ein angemessenes Feld auf dem Markte de Welt und nichts mehr. Es hat keine geheimen Absichten gegen di Industrie anderer Nationen; es hat wenig Gunstbezeugungen vo ihnen zu verlangen. Es verläßt sich auf die Energie und den Unter⸗ nehmungsgeist seines Volkes, und so lange als dieser seinen freier Lauf hat, ungefesselt durch unverständige Restrictionen, so lange ha es keine Furcht, seinen bisherigen höheren Rang unter den Produ zenten der Welt zu verlieren.
Selgien Brüssel, 12. April. Der heutige Mo niteur meldet in sei nem offiziellen Theile, daß der König die am 19. März von Herrn Dechamps, als Minister der öffentlichen Arbeiten, eingereichte Ent lassung nicht angenommen hat.
Dasselbe Blatt publizirt nun auch das von den Kammern angenommene Gesetz, welches die bisherige Art der Ernennung der Universitäts⸗Prüfungs⸗Juries mit einigen Modisicationen provisorisch auf vier Jahre sanctionirt. Durch eine Königliche Verordnung vom 9ten d. M. werden diese Prüfungs⸗Kommissionen zur Ertheilung aka⸗ demischer Grade in außerordentlicher Session auf den 15ten d. M einberufen, und können dieselben ihre Session bis Ende Mai's aus⸗ dehnen.
Eine Königl. Verordnung vom 31. März genehmigt die Eröff nung einer Subscription in allen Gemeinden Belgiens zur Betheili⸗ gung an dem Unternehmen der belgischen Kolonistrungs⸗Compagnie in Guatimala. Das Journal de Brurxelles zollt dieser Begünsti⸗ gung von Kolonisirungs⸗Plänen im Allgemeinen lebhaften Beifall, nur
wünscht es, daß die Regierung dem Publikum hinreichende Aufschlüsse
darüber vorlegen möchte, ob die Kolonie zu St. Thomas auch wirklich Aussichten auf gedeihlichen Erfolg darbiete, denn bis jetzt habe man nur Versicherungen über die Gesundheit ihres Klima's und ihrer Lag
8813 dn9, H8 n t elä blbhühh“ Turin, 6. April. (A. Z.) Unser Hof hat die von Frankreich angetragene Vermittelung in der tunesischen Angelegenheit abgelehnt, weil der Traktat von 1832 unter englischem Einfluß geschlossen wor⸗ den ist. Dieser Tage ist die Nachricht von London eingegangen, daß der Hof von St. James diese Vermittelung übernommen hat. Dem⸗ zufolge sind hier umfassende Instructionen für den zu Tunis residiren⸗ den britischen Konsul verfaßt und an ihn direkt von hier aus abge⸗ fertigt worden. Man hoͤfft, dadurch jeder unangenehmen Kolliston mit Frankreich und zugleich mit der Pforte zu entgehen. 8
IEI 1 Die Provinzial⸗Deputationen vo Alava, Guipuzcoa und Biscaya haben drei Abgeordnete, die Herren Vivanco, Egasia und Jane nach Madrid geschickt, um die Königin Christine wegen ihrer Rückkehr nach Spanien zu beglückwünschen Aber nächst diesem öffentlichen Zwecke hat die erwähnte Deputation noch die geheime Sendung erhalten, bei dem madrider Kabinette au die Wiederherstellung der politischen Privilegien des Baskenlandes zu dringen und die mit diesen Privilegien im Widerspruche stehenden Dekrete Espartero's für null und nichtig zu erklären, um so mehr als dieselben das in Folge des Vertrags von Bergara und im Einklange mit den Bestimmungen desselben erlassene Gesetz vom 5. Oktober 1834 verletzen. In diesem Sinne hat bereits Herr Aldamar, Senator für Guipuzcoa, zu der Königin Christine gesprochen, als er ihr bei ihrer Ankunft in Madrid in Begleitung des Marquis von Valmediano und des Herrn Larreta, die ersten Huldigungen im Namen der genannten Provinz überbrachte. Von welchem Erfolge diese und ähnliche Schritte sein werden, steht abzuwarten. In Navarra und dem Baskenlande geht zwar sehr stark die Rede, daß die Zolllinie demnächst von der Pyrenäengränze wieder an den Ebro zurückverlegt werden solle, allein es ist bis auf weiteres anzunehmen, daß dieses Gerücht nichts Anderes ist, als der Ausdruck eines mit dem Gesammt⸗Interesse Spaniens unverträglichen Provinzialwunsches.
Die Uneinigkeit des spanischen Ministeriums, welche eine Zeit lang eine Kabinets⸗Veränderung herbeizuführen drohte, scheint jetzt durch die Verständigung über die zweckmäßigste Benutzung des Sie⸗ ges über den Aufstand in Alicante und Cartagena beseitigt worden zu sein. Das Ministerium verzichtet, allem Anschein nach, nicht nur auf jede fernere Steigerung, sondern auch auf die längere Fortsetzung des bisher befolgten Systems der außergesetzlichen Reaction. Nach einigen vorläufigen Maßregeln, durch welche das Ministerium dem Mißbrauche der Preßfreiheit zuvorkommen will, den es von der Rache der Oppositionsblätter zu fürchten hat, soll der Belagerungs⸗Zustand des Landes aufgehoben und Alles in das gewöhnliche Geleis zurück⸗ geführt werden. Als die wichtigste jener Maßregeln wird die Ver⸗ dreifachung der Caution genannt, welche die Zeitungen in Spanien, nach französischem Muster, zu leisten haben. Diese Caution beträgt gegenwärtig für Madrid selbst 40,000 Realen, und sie wird durch die von der Regierung vorbereitete Verordnung auf 120,000 Realen gebracht werden, eine Summe, welche allerdings für Spanien, wo die Zeitungen nicht sehr einträgliche Unternehmungen sind, vermuth⸗ lich eine merkliche Beschränkung der Zahl der öffentlichen Blätter mit sich bringen wird.
Nach einem vom 30sten v. M. datirten Schreiben aus Valencia, beschäftigt man sich in dieser Stadt sehr lebhast mit dem Gedanken an den Kriegszug gegen Marokko, den die öffentliche Meinung in Spanien allgemein wie eine Ehrensache ansieht. Da wenige Tage vor dem Datum jenes Briefes einige Stücke Geschütz aus Valencia ausgerückt waren, so glaubte man durchweg, daß die Regierung be⸗ reits beschäftigt sei, in irgend einer andalusischen Hafenstadt das Kriegs⸗ geräth für die Heerfahrt gegen die Ungläubigen anzuhäufen. 1n
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