1844 / 110 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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nd zu dem in dem Gesetze vom Juni 1830 bestimmten . 8. Smafe von fünf Jahren Zuchthaus verurtheilt worden. Die Richter haben den höchsten Grad der Strafe angewen⸗ det, um ein strenges Beispiel zu geben; allein der Verurtheilte ist nur das Opfer derer, die ihn nebst so vielen Anderen vorgeschoben haben, denn er gehört nicht zur großen Association, und er hat keinen Na⸗ men, der Aufsehen macht. Die eigentlichen Anstifter, durch das Zu⸗ standekommen der Anleihe ein menih erschreckt, werden sich nach und nach von denen, die sie kompromittirt haben, zurückziehen, die Schwachen werden für die Starken zahlen müssen, und das arme Volk wird abermals durch Schaden klug werden.

Die Proclamation des Gouverneurs von Limburg, welche den Bewohnern die Unzufriedenheit des Königs mit dem Treiben der Se⸗ paratisten kundmachte, diese im Namen Sr. Majestät erlassene Pro⸗ clamation, hat in dem Benehmen der Separatisten nichts geändert; sie behaupten fortwährend, daß der Gouverneur jene Proclamation us eigenem Antriebe und in seinem eigenen Namen erlassen habe. 1 Holland hat zwei Künstler verloren, den Blumenmaler Bloemers, M85s8 Jahre alt, und den Maler Couwenberg, im Alter von 38 Jahren. eide sind ein Verlust für die Kunst.

Selgien.

Brüssel, 13. April. Der Moniteur bringt heute die Nachricht, daß die Demission, welche Herr Dechamps am 19. März dem Könige vorgelegt, nicht angenommen sei. Es war diese Erklä⸗ rung für das Publikum überflüssig, da man schon seit fast 3 Wochen hinreichend von der höchst sonderbaren Stellung unterrichtet war, welche dieser die katholische Meinung im Kabinette repräsentirende Minister einzunehmen für gut befunden hatte. Die Annalen des Re⸗ präsentativ⸗Systems haben wohl schwerlich einen ähnlichen Fall auf⸗ zuweisen. Er wirft aber derselbe ein neues Licht auf die hiesige Stel⸗ lung der Parteien, und wir können ihn deshalb nicht mit Stillschwei⸗

gen übergehen. 1b Herr Dechamps erklärte in den Kammern bei dem Beginn

der Diskussion über die Unterrichts-⸗Frage, daß er in das Ka⸗ binet als Caution für die katholische Meinung eingetreten sei und er deshalb auch nicht blos nach seiner persönlichen Ansicht, sondern nach den Interessen dieser Meinung handeln müsse. Derselbe Minister war aber einverstanden gewesen mit der Vorlegung des Ge⸗ setz⸗Projektes über den Universitäts⸗Unterricht, welches ihm von dem Minister des Innern mitgetheilt worden war, und hatte nur verlangt, daß daraus keine Kabinetsfrage gemacht würde. Allein, sobald als die hohe Geistlichkeit, als die v derselben in der Kammer und in der Presse ihr hohes Mißfallen über dieses Projekt kund geben, reicht der Minister seine Entlassung ein, um mit größerer Freiheit einen Gesetz⸗Antrag zu bekämpfen, dessen Vorlegung er genehmigt hatte; allein nachdem der Antrag verworfen, tritt er wieder in den früheren Posten, um nach wie vor die gemeinsamen Interessen des andes mit seinen Kollegen zu besorgen. In den liberalen Kreisen und deren Tagespresse hört man seit 3 Wochen nur ein dem Theater entlehntes Wort, um die hiesigen Vorfälle zu bezeichnen, und wir müssen gestehen, es hätte in einer so wichtigen Angelegenheit auch jeder Anschein dazu vermieden werden müssen. Was soll man außer⸗ dem zu den Grundsätzen sagen, die von einem Minister in wohlbe⸗ dachter parlamentarischer Rede ausgesprochen sind. Ist noch eine Re⸗ gierung möglich, wenn ein Kabinets⸗Mitglied sich als den Repräsen⸗ tanten einer Partei ansteht und seine Ansichten oder Ueberzeugungen, wie er sie im Ueberblicke über das Gesammt⸗Interesse in der Kabinets⸗ Diskussion mit seinen Kollegen gewinnen kann, den Launen einer schwankenden oder auch herrschüchtigen Meinung aufopfert? Es ist mög ich, daß ein solches Mitglied konsequent nach den Grundsätzen eines reli⸗ giösen Systems handelt, welches überall die Unterwerfung der persönlichen Ueberzeugung unter eine geistliche Autorität verlangt; allein werden solche Prinzipien auf das politische Gebiet verpflanzt, machen sie sich sogar in den höheren Kreisen der Verwaltung geltend, so kann daraus nur eine unabsehbare Reihe von Verwirrungen entspringen. Werden die Minister die Commissionaire, die bloßen Abgeordneten oder Ge⸗ schäftsführer einer Partei oder einer Meinung, der sie sich sogar bei einzelnen Fällen unterwerfen, so wird die Regierung, die ein ange⸗ messenes Gegengewicht gegen die unvermeidlichen Fluctuationen in den Ansichten, Bedürfnissen, Bestrebungen der Mitglieder der Staats⸗ Gesellschaft bilden soll, in den Strudel der Partei⸗Interessen hin⸗ eingezogen und muß darin untergehen. Uebrigens sehen wir den gegenwärtigen Vorfall nur als ein recht hervortretendes, charakte⸗ ristisches Symptom einer Tendenz an, die fast nothwendig aus einem Spstem hervorgeht, welches, in dem religiösen Gebiete wurzelnd, sich mmer mehr auf dem politischen auszubreiten und dasselbe mit seinem

Einflusse zu beherrschen trachtet.

Die belgische Constitution hat die vollkommene Trennung von Staat und Kirche ausgesprochen, allein sie hat in der Wirklichkeit dadurch den geistlichen Autoritäten nur eine um so unbeschränktere Macht ge⸗ geben, sich durch alle ihr zu Gebote stehenden alten und neuen Mit⸗ tel die Zugänge der politischen Gewalt zu eröffnen, und wenn der Erfolg nicht den Bestrebungen entsprochen hat, so ist dies nicht der Geringfügigkeit der angewandten Mittel, sondern allein dem höheren Geiste zuzuschreiben, der sich der neueren Gesellschaft bemächtigt und sich in das alte Zwangs⸗System nicht wieder eindrängen läßt. Oder ist es nicht genug, wenn der Beichtstuhl dazu gebraucht wird, um die Wahl⸗Kandidaten zu empfehlen, wenn die Geist⸗ lichen die Journale verbieten, die ihnen nicht unumwunden ergeben sind, die Absolution verweigern, wenn die Kinder eine Anstalt besuchen, die in Konkurrenz mit den geistlichen und jesuitischen Lehr⸗Anstalten sind, wenn den Freimaurern die Einsegnung der Ehe, wenn den Schau⸗ pielern, den Buchhändlern, welche Romane verlegen u. s. w. das christ⸗ liche Begräbniß versagt wird. Wo sind die Gränzen von solchen Ansprüchen? Könnte nicht nach denselben Grundsätzen Deputirten, Ministern die Absolution verweigert werden, wenn sie Gesetze votirten oder vorlegten, die gegen das katholische Interesse laufend bezeichnet werden? Freilich muß man fragen: sind überhaupt noch Gränzen zwischen Kirche und Staat nach einem Religionssystem möglich, wel⸗ ches auch in der Hinsicht den Anspruch auf Universalität geltend macht, daß es keine Seite des gesellschaftlichen Lebens als selbstständig anerkennt, vielmehr in allen Gebieten die geistliche Autorität als un⸗ mittelbaren Herrn oder als Wächter und Schutzherrn aufstellt und gerade in die zartesten Verhältnisse dringt, welche gewissermaßen die Brennpunkte sind, wo sich die hauptsächlichsten Nerven des menschlichen Lebens konzentriren? Man weiß wohl, daß dieses Religions⸗System in der Bedrängniß der Zeiten seine Ansprüche schweigen läßt, allein überall mit denselben wieder hervortritt, so wie sich die Umstände günstig zei⸗ gen. Und wer möchte hier in Abrede stellen, daß seine Vertreter mit Gewandtheit die Schwächen zu benutzen wissen, die sich in den ver⸗ schiedenen Regionen der Gesellschaft kund geben, ja daß sie selbst die entgegengesetzten Systeme unter Umständen zur Ausbreitung ihrer Herrschaft zu benutzen wissen. Belgien giebt hiervon ein schlagendes Beispiel; politische und religiöse Freiheit ist lange dem Katholizismus ein verdammungswürdiges Prinzip gewesen, jetzt ist dasselbe aber ge⸗ wissermaßen das Losungswort in allen Ländern geworden, wo der Staat noch, im Interesse der wirklichen persönlichen Freiheit, Ansprüchen entge⸗ gentritt, die sich in einem Umfange geltend zu machen suchen, wie sie die Geschichte selbst in den für den Katholizismus günstigsten Zeiten nicht aufzuweisen hat. Bei diesen Ansprüchen wird denn auch auf Belgien als auf das neue Eldorado der wahren Freiheit hingewiesen. Man be⸗ trachte aber den inneren Zustand des Landes genauer, und man wird finden, daß der Zwiespalt immer größer, der Kampf zwischen der katholischen und liberalen Meinung immer heftiger geworden ist und eine Vermittelung immer mehr als ein unerreichbares Ziel erscheint. Ja, nach den Grundsätzen, die hier auf der katholischen Seite immer sichtbarer hervortreten, muß man ernstlich die Frage aufwerfen: ob ein constitutionelles Regierungs⸗System überhaupt bei dem Vorwalten einer Meinung möglich ist, die keine freie Bewegung in der Regie⸗ rung, in den Kammern, in der Gesellschaft gestattet; die letzten Vor⸗ fälle, und besonders die von einem der Minister angenommene Stel⸗ lung, haben in dieser Hinsicht ernstliche Bedenken hervorrufen müssen.

Der materielle Sieg ist nochmals der katholischen Meinung verblieben, allein die liberale Partei wird im Lande die wahrhaft nachhaltigen Früchte von dieser Diskussion ärndten. Möchte die katholische Mei⸗ nung ernstlich die wahrhafte Lage der Dinge bedenken und nicht durch die weltlichen Prätentionen das Interesse der Religion selbst gefährden; möchte sie sc wohl überzeugen, daß die Stütze, die sie bis jetzt in Belgien gefunden, immer schwächer wird, und daß man hier auf die Dauer kein System ertragen wird, welches, bei konsequenter Durch⸗ führung, die unglücklichsten Zeiten des spanischen Despotismus zurück⸗ rufen möchte. 1

In kurzem wird in den Kammern die Diskussion über die indu⸗ striellen und kommerziellen Fragen beginnen. Die Anhänger des Sy⸗ stems der Differenzial⸗-Zölle für die Schifffahrt sind unermüdlich, um denselben Eingang in den Kammern zu verschaffen. England und Holland sollen dagegen schon offiziöse Vorstellungen bei der Regierung gemacht haben; einige Journale wollen sogar die Reise des Königs nach England zum Zweck einer besseren Verständigung mit dem bri⸗ tischen Kabinet damit in Verbindung bringen, was wir dahingestellt sein lassen. Jedenfalls wird die Diskussion ein großes Interesse für Belgien darbieten, und wir wollen selbst, die parlamentarischen Erör⸗ terungen abwarten, um über diesen wichtigen Gegenstand ein motivir⸗

tes Urtheil zu fällen.

Spinner⸗ und Weber⸗Unterstützung.

Unter Bezu

gnahme auf unsere Bekanntmachung vom 30sten v. Spinner⸗ und Weber⸗Unterstützungs⸗Geschäftes bis zum heutigen Tage zur allgemeinen Ke⸗

M. bringen wir hiermit den Umfang des von uns ausgeführten untniß.

An Flachs Von den Handspinnern zum ist angekauft: Selbst

An die Handweber ist zu ermäßigten An Handw Preisen verkauft: ist für 1” 8 abgelieserte

ist schlesisches Maschinen und Handgarn Waare

kosten⸗

preise ist

verkauft.

Garn

für

Ctr. Pfd. Alhrn Jor. f.

zum Verwebensan Lohn gegen Lohn gezahlt worn

Maschinengarn ausgegeben, den.

Handgarn

für für zu Schock Alhr hr pf. Rlhr or pfLeinwand. Alhm Jirn vf.

in Erdmannsdorf bis 30. März 1844 131 33 11297 88 vom 31. März bis 15. April¹— 12 84 3686 2

509

761 [14 * 1 3 ¼ 291 19 1085

170 [12⸗ 8 28 10—

14984 V

931 26 319 29

Handels- und Börsen-Uachrichten.

Berlin, 19. April. Die meisten Eisenbahn⸗Effekten waren heute be⸗ gehrt und der Umsatz nicht unbedeutend. Vornehmlich erfuhren Oester⸗ reichische Eisenbahn⸗Actien in allen Gattungen einen ferneren Aufschwung bei lebhaftem Geschäft.

Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 18. April 1844.

Zu Lande: Roggen 1 Rthlr. 8 Sgr. 5 Pf.; große Gerste 1 Rthlr Sgr. 5 Pf.; kleine Gerste 1 Rthlr., auch 29 Sgr. 8 Pf.; Hafer 27 Sgr. Pf., auch 21 Sgr. Eingegangen sind 63 Wispel 12 Scheffel.

Zu Wasfer: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 4 Sgr. 10 Pf., auch 2 Rthlr.

1 Sgr. 2 Pf. und 1 Rthlr. 26 Sgr. 5 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 12 Sgr., auch 1 Rihlr. 8 Sgr. 5 Pf.; Hafer 24 Sgr. 3 Pf., auch 20 Sgr. 9 Pf.; Erbsen (schlechte Sorte) 1 Rthlr. 8 Sgr. 5 Pf. Eingegangen sind 2284 Wispel 1 Scheffel.

Mittwoch, den 17. April 1844.

Das Schock Stroh 7 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., auch 6 Rthlr. Der Centner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 22 Sgr. 6 Pf. 8 Kartoffel⸗Preise.

Der Scheffel 17 Sgr. 6 Pf., auch 12 Sgr. 6 Pf.

Branntwein⸗Preise.

Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus waren am 13ten 15 15 ½ Rthlr., am 16ten 15 Rthlr. und am 18. April d. J. 15 ½ Rthlr. (frei ins Haus geliefert) pro 200 Quart à 54 pCt. oder 10,800 pCt. nach Tralles. Korn⸗Spiritus: ohne Geschäft.

Berlin, den 18. April 1844.

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

* Leipzig, 18. April. Magdeburg⸗Leipziger Eisenbahn-Actien 197 Geld pr. Zahltag. Berlin⸗Anhalter 157 ¾ Brf. pr. ult. 158 ¼ pr. Zahltag bez. Leipzig⸗Dresdener 145 ½ Geld pr. Zahltag. Sächsisch⸗Baverische 109 ¾ bis 110 pr. Cassa und pr. ult. bez., pr. ult. Mai 110 ¾ Geld. Sächsisch⸗Schle⸗ sische 118 pr. ult, bez. Kiel⸗-Altonger 129 Brf. pr. ult., 130 Brf. pr. ult. Mai. Außer Sächsisch⸗Baperischen E. A., welche 109 ¼ 110 pr. Cassa und ult. in namhaften Posten umgesetzt wurden, war das heutige Geschät⸗ nicht sehr belangreich. Magdeburg⸗Leipziger angenehmer und 197 pr. Zahlf tag Geld. Leipzig Dresdener und Sächsisch⸗Schlesische fest jedoch ohne Um⸗ gang. Berlin⸗Anhalter 157 % Brf. pr. ult., 158 ½ pr. Zahltag bezahlt. Kiel⸗ Altonaer fortwährend angetragen, 129 Brf. pr. ult., 130 Brf. pr. ult Mai

HNeeorlinee 118är188.. Den 19. April 1844.

Pr. Cour. nrief.]Seld. Geaà.

161½ 103 193 ½ 103 158

103 ½

Pr. Cour.

8 b eclien. 8 V Brief.]† Geld. V

v Fonds. 8 V

Brl. Pots. Eisenb. d0. do. Prior. Obl. Mgd. Lpz. Eisenb.] do. do. Prior. Obl. Brl. Anb. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Düss. Elb. Bisenb. do. do. Prior. Obl. Hthein. Eisenb. do. do. Prior. Obl. do. v. Staat garant. Brl. Fraukf. Eisb. do. do. Prior. Obl. 0 b.-Schles. Risb. do. Lt. B. v. eingaz. B.-St. E. Lt. A u. B 3 12 [Magd.-Halbst. E. Bresl-Schweidn.- Freibg. Bisenb. 4 127

St. Schuld-Sch. 3 ½ 101½ Pr. Engl. Obl. 30. 4 Präm Sch. d. Seceb. 88 3 Kur- u. Neumärk. Schuldverschr.] erl. Stadt-Obl. 100 ¼ Danz. do. in Th. 48 Westpr. Pfandbr. 3 ½ 100 ¼ 100 Grossh. Pos. do. 4 104 ¼ Ostpr. Pfandbr. 3 ½ 101 ¾ Pomm. do. 3 ½ 100 ½1 100 ½⅔ Kur- u. Neum. do. 3 ½ 101 ½ 100 Schlesische do. 3 ½ 100

100

100 ½

98 152 ½⅔ 104 125 117 13¹½ 119 ½

Gold al marco.

InSEgSnSne 8Sn

Friedrichsd'or. And. Gldm. à 5 Tb. Disconto. 8- Auswärtige Börsen. Amsterdam, 15. April. Niederl. wirkl. Sch. 60 49⁄. 5 % Span. 21 932. 3 % do. 37 ½. Pass. 6 ½. Ausg. —. Ziusl. —. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 109 ⁄. 4 % Russ. Hope 91. Antwerpen, I4. April. Zinsl. —. Neue Anl. 21 7. Frankfurt a. M., 16. April. 5 % Met. 113 ⅞. Bank-Aetien 2010. p. ult. 2012. Bayr. Bauk-Actien 705 G. Hope 90. Stiegl. 80 b. Iat. 60 7. Poln. 300 Fl. 94 ¼ G. do. 500 Fl. 99 ¼. do. 200 Fl. 32 G. IIamhb uE, 17. April. Bauk-Actien 1680. Engl. Russ. 113 ½. Wien, 15. April. Nordb. 146 ½. Gloggn. 11 1 ½. Mail. 108 ½. Livorn. 105 ⅞.

Meteorologische Beobachtungen.

Abends 10 Uhr.

5 % 40. 100 8.

Preuss. Pr.

1844. Morgens 18. April. 6 Uhr.

Nach einmaliger Beobachtung.

Nachmittags 2 Uhr.

Lufidruck. 339,01 Par. 338,24 Par. 338,86 Par. quellwärme 7,00 k. Luftwärme ... + 6,29 R. + 14,19 R. + 2JN”e R. Flusswärme 6,1° R. Thaupunkt . . . + 4,1⁰° R. + 7,39 R. + 4,49 R. Bodenwärme 4,0⁰ R. Duustsättigung 78 pCt. 11 pCt. 70 pCt. Ausdünstung 0,012 Rh. Wetter heiter. trüb. heiter. Niederschlag 0. Wind SW. SW. SW. Würmewechsel +† 15,1* Wolkenzug. .. Sw. + 5,50° RK. Tagesmittel: 338,710 Par. —+†ů 10,49 R. +† 5,30 . 63 pct. SW.

Königliche Schauspiele. Sonnabend, 20. April. Ouvertüre zu Coriolan, von L. van Beetho⸗ ven. „Die Wiese“, Lied von Herder, komponirt von Karl Seiler, vorge⸗

mounix, von Donizetti, in italienischer Sprache, vorgetragen von Dlle. Marx und Herrn Pfister. Hierauf: Die Lotto⸗Nummern, Singspiel in 1 Akt. Musik von Isouard. Und: Der Polterabend, komisches Ballet in 1 Akt, von Hoguet. Sonntag, 21. April. Das Nachtlager von Granada. (Herr Pfister: Gomez, als zweite Debütrolle.) Hierauf: Ein Divertissement. Im Konzertsaale: 1) Les premibres amours, vaudeville en 1 acte, par Scribe. 2) La première représentation de: Le cadet de famille, vaudeville nouveau en 1 acte, du thétre du Gym- nase. 3) La reprise de: Une passion romantique, vaudeville comique en 41 acte. Montag, 22. April. Die Räuber, Trauerspiel in 5 Abth., von Schiller. (Herr Döring: Franz Moor, als Gastrolle.) 1“ . . . Königsstädtisches Theater. Sponnabend, 20. April. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zum erstenmale: Llngauo felice. Opera in 1 Atlo. Musica del Maestro Rossini. (Die neue Decoration ist vom Decorationsmaler Martinelli.) Hierauf: Vierte Kunst⸗Vorstellung des Herrn B. Bosco in der ägyptischen Magie. Mit Ausnahme der unsichtbaren Kugeln sind die heutigen 12 Productionen sämmtlich neu und noch in keiner der vorhergegangenen Vorstellungen gezeigt worden. Unter Anderem Ein Sträußchen und noch ein Sträußchen und immer in einer anderen Manier. Zum Schluß: Der Bär und der Bassa. Komische Scene. Sonntag, 21. April. Zum erstenmale wiederholt: Der erste Waffengang. Lustspiel in 2 Akten. Frei nach dem Französischen,

tragen von Herrn Pfister. Duett aus der Oper: Linda von Cha⸗ 6

Beilage

665

zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Sonnabend den 20 ften April.

Deutsche Bundesstaaten. Württemberg. Stuttgart. Geh. Staatsrath Köͤlle †. Baden. Maunheim. Schifffahrt. Freie Städte. F rankfurt a. M. Auswanderung von Separatisten.

Sche 929 94 neue Jesuiten⸗Kirche. Schreiben aus Paris. (Näheres; 1 . (Näheres zur Beurtheilung der jüngsten Eisenbahnen. Schreiben aus Paris. (Die Bahn von Paris nach Lyon.)

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8 aushe.

Peutsche Bundesstaatthehe.

Württemberg. Stuttgart, 13. April, Abends. (Fr. J.) Heute Mittag 2 Uhr starb dahier plötzlich an einem Lungenschlage der Geheime Staatsrath von Kölle, Ritter des Ordens der württembergischen Krone. Ganz Württemberg trauert über den trefflichen Mann, der sich in Stuttgart einer seltenen Popularität bei Hoch und Nieder erfreute. Von geringem Herkommen, hatte sich der Verewigte bis zur Stelle eines Königlich württembergischen Botschafters in Rom emporgeschwungen, wo er die Zinsen seines bedeutenden Ver⸗ mögens und seinen Minister⸗Gehalt blos zur Unterstützung dürftiger Künstler verwandte. Ewig unvergeßlich wird der edle, leutselige Greis den deutschen Künstlern bleiben, die Rom zu seiner Zeit besuchten, besonders denen, an welchen sich seine große Liberalität und Freund⸗ lichkeit erprobte. Seit den letzten Jahren hier von den Geschäften

zurückgezogen lebend, zeigte er sich stets als ein edler Mäcen, und

werden sollten, ferner die Ermächtigung für den Präsidenten, sich selbst an die Spitze der Armee zu stellen. Bereits war der General Thomas Hector, Kommandant des Bezirks von St. Marc zu Mirebalais, an der Spitze des 2ten, 5ten und 6ten Regiments und der National⸗ Garden von St. Marec, von La petite Riviere (der beiden Orte, in denen bekanntlich der Konflikt zwischen den Mili⸗ tair⸗ und Civil⸗Behörden stattgefunden haben soll) und von les Verrettes. Von Gonaives waren das 13te und 24ste Regiment und die National⸗Garde des Departements von Artibonite, von Port Republicain (Port au Prince) das 1ste, Ste, 20ste und 21ste Regiment, die vier Regimenter der alten Garde und tau⸗ send Mann National⸗Garde abgegangen. Im Norden befehligt der General Pierrot (Schwiegervater des Exkönigs Christophe) eine Di⸗ vision, bestehend aus acht Regimentern und den National⸗Garden des Departements. Zwei Proclamationen waren veröffentlicht worden, die eine an das Volk und die Armee gerichtet, und die andere an die Bürger des östlichen Theiles der Republik. In der ersten heißt es unter Anderem:

„Das Gerücht von der Bewegung von Artibonite verbreitete Schrecken unter einigen Familien von St. Marc, sie flohen und kamen, eine Zufluchts⸗ stätte in dieser Hauptstadt zu suchen; aber die vollziehende Gewalt kündet mit Befriedigung dem Lande an, daß der öffentliche Friede an diesem Orte herrscht, daß Personen und Eigenthum respektirt werden....“

Den Bürgern des östlichen Theils der Republik wird gesagt: „Haltet ein, Bürger, noch ist es Zeit; tretet heraus aus dem Abgrund, in den euch unruhige und gefährliche Köpfe gestürzt haben. Sagt euch los von jenen schlimmen Männern, die sich eurer bedienen wollen, um ihre ehrgeizigen Pläne auszuführen. Die Republik, als nachsichtige Mutter, wird sich glücklich schätzen, ihre verirrten Kinder in ihrem Schoße aufzuneh⸗ men; aber wenn ihr, die Augen dem Lichte verschließend und die weisen

während er für sich beispiellos mäßig lebte, gab er mit vollen Hän⸗ den, wo sich nur ein Bedürftiger zeigte. .“

Baden. Manunheim, 12. April. (M. J.) In unserem Rheinha en entwickelt sich allmälig durch bedeutende Zufuhren von Gütern eine ungewöhnliche Thätigkeit, wozu die Dampfschleppböte das ihrige bei⸗

ragen. Das Dampfschleppboot „die Stadt Mannheim“ kam vor enigen Tagen hier an mit 4 Segelschiffen am Schlepptau, die zu⸗ sammen 17,000 Ctr. Güter geladen hatten. Gestern ist das neue bayerische Schleppdampfboot „der Pfalzgraf“ in Ludwi shafen mit 2 Segelschiffen angekommen, welche eine Ladung von 7000) Ctrn. führten. Vorgestern ist abermals ein Neckarschiff verunglückt. Seit Jahresfrist sind 4 bis 5 Schiffe untergegangen; die Ursache so vieler Unglücksfälle mag wohl darin liegen, daß die Schiffer ihre Fahrzeuge allzu schwer beladen, wodurch dann bei irgend einem ungünstigen Vorfall das Fahrzeug bedroht wird und leicht zum Untersinken kommt.

8 Freie Städte. Frankfurt a. M., 12. April. (Rh. u. M. Z.) In diesen Tagen hat die letzte Abtheilung der aus den standesherrlichen Gebieten in Oberhessen nach den Vereinigten Staa⸗ ten von Nord⸗Amerika übersiedelnden Separatisten die Reise dorthin angetreten. Es mögen ihrer etwa 45 sein, die über Mainz und Rot⸗ terdam die Reise nach Philadelphia machen.

Schweiz. Schwyz, 8. April. (N. Z. Z.) Die hiesige neue Jesuiten⸗ kirche geht ihrer baldigen Vollendung entgegen. Die Kanzel, meistens aus Marmor, nimmt bereits ihre erhabene Stelle ein, und zwei Sei⸗ ten⸗Altäre erheben sich allmälig, ebenfalls aus schwarzem, weißge⸗ streiftem Marmor gebaut. Das Portal der Kirche, die mit zwei schönen Thürmen prangt, bietet einen majestätischen Anblick. Das Pensionat, ein herrliches Gebäude, hoffen die Jesuiten mit dem näch⸗

sten Herbste zu beziehen und zu eröffnen. v 11“ 8 1

G aitn. 8

Paris, 12. April. Nach einem Schreiben aus Port au

Prince vom 9. März wären die bisher über die Zustände von Haiti

zur Oeffentlichkeit gekommenen Nachrichten theils irrig, theils über⸗ trieben. Die Thatsachen sollen sich wie folgt verhalten:

Unmittelbar nach dem Tode des Generals Aly, Kommandanten

des Bezirks von Santo Domingo, brachen daselbst Unruhen aus. In

Folge davon verlangte die Regierung von der National⸗Versammlung

Rathschläge der guten Bürger hintansetzend, in eurer Verblendung beharrt, wird sie ohne Erbarmen für euch sein und auf cure strafbaren Häupter die volle Rache der Nation herbeirufen.“

„Gegeben im National⸗Palaste von Port Republicain am 7. Mälz, dem 4tsten Jahre der Unabhängigkeit.“

Bedenkt man, daß die Bevölkerung der Departements Ozama und Cibao, von denen nur ein einziges unter den Waffen steht, kaum 55,000 Einwohner zählt, so läßt sich annehmen, daß der Widerstand gegen eine Truppenmacht, deren Stärke auf nahe an 20,000 Mann angegeben wird, und die man aufbieten zu müssen glaubte, um den Aufrührern gleich von vornherein jeden Schein von Hoffnung auf Erfolg zu benehmen, so gut als gar nichts sein wird.

Eisenbahnen. aoParis, 13. April. Der Gesetz⸗Entwurf in Betreff der sogenannten Eisenbahn von Paris nach Lyon wird heftige und hart

näckige Debatten in der Kammer hervorrufen. Ich sprach vorstehend von der „sogenannten“ Eisenbahn nach Lyon, und wohl mit unzwei⸗ felhaftem Rechte, denn im Gesetz⸗Entwurfe ist von einer solchen nach Lyon eigentlich gar nicht, sondern nur von einer solchen nach Chalons an der Saone die Rede, und nebenbei blickt aus dem bereits vorge⸗ schlagenen Baue der Bahn von Orleans nach Vierzon offenbar der Plan durch, diese Bahn von dort dann über Givors, der Richtung von Marseille zuzuführen, so daß Lyon dabei mehr oder minder ganz umgangen würde. Daß man zu Lyon darüber keinesweges beruhigt ist, begreift sich leicht, und in der That liegt daselbst eine Petition an die Kammer zur Unterzeichnung auf, die schon jetzt mit zahlrei⸗ chen Unterschriften bedeckt ist, und worin alle Nachtheile angege⸗ ben sind, die für Lyon aus der Annahme des vorgelegten Gesetz⸗ Entwurfs durch die beiden Kammmern hervorgehen würden. Zuerst wird die tiefe Bestürzung darin ausgedrückt, welche die Vorlage dieses Gesetz⸗Entwurfs in Lyon erregt habe; dann heißt es weiter: „Der Gesetz⸗Entwurf schlägt blos die Ausführung der Strecke von Paris nach Chalons an der Saone vor. Er läßt also bei Seite und verurtheilt implicite zu einer unbestimmten Vertagung den zwischen Chalons und Lyon auszuführenden Theil. Das ist eine traurige Verrechnung für die zweite Stadt von Frankreich, eine Ge⸗ fahr und ein Nachtheil für die allgemeinen Interessen des Landes. Die Verkehrs⸗Linie, welche Marseille mit Havre verbindet, ist die wichtigste von allen denen, welche Frankreich durchziehen, sowohl we⸗ gen ihrer innigen Beziehungen zu dem ganzen Innern, als wegen der Quantität und Bedeutung der Interessen⸗ denen sie dient. Nicht

ein Gesetz, wodurch alle National⸗Garden der Republik mobilisirt

blos in Bezug auf den allgemeinen Handel Frankreichs verdient diese

Linie eine ganz besondere Beachtung, sondern auch in Bezug auf den Transithandel, dessen Haupt⸗Agent sie ist. Die theilweise Anwen⸗ dung schiffbarer Wege auf dieser z99sen Circulations-Linie würde jene wich⸗ tigen Interessen benachtheiligen, die eine fortlaufende Eisenbahn allein zu schützen und gegen die thätige Konkurrenz des Auslandes aufrecht zu halten fähig ist. Die Schifffahrt auf der Saone ist gezwungenen Unterbrechungen unterworfen, die sie während wenigsteus zwei Mo⸗ naten und oft sogar während drei Monaten jährlich unmöglich machen. Das Fuhrwerk und die Messagerieen könnten sich nicht für einen je nach der Laune der Jahreszeiten unterbrochenen, abgerissenen Dienst organisiren. Während die bis nach Chalons erbaute Bahn täglich Massen von Reisenden und Waaren in diese Stadt führen würde, würden diese Reisenden und diese Waaren, aus Mangel an Transport⸗ Mitteln sich anhäufen, wenn die Schifffahrt auf der Saone eingestellt ist. Sie würden dann eine kostbare Zeit mit vergeblichem Warten verlieren, bevor sie ihre Reise fortsetzen könnten, oder diese Fortsetzung mit theurem Gelde erkaufen.“ Ferner wird ausgeführt, daß die so enormen Ausgaben für die Eisenbahnen nur durch die außerordentliche Beschleunigung des Verkehrs, welche dieselben gewähren, gerechtfertigt würden. Dieser Vortheil ginge aber für die Reise von Paris nach Lyon gänzlich verloren, wenn blos die Strecke von Paris bis Chalons ge⸗ baut würde. Die Dampfschiffe auf der Saone können nie bei Nacht fahren; die Eisenbahn wird sich wegen der persönlichen Sicherheit gleichfalls enthalten müssen, Reisende bei Nacht zu transportiren, kann aber Waaren während derselben befördern, deren Convois we⸗ niger schnell gehen, also auch weniger Gefahr bieten. Die Dampf⸗ schiffe brauchen etwa einen Tag von Lyon nach Chalons, für die Strecke auf der Eisenbahn aber von Paris bis Chalons werden zehn Stunden nöthig sein. Man würde also mit dem Dampfschiffe von Lyon zu spät zu Chalons eintreffen, um noch am nämlichen Tage mit der Eisenbahn nach Paris zu gehen, und eben so umgekehrt. In

beiden Fällen müßte man also zu Chalons an der Saone übernach⸗

ten; man würde also dann zwei Tage und eine Nacht für die Reise

von Paris bis Lyon auf diesem gemischten Wege brauchen, gewisser⸗

maßen mehr Zeit, als jetzt mit der Mallepost, die den Weg von Paris nach Lyon in zwei Nächten und einem Tage zurücklegt. Würde die

fortlaufende Bahn bis Lyon bestehen, so könnte der ganze Weg in

12 bis 14 Stunden zurückgelegt werden. In Betreff der besonderen Interessen der Stadt Lyon bemerkt die Petition, daß bei Aufhören des Bahnzuges zu Chalons die Stadt Lyon unberechenbar an kom⸗ merzieller Bedeutung verlieren würde. Es trete immer klarer das Bestreben einer Konkurrenz hervor, den Transit der vom Norden nach dem Süden von Frankreich gehenden Waaren nach dem Bassin der Loire zu ziehen. Dafür sei eben auch die Vorlegung des Gesetz⸗ Entwurfs für Verlängerung der Bahn von Paris nach Orleans bis Vierzon vor jenem der weit wichtigeren lhyoner Bahn ein Be⸗ weis. Bereits bewerbe man sich, Gerüchten zufolge, von ge⸗ wissen Seiten um Vorlegung eines Gesetzes für eine Bahn von Vierzon nach Moulins. Von Moulins aber sei nur ein Schritt bis Roanne. Geschehe dieser Schritt, wie es bald der Fall sein werde, so sei es um den Transithandel Lyon's, der ein mächtiges Element seiner Prosperität sei, geschehen, Chalons im Norden, Givors im Süden würden die Waaren abschneiden, die jetzt nach Lyon kommen, wie nach einem umfassenden Entrepot, um von dort nach ihren betreffenden Bestimmungen vertheilt zu werden. Lyon, bereits in seiner Haupt⸗Industrie durch die Konkurrenz des Auslandes bedroht, würde seine mißliche Lage sich also noch ver⸗ schlimmern sehen. Man habe keinen ernstlichen Grund, den vollstän⸗ digen Bau der Bahn bis Lyon zu vertagen. Man habe einen Ge⸗ setz Entwurf zum Bau der Bahn zweiten Ranges von Tours bis Bordeaux in einer Länge von 95 Lieues vorgelegt, während man unter dem Vor⸗ wande des Mangels an den nöthigen Fonds die Ausführung der weit wichtigeren Strecke von 30 Lieues von Chalons bis Lyon, die einen Theil der großen Linie von Havre bis Marseille, dieser großen Lebens⸗

Pulsader Frankreichs, bilde, auf unbestimmte Zeit vertage. Am

Schlusse heißt es, es gelte nun, ob Lyon auch ferner seine Rechte

auf den Titel der zweiten Stadt Frankreichs behalten oder zu einer

Sukkursale von Givors oder einer Vorstadt von Chalons herabsinken

solle. Sie sehen aus der Sprache dieser Petition, welche die lyoner

Deputirten sowohl als die der anderen dabei betheiligten Departements

und Lokalitäten auch in der Kammer selbst wiederhallen lassen werden,

daß die Debatten unzweifelhaft hitzig zu werden drohen.

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Bekanntmachungen. 2

[432] BRekangkmn gchn yvg Das im Karthäuser Kreise gelegene ehemalige Kloster⸗ Vorwerk Zuckau inecl. des sogenannten Mahlkauer Fel⸗ des, welches nach der neuesten Vermessung 1 M. 79 ◻N. Hof⸗ und Baustellen, 8 » 176 » Gärten, 566 » 141 »» Acker, hierunter 97 M. 155 ◻R. Acker II. Klasse, 154 2 108 2 2 III. 2„ 128 »„ 128 » b6öö u. 185 110 » 3⸗u. 6jähriges Roggenland,

gen mindestens der

legt werden muß. Danzig, den 28.

[293]

171 M. 178 ◻¶R. Wiesen, 283 67 » Weide, und 29 » 168 » Unland, überhaupt 1052 M. 89 ¶. enthält, soll zufolge hö⸗ herer Anordnung mit den dazu gehörigen, meistens in ziemlich baulichem Zustande befindlichen Gebäuden und Bewährungen, so weit solche Königliches Eigenthum sind, und mit dem Königlichen Inventario an Aussaat und Bestellung, anlden Meistbietenden mit oder ohne Vor⸗ behalt eines Domainen⸗Zinses verkauft werden. Das geringste Kaufgeld ist J. für den Fall des reinen Verkaufes ohne Vorbehalt eines Domainen⸗Zinses auf 13,404 Thlr. 24 Sgr. 4 Pf. II. für den Fall des Verkaufs mit Vorbehalt eines jährlichen Domainen⸗Zinses von 344 Thlr. auf 5664 Thlr. 21 Sgr. 4 Pf. festgesetzt und soll die Uebergabe zu Johannis dieses Jahres erfolgen. Die speziellen Veräußerungs⸗Bedin⸗

Flächeninhalte von

Es gehören dazu:

Gelde oder in Staats⸗Papieren als Caution niederge⸗

1 „Königl. Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

Bekanntmachung. Betrifft die Verpachtung des Domainen⸗ y..RNrIIk Fzechleczin.

Die Königliche Domaine Czechoczin, mit welcher die Amts⸗Verwaltung des Amts Putzig verbunden ist, 4 ½ Meilen von der Stadt Danzig und 1 Meile von der Stadt Neustadt, nahe an der von Danzig nach Stet⸗ tin führenden Chaussee gelegen, mit einem Gesammt⸗

Trinitatis 1815 auf 24 Jahre bis Johanni 1869 im Wege der Submission von neuem verpachtet werden.

1) Das Vorwerk Czechoczin, verbunden mit dem Rechte zur Brauerei und Brennerei und dem Verlags⸗ rechte über die Krüge zu Czechoczin und Rheda. Das Vorwerk hat einen Flächeninhalt von 1141 M. 145 R. Hierunter befinden sich 463 M. 65 (R. Acker, von de⸗ nen nach den für die Provinz Preußen geltenden Do⸗ mainen⸗Veranschlagungs⸗Prinzipien 333 M. 48 ◻R. zur Zten Klasse, 44 M. 44 ¶◻R.) zur 4ten Klasse und 85 M. 153 R. als drei⸗ und sechsjähriges Roggen⸗ land eingeschätzt sind; ferner 365 M. 143 ¶. Wie⸗ sen in und am Brückschen Bruche zu beiden Seiten des Rhedaflusses gelegen, die zum großen Theile gute Wie⸗ senerde enthalten und nahrhafte Gräser tragen; ferner 233 M. 69 ¶◻R. Hütungs⸗Ländereien, welche meliorirt 2

Allgemeiner Anzeiger.

geschätzt sind, ferner 368 M. 6 R. im Brückschen Bruche und am Rheda⸗ und Strimmigflusse gelegene zur 3ten und 4ten Klasse eingeschätzte Wiesen, endlich 474 M. 170 ¶◻R. Hütungs⸗-Ländereien.

3) Das Vorwerk Reckau bestehend aus 620 M. 126 ◻R., hierunter 103 M. 159 (¶¶R. Acker, und zwar 27 M. dritter, 76 M. 159 ◻R. vierter Klasse, meist leichten sandigen, jedoch theilweise mit Moorerde vermischten Bodens; ferner 58 M. 166 ◻R. drei⸗, An Wiesen ge⸗ hören hierzu: 166 M. 137 ◻R., darunter 11 M. Wie⸗ sen 3ter und 155 M. 137 (¶R. Wiesen Ater Klasse, endlich 275 M. 179 (¶R. Hütungs⸗Ländereien, welche zum größten Theil meliorationsfähig sind. Vorwerk Reckau wird in 3 Feldern, dagegen das Vor⸗ werk Czechoczin in sechs und das Vorwerk Bresin in sechs Binnen⸗ und sieben Außenschlägen bewirthschaftet. Der Acker hat überall mit geringer Ausnahme eine ebene Lage und ist nirgends so streng, daß seine Bear⸗ beitung irgend schwierig werden könnte.

Auf sämmtlichen Vorwerken sind die erforderlichen Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebäude fast durchweg in gu⸗

vierte Theil des Gebots in baarem

März 1844.

sechs⸗ und neunjähriges Roggenland.

3340 Mrg. 56 ◻Rth., soll von

tem baulichen Zustande vorhanden.

Werth von 418 Thlr. 8 Sgr 9 Pf.

Der geringste Pachtzins ist:

Das zu den Vorwerken gehörige, von dem Pächter zu übernehmende Königliche Inventarium hat

4) Das Recht zur Fischerei in den Gränzen des Vorwerks und vorlängs des Ostseestrandes, so wie das Recht auf die unbeständigen Gefälle für das Legen der Aalsäcke in der Ostsee von Karvenbruch bis Großendorf.

89 Thlr. Sg. Pf. für das Vorwerk Czechoczin auf 791 17 1 incl. 262 15 Bresin » 1432 27 5

Die von dem Pächter zu leistende Caution ist für die Pachtung auf 1000 Thlr. und für die Amts⸗Verwal⸗ tung auf 1800 Thlr. bestimmt und in Staats⸗Papieren oder pupillarische Sicherheit gewährenden Hypotheken⸗ Dokumenten zu bestellen. Zur Uebernahme der Pach⸗ tung ist der Nachweis eines Vermögens von mindestens 15000 Thlr. ersorderlich und muß zur Sicherheit für das bei der Submission abgegebene Gebot eine Caution von mindestens 1500 Thlr. auf Verlangen sogleich bei der Regierungs⸗Haupt⸗Kasse niedergelegt werden. Die zur Pacht⸗Uebernahme quglifizirten Bewerber können sich über die näheren Submissions⸗ und Pacht⸗Bedingungen in unserer Domainen⸗Registratur und bei dem König⸗ lichen Domainen⸗Amte zu Czechoczin informiren und werden hierdurch aufgefordert, ihre Pacht⸗Offerten, un ter genauer Beachtung des vorgeschriebenen, in den vor⸗ hin erwähnten Bedingungen enthaltenen Verfahrens, 8 in versiegelten Briefen dem, mit der Annahme der Sub⸗ missionen beauftragten Kommissarius der Regierung, Herrn Regierungsrath Niemann, spätestens bis zum 10. Juli d. J.,

als dem zur Annahme der Submissionen bestimmten letzten Termine, abzugeben und sich bei demselben gleich⸗ zeitig über den Besitz des erforderlichen Vermögens und über ihre Qualification zur Uebernahme der Pachtung auszuweisen.

Die Eröffnung der Submissionen erfolgt den folgen⸗ den Tag, den 11. Juli c., in der vorgeschriebenen Weise.

Danzig, den 17. Februar 1844.

Königliche Regierung.

Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

Nur das

einen

Thl. Sg. Gold.

5 » 477 15 l288 b] A u 6

und theilweise in Wiesen umgewandelt werden können. »„ „» Reckau » 162 20 »„ 55 Alle diejenigen, welche an die Verlassenschaft⸗ Für die ersten 4—6 Jahre wird dem Pächter die freie für die Brau⸗ und Brennerei 232 26 3 » 77 15 8e gen c eic ezan di , vg9 Weide in der Königlichen Forst mit 38 Haupt Groß⸗ für das Verlagsrecht 20 16 4 » —— AIJaäargenow aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen vieh zugestanden. 8 für die Fischerei 95 28 6 » 30 und Ansprüche 8en—. und geltend machen können, wer⸗ 2) Das Vorwerk Bresin mit einem Flächeninhalte in Summa 2736 15 7 incl. 9002½ den auf den Antrag der für die Wegnerschen Mino⸗ von 1577 M. 145 ◻., hierunter 640 M. 150 R. rennen bestellten Vormundschaft zu deren Anmeldung Acker, von welchem 405 M. 21 ◻. zur 2ten, 130 M. und Beglaubigung in einem der folgenden Termine: 71 R. zur 3ten, 86 M. 50 JR. zur 4ten Klasse am 19. April, b. und 24. Mai d. Js., und 19 M. 8 ¶R. als dreijähriges Roggenland ein⸗ Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht, bei

von F. Heine, Königl. sächsischem Hof⸗Schauspieler. (Mad. Hellwig, Königlich sächsische Hof⸗Schauspielerin: Den Herzog von Richelieu, als Gastrolle.) Hierauf: Eine Reise nach Spanien.

Montag, 22. April. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zum erstenmale wiederholt: L'Ingano felice. Hierauf: Fünfte Kunst⸗ Vorstellung des Herrn B. Bosco in der ägyptischen Magie.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗-Hofbuchdruckerei. Beilage

gungen so wie der Veräußerungsplan können von den Bewerbern sowohl in unserer Registratur, als bei dem Domainen⸗Rent⸗Amte in Karthaus eingesehen werden. um Verkauf dieses Vorwerks ist ein Licitations⸗Termin auf den 29. Mai c., Vormittags 10 Uhr, in unserem Regierungs⸗Konferenzgebände vor dem De⸗ partements⸗Rath, Herrn Regierungs⸗Assessor Oelrichs, anberaumt, zu welchem Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß in diesem Termin auf Verlan⸗

11746 47 1541

bis 30. März 655 595 53 6 3738 9 10 174 1d 663

vom 31. März bis 15. April] 48 18 189 59 %

9 57

703 47 [785 52 ½ 15484 22041 den 15. April 1844. 1 1— Flachsgarn⸗Maschinen⸗Spinnerei. gez. Weck. Kaselowsky.

bis 15. April 1841 .. 8 festgesetzt. Außerdem ist Pächter verpflichtet, die Amts⸗Verwal⸗ tung des Amts Putzig für eine jährliche Remuneration von 500 Thlr. zu übernehmen. Beslein