Ministerium gegen 1841 ein, auf Gehal Minderbedarf von etwa 3000 Rthlr. 1 11) Für die General-Verwaltung, der Domainen und Forsten
nisteri öniglichen Hauses Abtheilun ind im dies⸗
Mhaß : 88 Hauß on Rthlr.
vche gegen den für 1841 etatmäßigen Bedarf von 98,000 „»
1,909 Rthlr. mehr ausgesetzt, was in einer temporairen Verstärkung dieses Mini⸗ steriums seinen Grund hat. . — 11“
12) Der Ausgabebedarf der mit dem Finanz⸗Ministerium ver⸗ bundenen General⸗Verwaltung für Handel, Gewerbe und Bauwesen und der von derselben ““ r. Ie em — usschließlich der Chausseen — ist in dem Etat für 1844 mi heese Shechevte , 2,008,917 Rthlr. mithin gegen die entsprechende Position des Etats für 1841 mit. B E höher ausgebracht.
Den bei weitem größesten Theil dieser Etats⸗Erhöhung bildet der, zur Beförderung von Eisenbahnbauten von des Königs Majestät
bewilligte Fonds, welcher zuerst im Jahre 1843 mit 500,000 Rthlr. auf den Etat gebracht wurde, und, Allerhöchster Bestimmung zufolge, jährlich um denjenigen Betrag verstärkt werden soll, um welchen das etatmäßige Einkommen aus dem Salz⸗Monopol gegen den Voran⸗ schlag für 1843 allmälig anwachsen wird. In Folge dieser Be⸗ stimmung hat der gedachte Fonds, dessen Ersparnisse übrigens jedes⸗ mal in das solgende Jahr übertragen werden, im diesjährigen Etat um 28,300 Rthlr. erhöhet werden können.
Im Uebrigen sind von dem oben angegebenen Gesammtbedarf
ungefähr
⁊83,000 Rthlr. zu den Gehältern und Büreau⸗Kosten der General⸗
Verwaltung selbst, der Ober⸗Bau⸗Deputation und der technischen
Deputation,
115,000 Rthlr. für das Gewerbe⸗Institut und die Bauschule in Ber⸗
lin, für die Gewerbeschulen in den Provinzen und zur Förderung allgemeiner gewerblicher und merkantilischer Zwecke,
279,000 Rthlr. zu den Besoldungen und Fuhrkosten des bautechnischen Beamten⸗Personals in den Provinzen,
856,000 Rthlr. zur Unterhaltung der fiskalischen Wasserwerke, Brücken und Fähren, zu Strom⸗ und Uferbauten, zur Unterhaltung un⸗ chaussirter Wege und der Kollegienhäuser, so wie für sonstige Bau⸗ Bedürfnisse, und
145,000 Rthlr. zur Unterhaltung der Bezirksstraßen auf dem linken Rhein⸗Ufer bestimmt.
13) Der in dem Etat abgesondert ausgeworfene Aufwand für die von der gedachten Abtheilung des Finanz⸗Ministeriums ebenfalls ressortirende Sache. Derdbakemeg beträgt für das
Jahr 1844... 2 689 2,782,800 Rthlr. wovon:
a. zur Unterhaltung der vorhandenen 1384 Meilen Chaussee, ein⸗ schließlich der Besoldung, Bekleidung und Pensionirung des Chaussee⸗Aufseher⸗ und Wärter⸗Personals 1,557,000 Rthlr. zu den Besoldungen, Diäten und Fuhrkosten der Wegebau⸗Beamten und zur Unterstützung der Hinterbliebenen solcher Beamten und der Chausseewärter * zu Chaussee⸗Neubauten
und zur Verzinsung und Abbürdung der früher aufgenommenen Chausseebau⸗Kapitalien .570,000 —2 8 b 72800 Rern.
„Ersparnissen beruhender,
1,434,000 „» IöI Rehlr.
üütüüüüüüüümm
„„40224224-˙à—-* ..„—„
500,000 »
Die Längenstrecke der ausgebauten landesherrlichen Chausseen betrug im Jahre 1841: 1280 Meilen, hat sich daher in den letzten drei Jahren um 104 Meilen vermehrt. In gleichem Verhältnisse ist die zur Unterhaltung derselben erforderliche, durchschnittlich auf 1125 Rthlr. für die Meile angenommene Bedarfsumme gestiegen. Aus dem nämlichen Grunde hat auch das Chausseebau⸗Beamten⸗Personal verstärkt werden müssen. Die dadurch und durch die Gehalts⸗Verbesserung mehrerer Wegebaumeister veranlaßte Ausgabe⸗Erhöhung wird jedoch durch den Minderbedarf zur Verzinsung und Abbürdung der Chausseebau⸗ Kapitalien, welcher von der geschehenen Icsgung eines großen Theils dieser Schuld herrührt, so weit überwogen, daß die Gesammt⸗Ausgabe für die Chaussee⸗Verwaltung gegen die in dem Etat für 1841 ausgebrachte Summe von 3,000,000 Rthlr. um 217,200 Rthlr. hat ermäßigt werden können. —
14) Für die Ober⸗Präsidien und Regierungen sind im Etat von 1844 1,704,489 Rthlr. ausgeworfen. Dieser Fonde, welcher theils
zu Besoldungen, Remunerationen und Unterstützungen für das Beamten⸗ und Hülfs⸗Personal jener Behörden — jedoch mit Ausschluß der auf die Etats der betreffenden Spezial⸗Verwaltungen verwiesenen Tech⸗ niker (Forstbeamte, Geistliche und Schulräthe, Medizinal⸗Räthe und Bauräthe) — theils zu Diäten, Fuhrkosten und Büreau⸗Bedürfnissen, theils zu Prozeß⸗ und anderen allgemeinen Verwaltungs⸗Kosten ver⸗ wendet wird, ist gegen das Jahr 1841, wo für die nämlichen Zwecke 1,699,000 Rthlr. ausgesetzt waren, um den, im Verhältniß zu der vermehrten Masse der Geschäfte geringfügigen, Betrag von 5489 Rthlr. estiegen. gest 85) Der Bedarf für die Gestüt⸗Verwaltung mit 173,306 Rthlr. hat sich gegen das Jahr 1841 — abgesehen von der Abrundung der damaligen Etats⸗Summe — nicht geändert.
Die unter No. 16 bis 23 des diesjährigen Ausgabe⸗Etats ver⸗ zeichneten 8 Extraordinarien⸗Titel entsprechen den 4 letzten Positionen des Etats für das Jahr 1841.
Zuvörderst ist, wie damals
16) ein Dispositions⸗Fonds von 100,000 Rthlr. zur Ablösung kleinerer Passtvrenten ausgeworfen.
Hierauf folgt
17) ein Fonds von 400,000 Rthlr. zur Deckung des Verlustes bei Umprägung der nicht mehr vollhaltigen Münzen, wofür im Jahre 1841 nur 200,000 Rthlr. wecgseh. waren. Dieser Fonds ist vor⸗ übergehender Natur und wird künftig ganz wegfallen können.
Der hiernächst unter
18) verzeichnete Fonds von 16,000 Rthlr., welcher, nach einer Anordnung Sr. Majestät des Königs, aus den dem Fiskus anheim⸗
gefallenen erblosen Verlassenschaften gebildet und zu besonderen wohl⸗ thätigen Zwecken verwendet werden soll, ist im diesjährigen Etat den Extraordinarien neu hinzugetreten. — 19) Zu außerordentlichen Bedürfnissen, als Strom⸗, Hafen⸗, Chaussee⸗ und anderen Bauten und zu Landes⸗Verbesserungen sind für dieses Jahr, wie in dem Etat für 1841, 2,500,000 Rthlr. ausgesetzt. Um die 6619 dieses Fonds näher zu erläutern, wird bemerkt, daß darauf in den 3 Jahren 1841—43 unter Anderen
a. zu Festungsbauten eitruvu 141,720,000 Rthlr.
b. zu Justizbauten... EEWI“ Se 18; 7668,000 39 1
c. zu Hafen⸗, Kanal⸗, Strom⸗ und Brückenbauten und zu den Kosten einer Uebungs⸗Korvette ungefäihr .c“ 8 . 2,120,000 »
d. zur Verstärkung des etatmäßigen Fonds für yEEEö1.“
Chaussee⸗Neubauten 1,157,000 »
e. zu Gefängnißbauten . 464,000 » f. zu Entwässerungs⸗ und Bewässerungs⸗Anlagen
341,000 »
angewiesen worden sind. 8 20) Der zu Gnadenbewilligungen aller Art ausgeworfene Fonds von 350,000 Rthlr. ist der Allerhöchsten Disposition Sr. Majestät des Königs vorbehalten. Es werden darauf, außer zahlreichen Unter⸗ stützungen, insbesondere auch die Gnadengeschenke an bedürftige Ge⸗ meinen zu Kirchen⸗, Pfarr⸗ und Schulbauten, welche in den Jahren 1841 — 43 allein 310,000 Rthlr. betragen haben, ingleichen vielfache Bewilligungen an Gelehrte und Künstier und für Gegenstände der Literatur und Kunst, zur Erhaltung alter Bau⸗Denkmäler und zu gemeinnützigen Unternehmungen angewiesen. 88 8 In dem Etat für das Jahr 1841 bildete dieser Allerhöchste Dis⸗ positions⸗Fonds, dessen Betrag sich seit längerer. Zeit nicht geändert hat, nicht, wie jetzt, eine eigene Position, war vielmehr mit den fol⸗ genden Ausgabetiteln unter der Rubrik: „Zur Deckung der Einnahme⸗Ausfälle, zur Uebertragung von Aus⸗ gabe⸗Ueberschreitungen, zu Gnadenbewilligungen und zur Ver⸗ mehrung des Haupt⸗Reserve⸗Kapitals“
zusammengefaßt.
21) Zur Uebertragung der Einnahme⸗Ausfälle waren früher 500,000 Rthlr. bestimmt. Im diesjährigen Etat hat dafür, im Hin⸗ blick auf die bevorstehende Porto⸗Ermäßigung, der doppelte Betrag ausgesetzt werden müssen. 1“
22) Der hierauf folgende, zu unvorhergesehenen, mithin in den Ausgabe⸗Etats der einzelnen Verwaltungen nicht berücksichtigten, gleichwohl aber nothwendigen Ausgaben bestimmte Fonds von 500,000 Rthlr. — das sogenannte Haupt⸗Extraordinarium — ist dem Betrage nach gegen früher unverändert geblieben.
23) Der letzte Ausgabe⸗Titel des Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr 1841 belief sich aufa . 2,136,000 Rthlr.
Werden davon die unter dieser Summe be⸗
griffenen Beträge: zur Deckung der Einnahme⸗Ausfälle 500,000 Rthlr. zur Uebertragung von Ausgabe⸗ Ueberschreitungen mit 500,000 » und zu Gnadenbewilligungen mit 350,000 zusammen „ in Abzug gebracht, so verbleibt ein zur Vermehrung des Haupt⸗Reserve⸗Kapitals disponibler Ueberschuß
785100 Rchlr.
Die demselben entsprechende letzte Position des diesjährigen Etats, die 1,462,000 » mithin.. 111111“ 676,000 Rthlr. mehr beträgt, ist zugleich zur Ansammlung eines Fonds bestimmt, aus welchem die in Folge der Staatsgarantie für die Zinsen der Eisen bahn⸗Kapitalien zu erwartenden Mehr⸗Ausgaben für den Fall be⸗ stritten werden können, daß der der Verwaltung für diesen Zweck überwiesene etatmäßige Fonds dazu in Zukunft nicht ausreichen möchte.
Der Etat für 1844 schließt in Einnahme und Ausgabe mit einer Summe von . 57,677,194 Rthlr. mithin gegen den Staatshaushalts⸗Etat von 1841, dessen Resulutatat c 55,867,000 » beeriig, um..... .... ..........“ 1,810,194 Rthlr. höher ab, während sich der Etat von 1841 in seinem Haupt⸗Resul⸗ tate gegen denjenigen für 1838, welcher mit 52,681,000 Rthlr. abschloß, um 3,186,000 Rthlr. höher stellte. Zur Erläuterung dieser Differenz braucht nur an den im Jahre 1842 Allerhöchst bewilligten Steuererlaß von 2 Mill. Rthlr. erinnert zu werden.
Uebrigens läßt sich, nach der Beschaffenheit der auf Erfahrungs⸗ Resultaten beruhenden Grundlagen des Staatshaushalts⸗Etats, mit Wahrscheinlichkeit annehmen, daß, wenn nicht besondere Unfälle ein⸗ treten, das die letzte Ausgabe-⸗Position bildende Reserve⸗Quantum auch wirklich eingehen und zu den angegebenen Bestimmungen ver⸗ wendbar sein werde.
Berlin, den 19. April 1844.
Der Finanz⸗Minister. an. von Bodelschwingh.
Uichtamtlicher Theil.
Inland.
Berlin, 18. April. Die so eben ausgegebene Nr. 8 der Ge⸗ setz⸗Sammlung enthält eine Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 1. März, deren wesentliche Bestimmungen folgendermaßen lauten:
„Es ist bereits in dem Cirkular⸗Reskript vom 19. Mai 17 99, welches sich auf die Ordre vom 23. April desselben Jahres gründet und in der Ordre vom 9. November 1801 (akademische Edikten⸗ Sammlung Band X. S. 2397 und Band XI. S. 615) der Grund⸗ satz ausgesprochen worden, daß, wie jeder Offizier wegen Beleidigungen von Civil⸗Personen mit Wacht⸗ oder Festungs⸗Arrest bestraft wird, so auch Civil⸗Personen wegen Beleidigung von Militair⸗Personen nicht mit Geldbuße bestraft werden sollen. Da dieser Grundsatz nicht überall befolgt worden ist, so finde Ich Mich veranlaßt, hierdurch für den ganzen Umfang der Monarchie zu bestimmen, daß bei Beleidigungen zwischen Militair⸗ und Civil⸗Personen gegen den Beleidiger niemals auf Geldbuße, vielmehr ohne Unterschied des Ranges und Standes, jederzeit auf Freiheitsstrafe erkannt, und in den Fällen, in denen we⸗ gen der Beleidigung sonst nur Geldbuße eintreten würde, diese in ver⸗ hältnißmäßige Freiheitsstrafe umgewandelt werden soll. — Diese Be⸗ stimmung findet jedoch auf mittelbare Beleidigungen, wenn Ehefrauen oder andere Angehörige von Militair⸗Personen beleidigt werden, keine Anwendung.
Stettin, 16. April. (B. N. d. O.) Auch ganz in unserer Nähe, in dem nur wenige Meilen von hier entfernten Karolinenhorst, haben jetzt leider Eisenbahn⸗Arbeiter ein offenes Auflehnen gegen ihre Vorgesetzten und ein eben so ungebührliches als ungesetzliches Verlan⸗
en nach erhöhtem Lohne an den Tag gelegt. Gegen 200 dersel⸗ ben waren am letzten Sonntage in die Wohnung des den Bau der Stargardter Bahn in jener Gegend leitenden Conducteurs gedrun⸗ gen und hatten ihn auf eine kategorisch imperative Weise gezwun⸗ en, ihnen eine Anweisung von 600 Rthlrn. auf die Kasse auszu⸗ stellen, als eine Forderung, die sie, wie sie meinten, mit Recht für seither zu wenig erhaltenen Lohn zu machen hätten, S9 um so mehr auffallen muß, da die Eisenbahn bekanntlich in g. nem kontraktlichen Verhältniß zu den Arbeitern selbst steht, sondern mit sogenannten Schachtmeistern, als Unternehmern für eine gewisse
Wegestrecke abschließt,
selbst; auch ward bald darauf durch herbeigerufene militairische und polizeiliche Hülfe die Ruhe wiederhergestellt. gefänglich eingezogen.
April. Unserer heutigen Zeitung ist ein Aufruf
Posen, 16.
zur Theilnahme an dem Gustav⸗Adolph⸗Vereine im Großherzogthum
Posen beigelegt, der von den bedeutendsten und angesehensten Män⸗ nern hier und in Bromberg unterzeichnet st.
Ausland. Deutsche Bundesstaaten.
Bayern. München, 13. April. (A. Z.) ie hies Militair⸗Behörden ist eine Weisung des Königl. Kriegs⸗Ministeriums ergangen, wonach diese beauftragt sind, den hier für die Berathungen über den Entwurf einer gemeinschaftlichen Militair⸗Karte anwesenden Generalstabs⸗Offizieren des achten Bundes⸗Armee⸗Corps, bereitwilligst jede Gelegenheit zu verschaffen, um von allen Mültain ⸗Anstalten und Einrichtungen Einsicht nehmen und nach ihrem Wunsche Nachrichten sam 8 meln zu können. Der General⸗ Quartiermeister hat den genannten L ieten einen Hauptmann und einen Ober⸗Lieutenant des Generalstabes beigege⸗ ben, um dieselben bei den betreffenden Behörden und Stellen einzuführen, die Regimenter, Abtheilungen und Anstalten sind W in geeigneter Weise auf den Regiments⸗Paraden, bei den JS b in den Kasernen und anderen Gebäuden, wie auch auf 5 zu empfangen und alle über 65 WEWE’ militairischen Einrichtun⸗
2 ste Fragen zu beantworten. 8 1 1 1“ Mai, wird die Vermählung Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Hildegarde mit Sr. Kaiserl. Hoheit dem Prinzen Albrecht von Oesterreich stattfinden. Donnerstag Fest⸗Vorstellung im Hof⸗Theater, Sonnabend, den 4ten, großer Hofgan⸗ — Professor Heinrich von Heß, dann der Inspektor der Königlichen Glas⸗Gemälde⸗ Manufaktur, Ainmüller, so wie der Maler Fischer, gehen Auftrag unseres Königs nach Köln ab, um dort Einsicht von en bereits in dem dortigen Dom sich befindenden älteren gemalten ee- stein zu nehmen, damit die für denselben auf Kosten Sr. Majestä fertigenden mit jenen in Uebereinstimmung gebracht werden können.
anzuf
Dresden, 16. April. (L. Z.) Nachdem am 6. die beiden ehemaligen Hauptvereine der Gustav⸗ Adolph⸗Stiftung, der leipziger und dresdner, sich als solche in 98 evangelischen Verein der Gustav⸗Adolph⸗Stiftung Fae e en, hat sich, wie dies vom leipziger Hauptvereine am 16. Jühüas F. geschehen ist, der dresdner Hauptverein in den am 18. und 20. gehaltenen Versammlungen neu konstituirt.
Sachsen. November v. J.
Hannover. Hannover, 15. April. (H. Z.) In 1gb der ersten Kammer vom 9ten d. M., der ersten seit den Osterfenrer⸗
e W 1 ens iche issi en des Kabi⸗ wurde die Wahl zur gemeinschaftlichen Kommission ne Perkehrs⸗Ver⸗
nets⸗Schreibens vom 21sten v. M., die Steuer⸗ und Be hältnisse mit den Nachbarstaaten betreffend, 11““ Ojpclf schritt man zur Fortsetzung der zweiten Berathung des C 11 8 wurfes über das Volksschulwesen. Ueber einzelne Abschnitte am 8n zu mehr oder weniger lebhaften Erörterungen, von denen wir nur jene über §. 19 ausheben. Dieser lautet:
„§. 19. Die W jeder g
Einkommens, welches der Lehrer vermoge ei 1 dcs Prganig. ö zu genießen hat, neben “ 18 einem genügenden Aequivalente für dieselbe, mindestens: Dreißig 8 er, wenn ein vollständiger Reihetisch damit verbunden ist, dagegen A htzig Thaler, wenn ein solcher damit nicht verbunden ist, jährlich betragen (vergl. Mihlie meinte, daß es wohl nicht Absicht gewesen sei, die Be⸗ rechnung des geringsten Ertrags einer Stelle das ganze Einkommen von dem Kirchendienste in Betracht zu ziehen, was in der That unbillig sein würde, namentlich da, wo bislang der Kirchendienst ohne Schule bestanden habe. Um jedoch hierin eine Sicherheit zu erlangen, proponire er: „ Die Worte „Einschließlich des Einkommens, welches ꝙ— Küster“”“ zu streichen, dagegen aber am Ende hinzuzusetzen: „Die Einnahme des von dem Inhaber einer Schulstelle etwa gleichzeitig bekleideten sonstigen Kirchen⸗ (Organisten⸗, Küster⸗ ꝛc.) Dienstes, kann den Umständen nach, jedoch höch⸗ stens zur Hälfte, für die Berechnung des vorhin gedachten Mindestertrages mit in Anschlag gebracht werden.“ 8
Andererseits war man zwar damit einverstanden, daß für solche kom⸗ binirte Stellen das Minimum zu gering sei; es ward indeß dagegen erin⸗ nert, wie eine Erhöhung des Minimums der Dotirung bedenklich sei, indem
ehrerstelle soll, einschließlich
dadurch die Schwierigkeiten, den Mehrbedarf herbeizuschaffen, würden ver-⸗
mehrt werden. Der Herr Proponent nahm hierauf seinen Antrag zurück. Die Berathung gedieh bis zum Lüsten Abschnitte. Die zweite Kammer beschäftigte sich in ihrer Sitzung von selben Tage beinahe ausschließlich mit Bittschriften.
14. April. (S. M.)
dem⸗
1
Württemberg. Stuttgart,
sehr erfreuliche Erscheinung der neueren Zeit ist die Thätigkeit, welche
auf die Erhaltung der vaterländischen Alterthümer, verwendet wird. In dieser Beziehung haben wir von dem Verein für Kunst und Al⸗ terthum in Oberschwaben schon manche schöne Kunde erhalten, und auch von dem seit noch nicht einem Jahre gegründeten württember⸗ gischen Alterthums eitg n. Die Theilnahme, welche diesem letzteren von so vielen Seiten zufließt, die
hauptsächlich dankbar anzuerkennende Unterstützung der hohen Ministerien
bei besonders der Einräumung eines
des Innern und der Finanzen, wo ung e 1 n und zum Theil reichen
Lokals Erwähnung zu thun ist, 8 “ Geschenke zu der anzulegenden Vereins⸗Samm⸗ b sehr erfreuliche Gründung eines Hülfs⸗ Vereins in der 8 gen berechtigen zu der Hoffnung, daß wir in, Zukunft no h mehr Früchte seines Wirkens zu erwarten haben. Wie wir vernehmen, so ist in diesem Augenblick ein aus dem Ausschuß gebildetes Comité mit der Abfassung und Anordnung des Kunstbeilagen beschäftigt.
h. Hessen. Darmstadt, 15. April. heit .2 9Ssösafh Thronfolger von Rußland, welche, wie gestern berichtet, vorgestern Abend um 10 Uhr aus dem Haag wie⸗ der hier eintrafen, würden Ihre Reise noch schneller zurückge⸗ legt haben und schon um 4 Uhr Nachmittags hier angelangt sein, wenn nicht ein Zufall, der übrigens nicht die mindesten Folgen weiter hatte, die Reise etwas aufgehalten hätte. Oberhalb Koblenz zersprang eine Röhre des Dampfschiffes, wodurch die Maschine theilweise un⸗ brauchbar wurde und Se. Kaiserl. Hoheit sich veranlaßt sahen, zu landen und die Reise zu Wagen fortzusetzen. 8 1“
““ I““ 82* 5 12 11313”“”“ ARnRPerghhtu;
die wieder mit den einzelnen Arbeitern sich 8 einigen. Daß die Anweisung nicht honorirt worden, versteht sich von
Die Schuldigen sind
März
es sonstigen Kirchendienstes
Verein sind Beweise seiner Thätigkeit gegeben worden.
mlung, endlich noch die
ersten Jahresheftes und seiner
Se. Kaiserl. Ho-
eilage zur
Allgemeinen Preußischen
“ 8 1.“ ““ * 88 8
Inhalt.
Frankreich. Pairs⸗Kammer. Festsetzung des Tages für die Dis⸗
kussion der Unterrichts⸗Frage. — Deputirten⸗Kammer. Neue Be⸗
stimmungen im Patent⸗Gesetz. — Paris. Büreaus⸗Berathungen über die Beamten Frage. — Otaheitische Streitigkeiten. — Deputirten⸗Wahl in Paris. — Vermischtes. — Briefe aus Paris. (Kammer⸗Arbeiten:
Griechisches Anlehen. — Weiteres über die Arbeiter⸗Unruhen in Rive de
Gier. — Wallsischfang und Stockfischvertrieb; Hof⸗Nachrichten.)
Großbritanien und Irland. London. Hof⸗Nachricht. — Schreiben aus London. (Der Advokatenstand in England; Steigen der Fonds.)
Schweden und Norwegen. Stockholm. Aufenthalt des Herzogs von Leuchtenberg. — Abschieds⸗Schreiben des Königs an die Universität Upsala. — Vermischtes. — Christiania. Verordnung des Königs in
Betreff des norwegischen Antheils an der Civilliste. — Upsala. Schrei⸗ ben des Königs an den Senat der Universität. 1
Spanien. Briefe aus Madrid. (Kirchliche Feier der Osterwoche; Ver⸗ mischtes; Marokko.) — und Paris. (Neue Bewegungen unter dem Anhang Amettler’'s in Catalonien; die Emigrirten von Cartagena.)
Portugal. Schreiben aus Lissabon. (Angebliche Differenzen zwischen Herrn Costa Cabral und dem britischen Gesandten; Bestrafung der Auf⸗ wiegler von Coimbra; Almeida; Finanzielles.)
Griechenland. Schreiben aus München. (Schwierigkeiten bei der Bil⸗ dung eines neuen Ministeriums; zurückgebliebene Deutsche; Gräfin Hahn⸗ Hahn; Wahlgesetz.)
Syrien. Beirut. Hinrichtung eines Bei's. — Uebertritt griechischer Ein⸗ wohner zur protestantischen Kirche.
Aegypten. Alexandrien. Abreise der Gräfin Hahn⸗Hahn. — Dampf⸗ schifffahrt. — Pestfall im Franken⸗Quartier. — Vermischtes.
Tunis. Briefe aus Paris. (Die bewaffnete Macht des Bey. — Die Vermittelung Frankreichs und Englands.)
Texas. Schreiben aus Paris. (Der Anschluß an die Union; Finanzielles.)
Eisenbahnen. Schweidnitz. Bahnhof. — Rostock. Bahn von Rostock nach Hagenow. — Paris. — London. Neue Wochenschrift
für Eisenbahnen. 8
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin und Paris. Börse. — Stettin, Breslau, Magdeburg und London. Marktbericht.
Ausland.
Franhreich.
Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 12. April. N der Herzog von Broglie seinen Bericht über den Gesetz⸗Entwurf in Betreff des Sekundär⸗Unterrichts verlesen hatte, handelte es sich um Festsetzung des Tages über Diskussion desselben. Ein Theil der Mit⸗ glieder verlangte eine Zeit von 14 Tagen, um den langen Bericht, an welchem die Kommission selbst 2 Monate gearbeitet, erst genauer stu⸗ diren zu können. Zu diesen gehörten namentlich die Marquis von Barthelemy und von Boissy, Graf von Montalembert und Vicomte Dubouchage. „Es scheint mir“, sagte unter Anderem der Marquis von Boissy, „daß in dem Kommissions⸗Bericht neue Fragen erhoben sind. Ich kann es nicht bestimmt behaupten, weil es nach einer raschen Vorlesung unmöglich ist, einen genauen Vergleich anzustellen. Indeß muß ein so wichtiges Gesetz mit vollkommener Freiheit er⸗ örtert werden, und jedes Mitglied, welches darüber das Wort neh⸗ men will, muß den Bericht reiflich erwägen können. Das Gesetz über die Unterrichts⸗Freiheit ist nicht blos ein Gesetz der Gegenwart, sondern eines der Zukunft. Große Interessen bekämpfen sich hier, und es darf daher nichts übereilt werden.“ Für den kürzeren Termin dagegen sprachen der Minister des öffentlichen Unterrichts und Baron Duͤpin. „Ohne Zweifel“, sagte Herr Villemain, „enthält die Arbeiter⸗Kommission bedeutende Amendements; indeß sind doch alle wesentlichen Grundlagen des Gesetz⸗Entwurfs so beibehalten, wie sie vorgeschlagen worden; und dieser Entwurf ist der Kammer seit langer Zeit bekannt, so daß man sich hinreichend hat vorbereiten können, ihn in seinen Hauptpartieen, welche dieselben geblieben sind, zu diskutiren. Auch ist es von der höchsten Wichtigkeit, daß er noch in der gegen⸗ wärtigen Session votirt werde.“ Die Kammer schloß sich dieser letz⸗ teren Ansicht an, und bestimmte Montag über acht Tage für die Diskussion.
Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 12. April. In der heute fortgesetzten Diskussion des Patent⸗Gesetzes beschäftigte sich die Kammer größtentheils mit Erwägung der Bedingungen und For⸗ malitäten bei der Ausfertigung von Erfindungs⸗Patenten. Der 6te Artikel, welcher bestimmt, daß ein Patent⸗Gesuch sich nur auf einen einzigen Gegenstand beziehen dürfe, wurde mit einem Amendement an die Kommission zurückverwiesen, damit nicht bei Erfindungen, die aus verschiedenen Theilen beständen, für einen jeden derselben ein Patent zu nehmen nöthig wäre. Ueber die folgenden Artikel bis zum U4ten ging man schneller hinweg, letzterer aber gab wieder zu einer nachmaligen Verweisung an die Kommission Anlaß, weil hier durch das Amendement, welches an die Stelle der Voraus⸗ zahlung der ganzen Gebühr für ein Patent, die Zahlung jähr⸗ licher Raten von 100 Fr. gesetzt hatte, die im 14ten Artikel ent⸗ haltene Bestimmung, daß jedes Patent vorläufig auf zwei Jahre, gegen eine Zahlung von 200 Fr., genommen werden könne, ganz nichtig geworden war, denn sobald die Gebühren nicht mehr auf zwei⸗, fünf⸗, zehn⸗ und funfzehnjährige Zeiträume voraus zu entrich⸗ ten sind, steht es natürlich dem Inhaber eines Patents frei, nach Ablauf jedes einzelnen Jahres sein Patent durch Einstellung der jährlichen Zahlung erlöschen zu lassen, und es würden auch die nach der zweijährigen Probezeit eintretenden definitiven Patentbewilligun⸗ gen auf 5 bis 15 Jahre eben so provisorisch sein, wie die erste vor⸗ läufige Bewilligung; nur die Regierung wäre an den längeren Zeit⸗ raum gebunden, der Patent⸗Inhaber aber könnte jedes Jahr, wenn es ihm beliebte, sich seiner Verpflichtung erledigen. Die Kommission wird also eine völlige Umarbeitung des Gesetz⸗Entwurfs in dieser Hinsicht vorzunehmen haben.
Paris, 13. April. In der gestrigen Versammlung der Bü⸗ reaus der Deputirten⸗Kammer wurde der Vorschlag hinsichtlich ein⸗ zuführender Bedingungen und Regeln für die Anstellung und Be⸗ förderung im Staatsdienst von vielen Seiten dem Prinzip nach leb⸗ haft bekämpft, und in der von seinen Urhebern ihm gegebenen Form als sehr schwer, wo überhaupt ausführbar erachtet. Herr von Sal⸗ vandy wollte darin einen Angriff auf die Rechte der Königlichen Prärogative erblicken. Seiner Meinung nach wäre der Vorschlag auf ein durchaus verkehrtes Prinzip begründet, und mehr als irgend einer dazu geeignet, den französischen Charakter zu verfälschen, für den sich ein System von Prüfungen, Konkurrenzen und Diplomen nicht passe, Diplome, die meist gar keinen Werth hätten, da sie mehr durch Anstrengungen des Gedächtnisses, als durch wirkliche Geistes⸗ fähigkeiten erlangt würden. In demselben Sinne äußerten sich die Herren Dejean, Gillon, Magnier de Maisonneuve und Edmond Blanc. Der Letztere hielt das Anciennetäts⸗Recht auch mit dem Prinzip der mi⸗ nisteriellen Verantwortlichkeit für unvereinbar, und überhaupt für die hohen Verwaltungsstellen unzulässig. Die Herren St. Marec Girar⸗ din, d'Haussonville, Tocqueville, Combarel und Auger vertheidigten den Vorschlag. Herr Dubois wollte demselben eine noch weitere
die Diplomaten und Konsuln.
sulats⸗Stellen ausgeschlossen worden,
Ausdehnung gegeben und für den Eintritt in alle öffentliche Lauf⸗ bahnen bestimmte Fähigkeits⸗Bedingungen aufgestellt wissen, auch für Er erinnerte an die Verordnung von 1833 in Betreff der Konsuln, und klage darüber, daß dieselbe in mehreren Fällen verletzt worden sei. Der Minister der auswärtigen An⸗ gelegenheiten sprach sich auch in den Büreaus im Allgemeinen zu Gunsten des Vorschlages aus. Er erklärte sich für überzeugt, daß es angemessen wäre, dem Eintritt in jeden Dienstzweig eine Prüfung vorausgehen zu lassen, nur müsse man sich hüten, meinte er, bei der Aufstellung der Bedingungen nicht zu ausschließlich und engherzig zu verfahren. So habe er sich, aus Besorgniß, dem öffentlichen Dienste zu schaden, ge⸗ nöthigt gesehen, von der buchstäblichen Vollziehung der Verordnung von 1833 abzuweichen, die ein Privileginum, ein Monopol zu Gunsten der Konsulats⸗Zöglinge aufgestellt habe, denn es seien dadurch alle diplomatische Agenten, alle Beamten des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, alle Capitaine der Armee und Marine von Kon⸗ obgleich sich unter diesen Personen oft gerade solche fänden, die durch ihre Studien, Kennt⸗ nisse und Erfahrungen sehr dazu geeignet wären. Herr Guizot fügte hinzu, daß er so eben mit Ausarbeitung einer neuen Verordnung über die Konsulate beschäftigt sei, um die Zulassungs⸗Bedingungen mehr mit dem Wohl des Staatsdienstes in Einklang zu bringen. Im Allgemeinen erhielt die zur Berichterstattung über St. Marc⸗ Girardin's Vorschlag ernannte Kommission von den Büreaus den Auftrag, nicht auf zu kleinliche Beschränkungen einzugehen, die der Regie⸗ rung ihre freie Bewegung und ihre Verantwortlichkeit entziehen könnten.
Die otaheitische Angelegenheit bildet auch heute einen Haupt⸗ gegenstand der Besprechung in den hiesigen Blättern. Die Oppo⸗ sition bleibt bei der Behauptung, Herr Reine habe Depeschen mitge⸗ bracht, welche Thatsachen enthielten, die das Verfahren des Admiral Dupetit⸗Thouars rechtfertigen würden, und sie fordere die Regierung auf, dieselben zu publiziren. Das Journal des Débats antwortet 1““ mehr ausweichend, als auf die Sache einge⸗ hend.
da sie nur um wenige Tage später datirt seien, als die letzten Nach⸗ richten von Otaheiti. Ungefähr dasselbe sagte vorgestern schon der Marine⸗Minister in der Pairs⸗Kammer, ohne doch, ob⸗ gleich er den Inhalt der Depeschen kennen mußte, zu erklären, was sie denn eigentlich enthielten, und wozu Herr Reine von Otaheiti nach Paris geschickt sei, wenn er nichts anderes mit⸗ brächte, als was man schon wüßte.
„Es weiß nicht, was die mitgebrachten Depeschen enthalten, doch könnten sie, meint es, kein neues Licht auf die Ereignisse werfen,
erfüllen.
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Pasquier trat den Vorsitz an Herrn Barthe ab, als zur Diskussion des Patentgesetzes geschritten wurde. Die Sitzung dauert noch fort.
=⸗ Paris, 12. April. Am 9ten waren die Arbeiten in den Minen von Rive de Gier noch immer nicht wieder aufgenommen. Der Königliche Prokurator hatte an die verwundeten Arbeiter Geld austheilen lassen. Der Präfekt des Departements der Loire hatte folgende Proclamation zu Rive de Gier anschlagen lassen: „Minen⸗Arbeiter! Verblendet durch unselige vorgefaßte Meinungen und ohne Zweifel irregeleitet durch unkluge und strafbare Aufreizungen, habt ihr vergessen, daß die Freiheit der Arbeit die erste Bürgschaft der Industrie ist, und daß die erste Pflicht der öffentlichen Autorität darin besteht, den Per⸗ sonen und dem Eigenthume Schutz zu gewähren und das Wirken der Ju⸗ stiz zu sichern. Ihr alle wisset, welche schmerzliche Folgen dieses eben so thörichte als verbrecherische Verhalten gehabt hat; Niemand ist dadurch tiefer betrübt worden, als ich, es zerreißt mir das Herz, wenn ich an die noch schrecklicheren denke, welche es herbeigesührt hätte, wenn unsere braven Soldaten nicht eben so viel Mäßigung als Festigkeit beobachtet hätten in der Erfüllung des Auftrags, den die Justiz ihnen anvertraut hatte. Was erwartet ihr jetzt durch Verlängerung des leidenden Zustandes, in welchen die Einstellung der Arbeit das Land versenkt hat? Ihr habt ohne Grund eine allgemeine Herabsetzung des Taglohnes gefürchtet. Man hat es euch gesagt, und ich wiederhole es euch, Jeder von euch wird bei der Rückkehr in seine Werkstätte den Taglohn wiederfinden, an den er ge⸗ wöhnt ist und der seiner Familie Brod giebt. Ihr habt eine Erhöhung gefordert, glaubt nicht, daß die Unordnung, die Drohungen und der Aufruhr die Mittel seien, sie zu erlangen, selbst dann, wenn sie rechtmäßig wäre. Hört die Stimme eures ersten Magistrats⸗ dessen Herz für alle eure Leiden sich öffnet, eher als die einer blinden Lei⸗ denschaft. Kehrt an euer Tagewerk zurück, nehmt eure Arbeiten wieder auf, gebt Frieden und Brod euren Familien wieder und beharret nicht länger auf einer Bahn, die euch nur zum Elende und zur Unordnung führen kann. Denn ihr wisset, jede Unordnung wird bestraft werden, das ist meine Pflicht, und welche peinliche Folgen auch daraus entstehen mögen, ich werde sie Der Präfekt der Loire . 8 P. de Daunant.“ 1 Es ist zu wünschen, daß dieser eben so väterliche als feste Auf⸗ ruf bei den Verblendeten williges Gehör finden möge. Am Sonntag, den 7ten Abends, wurde der Leichnam eines von Messerstichen durch bohrten Mannes in der Nähe des Grande Croix genannten Platzes gefunden, auf welchem bekanntlich der blutige Zusammenstoß zwischen den aufrührerischen Arbeitern und den Truppen stattgefunden hatte. Man glaubte, es sei der Leichnam eines Arbeiters, der sich trotz seiner
Kameraden an seine Arbeit begeben wollen und deshalb von ihnen
Was die angebliche Absperrung V
jenes Offiziers von allem anderen Verkehr, außer mit den Ministern,
betrifft, so d inisteri Wi benfe 2 . 9e 1 ifft, so sagt das genannte ministerielle Blatt, es wisse ebenfalls verlangen, der höher ist als der gegenwärtige, obgleich der Preis der
nicht, inwieweit dies wahr sei; wenn es sich aber so verhielte, so würde die Regierung gewiß ihre guten Gründe dazu haben und voll⸗ kommen dazu befugt sein.
ermordet worden wäre. Tags zuvor waren acht Minen⸗Arbeiter bei dem Maire der Gemeinde Valbenoite erschienen und hatten ihm eine Petition übergeben, worin sie im Namen Aller den Tarif von 1824
Steinkohlen damals weniger hoch stand, als der jetzige.
Im neunten Bezirk der Hauptstadt wurde heute ein Deputirter
gewählt; von 581 Stimmen sielen 302 auf Herrn Locquet, Kandidat
der konservativen Partei; die beiden Kandidaten der Opposition, Sivry und Considerant, hatten 233 und 34, also zusammen nur 267 Stim⸗
men; Locquet ist daher zum Deputirten proklamirt worden. Der Herzog von Glücksberg ist gestern in Paris von der Mis⸗
ion wieder angelangt, in welcher er von Herrn Guizot nach London 2 gelang 1 1 8 DOrdnung deren Gegenwart erheischen sollte.
gesandt worden war. Er wird, wie es heißt, demnächst zum Ge⸗ schäftsträger an einem deutschen Hofe ernannt werden.
Die in Paris während des ersten Trimesters dieses Jahres de⸗ klarirten Fallissements ergeben zusammen eine Passivsumme von mehr als 12 Millionen Francs. Von noch 40 Fallissements, die ebenfalls in diesem Zeitraume stattgehabt, sind die Bilanzen noch nicht aufge⸗ stellt, ihre Passiva also noch nicht bekannt.
11 Paris, 13. April. Die heutige Sitzung der Deputirten⸗ Kammer wurde erst um 2 ¼½ Uhr eröffnet. Der Marschall Kabi⸗ nets⸗-Präsident legte zuerst einen Gesetz⸗Entwurf vor, betreffend die Eröffnung eines Kredits von 5,880,000 Fr. für Fortsetzung der Be⸗ festigungs⸗Arbeiten des Hafens von Havre; er verlangt zugleich, daß
derselbe und die Auseinandersetzung der Motive dazu vor die Kom- mission der Festungswerke der Plätze des Königreichs verwiesen werde.
Herr Bureau de Pusy widersetzt sich; er glaubt, es müsse nach
Diskussion des Entwurfs in den Büreaus eine neue Kommission zur
Prüfung und Berichterstattung ernannt werden.
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Herr Dufaure
aber unterstützt das Verlangen des Ministers, das auch von der Kam⸗-⸗
mer angenommen wird. Berichte über Petitionen waren darauf an der Tagesordnung. Herr Allard beantragt im Namen der Kom⸗ mission, daß eine Petition der französischen Mechaniker und Maschi⸗ nenbauer um Schutz für die französische Industrie dieser Gattung an die Minister des Handels und der öffentlichen Arbeiten verwiesen werde.
Herr Ledru Rollin bemerkt, die Ministerbank sei leer. Der Prä⸗
sident: „Die Kammer beräth und beschließt, ohne sich darum zu kümmern, was auf der Ministerbank vorgeht.“ Der Kommissions⸗Antrag wird angenommen. Herr Ledru Rollin: „Ich habe für die heutige Sitzung Interpellationen angekündigt; heute wie gestern ist kein Mi⸗ nister zugegen. Die Kammer wird über diese große Unschicklichkeit urtheilen.“ (Murren.) In dieser Lage der Dinge würde ich der Kam⸗ mer vorschlagen, die Sitzung aufzuheben. Der Präsident: „Die Kammer hat ihre Tagesordnung festgesetzt und kann die Sitzung nicht aufheben, bevor diese erschöpft ist.“ (Zustimmung im Centrum.) Herr d'Haussonville erstattet einen Bericht über eine Petition, Herr von Lasteyrie über eine andere; beide von weniger allgemei⸗ nem Interesse. Inzwischen aber, als bereits die Diskussion über die letztere begonnen hatte, traten die Minister des Auswärtigen und der Marine in den Saal. (Allgemeine Bewegung, alle Blicke richten sich auf sie, aber zugleich auf Herrn Ledru Rollin, der durch seine unge⸗ bührlichen Ausdrücke kurz zuvor nur sich selbst beschimpft hatte.) In dem Augenblicke, wo ich die Kammer verließ, hatte er noch nicht zu sprechen begonnen. .
In der Pairs⸗Kammer wurde in den Büreaus das von der Regierung mitgetheilte Gesetz über die Heeres⸗Ergänzung zuerst be⸗ sprochen, dann der von der Deputirten⸗Kammer angenommene Antrag wegen Verhütung der Weinverfälschungen. In der öffentlichen Sitzung verlas zuerst Präsident Boullet seinen Bericht über den Antrag auf Modification des Art. 44 des peinlichen Gesetzbuchs, dann wurde zur Diskussion des Gesetzes über das griechische Anlehen geschritten. Vi⸗ comte Dubouchage tadelt die schlechte Finanz⸗Verwaltung von Grie⸗ chenland, welche alle gehegten Hoffnungen und gemachten Versprechungen getäuscht habe; Frankreich sei nicht in so blühendem Finanzzustande, um solche Vorschüsse machen zu können, alle Jahre sei ein Defizit im Budget vorhanden, während Spanien, Belgien und Griechenland ihm bedeu⸗ tende Summen schulden. Er hoffe, daß seine Bemerkung berücksich⸗ tigt und so viel als möglich von diesen Ausständen für den Schatz beigetrieben werde. Der Berichterstatter, Baron de Bussidres, vertheidigt die griechische Regierung und den Gesetz⸗Entwurf, dessen beide Artikel dann nach einander angenommen werden. Endlich wird zum Skrutinium über das ganze Gesetz geschritten, das bei 92 Ab⸗ stimmenden mit 86 gegen 6 Stimmen angenommen wird. Herr
Vier Individuen sind verhaftet worden, die zu der Bande ge⸗ hört, welche versucht hatte, die Suspension auch der Arbeiten in den Stollen von Ricamarie zu erzwingen. Im ganzen Bassin von Saint⸗ Etienne war übrigens Alles ruhig am 9ten, und dort gingen die Ar⸗ beiten mit gewohnter Thätigkeit sfort. Von St. Etienne aus erhe⸗ ben sich nun klagende Stimmen, daß dort und zu Montbrison, dem Hauptorte des Departements, viel zu wenig Truppen seien, um im Nothfalle sogleich überall zur Hand zu sein, wo die Erhaltung der G Geg 1s Wenn die 2000 Arbei⸗ ter in den Minen jener Gegend zugleich aufgestanden wären, hätte die Lage der bedrohten Städte, namentlich St. Etienne's, wo kaum 2 Bataillone liegen, höchst kritisch werden können.
m Paris, 12. April. Der Handels⸗Minister hat vor ein paar Tagen das Resultat des Wallfischfanges durch französische Schiffe während des Jahres 1843 veröffentlicht. Dreizehn Fahrzeuge sind zu diesem Fange ausgesendet worden, sie hatten zusammen einen Gehalt von 4919 Tonnen, und 432 Matrosen, sämmtlich französischen Ursprungs. Die von der Regierung zur Ermunterung der Ausrüstung von Schiffen zu diesem Zwecke zu gewährenden Prämien betrugen im Jahre 1843 die Summe von 196,786 Fr. Dagegen kehrten vom Walffischfange im nämlichen Jahre 14 Schiffe nach Frankreich zurück, und erhielte als Prämie 160,059 Fr. Im Ganzen betrugen die Wallfischfang⸗ Prämien 356,845 Fr., im Jahre 1842 dagegen 724,262 Fr. woraus am besten wahrgenommen wird, wie wenig ergiebig der Wall- sischgang des vergangenen Jahres ausfiel. Dagegen hat der Stock⸗ fischfang eine bedeutende Zunahme dargeboten. Die dazu ausgerüste⸗ ten Schiffe betrugen 401 mit einem Gehalte von 51,044 Tonnen und 11,217 Matrosen. Die betreffenden von der Regierung bezahl⸗ ten Prämien beliefen sich im Jahre 1843 auf 526,330 Fr. In Betreff der Einführung des Stocksisches nach den französischen Kolo⸗ nieen, wurden 1—
6,366,044 Kilog. direkten Weges vom Orte des Fanges,
3,771,776 » aus den Entrepots von Frankreich,
776,913 » aus den Häfen von Frankreich, ohne aus der Entrepots gezogen zu werden, versendet, so daß die Gesammt⸗Ein fuhr des Stockfisches nach den französischen Kolonieen 10,904,733 Kilog. betrug, welche nach dem Prämien⸗Tarif von 22 Franken pro 100 Kilog. für die beiden ersten Arten der Einfuhr, und von 16 Fr. für die letztere Art der Einfuhr dem Staate eine Ausgabe von 2,353,020 Fr. verursachten. Die Ausfuhren nach dem mittel⸗ ländischen Meere, dem Auslande und den französischen Besitzungen in Nord⸗Afrika, erhoben sich auf 3,385,791 Kilog., welche nach dem Prämien⸗Tarif von 14 oder 12 Fr. nach Verschiedenheit ihre Bestimmungsortes, dem Staate 412,496 Fr. kosteten. Die Ausfuhr des Stockfisches nach Spanien zu Lande betrug nur 7500 und die betreffende Prämien⸗Bezahlung 750 Fr. Im Ganzen also hat der Stockfischfang während des Jahres 1843 aus dem Staats⸗ Schatze die Summe von 3,295,285 Fr. bezogen. Im Vergleiche zu dem vorhergegangenen Jahre ergiebt sich daraus ein Plus von 545,317 Fr., wovon 80,555 auf Prämien für die ausgerüsteten Schiffe und 464,762 Fr. auf Prämien des Stockfischfangs⸗Ertrages kommen
Der Graf von Paris und der Sohn der Prinzessin Marie und des Prinzen Alexander von Württemberg haben zum ersten Male am Ostersonntage dem öffentlichen Gottesdienste in der St. Rochus⸗Kirche in Begleitung ihrer Königlichen Großmutter beigewohnt. Jederman war durch die andächtige Haltung des Grafen von Paris erbaut, von dem es bekannt ist, daß bete lehrt. Der Herzog von Nemours hat am Oster⸗Montag eine große Jagd in Fontainebleau veranstaltet, wozu außer mehreren Per sonen vom Hofe, sämmtliche Kavallerie⸗Offiziere, die dort in Garni son liegen, geladen wurden. Der künftige Regent ist ein großer Jagdliebhaber, der hierin den König Karl X. vielleicht noch über⸗ trifft. Er hat so eben das ganze Jagd⸗Personal nebst Zugehörigen, welches dem Herzog von Orleans gehörte, seinem Hosstaate zuge⸗ theilt und eine allgemeine Reorganisation damit vorgenommen, um seine Jagd⸗Equipagen zu den ersten in Frankreich zu machen.
Grossbritanien und Irland. 8 London, 13. April. Der Hof wird zu Anfang der nächste Woche seine Residenz von Windsor wieder nach dem Buckingham⸗
seine eigene Mutter ihm die katholischen Ge-