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öthig, da die vorhandenen gesetzlichen Bestim⸗
stellt dagegen den Antrag, die Regierung zu e8 —₰
Gesetz zu dem Zwecke der Einführung einer längeren Lerjährungs⸗
frist revidiren zu lassen. Das Gesetz wird jedoch einstimmig ange⸗ nommen und Wellers Antrag verworfen.
eim, 13. April. (Nannh. Journ.) Gestern Nach⸗ — kag ebühe sind Sk. Majestät der König von Württemberg, Ihre Königl. Hoheiten die Prinzessin von Oranien und Prinzessin Marie von Stuttgart über Bruchsal mit der Eisenbahn hier einge⸗ troffen und im Gasthause zum „Pfälzerhof“ abgestiegen. Heute setzte die Prinzessin von Oranien ihre Reise nach dem Haag auf dem Dampfboote der Niederländer⸗Gesellschaft fort. Se. Majestät der König und die Prinzessin Marie begleiten dieselbe bis Mainz und werden morgen Mittag wieder hierher zurückkehren.
Grh. Hessen. Darmistadt, 14. April. (G. H. Z.) Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Thronfolger von Rußland ist gestern Abend 10 Uhr aus dem Haag wieder hier eingetroffen.
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 14. April. (D. A. Z.) Das hiesige freiadelige Magdalenenstift hat in neuerer Zeit sich mehr⸗ facher äußerer Beweise der Anerkennung seiner nützlichen und segen vollen Wirksamkeit zu erfreuen gehabt, abgesehen von dem stillen Danke, den so viele Familien ihm zollen. So hat in diesen Tagen Herr Baron Karl von Gersdorf auf Tütz, im deutsch⸗kroneschen Kreise in Westpreußen, der Anstalt eine Summe von 1000 Rthlr. in der Absicht gewidmet, daß sie durch Zinsenzuschlag auf 2000 Rthlr. ge⸗ bracht und dann der Abwurf einer Fräuleinstelle zu Gute gehen soll. Herr von Gersdorf selbst hat dem Stifte eine Tochter anvertraut, und seine Aeltermutter, die Gattin des Geheimen⸗Raths-Direktors Freiherrn von Gersdorf, geb. Freiin von Friesen, hatte zur Gründung des Stifts die erste Idee gegeben.
½ Aus dem Luxemburgischen, 10. April. Die vom Magistrat der Stadt Arlon den belgischen Repräsentanten eingereichte Adresse, welche die für Belgien nothwendige Fortdauer des Gesetzes vom 6. Juni 1839 in einer sehr genauen statistischen Nachweisung auseinandersetzt, hat, da sie ein neues Licht über die wahren kommer⸗ ziellen Bedürfnisse des Landes verbreitet, in Nr. 95 der Kölnischen Zeitung mit Recht Berücksichtigung gefunden. Da jedoch der Kor⸗ respondent der Kölnischen Zeitung Einiges übergeht, was zur vollständigen Erörterung jenes sehr interessanten Aktenstückes gehört, so sinden wir uns um so mehr veranlaßt, diese Angelegenheit noch weiter zu verfolgen, als die Gegner des Zoll-Vereins keinesweges geneigt zu sein scheinen, die bereits erreichten Vortheile des Zoll⸗Anschlusses an⸗ zuerkennen, vielmehr die Hoffnung nähren, bei den nächsten Sitzungen der Landstände der Frage der Verlängerung desselben, durch Benutzung der gegenwärtigen ungünstigen Lage der Eisen⸗Industrie, eine ihren Grundsätzen und Bestrebungen entsprechende Wendung geben zu kön⸗ nen. Diese vorauszusehenden Umstände sind es eben, welche der Adresse eine Bedeutung geben, die sie sonst unter den jetzigen Ver⸗ hältnissen des Großherzogthums nicht hätte, indem für beide Staaten kein Zweifel über den Charakter dieses so verschieden interpretirten Gesetzes übrig bleibt. Zur weiteren unparteiischen Beurtheilung des Gegenstandes dürfte man sich hier der Epoche erinnern müssen, in welcher, auf Antrag der nach dem Haag berufenen Kom⸗ mission, mit so vieler Bereitwilligkeit und Zuvorkommenheit zwischen belgischen und luxemburgischen Diplomaten unterhandelt wurde, um die damals noch allein fürs Großherzogthum so hochgestellten Vortheile des belgischen Gesetzes vom 6. Juni durch bedeutende Konzessionen beizube⸗ halten. Nur falsche politische Beweggründe und nicht das Bewußtsein der wahren Interessen des Landes, konnten diejenigen, welche sich damals geltend zu machen wußten, bei ihren Schritten leiten; denn schon vor dem Erscheinen der bezeichneten Adresse war es ein Räthsel für viele Luxemburger, wie Belgien eine derartige Bereitwilligkeit zurückweisen konnte, und heute wäre dies noch wunderbarer, wenn man nicht mit Recht annehmen könnte, Belgien habe nie verkannt, daß des Großherzogthums kommerzielle Verhältnisse es eben so an den Zoll⸗ Verein weisen, wie seine politische Lage. Diese richtige Würdigung der Sache von Seiten Belgiens und sein Zweck, einen vortheilhaften Handels⸗Vertrag mit dem Joll⸗Verein zu schließen, gehen aus Allem hervor, was die belgische Diplomatie damals that und noch heute beob⸗ achtet. Nicht ohne Grund kann man daher allerdings der Muthmaßung Raum geben, daß die Adresse der Stadt Arlon um so weniger Sym⸗ pathie in Brüssel gefunden haben mag, je klarer sie die wahre Lage der Dinge schildert. Sie enthält unter Anderem folgende vielbedeu⸗ tende Worte, die wir, um den Sinn nicht zu beeinträchtigen, im Ori⸗ ginal geben: „Refoulant dans nos dmes nos sentiments pour nos anciens compatriotes, qui pour nous du moins, sont restés des frères, nous rejeterons donc de l'exposé que nous avons lhonneur de vous soumettre toute consideration qui aurait pour but ou pour resultat leur interèt exclusif; nous examine-
rons la question sous le point de vue belge; nous nous pla- cerons sur le terrain belge; nous n'envisagerons que l'in- teret belge, et nous croyʒyons que sous ce rapport encore, la loi du 6. juin 1839 doit ötre maintenue.“
Die Behauptung, daß die Gegner des Zoll⸗Vereins durch ihre Sympathie für Belgien sich in einem hohen Grade verblenden ließen, hat noch vor einigen Monaten darin eine weitere Bestätigung erhal⸗ ten, daß man jener Sympathie zu Liebe auf Kosten des Großherzog⸗ thums ein Opfer von nicht weniger als 10,000 Thaler jährlich brachte, um das französische Salz durch belgisches zu ersetzen. Nicht ohne Befremden liest man in dieser Beziehung in der Adresse: „Nach einer jüngst getroffenen Maßregel hat sich das Großher⸗ zogthum entschlossen, seinen Bedarf an Salz aus Belgien zu nehmen. Es hat sich dazu nicht deshalb entschlossen, weil es darin einen Vortheil findet, sondern weil es Belgien für sein Gesetz vom 6. Juni eine neue Anerkennung zu Theil werden lassen wollte. In der That hat die Großherzogliche Regierung, be⸗ vor sie diesen Schritt that, genaue Erkundigung eingezogen, und die eingelieferten Muster von französischem und belgischem Salz durch Sachverständige gehörig prüfen lassen. Es ging daraus hervor, daß das Großherzogthum Vortheile hätte, dem französischen Salze den Vorzug zu geben, nicht allein in Bezug des Preises, sondern auch in Bezug der Qualität. Dessenungeachtet hat sich die Großherzogliche Regierung bewogen gefunden, ein Opfer zu bringen und das belgische Salz vorzuziehen (vest resigné à un sacrifice et a donné la préférence à notre pavs..).“
Kann man nun nicht nach allem diesem behaupten, daß dieses wieder zur Sprache gebrachte loi de faveur von Haus aus vorzugs weise als ein politischer Akt betrachtet worden ist und noch heute als solcher betrachtet werden muß, um sich alle Widersprüche und die ihm zum Grunde gelegte kommerzielle Wichtigkeit zu erklären?
Oesterreichische Monarchie.
Wien, 9. April. (A. Z.) Die übliche Promenade am gestrigen Tage (dem Ostermontage) im Prater stand, obgleich vom schönsten Wetter begünstigt, sowohl an Zahl als an Schönheit der Equipagen jener früherer Jahre weit nach. Indessen war der Besuch dieses alten Belustigungs⸗Orts der Wiener im Allgemeinen ungeheuer.
Die auch hier jetzt in einem unerhörten Grade herrschende Duell⸗ wuth hat leider wieder ein neues Opfer gefordert. Eines im Anfang unbedeutenden Anlasses wegen hatten sich nämlich Graf Franz von Schönborn⸗Wiesentheid, erster Agnat des älteren Zweiges dieser gräflichen Familie, und der Kaiserl. Hauptmann außer Dienst, Baron Arnstein, auf Pistolen gefordert, und das Duell fand gestern in der Umgebung von Preßburg statt. Nachdem beiderseits ein paar Schüsse gewechselt waren, streckte die dritte Kugel Arnstein's, welche dem Grafen Schönborn bei der Hüfte eingedrungen war, diesen im Alter von kaum 31 Jahren todt nieder. Er hatte schon einer großen Zahl frü⸗ herer Zweikämpfe theils als Zeuge, theils als Kämpfer beigewohnt.
Frankreich.
Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 11. April. Heute beendigte die Pairs⸗Kammer die Diskussion des Gesetz⸗Entwurfs über die Eisenbahn⸗Polizei und nahm schließlich den ganzen Entwurf mit 92 gegen 20 Stimmen an. Im Lauf der Sitzung ertheilte die Kam⸗ mer dem Fürsten von der Moskwa auf dessen Wunsch die Erlaub⸗ niß, eine Interpellation an den Marine⸗Minister zu richten. „Ich wünsche zu wissen“, sagte der Interpellant, „ob der Offizier, welcher so eben von Otaheiti angekommen ist, neue Dokumente mitgebracht hat, und ob die Regierung in diesem Falle glaubt, daß dieselben von der Art sind, um denen hinzugefügt werden zu können, welche sie bereits zur Verfügung der Kammer gestellt hat“. Hierauf gab der Marine⸗Minister, Baron von Mackau, zur Antwort: „Die Regierung hat durch den Offizier, der gestern früh angekommen ist, einen Be⸗ richt des Admiral Dupetit⸗Thouars erhalten. Dieser Bericht ist ganz derselbe, welchen mehrere Mitglieder schon vor sechs Wochen angelangt glaubten; es ist nur eine Wiederholung des ersteren, und man erfährt dadurch nichts Neues; es ist die Kopie des vielbesprochenen Berichts, der mit dem Schiff „Elisabeth“ anlangte. Die Kammer wird sich erinnern, daß ich bei Gelegenheit des Ereignisses von Otaheiti in diesen Mauern, so wie in der Deputirten⸗Kammer er⸗ klärte, die Regierung habe nur ein einziges, vom 10. November 1843 datirtes Schreiben vom Admiral Dupetit⸗Thouars empfangen. Seit dieser Erklärung hat kein Kriegs⸗ oder Handelsfahrzeug ein anderes Schreiben überbracht. Der Offizier, welcher gestern an⸗ ekommen, hat ein Schreiben vom 15. November 1843, also nur fünf Tage später datirt als das erstere, mitgebracht. Dieses Schreiben ist auch nur sehr kurz. Die Kammer wird begreifen, daß ein Schreiben, welches am 15ten auf hoher See und in dem Augen⸗ blick, wo der Admiral Dupetit⸗Thouars sich anschickte, von Otaheiti nach Chili zu segeln, abgefaßt ist, keine andere Thatsachen und Auf⸗ schlüsse enthalten kann, als die, welche schon zur Kenntniß beider Kammern gebracht worden sind.“ Der Fürstvon der Moskwa: Also wird die Regierung dieses neue Dokument nicht mittheilen. Der
Marine⸗Minister: Die Regierung wird die Sache in Ueberle⸗-
gung nehmen.
„Debputirten⸗Kammer. Sitzung vom 11. April. Der größte Theil der heutigen Sitzung wurde noch mit Verhandlungen über den 3ten Artikel des Patentgesetzes hingebracht. Es war dabei eine allgemeine und eine besondere Frage zu entscheiden. 1 allgemeinen handelte es sich darum, ob gewisse Arten von Erfindun gen von dem gemeinen Recht ausgeschlossen und für nicht patenti⸗ rungsfähig erklärt werden sollten. Diese Prinzip⸗Frage fand wenig Widerspruch. Nun aber kam die besondere Frage an die Reihe, ob in diese Kategorie der nicht patentirungsfähigen Erfindungen die phar⸗ mazeutischen Compositionen und spezifischen Mittel gestellt werden sollten. Herr Bethmont sprach dagegen, Herr Bouillaud dafür. Die Kammer trat der ersteren Ansicht bei und schloß, wie es der Gesetz⸗Entwurf verlangt, jene beiden Arten von Erfindungen, weil dieselben zu oft bloße Charlatanerieen sind, durch welche das Publikum betrogen und Gesundheit und Leben der Leichtgläubigen gefährdet wird, von der Patentirungs⸗Fähigkeit aus. Die Sitzung endete mit einer Debatte über den folgenden Artikel, der die Feststellung der Dauer der Patente, den dafür zu zahlenden Preis und die Art der Erhe⸗ bung dieser Gebühr betrifft. Der Entwurf setzt die Dauer der Patente, wie bisher, auf 5, 10 oder 15 Jahre und den Preis auf resp. 500, 1000 und 1500 Fr., was für die beiden ersten Zeiträume eine Erhöhung ist, da bisher für diese nur respektive 350 und 800 Fr. zu zahlen waren. Es wurden verschiedene Amendements vorgeschlagen, theils um diese Tax⸗Sätze zu verringern, theils um die Zahlungsweise zu ändern. Die Kammer verwarf die auf den ersteren Punkt bezüglichen Amen⸗ dements, genehmigte aber ein von Herrn Taillandier vorgeschlagenes, wonach die für das Patent zu entrichtende Gebühr nicht gleich auf einmal beim Empfang desselben, sondern in jährlichen Raten von
100 Fr. bezahlt werden soll. Paris, 12. April. Man will hier die jetzige Reise des Königs der Belgier nach England mit dem vom Könige der Franzosen, wie
es heißt, beabsichtigten Besuch der Königin Victoria in Verbindung bringen. König Leopold wolle nämlich, sagt man, die Königin von England zu einer späteren Reise nach Paris zu bewegen suchen. Wenn die Reise des Königs der Franzosen stattfände, so würde dies nicht vor dem Schlusse der gegenwärtigen Session der Kammern ge⸗ schehen können, aber auch nicht später, als im Monat Juni, da die Königin Victoria ihrer Niederkunft im Juli entgegensieht. Außer Herrn Guizot wird, dem Vernehmen nach, auch Marschall Soult den König auf dem Ausflug nach der Insel Wight begleiten.
Dem Annuaire Militaire zufolge, hat das erste Dragoner
Regiment die Erlaubniß erhaten, den Namen Orleans anzunehmen, desgleichen das erste und sechste Lanciers⸗ und das erste Husaren⸗Regi⸗ ment die Namen Nemours, Orleans und Chartres. Nach der Juli
Revolution waren alle Namen von Prinzen, welche verschiedene Re⸗ gimenter erhalten hatten, aufgehoben worden.
In Rive de Gier ist die Ruhe wieder hergestellt; indeß haben die Grubenleute ihre Arbeiten noch nicht wieder begonnen, obgleich die Gesellschaften ihnen das Anerbieten gemacht, ihren Tagelohn wieder auf denselben Fuß zu stellen, auf dem er vor den Ereignissen der letzten Tage gestanden. Die Arbeiter verlangen zwar nicht, daß ihr Lohn noch mehr erhöht werden solle, aber sie tragen darauf an, daß derselbe durch einen von den Grubenbesitzern unterzeichneten Ta⸗ rif festgestellt werde. Die Arbeiter haben sich namentlich über die schlechte Verwaltung der Sparkassen beklagt und verlangen, daß eine aus Werkverständigen bestehende Jury gebildet werden solle, um alle Projekte hinsichtlich einer Reduction des Arbeitslohns vor der Hand zu prüfen. Sie stellen auch die Anforderung, daß man sie alle 14 Tage statt alle Monate bezahle, daß das Oel, welches sie bei ihren Arbeiten verbrauchen, den Grubenbesitzern zur Last geschrieben, was täglich 20 bis 25 Centimen ausmacht, und ihre Arbeitszeit nicht, wie es in manchen Gruben zuweilen auf eine gewisse Zeit geschieht, ohne Erhöhung des Lohnes von 10 auf 12 und 14 Stunden ver⸗ längert werden solle.
Die Subscription, welche bei Herrn Laffitte eröffnet worden ist, um der Regierung eine Anleihe von 500 Mill. Fr. zum Bau der Eisenbahnen anzubieten, hat bis jetzt 300 Mill. Fr. ergeben. Die meisten Zeichnungen kamen aus dem Auslande. Ein deutsches Haus hat für sich allein 8 Millionen unterschrieben.
Gestern Abend um 8 ½ Uhr verfügte sich Herr Guizot, der im Laufe des Tages mehrere Couriere erhalten und mit dem Marine⸗ Minister eine lange Konferenz gehabt hatte, in das englische Bot⸗
schafts⸗Hotel, wo er bis 11 Uhr mit Lord Cowley in Konferenz blieb.
Im nächsten Herbst soll ein Uebungs⸗Lager von 40,000 Mann in der Umgegend von Metz gebildet werden. Es ist dasselbe haupt⸗ sächlich für Uebungen der Artillerie bestimmt.
21 Paris, 12. April. In der heutigen Sitzung der Pairs⸗ Kammer führte der Kanzler, Baron Pasquier, den Vorsitz. Die Kammer war zahlreicher als gewöhnlich versammelt. Herr Persil
mälde geliefert, indem er das Gottesgericht schilderte, welches hereinbrach über Karl von Anjou.
Auch für die Kunstgeschichte ist Manches geschehen, beinahe aus⸗ schließlich indeß mit Rücksicht auf Sicilien, denn über das Festland finden wir nur einiges Fragmentarische in Della Valle's Lettere Sanesi, in Wil⸗ lemin's Monumens inédits u. s. w. Auf Hittorf's und Zanth's lei⸗ der nicht vollendete Architecture moderne de la Sicile folgte H. Gally Knight's The Normans in Sicily mit einem schönen Hecite von Ansich⸗ ten: Saracenic and Norman remains in Sicily — ein Werk, von welchem zugleich mit einer Bearbeitung der früheren Schrift desselben Verf., über die Bauten in der Normandie, eine deutsche Uebersetzung erschien, als „Ent⸗ wickelung der Architektur vom 10ten bis 14ten Jahrhundert unter den Nor⸗ mannen in Frankreich, England, Unter⸗Italien und Sicilien, mit einer Ein⸗ leitung von Dr. C. R. Lepsius“ (Leipzig 1841). Namentlich die Ein⸗ leitung war es, welche von mehreren Seiten her heftige Opposition erregte. Der Duca di Serra di Falco erläuterte dann die sicilischen Kirchen in dem großen Werke: Del Duomo di Monrcale e di altre chiese Siculo- Normanne (Palermo, 1838). Die umfassendsten Forschungen aber über das ganze südliche Italien, in antiquarischer und künstlerischer Hinsicht, sind von einem Deutschen unternommen worden, Dr. Heinrich Wilh. Schulz, gegenwärtig Direktor der Antiken⸗Sammlung zu Dresden. Zehn Jahre widmete derselbe vorzugsweise diesen Untersuchungen, bei denen mehrere
tüchtige Künstler, besonders A. Hallmann und S. Cavallari, ihm zur Seite standen, und welche einen Schatz an Nachtichten und den schönsten Feichnungen geliefert haben. Mit der Ausarbeitung eines Werkes über die 8. ece der Kunst in Unter⸗Italien, von den ältesten Zeiten bis zum 16ten Neefbunden, ist Schulz zegenwäͤrlig beschäftigt; von dem dazu gehörigen eege den Titel: Denkmäler des Mittelalters in nahe, SI” en führen wird, sind die beiden ersten Hefte dem Erscheinen ne. Bauten und Skulpturen bringen. de Luynes 81 beschaͤftigt sich das unter den Auspizien des Duc schriebene Geschichte dge ene Werk. Es enthält eine gut und lebendig ge⸗ Nachfolger, mehegei denotmannischen Herrschaft und shrer hohenstaufischen binreichend, um eine siar. —5 eines ausführlichen Geschichtswerkes, aber Daß für die hohenstansfch nschauung der dortigen Verhältnisse zu geben. sind, dürfte einigermaßen 1. Menssest, nun .ense. Seües benutzt 0,0½ 1 g einen. Die Beurtheilung des Buches in historischer Hinsicht liegt mir indeß sern, 2 1c .
von dem künstlerischen Theile desselben zu reden mir vorgenommen habe, welcher, für Deutschland wenigstens, wohl ein überwiegendes Interesse hat. Hier nun bieten sich erst die normännischen Bauten und übrigen Werke dar, und zwar zuvörderst das Grabmal des Fürsten Boemund von Calabrien und Antiochien, des Sohnes Robert Guiscard's († 1111) zu Canosa in der Kirche S. Sabino (Taf. 3, 4). Es ist ein kleines der Seitenwand der Kirche angehängtes kapellenartiges Gebäude. Das untere Geschoß be⸗ steht aus vier Rundbogen mit Pilastern, durch ein Dach bedeckt, worauf ein oberes Geschoß mit Säulen und Nundbogenfenstern; das Ganze ge⸗ krönt durch eine ziemlich spitzzulaufende Kuppel. Die Form ist unregelmäßig; an der einen Seite sieht man eine Absis. Der Styl des Ganzen und der Details zeigt ein Gemisch von Antikem und Orientalischem. Die Bronzethür, mit zwei ungleichen Flügeln, hat Ornamente in arabischem Styl: eine der Inschrif⸗ ten besagt, daß sie zu Amalfi von Rogerius gegossen ward (Melsiae Campan. Rogerius fecit has ianuas et candelabrum). Von größerer künstlerischer Bedeutung sind andere Erzthüren der Gegend, u. A. die der Kirche von Monte S. Angelo (Taf. 5), auf dem waldreichen Gargano, wo, nach den Legenden der Hagiographen, schon zu Konstantin's Zeit der Erzengel Michael verehrt ward. In 24 Feldern zeigt sie Abbildungen und Inschrif ten, welche die Erscheinungen des Erzengels zum Gegenstande haben. Sie wurde im Jahre 1070 zu Konstantinopel gegossen. Vom Jahre 1119 ist die des Domes von Troja (Taf. 6), welche leider im 16ten und 17ten Jahrhundert großentheils erneuert ward. Der Künstler nennt sich in einer Inschrift der kleineren Thüre, an welcher man die Bildnisse dortiger Bischöfe sieht: Factor portarum fuit Oderisius harum Beneventanus. Die Grün⸗ dung des neuen Troja setzt man in das Jahr 1019. Eine Kanzel in S. Basilio in der nämlichen Stadt ist aus dem Jahre 1168.
Der Dom (S. Sabino) zu Bari wurde nach dem Jahre 1035 ge⸗ weiht, bedurfte aber schon zu Ende des Jahrhunderts Ausbesserungen, wurde bei der Einnahme der Stadt durch K. Wilhelm den Bösen 1156 stark be⸗ schädigt, dann 1171 wiederhergestellt. Der Glockenthurm wurde nach dem Erdbeben von 1207 umgebaut. Auf Tafel 7 und 8 sieht man die Hinter⸗ seite und Details. Die mittlere Kuppel ist ganz im romanischen (byzanti⸗ nischen) Styl, mit schönen Einzelnheiten; das Rundfester der Mitte zeigt trefflich ausgeführte Skulpturen, Laubwerk, Figuren, Thiere mancher Art, die gleichfalls noch dem Romanischen angehören, so daß das Gebäude, wie wir es jetzt vor uns sehen, in feinen Haupttheilen aus dem 11ten Jahr⸗ hundert sein muß. Viel berühmter als der Dom ist S. Nicola, vom
Ende des 11ten Jahrhunderts. Tasel 9 zeigt uns den Bischofs⸗Stuhl (des Bischofs Helias, † 1105), dessen Sitz drei gefangene Araber tragen. Ei⸗ nen anderen eigenthümlichen Bischofs⸗Stuhl sieht man in S. Sabino zu Canosa (Taf. 10): er wird von zwei Elephanten getragen, und die Inschrist heißt: Urso preceptor Romoaldus ad hec fuit actor. Dieselbe Kirche hat eine wahrscheinlich der zweiten Hälfte d rende Kanzel (Taf. 11) von vier Pilastern mit NRundbogen getragen, an der Vorderseite der Adler des Evangelisten, mit der Inschrift: Per iussionem Domini mei Guitberti Venusinus presbyter 8 Acceptus ö archidiaconus feci hoc opus. — Die K athedrale von Trani (Taf. 12) hat maureske Bestandtheile und Spitzbogenfenster 5 ver Glochenthumm erhebt sich über einen der Kirche angebauten hohen Bogen. Besonders interessant ist die Thüre (Taf. 13, 14, 15), aus Holz mit Bronzeplatten verziert (wie die von S. Zeno in Verona). In 32 Abtheilungen sind Darstellungen aus der Geschichte des Heilands, der Medenua der Apostel u. s. 8 ent⸗ halten. Der Styl ist bpzantinisch, ähnlich der Thür zu Lavpello in Basili - er einer Monreale, e“ Bitonto (Taf. 16) zeigt sich der Uebergang zum germanischen Styl. Er ist wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 13ten Jahrhunderts: an⸗ der Fagçade prangen neben einander öö Löwen und hohenstaufischen Adler.
Wir sind nun schon mitten in der Zeit des schwäbischen Hauses. Von Friedrich's I1I. Palast zu Foggia (Taf. 17, 18) ist wenig geblieben. Man sieht einen Rest des Quaderbaues des Grundgeschosses, eine mo⸗ derne Thüre, eingeschlossen von einem reich mit Blätterwerk verzierten Bogen, dessen Enden auf Adlern ruhen. Eine Inschrift ist erhalten: Hoc fieri jussit Fredericus Cesar ut urbs sit Fogia regalis sedes inclita impe x- Ein Bartholomeus stand dem Bau vor: ob als Künst⸗ 8 1e ist ungewiß. — Man weiß, welche Rolle die Sarazenen von
er Geschichte Friedrich's spielen, und wie sie zu den Anschul⸗ digungen gegen diesen wenigstens sehr freigeisterischen Kaiser haben herhal⸗ ten müssen. Von der Sarazenenburg (Tafel 19. 20) steht noch die Ringmauer, welche 900 Meter im Umfange und funfzehn meist viereckte Thürme hat. An dem einen Ende ist die eigentliche Citadelle oder der Kaiserliche Palast, ein Viereck, von außen mit bloßen Schießscharten in den Mauern versehen, hinter denen eine gewölbte Gallerie von zwei Geschossen. Im Innern nichts als Trümmer, blos Reste eines Saales in der Mitte. Das Mauerwerk zeigt zum Theil Quadern von a“ theils Kie⸗
ler, Lucera in d
die geheimen Fonds betreffend.
Bei der
es 11ten Jahrhunderts angehö⸗
welche die Inschrift trägt: Barisanus
verlas zuerst den Bericht der Kommission über den Gesetz⸗Entwurf, Der Berichterstatter erkennt an, daß die geheimen Fonds in den Händen der Regierung eine furchtbare Waffe seien, aber eben so sehr erkennt er deren Unentbehrlichkeit an. Er beantragt daher Namens der Kommission die einfache Annahme des Entwurfs, wie er von der Deputirten⸗Kammer bereits angenom⸗ men ist. Die Kammer beschloß den Druck dieses Berichtes, bestimmte jedoch noch keinen Tag für die Diskussion. Der Präsident bemerkt nun, daß die Tagesordnung Erstattung des Kommissions⸗Berichts über den Gesetz⸗Entwurf, den Sekundär⸗Unterricht betreffend, be⸗ stimme. Allgemeine Aufmerksamkeit, man sieht die Mitglieder der Kammer sich zu der Tribüne drängen. Auf den vorbehaltenen Tribünen bemerkt man mehrere Geistliche. Der Herzog von Broglie besteigt die Tribüne und verliest seinen Bericht unter allgemeiner Stille und Aufmerksamkeit. Man bemerkt darin einen Paragraphen, worin beantragt wird, daß jeder Familienvater das Recht haben solle, zu verlangen, daß der Religions⸗Unterricht seinem Sohne durch einen Geistlichen seiner Konfession ertheilt werde. Nach Beendigung der Verlesung dieses Berichtes machte sich lebhafte Aufregung in der Kammer bemerkbar, die Sitzung war noch um 4 ½ Uhr suspendirt.
In der Deputirten⸗Kammer wurde die Debatte über das Gesetz wegen der Erfindungs⸗Brevets fortgesetzt. Als dieselbe zu einem Amendement des Herrn Bethmont zu Art. 5 gekommen war, das angenommen wurde, erhob sich Herr Ledru⸗Rollin, das bekannte radikale Mitglied, sagend: seine Absicht sei schon gestern gewesen, die Herren Minister der auswärtigen Angelegenheiten und der Marine siber die neuen aus Otaheiti eingelaufenen Depeschen zu befragen und die Niederlegung dieser Depeschen in den Archiven der Kammer zu verlangen. Aber keiner dieser beiden Minister habe sich an seinem Platze befunden. Dasselbe sei heute der Fall. Er wolle sich daher an das einzige auf seinem Posten anwesende Mitglied des Kabi⸗ nets wenden und fragen, ob diese Niederlegung der erwähn⸗ ten Depeschen in den Archiven der Kammer statthaben könne. (Lärm und Aufregung.) Der Handels⸗Minister, Herr Cunin⸗Gri⸗ daine: Die Herren Minister der auswärtigen Angelegenheiten und der Marine seien in der Pairs⸗Kammer. Morgen würden sie wohl frei und also hier sein. Das ehrenwerthe Mitglied könne dann seine Interpellationen erneuern, und es werde dann das Geeignete darauf erfolgen. Hiermit war die Sache für heute abgethan, und die Kammer setzte nun die Berathung der Artikel des Gesetzes über die Erfin⸗ dungs⸗Brevets fort.
In der heutigen Versammlung der Deputirten in den Büreaus bemerkte man die Abwesenheit einer großen Zahl konservativer De⸗
putirten, was zur Folge hatte, daß bei Ernennung der Commissaire
für den Gesetz⸗Entwurf, die Aushebung von 80,000 Mann, den Antrag des Herrn von St. Priest auf Verminderung der Brieftaxe, den Antrag des Herrn Chapuis Montlaville auf Abschaffung des Zeitungs⸗Stempels und den Antrag, die Hierarchie der Beamten be⸗ treffend, von Herrn St. Marc Girardin, u. a. die Opposition ihre Kandidaten in mehreren Büreaus durchsetzte.
Seitdem der Constitutionnel seinen Preis für das Abonne⸗ ment auf die Hälfte des früheren herabgesetzt hat, soll er zu den von früherher mit übernommenen Abonnenten bereits 2500 neue erhalten haben, so daß deren Gesammtzahl bereits 5500 betrüge. Und noch täglich soll die Zahl derselben zunehmen. Er hatte bekanntlich früher bis an 22,000 Abonnenten, die aber, als die 40 Frankenblätter aufka⸗ men, so bedeutend zusammenschmolzen. Es scheint nun, daß viele derselben sich wieder ihm zuwenden. Man weiß zwar noch nicht be⸗ stimmt, welche Blätter dadurch verlieren, doch wird allgemein der Sidele als am meisten bedroht genannt, den blos sein Feuilleton hält, da die politische Redaction ohne allen Werth ist, und höchstens die der Patrie ihr nachsteht. Die neue Verwaltung des Constitutionnel zählt sehr auf die Mitwirkung der gewonne⸗ nen Mitarbeiter ersten Ranges für das Feuilleton des Blattes, man nennt darunter Alfred de Musset, Georges Sand, Eugène Sue und mehrere Andere. Wie schwer es aber ist, mit dem niederen Preise von 40 Fr. etwas zu gewinnen, zeigt der Sièele am besten, der eben auch keine sehr glänzenden Geschäfte macht, trotz seiner 30 bis 37,000 Abonnenten. Er muß täglich doppelt gesetzt werden, was enorme Kosten verursacht, und außerdem nimmt der Stempel außer⸗ ordentliche Summen in Anspruch.
m Paris, 11. April. Eine ministerielle Ordonnanz vom 3ten I. M. verordnet die Veröffentlichung einer neuen Ausgabe des beste⸗ henden Zolltarifs unter dem Titel: „Tarif officiel des douanes de France“’“. Nach dem Wortlaute der ministeriellen Ordonnanz soll die neue Zolltarif⸗Ausgabe allein gesetzliche Kraft haben. „Le présent Tarif (sagt der erste Artikel der Ordonnanz) est approuvé bour servir de règle dans Fapplication des droits et 166 pro- hibitions des douanes, tant à e qu'’à la sortie. Ce tarif doit ètre considéré comme le seul Tarif officiel, le seul qui fasse autorité. A ce titre il doit ètre ponctuellement suivi par- les employés à l'exclusion de tout autre ouvrage semblable, et de leur côté les redevables sont tenus de Sy conformer.“
Wie nothwendig die Herausgabe und Vereinigung aller hier und dort zerstreuten Mauthgesetze erschien, geht daraus hervor, daß seit 1822, also seit 22 Jahren, Frankreich eines vollständigen gesetzlichen Mauth⸗ Reglements entbehrte. Darum die zahlreichen Klagen und Beschwerden über die Willkürlichkeit und Unwissenheit der französischen Mauthbeamten. Die heute herausgegebene Zollgesetz⸗Sammlung umfaßt nicht weniger als einen Quartband von 389 klein gedruckten Seiten und zerfällt in 3 Ab⸗ theilungen: Repertoire, Tableau des droits d'entrée et de sortie und Notes explicatives. Das Repertoir enthält in alphabetischer Ordnung die Allgemeinheit der Namen, unter welchen die verschiedenen Waaren im Handel bekannt sind. Es zeigt zugleich die Klasse des Zoll⸗Tarifs, zu welcher die betreffende Waare gehört. Die zweite Abtheilung zerfällt ihrerseits in vier große Divistonen: animalische Stoffe, vege⸗ tabilische Stoffe, mineralische Stoffe und Fabrik⸗Erzeugnisse. Jede einzelne Waare wird darin unter das Gesetz gebracht, welches den betreffenden Ein⸗ oder Ausfuhr⸗Zoll bestimmt. Die Notes explica- tives beschreiben die Natur und den Charakter jedes Waaren⸗Artikels, um den Waarenbeschauern einen sicheren Leitfaden in ihrer Amtsübung zul gewähren.
So viel man von der Haltung des Berichts des Herzogs von Broglie über das Gesetz in Betreff des Sekundär⸗Unterrichts erfährt, so wird Herr Villemain nicht eben Grund haben, mit den Be⸗ schlüssen der Kommission zufrieden zu sein. Der Bericht des Herzogs von Broglie soll ausdrücklich den Minister des öffentlichen Unterrichts daran erinnern, daß die Universität nicht der Staat sei, wie es Herr Villemain bei verschiedenen Gelegenheiten äußerte. Im Gegentheil weist der Bericht der Kommission der Pairs⸗Kammer auf die Nothwendigkeit hin, eine scharfe Gränzlinie zwischen den Interessen des Staats und jenen der Universität, als bloßer Lehr⸗Anstalt, zu ziehen. Demzufolge spricht die Kommission den Wunsch aus, daß ein oberster von der Univer⸗ sität ganz unabhängiger Rath gebildet werde, welcher in allen Streitfällen zwischen der Universität und den übrigen Lehr⸗Anstalten zu sprechen haben soll, weil sonst nach dem Gesetz⸗Entwurfe des Herrn Villemain die Universität in eigener Sache als Partei und Richterin erscheinen würde, eine Begünstigung, wogegen die übrigen Lehr⸗Anstalten, und besonders der Klerus, nicht ohne Grund sich er⸗ heben. Ferner begehrt die Minorität der Kommission, daß das Amt eines Ministers des öffentlichen Unterrichts von der Würde des grand- maitre de Puniversité getrennt werde, weil bei dem heutigen Stande der Dinge nachweisbar der Minister des öffentlichen Unterrichts die erforderliche Unparteilichkeit nicht bewähren kann, da sein Großmeister⸗ Amt ihn dazu antreibt, bei jeder Gelegenheit die Interessen der Uni⸗ versität zu begünstigen und zu beschützen. Die Minorität der Kom⸗ mission verlangte, daß diese ihre Ansicht in dem Berichte des Herzogs von Broglie nicht als bloßer Wunsch, sondern als eine bestimmte Modification des ministeriellen Gesetz⸗Entwurfes eingerückt werde. Die Majorität der Kommission meinte, die Form des bloßen Wunsches wäre hinreichend, um nicht der Königlichen Prärogative zu nahe zu treten, welcher allein zukommt, die Initiative in einem Punkte der Verwaltungs⸗Reorganisation zu ergreifen.
Beim Beginn der heutigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer hat der Präsident den unerwarteten Tod des Marquis de la Bour⸗ donaye, Deputirter des Morbihan, angezeigt. Er gehörte zur legiti⸗ mistischen Partei, war jedoch von allen seinen Kollegen gleich geach⸗ tet, weil seine edlen Manieren und unbescholtener Charakter ihm die ausgezeichnetsten Männer zu Freunden gemacht hatte. Vor acht Tagen noch wohnte er der Sitzung der Kammer bei. Er wurde von einem leichten Schnupfen befallen, der bald in eine Brust⸗ Entzündung ausartete, und ohne, daß Jemand es geahnt hätte, den Tod herbeiführte. Sein Leichenbegängniß wird morgen mit großem Ge⸗ pränge stattfinden, weil er den Rang eines General⸗Lieutenants in der Armee besaß, und mit allen Notabilitäten des Faubourg St. Germain in nahen Beziehungen stannd.
X Paris, 12. April. Die heutigen Blätter bestätigen das bereits gestern mitgetheilte Gerücht, daß der vor ein paar Tagen ein⸗ getroffene Adjutant des Admirals Dupetit⸗Thouars seit seiner Ankunft noch immer auf dem Marine⸗Ministerium zurückgehalten werde, und daß es ihm nicht erlaubt sei, Verwandte und Freunde an seinem un⸗ freiwilligen Aufenthalte bei sich zu sehen. Mehrere Oppositions⸗ Deputirte haben auf heute eine Versammlung ihrer politischen Freunde zusammenberufen, um zu einem gemeinschaftlichen Beschlusse darüber zu kommen, in welcher Weise das Ministerium zu veranlassen sei, über die Sequestrirung des Lieutenants Reine und über den Inhalt der von demselben mitgebrachten Depeschen Aufschluß zu geben. Die in der gestrigen Sitzung der Pairs⸗Kammer auf die Fragen des Fürsten von der Moskwa ertheilte Antwort des Marine⸗Ministers hat natürlich Niemand befriedigt und nur dazu beigetragen, die obwaltende neugierige Spannung zu steigern. Man findet es auffallend, daß der Admiral Dupetit Thouars 5 Tage nach der ersten Anzeige von der Absetzung der Königin Pomareh einen Adjutanten nach Paris geschickt habe, bloß um, wie der Admiral Mackau versicherte, den Inhalt seines früheren Schreibens zu wiederholen und zu bestätigen. Wenn die Regierung durch die letzten Depeschen des Admirals Dupetit⸗Thouars nichts
Neues erfahren hat, so ist es ferner unbegreiflich, daß das Kabinet
eine lange Berathung darüber anstellt, ob jene Depeschen zu veröffent⸗
lichen seien oder nicht. Die Absperrung des Lieutenants Reine von allem Verkehre endlich, verträgt sich eben so wenig mit dem Gedan⸗ ken, daß die durch ihn überbrachten Nachrichten aus Otaheiti im We⸗ sentlichen nichts enthalten, als die Bestätigung des bereits bekannten Herganges der Absetzung der Königin Pomareh. Die Regierung hat ohne Zweifel ihre guten Gründe, die Lösung dieser Räthsel nicht frei⸗ willig zu geben, sondern sich vielmehr das Wort derselben von den Kammern abpressen zu lassen, oder doch abzuwarten, daß dasselbe auf nicht amtlichem Wege etwa durch die englischen Zeitungen bekannt werthen nmt a8 vg8 A 4 e I
4b Grossbritanien und Irland.
London, 12. April. Se. Königl. Hoheit Prinz Albrecht ist gestern Nachmittag, von seiner Reise nach Deutschland zurückkehrend, in Dover gelandet, hat sich von dort sogleich mit dem in Bereitschaft gehaltenen Eisenbahnzuge nach London und von hier nach Schloß Windsor begeben.
Ueber das Festessen, welches am Oster⸗Montage in Cork zu Ehren O'Connell's veranstaltet wurde, enthalten die Blätter ausführ⸗ liche Berichte. Es ist wieder eine jener vielen Demonstrationen, welche das irländische Volk nicht müde wird, für seinen Agitator an den Tag zu legen. Die Festhalle, mit rothem Tuch ausgeschlagen, mit dem Namenszuge der Königin und dem englischen und irländischen Wap⸗ pen geschmückt, war für 800 Gäste eingerichtet, unter welchen auch mehrere irländische Parlaments⸗Mitglieder und die Munizipal⸗Reprä⸗ sentanten vieler irländischen Städte sich befanden. Herr Smith O'Brien führte den Vorsitz. Die üblichen Reden, welche dabei gehalten wur⸗ den, enthalten Nichts, was nicht schon hundertfach wiederholt wäre und was nur in Irland immer wieder von neuem angehört werden kann; „Repeal, aber Ruhe und Frieden“ ist der ewige Refrain, der bei dieser Gelegenheit, indeß in sehr gemäßigter Sprache sich hören ließ. O'Connell machte auch einige Anspielungen auf seinen Prozeß, woraus hervorzugehen scheint, daß er zwar den Weg eines writ of error gegen den Ausspruch der Jury einschlagen werde, aber wenig Hoffnung habe, damit durchzudringen. So sagte er z. B.: „Ich bin so überzeugt, wie Jedermann, der mich hier hört, daß ich ins Gefängniß gehen werde. (Mehrere Stimmen: Ihr sollt nicht!) Ich muß, denn Andere befehlen. Wie kann ein Mensch thöricht genug sein, um zu glauben, daß ich nicht ins Gefängniß gehen werde? Es giebt drei Wege, davon befreit zu bleiben; erstens, wollt Ihr, daß ich in eine feige Unterwerfung willige? (Nein, Nein.) Nun, darüber also sind wir einig. Der zweite Weg wäre ein writ of error, aber ich bin ein alter Advokat, und zu der Erkenntniß gekommen, daß das Resultat eines solchen Rechtsweges selten ein gewünschtes ist. Man kann sich darauf nicht verlassen. Der dritte Weg endlich, von der Strafe be⸗ freit zu werden, wäre, wenn die Regierung den ganzen Prozeß fah⸗ ren und uns die geleistete Bürgschaft auf unbestimmte Zeit stellen ließe. Wird die Regierung dies thun? Nein. Sie kann es nicht; sie hat nicht den Muth dazu.“
In Leeds und Bradford wurden am 8ten und 9ten große Ver sammlungen gehalten, um die Zehn⸗Stunden⸗Bill Lord Ashley's in Betracht zu nehmen und zu unterstützen. Eine große Menge der irregeleiteten Arbeiter jener Distrikte, welche von dicher Bill eine Ver⸗ besserung ihrer Lage erwarten, während dieselbe, wenn sie Gesetzes kraft erhielte, nur diese Lage verschlimmern müßte, wohnte diesen Ver⸗ sammlungen bei. Die Times triumphirt über die Gegner der Zehn⸗ Stunden⸗Bill und freut sich, daß die „Wahrheit von der arbeitenden Klasse des Landes erkannt werde!“ Man weiß in der That nicht, ob die Times wirklich in ihrem philanthropischen Eifer so blind ist, oder ob sie absichtlich in dieser Blindheit verharrt, um ihrer Popula⸗ rität nicht zu schaden.
„Die Volks⸗Versammlungen scheinen zu jetziger Zeit in England häufiger denn je stattzufinden. Auch die Kohlengruben⸗Arbeiter, und zwar die schottischen und irländischen, so wie die englischen, haben in Glasgow zu Anfang der vorigen Woche eine mehrtägige Ver⸗ sammlung gehalten, um ihre Beschwerden, namentlich in Betreff der Löhnung, gemeinschaftlich zu berathen. Die Beschlüsse, welche man in Antrag brachte, hätten von üblen Folgen sein können, wenn sie durchgegangen wären. Unter anderen wurde die Frage gestellt, ob die Arbeiter ihr Recht auf höhere Löhnung durch eine allgemeine Niederlegung der Arbeit, einen sogenannten Strike, wie er sübon in einzelnen Distrikten vorgekommen, sich verschaffen sollten. Glücklicher⸗ weise stimmten nur 23,357 Arbeiter dafür und 28,042 dagegen, so daß die Frage mit 4685 Stimmen verneint wurde. Man hat indeß eine zweite Versammlung in North Staffordshire auf den 29. Juli anberaumt.
Der Globe bringt heute das Gerücht in Umlauf, daß der Mi⸗ nister des Innern, Sir James Graham, aus dem Kabinette ausschei⸗ den werde; als Grund wird angegeben, entweder die Niederlage, welche das Ministerium in Bezug auf die von ihm eingebrachte Factor Bill erlitten hat, oder seine Unzufriedenheit darüber, daß Sir Robert
Peel den durch den Tod des Grafen von Lonsdale erledigten Posten
selbau mit außerordentlich sestem Mörtel. Im ganzen inneren Raume des
Kastells finden sich nur geringe Reste von Gebäuden. Im Jahre 1271 ergab sich die Sarazenenburg an Karl von Anjou, behielt aber einen Theil ihrer Bewohner und es sind aus dieser Zeit selbst Ausbesserungen vorhan⸗ den. Erst unter Karl II., vor dem Ende des Jahrhunderts, wurden die sarazenischen Reste völlig vernichtet. Jetzt pflegen nur Hirten und Heerden bisweilen hier Schutz zu suchen. Von Firenzuola oder Castel Fio⸗ rentino in der Nähe Lucera's, wo Friedrich II. („inter flores“) starb, sind nur spärliche Trümmer (Taf. 21) vorhanden, Reste einer Kapelle im Spitz⸗ bogenstyl mit Absis.
Das bedeutendste aber unter diesen Bauwerken ist das Castel del Monte (Taf. 22 — 27). „Wenn der Reisende, die apulische Ebene in der Richtung nach Trani durchziehend, sich rückwärts wendet und das ihn um⸗ gebende Land betrachtet, so erblickt er nördlich von Barletta die Gipfel des Gargano, welche den Horizont bilden, südlich aber auf einer Seite die spitzen Kirchthürme Andria's, auf der anderen, nach Ruvo hin, eine niedere Hügelkette, die man Le Murgie nennt. Dort erhebt sich das Castell del Monte, ein imposantes Belvedere, welches die Landschaft beherrscht und wie ein Riese dasteht in der Einsamkeit.“ In lombardischen, griechi schen, normännischen Zeiten stand hier eine Burg, Castrum Nätii, Mont⸗ hardi u. s. w. geheißen. Robert Guiscard soll das normännische Kastell aufgeführt haben. Ob Friedrich II. dies blos herstellte, ob er einen neuen Bau aufführte, ist nicht entschieden: die Regelmäßigkeit des Plans und gleichmäßige Schönheit der Construction scheint indeß für letztere Annahme zu reden. Wir haben ein Oktogon vor uns, mit einem sechsseitigen Thurm in jedem Winkel. Die sehr dicken Mauern (2 Meter 65 Centim.) bestehen aus Blöcken von Lokalstein, die mit der größten Sorgfalt zusammengefügt sind. Die Thürme sind mit Schießscharten versehen. Ein einziges Thor, an der Ostseite, ist mit Säulen und Ornamenten von dem, der Gegend eigenthümlichen, rosen⸗ farbenen Marmor verziert, zwei Löwen vom nämlichen Marmor sind daran an⸗ gebracht. Man tritt in einen achtseitigen Hof, dessen Mitte eine große Cisterne einnimmt. Das Erdgeschoß hat acht Gemächer, regelmäßige Trapeze, wie die Grundform bedingt. In jedem derselben sind vier Mar⸗ morsäulen, ein Quadrat bildend, in die Wand eingelassen; von den Kapi⸗ tälen derselben gehen die Gewölb⸗Rippen der Decke aus. Nach dem Hofe zu haben diese Gemächer drei große Thürme. Die Wände sind bis zum Gesimse mit dem nämlichen rosenfarbenen Marmor bekleidet. In das obere Geschoß gelangt man mittelst Wendeltreppen in dreien der Thürme. Dasselbe
besteht aus acht gleichen Gemächern und vier kleinen sechseckigen Zimmern in vieren der Thürme, deren Decken flache Kuppeln bilden. In jenen sieht man Büuündelpfeiler mit Kapitälen aus bläulichem Marmor, von denen die Gewölb⸗Rippen aufsteigen. Sie sind sämmtlich durch Thüren mit einander verbunden; drei haben Balconfenster nach dem Hofe zu, jedes hat nach außen ein Fenster von zierlichem Bau. In diesen wie in den Thorbogen ist der Spitzbogen durchgeführt: die Fenster sind durch eine Säule in der Mitte in zwei Hälften geschieden, mit gekuppelten Säulen an beiden Seiten. Sonst machen sich in der Thorbekleidung, den Pilastern zu beiden Seiten, den kleinen Säulen, welche die Löwen tragen, in Gesimse und Pediment, antike Elemente geltend. Die Wände im oberen Geschosse waren mit Mar⸗ mor bekleidet, die Decke mit Musiven geschmückt, wovon wenige Reste geblie⸗ ben sind. Nings umher sind Bänke von Mauerwerk angebracht. Eine steinerne Terrasse, zu der vier Wendeltreppen führen, deckt das Ganze: sie ist mit Reservoirs für Regenwasser versehen. Im ganzen Gebäude finden sich nur zwei Rauchfänge, mit porphyornen Kaminen. Keine Inschriften oder Skulpturen sind vorhanden. Alles ist in dem traurigsten Zustande der Zerstörung: um die Mitte des 15. Jahrhunderts aber war Alles wohl er⸗ halten, und König Ferdinand von Neapel brachte im Jahre 1459 mehrere Tage in diesem Kastell zu, welches einst (1284) den unglücklichen Söhnen König Manfred’s zum Kerker dienen mußte.
Nun bleibt weniges nur von Bedeutung zu erwähnen. Zu Andria die Kirche der Porta santa (Taf. 28.), der Tradition zufolge 1253 von König Konrad begonnen, von Manfred vollendet. Sie hat eine ganz einfache Facçade mit Fensterrose; die Thüre scheint aus der Mitte des 15. Jahrhun⸗ derts zu sein. Die angeblichen Portraits Friedrich's und Manfred's (Taf. 29.), in Relief⸗Medaillons an den Pfosten, sind vielleicht Kopien. Das Spital der Madonna della Misericordia in genannter Stadt ward gleich⸗ falls unter Manfred erbaut. Ein daran stoßendes kleines Gebäude (Tag. 30), ein Gemisch von maureskem und germanischem Styl zeigend, mit reich ver⸗ zierten Fenstern, aus regelmäßigen Quadern, wurde leider vor kurzem abge⸗ tragen. Von Manfredonia, dieser großartigen Schöpfung Manfred's, der die Bewohner des ungesunden Siponto dahin versetzte (12563 — 1205), ist nach der Verbrennung der Stadt durch die Türken (1620) kaum etwas geblieben als Hafen und Molo (Taf. 32, 33).
Campanien hat weit weniger aus dieser Zeit, und erst die Epoche der Anjous gewinnt hier größere Bedeutung für die Kunst. Von der im Jahre 1557 niedergerissenen Burg am Volturno und dem großartigen Denk⸗
mal Friedrich's II. mit Petrus de Vineis und Thaddäus von Suessa ist nichts übrig, als des Kaisers kopflose Statue am Thore von Capua. Vom Jahre 1200 ist der Molo von Salern, dessen Inschrift sich jetzt in der dortigen Kirche S. Gregorio befindet. An Konradin’'s Ende erinnert das Denkmal mit der bekannten konfusen Inschrift und die im Jahre 1351 durch den Lederbereiter Domenico de Persio errichtete Porphyrsäule mit einem Kruzifix (Taf. 35), die sich jetzt in zwei Stücken in der Kirche „der armen Seelen“ zu Neapel befindet.
Dies sind (wenn ich noch die Ansichten der apulischen Ebene, Melfi's und der Piazza del Marcato zu Neapel, wie Manfred's Münzstempel, dazu rechne) die in dem vorliegenden Werke besprochenen und abgebildeten Gegen⸗ stände. Vollständig ist die Reihe keinesweges: das Schulzsche Werk wird viel mehr bringen, unter Anderem das Tabernakel in S. Niccolè zu Bari, S. Gregorio daselbst, das Denkmal Albereden's, der Gemahlin Guis⸗ card's, in S. Trinita zu Venosa, die Façade des Doms von Troja, S. Niccolb zu Lecce, Fagade des Doms zu Bitetto, die Dome zu Mol⸗ fetta, Altamura, Ruvo, Siponto, eine Menge von Details aller Art vom Monte S. Angelo, aus Venosa, Acerenza, Trani, Brindisi, Otranto u. s. w., um nur apulischer Kunstwerke zu erwähnen. Immer aber ist das, was hier geleistet worden, in jeder Hinsicht zu rühmen. Die sehr schönen Zeichnun⸗ gen sind von V. Baltard, der lange Zeit als Pensionair der französischen Regierung in Rom lebte, und sich unter Anderem durch großartig gedachte und mit tiefem Detail⸗Studium durchgeführte Restaurationen antiker Bau⸗ ten bekannt gemacht hat. Die Stiche sind mit lobenswerther Sorg⸗ falt ausgeführt. So ist dies Werk ein sehr schätzbarer Bei⸗ trag zur Vermehrung unserer Kenntnisse von der Kunst in einem Theile Italiens, über den es bisher beinahe ganz an Arbeiten fehlte, der nun aber im Begriffe steht, durch ein Zusammenwirken tüchtiger Forschun⸗ gen mehr noch denn manche andere bekannt zu werden. Der Due de Luynes hat durch die Herausgabe desselben die Ansprüche auf Dank gemehrt, die er sich längst schon durch thätige, ja splendide Förderung antiquarischer und künstlerischer Interessen u. A. als Präses der französischen Section des In⸗ stituts für archäologische Korrespondenz und bei der Ausschmückung seines Schlosses Dampierre, wie durch eigene Werke, z. B. über die Ruinen von Metapont, erworben hatte. Alfr. Reumont.
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